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4154/2022

Finanzielle Unterstützung der Nippeser Veedelsumzüge

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 08.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023, TOP 9.1.11

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

4362 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4154/2022 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Be-
zirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung 
Betreff 
Finanzielle Unterstützung der Nippeser Veedelsumzüge 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Karnevalsumzüge finden zwischen dem 18. und 21.02.2023. Da die Kosten für die Organisationen 
bereits jetzt anfallen und darüber hinaus Planungssicherheit benötigt wird, kann mit einer Entscheidung 
nicht bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 02.02.2023 gewartet werden. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Karnevalsumzüge im Stadtbezirk Nippes wie folgt mit ei-
nem Zuschuss an den veranstaltenden Karnevalsverein zu unterstützen: 
1. IG Niehler Karneval von 1964 e.V.: 663,05 EUR 
2. K.G. Blau-Weiß Alt Lunke e.V.: 1.210,40 EUR 
3. Karnevalsfreunde „Mauenheimer Muschele“ von 1959 e.V.: 333,78 EUR 
4. Kath. Pfarrgemeinde St. Bernhard: 781,13 EUR 
5. KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V.: 6.402,92 EUR 
6. Riehler Fastelovendsfründe e.V.: 608,72 EUR 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
07.12.2022    gez. Dr. Siebert  gez. Müller

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 10.000,--      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat im Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 zur finanziellen Unterstützung der 
Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes eine Summe 10.000,-- EUR bereitgestellt. Damit 
sollte u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Auflagen für Sicherheit (Wa-
genengel, Ordner, Sanitäter etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus 
soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu leisten, eine Erhöhung der Teilnehmergebühren zu vermeiden. 
Die Veedelszüge sind im Jahre 2021 coronabedingt ausgefallen, so dass die Haushaltsmittel ins Jahr 
2022 übertragen wurden. Auch im Jahre 2022 konnten – ebenfalls wegen der Corona-Pandemie – keine 
Karnevalsumzüge stattfinden. Die Haushaltsmittel können daher in diesem Jahr für die im Jahre 2023 
stattfindenden Veedelszüge verausgabt werden. 
Im Stadtbezirk Nippes gibt es sechs Veedelszüge: 
 Nippeser Veedelszug (21.02.2023, Karnevalsdienstag) 
Organisator: KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. 
 Niehler Veedelszug (19.02.2023, Karnevalssonntag) 
Organisator: IG Niehler Karneval von 1965 e.V. 
 Longericher Veedelszug (19.02.2023, Karnevalssonntag) 
Organisator: KG Blau-Weiß Alt Lunke

3 
 
 Mauenheimer Veedelszug (18.02.2023, Karnevalssamstag) 
Organisator Karnevalsfreunde e.V. Köln „Mauenheimer Muschele“ 
 Longericher Pfarreizug (18.02.2023, Karnevalssamstag) 
Organisator: Kath. Pfarrgemeinde St. Bernhard 
 Riehler Veedelszug (18.02.2023, Karnevalssamstag) 
Organisator: Riehler Karnevalsfründe e.V. 
Die Züge unterscheiden sich in ihrer Größe und Dauer erheblich voneinander, so nehmen am Nippeser 
Veedelszug über 5.000 Teilnehmer teil, beim Mauenheimer Zug aber nur ca. 400. Eine gleichmäßige 
Aufteilung der Sachmittel würde somit den entstehenden Kosten der einzelnen Züge nicht gerecht. Es ist 
daher sachgerecht, eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen und 
der voraussichtlich entstehenden Kosten für die Sicherheitsauflagen vornehmen. Beide Faktoren wurden 
anteilsmäßig je zur Hälfte berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4154/2022
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.12.2022
Erstellt
06.12.2022 11:03