V/0723/2021
Stärkung der Innenstadt: Beteiligung am BMI-Fördermittelaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
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Anlage 6_A-R-0021-2020-SPD-Aufenthaltsqualitaet-Innenstadt-stärken
3108 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0021/2020
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Aufenthaltsqualität in der Innenstadt stärken!
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Wochenmarkt in der Innenstadt wird an den Ma rkttagen Mittwoch und Samstag dau-
erhaft auf dem Domplatz und dem Prinzipalmarkt durchgeführt.
2. Die Stadt entwickelt ein Mobilitätskonzept mit b esonderem Augenmerk auf mobilitätsein-
geschränkte Bürgerinnen und Bürger. Einen Lösungsansatz können hier zum Beispiel
kleinere Shuttle-Busse darstellen, die mobilitätseingeschränkte Personen an den Prinzi-
palmarkt bzw. Domplatz heranfahren.
3. Die Pferdegasse wird im Rahmen eines Pilotprojek ts für sechs Monate für den Autover-
kehr gesperrt und die PKW-Stellplätze auf dem Domplatz für eine Nutzung geschlossen.
Die Pferdegasse mit ihrer attraktiven Wegebeziehung und den zahlreichen angrenzen-
den Museen wird zu einer Kultur- und Gastronomiemeile weiterentwickelt. Zum Ab-
schluss der Testphase berichtet die Verwaltung dem Rat und legt einen Entscheidungs-
vorschlag zur langfristigen Umsetzung vor.
Begründung:
Die Ausweitung und Entzerrung des Wochenmarktes auf den Prinzipalmarkt bieten die Chance,
die Attraktivität der Innenstadt und des Wochenmarktes dauerhaft zu steigern. Die Entzerrung
in den vergangenen Wochen hat zu vielen positiven Rückmeldungen geführt. Die zusätzliche
Belebung des Prinzipalmarkts bietet auch für die angrenzenden Ladenlokale und Gastronomie-
betriebe eine Chance. Daher ist die genaue Aufstellung der Marktstände eng mit allen Beteilig-
ten aus Kaufmannschaft und Marktbeschickern abzustimmen. So kann zum Beispiel die Anord-
nung der Marktstände in der Mitte der Straße sinnvoll sein.
Ein neues Mobilitätskonzept soll das Nadelöhr Michaelisplatz entlasten, Bürgerinnen und Bür-
gern ist unter Bereitstellung kleiner Shuttle-Busse oder anderer innovativer Mobilitätsformen die
Erreichbarkeit weiter zu gewährleisten. Das Aegidii-Parkhaus bietet in fußläufiger Erreichbarkeit
ausreichend PKW-Stellplätze für die Versorgung mit Parkraum für Anlieger*innen und Besu-
cher*innen.
In einer sechsmonatigen Testphase ist daher der Einstieg in ein neues Verkehrskonzept für die
Innenstadt zu erproben. Der Parkraum auf dem Domplatz soll entfallen und die Pferdegasse für
den PKW-Verkehr gesperrt werden. Dieser zurückgewonnene öffentliche Raum bietet die
16.06.2020
2
Chance zur Weiterentwicklung der Pferdegasse in eine Kultur- und Gastronomiemeile mit hoher
Aufenthaltsqualität.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Michael Da uskardt
Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig
Dr. Cornelia Jäger Mathias Kersting Michael Kle yboldt
Marianne Koch Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stelti g
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalm sson
Maria Winkel
Anlage 1_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün
5204 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0034/2021 RATSANTRAG Münster, 03.05.2021 Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt –Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur ökologischen Aufwertung von urbanen Plätzen in allen Stadtteilen. 2. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der gesamten Stadt sowie Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Dafür werden städtische Plätze umgestaltet und durch Grünpflanzung, Begrünung von Fassaden und Dächern, Schaffung von attraktiven Aufenthaltsräumen, Einbindung an Wasserquellen und Brunnen und Einrichtung von „Urban Gardening“ ökologisch aufgewertet. 3. Private Eigentümer sollen eingeladen werden, sich am Konzept zu beteiligen. 4. Ein Umsetzungs- und Kostenplan ist aufzustellen. Passende Förderprogramme des Bundes oder des Landes (z.B. Förderaufruf „grüne Infrastruktur“) sind dabei zu prüfen. Begründung: Die Bedeutung einer „grünen Architektur“ nimmt zu. Sie steigert die Wohnqualität, fördert Freizeit, Sport und Erholung und kann damit den sozialen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Teilhabe stärken. Sogar Brachen und Baulücken tragen auf ihre Weise zu urbaner Wildnis bei. Mit „Urban Gardening“, Gemeinschaftsgärten, bepflanzten Baumscheiben und Aktionstagen zur Parkpflege können sich die Anwohnerinnen und Anwohner aktiv in die Gestaltung und Pflege ihrer Umgebung einbringen. Stadtgrün reguliert die Temperatur, reinigt die Luft und wirkt sich damit positiv auf das Stadtklima und die Gesundheit aus. Grünflächen dämpfen Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Reserveflächen für Hochwasser- beziehungsweise Starkregenereignisse, leisten einen Beitrag zur Grundwasserneubildung und zum Bodenschutz. Ein nicht zu vernachlässigender Faktor in Städten ist die anthropogene Wärmeerzeugung. Die negativen Faktoren des Stadtklimas (höhere Temperaturen, Luftunreinheit, Schadstoffbelastung) tragen zum bioklimatologischen Belastungscharakter des Stadtklimas bei. Besonders problematisch ist für viele Städte eine starke Überhitzung im Sommer: Stein- und Betonflächen heizen sich auf, die Temperaturen vor allem im Stadtzentrum können mehrere Grad über denen im Umland liegen. Kombiniert mit Feinstaub- und Ozonbelastung entsteht ein gefährlicher Mix. Untersuchungen (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW) haben gezeigt, dass sich erst ab einer Grünfläche von 2,5 ha wesentliche Kühlungseffekte messen lassen. Aber auch kleinere Grünflächen sollen - stadträumlich sinnvoll angeordnet - angestrebt werden. So lässt sich zumindest eine Reduzierung des Wärmeinseleffekts erreichen. Platzmangel behindert häufig die Schaffung von innerstädtischen Grünflächen, deshalb sollten auch unkonventionelle Möglichkeiten, wie beispielsweise das Begrünen von Straßenseiten mit Begleitgrün umgesetzt werden, damit möglichst viele Vegetationsflächen geschaffen werden können. Ihre ökologischen Effekte sind zwar geringer als die von Bäumen und Sträuchern, dennoch fördern sie zeitverzögerten Niederschlagsabfluss, Verdunstung und Abkühlung. Die richtige Auswahl der Materialen kann darüber entscheiden, ob und wie sehr sich ein Platz aufwärmt. Versiegelte Flächen sollen dort, wo möglich, entsiegelt und wasserdurchlässig befestigt werden. Durch den Einsatz von "Stadtmöbeln" können verschiedene Funktionen im öffentlichen Raum - teilweise gleichzeitig – erfüllt werden: Sie können dem Verweilen, der Erholung oder zum Spielen dienen, können als Abtrennung fungieren oder eine Schutzfunktion haben, Ordnung erzeugen ebenso wie Werbeträger sein. Wünschenswert sind Schattenbereiche, freistehende Spielgeräte und eine freie Fläche als Spiel- und Begegnungszone. Bei der Raumteilung ist auf Angsträume zu achten. Je nach Umfeld ist abzustimmen, wie viel Fläche für die unterschiedlichen Nutzungen gestaltet wird. Auch gastronomische Angebote sollen als besondere Plätze zum Verweilen berücksichtigt werden. Ein zentraler Aspekt der Plätze soll ihre Multifunktionalität, den Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzergruppen angepasst sein. Ein Beispiel für eine solche Multifunktionalität ist das Weiner Projekt „einfach-mehrfach“. Das Projekt will bestehende Konflikte durch neue Angebote reduzieren und Gemeinschaftssinn und Teilhabe fördern. Es spart der Stadt und damit den SteuerzahlerInnen Kosten und schont Ressourcen, indem Flächen effizient genutzt werden. Pflanzkonzepte müssen ökologisch standortangepasst sein, aber auch funktional begründet sein. Zu berücksichtigen sind u.a. die Struktur, Gestaltung, ökologische Funktionen und Stadtverträglichkeit der Bepflanzung. Bei der Bepflanzung ist auf die geringe Pflegeintensität und die daran geknüpften Folgekosten zu achten. Der vorliegende Antrag knüpft an den bereits im September 2019 eingereichten Antrag „Wasser im urbanen Raum – Lebenselixier für Mensch und Natur“ an und entwickelt die dort formulierten Ziele weiter. gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0
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Ratsfraktion Vo | 3.3.2021 Haushaltsbegleitantrag zu den Haushaltsberatungen 2021 Startschuss für eine Innenstadt 4.0 Auflegung eines Fonds für Beteiligungsformate und Partizipation für zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur Entwicklung für neue Verkehrskonzepte. 1. Die Verwaltung wird in Übereinstimmung mit dem Antrag A-/0005/2021 beauftragt, ein Programm zur Aktiven Mitgestaltung der Innenstadt aufzulegen: In einem breiten Beteiligungsprozess werden Ideen und Konzepte für die zukünftige Gestaltung der Innenstadt gesammelt, ‚diskutiert und erarbeitet. Dabei werden die Bürgerschaft sowie Vertreter*innen der Initiativen und Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten, der Anwohner*innen, der Kunst-.und Kulturinitiativen sowie’ der Sozial- und Jugendorganisationen aktiv angesprochen und einbezogen. Denkbar sind verschiedene Veranstaltungsformate wie bspw. Vortragsreihen, - Workshops, Hackathons, Postkarten-Aktiönen oder auch Kinderbeteiligung und Wettbewerbe. 2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, eine Planungswerkstatt zur Begleitung und Beratung der Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte für die Altstadt mit dem Ziel einer weitgehenden Autofreiheit ins Leben zu rufen. In dieses Gremium sind Gewerbetreibende, Einzelhändler*innen, Gastronom*innen, weitere wichtige anliegende Arbeitgeber*innen wie die Bezirksregierung, Verkehrsverbände, Anwohner*innen und politische Vertreter*innen einzuladen. 3. Hierzu werden einmalig 150.000 EUR in den Haushalt in Form eines “Fonds eingestellt. 4. Zudem wird geprüft, ob Fördergelder von EU-, Bundes- oder Landesebene genutzt werden können. 5. Die beteiligten Verwaltungsämter arbeiten synergetisch zusammen, um „Doppelarbeiten“ zu vermeiden und Kräfte zu bündeln. 6. Bereits bestehende Konzeptionen und Planungen (ISEK- Innenstadtentwicklung) werden mit dem Startschuss für die.Innenstadt 4.0 verbunden, integriert und zusammengeführt, um eine Entwicklung „aus einem Guss“ zu gewährleisten Begründung: Münsters Innenstadt und seine Zentren befinden sich im Umbruch. Sowohl der Einzelhandel als auch der Verkehr stehen an der Stufe zu einer tiefgreifenden Transformation: . Durch die verstärkte Digitalisierung erlebt der Einzelhandel eine fundamentale Transformation. Es drohen auch in Münster Leerstand von Ladenlokalen und eine damit einhergehende sinkende Anziehungskraft der. Innenstadt und Stadtteilzentren. Onlinehandel und Direktvermarktung nehmen zu. Zudem bedarf es — nicht nur wegen der Klimakrise — einer Verkehrswende, die zu einem erhöhten Anteil des sogenannten Umweltverbundes führt, d.h. mehr Mobilität mit Rad, Fuß und ÖPNV. Das spart CO2 und schützt das Klima. Gleichzeitig sinkt der Flächenverbrauch und es so gibt wieder mehr Raum für die umweltfreundlichen Verkehrsträger und für Aufenthalt, Begegnung und Stadtbegrünung. Zudem leisten Rad- und Fußmobilität einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit. Beide Entwicklungen werden das Zentrum Münsters stark beeinflussen. Handel und | Verkehr prägen unser Stadtbild und gestalten unseren Alltag. Umso wichtiger ist es, frühzeitig alle Beteiligten miteinzubeziehen. Dabei ist es zunächst wichtig, Sorgen und Ängste aufzugreifen, aber auch Ideen, Vorschläge und Wünsche zu sammeln. ° Konzepte für die Innenstadt müssen auf einer breiten Beteiligung fußen. Dabei ist es wichtig, dass Menschen nicht nur informiert werden, sondern ebenfalls Empfehlungen, Ratschläge und Anmerkungen aussprechen könne, damit alle Akteure unserer Stadt diese aktiv und partizipativ mitgestalten können. gez. Annika Bürger Ludger Steinmann Helene Goldbeck und Fraktion und Fraktion Tim Pasch
Anlage 3_Haushaltsbegleitantrag_F-AVM-29_Umgestaltung Verkehr Domplatz
1740 Zeichen
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN RATSFRAKTION car münster I Volt 25.02.2021 Haushaltsbegleitantrag F-AVM-29 Umgestaltung Verkehr im Bereich Domplatz, Pferdegasse und Königsstraße 1. Der Bereich des Domplatzes und der Pferdegasse soll aufgewertet, werden, mehr Aufenthaltsqualität erhalten und vom PKW-Verkehr weitgehend befreit werden. Hierzu wird der Parkplatz auf dem Domplatz umgenutzt. 2. Der Bereich der Königsstraße soll vom PKW- Verkehr weitgehend befreit werden, da insbesondere hier der Park-/Suchverkehr und der wartende PKW- Verkehr für erhebliche Lärm- und Schadstoffemissionen sorgen.Die . Umnutzung des Parkhauses ist einzubeziehen. Der Bereich soll ebenfalls für mehr Aufenthaltsqualität genutzt werden. 3. Hierzu entwickelt.die Verwaltung im Rahmen der integrierten Innenstadtentwicklung ein Verkehrs- und Planungskonzept; das ein bürger*innenschaftliches Beteiligungsverfahren vorsieht und die Akteure und Interessenvertretungen frühzeitig einbezieht. Neue Formen der Citylogistik 1 und des Transports (Fahrradkuriere, Lastenräder etc.) sind einzubeziehen. Begründung: Die Sperrung der Pferdegasse an Markttagen hat deutlich gemacht welcher Gewinn an Aufenthaltsqualität erzielt werden kann, wenn keine PKW mehr bis zum Domplatz durchkommen, um direkt am Markt oder auf dem Domplatz-Parkplatz zu parken. Diese Entwicklung und ihre Potenziale sollen gemeinsam mit Gewerbetreibenden (Marktbeschicker, Kaufleute etc.) und Anwohner*innen und Kund*innen weiter entwickelt werden. Hierzu soll ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren den Auftakt bilden. gez. Andrea Blome Annika Bürger Jule Heinz-Fischer Carsten Peters Matthias Glomb ö Martin Grewer Ludger Steinmann Helene Goldbeck Tanja Andor Tim Pasch und. Fraktion
Anlage 5_A_R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt
4480 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0073/2020 18. August 2020 Ratsantrag Autofreie Altstadt als Ziel - Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende Beteiligung von Anwohner*innen, Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität im Stadtzentrum und für Klimaschutz in Münster Der Rat möge beschließen: 1. Um einen Verkehrskollaps in der Altstadt zu vermeiden und die Belastung mit Luftschadstoffen zu verringern, um die Aufenthaltsqualität für in der Altstadt Wohnende und Arbeitende zu verbessern, um Einzelhandel und Dienstleistungen zu fördern und um die Attraktivität für Besucher*innen und Kund*innen zu erhalten, muss die Altstadt schrittweise vom Autoverkehr befreit werden. 2. Ziel ist es, die autofreie Altstadt innerhalb des Promenadenrings bis zum Jahr 2025 zu realisieren. 3. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes sind: der Erhalt der Zufahrt in die Altstadt für Liefer -, Handwerks - und Dienstleistungsverkehr und für Anwohner, Parkplätze für Menschen mit Behinderung, die Schaffung von besonderen Anlieferzonen für Gewerbe, die Umnutzung frei werdende r Parkflächen für Fußgänger *innen und Radfahrer*innen, sowie als Grün - und Freiflächen und für Außengastronomie mehr Grünzeiten für Fußgänger*innen und Radverkehr, schrittweise barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums. 4. Die Verwaltung plant den Weg zu einer autofreien Altstadt in folgenden Schritten. a. Verringerung und die Vermeidung von motorisiertem Durchgangsverkehr b. Platz schaffen, um die Nutzung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr attraktiver zu gestalten. c. Parkhäuser werden angemessen bepreist und sukzessive zu Quartiersgaragen umgewandelt. Hierbei gilt es auch die Belange von mobilitäts- und kognitiv beeinträchtigten Menschen mit einzubeziehen. 5. Wesentliche Grundlagen des Konzeptes sind die klimapolitischen Entscheidungen, Beschlüsse und Konzepte aus den zurückliegenden Jahren, insbes. die Ausrufung des Klimanotstandes, die Global nachhaltige Kommune und das Radfahrkonzept 2025, die eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverke hrs und die Stärkung des Radverkehrs und des ÖPNV vorsehen. 6. Der Weg in eine autofreie Altstadt wird mit einem umfassenden Beteiligungsprozess verbunden, der Anwohner*innen, Geschäftsleute und deren Verbände, Beschäftigte sowie Kund*innen und Besucher*inne n fortlaufend beteiligt und sicherstellt, dass ihre Belange von Beginn an einbezogen und berücksichtigt werden. 7. Erfahrungen mit der Schaffung autofreier Zentren in anderen europäischen Städten werden berücksichtigt, öffentlich vorgestellt und ausgewert et. Hierzu sind auch Online - Beteiligungsmöglichkeiten und die sozialen Netzwerke zu nutzen. 8. Geprüft wird die Einrichtung eines Beirats bestehend aus den o.g. Beteiligtengruppen, der den Beteiligungsprozess gemeinsam mit der Verwaltung steuert. Begründung: Die nachhaltige Attraktivität von Innenstädten hängt maßgeblich von ihrer Aufenthaltsqualität, ihren Wegebeziehungen und ihrem Klima ab. Ein zunehmend nachteiliger Effekt ist die überbordende Präsenz des ruhenden und fahrenden motorisierten Individualverkehrs. Immer größere Fahrzeuge verdecken den Zugang zu Geschäften, Gaststätten, beanspruchen innerstädtischen Raum, der für mehr Aufenthaltsqualität, Kommunikation und entspanntes Flanieren genutzt werden kann. Klimaschutz, Emissionsschutz und der Wunsch nach umweltfreundlicher Mobilität sind gesellschaftliche Entwicklungen, die ein Umdenken erforderlich machen, weshalb Münster Global nachhaltige Kommune geworden ist und den Klimanotstand ausgerufen hat. Sind vor nicht einmal zwei Dekaden noch PKW-Parkhäuser für auswärtige Kund*innen gebaut worden, setzt heute der Online-Handel dem stationären Einzelhandel zu. Dieser Entwicklung soll auch mit dem Konzept der autofreien Altstadt begegnet werden. Hierzu gibt es gute Beispiele aus anderen Städten, die dem Einzelhandel gutgetan haben. Erforderlich für das Gelingen ist eine breite Akzeptanz und Partizipation der Beteiligten, die eingeladen werden, um die gemeinsame Entwicklung zu gestalten. Hierfür ist ein differenziertes Konzept zu entwickeln, das den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt und diese einbezieht. Erfahrungen aus anderen europäischen Städten sind ausdrücklich einzubeziehen. gez. Carsten Peters und Fraktion
Anlage 7_A_R_0043_2013_CDU_Parken_Domplatz_ohne_Stau
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2013 16.09.2013 Antrag „Parken auf dem Domplatz ohne Stau“ Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie zukünftig an Markttagen sinnlose, die Zufahrt vom Domplatz verhindernde Staus in der Pferdegasse verhindert werden können, damit auch die Anlieger des Domplatzes an diesen Tagen ihre Parkplätze erreichen können. Insbesondere ist zu prüfen, o ob Beschränkungen der Zufahrtsmöglichkeiten zum D omplatz eingerichtet werden kön- nen (z.B. Schranke, Absperrungen mit Personal, das Hinweise auf freie Parkplätze gibt); o ob vor dem ausgelasteten Parkplatz Domplatz „Warte verkehr“ wirkungsvoll untersagt und eine Wendemöglichkeit eingerichtet werden kann; o ob der Parkplatz Domplatz in das Parkleitsystem ei ngebunden werden kann. Begründung : Seit Mitte August ist die Zufahrt zu dem Westfalenfleiß-Parkplatz über die Pferdegasse wie- der freigegeben. Die CDU Fraktion hatte bereits nachdrücklich auf die Bedeutung dieses Parkplatzes, insbesondere für Ältere und Menschen mit Behinderung hingewiesen. Damit auch in Zukunft ein Erhalt des Parkplatzes gesichert ist, gleichzeitig aber die unerträglichen Staus in der Pferdegasse zukünftig zu verhindern, die vielfach darauf zurück zu führen sind, dass einige Autofahrer bewusst den Stau wie eine Warteschleife in Kauf nehmen um ihre Beifahrer zwischenzeitlich auf dem Markt einkaufen zu lassen, ist es nach Auffassung der CDU Fraktion unerlässlich, geeignete Lösungen für die Zufahrt zum Domplatz zu finden. Denkbar sind beispielsweise Zugangsbeschränkungen in mechanischer Form durch eine Schranke, als auch durch eine an den Markttagen eingesetzte Kontrollperson, die sich An- wohnerparkausweise vorzeigen lässt und bei voll besetztem Parkplatz Parkplatzsuchende bereits am Eingang zur Pferdegasse abweist und auf die nahen Parkhäuser verweist. Ge- prüft werden sollten auch Möglichkeiten, den Verkehr am ausgelasteten Parkplatz vorbeizu- führen und wenden zu lassen, um Wendemanöver in der Pferdegasse zu vermeiden. Zahlreiche Anlieger des Domplatzes sind auf die Zufahrt über Pferdegasse angewiesen und werden durch den Stau, der regelmäßig samstags und mittwochs dort herrscht, an der Zu- fahrt gehindert. CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de Parkplatzsuchende, die ein berechtigtes Anliegen haben, so nah wie möglich am Markt zu parken, weil sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, haben infolge des Staus keine Chance den Parkplatz zu erreichen. Andere Möglichkeiten, wie der Gepäckaufbewahrungs- und Lie- ferservice haben sich als nicht effektiv erwiesen. Der Parkplatz muss daher dauerhaft erhal- ten bleiben. Auch für die sechs Beschäftigten der Westfalenfleiß AG, insbesondere die vier behinderten Vollzeitbeschäftigten, muss die Angst um den Arbeitsplatz beendet werden, in- dem ein klares Signal für den unbefristeten Erhalt des Parkplatzes gegeben wird. gez. Stefan Weber Gilbert Aldejohann Frank Baumann Sybille Benning Georg Berding Dieter von den Berg Heinz-Georg Buddenbäumer Olaf Dreßen Edgar Drüge Wolfhard Ediger Dr. Dietmar Erber Georg Fehlauer Walter von Göwels Richard Halberstadt Gilbert Hartmann Ludger Janning Bruno Kleine Borgmann Karl Kleine-Wilke Marliese Kosmider Teresa Küppers Franz-Pius Graf von Merveldt Christian Moll Andreas Nicklas Jürgen Ohm Robert Otte Karin Reismann H.-Dieter Sellenriek Barbara Stober Helga Welker Simone Wendland Peter Wolfgarten
Anlage 4_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse
8791 Zeichen
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Ratsantrag
„Was kommt nach der Einkaufsstraße? “ – Frühzeitig die Herausforderungen
erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den
Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln.
Der Rat möge beschließen :
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Zustand der Innenstadt und der
Stadtteilzentren zu erfassen, Entwicklungen durch Strukturwandel und durch verändertes
Konsumverhalten aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukunftsweisende Entwicklung der
Zentren vorzulegen:
1.) Die Verwaltung stellt in einer Bestandsaufnahme das Nutzungsangebot der
Einkaufsstraßen im Stadtzentrum (z. B. Prinzipalmarkt, Roggenmarkt, Salzstraße,
Ludgeristraße, Königstraße, Stubengassenplatz, Hammer Str., Warendorfer Str.,
Wolbecker Str.) und seine Veränderungen dar. Ebenso verfährt Sie mit den Stadtteil-
Zentren (z. B. Hiltrup, Gremmendorf, Handorf, Roxel, Mecklenbeck). Unter
Nutzungsangebot ist dabei sowohl die Situation des stationären Einzelhandels – wie
auch im Einzelhandelskonzept beschrieben – zu verstehen als auch die dort nur
unsystematisch erfassten „zentren-ergänzenden Funktionen“. Dabei stellt die
Verwaltung auch besondere Eigenarten (Charakteristika) der unterschiedlichen
Straßen dar und inwieweit die umgebenen Bevölkerungsstrukturen Einfluss auf die
Nutzungsstrukturen haben.
2.) In einer Analyse werden die Umsätze, die Bodenpreise und die Mietenhöhe
untersucht sowie ihre bisherige Entwicklung aufgezeigt.
3.) Ebenso wird die Anzahl der Arbeitsplätze, die A nteile der
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sowie deren Gehalts- und Lohn-Struktur
dargestellt.
4.) Es werden Sektoren, die durch Wachstum geprägt sind, identifiziert genauso wie
Sektoren, die von einem starken Rückgang betroffen sind und mittel- und langfristige
Prognosen unter Berücksichtigung allgemeiner Entwicklungstrends erstellt.
2. Februar 2021
Antrag an den Rat A-/0005/2021
5.) In einem weiteren Schritt werden Möglichkeiten für neue Nutzungsstrukturen
aufgezeigt wie z.B. nicht stark emittierendes Handwerk, Wohnen, Sport, Kunst und
Kultur sowie soziale Angebote.
Hierbei werden auch mögliche Um-/Nachnutzungen der großen und mittelgroßen
Kaufhäuser beleuchtet.
6.) Für den öffentlichen Raum sollen neue Funktionen für eine veränderte Gestaltung
und Nutzung dargestellt werden. Hier ist insbesondere das Augenmerk auf die
Verkehrswende und die damit verbundene schrittweise Reduzierung des
Autoverkehrs in der Altstadt, aber auch in den Stadtteilzentren zu legen.
7.) Für den öffentlichen Raum wird analysiert, wie viel Fläche bereits für
Außengastronomie genutzt wird und welche Flächen in naher Zukunft umgewandelt
und der Gastronomie verpachtet werden können.
8.) Darüber hinaus werden Vorschläge unterbreitet, wie die Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum dauerhaft gesteigert werden kann.
9.) Es werden Konzepte erarbeitet wie die Anziehungskraft der Innenstadt und der
Stadtteilzentren neben dem Waren- und Konsumangebot nachhaltig erhöht und
gesichert werden kann. Dazu werden auch Förderungen aus Bund oder Land soweit
möglich angestrebt, z.B. aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes
NRW.
10.) Die Verwaltung legt ein Programm zur Aktiven M itgestaltung der Innenstadt auf und
bezieht so die Bürgerschaft sowie VertreterInnen der Initiativen und
Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten,
der AnwohnerInnen, der Kulturinitiativen, der Sozial- und Jugendorganisationen mit
ein.
11.) Die Ergebnisse werden öffentlich dargestellt, diskutiert und zur Grundlage einer
breiten Partizipation gemacht.
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Begründung:
Die Konsumgewohnheiten vieler Menschen haben sich in den letzten Jahren stark verändert.
Durch ein breites Online-Angebot geht die Nachfrage beim stationären Einzelhandel immer
mehr zurück. Für Konsumenten stellt der Online-Einkauf durch die ständige Erreichbarkeit
auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten und eine Lieferung direkt nach Hause eine
verlockende Alternative dar, die zeitsparend und bequem erscheint. Dabei hat der Online-
Handel strukturelle Wettbewerbsvorteile gegenüber dem stationären Handel: deutlich
geringe Personalkosten (Tarifverträge Logistikbranche), keine Mietkosten für Immobilien in
Innenstadtlagen, geringe bis gar keine Steuerlast, durch Verlagerung der Gewinne in andere
Staaten, um nur einige zu benennen.
Die Corona-/Covid19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und
Lockdowns sowie die Angst der Konsumenten vor Ansteckung beim Einkaufen haben diesen
Trend stark beschleunigt.
Dauerhaft wird man das Rad nicht zurückdrehen können, vielmehr handelt es sich um einen
grundsätzlichen Strukturwandel im Einzelhandel. Es ist zu befürchten, dass Geschäfte und
Läden in finanzielle Schieflage geraten und schließen. Vergleichbare Entwicklungen sind
teilweise auch in den Dienstleistungsbranchen zu erkennen (Reisebüros, Bankfilialen).
Eine besonders negative Tendenz ist das Verschwinden lokaler, individueller, InhaberIn-
geführter Geschäfte und eine Zunahme von Filialen von Ketten, die in vielen Städten
weitverbreitet sind, und somit das Angebot unterschiedlicher Städte bis zur Verwechslung
vereinheitlichen. Welche Bedeutung die extrem hohen Bodenpreise in zentralen Lagen für
die Verarmung der Strukturen haben, wird immer wieder dokumentiert.
Ebenso negativ muss der Strukturwandel für die Beschäftigung angesehen werden:
Arbeitsplätze für gelernte Einzelhandelskaufleute werden durch Teilzeit-Jobs für angelernte
Kräfte verdrängt. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau und die
Verdienstmöglichkeiten sind zu befürchten.
Damit einhergeht eine sinkende Anziehungskraft für sogenannte Einkaufsstraßen in
Innenstädten und Stadtteilzentren. Eine hohe Fluktuation und Leerstände können die Folge
sein. Dies sind erste Kennzeichen für eine Abwärtsspirale, die eine Verödung der
Innenstädte zum Ergebnis haben kann.
Derzeit ist der beschriebene Trend in Münster nur latent zu beobachten und tritt noch nicht
offen zu Tage. Immer noch halten „Premiumanbieter“ das Einkaufserlebnis im Stadtzentrum
sehr lebendig. Die Qualität der Innenstadt ist derzeit im Vergleich zu anderen Städten und
Kommunen noch hoch.
Sich jedoch in Sicherheit zu wiegen und zu glauben, der Trend gehe an Münster vorüber,
wäre hochgradig fahrlässig. Es gibt wachsende „1b-Lagen“, die durch schnelle Fluktuation
der Anbieter und durch latenten Leerstand betroffen sind. Um rechtzeitig handeln zu können
und richtig gegenzusteuern, bedarf es gesicherter Informationen, um die Lage des
Einzelhandels in den Zentren korrekt zu bewerten.
Es steht zu befürchten, dass konventionelle Maßnahmen, die der Anziehungskraft der
Innenstädte dienen sollen, wie zum Beispiel Verkaufsoffene Sonntage, Stadtfeste sowie
Angebots- und Rabattaktionen zu kurz greifen und den beschriebenen Trend zwar
verlangsamen aber nicht gänzlich aufhalten können.
Auch die immer wieder behauptete Bedeutung von vielen und möglichst kostenfreien PKW-
Parkplätzen für die Attraktivität der Zentren hat sich als Trugschluss erwiesen: Autoverkehr
stört und mindert zunehmend das „Einkaufserlebnis“ und die Aufenthaltsqualität im Zentrum.
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Das gilt auch für Münster. Rufe von Anliegern nach Verkehrsberuhigung und Entfernung von
Stellplätzen aus dem Straßenraum z. B. des Verspoehls, müssen beachtet werden.
Deshalb ist auch zu prüfen, wie die Verkehrswende und die schrittweise Befreiung der
Altstadt vom Autoverkehr als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung genutzt werden können.
Eine stärkere Durchmischung von Geschäften, emissionsarmen Gewerken, Wohnen,
attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung mit Kunst und Kultur sowie
eine breite Präsenz sozialer Einrichtungen könnten Ansätze für eine neue Lebendigkeit in
Innenstadt und Stadtteilzentren sein.
Städtebauliche Instrumente und die Möglichkeiten, die das Bauplanungsrecht für urbane
Funktionsmischung bietet, sollen dargelegt werden.
Die Untersuchungen zu den gestellten Fragen müssen mit allen Betroffenen und Beteiligten
gemeinsam durchgeführt werden. Ergebnisse müssen öffentlich dargestellt und diskutiert
werden. BürgerInnen sollen eingeladen werden, sich einzubringen und an der Gestaltung
von Innenstadt und Stadtteilzentren mitzuwirken. Dafür sind entsprechende
Voraussetzungen zu schaffen.
gez.
Annika Bürger Helene Goldbeck
Anne K. Herbermann Tim Pasch
und Fraktion
Beschlussvorlage
15061 Zeichen
V/0723/2021 V/0723/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stärkung der Innenstadt: Beteiligung am BMI-Fördermittelaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" Beratungsfolge 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 28.10.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Bewerbungsbeitrags „Münsters Mitte Machen“ für den BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in der Begründung dargestellten Bewerbungsbeitrag im BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zenten“ einzureichen. 3. Aufgrund der großen Relevanz des Innenstadtprozesses wird die Verwaltung beauftragt, auch bei einer Nichtförderung die im Bewerbungsbeitrag „Münsters Mitte Machen“ genannten Projekte, wie in der Begründung dargestellt, umzusetzen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass T eilefolgender Ratsanträge mit diesem Vorgehen aufgegriffen werden: - A-R/0034/2013 der CDU Ratsfraktion „Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt - Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen (s. Anlage 1) - Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion und Volt „Startschuss für eine Innenstadt 4.0 - Auflegung eines Fonds für Beteiligungsformate und Partizipation für zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur Entwicklung für neue Verkehrskonzepte“ (s. Anlage 2) Stadtplanungsamt 29.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thiesing T elefon:492-6189 Thiesing@stadt-muenster.de - 6 - V/0723/2021 - Haushaltsbegleitantrag 2021 F-AVM-29 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion und Volt „Umgestaltung Verkehr im Bereich Domplatz, Pferdegasse und Königsstraße“ (s. Anlage 3) - A-R/0005/2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, Volt „Was kommt nach der Einkaufsstraße? - Frühzeitig die Herausforderungen erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln“ (s. Anlage 4) - A-R/0073/2020 der Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion „Autofreie Altstadt als Ziel - Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende Beteiligung von Anwohner*innen, Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität im Stadtzentrum und für Klimaschutz in Münster“ (s. Anlage 5) - A-R/0021/2020 der SPD Ratsfraktion „Aufenthaltsqualität in der Innenstadt stärken!“ (s. Anlage 6) - A-R/0043/2021 der CDU Ratsfraktion „Parken auf dem Domplatz ohne Stau“ (s. Anlage 7) II. Finanzielle Auswirkungen: Für die mit dem Bewerbungsbeitrag angedachten Maßnahmen fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von insgesamt 450.000 € an. Sollte das Vorhaben vom BMI gefördert werden, ist ein Eigenanteil in Höhe von rd. 112.500 € (25 %) von der Stadt Münster zu erbringen. Der Förderbetrag läge voraussichtlich bei (max.) 337.500 € (75 %). Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2021 2022 2023 18.750 315.000 3.750 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 2022 2023 25.000 420.000 5.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 im Budget des Stadtplanungsamtes zur Verfügung. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 verschiedene Aktivitäten zur Stärkung der Innenstadt und zur Nutzung neuer Städtebauförderprogramme beschlossen (vgl. V/0672/2020). Der Rat beauftragte die Verwaltung u. a. damit, die bisherigen Erkenntnisse aus dem Prozess zur Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030), insbesondere auch zum ISEK-Leitthema „Innenstadt ist mehr…“, für weitere Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt zu nutzen. Beschlossen wurde u. a. die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt Münsters sowie die Durchführung eines systematischen Quartiersentwicklungsprozesses zur Zukunft des Martiniviertels und des Hörster Parkplatzes. Die Stadt Münster führt daraufhin aktuell einen umfassenden Innenstadtprozess mit dem Titel - 6 - V/0723/2021 „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ durch, der aus mehreren Arbeitsbausteinen besteht. Bestandteile dieses Vorhabens sind beispielsweise: - der Aufbau eines Zentrenmanagements, für den erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW 2020 eingeworben wurden, - die Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (INSEK MS-Innenstadt) als Grundlage für die weitere Städtebauförderung sowie - die Betrachtung von räumlichen Fokusbereichen, die aufgrund ihrer spezifischen Herausforderungen einer detaillierten Bearbeitung bedürfen. Im Rahmen der Erarbeitung des INSEK MS-Innenstadt wird derzeitig eine Stärken-Schwächen- Analyse für die erweiterte Innenstadt von den beauftragten Planungsbüros scheuvens + wachten und Junker Kruse erstellt. In diesem Zusammenhang wurden der Domplatz bzw. das Domquartier, der Hörster Parkplatz und der Platz südwestlich der Apostelkirche und östlich der Bergstraße (Arbeitstitel Apostelgarten) als erste räumliche Fokusbereiche für eine nötige vertiefte Betrachtung und Bearbeitung identifiziert bzw. bestätigt. Zudem liegen verschiedene politische Anträge vor, die eine Umgestaltung von T eilbereichender Innenstadt anstoßen (z. B. A-R/0034/2021, Haushaltsbegleitantrag 2021 Innenstadt 4.0, Haushaltsbegleitantrag 2021 F-AVM-29, A-R/0005/2021, A-R/0073/2020, A-R/0021/2020, A- R/0043/2013, s. Anlagen 1-7). Diese Anträge werden mit diesem Vorhaben in T eilenaufgegriffen und bearbeitet. Ende Juli 2021 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat den Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ veröffentlicht1. Gesucht werden dort innovative Konzepte und Handlungsstrategien und deren teilweise Umsetzung zur Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen der Innenstädte. Die Innenstädte sollen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Identifikationsorten weiterentwickelt werden. Die Verwaltung hat diesen Aufruf dazu genutzt, auf der Basis der Beschlussfassung des Rates vom 26.08.2020 eine Interessenbekundung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für die weitergehende Betrachtung und städtebaulich-funktionale Bearbeitung der drei Vertiefungsräume Domplatz/Domquartier, Hörster Parkplatz und Apostelgarten zu erstellen und beim BMI einzureichen. Der Bewerbungsbeitrag „Münsters Mitte Machen“ für den BMI-Fördermittelaufruf lautet wie folgt: Kurzbeschreibung der Projektidee: Innerhalb des Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ sollen für drei unterschiedliche T eil- bzw. Fokusräume individuelle Lösungen erarbeitet werden. Innovative, für diese Räume passende Kokreations- und Partizipationsformate sollen entwickelt und erprobt werden. Neuartige und verschiedene Akteurskooperationen sollen aufgebaut und vertieft werden. Mit Reallaboren sollen Ideen temporär erprobt werden. So entstehen drei neue, gänzlich unterschiedliche zukunftsresiliente kooperative Innenstadtorte mit einer neuen Vielfalt für alle: Das Domquartier mit Domplatz steht für einen historischen stadtbildprägenden Raum mit funktionalen und städtebaulichen Defiziten. V. a. der dort befindliche Verkehr, die Verknüpfung des Domplatzes mit der weiteren Innenstadt und eine mangelnde Klimaresilienz sind Schwächen. Hier wird eine neuartige Akteurskooperation von Stadt und Kirche sowie mit Innenstadtakteuren angestrebt. In einem gestuften Partizipations- und Werkstattverfahren mit temporärem Reallabor soll für diesen sensiblen identitätsstiftenden Ort ein neues Konzept für die notwendige Neuorientierung in Sachen Klimawandel, neue Mobilität, Freiraum/Grün, städtebaulicher Verknüpfung und Stadtgestalt entstehen. 1 s. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/innenstadtprogramm.html - 6 - V/0723/2021 Der Hörster Parkplatz im Martiniviertel weist als offene „Kriegswunde“ mit der derzeitigen Parkplatznutzung einen rauen Charakter auf. Als einzige innerstädtische Freifläche bietet dieser Ort ein großes Entwicklungspotenzial, bedarf jedoch einer grundsätzlichen Neuorientierung. Multifunktionalität, hybrider Ort, Freiraum, grüne Oase, Wohn-, Arbeits-, Kultur-, Bildungsort, identitässtiftender Treffpunkt im Quartier: Alles ist vorstellbar und offen. Gemeinsam mit der Stadtgesellschaft und den Quartiersakteuren gilt es, die zukünftige DNA für diesen Raum zu bestimmen. Der unbebaute Platz bietet Raum - auch für längere temporäre Ausprobieraktionen. Die Akteurskonstellation hier: eine vielfältige Mischung an Quartiersakteuren und -bewohnenden, HändlerInnen, GastronomInnen und Interessierte der gesamten Stadtgesellschaft werden einbezogen. Der kleinere Apostelgarten im Kiepenkerlviertel gestaltet sich wiederum anders. Als „Rückseite“ zwischen Blockrandbebauung und Kirche tritt er als „Nicht-Ort“ kaum in Erscheinung. Trotz Begrünung dominiert die Parkplatznutzung. Ein ehemaliges Trafogebäude wird bei der Entwicklung einer neuen Nutzungskonzeption in die Betrachtung einbezogen. Hier soll gemeinsam mit der Viertelsgemeinschaft an Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten gearbeitet werden. Ziele des Projektes: Am Beispiel dreier unterschiedlicher T eil- bzw. Fokusräume sollen Lösungen für verschiedene durch die Transformation der Innenstadt entstehende Herausforderungen gefunden werden. Innovative Partizipations- und Kokreationsprozesse, die auf die jeweiligen Problemlagen der drei Orte und verschiedene Akteurskonstellationen zugeschnitten sind, sind hierbei maßgeblich. In Reallaboren sollen in Werksttattverfahren erdachte Ideen bereits während der Konzeptionsphase in der Praxis erprobt werden, was eine frühzeitige Optimierung der Lösungen und Entwürfe ermöglicht. Ziel dieses Ansatzes ist es: - für drei Beispielräume mit verschiedenen akuten strukturellen Problemlagen Lösungen zu erarbeiten, so dass aus diesen zukunftsresiliente Orte werden, - sehr unterschiedliche, individuell auf die drei Orte zugeschnittene neue Akteurskooperationen zu aktivieren sowie bestehende auszubauen, - 6 - V/0723/2021 - partizipativ und kokreativ, d. h. gemeinsam mit der gesamten Stadtgesellschaft Herausforderungen anzugehen und die Innenstadt der Zukunft zusammen zu gestalten, - in Reallaboren schon während der Konzeptionsphase Ideen praktisch auszuprobieren. Die Bearbeitung der Fokusräume ist T eildes gesamtheitlichen Innenstadtentwicklungsprozesses. Sie ergänzt die parallele Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und die Aktivitäten eines im Aufbau befindlichen Zentrenmanagements um experimentelle Formate und eine vertiefte Betrachtung und konkrete Lösungsentwicklung für drei beispielhafte verschiedenartige T eilräumender Innenstadt. Die partizipativen Ideenwerkstätten und Reallabore ermöglichen eine „Sichtbarmachung“ des gesamten Innenstadtprozesses und bieten die Chance, bereits kurzfristig Neuerungen in der Innenstadt - vielleicht auch zunächst temporär - zu realisieren. Dadurch liefern sie einen ergänzenden abrundenden Beitrag zum gesamtheitlichen Innenstadtprozess und damit zu einer aktiven Mitgestaltung der Transformation der Innenstadt. Die angedachten Arbeitsschritte: 1. Domquartier und Domplatz Festlegung Rahmenbedingungen, Durchführung einer vorbereitenden Werkstatt mit KirchenvertreterInnen und InnenstadtakteurInnen Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen, freiraum- und verkehrsplanerischen Ideenwerkstatt mit Partizipationsformaten und Reallabor (z. B. Auftaktkolloquium, Spaziergänge, Ideenwettbewerb ausgewählter Planungsbüros, Workshops, Reallabor, Abschlusspräsentation) → Ergebnis: städtebauliches, freiraum- und verkehrsplanerisches Konzept mit Vorentwürfen 2. Hörster Parkplatz Vorbereitung und Durchführung eines Partizipations- und Werkstattverfahrens für alle (Auftaktveranstaltung, Diskussionsveranstaltungen zur Frage „Welche DNA soll der Platz bekommen?“, Vorbereitung vertiefende städtebauliche, freiraum-/verkehrsplanerische Ideenwerkstatt, Reallaborwoche(n)) Durchführung einer vertiefenden städtebaulichen, freiraum-/verkehrsplanerischen Ideenwerkstatt → Ergebnis: städtebauliches, freiraum- u. verkehrsplanerisches Konzept mit Vorentwürfen 3. Apostelgarten Vorbereitung und Durchführung einer kokreativen, städtebaulichen Gestaltungswerkstatt mit Einbeziehung der dort befindlichen Trafostation → Ergebnis: neues Nutzungskonzept für den Gesamtort mit städtebaulichem Vorentwurf Fortlaufend bis Ende 2023 soll eine Auswertung der Erfahrungen mit den verschiedenen innovativen Kokreations-, Partizipationsformaten und Planungsverfahren erfolgen, um diese als best-practice- Beispiele für vergleichbare Entwicklungsaufgaben nutzen, optimieren und auf andere Orte übertragen zu können. Die folgende Abbildung gibt den Ablauf- und Zeitplan der angedachten Maßnahmen im Rahmen des gesamten Innenstadtprozesses wieder. - 6 - V/0723/2021 Weitere Schritte im Bewerbungsverfahren: Bis Ende Oktober wird das BMI voraussichtlich eine Entscheidung darüber treffen, ob der Beitrag der Stadt Münster im Wettbewerb für eine Förderung empfohlen wird. Die Ausgewählten Projekte werden dann aufgefordert innerhalb einer Frist von vier Wochen einen Antrag inklusive Nachweis des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) an die Bewilligungsbehörde zu stellen. Aufgrund der sehr großen Relevanz des Innenstadtprozesses wird auch im Falle einer Nicht- Förderung durch das BMI eine Umsetzung der Maßnahmen angestrebt, soweit dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich ist. Fazit: Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen Innenstadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken - Neue Städtebauförderprogramme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Mit der Durchführung der genannten Maßnahmen werden verschiedene Ratsanträge aufgegriffen und in T eilenbearbeitet. Weiterhin dienen die Arbeiten zur Vorbereitung einer späteren Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat - 6 - V/0723/2021 Anlagen: Anlage 1_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0 Anlage 3_Haushaltsbegleitantrag_F-AVM-29_Umgestaltung Verkehr Domplatz Anlage 4_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse Anlage 5_A_R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt Anlage 6_A-R-0021-2020-SPD-Aufenthaltsqualitaet-Innenstadt-stärken Anlage 7_A_R_0043_2013_CDU_Parken_Domplatz_ohne_Stau
Anlage A
3187 Zeichen
Anlage A zur V/0723/2021 Kurzüberblick Im Rahmen des Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ soll ein Fördermittelbeitrag im BMI-Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zur partizipativen Entwicklung von zukunftsfähigen städtebaulichen und verkehrsplanerischen Lösungen für die Fokusbereiche Domplatz/Domquartier, Hörster Parkplatz und Apostelgarten eingebracht werden. Teilbereiche noch offener Ratsanträge werden hiermit aufgegriffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Hinzu kommen: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeitangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Zielerreichung: Das Projekt ist T eildes laufenden Innenstadtprozesses (s. V/0672/2020). Bei erfolgreicher Fördermittelbewerbung ist eine Realisierung der genannten Arbeitsschritte bis Ende 2023 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 09.01 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Für die angedachten Maßnahmen fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von insgesamt 450.000 € an. Die Kosten verteilen sich im Förderfall auf die Jahre 2021: 25.000 €, 2022: 420.000 € und 2023: 5.000 €. Eine Finanzierung der Maßnahmen soll im Rahmen der in den Jahren 2021 ff. in den Produktgruppen 0901 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert werden. Sollte das Vorhaben vom BMI gefördert werden, ist ein Eigenanteil in Höhe von nur rd. 112.500 € (25 %) von der Stadt Münster zu erbringen. Der Förderbetrag läge voraussichtlich bei (max.) 337.500 € (75 %). Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen Innenstadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken - Neue Städtebauförderprogramme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Mit der Durchführung der genannten Maßnahmen werden verschiedene Ratsanträge aufgegriffen und in T eilenbearbeitet. Weiterhin dienen die Arbeiten zur Vorbereitung einer späteren Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Erarbeitung dieses Vorhaben werden die Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleichstellung“, „Inklusion“, „Klimaschutz“ und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessual einbezogen. Die breiten Beteiligungsformate dienen dazu, die gesamte Stadtgesellschaft an den Ideenwerkstätten und Planungsverfahren teilhaben zu lassen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Pferdegasse
- Bahnhofstraße 9
- Mauritzstraße 7
- Salzstraße
- Ludgeristraße
- Hammer Straße
- Warendorfer Straße
- Wolbecker Straße
- Königsstraße 1
- Prinzipalmarkt
- Michaelisplatz
- Roggenmarkt
- Bergstraße
- Domplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0723/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 15:35