A-R/0087/2019
Pflege, Versorgungssicherheit und selbständiges Wohnen im Quartier konsequent ausbauen
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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0087/2019 Ratsantrag 29. November 2019 Pflege, Versorgungssicherheit und selbständiges Wohnen im Quartier konsequent ausbauen Beschlussvorschlag: Der Rat möge beschließen: 1. Die Handlungsempfehlungen “Pflege und Versorgung ssicherheit im Quartier“ der Konferenz Alter und Pflege der Stadt Münster werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Konz ept zur Umsetzung Handlungsempfehlungen “Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier“ vorzulegen. 3. Die personellen Kapazitäten und das Angebot der Wohn- und Wohnraumanpassungsberatung im Informationsbüro Pflege werden ausgebaut. 4. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen gehören • die Beratung über Unterstützungsangebote, Präventi vleistungen, Nachbarschaftshilfen und Begegnungsmöglichkeiten sowie zu technischen Unterstützungssystemen in der eigenen Wohnung wird ausgebaut und intensiviert. Dazu wird ein Beratungskonzept entwickelt, in welches die Akteure aus Stadtteilen als Kooperations- und Ansprechpartner eingebunden werden; • die Infrastruktur an Pflege und Unterstützung weit er auszubauen. Hierzu gehören insbesondere der Ausbau von gemeinschaftlichen Wohn- und Pflegeformen wie Pflege-Wohngemeinschaften die eine umfassende Pflege anbieten, Tagespflege, Kurzzeitpflegeplätze als solitäres Angebot weiteren Angeboten wie Service-Wohnen, Reha-Einrichtung, Quartierstützpunkte, Räume für Begegnung im Stadtteil sowie soziale Netzwerke und Stärkung der Nachbarschaften; • das Angebot an gemeinschaftlichen, sozialen und in klusiven Wohn- und Pflegeformen im ambulanten Setting konsequent auszubauen. Hierzu soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass jährlich eine bedeutende Anzahl an zusätzlichen Angeboten geschaffen wird. Begründung: Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu schaffen. Hierzu gehört eine umfassende Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort, wo die Menschen leben und wohnen wollen. Hierbei gilt es, insbesondere ambulante Wohn- und 2 Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren zu schaffen, die auch eine umfassende Pflege bieten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes und bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Grundsätzlich soll neugeschaffener Wohnraum barrierefrei sein mit einem Anteil an rollstuhlgerechtem Wohnraum. Wichtig für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist eine Beratung, die nicht nur die pflegerischen Aspekte und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt, sondern auch weitere Angebote zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Nachbarschaftsnetze etc. einbezieht. Hier sollen nicht nur Möglichkeiten zur eigenen Unterstützung aufgezeigt werden. Auch die Möglichkeiten, sich zu engagieren und andere zu unterstützen, aktivieren und stärken die Lebensqualität. Zusätzlich soll auf Prävention hingewirkt werden. (Handlungsempfehlung „Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier“ der Konferenz Alter und Pflege.) Neben der Errichtung von barrierefreiem Wohnraum im Rahmen von Neubauprojekten muss auch der Wohnungsbestand an die sich ändernden Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden. Für viele Menschen sind hierzu auch Beratungsangebote wie die Wohnberatung und Wohnungsanpassung wichtig. Die städtische Beratungsstelle ist aber bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen angelangt. Deshalb ist es wichtig die Kapazitäten bei der Wohn- und Wohnraumanpassungs- Beratung auszuweiten. (Siehe hierzu auch die Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung an den Rat A-KS/0002/2019.) Zur Erweiterung des Beratungsangebotes im Informationsbüro Pflege soll ein Beratungskonzept entwickelt werden, in welches die Akteure aus Stadtteilen (hierzu gehören u.a. ehrenamtliche Akteure/gemeinnützige Organisationen bis hin zu gewerblichen Anbietern) als Kooperations- und Ansprechpartner eingebunden werden. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen insgesamt bedarf ggfs. einen Masterplan mit mittel- bis längerfristiger Planungs- und Realisierungsperspektive. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen und der Weiterentwicklung der Infrastruktur „Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier“ sowie zur Erweiterung des Angebotes des Informationsbüros Pflege sind im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 100.000 Euro und in den Haushaltsjahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 150.000 Euro vorgesehen. Mit dem Antrag an den Rat der Stadt „Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf schaffen“ (A-R/0010/2018) der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN und der Fraktion der CDU wurde bereits das Ziel ausgegeben, ein bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf zu schaffen. Hierzu bedarf es eines kontinuierlichen Ausbaus an entsprechenden Wohnformen und Angeboten. Dieses muss in diesem und den nächsten Jahren konsequent umgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen hierfür sind bereits durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert worden. Hierzu gehört die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an gemeinschaftsorientierte, inklusive, soziale und genossenschaftliche Wohnprojekte. Bei allen aktuellen und zukünftigen Bauvorhaben sollen im bedeutenden Umfang auch barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Zudem sollten in den unterschiedlichen Quartieren neben barrierefreien Wohnungen auch Wohnungen errichtet werden, die rollstuhlgerecht sind. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0087/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 04.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37