Beschluss zur Freigabe von Finanzmitteln für die Generalsanierung der Walter-Blickhäuser-Sportanlage (Kopernikusstr.)
Beschlussvorlage Ausschuss 2301/2024 vom 24.09.2024
Stand: Am 12.11.2024 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2301/2024 Freigabedatum 24.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Freigabe von Finanzmitteln für die Generalsanierung der Walter- Blickhäuser-Sportanlage (Kopernikusstr.) Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Mit Vorlage 3838/2021 wurde die Planung für die Sportanlage Kopernikusstraße am 17.01.2022 von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossen. Die Gesamtkosten der damali- gen Kostenschätzung belaufen sich auf 2.000.000 Euro. Die Maßnahme hat sich zeitlich ver- zögert, wodurch voraussichtlich erst 2024 die ersten investiven Auszahlungsermächtigungen benötigt werden. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen, im Haushaltsjahr 2024, in Höhe von 40.000 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt- gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5289 (Generalsanierung Walter-Blickhäuser- Sportanlage). Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 Sportausschuss 07.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 40.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Planungsbeschluss 3838/2021 wurde die Verwaltung am 17.01.2022 von der Be- zirksvertretung Mülheim mit der Planung zur Generalsanierung der Walter-Blickhäuser-Sport- anlage (Kopernikusstraße) beauftragt. Um die Finanzmittel einsetzen zu können, wird ein Frei- gabebeschluss benötigt. Im Rahmen der Bedarfsermittlung und der Vorplanung wurden die geschätzten Kosten auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs und der Baupreissteigerung der letzten Jahre auf ca. 4.000.000,- € angepasst. Das Erlangen des Baubeschlusses und die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung des Doppelhaushal- tes 2025/2026. Finanzierung Durch die Planungsverzögerung stehen die in den Vorjahren eingeplanten investiven Auszah- lungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 nicht mehr zur Verfügung. Zur Umsetzung der Maßnahme können investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 innerhalb des Teilfinanzplanes des Sportamtes, Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201- 0801-9-5247 (Sportanlage Von-Bodelschwingh-Str.) zur Deckung herangezogen werden, da 3 sich diese Maßnahme ebenfalls zeitlich verzögert. Die erforderlichen investiven Auszahlungs- ermächtigungen werden bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanzplanes des Sportamtes, in der Produktgruppe 0801-Unterhaltung von Sportstätten/Sportförderung bei der Finanzstelle 5201-0801-9-5289 (Generalsanierung Wal- ter-Blickhäuser-Sportanlage) bereitgestellt.
Beratungsverlauf
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04.11.2024
TOP 9.1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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