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Berufung von Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz durch den Rat der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3580/2021 vom 04.11.2021
Stand: Am 09.11.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/535 Vorlagen-Nummer 3580/2021 Freigabedatum 04.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Berufung von Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz durch den Rat der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt Name Entsendende Institution Frau Sandra Kisters-Nuderscher Gesetzliche Krankenversicherung (Nachfolge für Herrn Ralf Beutelstahl) Herrn Ralf Janssen Pflegeversicherung (Nachfolge für Herrn Christoph von den Driesch) Herrn Andreas Pöttgen Freie Wohlfahrtsverbände (Nachfolge für Herrn Markus Johannes) zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen sowie Frau Monika Koenen Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (Nachfolge für Frau Katlen Peter) Herrn Peter Schütterle Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln (Nachfolge für Frau Claudia Scholle) Herrn Christof Wild Freie Wohlfahrtsverbände (Nachfolge für Herrn David Klapheck) zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. Die Bestellungen der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder werden aufgehoben. Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Einige in der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln vertretenen Institutionen haben mitgeteilt, dass für ihre bisher entsandten (stellvertretenden) Mitglieder aus verschiedenen Gründen Nachfol- ger*innen entsandt werden sollen. Diese sind dem Rat zur Berufung vorzuschlagen. Dringlichkeitsbegründung Einige Institutionen haben die Namen der neu zu berufenden Mitglieder erst kurzfristig eingereicht. Um eine Teilnahme der neuen Mitglieder an der nächsten Sitzung der Kölner Gesundheitskonferenz am 15.11.2021 zu ermöglichen, muss der Ratsbeschluss in der Novembersitzung erfolgen. Aufgrund dieser Dringlichkeit wird auf eine vorherige Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss verzichtet. Der Gesundheitsausschuss wird im Nachgang zum Ratsbeschluss über die neue Beset- zung der Kommunalen Gesundheitskonferenz per Mitteilung unterrichtet.
Beratungsverlauf
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