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V/0487/2015

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen mangelnder Unterrichtung gemäß § 23 GO NRW

Vorlagen 08.06.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 17.06.2015, TOP 9.2

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

1218 Zeichen

V/0487/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Justiziariat Verwaltungsführung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen mangelnder Unterrichtung gemäß 
§ 23 GO NRW über den Beschluss des Rates zur Unterstützung des Katholikentages 
hier: Beschwerde Nr. 4/15 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Beschwerde Nr. 04/2015 von Herrn Hans -Josef Kirchner vom 18.05.2015 (Anlage) 
wird zurückgewiesen. 
 
 
Begründung 
 
Herr Kirchner hat sich mit einer Beschwerde gem. § 24 GO NRW vom 18.05.2015 (Anl a-
ge) an den Rat der Stadt Münster gewandt. 
 
Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 08.06.2015 vorber a-
ten. Sie empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Beschwerde zurückzuweisen. 
 
Grundlage der Beratung war die Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 4/15 nebst 
Anlage (Anlage zur Vor lage), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich 
Bezug genommen wird. 
 
 
 
 
Gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0487/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-7012 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage

5434 Zeichen

Der Oberbürgermeister 01.06.2015

Vorlage an die Beschwerdekommission
zu der Beschwerde Nr. 4/15

Betreff

Beschwerde des Herrm Hans-Josef Kirchner, Münster, betreffend mangelnde Unterrich-
tung gemäß $ 23 GO NRW über den Beschluss des Rates zur Unterstützung des Ka-
tholikentages

Vorbringen

Herr Kirchner beschwert sich mit Schreiben vom 18.05.2015 (Anlage 1), dass die Öf-
fentlichkeit und die Abgabepflichtigen nicht vom Rat den Wortlaut des Beschlusses er-
fahren haben. Bis zum Stand der Beschwerde finde sich im Ratsinformationsdienst zur
Vorlage V/0358/2015 („101. Deutscher Katholikentag vom 09. bis 13. Mai 2018 in
Münster - Kommunale Unterstützung durch Sachleistungen/Sachleistungssurrogate“)
der Hinweis „mehrheitlich geändert beschlossen.“ Das Bistum habe sich bereits in der
Nacht nach der Ratssitzung geäußert.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschwerde Bezug genommen.

Stellungnahme der Verwaltung

Über den wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in
geeigneter Weise zu unterrichten ($ 27 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den
Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster - Geschäftsord-
nung -). Das kann u. a. dadurch geschehen, dass der Oberbürgermeister den Wortlaut
eines vom Rat gefassten Beschlusses in öffentlicher Sitzung verliest ($ 27 Abs. 1 Satz 2
Geschäftsordnung).

Der Punkt „101. Deutscher Katholikentag vom 09. bis 13. Mai 2018 in Münster -
Kommunale Unterstützung durch Sachleistungen/Sachleistungssurrogate“ wurde in der
öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Münster behandelt.

So erklärt es sich auch, dass das Bistum Münster bereits am 07.05.2015 eine Presse-
mitteilung veröffentlicht hat, da Herr Dr. Klaus Winterkamp als Zuhörer an der Ratssit-
zung teilgenommen und so die Informationen „aus erster Hand“ bekommen hat.

-2-

In der Ratssitzung am 06.05.2015 hat der Oberbürgermeister den vom Rat gefassten
Beschluss festgestellt, so dass den Vorgaben des & 27 Abs. 1 Geschäftsordnung genü-
ge getan war. j

Auch über die Medien wurde sowohl parallel zur Sitzung (u. a. in einem Live-Ticker) und
nach der Ratssitzung über den Ratsbeschluss berichtet.

Eine mangelnde Unterrichtung der Öffentlichkeit ist angesichts der Beachtung des $ 27
Abs. 1 Geschäftsordnung, der Beratung und Beschlussfassung in der öffentlichen Rats-
sitzung am 06.05.2015 und der Medienpräsenz des Themas nicht erkennbar.

Im Übrigen stehen der Öffentlichkeit auch die Niederschriften über die öffentlichen

Ratssitzungen (nach deren Fertigstellung und Unterzeichnung) im Ratsinformationssys-
tem als Informationsmöglichkeit zur Verfügung. j

Beschlussvorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, dem Haupt- und Finanzaus-
schuss zu empfehlen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen,

Gez.
Markus Lewe

PaprIE SORGE RE RE NG SEE NEE GE

Beschwerde Nr, 04/15

MITELIED : !
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FÖRDERVEREIN FRITZ BAUER INSTITUT EV

HANS-JoSEF KIRCHNER

Se Wüni

12

! H

Brief-Einwurf Stadt Münster Ag
" Dar Oberbürgermelster uf N

Rat der Stadt Münster Eing.: i

Stadthaus 21 MAI 2015 A
Austizlarlat Verwaltungsiährung

48127 Münster j .

18. Mai 2015

Ihre Zalchan/ihre Nachricht vom] „ [Meine Nachricht vom)

Beschwerde nach $ 24 GO NRW
Mangelnde Unterrichtung gemäß $ 23 GO NRW

Sehr geehrte Mitglieder das Rates,

arı 06.05.2015 lag dem Rat für den Tagesordnungspunkt 10.die Vorlage V/0358/2015 „101.
Deutscher Katholikentag vom 09. bis 13. Mal 2018 in Münster Kommunale Unterstützung
durch Sächlelstungen/ Sachleistungs-surrogate" zur Beschlussfassung vor. Nach dem Rats-
Informationsdienst „mehrheitlich geändert beschlossen.“ .

Das ist die Information des Rates. Stand heute, j . \

Das Bistum äußerte sich bereits.in der Nacht um 01:02 (!)

Bistum Münster 7. Mai um 01:02 Uff - der Katholikentag kann kommen '
Dr. Klaus Winterkamp, unser Diözesänbeauftragter für den Kathollkentag, sagt dazu: „Auf
den ersten Blick mag die Entscheidung des Stadtrats vielleicht-wieder einmal enttäuschend
wirken, da man sich nicht auf die genaue Höhe der. Sachlelsturigen festgelegt hat. Allerdings
hat der Stadtrat gestern nicht einfach nur grundsätzlich ‚Ja‘ zu Sachleistungen gesagt, son-
dern der Beschluss formuliert es ausdrücklich so, dass der Kathalikentag auf Basis der
Sachleistungen gefördert warden wird, die im Vorschlag des Oberbürgermeisters und
der Stadtverwaltung aufgeführt werden. Das Ist die entscheidende Botschaft und dass
dieser Beschluss eine so große Mehrheit im Stadtrat gefunden hat - bis hin zu den Pl»
raten = freut uns.
Denn das. Zentralkomites der deutschen Katholiken (zuK) als Veranstalter des Katholikentags
hat nun Sicherheit, dass ihm etwa für die Nutzung der Halle Münsterland oder für die

. Reinigung und den Energieverbrauch in Schulen kelne Kosten In Rechnung gestellt
werden. Auf dieser Grundlage kann das ZdK nun kalkulleren und planen - hier:wird das ZdK
den Stadtrat sicher auch beim Wort nehmen. In welcher genauen Höhe, mit welcher Summe
diese Sachlelstungen letztlich beziffert werden, sollte für das ZdK nicht entscheldend sein.
Das ist eine - wie es der SPD- Fraktionsvorsitzends Michael Jung gestern gesagt nat „tech-
nisch- operative Frage”, die Stadtrat und Verwaltung klären müssen.

“ Dass die Öffentlichkeit und die Abgabenpflichtigen nicht vom Rat den Wortlaut des Be-
schlusses erfahren, darüber führe Ich Beschwerde.

Freundliche Grüße_

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0487/2015
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37