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V/0532/2011

Bürgerhaushalt 2011 - hier: Einbringung der 90 bestplatzierten Bürgervorschläge

Vorlagen 25.08.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2011, TOP 10.3

V-0532-2011_Anlage1

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Beschlussvorlage

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V-0532-2011_Anlage1

400743 Zeichen

Bürgerhaushalt 2011 
Dokumentation der  
90 bestplatzierten Bürgervorschläge 
Anlage zur Ratsvorlage V/0532/2011 
September 2011

Dieser Dokumentationsband enthält die Dokum entation der 90 bestplatzierten Bürgervor-
schläge im Bürgerhaushalt 2011. Alle 90 Vo rschläge stehen gleichberechtigt nebeneinan-
der . 
 
Die Dokumentation jedes Vor schlags ist anhand eines einheit lichen Formats erstellt wor-
den. Zur Erläuterung des Formats werden folgende Hinweise gegeben: 
 
 
Block 1: Vorschlagsphase 
Die Rubriken „Titel“, „Kurzbeschreibung“, „Erläuterung“ und „Abgegeben als“ 
enthalten die Formulierungen, die der Verfasser des Vorschlags gewählt hat. 
Sie sind 1:1 von der Inter netseite übernommen worden 
(www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de
). Aus diesem Grund wurden die 
Formulierungen in „Anführungsstriche“ gesetzt. 
 
Block 2: Bewertungsphase 
Hier sind die Ergebnisse der Inter net Bewertung und der Bürgerumfrage auf-
geführt sowie – falls der Vorschlag G egenstand einer oder mehrerer Stadt-
bezirksveranstaltungen war – die Ergebni sse dieser Stadtbezirksveranstal-
tungen. Welches bzw. welche Bewert ungsverfahren letztendlich die Aufnah-
me in die Bestenliste  ermöglicht ha t, ist kenntlich gemacht durch den fett 
gedruckten Daumen, der nach oben zeigt.  &
 
 
Block 3: Dokumentationsphase 
Diese enthält die fachliche Stell ungnahme der Verwaltung und den Be-
schlussvorschlag der Verwaltung. Dafür stehen folgende Kategorien zur Ver-
fügung: 
• Vorschlag soll aufgegriffen werden 
• Vorschlag soll teilweise / modifiziert aufgegriffen werden 
• Vorschlag ist aufgegriffen oder umgesetzt 
• Vorschlag fließt in laufenden Entscheidungs-/ Planungsprozess ein 
• Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
Benötigt der Vorschlag, der aufgegriffen werden soll, die Bereitstellung finan-
zieller Mittel, werden diese für die k ünftigen Haushaltsjahre der Höhe nach 
ausgewiesen. 
Am Ende der Rubrik „Dokumentationsphas e“ befindet sich ein formulierter 
Entscheidungsvorschlag für die Beschlussfassung der politischen Gremien. 
 
Block 4: Rechenschaftsphase  
Hier sind die Etatsitzungen der Grem ien aufgeführt, in deren Rahmen der 
Vorschlag zu beraten sein wird. Die  abschließende Beschlussfassung erfolgt 
im Rat in seiner Sitzung am 14.12.2011. 
 
Für Rückfragen / Erläuterungen st ehen in der Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfü-
gung: 
Herr Möller, Tel. 492 7022, moellerFrank@stadt-muenster.de 
Frau Otto,   Tel. 492 7023, ottou@stadt-muenster.de

Inhaltsübersicht  
 
Empfehlung der Verwaltung 
Nr. Titel Aufgrei-
fen 
Teilweise 
bzw. modifi-
ziert aufgrei-
fen 
Vorschlag 
ist aufge-
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei-
dungs-/ 
Planungs-
prozess 
 
Nicht 
aufgrei-
fen 
 
18 Größere Mülleimer oder Container am Aasee   X   
20 Weitere Kita in St. Mauritz dringend benötigt    X  
29 Ökostrom für alle städtischen Liegenschaften  X    
34 Verkehrsschilder  X    
41 Radweg über Rüschhausbrücke     X 
66 Radwege in Kreuzungen rot markieren     X 
75 Schadensrückstellungen     X 
77 Sozialhilfe besser kontrollieren     X 
119 Mitten drin  X    
120 Vier neue Bänke     X 
122 Höhere Strafen für Littering (Vermüllung)  X    
125 Internet-Seite für Anregungen (Crowdsourcing App für 
Münster)  X    
128 Abschaffung / Verbot von Laubbläsern  X    
131 Transparenz im Haushalt herstellen X     
132 Schrotträder entfernen  X    
162 Domplatz nicht zum Parkplatz verkommen lassen X     
169 Ausweichstrecke der Kanalüberführung (KÜ) in Gelmer erhalten    X  
171 Fahrradständer in der Innenstadt X     
173 Verbesserung des Pendlerverkehrs mit dem Fahrrad  X    
174 Lichtverschmutzung abschalten  X    
177 Stromsparende Technik für Beleuchtung und Ampeln  X    
184 Anstrahlen der Bögen der Torminbrücke beenden     X 
188 Eurocity- und Hafenfest auf den Prüfstand!     X 
201 Ausgeglichener Haushalt in 2016  X    
235 Sperrung der Pferdegasse an Markttagen     X 
245 Kreisverkehr Hobbeltstraße, Handorfer Straße      X 
257 Drogenumschlagplatz an den Aasee-Kugeln verhindern     X 
260 Rad und Bus statt Auto fördern!    X  
263 Mehr Parkplätze oder kostenlose Bewohnerausweise     X 
264 Umgestaltung des Bremer Platzes    X  
266 Geldverschwendung für Nachtflohmarkt     X 
270 Grundschulen: Erhalt von Fördergelder   X   
277 Warum sind Flutlichtanlagen nachts eingeschaltet?   X   
283 Doppelseitig drucken für Umwelt, Uni und Kasse!   X   
285 Kein Parkplatz am Domplatz! X     
298 Zuschuss zum „Turnier der Sieger“ streichen oder verringern     X 
300 Zuschuss zum „K+K Cup“ streichen oder verringern     X 
324 LED-Lampen     X 
325 Neubau der 08-Halle   X   
327 Keine pauschalen Kürzungen  X    
333 Keine Nachverdichtung an der Westerholtschen Wiese     X 
334 Heizpilze besteuern     X 
337 Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings      
339 Bußgeld für das Verteilen von Werbezetteln X  X   
340 Heizungen in Schulräumen bedarfsgerecht regeln  X

Aufgrei-
fen 
Teilweise 
bzw. modifi-
ziert aufgrei-
fen 
 aufgegrif-
fen/ umge-
setzt 
Laufender 
Entschei-
dungs-/ 
Planungs-
prozess 
 
Nicht  
aufgrei-
fen 
347 Nicht mehr ausgeben als einnehmen  X    
350 Strom sparen   X   
355 Dienstreisen minimieren X     
356 Hundekotbeutel-Spender mit Mülleimern    X  
358 Größere Abfalleimer im Südpark  X    
360 Mehr Bänke durch Spenden   X   
363 Last-Minute-Tickets bei den Städtischen Bühnen  X    
366 Die Stadtbücherei stärken!     X 
369 Grundwassernutzung für Berieselung von Sportanlagen  X    
370 1 Klimaschutz-Euro von jedem Fluggast des (FMO)  X    
371 Jagdsteuer einführen     X 
387 Sonnwärme für Duschwasser  X    
405 Die Zukunft der Musikschule sichern  X    
407 Fahrradpumpe / Fahrradkompressor am Rathaus erneuern      X 
409 Vermietung städtischer Immobilien X     
413 Zuschuss TC Hiltrup kürzen     X 
414 Schulwege – Winterdienst     X 
417 Keine Verlosung von IPod und so weiter an Erstwohnsitz-
ler!     X 
422 Endlich neue Fenster für das Schillergymnasium X     
424 Festtagsbeleuchtung nur an besonderen Tagen     X 
429 Verkehrsberuhigung Erbdrostenweg / Franz-Beiske-Weg   X   
430 Kosten für Sperrpfosten am Domplatz einsparen  X    
433 Sieben Bahnhaltepunkte umgehend reaktivieren  X    
437 Bepflanzung von Kreisverkehr   X   
443 Gesundheitsförderung in Grundschulen     X 
446 Streichung des Zuschusses X     
454 Fuß-Radfahrertunnel Marktallee  X    
456 Kreisverkehr Osttor mit Albersloher Weg   X   
466 Paten für Grünflächen, Spielplätze, Gehwege   X   
475 Keine Subventionierung des Münster – Bahnhofs     X 
479 Ampeln ausschalten     X 
483 Räumung der Radwege bei Schneefall   X   
486 Sozialpädagogische Schulung von Jugendbetreuern     X 
490 Fahrradstraße im Bezirk Mitte    X  
492 Energie sparen: Kreisverkehr statt Ampeln     X 
506 Radverkehr angemessen finanzieren  X    
507 Tierpaten für den Zoo   X   
508 Einsparung durch Stopp unnötiger Zertifizierungen X     
519 Gelbe Säcke auf gelbe Tonnen umstellen  X    
521 Ganzheitliches, nachhaltiges und faires Handeln X     
523 Planung von Kinderspielplätzen durch Schulen   X   
525 Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck     X 
526 Mehr Bewegungsnischen und Wassserspiele in der Innen-
stadt 
   X  
528 Kein Neubau der Feuerwache III in Hiltrup     X 
530 Kontrolle/Transparenz der Ausgaben bei laufenden Ge-
samtprojekten (Zentrumserweiterung Kinderhaus) 
X     
 SUMME 12 25 15 7 31

Gremienbezogene Zuordnung der Vorschläge 
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat und Hauptausschuss alle 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 132, 162, 171, 173, 184, 188, 235, 263, 
285, 325, 333, 358, 363, 407, 422, 430, 
433, 437, 466, 490, 492, 523, 526  
Bezirksvertretung Münster-West 41, 173, 277, 356, 433, 437, 466, 492, 523
Bezirksvertretung Münster-
Südost 
173, 414, 429, 433, 437, 456, 466, 523, 
525 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 173, 433, 437, 454, 466, 523, 528 
Bezirksvertretung Münster-Nord 173, 433, 437, 466, 523, 530 
Bezirksvertretung Münster-Ost 20, 169, 173, 245, 433, 437, 466, 523 
Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften 
(AFBL) 
(bezogen auf die Vorschläge, 
die nicht in einem anderen Gremium vor-
beraten werden) 
75, 125, 131, 201, 347, 350, 370, 371, 
409, 507 
Ausschuss für Gleichstellung  
Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien 
20, 270, 486 
Ausschuss für Personal Recht 
und Ordnung (APRO) 
34, 122, 132, 162, 235, 266, 283, 285, 
339, 355, 405, 430, 508 
Ausschuss für Schule und Wei-
terbildung 
270, 340, 405, 422, 443  
Ausschuss für Soziales, Ge-
sundheit und Arbeitsförderung 
77, 119, 257, 264, 443 
Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft (ASSVW) 
41, 66, 119, 169, 171, 173, 174, 245, 260, 
263, 264,  333, 433, 456, 475, 490, 492, 
525, 526 
Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen (AUB) 
18, 29, 66, 120, 128, 169, 174, 177, 184, 
264, 324, 334, 337, 356, 358, 360, 387, 
407, 422, 437, 466, 479, 490, 506, 521, 
523, 526, 528  
Kulturausschuss 327, 363, 366, 443 
Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
119 
Sportausschuss 277, 325, 369, 387, 413  
Werksausschuss Abfallwirt-
schaftsbetriebe 
122, 414, 483, 519  
Werksausschuss Münster 
Marketing 
184, 188, 298, 300, 417, 424, 483, 519, 
526  
Werksausschuss citeq 283

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 18 
Titel: „Größere Mülleimer oder Container am Aasee“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Kleine Mülleimer sind schnell überfüllt“ 
 
Erläuterung: „Die bisherigen Mülleimer sind im Sommer an ei nem Abend überfüllt. So fliegt der Müll überall rum. Größere 
Mülleimer oder Container an Zu- und Abgängen zu den Aa seewiesen könnten Abhilfe schaffen und eventuell 
weniger Arbeit für das Mülleinsammeln bedeuten.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen + 34 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 261 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 249 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das zentrale Anliegen des Bürgervorschlags „Sauberkeit  / Müllentsorgung am Aasee“ war Gegenstand des am 
13.07.2011 vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Masterplan Aasee“. Dieser enthält u. a. ein 
Nutzungskonzept, das auch das Thema Grillen und d en Aspekt der Müllentsorgung behandelt (http://www.stadt-
muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004033478.htm).   
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass am Aasee an 3 - 5 Schwerpunktstandorten (an den Kugeln, Wewerka 
Pavillon und Segelclub Hansa) die vorhandenen Mü llbehälter gegen Behälter mit deutlich größerem 
Fassungsvermögen in 2012 ausgetauscht werden. Da B ehälter, die die technischen und gestalterischen 
Anforderungen erfüllen (brandsicher, schnelle Entleerung,  gestalterische Einfügung), am Markt nicht vorhanden 
sind, wird sich die Verwaltung vorab um die Entwicklung sachgerechter Behälter kümmern. 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000 € sind bereits im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung für 2012 
enthalten, so dass zusätzliche Mittel zur Umsetzung des Vorschlags nicht bereit gestellt werden müssen.
 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
⌧ Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist Teil der Umsetzung des Nutzungskonzepts Aasee und wird in 2012 realisiert. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

20 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Weitere Kita in St. Mauritz dringend benötigt!“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Änderung des Schulgesetzes und das große Neubaugebiet auf dem Gelände Niederbeckmann/ Wolbecker 
Straße tragen dazu bei, dass immens viele Kinder keinen Kindergartenplatz bekommen.“ 
Erläuterung: „Es fehlt dringend eine weitere Kita in St. Mauritz! Ideal wäre eine große Kita im Neubaugebiet auf dem Gelände 
Niederbeckmann. Wichtig: Lange Öff nungszeiten (Montag bis Fr eitag mindestens 07:30- 16:30 Uhr) und viele 
Ganztagsplätze. Ideal wäre auch be i einem 35-Stunden-Platz eine Übermi ttagsbetreuung bis 16:30 Uhr an zwei 
Tagen, während der Rest der Woche die Abholzeit in den Mittagsstunden liegt.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Ost) 
 
' 
Internet-
abstimmung 10 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 1 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 160 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen + 149 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 7 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen + 5 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadträtin Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Pohl Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag greift das grundsätzlich für alle Stadtteile geltende Thema der bedarfsgerechten wohnortnahen 
Versorgung der Stadtteile mit Kindertagesstätten. Dieses Thema wird stadtweit bei Neubaugebieten aktuell. 
Da die Wünsche aus der Bürgerschaft in der Regel über das stadtweit Finanzierbare hinausgehen, ist es u. a. 
Ziel der Verwaltung für einen weitestgehend einheitlic hen stadtweiten Standard und einen gerechten Ausgleich 
unter den Stadtteilen zu sorgen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden ist es geboten, das Thema Ausbau 
Kindertageseinrichtungen stadtweit zu bearbeiten. Der politische Entscheidungsprozess ist dadurch eingeleitet 
worden, dass die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum weiteren Ausbau Kindertageseinrichtungen (Vorlage 
V/0438/2011 von Juni 2011) vorgelegt hat (http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004033362.htm). 
Dieser Bericht bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und enthält somit auch Aussagen zur Kita Versorgung in 
Mauritz Ost. Für Mauritz Ost sieht die perspektivische Pla nung eine mögliche Option für eine weitere Kita vor, 
deren Umsetzbarkeit derzeit geprüft wird, u. a. auch im Hinblick auf Standortalternativen. 
Mit einer Entscheidung ist bis Ende dieses Jahres zu rechnen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
⌧
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in laufenden Entscheidungs-/Planungsprozess ein. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugend-
liche und Familien 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 29 
Titel: „Ökostrom für alle städtischen Liegenschaften“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Es sollte beschlossen werden, dass zukünftig alle Liegenschaften der Stadt Münster ausschließlich mit 
Ökostrom versorgt werden.“ 
Erläuterung: „Über 80 von Hundert der  Bevölkerung befürworten den Ausstieg aus der Atomkraft. Zwar sind die 
Entscheidungen bezüglich eines Atomausstieges noch nich t getroffen worden, aber die Stadt Münster sollte mit 
gutem Beispiel vorangehen. Sofern höhere Kosten ents tehen, könnte dies zum Beispiel dadurch kompensiert 
werden, dass die Liegenschaften auf Einsparpotentiale untersucht werden (zum Beispiel Behördenflure mit 
Bewegungsmeldern ausstatten anstatt Tastern).“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 52 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 38 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 143 Ja-Stimmen 53 Nein-Stimmen + 90 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Nienaber Amt für Immobilienmanagement 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Bereits seit dem 01.01.2009 beträgt der Anteil der erneuerbaren Energie am Ge samtstrombezug der Stadt 
Münster zirka 30 Prozent. Ferner sind  ab dem 01.01.2010 di e verbleibenden 70 Prozent ausschließlich durch 
den Einkauf von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanl agen (KWK-Anlagen) gedeckt worden. Bei den KWK-
Anlagen wird durch die gleichzeitige Strom- und Wärm eproduktion im Vergleich zu konventionellen, fossil 
betriebenen Kraftwerken ein deutlich höherer Wirkungs grad erreicht. Somit führen KWK-Anlagen zu einer 
erheblichen Umweltentlastung. Durch den Einkauf von Strom zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie (seit 
01.01.2009) und zu 70 Prozent aus KWK-Strom ist bereits  zum 01.01.2010 seitens der Stadt Münster der in der 
Erläuterung geäußerte Wunsch des Ausstieges aus der Atomenergie umgesetzt. Atom energie ist von der Stadt 
seit dem 01.01.2010 nicht mehr eingekauft worden. Dieser Ausstieg ist nahezu kostenneutral vollzogen worden. 
Aktuell werden in Deutschland zirka 20 Prozent des gesamten Strombedarfs aus erneuerbaren Energien 
gewonnen. Das verdeutlicht, dass die Ökostrommenge begrenzt ist. Die Stadt Münster hat bereits bis 
einschließlich 2014 Ökostrom (30 Prozent) und KWK-St rom (70 Prozent) eingekauft. Grundsätzlich besteht die 
Möglichkeit, ab 2015 den Anteil an Ökostrom zu erhöhen. Ob allerdings für das Jahr 2015 aufgrund steigender 
Nachfrage so viel Ökostrom am Markt erhältlich sein wird, dass die Nachfrage nach Ökostrom insgesamt bedient 
werden kann, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Somit ist der Vorschlag, zukünftig nur noch Ökostrom 
einzukaufen, gegebenenfalls für di e Stadt Münster nur teilweise ab 2015 umsetzbar. Nach heutigem 
Kenntnisstand sind bei der Erhöhung des  Ökostromanteils von 30 auf 50 Proz ent Mehrkosten von jährlich zirka 
15.000 Euro zu erwarten. 
Im Zusammenhang mit einer Umsetzung des Vorschlages zum Einkauf von 100 Prozent Ökostrom ist 
Nachfolgendes zu bedenken: Da die Ökostrommengen bei weitem noch nicht ausreichen, damit alle Verbraucher 
nur Ökostrom verwenden können, muss weiterhin auch  noch Strom aus fossil betriebenen Kraftwerken 
verwendet werden. Das fossil betriebene neue KW K-Kraftwerk der Stadtwerke Münster (Gas- und 
Dampfturbinen-Anlage) ist deutlich effizienter als andere Kr aftwerkstypen (Informationen zu dieser Anlage sind 
im Internet verfügbar unter: http://www.stadtwerke-muenster.de/ueber-uns/profil/anlagen/gud-anlage.html
). 
Solange noch nicht auf fossil betriebene Kraftwerke verz ichtet werden kann, sollte seitens der Stadt Münster 
durch Verwendung des KWK-Stroms eine Nutzung des  hocheffizienten KWK-Kraftwerkes der Stadtwerke 
erfolgen. Durch die Verwendung von 30 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien und 70 Prozent KWK-Strom 
nimmt die Stadt Münster bereits eine Vorbildfunktion war. Perspektivisch sollte der Anteil des Stroms aus 
erneuerbaren Energien weiter erhöht werden. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anteil der er neuerbaren Energien am städtischen Stromverbrauch von 
derzeit 30 Prozent auf 50 Prozent ab dem Jahr 2015 zu erhöhen. Die restlichen 50 Prozent sind durch Strom aus 
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu decken. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 AUB       
07.12.2011 AFBL       
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

34 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Verkehrsschilder“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Münster sollte überprüfen, ob alle aufgestellten Schilder wirklich sinnvoll und nötig sind. Ich schlage daher vor, 
zunächst einen Stadtteil, unter Bürgerbeteiligung, auf unnötige Verkehrsschilder zu überprüfen.“ 
Erläuterung: „Dieser Vorschlag würde nachhaltig zu einer Kostenreduzierung führen. Außer dem wird vorgeschlagen, eine 
Internetseite einzurichten, auf der man unnötige Schil der melden kann. Das Ergebnis sollte dort auch einsehbar 
sein (zum Beispiel warum ein Schild trotzdem nicht abgebaut werden kann).“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: 
 
gesamtstädtisch  
 
& 
Internet-
abstimmung 62 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 55 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 265 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen + 249 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Es ist sinnvoll, in bestimmten Abständen die rund 40.00 0 öffentlichen Verkehrszeichen im Stadtgebiet auf ihren 
weiteren Nutzen zu untersuchen. Di e geschieht bereits durch regelmäßige Kontrollen der Stadt und des 
Landesbetriebes ‚Straßen NRW’. Zudem gab es bereits mehrfach Sonderaktionen. Beispielhaft sind die Aktionen 
„Das verkehrte Verkehrsschild“ aus dem  Jahr 1999 oder die Aktion „Sch ilderwald“ aus dem Jahr 2005 zu 
nennen. Es konnten allerdings nur sehr wenige Verkehrsze ichen entfernt werden (bei der letzten Aktion zirka 50 
Verkehrszeichen).  
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sollen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen die 
allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Verkehrszeichen nur dort 
aufzustellen sind, wo dies nach den Umständen geboten ist. Die Verwaltung ac htet auf diesen Grundsatz sehr 
sorgsam und lehnt daher oftmals Anträge auf neue oder zusätzliche Beschilderungen ab.  
Diese Bemühungen der Verwaltung kann die Bürgerschaft gut unterstützen, um gegebenenfalls überflüssige 
Verkehrsschilder zu identifizieren, die dann entfernt würden. Im Sinne des Vorschlags bietet sich hierfür ein 
Internetmeldesystem auf der Seite der Straßenverk ehrsbehörde/Ordnungamt an. Über ein interaktives 
Meldesystem kann der Nutzer angeben, welches Verkehrszeichen überflüssig sein könnte. Ein digitales Bild der 
Verkehrssituation wäre beizufügen. Bei der Entwicklung des Internetmeldesystems kann die Verwaltung auf die 
positiven Erfahrungen mit der interakt iven Karte zur Verkehrsicherheit ( http://www.sicher-durch-
muenster.de/263.html) zurückgreifen. Die Verwaltung wird die Bürgermeldungen dann in die regulären 
Prüfungsintervalle integrieren. Dies hat den Vorteil, dass nur ein geringfügiger zusätzlicher Sach- und 
Personalaufwand entsteht und die Überprüfung von Ve rkehrszeichen regelmäßig erfolgt. Die Überprüfungen 
wären damit nicht auf Sonderaktionen beschränkt. Der Bür gervorschlag könnte daher sogar zu einer stadtweiten 
und nachhaltigen Lösung weiterentwickelt werden, die eine r kostenintensiven, räumlic h wie zeitlich begrenzten 
Aktion für einzelne Stadtteile vorzuziehen wäre. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Halbjahr 2012 ein Internetformular für eine Verkehrsschildermeldung 
auf den städtischen Internetseiten ei nzurichten. Über das Formular kann jede Bürgerin und jeder Bürger 
angeben, welches Verkehrsschild überprüft werden sollte. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 41 
Titel: „Radweg über Rüschhausbrücke“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Brücke Rüschhaus über die A 1 hat keinen Radweg. Die Dammkrone ist zu schmal und marode. Brücke in 
Stufe 3 von 4!“ 
Erläuterung: „Super ist der Radweg von Gievenbeck Richtung Nienberge bis zur Rüschhausbrücke. Leider ist die Brücke aus 
grauer Vorzeit und viel zu schmal, um einen normgerec hten Rad-/Fußweg zu verbauen. Täglich kommt es zu 
Fastkollisionen mit dem fließenden Pkw- und Lkw-Verkehr!  Eine gesonderte kleine Brücke für die Radfahrer, die 
das Rüschhaus besuchen wollen, wäre eine Kompromissl ösung. Auch die Schulkinder mit dem Fahrrad aus 
Nienberge, die das Gymnasium in Gievenbeck besuchen, wären endlich sicher.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-West) 
 
' 
Internet-
abstimmung 15 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 2 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 162 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen + 139 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen + 6 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Nach Aktenlage des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtpl anung, Verkehrsplanung gehen die Anträge, die eine 
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radfahr er- und Fußgängerverkehr auf dem Rüschhausweg im 
Bereich der BAB-Brücke zum Inhalt haben, bis in das Jahr 1989 zurück. Seit diesem Zeitpunkt wurden wiederholt 
Anträge sowohl aus der Bürgerschaft als auch aus den politischen Gremien mit einem ähnlichen Inhalt gestellt.  
Das Brückenbauwerk über die A1 einschließlich der Br ückenrampen wurde im Zuge des Neubaus der A1 in den 
60er Jahren des letzten Jahrhundertes ohne Nebenanla gen errichtet. Im Bereich der Brückenrampen sind 
beidseits der 5,85 m breiten Fahrbahn ca. 1,10 m breite  befestigte Seitenstreifen vorhanden. Im Bereich der 
Brücke beträgt die Fahrbahnbreite ca. 5,50 m. A ngrenzend daran befinden sich ca. 1,45 m breite 
Brückenkappen. Sowohl die Seitenstreifen als auch die Brückenkappen werden vom Radfahrverkehr genutzt. 
Aufgrund der verschiedenen Prüfaufträge wurde bereits im Jahre 1989 festgestellt, dass eine Verbreiterung der 
vorhandenen Brückenkappen aus statischen Gründen nich t möglich ist. Wirksame Verbesserungen für den 
Radfahrer- und Fußgängerverkehr auf dem Rüschhaus weg im Bereich der BAB können nur durch einen 
kompletten Brückenneubau oder die Errichtung einer separaten Radfahrer- und Fußgängerbrücke neben der 
vorhandenen Brücke erreicht werden. Die reinen Baukosten für eine separate Fußgänger- und Radfahrerbrücke 
wurden zuletzt im Jahre 1996 auf 1,45 Mio. DM gesc hätzt. Aufgrund der hohen Kosten und der ungesicherten 
Finanzierung wurde die Planung bislang nicht weiter betrieben. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Unfallstatistik der Polizei in den letzten Jahren keine Unfälle mit 
Radfahrerbeteiligung am Rüschhausweg ausweist, allerdings nehmen Radfahrer, die den Rüschhausweg im 
Längsverkehr nutzen, aufgrund der geringen Fahrbahnbreite die Situation als subjektiv gefährlich wahr. 
Auch wenn die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wünschenswert ist, schlägt die Verwaltung vor, dieses 
Projekt wegen der durch die schwierige Haushaltslage notwendigen Priorisierungen nicht aufzugreifen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
⌧ Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

66 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Radwege in Kreuzungen rot markieren“ 
K
b
urzbeschrei-
ung: 
„Mit einem Topf roter Farbe lassen sich Radwege sicherer machen. Rote Farbe als Signalfarbe für Radwege 
erhöht die Aufmerksamkeit der Autofahrer.“ 
Erläuterung: „Sehen und gesehen werden bringt höhere Sicherheit. Rote Radwege mit weißen Rahmenstreifen sind natürlich 
schneller erkennbar als der graue Asphalt ohne Radfahr erfurten. Die Unfallhauptstadt Münster wäre bald aus 
den Schlagzeilen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern 
fl i t)
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 57 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen + 47 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 252 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen + 228 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Mit der Vorlage V/0703/2006 wurden die Standardvorgaben für die Rotmarkierung von Radfahrerfurten festgelegt 
(http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004026883.htm). 
 
Im Ergebnis soll die Rotmarkierung im Stadtgebiet nicht inflationär eingesetzt werden. Es soll mit einzelnen rot 
markierten Furten gezielt die Aufmerksamkeit auf die Radfahrer gelenkt werden, wenn die Situation an einer Furt 
für Radfahrer gefährlich ist. Bei inflationärem Einsatz an allen Furten wird befürchtet, dass der gewünschte Effekt 
einer erhöhten Aufmerksamkeit nicht mehr eintritt.  
 
Bei der Rotmarkierung von Radfurten entstehen deutlich höhere Kosten, weil ei nerseits das Material viermal so 
teuer ist, die Furt flächig eingefärbt wird und ein er höhter Erneuerungsbedarf entsteht. In einer groben 
Kostenschätzung wurde ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 700.000 € zur Rotmarkierung aller Radfurten ermittelt. 
Daraus ergeben sich unter Berücksichtigung einer Erne uerung alle 6 Jahre dauerhaft Kosten in Höhe von ca. 
115.000 €/Jahr. 
 
Aus Sicht der Verwaltung besteht auch ohne Berücksichtigung der Kosten kein Anlass, von der bewährten Praxis 
abzuweichen, demnach weiterhin nur „besondere Furten“ markiert werden sollen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: +115.000 € 2013: +115.000 € 2014: +115.000 € 2015: +115.000 € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
⌧ Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehr, Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 75 
Titel: „Schadensrückstellungen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Unverbrauchte Schadensrückstellungen der Versicher ungen in Münster für Jugendarbeit verwenden. 
Ausbildungswerkstatt der Handwerkskammer zum Beispiel.“ 
Erläuterung: „Haftpflichtschäden werden oft mit ein paar hun derttausend Euro per Rückstellung besichert. Nach Ablauf der 
Zahlungspflicht steht dieses Geld zur freien Verfügung.“ 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
' 
Internet-
abstimmung 1 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen - 18 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 177 Ja-Stimmen 32 Nein-Stimmen + 145 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 4 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen - 2 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Bildung von Schadensrückstellungen liegt im alle inigen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der 
jeweiligen Versicherungen, auf die die Stadt Münster keinerlei Einfluss hat. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
⌧ Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

77 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Sozialhilfe besser kontrollieren“  
K
b
urzbeschrei-
ung: 
„Es sollten mehr Kontrollen eingefüh rt werden, um einen möglichen unber echtigten Bezug oder die falsche 
Verwendung von Sozialhilfe oder Hartz IV einzuschränken.“ 
 
Erläuterung: „Manchmal wird das Geld für andere Dinge ausgegeb en als zum Beispiel für die Miete. Die Stadt sollte dies 
kontrollieren.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern 
fl i t)
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 22 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen + 2 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 238 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen + 219 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Willamowski Sozialamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die grundsätzliche Haltung der Verwaltung gegenüber leistungsberechtigten 
Bürgerinnen und Bürgern auf ein vertrauensvolles Miteinander gerichtet ist.  
Unberechtigten Leistungsbezug zu verhindern ist ein wichtiges Anliegen der Sozialgesetze. Der Gesetzgeber hat 
daher Regelungen geschaffen, unberechtigt en Leistungsbezug zu verhindern. So wird z. B.  in jedem Einzelfall 
eine detaillierte Anspruchsprüfung vorgenommen auf der Grundlage von vorzulegenden, die Bedürftigkeit 
nachweisenden Unterlagen. Darü ber hinaus regelt das SGB II und das SGB XII, dass Datenabgleiche 
durchgeführt werden, die die Daten der Leistung sberechtigten mit den Daten anderer Systeme 
(Rentenversicherung, Finanzämter, Sparkassen / Banken  etc.) in automatisierter  Form mehrmals im Jahr 
abgleichen und dadurch in Einzelfällen unberechtigter Leistungsbezug aufgedeckt wird.  
Hat die Sachbearbeitung im Einzelfall Zweifel an der Leistungsberechtigung des Kunden, hat sie die Möglichkeit, 
den Ermittlungsdienst zu beauftragen, eine Prüfung der Verhältnisse vor Ort vorzunehmen. Da der 
Ermittlungsdienst personell angemessen ausgestattet is t, werden die Prüfaufträge zeitnah erledigt und die 
Ergebnisse fließen umgehend in die weitere Bearbeitung de s Einzelfalles ein.  Eine Intensivierung der Kontrollen 
ist nicht angezeigt. 
Zu der im Vorschlag noch angesprochenen zweckwidrig en Verwendung der geleisteten Miete ist zu ergänzen, 
dass dieser Sachverhalt wegen der gravierenden Folgen im Mietverhältnis in der Praxis eher selten auftritt. Zum 
einen steht dem Vermieter bereits be i einem 2 monatigen Miet rückstand ein fristloses Kündigungsrecht zu, zum 
anderen wenden sich bei dieser Fallkonstellation die Vermieter häufig an den Sozialleistungsträger und 
informieren über die Nichtzahlung. In diesem Fall hat di e Sachbearbeitung im Einzelfall zu entscheiden, ob die 
Miete künftig direkt an den Vermieter überwiesen wird. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
⌧
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird aus den dargelegten Gründen nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 119 
Titel: „Mitten drin“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Menschen mit Behinderung ermutigen, selbständig zu wohnen.“ 
Erläuterung: „Man sollte in jedes Neubaugebiet der Stadt Münster wie zum Beispiel Hiltrup Meesenstiege kleine oder auch für 
Familien mit behinderten Kindern geeignete Wohneinheiten bauen, die man mieten oder bezahlbar kaufen kann. 
Ein Wohnheimplatz ist wertvoll, aber es gibt auch viele Menschen mit einer Behinderung, die, wenn sie in einer 
aktiven Umgebung wohnen würden, keine vollstationäre sehr teure Wohnmöglichkeit bräuchten. Mit aktiver 
Umgebung meine ich eine Nachbarschaft, die sich vo n Anfang an bereit erklärt, aufmerksam zu sein und 
gegebenenfalls Hilfe zu leisten. Ich meine nicht zu betreue n, dafür gibt es die ambula nte Hilfe. Ich kenne einige 
Kleinfamilien, die sich sehr gut vorstellen könnten, in einer solchen aktiven Nachbarschaft zu leben! Hiltrup 
braucht so ein Projekt, die Meesenstiege ist optimal!“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 17 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen + 15 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 232 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen + 221 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Regenitter Amt für Wohnungswesen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Eine gute Wohnraumversorgung für alle Menschen bedeut et Lebensqualität und ist insgesamt von großer 
Bedeutung. Der münstersche Wohnungs markt bietet bislang nicht für jede Nachfrage geeignete Versorgungs- 
und Auswahlmöglichkeiten an. Unter den Zielsetzungen de r UN-Behindertenrechtskonvention ist die Schaffung 
und Förderung geeigneten Wohnraums für behinderte Men schen in einem unterstützenden Wohnumfeld eine 
wichtige strukturelle Leistung zur Selbstbestimmung und Teilhabe. Der Vorschlag zum Bürgerhaushalt greift 
insoweit einen bedeutenden Beitrag auf für Münster auf dem Weg zur Inklusion.  
Die Stadt Münster hat allerdings nur dann direkte Ei nflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung von Art und 
Qualität neuer Angebote auf dem Wohnungsmarkt, wenn zur Finanzierung geplanter Miet- oder 
Eigentumswohnungen öffentliche Fördermittel gewährt we rden. Dabei werden regelmäßig alle Möglichkeiten 
ausgeschöpft, um das barrierefreie Wo hnungsangebot so auszuweiten, dass damit auc h Familien mit Kindern 
mit einer Behinderung, junge und ältere Menschen mit einer Behinderung geeignete Alternativen finden, die das 
selbstständige und selbstbestimmte Wohnen in einem inklusiven sozialen Umfeld fördern.  
…(Fortsetzung Folgeseite)
 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Wenn das städtische Wohnungsunternehmen „Wohn- und Stadtbau GmbH – vorbehaltlich der Bereitstellung von 
Wohnraumfördermitteln des Landes – das Neubauprojekt mit Wohnungen für Menschen mit Behinderungen im 
Baugebiet Hiltrup Meesenstiege realisiert, soll die Verwaltung mit einer umsichtigen Belegung eine 
unterstützende Nachbarschaft ermöglichen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen 
      
23.11.2011 Ausschuss für Gesundheit, 
Soziales und Arbeitsförderung 
      
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
In Neubaugebieten der Stadtteile Albachten und Wolbeck wurden beispielsweise preisgünstige barrierefreie 
Mietreihenhäuser (mit Aufzug ) für Familien mit mobilitätseingeschränkten Angehörigen integriert. Auch das vom 
Verein Lebenshilfe e.V. konzipierte „Drubbel-Wohnen“, das das selbstständige Wohnen von Menschen mit geistiger 
Behinderung in den eigenen vier Wänden als Gruppe im nachbarschaftlichen Verbund ermöglicht, ist an 
verschiedenen Standorten etabliert und soll als inklusiv e Wohnform in Kooperation mit Trägern der Behindertenhilfe - 
wo möglich - weiter ausgebaut werden.  
 
Im Neubaugebiet westlich der Meesenstiege beabsicht igt das städtische Wohnungsunternehmen Wohn+Stadtbau 
GmbH Kleinwohnungen für Menschen mit Behinderung sowie Mietwohnraum für Haushalte mit Kindern mit 
Behinderung in geplante Neubauvorhaben einzubinden. Sowe it der Stadt Münster vom Land Nordrhein-Westfalen 
ausreichende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, können diese Wohnungsangebote beginnend im Jahr 2012 
errichtet werden. Hierfür gibt es bereits eine konkrete Nachfrage. Durch eine umsichtige Belegung der dort geplanten 
Wohnungen kann die Stadt Münster zusammen mit dem städtischen Unternehmen Einfluss nehmen zugunsten einer 
unterstützenden Gemeinschaft.

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 120 
Titel: „Vier neue Bänke“ 
K
b
urzbeschrei-
ung: 
„Vier neue Bänke am Spielplatz im Südpark am ABI“ 
 
Erläuterung: „Neue Bänke,  eventuell durch Spender“ 
 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern 
fl i t)
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
' 
Internet-
abstimmung 8 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 184 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 172 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 10 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 6 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Herr Stadtrat Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Herr Bruns 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Südpark ist mit weit mehr als 50 Sitzbänken im Vergleich zu anderen Parkanlagen deutlich besser mit 
Sitzgelegenheiten ausgestattet. Das betrifft auch die Sitzbankausstattung des öffent lichen Kinderspielplatzes am 
ABI, der mit 8 Sitzbänken und rund 30 Sitzgelegenh eiten einen besseren Ausstattungsgrad als andere 
Kinderspielplätze aufweist. 
Ein Bewerben des Kinderspielplatzes im Südpark am ABI wird die Verwaltung im Rahmen der Ansprache 
möglicher Spender aus diesen Gründen nicht aktiv bet reiben, da zunächst die Objekte angegangen werden, die 
im Vergleich zu anderen Anlagen eine Unterausstattung aufweisen.  
Sollte sich aber ein Spender melden, der speziell eine Ba nk am Spielplatz im Südpark am ABI finanzieren will, 
wird diese Spende selbstverständlich angenommen.
 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
⌧ Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

122 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Höhere Strafen für Littering (Vermüllung)“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Deutliche Anhebung der Ordnungsstrafen für Littering (das Wegwerfen von Müll in die Umgebung) und 
entsprechende Kontrolle zu Stoßzeiten (freitags bis sonntags)“ 
Erläuterung: „Gründe: 1.) Für Fahrradfahrer ist es zum Teil eine Zumutung, am Sonntag/Montag durch Münster (speziell das 
Hafen- und Bahnhofsviertel) zu fahren. Anschließend leisten die AWM (A bfallwirtschaftsbetriebe der Stadt 
Münster) klasse Arbeit, aber meiner Meinung nach sollt e man diese Problematik präventiv angehen. 2.) Durch 
Scherben oder andere scharfkantige G egenstände entsteht ein mitunter erhebliches Verletzungsrisiko. 3.) 
Umweltverschmutzung; negativ für das Stadtbild 4.) möglicherweise Reduzierung der Reinigungskosten 5.) 
Möglicher Mehrertrag könnte Mehraufwendungen für das Personal ausgleichen (kostenneutral).“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
& 
Internet-
abstimmung 48 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 41 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 265 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 253 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die vorgeschlagene deutliche Anhebung von Ordnungsstrafen verbunden mit intensiven Kontrollen soll eine 
Verhaltensänderung bewirken: Dadurch soll sich der Re inigungsbedarf in Innenst adtlagen (speziell im Hafen- 
und Bahnhofsviertel) begrenzen, die negativen Begleite rscheinungen (wie Verletzungsrisiko durch Scherben, 
Umweltverschmutzung) verringern und eine Verbesserung des Stadtbildes eintreten. 
Hierbei sind, um im Sinne des Vorschlages die gewünschte Verhaltensänderung zu erreichen, drei Aspekte 
entscheidend: 
Erster Aspekt
: Die Stadtverwaltung muss Einfluss auf die Höhe der Ordnungsstrafen haben. 
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt in einem stark formalisierten und bundesweit einheitlichen 
Verfahren nach den Vorgaben des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). 
Auf die Verstöße aus den unterschiedlichen Fachvorschriften reagiert die Stadtverwaltung im Rahmen des OWiG 
mit unterschiedlichen Verwarnungsgeldern (bis 35 Euro ) und Bußgeldern (ab 40 Euro), die allen störenden 
Lebenssituationen Rechnung tragen und nach mehrjährigen  Erfahrungen auch den geri chtlichen Überprüfungen 
standhalten. 
Eine ähnliche Einschätzung und Ahndungspraxis schildern auch andere Kommunen. Wegen des hohen 
bürokratischen Aufwandes von Bußgeldverfahren wird durch die kommunale Ebene die Erhöhung der 
Verwarnungsgeldgrenze von 35 Euro auf einen deutlich höheren Betrag angestrebt, um das unbürokratische 
Instrumentarium der Verwarnung zu stärken. Eine Gesetzesänderung ist allerdings nur durch den Bund möglich. 
Zweiter Aspekt
: Die Ahndung muss möglichst nah auf die Tat folgen. 
Die Stadtverwaltung setzt darauf, bei kleineren Ordnungsw idrigkeiten (wie das Wegwerfen kleinerer Abfälle) 
möglichst vor Ort ein Verwarnungsgeld (bis 35 Euro) zu erheben. Dies hat den Vorteil, dass unmittelbar nach der 
Tat durch eine einfache Zahlung das Verfahren abge schlossen werden kann und ein unmittelbarer und hoher 
Erziehungseffekt erzielt werden kann.                                                                            … (Fortsetzung  Folgeseite) 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, in regelmäßigen Abständen durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, 
dass dem sogenannten Littering (Wegwerfen von Abfällen in die Umgebung) vorgebeugt wird. Die Maßnahmen 
sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze bzw.  Wirtschaftsplanansätze durchzuführen. Über die 
durchgeführten Maßnahmen wird erstmals zum Jahresende 2012 berichtet. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Werksausschuss 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
      
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 AFBL       
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Mit den erhöhten Beträgen des Bußgeldverfahrens (ab 40 €)  arbeitet die Stadtverwaltung vorrangig bei schweren 
Verstößen (beispielsweise absichtliches Zerschmettern  von Flaschen auf der Straße). Bei diesen höheren 
Beträgen bedarf es einer Prüfung im stark formalisierten Bußgeldverfahren. Es ist bei dieser Art von Verstößen 
mit einer hohen Beschwerde- und Einspruchsquote zu rech nen. Die Verfahren können zudem einer gerichtlichen 
Prüfung unterliegen.  
Ob und in welcher Höhe es dann zu einer rechtskräftigen Ahndung kommt, liegt daher oftmals nicht mehr im 
Einflussbereich der Stadt Müns ter. Ordnungswidrigkeiten werden mit den erhöhten Beträgen des 
Bußgeldverfahrens (ab 40 €) von der Stadtverwaltung daher vorrangig bei schweren Verstößen eingeleitet. Bei 
Vorsatz und in Wiederholungsfällen gilt das auch für alle Fälle, in denen es sich um geringfügige Verfehlungen 
handelt.  
Dritter Aspekt:
 Die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, müsste gesteigert werden (erhöhte Kontrolle 
insbesondere an Wochenenden). 
Hier müsste es in diversen stadtzentralen Bereichen zu einem vermehrten Personleinsatz kommen, der bei 
voraussichtlich 8 bis 10 Personen des Service- und Ordnungsdienstes (im Schichtwechsel) anzusetzen wäre. 
Selbst bei einem so intensiven zusätzlichen Personaleinsatz kann jedoch nicht zugesichert werden, dass es nicht 
doch zum sogenannten Littering kommt. Hinzu kommt, dass ein möglicher Mehrertrag aus den Kontrollen durch 
Verwarnungs- und Bußgelder nicht ansatzweise in der Lage wäre, die Mehraufwendungen für Personal und 
Sachmittel zu decken. Nach den bisherigen Erfahr ungen würden die Mehraufwendungen die Mehrerträge um 
mindestens 380.000 Euro überschreiten (siehe finanzielle Auswirkung). 
Fazit:
 Die Stadtverwaltung stimmt mit dem Vorschlagen den überein, dass das Wegwerfen von Abfällen 
(sogenanntes Littering) ein Problem darstellt, das möglichst präventiv angegangen werden sollte. Allerdings sind 
– wie oben dargestellt – die Möglichkeiten der Stadtverwaltung, durch Kontrollen und höhere Strafen das Problem 
zu begrenzen, begrenzt. Deshalb empfiehlt die Verwaltu ng, durch andere präventive Maßnahmen dem Problem 
zu begegnen. Hierzu zählen beispielsweise Kampagnen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (beispielsweise die 
Kampagne „StarWaste“, www.starwaste.de), das geplante Aufstellen größerer Abfallbehälter (vergleiche den 
Vorschlag zum Bürgerhaushalt Nr. 18) und Ähnliches.

125 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Internet-Seite für Anregungen (Crowdsourcing App für Münster)“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Es soll eine (mobile) Web Anwendung von der Stadt ei ngerichtet werden, um Meldungen der Bürger an die 
Stadt zu leiten (zum Beispiel: defekte Laternenmasten oder Ampel n, Schlaglöcher, Glasscherben auf 
Radwegen).“ 
Erläuterung: „Durch eine solche Anwendung könnten die Einsätze der städtischen Betriebe (Stadtwerke, Grünflächenamt und 
so weiter) effektiver koordiniert werden. Gegebenenf alls macht es auch Sinn, die Bürger aufzufordern 
mitzuhelfen und dies wiederum im System zu vermerken.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen + 17 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 230 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen + 212 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Oberbürgermeister Lewe Dezernat des Oberbürgermeisters Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schiek Presse- und Informationsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gerade auch bei kleineren Mängeln im Stadtbild (zum Beispiel 
defekte Laternenmasten, Schlaglöcher, Glasscherben auf Radwegen) zu setzen, erleichtert die Arbeit vieler 
Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung. Bisla ng haben bereits viele Bürgerinnen und Bürger die 
vorhandenen Wege zur Stadtverwaltung genutzt (persönlic h, telefonisch, schriftlich, per E-Mail), um solche 
Probleme mitzuteilen. Die vorhandenen Wege um eine  Internet-Anwendung zu erweitern, wird von der 
Stadtverwaltung unterstützt. In die gleiche Richtung geht  beispielsweise auch die Stellungnahme der Verwaltung 
zu Vorschlag Nr. 34. 
Für den Zugang und die Nutzung einer so lchen Internet-Seite oder Inter net-Anwendung sind drei Varianten 
denkbar:  
1) Ausschließlicher Zugang durch Ei ngabe der Adresse der Internetse ite (auch für al le sogenannten 
Smartphones (= Mobiltelefone mit größerem Funktionsumfang) unabhäng ig vom Betriebssystem möglich). 
Es fallen keine externen Kosten an. 
2) Zusätzliche Zugangsmöglichkeit für Smartphones durch Link-App (App steht für das englische Wort 
‚application’, das heißt Anwendung, und steht für kl eine Computer-Programme, oft für Smartphones). 
Programmierungskosten schätzungsweise 2.000 bis 3.000 Euro.  
3) Vollwertige App für die meist verbreiteten Smartpho ne-Betriebssysteme wie iPhone und Android. Kosten für 
Programmierung und einmalige Lizenzkosten liegen insgesamt bei schätzungsweise maximal 10.000 Euro. 
 
Es wird vorgeschlagen, Variante 1 zu realisieren. Vorab ist zu prüfen, ob als weitere Alternative die 
(kostenpflichtige) Einbindung der vorhandenen App www.maengelmelder.de in Frage kommt. 
Bei Realisierung des Vorschlags 125 sollte ein „schlankes“ Verfahren zur Behandlung der eingegangenen 
Hinweise gewählt werden: Die Vorschläge sollten an zent raler Stelle der Stadtverwaltung eingehen. Von dort 
werden sie an die für die Bearbeitung zuständige Stelle  weitergeleitet, der Hinweisgeber erhält eine Abgabe-
Nachricht. 
Der Einsatz der bei der Stadtverwaltung vorhandenen Software ‚IMSware’ für das Kundenkontaktmanagement ist 
zu prüfen.
 
Einmalige Kosten je nach realisierter Variante bis zu zirka 10.000 Euro. Finanzielle 
Auswirkung: 
2012: € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Halbjahr 2012 eine Internetseite einzurichten, auf der Bürgerinnen und 
Bürger (auch) über sogenannte Smartphones kleinere Mängel (zum Beispiel defekte Laternenmasten, 
Schlaglöcher, Glasscherben auf Radwegen) melden können. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 128 
Titel: „Abschaffung / Verbot von Laubbläsern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
 
„Laubbläser sind aufgrund ihrer Abgase eine Belästigung für die Umwelt. Darüber hinaus ist die Nutzung von 
Laubbläsern eine Lärmbelästigung, was einer Körperverletzung gleichkommt“ 
Erläuterung: Für diesen Vorschlag wurden keine Erläuterungen eingetragen. 
 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben  
als: 
 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 52 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 38 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 166 Ja-Stimmen 72 Nein-Stimmen + 94 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Laubbläser werden in der Stadt Münster im Bereich der  Grünflächenunterhaltung und der Straßenreinigung 
eingesetzt. Ihr Einsatz hat das Laubfegen in Handarbeit abgelöst und damit zu beachtlichen 
Rationalisierungseffekten beigetragen. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass grundsätzlich auf produktivitätserhöhenden Maschineneinsatz auch in 
diesem Bereich nicht verzichtet werden kann. Das gilt für die Grünflächenunterhaltung sowohl im Hinblick auf die 
großen, seit Jahren zu erbringenden Einsparungen im Be reich der Grünflächenunter haltung, zum anderen aber 
auch vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der zu unterhaltenden Grünflächen in Münster ständig zunimmt, 
ohne dass für diese neuen Flächen Unterhaltungsmittel zusätzlich bereit gestellt werden. 
Der Grundsatz der Nutzung von Maschinen zur Verbesse rung der Wirtschaftlichkeit gilt aber auch für den 
Bereich der Straßenreinigung, der über Gebühren - und damit unmittelbar aus der Tasche des Bürgers -  
finanziert wird. 
Der Einsatz von Maschinen kann nicht grenzenlos sein. Er ist zweifellos nur dann gerechtfertigt, wenn die mit 
dem Maschineneinsatz verbundenen Belastungen anderer Güter sich in einem vertretbaren Rahmen halten. Um 
die – unstreitig vorliegenden – Belastungen / Belästigungen zu reduzieren, hat die Verwaltung folgende 
Maßnahmen ergriffen: 
1. Die Laubbläser werden in Wohnbereichen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr eingesetzt. 
2. Im Bereich der Straßenreinigung wird der Laubb läser nur noch begrenzt eingesetzt bei extremem 
Laubfall, insbesondere im Herbst. 
3. Auch im Bereich der Grünflächenunterhaltung we rden die Einsatzbereiche des Laubbläsers ständig 
kritisch reflektiert und reduziert, wenn wirtschaftlich vertretbar. 
4. Bei der Auswahl neuer Geräte wird die Lä rmerzeugung besonders kritisch geprüft. So sind 
Rückentragegeräte und handgeschobene Laubbläser in der Regel leiser und effektiver als übliche 
Handgeräte. Die Entwicklung bei den mit Lithium-Akkus  betriebenen Geräten wird mit Interesse verfolgt. 
Aber deren Leistungsfähigkeit ist für den professionel len Einsatz in der Grünflächenunterhaltung noch 
nicht ausreichend. 
5. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Laubbläser verwenden, sind besonders geschult 
und dahingehend sensibilisiert worden, dass sie die L aubbläser nur dann einsetzen, wenn der Einsatz 
wirklich unter Effektivitätsgesichtspunkten geboten ist. 
… (Fortsetzung Folgeseite) 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird dahingehend aufgegriffen, dass der laufende Prozess zur Reduzierung der durch den Betrieb 
entstehenden Belästigungen intensiv fortgesetzt wird. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
In den Kommentierungen zum Vorschlag wird angeregt, ein Info-Blatt für den Einsatz von Laubbläsern zu 
erstellen. Der Vorschlag wird durch das Amt für Grünflächen und Umweltsc hutz aufgegriffen. Ein 
entsprechendes Faltblatt soll noch in diesem Jahr ve röffentlicht, den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung 
gestellt und die Bezugsmöglichkeiten in der Presse veröffentlicht werden.

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 131 
Titel: „Transparenz im Haushalt herstellen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Der Bürgerhaushalt würde sehr viel effizienter genu tzt werden, hätten die Bürger eine umfassende, aber 
einfache Möglichkeit sich zu informieren. 
Wo wird wofür wie viel Geld ausgegeben und wo kann die Stadt Münster Einfluss nehmen?“ 
Erläuterung: „Vorbilder für transparente, aber überschaubare Informationsseiten sind: 
 
http://bund.offenerhaushalt.de/ 
http://wheredoesmymoneygo.org/ 
 
Die Informationsmöglichkeiten unter  http://www.muenster.de/stadt/finanzen/ haushalt.html sind zwar umfassend 
und detailliert, jedoch für den Bürger, wenn er denn nicht gerade in diesem Bereich tätig ist, kaum verständlich 
geschweige denn übersichtlich.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 27 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 22 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 227 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 220 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Umfassende Informationen bei einem möglichst einfachen Zugang sind - wie für viele andere Bereiche - auch 
beim städtischen Haushalt wünschenswe rt. Den städtischen Haushalt verständlich zu machen ist auch deshalb 
angezeigt, weil sich das Regelwerk für die Erstellung des Haushaltsplans vor wenigen Jahren geändert hat. 
Dabei beruhen die Form und Gestaltung des Haushalts auf Landesgesetzen und -vorschriften. Früher war die 
'Kameralistik' der gesetzlich vorgeschriebene Rech nungsstil (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), heute wird das 
'Neue Kommunale Finanzmanagement' (NKF) angewendet (Ertrag-Aufwand-Rechnung). Damit haben die Städte 
und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seit Kurzem ei nen Rechnungsstil, wie er dem Grunde nach auch in der 
Privatwirtschaft genutzt wird. Obwohl dies die Lesbarkeit des Haushalts bereits erhöht, reicht die Umstellung der 
Rechnungslegung nicht aus.  
Zukünftig ist die Verwaltung bemüht, wesentliche Stel lgrößen besser zu erläutern. Hierzu haben bereits 
Gespräche innerhalb der Verwaltung stattgefunden. Die Verwaltung schlägt vor, die vorhandenen Daten des 
Haushaltsplans zu nutzen und sie in geeigneter Form (z um Beispiel tabellarische Übersichten, grafische 
Darstellungen) für die entsprechenden städtischen Internetseiten aufzubereiten. Hierbei können die im Vorschlag 
genannten Internetseiten verschiedene Hinweise liefern. Für die Umsetzung des Vorschlags wird mit einem 
zusätzlichen jährlichen Aufwand von mindestens 5.000 Euro gerechnet. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
†
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Daten des Haushaltsplans zu nutzen und sie in geeigneter 
Form (zum Beispiel tabellarische Übersichten, grafi sche Darstellungen) für die entsprechenden städtischen 
Internetseiten aufzubereiten. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

132 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Schrotträder entfernen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Alle fahruntüchtigen Räder (zum Beispiel: platt, ohne Vorderrad, Sattel, Ke tte, total verrostet) sollen 
eingesammelt und entsorgt werden. Sie blockieren Radständer, Gehwege und vieles mehr.“ 
Erläuterung: -  
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 82 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 69 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 259 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen + 235 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen + 16 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Bei einem Bestand von mehreren hunderttausend Fahrräde rn im Stadtgebiet Münster kommt der Entsorgung 
herrenloser oder objektiv funktionsuntüchtiger Fahrräder (sogenannte Schrotträder) eine große Bedeutung zu. 
Im Monat werden zirka 100 sogenannte Schrotträder durch die Stadt Münster eingesammelt und entsorgt, sobald 
eine wirtschaftlich vertretbare Entsorgungstour zusammen gestellt ist. Alle innerstädtischen Fahrradständer im 
öffentlichen Verkehrsraum werden in regelmäßigen Interv allen systematisch auf Schrotträder hin durchsucht. 
Jeder öffentliche Fahrradständer wird mindestens im zweiwöchigen Rhythmus kontrolliert, bei Beschwerden oder 
Hinweisen auf funktionsuntüchtige Fahrräder auch öfter. Bei den Kontrollen stellt sich oftmals heraus, dass 
Fahrräder, die optisch unansehnlich geworden sind oder nur kleinere Defekte aufweisen, stehen bleiben müssen. 
Selbst eine Intensivierung der Kontrollen würde an diesem Umstand nichts ändern.  
Da die Stadt Münster zudem nur ein Zugriffsrecht auf öffentliche Verkehrsflächen hat, sind private 
Verkehrsflächen der Überprüfung entzogen. 
Die Kontrollintervalle zu verkürzen und die Kontrollen auch auf die größeren Straßen (Kreis-, Landes- und 
Bundesstraßen) im Stadtgebiet auszuweiten, ist zwar grundsätzlich realisierbar, erfordert aber mehr Personal. In 
diesem Fall ist von einem dauerhaften zusätzlichen Personalaufwand in Höhe von zwei Stellen auszugehen. 
Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch, den bisherigen Rhythmus und Umfang für die Kontrolle der 
Fahrradständer beizubehalten und verstärkt auf die Mithil fe der Bürgerinnen und Bürger zu setzen. Hierzu soll 
eine neue städtische Internetseite eingerichtet werden  (vergleiche den Vorschlag zum Bürgerhaushalt Nr. 125): 
Über die geplante neue Internetseite können der Stadt verwaltung neben anderen Mängeln im Stadtbild auch 
funktionsuntüchtige Fahrräder gemeldet werden. Die Verwaltung wird diese Meldungen dann bei den 
regelmäßigen Kontrollen berücksichtigen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ Vorschlag soll 
teilweise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
werden 
† Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Über die geplante neue Internetseite zur „Mängelmeldung“ können der Stadtverwaltung neben anderen Mängeln 
im Stadtbild auch funktionsuntüchtig e Fahrräder gemeldet werden. Die Verwaltung wird diese Meldungen dann 
bei den regelmäßigen Kontrollen berücksichtigen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 162 
Titel: „Domplatz nicht zum Parkplatz verkommen lassen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Stadt sollte das Abstellen von Autos auf dem Domplatz entweder ganz verbieten oder zumindest hohe 
Parkgebühren für diejenigen einführen, die meinen, man müsse den Domplatz als Parkplatz missbrauchen.“ 
Erläuterung: „Die Parksituation auf dem Domplatz nimmt zuweilen unerträgliche Ausmaße an. Dass die Stadt es zulässt, dass 
der Domplatz an einigen Tagen den unvorteilhaften Anblick eines Gebrauchtwagenmarktes liefert, ist mir völlig 
unverständlich. Extremstes Beispiel: Bei der Amtseinf ührung von Bischof Felix Genn mussten sich der Bischof 
und die Ehrengäste (unter anderem Kardinal Meisne r) vor Betreten des Doms zwischen parkenden Autos 
durchschlängeln. Ich möchte die Stadt dringend bitt en, das Parken auf dem Domplatz entweder ganz zu 
untersagen beziehungsweise Zuwiderhandlungen zu ahnden. Der Domplatz als einer der schönsten Plätze in 
Münster sollte nicht zum Parkplatz ve rkommen! (Ich rede hier nicht von den "legalen" Parkplätzen, die es auf 
dem Domplatz gibt - ich rede vom "wilden" Parken.) Oder: Die Stadt führt in Absprache mit dem Domkapitel 
Parkgebühren für den Domplatz ein, und zwar hohe - da hat dann auch das Stadtsäckel was davon!“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 70 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 56 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 183 Ja-Stimmen 67 Nein-Stimmen + 116 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 9 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 4 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das Parken von Autos ist auf dem Domplatz bereits seit Jahren aufgrund der vorhandenen Beschilderung 
untersagt. Leider wird darauf nich t immer Rücksicht genommen. Damit das  unberechtigte Parken auf dem 
Domplatz zukünftig unterbleibt, ist zusammen mit dem Bistum als Eigentümer eines Teils des Domplatzes 
vereinbart worden, ab dem Frühsommer 2011 verstärkt gegen Falschparker vorzugehen. Zum einen wurde ein 
Parkausweis seitens des Bistums für Berechtigte ausg egeben. Damit dürfen die teilweise im Eigentum des 
Bistums stehenden Flächen des westlichen Teils des Domplatzes angefahren werden. Zum anderen wurde 
beschlossen, eine wirksame bauliche Sperre am Michaeli splatz einzurichten, um das sogenannte wilde Parken 
auf dem südlichen Teil des Domplatzes wirksam unter binden zu können. Als bauliche Sperre werden 
versenkbare Poller (halbautomatische Poller) zum Einsatz kommen. Nur hiermit kann die Funktionsfähigkeit auch 
während der Wintermonate gewährleistet werden (Kosten in  2011 zirka 32.000 Euro). Mit dem Einbau der Poller 
wird das Befahren des Domplatzes wirksam unterbunden. Die Poller sollen bis zum Winterbeginn eingebaut sein. 
Für die Poller entstehen ab dem Jahr 2012 jährliche Wartungskosten in Höhe von zirka 1.000 Euro. 
Mit dem Gesamtkonzept der baulichen Sperre, der Ausgabe von Parkberechtigungen und der Erhöhung der 
Überwachungsfrequenz wird eine deutliche Verbesserung  der Verkehrssituation auf dem Domplatz erwartet. 
Gänzlich wird dies aber erst mit dem Abschluss der Bauarbeiten am Dom erreicht werden.  
Der Domplatz soll aber auch in Zukunft für besondere Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei 
kommen städtische oder auch kirchliche Veranstaltungen in Frage. In dem Zusammenhang kann der Domplatz 
auch zum Parken von Fahrzeugen der Veranstaltungsbes ucher genutzt werden. Das war beispielsweise auch 
bei der Amtseinführung von Herrn Bischof Dr. Genn der Fall. Die ständige Nutzung des gesamten Domplatzes 
als Parkplatz ist aufgrund von geltenden Ratsbeschlüssen zur autoarmen Innenstadt nicht möglich. 
Finanzielle 
Auswirkung: 
2012: +1.000 € 2013: +1.000 € 2014: +1.000 € 2015: +1.000 € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung mit dem Einbau versenkbarer Poller am Michaelisplatz bis 
voraussichtlich Ende Oktober 2011 dem Vorschlagsanli egen nachkommt. Darüber hinaus soll das bereits seit 
einigen Monaten praktizierte Konzept zur Parkraum bewirtschaftung (Domverwaltung: Parkausweise für 
Berechtigte ausgegeben; Stadt Münster: verstärkte Verkehrsüberwachung) konsequent fortgesetzt werden. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

169 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Ausweichstrecke der Kanalüberführung (KÜ) in Gelmer erhalten“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Ausweichstrecke des Dortmund-Ems-Kanals bei Münster – Gelmer erhalten. Eventlocation“ 
 
Erläuterung: „KÜ = Badewanne von Münste r, ist allen Münsteranern ein Begri ff. Hier könnte ein neues Badeparadies 
entstehen. Die Nudisten sind schon da.“ 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 11 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen + 9 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 159 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen + 142 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 8 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen + 5 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Nach derzeitiger Beschlusslage (Planf eststellungsbeschluss) wird das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine zum 
Neubau des Trogbauwerks über der Ems eine Umfahrung sstrecke der jetzigen Kanalüberführung (KÜ) bauen. 
Diese Umfahrungsstrecke soll nach rund sechsjährige r Nutzung wieder zurückgebaut werden. Der jetzige 
Zustand bliebe somit auf Dauer erhalten. 
Allerdings hat die Stadt Münster im Rahmen ihrer Beteiligung im Planfeststellungsverfahren eine weitere 
Stellungnahme angekündigt, die zurzeit innerhalb der Ve rwaltung erarbeitet wird. In dieser Stellungnahme 
werden alle Gesichtspunkte zu der Frage, ob und inwieweit ein Rückbau erfolgen soll, angesprochen (es liegen 
Anregungen sowohl der von „Leben in Gelmer – Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung“ als auch von dem 
Bund der Deutscher Architekten vor). Im Ergebnis wird  es zu einer Abwägung aller berücksichtungsfähigen 
Belange kommen, auf deren Grundlage ein Entscheidungsvor schlag für die politischen Gremien erarbeitet wird 
(voraussichtlich bis Ende 2011). 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum gegenwär tigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden 
kann, ob von Seiten der Stadt Münster an dem vorlieg enden Planfeststellungsbeschluss festgehalten wird oder 
aber ob ein Planänderungsverfahren eingeleitet wird. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
⌧ 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird in die weiteren Überlegungen des laufenden Entscheidungsprozesses einbezogen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 171 
Titel: „Fahrradständer in der Innenstadt“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„In den vergangenen Jahren sind unzählige Fahrradständer im Innenstadtbereich abgebaut worden. Die Folge ist 
ein ziemliches Durcheinander: Jeder parkt sein Fahrrad, wie er lustig ist.“ 
 
Erläuterung: „Die Innenstadt braucht m ehr Fahrradständer. Der massenhafte Abbau davon in den vergangenen Jahren ist 
seitens zahlreicher Bürger und auch Touristen mit Un verständnis aufgenommen worden. Ich bitte darum, die 
Zahl der Fahrradständer in der City signifikant zu er höhen. Ein solcher Schritt würde sicherlich auch dazu 
beitragen, das vielerorts zu beobachtende Fahrrad-Parkchaos zu entschärfen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 58 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 48 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 206 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen + 176 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das mit diesem Vorschlag aufgegriffene Anliegen deckt sich sowohl mit dem Antrag verschiedener Fraktionen an 
den Rat (Nr. 32/2009) als auch mit den bisherigen sowie künftigen Anstrengungen und Leistungen der 
Verwaltung, sachgerechte Angebote für das Fahrrad parken in der Innenstadt und in innenstadtnahen 
Wohngebieten zu schaffen und zu sichern. 
Die Umsetzung dieses Programms erfolgt sukzessive als laufendes Geschäft der Verwaltung und damit im 
Rahmen der vorhandenen personellen Möglichkeiten.  
Die für den Bau neuer Abstellplätze erforderlichen fi nanziellen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf der 
Verwaltung enthalten. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird auf der Grundlage der Vorlage V/0840/2011 aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

173 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Verbesserung des Pendlerverkehrs mit dem Fahrrad“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Ein konsequenter Ausbau von Einfallstraßen für eine sch nelle und störungsfreie Fahr radfahrt in die Innenstadt 
fördert die Radnutzung und entlastet die City.“ 
Erläuterung: „Durch die zunehmende Verbreitung von Pedelecs (P edal Electric Cycles: mit Elektromotor und Muskelkraft 
betriebene Elektrofahrräder) lässt sich die Zahl der (Ber ufs-)Pendler steigern, wenn die Einfallstraßen für Radler 
breit, störungsfrei und direkt angelegt werden. Die e rreichbaren höheren Geschwindigkeiten gegenüber engen 
und/oder gefährlichen Radwegen motivieren zur verstärkten Nutzung des Rades. Münster kann hier vor allem 
von den dänischen oder niederländischen Nachbarn lernen. Obwohl Münster sich gerne das Mäntelchen der 
Fahrradhauptstadt umhängt, gibt es noch viel zu verbessern. Radwege sind im innenstadtnahen Bereich oft 
schmal und durch querenden Verkehr risikoreich. Ampelschaltungen sind für den PKW-Verkehr optimiert und 
bremsen die Fährradfahrer unnötig aus. Die P+R-Plätze, wie an der Weseler Straße, sind ein guter Ansatz, aber 
nicht konsequent genug. Lademöglichkeiten für Akkus wären eine Verbesserung. Zur Finanzierung wurden in 
diesem Forum bereits Vorschläge gemacht, wie Citymaut oder höhere Parkgebühren.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 25 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 193 Ja-Stimmen 41 Nein-Stimmen + 152 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 32 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 24 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Für die Erreichbarkeit der Innenstadt bis zu einer En tfernung von ca. 20 km bietet das Fahrrad, insbesondere 
unterstützt durch die positive Absa tzentwicklung bei den Elektrofahrrädern (Pedelecs und E-Bikes), weitere 
Steigerungspotenziale zur Verbesserung des stadt- und um weltverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster. 
Durch die, wo möglich, Mitführung des Radverkehrs an den Signalanlagen mit dem Autoverkehr fördert die Stadt 
Münster bereits heute die möglichst störungsfreie und damit auch zügige Fahrradfahrt. 
Die Einfallstraßen (z. B. Wolbecker Str., Warendor fer Str.) mit Durchbindung zur Innenstadt gemäß den 
Richtlinien mit 2 m breiten Radwegen pro Richtungsspur zuzüglich 0,75 m Sicherheitsabstand zur Fahrbahn 
auszubauen, stößt jedoch häufig an bauliche Grenzen, insbesondere innerhalb des 2. und 1. Tangentenringes 
sowie den engen Straßenquerschnitten der Altstadt. Zumal neben dem Fahrradverkehr auch die Nutzungs-, 
Funktions- und Sicherheitsansprüche der übrigen Verkehr sarten und Verkehrsteiln ehmer (Kfz-, Bus- und 
Fußgängerverkehr) berücksichtigt werden müssen. Den Radver kehr alternativ auf der Fahrbahn zu führen, setzt 
zudem voraus, dass dies in Abwägung zu den sonstigen verkehrlichen Nutzungen verkehrssicher geschehen 
kann. Eine Prüfung hierzu soll sukzessive erfolgen.                                                    … (Fortsetzung Folgeseite)  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird mit dem Ziel, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Alltagsnutzung des Fahrrads  
auszuloten, eine Machbarkeitsstudie gemeinsam mit dem ADFC als Kooperationspartner erstellen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-
Südost 
      
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-
Hiltrup 
      
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Sicherlich kann abschnittsweise die teilweise an ihre Ausbaugrenzen angelangte bzw. nicht mehr den technischen 
Standards genügende Fahrradinfrastruktur  erneuert und ausgebaut werden, allerdings weniger durchgängig im 
Bestand entlang der Einfallstraßen. Eine Lösung für den Pend lerverkehr mit dem Fahrrad bietet beispielsweise eine 
möglichst umwegfreie Führung durch bestehende innerstädtische Tempo-30-Zonen, ein ergänzendes Netz aus 
Fahrradstraßen (16 vorhandene und 11 weitere in Planu ng) sowie möglichst parallel zu den Hauptverkehrsstraßen 
geführte Routen (z. B. für den Nordkorridor: Gasselstieg e und Horstmarer Landweg). Die Stadt Münster beabsichtigt 
zeitnah mit dem ADFC als Kooperationspartner eine Mac hbarkeitsstudie für die Alltagsnutzung des Fahrrads bis zu 
einer Entfernung zur Innenstadt von ca. 20 km zu beauftragen, welche u. a. die Aspekte 
Erreichbarkeit/Umwegfreiheit/Erschließungsqualität, Ausb austandards und E-Bike/Geschwindigkeit beinhaltet. Im 
Rahmen dieser Machbarkeitsstudie soll auch eine grobe Kosteneinschätzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgen 
sowie deren (stufenweise) Umsetzbarkeit bewertet werden.

174 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Lichtverschmutzung abschalten“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Abschalten der nächtlichen Anleuc htung (Lichtverschmutzung) von Bäumen, Sträuchern und Gebäuden spart 
Energie und ist gesünder für Mensch und Tier“ 
Erläuterung: „Das nächtliche Anleuchten von Bäumen, Sträuchern und Gebäuden (die sogenannte Lichtverschmutzung oder 
auch Light Pollution) ist mittlerweile ein leider weit verb reitetes Übel. Es stört den Biorhythmus von Mensch und 
Tier und ist zudem eine überflüssige Energieverschwend ung. Daher gehört das unnötige Anleuchten unbedingt 
massiv reduziert.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
& 
Internet-
abstimmung 51 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen + 41 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 226 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen + 201 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Von Seiten des Umweltschutzes wird die in dem Vorschlag geäußerte Einschätzung des Themas 
„Lichtverschmutzung“ geteilt: Lichtverschmutzung st ellt einen zunehmenden Umweltfaktor dar, der die 
natürlichen Beleuchtungsverhältnisse ändert, nachteilige  Auswirkungen für Mensch und Tier haben kann und 
zudem Energie verbraucht. Insofern ist der Vorschlag aus umweltfachlicher Sicht zu begrüßen. Die mit dem 
Vorschlag von der Verwaltung gewünschte Maßnahme: „Abschalten der Lichtverschmutzung“ ist allerdings aus 
rechtlichen Gründen nicht umsetzbar, da es an einer Rechtsgrundlage für ein „Abschalten“ fehlt. Hinzu kommt, 
dass Maßnahmen zur Beleuchtung von Gebäuden und Pflanzen in der Regel genehmigungsfrei sind, so dass 
auch eine Steuerungsmöglichkeit der Lichtverschmutzung über ein Genehmigungsverfahren nicht gegeben ist. 
Nur in Einzelfällen, wenn Anwohner sich auf unzumutba re Belastungen durch die Lichtverschmutzung berufen, 
kann im Einzelfall auf der Grundlage des Immissionsschutzgesetzes (wenn die Voraussetzungen vorliegen) 
ordnungsrechtlich eingegriffen werden. 
Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird die Stadt Münster verstärkt auf Öffentlichkeitsarbeit setzen mit dem Ziel, 
auf die Nachteile der Lichtverschmutzung hinzuweisen, über Minderungsmöglichkeiten zu informieren und sich 
dafür einsetzen, dass solche Ausleuchtungen nur in Ei nzelfällen und auf der Basis von Beleuchtungskonzepten 
erfolgen können. 
Konkret ist vorgesehen, dass das Amt für Grünflächen und Umweltschutz in 2012 auf seiner Internetseite über 
die Wirkungen der Lichtverschmutzung und mögliche Minderungsmöglichkeiten informiert und zu dieser 
Thematik ein Faltblatt veröffentlicht.   
Die Stadt Münster selber wird das Ausleuchten von Objekten weiterhin nur in Ausnahmefällen vornehmen und in 
sensiblen Bereichen verstärkt insektenfreundliche Beleuchtungsmittel (z. B. Natriumdampf-Hochdrucklampen) 
verwenden.  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Das Thema Lichtverschmutzung wird 2012 im Rahmen de r Öffentlichkeitsarbeit vom Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 177 
Titel: „Stromsparende Technik für Beleuchtung und Ampeln“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit dur ch neue Technik (z.B. LED) den Energieverbrauch von 
Straßenbeleuchtung und Ampeln zu senken. Diese Möglichk eit sollte Münster nutzen, um die Stromkosten zu 
sparen.“ 
Erläuterung: „Man konnte leider keine Übersicht finden, zu welc hem Anteil in Münster noch alte (und damit energieintensive) 
Technik eingesetzt wird. Sofern dies der Fall ist, sollte die Stadt Münster verstärkt in eine Umrüstung investieren. 
Dies bedeutet einen erhöhten Mehrbedarf, dieser wi rd aber in den Folgejahren durch Einsparungen 
erwirtschaftet.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen + 28 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 264 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 257 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Grimm Tiefbauamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag bezieht sich auf den Einsatz stromsparender Technik für Ampeln und Straßenbeleuchtung. Der 
Aspekt Straßenbeleuchtung ist Gegenstand des Vorsch lags Nr. 324, insoweit wird auf die ausführliche 
Darstellung zu Nr. 324 verwiesen. 
Für das Thema „Stromsparende Technik für Ampeln“ ist auf Folgendes hinzuweisen: 
Seit einigen Jahren werden in Münster Lichtsignala nlagen mit LED-Signalgebern ausgestattet; der aktuelle 
Ausstattungsgrad liegt bei rund 30%. Das laufende Umrüst programm hat das Ziel, alle Signalanlagen auf LED-
Signalgeber umzurüsten. Dabei wird jede neue bzw. jede im Zuge der Einführung des 
Verkehrssteuerungssystems umzurüstende Anlage mit LED-Leuchten ausgestattet. Angestrebt ist, dass in ca. 10 
Jahren das Ziel der flächendeckenden Ausstattung mit LED-Signalgebern erreicht ist. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird unter den dargestellten Prämissen aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

184 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Anstrahlen der Bögen der Torminbrücke beenden“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Bögen der Torminbrücke haben es nicht nötig, von unten angestrahlt zu werden.“  
Erläuterung: „Das Anstrahlen empfin de ich als Energieverschwendung. Auch blendet es mich beim abendlichen 
Spaziergang.“ 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 27 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 134 Ja-Stimmen 55 Nein-Stimmen + 79 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 11 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 7 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing  Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Grimm Tiefbauamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Beleuchtungsanlage für die Anstrahlung der Torminbr ücke ist im Oktober 2009 installiert worden. Die 
Anstrahlung beginnt zeitgleich mit der Einschaltung der  Straßenbeleuchtung und wird um 23 Uhr beendet. Die 
Investitionskosten lagen bei 11.000 €. Für die jährlich e Unterhaltung und den Betrieb fallen Kosten in Höhe von 
ca. 500 € an. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ist bei vorzeitiger Außerbetriebnahme der Anlage eine 
Sonderabschreibung von 17/20 = 9.350€ als Belastung im Haushaltsplan auszuweisen. 
Im Mai dieses Jahres hat der Rat der Stadt Münste r ein Nutzungskonzept für den Aasee beschlossen (Vorlage 
V/0304/2011, Beschluss vom 13.07.2011, http://www.st adt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004033182.htm), 
das von der Verwaltung umzusetzen ist.  
Auch die Beleuchtung ist Bestandteil dieses Ratsbeschlusses. Für das Anstrahlen der Torminbrücke bis 23 Uhr 
kann auf folgende Aussagen des Nutzungskonzepts Bezug genommen werden: 
• Durch Maßnahmen bei Pflege und Unterhalt soll die Unterschiedlichkeit der Teilbereiche des Aasees 
hervorgehoben werden – hier setzt die Illumination der  Brücke einen direkten Akzent an der Stelle, die 
beide Bereiche teilt und zieht eine optische Grenze, ohne dabei eine dominante überstrahlende Wirkung 
zu erzeugen.  
• Sicht- und Blickachsen von innen nach außen und umgekehrt müssen erhalten bleiben -  Die 
Illumination bildet eben solch eine Sichtachse. Ohne das Licht fiele der Blick des Betrachters ins Leere, 
also in ein „schwarzes Loch“. 
• Am stadtnahen östlichen Seeende, etwa zwischen Uferlos und Aasee-Bastion, könnte punktuell 
atmosphärisches Licht ergänzt werden – Licht dient der Wegebeziehung an vielen Punkten der Stadt. 
Die Torminbrücke ist eine Verbindungsstelle und  somit ein wichtiger Weg am See, der sowohl beide 
Uferbereiche miteinander verbindet, als auch beide Aaseeteile voneinander trennt. 
Da die Illumination ein dezentes atmosphärisches Licht darstellt, betrachtet die Verwaltung die Anstrahlung der 
Torminbrücke, insbesondere im Hinblick auf das beschlossene Nutzungskonzept, als sinnvoll. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
22.11.2011 Werksausschuss Münster 
Marketing 
      
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 188 
Titel: „Eurocity- und Hafenfest auf den Prüfstand!“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„In Zeiten knapper Kassen wäre es doch denkbar, auch mal die Durchführung von Großveranstaltungen auf den 
Prüfstand zu stellen.“ 
Erläuterung: „Die Durchführung von Großve ranstaltungen wie dem Eurocity- oder Hafenfest verursacht ein hohes Maß an 
Aufwand und Kosten: Straßen müssen gesperrt, Verkehr muss umgeleitet werden, die Abfallwirtschaft arbeitet 
auf Hochtouren, Anwohner klagen über Lärmbelästigung, die Veranstaltungsorte sind hinterher ein einziges 
Schlachtfeld aus Scherben, Papptellern, Bierpf ützen, und und und. Meine Frage: Müssen solche 
Veranstaltungen sein, oder wäre es möglicherweise denkbar, den städtischen Anteil an den Kosten dafür 
zumindest signifikant zu senken?“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 50 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen + 29 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 126 Ja-Stimmen 115 Nein-Stimmen + 11 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 11 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 7 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Spinnen Münster Marketing 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die beiden Großveranstaltungen werden wie alle Feste- Veranstaltungen dieser Ausrichtungen (gekennzeichnet 
in der Hauptsache durch Bühnenprogramm, Gastronomi eangebote, Stände etc. auf öffentlichen wie privaten 
Flächen) nach Kenntnis von Münster Marketing ausnahmslos ohne finanzielle Zuschüsse der Stadt durchgeführt. 
So wurde das Eurocityfest zwar von der Stadt Münster offiziell als das stadtzentrale Stadtfest veranstaltet. 
Organisiert und durchgeführt wurde es jedoch von einem von der Stadt bestellten Organisator, in diesem Fall der 
Eurocityfest GmbH, in eigener wirtschaftlicher Verantwortung ohne städtische Zuschüsse. In 2011 endete der 
Vertrag zwischen der Stadt Münster und der Eurocityfest GmbH. Eine Ausschreibung für zukünftige Stadtfeste ist 
nach einem Ratsbeschluss in Vorbereitung. 
Beim Hafenfest handelt es sich ähnlich wie bei den and eren zahlreichen Stadtteilfesten (Kreuzviertelfest, 
Hiltruper Frühlingsfest, Handorfer Herbst etc.) um priv at organisierte und durchgef ührte Großveranstaltungen. 
Die Organisatoren arbeiten ohne städtische Zuschüsse und führen di ese Veranstaltungen in eigener 
wirtschaftlicher Verantwortung durc h. Die Stadt Münster leistet Hilfestellung hinsichtlich behördlicher 
Abwicklungen. Die Kosten für Müllbeseitigung, Verkehrsumle itung, Elektrizität usw. werden aber jeweils von den 
Veranstaltern selbst getragen.  
Da die genannten Veranstaltungen keine Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt erhalten, ergibt sich kein 
Einsparpotential. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
22.11.2011 Werksausschuss Münster 
Marketing 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

201 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Ausgeglichener Haushalt in 2016“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Diese blühende Stadt und ihre Bürger haben sich ausdrücklich die Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben. 
Dazu sollte auch eine Verpflichtung des Rates gehören, mit der ständigen Erhöhung der Schulden aufzuhören.“ 
Erläuterung: „Der verabschiedete Haushalt splan bis 2014 geht von neuen Schulden von 142 Millionen € aus, und das obwohl 
eingespart werden soll und gleichzeitig bereits die Steuer n erhöht wurden. Es gehört sich einfach nicht für eine 
so reiche Bürgerschaft, es sich ständig auf Pump besser gehen zu lassen, das über J ahrzehnte aufgebaute 
Vermögen der Stadt in kurzer Zeit zu vernichten und unseren Kindern die Zeche zu präsentieren. 
Inzwischen hat das Land NRW die bereits eingeplanten Zuwendungen um 15 Millionen € pro Jahr gekürzt, das 
macht nochmal 60 Millionen € Schulden mehr. Da NRW bei richtiger Buchführung längst überschuldet ist, kann 
man von dort auch in Zukunft nichts erwarten. Was hört man aus dem Rathaus: großes Schweigen! Ratlosigkeit? 
Hoffnung auf den Aufschwung? 
Wer kein Ziel hat kommt auch nicht an. 
Deshalb fordere ich das verpflichtende Ziel, für 2016 – wie der Bund es vorhat - einen ausgeglichenen Haushalt 
vorzulegen und im Haushalt 2012 damit anzufangen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 15 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 238 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 229 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Grundsätzlich ist das Ziel, bereits im Jahr 2016 wieder einen ausgeglichenen städtischen Haushalt zu erreichen, 
sehr wünschenswert. Rat und Stadtverwaltung widmen sich dem wichtigen Thema ‚Haushaltsausgleich’ seit 
vielen Jahren. Im Dezember 2009 hat der Rat einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Entwicklung des 
städtischen Haushalts beschlossen. Der Beschluss lautete unter anderem: „Der Rat nimmt das Erfordernis zu 
weiteren Konsolidierungsschritten in den Jahren 2011 bis 2013 zur Vermeidung der Haushaltssicherung zur 
Kenntnis. Angestrebt wird, das Defizit bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. […] Vor dem 
Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und im Bewusstsein der Verantwortung für einen 
generationengerechten Ressourcenverbrauch wird der Ab bau des strukturellen Hausha ltsdefizits als vorrangige 
Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt.“ 
Im Dezember 2010 hat der Rat ein umfassendes Konsol idierungspaket beschlossen, um den oben genannten 
Grundsatzbeschluss umzusetzen. Mit diesem Beschluss konnte das Defizit, das im Haushalt 2010 noch bei über 
55 Millionen Euro lag, schrittweise gesenkt werden. Im Ja hr 2014 wird das Defizit – nach heutigem Stand – wie 
vom Rat beschlossen unter 20 Millionen Euro liegen. 
Der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2012 umfasst bereits eine sogenannte mittelfristige Finanz- und 
Ergebnisplanung bis zum Jahr 2015. Das bedeutet, dass bereits heute das städtische Defizit im Jahr 2015 
konkret kalkuliert wird. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 hat die Stadtverwaltung darauf geachtet, die 
Vorgaben des Rates (Abbau des Haushaltsdefizits) weiter  umzusetzen. Folglich liegt im Haushaltsplanentwurf 
das Defizit im Jahr 2015 unter 20 Millionen Euro und unter dem Defizit des Jahres 2014. 
Allerdings ist aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass der städtische Haushalt im Jahr 2016 wieder 
ausgeglichen ist – jedenfalls nicht ohne zusätzliche umfangreiche Haushaltskonsolidierung.  
Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, das im Vors chlag genannte „Zieljahr“ 2016 auf das Jahr 2020 zu 
ändern. Dieses Zieljahr ist analog zur „Schuldenbremse “ des Bundes und der Bundesländer gewählt, die im 
Grundgesetz verankert ist. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Stadtverwaltung wird gebeten, das strukturelle Haushaltsdefizit in den nächsten Jahren abzubauen und im 
Jahr 2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 235 
Titel: „Sperrung der Pferdegasse an Markttagen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„An Markttagen ist die Pferdegasse regelmäßig durch Autos blockiert, deren Fahrer auf einen Parkplatz am 
Fürstenberghaus oder am Michaelisplatz hoffen. Die Motoren laufen in der Regel.“ 
Erläuterung: „Die Pferdegasse und der Domplatz sind eine Sackgasse. Wenn der Sack zu ist, geht nichts mehr rein, dennoch 
stauen sich die Autos bis auf die Johannisstraße/den Bispinghof zurück. Die Autos können im Parkhaus 
Aegidiimarkt abgestellt werden. Es werden sonst Busse behindert, Fahrradfahrer/Fußgänger durch überholende 
Fahrzeuge gefährdet, die Luft verpestet.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 37 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 29 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 180 Ja-Stimmen 41 Nein-Stimmen + 139 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 10 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 6 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Vergleiche auch die Stellungnahme der Verwaltung zu Vorschlag Nr. 285. 
 
Das Thema Zufahrt zur Pferdegasse wurde bereits in den vergangenen Monaten ausgiebig in verschiedenen 
kommunalen Gremien wie beispielsweise der Bezirksvert retung Münster-Mitte diskutiert. Wie angesprochen, 
kommt es insbesondere an Markttagen im Bereich der Pferdegasse zum Rückstau bis zur Johannisstraße. 
Aufgrund von umfangreichen Verkehrsbeobachtungen wurde festgestellt, dass die beschriebenen 
Stauerscheinungen insbesondere an Markttagen – und an diesen bereits sehr früh am Vormittag – auftreten. 
Dabei ist zu bemerken, dass mittwochs zeitgleich die Bediensteten der Bezirksregierung Münster anfahren und 
etwas später auch Nutzer der Bewohnerparkplätze. Sa mstags sind in der Hauptsache nur Besucher des 
Wochenmarktes vertreten. Diese Situation wird durch die Baustelle des Landesmuseums derzeit noch verschärft. 
Insbesondere beim Abbruch des Gebäudes, aber auch bei  den weiterhin notwendigen Anlieferungen kam bzw. 
kommt es zu zeitweiligen Behinderungen in der Fahrbahn.  Das reibungslose Ein- und Ausfahren ist dann nicht 
mehr gewährleistet. Leider führt auch der Baustellenverkehr  für die Baustelle „Dom“ zu weiteren Behinderungen. 
Die Arbeiten an diesen beiden Baustellen werden auch in den nächsten zwei Jahren andauern und zu 
unvermeidbaren Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf führen. 
Es ist aber auch nach Fertigstellung des Mus eumsneubaus und der Reparaturarbeiten am Dom davon 
auszugehen, dass es zu Stauerscheinungen an Markttagen - wenn auch in geringerem Umfang - kommen wird. 
Der Forderung nach einer Zufahrtssperre an Markttagen kann dennoch nicht gefolgt werden. Hier ist das 
berechtigte Interesse der Anlieger zu berücksichtigen.  Dabei muss insbesondere die Erreichbarkeit der 
Parkplätze der Westfalenfleiß GmbH, der Bewohnerparkplä tze, der Privatparkplätze, der Bezirksregierung und 
der Behindertenparkplätze gewährleist et sein. Zudem ist den Taxen, dem Öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNV) sowie dem Lieferverkehr die Zufahrt zu ermöglichen. Alternativstrecken stehen insbesondere für den 
ÖPNV hier nicht zur Verfügung. 
Da es sich bei den wartenden Fahrzeugen in der Pfer degasse um ein sogenanntes verkehrsbedingtes Warten 
handelt und zudem keine Unfalllage zu verzeichnen ist, kommen verkehrsrechtliche Maßnahmen zur 
Verkehrslenkung und Verkehrsbeschränkung (Sperrung der Zu fahrt) durch die Straßenverkehrsbehörde nicht in 
Betracht. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen werden. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

245 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Kreisverkehr Hobbeltstraße, Handorfer Straße“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„T-Kreuzung Handorfer Straße, Hobbeltstraße und Pr öbstingstraße mit Kreisverkehr entschärfen und 
Durchgangsverkehr durch Handorf-Dorf vermindern.“  
Erläuterung: „Die Hobbeltstraße wurde zur Dorbaumstraße durchgestochen und mit einem wunderschönen Kreisverkehr für 
Landwirtschaft und 189 neue Bewohner des neuen Baugebiet es Drei Eichen kreiert. Damit mehr Verkehr über 
diesen Kreisverkehr generiert wird, muss der Einlaufverkehr erhöht werden. Von Münster-Stadt kommend muss 
der Einlaufverkehr über die Handorfer Straße an der Hobbeltstraße durch einen Kreisverkehr verkehrslenkend 
mobilisiert werden. Freie Fahrt für freie Bürger.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Ost) 
 
' 
Internet-
abstimmung 3 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen - 10 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 157 Ja-Stimmen 32 Nein-Stimmen + 125 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen + 7 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Kreisverkehre haben den Vorteil, dass schwankende Verkehr sströme ohne starre Lichtsignalregelung optimal 
abgewickelt werden können. Die vorhandene T-Einmündung ist nicht lichtsignalgeregelt und verfügt über einen 
freien Rechtsabbieger von der Handorfer Straße in die Hobbeltstraße Richtung Dorbaum. In der Gegenrichtung 
ist die Hobbeltsstraße der Handorfer Straße unter geordnet wie ebenso die Dorbaumstraße gegenüber der 
Sudmühlenstraße. Insofern sind bereits heute deutliche Reisezeitvorteile über die Hobbeltstraße gegeben.  
 
Ein Umbau der vorhandenen und funktionstüchtigen T- Einmündung würde hinsichtlich einer bevorzugten 
Verkehrslenkung über die Hobbeltstraße keine nach haltige Wirkung entfalten, jedoch erhebliche Kosten 
verursachen. Ein wesentlich besserer Effekt wäre zu erzielen, wenn die T-Einmündung, wie in der Vorlage 
871/1993 vorgesehen, in eine direkte Führung umgebaut wü rde, in die die Ortsdurchfahrt der Handorfer Straße 
untergeordnet eingehängt wü rde. Dieser Planungsvorschlag ist jedoch erst umsetzbar, wenn in Folge der 
Realisierung der Verbindung von der B 51 zum Schifffahrter Damm (B 481n) die Ortsdurchfahrt Handorf vom 
überregionalen Verkehr entlastet wird. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 257 
Titel: „Drogenumschlagplatz an den Aasee – Kugeln verhindern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Auch wenn dann Kinder kein Gras mehr bei schöner  Aussicht und frischer Luft kaufen können – ohne 
Kleinstdealer wird dieser Abschnitt ein noch schöneres touristisches Aushängeschild für Münster“ 
 
Erläuterung: Für diesen Vorschlag wurden keine Erläuterungen eingetragen. 
 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
' 
Internet-
abstimmung 27 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen + 4 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 214 Ja-Stimmen 27 Nein-Stimmen + 187 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 7 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 2 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Graf von Plettenberg Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Drogenhandel zu unterbinden, ist eine Aufgabe,  die nach der deutschen Rechtsordnung den 
Strafverfolgungsbehörden zugewiesen ist und damit nicht in der kommunalen Verantwortung liegt. Das bedeutet, 
dass der Rat in eigener Zuständigkeit ein Handlungskonzept nicht beschließen und somit der Vorschlag aus 
Rechtsgründen nicht aufgegriffen werden kann.  
Vor dem Hintergrund, dass die Bekämpfung illegaler Drogen ein sehr komplexes Thema mit vielfältigen Facetten 
und Akteuren ist, wurde Ende der 1990er Jahre die Ordnungspartnerschaft Illegale Drogen / Rauschgift 
gegründet. Mitglieder dieser Partnerschaft sind neben der Stadt die Staatsanwaltschaft Münster, die 
Bundespolizei, das Polizeipräsidium Münster und die Vereine „Verein zur Förderung der Drogenhilfe e.V“ und 
„Indro e.V.“. Ziel der Ordnungspartnerschaft ist, durch eine gemeinsame Strategie und durch ein abgestimmtes 
Handeln die vielfältigen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Drogenszene stehen und sich hieraus 
entwickeln, besser begegnen zu können.  
Wie vom Verfasser des Vorschlags gefordert, liegt der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen im Bereich der 
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität am Aasee seit Jahren darauf, die Dealeraktivitäten gerichtsfest 
nachzuweisen. Es reicht nach geltender Rechtslage allerdings nicht aus, wenn eine Person einmalig beim 
„Dealen“ ertappt wird, sondern es muss ihr der gewerbsmäßige und damit mehrfache Handel mit Rauschgift 
nachgewiesen werden. Die Maßnahmen sind von der Polizei eng mit der Staatsanwaltschaft Münster 
abgestimmt und müssen - um erfolgreich zu sein - überwiegend verdeckt durchgeführt werden. So sind sie 
naturgemäß in der Öffentlichkeit nicht in vollem Umfang wahrnehmbar.  
Die Polizei Münster stellt ihre Aktivitäten in diesem Bereich ständig in den regelmäßigen Sitzungen der 
Ordnungspartnerschaft dar und hat bislang immer glaubhaft dargelegt, dass ihre Möglichkeiten im 
Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenhandels am Aasee genutzt und ausgeschöpft werden. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und Arbeitsförderung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen und 
Beteiligung 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

260 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Rad und Bus statt Auto fördern!“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Statt Parkhäuser hochzuziehen, besser öffentlichen Nahver kehr und Radverkehr fördern. Straßenführung für 
Radfahrer verbessern. Durch zunehmend autofreie Innenstadt Lebensqualität erhöhen.“ 
Erläuterung: „Die Straßenführung darf ni cht zunehmend auf Kosten der Radfahrer zugunsten des Autoverkehrs modifiziert 
werden. Beispiel: Wenn man mit Rad aus der Arztka rrengasse kommt und nach rechts Richtung Promenade 
möchte, muss man aufgrund der "Einbahnstraße" etwa 100 Meter schieben oder einen großen Umweg fahren. 
Wieso kann der Abschnitt nicht für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben und stattdessen für Autos 
gesperrt werden? Insgesamt wäre eine nahezu autofreie Innenstadt zu begrüßen. Da Faulheit schwer zu 
überwinden ist, muss den Autofahrern hier mehr auf di e Füße getreten werden - Parkhauspreise hoch, 
Busfahrpreise deutlich runter! Und bitte endlich m ehr kostenlose Fahrradständer! Insbesondere in 
Bahnhofsnähe. Das ist langfristig ohnehin unumgänglich.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 56 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 43 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 185 Ja-Stimmen 56 Nein-Stimmen + 129 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Intention des Vorschlages ist, eine Veränderung des Mo bilitätsverhaltens der Verkehrsteilnehmer weg von Kfz-
Verkehr und hin zum ÖPNV und Radverkehr durch pl anerische Vorgaben zu unterstützen. Wichtigstes 
Instrument der Verkehrsplanung ist der Verkehrsentwicklungsplan. In ihm werden auf der Basis einer 
differenzierten Beschreibung und Beurteilung der Ausgangslage die Konzepte und Maßnahmen entwickelt und 
beschrieben, die geeignet sind, die notwendigen Verk ehrsströme verkehrssicher, funktionsgerecht, sozial 
verträglich sowie stadt- und umweltgerecht abzuwickeln. D abei sollen innerhalb des integrativen Ansatzes über 
alle Verkehrsarten insbesondere die Potenziale des  Umweltverbundes (ÖPNV/SPNV, Radverkehr und 
Fußgängerverkehr) herausgestellt und weiter ausgeschöpft werden. Wobei mit rd. 63 % Anteil des 
Umweltverbundes am Gesamtverkehrsaufkommen de r Münsteraner bereits heute im bundesweiten 
Städtevergleich ein hoher Wert erreicht ist. 
Der Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 befindet sich derzeit in der Aufstellung. Er wird vom Rat der Stadt 
Münster beschlossen und ist für die Verwaltung handlungsleitend. Ein Baustein des Verkehrsentwicklungsplans 
ist der Nahverkehrsplan der Stadt Münster. Dieser wird zeitnah mit der Zielsetzung überarbeitet, das ÖPNV-
Angebot auch hinsichtlich der Verknüpfung zu den anderen Verkehrsträgern weiter zu optimieren. 
Entsprechende Maßnahmen sollen im Herbst 2013 umgesetzt werden. 
Die im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms zur Verkehrsunfallprävention bisher durchgeführte Revision 
der Radverkehrsanlagen lässt erkennen, dass die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur in Münster in weit 
größerem Maß nicht mehr dem Stand der Technik bzw. den Anforderungen der aktuellen Empfehlungen für 
Radverkehrsanlagen (ERA) entspricht, als bisher angenommen. Hinzu kommen das in Teilabschnitten sehr 
starke Radverkehrsaufkommen und der zunehmende Einsatz von Fahrradanhängern und Pedelecs bzw. E-
Bikes. Hierauf muss sich die Radverkehrsplanung in Münster ausrichten, indem die Radverkehrsanlagen über 
eine reine Angebotsplanung hinaus anforderungsgerecht dimensioniert und ausgebaut werden.  
Es bleibt den politischen Gremien vorbehalten, durch entsprechende Beschlüsse einen Schwerpunkt auf den 
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur der umweltfreundlichen Verkehrsmittel Fahrrad und ÖPNV zu legen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
⌧ 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in die Überlegungen zur Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans 2025 und des 
Nahverkehrsplans ein. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 ASSVW       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 263 
Titel: „Mehr Parkplätze oder kostenlose Bewohnerausweise“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„In vielen Innenstadtbezirken sind trotz kostenpflichtiger Bewohnerausweise die Parkplätze knapp. Das Geld, das 
durch die Bewohnerausweise eingenommen wird, sollte au sschließlich dazu genutzt werden, genug Parkplätze 
für die Bewohner zur Verfügung zu stellen.“ 
Erläuterung: „Wenn abends viele Besucher aus dem Umland das Kreuzviertel oder den Hafen aufsuchen, findet man als 
Anwohner erst nach zeit- und energieaufwendiger Suche einen Parkplatz. Die Bewohnerausweise in Münster 
machen für mich nur dann Sinn, wenn die eingenommenen Gelder wirklich dazu eingesetzt werden, ausreichend 
viele Bewohner-Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Das ist momentan nicht der Fall! Da die langen 
"Suchfahrten" auch eine sinnlose Luftverpestung und En ergieverschwendung zur Folge haben, würde man mit 
entsprechenden Maßnahmen auch etwas für unsere Umwelt tun.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
' 
Internet-
abstimmung 14 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen - 5 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 186 Ja-Stimmen 40 Nein-Stimmen + 146 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das Gebührenaufkommen für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beläuft sich in Münster auf jährlich 
rund 65.000 €. Diese Einnahmen decken die Verwaltung skosten für die Ausstellung der Parkausweise ab. Freie 
Mittel für weitere Maßnahmen im Rahmen von „Bewohnerparken“ stehen somit nicht zur Verfügung. 
 
Unstrittig ist, dass die Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise die Zahl der für Bewohnerparken  
ausgewiesenen Parkplätze z. T. deutlich überschreite t und der Bedarf an Bewohnerparkplätzen durch das 
vorhandene Angebot in Münster nicht gedeckt wird. 
Diese Situation ist allerdings in Münster nicht optimie rungsfähig, da die rechtlichen Möglichkeiten in Münster 
bereits ausgeschöpft sind: in den betroffenen Zonen / Straßenzügen dürfen nur bis zu 50 % der vorhandenen 
öffentlich zugänglichen Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. 
In Münster ist diese rechtliche Grenze mit einer Ausschöpfung von 49 % bereits erreicht.  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

264 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Umgestaltung des Bremer Platzes“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Der Bremer Platz am Bahnhof wird hauptsächlich  als Ort zum Drogenkonsum genutzt. Da man dies 
offensichtlich nicht verhindern kann, sollte man das Ar eal derart umgestalten, dass sich daraus ergebenden 
Gefahren für Münsteraner Bürger in Grenzen halten.“ 
Erläuterung: „ Wie in vielen anderen Städten auch, wird der Grünbereich  in Bahnhofsnähe, der Bremer Platz, hauptsächlich 
zum Drogenkonsum genutzt. Deshalb sollte man den Platz auch dementsprechend umgestalten. Ein 
Kinderspielplatz ist dort zum Beispiel total fehl am Pl atz. Der Platz sollte besser zu überschauen sein und mit 
entsprechender Beleuchtung und einer häufigeren Präsenz  von Ordnungskräften oder Notrufsäulen sollte man 
versuchen den Münsteraner und Besucher mehr Sicher heit zu geben, wenn sie den Platz Richtung Hafen oder 
Wolbeckerstraße überqueren.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
' 
Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 11 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 191 Ja-Stimmen 46 Nein-Stimmen + 145 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 6 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 1 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Graf von Plettenberg Dezernat für Sozi ales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Im Hinblick auf den Drogenkonsum am Bremer Platz weis t der Eingeber zum einen darauf hin, dass die Nutzung 
des Kinderspielplatzes mit dem Drogenkonsum nicht vereinbar sei, zum anderen wünscht der Eingeber 
verschiedene Maßnahmen zu Verbesserung des Sicherheit sempfinden der Münsteraner, die den Bremer Platz 
überqueren (bessere Überschaubarkeit des Platzes, bessere Beleuchtungssituation, Notrufsäulen oder größere 
Präsenz von Ordnungskräften). Die Verwaltung hat der  Politik mit der Vorlage V/0289/2011 – „Rückbau von 
öffentlichen Spielplätzen“ ( http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004033160.htm
) vorgeschlagen, 
den Kinderspielplatz Bremer Platz aus sozialen Gründ en aufzugeben. Sie teilt die Auffassung des Eingebers, 
dass ein Nebeneinander von spielenden Kindern und Dro genkonsum problematisch ist. Die Entscheidung der 
politischen Gremien bleibt abzuwarten. 
Bezüglich der Neuplanung des Bremer Platzes ist darauf hinzuweisen, dass der Rat in seiner Sitzung vom 
06.04.2011 im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlagen 159/2011 und 159/2011 Erg. zum Thema „Umbau 
und Modernisierung Hauptbahnhof Münster“ ( http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004033080.htm) 
die Verwaltung beauftragt hat, das „unmittelbar an die Ostseite des Bahnhofareals angrenzende Gebiet zwischen 
Schillerstraße, Soester Straße und Hamburger St raße in die Gesamtplanung mit einzubeziehen und 
weiterzuentwickeln“ (Ziffer 5.4 des Ratsbeschlusses).  Dieser Auftrag bezieht sich auf den Bremer Platz und 
zieht, wenn das Projekt Hauptbahnhof Münster realisiert wird, eine städtebauliche Revision und gegebenenfalls 
Umplanung des Bremer Platzes nach sich. Der vorlie gende Vorschlag sollte in den Prozess der Umplanung 
Bremer Platz eingebracht und behandelt werden, ein von dem Projekt Hauptbahnhof losgelöste Behandlung des 
Vorschlags ist weder wirtschaftlich noch in der Sache zielführend. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
⌧ 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Bezüglich der künftigen Nutzung des Kinderspielplatzes  Bremer Platz ist die Entscheidung der politischen 
Gremien (Vorlage V/0289/2011) abzuwarten. Die weiter en Aspekte des Vorschlags sind in das Verfahren 
„Sanierung Hauptbahnhof“ einfließen zu lassen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung 
      
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 266 
Titel: „Geldverschwendung für Nachtflohmarkt“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Nach aktuellen Informationen sollen die für die Durchführung von zwei Nachtflohmärkten anfallenden Kosten 
(rund 80.000 €) von der Stadt Münster getragen werden. Dieses Geld soll eingespart werden“ 
Erläuterung: „Seit mehreren Jahren wird immer wieder auf die schlechte finanzielle Situation der Stadt Münster hingewiesen. 
Da gibt es eine Konsolidierungsrunde nach der anderen. Es wird gekürzt, dass es nur so "kracht". Da werden 
Schwimmbäder geschlossen und abgerissen. Die meisten Zuschüsse der Stadt Münster wurden oder werden 
reduziert, was bei einigen Zuschuss-Empfängern zu existenzbedrohlichen Situationen führt. Alles mit der 
Begründung: Wir müssen sparen! 
Gilt das alles nicht mehr? Nun soll die Stadt Münster für ein paar Nachtschwärmer, die ihren Trödel unbedingt 
mitten in der Nacht verkaufen wollen, Kosten von voraussichtlich 80.000 € aufwenden. Das ist meines Erachtens 
nicht akzeptabel. Die Beteiligten sollen mit ihren Verkaufsaktivitäten bis zum Beginn des normalen Flohmarkts 
am Samstag um 06:00 Uhr warten. Sollte das nicht möglich sein, gilt das Prinzip: Wer die Musik bestellt, soll sie 
auch bezahlen (zum Beispiel durch Standgebühren oder Sponsoren).“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
& 
Internet-
abstimmung 61 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen + 40 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 188 Ja-Stimmen 51 Nein-Stimmen + 137 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Zu den Nachtflohmärkten gibt es bestehende Ratsbeschlüsse. So hat der Rat der Stadt Münster am 6. April 2011 
im Zusammenhang mit den Nachtflohmärkten beschlossen: „In der Saison 2011 werden zwei Nachtflohmärkte 
eingerichtet, in deren Anschluss auch ein Tagflohmarkt durchgeführt wird. Die Verkaufszeiten werden so 
gewählt, dass es für alle Beteiligten attraktiv ist. Treppenaufgänge, Fluchtwege und besondere Gefahrenstellen 
werden ausreichend nach Maßgabe eines Sicherheitskonzeptes beleuchtet. Die Kosten für die Beleuchtung sind 
zu ermitteln und zu überprüfen, ob Sponsoren, auch mit Hilfe der BI [= Bürgerinitiative], gewonnen werden 
können. Die entsprechenden Vorschläge der BI ‘Rettet den Promenadenflohmarkt’ zur Kostenreduzierung 
werden konstruktiv geprüft.“ Gleichzeitig wurde die Umsetzung des Ratsbeschlusses unter einen 
Finanzierungsvorbehalt gestellt. Das heißt, dass die Finanzierung nur erfolgen soll, wenn sie an anderer Stelle 
im Haushalt gegenfinanziert werden kann.  
Für das Jahr 2011 konnte diese Gegenfinanzierung sichergestellt werden. Unabhängig davon werden die 
kommunalen Gremien im Rahmen der Haushaltsberatungen der nächsten Jahre entscheiden müssen, ob 
weiterhin ein städtischer Zuschuss zur Durchführung von Nachtflohmärkten in Münster erfolgen soll. Diese 
Entscheidung steht neben zahlreichen anderen Zuschussentscheidungen.
 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Für das Jahr 2011 gibt es bestehende Ratsbeschlüsse zum Themenaspekt ‚Nachtflohmarkt’, der Vorschlag kann 
somit nicht mehr aufgegriffen werden. Im Rahmen de r Haushaltsberatungen der nächsten Jahre ist zu 
entscheiden, ob weiterhin ein städtischer Zuschuss zur Durchführung von Nachtflohmärkten in Münster erfolgen 
soll. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

270 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Grundschulen: Erhalt der Fördergelder“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Im Dezember 2010 standen die Fördergelder (Förder budget, Richtlinienbudget) für die Grundschulen zur 
Disposition. Davon sind in den Grundschulen viele För derangebote betroffen, die die kindliche Entwicklung 
unterstützen. Diese Förderung soll erhalten bleiben!“ 
Erläuterung: „Die Stadt Münster finanziert über zusätzliche Fördergelder im Rahmen der Offenen Ganz tagsschule Gruppen 
zur individuellen Förderung in Grundschulen. Je nach Schule können das sein: Lese-Rechtschreib-Förderung, 
Dyskalkulie-Förderung, Psychomotorische Entwicklungs förderung, Förderung der Schwimmfähigkeit. Diese 
Gruppen tragen einen hohen Anteil zur individuellen Entwicklungsförderung der Kinder bei.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 31 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 27 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 227 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 215 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadträtin Dr. Hanke Frau Stadträtin Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Pohl Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
In der Ratsvorlage V/0438/2010 "Eckwert e für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur 
Haushaltskonsolidierung" (http://www.stadt-muenster. de/ratsinfo/00001/vo_2004032095.htm) wurde als denk-
bare Maßnahme die Reduzierung des Förder- und Richtlinienb udgets vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Münster 
hat diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 08.12.2010 nicht zugestimmt und somit entschieden, diese Gelder 
den offenen Ganztagsschulen weiterhin zur Verfügung zu stellen. Die Förderung bleibt den offenen 
Ganztagsschulen damit erhalten. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits umgesetzt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
      
23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugend-
liche und Familien 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 277 
Titel: „Warum sind Flutlichtanlagen nachts eingeschaltet?“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Im zurückliegenden Winter konnte man nachts des Öfteren davon Zeuge werden, wie die Sportplätze hinter dem 
Jugendzentrum Gievenbeck (Arnheimweg) von Flutlichtanlagen taghell beleuchtet waren.“ 
Erläuterung: „Eine solche Art von nächt licher Festbeleuchtung, ohne dass auf dem Sportgelände zu dem Zeitpunkt 
irgendwelche Leibesertüchtigungen stattfinden, ner vt die Bewohner der umliegenden Straßen und belastet den 
Etat des Sportamtes. 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (Stadtbezirk Münster-West) 
 
' 
Internet-
abstimmung 36 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen + 30 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 265 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 260 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen + 9 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadträtin Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schirwitz Sportamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung hat den Vorschlag zum Anlass genommen, die Flutlichtanlage in der Sportanlage Arnheimweg zu 
überprüfen, da eine Beleuchtung nach 22.15 Uhr einen Steuerungsdefekt der Schaltzeituhr vermuten ließ.  
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Automatik der Schaltzeituhr für einen begrenzten Zeitraum nicht aktiv 
war.  
 
Die Automatik (mit der Beendigung der Beleuchtung um  22.15 Uhr) wurde wieder geschaltet. Darüber hinaus 
wurden Vorkehrungen getroffen, die ein unberechtigtes Abschalten der Schaltzeituhr durch Dritte nicht mehr 
möglich macht. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wurde bereits verwaltungsseitig aufgegriffen und umgesetzt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
30.11.2011 Sportausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 14.12.2011 Rat

283 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Doppelseitig drucken für Umwelt, Uni und Kasse!“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„An Kopiergeräten in allen öffentlichen Einrichtungen sollten Kopien für den internen Gebrauch nur noch 
beidseitig bedruckt werden! Vorteile: Ein Einsparpotenti al von mehreren Dutzend Tonnen Papier pro Jahr und 
Kosten! Einsparung von CO2-Emissionen und Kosten.“ 
Erläuterung: „Kostenersparnisse bis zu 50 % sind möglich. (Beispiel: Alleine der  jährliche Verbrauch der Stadtverwaltung 
beläuft sich auf etwa 160 Tonnen Papier je Jahr, ohne Schulen, Universität [Uni] und so weiter). Rechnen wir mit 
einer Reduktion von nur 30 % an bedrucktem Papier in der Stadtverwaltung, könnten hier allein 53 Tonnen 
Papier eingespart werden. Berechnen wir 3 Euro pro 500 Standard-Blatt á 2,5 Kilogramm (1 Blatt = 5 Gramm), 
so beläuft sich der eingesparte Betrag auf über 60.000 je  Jahr. Das eingesparte Geld soll in einem Fonds für 
Umweltprojekte oder Umwelt-Werbung an der Uni-Münster reinvestiert werden, um zum Mitmachen zu bewegen. 
Als Anreiz und zur Unterstützung unserer Studenten soll sich doppelseitiges Kopieren auch finanziell für sie 
lohnen. Doppelseitig bedruckte Seiten sollten 25 % günstiger angeboten werden. Das Potential zum 
Umweltschutz ist an der Uni noch größer als in der St adt-Verwaltung. Neben den enormen Mengen an Papier 
und Rohstoffen werden nicht zuletzt Energiekosten an den Kopiergeräten selbst gespart.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 35 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 239 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen + 222 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schoenfelder citeq 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Doppelseitiges Drucken an Kopiergeräten und Druckern is t eine sinnvolle Möglichkeit, Papier einzusparen. Die 
Stadtverwaltung hat beispielsweise im Jahr 2006 für das Stadthaus 2 am Ludgeriplatz ein Öko-Audit 
durchgeführt und eine Umwelterkläru ng abgegeben. Danach sollte der Papierverbrauch unter anderem durch 
doppelseitiges Drucken und Kopieren kontinuierlich reduziert werden. 
Im Sommer 2010 wurde im Rahmen einer europa weiten Ausschreibung ein neuer Rahmenvertrag für 
Kopiersysteme geschlossen. Bei der Ausschreibung war Voraussetzung, dass alle Geräte mit sogenannten 
Duplexeinheiten ausgestattet werden. Mit Hilfe einer Duplexeinheit kann beidseitig kopiert und gedruckt werden.  
Die städtischen Mitarbeiter/innen haben somit heute die Möglichkeit, Dokumente beidseitig zu kopieren. Zurzeit 
sind 138 Kopierer innerhalb der Stadtverwaltung Münste r im Einsatz. Davon werden rund 50 Geräte auch als 
Netzwerkdrucker genutzt. Der Einsatz weiterer Kopierer als Drucker ist vorgesehen, entsprechend werden 
weitere Geräte zurzeit „netzwerktauglich“ gemacht. Innerha lb der Druckertreiberkonfig uration ist grundsätzlich 
eingestellt, dass beidseitig gedruckt wird. Die Mitarbeiter/innen haben allerdings die Möglichkeit, bei Bedarf 
(beispielsweise für Urkunden) auch einseitig zu drucke n. Durch den Einsatz von Multifunktionsgeräten (Kopierer 
und Drucker und Scanner) wird die Anzahl der „normalen“ Drucker und Scanner verringert. Diese 
Multifunktionsgeräte sind ebenfalls in der Lage Papi ervorlagen zu scannen und digital abzulegen. Durch den 
„Wegfall“ von Druckern und Scannern spart die Verwaltung somit weitere Kosten ein. 
Auch Standard-Drucker werden in der Stadtverwaltung M ünster mit Duplexeinheiten ausgestattet, so dass die 
Mitarbeiter/innen an diesen Geräten ebenfalls beidseitig drucken können. 
Diese Ausführungen machen deutlich, dass die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen bereits zu 
Einsparungen für den städtischen Haushalt und zur Ressourcenschonung beigetragen haben. Die Verwaltung ist 
auch weiterhin bemüht, Ressourcen schonend zu handeln. Neben dem eigenen Verwaltungshandeln sei hier 
auch auf verschiedenste Umweltschutzprojekte verwiesen,  beispielsweise „Klimaschutz macht Schule“ oder das 
Klimaschutzkonzept 2020, für die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird die Möglichkeiten, doppelseitig zu drucken und zu kopieren, im Sinne eines Ressourcen 
schonenden Handelns weiter ausbauen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
16.11.2011 Werksausschuss citeq       
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 285 
Titel: „Kein Parkplatz auf dem Domplatz“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Münsters schönster Parkplatz, der Domplatz, sollte den Bürgern als Platz zum Verweilen zurück gegeben 
werden. Das Aegidi-Parkhaus ist eigentlich nur an den Samstagen im Dezember ausgebucht, und die 200 Meter 
Fußweg zum Domplatz sind für jeden zumutbar.“ 
Erläuterung: „Der geografische Mittelpunkt der Stadt Münster ist leider, abgesehen von den Markttagen, ein Platz, der fast 
ausschließlich den Autos vorbehalten ist. Ein verschenkter Platz! An Samstagen stören besonders die vielen 
Autos in der Warteschlange zum Parkplatz und der Suchverkehr bis zur Bezirksregierung. Ich wünsche mir einen 
Domplatz als lebendigen Platz mit Sitzgelegenheiten, ähnlich wie in Freiburg. Es geht mir nicht um eine autofreie 
Innenstadt, sondern um einen autofreien (Ausnahme Liefer fahrzeuge) Mittelpunkt der City. Münster fehlen 
Plätze, und ein autofreier Domplatz würde mehr Lebensqualität für uns bedeuten.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
& 
Internet-
abstimmung 58 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen + 48 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 200 Ja-Stimmen 55 Nein-Stimmen + 145 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Vergleiche auch die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Vorschlägen Nr. 162 und 235. 
Das Parken von Autos ist auf dem Domplatz bereits seit Jahren aufgrund der vorhandenen Beschilderung 
untersagt. Leider wird darauf nich t immer Rücksicht genommen. Damit das  unberechtigte Parken auf dem 
Domplatz zukünftig unterbleibt, ist zusammen mit dem Bistum als Eigentümer eines Teils des Domplatzes 
vereinbart worden, ab dem Frühsommer 2011 verstärkt gegen Falschparker vorzugehen. Zum einen wurde ein 
Parkausweis seitens des Bistums für Berechtigte ausge geben. Damit darf der westliche Domplatz angefahren 
werden. Zum anderen wurde beschlossen, eine wirksame bauliche Sperre am Michaelisplatz einzurichten, um 
das sogenannte wilde Parken auf dem südlichen Teil des Domplatzes wirksam unterbinden zu können. Als 
bauliche Sperre werden versenkbare Poller (halbautom atische Poller) zum Einsatz kommen. Nur hiermit kann 
die Funktionsfähigkeit auch während der Wintermonate gewährleistet werden (Kosten in 2011 zirka 32.000 
Euro). Mit dem Einbau der Poller wird das Befahren des Domplatzes wirksam unterbunden. Die Poller sollen bis 
zum Winterbeginn eingebaut sein. Für die Poller entstehen  ab dem Jahr 2012 jährliche Wartungskosten in Höhe 
von zirka 1.000 Euro. Mit dem Gesamtkonzept der bau lichen Sperre, der Ausgabe von Parkberechtigungen und 
der Erhöhung der Überwachungsfrequenz wird eine de utliche Verbesserung der Verkehrssituation auf dem 
Domplatz erwartet. Gänzlich wird dies aber erst mit dem Abschluss der Bauarbeiten am Dom erreicht werden.  
Die Anfahrbarkeit des Domplatzes wird auch in Zukunft gewährleistet sein müssen. Zwar wird die Straße 
Domplatz weiterhin für den Individualverkehr gesperrt bleiben. Die Zufahrt zu den Parkplätzen der Westfalenfleiß 
GmbH, zu Privatparkplätzen, zu Besucherparkplätzen, zu Bewohnerparkplätzen sowie die Zulassung des 
Lieferverkehrs und des Linienverkehrs ist aber weiterhin sicher zu stellen. Da zudem der kleine Parkplatz in 
Verlängerung der Pferdegasse bestehen bleiben soll, wird es auch zukünftig gerade an Markttagen zu 
Stauerscheinungen auf der Pferdegasse kommen. Mit einer  Verbesserung des Verkehrsflusses ist allerdings 
nach dem Abschluss der Bauarbeiten am Dom und dem neuen Landesmuseum zu rechnen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: +1.000  € 2013: +1.000 € 2014: +1.000 € 2015: +1.000 € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung mit dem Einbau versenkbarer Poller am Michaelisplatz bis 
voraussichtlich Ende Oktober 2011 dem Vorschlagsanli egen nachkommt. Darüber hinaus soll das bereits seit 
einigen Monaten praktizierte Konzept zur Parkraum bewirtschaftung (Domverwaltung: Parkausweise für 
Berechtigte ausgegeben; Stadt Münster: verstärkte Verkehrsüberwachung) konsequent fortgesetzt werden. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

298 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Zuschuss zum "Turnier der Sieger" streichen oder verringern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Der Zuschuss zum "Turnier der Sieger" soll nicht mehr gezahlt werden oder zumindest deutlich vermindert 
werden und damit Kosten in Höhe bis zu 40.400 Euro eingespart werden.“ 
Erläuterung: „Bis 2010 bekam der Westfälische Reiterverein 46.400 Euro städtischen Zuschuss (ab 2011 ist dieser jährlicher 
Beitrag um 6.000 Euro vermindert, vergleiche [1]), um das Pferdeturnier zu finanzieren. 
Bezuschussungsgrundlage ist die Ratsvorlage Nr. 153/ 99 (Beschluss des Rates am 24.03.1999). Die Kosten 
sind im Wirtschaftsplan Münster Marketing veranschlag t. Aufgrund der städtischen Haushaltssituation und der 
offensichtlich guten wirtsc haftlichen Situation des Westfälischen Reit ervereins halte ich die Einsparungen für 
vertretbar. Quellen: * [1] http://www.stadt-muenster. de/ratsinfo/00001/pdf/00300982.pdf * http://www.stadt-
muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004032733.htm“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 88 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen + 78 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 208 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen + 184 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Spinnen Münster Marketing 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das internationale Turnier der Sieger existiert in Müns ter seit 1954. Es wird nach wie vor komplett ehrenamtlich 
organisiert und hat einen Etat von rund 870.000 Euro. Davon werden rund 700.000 Euro jährlich von den 
Organisatoren allein über Sponsorenmittel eingebracht – ein außerordentlich respektables Ergebnis, da das 
Einwerben von Sponsorenmitteln immer schwerer fällt. Der städtische Zuschuss, der nicht einmal 5 % des 
Gesamtbudgets ausmacht, fällt dagegen vergleichsweise gering aus. 
Das Turnier kann auch nicht aus Mitteln des Westfälischen  Reitervereins finanziert werden. Der Verein verfügt 
jährlich über 25.000 Euro Mitgliedsbeiträge, die aussch ließlich für die Vereinsarbeit eingesetzt werden und 
werden müssen.  
Keine andere Veranstaltung in Münster erreicht mit ei nem vergleichsweise so geringen Zuschuss eine derartige 
Medienwirksamkeit, die für den Standort Münster und di e Region von großer Bedeutung ist: Vier Stunden 
öffentlich-rechtliches Fernsehen (ARD, WDR) sowie die komplette überregionale Sportberichterstattung kommen 
dem Standort Münster zugute. Münster und das Münsterl and sind zudem traditionell als Destination des Reit-
sports und der Pferdezucht international bekannt.  
Sollte sich der Zuschuss noch weiter reduzieren oder gar ganz entfallen, wäre das Turnier insgesamt gefährdet. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Werksausschuss Münster 
Marketing 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 300 
Titel: „Zuschuss zum "K+K Cup" streichen oder verringern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Der Zuschuss zum "K+K Cup" soll nicht mehr gezahlt oder zumindest deutlich vermindert werden und damit 
Kosten in Höhe von bis zu 14.800 Euro eingespart werden.“ 
 
Erläuterung: „Die Kosten sind im Wirtschaftsplan Münster Mark eting [1] veranschlagt. Das Tu rnier wird vom Reiterverband 
Münster e.V. organisiert. Quelle: * [1[ http://www. stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004032733.htm * 
http://www.kkcup.de/“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 58 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 50 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 212 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen + 193 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Spinnen Münster Marketing 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der K + K Cup existiert seit 1926 und ist damit das älteste Hallenreitturnier in Deutschland.  
Das Turnier wird ehrenamtlich organisiert und arbeitet mit allen regionalen Partnern und Vereinen aus dem 
Münsterland zusammen. Mit 33.000 Zuschauern ist dieses in ternationale Turnier gleichzeitig auch eine der 
wichtigsten Großveranstaltungen des Münsterlandes und der Pferderegion Münsterland überhaupt. Zudem 
vereinigt der K+K Cup Breiten- und Spitzensport wie kein anderes Reitturnier in Deutschland. Sollte sich der 
Zuschuss reduzieren, lässt sich vor allem das Breitensportsegment („Bauernolympiade“, Anfängerprüfung, 
Jugendturnier) nicht mehr durchführen.  
Der Etat von rund 600.000 Euro wird zu großen Teilen aus Sponsorengeldern erwirtschaftet, der städtische 
Zuschuss mit 14.800 Euro beläuft sich somit auf weniger als 2,5 % des Gesamtbudgets.  
30 % des Gesamtbudgets (180.000 Euro) fließen an das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland. 
Sollte der Zuschuss der Stadt Münster (14.600 Euro ) reduziert werden, zöge das eine Verlagerung der 
Veranstaltung nach sich. Die Verans taltung würde dann nicht mehr in Münster stattfinden, das Messe und 
Congress Centrum Halle Münsterland verlöre die Mieteinnahmen aus diesem Turnier, die deutlich höher liegen 
als der städtische Zuschuss.  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
 † 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Werksausschuss Münster 
Marketing 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

324 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „LED-Lampen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Öffentliche Straßen und Gebäude mit LED-Lampen ausstatten“ 
 
Erläuterung: „Mit dem Einbau von LED-Lampen/-Birnen können bis zu 80 % Energiekost en gespart werden. Es gibt Firmen, 
die ein Finanzierungskonzept mit anbieten. Denn die hohen Anschaffungskosten sind in der Regel das 
Hauptproblem. Wenn die Stadt Münster hier bundeswe ite Modellstadt wird, dann löst das sehr viel 
Aufmerksamkeit auf die Energiestadt Münster als lebens werteste Stadt der Welt aus. Haben Sie doch mal den 
Mut so etwas zu rechnen und zu versuchen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 39 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 32 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 262 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 258 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Grimm Tiefbauamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Öffentliche Straßen mit LED-Lampen ausstatten 
Wie viel Energie durch den Einsatz von LED-Lampen einge spart werden kann, hängt von der Ausgangssituation 
ab. In Münster sind 80 % Einsparung nicht zu erreichen,  da in Münster schon heute der Energieverbrauch in der 
Straßenbeleuchtung sehr gering ist. Die Stadt Münster setzt in Ihren Sparkonzepten auf energieeffiziente und 
kostengünstigere Halogenmetalldampf- oder Natriumhoc hdrucklampen. Bei einem interkommunalen Vergleich 
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahre 2008 belegte Münster 2007 und 2008 den Platz 1 mit dem 
niedrigsten Energieverbrauch im Bereich Straßenbeleuchtung. 
Der Hafenplatz dient zurzeit als Versuchsfeld für die neusten LED-Leuchten, jedoch ist die Lichtausbeute zurzeit 
noch nicht besser als die der Halogenmetalldampflampen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass 
nennenswerte Energieeinsparungen nicht erzielt werden konnten. Die Stadt Münster wird die LED-Technik und 
auch Pilotprojekte in anderen Städten weiter aufmerksam beobachten, Erfahrungen sammeln und auswerten und 
die Ergebnisse in künftige Beleuchtungsplanungen einfließen lassen. 
Sollte dem Vorschlag gefolgt werden sind Investitionen in Höhe von 40.000.000 € erforderlich. Eine Umsetzung 
dieser Maßnahme könnte nur über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren erfolgen, wobei im Jahr 2012 eine 
Rate von 2.000.000 € und in den Folgejahren je 4.000.000 € in den Haushalt eingestellt werden müssten.  
Sollte der Vorschlag in einem kürzeren Zeitraum umgese tzt werden, wären darüber hinaus weitere Mittel in 
erheblichem Umfang für das dann notwendige Personal in den Haushalt einzustellen. 
 
Öffentliche Gebäude mit LED-Lampen ausstatten 
Der Wirkungsgrad bei LED´s hängt von mehreren Faktoren  ab. Dies sind insbesondere die Lichtausbeute, die 
Betriebstemperatur, die Qualität der Linsen und der Wirkungsgrad des LED- Treibers. Realistische Werte für den 
Wirkungsgrad von LED-Leuchten liegen heute bei 80 lm/W, allerdings mit steigendem Trend. Mit einem 
Wirkungsgrad von realistisch 80 lm/W liegt die LED im Be reich der vergleichbaren Kompaktleuchtstofflampe, die 
bei der Stadt Münster im Wesentlichen in den Bereiche n Flure/Treppen, WC, Nebenräumen aber teilweise auch 
in Büroräumen eingesetzt wird. Die LED ist ener getisch betrachtet zurzei t als gleichwertig zur 
Kompaktleuchtstofflampe zu betrachten. Für den größer en Teil der Beleuchtung werden seitens der Stadt 
Münster zurzeit allerdings noch Langfeldleuchten, also Leuchtstoffröhren eingeset zt. Die Lichtausbeute von 
Röhren liegt zwischen 90 und 110 lm/W, also  deutlich über den Werten von LED-Leuchten … (Fortsetzung 
Folgeseite) 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
       
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Damit sind energetisch zurzeit die Leuchtstoffl ampen zusammen mit den Hochdruckentladungslampen die 
effizientesten Leuchtmittel auf dem Markt. 
Das heißt, ein umfassender Wechsel und Einsatz von LED-Leuchten würde ggf. einen höheren Energiebedarf 
bedeuten. Zusätzlich liegen die Beschaffungskosten fü r LED-Leuchten heute noch deutlich über denen von 
Kompaktstoff- oder Langfeldleuchten. 
Bzgl. der Haltbarkeit und der erreichten Betriebsstunde n der Leuchtmittel gibt es noch keine verlässlichen 
Werte, da die tatsächlichen Werte stark abhängig von der Qualität der LED, dem Wärmemanagement der LED-
Leuchte sowie der Umgebungstemperatur sind.  
Der Vorteil und die Zukunft der LED´s liegen zurzeit insbesondere in ihrer Farbigkeit. Hier haben die von 
vornherein bunten LED´s einen Vorteil, weil man LED´s bei unveränderter Farbe stufenlos dimmen und so jede 
erdenkliche Farbnuance mischen kann. Zukünftig wird voraussichtlich statisches, festes Licht, das immer gleich 
ist, von dynamischen Lichtsituationen abgelöst werden, sodass verschiedene Lichtstimmungen und individuelle 
Farbtemperaturen zur Beleuchtung von Räumen erzeugt werden können. 
 
Fazit: 
LED´s eignen sich zurzeit insbesondere für eine effekt volle, gezielt bunte Beleuc htung und Einsatzbereiche, 
die nicht optimal ausgeleuchtet sein müssen. 
Die Entwicklung der LED, vor allem im Bereich der Effizienz, also eingesetzte Watt je Lumen, ist enorm. Da die 
Kompaktleuchtstofflampe keine Weiterentwicklung erfähr t, kann man mit einer kompletten Substitution durch 
die LED rechnen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird auch die Stadt Münster die LED in den oben genannten 
Bereichen einsetzen. In Sonderbereichen und Sonderanwendungen erfolgt dies bereits heute. 
 
Sollte dem Vorschlag gefolgt werden und die komplette Gebäudebeleuchtung auf LED-Technik umgestellt 
werden, sind Investitionen in Höhe von 54.000.000 € erforderlich. Eine Umsetzung dieser Maßnahme könnte 
auch nur über einen Zeitraum von mindestens 10 J ahren erfolgen, wobei im Jahr 2012 eine Rate von 
2.700.000 € und in den Folgejahren je 5.400.000 € in den Haushalt eingestellt werden müssten. 
Sollte der Vorschlag in einem kürzeren Zeitraum umges etzt werden, wären darüber hinaus weitere Mittel in 
erheblichem Umfang für das dann notwendige Personal in den Haushalt einzustellen. 
 
Zusammenfassung:  
Sollte dem Vorschlag 324 „Öffentliche Straßen und Gebäude mit LED-Lampen ausstatten“ gefolgt werden, sind 
Gesamtinvestitionen in Höhe von 94.000.000€ erford erlich. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen könnte nur 
über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren erfolgen, wobei im Jahr 2012 eine Rate von 4.700.000 € und in 
den Folgejahren je 9.400.000 € in den Haushalt eingestellt werden müssten.

325 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Neubau der 08-Halle“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Neubau der 08-Halle“ 
Erläuterung: „Die Bedarfsanalyse hat erg eben, dass die eingestürzte 08-Halle täglich (Mo-Fr) ab 08:00 Uhr morgens mit 
Schulsport belegt war und ab 17:00 Uhr mit Vereinssport. Die  Halle wird dringend im Ostviertel wieder benötigt. 
Derzeit müssen Kinder, die Vereinssport betreiben, u.a. bis zum Coesfelder Kreuz oder nach Hiltrup fahren. Dies 
ist kein Zustand und kann den Kindern per Fahrrad nicht zugemutet werden. Auch kann es den Eltern nicht 
zugemutet werden, hierfür noch we itere Wege in Kauf zu nehmen. Leider sind angebotene Hallen als 
Ausweichmöglichkeit nicht für alle Sportarten geeignet. Hi er besteht dringender Handlungsbedarf. Zur Zeit ist es 
abends ja noch hell draußen, aber was ist ab Herbst? Wo llen Sie die Kinder im Dunkeln um 18:00 oder 19:00 
Uhr mit dem Fahrrad fahren lassen? Ich möchte hierfür keine Verantwortung übernehmen für einen 
Traditionsverein, der im Herzen von Münster-Ost liegt.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 110 Ja-Stimmen 31 Nein-Stimmen + 79 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 170 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 158 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme + 11 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadträtin Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schirwitz Sportamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Dieser Vorschlag befasst sich mit dem Neubau der im Dezember 2010 eingestürzten Sporthalle Münster 08. 
 
Aufgrund der durch die Verwaltung vorgenommenen Prüf ung zur aktuellen Sporthallenbedarfssituation im 
Ostviertel für den Schul- und Vereinssport soll nach Abwägung verschiedener Varianten – in Abhängigkeit der 
Bedarfsanalyse – der Neubau einer Zweifachspor thalle mit Verbindungskörper zur bestehenden 
Dreifachsporthalle Münster-Ost umgesetzt werden. 
Die für den erstellten Kostenrahmen nach DIN 276 benötigten Haushaltsmittel für die Planung und Umsetzung 
belaufen sich auf insgesamt rund 3.500.000 €. 
 
Der Verwaltungsvorstand hat sich im Rahmen der Investitionskonferenz für die Umsetzung „Neubau einer 
Zweifachsporthalle mit Verbindungskörper“ ausgesproch en, so dass im Haushaltsplanentwurf 2012 ein Betrag 
von 3.500.000 € veranschlagt. Der Vorschlag is t somit bereits Gegenstand der Beratung des 
Hauhaltsplanentwurfs 2012. Die Entscheidung des Rates am 14.12.2011 bleibt abzuwarten. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / 
modifi-ziert 
aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Es wird z. K. genommen, dass die Verwaltung den Vorschlag im Rahmen der Aufstellung des 
Haushaltsplanentwurfs 2012 aufgegriffen hat. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
30.11.2011 Sportausschuss       
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 327 
Titel: „Keine pauschalen Kürzungen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Wenn man sparen will (was wir wohl müssen), dann bitte in Form einer Aufgabenkritik und nicht mit pauschalen 
(prozentualen) Kürzungen bei allen Ausgaben.“ 
Erläuterung: „Lieber etwas nicht machen und dafür anderes gut als alles ein bi sschen schlechter. Ich stelle mir vor 
Volkswagen (VW) würde in alle produzierten Fahrz euge im Umfang von 1,75 Prozent weniger Teile einbauen 
(Säule 3 der Haushaltskonsolidierung). VW sagt stattdessen: Die Produktion des Lupo lohnt nicht und wird 
eingestellt. 
Beispiel: Warum wird mindestens von allen diesen Stellen (alles mit kommuna lem Geld) Musikunterricht 
angeboten: städtische Musikschule, VHS, vier e.V.-Schulen, Jugendamt?“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 25 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 17 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 227 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 214 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Sowohl pauschale Kürzungen (soweit sie zur Verbesserung der Effizienz führen) als auch individuelle 
Ausgabenkürzungen (bei einzelnen Maßnahmen) und de r Verzicht auf bestimmte Aufgaben sind möglich und 
wurden in der Vergangenheit mehrfach zur Verbesserung des städtischen Haushalts angewandt. Insofern nutzt 
die Stadtverwaltung alle Instrumente auf der Ausgaben- bz w. Aufwandsseite, die auch in der Privatwirtschaft 
üblich sind. 
Unabhängig davon ist im Vorschlag konkret das Beispi el ‚Musikunterricht durch städtische (oder städtisch 
geförderte) Einrichtungen’ angespr ochen worden. Tatsächlich wird von allen genannten Einrichtungen 
Musikunterricht angeboten: von der Westfälischen Schule für Musik, von den Musikschulen in privater 
Trägerschaft („e.V.-Musikschulen“), von der Volkshochschule Münster und vom Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Das liegt unter anderem daran, dass sich das Leistungsangebot und die Zielgruppen der Einrichtungen 
unterscheiden.  
Während die Westfälische Schule für Musik ein volls tändiges Musikschulangebot  vorhält, bieten die 
Volkshochschule Münster und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf bestimmte Zielgruppen 
ausgerichtete Kurse oder Einzelstunden an.  
Die Volkshochschule (VHS) Münster hält Angebote im Bereich Musi k ausschließlich für Erwachsene bereit. 
Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei um die Ange bote „Trommeln - Rhythmen der Welt“, „Gitarre für 
Anfänger(innen) ohne Notenkenntnisse“ und „Gitarre für Fortgeschrittene ohne Notenkenntnisse“. Darüber 
hinaus gibt es seit 40 Jahren den VHS-Kammerchor. Di e Angebote überschneiden sich nicht mit denen anderer 
Einrichtungen und finden in Absprache mi t städtischen Einric htungen statt. Die VHS ori entiert sich in diesem 
Bereich an einem vorhandenen Bedarf, eine Ausweitung der Angebote ist nicht geplant. 
Im Unterschied dazu richten sich die musikalischen Angebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
besonders an Kinder und Jugendliche. Sie sind pädagogisch und didaktisch auf diese Zielgruppe abgestimmt. 
Neben den erforderlichen musikpädagogischen Kenntnis sen der Lehrkräfte ist es gerade bei benachteiligten 
Kindern und Jugendlichen wichtig, einen niedrigschwelligen Zugang und auch Zugangsort zu wählen. Die freien 
Mitarbeitenden besitzen sozialpädagogische Kenntnisse, um der Zielgruppe gerecht zu werden. Daher bieten 
Kinder- und Jugendeinrichtungen Kurse auch im musischen  Bereich an. Kinder und Jugendliche haben einen 
Bezug zu „ihrer“ Einrichtung im Stadtteil und verbringen dort häufig ihre Freizeit.  
Die Zielgruppen der vier e.V.-Musikschulen und der Westfälischen Schule für Musik unterscheiden sich aufgrund 
der definierten örtlichen Zuständigkeiten.                                               … (Fortsetzung siehe Folgeseite) 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Dem Vorschlag kann in der Weise gefolgt werden, dass bei zukünftigen Haushaltskonsolidierungen die 
Aufgabenkritik vorrangig vor pauschalen Kürzungen einzusetzen ist. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 Kulturausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der Verwaltung: 
(Fortsetzung) 
In der Vergangenheit hat es bereits Überlegungen gegeben, die Westfälische Schule für Musik und die 
Musikschulen in privater Trägerschaft stärker zusamme n zu führen. Die Überlegungen reichten von einem 
gemeinsamen organisatorischen Dach für alle fünf  kommunal bezuschussten Musikschulen (Vorschlag im 
Rahmen der Haushaltskonsolidierung) bis zur Sc hließung der e.V.-Musi kschulen (Vorschlag der 
Gemeindeprüfungsanstalt). Ob und inwieweit eine Zusamm enführung zukünftig gelingt, hängt von zahlreichen 
Faktoren ab. Dazu zählen die finanziellen Rahmenbedingungen, die Perspektiven für das vorhandene 
Personal und nicht zuletzt die Kooperationsbereitschaft aller Akteure. 
Abschließend ist festzuhalten, dass Aufgabenkri tik ein wesentliches Element des städtischen 
Verwaltungshandelns ist und auch zukünftig sein muss. Die Aufgabenkritik wird in der Zukunft voraussichtlich 
ein stärkeres Gewicht gegenüber pauschalen Kürzungen haben. Dem Vorschlag kann also in der Weise 
gefolgt werden, dass bei zukünftigen Haushaltskonsolid ierungen die Aufgabenkritik vorrangig vor pauschalen 
Kürzungen einzusetzen ist.

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 333 
Titel: „Keine Nachverdichtung der Westerholtschen Wiese“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Der Bereich Promenade/Westerholtsche Wiese/Aa ist ein wertvoller Grünraum, unterstützt die 
Frischluftschneise für die Altstadt und ist somit von Bebauung freizuhalten. Abbruch des Wettbewerbes; kein 
neues Planungsrecht!“ 
Erläuterung: „Der bestehende bauliche Best and an der Straße Am Stadtgraben 42 bis 50 (gerade Hausnummern) hat seit 
vielen Jahren Bau- und Planungsrecht und soll städtebau lich aufgewertet werden. Im Gegensatz zur richtigen, 
planerischen Vorgehensweise für den Bereich Hüfferstraße 20/ Himmelreichallee 21/21a kein Planungsrecht 
herzustellen (nur Bestandsschutz, ohne Entwicklung), wird am Am Stadtgraben ein privater, planerischer 
Mehrwert geschaffen und eine stadtökologisch und -gesta lterisch (da war nicht das Aegidiitor) unbefriedigende 
Verfestigung geschaffen (außerdem mehr Schallreflexion für die Bewohner).“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Mitte) 
 
' 
Internet-
abstimmung 20 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 13 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 208 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen + 190 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen + 11 Differenz Ja – Nein 
 
Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Unabhängig vom Bestandsschutz gibt es weder historis che noch ökologische Gründe, die einer städtebaulich 
angemessenen Neubebauung der Grundstücke Am Stadtgraben 42-50 entgegen stehen.  
Selbstverständlich ist das Bau- und Bodendenkmal "St adtbefestigung" bei einer künftigen Entwicklung in 
besonderer Weise zu berücksichtigen. Die Wester holtschen Wiesen und die Aaufer-Bereiche müssen 
uneingeschränkt als Grünraum und als Frischluftschnei se erhalten bleiben. Die Sicherstellung eines 
ausreichenden Immissionsschutzes wäre auf Grundlage eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit zu 
gewährleisten.
  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung M ünster-Mitte        
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

334 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Heizpilze besteuern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Heizanlagen in der Außengastronomie belasten unnötig die Umwelt. Durch eine Abgabe auf jeden Tisch, der 
draußen beheizt wird, könnte die Chance erhöht werden, dass weniger Heizpilze zum Einsatz kommen.“ 
Erläuterung: „Die Abgabe sollte so hoch sein, dass die Wirte eher kuschelige Decken verteilen als Heizanlagen installieren.“ 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 74 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen + 63 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 162 Ja-Stimmen 77 Nein-Stimmen + 85 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Bereits seit mehreren Jahren wirbt die Stadt Münster unt er dem Motto „Kuscheln für’s Klima“, dafür, dass in der 
Außengastronomie anstelle von Heizpilzen (gasbetriebene  Heizstrahler) Decken genutzt werden. Hierzu gibt es 
auch eine gemeinsame Klimaschutzkampagne „Decken sta tt Heizpilze“ vom Hotel- und Gaststättenverband 
Westfalen e.V., Kreisverband Münster, und der Stadt Münster. Viele Gastronomiebetriebe beteiligen sich an 
diese Kampagne. Die Liste dieser Betriebe ist auf  der folgenden städtischen Internetseite einsehbar: 
http://www.muenster.de/stadt/klima/aktionen_kuscheln-fuers-klima.html
 . 
Unabhängig davon können aber auch Überlegungen zur Besteuerung von Heizpilzen angestellt werden. In 
diesem Fall würde man den Einsatz einer sogenannten Au fwandsteuer prüfen. Bei einer Aufwandsteuer wird die 
für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert. 
Allerdings liegt die Genehmigungskompetenz bei einer neuen Aufwandsteuer beim Land Nordrhein-Westfalen. 
Ob eine solche neue Steuer genehmigungsfähig wäre, lässt sich zurzeit nicht abschließend beurteilen. Aber 
auch aus negativen wirtschaftlichen Kosten-Nutzen -Überlegungen wird eine solche neue Steuer 
verwaltungsseitig nicht befürwortet. Die neue Steuer würde voraussichtlich mit hohem Aufwand bei erwartet 
niedrigem Ertrag einhergehen. 
Schließlich könnte auch über ein Verbot des Einsatzes von Heizpilzen nachgedacht werden. Die Stadtverwaltung 
kann jedoch ein allgemeines Verbot für die Benutzung v on Heizpilzen für den Außenbereich nicht umsetzen, da 
es bisher kein gesetzliches Einsatzverbot der Heizpilze gibt. 
Insgesamt muss daher festgestellt werden, dass Kampag nen zum Verzicht auf Heizpilze auch weiterhin das 
Mittel der Wahl sind. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 337 
Titel: „Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Öffentliche Bauprojekte werden häufig teurer als ursprünglich geplant. Eine regelmäßige Prüfung der Projekte 
während der Planungs- und Bauphase (Bauinvestitionscontrolling) kann hier Abhilfe schaffen.“ 
Erläuterung: - 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 18 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 250 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen + 244 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
- Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Goerke Personal- und Organisationsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Eine Stadt mit der Größe Münsters und einem entspr echenden Investitionsvolumen im Hoch- und Tiefbau 
benötigt im Sinne des Vorschlags ein Bauinvestiti onscontrolling. Die Strukturen und Prozesse eines 
wirkungsvollen Bauinvestitionscontrollings müssen dabei so angelegt sein, dass die Bauplanungen unterstützt 
werden, die jeweiligen Projektabläufe (Bedarfsermittlung, Planung, Budgetzuschnitt, Steuerun g, Bauausführung) 
transparent und steuerbar sind und somit letztendlich Baukostenüberschreitungen vermieden werden.  
Schon mit den ersten Entscheidungen über Art, bauliche Herstellung und Ausstattung eines Objekts wird die 
Basis der später aufzuwendenden Kosten - und zwar He rstellungs- und Folgekosten - gelegt. Je mehr die 
Planung konkretisiert wird, umso mehr reduzieren sich die Möglichkeiten der Beeinflussung.  
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse wie auch rechtlic her Vorschriften (beispielsweise Paragraf 24 Absatz 2 
der Gemeindehaushaltsverordnung NRW) sind bei größeren Bauvorhaben bei der Stadt Münster bereits 
phasenabhängige Prüfungen vorgesehen. So werden  
• geplante Projekte bereits vor Aufnahme in den städtischen Haushalt in der so genannten 
Investitionskonferenz des Verwaltungsvorstandes (das ist die Verwaltungsleitung) kritisch beleuchtet, 
• der Investitionsrahmen mit dem Haushaltsentwurf dem Rat zur Entscheidung vorgelegt,  
• die Errichtungs- bzw. Raumprogrammentscheidung durch das fachlich zuständige kommunale Gremium 
oder den Rat getroffen,  
• Kostenschätzungen für den Planungsbeschluss dem Planungsausschuss (Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft) bzw. dem Rat vorgelegt, 
• Kostenberechnungen für den Baubeschluss dem Ba uausschuss (Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen) bzw. dem Rat vorgelegt, 
• der Kostenanschlag für Ausschreibungen erste llt und mit den geplant en Firmenaufträgen dem 
Vergabeausschuss bzw. den Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorgelegt und 
• im Zuge der Baumaßnahme kontinuierliche und system atische (IT-unterstützte) Termin-, Qualitäts- und  
Kostensteuerung durch die/den Projektverantwortlichen und seine Führungskräfte im verantwortlichen Amt  
der Stadtverwaltung durchgeführt.  
         ………Fortsetzung siehe Folgeseite
 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Wesentliche Teile eines Bauinvestitionscontrollings werden bei der Stadt Münster bereits angewendet. 
Gleichwohl wird die Verwaltung beauftragt, unter Ei nbindung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision im Sinne einer effektiveren Kostensteuerung bis zum Jahresende 2012 weitere 
Verbesserungsmöglichkeiten beim Bauinvestitionscontrolling zu prüfen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Die Stadt Münster hat mit den oben genannten Prüf punkten bereits wesentliche Elemente eines 
Bauinvestitionscontrollings umgesetzt. Dennoch sollen an lässlich des Vorschlages die vorhandenen Prozesse und 
Strukturen noch einmal kritisch geprüft werden. Maßstab der Prüfung sind die von der „Kommunalen 
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement“ (KGSt) genannten Eckpunkte eines erfolgreichen 
Bauinvestitionscontrollings (vergleiche KGSt-Bericht 03/2008 „Bauinvestitionscontrolling – Baukonsten einhalten und 
wirtschaftlich bauen, wie 
 
• systematisierte Kosteninformatione n als Entscheidungsgrundlage,  
• strukturierter Handlungsrahmen,  
• Gestaltung des Planungs- und Entscheidungsprozesses durch Unterteilung der Projektabläufe (Planung und 
Ausführung) in Phasen und  
• definierte Entscheidungsfindung.  
    
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Vorsch lag positiv zu werten ist. Wesentliche Teile eines 
Bauinvestitionscontrollings werden bei der Stadt Münster bereits angewendet. Gleichwohl wird die Verwaltung unter 
Einbindung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfungen un d Revision (Rechnungsprüfungsamt der Stadt Münster) im 
Sinne einer effektiveren Kostensteuerung bis zum Jahres ende 2012 weitere Verbesserungsmöglichkeiten beim 
Bauinvestitionscontrolling prüfen und an der kontinuierli chen Weiterentwicklung des Bauinvestitionscontrolling 
arbeiten.

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 339 
Titel: „Bußgeld für das Verteilen von Werbezetteln“ 
K
b
urzbeschrei-
ung: 
„Die Werbezettel, die an Fahrrädern und Autos angebracht werden, tragen zur Vermüllung des Stadtgebiets bei. 
Deshalb sollte das Verteilen solcher Werbezettel mit einem Bußgeld (gegen die werbenden Firmen) belegt 
werden.“ 
Erläuterung: „Andere Städte wie zum Beispiel Köln haben ei nen umfangreicheren Bußgeldkatalog als Münster und konnten 
dadurch die Vermüllung im Stadtgebiet verringern.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern 
fl i t)
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
& 
Internet-
abstimmung 79 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 67 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 212 Ja-Stimmen 45 Nein-Stimmen + 167 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Unerwünschte Werbung an Fahrrädern und Autos ist für viele Menschen ein Ärgernis. Gerade in einer Stadt wie 
Münster mit einem hohen Bestand an Fahrrädern kann diese Form der Werbung dazu beitragen, das 
Erscheinungsbild der Stadt zu beeinträchtigen.  
Deshalb ist eine solche Form der Werbung in der Stadt Münster seit vielen Jahren untersagt und mit einem 
Bußgeld belegt. 
Wenn Verteiler und Auftraggeber entsprechender Wer beaktionen ermittelt werden können, leitet die 
Stadtverwaltung Bußgeldverfahren ein. Die Geldbuße beträgt 75 Euro, bei Wiederholungstätern wird die 
Geldbuße verdoppelt. 
Ebenso ist es untersagt, Plakate und andere Werbemittel jeder Art in öffentlichen Anlagen anzubringen oder 
dazu zu veranlassen. Öffentliche Anlagen sind Park-, Grün- und Erholungsanlagen ebenso wie Grünflächen an 
Straßen. Auch Straßenbäume, Kinderspielplätze, Ballspiel flächen, Spielplätze für jedermann, kommunale Sport- 
und Freizeitanlagen, Verkehrslehrgärten, Rollschuhbahne n und Friedhöfe werden zu den öffentlichen Anlagen 
gezählt. 
Um das Vorschlagsanliegen zu würdigen und die Öffentlichkeit für unerwünschte Werbemaßnahmen im 
öffentlichen Raum zu sensibilisieren, stellt die Verw altung im ersten Halbjahr 2012 auf den städtischen 
Internetseiten einen tabellarischen „Bußgeldkatalog“ entsprechend der Kölner Straßenordnung (http://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf32/strassen-gruen/bu__geld-tabelle-2011.pdf) ein. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits umgesetzt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, im ersten Halbjahr 2012 auf den 
städtischen Internetseiten einen tabellarischen „Bußgeldkatalog“ entsprechend der Kölner Straßenordnung 
einzustellen, um für unerwünschte Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum zu sensibilisieren. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

340 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Heizungen in Schulräumen bedarfsgerecht regeln“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Heizungen in den Klassenräumen der (Grund-)Schulen sollten individuell geregelt werden können. Im 
Winter stellt sich häufig das Problem, dass die Klassenräume zu warm sind.“ 
Erläuterung: „Deshalb sollte es bedienungssichere Regulatoren geben, die auch von den Schülerinnen und Schülern bedient 
werden können.“ 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 35 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 267 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 260 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Ehling Amt für Schule und Weiterbildung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist auch aus Sicht  der Verwaltung begründet, aus folgenden Gründen: 
Die Beheizung der Klassenräume in den Grundschulen erfolgt entweder über Thermostatventile, die die 
klassenraumbezogene Steuerung ermöglichen oder aber  über die Steuerung mehrerer Räume durch einen 
Referenzraum, in dem sich der Fühler für die Steuerung befindet. 
Beide Varianten sind nach Einschätzung nicht optimal, weil mit folgenden Nachteilen belegt: 
• Bei den Räumen mit eingebauten Thermostatventilen sind erhebliche Fehlbedienungen festzustellen, 
die unerwünschte Folgen für die Nutzer und / oder unerwünschte wirtschaftliche Folgen nach sich 
ziehen (z. B. nach einem notwendigen Lüftungsvorgang wird die Heizung auf höchste Stufe gestellt und 
dann nicht wieder zurückgestellt, zum Wochenende werden die Heizkörper komplett heruntergedreht, 
so dass am Wochenanfang der Raum deutlich unterkühlt ist).  
• Bei den Räumen, deren Raumtemperatur über  einen Referenzraum geregelt wird, können 
klimarelevante Rahmenbedingungen der „angeschlossenen“ Räume nicht berücksichtigt werden. 
Da auch aus Sicht der Verwaltung die Situation optimierung sbedürftig ist, keine der praktizierten Varianten sich 
aber als Königsweg herausgestellt hat, wird die Verwaltung ein Pilotprojekt mit folgenden Eckpunkten starten: 
 
6 Grundschulen werden noch vor der nächsten Heizperiode so nachgerüstet, dass eine Steuerung der 
Raumtemperatur sowohl über Thermostatventile als auc h über den Referenzraum möglich ist. Die Erfahrungen 
der Nutzer und die Verbrauchswerte werden im Praxistest erfasst und es wird – sobald die Datenlage gesicherte 
Erkenntnisse zulässt – eine Grunds atzentscheidung herbeigeführt zu der Frage, welche Ausstattung zur 
Regelung der Raumtemperatur für die Zukunft gewählt werden soll. 
Kosten fallen nicht an, da die Nachrüstung der „Pilotschulen“ aus dem laufenden Budget finanziert werden kann. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird dahingehend aufgegriffen,  dass zu den beiden im IST Zustand bestehenden 
Regelungsmöglichkeiten für die Raumtemperatur eine weit ere Variante als Optimierungsvariante getestet und 
bei positiven Ergebnis für die Zukunft eingesetzt wird. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 347 
Titel: „Nicht mehr ausgeben als einnehmen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Der Rat soll analog zur "Schuldenbremse" des Bundes einen verbindlichen Plan beschließen, wie das 
städtische Defizit (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ) ausgeglichen wird, ohne Steuern und Abgaben zu 
erhöhen!“ 
Erläuterung: - 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 30 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 245 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen + 234 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Im Dezember 2009 hat der Rat einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Entwicklung des städtischen Haushalts 
beschlossen. Der Beschluss lautete unter anderem: „Der Rat nimmt das Erfordernis zu weiteren 
Konsolidierungsschritten in den Jahren 2011 bis 2013  zur Vermeidung der Haushaltssicherung zur Kenntnis. 
Angestrebt wird, das Defizit bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. […] Vor dem 
Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und im Bewusstsein der Verantwortung für einen 
generationengerechten Ressourcenverbrauch wird der Ab bau des strukturellen Hausha ltsdefizits als vorrangige 
Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt.“ 
Damit kommt der Ratsbeschluss auch den Regelungen nahe, die für die Aufstellung der Bundes- und 
Länderhaushalte dienen, nämlich der dort geltenden neue n Schuldenregel. Danach müssen beispielsweise die 
Bundesländer ihre Haushalte spätes tens ab dem Jahr 2020 so ausrichten, dass sie ohne neue Verschuldung 
auskommen. Eine Verschuldung bei schlechter Konjunkturlage bleibt aber weiterhin erlaubt. 
Auf Ebene der Stadt Münster hat der Rat im De zember 2010 ein umfassendes Konsolidierungspaket 
beschlossen, um den oben genannten Grundsatzbeschlu ss umzusetzen. Mit diesem Beschluss konnte das 
Defizit, das im Haushalt 2010 noch bei über 55 Millionen Euro lag, schrittweise gesenkt werden. Im Jahr 2014 
wird das Defizit – nach heutigem Stand – wie vom Rat be schlossen unter 20 Millionen Euro liegen. Allerdings 
umfasst das Konsolidierungspaket neben zahlreichen Aufwandssenkungen auch einige Ertragssteigerungen, 
darunter auch Steuererhöhungen. Ohne die Erhöhung der Steuern wäre das Konsolidierungsziel nicht zu 
erreichen gewesen. 
Der aktuelle Haushaltsplan 2012 umfasst bereits eine sogenannte mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung bis 
zum Jahr 2015. Das bedeutet, dass bereits heute das städtisc he Defizit im Jahr 2015 konkret kalkuliert wird. Bei 
der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 hat die Stadt verwaltung darauf geachtet, die Vorgaben des Rates 
(Abbau des Haushaltsdefizits) weiter umzusetzen. Folglich liegt im Hausha ltsplanentwurf das Defizit im Jahr 
2015 unter 20 Millionen Euro und unter dem Defizit des Jahres 2014. 
Für die Zukunft gilt es, diesen Weg weiterzugehen und das  Haushaltsdefizit weiter zu verringern. Dazu sind aus 
heutiger Sicht keine Steuererhöhungen geplant.  
Als geeigneter „verbindlicher Plan“ für die Umsetzung dieses Ziels kommt der städtische Haushaltsplan in 
Betracht. Der Haushaltsplan umfasst wie bereits dargestellt nicht nur die Planaufstellungen für das aktuelle 
Haushaltsjahr, sondern auch für die drei Folgejahre. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltspläne der nächsten Jahre so aufzustellen, dass spätestens im Jahr 
2020 der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht wird. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

350 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Strom sparen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Außenbeleuchtung des Stadttheaters muss am Tag nicht an sein.“ 
 
Erläuterung: „In dieser Woche ist mir aufgefallen, dass die Außenbeleuchtung den ganzen Tag an war. Dies muss nicht sein. 
Damit kann man enorme Kosten sparen und der Umwelt kommt dies auch zugute.“ 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 66 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 57 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 280 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 271 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Nienaber Amt für Immobilienmanagement 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Bei der Außenbeleuchtung an den drei Notausgangstreppen handelt es sich um jeweils sechs Lampen mit fünf 
Watt Leistung, insgesamt also um 18 Lampen. Die beiden äußeren Lampen an jeder Notausgangstreppe 
gehören zur Notbeleuchtung, die vier inneren Lampen zur sogenannten Allgemeinbeleuchtung. 
Für die Lampen, die zur Notbeleuchtung gehören, gibt es eine Ausnahmegenehmigung des TÜV (technischer 
Überwachungs-Verein) Rheinland, so dass diese tagsüber abgeschaltet werden können. Allerdings war bei 
diesen Notlichtlampen die dazu gehörende Schaltuhr defek t, so dass diese auch tagsüber eingeschaltet waren. 
Dieser Defekt ist bereits behoben. 
Die Lampen, die zur sogenannten Allgemeinbeleuchtu ng gehören, sind derzeit schaltungstechnisch mit der 
Garderobenbeleuchtung gekoppelt. Die Garderobenbeleuchtung wird tagsüber eingeschaltet, wenn in diesem 
Bereich gearbeitet wird. Im Garderobenbereich ist kei ne natürliche Belichtung möglich, dieser Bereich ist auf 
Grund der Gestaltung sehr dunkel. 
Um den Vorschlag vollständig umzusetzen, wird in den nächsten Wochen die Verkabelung dahingehend 
geändert, dass die entsprechenden Lampen zukünftig separat (voraussichtlich über einen Dämmerungsschalter) 
geschaltet werden. 
Die Energieeinsparung dieser Maßnahme liegt bei insgesamt 90 Watt (18 mal 5 Watt). Auf eine Berechnung der 
möglichen Einsparung zur Haushaltsentlastung wurde verzichtet.  
 
Hinweis:
  
Im Außenbereich des Kleinen Hauses der Städtischen  Bühnen gibt es ebenfalls mehrere Leuchten, die 
ganztägig eingeschaltet sind. Es handelt sich dabei um Lampen, die zur Notbeleuchtung gehören. Diese dürfen 
auch tagsüber nicht abgeschaltet werden, da dafür keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beleuchtungssit uation im Sinne des Vorschlags noch in diesem Jahr 
verändert wird. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 355 
Titel: „Dienstreisen minimieren“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Sind wirklich alle Dienstreisen, auch in den städtische Unternehmungen, zum Beispiel der Wohn- und Stadtbau, 
unbedingt notwendig? Genügen nicht oft Videokonferenzen?“ 
Erläuterung: - 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 27 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 19 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 228 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen + 209 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Goerke Personal- und Organisationsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Dienstreisen sind wichtige, aber auch aufwendige Möglichkeiten, um sich über fachliche Belange, technische 
Neuerungen und viele andere Dinge zu informieren und auszutauschen. Dienstreisen sind deshalb aufwendig, 
weil sie Zeit- und Reisekosten verursachen. Insofern ist es erforderlich, einerseits die Kosten der Dienstreisen zu 
verringern und andererseits regelmäßig Alternativen zu Dienstreisen zu untersuchen. 
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die nachfo lgenden Ausführungen unterteilt in die Bereiche 
‚Stadtverwaltung’ und ‚städtische Gesellschaften’. 
 
1) Stadtverwaltung 
 
Um die Kosten der Dienstreisen zu verringern, gelten selbstverständlich für alle städtischen Dienstreisen die 
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Erzielbare Fahrpreisermäßigungen und sonstige 
Vergünstigungen sind zu berücksichtigen. So sind städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise 
verpflichtet, sogenannte Jobtickets oder eine privat  beschaffte Bahncard auch bei Di enstreisen einzusetzen, um 
die Fahrtkosten so gering wie möglich zu halten. Ebenso sind die Reisedauer und Arbeitszeit als 
Wirtschaftlichkeitsfaktor zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck gibt es keine Bindung an Zugarten in Abhängigkeit 
von der Reisedauer mehr. Da Reisezeit Arbeitszeit ist, kann auch bei Fahrten in die nähere Umgebung eine 
höherwertige und dadurch schnellere Zugart wirtschaftlic her sein. Um die Kosten von Dienstreisen weiter zu 
verringern, ist das Bestellverfahren für Bahnfahrkart en bei der Deutschen Bahn (DB) umgestellt worden. Durch 
die Umstellung vermeidet die Stadtverwaltung die Erhebung besonderer Gebühren durch die DB 
(Buchung/Bestellgebühr). 
Um der im Vorschlag angeführten Frage nachzugehen, wird die Verwaltung eine Analyse und Bewertung des 
Dienstreisegeschehens - bezogen auf die städtischen Äm ter und Einrichtungen - durchführen, um auf diesem 
Wege zu einer höheren Kostentransparenz zu gelangen. 
Der zweite, eingangs erwähnte Gesichtspunkt sind Alternativen zu Dienstreisen. Dabei kann es sich – wie im 
Vorschlag darstellt – um Videokonferenzen, um Telefo nkonferenzen oder andere technische Möglichkeiten 
handeln. Um die unterschiedlichen Möglichkeiten und in sbesondere ihre Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu 
Dienstreisen aufzuzeigen, wird die Stadtverwaltu ng ein entsprechendes Konzept erarbeiten, das nach 
Fertigstellung von den städtischen Ämtern und Einr ichtungen bei der Frage der Wirtschaftlichkeit von 
Dienstreisen heranzuziehen ist.  
… (Fortsetzung siehe Folgeseite) 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Halbjahr 2012 eine Analyse und Bewertung des 
Dienstreisegeschehens durchführen. Darüber hinaus erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, mit dem Alternativen 
zu Dienstreisen insbesondere unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit aufgezeigt werden. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
2) Städtische Gesellschaften 
 
a) Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
Bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) fallen nur wenige Dienstreisen an. Dies liegt daran, 
dass die Kunden und Geschäftspartner der WFM ihren Sitz zu 95 Prozent in Münster oder in der 
unmittelbaren Umgebung haben. Ein großer Teil dies er Geschäftskontakte findet in den Räumen der 
WFM statt oder erfolgt telefonisch bzw. per E-Ma il. Selbstverständlich werden auch Ortstermine 
(Veranstaltungen, Besichtigungs- und Beratungstermine) wahrgenommen. Diese Dienstwege sind jedoch 
in der Regel kurz und werden innerstädtisch sogar mit dem Fahrrad erledigt. 
Dienstreisen außerhalb Münsters fallen eher selten an. Sie dienen der Akquisition von Neukunden, der 
Teilnahme an Kongressen und Messen oder der Fortbildung. Videokonferenzen sind in diesen Fällen 
nicht möglich. 
Vor dem Hintergrund der Kontaktpflege, des persönlic hen Erfahrungsaustauschs, der Netzwerkarbeit etc. 
sind örtliche Dienstfahrten und überörtliche Dienstreisen notwendig. Videokonferenzen können diese nicht 
ersetzen. 
 
b) Wohn+Stadtbau GmbH 
 
Bei der Wohn+Stadtbau GmbH wird vor jeder Dienstreise  über Sinn und Wirtschaftlichkeit der Dienstreise 
entschieden. Dabei werden auch Möglichkeiten genut zt, um Dienstreisen nicht notwendig werden zu 
lassen. 
 
c) Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
Die Dienstreisen der Vertreter/innen und Mitarbei ter/innen der Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH sind zum üb erwiegenden Teil zu Veranstaltungen, vornehmlich Messen und 
Kongresse, zu Akquisitionszwecken und zur Wettbewerbssondierung. Bereits seit mehreren Jahren 
werden Telefonkonferenzen, wenn möglich, eingesetzt. 
Das Zertifikat ‚Green Globe’ bescheinigt dem Me sse und Congress Centrum nachhaltiges Handeln in 
allen Berechen, auch bezüglich der Mobilität. 
 
d) Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) 
 
Bei Dienstreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allwetterzoos handelt es sich überwiegend um 
die Begleitung von Tiertransporten sowie Reisen zu Seminaren, Kongressen, Mitgliederversammlungen, 
Teilnahme an Geschäftssitzungen von Erhaltungszuchtprogrammen oder Kontrollbesuche von in-situ 
Projekten (Projekte innerhalb der Verbreitungsgebiete der Tiere). Videokonferenzen sind in diesen Fällen 
nicht möglich. 
Die Höhe der gesamten Aufwendungen für Dienstreise n wird über monatliche Auswertungen erfasst und 
im Rahmen des genehmigten Wirtschaftsplanansatzes gesteuert. 
 
e) Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
Die überwiegende Zahl der Reisen der Belegschaft und der Geschäftsführung der Westfälischen 
Bauindustrie GmbH waren und sind Reisen zu Fort bildungsveranstaltungen oder Veranstaltungen des 
Parkhausverbandes bzw. vereinzelt auch Messebesuchen. 
Die Zahl der Dienstreisen liegt durchschnittlich unter ze hn Reisen jährlich. In der Regel reisen zwei bis 
drei Mitarbeiter zu einer Fortbildungsveranstaltung, meistens im Bereich Ruhrgebiet oder Rheinland.

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 356 
Titel: „Hundekotbeutel-Spender mit Mülleimern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Aufstellen von Hundekotbeutel – Spendern mit Mü lleimern im Grünflächenbereich und bei DJK Wacker 
Mecklenbeck für die vielen Hunde und Frau-/Herrchen, die dort spazieren gehen.“ 
Erläuterung: „In Münster-West gibt es  einen großen Grünbereich, der von Hunden und Herr-/Frauchen intensiv zum 
Gassigehen genutzt wird; auch im angrenzenden Bereich des  Sportvereins DJK Wacker Mecklenbeck sind alle 
gern gesehen. Es gibt einen regelrechten Tourismus aus  der Stadt hierhin. Darunter sind auch sehr viele 
Tierfreunde, die nicht mit den passenden Utensilien bewaff net sind, die Exkremente ihrer Lieben von Straße und 
Weg aufnehmen und umweltgerecht entsorgen zu können. Hier ist zu denken an spezielle Mülleimer, die separat 
entsorgt werden, sie haben oben auch Kottüten zum Mitnehmen vorrätig. Diese sollten im Gelände verstreut und 
in Parkplatznähe aufgestellt werden.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-West) 
 
& 
Internet-
abstimmung 45 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 31 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 231 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen + 203 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 7 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 3 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das Thema Aufstellen von Hundetütenspendern ist aufgegriffen und wird in 2 Schritten umgesetzt:  
Im ersten Schritt hat die Verwaltung in den Jahren 2 009/2010 Hundetütenspender in Münster an geeigneten 
Standorten aufgestellt (u. a. im Grünen Finger, im Südpark und im Park Sentmaring), um Erfahrungen 
insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu machen.  
In einem zweiten Schritt werden die Erkenntnisse ausgewertet und auf der Grundlage wird ein Konzept 
erarbeitet, das auch Vorschläge zum weiteren Verfahren en thalten wird. Im 1. Quartal 2012 wird die Verwaltung 
eine Entscheidung der politischen Gremien herbeiführen. 
Zurzeit kann die Verwaltung daher noch keine Handlungsempfehlung abgeben. Sie wird aber die im Vorschlag 
angesprochene Bedarfslage für Mecklenbeck prüfen und  das Prüfergebnis in die weiteren Überlegungen 
einfließen lassen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
⌧ 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird in die weiteren Überlegungen des im 1. Quartal 2012 zu erarbeitenden Konzepts einbezogen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

358 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Größere Abfalleimer im Südpark“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Wenn gegrillt wird, fällt viel Müll an. Siehe die großen Müllbehälter an den Aaseekugeln.“ 
 
Erläuterung: Für diesen Vorschlag wurden keine Erläuterungen eingetragen. 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
' 
Internet-
abstimmung 19 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen + 9 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 244 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen + 233 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 13 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen + 13 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Bisher ist es in der Grillsaison im Südpark gute Praxis , dass die Gegenstände, die nicht in die vorhandenen 
Müllbehälter passen, direkt daneben abgelegt werden.  Dadurch wird vermieden, dass Grillkohle in den 
Müllbehältern entsorgt wird und sich in den Müllbehältern ein Brand entwickelt. Der durch Grillen anfallende und 
neben den vorhandenen Müllcontainern deponierte Müll wird bei der 3x wöchentlichen Entleerung der 
Müllbehälter mit einfachem Aufwand aufgenommen und entsorgt.  
In 2012 werden - im Rahmen des Aaseekonzeptes – neue größere Müllbehälter entwickelt, die den 
Anforderungen für die Entsorgung von Grillmüll in Parkanlagen entsprechen (u. a. müssen die Müllbehälter 
brandsicher und eine schnelle Entleerung muss gewährleistet sein, gestalterisch müssen sie sich für 
Parkanlagen eignen). Diese – noch zu entwickelnden – Müllbehälter werden in 2012 am Aasee eingesetzt und 
erprobt. Sobald belastbare Erfahrunge n vorliegen, werden Überlegungen zum Thema Müllentsorgung in den 
Sommermonaten auch für andere Parkanlagen in Münster angestellt und zur Entscheidung in die politischen 
Gremien gegeben. 
Zurzeit kann daher der Vorschlag (noch nicht) umgesetzt werden. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im Rahmen des Aaseekonzepts zu entwickelnden und in 
2012 zu erprobenden größeren Müllbehälter Überlegungen anzustellen, ob und inwieweit eine Umrüstung der 
vorhandenen Müllbehälter im Südpark angezeigt ist. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 360 
Titel: „Mehr Bänke durch Spenden“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„So, wie Bäume am Schloss gespendet wurden, könnten durch eine öffentliche Kampagne auch Spendenbänke 
aufgestellt werden – mit entsprechendem Spendervermerk.“ 
Erläuterung: „Spendenbänke sind sinnvolle und bleibende Ge burtstags- und Jubiläums- Geschenke! Die Stadt sollte die 
Bürger auffordern zu sagen, wo Bänke noch aufgestellt werden könnten, etwa im Südpark und an manchen 
Straßen, nicht nur in der Innenstadt.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 19 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 249 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 229 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Wegen der knappen Haushaltsmittel werden zu den derzeit ca. 3.000 aufgestellten Bänken keine weiteren Bänke 
mit städtischen Mitteln angeschafft.  
Neue Bänke werden nur dann aufgestellt, wenn die An schaffungskosten und eine Unterhaltungspauschale von 
dritter Seite (Sponsoren / Spendern) übernommen werden. 
Darüber hinaus gibt es seit 2007 ein spezielles „Bürgerpr ojekt – Bänke für die Innenstadt“. Über dieses Projekt 
sind bereits in den vergangenen Jahren sowohl in der Innenstadt, aber auch in den Rand- und Außenbereichen, 
privat finanzierte Bänke aufgestellt worden. 
Das private Engagement zur Aufstellung zusätzlicher Bänke, das auch die Finanzierung der Unterhaltung dieser 
Bänke für einige Jahre umfasst, ist äußerst sinnvoll und wird auch im Rahmen der Kampagne „Münster bekennt 
Farbe“ unterstützt und beworben. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits umgesetzt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

363 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Last-Minute-Tickets bei den Städtischen Bühnen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Bei nicht ausverkauften Vorstellungen gibt es eine Stunde vor Vorstellungsbeginn die übrig gebliebenen Karten 
für die Hälfte des Preises“. 
Erläuterung: „In einigen anderen Theat erstädten gibt es sie schon lange: Last-Minute-Tickets. Eine Stunde vor 
Vorstellungsbeginn haben kurzentschlossene Theaterbesucher die Möglichkeit, an der Abendkasse auf die noch 
nicht verkauften Karten 50 Prozent Ermäßigung zu erhalten. Die Städtischen Bühnen haben tolle Produktionen 
im Programm - dennoch bleiben immer wieder Zuschauer plätze unbesetzt. Mit den Last-Minute-Tickets werden 
eventuell auch Zuschauer jenseits des "klassischen" Theaterpublikums in die Bühnen gelockt. Außerdem sind für 
den halben Preis verkaufte Karten in der Bilanz natürlich besser als gar nicht verkaufte Karten!“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 80 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 67 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 226 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen + 207 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 15 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen + 15 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadträtin Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Feldmann Städtische Bühnen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Soweit in der Verwaltung bekannt, haben andere Theater ein Last Minute Angebot vorrangig eingeführt mit dem 
Ziel, eine Stunde vor Vorstellungsbeginn die Karten mit einer 50 % Ermäßigung für Studenten anzubieten. 
In Münster sieht die Preisgestaltung der Städtischen Bühnen eine generelle Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent 
vor für Studenten, Kinder, Schüler, Auszubildende, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Wehrpflichtige, 
Zivildienstleistende, Schwerbehinderte und Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Leistungen 
zum Lebensunterhalt erhalten. Daneben bestehen weitere Ermäßigungen für Gruppen, Abonnenten etc. 
Der Kartenverkauf unmittelbar vor der Vorstellung wird – wie an allen Theatern üblich - von der Abendkasse eine 
Stunde vor Vorstellungsbeginn übernommen. An der Abendkasse werden 15 Prozent aller Eintrittskarten zu den 
mit dem Vorverkauf identischen Preisen verkauft. 
Eine komplette Umstellung des Verkaufs an der Abendkasse auf eine 50 Prozent Ermäßigung für Jedermann 
gibt es nach Kenntnis der Verwaltung an keinem bundesd eutschen Theater. Sie scheidet auch für Münster aus, 
weil zu befürchten ist, dass die bisherigen nicht von 50 %iger Ermäßigung profitierenden Theaterbesucher vom 
Vorverkauf auf den Kauf an der Abendk asse umsteigen würden. Folge dieses veränderten Kundenverhaltens 
wäre ein Sinken der Einnahmen verbunden mit einer Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Städtischen 
Bühnen. 
Dennoch: der hinter dem Vorschlag stehende Gedanke,  voraussichtlich nicht verkaufte Karten preiswerter 
abzugeben, ist gut. Die Verwaltung schlägt daher vor: 
Bei Vorstellungen im Großen Haus wird ein Kontingent von bis zu 50 Eintrittskarten und bei Vorstellungen im 
Kleinen Haus von bis zu 20 Eintrittskarten jeweils ab  15 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum halben Preis 
verkauft.  
Damit wird das Ziel des Vorschlags, Eintrittskarten zum halben Preis kurz vor der Vorstellung erwerben zu 
können, erreicht – ohne die Bedingungen des Ve rkaufs an der Abendkasse und auch des Vorverkaufs 
grundsätzlich zu verwerfen. Negative Finanzauswirkun gen werden daher zunächst durch dieses Last Minute 
Angebot nicht erwartet. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird dahingehend umgesetzt, dass bei Vorstellungen im Großen Haus ein Kontingent von bis zu 
50 Eintrittskarten und bei Vorstellungen im Kleinen Haus ei n Kontingent von bis zu 20 Eintrittskarten jeweils ab 
15 Minuten vor der Vorstellung an der Abendkasse zum halben Preis verkauft wird. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
24.11.2011 Kulturausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 366 
Titel: „Die Stadtbücherei stärken!“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Stadtbücherei hat in den vergangenen Sparrunden  bereits erhebliche Beiträge zur Konsolidierung der 
städtischen Finanzen geleistet. Jetzt darf sie nicht noch weiter eingeschränkt sondern muss gestärkt werden.“ 
Erläuterung: „Vom Bilderbuch für Vorschulkinder bis zu Ratge bern für Senioren - ein Angebot für alle Bevölkerungsgruppen! 
Fachbücher von A wie Arbeitssuche bis Z wie Zahngesundheit geben Orientierung in nahezu allen Lebenslagen. 
Auch die Kultur kommt nicht zu kurz: Romane, Kunstbände, CDs, Hörbücher und die Onleihe (Ausleihen 
elektronischer Bücher). Dazu Veranstaltungen vom Bil derbuchkino über Lesungen bis hin zur Internetschulung. 
Die Bibliotheken haben auch eine soziale Funktion als Treffpunkt, Anlaufstelle, Lernraum im Stadtteil. Sie 
ermöglichen den Menschen die Teilhabe am sozialen Leben zu noch erschwinglichen Tarifen. Die personelle 
und finanzielle Ausstattung der Stadtbücherei ist nicht nur Investition in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen, 
sondern trägt schon jetzt in erheblichem Maß zu einem guten Miteinander in der Stadt bei. Die Stadtbücherei 
öffnet mit ihrer engagierten Arbeit den Münsteranern viele Türen ? schlagen wir sie nicht durch Sparen am 
falschen Ende zu!“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: überbezirklich 
 
& 
Internet-
abstimmung 61 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 47 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 217 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 204 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Rasche Stadtbücherei 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Rat hat im Dezember 2010 das Konsolidierungsprogramm bis 2014 und damit die Rahmenbedingungen für 
die Aufgabenwahrnehmung beschlossen. Die dort enthalt enen Eckpunkte sind für alle Ämter und Einrichtungen 
der Stadtverwaltung und damit auch für die Stadtbüchere i bindend. Eine grundsätzliche Besserstellung der von 
der Stadtbücherei wahrgenommenen Aufgaben zu den z ahlreichen anderen Aufgaben der Stadtverwaltung ist 
sachlich nicht vertretbar. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 Kulturausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

369 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Grundwassernutzung für Berieselung von Sportanlagen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Rasen- und Tennenplätze werden in hohem Maße aus der Wasserversorgung der Stadtwerke betrieben; außer 
den hohen Wasserkosten, fallen eventuell noch Abwasserkosten an. Einmalige Investitionen 
(Grundwasserpumpen und so weiter) ersparen wiederkehrende Kosten.“ 
Erläuterung: Für diesen Vorschlag wurden keine Erläuterungen eingetragen. 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 19 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 232 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen + 216 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schirwitz Sportamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Stadt Münster verfügt über 30 mit Bewässerungsan lagen ausgestattete städtische Sportanlagen. Davon 
werden 10 Sportanlagen ausschließlich mit Brunnen- bzw.  Kanalwasser bewässert, 8 Sportanlagen verfügen 
über eine Kombi-Lösung zwischen Brunnen- und Stadtwasser bzw. zwischen Kanal- und Stadtwasser. Diese 
Kombi-Lösung ist notwendig, weil di e Verhältnisse vor Ort eine aussch ließlich Stadtwass er–unabhängige 
Bewässerung in den bewässerungsintensiven Zeiten nicht zu lassen. 
12 Sportanlagen in Münster verfügen ausschließlich über einen Stadtwasseranschluss. Eine Umstellung auf 
Brunnenwasser kann nur erfolgen, wenn die Untere Wa sserbehörde die Genehmigung für eine Brunnenbohrung 
erteilt, d.h. wenn der konkrete Standort die Voraussetz ungen für eine Brunnenbohrung hergibt. Ob und inwieweit 
diese Voraussetzungen für die Standorte dieser 12 S portanlagen vorliegen, ist standortbezogen im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens zu klären. 
 
Die Verwaltung teilt das Anliegen des Vorschlags und schlägt vor, im Rahmen des Sportstätten 
Sanierungsprogramms den Vorschlag dahingehend aufzug reifen, dass für diese 12 Sportstätten das Thema: 
Umstellung des Bewässerungssystems aufgegriffen wird, sobald eine größere Sanierungsmaßnahme ansteht. 
Der dafür anstehende Mehraufwand in Höhe von zirk a 19.500 Euro pro Sportstätte wird aus den 
Sportstättenunterhaltungsmitteln finanziert.
  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird dahingehend umgesetzt, dass bei jeder anstehenden größeren  Sanierung einer zur Zeit 
ausschließlich mit Stadtwasser betriebenen Sportanlage geprüft wird, ob künftig Br unnenwasser genutzt werden 
kann. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
30.11.2011 Sportausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 370 
Titel: „1 Klimaschutz-Euro von jedem Fluggast des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO)“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Pro Abflug und Ankunft zahlt jeder Fluggast am FMO einen "Klima-Euro". Ein Flug für 29 Euro verteuert sich 
somit auf 30 Euro. Dieser geringe Zusatzbetrag würde weder zu einem Flugverzicht noch zu einem Ausweichen 
auf andere Flughäfen führen.“ 
Erläuterung: „Die Stadt Münster ist zu einem Drittel Anteilseignerin des FMO. Zurzeit zählt der Flughafen Münster/Osnabrück 
1,4 Millionen Fluggäste jährlich. Das wären 1,4 Million en Euro für die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in 
Münster. Perspektive: Sofern auch die anderen FMO-Eig entümer gemäß ihres Anteils (zwei Drittel) zusammen 
zwei Euro von jedem Fluggast erheben, wären damit öff entliche Verkehrs-Projekte in der Stadt Osnabrück und 
im regionalen Bus- und Schienenverkehr finanzierbar. 
Der "FMO-Klima-Euro" ist neu, seit vielen Jahren übli ch ist jedoch die Konzessionsabgabe, welche die 
Stadtwerke Münster an die Stadt Münster leisten. Somit ist der "Klima-Euro" nur die Fortsetzung der seit langem 
geübten Praxis. 
Nebeneffekt: Der "Klima-Euro" ist ein werblicher Pluspunkt für den FMO. Er könnte aktiv damit werben: Über 
diese geringe, in der Summe aber beträchtliche individuelle Abgabe werden klimafreundliche Verkehrsprojekte in 
der Region zum Nutzen aller ihrer Bewohner gefördert.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 56 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen + 39 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 137 Ja-Stimmen 116 Nein-Stimmen + 21 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung eines Klimaschut z-Euros zu schaffen, ist aus Sicht der Verwaltung 
schwierig. Allerdings gibt es Alternativen zum Klimasch utz-Euro: So führt der Flug hafen Hamburg auf freiwilliger 
Basis das Projekt „Hamburg fliegt fair“ zum Klima schutz durch. Seit März 2011 kann jeder Fluggast des 
Flughafens Hamburg an dem Projekt teilnehmen und mit se inem Handy (über Kurzmitteilung / SMS) 10 Euro in 
Klimaschutzprojekte in der Metropolregion Hamburg und  in Entwicklungsländern investieren. 70 Prozent der 
Einnahmen gehen an Klimaschutzprojekte in Entwicklungs ländern, 30 Prozent gehen an klimarelevante Projekte 
in der Metropolregion Hamburg. 
Die Verwaltung empfiehlt, auf die Erhebung eines Klimaschutz-Euros – auch aus rechtlichen Erwägungen – zu 
verzichten und stattdessen gemeinsam mit der Ge schäftsführung des Flughafens Münster/Osnabrück 
Alternativen – möglichst auf freiwilliger Basis – zu prüfen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung des Flughafens Münster/Osnabrück 
Alternativen – möglichst auf freiwilliger Basis – zur Erhebung eines Klimaschutz-Euros zu prüfen und den 
kommunalen Gremien im ersten Halbjahr 2012 hierüber zu berichten. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

371 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Jagdsteuer einführen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Landesjagdsteuer sollte schrittweise bis 2013 abgeschafft werden. Prüfung der Wiedereinführung der 
kompletten Steuer bis 2013 und Prüfung der Einfüh rung einer kommunalen Jagdsteuer, sollte das Land 
Nordrhein-Westfalen diese nicht wiederbeleben.“ 
Erläuterung: „ In Münster wurde die Abschaffung der Jagdsteuer bereit s beschlossen. Dies führte zu Mindereinnahmen. Hier 
sollte geprüft werden, ob die Jagdsteuer nicht wieder voll erhoben werden kann. Zusätzlich sollte die Kommune 
prüfen, ob sie eine Jagdsteuer erheben kann, wenn das Land nicht tätig wird.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
& 
Internet-
abstimmung 56 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 41 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 155 Ja-Stimmen 40 Nein-Stimmen + 115 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Jagdsteuer hat in Münster in der Vergangenheit zu jährlichen Erträgen von zirka 70.000 bis 80.000 Euro 
geführt. Allerdings hat der Landtag Nordrhein-Westfa len (NRW) bereits 2009 die Abschaffung der Jagdsteuer 
beschlossen. Das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteu er vom 30.06.2009 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt 
NRW vom 17. Juli 2009 veröffentlicht. Danach darf ab dem 1.  Januar 2013 eine Jagdsteuer nicht mehr erhoben 
werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine Übergangsrege lung, die den Kreisen und kreisfreien Städten (wie 
Münster) erlaubt, im Jahre 2010   80 Prozent, im Jahre 201 1   55 Prozent und im Jahre 2012   30 Prozent des 
Steuersatzes zu erheben, den sie zum Stichtag 1. Januar 2009 festgesetzt hatten.  
Eine Wiedereinführung der Jagdsteuer als kommunale Aufwandsteuer setzt eine entsprechende Entscheidung 
des Landes NRW voraus. Solange eine solche Entscheidung nicht vorliegt, kann der Vorschlag nicht umgesetzt 
werden. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 387 
Titel: „Sonnenwärme für Duschwasser“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Das Duschwasser in städtischen Umkleidekabinen sollte - so weit die Voraussetzungen gegeben sind - durch 
Solaranlagen erwärmt werden.“ 
Erläuterung: - 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 33 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 29 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 236 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 224 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Nienaber Amt für Immobilienmanagement 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Grundsätzlich ist die Wassererwärmung mithilfe von Sola ranlagen für städtische Sportstätten zu begrüßen. Die 
Wirtschaftlichkeit dieser solaren Brauchwassererwärmung ist jedoch wesentlich vom Zeitpunkt des 
Warmwasserbedarfs abhängig. So haben beispielsweise Sporthallen, die in den Sommerferien nur 
eingeschränkt genutzt werden, gerade zum Zeitpunk t der höchsten solaren Warmwasserproduktion den 
geringsten Warmwasserbedarf. Solche Anlagen sind möglicherweise nur bedingt für die solare 
Warmwasserproduktion geeignet. 
Anders gestaltet es sich bei in den Sommermonaten stark genutzten Sportanlagen wie Freibädern. Wenn die 
baulichen Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche Umst ellung zulassen, werden solche Sportanlagen im 
Rahmen von Sanierungsmaßnahmen mit Solarkollektoren  ausgestattet. Bei den Freibädern, Sportanlagen und 
Sporthallen mit hohem Wasserverbrauch ist dies bereit s geschehen. Zahlreiche Sporthallen haben einen derart 
kleinen Wasserverbrauch, dass sich der Einsatz der Zusatz investitionen für eine sola re Trinkwassererwärmung 
wirtschaftlich nicht darstellen lässt. In einigen Liege nschaften erfolgt die Warmwasserbereitung bereits über 
örtliche Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärme-Kopplung ) mit sehr positiven ökologischen und ökonomischen 
Ergebnissen. Durch den Einsatz von Solarenergie an solchen Standorten würden die Laufzeiten der 
Blockheizkraftwerke reduziert und diese unwirtschaftlicher. 
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen ist zu berücksichtigen, dass die Warmwasserproduktion in den 
Sommermonaten bei vielen Anlagen nicht durch den Einsatz von Gas oder Heizöl erfolgt, sondern durch die 
Abwärme der Kraft-Wärme-Kopplung des Kraftwerkes der Stadtwerke. Bei dieser Kraft-Wärme-Kopplung liegt im 
Vergleich zum direkten Gas- oder Heizöleinsatz eine deutlich geringere Umweltbelastung vor.  
Bezüglich der Wirtschaftlichkeit von Solarkollektoren ist anzumerken, dass sich die Rahmenbedingungen für die 
Warmwasserbereitung in öffentlichen Gebäuden bei Großan lagen geändert haben. In den Zirkulationsleitungen 
und Trinkwasserspeichern muss nunmehr über einen Zeitraum von mindestens 16 Stunden am Tag eine 
Temperatur von 60 °C zur Legionellenvorbeugung vorge halten werden. Diese Forderung stellt eine deutliche 
Verschärfung gegenüber den bisherigen Rahmenbedin gungen dar, bei denen lediglich einmal am Tag 
Temperaturen von 60 °C vorliegen mussten.  
Abschließend ist festzuhalten, dass eine generelle Um stellung aller städtischen Umkleiden auf eine solare 
Warmwasserbereitung nicht vorteilhaft ist. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch zukünftig im Einzelfall auf 
der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu entscheiden, wo Solaranlagen auf städtischen 
Sportstätten eingesetzt werden und diese aus den vorhandenen Budgets zu finanzieren. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Einzelfall auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu prüfen, 
wo weitere Solaranlagen auf städtischen Sportstätten eing esetzt werden können. Die Solaranlagen sind aus den 
vorhandenen Budgets zu finanzieren. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
30.11.2011 Sportausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

405 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Die Zukunft der Musikschule sichern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„An der Westfälischen Schule für Musik wurde die Anzahl der angestellten Lehrkräfte um 25 % gekürzt. Nur mit 
mehr hauptamtlichen Lehrkräften kann auch in Zukunft jedem Kind in Münster ein Grundstock an musikalischer 
Bildung ermöglicht werden“ 
Erläuterung: „Die Westfälische Schule für Musik leistet viel auf dem Gebiet der Breitenförderung (Jedem Kind seine Stimme, 
JEKISS) und bei der Begabtenförderung (Wettbewerbser folge, Jugendakademie). Das passt zu Münster als 
Bildungsstadt. Dazu passt nicht, dass im Zuge der H aushaltskonsolidierung bereits über 25 Prozent der 
hauptamtlichen Lehrkräfte (von 50 auf 34) verloren gingen und nur partiell durch freie Mitarbeiter ersetzt sind. 
Problematisch ist zudem, dass im Ruhrgebiet hauptamtliche Stellen für Musikpädagogen angeboten werden. 
Gerade die qualifizierten freien Mitarbeiter werden dadurch zunehmend von Münster weggelockt. Besonders im 
Bereich elementare Musikerziehung ist aber ein nachhalt iges und qualitätsorientiertes Arbeiten dadurch sehr 
gefährdet. Diese verhängnisvolle Tendenz kann nur mit zusätzlichen Stellen, insbesondere für die 
Basisausbildung gestoppt werden, damit wirklich jedes  Kind in Münster eine Chance hat, eine elementare 
musikalische Bildung vermittelt zu bekommen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 55 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 40 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 157 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen + 127 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Prof. Rademacher Westfälische Schule für Musik 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Am 16.02.2011 hat der Rat der St adt Münster (Vorlage V/0077/2011, http://www.stadt-
muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004032866.htm) unter den Vorgaben der Konsolidierungsbeschlüsse eine neue 
Finanzformel für die Förderung der Musikschularbeit in  Münster beschlossen. Danach stehen ab 2011 (Netto-) 
Zuschussmittel i. H. v. von 1,825 Mio. € für die Träger / Anbieter von Musikschularbeit in Münster zur Verfügung: 
rund 1,3 Millionen Euro für die Westfälische Schule für Musik, 140.000 € für die Musikschule Albachten, 230.000 
Euro für die Musikschule Nienberge, 165.000 Euro für die Musikschule Roxel und 160.000 Euro für die 
Musikschule Wolbeck. Mit dieser Beschlusslage wurde den Musikschulen – trotz schwieriger Haushaltslage der 
Stadt - eine Planungssicherheit für die nächsten Jahre geg eben. Gleichzeitig entschied der Rat die Einrichtung 
einer Steuerungsgruppe, in der die Anbieter von Musikschularbeit in Münster kooperieren werden mit dem Ziel, 
qualitative Entwicklungen der Musikschularbeit zu flankieren und stadtweite Entwicklungen zu koordinieren. 
Hinzuweisen ist darauf, dass die Regelungsinhalte des Ratsbeschlusses Ergebnis komplexer und sehr 
schwieriger Aushandlungsprozesse zwischen Verwaltung und den Musikschulen waren. Auf die getroffenen 
Vereinbarungen müssen sich die Anbieter verlassen dürfen, so dass eine Änderung dieses filigranen Regelwerks 
nicht empfohlen werden kann. 
Der Aspekt des Einsatzes / der Bindung leistungsstarker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte aber aufgegriffen 
werden. Gerade in Konsolidierungsphasen kommt dem As pekt der qualitativen Personalentwicklung eine große 
Bedeutung zu. 
Es wird daher empfohlen, die Verwaltung zu beau ftragen, auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen 
finanziellen Eckpunkte ein Personalentwicklungskonzept für die Musikschule zu erarbeiten, das einen planvollen 
und qualitätssichernden Personaleinsatz gewährleistet. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der vom Rat beschlossenen finanziellen Eckpunkte für die 
Musikschule bis Ende des 1. Quartals 2012 ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiter-
bildung 
      
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 407 
Titel: „Fahrradpumpe/Fahrradkompressor am Rathaus erneuern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Reparatur des Kompressors für Fahrräder vorm Stadthaus 1.“ 
Erläuterung: „Die Stadt möge den Kompressor vor dem Stadthaus 1 wieder in Gang setzen lassen. Die Lage ist sehr günstig 
und sowohl eine weitere Touristenattraktion (Pumpe der Stadt) als auch ein sinnvolles Angebot für die 
Fahrradfahrer Münsters. Eventuell macht es Sinn, den Kompressor in das Stadthaus zu verlagern und aus dem 
schwarzen Kasten draußen nur den Schlauch unterirdisch herauszuführen. So leidet der Kompressor nicht unter 
dem Wetter.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 46 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 34 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 196 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen + 173 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 13 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen + 12 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Grimm Tiefbauamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Pumpe wurde 2008 für ca. 7.000 € installiert. B edingt durch Vandalismus und Systemstörungen ist ein 
dauerhaft störungsfreier Betrieb bis heute nicht gewährleistet. Auch intensive Bemühungen mit der 
Herstellerfirma erzielten bis heute keine Verbe sserung. Die Station erfordert einen sehr hohen 
Betreuungsaufwand.  
Die Beschaffung von Ersatzteilen beträgt jährlich ca. 700 €. Kleinere Reparaturen sind ca. ein- bis zweimal die 
Woche erforderlich und verursachen Aufwand in Höhe von ca. 5.000 € im Jahr. Die Aufwendungen für 
Kontrollen, Beschwerden und Informationen sind in diesen Ansätzen allerdings nicht berücksichtigt. 
Die Erfahrungen aus dem fast vierjährigen Betrieb der  Fahrradpumpe am Stadthaus 1 macht deutlich, dass die 
Unterhaltung auf Dauer weder wirtschaftlich noch für die Nutzer zufriedenstellend gewährleistet werden kann. 
Aus diesem Grund soll – sobald eine weitere größer e Ersatzbeschaffung ansteht – die Fahrradpumpe abgebaut 
werden. 
Da aber unstreitig ein Bedarf bzw. der Wunsch an ei ner öffentlich zugänglichen Fahrradpumpe besteht, soll in 
geeigneter Weise zeitgleich mit dem Abbau der Fahr radpumpe am Stadthaus 1 auf die Fahrradpumpe im 
RADLAGER (Fahrradparkhaus Stubengasse) hingewiesen werden. Diese ist witterungsgeschützt und wegen 
des Standorts im Fahrradparkhaus auch nicht dem Vandalismus ausgesetzt.  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

409 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Vermietung städtischer Immobilien“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Nicht benötigte Büro- oder andere Nutzflächen sollten v on der Stadt konsequent an andere solvente Nutzer 
vermietet werden, und es sollte ein konsequentes (B üro-)Flächen-Management inklusive Optimierung der 
Bewirtschaftungskosten erfolgen.“ 
Erläuterung: „Die Stadtverwaltu ng, städtische Ämter und Eigenbetriebe sollten nur den Raum vorhalten und bewirtschaften, 
der auch wirklich benötigt wird; Leerstand und somit L eerstandskosten sind zu vermeiden. Die Stadthäuser I bis 
III sowie andere städtische Ob jekte liegen überwieg end in guten oder attraktiv en Lagen und befinde n sich in 
zeitgemäßen Zustand; sie sind somit auch für andere Nutzer  attraktiv. Nicht benötigte Flächen sollten daher 
ertragswirksam an andere Nutzer im Rahmen eines konsequenten Flächenman agements vermietet oder 
verpachtet werden.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 31 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 23 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 224 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 220 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Nienaber Amt für Immobilienmanagement 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
In der Stadtverwaltung, konkret im Amt für Immob ilienmanagement, wurde Anfang 2010 eine Stabsstelle zum 
Thema „Strategisches Flächenmanagement“ eingerichtet. Die wesentlichen Aufgaben und Zielsetzungen dieses 
Stabes wurden in der Vorlage Nr. V/0236/2010 vom 12.04.2010 „Strategisches Flächenmanagement der Stadt 
Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ 
dargestellt (im Internet abrufbar unter http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/to_7271.htm
, Tagesordnungs-
punkt 12 der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Münster am 28.04.2010).  
Zu diesen Zielsetzungen gehört unter anderem di e Reduzierung des von der Stadt Münster zur 
Aufgabenerfüllung genutzten Büroflächenbestandes un d dessen Vermarktung nach Freistellung. Konkret wird 
diese Aufgabe derzeit im Rahmen der mittelfristigen Bü roflächenplanung bearbeitet. Die Ergebnisse werden den 
politischen Gremien – voraussichtlich im vierten Quarta l dieses Jahres – mit einer entsprechenden Vorlage 
vorgestellt.  
In welcher Höhe finanzielle Einsparungen erreicht werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelt 
werden. Gleichwohl ist bereits jetzt erkennbar, da ss Flächenoptimierungen ebenso wie Drittnutzungen an 
geeigneter Stelle möglich sind. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung das Anliegen des Vorschlags im Rahmen der 
mittelfristigen Büroflächenplanung bearbeitet. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 413 
Titel: „Zuschuss TC Hiltrup kürzen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Der jährliche Zuschuss an den TC Hiltrup in Höhe von 24.022,08 € soll deutlich reduziert werden.“ 
Erläuterung: „Durch einen Erbbausrechtsvertrag werden dem Tennisverein Immobilien vergünstigt bereitgestellt. Die Höhe der 
Förderung steht in einem ungleichen Verhältnis zur Unterstützung anderer Sportvereine. 
Quelle: 
Haushaltsplan 2011, Band 1, S. 407 
http://www.muenster.de/stadt/finanzen/pdf/HPL_2011_Band1.pdf
  
S. 413 a) sportliche Nutzung Punkt 6“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 54 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 49 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 136 Ja-Stimmen 61 Nein-Stimmen + 75 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Nienaber Amt für Immobilienmanagement 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Bei den im Haushaltsplan 2011, Band 1, auf der Seite 407 aufgeführten jähr lichen Zuschüssen handelt es sich 
nicht
 um finanzielle Zuschüsse, die an die jeweiligen Vereine ausgezahlt werden. Vielmehr wird auf Seite 407 
über die vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Erbbaurechtsverträge informiert. 
Alle Sportvereine, die mit der Stadt Münster einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlo ssen haben, erhalten auf 
Grund der sportlichen Nutzung eines städtischen Grun dstücks einen vergünstigten Erbbauzins (sogenannter 
Sportfördererbbauzins). Auf Seite 407 im Band 1 des Haushaltsplans 2011 ist dargestellt, welchen Erbbauzins 
die Stadt bei einer anderweitigen Nutzung erzielen könnte. Die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für 
den Erbbauzins, die sich an der gegebenenfalls denkba ren anderweitigen Nutzung des jeweiligen Grundstücks 
orientieren, ergeben die teilweise hohen Beträge. Im Beispiel des TC Hiltrup wären das 24.022,08 Euro. 
Nur bei Aufgabe der sportlichen Nutzung des Erbbaugrundstücks können gegebenenfalls diese „Basis-
Erbbauzinsen“ realisiert werden. 
Die vorgeschlagene Reduzierung des Zuschusses kann auf Grund der vertraglichen Erbbaurechts-
vereinbarungen nicht umgesetzt werden. Allenfalls könnte eine Erhöhung des Sportfördererbbauzinses in 
Betracht gezogen werden. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: - € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
30.11.2011 Sportausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

414 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Schulwege - Winterdienst“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Drostenhofstraße in Wolbeck soll im Winter von Schnee geräumt werden, damit dieser stark genutzte Weg 
insbesondere für Radfahrer und Schüler sicherer wird.“ 
Erläuterung: Für diesen Vorschlag wurden keine Erläuterungen eingetragen. 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Südost) 
 
' 
Internet-
abstimmung 8 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 4 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 230 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen + 220 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 31 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 27 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Hasenkamp Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Starker Schneefall und Eisglätte in den Wintermonaten bedeuten für viele Bürgerinnen und Bürger eine 
Einschränkung der Mobilität, die Inkaufnahme länger er Geh- und Fahrzeiten und zahlreiche weitere 
Beschränkungen. Vor diesem Hintergrund ist der Wunsch nach regelmäßiger Schneeräumung möglichst vieler 
Straßen und Wege aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sehr nachvollziehbar. 
Allerdings muss sich der städtische Winterdienst – ni cht nur in Münster – vor allem an den rechtlichen 
Gegebenheiten orientieren. Dementsprechend besteht innerhalb einer geschlossenen Ortslage eine Räum- und 
Streupflicht auf Fahrbahnen nur fü r verkehrswichtige und zugleich gef ährliche Stellen. Beide Kriterien 
(Verkehrswichtigkeit und gefährliche Stelle) müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit eine Winterdienstpflicht 
entsteht. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind verkehrswichtig in erster Linie 
- verkehrsreiche Durchgangsstraßen, 
- Ortsdurchfahrten von Bundesfe rn-, Landes- und Kreisstraßen und 
- städtische Hauptverkehrsstraßen. 
Da die Drostenhofstraße nicht als verkehrswichtige Straße eingestuft ist (wie beispielsweise die Warendorfer 
Straße oder die Weseler Straße), besteht keine rech tliche Notwendigkeit, die Drostenhofstraße in das 
Winterdienstnetz aufzunehmen. 
Die Drostenhofstraße könnte allenfal ls auf freiwilliger Basis in den Wint erdienst aufgenommen werden. Hier ist 
aber zu beachten, dass der städtische Haushalt bereits du rch den jetzigen Umfang des Winterdienstes jährlich 
mit einem hohen Euro-Betrag belastet wird. So betruge n die Gesamtkosten für den Winterdienst im Jahr 2010 
rund 4,2 Millionen Euro. Darüber hinaus hat der Rat der  Stadt Münster im Juli 2011 die Weiterentwicklung des 
Winterdienstes beschlossen, die mit zusätzlichen Maßnahmen und Kosten einhergehen wird. Details können der 
entsprechenden städtischen Beschlussvorlage entnommen werd en (im Internet abrufbar unter: http://www.stadt-
muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004033479.htm). 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
22.11.2011 Werksausschuss der 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 417 
Titel: „Keine Verlosung von IPod und so weiter an Erstwohnsitzler!“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Für jeden Bürger mit Erstwohnsitz erhält die St adt Geld. Daher will sie insbesondere die bisherigen 
Nebenwohnsitzler dazu bringen, sich mit Erstwohnsitz "anzumelden". Jeder, der sich in einem bestimmten 
Zeitraum meldet, nimmt an einer Verlosung teil.“ 
Erläuterung: „Die Stadt verlost 20 iPads, 24 Fahrräder, 360 iPods und 600 USB-Sticks. Zusammen mit einer Werbekampagne 
kostet das 150.000 Euro (Quelle:WN Online vom 16.05.11) . Das Motiv (Geld, siehe oben) ist verständlich, aber: 
1. Diejenigen, die sich sofort nach ihrem Umzug umgemeldet  haben, nehmen nicht teil. Belohnt werden also die, 
die gewartet haben, obwohl man sich spätestens eine Woche nac h dem Umzug melden muss. 2. Die 
"Anmeldung" ist nicht freiwillig. Auch darf der Bürger  sich nicht aussuchen, ob er gerne in Münster seinen 
Erstwohnsitz oder nur einen Nebenwohnsitz "haben" möchte. Vielmehr besteht die Pflicht, ins Amt zu gehen und 
zu erzählen, wie oft oder wie lange man sich in Münster aufhält. Dann entscheidet das Amt (und nicht der 
Bürger), welche Wohnsitzart vorliegt. Wenn man diese Verlosung als Belohnung durchführt, dann kann man 
ebenso gut Bürger belohnen, die andere Pflichten erfüll en (Schnee räumen, Müll tre nnen, Knöllchen zahlen, an 
roter Ampel stehen bleiben).“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 90 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 81 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 136 Ja-Stimmen 64 Nein-Stimmen + 72 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Spinnen Münster Marketing 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag bezieht sich nicht auf den Hausha ltsplan 2012, der Gegenstand des diesjährigen 
Bürgerhaushaltsverfahrens ist. Dennoch erfolgt folgende Stellungnahme: 
Der Rat hat mit Beschluss vom 08.12.2010 (V/0868/2010, http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/
00001/ 
vo_2004032735.htm) neben der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer auch die Durchführung einer einmaligen 
Kampagne beschlossen, für die im Haushalt 2011 150.000 € bereit gestellt wurden. Die Kampagne bezieht sich 
auf die Bausteine Kommunikationskampagne, Kampagne („Deinwohnermeldeamt“) und Verlosung.  
Die Durchführung der Kampagne hat die Verwaltung  an das Unternehmen vergeben, das sich im 
Vergabeverfahren durchgesetzt hat (Vergabebeschluss vom 29.03.2011). Mit Schreiben vom 31.03.2011 hat die 
Verwaltung den Auftrag erteilt und ist somit im Verhältnis zum Auftragnehmer gebunden. Darüber hinaus ergibt 
sich eine Verpflichtung aus der Bewerbung de r Kampagne gegenüber den „Ummeldern“ und den 
„Erstanmeldern“. Der Vorschlag kann somit aus rechtlichen Gründen nicht aufgegriffen werden. 
Inhaltlich ist anzumerken, dass parallel zur Einführung der Zweitwohnungssteuer die „Zweitwohnsitzler im 
Bestand“, aber auch die Erstanmelder motiviert werden sollen, die Frage, wo sie aktuell ihren Lebensmittelpunkt 
haben, zu überdenken und im Zweifelsfall eine Entscheidung für einen Erstwohnsitz in Münster zu treffen. Dabei 
spielt der Umstand eine Rolle, dass zum einen die gesetzliche Regelung nicht so scharf ist, dass sie keine 
Auslegungs- bzw. Interpretationsspielräume zulässt, zum anderen bei den Studierenden (Hauptgruppe der 
„Zweitwohnsitzler“) die Frage des Lebensmittelpunkts gerade in der Lebensphase zwischen 20 und 25 Jahre 
entwicklungsbedingt großen Veränderungen in Richtung Verselbstständigung unterworfen ist. Der Bestand an 
Zweitwohnsitzlern hat sich von 24.000 im Dezember 2010 auf heute 7.500 verändert. In dieser Zeit haben knapp 
8.000 Personen ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung umgemeldet. Die Kampagne / Verlosung läuft noch bis 
einschließlich Oktober und bezieht die Zuzüge zum Wint ersemester ein. Die Verlosung wird im November 
durchgeführt und damit im Zeitpunkt des Haushaltsplanbeschlusses abgeschlossen.  
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass denjenigen,  die eine Ummeldung in der Zeit vom 09.12.2010 bis 
31.12.2010 vorgenommen haben, eine Krimi-DVD ausgehändigt worden ist. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: - € 2013: - € 2014: - € 2015: - € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremi
um 
stimmt 
zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Werksausschuss Münster Marketing       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

422 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Endlich neue Fenster für das Schillergymnasium“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Fenster des Schillergymnasiums sind veraltet, Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich. Die Schüler leiden unter 
zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen. Teilweise ist ein Öffnen oder Schließen der Fenster nicht mehr 
möglich.“ 
Erläuterung: „Schon lange wird diese Maßnahme hinausgeschob en, obwohl akuter Handlungs bedarf besteht. Profitieren 
würde man zudem langfristig durch die nicht unerhebliche Senkung der Energiekosten. Schüler, Lehrer und 
Eltern würden sich über die Investition in ihre Traditionsschule im Kreuzviertel freuen. Der Vorschlag: "Neue 
Fenster für das Schiller!" 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 208 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen + 191 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 136 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 121 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen + 9 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Ehling Amt für Schule und Weiterbildung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag beschreibt zutreffend die Ist – Situation und sollte deshalb auch nach Auffassung der Verwaltung 
aufgegriffen werden. 
Nach dem heutigen Stand der Technik sind nicht nur di e Fenster zu ersetzen, die defekt sind und für die 
Ersatzteile am Markt nicht mehr zu beschaffen sind, sondern notwendig ist die Sanierung der gesamten Fassade 
(einschließlich zusätzlicher Wärmedämmung) an den Gebäudetrakten Finkenstraße und Heerdestraße sowie die 
Erneuerung des Flachdachs. 
Die Kosten sind von der Verwaltung mit rund 2,77 Millionen Euro ermittelt worden. Um einen Ratsbeschluss 
herbei zu führen, der diese Mittel bereit stellt, wird die Verwaltung eine gesonderte Vorlage für die Sitzung des 
Rates am 19.10.2011 erstellen. Stel lt der Rat die Mittel bereit, wird in 2012 in die Sanierungsdetailplanung 
eingetreten, ein Baubeschluss wird herbeigeführt und mit der Umsetzung wird  - mit einem Teilabschnitt – 
voraussichtlich noch in 2012 begonnen werden. Unabhängig von der Gesamtsanierung werden vorab am 
Gebäudetrakt Finkenstraße Ad-Hoc-Maßnahmen durchgef ührt, um die Belüftung der Räume kurzfristig zu 
verbessern. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: 500.000 € 2013: 1.200.000 € 2014: 1.070.000 € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
22.11.2011 Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
      
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 424 
Titel: „Festtagsbeleuchtung nur an besonderen Tagen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Nach der Atomkatastrophe in Japan hatten Kaufhäuser nur noch Notbeleuchtung. So weit muss man ja nicht 
gehen. Aber es hat gezeigt, dass man so enorm viel Energie einsparen kann. Illumination nur noch an 
besonderen Tagen, für städtische Gebäude wenigstens.“ 
Erläuterung: „Warum muss der Eiffelturm jede Nacht leuchten? Gut, wir sind hier nicht in Paris. Aber wäre die Illumination 
nicht ein umso schöneres Ereignis, wenn es seltener wäre? Nehmen wir die Schönheit der münsterschen 
Gebäude in lauen Sommernächten oder im Winter nicht wieder verstärkt wahr, wenn sie nur einmal in der Woche 
angestrahlt werden? Vielleicht ziehen Kaufleute nach und werden entsprechend von der Stadt dafür 
ausgezeichnet.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 59 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 44 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 140 Ja-Stimmen 68 Nein-Stimmen + 72 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Spinnen Münster Marketing 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Rat der Stadt Münster hat 2006 ein Lichtkonzept für M ünsters Innenstadt verabschiedet. Danach bildet Licht 
in der Stadt neben der notwendigen Funktionsbeleuchtung einen integralen Bestandteil der städtebaulichen 
Gestaltung, wobei Maßstäblichkeit und Wertigkeit für das Gesamtbild neben Ökologie und Energieeffizienz die 
wichtigsten Kriterien des Konzeptes sind. 
Wesentliche Grundlage des Lichtkonzeptes ist die v on dem Hamburger Lichtkünstler M. Batz entwickelte 
Philosophie, signifikante Architektur in den Abendstunden sichtbar zu machen. Zur Anwendung kommt dabei 
eine effiziente Lichttechnik, die die Illumination kostengünstig und energiesparend im Verbrauch hält und sich 
von einem „Kampf der Wattagen“ (M. Batz) früherer Tage ausdrücklich unterscheidet. 
Gemeinsam mit privaten Partnern realisiert die St adt Münster seitdem das Konzept, dessen sukzessive 
Umsetzung im Ergebnis auch zu einer Abschaffung ineffi zienter Leuchtmittel führt. So haben die Kaufleute und 
Immobilieneigentümer des Prinzipalmarktes beispielsweise ihrerseits rund 250.000 Euro in die neue Beleuchtung 
der Giebelhäuser investiert. Im Zuge dessen wurde außerdem die Lambertikirche illuminiert. Der Großteil der 
Kosten wurde von der Kirchengemeinde und einem Kauf mann am Prinzipalmarkt getragen. Im Rahmen des 
Gesamtkonzeptes hat die Stadt ihre n Teil dazu beigetragen, in dem sie die Beleuchtung der stadteigenen 
Gebäude auf dem Prinzipalmarkt ebenfalls angepasst hat. Aktuell wird die Illumination der Ludgerikirche erneuert 
– hälftig finanziert von Privatleuten einerseits und aus öffentlichen Mitteln (Land NRW und Stadt Münster) 
andererseits. Die alten Leuchtmittel werden im Zuge dessen entfernt.  
Aufgrund des im Sinne des Lichtkonzeptes zurückhaltenden und sparsamen Einsatzes von Leuchtmitteln im Mix 
von Funktionsbeleuchtung und gestalterischer Illuminat ion ist eine Fortsetzung der Umsetzung unverzichtbar. 
Nicht zuletzt steht die Stadt hier gegenüber privaten Investoren in der Pflicht. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Werksausschuss Münster 
Marketing 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

429 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Verkehrsberuhigung Erbdrostenweg/Franz-Beiske-Weg“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Durch die Fertigstellung der Bebauung im Franz-Beiske-Weg ist die Straßenüberquerung (hinter dem 
Kreisverkehr im Erbdrostenweg stadtauswärts) sehr gefährlich.“ 
Erläuterung: „Die Straße macht einen Knick und die Be ton-L-Steine/Hecken der anliegenden Grundstücke machen das 
Einsehen der Straße unmöglich. Insbesondere Kinder, die über den Fuß- und Fahrradweg zwischen Franz-
Beiske-Weg und Loddenbachsee zum Kindergarten Loddengrund unterwegs sind, sind dem Verkehr hier 
ausgeliefert. Leider beschleunigen nämlich die meiste n Fahrzeuge bereits beim Verlassen des Kreisverkehrs 
über die erlaubten 30 Stundenkilometer . Eine zusätzliche Verkehrsberuhigung an dieser Stelle wäre ein großer 
Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle!“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Südost) 
 
& 
Internet-
abstimmung 68 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 53 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 88 Ja-Stimmen 33 Nein-Stimmen + 55 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 14 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 9 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Da die Verwaltung die mit dem Vorschlag geäußerte Eins chätzung teilt, hat am 25.07.2011 mit der Eingeberin 
des Vorschlages, politischen Vertretern des Stadtbezir ks Südost sowie Vertretern der Verwaltung ein Ortstermin 
stattgefunden. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse zwischen dem Kfz-Verkehr auf dem Erbdrostenweg und 
querenden Fußgängern haben sich die am Ortstermin Beteiligten auf eine Straßeneinengung durch das 
Aufstellen von zwei Freiburger Kegeln geeinigt. Die Ma ßnahme wurde zwischenzeitlich straßenverkehrsrechtlich 
angeordnet. Die Umsetzung erfolgt in Kürze. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 430 
Titel: „Kosten für Sperrpfosten am Domplatz einsparen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Stadt sollte davon Abstand nehmen, an der Zufahrt zum Domplatz elektrisch versenkbare Sperrpfosten 
einzubauen.“ 
Erläuterung: „Nach einer Zeitungsmeldung kostet ein elektrisch versenkbarer Sperrpfosten etwa 10.000 Euro. Diese Ausgabe 
kann eingespart werden, da durch die Beschilderung und die von Hand einsetzbaren Metallpfosten jedem 
Autofahrer klar ist, dass auf dem Domplatz das Parken nicht erlaubt ist.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
 
& 
Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 34 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 223 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen + 204 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 11 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen + 9 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Vergleiche auch die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Vorschlägen Nr. 162 und 285. 
 
Der Domplatz ist durch das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ grundsätzlich gesperrt. Die 
entsprechenden Sperrzeichen befinden sich an den Zuf ahrten Pferdegasse / Domplatz und Michaelisplatz. 
Eingeschränkt wird das Sperrzeichen an der Pferdegasse / Domplatz durch Zusätze, die den Lieferverkehr in der 
Zeit von 19.00 bis 11.00 Uhr sowie die Zufahrt zu den Privat-, Schwerbehinderten- und Bewohnerparkplätzen 
erlauben. Das Sperrzeichen an der Straße Michaelis platz erlaubt die Zufahrt für Linienbusse und für 
Fahrradfahrer. Das Befahren des Domplatzes ist daher dem Individualverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. Leider 
wird das von den Verkehrsteilnehmern nicht immer beachtet. 
Der Domplatz selber wurde deshalb vor einigen Jahren im Einvernehmen mit dem Bistum Münster für den 
Parkverkehr baulich durch Pfosten gesperrt. Eine Freigabe des Platzes zum Parken wurde von den politischen 
Gremien in den Entscheidungen zum Parkraumkonzept nicht erwogen. Grundlage dieser Entscheidungen war 
die Wahrung der historischen Bedeutung des Domplatzes. Leider sind in der Vergangenheit fast alle Pfosten 
beschädigt worden oder abhanden gekommen. Aus di esem Grund wurde eine Erneuerung der baulichen 
Sperrung notwendig.  
Bei der technischen Umsetzung wurde unter anderem der Einbau von elektrisch versenkbaren Pfosten erwogen. 
Hiermit sollte die Funktionsfähigkeit auch während der Wintermonate gewährleistet werden, damit der 
Wochenmarkt auf dem Domplatz unbeeinträchtigt aufgebaut werden kann. In den vergangenen Jahren hatte sich 
herausgestellt, dass manuell einsetzbar e Pfosten in den Wintermonaten sehr schnell vereisen. Das führte zu 
massiven Verzögerungen beim Marktaufbau. Dies ist be i elektrischen Pfosten nicht zu erwarten. Da bei 
elektrischen Pfosten mit Kosten von je 10.000 € je St ück gerechnet werden muss, hat sich die Stadtverwaltung 
um eine kostengünstigere Lösung bemüht. Zum Einsatz sollen nun mechanisch versenkbare Pfosten kommen. 
Deren Kosten sind mit zirka 4.500 € je Stück anzuset zen. Hinzu kommen Kosten für die Tiefbauarbeiten. Die 
Gesamtkosten belaufen sich auf zirka 32.000 €. Der Eins atz mechanisch versenkbarer Pfosten verursacht im 
Ergebnis um zirka 50 Prozent geringere Kosten als der Einbau elektrisch versenkbarer Pfosten. Die Pfosten 
sollen bis Ende Oktober 2011 installiert sein. Für die Pfosten entstehen ab dem Jahr 2012 jährliche 
Wartungskosten in Höhe von zirka 1.000 Euro. 
Finanzielle 
Auswirkung: 
2012: + 1.000 € 2013: + 1.000 € 2014: + 1.000 € 2015: + 1.000 € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung mit dem Einbau mechanisch versenkbarer Poller (anstelle 
von elektrischen) am Michaelisplatz bis voraussichtlic h Ende Oktober 2011 dem Vorschlagsanliegen teilweise 
nachkommt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

433 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Sieben Bahnhaltepunkte umgehend reaktivieren“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Seit 20 Jahren werden zwei Haltepunkte aufwändig geplan t, inzwischen erstickt die Stadt im Autoverkehr. Zu 
Verkehrsentlastung und Klimaschutz baut die Stadt selbst sieben neue Haltepunkte einfach und kostengünstig.“ 
Erläuterung: „In den 60er Jahren wurden die folgenden sieb en Haltepunkte an eingleisigen Strecken aufgegeben: Roxel, 
Mecklenbeck, Geist, Danziger Freiheit, Handorf, Kinderhaus, Berg Fidel. Ihre Reaktivierung entlastet die 
städtischen Straßen vom Autoverkehr und dient dem Klima- und Umweltschutz. Inzwischen werden diese 
Strecken mit neuen schnellen Zügen im NRW-Takt befahren. Für Pendler sind sie aber oft nicht attraktiv, da sie 
nur am Hauptbahnhof halten. Ein Havixbecker, der am Clemenshospital arbeitet, fährt heute mit Bahn und Bus 
fast eine Stunde zum Arbeitsplatz. Gäbe es den Haltepunkt Geist, bräuchte er nur 20 Minuten. Kosten: Für 
einfache Seitenbahnsteige mit der Ausstattung einer Bushaltestelle würden die jetzt für die aufwändige Planung 
von Roxel und Mecklenbeck vorgesehenen Mittel für alle ausreichen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 102 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen + 86 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 124 Ja-Stimmen 47 Nein-Stimmen + 77 Differenz Ja – Nein 
& 
Stadtbezirks-
veranstaltung 
(West) 
9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen + 7 Differenz Ja – Nein 
Bewertungsphase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
& 
Stadtbezirks-
veranstaltung 
(Nord) 
11 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen + 10 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Stadt Münster ist bestrebt, den Schienenpersonennahverkehr weiter zu verbessern, um insbesondere den 
Pendlerverkehr vom Kraftfahrzeugverkehr zugunsten des Schienenverkehrs zu verlagern. Zur 
Entscheidungsvorbereitung, welche Schienenstrecken und Standorte für mögliche neue Haltepunkte geeignet 
sind, wurden in der Vergangenheit Untersuchungen dur chgeführt. Im Ergebnis stellten sich die Haltepunkte 
Mecklenbeck und Roxel als die am Besten geeigneten Proj ekte heraus, so dass diese weiterverfolgt wurden und 
nun bis Ende 2013 realisiert werden sollen (Finanzmittel stehen zur Verfügung).  
Die anderen im Vorschlag genannten Haltepunkte werden zurzeit im Rahmen der Erarbeitung des 
Verkehrsentwicklungsplanes (VEP)  Münster 2025 unter dem Gesi chtspunkt der zu erwartenden 
Fahrgastnachfrage untersucht. Sollten die Ergebnisse positiv sein, wird die Stadt die notwendigen 
Abstimmungen mit dem Zweckverband Nahverkehr Westalen Lippe und der DB AG vornehmen. Ergänzend ist 
darauf hinzuweisen, dass die die Stadt Münster zur För derung umweltverträglicher Mobilität im südöstlichen 
Korridor die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) mit insgesamt 5 neuen Haltepunkten im 
Stadtgebiet beabsichtigt, für die eine mittel- bis langfristige Planungsperspektive gilt. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015: - € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird insoweit aufgegriffen, dass die Haltepunkte Roxel und Mecklenbeck bis Ende 2013 gebaut 
und in Betrieb genommen werden. Bzgl. der weiteren gena nnten Haltepunkte sind die Untersuchungsergebnisse 
im Rahmen des VEP Münster 2025 abzuwarten und ggf. die notwendigen Abstimmungsverfahren einzuleiten. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 437 
Titel: „Bepflanzung von Kreisverkehren“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Stadt spart Geld, wenn sie bereits bei der Planung von Kreisverkehren die spätere Bepflanzung 
berücksichtigt, beispielsweise beim Anlegen von Schotterbeeten.“ 
Erläuterung: „Grundsätzlich so llten eher Boden deckende Pflanzen (und Unkrautflies) anstatt Rasenflächen verwendet 
werden.“ 
 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 26 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 21 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 228 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen + 212 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Grundsätzlich verwendet die Stadt fü r die Bepflanzung von Kreisverkehr en aus Kostengründen die Rasensaat 
mit Baumpflanzungen, es sei denn, es werden Sponsoren gefunden, die die Kosten für eine kostenintensivere  
Bepflanzung eines Kreisverkehrs (z. B. Angelmodde, Wo lbeck, Handorf, Amelsbüren, Loddenheide) mit Boden 
deckenden Pflanzen, Unkrautflies übernehmen. 
In den vergangenen Jahren konnte dieses „Sponsorenmodell“ bereits bei einigen Kreisverkehrsinseln umgesetzt 
werden. 
Um Sponsoren zu gewinnen, wurde im Rahmen des Proj ekts „Münster bekennt Farbe“ eine bürgerschaftliche 
Kampagne ins Leben gerufen mit dem Ziel, Bürger/innen zu motivieren, sich ehrenamtlich im „grünen Bereich“ zu 
engagieren und die Grünstruktur der Stadt weiterhin zu  verbessern. Im Kampagnenjahr 2010 konnten insgesamt 
43 über Sponsoren finanzierte Projekte umgesetzt werden. Darunter waren auch Private, die die 
kostenaufwändige Bepflanzung von Kreisverkehren übernommen haben. Die Verwaltung geht davon aus, dass 
auch künftig durch die weitere Bewerbung des Projekts  „Münster bekennt Farbe“ Private gefunden werden 
können, die sich im genannten Sinne engagieren möchten. 
Der Vorschlag enthält auch den Hinweis, dass bei der Planung von Kreisverkehren aus Kostengründen die 
spätere Bepflanzung berücksichtigt werden sollte. Dieses Ziel verfolgt die Verwaltung auch, indem sie bereits in 
der Planungsphase auf mögliche Sponsoren zugeht. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits umgesetzt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord       
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

443 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Gesundheitsförderung in Grundschulen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Weiterfinanzierung von Unterrichtsprojekten zur gesunden Ernährung von Schulkindern“ 
Erläuterung: „Das Wissen um den Wert der Gesundheit als höc hstes Gut der Menschen muss so früh wie möglich erlernt 
werden. Bisher wurden in den Grundschulen Unterrichtsprojekte zur gesunden Ernährung durchgeführt. Die 
Gelder dafür sind nun erschöpft. Hier wäre eine Weiterfinanzierung zukunfts weisend und auf Dauer 
kostensparend. Wenn dafür einige Blumen weniger ge pflanzt werden oder der riesige Zuschuss für den 
Elefantenpark für die Menschen verwendet würde, wäre die Durchführung dieser Unterrichtsprojekte auf viele 
Jahre gesichert.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 38 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 30 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 237 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen + 209 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Paal Dezernat für Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Dr. Schulze Kalthoff Gesundheitsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die zahlreichen Angebote zum Thema „Gesunde Ernähung an Schulen“ wurden und werden in vielfältiger Weise 
durch verschiedene Akteure in unterschiedlichen Zusammenhängen erbracht, z. B. in Unterrichtseinheiten, durch 
Informationsangebote für Schulen im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung (unter Einbindung der 
Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW), Bera tungsangebote für Schulen zur Optimierung der 
Mittagsverpflegung, Ernährungsführerschein usw. Darüber hi naus sind noch zahlreiche Projekte zu nennen, die 
über Bundes- und Landesmittel, Stiftungsmittel etc. im Ei nzelfall finanziert werden. Diese Angebote für eine 
gesunde Ernährung von Kindern können auch in Zukunft von den Schulen mit externen Mitteln (Fördergelder des 
Bundes, Stiftungsgelder u. a.) durchgeführt werden, w enn die Schulen sich darum bemühen. Wie viele der 
Grundschüler in Münster in den letzten Jahren oder akt uell durch derartige Projekte erreicht wurden oder 
werden, ist nicht bekannt, da Daten hierzu nicht erhoben werden. 
Aufgabenschwerpunkt der Stadt Münster ist es, im R ahmen der Gesundheitsprävention insbesondere Kindern 
und deren Eltern in Quartieren mit erhöhtem Bedarf im  Bereich der gesunden Ernährung Hilfestellungen zu 
geben. Die vom Gesundheitsamt durchgeführten Angebot e im Projekt „Gesund aufwachsen in Münster“ an 
Grundschulen haben sich aber als nicht nachhaltig erwiesen, da sie insbesondere die Eltern nicht ausreichend 
erreichten. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Kinderarmutsvorlage festgelegt, mit Ernährungsprojekten 
noch „früher“ zu
 beginnen und bereits Ernährungsberatung in den Familien mit erh öhtem Bedarf stattfinden zu 
lassen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen, da der Aufgaben schwerpunkt der Stadt Münster im Bereich der „Frühen 
Hilfen“ in Familien liegt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
      
23.11.2011 Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und Arbeitsförderung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 446 
Titel: „Streichung des Zuschusses“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Zuschuss zur Durchführung des "Guten Montags" in Höhe von 2.980,- Euro streichen.“ 
 
 
Erläuterung: „Die Stadt Münster bezahlt diesen Zuschuss, siehe Seite 397, Fundstelle: 
http://www.muenster.de/stadt/finanzen/pdf/HPL_2011_Band1.pdf“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 49 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 41 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 107 Ja-Stimmen 69 Nein-Stimmen + 38 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadträtin Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Schnell Kulturamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der „Gute Montag“ wird alle drei Jahre von der müns terschen Bäckergilde begangen. Es handelt sich um eine 
Traditionsveranstaltung, die das Schützenfest der Gesellen mit der Erinnerung an die Belagerung Wiens 
verbindet (Münstersche Bäckergesellen sollen der Legende nach die Stadt vor der Invasion durch rechtzeitige 
Alarmierung bewahrt haben). 
Höhepunkte des Festes sind das Königsschießen und der Festumzug durch die Innenstadt, sowie der 
anschließende Königsball. Der nächste „Gute Montag“ der Bäckerinnung ist turnusgemäß in 2013 vorgesehen.  
Der „Gute Montag“ ist die einzige Veranstaltung dieser Art, die einen Regelzuschuss (alle drei Jahre 2.980 Euro) 
aus dem Kulturhaushalt erhält. Andere Gildeveranstaltungen solcher oder ähnlicher Art erhalten keine Förderung 
aus dem Kulturhaushalt.  
Der Großteil der Veranstaltungsfinanzierung erfolgt durch den Einsatz von Eigenmitteln und aus Mitteln der 
Fördervereine der Bäcker- und Konditoreninnungen (Gesamt budget ca. 20.000 Euro). Ob die Sicherstellung der 
Finanzierung des „Guten Montags“ ohne städtischen Zuschuss möglich ist, kann nicht abschließend beurteilt 
werden. Bei Streichung des Zuschusses ist die Stadt Müns ter dann nicht mehr an dieser Traditionsveranstaltung 
beteiligt. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufzugreifen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 Kulturausschuss       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

454 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Fuß- Radfahrertunnel Marktallee“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Unterführung besser ausleuchten und S purentrennung einrichten. Unfallprävention durch Polizeidauerkontrolle 
forcieren. Lotsen könnten zusätzlich installiert werden.“ 
Erläuterung: „Die Unterführung von der alten Prinzenbrücke unter die Bahnlinie fü hrt recht steil in die Tiefe bei schlechter 
Beleuchtung und Begegnungsverkehr ohne räumliche Tr ennung. Viele Zusammenstöße von Fußgängern mit 
Radfahrern sind bereits passiert. Schwere Körperverletzungen von Zusammenstößen von Radfahrern sind bei 
den Versicherungen dokumentiert. Die Sicherheit der Schüler ist stark gefährdet, weil zu viel Rücksichtslosigkeit 
im morgendlichen Schulverkehr praktiziert wird.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 4 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen - 10 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 187 Ja-Stimmen 60 Nein-Stimmen + 127 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen + 16 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag umfasst mehrere Teilaspekte, die nachfolgend einzeln erläutert werden: 
 
1) Unterführung besser ausleuchten 
 
Grundsätzlich besteht gerade in Unte rführungen und Tunneln ein subjektiv höheres Sicherheitsbedürfnis der 
Nutzerinnen und Nutzer. Diesem Sicherheitsbedürfnis  kann unter anderem durch eine gute Ausleuchtung von 
Unterführungen und Tunneln begegnet werden. 
Bei dem Fuß- und Radwegetunnel an der Marktallee ist di e Beleuchtungssituation im Rahmen eines Ortstermins 
zwischen Tiefbauamt und der Bezirksvertretung Münste r-Hiltrup am 02.03.2010 begutac htet worden. Wie auch 
schon in diesem Ortstermin angesprochen hält die Verwaltung die vorhandene Beleuchtung für ausreichend. 
Eine Gesichtererkennung in der Nacht ist gegeben. 
Dennoch ist es möglich, die Beleuc htungsstärke im Tunnel durch sechs zusätzliche Leuchten zu verdoppeln. 
Dabei fallen einmalige Installationskosten von 5.200 Euro und jährliche Unterhaltungskosten von 1.200 Euro an.  
 
2) Spurentrennung einrichten 
 
Der Gesamtabschnitt der angesprochenen Verbindungsstrecke zwischen der Marktallee und dem Osttor ist zirka 
290 Meter lang. Im Bereich der unmittelbaren Unterführung (auf zirka 80 Metern) besteht bereits eine Trennung 
zwischen den Radfahrern und den Fußgängern. Hier wurde ein Sperrgitter installiert. In den verbleibenden 
Restabschnitten ist lediglich eine optische Trennung durch  verschiedene Pflasterungen vorhanden. Hier könnte 
eine durchgehende Markierung erfolgen, um die Fußgänger und Radfahrer noch deutlicher voneinander zu 
trennen.                                                                                                                           … (Fortsetzung Folgeseite) 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: 1) +5.200 € 
2) +1.500 € 
2013: 1) +1.200 € 
2) +   150 € 
2014: 1) +1.200 € 
2) +   150 € 
2015: 1) +1.200 € 
2) +   150 € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Halbjahr 2012 im Bereich des Fuß- und Radwegetunnels an der 
Marktallee die Spurentrennung durch Neu- und Nachmarkierungen zu verbessern und die Beleuchtungsstärke im 
Tunnel zu verdoppeln. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Zur Trennung der Radfahrerströme aus den unterschiedlichen Richtungen ist bereits eine durchgehende Leitlinie 
markiert worden. Diese ist jedoch zum Teil bereits abgefahren.  
• Neu- und Nachmarkierungen können im Rahmen de r Straßenunterhaltung vorgenommen werden. Die 
Gesamtkosten der Nachmarkierung der vorhandenen Le itlinie und der vorgenannten zusätzlichen Trennlinie 
zum Fußgängerbereich belaufen sich auf zirka 1.500 Euro. Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf zirka 
150 Euro.  
• Eine alternative Trennung des Fußgänger- und des R adverkehrs und der bestehenden Leitlinie für den 
Radverkehr mittels weißer Steine ist mit zirka 25.000 Euro zu veranschlagen. Zusätzlicher 
Unterhaltungsaufwand würde jedoch in diesem Fall nicht mehr anfallen. 
Da vorgesehen ist, in absehbarer Zeit einen Rad- und Gehweg über die Brücke Osttor zu bauen, wird ein Teil 
der Radfahrer und Fußgänger diesen neuen Radweg nutzen. Nach dem Bau ist davon auszugehen, dass die 
Unterführung zukünftig nicht mehr so stark genutzt wird, wie es derzeit der Fall ist.  
Daher empfiehlt die Stadtverwaltung die kostengünsti gere Alternative der Markierung mittels Farbe oder 
Heißplastik. Dies scheint aufgrund der aktuell in Teilbereichen abgefahrenen Bestandsmarkierung sinnvoll.  
 
3) Lotsen einsetzen, Überwachung durch die Polizei 
 
Lotsen haben lediglich an Querungsstellen bzw. in Schulwegbereichen die Aufgabe, Verkehrsteilnehmern zu 
helfen, die Straße sicher zu queren. Dem Einsatz von Lotsen wird seitens der mit Verkehrsfragen beauftragten 
Fachämter der Stadtverwaltung und der Polizei nicht zugestimmt.  
Die Kontrolle des fließenden Verkehrs und somit auch des Radverkehrs fällt in den Aufgabenbereich der Polizei. 
Eine Dauerkontrolle oder regelmäßige Regelung im Bereich der Unterführung durch die Polizei kann jedoch nicht 
erfolgen. Lediglich sporadische Kontrollen bzw. Über wachungen im Rahmen der personellen Möglichkeiten oder 
im Rahmen der Schulwegsicherung können durch die Polizei geleistet werden.

456 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Kreisverkehr Osttor mit Albersloher Weg“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Münster Südost durch Kreisverkehr besser anbinden und sicherer machen.“ 
 
Erläuterung: „Die Ausfallstraß e Albersloher Weg kreuzt die Verbindung der be iden Ortsteile Hiltrup mit Wolbeck. Diese 
Unfallkreuzung muss durch einen großen Kreisverkehr entschärft werden und zu mehr flüssigen Verkehr führen.“ 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 12 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 5 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 179 Ja-Stimmen 59 Nein-Stimmen + 120 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 30 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen + 20 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Rat hat am 11.02.2009 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 526  „Albersloher Weg – 
Vom Otto-Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße“ gefasst (http://www.stadt-muens ter.de/ratsinfo/00001/ 
vo_2004030234.htm). Der Bebauungsplan wird zurz eit von der Verwaltung erarbeitet. Inhalt des 
Bebauungsplanes ist auch der Umbau des Knotenpunktes Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße zu einem 
Kreisverkehr. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes kann die Maßnahme im Rahmen des Ausbaus des 
Albersloher Weges umgesetzt werden. Über den Zeitp unkt der Umsetzung wird im Rahmen der jährlich 
stattfindenden Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berü cksichtigung der dann gege benen 
Haushalts- und Finanzlage entschieden.  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits umgesetzt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 466 
Titel: „Paten für Grünflächen, Spielplätze, Gehwege“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Es wäre doch gut, wenn die Bürger der Stadt mehr Verantwortung für ihre unmittelbare Umgebung bekommen. 
Die Stadt sucht nach Paten, die sich ehrenamtlich um Grünanlagen, Gehwege, Spielplätze und so weiter 
kümmern. Das entlastet dann das Stadtbudget.“ 
Erläuterung: Für diesen Vorschlag wurden keine Erläuterungen eingetragen. 
Vorschlags-
phase 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen + 15 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 186 Ja-Stimmen 35 Nein-Stimmen + 151 Differenz Ja – Nein 
& 
Stadtbezirks-
veranstaltung 
(Hiltrup) 
20 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme + 19 Differenz Ja – Nein 
Bewertungsphase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
& 
Stadtbezirks-
veranstaltung 
(Ost) 
10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme + 9 Differenz Ja - Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz hat mit dem Wettbewerb der ‚Entente Florale’ im Jahre 2007 die 
bürgerschaftliche Kampagne „Münster bekennt Farbe“ in s Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger zu 
motivieren, sich ehrenamtlich im „grünen Bereich“ zu engagieren und die Grünstruktur der Stadt Münster 
weiterhin nachhaltig zu verbessern. 
Damit wurde ein langfristiger Sponsorenpool für das Grünsponsoring aufgebaut, in dem sich Einzelpersonen, 
Vereine und Firmen befinden, die ein einzelnes Projekt über Jahre hinaus begleiten oder die sich im Laufe der 
Jahre für verschiedene Projekte engagieren möchten. Das Spektrum des Engagement s reicht von der Pflege 
einer Baumscheibe über Baumspenden und -patenschaften bis hin zur Gestaltung von Verkehrskreiseln und der 
Pflege öffentlicher Grünf lächen. Durch den so erlangten hohen Bekanntheitsgrad konnten alleine im 
Kampagnenjahr 2010 insgesamt 43 verschiedene Projekte umgesetzt werden.  
Weiterhin ist die Anzahl der Spielplatzpatenschaften in den letzten beiden Jahren auf fast 30 gestiegen. Nach 
dem erfolgreichen Projekt „Bürgerbäume" wuchs auch die Zahl der Baumpatenschaften auf insgesamt 235. 
Auf Grund der geschilderten Ergebnisse und der hohen Resonanz dieser gut angenommenen bürgerschaftlichen 
Kampagne wird die Kampagne „Münster bekennt Farbe“ auch im nächsten Jahr intensiv fortgesetzt, mit dem 
Ziel, einen immer größeren Personenkreis in der Bürgerschaft zu finden, die bereit und in der Lage ist, 
Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Es wird festgestellt, dass der Vorschlag im Rahmen de r Kampagne „Münster bekennt Farbe“ auch im nächsten 
Jahr aktiv umgesetzt wird. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord       
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

475 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Keine Subventionierung des Münster-Bahnhofs“ 
K
b
urzbeschrei-
ung: 
„Keine 5 Millionen € für den Bahnhof. Was gemacht werden muss, investiert die Bahn gerade und das 
angeschlossene Kaufhaus mit Aufenthaltsqualität muss die Stadt nicht finanzieren, denn sie hat das Geld nicht 
dazu, muss dafür Schulden machen.“ 
Erläuterung: „Auf die Gestaltung des Bahnhofs kann die St adt auch ohne zu zahlen Einfluss nehmen. Wenn überhaupt 
städtisches Geld fließen sollte, dann bestenfalls für das Umfeld des Bahnhofs, da gibt es einiges zu tun.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern 
fl i t)
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 50 Ja-Stimmen 29 Nein-Stimmen + 21 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 142 Ja-Stimmen 86 Nein-Stimmen + 56 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 7 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Rat der Stadt Münster hat sich sowohl in der letzten als auch in der laufenden Wahlzeit intensiv mit der 
Frage einer finanziellen kommunalen Beteiligung am Projekt „Umbau und Modernisierung Empfangsgebäude 
Münster Hauptbahnhof“ befasst und im Ergebnis am 07.05.2008 und 06.04.2011 positive Beschlüsse gefasst.  
Der aktuellere Beschluss vom 06.04.2011 (V0159/2011 – 1. Ergänzung, http://www.stadt-muenster.de/
ratsinfo/ 
00001/vo_2004033080.htm ) lautet:  
„Aufgrund des gestalterischen, funk tionalen und städtebaulichen Mehrwe rts des Projektes der DB [Deutsche 
Bahn] AG mit dem Ziel einer weiteren Attraktivitätsst eigerung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs 
stellt die Stadt Münster im Rahmen der noch vorzulegenden Gesamtfinanzierung des Projektes durch die DB AG 
eine Finanzierungsbeteiligung der Stadt Münster in Höhe von maximal 5,0 Millionen Euro nur für das 
Gesamtprojekt (West- und Ostseite) in Aussicht.“  
Im Hinblick auf die nach den Ausschreibungsunterlagen zum Plan ungsverfahren der DB AG von der Stadt auf 
insgesamt max. 10.000 m² begrenzte Einzelhandelsfläche bleibt die aktuell vorgelegte Planung der DB AG unter 
Anrechnung der bestehenden Einzelhandelsfläch en tatsächlich noch deutlich unter 5.000 m² 
Gesamtverkaufsfläche. Die Beschränkung der künftigen Ei nzelhandelsflächen im vorgestellten Entwurf und die 
Herausstellung der originär en „Bahnhof-Funktion“ schafft in der Zusa mmenschau einen stadt verträglichen Mix 
aus Bahnhofs- und Verkehrsfunktion, Aufenthalts- und Verbi ndungsfunktion, Einkaufs- und 
Dienstleistungsfunktion. Somit kann nicht von einem Kaufhaus im Hauptbahnhof gesprochen werden. Im Übrigen 
dient der Zuschuss nicht der Subventionierung eines Kaufhauses oder sonstiger Einzelhandelseinrichtungen. 
 
Der städtebauliche Mehrwert umfasst die für Besucher  bzw. Reisende im Rahmen des Umbaus geplanten 
Veränderungen bzw. Verbesserungen, zum Beispiel: Größe und Lage der Einzelhandelsflächen, maximale 
bauliche Ausformung des Gebäudes, transparente Bahnh ofshalle, Geradlinigkeit der Wegeverbindungen, 
großzügige Eingangssituation, Erreichbarkeit un d Orientierung im Gebäude, Funktionszusammenhänge, 
gestalterische Einbindung, Gestaltung des Gebäudes , Einbindung in die Stadtstruktur, Aufwertung der 
Umsteigebeziehungen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrädern und Pkws zur Bahn, zwingender 
Funktionszusammenhang zwischen Ost- und Westseite.                                            … (Fortsetzung Folgeseite)  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Die Gestaltung der Freiflächen auf der Ostseite erfo lgt unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln des 
Landes NRW und von Beiträgen aus der Stellplatzablöse  (Stellplatzablösesatzung vom 16.02.2006 der Stadt 
Münster, in Verbindung mit Paragraf 51 Absatz 6 Bauordnung NRW) durch die Stadt Münster in Absprache mit der 
DB AG. Sie ist somit nicht Bestandteil der 5 Millionen Euro. 
 
Unabhängig von der Frage, ob diese Beschlusslage - bei Erfüllung aller städtischerseits formulierter Bedingungen - 
rechtliche Verbindlichkeit  für den Pr ojektträger auf Zahlung von bis zu 5 Mio. € schafft, muss darauf hingewiesen 
werden, dass das sehr komplexe Thema politisch in zwei  Ratsperioden intensiv beraten und mit positivem Ergebnis 
entschieden wurde. Diese positiven Voten des Rates stellen eine zentrale Grundlage für die bisherige, laufende und 
weitere Projektrealisierung dar, da der Projektträger nicht zuletzt wegen des Selbstverständnisses der Stadt davon 
ausgehen darf, dass die Stadt  zu ihren gefassten Beschlüssen steht.  
Würde die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt von ihrer Beschlusslage abrücken, würde sie ihre seit 2008 eingenommene 
Haltung ohne jede Änderung im Projekt-Sachverhalt aufgeben.  Unterstellt, das wäre für die Stadt rechtlich möglich, 
würde sie ihr Image als verlässlicher Verhandlungspartner fü r Projektentwickler und Investoren auf Dauer bzw. für 
einen langen Zeitraum verspielen. Die davon ausgehenden negativen Folgen sind nicht absehbar.

479 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Ampeln ausschalten“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Viele Ampeln in Münster sind überflüssig und sollten nachts ausgeschaltet werden.“ 
Erläuterung: „In Münster gibt es zu viele Ampeln; auf viele kann man verzichten. Dann würden die Menschen wieder lernen, 
ihre Aufmerksamkeitssinne zu benutzen, und man wür de Strom und Wartungskosten sparen. Insbesondere am 
späten Abend und nachts können meines  Erachtens 90 Prozent der Ampeln ausgeschaltet werden, weil sie 
sowieso niemand braucht, denn die Straßen sind in der Regel leer. Die Stromeinsparung ist groß und auch der 
Benzinverbrauch wird geringer, weil man nicht im Leerlauf vor roten Ampeln steht, obwohl man weit und breit der 
einzige Verkehrsteilnehmer ist. Vorfahrt beachten und festzu stellen, ob eine Straße frei ist, können doch auch 
Autofahrer.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 96 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 82 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 232 Ja-Stimmen 25 Nein-Stimmen + 207 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schulze-Werner Ordnungsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Von den zurzeit 297 Lichtsignalanlagen (Ampeln) auf dem Gebiet der Stadt Münster werden 273 vom Tiefbauamt 
der Stadt Münster betrieben. Davon sind 157 rund um die Uhr in Betrieb. Als haushaltswirksames 
Einsparpotenzial für die Stadt Münster sind im Wesent lichen die Stromkosten zu nennen. Als Größenordnung 
kann bei einer Abschaltung von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr unter Berücksichtigung des aktuellen 
Gesamtstromverbrauchs an den städtischen Lichtsi gnalanlagen (zirka 320.000 Euro) von einer 
Energieeinsparung von zirka 300 Euro pro Jahr und Anlage ausgegangen werden. Wenn alle 157 Ampeln in den 
Nachtstunden (von 24.00 bis 6.00 Uhr) abgeschaltet werden könnten – wovon unter 
Verkehrssicherheitsaspekten nicht auszugehen ist – würde sich ein Einsparpotenzial von maximal zirka 47.000 
Euro pro Jahr ergeben. 
Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung besagen zu diesem Punkt: „Lichtzeichenanlagen 
sollten in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden“ und „Nächtliches Abschalten ist nur dann zu 
verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist“.  
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in einer 2008 veröffentlichten 
Untersuchung nachgewiesen, dass die bisher weit verbre itete Praxis, Lichtsignalanlagen nachts abzuschalten, 
aus Sicherheitsgründen nicht zu vertreten ist. Die aus den Nachtabschaltungen resultierenden 
volkswirtschaftlichen Verluste durch Unfälle überschre iten laut dem GDV die bewertbaren Einsparungen beim 
Energieverbrauch, bei den Warte- und Reisezeiten sowie den eventuellen Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe 
und Umweltverbesserungen häufig erheblich. Das zustän dige NRW-Ministerium hat die Städte durch Erlass 
angewiesen, die Unfallentwicklung an allen in 2009 nachts abgeschalteten Lichtsignalanlagen zu überprüfen und 
bei Auffälligkeiten umgehend in den Ganztagsbetrieb zu nehmen. Unter Teilnahme der Polizei entscheidet die 
Unfallkommission innerhalb der Stadt Münster auf der Basi s der Unfalllage und der Verkehrssicherheit über eine 
Nachtabschaltung bzw. -einschaltung von Lichtsignalanlagen. Entscheidend ist also die Bewertung der 
Verkehrssicherheit und der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten.  
Aus diesen Gründen wird von der Verwaltung kein Gestaltungsspielraum gesehen, dem Anliegen zu folgen. 
Vielmehr ist regelmäßig zu prüfen, ob die aktuell nachts ausgeschalteten Anlagen aus Sicherheitsgründen 
ganztags in Betrieb genommen werden müssen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 483 
Titel: „Räumung der Radwege bei Schneefall“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Radwege, welche ein Teil der Straße sind und nich t durch die Bordsteinkante abgetrennt, müssen bei 
Schneefall auch geräumt werden.“ 
Erläuterung: „Radwege, welche ein Teil der Straße sind un d nicht durch die Bordsteinkante abgetrennt, müssen bei 
Schneefall auch geräumt werden. In der Vergangenheit war es so, dass diese Radwege nicht zu befahren sind. 
Zusätzlich zum gefallenen Schnee werden diese Radwege noch mit dem Schnee der vorbeifahrenden Autos 
zugeschüttet, zusätzlich noch von Anliegern, welche ihren Schnee vom Gehweg auf diesen Radwegen 
entsorgen. Als Beispiel sind zu nennen: der Radweg Münzstraße sowie Wilhelmstraße Ecke Grevener Straße an 
der Aral-Tankstelle.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 71 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 56 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 258 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 243 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Hasenkamp Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Grundsätzlich werden die Radwege auf den Fahr bahnen der verkehrswichtigen Straßen im 
Fahrbahnwinterdienst zusammen mit den Fahrbahnen für die Fahrzeuge geräumt. Allerdings waren die 
gefallenen Schneemengen in den letzten beiden Wint ern (2009/2010 und 2010/2011) so groß, dass keine 
andere Möglichkeit blieb, als den von den Fahrbahnen geräumten Schnee auf den Fahrradstreifen abzulagern.  
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
In Abhängigkeit von der Wetterlage wird sich die Verwaltung auch zukünftig darum bemühen, die Radwege auf 
den Fahrbahnen der verkehrswichtigen Straßen zu räumen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Werksausschuss der 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

486 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Sozialpädagogische Schulung von Jugendbetreuern“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Ziele: Prävention und anderes in den brisanten Bereichen "Missbrauch von Kindern und Jugendlichen", 
"Gewalt", "Drogen", Förderung der Kompetenzen und anderem in den Bereichen "Integration", "Sozialverhalten"“ 
Erläuterung: „In verschiedenen Bereichen (Sportvereine, Jug endheime, gebundener Ganztag (Kooperation Schule-Vereine)) 
müssen die Kinder/Jugendlichen von pädagogisch nicht ge schulten ehrenamtlichen Übungsleitern/innen betreut 
werden. Daher wäre es sinnvoll, wenn die Ehrenamtlichen, insbesondere in St adtteilen mit sogenannten 
"sozialen Brennpunkten", bei Bedarf sozialpädagogische Hilfe erhalten würden. Um den Gruppen und Vereinen 
diese Kosten, welche sie nicht selbst stemmen können zu ersparen, würde diese gezielte Schulung/Fortbildung 
exakt an der richtigen Stelle einsetzen. An einigen Schulen werden übrigens schon punktuell hauptamtliche 
Sozialpädagogen zur Unterstützung von Lehrerinnen/Lehrern eingesetzt.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 16  Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 8 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 231 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 216 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadträtin Dr. Hanke Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Frau Pohl Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das mit dem Vorschlag aufgegriffene Anliegen, die Kompetenzen der im pädagogischen Raum Tätigen zu 
fördern,  ist Teil der laufenden Aufgabenerledigung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.  
Gerade im Bereich der im Vorschlag angesprochenen Schnittstelle zwischen Schule und Jugendarbeit sind 
zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung des offenen Ganztagsbereichs an Schulen in den 
letzten Jahren ergriffen worden, die im Ergebnis dem  Anliegen der Kompetenzstärkung der nicht pädagogisch 
ausgebildeten Akteure dienen. Hier sind zu nennen: 
• An allen Grund-, Haupt- und Förderschulen sind zwischenzeitlich pädagogische Fachkräfte tätig, zu 
deren Aufgaben auch die fachliche Anleitung der Honorarkräfte / geringfügig Beschäftigten gehört. 
Zudem sind sie Ansprechpartner für Vereine, die im Rahmen des offenen Ganztags 
Nachmittagsangebote durchführen.  
• Seit zwei Jahren ist eine Fachberatung für den o ffenen Ganztag beim Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien eingerichtet worden und organisiert unter anderem Fortbildungsveranstaltungen für die 
pädagogischen Fachkräfte.  
Beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stehen hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung.  
Für die Bildung und Qualifikation von Ehrenamtlichen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit können zusätz-
lich finanzielle Mittel beantragt werden (Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
freier Träger in Münster, http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/Richtlinien_Foerderung_neu.pdf
). 
Antragsberechtigt sind Träger der Jugendhilfe, Verbände, Gruppen und Initiativen, die in der Kinder- und Jugend-
arbeit tätig sind. Grundsätzlich ist eine Eigenleistung  in Höhe des Gesamtzuschusses in Höhe von mindestens 
15% zu tragen. Die städtisch dafür insgesamt bereit gestellten Mittel sind ausreichend, so dass keine Anträge auf 
Fortbildungsfinanzierung zurückgewiesen werden müssen. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugend-
liche und Familien 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 490 
Titel: „Fahrradstraße im Bezirk Mitte“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Stadt richtet eine Fahrradstraße (mit Freigab e für Kfz- und Busverkehr) ein auf dem Straßenzug: 
Johannisstraße - Bispinghof - Universitätsstraße - Geri chtsstraße - Hüfferstraße (Anschluss an Fahrradstraße 
Hittorfstraße) - Waldeyer Straße - Schmeddingstraße“ 
Erläuterung: „Die Route verbindet wichtige Einrichtungen der Universität vom Domplatz bis zu den Kliniken und Wohngebiete 
im Westen mit der Altstadt. Sie hat einen hohen Radanteil, die vorhandenen Radwege sind zum Teil völlig 
unzureichend. Die zunehmende Bedeutung des Radverkehrs (seit 2007 werden in der Stadt mehr Wege mit dem 
Rad zurückgelegt als mit dem Auto), seine Beschleunigung zum Beispiel durch Elektrifizierung (Pedelecs) und 
die Klimaschutzziele der Stadt erfordern eine Neuaufteil ung des nicht vermehrbaren städtischen Verkehrsraums. 
Kosten: Es entstehen lediglich Kosten für Beschilderun g und Fahrbahnmarkierungen. Dafür entfallen höhere 
Kosten für einen den gesetzlichen Vorschriften entspre chenden Ausbau der Radverkehrsanlagen. Vorhandene 
Radwege können den Gehwegen zugeschlagen werden, die an vielen Stellen ebenfalls unzureichend sind.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 50 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen + 28 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 116 Ja-Stimmen 56 Nein-Stimmen + 60 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Fahrradstraßen können nach der gültigen Straßenverkehrsordnung zur Bündelung des vorhandenen oder zu 
erwartenden Radverkehrs eingerichtet  werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder 
dies alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverk ehr als Radverkehr darf nur ausnahmsweise zugelassen 
werden und soll sich nach Möglichkeit auf den Anliegerverkehr beschränken. 
 
Bei dem Straßenzug Johannisstraße – Bispinghof – Geri chtsstraße – Hüfferstraße handelt es sich um einen 
Straßenzug mit wichtiger Verbindungs- und Erschließungsfunktion. Die Verkehrsbelastung des Kfz-Verkehrs liegt 
deutlich über dem vorhandenen Radverkehrsaufkommen . Zudem verkehren über diesen Straßenzug die 
Buslinien 11, 12, 13, 22 der sogenannten Domachse und wird die Altstadt mit Domplatz und Aegidiiparkhaus 
erschlossen. Für eine Verlagerung dieser Verkehre wird keine realistische Alternative gesehen. Eine Ausweisung 
des Straßenzugs als Fahrradstraße ist somit aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. 
 
Der Verwaltung ist bewusst, dass insbesondere die Radwege in der Hüfferstraße zwischen Badestraße und Am 
Schlossgarten nicht den Anforderungen der StVO hi nsichtlich einer funktion sgerechten und sicheren 
Radverkehrsabwicklung entsprechen. Deshalb erarbeitet die Verwaltung hierfür derzeit eine Planung, mit der 
diesen Mängeln abgeholfen werden soll. Es wird erwartet, dass nach Realisierung dieser Planung eine 
anforderungsgerechte Radverkehrsverbindung zwischen de r Fahrradstraße Waldeyer Straße und der Altstadt 
zur Verfügung steht. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird in die weiteren Planungsüberlegungen einbezogen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

492 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Energie sparen: Kreisverkehr statt Ampeln“ 
K
b
urzbeschrei-
ung: 
„Die Kreuzung Enschedeweg - Hensenstraße - Gievenbecker Weg - Gescherweg hat 18 Ampeln. Für einen 
Kreisverkehr ist reichlich Platz; Wartung und Stromzufuhr entfallen.“ 
Erläuterung: „Die Erneuerung des genann ten Kreisverkehrs sollte bald in Angriff und in den Plan vom Bau weiterer 
Kreisverkehre in Münster aufgenommen werden. Allerdings sind finanzielle Auswirkungen dieses Vorschlags im 
Haushalt 2012 nicht mehr zu erwarten. Das Projekt sollte trotzdem auf den Weg gebracht werden.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern 
fl i t)
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-West) 
 
& 
Internet-
abstimmung 57 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen + 44 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 249 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 235 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 8 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen + 5 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Umbau des Knotenpunktes Hensenstraße / Enschedeweg / Gescherweg zu einem Kreisverkehr wäre 
grundsätzlich möglich. Es steht ausreichend Fläche zur Verfügung und auch das Verkehrsaufkommen könnte 
leistungsfähig abgewickelt werden. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorschlag aus folgenden Gründen dennoch nicht gefolgt werden:  
• Die Höhe der Umbaukosten (Kosten schätzung 1998: 1,3 Mio. DM) würden in keinem Verhältnis zu den 
eingesparten Energiekosten stehen. 
• Die Lichtsignalanlage (LSA) des Knotenpunktes ist nicht abgängig. Das Steuergerät wurde 2008 
erneuert und die LSA auf LED-Technik umgerüstet. Die regelmäßigen jährlichen Unterhaltungskosten 
(Strom ca. 700,- €, Wartung ca. 1.200,- €) betra gen ca. 1900,- € (ohne Schadensbeseitigung nach 
Unfallflucht oder Vandalismus).  
• Der Knotenpunkt ist kein Unfallhäufungspunkt, sodass auch aus Gründen der Verkehrssicherheit kein 
unmittelbarer Handlungsbedarf für einen Umbau gegeben ist. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 506 
Titel: „Radverkehr angemessen finanzieren“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Durch Umschichtungen im Verkehrsetat werden die Invest itionen in den Radverkehr auf 15 Euro je Einwohner 
und Jahr angehoben. Um das Verlagerungspotential absch ätzen zu können, wird eine verkehrsartenabhängige 
Darstellung der Aufwendungen vorgelegt.“ 
Erläuterung: „Derzeit fehlen im Verkehrsetat Kenngrößen u nd Zeitreihen, die es der Bürgergesellschaft erlauben, die 
Veränderung der Verkehrsmittelwahl auch unter finanz technischen Aspekten zu bewerten und zu steuern. 
Transparenz beim Einsatz der Mittel ist jedoch eine we sentliche Voraussetzung für Effizienz und diese umso 
wichtiger je knapper die städtischen Gelder werd en. Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen für den 
motorisierten Verkehr verschlingen große Summen. Für den Radverkehr bleiben Almosen übrig. Die 
Investitionen für einen Auto- oder Motorrad-Fahrer lagen 2006 in Münster 14-mal höher als die für einen 
Radfahrer. Bei einem damaligen Verkehrsmix von 35 Prozent Rad zu 40 Prozent Kra ftfahrzeuge wird deutlich, 
wie effizient Radverkehrsinvestitionen im Hinblick auf die Verkehrsmittelwahl wirken. Ohne nennenswerte 
finanzielle Förderung erreicht Münster einen hohen Radv erkehrsanteil. Was könnte die Stadt Münster demnach 
erreichen, wenn sie zukünftig den Radverkehr tatsächlich finanziell fördern würde?“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 77 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen + 62 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 98 Ja-Stimmen 62 Nein-Stimmen + 36 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Grimm Tiefbauamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Im Haushalt 2011 stehen in der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen“ 
16,2 Mio. € für Investitionen im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes zu r Verfügung. Aus diesem Budget 
werden u.a. Straßen (Fahrbahnen, Rad- und Gehweg e), Brücken und Lichtsignalanlagen finanziert. Der 
Haushaltsplan ist so aufgebaut, dass die Kosten projektbezogen für jede Maßnahme (z.B. Albersloher Weg) 
veranschlagt werden. Daraus können keine Daten für di e Ermittlung der Investitionen für Teilbereiche (z. B. den 
Radverkehr) erhoben werden. Eine anteilige Aufsplittung einer Gesamtmaßnahme auf direkte und indirekte 
Investitionskosten in den Radverkehr ist automatisiert nicht möglich.  
Auf der Grundlage des Maßnahmenplans 2011 (Haushaltsplan 2011 S. 415 – 456) können die direkten 
Investitionskosten für den Radverkehr (Radwege) geschätzt werden: in 2011 sind das  rund 1,4 Mio €, oder rund 
5 € pro Einwohner. Die indirekten Investitionskosten in  den Radverkehr sind weder ermittelbar noch schätzbar. 
Beispiele dafür sind die Nutzung einer Erschließungsstraße im Wohngebiet durch Radfahrer, Aufsplittung einer 
Fahrradstraße oder einer Lichtsignalanlage in Anteile für Radfahrer, Fußgänger und motorisierten Verkehr. 
Da das Gesamtbudget für Investitione n im Tiefbaubereich in den nächst en Jahren nicht erhöht werden kann, 
bedeutet eine Verdreifachung der Ausgaben für den Radver kehr auf 4,2 Mio. € (bei 15 € pro Einwohner), dass 
eine 20 %ige Kürzung bei den anderen Maßnahmen vo rgenommen werden müsste. Das ist, angesichts der 
Tatsache, dass den veranschlagten Maßnahmen Bau- oder Planungsbeschlüsse der politischen Gremien 
zugrunde liegen, nicht möglich. 
Der im Vorschlag enthaltene Aspekt, steuerungsrelevante Kennzahlen auch für die Mittelbindung im 
„Verkehrsetat“ zu formulieren und zu nutzen, soll aber von der Verwaltung aufgegriffen werden. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, in 2012 das Thema der zielorientierten Steuerung des Verkehrsbudgets 
aufzugreifen und – wenn möglich – für die politische Steuerung geeignete Ziele und Kenngrößen / Kennzahlen 
zu formulieren. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

507 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Tierpaten für den Zoo“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Ich schlage vor, Privatpersonen und Geschäftsleuten/Firmen zu ermöglichen Tierpatenschaften im Allwetter Zoo 
zu übernehmen. Eine Plakette weist auf Wunsch auf den Paten hin. Vergleichbar Zoo Wuppertal und eventuell 
auch bereits in Münster.“ 
Erläuterung: „ Tierpatenschaften sind grundsätzlich keine neue Erfindung. Würde man dies jedoch ausbauen und (nach einer 
Marktanalyse) den Preis je Tier so festsetzen, dass wir an eine nahezu 90 Prozent Patenschaftsübernahme 
herankommen, so würde der Zoo zusätzliche nützliche Einnahmen generieren, die dann die Stadt entlasten 
könnten.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch  
 
' 
Internet-
abstimmung 20 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen + 15 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 220 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen + 212 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen + 6 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits realisiert. Detaillierte Hinweise  zu Patenschaften sind im Internet zu finden unter 
„Allwetterzoo Münster“ (www.allwetterzoo.de
) – Stichwort: Patenschaften. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist umgesetzt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 508 
Titel: „Einsparung durch Stopp unnötiger Zertifizierungen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Stadt Münster möge kritisch überprüfen, ob externe Zertifizierungen notwendig sind.“ 
Erläuterung: „Stiftungen und Unternehmen, die Prüfsiegel wie zum Beispiel "Familienfreundliches Unternehmen" verteilen, 
kosten die Stadt einen beträchtlichen Geldbetrag. 
Umfragen und Verbesserungsvorschläge müssen und sollen gerne kontinuierlich in der Verwaltung 
vorangetrieben werden. Eine externe kostenintensive Betreuung oder Ähnliches halte ich für unnötig. 
Zudem kann sich die Stadt Münster diesen Werbeeffekt "Geprüfte Stadt" dank ihres guten Rufes sparen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 46 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen + 39 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 149 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen + 126 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Goerke Personal- und Organisationsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der gute Ruf, den der Vorschlagende der Stadt Münster zu spricht, ist immer Ergebnis eines langfristigen und 
zielorientierten Ha ndelns der gesamten Stadtgesellschaft. De r Aufbau eines guten Rufes setzt viele 
unterschiedliche Einzelmaßnahmen und Aktivitäten voraus. Zu solchen Maßnahmen und Aktivitäten können 
auch Zertifizierungen oder ähnliches gehören.  
Die Stadtverwaltung ist sich aber im Sinne des Vo rschlagenden bewusst, dass die städtische Teilnahme an 
Preisen, Gütesiegeln, Wettbewerben und Zertifizieru ngen eine genaue Kosten-/Nutzenbetrachtung sowie eine 
verwaltungsweite Gesamtsteuerung voraussetzt. Für je des Wettbewerbs- oder Zertifizierungsverfahren ist 
zukünftig kriteriengeleitet eine Teilnahme oder Nicht -Teilnahme zu entscheiden. Dabei sind die Aspekte 
Wirtschaftlichkeit, Zielorientierung, Image-Förderung und gegebenenfalls weitere zu berücksichtigen. Die 
Stadtverwaltung entwickelt ein solches gesamtstädtisches Beteiligungs-/ Entscheidungsverfahren, welches im 
Sinne eines Qualitätsmanagements die zuvor genannten Aspekte berücksichtigt. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: - € 2013: - € 2014: - € 2015: - € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2012 ein gesam tstädtisches Beteiligungs-/ Entscheidungsverfahren 
über die Teilnahme an Wettbewerbs- oder Zertifizierungsverfahren zu entwickeln, welches im Sinne eines 
Qualitätsmanagements die Aspekte Wirtschaftlichkeit, Zielorientieru ng, Image-Förderung und gegebenenfalls 
weitere Aspekte berücksichtigt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

519 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Gelbe Säcke auf gelbe Tonnen umstellen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Abfallentsorgung: Umstellung von den bisherigen "Gelben Säcken" auf Tonnen mit gelben Deckeln.“ 
Erläuterung: „Bisher reißen die Säcke sehr  leicht oder werden bei windigem Wetter insgesamt durch die Gegend gewirbelt; 
die "Wertstoffe" verteilen sich un d verschandeln die Land schaft. Die Umstellung auf  Tonnen vermeidet dies. 
Dadurch werden die Reinigungskosten reduziert und Müns ter gleichzeitig erheblich aufgewertet (eine "saubere 
Stadt"). Zur Kostenreduktion könnten die vorhandene n Tonnenmodelle der Abfallwirtschaftsbetriebe weiter 
genutzt und nur mit einem gelben Deckel versehen werden.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 79 Ja-Stimmen 35 Nein-Stimmen + 44 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 154 Ja-Stimmen 67 Nein-Stimmen + 87 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungs- und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Hasenkamp Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) begrüßen den Vorschlag zur Einführung eines Tonnensystems für 
die Erfassung der Verkaufsverpackungen alternativ zum gelben Sack. Derzeit werden bundesweit verschiedene 
Sammelsysteme für die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen angeboten. Neben der Erfassung 
der Verpackungsabfälle über den gelben Sack kommt alternativ vielerorts die gelbe Tonne zum Einsatz. 
Welches System in den einzelnen Regionen bzw. St ädten genutzt wird, ist abhängig von den vorhandenen 
Strukturen und den Abstimmungen zwischen den soge nannten Dualen Systemen (privatwirtschaftliche 
Systembetreiber für die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen) und 
den Kommunen. 
In Münster werden die Verpackungsabfälle in der Regel über den gelben Sack erfasst. Nur bei sogenannten 
Großanfallstellen (in Wohnanlagen oder im Gewerbe) kommen auch Behälter mit einem Volumen von 1,1 
Kubikmetern zum Einsatz. Neben Münster werden auch in anderen Städten die Verkaufsverpackungen über den 
gelben Sack gesammelt, beispielsweise in Lübeck, Nürnberg, Göppingen und Stuttgart. Bei einer Umstellung auf 
ein Tonnensystem sind aber auch die Standplatzproblemat ik und die Kosten für die zusätzlichen Behälter von 
Bedeutung. 
Im Zuge der Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsges etzes wird auf Bundesebene derzeit auch die Einführung 
einer Wertstofftonne diskutiert. In dieser sollen die Verpackungsabfälle und weitere Wertstoffe erfasst werden. 
Auch in Münster stellen die AWM derzeit Überlegungen zur Einführung einer Wertstofftonne an.  
Diese Überlegungen überschneiden sich somit mit dem Vorschlag zur Umstellung auf ein Behältersystem. Denn 
kommt es zur Einführung einer solchen  Wertstofftonne, wird analog dazu die flächendeckende Erfassung über 
den gelben Sack eingestellt. Aufgrund der ausstehenden Gespräche mit den Systembetreibern der Dualen 
Systeme und der notwendigen Vorbereitungen im Rahmen einer Umstellung kann jedoch mit einer Umstellung 
nicht vor 2013 gerechnet werden. 
Insgesamt müssten 1,3 Millionen Euro als Kosten für die Wertstofftonnen und deren Aufstellung veranschlagt 
werden. Diese wären vollständig vom Gebührenhaushalt der  AWM (Abfallgebühren) zu tragen, sofern nicht im 
Rahmen der erforderlichen Systemabstimmung mit den Dualen Systemen, welche die Erfassung und Verwertung 
der Verkaufsverpackungen in den Gelben Säcken finanz ieren, eine Mitbenutzung des neuen Systems und eine 
entsprechende anteilige finanzielle Beteiligung vereinbart werden kann. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012: - € 2013: - € 2014: - € 2015: - € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
⌧ 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2012 ei nen Vorschlag zu unterbreiten, wie die gebrauchten 
Verkaufsverpackungen in Münster zukünftig erfasst werden  sollen. Dabei ist die Einführung einer gelben Tonne 
ebenso wie die gegebenenfalls mögliche Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Werksausschuss der 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 521 
Titel: „Ganzheitliches, nachhaltiges und faires Handeln“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Stadt Münster möge in all ihren Belangen eine Position einnehmen, die einem friedlichen, fairen und 
nachhaltigen Handeln entspricht und auf lebensbejahende,  lebensachtende und respektvolle Weise mit Mensch, 
Tier und Natur umgeht.“ 
Erläuterung: „Dem Geld fällt heutzutage alles zum Opfer, letz tendlich leider auch grundlegende Werte einer friedvollen, 
respektvollen und achtenden Gesellschaft. In ihrem Wirken und Hande ln möge die Stadt Münster dafür sorgen, 
dass Schaden, Missbrauch und Ausbeutung von Mensch, Tier und Natur abgewendet und vermieden werden, 
weder gefördert noch gefordert. Der respektvolle und bewahrende Umgang mit uns, unseren Mitmenschen 
ebenso wie mit unseren Mitlebewesen und der Natur sollte gelebt und vorgezeigt werden. Konkret ist damit 
gemeint, dass faire Anstellungs- und Auftragsverhältnisse zustande kommen, dass ökologische und soziale 
Aspekte in allen Belangen (Nahrung, Textilien, Ge- und Ve rbrauchsgütern) bevorzugt werden (bio und fair), dass 
sparsam und nachhaltig gehandelt und gearbeitet wird, dass die Wahl von Banken, Stromanbietern und so weiter 
abhängig von deren Philosophie ist, dass Grünflächen und Wald über wirtschaftlichen Interessen stehen und 
auch Tiere diesen Zweck nicht mehr erfüllen sollen.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 50 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen + 36 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 237 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 233 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& - 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Goerke Personal- und Organisationsamt 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Die Stadt Münster ist als nordrhein-westfälische Kommune vor allem dem Wohl ihrer Einwohnerinnen und 
Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe verpflichtet. Hierbei 
muss sie zugleich in Verantwortung für die zukünfti gen Generationen handeln (vergleiche Paragraf 1 der 
Gemeindeordnung NRW). Wirtschaftliche Betätigungen zur Erzielung von Gewinnen sind ihr 
verfassungsrechtlich weitgehend untersagt (vergleiche die Paragrafen 107 fortfolgende der Gemeindeordnung 
NRW). 
Diese grundlegenden Vorgaben stehen im Einklang mit dem gemachten Vorschlag und werden über viele 
kommunale Leistungen, verpflichtende verwaltungsinterne Regelungen sowie zahllose einzelne Aktivitäten 
verfolgt. Beispielhaft kann hier angeführt werden:  
• Bei der Vergabe der Büroreinigungsleistungen an Fremdfirmen (Volumen zirka 500.000 Euro) werden alle 
Möglichkeiten ausgeschöpft, soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. So werden Aufträge nur vergeben, 
wenn die Firmen die Tariflöhne zahlen und wenn das Leistungsvolumen (zum Beispiel die Reinigungsfläche) 
pro eingesetzte Reinigungskraft bei normaler Leistungsfähigkeit realistisch kalkuliert wurde.  
• Die Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit ist durch verwaltungsinterne Reglungen 
(städtische Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien) ausgeschlossen. Allen Beschaffungsstellen der 
Stadtverwaltung wurden Informationen an die Hand gegeben,  wie Produkte, die mit Kinderarbeit behaftet sein 
können, erkannt und gemieden werden können. 
                                                                                                             … Fortsetzung sieh e Folgeseite 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Den im Vorschlag dargestellten Aspekt des „lebensbeja henden, lebensachtenden und respektvollen“ Umgangs 
mit Mensch, Tier und Natur versteht die Stadtverwaltung als Aufforderung, an deren Umsetzung kontinuierlich zu 
arbeiten ist. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
• Bei allen Rats- und Ausschusssi tzungen, im Bereich des Büros des Oberbür germeisters sowie in den städtischen 
Kantinen werden Tee und Kaffee aus Fairem Handel verwend et. Vertreter der Stadt Münster arbeiten außerdem in 
einer Steuerungsgruppe mit, die sich aus Vertretern des Ei nzelhandels, des Hotel- u nd Gaststättenverbandes und 
verschiedener Eine-Welt-Gruppen zusammen setzt. Auf gabe der Steuerungsgruppe ist, den Fairen Handel in der 
Stadt Münster bekannter zu machen und dadurch den Einzelhandel, die Gastronomie und andere öffentliche 
Einrichtungen zu überzeugen, Produkte aus fairem Handel anz ubieten. Aufgrund dieser Aktivitäten wird die Stadt 
Münster im September 2011 als Fairtrade-Stadt ausgezeichnet.  
• Der städtische Forstbetrieb bewirtscha ftet 511 Hektar Waldflächen der Stadt Münster sowie 390 ha Waldfläche der 
Stadtwerke Münster GmbH. Ziele der Bewirtschaftung sind der  Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des 
Waldes. Hierzu gehört unter anderem eine naturnahe (ökologische) Waldbewirtschaftung, die die natürlichen 
Prozesse im Wald nutzt und den Artenreichtum heimischer Wälder bewahrt. 
Gleichwohl stehen die Verpflichtung und das Bestreben der St adt Münster, ihre Aufgaben wirtschaftlich und effektiv 
wahrzunehmen und langfristig nicht mehr Geld auszugeben, als sie einnimmt, nicht im Widerspruch zu einer 
nachhaltigen Entwicklung, sondern sind deren notwendige Bestandteile. 
Der „lebensbejahende, lebensachtende und respektvolle “ Umgang mit Mensch, Tier und Natur ist wohl auch als 
ständige Aufforderung zu verstehen. Sie steht für einen zent ralen Wert zukünftiger kommunaler Entwicklung und ist 
damit dauerhaft auch Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzung in unserer Stadt.

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 523 
Titel: „Planung von Kinderspielplätzen durch Schulen“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Die Errichtung, Modernisierung und Gestaltung von Einrichtungen für Kinder, wie zum Beispiel Spielplätzen, soll 
durch Schulklassen im Zuge von Projektwochen erfolgen.“ 
Erläuterung: „Wer kennt besser die Wünsc he und den Bedarf an Spielgelegenheiten als die späteren Nutzer selber? Und 
wann macht Unterricht mehr Spaß als wenn er Praxisbezug hat und gar nicht als Unterricht wahrnehmbar ist? 
Sämtliche Vorhaben und Veränderungen an Spielplätzen so llten in Form von Projektwochen durch Schulklassen 
realisiert werden: vom Entwurf, über die Beschaffung, Umsetzung und Wartung wären somit diverse Bereiche 
abgedeckt (Kooperation, Management, Mathematik , Biologie, Sport, Kunst, Wirtschaft, Werkstoffkunde, 
Geografie und so weiter). Es würde eine praxisnah e Bildung stattfinden, die au ch eine anschließende 
Identifikation und Wertschätzung bedeutet und somit auch dem Vandalismus entgegenwirkt.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
gesamtstädtisch 
 
' 
Internet-
abstimmung 29 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 17 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 167 Ja-Stimmen 37 Nein-Stimmen + 130 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 
Nord 
8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen + 6 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag beinhaltet 2 Aspekte, die zu differenzieren sind:  
Die Beteiligung der künftigen Nutzer an der Planung der Anlagen (Kinderspielplätze) und die Verzahnung der 
Planungsbeteiligung mit Unterricht in Schule über Projektwochen.  
Soweit der Vorschlag sich auf die Idee bezieht, dass die Beteiligung Gegenstand des Unterrichts sein sollte, 
kann der Vorschlag aus Rechtsgründen nicht aufgegriffen werden, da die Stadt Münster keine Zuständigkeit für 
die Festlegung von Unterrichtsinhalten hat. Diese Zuständigkeit liegt beim Land. 
Bezüglich der angesprochenen Beteiligung von Kindern be i der Planung von Kinderspielplätzen hat der Rat der 
Stadt Münster bereits Mitte der 90er Jahre beschlossen, die künftigen Nutzer und damit Kinder an der Planung 
zu beteiligen. In Münster wird die Beteiligung der künftigen Nutzer und – angesichts des Alters der Nutzer von 
Kinderspielplätzen – auch deren Eltern vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wie folgt durchgeführt: 
Vor der Objektplanung von Spielplätzen und Spielplatz sanierungen findet eine sogenannte Ideenbörse als 
Kinderbeteiligung statt, di e Grundlage der Planung wird. An dies er Ideenbörse nehm en in der Regel 
durchschnittlich 15–20 Kinder und in gleicher Größenordnung auch Erwachsene teil. Die Ergebnisse der 
Ideenbörse werden in die konkrete Planung eingebracht. 
Bei der Gestaltung von Schulaußenanlagen erfolgt die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in der Regel 
über die Schule. Die aus der Beteiligung hervorgegangenen Ideen und Anregungen werden im Rahmen der 
weiteren Planung berücksichtigt bzw. mit den Beteiligten rückgekoppelt. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
⌧
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen aufgegriffen und umgesetzt. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost       
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West       
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord       
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

525 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Nutzen Anbindung fragwürdig; Alternativplanung fehlt Einsparpotenzial 2,4 Milli onen (Stand 2009; Steigerung 
analog Umgehung zu erwarten; hier bisher 50 % (12,5 -> 18,5 Mio.)) Bürgerwille: Mehr als 50 % der Münsteraner 
fordern Einsparungen bei Straßen-Neubau.“ 
Erläuterung: „Verkehr Ortskern schon rückläufig Umgehung bringt weitere Reduzierung Eschanbindung soll Ortskern 
zusätzlich von innerörtlichem Verkehr entlasten E schstraße führt durch Wohn- / Naherholungsgebiet 
Entlastungswirkung unzureichend belegt Zahlen Quell- / Zielverkehr fehlen Keine Entlastung östliche Ortsteile 
Eschstraße als Alternative zur Ortsdurchfahrt = Umwege  bis 2 Kilometer Wer innero rts sowieso nicht Fahrrad 
fährt oder läuft, fährt mit dem Auto ni cht freiwillig Umwege. Eschstraße, Bo rggarten und Telgter Straße erhalten 
durch Eschanbindung überregionale Netzfunktion (Kreis - statt Stadtstraße) Verkehr wird wieder in den Ort 
geführt! Wirkung Umgehung wird konterkariert Planung güns tiger Alternativen fehlt Beispiel "Kopf an, Motor aus" 
Bewährte Kampagne zur Reduzierung des Autoverkehrs bis 25 Prozent Kosten: etwa 20.000 Euro Beispiel 
Anbindung Wolbecker Windmühle statt Eschstraße: Stichstraße existiert kein Wohn- / Naherholungsgebiet 
betroffen Förderung gewerblicher Anlieger“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Südost) 
 
& 
Internet-
abstimmung 232 Ja-Stimmen 45 Nein-Stimmen + 187 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 115 Ja-Stimmen 66 Nein-Stimmen + 49 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 28 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen + 6 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtdirektor Schultheiß Dezernat für Planung, Bau und Marketing Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Schowe Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beschlossen,  für den Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink 
und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 533 unter anderem zur 
Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarischen 
Beschlüssen sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 533 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der 
Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen werden. Ziel der 
Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße  ist es, eine möglichst große Verkehrsentlastung 
des Straßenzuges Am Steintor - Münsterstraße im zent ralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. 
Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 12.900 Kfz/24h (Hö he Drostenhof) außerordentlic h stark belastet. Da zirka 
50 Prozent dieses Verkehrsaufkommens durch den Wolbecker Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur 
Entlastung des Straßenzuges Münsterstraße – Am St eintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als 
verkehrlich attraktive Alternativen geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße und im Süden die 
Straße Am Angelkamp. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung im Juli 2010 durchgeführte Routenverfolgungen 
haben ergeben, dass über die Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp - 
Ortsumgehung - Eschstraße - Am Borggarten und Gegenr ichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der 
Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden  die oben genannten Verkehre den kürzeren Weg über 
Am Berler Kamp - Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. 
Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper St raße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung 
deutlich geringer ausfallen, als mit einer Anbindung der Esch straße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne 
Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastung sverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. Die im 
Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgeschlagene Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die oben 
genannte Verkehrsbeziehung keine sinnvolle Alternative dar. Die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 533 soll 
nach den Sommerferien erfolgen. Im Rahmen dieses Verf ahrens haben die Bürger erneut die Möglichkeit, 
Stellungnahmen zum Bebauungsplan abzugeben. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost       
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Bürgerhaushalt 2011 Vorschlag Nr. 526 
Titel: „Mehr Bewegungsnischen und Wasserspiele in die Innenstadt“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Sich bewegen und spielen sind Grundbedürfnisse von Kindern, denen sie immer wieder gerne nachgehen 
möchten und auch können sollen. Dies fördert ihre Entwicklung.“ 
Erläuterung: „Gelegenheiten dazu gibt es in Münster schon m ancherorts, etwa auf den öffentlichen Kinderspielplätzen oder 
(leider nur im Sommer) im "Maxi-Sand". Vor allem in der Innenstadt finden sich aber bestimmt noch etliche 
Stellen, an denen kleine Bewegungsnischen und Wasserspiele eingerichtet werd en können, etwa auf dem 
Stubengassenplatz, im Bereich Karstadt/Dominikanerkirche, zwischen dem Erbdrostenhof und dem "Bunten 
Vogel" oder am Domplatz und so weiter. Bewegungsnischen kommen dem Bewegungsdrang von Kindern sehr 
gut nach, zum Beispiel mit Schaukeltieren, Bodentrampolinen oder Balanciergeräten ausgestattet. Wasserspiele 
("Spielbrunnen") bieten zudem die Möglichkeit, kreativ  mit dem reizvollen Element Wasser umzugehen oder sich 
an heißen Tagen auch einfach nur abkühlen zu können - das  bereitet Kindern sehr viel Freude. Die Stadt 
Münster sollte daher prüfen, wo vor allem in der In nenstadt Bewegungsnischen und Wasserspiele installiert 
werden können - für die dort wohnenden Kinder wie auch für Kinder aus anderen Stadtteilen oder Orten, die mit 
ihren Eltern die Innenstadt besuchen oder einkaufen wollen. Für sie alle sind Bewegungsnischen und 
Wasserspiele willkommene Abwechslungen. Übrigens gibt es auch Bewegungsnischen und Wasserspiele für 
Jugendliche und Erwachsene. Durch attraktive Bewegungsnischen und Wasserspiele wird unsere schöne Stadt 
sicher noch lebenswerter!“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben 
als: 
bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Mitte) 
 
& 
Internet-
abstimmung 60 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen + 34 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 111 Ja-Stimmen 75 Nein-Stimmen + 36 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& ' 
Stadtbezirks-
veranstaltung 10 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen + 6 Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Paal Dezernat für Soziales , Integration, Gesundheit, Umwelt- und 
Verbraucherschutz  
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Bruns Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Das mit dem Vorschlag eingebrachte Anliegen wird positiv gesehen und begrüßt. Ziel von 
Entwicklungsmaßnahmen in der Innenstadt ist immer ei ne Aufwertung der Aufenthaltsqualität für alle 
Altersgruppen der Besucher und Bürger/innen, so dass diese im Rahmen von Planungen immer wieder von den 
Fachverwaltungen eingebracht werden. Ergebnisse dieser Bemühungen sind z. B. die Einrichtung von „Maxi 
Sand“, der Bau des Spielplatzes Mühlenstraße sowie die Einrichtung der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in 
der Engelenschanze. 
Da die Maßnahmen – ob Spielmöglichkeiten, Wasserspiel e o. a. – immer auch unter vielfältigen Aspekten 
innerstädtischer Ansprüche zu betrachten sind (stadtge stalterische, denkmalpfleger ische, stadtstrukturelle 
Aspekte, verkehrstechnische und Verkehrssicherheitsbel ange, nachbarliche Verträglichkeiten usw.), finden 
komplexe Abwägungsprozesse statt, in deren Rahmen sich der Wunsch nach Bewegungsnischen und Orten für 
Wasserspiele nicht immer durchsetzen kann. 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
⌧ 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird im Rahmen der Planung von Entwicklungsmaßnahmen aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte       
22.11.2011 Werksausschuss  
Münster Marketing 
      
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft 
      
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

528 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Kein Neubau der Feuerwache III in Hiltrup“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Kooperation der Berufsfeuerwehr mit der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Hiltrup“ 
Erläuterung: „Die neugegründete Wache III übernimmt alle Einsätze, der Löschzug Hi ltrup wird nicht mehr alarmiert. 
Hauptamtliche Kräfte können in der Zeit von 18.00 bis 07.00 Uhr vom Löschzug Hiltrup abgelöst werden bzw. der 
Brandschutz wird vom Löschzug Hiltrup, wie in den vergangenen 37 Jahren bereits bestens ausgeübt, 
übernommen. Der Rettungsdienst bleibt im 24-Stunden-Rhythmus aktiv. Die dadurch frei werdenden Kräfte 
verstärken den Brandschutz in der Stadt Münster - vornehmlich in den Stadtteilen mit weiten Anfahrten.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: gesamtstädtisch 
 
& 
Internet-
abstimmung 89 Ja-Stimmen 37 Nein-Stimmen + 52 Differenz Ja – Nein 
' 
Schriftliche 
Umfrage 119 Ja-Stimmen 38 Nein-Stimmen + 81 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& 
 
- 
Stadtbezirks-
veranstaltung - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen - Differenz Ja – Nein 
 
Herr Stadtrat Dr. Heinrichs Dezernat für Recht, Ordnung, Personal und Organisation Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Fritzen Feuerwehr 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag behandelt zwei Aspekte: 
1) Verzicht auf den Neubau der Feuerwache 3 
2) Reduzierung der Präsenz der Berufsfeuerwehr im Süden der Stadt auf die T agesstunden (07.00 – 18.00 
Uhr) und Umsetzung des Personals auf andere Standorte. 
 
Die beiden Aspekte des Einsparvorschlages werden nachfolgend separat betrachtet: 
 
zu 1) Verzicht auf den Neubau der Feuerwache 3: 
 
Diesem Vorschlag sollte nicht gefolgt werden. Der derzeiti ge (provisorische) Standort der Feuerwache 3 an der 
Hansestraße (im Südwesten des Stadtteils Hiltrup) und da mit zugleich am südwestlichen Stadtrand von Münster 
ist strategisch, funktional und wirtschaftlich als Übergangsstandort zu akzeptieren. 
Mit Inbetriebnahme der Feuerwache 3 im März 2010 wurde die Struktur der Berufsfeuerwehr geändert. Statt zwei 
Basis-Löschzügen (mit je 10 Einsatzkräften) auf den  Feuerwachen 1 und 2 sowie einer zentralen  
Unterstützungseinheit (mit 6 Einsatzkräften) auf der Fe uerwache 1, werden aktuell auf allen 3 Feuerwachen 
jeweils Basis-Löschzüge (mit je 10 Einsatzkräften) vorgehalten, die sich ge genseitig unterstützen. Die 
Unterstützungseinheit auf der Feuerwache 1 wurde dazu aufgelöst. 60 Prozent des für den Betrieb der neuen 
Feuerwache 3 erforderlichen Personals konnte so durch Umsetzung von der Feuerwache 1 gestellt werden. Der 
Abzug der Unterstützungseinheit aus der Stadtmitte bedingt jedoch eine optimale Positionierung der 
umgesetzten Einsatzkräfte im Stadtgeb iet, damit die Unterstützungsleis tungen weiterhin zeitlich optimiert 
erbracht werden können. Es ist somit geboten, den (neuen) Standort der Feuerwache 3 so zu positionieren, dass 
von dort aus einerseits die Grundversorgung im südlic hen Stadtgebiet (Hiltrup) sichergestellt werden kann, 
andererseits jedoch eine Unterstützung der Löschzüge 1 und 2 in deren Wachbezirken zeitnah gewährleistet 
wird. Dies ist vom jetzigen Standort an der Hansestraße aus nicht möglich. Die durch die Verwaltung geplante 
Verlagerung des Standortes der Feuerwache 3 in den No rden von Hiltrup (Merkureck) gewährleistet langfristig 
eine zuverlässige Abdeckung der Grundversorgung im St adtteil Hiltrup bei gleichzeitiger schneller Unterstützung 
in den übrigen Bereichen der Stadt Münster. 
Da auch in der Erläuterung des Einsparvorschlages von einer hauptamtlichen Wachbereitschaft während der 
Tagesstunden (7 Uhr bis 18 Uhr) – und damit von ei ner Feuerwache der Berufsfeuerwehr in Hiltrup – 
ausgegangen wird, würde der Verzicht auf einen Neubau den strategisch ungünstigen Standort dauerhaft 
festschreiben.                                                                                                        … (Fortse tzung siehe Folgeseite) 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
† 
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
⌧ 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup       
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften  
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschaftsphase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Bei der Standortsuche für eine Feuerwache ist die Hilfsfrist (Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen an der 
Einsatzstelle) der entscheidende Faktor. Eine Stadtrandla ge kann diesem Kriterium in keinem Falle gerecht 
werden. Die derzeit für den Betrieb der Feuerwache 3 angemietete Gewerbe-Immobilie wurde gewählt, da kein 
geeigneteres, bestehendes Gebäude verfügbar war. Neben dem Nachteil der nicht optimalen Lage sind an 
diesem Standort keine Außenflächen für Übungen verf ügbar. Ferner fehlt im Innern die Möglichkeit zur 
Einrichtung von Werkstätten, in den en (wie auf den Feuerwachen 1 und 2) durch die Einsatzkräfte in den 
einsatzfreien Zeiträumen handwerkliche Tätigkeiten zur Reparatur und Pflege der Ausrüstung der der Feuerwehr 
geleistet werden können. Auf Grund der funktionalen Ei nschränkungen am jetzigen (provisorischen) Standort 
wird das Personal der Feuerwache 3 in einem Rhythmus von 3 Wochen komplett mit Personal der Feuerwachen 
1 und 2 getauscht. Diese Situation steht einer geor dneten Dienstwahrnehmung sowie Personalführung 
entgegen. 
 
zu 2) Reduzierung der Präsenz der Berufsfeuerwehr auf die Tagesstunden 
 
Dem Vorschlag, während der Nachtstunden den Standort der Feuerwache 3 zu schließen und den Brandschutz 
und die Hilfeleistung im Kern durch die Freiwillige Feuerw ehr sicherstellen zu lassen, sollte nicht gefolgt werden. 
Diese Vorgehensweise bedeutet, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit der Dienstleistung 
„Feuerwehr“ während der Nachtstunden auf den Stand zurückgeführt wird, wie er bis März 2010 bestanden hat. 
Dem Ende 2008 gefassten Entschluss, in Hiltrup eine dri tte Wache der Berufsfeuerwehr einzurichten, gingen 
umfangreiche Auswertungen von Einsatzdaten der Jahr e 2004 – 2007 voraus. Für städtisch geprägte Bereiche 
empfehlen die allgemein anerkannten Regeln der Feuerwehrtaktik sowie die Empfehlungen der Bezirksregierung 
zur Brandschutzbedarfsplanung die Feuerwehr so aufz ustellen, dass in 90 Prozent der Brandalarmierungen 10 
Einsatzkräfte spätestens 8 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle  eintreffen. Dieser Wert wurde im 
ausgewerteten Zeitraum (2004 – 2007) im Stadtteil Hiltrup nur zu 70 Prozent  erreicht. Dabei wurde festgestellt, 
dass sich der Erreichungsgrad in der Nacht nicht von den Werten während der Tagesstunden unterscheidet. Auf 
Basis dieses deutlich erkennbaren Handlungsbedarfes hat die Verwaltung Ende 2008 die Einrichtung einer 
dritten Feuerwache im Stadtteil Hiltru p vorgeschlagen. Die Auswertungen der Einsatzdaten seit Einrichtung der 
Feuerwache 3 belegen, dass aktuell ein Erreichungsgrad von 90 Prozent gewährleistet werden kann.  
Unabhängig von den Betrachtungen zum Brandschutz ist festzustellen, dass die Einrichtung der Feuerwache 3 
auch zu einer verbesserten Versorgung im Rettungsdienst geführt hat. Da alle Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr 
ausgebildete Rettungsassistenten bzw. Rettungssanitäter sind, kann durch die Besatzung der Feuerwache 3 bei 
parallelen Einsätzen in den südlichen Stadtteilen nun unverzüglich ein zweiter Rettungswagen besetzt werden. 
Diese Versorgungsqualität im Bereich Rettungsdienst wird durchschnittlich einmal pro Tag aktiviert. 
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass mit Einr ichtung der Feuerwache 3 die Hilfeleistung der Stadt 
Münster für Bürgerinnen und Bürger in Not – insbesondere in den südlichen Stadtteilen – deutlich verbessert 
werden konnte. 
 
Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr: 
 
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass mit der Einrichtung der Feuerwache 3 der Berufsfeuerwehr der Umfang 
der Einsätze des Löschzuges Hiltrup der Freiwilligen Feuerwehr Münster deutlich reduziert wurde. Die daraus 
erwachsene Enttäuschung der ehrenamtlichen Angehörigen dieses Löschzuges ist nach-vollziehbar und war vor 
und während der Umstrukturierung immer wieder Ge genstand interner Besprechungen und öffentlicher 
Diskussionen. In diesem Zusammenhang kann und muss festgestellt werden, dass der Löschzug Hiltrup der 
Freiwilligen Feuerwehr Münster weiterhin unverzichtbar er Bestandteil der Gefahren abwehr der Stadt Münster 
bleibt. Er wird alarmiert zur Verstärkung der Berufsfeuerwehr bei größeren Einsatzlagen oder als Vertretung der 
Berufsfeuerwehr bei zeitgleichen Notrufen. Dem Löschz ug Hiltrup kommt seit Oktober 2010 die Aufgabe eines 
„Innenstadt-Löschzuges“ zu, welche seit Jahrzehnten  in gleicher Weise von den Löschzügen Altstadt, 
Kinderhaus, Gievenbeck, Gremmendorf und Geist der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen wird. Die Kriterien 
für eine Alarmierung dieser Innenstadt-Löschzüge sind für alle Einheiten gleich. Die Zahl der Alarmierungen 
richtet sich nach der Häufigkeit von Notfällen in dem jeweiligen Einsatzbezirk. Die 20 Löschzüge der Freiwilligen 
Feuerwehr Münster mit zusammen zirka 650 Einsatzkräf ten werden insgesamt zu durchschnittlich etwa 300 
Einsätzen pro Jahr alarmiert.  
 
Interkommunaler Vergleich: 
 
Die Entscheidung zur Einrichtung der Feuerwache 3 erfolg te auf Grundlage der konkreten Datenlage der Stadt 
Münster. Der sich daraus ergebende Bedarf einer dr itten Feuerwache rechtfertigt sich auch, wenn man einen 
interkommunalen Vergleich anstellt. Bei einem Verg leich mit den Städten Aachen, Bielefeld, Bonn, 
Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Mönc hengladbach und Oberhausen ist festzu stellen, dass in diesen Städten 
eine Wache der Berufsfeuerwehr zirka 90.500 Einwohner  schützt und ein Gebiet von 58 Quadratkilometern 
abdeckt. In Münster betrug die Zahl der geschützt en Einwohner je Feuerwache vor Inbetriebnahme der 
Feuerwache 3 rund 140.000 Einwohner, die zu schützende  Fläche je Standort der Berufsfeuerwehr betrug 150 
km². Nach Einrichtung der Feuerwache 3 erreicht di e Stadt Münster mit 93.500 geschützten Einwohnern je 
Feuerwache nahezu den Durchschnittswert vergleichbarer  Städte in Nordrhein-Westfalen. Die je Feuerwache 
abzudeckende Fläche ist mit 100 km² in Münster immer noch doppelt so groß wie in den Vergleichsstädten. Mit 
Blick auf die ländlich strukturierten Außenbereiche der Stadt Münster sowie die starke Präsenz der Freiwilligen 
Feuerwehr in den außen liegenden Ortsteilen kann dieser Wert jedoch gut vertreten werden.

530 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2011
Titel: „Kontrolle / Transparenz der Ausgaben bei laufenden Gesamtprojekten 
(Zentrumserweiterung Kinderhaus)“ 
Kurzbeschrei-
bung: 
„Es besteht keine Transparenz und Ko stenkontrolle des laufenden Projek tes Zentrumserweiterung Kinderhaus. 
Es entstanden bereits zusätzliche Kosten (Linksabbieger spur Westhofstraße zur Grevener Straße, Umbau Mot-
Kotten Coerde, Wettbewerb Gestaltung Kreisverkehr).“ 
Erläuterung: „ Das Projekt wurde gegen den Willen der BürgerInnen durchgeführt (über 500 Einwendungen, mehr als 30 
Bürgeranträge an den Rat, Bürgerfragestunde usw.). Alle ine die Kosten für die Versorgungsleitungen hätten 
gespart werden können (Rohre hätten nach Experte nmeinung noch circa 40 Jahre halten können). Kosten-
Nutzen steht in keinem Verhältnis. BürgerInnen fühlen sich über den Tisch gezogen, da Neubau der Straße bei 
nur 5.000 m² überflüssig.“ 
Vorschlagsphase 
(von Bürgern formuliert) 
Abgegeben als: bezirklich (für Stadtbezirk Münster-Nord) 
 
' 
Internet-
abstimmung 32 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen + 20 Differenz Ja – Nein 
& 
Schriftliche 
Umfrage 207 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen + 191 Differenz Ja – Nein 
Bewertungs-
phase 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über: 
& & 
Stadtbezirks-
veranstaltung 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen + 11 Differenz Ja – Nein 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Vermögensmanagement Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Herr Reinkemeier Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Stellungnahme 
der 
Verwaltung: 
Große Projekte wie die Zentrumserweiterung Kinderhaus unterliegen einer genauen Kalkulation vor 
Projektbeginn und einer laufenden Kostenkontrolle. Dabei werden unterschiedliche Maßstäbe angelegt: 
Betrachtet man in Kinderhaus die Einzahlungen
, die die Stadt vom Investor des Projekts erhält, und die 
Auszahlungen, die die Stadt im Gegenzug leistet, so sind die Auszahlungen niedriger als die Einzahlungen. Zu 
den Auszahlungen für die Zentrumserweiterung Kinderhaus gehören  
- Zahlungen für Kanalbau und Straßenbau, 
- Vermessungskosten, 
- übrige Umbau-/Verlagerungskosten (Wertstoffanna hmestelle, MOT-Kotten, Abbruchkosten, usw.). 
Neben den Einzahlungen und Auszahlungen ist aber auch der Blick auf die Erträge
 und Aufwendungen (zum 
Beispiel Abschreibungen) erforderlich. Erst damit wird die tatsächliche Haushaltsbel astung deutlich. Betrachtet 
man beispielweise den Zeitraum der nächsten fünf Jahre, so liegen die Erträge deutlich über den Aufwendungen, 
nämlich um rund 2 Mio. Euro: Bei den Erträgen ist hier wiederum der Kaufpreis des Investors (abzüglich des 
Buchwertes des verkauften Grundstücks) anzusetzen. Dem sind die Aufwendungen gegenüber zu stellen: 
- Sofortabschreibung für den zu verlegenden Kanal und die Straße 
- Sofortabschreibung für die öffentliche Grünanlage 
- Vermessungskosten, 
- jährliche Abschreibung auf die neuen Straßen und Kanäle  (geplant waren 3,08 Mio. Euro Investitionssumme, 
die auf rund 70 Jahre abgeschrieben werden; tatsächl ich wird die Bausumme voraussichtlich um zirka 
600.000 Euro niedriger ausfallen) 
- übrige Umbau-/Verlagerungskosten (Wertstoffanna hmestelle, MOT-Kotten, Abbruchkosten, usw.). 
Die letzte Betrachtungsweise bezieht den gesamten Abschreibungszeitraum für das Projekt ein. Das sind rund 
70 Jahre. Bei den Erträgen gibt es keine Veränderun g gegenüber der kurzfristigen Betrachtung. Bei den 
Aufwendungen dagegen schon: Nach 70 Jahren sind die ursprünglich neuen Kanäle und Straßen vollständig 
abgeschrieben. Die Abschreibung entspricht der ursprünglichen Auszahlung für den Kanal- und Straßenbau und 
ist in voller Höhe einzubeziehen. Hinzu kommen wieder die Vermessungskosten und die übrigen Umbau-/ 
Verlagerungskosten.
                                          ... Fortsetzung Folgeseite 
Finanzielle 
Auswirkung: 2012:  € 2013:  € 2014:  € 2015:  € 
+ = Mehraufwand 
-  = Mehrertrag / 
Einsparung 
⌧ 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
werden 
† 
 
Vorschlag soll 
teilweise / modifi-
ziert aufgegriffen 
werden 
† 
Vorschlag ist 
aufgegriffen oder 
umgesetzt 
†
 
Vorschlag fließt  in 
laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess ein  
†
 
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
werden 
Dokumentationsphase 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird aufgegriffen. 
 
Beschlüsse der 
politischen 
Gremien: 
 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium 
beschließt 
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine 
Beschluss-
fassung  
22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord       
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften 
      
14.12.2011 Hauptausschuss       
Rechenschafts-
phase 
14.12.2011 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
Bei allen drei Betrachtungsweisen sind die Einzahlung en beziehungsweise die Erträge höher als die Auszahlungen 
beziehungsweise Aufwendungen. Trotz zusätzlicher Aufwend ungen wie die Verlagerung des MOT-Kotten oder der 
Wertstoffannahmestelle fällt damit die Gesamtbetrachtung des Projekts günstiger als ursprünglich geplant aus. 
Neben dieser Projektbetrachtung hat die Stadtverwaltung kürzlich eine neue Geschäftsanweisung erlassen, um 
Projektkosten zukünftig noch vor dem Projektstart besser be urteilen zu können. Alle städtischen Ämter müssen nach 
dieser Geschäftsanweisung die Folgewirkungen von Investitionen der Stadt auf den städtischen Haushalt darstellen. 
Die Stadtverwaltung wird im Sinne der neuen Geschäftsanweis ung vor dem Start zukünftiger Projekte die Folgewirkung 
dieser Investition ermitteln. Der Vorschlag wird damit umgesetzt.

Beschlussvorlage

5809 Zeichen

V/0532/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaushalt 2011 - hier: Einbringung der 90 bestplatzierten Bürgervorschläge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Anlage dokumentierten 90 bestplatzierten Bürgervorschläge aus 
dem Verfahren Bürgerhaushalt 2011 zur Kenntnis. 
 
 
2. Der Rat verweist die Vorschläge an den jeweils zuständigen Fachausschuss zur Beratung 
im Rahmen der jeweiligen Etatsitzung. Über  die Beschlüsse der Fachausschüsse - und 
damit über das Aufgreifen der Bürgervorschläge - entscheidet abschließend der Rat im 
Rahmen der Etatsitzung über den Haushalt 2012
. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1 
 
Am 06.04.2011 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, mit dem „Verfahren Bürgerhaushalt“ 
im Jahr 2011 zu beginnen. 
 
Wie dem Statusbericht „Bürgerhaushaltsverfahren 2011“ (Vorlage V/0531/2011) zu entnehmen ist, 
konnte zwischenzeitlich die Bewertungsphase mit Erarbeitung der Liste über die 90 bestplatzierten 
Bürgervorschläge (Bestenliste) abgeschlossen werden. Zu jedem dieser 90 Vorschläge hat die 
Verwaltung eine fachliche Stellungnahme erarbeitet (Dokumentationsphase). 
Das Ergebnis der Dokumentation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt: 
 
Sortiert nach den Nummern der Vorschläge in aufsteigender Reihenfolge werden pro Vorschlag 
folgende Informationen gegeben: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0532/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Otto / Herr Möller 
Ruf: 
492-70 23 / -70 22 
E-Mail: 
OttoU@stadt-muenster.de 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0532/2011 
• Vom Verfasser des Vorschlags formuliert wurden:  Titel, Kurzbeschreibung, Erläuterung, Abgegeben 
als: gesamtstädtisch / bezirklich 
 
• Von der Verwaltung ausgefüllt wu rden die weiteren Informationen gegeben 
 
Bezogen auf die 90 Vorschläge aus der Bestenliste verteilen sich die Beschlussvorschläge der 
Verwaltung wie folgt auf die fünf Kategorien: 
 
12   Vorschlag soll aufgegriffen werden 
25   Vorschlag soll teilweise oder modifiziert aufgegriffen werden 
15   Vorschlag ist aufgegriffen oder umgesetzt 
  7   Vorschlag fließt in laufenden Planungs- und/oder Entscheidungsprozess ein 
31   Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Zu Ziffer 2 
 
Akteur des nächsten Schritts im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens ist der Rat. Er hat im 
Rahmen des Haushaltsbeschlusses am 14.12.2011 auch das weitere Verfahren für jeden der 90 
Vorschläge aus der Bestenliste zu entscheiden.  
 
Jeder der in der Anlage dokumentierten Vorschläge ist deshalb in die bevorstehenden Haushaltbe-
ratungen einzubringen. Dies erfolgt durch die Verweisung jedes Vorschlags an die Fachausschüs-
se und Bezirksvertretungen, für die eine Zuständigkeit vorliegt. 
Für die Vorberatung ergeben sich folgende Zuständigkeiten der Fachausschüsse und Bezirksver-
tretungen  
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat und Hauptausschuss alle 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 132, 162, 171,  173, 184, 188, 235, 263, 285, 325, 333, 358, 
363, 407, 422, 430, 433, 437, 466, 490, 492, 523, 526  
Bezirksvertretung Münster-West 41, 173, 277, 356, 433, 437, 466, 492, 523 
Bezirksvertretung Münster-Südost 173, 414,  429, 433, 437, 456, 466, 523, 525 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 173, 433, 437, 454, 466, 523, 528 
Bezirksvertretung Münster-Nord 173, 433, 437, 466, 523, 530 
Bezirksvertretung Münster-Ost 20, 169, 173, 245, 433, 437, 466, 523 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen 
und Liegenschaften (bezogen auf die Vor-
schläge, die nicht in einem anderen Gremium 
vorberaten werden) 
75, 125, 131, 201, 347, 350, 370, 371, 409, 507 
Ausschuss für Gleichstellung  
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
20, 270, 486 
Ausschuss für Personal Recht und Ord-
nung 
34, 122, 132, 162, 235, 266, 28 3, 285, 339, 355, 405, 430, 
508 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 270, 340, 405, 422, 443  
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und 
Arbeitsförderung 
77, 119, 257, 264, 443 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent-
wicklung, Verkehr und Wirtschaft 
41, 66, 119, 169, 171, 173, 174, 245, 260, 263, 264,  333, 
433, 456, 475, 490, 492, 525, 526 
Ausschuss für Umweltschutz und Bau-
wesen 
18, 29, 66, 120, 128, 169, 174, 177, 184, 264, 324, 334, 337, 
356, 358, 360, 387, 407, 422, 437, 466, 479, 490, 506, 521, 
523, 526, 528  
Kulturausschuss 327, 363, 366, 443 
Kommission zur Förderung der Inklusion 
von Menschen mit Behinderungen 
119 
Sportausschuss 277, 325, 369, 387, 413  
Werksausschuss Abfallwirtschaftsbe-
triebe 
122, 414, 483, 519  
Werksausschuss MünsterMarketing 184, 188, 298, 300, 417, 424, 483, 519, 526

- 3 - 
V/0532/2011 
 
Um am Ende der Haushaltberatungen im Rahmen der Rechenschaftsphase eine in sich schlüssige 
Berichterstattung für alle Vorschläge der Bestenliste vornehmen zu können, können die Fachaus-
schüsse unter folgenden Beschlusskategorien – bezogen auf die Vorschläge aus dem Bürger-
haushalt 2011 – auswählen: 
 
• Gremium stimmt zu 
• Gremium stimmt geändert zu 
• Gremium beschließt weitere Prüfung 
• Gremium lehnt ab 
• Vorschlag vorher bereits umgesetzt 
• Keine Beschlussfassung. 
 
 
Am 14.12.2011 wird der Rat – unter Berücksichtigung der Voten der Fachausschüsse – den Haus-
halt und damit auch über die Vorschläge aus der Bestenliste entscheiden. 
 
Daran schließt sich die Rechenschaftsphase an: Im ersten Schritt werden die Entscheidungen des 
Rates vorschlagsbezogen transparent gemacht (vorgesehen ist die Einstellung ins Internet am 
15.12.2011), im zweiten Schritt ist unterjährig regelmäßig über den Umsetzungsstand der Vor-
schläge zu berichten, die umgesetzt werden sollen bzw. für die ein weiterer Prüfauftrag beschlos-
sen worden ist. 
 
 
gez.  
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

21.09.2011 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (69)

  • Handorfer Straße
  • Weseler Straße
  • Wolbecker Straße
  • Pferdegasse
  • Johannisstraße
  • Hobbeltstraße
  • Dorbaumstraße
  • Sudmühlenstraße
  • Schillerstraße
  • Soester Straße
  • Himmelreichallee 21
  • Drostenhofstraße
  • Marktallee
  • Hiltruper Straße
  • Universitätsstraße
  • Hüfferstraße 20
  • Hittorfstraße
  • Schmeddingstraße
  • Badestraße
  • Hensenstraße
  • Eschstraße
  • Telgter Straße
  • Münsterstraße
  • Hansestraße
  • Grevener Straße
  • Franz-Beiske-Weg
  • Albersloher Weg
  • Rüschhausweg
  • Michaelisplatz
  • Horstmarer Landweg
  • Schifffahrter Damm
  • Bremer Platz
  • Arnheimweg
  • Ludgeriplatz
  • Königsweg
  • Erbdrostenweg
  • Gievenbecker Weg
  • Gescherweg
  • Enschedeweg
  • Am Stadtgraben 42
  • Am Steintor
  • Am Angelkamp
  • Am Borggarten
  • Am Berler Kamp
  • Warendorfer Straße
  • Am Schlossgarten
  • Wolbecker Windmühle
  • Umgehungsstraße
  • Finkenstraße
  • Heerdestraße
  • Prinzipalmarkt
  • Otto-Hersing-Weg
  • Wilhelmstraße
  • Mühlenstraße
  • Engelenschanze
  • Meesenstiege
  • Aegidiimarkt
  • Stubengasse
  • Loddenheide
  • Münzstraße
  • Silberbrink
  • Domplatz
  • Kinderhaus
  • Bispinghof
  • Drei Eichen
  • Hafenplatz
  • Merkureck
  • Osttor
  • Drubbel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0532/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37