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3452/2022

Parksituation am Asternweg in Seeberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2093 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 3452/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 
 
Parksituation am Asternweg in Seeberg 
Es wurde durch Die Linke und Lilo Heinrich zur Sitzung am 23.09.2021 unter TOP 7.2.7 eine Anfrage 
gestellt.  
 
Gemäß dem Begleittext in der Anfrage sind konkret die Gebäude Asternweg 28 und 30 gemeint. Es 
ist dazu vorab festzuhalten, dass es zu jedem Objekt separate Bauantragsverfahren gegeben hat und 
in den Antworten daher getrennt angeführt wird.  
 
Frage 1: 
 
Wurde bei der Erteilung der Baugenehmigung für beide Häuser die Erstellung von Parkflächen zur 
Auflage gemacht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zum Objekt Asternweg 28 ist über die Baugenehmigung die baurechtliche Pflicht zur Errichtung von 4 
Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück festgelegt worden. Zum Objekt Asternweg wurde bei der betref-
fenden Baugenehmigungserteilung eine Pflicht zur Errichtung von 5 Kfz-Stellplätzen auf dem Grund-
stück festgelegt. 
 
 
Frage 2: 
 
Wenn ja, was soll unternommen werden, um dies auch durchzusetzen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine aktuelle Ortsnachschau ergab, dass zum Objekt Asternweg 28 auf dem Privatgrundstück 4 
Stellplätze vorhanden sind und somit nichts weiter zu veranlassen. 
 
Beim Objekt Asternweg 30 ergab die aktuelle Nachschau, dass hier nur 1 Kfz-Stellplatz gemäß der 
genehmigten Planung auf dem Privatgrundstück besteht. Damit sind 4 weitere Stellplätze noch bau-
lich gemäß den Unterlagenfestlegungen zu errichten. Um das durchzusetzen, ist mittlerweile ein bau-
ordnungsbehördliches Einschreitverfahren von der Verwaltung eröffnet worden. Da die tatsächliche 
Baupflicht aus juristischen Gründen nicht ersatzweise durch die Behörde selbst erfüllt werden kann, 
ist jetzt eine Zwangsgeldfestsetzung das Zielerreichungsmittel.  
 
 
Frage 3: 
 
Wenn nein, warum nicht?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Durch die abschließende Antwort auf Frage 2 entfällt hier eine weitere Antwort.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Asternweg 28

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Details

Aktenzeichen
3452/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.10.2022
Erstellt
18.10.2022 14:18