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A-R/0087/2019

Pflege, Versorgungssicherheit und selbständiges Wohnen im Quartier konsequent ausbauen

Antrag an den Rat 04.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 55.7

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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0087/2019  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag  29. November 2019 
 
Pflege, Versorgungssicherheit und selbständiges Wohnen im Quartier 
konsequent ausbauen 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Handlungsempfehlungen “Pflege und Versorgung ssicherheit im Quartier“ der 
Konferenz Alter und Pflege der Stadt Münster werden zustimmend zur Kenntnis 
genommen.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Konz ept zur Umsetzung 
Handlungsempfehlungen “Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier“ vorzulegen.  
3. Die personellen Kapazitäten und das Angebot der Wohn- und 
Wohnraumanpassungsberatung im Informationsbüro Pflege werden ausgebaut.  
4. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen gehören 
• die Beratung über Unterstützungsangebote, Präventi vleistungen, Nachbarschaftshilfen 
und Begegnungsmöglichkeiten sowie zu technischen Unterstützungssystemen in der 
eigenen Wohnung wird ausgebaut und intensiviert. Dazu wird ein Beratungskonzept 
entwickelt, in welches die Akteure aus Stadtteilen als Kooperations- und 
Ansprechpartner eingebunden werden;  
• die Infrastruktur an Pflege und Unterstützung weit er auszubauen. Hierzu gehören 
insbesondere der Ausbau von gemeinschaftlichen Wohn- und Pflegeformen wie 
Pflege-Wohngemeinschaften die eine umfassende Pflege anbieten, Tagespflege, 
Kurzzeitpflegeplätze als solitäres Angebot weiteren Angeboten wie Service-Wohnen, 
Reha-Einrichtung, Quartierstützpunkte, Räume für Begegnung im Stadtteil sowie 
soziale Netzwerke und Stärkung der Nachbarschaften; 
• das Angebot an gemeinschaftlichen, sozialen und in klusiven Wohn- und Pflegeformen 
im ambulanten Setting konsequent auszubauen. Hierzu soll die Verwaltung darauf 
hinwirken, dass jährlich eine bedeutende Anzahl an zusätzlichen Angeboten 
geschaffen wird.  
 
Begründung: 
Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für 
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu schaffen. Hierzu gehört 
eine umfassende Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort, wo die 
Menschen leben und wohnen wollen. Hierbei gilt es, insbesondere ambulante Wohn- und

2 
 
Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren zu schaffen, die auch eine umfassende 
Pflege bieten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein angemessenes und 
bedarfsgerechtes Angebot an Wohnraum für Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarf. Grundsätzlich soll neugeschaffener Wohnraum barrierefrei sein mit 
einem Anteil an rollstuhlgerechtem Wohnraum.  
Wichtig für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist eine Beratung, die nicht nur die 
pflegerischen Aspekte und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt, sondern auch weitere 
Angebote zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Nachbarschaftsnetze etc. einbezieht. 
Hier sollen nicht nur Möglichkeiten zur eigenen Unterstützung aufgezeigt werden. Auch 
die Möglichkeiten, sich zu engagieren und andere zu unterstützen, aktivieren und stärken 
die Lebensqualität. Zusätzlich soll auf Prävention hingewirkt werden. 
(Handlungsempfehlung „Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier“ der Konferenz 
Alter und Pflege.) 
Neben der Errichtung von barrierefreiem Wohnraum im Rahmen von Neubauprojekten 
muss auch der Wohnungsbestand an die sich ändernden Bedürfnisse der Bewohnerinnen 
und Bewohner angepasst werden. Für viele Menschen sind hierzu auch 
Beratungsangebote wie die Wohnberatung und Wohnungsanpassung wichtig. Die 
städtische Beratungsstelle ist aber bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen angelangt. 
Deshalb ist es wichtig die Kapazitäten bei der Wohn- und Wohnraumanpassungs-
Beratung auszuweiten. (Siehe hierzu auch die Anregung der Kommunalen 
Seniorenvertretung an den Rat A-KS/0002/2019.) 
Zur Erweiterung des Beratungsangebotes im Informationsbüro Pflege soll ein 
Beratungskonzept entwickelt werden, in welches die Akteure aus Stadtteilen (hierzu 
gehören u.a. ehrenamtliche Akteure/gemeinnützige Organisationen bis hin zu 
gewerblichen Anbietern) als Kooperations- und Ansprechpartner eingebunden werden. 
Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen insgesamt bedarf ggfs. einen Masterplan mit 
mittel- bis längerfristiger Planungs- und Realisierungsperspektive.  
Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen und der Weiterentwicklung der Infrastruktur 
„Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier“ sowie zur Erweiterung des Angebotes des 
Informationsbüros Pflege sind im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 100.000 Euro und in 
den Haushaltsjahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 150.000 Euro vorgesehen. 
Mit dem Antrag an den Rat der Stadt „Wohnraum für Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarf schaffen“ (A-R/0010/2018) der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN 
und der Fraktion der CDU wurde bereits das Ziel ausgegeben, ein bedarfsgerechtes 
Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit Pflege- und 
Unterstützungsbedarf zu schaffen. Hierzu bedarf es eines kontinuierlichen Ausbaus an 
entsprechenden Wohnformen und Angeboten. Dieses muss in diesem und den nächsten 
Jahren konsequent umgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen hierfür sind bereits 
durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert worden. Hierzu gehört die Vergabe von 
Wohnbaugrundstücken an gemeinschaftsorientierte, inklusive, soziale und 
genossenschaftliche Wohnprojekte. Bei allen aktuellen und zukünftigen Bauvorhaben 
sollen im bedeutenden Umfang auch barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Zudem 
sollten in den unterschiedlichen Quartieren neben barrierefreien Wohnungen auch 
Wohnungen errichtet werden, die rollstuhlgerecht sind. 
 
Stefan Weber     Otto Reiners   
und Fraktion     und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

11.12.2019 Rat
TOP 55.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0087/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37