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Tempolimit auf der Neuenhöfer Allee

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3152/2017 vom 17.11.2017

Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3152/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 Tempolimit auf der Neuenhöfer Allee Die CDU-Fraktion der BV Lindenthal hat in der Sitzung am 16.10.217 (TOP 8.1.1) einen Antrag, (AN/1430/2017) zur Verkehrssituation auf der Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz gestellt: „Die Bezirksvertretung Lindenthal möge beschließen, dass auf der Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und durch regelmäßige Geschwindigkeits- kontrollen überwacht wird, falls die Ergebnisse zuvor durchgeführter anonymer Geschwindigkeits- messungen dieses gebieten.“ Geänderter gefasster Beschluss: „Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, dass auf der Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz an mehre- ren Stellen (mindestens einmal Tempo 30 und einmal Tempo 50) anonyme Geschwindigkeitskontrol- len durchgeführt werden“ Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Neuenhöfer Allee wurden nach Korrekturen der Beschilderungen vier Messstellen zur Durch- führung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet, diese befinden sich im Straßenbereich der bestehenden Begrenzung auf 30 km/h. An den vier Messstellen wurden in 2017 im Zeitraum von Februar bis Oktober 21x zu unterschiedli- chen Tageszeiten mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden insgesamt 10.708 Durchfahrten gemessen, hierbei fuhren 2.354 Fahrzeuge zu schnell, das entspricht einem Anteil von 21%, wobei Einzelquoten (2,7-71% Verstöße) sowie Verkehrsfluss (279 – 1165 Fahrzeuge) an den Einsatztagen sehr unterschiedlich hoch waren und das unabhängig von der Tageszeit. In der Relation zu vergleichbaren Straßen im Stadtgebiet ist eine überwiegend durchschnittliche Ver- stoßquote festzustellen, jedoch insbesondere zwischen Münstereifeler und Euskirchener Straße ist die Quote häufiger erhöht. Im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h waren bisher keine Messstellen einge- richtet, eine Überprüfung der Örtlichkeit erfolgt diesbezüglich. Aufgrund der bisweilen sehr hohen Verstoßquote, werden die Messstellen auch zukünftig im Rahmen des Einsatzplanes verstärkt berücksichtigt.

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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