Mandari Insight

V/0723/2021

Stärkung der Innenstadt: Beteiligung am BMI-Fördermittelaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"

Vorlagen 21.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 18

Anlage 6_A-R-0021-2020-SPD-Aufenthaltsqualitaet-Innenstadt-stärken

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Ansehen

Anlage 1_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün

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Ansehen

Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0

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Ansehen

Anlage 3_Haushaltsbegleitantrag_F-AVM-29_Umgestaltung Verkehr Domplatz

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Ansehen

Anlage 5_A_R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt

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Ansehen

Anlage 7_A_R_0043_2013_CDU_Parken_Domplatz_ohne_Stau

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Ansehen

Anlage 4_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 6_A-R-0021-2020-SPD-Aufenthaltsqualitaet-Innenstadt-stärken

3108 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0021/2020  
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
 
Aufenthaltsqualität in der Innenstadt stärken! 
Ratsantrag  
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Wochenmarkt in der Innenstadt wird an den Ma rkttagen Mittwoch und Samstag dau- 
erhaft auf dem Domplatz und dem Prinzipalmarkt durchgeführt.  
2. Die Stadt entwickelt ein Mobilitätskonzept mit b esonderem Augenmerk auf mobilitätsein- 
geschränkte Bürgerinnen und Bürger. Einen Lösungsansatz können hier zum Beispiel 
kleinere Shuttle-Busse darstellen, die mobilitätseingeschränkte Personen an den Prinzi- 
palmarkt bzw. Domplatz heranfahren. 
3. Die Pferdegasse wird im Rahmen eines Pilotprojek ts für sechs Monate für den Autover- 
kehr gesperrt und die PKW-Stellplätze auf dem Domplatz für eine Nutzung geschlossen. 
Die Pferdegasse mit ihrer attraktiven Wegebeziehung und den zahlreichen angrenzen- 
den Museen wird zu einer Kultur- und Gastronomiemeile weiterentwickelt. Zum Ab- 
schluss der Testphase berichtet die Verwaltung dem Rat und legt einen Entscheidungs- 
vorschlag zur langfristigen Umsetzung vor. 
 
 
Begründung: 
 
Die Ausweitung und Entzerrung des Wochenmarktes auf den Prinzipalmarkt bieten die Chance, 
die Attraktivität der Innenstadt und des Wochenmarktes dauerhaft zu steigern. Die Entzerrung 
in den vergangenen Wochen hat zu vielen positiven Rückmeldungen geführt. Die zusätzliche 
Belebung des Prinzipalmarkts bietet auch für die angrenzenden Ladenlokale und Gastronomie- 
betriebe eine Chance. Daher ist die genaue Aufstellung der Marktstände eng mit allen Beteilig- 
ten aus Kaufmannschaft und Marktbeschickern abzustimmen. So kann zum Beispiel die Anord- 
nung der Marktstände in der Mitte der Straße sinnvoll sein. 
 
Ein neues Mobilitätskonzept soll das Nadelöhr Michaelisplatz entlasten, Bürgerinnen und Bür- 
gern ist unter Bereitstellung kleiner Shuttle-Busse oder anderer innovativer Mobilitätsformen die 
Erreichbarkeit weiter zu gewährleisten. Das Aegidii-Parkhaus bietet in fußläufiger Erreichbarkeit 
ausreichend PKW-Stellplätze für die Versorgung mit Parkraum für Anlieger*innen und Besu- 
cher*innen.  
 
In einer sechsmonatigen Testphase ist daher der Einstieg in ein neues Verkehrskonzept für die 
Innenstadt zu erproben. Der Parkraum auf dem Domplatz soll entfallen und die Pferdegasse für 
den PKW-Verkehr gesperrt werden. Dieser zurückgewonnene öffentliche Raum bietet die 
16.06.2020

2 
 
 
Chance zur Weiterentwicklung der Pferdegasse in eine Kultur- und Gastronomiemeile mit hoher 
Aufenthaltsqualität. 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Michael Da uskardt 
Doris Feldmann   Philipp Hagemann   Marius Herwig  
Dr. Cornelia Jäger   Mathias Kersting   Michael Kle yboldt 
Marianne Koch   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stelti g 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler 
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalm sson  
     Maria Winkel

Anlage 1_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün

5204 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0034/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 Münster, 03.05.2021 
Urbanes Grün als Ressource für Mensch und 
Umwelt –Stadtklima verbessern, Grünoasen 
schaffen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur ökologischen Aufwertung von urbanen 
Plätzen in allen Stadtteilen. 
2. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung der Lebens- und 
Aufenthaltsqualität in der gesamten Stadt sowie Förderung des nachbarschaftlichen 
Miteinanders. Dafür werden städtische Plätze umgestaltet und durch Grünpflanzung, 
Begrünung von Fassaden und Dächern, Schaffung von attraktiven 
Aufenthaltsräumen, Einbindung an Wasserquellen und Brunnen und Einrichtung von 
„Urban Gardening“ ökologisch aufgewertet. 
3. Private Eigentümer sollen eingeladen werden, sich am Konzept zu beteiligen. 
4. Ein Umsetzungs- und Kostenplan ist aufzustellen. Passende Förderprogramme des 
Bundes oder des Landes (z.B. Förderaufruf „grüne Infrastruktur“) sind dabei zu 
prüfen. 
 
Begründung: 
Die Bedeutung einer „grünen Architektur“ nimmt zu. Sie steigert die Wohnqualität, fördert 
Freizeit, Sport und Erholung und kann damit den sozialen Zusammenhalt und die 
gesellschaftliche Teilhabe stärken. Sogar Brachen und Baulücken tragen auf ihre Weise zu 
urbaner Wildnis bei. Mit „Urban Gardening“, Gemeinschaftsgärten, bepflanzten 
Baumscheiben und Aktionstagen zur Parkpflege können sich die Anwohnerinnen und 
Anwohner aktiv in die Gestaltung und Pflege ihrer Umgebung einbringen. Stadtgrün 
reguliert die Temperatur, reinigt die Luft und wirkt sich damit positiv auf das Stadtklima und 
die Gesundheit aus. Grünflächen dämpfen Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen 
und tragen so zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Reserveflächen 
für Hochwasser- beziehungsweise Starkregenereignisse, leisten einen Beitrag zur 
Grundwasserneubildung und zum Bodenschutz.  
Ein nicht zu vernachlässigender Faktor in Städten ist die anthropogene Wärmeerzeugung. 
Die negativen Faktoren des Stadtklimas (höhere Temperaturen, Luftunreinheit, 
Schadstoffbelastung) tragen zum bioklimatologischen Belastungscharakter des Stadtklimas 
bei. Besonders problematisch ist für viele Städte eine starke Überhitzung im Sommer: 
Stein- und Betonflächen heizen sich auf, die Temperaturen vor allem im Stadtzentrum

können mehrere Grad über denen im Umland liegen. Kombiniert mit Feinstaub- und 
Ozonbelastung entsteht ein gefährlicher Mix. 
Untersuchungen (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz des Landes NRW) haben gezeigt, dass sich erst ab einer Grünfläche von 
2,5 ha wesentliche Kühlungseffekte messen lassen. Aber auch kleinere Grünflächen sollen 
- stadträumlich sinnvoll angeordnet - angestrebt werden. So lässt sich zumindest eine 
Reduzierung des Wärmeinseleffekts erreichen. 
Platzmangel behindert häufig die Schaffung von innerstädtischen Grünflächen, deshalb 
sollten auch unkonventionelle Möglichkeiten, wie beispielsweise das Begrünen von 
Straßenseiten mit Begleitgrün umgesetzt werden, damit möglichst viele Vegetationsflächen 
geschaffen werden können. Ihre ökologischen Effekte sind zwar geringer als die von 
Bäumen und Sträuchern, dennoch fördern sie zeitverzögerten Niederschlagsabfluss, 
Verdunstung und Abkühlung. 
Die richtige Auswahl der Materialen kann darüber entscheiden, ob und wie sehr sich ein 
Platz aufwärmt. Versiegelte Flächen sollen dort, wo möglich, entsiegelt und 
wasserdurchlässig befestigt werden. Durch den Einsatz von "Stadtmöbeln" können 
verschiedene Funktionen im öffentlichen Raum - teilweise gleichzeitig – erfüllt werden: Sie 
können dem Verweilen, der Erholung oder zum Spielen dienen, können als Abtrennung 
fungieren oder eine Schutzfunktion haben, Ordnung erzeugen ebenso wie Werbeträger sein. 
Wünschenswert sind Schattenbereiche, freistehende Spielgeräte und eine freie Fläche als 
Spiel- und Begegnungszone. Bei der Raumteilung ist auf Angsträume zu achten. 
Je nach Umfeld ist abzustimmen, wie viel Fläche für die unterschiedlichen Nutzungen 
gestaltet wird. Auch gastronomische Angebote sollen als besondere Plätze zum Verweilen 
berücksichtigt werden. Ein zentraler Aspekt der Plätze soll ihre Multifunktionalität, den 
Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzergruppen angepasst sein. Ein Beispiel für eine solche 
Multifunktionalität ist das Weiner Projekt „einfach-mehrfach“. Das Projekt will bestehende 
Konflikte durch neue Angebote reduzieren und Gemeinschaftssinn und Teilhabe fördern. Es 
spart der Stadt und damit den SteuerzahlerInnen Kosten und schont Ressourcen, indem 
Flächen effizient genutzt werden.  
Pflanzkonzepte müssen ökologisch standortangepasst sein, aber auch funktional begründet 
sein. Zu berücksichtigen sind u.a. die Struktur, Gestaltung, ökologische Funktionen und 
Stadtverträglichkeit der Bepflanzung. Bei der Bepflanzung ist auf die geringe 
Pflegeintensität und die daran geknüpften Folgekosten zu achten. 
Der vorliegende Antrag knüpft an den bereits im September 2019 eingereichten Antrag 
„Wasser im urbanen Raum – Lebenselixier für Mensch und Natur“ an und entwickelt die 
dort formulierten Ziele weiter. 
 
gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0

3661 Zeichen

Ratsfraktion Vo |
3.3.2021

Haushaltsbegleitantrag
zu den Haushaltsberatungen 2021

Startschuss für eine Innenstadt 4.0

Auflegung eines Fonds für Beteiligungsformate und Partizipation für
zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur Entwicklung für neue
Verkehrskonzepte.

1. Die Verwaltung wird in Übereinstimmung mit dem Antrag A-/0005/2021
beauftragt, ein Programm zur Aktiven Mitgestaltung der Innenstadt
aufzulegen: In einem breiten Beteiligungsprozess werden Ideen und
Konzepte für die zukünftige Gestaltung der Innenstadt gesammelt,

‚diskutiert und erarbeitet. Dabei werden die Bürgerschaft sowie
Vertreter*innen der Initiativen und Interessenvertretungen des
Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten, der
Anwohner*innen, der Kunst-.und Kulturinitiativen sowie’ der Sozial- und
Jugendorganisationen aktiv angesprochen und einbezogen. Denkbar sind
verschiedene Veranstaltungsformate wie bspw. Vortragsreihen,

- Workshops, Hackathons, Postkarten-Aktiönen oder auch Kinderbeteiligung
und Wettbewerbe.

2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, eine Planungswerkstatt zur
Begleitung und Beratung der Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte
für die Altstadt mit dem Ziel einer weitgehenden Autofreiheit ins Leben zu
rufen. In dieses Gremium sind Gewerbetreibende, Einzelhändler*innen,
Gastronom*innen, weitere wichtige anliegende Arbeitgeber*innen wie die
Bezirksregierung, Verkehrsverbände, Anwohner*innen und politische
Vertreter*innen einzuladen.

3. Hierzu werden einmalig 150.000 EUR in den Haushalt in Form eines

“Fonds eingestellt.

4. Zudem wird geprüft, ob Fördergelder von EU-, Bundes- oder Landesebene
genutzt werden können.

5. Die beteiligten Verwaltungsämter arbeiten synergetisch zusammen, um
„Doppelarbeiten“ zu vermeiden und Kräfte zu bündeln.

6. Bereits bestehende Konzeptionen und Planungen (ISEK-
Innenstadtentwicklung) werden mit dem Startschuss für die.Innenstadt 4.0
verbunden, integriert und zusammengeführt, um eine Entwicklung „aus
einem Guss“ zu gewährleisten

Begründung:

Münsters Innenstadt und seine Zentren befinden sich im Umbruch. Sowohl der
Einzelhandel als auch der Verkehr stehen an der Stufe zu einer tiefgreifenden
Transformation: .

Durch die verstärkte Digitalisierung erlebt der Einzelhandel eine fundamentale
Transformation. Es drohen auch in Münster Leerstand von Ladenlokalen und eine
damit einhergehende sinkende Anziehungskraft der. Innenstadt und Stadtteilzentren.
Onlinehandel und Direktvermarktung nehmen zu.

Zudem bedarf es — nicht nur wegen der Klimakrise — einer Verkehrswende, die zu
einem erhöhten Anteil des sogenannten Umweltverbundes führt, d.h. mehr Mobilität
mit Rad, Fuß und ÖPNV. Das spart CO2 und schützt das Klima. Gleichzeitig sinkt
der Flächenverbrauch und es so gibt wieder mehr Raum für die umweltfreundlichen
Verkehrsträger und für Aufenthalt, Begegnung und Stadtbegrünung. Zudem leisten
Rad- und Fußmobilität einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit.

Beide Entwicklungen werden das Zentrum Münsters stark beeinflussen. Handel und |
Verkehr prägen unser Stadtbild und gestalten unseren Alltag. Umso wichtiger ist es,
frühzeitig alle Beteiligten miteinzubeziehen. Dabei ist es zunächst wichtig, Sorgen
und Ängste aufzugreifen, aber auch Ideen, Vorschläge und Wünsche zu sammeln. °

Konzepte für die Innenstadt müssen auf einer breiten Beteiligung fußen. Dabei ist es
wichtig, dass Menschen nicht nur informiert werden, sondern ebenfalls
Empfehlungen, Ratschläge und Anmerkungen aussprechen könne, damit alle
Akteure unserer Stadt diese aktiv und partizipativ mitgestalten können.

gez.

Annika Bürger Ludger Steinmann Helene Goldbeck
und Fraktion und Fraktion Tim Pasch

Anlage 3_Haushaltsbegleitantrag_F-AVM-29_Umgestaltung Verkehr Domplatz

1740 Zeichen

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

RATSFRAKTION car münster

I
Volt

25.02.2021

Haushaltsbegleitantrag F-AVM-29 Umgestaltung
Verkehr im Bereich Domplatz, Pferdegasse und

Königsstraße

1. Der Bereich des Domplatzes und der Pferdegasse soll aufgewertet, werden,
mehr Aufenthaltsqualität erhalten und vom PKW-Verkehr weitgehend befreit
werden. Hierzu wird der Parkplatz auf dem Domplatz umgenutzt.

2. Der Bereich der Königsstraße soll vom PKW- Verkehr weitgehend befreit
werden, da insbesondere hier der Park-/Suchverkehr und der wartende PKW-
Verkehr für erhebliche Lärm- und Schadstoffemissionen sorgen.Die .
Umnutzung des Parkhauses ist einzubeziehen. Der Bereich soll ebenfalls für
mehr Aufenthaltsqualität genutzt werden.

3. Hierzu entwickelt.die Verwaltung im Rahmen der integrierten

Innenstadtentwicklung ein Verkehrs- und Planungskonzept; das ein

bürger*innenschaftliches Beteiligungsverfahren vorsieht und die Akteure und
Interessenvertretungen frühzeitig einbezieht. Neue Formen der Citylogistik 1
und des Transports (Fahrradkuriere, Lastenräder etc.) sind einzubeziehen.

Begründung:

Die Sperrung der Pferdegasse an Markttagen hat deutlich gemacht welcher Gewinn
an Aufenthaltsqualität erzielt werden kann, wenn keine PKW mehr bis zum Domplatz
durchkommen, um direkt am Markt oder auf dem Domplatz-Parkplatz zu parken.

Diese Entwicklung und ihre Potenziale sollen gemeinsam mit Gewerbetreibenden
(Marktbeschicker, Kaufleute etc.) und Anwohner*innen und Kund*innen weiter
entwickelt werden. Hierzu soll ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren den Auftakt

bilden.

gez.

Andrea Blome
Annika Bürger
Jule Heinz-Fischer
Carsten Peters

Matthias Glomb ö Martin Grewer

Ludger Steinmann Helene Goldbeck
Tanja Andor Tim Pasch

und. Fraktion

Anlage 5_A_R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt

4480 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0073/2020 
 
 
 
 
 
18. August 2020 
Ratsantrag 
Autofreie Altstadt als Ziel - Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende 
Beteiligung von Anwohner*innen, Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen 
und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität im Stadtzentrum 
und für Klimaschutz in Münster  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Um einen Verkehrskollaps in der Altstadt zu vermeiden und die Belastung mit 
Luftschadstoffen zu verringern, um die Aufenthaltsqualität für in der Altstadt 
Wohnende und Arbeitende zu verbessern, um Einzelhandel und 
Dienstleistungen zu fördern und um die Attraktivität für Besucher*innen und 
Kund*innen zu erhalten, muss die Altstadt schrittweise vom Autoverkehr befreit 
werden.   
 
2. Ziel ist es, die autofreie Altstadt innerhalb des Promenadenrings bis zum Jahr 
2025 zu realisieren.  
 
3. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes sind:  
 
 der Erhalt der Zufahrt in die Altstadt für Liefer -, Handwerks - und 
Dienstleistungsverkehr und für Anwohner,  
 Parkplätze für Menschen mit Behinderung, 
 die Schaffung von besonderen Anlieferzonen für Gewerbe, 
 die Umnutzung frei werdende r Parkflächen für Fußgänger *innen und 
Radfahrer*innen, sowie als Grün - und Freiflächen und für 
Außengastronomie 
 mehr Grünzeiten für Fußgänger*innen und Radverkehr, 
 schrittweise barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums. 
   
4. Die Verwaltung plant den Weg zu einer autofreien Altstadt in folgenden 
Schritten.  
 
a. Verringerung und die Vermeidung von motorisiertem 
Durchgangsverkehr  
b. Platz schaffen, um die Nutzung von Fuß-, Rad- und öffentlichem 
Verkehr attraktiver zu gestalten.  
c. Parkhäuser werden angemessen bepreist und sukzessive zu 
Quartiersgaragen umgewandelt.  
 
Hierbei gilt es auch die Belange von mobilitäts- und kognitiv 
beeinträchtigten Menschen mit einzubeziehen.

5. Wesentliche Grundlagen des Konzeptes sind die klimapolitischen 
Entscheidungen, Beschlüsse und Konzepte aus den zurückliegenden Jahren, 
insbes. die Ausrufung des Klimanotstandes, die Global nachhaltige Kommune 
und das Radfahrkonzept 2025, die eine deutliche Reduzierung des 
motorisierten Individualverke hrs und die Stärkung des Radverkehrs und des 
ÖPNV vorsehen. 
 
6. Der Weg in eine autofreie Altstadt wird mit einem umfassenden 
Beteiligungsprozess verbunden, der Anwohner*innen, Geschäftsleute und 
deren Verbände, Beschäftigte sowie Kund*innen und Besucher*inne n 
fortlaufend beteiligt und sicherstellt, dass ihre Belange von Beginn an 
einbezogen und berücksichtigt werden.  
  
7. Erfahrungen mit der Schaffung autofreier Zentren  in anderen europäischen 
Städten werden berücksichtigt, öffentlich vorgestellt und ausgewert et. Hierzu 
sind auch Online - Beteiligungsmöglichkeiten und die sozialen Netzwerke zu 
nutzen.   
 
8. Geprüft wird die Einrichtung eines Beirats bestehend aus den o.g. 
Beteiligtengruppen, der den Beteiligungsprozess gemeinsam mit der 
Verwaltung steuert. 
 
Begründung: 
 
Die nachhaltige Attraktivität von Innenstädten hängt maßgeblich von ihrer 
Aufenthaltsqualität, ihren Wegebeziehungen und ihrem Klima ab.  
 
Ein zunehmend nachteiliger Effekt ist die überbordende Präsenz des ruhenden und 
fahrenden motorisierten Individualverkehrs.  
 
Immer größere Fahrzeuge verdecken den Zugang zu Geschäften, Gaststätten, 
beanspruchen innerstädtischen Raum, der für mehr Aufenthaltsqualität, 
Kommunikation und entspanntes Flanieren genutzt werden kann. 
 
Klimaschutz, Emissionsschutz und der Wunsch nach umweltfreundlicher Mobilität 
sind gesellschaftliche Entwicklungen, die ein Umdenken erforderlich machen, 
weshalb Münster Global nachhaltige Kommune geworden ist und den Klimanotstand 
ausgerufen hat.   
 
Sind vor nicht einmal zwei Dekaden noch PKW-Parkhäuser für auswärtige 
Kund*innen gebaut worden, setzt heute der Online-Handel dem stationären 
Einzelhandel zu. Dieser Entwicklung soll auch mit dem Konzept der autofreien 
Altstadt begegnet werden. Hierzu gibt es gute Beispiele aus anderen Städten, die 
dem Einzelhandel gutgetan haben. 
 
Erforderlich für das Gelingen ist eine breite Akzeptanz und Partizipation der 
Beteiligten, die eingeladen werden, um die gemeinsame Entwicklung zu gestalten.

Hierfür ist ein differenziertes Konzept zu entwickeln, das den unterschiedlichen 
Interessen Rechnung trägt und diese einbezieht. Erfahrungen aus anderen 
europäischen Städten sind ausdrücklich einzubeziehen. 
 
 
gez. Carsten Peters 
und Fraktion

Anlage 7_A_R_0043_2013_CDU_Parken_Domplatz_ohne_Stau

3665 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2013  
 
  
16.09.2013 
Antrag 
„Parken auf dem Domplatz ohne Stau“ 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, 
wie zukünftig an Markttagen sinnlose, die Zufahrt vom Domplatz verhindernde Staus in der 
Pferdegasse verhindert werden können, damit auch die Anlieger des Domplatzes an diesen 
Tagen ihre Parkplätze erreichen können.  
 
Insbesondere ist zu prüfen, 
o ob Beschränkungen der Zufahrtsmöglichkeiten zum  D omplatz eingerichtet werden kön- 
nen (z.B. Schranke, Absperrungen mit Personal, das Hinweise auf freie Parkplätze gibt); 
o ob vor dem ausgelasteten Parkplatz Domplatz „Warte verkehr“ wirkungsvoll untersagt und 
eine Wendemöglichkeit eingerichtet werden kann; 
o ob der Parkplatz Domplatz in das Parkleitsystem ei ngebunden werden kann. 
 
Begründung 
: 
Seit Mitte August ist die Zufahrt zu dem Westfalenfleiß-Parkplatz über die Pferdegasse wie- 
der freigegeben. Die CDU Fraktion hatte bereits nachdrücklich auf die Bedeutung dieses 
Parkplatzes, insbesondere für Ältere und  Menschen mit Behinderung hingewiesen. Damit 
auch in Zukunft ein Erhalt des Parkplatzes gesichert ist, gleichzeitig aber die unerträglichen 
Staus in der Pferdegasse zukünftig zu verhindern, die vielfach darauf zurück zu führen sind, 
dass einige Autofahrer bewusst den Stau wie eine Warteschleife in Kauf nehmen um ihre 
Beifahrer zwischenzeitlich auf dem Markt einkaufen zu lassen, ist es nach Auffassung der 
CDU Fraktion unerlässlich, geeignete Lösungen für die Zufahrt zum Domplatz zu finden. 
Denkbar sind beispielsweise Zugangsbeschränkungen in mechanischer Form durch eine 
Schranke, als auch durch eine an den Markttagen eingesetzte Kontrollperson, die sich An- 
wohnerparkausweise vorzeigen lässt und bei voll besetztem Parkplatz Parkplatzsuchende 
bereits am Eingang zur Pferdegasse abweist und auf die nahen Parkhäuser verweist. Ge- 
prüft werden sollten auch Möglichkeiten, den Verkehr am ausgelasteten Parkplatz vorbeizu- 
führen und wenden zu lassen, um Wendemanöver in der Pferdegasse  zu vermeiden. 
Zahlreiche Anlieger des Domplatzes sind auf die Zufahrt über Pferdegasse angewiesen und 
werden durch den Stau, der regelmäßig samstags  und mittwochs dort herrscht, an der Zu- 
fahrt gehindert.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
Parkplatzsuchende, die ein berechtigtes Anliegen haben, so nah wie möglich am Markt zu 
parken, weil sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, haben infolge des Staus keine Chance 
den Parkplatz zu erreichen.  Andere Möglichkeiten, wie der Gepäckaufbewahrungs- und  Lie- 
ferservice haben sich als nicht effektiv erwiesen. Der Parkplatz muss daher dauerhaft erhal- 
ten bleiben. Auch für die sechs Beschäftigten der Westfalenfleiß AG, insbesondere die vier 
behinderten Vollzeitbeschäftigten, muss die Angst um den Arbeitsplatz beendet werden, in- 
dem ein klares Signal für den unbefristeten Erhalt des Parkplatzes gegeben wird. 
 
gez. 
Stefan Weber 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Heinz-Georg Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Edgar Drüge 
Wolfhard Ediger 
 
Dr. Dietmar Erber 
Georg Fehlauer 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Ludger Janning 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Christian Moll  
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
H.-Dieter Sellenriek 
Barbara Stober  
Helga Welker 
Simone Wendland 
Peter Wolfgarten

Anlage 4_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse

8791 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
      
 
 
 
 
Ratsantrag 
 
„Was kommt nach der Einkaufsstraße? “ – Frühzeitig die Herausforderungen 
erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den 
Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln.   
 
  
 
Der Rat möge beschließen : 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Zustand der Innenstadt und der 
Stadtteilzentren zu erfassen, Entwicklungen durch Strukturwandel und durch verändertes 
Konsumverhalten aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukunftsweisende Entwicklung der 
Zentren vorzulegen: 
 
 
1.) Die Verwaltung stellt in einer Bestandsaufnahme das Nutzungsangebot der 
Einkaufsstraßen im Stadtzentrum (z. B. Prinzipalmarkt, Roggenmarkt, Salzstraße, 
Ludgeristraße, Königstraße, Stubengassenplatz, Hammer Str., Warendorfer Str., 
Wolbecker Str.) und seine Veränderungen dar.  Ebenso verfährt Sie mit den Stadtteil-
Zentren (z. B. Hiltrup, Gremmendorf, Handorf, Roxel, Mecklenbeck).  Unter 
Nutzungsangebot ist dabei sowohl die Situation des stationären Einzelhandels – wie 
auch im Einzelhandelskonzept beschrieben – zu verstehen als auch die dort nur 
unsystematisch erfassten „zentren-ergänzenden Funktionen“. Dabei stellt die 
Verwaltung auch besondere Eigenarten (Charakteristika) der unterschiedlichen 
Straßen dar und inwieweit die umgebenen Bevölkerungsstrukturen Einfluss auf die 
Nutzungsstrukturen haben.  
 
2.) In einer Analyse werden die Umsätze, die Bodenpreise und die Mietenhöhe 
untersucht sowie ihre bisherige Entwicklung aufgezeigt.  
 
3.) Ebenso wird die Anzahl der Arbeitsplätze, die A nteile der 
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sowie deren Gehalts- und Lohn-Struktur 
dargestellt.  
 
4.) Es werden Sektoren, die durch Wachstum geprägt sind, identifiziert genauso wie 
Sektoren, die von einem starken Rückgang betroffen sind und mittel- und langfristige 
Prognosen unter Berücksichtigung allgemeiner Entwicklungstrends erstellt. 
2. Februar 2021

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
 
5.) In einem weiteren Schritt werden Möglichkeiten für neue Nutzungsstrukturen 
aufgezeigt wie z.B. nicht stark emittierendes Handwerk, Wohnen, Sport, Kunst und 
Kultur sowie soziale Angebote.  
Hierbei werden auch mögliche Um-/Nachnutzungen der großen und mittelgroßen 
Kaufhäuser beleuchtet.  
6.) Für den öffentlichen Raum sollen neue Funktionen für eine veränderte Gestaltung 
und Nutzung dargestellt werden. Hier ist insbesondere das Augenmerk auf die 
Verkehrswende und die damit verbundene schrittweise Reduzierung des 
Autoverkehrs in der Altstadt, aber auch in den Stadtteilzentren zu legen.  
 
7.) Für den öffentlichen Raum wird analysiert, wie viel Fläche bereits für 
Außengastronomie genutzt wird und welche Flächen in naher Zukunft umgewandelt 
und der Gastronomie verpachtet werden können. 
 
8.) Darüber hinaus werden Vorschläge unterbreitet, wie die Aufenthaltsqualität im 
öffentlichen Raum dauerhaft gesteigert werden kann.  
 
9.) Es werden Konzepte erarbeitet wie die Anziehungskraft der Innenstadt und der 
Stadtteilzentren neben  dem Waren- und Konsumangebot nachhaltig erhöht und 
gesichert werden kann. Dazu werden auch Förderungen aus Bund oder Land soweit 
möglich angestrebt, z.B. aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes 
NRW.   
 
10.) Die Verwaltung legt ein Programm zur Aktiven M itgestaltung der Innenstadt auf und 
bezieht so die Bürgerschaft sowie VertreterInnen der Initiativen und 
Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten, 
der AnwohnerInnen, der Kulturinitiativen, der Sozial- und Jugendorganisationen mit 
ein.  
 
11.) Die Ergebnisse werden öffentlich dargestellt, diskutiert und zur Grundlage einer 
breiten Partizipation gemacht.

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
Begründung: 
 
Die Konsumgewohnheiten vieler Menschen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. 
Durch ein breites Online-Angebot geht die Nachfrage beim stationären Einzelhandel immer 
mehr zurück. Für Konsumenten stellt der Online-Einkauf durch die ständige Erreichbarkeit 
auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten und eine Lieferung direkt nach Hause eine 
verlockende Alternative dar, die zeitsparend und bequem erscheint. Dabei hat der Online-
Handel strukturelle Wettbewerbsvorteile gegenüber dem stationären Handel: deutlich 
geringe Personalkosten (Tarifverträge Logistikbranche), keine Mietkosten für Immobilien in 
Innenstadtlagen, geringe bis gar keine Steuerlast, durch Verlagerung der Gewinne in andere 
Staaten, um nur einige zu benennen.  
 
Die Corona-/Covid19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und 
Lockdowns sowie die Angst der Konsumenten vor Ansteckung beim Einkaufen haben diesen 
Trend stark beschleunigt.   
 
Dauerhaft wird man das Rad nicht zurückdrehen können, vielmehr handelt es sich um einen 
grundsätzlichen Strukturwandel im Einzelhandel. Es ist zu befürchten, dass Geschäfte und 
Läden in finanzielle Schieflage geraten und schließen. Vergleichbare Entwicklungen sind 
teilweise auch in den Dienstleistungsbranchen zu erkennen (Reisebüros, Bankfilialen).  
 
Eine besonders negative Tendenz ist das Verschwinden lokaler, individueller, InhaberIn-
geführter Geschäfte und eine Zunahme von Filialen von Ketten, die in vielen Städten 
weitverbreitet sind, und somit das Angebot unterschiedlicher Städte bis zur Verwechslung 
vereinheitlichen. Welche Bedeutung die extrem hohen Bodenpreise in zentralen Lagen für 
die Verarmung der Strukturen haben, wird immer wieder dokumentiert.   
 
Ebenso negativ muss der Strukturwandel für die Beschäftigung angesehen werden: 
Arbeitsplätze für gelernte Einzelhandelskaufleute werden durch Teilzeit-Jobs für angelernte 
Kräfte verdrängt. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau und die 
Verdienstmöglichkeiten sind zu befürchten.  
 
Damit einhergeht eine sinkende Anziehungskraft für sogenannte Einkaufsstraßen in 
Innenstädten und Stadtteilzentren. Eine hohe Fluktuation und Leerstände können die Folge 
sein. Dies sind erste Kennzeichen für eine Abwärtsspirale, die eine Verödung der 
Innenstädte zum Ergebnis haben kann.  
 
Derzeit ist der beschriebene Trend in Münster nur latent zu beobachten und tritt noch nicht 
offen zu Tage. Immer noch halten „Premiumanbieter“ das Einkaufserlebnis im Stadtzentrum 
sehr lebendig. Die Qualität der Innenstadt ist derzeit im Vergleich zu anderen Städten und 
Kommunen noch hoch.  
 
Sich jedoch in Sicherheit zu wiegen und zu glauben, der Trend gehe an Münster vorüber, 
wäre hochgradig fahrlässig. Es gibt wachsende „1b-Lagen“, die durch schnelle Fluktuation 
der Anbieter und durch latenten Leerstand betroffen sind. Um rechtzeitig handeln zu können 
und richtig gegenzusteuern, bedarf es gesicherter Informationen, um die Lage des 
Einzelhandels in den Zentren korrekt zu bewerten.  
 
Es steht zu befürchten, dass konventionelle Maßnahmen, die der Anziehungskraft der 
Innenstädte dienen sollen, wie zum Beispiel Verkaufsoffene Sonntage, Stadtfeste sowie 
Angebots- und Rabattaktionen zu kurz greifen und den beschriebenen Trend zwar 
verlangsamen aber nicht gänzlich aufhalten können.  
 
Auch die immer wieder behauptete Bedeutung von vielen und möglichst kostenfreien PKW-
Parkplätzen für die Attraktivität der Zentren hat sich als Trugschluss erwiesen: Autoverkehr 
stört und mindert zunehmend das „Einkaufserlebnis“ und die Aufenthaltsqualität im Zentrum.

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
Das gilt auch für Münster. Rufe von Anliegern nach Verkehrsberuhigung und Entfernung von 
Stellplätzen aus dem Straßenraum z. B. des Verspoehls, müssen beachtet werden.  
Deshalb ist auch zu prüfen, wie die Verkehrswende und die schrittweise Befreiung der 
Altstadt vom Autoverkehr als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung genutzt werden können. 
 
Eine stärkere Durchmischung von Geschäften, emissionsarmen Gewerken, Wohnen, 
attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung mit Kunst und Kultur sowie 
eine breite Präsenz sozialer Einrichtungen könnten Ansätze für eine neue Lebendigkeit in 
Innenstadt und Stadtteilzentren sein.  
Städtebauliche Instrumente und die Möglichkeiten, die das Bauplanungsrecht für urbane 
Funktionsmischung bietet, sollen dargelegt werden.  
 
Die Untersuchungen zu den gestellten Fragen müssen mit allen Betroffenen und Beteiligten 
gemeinsam durchgeführt werden. Ergebnisse müssen öffentlich dargestellt und diskutiert 
werden. BürgerInnen sollen eingeladen werden, sich einzubringen und an der Gestaltung 
von Innenstadt und Stadtteilzentren mitzuwirken. Dafür sind entsprechende 
Voraussetzungen zu schaffen.  
 
 
gez.   
Annika Bürger                                                                            Helene Goldbeck 
Anne K. Herbermann                                                                 Tim Pasch 
und Fraktion

Beschlussvorlage

15061 Zeichen

V/0723/2021
V/0723/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Stärkung der Innenstadt: Beteiligung am BMI-Fördermittelaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und
Zentren"
Beratungsfolge
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
28.10.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Bewerbungsbeitrags „Münsters
Mitte Machen“ für den BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zur
Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in der Begründung dargestellten Bewerbungsbeitrag im
BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zenten“ einzureichen.
3. Aufgrund der großen Relevanz des Innenstadtprozesses wird die Verwaltung beauftragt, auch bei
einer Nichtförderung die im Bewerbungsbeitrag „Münsters Mitte Machen“ genannten Projekte, wie
in der Begründung dargestellt, umzusetzen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass T eilefolgender Ratsanträge mit diesem Vorgehen aufgegriffen
werden:
- A-R/0034/2013 der CDU Ratsfraktion „Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt -
Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen (s. Anlage 1)
- Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion und
Volt „Startschuss für eine Innenstadt 4.0 - Auflegung eines Fonds für Beteiligungsformate und
Partizipation für zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur Entwicklung für neue
Verkehrskonzepte“ (s. Anlage 2)
Stadtplanungsamt
29.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Thiesing
T elefon:492-6189
Thiesing@stadt-muenster.de

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V/0723/2021
- Haushaltsbegleitantrag 2021 F-AVM-29 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD
Ratsfraktion und Volt „Umgestaltung Verkehr im Bereich Domplatz, Pferdegasse und
Königsstraße“ (s. Anlage 3)
- A-R/0005/2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, Volt „Was kommt nach der
Einkaufsstraße? - Frühzeitig die Herausforderungen erkennen, die Potentiale für Münsters
Zentren nutzbar machen sowie den Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln“
(s. Anlage 4)
- A-R/0073/2020 der Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion „Autofreie Altstadt als Ziel -
Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende Beteiligung von Anwohner*innen,
Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts- und
Lebensqualität im Stadtzentrum und für Klimaschutz in Münster“ (s. Anlage 5)
- A-R/0021/2020 der SPD Ratsfraktion „Aufenthaltsqualität in der Innenstadt stärken!“ (s. Anlage
6)
- A-R/0043/2021 der CDU Ratsfraktion „Parken auf dem Domplatz ohne Stau“ (s. Anlage 7)
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die mit dem Bewerbungsbeitrag angedachten Maßnahmen fallen voraussichtlich Kosten in Höhe
von insgesamt 450.000 € an.
Sollte das Vorhaben vom BMI gefördert werden, ist ein Eigenanteil in Höhe von rd. 112.500 € (25 %)
von der Stadt Münster zu erbringen. Der Förderbetrag läge voraussichtlich bei (max.) 337.500 € (75
%).
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und
Regionalentwicklung,
Stadtplanung
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2021
2022
2023
18.750
315.000
3.750
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2021
2022
2023
25.000
420.000
5.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 im Budget des
Stadtplanungsamtes zur Verfügung.
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 verschiedene Aktivitäten zur Stärkung
der Innenstadt und zur Nutzung neuer Städtebauförderprogramme beschlossen (vgl. V/0672/2020).
Der Rat beauftragte die Verwaltung u. a. damit, die bisherigen Erkenntnisse aus dem Prozess zur
Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030), insbesondere
auch zum ISEK-Leitthema „Innenstadt ist mehr…“, für weitere Maßnahmen zur Stärkung der
Innenstadt zu nutzen. Beschlossen wurde u. a. die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt Münsters sowie die Durchführung eines systematischen
Quartiersentwicklungsprozesses zur Zukunft des Martiniviertels und des Hörster Parkplatzes.
Die Stadt Münster führt daraufhin aktuell einen umfassenden Innenstadtprozess mit dem Titel

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V/0723/2021
„Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ durch, der aus mehreren Arbeitsbausteinen besteht.
Bestandteile dieses Vorhabens sind beispielsweise:
- der Aufbau eines Zentrenmanagements, für den erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm
zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW 2020 eingeworben wurden,
- die Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (INSEK
MS-Innenstadt) als Grundlage für die weitere Städtebauförderung sowie
- die Betrachtung von räumlichen Fokusbereichen, die aufgrund ihrer spezifischen Herausforderungen
einer detaillierten Bearbeitung bedürfen.
Im Rahmen der Erarbeitung des INSEK MS-Innenstadt wird derzeitig eine Stärken-Schwächen-
Analyse für die erweiterte Innenstadt von den beauftragten Planungsbüros scheuvens + wachten und
Junker Kruse erstellt. In diesem Zusammenhang wurden der Domplatz bzw. das Domquartier, der
Hörster Parkplatz und der Platz südwestlich der Apostelkirche und östlich der Bergstraße (Arbeitstitel
Apostelgarten) als erste räumliche Fokusbereiche für eine nötige vertiefte Betrachtung und
Bearbeitung identifiziert bzw. bestätigt.
Zudem liegen verschiedene politische Anträge vor, die eine Umgestaltung von T eilbereichender
Innenstadt anstoßen (z. B. A-R/0034/2021, Haushaltsbegleitantrag 2021 Innenstadt 4.0,
Haushaltsbegleitantrag 2021 F-AVM-29, A-R/0005/2021, A-R/0073/2020, A-R/0021/2020, A-
R/0043/2013, s. Anlagen 1-7). Diese Anträge werden mit diesem Vorhaben in T eilenaufgegriffen und
bearbeitet.
Ende Juli 2021 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat den Projektaufruf
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ veröffentlicht1. Gesucht werden dort innovative Konzepte
und Handlungsstrategien und deren teilweise Umsetzung zur Bewältigung akuter und auch
struktureller Problemlagen der Innenstädte. Die Innenstädte sollen durch die vorgeschlagenen
Maßnahmen zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Identifikationsorten weiterentwickelt
werden.
Die Verwaltung hat diesen Aufruf dazu genutzt, auf der Basis der Beschlussfassung des Rates vom
26.08.2020 eine Interessenbekundung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für die weitergehende
Betrachtung und städtebaulich-funktionale Bearbeitung der drei Vertiefungsräume
Domplatz/Domquartier, Hörster Parkplatz und Apostelgarten zu erstellen und beim BMI einzureichen.
Der Bewerbungsbeitrag „Münsters Mitte Machen“ für den BMI-Fördermittelaufruf lautet wie folgt:
Kurzbeschreibung der Projektidee:
Innerhalb des Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ sollen für drei
unterschiedliche T eil- bzw. Fokusräume individuelle Lösungen erarbeitet werden. Innovative, für diese
Räume passende Kokreations- und Partizipationsformate sollen entwickelt und erprobt werden.
Neuartige und verschiedene Akteurskooperationen sollen aufgebaut und vertieft werden. Mit
Reallaboren sollen Ideen temporär erprobt werden.
So entstehen drei neue, gänzlich unterschiedliche zukunftsresiliente kooperative Innenstadtorte mit
einer neuen Vielfalt für alle:
Das Domquartier mit Domplatz steht für einen historischen stadtbildprägenden Raum mit funktionalen
und städtebaulichen Defiziten. V. a. der dort befindliche Verkehr, die Verknüpfung des Domplatzes mit
der weiteren Innenstadt und eine mangelnde Klimaresilienz sind Schwächen. Hier wird eine neuartige
Akteurskooperation von Stadt und Kirche sowie mit Innenstadtakteuren angestrebt. In einem
gestuften Partizipations- und Werkstattverfahren mit temporärem Reallabor soll für diesen sensiblen
identitätsstiftenden Ort ein neues Konzept für die notwendige Neuorientierung in Sachen
Klimawandel, neue Mobilität, Freiraum/Grün, städtebaulicher Verknüpfung und Stadtgestalt entstehen.
1 s. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/innenstadtprogramm.html

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V/0723/2021
Der Hörster Parkplatz im Martiniviertel weist als offene „Kriegswunde“ mit der derzeitigen
Parkplatznutzung einen rauen Charakter auf. Als einzige innerstädtische Freifläche bietet dieser Ort
ein großes Entwicklungspotenzial, bedarf jedoch einer grundsätzlichen Neuorientierung.
Multifunktionalität, hybrider Ort, Freiraum, grüne Oase, Wohn-, Arbeits-, Kultur-, Bildungsort,
identitässtiftender Treffpunkt im Quartier: Alles ist vorstellbar und offen. Gemeinsam mit der
Stadtgesellschaft und den Quartiersakteuren gilt es, die zukünftige DNA für diesen Raum zu
bestimmen. Der unbebaute Platz bietet Raum - auch für längere temporäre Ausprobieraktionen. Die
Akteurskonstellation hier: eine vielfältige Mischung an Quartiersakteuren und -bewohnenden,
HändlerInnen, GastronomInnen und Interessierte der gesamten Stadtgesellschaft werden
einbezogen.
Der kleinere Apostelgarten im Kiepenkerlviertel gestaltet sich wiederum anders. Als „Rückseite“
zwischen Blockrandbebauung und Kirche tritt er als „Nicht-Ort“ kaum in Erscheinung. Trotz
Begrünung dominiert die Parkplatznutzung. Ein ehemaliges Trafogebäude wird bei der Entwicklung
einer neuen Nutzungskonzeption in die Betrachtung einbezogen. Hier soll gemeinsam mit der
Viertelsgemeinschaft an Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten gearbeitet werden.
Ziele des Projektes:
Am Beispiel dreier unterschiedlicher T eil- bzw. Fokusräume sollen Lösungen für verschiedene durch
die Transformation der Innenstadt entstehende Herausforderungen gefunden werden. Innovative
Partizipations- und Kokreationsprozesse, die auf die jeweiligen Problemlagen der drei Orte und
verschiedene Akteurskonstellationen zugeschnitten sind, sind hierbei maßgeblich. In Reallaboren
sollen in Werksttattverfahren erdachte Ideen bereits während der Konzeptionsphase in der Praxis
erprobt werden, was eine frühzeitige Optimierung der Lösungen und Entwürfe ermöglicht. Ziel dieses
Ansatzes ist es:
- für drei Beispielräume mit verschiedenen akuten strukturellen Problemlagen Lösungen zu
erarbeiten, so dass aus diesen zukunftsresiliente Orte werden,
- sehr unterschiedliche, individuell auf die drei Orte zugeschnittene neue Akteurskooperationen zu
aktivieren sowie bestehende auszubauen,

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V/0723/2021
- partizipativ und kokreativ, d. h. gemeinsam mit der gesamten Stadtgesellschaft Herausforderungen
anzugehen und die Innenstadt der Zukunft zusammen zu gestalten,
- in Reallaboren schon während der Konzeptionsphase Ideen praktisch auszuprobieren.
Die Bearbeitung der Fokusräume ist T eildes gesamtheitlichen Innenstadtentwicklungsprozesses. Sie
ergänzt die parallele Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und die
Aktivitäten eines im Aufbau befindlichen Zentrenmanagements um experimentelle Formate und eine
vertiefte Betrachtung und konkrete Lösungsentwicklung für drei beispielhafte verschiedenartige
T eilräumender Innenstadt. Die partizipativen Ideenwerkstätten und Reallabore ermöglichen eine
„Sichtbarmachung“ des gesamten Innenstadtprozesses und bieten die Chance, bereits kurzfristig
Neuerungen in der Innenstadt - vielleicht auch zunächst temporär - zu realisieren. Dadurch liefern sie
einen ergänzenden abrundenden Beitrag zum gesamtheitlichen Innenstadtprozess und damit zu einer
aktiven Mitgestaltung der Transformation der Innenstadt.
Die angedachten Arbeitsschritte:
1. Domquartier und Domplatz
 Festlegung Rahmenbedingungen, Durchführung einer vorbereitenden Werkstatt mit
KirchenvertreterInnen und InnenstadtakteurInnen
 Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen, freiraum- und verkehrsplanerischen
Ideenwerkstatt mit Partizipationsformaten und Reallabor (z. B. Auftaktkolloquium,
Spaziergänge, Ideenwettbewerb ausgewählter Planungsbüros, Workshops, Reallabor,
Abschlusspräsentation)
→ Ergebnis: städtebauliches, freiraum- und verkehrsplanerisches Konzept mit Vorentwürfen
2. Hörster Parkplatz
 Vorbereitung und Durchführung eines Partizipations- und Werkstattverfahrens für alle
(Auftaktveranstaltung, Diskussionsveranstaltungen zur Frage „Welche DNA soll der Platz
bekommen?“, Vorbereitung vertiefende städtebauliche, freiraum-/verkehrsplanerische
Ideenwerkstatt, Reallaborwoche(n))
 Durchführung einer vertiefenden städtebaulichen, freiraum-/verkehrsplanerischen
Ideenwerkstatt
→ Ergebnis: städtebauliches, freiraum- u. verkehrsplanerisches Konzept mit Vorentwürfen
3. Apostelgarten
 Vorbereitung und Durchführung einer kokreativen, städtebaulichen Gestaltungswerkstatt mit
Einbeziehung der dort befindlichen Trafostation
→ Ergebnis: neues Nutzungskonzept für den Gesamtort mit städtebaulichem Vorentwurf
Fortlaufend bis Ende 2023 soll eine Auswertung der Erfahrungen mit den verschiedenen innovativen
Kokreations-, Partizipationsformaten und Planungsverfahren erfolgen, um diese als best-practice-
Beispiele für vergleichbare Entwicklungsaufgaben nutzen, optimieren und auf andere Orte übertragen
zu können.
Die folgende Abbildung gibt den Ablauf- und Zeitplan der angedachten Maßnahmen im Rahmen des
gesamten Innenstadtprozesses wieder.

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V/0723/2021
Weitere Schritte im Bewerbungsverfahren:
Bis Ende Oktober wird das BMI voraussichtlich eine Entscheidung darüber treffen, ob der Beitrag der
Stadt Münster im Wettbewerb für eine Förderung empfohlen wird. Die Ausgewählten Projekte werden
dann aufgefordert innerhalb einer Frist von vier Wochen einen Antrag inklusive Nachweis des
kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) an die Bewilligungsbehörde zu stellen.
Aufgrund der sehr großen Relevanz des Innenstadtprozesses wird auch im Falle einer Nicht-
Förderung durch das BMI eine Umsetzung der Maßnahmen angestrebt, soweit dies im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich ist.
Fazit:
Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen
Innenstadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken - Neue
Städtebauförderprogramme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer
zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Mit der Durchführung der genannten Maßnahmen
werden verschiedene Ratsanträge aufgegriffen und in T eilenbearbeitet. Weiterhin dienen die Arbeiten
zur Vorbereitung einer späteren Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln für die Umsetzung
städtebaulicher Maßnahmen.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat

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V/0723/2021
Anlagen:
Anlage 1_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün
Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0
Anlage 3_Haushaltsbegleitantrag_F-AVM-29_Umgestaltung Verkehr Domplatz
Anlage 4_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse
Anlage 5_A_R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt
Anlage 6_A-R-0021-2020-SPD-Aufenthaltsqualitaet-Innenstadt-stärken
Anlage 7_A_R_0043_2013_CDU_Parken_Domplatz_ohne_Stau

Anlage A

3187 Zeichen

Anlage A zur V/0723/2021
Kurzüberblick
Im Rahmen des Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ soll ein
Fördermittelbeitrag im BMI-Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zur
partizipativen Entwicklung von zukunftsfähigen städtebaulichen und verkehrsplanerischen
Lösungen für die Fokusbereiche Domplatz/Domquartier, Hörster Parkplatz und Apostelgarten
eingebracht werden. Teilbereiche noch offener Ratsanträge werden hiermit aufgegriffen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken
Hinzu kommen:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeitangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft
Zielerreichung: Das Projekt ist T eildes laufenden Innenstadtprozesses (s. V/0672/2020).
Bei erfolgreicher Fördermittelbewerbung ist eine Realisierung der genannten Arbeitsschritte bis
Ende 2023 vorgesehen.
Finanzierung
Produktgruppe: 09.01 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Für die angedachten Maßnahmen fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von insgesamt 450.000 €
an. Die Kosten verteilen sich im Förderfall auf die Jahre 2021: 25.000 €, 2022: 420.000 € und
2023: 5.000 €.
Eine Finanzierung der Maßnahmen soll im Rahmen der in den Jahren 2021 ff. in den
Produktgruppen 0901 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert werden.
Sollte das Vorhaben vom BMI gefördert werden, ist ein Eigenanteil in Höhe von nur rd. 112.500 €
(25 %) von der Stadt Münster zu erbringen. Der Förderbetrag läge voraussichtlich bei (max.)
337.500 € (75 %).

Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen
Innenstadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken - Neue
Städtebauförderprogramme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu
einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Mit der Durchführung der genannten
Maßnahmen werden verschiedene Ratsanträge aufgegriffen und in T eilenbearbeitet. Weiterhin
dienen die Arbeiten zur Vorbereitung einer späteren Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln
für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Bei der Erarbeitung dieses Vorhaben werden die Querschnittsthemen „Demographie“,
„Gleichstellung“, „Inklusion“, „Klimaschutz“ und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessual
einbezogen. Die breiten Beteiligungsformate dienen dazu, die gesamte Stadtgesellschaft an den
Ideenwerkstätten und Planungsverfahren teilhaben zu lassen.

Beratungsverlauf (6)

05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.10.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Pferdegasse
  • Bahnhofstraße 9
  • Mauritzstraße 7
  • Salzstraße
  • Ludgeristraße
  • Hammer Straße
  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Königsstraße 1
  • Prinzipalmarkt
  • Michaelisplatz
  • Roggenmarkt
  • Bergstraße
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0723/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2021
Erstellt
21.09.2021 15:35