V/0232/2009
Atelierhaus Speicher II, Hafenweg 28
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Beschlussvorlage
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V/0232/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Atelierhaus Speicher II, Hafenweg 28 hier: Änderung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers Beratungsfolge 30.04.2009 Kulturausschuss Vorberatung 05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.05.2009 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss stimmt der Neufassung der „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ (Anlage) zu. Begründung: Beschlusslage Münster als Sitz einer eigenständigen Kunstakadem ie und ausgewiesener Ort für die Präsentation zeitgenössischer und junger Kunst mit einer Vielzahl beteiligter Institutionen und Akteure in der Stadt hat zur Weiterentwicklung des Bereiches „Bildende Kunst“ ein Förderkonzept entwickelt (Vorlage 1212/97 und 22/99). Darin war es erklärtes Ziel, den bestehenden Mangel an preiswer- ten Arbeitsmöglichkeiten für bildende Künstler in Münster zu beseitigen. Hier konnte durch die Sa- nierung des Speicher II im Hafen und die Schaffung von 32 subventionierten Ateliers eine deutli- che Verbesserung erzielt werden. Zum 1. Juli 2004 wurden alle Ateliers erstmals belegt. Eine Jury, in der Frau Dr. Plath (Westfäli- scher Kunstverein), Herr Prof. Maik Löbbert (Kunstakademie Münster), Frau Renate Puvogel (Kunstkritikerin aus Aachen) und Frau Dr. Gail Kirkpatrick (Kulturamt, Ausstellungshalle zeitgenös- sische Kunst Münster) vertreten sind, wählt seitdem aus den Bewerbungen Künstlerinnen und Künstler aus und schlägt die Vergabe eines konkreten Ateliers und eine Mietvertragsdauer vor. Der Kulturausschuss bestätigt die Empfehlungen der Jury. Der Hauptausschuss hat dieses Verfah- ren mit der Vorlage 372/2003 zusammen mit den „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ beschlossen. Seit dem Erstbezug im Speicher II sind alle Ateliers durchgängig vermietet. Die Künstler im Spei- cher II haben sich als Künstlergemeinschaft zusammen geschlossen, ein Sprecherteam gebildet und organisieren seitdem regelmäßig in Eigenregie die Veranstaltung „open house“, bei der der Öffentlichkeit und allen Interessierten ein Blick hinter die Kulissen gewährt wird. So öffnen viele Ateliers ihre Türen und bieten Gespräche oder Performances an. Am „open house“ ist auch jeweils Vorlagen-Nr.: V/0232/2009 Auskunft erteilt: Herr Hengstmann Ruf: 492 41 05 E-Mail: Hengstmann@stadt-muenster.de Datum: 25.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0232/2009 die Ausstellungshalle zeitgenössische Kunst Münster mit ihrer aktuellen Ausstellung in ihren Räumlichkeiten in der 5. Etage des Gebäudes beteiligt. Insgesamt kann man aus heutiger Sicht sagen, dass sich das Konzept des Speicher II sowie das Juryverfahren vollauf bewährt haben und sich unter allen im Speicher II vertretenen „Parteien“ ein gutes „Klima“ entwickelt hat. Dennoch schlägt die Verwaltung mit dieser Vorlage aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Vergaberunden eine geringfügige Änderung der Leitlinien vor. So soll die Vorgabe, einen Teil der Künstlerateliers für nicht mehr als zwei Jahre zu vergeben, entfallen. In der Jurysitzung am 18. März 2009 wurde noch einmal intensiv über die zu vergebenden Mietzeiten diskutiert. Dabei war die Jury einhellig der Auffassung, dass zweijährige Laufzeiten nicht mehr vergeben werden sollten. Zum einen erscheint die für die Künstler zur Verfügung stehende Zeit zu kurz, wenn man Zeiten für den Ein- und Auszug abzieht, zum anderen würden sich Investitionen und Einrichtungen der Künstler in ihren Ateliers eher bei längeren Laufzeiten rentieren. Viele der zum Erstbezug ge- schlossenen Mietverträge wurden für 2 Jahre geschlossen. Bereits diese ersten Verträge wurden um ein Jahr verlängert, um die Startschwierigkeiten, die sich mit dem Erstbezug in einem sanierten Speicher ergaben, auszugleichen (siehe V/0038/2005), so dass sich eine Mietdauer von drei Jah- ren ergab. Auch in der Vergaberunde des Jahres 2007 entschied sich die Jury mit Zustimmung des Kulturausschusses bereits dazu, den überwiegenden Anteil der Mietverträge für drei Jahre abzuschließen (siehe V/0168/2007). In nur drei Fällen wurde die zweijährige Mietdauer vorge- schlagen. Auf der anderen Seite ist es aber nach wie vor auch erklärtes Ziel, die Ateliers nicht dauerhaft zu vergeben, sondern eine Durchlässigkeit und Offenheit für neue Bewerber zu garantieren. Kurze Mietdauern sollen mit dazu beitragen, dass regelmäßig Ateliers für potenzielle Bewerber und Ab- gänger der Kunstakademie offen stehen. Die Erfahrungen aus den letzten fünf Jahren zeigen, dass auch ständig Künstler nachrücken, die sich für die Ateliers im Speicher II interessieren und bewerben. Diese Offenheit für neue Bewerber kann auch durch Mietdauern von 3 Jahren gewähr- leistet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Mietverträge kann in jedem Jahr über ein Teil der Ateliers entschieden werden. Darüber hinaus konnten bislang alle ausgewählten Bewerber sowie Nachrücker durch die auftretende Fluktuation im Haus (Stipendien, Auslandsauf- enthalte, private Gründe etc.) im Laufe der Zeit ein Atelier im Speicher II beziehen. Bisher ist noch ein Teil der Ateliers für zwei Jahre vergeben. Für die Zukunft schlägt die Verwal- tung aus den o. g. Gründen vor, Punkt 5 der Leitlinien zu ändern. Im Zuge dessen wird auch eine redaktionelle Änderung unter Punkt 1 vorgenommen: 1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 Künstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt derzeit durchschnittlich rd. 3,00 € pro qm zzgl. Nebenkosten. Der Mietpreis kann sich verändern, wenn sich der entsprechende Mietpreis- index ändert. 5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahren betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jahre betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. Ein Teil der Ateliers soll für nicht mehr als zwei Jahre vergeben werden. Die geänderte Fassung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Geänderte Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II
Anlage-V-232-2009-Leitlinien neu
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Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II Präambel Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaft sinitiative des Investors Hölker, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Die kulturpolitische Zielsetzung für die Errichtung des Speicher II bestand darin, in de r Stadt weitere preiswerte Künstlerateliers zu schaffen, die jungen Künstlern und Künstlerinnen de n Weg in die Freiberuflichkeit ermöglichen. Um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen bilde nden Kunst in der Stadt zu entsprechen, sollen die Ateliers im Speicher II zudem für weiter e maßgebliche und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler geöffnet werden, die ggf . als ehemalige Akademieabgänger nach Münster zurückkehren. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler offen zu halten , andererseits aber auch eine Präsenz einiger fortgeschrittener Künstlerinnen und Künstler zu sch affen und dadurch das Profil des Hauses überregional zu schärfen, ist Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung. 1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 K ünstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt derzeit durchschnittlich rd. 3,00 € pro qm zzgl. Nebenkosten. Der Mietpreis kann sich ändern, wenn sich der entsprechende Mietpreisindex ändert. 2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster. Die Bewerbungen müssen enthalten: - Bewerbungsantrag/Begründung - Lebenslauf - Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenze n - geeigneter Überblick über die aktuelle und bisher ige künstlerische Betätigung Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kuns takademie Münster werden nicht berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen. 3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär u nter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität, die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung ferner die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Be zug des Künstlers oder der Künstlerin zur Stadt Münster sowie die Vielfalt unterschiedlic her Kunstrichtungen jeweils im Blick auf die Zielsetzung des gesamten Hauses. 4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlich er Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die Entscheidungen der Jury. 5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jah ren betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jahre betragen sollen. Verlängerungen sind bi s zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. 6. Die Wohn + Stadtbau - Wohnungsunternehmen der S tadt Münster GmbH - hat die Verwaltung der Ateliers übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf. 7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/ innen erfolgt - vorbehaltlich der Zustimmung der Wohn + Stadtbau zum Mietvertragsschl uss und der anschließenden Bestätigung durch den Kulturausschuss - durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die Bewerber/in. 8. Das Kulturamt übernimmt die Geschäftsführung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Jury. 9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus we itere Bewerberinnen und Bewerber aussuchen, die eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenweg 28
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0232/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37