V/0179/2017
Rathaus - barrierefreie Erschließung Bürgerhalle
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Anlage 2 - Kosten
914 Zeichen
Rathaus/Stadtweinhaus Kostenschätzung einer Hebebühne zur barrierefreien Erschließung des historischen Rathauses (Bürgerhalle und Friedenssaal) 12 3 4 Menge EH EP GB GB Anmerkung (€, netto) (€, netto) (€, brutto) 100 Grundstück 0,00 ohne Ansatz 100 Summe Grundstück = 0,00 200 Herrichten und Erschließen 0,00 ohne Ansatz 200 Summe Herrichten und Erschließen = 0,00 300 Bauwerk - Baukonstruktion 41.700,00 300 Summe Bauwerk - Baukonstruktion = 41.700,00 400 Bauwerk - technische Anlagen 22.800,00 400 Summe Bauwerk - technische Anlagen = 22.800,00 500 Außenanlagen 0,00 ohne Ansatz 500 Summe Außenanlagen = 0,00 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 ohne Ansatz 600 Summe Ausstattung und Kunstwerke = 0,00 700 Baunebenkosten , 16.100,00 700 Summe Baunebenkosten Aufzugsunterfahrt = 16.100,00 Gesamtbaukosten = 80.600,00 95.914,00 Gesamtbaukosten gerundet = 96.000,00 DIN Pos. Kostenelement Stand:2017-03-29 1 Anlage 2
Beschlussvorlage
6728 Zeichen
V/0179/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Rathaus - barrierefreie Erschließung Bürgerhalle - Zustimmung zur Planung und zum Baubeschluss - Beratungsfolge 27.04.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 02.05.2017 Beirat für Stadtgestaltung Vorberatung 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung 1. Der Errichtung einer Hebebühne als Provisorium zur barrierefreien Erschließung de r Bürger- halle im Rathaus nach den Plänen des Amtes für Immobilienmanagement wird zugestimmt (Anlage 1), vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ausschuss für Stadtplanung, Stadten t- wicklung, Verkehr und Bauwesen. 2. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we r- den zur Kenntnis genommen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Errichtung de r Hebebühne nach der Skul p- turenausstellung im Oktober 2017 begonnen und sie voraussichtlich im November 2017 fertig- gestellt wird. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberec hnung nach DIN 276 vom 05.01.2017 in Höhe von 96.000,00 Euro ( brutto), als auch Folgekosten in Höhe von 4.040,00 Euro (brutto) jährlich entstehen (Anlage 2). Vorlagen-Nr.: V/0179/2017 Auskunft erteilt: Frau Mantke Ruf: 492-2442 E-Mail: MantkeA@stadt-muenster.de Datum: 19.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0179/2017 III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement 13 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 2018ff 1.140 Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2018ff 3.920 Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt- schaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2017 1.780 Summe aller Aufwendungen / Saldo 4.040 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Artikel I. Investitionsmaßnahme 4060 Rath./Stadtweinhaus, Aufzug Auszahlungen Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2017 96.000 Befristung Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme kein Förderantrag gestellt wird, da es sich, mit Ausnahme des Wanddurchbruchs, um ein Provisorium handelt. Mittel in Höhe von 96.000,00 Euro für die bauliche Umsetzung für die Errichtung der Hebebühne stehen zur Verfü- gung. Begründung: Bisherige Beschlüsse keine Zu 1.: Planung Zurzeit sind die Bürgerhalle und der Friedenssaal im historischen Rathaus für Menschen mit B e- hinderungen nur mit fremder Hilfe zu erreichen. Diese Situation soll durch die Installation einer Hebebühne bi s zur Errichtung eines Personenaufzuges, der das Rathaus und Stad tweinhaus erschließt, verbessert werden. Bei der Hebebühne handelt es sich um ein Provisorium. Mit dem gewählten Standort wird mit de r Hebebühne die Bürgerhalle mit dem Friedenssaal im Erdg e- schoss des Rathauses erreicht. Die Hebebühne soll zur Prävention gegen Vandalismus und Ver- schmutzung mit einer transparenten Hülle eingehaust werden. Der Standort der Hebebühne entspricht dem Standort des künftigen Aufzuges, dessen Realisi e- rung zurzeit nicht möglich ist, der jedoch auf Dauer die Hebebühne ersetzen soll. - 3 - V/0179/2017 Im Vorfeld der Planungen sind mehrere Varianten untersucht worden, wie und wo das Provisor i- um am günstigsten realisiert werden kann (verschiedene Rampen, Nord - und Südseite). Ra m- penlösungen scheiden wegen der Länge der Rampe und der damit verbundenen Umständlichkeit der Wegeführung und gestalterischen Dominanz aus. Zugänge von der Gruetgasse (Süds eite) kommen wegen der Funktionsabläufe in der Bürgerhalle und der Nähe zum Eingang in den Fri e- denssaal grundsätzlich nicht in Frage. Der Friedenssaal bedarf einer ausreichenden Vorzone, die seiner Bedeutung gerecht wird und klimatische Schwankungen abpuff ert, die der wertvollen hö l- zernen Ausstattung schaden. Der Standort des zukünftigen Aufzuges ist dagegen ausgezeichnet geeignet. Er ist seinerzeit in Bezug auf den Eingriff in die originale Bausubstanz untersucht worden und denkmalpflegerisch vertretbar, da im Bereich des notwendigen Wanddurchbruchs im Wiederaufbau Veränderungen stattgefunden haben. Außerdem können an dieser Stelle sämtliche Ebenen des gesamten Gebäudekomplexes Ra t- haus/Stadtweinhaus erreicht und damit die Anforderungen der barrierefreien Zugänglichkeit um- fassend und sinnvoll erfüllt werden. Funktional ist der Zugang zur Bürgerhalle von Norden mit Blick auf die Empfangstheke, aber in Entfernung vom Friedenssaal ebenfalls optimal. Die Verwendung desselben Wanddurchbruchs, der für den Aufz ug ohnehin notwendig ist, schon für das Provisorium erspart außerdem Baukosten im Umfang von 25.000 Euro. Zu 2.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen soll d ie Hebe bühne zur Erschließung der Bürgerhalle und des Friedenssaales installiert werden. Zu 4.: Weiteres Vorgehen Nach dem Baubeschluss wird das A mt für Immobilienmanagement die weiteren Planungen for t- setzen und die erforderlichen Ausschreibungsverfahren einl eiten. Nach Abschluss der Vergab e- verfahren beginnen im Oktober 2017 nach der Skulpturenausstellung die Bauarbeiten. Die Bau- arbeiten sollen im November 2017 fertig gestellt sein. Zu II: Kosten/Folgekosten Die Gesamtkosten für die Errichtung de r Hebebü hne zur barrierefreien Erschließung betragen 96.000,00 Euro (brutto) (siehe Anlage 2). In diesen Kosten enthalten ist der Durchbruch in der Außenwand, der für den künftigen Aufzug ohnehin hergestellt werden muss. Dieser Aufwand ist also nicht provisorisch, sondern nachhaltig. Die Kosten nur für das Provisorium sind daher um ca. 25.000 Euro zu reduzieren und belaufen sich auf ca. 71.000 Euro. Es entstehen Folgekosten in Höhe von 4.040,00 Euro (brutto) jährlich. Zu III: Mittelbereitstellung/Finanzierung Für den barrierefreien Zugang historisches Rathaus in Form der Hebebühne werden keine Fö r- dermittel beantragt, da es sich um ein Provisorium handelt. I. V. Anlage 1.1. – 1.4 Planungsunterlagen (Lageplan, Grundriss und Ansichten) gez. Anlage 2 Kostenschätzung Matthias Peck Stadtrat - 4 - V/0179/2017
Anlage 1 - Plaene
2766 Zeichen
89 1.26 89
1.49895
Neubau Rollstuhl-
hebebühne
(Gasse Stadtweinhaus)
Hageney
PLAN-06-01-2017-V7/ Lap-V7Datei: (RAuf) aufzug-rath.pro
Plan-Datum: 06.01.2017
V7/Lap
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
LAGEPLAN
Rathaus/
Stadtweinhaus
Prinzipalmarkt 8
48143 Münster
STADT MÜNSTER
Maßstab: 1:100
Projektverzeichniss: 0626 - 054500080 23_40 Hochbau
Änderungsnummer:
mit aktuellem Ausdruck vom:
Architektur und Projektsteuerung
Haustechnisches
Gebäudemanagement
Bedarfsamt
Zeichner/in
Chong
Fachstellenleiter/Abteilungsleiter
Amtsleiter / Technischer Leiter
Zeichner/in Bauen im Bestand
Standortnummer:
Projektleiter
Nienaber / Michel
0626
Schniedenharn/MümkenMantke
Art der Änderung:
Datum
Nr Name
Aktueller Ausdruck:
ENTWURF
10
8/9
Platz
Skulptur
168
Lüftung
Gruetgasse
Rathaus
III
167
III Stadtweinhaus
Fr
Anlage 1
4933
7.76
3349
13.211.02
37
48
56
13.295
14.71
19.85
19.62
13.42
72 1.60 72
1.80585
89 1.26 89
1.49895
H= 5.33 bis UK Decke
H= 4.99 bis UK Balken
Friedenssaal
H= 5.04 bis UK Decke
H= 4.77 bis UK Balken
Bürgerhalle
W
andstärke
ca.1.20m
Geländehöhe
+ 0.00
Eingang
+ 1.00
Rollstuhl-
hebebühne
mit Einhausung
Tür
1.01/2.51
V7
Hageney / Sürken
Mantke Schniedenharn/Mümken
0626
Nienaber / Michel
Projektleiter
Standortnummer:
Bauen im BestandZeichner/in
Amtsleiter / Technischer Leiter
Fachstellenleiter/Abteilungsleiter
Zeichner/in:
Chong
Bedarfsamt
Haustechnisches
Gebäudemanagement
Architektur und Projektsteuerung
Datei: (RAuf) aufzug-rath.pro
Änderungsnummer:
mit aktuellem Ausdruck vom:
Projektverzeichniss: 0626 - 054500080 23_40 Hochbau
Maßstab: 1:100
MÜNSTERSTADT
Rathaus/
Stadtweinhaus
Prinzipalmarkt 8
48143 Münster
ERDGESCHOSS
Hebebühne mit
Einhausung
Hochbautechnisches
Gebäudemanagement
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
---
ENTWURF
Neubau Rollstuhl-
hebebühne
(Gasse Stadtweinhaus)
= BESTAND = NEU = ABBRUCH
PLAN-06-01-2017-V7/EG-Hebebuehne-
Rahmen+plm
Plan-Datum:06.01.2017
Neubau Rollstuhl-
hebebühne
(Gasse Stadtweinhaus)
---
Haustechnisches
Gebäudemanagement
Bedarfsamt
Tüns /Beckmann
Schniedenharn/MümkenMantke
PLAN-06-01-2017-V7/
Ansi-Nord-Rampe_V7Datei: (RAuf) aufzug-rath.pro
Projektverzeichniss: 0626 - 054500080 23_40 Hochbau
Architektur und ProjektsteuerungZeichner/in
Chong
Fachstellenleiter/Abteilungsleiter
Amtsleiter / Technischer Leiter
Zeichner/in Bauen im Bestand
Projektleiter
Nienaber / Michel
V7
0626
Plan-Datum:06.01.2017
Maßstab: 1:100 Änderungsnummer:
mit aktuellem Ausdruck vom:
ANSICHT NORD
Hebebühne mit
Einhausung
Standortnummer:
Rathaus/
Stadtweinhaus
Prinzipalmarkt 8
48143 Münster
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
STADT MÜNSTER
Ansicht Nord
ENTWURF
+
0,00
+
1.00
+
4,00
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Gruetgasse
- Prinzipalmarkt 8
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Details
- Aktenzeichen
- V/0179/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37