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3152/2017

Tempolimit auf der Neuenhöfer Allee

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 17.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.12.2017, TOP 7.1.4

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2274 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 3152/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 
 
Tempolimit auf der Neuenhöfer Allee 
Die CDU-Fraktion der BV Lindenthal hat in der Sitzung am 16.10.217 (TOP 8.1.1) einen Antrag, 
(AN/1430/2017) zur Verkehrssituation auf der Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz gestellt: 
 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal möge beschließen, dass auf der Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und durch regelmäßige Geschwindigkeits-
kontrollen überwacht wird, falls die Ergebnisse zuvor durchgeführter anonymer Geschwindigkeits-
messungen dieses gebieten.“ 
 
Geänderter gefasster Beschluss: 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass auf der Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz an mehre-
ren Stellen (mindestens einmal Tempo 30 und einmal Tempo 50) anonyme Geschwindigkeitskontrol-
len durchgeführt werden“  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Auf der Neuenhöfer Allee wurden nach Korrekturen der Beschilderungen vier Messstellen zur Durch-
führung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet, diese befinden sich im Straßenbereich 
der bestehenden Begrenzung auf 30 km/h. 
 
An den vier Messstellen wurden in 2017 im Zeitraum von Februar bis Oktober 21x zu unterschiedli-
chen Tageszeiten mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden insgesamt 10.708 
Durchfahrten gemessen, hierbei fuhren 2.354 Fahrzeuge zu schnell, das entspricht einem Anteil von 
21%, wobei Einzelquoten (2,7-71% Verstöße) sowie Verkehrsfluss (279 – 1165 Fahrzeuge) an den 
Einsatztagen sehr unterschiedlich hoch waren und das unabhängig von der Tageszeit. 
In der Relation zu vergleichbaren Straßen im Stadtgebiet ist eine überwiegend durchschnittliche Ver-
stoßquote festzustellen, jedoch insbesondere zwischen Münstereifeler und Euskirchener Straße ist 
die Quote häufiger erhöht. 
 
Im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h waren bisher keine Messstellen einge-
richtet, eine Überprüfung der Örtlichkeit erfolgt diesbezüglich. 
 
Aufgrund der bisweilen sehr hohen Verstoßquote, werden die Messstellen auch zukünftig im Rahmen 
des Einsatzplanes verstärkt berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neuenhöfer Allee
  • Euskirchener Straße

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Details

Aktenzeichen
3152/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
17.11.2017
Erstellt
11.10.2017 12:15