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4310/2021

Teilauslagerung (Interim) zur Brandschutzsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 15-17, 50678 Köln - Beschluss zur vorübergehenden Errichtung eines Modulbaus im Trude-Herr-Park

Beschlussvorlage Ausschuss 08.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.04.2022, TOP 3.2

Anlage 3 - Auszug aus dem Landschaftsschutzplan

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme Architekt Waack Josephstr

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan doppelstöckiger Modulbau

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug aus dem Landschaftsschutzplan

84 Zeichen

Auslagerungsfläche für Brandschutzsanierung, Auszug aus Landschaftsplan Köln Blatt 6

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3434 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4310/2021
Stand: 13.07.2026 
Sachstandsbericht  
Teilauslagerung (Interim) zur Brandschutzsanierung der Gemeinschaftsgrundschule 
Zwirner Straße 15-17, 50678 Köln - Beschluss zur vorübergehenden Errichtung eines 
Modulbaus im Trude-Herr-Park 
Beschluss:  
Beschluss Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft: 
 
1. Zur Sicherung bestehender Schulplätze soll die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 
15 – 17, 50678 Köln brandschutzsaniert werden. Um einen Schulbetrieb auch während der 
Sanierungsphase sicherzustellen ist eine Teilauslagerung der Schule für die Zeit der Sanie-
rung unvermeidbar.  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft erkennt –vorbehaltlich der Zustimmung durch die 
Bezirksvertretung Innenstadt- den Bedarf zur Teilauslagerung der Schule während der Sanie-
rung an und beauftragt die Verwaltung genehmigt –vorbehaltlich einer Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung Innenstadt- mit der Planung und Errichtung eines Interimsschulgebäu-
des im benachbarten Trude-Herr-Park. 
Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln. 
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Teilauslagerung der Gemeinschaftsgrund-
schule Zwirner Straße in den in der Anlage 1 näher bezeichneten Teilbereich des Trude-Herr-
Parkes für die Dauer der Sanierung des Schulgebäudes und verpflichten die Verwaltung, den 
Park im Anschluss an die Auslagerung rückstandslos zu renaturieren.  
 
Ergänzter Beschluss aus der BV 1 (Innenstadt):  
1. Zur Sicherung bestehender Schulplätze soll die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 
15 – 17, 50678 Köln brandschutzsaniert werden. Um einen Schulbetrieb auch während der 
Sanierungsphase sicherzustellen ist eine Teilauslagerung der Schule für die Zeit der Sanie-
rung unvermeidbar. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft erkennt –vorbehaltlich der Zu-
stimmung durch die Bezirksvertretung Innenstadt- den Bedarf zur Teilauslagerung der Schule 
während der Sanierung an und beauftragt die Verwaltung genehmigt –vorbehaltlich einer Ge-
nehmigung durch die Bezirksvertretung Innenstadt- mit der Planung und Errichtung eines Inte-
rimsschulgebäudes im benachbarten Trude-Herr-Park.  
Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln.  
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Teilauslagerung der Gemeinschaftsgrund-
schule Zwirner Straße in den in der Anlage 1 näher bezeichneten Teilbereich des Trude-Herr-
Parkes für die Dauer der Sanierung des Schulgebäudes und verpflichten die Verwaltung, den 
Park im Anschluss an die Auslagerung rückstandslos zu renaturieren unter der Maßgabe ei-

2 
 
nen Ortstermin durchzuführen und die Planungen vorzustellen. Sofern aus dem Orts-
termin neue Erkenntnisse gezogen werden, wird die Beschlussvorlage erneut in die 
nachfolgenden Gremien zur Beratung verwiesen. 

 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Schulersatzgebäude im Trude-Herr-Park ist seit November 2025 in Betrieb. Die Entker-
nungsarbeiten im Keller sind abgeschlossen. Das Leistungsverzeichnis ist in Bearbeitung und 
die Ausschreibungen laufen. 
Nächste Schritte: 
Die Beauftragung und Durchführung der Arbeiten erfolgt in 2 Bauabschnitten.  
Die Leistungsphase 8 beginnt voraussichtlich in 2027.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
09.07.2027

Anlage 4 - Stellungnahme Architekt Waack Josephstr

2285 Zeichen

Projekt: ZwS15 – Grundschule Zwirnerstr. 15, 50937 Köln 
 Brandschutztechnische Modernisierung Schulgebäude, Sporthallengebäude  
 
Bauherren: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Projektleitung Herrn Rolf Küpper, Frau Anja van Ißem 
 
WAACK architekten 
 
Allgemeines: Für die Dauer der Baumaßnahmen in Schul - und Sporth allengebäude müssen jeweils die Hälfte der Schüler 
anderweitig untergebracht werden. Mangels Ausweichgebäude wird die Unterbringung in Containern untersucht. 
 
 Es werden ca. 6 Klassen - sowie Nebenräume benötigt. Das entspräche ca. 40 Containern mit einer Fläche von 
ca. 670 m² sowie Freiflächen um und vor dem Eingang. 
 
 In diesem Bericht wird der Standort Josephsstraße in der Süds tadt untersucht. Dabei handelt es sich um eine 
Fläche, die eine Verbindungsstraße zwischen der Joseph- und Jacobstraße ist. 
 
Bericht Das Grundstück ist ca. 600 m von der GG Zwirnerstraße entfernt. 
 
 
 
 
 Es stehen ca. 900 m² Fläche theoretisch zur Verfügung
 
 
 
  Die Fläche wird von beiden Straßen aus angefahren 
  
 
Anlage 4

Projekt: ZwS15 – Grundschule Zwirnerstr. 15, 50937 Köln 
 Brandschutztechnische Modernisierung Schulgebäude, Sporthallengebäude  
 
Bauherren: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Projektleitung Herrn Rolf Küpper, Frau Anja van Ißem 
 
WAACK architekten 
 
Auf der Fläche befinden sich öffentliche Parkplätze für die Anwohner, die Zufahrt zu dem öffentliche Parkdeck 
sowie die Zufahrt zur Anlieferzone des REWE Markts. 
Eine durchgängige Fläche in der erforderlichen Größe steht nicht zur Verfügung. Zudem würden diese 
öffentlichen Stellplätze für die Bewohner des Veedels entfallen. 
  
 
  Zufahrt Josephstrasse 
 
 
  Zufahrt Jacobstraße 
  
 
  Zufahrt Parkdeck 
 
 
  Anlieferung REWE

Projekt: ZwS15 – Grundschule Zwirnerstr. 15, 50937 Köln 
 Brandschutztechnische Modernisierung Schulgebäude, Sporthallengebäude  
 
Bauherren: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Projektleitung Herrn Rolf Küpper, Frau Anja van Ißem 
 
WAACK architekten 
 
 
 
 
 
 
 Private Grundstückszufahrt 
 
 
 
 Sonstige Installationen 
 
                            
      
  
 Parkuhr                 E-Ladesäule  
 
                           
      
  
 Carsharing                                                             Leihräder 
 
 
 21.10.2021/ JW

Anlage 2 - Lageplan doppelstöckiger Modulbau

588 Zeichen

4
Lehrer
WC
WC
WC-
KINDER 06
ca. 9 m²
WC-
KINDER 07
ca. 9 m²
1
2
3
NA
NA NA NA
Zaun
EG
Material
4
Material
Lehrer
WC
WC
WC-
KINDER 06
ca. 9 m²
WC-
KINDER 07
ca. 9 m²
4
5
6
NA
OG
30.11.2020
01.12.2020
Bauherren: Planungsstand M  1:200  Datum
Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln
ZwS15
30.07.2021
17.01.2022
Planinhalt
WAACK a rchitekten  <  Zülpicher Str. 217 -  50937 Köln     T / F  0221 94 14980 / 9414982   buero@waack.de
Gez  jw
Index  
D 0310-05Datei
ER
SATZKLASSEN ZwS15_0310-20220117
Modernisierung Brandschutz
GG Zwirnerstraße 15-17
50678 Köln
ENTWURFSPLANUNG
V O R A B Z U G
Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

12226 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 4310/2021 
Freigabedatum  08.03.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilauslagerung (Interim) zur Brandschutzsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Zwirner 
Straße 15-17, 50678 Köln - Beschluss zur vorübergehenden Errichtung eines Modulbaus im 
Trude-Herr-Park 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Zur Sicherung bestehender Schulplätze soll die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 15 – 
17, 50678 Köln brandschutzsaniert werden. Um einen Schulbetrieb auch während der Sanierungs-
phase sicherzustellen ist eine Teilauslagerung der Schule für die Zeit der Sanierung unvermeidbar.  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft erkennt –vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirks-
vertretung Innenstadt- den Bedarf zur Teilauslagerung der Schule während der Sanierung an und 
beauftragt die Verwaltung genehmigt –vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Bezirksvertretung 
Innenstadt- mit der Planung und Errichtung eines Interimsschulgebäudes im benachbarten Trude-
Herr-Park. 
Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. 
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Teilauslagerung der Gemeinschaftsgrundschule 
Zwirner Straße in den in der Anlage 1 näher bezeichneten Teilbereich des Trude-Herr-Parkes für die 
Dauer der Sanierung des Schulgebäudes und verpflichten die Verwaltung, den Park im Anschluss an 
die Auslagerung rückstandslos zu renaturieren.  
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.04.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv  
Die Interimsschule soll nach Kölner Standard gebaut werden. Dieser übersteigt die Vorgaben des 
Standards nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2016, Stand 2019) um 30%. 
  Ja, negativ  
 
Begründung 
Grundlagen / Ausgangssituation:  
 
Zur Sicherung bestehender Schulplätze muss die Gemeinschaftsgrundschule Zwirner Straße 15 – 17, 
50678 Köln saniert werden. Um das Bauvorhaben umsetzen zu können, ist es erforderlich, Teile des 
Schulgebäudes freizustellen, den Schulbetrieb auszulagern und in einem Ersatzgebäude weiterzufüh-
ren.  
Die Brandschutzsanierung und die Elektroertüchtigung wie auch CAS-Verkabelung bedingen einan-
der und können ohne Auslagerung nicht durchgeführt werden. Sollten diese dringend notwendigen 
Maßnahmen nicht zeitnah stattfinden ist zu befürchten, dass als Konsequenz aus der nächsten wie-
derkehrenden Prüfung eine Schließung der Schule droht.  
Da wegen der begrenzten Grundstücksfläche eine Auslagerung des Schulbetriebs auf dem Grund-
stück der Schule nicht möglich ist, soll ein Interimsschulgebäude im angrenzenden Trude-Herr-Park 
errichtet werden.  
Der Park ist erst in den 90er-Jahren auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Stollwerck  
Schokoladenfabrik angelegt worden und bleibt größtenteils (zu 90 %) erhalten. Der Spielplatz bleibt 
unberührt. Baumfällungen sind für den Interimsbau nicht erforderlich. Die vorhandenen Rasenflächen 
können nach Beendigung der Maßnahmen problemlos wieder hergestellt werden. Ziel ist es, die Inte-
rimsmaßnahme innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ab Beschlussfassung umzusetzen. 
 
Das Schulgebäude in der Zwirner Straße aus dem Jahr 1900 ist als dreigeschossiger Backsteinbau 
errichtet. Genutzt wird der voll unterkellerte und denkmalgeschützte Altbau durch eine zweizügige 
Grundschule. Zurzeit sind aufgrund des langjährigen Sanierungsstaus mehrere umfangreiche  
Maßnahmen in Planung. Eine Fassadensanierung ist für das Frühjahr 2022 anvisiert. Für die hier zu 
treffende Entscheidung sind die Maßnahmen im Gebäudeinneren ausschlaggebend. Da für die  
Fassadensanierung jedoch ebenfalls ein Grünstreifen vor der Schule für die Baustelleneinrichtung 
benötigt wird, soll diese Fläche ebenfalls Teil dieser Entscheidung sein:  
 
Die gewachsenen Anforderungen an die Digitalisierung der Schule bringen mit sich, dass zur  
Realisierung dieser Digitalisierung mehr elektrische Energie bereitgestellt werden muss. 
Die vorhandene Elektroinstallation ist schon viele Jahrzehnte alt und kann diese zusätzlichen Anfor-
derungen nicht mehr erfüllen. 
Eine komplette Erneuerung der Elektroinstallation auf den heute erforderlichen technischen Stand ist 
zwingend erforderlich. 
Daraus ergab sich die Notwendigkeit, eine Überprüfung des Brandschutzes vorzunehmen.  
Ein Brandschutzkonzept wurde erstellt. Die hierin festgestellten Mängel sind nun bekannt und müs-
sen zeitnah behoben werden. Hierzu müssen in fast allen Räumen und Fluren die Stahlträger der 
Deckenkonstruktionen bekleidet werden und daher auch die Akustikdecken erneuert werden.  
In fast allen Klassenräumen müssen Türen und Durchbrüche hergestellt werden. Die Verteilung und 
Verkabelung der Elektrik wird vollständig erneuert.

3 
Folgende Maßnahmen sind zwingend und zeitnah erforderlich: 
Fassadensanierung  
Brandschutzsanierung  
CAS –Verkabelung 
Ertüchtigung Elektro 
Erneuerung des Turnhallenfußbodens 
 
Folgende Maßnahmen sind dringend notwendig 
Zwei durch die Feuerwehr gesperrte Mehrzweckräume wieder in Betrieb nehmen 
Verbesserung der Akustik in Klassenräumen 
Parkett-Böden in Klassen reparieren und neu versiegeln 
Prallschutz Turnhalle 
Geräteraumtor Turnhalle 
 
Weitere Maßnahmen sind Wünsche der Schule und könnten integriert werden: 
Umbau OGTS-Büro (Trennung Besprechung/Arbeit/Drucken) 
Traverse für die Aula 
 
Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste in der Prio GI 2. 
Auf Grund der Erkenntnisse aus dem Brandschutzgutachten und um in Folge eine drohende Schlie-
ßung der Schule abzuwenden, ist eine zeitnahe Sanierung zwingend erforderlich. Die Sanierung wird 
personell vom Objektmanagement Stadtbezirk 1 Süd bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
durchgeführt, so dass die Durchführung der Maßnahme zu keiner Verzögerung bei laufenden Maß-
nahmen (Prio 0) führt. 
 
Grundlage für diese Entscheidungsfindung: 
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundstücke sind Teil des Trude-Herr-Parks und liegen 
in der Gemarkung 4958-2-324 sowie 4958-2-178. Die Grünfläche für die Auslagerung ist circa 850 
m² groß, liegt als Randstreifen entlang der Dreikönigenstraße und enthält einen Baum, welcher erhal-
ten bleibt.  
Die Fläche für die Baustelleneinrichtung der Fassadensanierung umfasst circa 350 m² Rasenfläche, 
liegt zwischen Schulgrundstück und Weg (Zwirnerstraße) und enthält keine Gehölze. Bei einer  
Gesamtgröße des Parks von circa 12.000 m² entspricht die für Fassaden- und Brandschutzsanierung 
benötigte Fläche mit circa 1.200 m² etwa 10 % des Parks.  
Obwohl es sich beim Trude Herr Park um einen Spielplatz und Grünfläche handelt, die im  
Landschaftsplan weder als Teil eines Landschaftsschutzgebietes noch als geschützter Landschafts-
bestandteil (LB) im Bezirk 1 ausgewiesen ist, ist vom Grünflächenamt einer Nutzung für die Teilaus-
lagerung der Grundschule Zwirnerstraße 15-17 widersprochen worden. Auch der Nutzung des an den 
Weg (Zwirnerstraße) grenzenden Grünstreifens vor der Schule zur Baustelleneinrichtung wird nicht 
zugestimmt. Stattdessen wurde auf zwei Flächen verwiesen, die von der Verwaltung zu prüfen waren.  
 
Im Vorfeld wurden weitere Möglichkeiten, Flächen und Gebäuden zur Auslagerung geprüft, jedoch hat die 
Verwaltung ausschließlich Absagen erhalten. 
Auch die Anmietung eines Schiffes und Anlegemöglichkeit im Bereich Rheinau-Hafen und Kaimauer  
wurde geprüft und ist nicht möglich. 
Die beiden anderen Alternativ-Flächen stehen nicht zeitnah oder in ausreichender Größe zur Verfü-
gung. Sie eignen sich aus mehreren Gründen nicht zur Auslagerung einer Grundschule: Entfernung 
zum Schulgebäude, Verfügbarkeit im anvisierten Zeitraum (2022/2023), Größe und Art der Nutzung

4 
(Parkplatz mit Lieferverkehr, siehe Stellungnahme Architekt Waack, Anlage 4).  
 
 
Folgend werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen im Trude Herr Park sowie die  
alternativ geprüften Flächen vorgestellt.  
 
1. Trude Herr Park:   
a. Randstreifen/Grünfläche entlang der Dreikönigenstraße für Auslagerung,  
b. Randstreifen/Grünfläche zwischen Schulgebäude und Weg (Zwirnerstraße) für 
Baustelleneinrichtung  
Vorteile Trude Herr Park für Auslagerung: 
-  weniger Platzbedarf, weil Toiletten und Schulhof der Schule in großen Pausen genutzt 
werden können, Küche und OGTS bleiben im Schulgebäude nutzbar 
- Geringere Kosten da weniger Räume/Sanitäranlagen erforderlich 
- keine Zeitverluste und Gefahrenminimierung durch kurze Wege 
- die ausgelagerten Klassen bleiben in Kontakt mit den Klassen, die im Schulgebäude 
verbleiben 
- direkte Nähe (Sichtweite) zur Schule, wenig Umgewöhnung/Verunsicherung  
- kein Rückschnitt an Bäumen/Sträuchern erforderlich 
- Rückbau/Widerherstellung der Rasenfläche mit wenig Aufwand möglich 
- Zweigeschossige Anlage möglich, weniger Flächenverbrauch 
 
Nachteile Trude Herr Park für Auslagerung: 
- Wiesenfläche im Trude Herr Park von circa 1.200 m² wird vorübergehend für maximal 
12 Monate mit einer Modulbau-Anlage überbaut. Von den circa 12.000 m²  
Gesamtfläche des Parks entfallen somit circa 10 % Grünfläche  
 
 Vorteile Seitenstreifen für Baustelleneinrichtung Fassadensanierung: 
- Direkte Nähe zur Baustelle, daher keine Zeitverluste für die Firmen und diese können 
kostengünstiger kalkulieren. 
- Keine Beeinträchtigung von öffentlichen Flächen durch Baustellenverkehr. 
- Platzersparnis: Durch die Grenzbebauung steht das Fassadengerüst zum Teil auf dem 
Grünstreifen. Das Gerüst muss durch einen Bauzaun abgesichert werden. Ebenso ist 
das auskragende Dach zu berücksichtigen. Dieses muss auch innerhalb des Bauzauns 
liegen, damit keine Gefahr durch herunterfallende Teile besteht. Es bleibt nur noch die 
Hälfte der Grünfläche übrig. Die Baustelleneinrichtung könnte somit mit nur wenig 
Platzbedarf integriert werden. 
- Rückbau/Wiederherstellung der Rasenfläche mit wenig Aufwand möglich. 
- kein Baumbestand vorhanden, der geschützt werden muss. 
 
Nachteile Seitenstreifen für Baustelleneinrichtung 
- Die Hälfte des Grünstreifens entfällt für die Bauzeit. 
 
2. Löwengasse/Severinstraße:  
Angemietet durch die KVB für Baustelleneinrichtung, nicht verfügbar bis mindestens 2028  
 
3. Parkplatz Josephstraße:  
 
Vorteile:  - Keine Grünfläche, die entfällt 
Nachteile:  - durch die bevorstehende Auslagerung der Feuerwehr Innenstadt werden  
 eventuell die Parkplätze unter der Severinsbrücke belegt, sodass es hierdurch zu 
weiteren Engpässen für die Anwohner*innen kommt.  
- Der Lieferverkehr für den Supermarkt muss aufrechterhalten bleiben. Die Zufahrt ist 
auch eine Feuerwehrzufahrt für die angrenzende Wohnbebauung und die Parkpalet-

5 
te. Die Parkpalette eignet sich nicht als Untergrund für die Modulbauanlage.  
Die Anwohner*innen haben hier Zufahren zu Ihren privaten Parkplätzen. Daher steht 
von der gesamten Fläche nur ein Bruchteil zur Verfügung und dieser liegt in unmittel-
barer Nähe zum Autoverkehr. 
- Ein Aufenthalt von Kindern auf einer asphaltierten Parkplatzfläche in direkter Nähe 
zum Anwohner- und Lieferverkehr eines Supermarktes (REWE) ist wenig gesund-
heitsförderlich und sicherlich nicht dem in einem Park vorzuziehen.  
 
 
Grundlagen der Beschaffung 
 
Der knapp bemessene Interimsstandort soll mit einem kompakten, funktionalen Schulgebäude als 
Modul bebaut werden.  
Für die Auslagerungsmaßnahme liegen bisher keine Kostenschätzungen oder Kostenberechnungen 
vor. Die Kosten der erforderlichen Brandschutzsanierung werden grob auf rund 1,5 Mio. Euro  
geschätzt. 
 
 
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis 
Die Finanzierung der Teilauslagerung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln.  
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan des doppelstöckigen Modulbaus 
Anlage 3 – Auszug aus dem Landschaftsschutzplan 
Anlage 4 – Stellungnahme Architekt Waack zu Standort Parkplatz Josephstraße

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1941 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
x Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
X Dringlichkeitsentscheidung Bei Nichthandeln droht eine 
Schulschließung. Verzögerungen führen zu 
höheren Kosten. 
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Alternativen sind aufgrund der 
Schulform sehr eingeschränkt und wurden 
bereits ausreichend geprüft. Weitere 
Alternativen sind nicht zu erwarten. 
X Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Die Dringlichkeit der Maßnahmen wurde in 
der Beschlussvorlage dargestellt: eine 
mögliche Schulschließung steht im Raum 
(Brandschutz muss dringend umgesetzt 
werden).  
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorge schlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (4)

28.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.04.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4310/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.03.2022
Erstellt
10.12.2021 09:58