BV3/147/2025
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 03 – Städtische Gebäude ohne Schulen, Haushalt 2025
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Beschlussvorlage
1830 Zeichen
BV3/147/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 03 – Städtische Gebäude ohne Schulen, Haushalt 2025 Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 30.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um - und Erweiterungsbauten. Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001. 52415300 Ansatz 2025: 464.640,00 EUR Derzeitige Restmittel: 175.883,10 EUR Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 68 Grünanlage Volksgarten Sanierung Wegeflächen 56.000,00 EUR Beschlusssumme 56.000,00 EUR Restmittel nach Beschluss 119.883,10 EUR Sachdarstellung: In der Grünanlage Volksgarten ist die Deckschicht der wassergebundenen Wegedecke durch Erosion vielerorts abgetragen und daher als dringend sanierungsbedürftig anzusehen. Bei der Sanierung der Wegeflächen ist diese auf ca. 3.800 m² aufzubrechen, zu profilieren, die Tragsch icht ggfs. nachzuarbeiten und anschließend eine Deckschicht aus einem Brechsandgemisch in einer Stärke von 3 cm aufzubringen und zu verdichten. An einigen Stellen muss auch die Randeinfassung gerichtet werden. Seite 2 Kosten und Finanzierung Nach erster Einschät zung belaufen sich die Kosten für diese Maßnahme auf rund 56.000,00 Euro. Dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt stehen keine Haushaltsmittel für die Umsetzung zur Verfügung. Die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung wird in Eigenleistung vorgenommen. Anlagen: Anlage 1 - Planausschnitt Volksgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/147/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 27.08.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 13:23