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2016/0421

Gewässersanierung Großer Woog Mittelanpassung

Magistratsvorlage 06.10.2016

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2016/0421

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2016/0421

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.10.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0421 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  10600 Investitionsnummer:  09106-0001 
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Gewässersanierung Großer Woog  
Mittelanpassung  
 
Vorlage vom: 06.10.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Nach der Submission d er geplanten Maßnahmen ergeben sich bei der Kostenstelle 10600  
    (Großer Woog) Mehrkosten bei der Investitionsnummer 09106 -0001 (Vorsperre) in Höhe von   
    471.000 Euro und Einsparungen bei der Investitionsnummer 09106 -0001 (Entschlammung) in  
    Höhe von 61.000 Euro.  
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt im MIP des Wirtschaftsplanes 2017 für den  
    Eigenbetrieb Bäder über die Schwebeliste in den Etatberatungen.  
3. Die Betriebskommission Bäder hat der Mittelanpassung in ihrer Sitzung am 6. Oktob er 2016 
    zugestimmt.  
4. Nach Beschlussfassung  des Magistrats kann die Baumaßnahme beauftragt und u mgesetzt  
    werden.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 6. Oktober 2016  
 
 
Die Submissionen für die Maßnahmen zur Gewässersanierung des Großen Woogs schließen 
mit Netto-Gesamtkosten für den Bau der Vorsperre mit 931. T€ und Netto-Gesamtkosten für 
die Entschlammung von 1.109 T€ ab und liegen damit insgesamt um 410 T€ über den etati-
sierten Kostenberechnungen, die der Magistratsvorlage 0193/2014 zugrunde lagen. 
 
Die Mehrkosten für die Vorsperre sind zurückzuführen auf stark steigende Baupreise, die auch 
bei diversen Tiefbaumaßnamen in den letzten Monaten zu beobachten waren (z. B. Hochwas-
ser-Schutzmaßnahmen Großer Woog, Umbau Regenüberlauf in DA-Eberstadt, beides Maß-
nahmen des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes). 
 
Die aktuell sehr gute Konjunkturlage bedingt eine gewisse Marktsättigung: 10 Firmen bekunde-
ten ihr Interesse am Bau der Vorsperre, von 8 ausgewählten gaben lediglich 2 ein Angebot ab. 
Bei der Maßnahme Entschlammung gab es 8 ausgewählte Bieter, von denen ebenfalls nur 2 
ein Angebot abgaben. 
 
Die Konjunkturaussichten lassen perspektivisch keine besseren Bedingungen erwarten, da di-
verse Investitionsprojekte (z. B. Sanierung Bundesfernstraßen und Brücken) anlaufen und der 
gleiche Kreis von Baufirmen im Wettbewerb vertreten ist. 
 
Auch der Zeitpunkt der Ausschreibung im Sommer sowie das enge Zeitfenster für die bauliche 
Umsetzung (10 Wochen) führten zu höheren Preisen. 
 
In der Kostengegenüberstellung werden die Mehrkosten wie folgt beziffert: 
 
Etatisiert Submissionsergebnis   Differenz 
 
Vorsperre     460 T€    931 T€   + 471 T€ 
Entschlammung    1.170 T€ 1.109 T€   -    61 T€ 
 
Gesamtmaßnahme 1.630 T€ 2.040 T€   + 410 T€ 
 
 
Trotz der stark erhöhten Kosten für die Vorsperre soll die Maßnahme auf Grundlage des Au s-
schreibungsergebnisses im geplanten Zeitrahmen als Gesamtpaket ausgeführt werden. Eine 
Aufhebung und Neuausschreibung lässt kein wirtschaftlicheres Ergebnis erwarten. Diese Ei n-
schätzung wird von der Vergabe- und Beschaffungsstelle und dem Straßenverkehrs- und Tief-
bauamt geteilt. 
 
Aufgrund der Zielvorgabe des Gesamtpaketes und der technisch-funktional bestehenden Zu-
sammenhänge soll der Darmbach nach der Entschlammung zunächst in die Vorsperre geleitet 
werden. Dadurch wird der Eintrag des mit Schweb- und Trübstoffen versehenden Darmbaches 
(mitverantwortlich für den Phosphoreintrag) in den Woog reduziert. Die Absetzfunktion durch 
die Vorsperre ist dadurch in ihrer Wirkung von Anfang an gegeben. Der spätere Bau der Vo r-
sperre ist nicht sinnvoll und zu empfehlen, da eine erneute Teilentleerung des Großen Woogs 
(Grundwasserstände) erforderlich wäre, verbunden mit nochmaligem Absammeln der Teich-
muscheln und einer erneuten Abstimmung mit allen Behörden bezüglich der Naturschutzbe-
lange. 
 
 
 
 
 
 
…

- 4 - 
 
 
Zur Finanzierung der Mehrkosten sind die erforderlichen Anpassungen im Wirtschaftsplan des 
Eigenbetriebes Bäder über die Schwebeliste zu etatisieren.  
 
 
Darmstadt, den 6. Oktober 2016  
 
 
Dezernat II  Dezernat III   Dezernat IV 
   i. V. 
 
 
 
 
Rafael Reißer  Jochen Partsch   André Schellenberg  
Bürgermeister   Oberbürgermeister   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (6)

TOP 10 beschließend
TOP 15
TOP 7
TOP 8
TOP 4
TOP 533

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0421
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.10.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00