4310/2021
Teilauslagerung (Interim) zur Brandschutzsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 15-17, 50678 Köln - Beschluss zur vorübergehenden Errichtung eines Modulbaus im Trude-Herr-Park
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Anlage 3 - Auszug aus dem Landschaftsschutzplan
84 Zeichen
Auslagerungsfläche für Brandschutzsanierung, Auszug aus Landschaftsplan Köln Blatt 6
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3434 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
4310/2021
Stand: 13.07.2026
Sachstandsbericht
Teilauslagerung (Interim) zur Brandschutzsanierung der Gemeinschaftsgrundschule
Zwirner Straße 15-17, 50678 Köln - Beschluss zur vorübergehenden Errichtung eines
Modulbaus im Trude-Herr-Park
Beschluss:
Beschluss Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft:
1. Zur Sicherung bestehender Schulplätze soll die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße
15 – 17, 50678 Köln brandschutzsaniert werden. Um einen Schulbetrieb auch während der
Sanierungsphase sicherzustellen ist eine Teilauslagerung der Schule für die Zeit der Sanie-
rung unvermeidbar.
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft erkennt –vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Bezirksvertretung Innenstadt- den Bedarf zur Teilauslagerung der Schule während der Sanie-
rung an und beauftragt die Verwaltung genehmigt –vorbehaltlich einer Genehmigung durch
die Bezirksvertretung Innenstadt- mit der Planung und Errichtung eines Interimsschulgebäu-
des im benachbarten Trude-Herr-Park.
Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln.
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Teilauslagerung der Gemeinschaftsgrund-
schule Zwirner Straße in den in der Anlage 1 näher bezeichneten Teilbereich des Trude-Herr-
Parkes für die Dauer der Sanierung des Schulgebäudes und verpflichten die Verwaltung, den
Park im Anschluss an die Auslagerung rückstandslos zu renaturieren.
Ergänzter Beschluss aus der BV 1 (Innenstadt):
1. Zur Sicherung bestehender Schulplätze soll die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße
15 – 17, 50678 Köln brandschutzsaniert werden. Um einen Schulbetrieb auch während der
Sanierungsphase sicherzustellen ist eine Teilauslagerung der Schule für die Zeit der Sanie-
rung unvermeidbar. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft erkennt –vorbehaltlich der Zu-
stimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt- den Bedarf zur Teilauslagerung der Schule
während der Sanierung an und beauftragt die Verwaltung genehmigt –vorbehaltlich einer Ge-
nehmigung durch die Bezirksvertretung Innenstadt- mit der Planung und Errichtung eines Inte-
rimsschulgebäudes im benachbarten Trude-Herr-Park.
Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln.
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Teilauslagerung der Gemeinschaftsgrund-
schule Zwirner Straße in den in der Anlage 1 näher bezeichneten Teilbereich des Trude-Herr-
Parkes für die Dauer der Sanierung des Schulgebäudes und verpflichten die Verwaltung, den
Park im Anschluss an die Auslagerung rückstandslos zu renaturieren unter der Maßgabe ei-
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nen Ortstermin durchzuführen und die Planungen vorzustellen. Sofern aus dem Orts-
termin neue Erkenntnisse gezogen werden, wird die Beschlussvorlage erneut in die
nachfolgenden Gremien zur Beratung verwiesen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Schulersatzgebäude im Trude-Herr-Park ist seit November 2025 in Betrieb. Die Entker-
nungsarbeiten im Keller sind abgeschlossen. Das Leistungsverzeichnis ist in Bearbeitung und
die Ausschreibungen laufen.
Nächste Schritte:
Die Beauftragung und Durchführung der Arbeiten erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Die Leistungsphase 8 beginnt voraussichtlich in 2027.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
09.07.2027
Anlage 4 - Stellungnahme Architekt Waack Josephstr
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Projekt: ZwS15 – Grundschule Zwirnerstr. 15, 50937 Köln
Brandschutztechnische Modernisierung Schulgebäude, Sporthallengebäude
Bauherren: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Projektleitung Herrn Rolf Küpper, Frau Anja van Ißem
WAACK architekten
Allgemeines: Für die Dauer der Baumaßnahmen in Schul - und Sporth allengebäude müssen jeweils die Hälfte der Schüler
anderweitig untergebracht werden. Mangels Ausweichgebäude wird die Unterbringung in Containern untersucht.
Es werden ca. 6 Klassen - sowie Nebenräume benötigt. Das entspräche ca. 40 Containern mit einer Fläche von
ca. 670 m² sowie Freiflächen um und vor dem Eingang.
In diesem Bericht wird der Standort Josephsstraße in der Süds tadt untersucht. Dabei handelt es sich um eine
Fläche, die eine Verbindungsstraße zwischen der Joseph- und Jacobstraße ist.
Bericht Das Grundstück ist ca. 600 m von der GG Zwirnerstraße entfernt.
Es stehen ca. 900 m² Fläche theoretisch zur Verfügung
Die Fläche wird von beiden Straßen aus angefahren
Anlage 4
Projekt: ZwS15 – Grundschule Zwirnerstr. 15, 50937 Köln
Brandschutztechnische Modernisierung Schulgebäude, Sporthallengebäude
Bauherren: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Projektleitung Herrn Rolf Küpper, Frau Anja van Ißem
WAACK architekten
Auf der Fläche befinden sich öffentliche Parkplätze für die Anwohner, die Zufahrt zu dem öffentliche Parkdeck
sowie die Zufahrt zur Anlieferzone des REWE Markts.
Eine durchgängige Fläche in der erforderlichen Größe steht nicht zur Verfügung. Zudem würden diese
öffentlichen Stellplätze für die Bewohner des Veedels entfallen.
Zufahrt Josephstrasse
Zufahrt Jacobstraße
Zufahrt Parkdeck
Anlieferung REWE
Projekt: ZwS15 – Grundschule Zwirnerstr. 15, 50937 Köln
Brandschutztechnische Modernisierung Schulgebäude, Sporthallengebäude
Bauherren: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Projektleitung Herrn Rolf Küpper, Frau Anja van Ißem
WAACK architekten
Private Grundstückszufahrt
Sonstige Installationen
Parkuhr E-Ladesäule
Carsharing Leihräder
21.10.2021/ JW
Anlage 2 - Lageplan doppelstöckiger Modulbau
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4 Lehrer WC WC WC- KINDER 06 ca. 9 m² WC- KINDER 07 ca. 9 m² 1 2 3 NA NA NA NA Zaun EG Material 4 Material Lehrer WC WC WC- KINDER 06 ca. 9 m² WC- KINDER 07 ca. 9 m² 4 5 6 NA OG 30.11.2020 01.12.2020 Bauherren: Planungsstand M 1:200 Datum Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ZwS15 30.07.2021 17.01.2022 Planinhalt WAACK a rchitekten < Zülpicher Str. 217 - 50937 Köln T / F 0221 94 14980 / 9414982 buero@waack.de Gez jw Index D 0310-05Datei ER SATZKLASSEN ZwS15_0310-20220117 Modernisierung Brandschutz GG Zwirnerstraße 15-17 50678 Köln ENTWURFSPLANUNG V O R A B Z U G Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 4310/2021 Freigabedatum 08.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilauslagerung (Interim) zur Brandschutzsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 15-17, 50678 Köln - Beschluss zur vorübergehenden Errichtung eines Modulbaus im Trude-Herr-Park Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: 1. Zur Sicherung bestehender Schulplätze soll die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 15 – 17, 50678 Köln brandschutzsaniert werden. Um einen Schulbetrieb auch während der Sanierungs- phase sicherzustellen ist eine Teilauslagerung der Schule für die Zeit der Sanierung unvermeidbar. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft erkennt –vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirks- vertretung Innenstadt- den Bedarf zur Teilauslagerung der Schule während der Sanierung an und beauftragt die Verwaltung genehmigt –vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bezirksvertretung Innenstadt- mit der Planung und Errichtung eines Interimsschulgebäudes im benachbarten Trude- Herr-Park. Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Teilauslagerung der Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße in den in der Anlage 1 näher bezeichneten Teilbereich des Trude-Herr-Parkes für die Dauer der Sanierung des Schulgebäudes und verpflichten die Verwaltung, den Park im Anschluss an die Auslagerung rückstandslos zu renaturieren. Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv Die Interimsschule soll nach Kölner Standard gebaut werden. Dieser übersteigt die Vorgaben des Standards nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2016, Stand 2019) um 30%. Ja, negativ Begründung Grundlagen / Ausgangssituation: Zur Sicherung bestehender Schulplätze muss die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 15 – 17, 50678 Köln saniert werden. Um das Bauvorhaben umsetzen zu können, ist es erforderlich, Teile des Schulgebäudes freizustellen, den Schulbetrieb auszulagern und in einem Ersatzgebäude weiterzufüh- ren. Die Brandschutzsanierung und die Elektroertüchtigung wie auch CAS-Verkabelung bedingen einan- der und können ohne Auslagerung nicht durchgeführt werden. Sollten diese dringend notwendigen Maßnahmen nicht zeitnah stattfinden ist zu befürchten, dass als Konsequenz aus der nächsten wie- derkehrenden Prüfung eine Schließung der Schule droht. Da wegen der begrenzten Grundstücksfläche eine Auslagerung des Schulbetriebs auf dem Grund- stück der Schule nicht möglich ist, soll ein Interimsschulgebäude im angrenzenden Trude-Herr-Park errichtet werden. Der Park ist erst in den 90er-Jahren auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Stollwerck Schokoladenfabrik angelegt worden und bleibt größtenteils (zu 90 %) erhalten. Der Spielplatz bleibt unberührt. Baumfällungen sind für den Interimsbau nicht erforderlich. Die vorhandenen Rasenflächen können nach Beendigung der Maßnahmen problemlos wieder hergestellt werden. Ziel ist es, die Inte- rimsmaßnahme innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ab Beschlussfassung umzusetzen. Das Schulgebäude in der Zwirner Straße aus dem Jahr 1900 ist als dreigeschossiger Backsteinbau errichtet. Genutzt wird der voll unterkellerte und denkmalgeschützte Altbau durch eine zweizügige Grundschule. Zurzeit sind aufgrund des langjährigen Sanierungsstaus mehrere umfangreiche Maßnahmen in Planung. Eine Fassadensanierung ist für das Frühjahr 2022 anvisiert. Für die hier zu treffende Entscheidung sind die Maßnahmen im Gebäudeinneren ausschlaggebend. Da für die Fassadensanierung jedoch ebenfalls ein Grünstreifen vor der Schule für die Baustelleneinrichtung benötigt wird, soll diese Fläche ebenfalls Teil dieser Entscheidung sein: Die gewachsenen Anforderungen an die Digitalisierung der Schule bringen mit sich, dass zur Realisierung dieser Digitalisierung mehr elektrische Energie bereitgestellt werden muss. Die vorhandene Elektroinstallation ist schon viele Jahrzehnte alt und kann diese zusätzlichen Anfor- derungen nicht mehr erfüllen. Eine komplette Erneuerung der Elektroinstallation auf den heute erforderlichen technischen Stand ist zwingend erforderlich. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, eine Überprüfung des Brandschutzes vorzunehmen. Ein Brandschutzkonzept wurde erstellt. Die hierin festgestellten Mängel sind nun bekannt und müs- sen zeitnah behoben werden. Hierzu müssen in fast allen Räumen und Fluren die Stahlträger der Deckenkonstruktionen bekleidet werden und daher auch die Akustikdecken erneuert werden. In fast allen Klassenräumen müssen Türen und Durchbrüche hergestellt werden. Die Verteilung und Verkabelung der Elektrik wird vollständig erneuert. 3 Folgende Maßnahmen sind zwingend und zeitnah erforderlich: Fassadensanierung Brandschutzsanierung CAS –Verkabelung Ertüchtigung Elektro Erneuerung des Turnhallenfußbodens Folgende Maßnahmen sind dringend notwendig Zwei durch die Feuerwehr gesperrte Mehrzweckräume wieder in Betrieb nehmen Verbesserung der Akustik in Klassenräumen Parkett-Böden in Klassen reparieren und neu versiegeln Prallschutz Turnhalle Geräteraumtor Turnhalle Weitere Maßnahmen sind Wünsche der Schule und könnten integriert werden: Umbau OGTS-Büro (Trennung Besprechung/Arbeit/Drucken) Traverse für die Aula Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste in der Prio GI 2. Auf Grund der Erkenntnisse aus dem Brandschutzgutachten und um in Folge eine drohende Schlie- ßung der Schule abzuwenden, ist eine zeitnahe Sanierung zwingend erforderlich. Die Sanierung wird personell vom Objektmanagement Stadtbezirk 1 Süd bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durchgeführt, so dass die Durchführung der Maßnahme zu keiner Verzögerung bei laufenden Maß- nahmen (Prio 0) führt. Grundlage für diese Entscheidungsfindung: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundstücke sind Teil des Trude-Herr-Parks und liegen in der Gemarkung 4958-2-324 sowie 4958-2-178. Die Grünfläche für die Auslagerung ist circa 850 m² groß, liegt als Randstreifen entlang der Dreikönigenstraße und enthält einen Baum, welcher erhal- ten bleibt. Die Fläche für die Baustelleneinrichtung der Fassadensanierung umfasst circa 350 m² Rasenfläche, liegt zwischen Schulgrundstück und Weg (Zwirnerstraße) und enthält keine Gehölze. Bei einer Gesamtgröße des Parks von circa 12.000 m² entspricht die für Fassaden- und Brandschutzsanierung benötigte Fläche mit circa 1.200 m² etwa 10 % des Parks. Obwohl es sich beim Trude Herr Park um einen Spielplatz und Grünfläche handelt, die im Landschaftsplan weder als Teil eines Landschaftsschutzgebietes noch als geschützter Landschafts- bestandteil (LB) im Bezirk 1 ausgewiesen ist, ist vom Grünflächenamt einer Nutzung für die Teilaus- lagerung der Grundschule Zwirnerstraße 15-17 widersprochen worden. Auch der Nutzung des an den Weg (Zwirnerstraße) grenzenden Grünstreifens vor der Schule zur Baustelleneinrichtung wird nicht zugestimmt. Stattdessen wurde auf zwei Flächen verwiesen, die von der Verwaltung zu prüfen waren. Im Vorfeld wurden weitere Möglichkeiten, Flächen und Gebäuden zur Auslagerung geprüft, jedoch hat die Verwaltung ausschließlich Absagen erhalten. Auch die Anmietung eines Schiffes und Anlegemöglichkeit im Bereich Rheinau-Hafen und Kaimauer wurde geprüft und ist nicht möglich. Die beiden anderen Alternativ-Flächen stehen nicht zeitnah oder in ausreichender Größe zur Verfü- gung. Sie eignen sich aus mehreren Gründen nicht zur Auslagerung einer Grundschule: Entfernung zum Schulgebäude, Verfügbarkeit im anvisierten Zeitraum (2022/2023), Größe und Art der Nutzung 4 (Parkplatz mit Lieferverkehr, siehe Stellungnahme Architekt Waack, Anlage 4). Folgend werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen im Trude Herr Park sowie die alternativ geprüften Flächen vorgestellt. 1. Trude Herr Park: a. Randstreifen/Grünfläche entlang der Dreikönigenstraße für Auslagerung, b. Randstreifen/Grünfläche zwischen Schulgebäude und Weg (Zwirnerstraße) für Baustelleneinrichtung Vorteile Trude Herr Park für Auslagerung: - weniger Platzbedarf, weil Toiletten und Schulhof der Schule in großen Pausen genutzt werden können, Küche und OGTS bleiben im Schulgebäude nutzbar - Geringere Kosten da weniger Räume/Sanitäranlagen erforderlich - keine Zeitverluste und Gefahrenminimierung durch kurze Wege - die ausgelagerten Klassen bleiben in Kontakt mit den Klassen, die im Schulgebäude verbleiben - direkte Nähe (Sichtweite) zur Schule, wenig Umgewöhnung/Verunsicherung - kein Rückschnitt an Bäumen/Sträuchern erforderlich - Rückbau/Widerherstellung der Rasenfläche mit wenig Aufwand möglich - Zweigeschossige Anlage möglich, weniger Flächenverbrauch Nachteile Trude Herr Park für Auslagerung: - Wiesenfläche im Trude Herr Park von circa 1.200 m² wird vorübergehend für maximal 12 Monate mit einer Modulbau-Anlage überbaut. Von den circa 12.000 m² Gesamtfläche des Parks entfallen somit circa 10 % Grünfläche Vorteile Seitenstreifen für Baustelleneinrichtung Fassadensanierung: - Direkte Nähe zur Baustelle, daher keine Zeitverluste für die Firmen und diese können kostengünstiger kalkulieren. - Keine Beeinträchtigung von öffentlichen Flächen durch Baustellenverkehr. - Platzersparnis: Durch die Grenzbebauung steht das Fassadengerüst zum Teil auf dem Grünstreifen. Das Gerüst muss durch einen Bauzaun abgesichert werden. Ebenso ist das auskragende Dach zu berücksichtigen. Dieses muss auch innerhalb des Bauzauns liegen, damit keine Gefahr durch herunterfallende Teile besteht. Es bleibt nur noch die Hälfte der Grünfläche übrig. Die Baustelleneinrichtung könnte somit mit nur wenig Platzbedarf integriert werden. - Rückbau/Wiederherstellung der Rasenfläche mit wenig Aufwand möglich. - kein Baumbestand vorhanden, der geschützt werden muss. Nachteile Seitenstreifen für Baustelleneinrichtung - Die Hälfte des Grünstreifens entfällt für die Bauzeit. 2. Löwengasse/Severinstraße: Angemietet durch die KVB für Baustelleneinrichtung, nicht verfügbar bis mindestens 2028 3. Parkplatz Josephstraße: Vorteile: - Keine Grünfläche, die entfällt Nachteile: - durch die bevorstehende Auslagerung der Feuerwehr Innenstadt werden eventuell die Parkplätze unter der Severinsbrücke belegt, sodass es hierdurch zu weiteren Engpässen für die Anwohner*innen kommt. - Der Lieferverkehr für den Supermarkt muss aufrechterhalten bleiben. Die Zufahrt ist auch eine Feuerwehrzufahrt für die angrenzende Wohnbebauung und die Parkpalet- 5 te. Die Parkpalette eignet sich nicht als Untergrund für die Modulbauanlage. Die Anwohner*innen haben hier Zufahren zu Ihren privaten Parkplätzen. Daher steht von der gesamten Fläche nur ein Bruchteil zur Verfügung und dieser liegt in unmittel- barer Nähe zum Autoverkehr. - Ein Aufenthalt von Kindern auf einer asphaltierten Parkplatzfläche in direkter Nähe zum Anwohner- und Lieferverkehr eines Supermarktes (REWE) ist wenig gesund- heitsförderlich und sicherlich nicht dem in einem Park vorzuziehen. Grundlagen der Beschaffung Der knapp bemessene Interimsstandort soll mit einem kompakten, funktionalen Schulgebäude als Modul bebaut werden. Für die Auslagerungsmaßnahme liegen bisher keine Kostenschätzungen oder Kostenberechnungen vor. Die Kosten der erforderlichen Brandschutzsanierung werden grob auf rund 1,5 Mio. Euro geschätzt. Finanzierung / Spartenverrechnungspreis Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Anlagen: Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan des doppelstöckigen Modulbaus Anlage 3 – Auszug aus dem Landschaftsschutzplan Anlage 4 – Stellungnahme Architekt Waack zu Standort Parkplatz Josephstraße
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. x Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung X Dringlichkeitsentscheidung Bei Nichthandeln droht eine Schulschließung. Verzögerungen führen zu höheren Kosten. ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Alternativen sind aufgrund der Schulform sehr eingeschränkt und wurden bereits ausreichend geprüft. Weitere Alternativen sind nicht zu erwarten. X Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Die Dringlichkeit der Maßnahmen wurde in der Beschlussvorlage dargestellt: eine mögliche Schulschließung steht im Raum (Brandschutz muss dringend umgesetzt werden). ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorge schlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4310/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.03.2022
- Erstellt
- 10.12.2021 09:58