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2022/0144

Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2, Sekundar- und Förderschulen (ohne Primarstufe) 2022 - 2027

Magistratsvorlage 10.05.2022

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Herausgeberin | Kontakt 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Schulamt | Planungsreferat 
Mina-Rees-Straße 12 
64295 Darmstadt 
 
E-Mail schulamt@darmstadt.de 
Internet www.darmstadt.de

Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument.| VORWORT DES SCHULDEZERNENTEN 
 
  
 
 
  
Schulentwicklungsplan 
2022 – 2027 
 
Teilplan 2 
Sekundarstufe I + II 
Gesamtschulen  
Haupt- und Realschulen 
Förderschulen 
Gymnasien 
 
Schulentwicklungsplan 
2021 – 2026 
 
Teilplan 2

2 
 
 
   Schulentwicklungsplan 
   Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
   Teilplan 2  
   Sekundarstufe I + II 
 
 
Verfasser: 
Planungsreferat des städtischen Schulamts 
in Zusammenarbeit mit  
dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung,  
Abteilung Statistik und Stadtforschung und 
SEP-Beratung, Dr. Reinermann-Matatko, Bonn 
 
 
11.05.2022

3 
Inhaltsverzeichnis 
VORWORT DES SCHULDEZERNENTEN .............................................................................. 6 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................ 7 
ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................... 8 
1 VORBEMERKUNGEN ....................................................................................................... 9 
1.1 Zielsetzung der Fortschreibung ........................................................................................... 9 
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Beschlüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt  .......... 9 
1.2.1 Hessisches Schulgesetz ............................................................................................ 9 
1.2.2 Schulformen ........................................................................................................... 11 
1.2.3 Klassenbildung ....................................................................................................... 11 
1.2.4 Schulvereinbarungen .............................................................................................. 13 
1.3 Berechnungsgrundlagen und Datenaktualität .................................................................... 14 
2 KOMMUNALE AUSGANGSSITUATION ......................................................................... 15 
2.1 Demografische Entwicklung insgesamt ............................................................................. 15 
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren ....................................................... 15 
2.1.2 Bestandsbevölkerung .............................................................................................. 16 
2.1.3 Wanderungsbewegungen ........................................................................................ 17 
2.2 Bevölkerungsvorausberechnungen .................................................................................... 20 
2.2.1 Hessisches Landesamt für Statistik ......................................................................... 20 
2.2.2 Hessen Agentur ...................................................................................................... 20 
2.2.3 Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................................................ 20 
2.3 Entwicklung schulrelevanter Altersjahrgänge .................................................................... 21 
2.4 Bildungssituation und soziale Lage ................................................................................... 22 
2.5 Städtebauliche Entwicklung .............................................................................................. 22 
3 ZUSAMMENFASSUNG SEP TEILPLAN 1 PRIMARSTUFE ........................................... 24 
4 WEITERFÜHRENDE SCHULEN..................................................................................... 25 
4.1 Entwicklung der Schulformen ............................................................................................ 25 
4.2 Übergangsverhalten .......................................................................................................... 26 
4.2.1 Verteilung nach Schulformen in Jahrgangsstufe 5 in Hessen ................................... 26 
4.2.2 Übergang Jahrgangsstufe 4 auf 5 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt .................. 27 
4.2.3 Übergang Jahrgangsstufe 6 auf 7 ........................................................................... 31 
4.2.4 Übergang Sek I in Sek II ......................................................................................... 32

4 
4.3 Ganztag ............................................................................................................................. 34 
4.3.1 Rechtlicher Rahmen ................................................................................................ 34 
4.3.2 Finanzielle und personelle Ausstattung .................................................................... 36 
4.3.3 Übersicht aktuelle Situation .................................................................................... 37 
4.4 G8 – G9.............................................................................................................................. 38 
4.5 Hochbegabtenförderung ..................................................................................................... 38 
4.6 Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt ....................................................... 38 
4.6.1 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 39 
4.6.2 Einführung und Umfang .......................................................................................... 40 
4.6.3 Sozialräume und Trägerstruktur .............................................................................. 40 
4.6.4 Grundverständnis der Schulsozialarbeit in Darmstadt .............................................. 41 
4.6.5 Prinzipien der Schulsozialarbeit .............................................................................. 41 
4.6.6 Schutzauftrag der Schulsozialarbeit ........................................................................ 42 
4.7 Berechnung der zukünftigen Bedarfe ................................................................................. 42 
4.7.1 Methodik................................................................................................................. 42 
4.7.2 Schritt 1: Besetzung Jahrgangsstufe 4 .................................................................... 43 
4.7.3 Schritt 2: Übergangsanteile ..................................................................................... 44 
4.7.4 Schritt 3: Gastschüler*innen.................................................................................... 45 
4.7.5 Schritt 4: Ergebnis Jahrgangsstufe 5 ....................................................................... 46 
4.7.6 Schritt 5: Effekte von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe .......................................... 47 
4.7.7 Schritt 6: Ergebnis Klassenbildung .......................................................................... 47 
4.8 Handlungsbedarfe .............................................................................................................. 48 
4.9 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen ..................................................................... 49 
5 INKLUSION ..................................................................................................................... 50 
5.1 Allgemeine Einordnung ...................................................................................................... 50 
5.2 Inklusive Schulbündnisse, Beratungs- und Förderzentren .................................................. 51 
5.3 Kooperationsklassen.......................................................................................................... 52 
5.4 Schulbegleitung / Teilhabeassistenz ................................................................................. 52 
5.5 Prüfkriterien des Kultusministeriums für die inklusive Beschulung ................................... 53 
5.5.1 Prüfkriterium 1 – Wohnortnahe Bildungsangebote ................................................... 53 
5.5.2 Prüfkriterium 2 – Barrierefreiheit / Zugänglichkeit ................................................... 54 
5.5.3 Prüfkriterium 3 – Stationäre Fördersysteme / Förderschulen ................................... 57 
5.6 Raumbedarfe für Inklusion ................................................................................................ 59

5 
5.7 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen .................................................................... 60 
5.7.1 Grundsätzliches ...................................................................................................... 60 
5.7.2 Förderschwerpunkt Lernen ..................................................................................... 60 
5.7.3 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ................................................................. 60 
5.7.4 Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ................................................................. 61 
5.7.5 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ......................................... 61 
6 ZUSAMMENFASSUNG DER GEPLANTEN MASSNAHMEN ......................................... 62 
6.1 Genehmigungspflichtige Maßnahmen ................................................................................ 62 
6.2 Genehmigungsfreie Maßnahmen ....................................................................................... 62 
7 SCHULSTECKBRIEFE .................................................................................................... 63 
7.1 Haupt- und Realschulen, integrierte und kooperative Gesamtschulen ............................... 64 
7.1.1 Bernhard-Adelung-Schule ....................................................................................... 66 
7.1.2 Erich Kästner-Schule .............................................................................................. 70 
7.1.3 Gutenbergschule .................................................................................................... 74 
7.1.4 Mornewegschule ..................................................................................................... 79 
7.1.5 Stadtteilschule Arheilgen ........................................................................................ 83 
7.1.6 Wilhelm-Leuschner-Schule ...................................................................................... 89 
7.2 Gymnasien ........................................................................................................................ 94 
7.2.1 Abendgymnasium ................................................................................................... 96 
7.2.2 Bertolt-Brecht-Schule ............................................................................................. 98 
7.2.3 Eleonorenschule ................................................................................................... 102 
7.2.4 Georg-Büchner-Schule .......................................................................................... 106 
7.2.5 Justus-Liebig-Schule ............................................................................................. 110 
7.2.6 Lichtenbergschule ................................................................................................ 114 
7.2.7 Ludwig-Georgs-Gymnasium ................................................................................... 118 
7.2.8 Viktoriaschule ....................................................................................................... 122 
7.3 Förderschulen ................................................................................................................. 126 
7.3.1 Christoph-Graupner-Schule ................................................................................... 128 
7.3.2 Ernst-Elias-Niebergall-Schule ................................................................................ 132 
7.3.3 Herderschule ........................................................................................................ 135 
7.3.4 Mühltalschule ....................................................................................................... 138

6 
VORWORT DES SCHULDEZERNENTEN 
 
Schuldezernent Holger Klötzner 
 
 
 
FOLGT NACH GENHMIGUNG HKM.

7 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
 
 
SCHULTYPEN SCHULEN IN DARMSTADT 
AR Abendrealschule AGYM Abendgymnasium 
AGYM Abendgymnasium BAS Bernhard-Adelung-Schule 
GOS Gymnasiale Oberstufenschule BBS Bertolt-Brecht-Schule 
 Oberstufengymnasium CGS Christoph-Graupner-Schule 
GS Grundschule ELO Eleonorenschule 
GYM Gymnasium EKäS Erich Kästner-Schule 
FS Förderstufe EENS Ernst-Elias-Niebergall-Schule 
Fös Förderschule GBS Georg-Büchner-Schule 
…EMS …Emotionale und soziale Entwicklung GUBS Gutenbergschule 
…GE …Geistige Entwicklung HER Herderschule 
…HÖR …Hören LIO Justus-Liebig-Schule 
…KME …Körperliche und motorische Entwicklung LUO Lichtenbergschule 
…KRA …Kranke LGG Ludwig-Georg-Gymnasium 
…LER …Lernen MWS Mornewegschule 
…SEH …Sehen MTS Mühltalschule 
…SPR …Sprachheilförderung STS Stadtteilschule 
H + R Haupt- und Realschule VIKO Viktoriaschule 
IGS Integrierte Gesamtschule WLS Wilhelm-Leuschner-Schule 
KGS Kooperative Gesamtschule   
SOFS Sonstige Förderschule   
    
SCHULSPEZIFISCHE BEGRIFFE   
AUR Allgemeiner Unterrichtsraum   
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung   
EuE Einwohner*innen   
FUR Fachunterrichtsräume   
GT Ganztag   
JG Jahrgangsstufe   
LuB Lern- und Unterrichtsbereich   
LuL Lehrer*innen   
NAWI Naturwissenschaften   
NDHS Nichtdeutscher Herkunftssprache   
SEP Schulentwicklungsplan   
SJ Schuljahr   
Sek Sekundarstufe   
SuS Schüler*innen   
UBUS Unterrichtsbegleitende Unterstützung  
durch sozialpädagogische Fachkräfte 
  
UN Vereinte Nationen   
WE Wohneinheiten

8 
ZUSAMMENFASSUNG 
 
Aufgrund einer positiven Bevölkerungsentwicklung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die im Bereich 
der Primarstufe bereits zum Beschluss zur Einrichtung neuer Grundschulstandorte  und damit einer 
Erhöhung der Kapazitäten geführt hat, ist auch für die weiterführenden Schulen mit einem Anstieg der 
Schüler*innenzahlen in den kommenden Jahren zu rechnen.  
Unter der Annahme einer Entwicklung entsprechend der letzten Schuljahre, auch in Bezug auf die Be-
schulung von Gastschüler*innen, ergibt sich ein Mehrbedarf von rund 3 Gymnasial -Zügen ab Jahr-
gangsstufe 5 sowie rund 2 Zügen „neben dem Gymnasium“.  
Der Mehrbedarf an Gymnasial -Zügen kann über Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Schulstand-
orten, insbesondere der Schulinsel, abgedeckt werden.  
Um den Gedanken der schulischen Inklusion zu stärken, bietet sich für den Mehrbedarf an weiteren 
Schulplätzen die IGS als Schulform an . Mit einer 3-Zügigkeit könnte einer der berechneten Gymnasial -
Züge ebenfalls an der neuen IGS aufgenommen werden und damit die für IGS gewünschte Heterogeni-
tät der Schüler*innenschaft befördert werden. Alternativ ist zu prüfen, ob mit dem Ausbau der beste-
henden IGS das Ziel einer Erweiterung der Kapazitäten erreicht werden kann.  
Im Bereich der Förderschulen besteht Handlungsbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
aufgrund der absehbar steigenden Schüler*innenzahlen. Die Kapazitäten werden auch nach Baufertig-
stellung der Christoph -Graupner-Schule nicht ausreichen, um sowohl Darmstädter*innen als auch 
Gastschüler*innen beschulen zu können. Die Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg zur 
Beschulung der Gastschüler*innen sollte daher an die Maximalkapazitäten der Christoph -Graupner-
Schule angepasst werden; vorrangig sind die Schüler*innen mit Wohnort Darmstadt aufzunehmen. Es 
finden aktuell bilaterale Gespräche zur Lösung der Gesamtproblematik zwische n den Schulträgern 
statt, mit der Perspektive einen weiteren Schulstandort zu entwickeln.

9 
1 VORBEMERKUNGEN 
1.1 Zielsetzung der Fortschreibung 
Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Ergeb nis-
sen des letzten Schulentwicklungsplan es Primarstufe stellt sich auch für die weiterführenden Schulen 
die Frage nach dem zukünftigen Bedarf.  
Dies betrifft sowohl den quantitativen Aspekt: reichen die vorhandenen Schulen aus, um auch in Zukunft 
alle Schüler*innen adäquat versorgen zu können? Müssen Schulen erweitert oder neue gebaut werden? 
In welchen Schulformen zeichnet sich für die kommenden Jahre Handlungsbedarf ab? Der Schulträger 
verfolgt im Bereich der weiterführenden Schulen gemäß §24 Hessischen Schulgesetz (HSchG) das Ziel, 
den Schüler*innen ein möglichst vielfältiges Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen und ihnen ent-
sprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung zu ermöglichen.  
Aber auch qualitative Aspekte fließen in die S chulentwicklungsplanung ein und sind, wie in den nachfol-
genden Ausführungen zur rechtlichen Grundlage, auch verbindlich als Element eines Schulentwick-
lungsplanes (SEP) vorgeschrieben. Dies betrifft den steigenden Bedarf an ganztägigen Betreuungsange-
boten, aber auch pädagogisch schlüssige Konzepte für gemeinschaftliches, inklusives Lernen . Nicht erst 
seit der Corona -Pandemie gerät zudem die Implementierung von digitalen Lehrformaten für eine hete-
rogene Schüler*innenschaft in den Fokus.  
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Beschlüsse der Wissenschafts-
stadt Darmstadt 
1.2.1 Hessisches Schulgesetz 
Die Schulträgerschaft obliegt dem städtischen Schulamt, das  laut §145 HSchG verpflichtet ist, Schul-
entwicklungspläne zu erarbeiten und bereit zu stellen. 
Nach §145 HSchG ist  Schulentwicklungsplanung die Analyse des gegenwärtigen und des künftigen 
räumlichen und organisatorischen Bedarfs von Schule. Konsequenzen für bauliche und organisatorische 
Maßnahmen sind abzuleiten, um die bedarfsgerechte und effiziente Versorgung von Sc hulen mit Räu-
men und Ausstattung sowie den Einsatz des Personals zu ermöglichen. Schulentwicklungsplanung um-
fasst von daher neben einer qualitativen Beschreibung des vorhandenen und geplanten Schulangebotes 
auch die Analyse statistischer Daten als Basis zu r Entwicklung und Erhalt eines umfassenden und aus-
gewogenen Bildungsangebotes im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Schulentwicklungsplanung 
zeigt auch die Bildungsbedürfnisse auf, die durch eigene Schulen für das Gebiet des Schulträgers nicht 
sinnvoll befriedigt werden können. Er enthält sowohl die langfristige Zielplanung als auch die Durchfüh-
rungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung. 
Bei der Trendfortschreibung der Schülerzahlentwicklung Sekundarstufe I + II sind die Darmstädter  
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) berücksichtigt. Ebenso ist der Plan in seiner Endversion 
mit den benachbarten Schulträgern, insbesondere dem Landkreis Darmstadt -Dieburg, sowie mit ande-
ren Fachplanungen, vorrangig mit der Jugendhilfeplanung, abgestimmt (§ 145, Abs. 1-7 HSchG).  
Anträgen auf die Errichtung, Änderung oder Aufhebung einer Schule kann das Kultusministerium nach § 
146 nur dann zustimmen, wenn diese ihre Grundlage in einem bereits genehmigten Schul entwicklungs-
plan haben.

10 
Schulentwicklungspläne sind soweit erforderlich innerhalb von 5 Jahren fortzuschreiben.  
Bei der Maßnahmenplanung werden berücksichtigt:  
• die zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt bestehenden demografischen, regionalen und päda-
gogischen Gegebenheiten  
• die Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse 
in allen Schulformen  
• die Erreichbarkeit der Schulen aufgrund der verkehrlichen Situation  
• der Investitionsbedarf im Hinblick auf Raumkapazitäten  
• die auf den Schulstandort bezogenen Traditionen.  
Der vorliegende Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufe I  muss zudem  auszuweisen, welche all-
gemeinen Schulen für Unterrichtsangebote für Schüler*innen mit Behinderungen oder Beeinträchtigun-
gen nach den Förderschwerpunkten na ch § 50 Abs. 1 unterhalten werden (§  51 Abs. 2). Ein genauerer 
Blick auf Schüler*innen mit Förderbedarf bietet Kapitel 5. 
Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibung bedürfen der Genehmigung des Kultusministeriums.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, als Schulträger und zugleich Jugendhilfeträger, versteht Sch ulent-
wicklungsplanung als eine Standort - und Versorgungsplanung, um ein regional ausgeglichenes, be-
darfsgerechtes und leistungsfähiges Bildungsangebot in der Stadt zu entwickeln und darüber ein quali-
fiziertes Bildungs- und Abschlussangebot zu sichern und z u gewährleisten. Dies impliziert eine qualita-
tive Schulentwicklungs - und Bildungsplanung, die auf quantitativen Betrachtungen basiert und den 
demografischen Wandel berücksichtigt.  
Die letzte Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes allgemein bildende Sc hulen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt wurde am 09.12.2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen . Die Ge-
nehmigung dieses Planes durch das HKM erfolgte mit Erlass vom 20.12.2012 mit folgenden Einschrän-
kungen: 
• die Gutenbergschule, die von einer KGS  zur IGS umgewandelt werden sollte, durfte nicht zu ei-
ner IGS umgewandelt werden 
• der Auflösung der Mühltalschule (Verlagerung der Grundstufe, Aufhebung Mittel - und Hauptstu-
fe) wurde widersprochen 
• einer sukzessiven Erhöhung der Gymnasial -Züge an vier Gymnas ien der Stadt, beginnend zum 
Schuljahr 2011/12, wurde ebenfalls widersprochen.  
Angeregt wurde im Erlass 
• die Erhöhung der Zügigkeit der Mornewegschule von 3 auf 4 Züge 
• die Umwandlung der Gutenbergschule in eine Mittelstufenschule. 
Bei der Frage der Gymnasial-Kapazitäten wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder aus dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg (bis auf Messel und Mühltal) nicht als Begründung für einen höheren Bedarf dienen 
können, da der Landkreis selbst ein hinreichendes Schulangebot in allen Bildungsg ängen unterhalte.

11 
1.2.2 Schulformen 
Bezüglich der äußeren Organisation der Schulen gibt § 11 HSchG den in Tabelle 1 dargestellten Rah-
men für die möglichen Schulformen vor ( Darstellung ohne Schulform Grundschule, ohne Förderstufen 
sowie Förder- und Berufliche Schulen). 
Tabelle 1: Mögliche Organisationsformen von Schulen nach HSchG 
Mögliche Organisationsformen von Schulen 
Schulform Organisationsmöglichkeiten 
Hauptschule Verbundene Grund- und Hauptschule 
Verbundene Haupt- und Realschule 
Realschule Eigenständige Realschule 
Verbundene Haupt- und Realschule  
Integrierte Gesamtschule Eigenständige Integrierte Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II  
Verbundene Grund- und Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II 
Kooperative Gesamtschule Eigenständige Kooperative Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II 
Verbundene Grund- und Gesamtschule mit oder ohne Sekundarstufe II 
H- und R-Zweig können als Mittelstufenschule organisiert werden 
Mittelstufenschule Eigenständige Mittelstufenschule 
Verbundene Grund- und Mittelstufenschule 
Gymnasium Eigenständiges Gymnasium mit oder ohne Sekundarstufe II 
Oberstufenschule Nur im Schulverbund mit einer Sekundarstufen I-Schule 
 
1.2.3 Klassenbildung 
Entsprechend § 144a HSchG sollen Schulen eine Größe haben, die eine Differenzierung des Unterrichts 
ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts - und Erziehungsarbeit erlaubt. Um dies zu gewährleisten, 
wurden für die Klassenbildung im Rahmen de r Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Grö-
ße der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen  vom 23. Mai 2017 verbindliche Schülermin-
dest- und Schülerhöchstzahlen festgelegt. Diese Vorgaben sind Grundlage für die Berechnung der Klas-
senbildung in den Einzelschulprognosen.  
Wird der Schülermindestwert für die Klassenbildung unterschritten, wird der Unterricht entweder nicht 
aufgenommen, oder er erfolgt, sofern die personellen und unterrichts -organisatorischen Voraussetzun-
gen gegeben sind, jahrgangs - oder schulformübergr eifend. Auch hierfür sind rechtliche Mindest - und 
Maximalgrößen vorgegeben. An den Schulen, an denen der Unterricht (in einzelnen Schuljahren) jahr-
gangs- oder schulformübergreifend erfolgt, wird in den Einzelschulprognosen jeweils mittels einer Fuß-
note hierauf hingewiesen. Gymnasiale Oberstufen und berufliche Gymnasien müssen zudem auf Dauer 
im Durchschnitt der Jahrgangsstufen eine Schülerzahl von mindestens 50 je Jahrgangsstufe erreichen. 
In den nachfolgenden Tabellen ( Tabelle 2 für die allgemeinen Schulen, Tabelle 3 für die Förderschulen) 
werden in Auswahl die Werte der Landesverordnung dargestellt.

12 
Tabelle 2: Schülermindest- und -höchstzahlen an allgemeinen Schulen 
Schülermindest- und Schülerhöchstzahlen an allgemeinen Schulen 
Schulform (Auswahl) Mindestzahl Höchstzahl 
Hauptschule/Hauptschulzweig an Kooperativen Gesamtschulen 13 25 
Realschule/Realschulzweig an Kooperativen Gesamtschulen 16 30 
Jahrgangs- o. schulzweigübergreifende Klassen an verbundenen H - und 
R-Schulen oder Gesamtschulen 13 25 
Lerngruppen mit erhöhtem Praxisbezug an Hauptschulen,  
Integrierten Gesamtschulen und Kooperativen Gesamtschulen 13 18 
Förderstufe 14 27 
Mittelstufenschule Jg. 5-7 14 27 
Mittelstufenschule praxisorientierter Bildungsgang Jg. 8-9 10 20 
Mittelstufenschule Mittlerer Bildungsgang Jg. 8-10 14 27 
Gymnasium (Jahrgangsstufen 5 bis 10)/ 
Gymnasialzweig an Kooperativen Gesamtschulen 16 30 
Integrierte Gesamtschule 14 27 
Jahrgangsstufen mit Binnendifferenzierung an integrierten Gesamtschulen  14 25 
Abendhaupt- und Abendrealschule 13 25 
 
Tabelle 3: Schülermindest- und -höchstzahlen an Förderschulen 
Schülermindest- und Schülerhöchstzahlen an Förderschulen 
Schulform (Auswahl) Mindestzahl Höchstzahl 
Förderschule  
- mit Schwerpunkt Sprachheilförderung 
- mit Schwerpunkt Sehen (sehbehinderte SuS) 
6 12 
Förderschule  
- mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 
- mit Schwerpunkt Lernen 
8 16 
Förderschule  
- mit Schwerpunkt Sehen (blinde SuS) 
- mit Schwerpunkt Hören 
5 10 
Förderschule  
- mit Schwerpunkt körperliche Entwicklung 
- für kranke SuS 
- mit Schwerpunkt geistige Entwicklung 
4 8

13 
Die Schulen können im Rahmen der ihnen zugewiesenen Wochenstunden und nach Maßgabe ihrer schu-
lischen Konzeption von den Schülerhöchstzahlen nach Satz 1 abweichen. Die Regelungen der Verord-
nung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern 
mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom 15. Mai 2012, zuletzt  geändert durch Verord-
nung vom 1. April 2015, in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt. 
Klassen, Gruppen und Kurse sollen so gebildet werden, dass die Fortführung im darauffolgenden Schul-
jahr nach Möglichkeit gesichert ist. 
Die Eltern sind darauf  hinzuweisen, dass sie die Absicht zum Besuch der Vorklasse, zum Wechsel an 
eine andere Schule oder zur Wiederholung einer Klasse ihrer Kinder möglichst frühzeitig bekanntzuge-
ben haben. 
1.2.4 Schulvereinbarungen 
Durch Schulvereinbarungen (basierend auf §140 HSch G) werden Regelungen getroffen, in welchem Um-
fang und zu welchen finanziellen Rahmenbedingungen Kinder mit anderen Wohnorten an den Schulen 
eines Schulträgers aufgenommen werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat drei öffentlich -
rechtliche Vereinbarungen geschlossen.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg haben per öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung (in Kraft getreten zum 01.08.2020 für eine Dauer von mindestens 10 Jahren) 
die Festlegung getroffen, dass jeweils bis zu 140 SuS gegenseitig an den öffentlichen Schulen im Rah-
men der Aufnahmekapazitäten beschult werden können. Schüler*innen, die als erste Fremdsprache eine 
Sprache wählen, die an der dem Wohnort nächstgelegenen weiterführenden Schule nicht angeboten 
wird, sollen vorrangig aufgenommen werden. Darüber hinaus dürfen die SuS aus den Gemeinden Mühl-
tal und Messel ohne Beschränkungen die öffentlichen Schulen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
anwählen.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg haben per öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung (in Kraft getreten zum 09.10.2014) die Festlegung getroffen, dass bis zu 30 
Schüler*innen aus dem Landkreis Darmstadt -Dieburg, bevorzugt aus dem Altkreis Darmstadt, an der 
Christoph-Graupner-Schule aufgenomme n werden. Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit ge-
schlossen und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Schul-
jahresende gekündigt werden.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -Dieburg ha ben per öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung (in Kraft getreten zum 15.10.2008) die Beschulung von Schüler*innen an der 
Schule für Kranke, Abteilung der Ernst -Elias-Niebergall-Schule, geregelt. Die Schulplätze stehen beiden 
Vertragspartnern zu gleichen Teilen zur Verfügung. Wenn ein Vertragspartner sein Kontingent nicht aus-
schöpft, können die Plätze durch Kinder aus  dem Gebiet des anderen Vertragspartners belegt werden. 
Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jedem Vertragspartner unter 
Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Schuljahresende gekündigt werden. Die Vertragspartner 
handeln im Jahr 2022 die Beschulungsanteile neu aus; zudem wurde vereinbart, den Durchführungsort 
mit allen Beteiligten neu zu bestimmen.  
Die drei Vereinbarungen befinden sich in der Anlage dieses Schulentwicklungsplans.

14 
1.3 Berechnungsgrundlagen und Datenaktualität 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt ein Bildungsmonitoring durch 1. Dieses umfasst die Auswertung 
der unterschiedlichen Aspekte von Bildung, nicht nur die schulische Bildung. Es wertet die Vergangen-
heit und die aktuelle Situation aus und erstellt keine Prognose für zukünftige Jahre. Bei der Datenaufbe-
reitung für den Schu lentwicklungsplan erfolgte eine enge  Abstimmung zwischen dem Schulamt , den 
Team Datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM) , der Abteilung Statistik und Stadtfor-
schung und dem Bereich Jugendhilfe.  
Grundlage der Darstellungen der bisherigen Entwick lungen sowie der Berechnungen der Prognosen von 
SuS- und Klassenzahlen sind folgende Daten: 
• Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 1, Grund - 
und Förderschulen (Primarstufe) 2020 – 2025, beschlossen von der Stadtverord netenver-
sammlung am 06.04.20202 
• Bevölkerungsprognose nach Altersjahrgängen der Wissenschaftsstadt Darmstadt  (Demogra-
fiebericht 33) 
• Angaben zur baulichen Entwicklung (Wohnungsbau), Stand 2021 
• Schulstatistiken der Vorjahre, ausgewertet über die jeweils end gültige Fassung der LUSD 
und HESIS 
 
 
 
 
1 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/bildung/bildungsbericht  
2 Vorlagennummer 2020/0042 
3 https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/statmitteilungen/Demografiebericht_3_SM_1_2017.pdf

15 
2 KOMMUNALE AUSGANGSSITUATION 
2.1 Demografische Entwicklung insgesamt 
2.1.1 Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren 
Die Einwohnerzahl in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  (Abbildung 1) entwickelte sich seit 1973 deut-
lich positiver als d ie des Landes Hessen und des Regierungsbezirks Darmstadt . Seit Erreichen des 
Tiefstwertes von rund 133.500 EW im Jahr 1986 verlief die Entwi cklung der Stadt sehr positiv  – auch 
getragen durch die dynamische wissensbasierte Entwicklung . Mitte der 2000er Jahre verlief die Ent-
wicklung besonders dynamisch. Mit 159.878 EW wurde im Jahr 2019 ein vorläufiger Höchststand er-
reicht; im Jahr 2020 sank da nn die Einwohnerzahl erstmals wieder. Nach Ausführungen des Amts für 
Statistik ist dieser Effekt v.a. auf ein negatives Wanderungssaldo der deutschen Bevölkerung sowie auf 
die corona-bedingt geringere Zuwanderung aus dem Ausland zurückzuführen 4.  
 
 
 
4 https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/kurzberichte/Kurzbericht_2-2021-internet.pdf 
120.000
125.000
130.000
135.000
140.000
145.000
150.000
155.000
160.000
165.000
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
1973
1975
1977
1979
1981
1983
1985
1987
1989
1991
1993
1995
1997
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2017
2019
Anzahl EW (DA)
Anzahl EW (Hessen und Reg.bez.)
Entwicklung der Einwohnerzahl in Hessen, dem 
Regierungsbezirk und der Stadt Darmstadt
(Datenquelle: HESIS)
Hessen Regierungsbezirk Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt
Abbildung 1: Entwicklung der Einwohnerzahl in Hessen, dem Regierungsbezirk und der Stadt Darmstadt

16 
Für die Schulentwicklungsplanung ist die zukünftige Entwicklung der Zahl der Kinder und Jugendlichen 
maßgeblich. Diese wird von zwei Faktoren bestimmt:  
• Die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Saldo aus Geburten und Sterbefällen)  
• Wanderungsbewegungen über die Stadtgrenzen Darmstadts hinweg, bestehend aus Zu - und 
Wegzügen. 
Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist seit 2005 positiv. Der Fortgang der natürlichen Bevölke-
rungsentwicklung beruht v .a. aus der Altersverteilung der Bestandsbevölkerung, die nachfolgend aus-
gewertet wird.  
2.1.2 Bestandsbevölkerung 
Der Altersaufbau nach Geschlecht in der Stadt Darmstadt (Datenstand 31.12.2020 ; Abbildung 2) zeigt 
die überdurchschnittlich hohe Anzahl junger Erwachsener im Alter von 20 bis 30 Jahren. Dies  ist auf die 
Hochschschulstandorte zurück zu führen. Deutlich wird auch: es leben mehr Kinder im Alter von null bis 
einschließlich vier Jahren vor Ort als Kinder bzw. Jugendliche im Alter von fünf bis 18 Jahren. Ohne 
Berücksichtigung von Zuzugseffekten wür de der aktuelle Altersaufbau darauf hindeuten, dass in den 
kommenden Jahren mehr Kinder in die Sekundarstufe I hineinwachsen als sich aktuell dort befinden.  
Abbildung 2: Altersaufbau nach Geschlecht in der Stadt Darmstadt zum 31.12.2020

17 
2.1.3 Wanderungsbewegungen 
Von größerer quantitativer Bedeutung waren in den letzten Jahren jedoch die W anderungsbewegungen. 
Die Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und anderen sog. „Schwarmstädten“ wird stark 
durch den Zuzug junger Erwachsener geprägt. Dies bedingt wiederum höhere Geburtenzahlen und ins-
gesamt mehr junge Familien in der Stadt.  
Die Auswertung der Melderegisterdaten der Stadt Darmstadt zeigt für die Jahre 2015 -2020 deutliche 
Zu- bzw. Fortzugsdynamiken (Abbildung 3): 
• Junge Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 25 Jahren ziehen stärker zu als fort  
• Menschen im Alter von über 25 Jahren ziehen stärker fort als zu 
• Im Alter von null bis einem Jahr ziehen mehr Kinder zu als fort 
• In den anderen Altersjahrgängen vor Beginn der Schulpflicht überwiegen Fortzüge  
• Die Effekte im Alter von Primarstufe und Sekundarstufe I sind nur minimal ausgeprägt; die 
Fortzüge überwiegen leicht.  
 
Abbildung 3: Wissenschaftsstadt Darmstadt: Salden nach Altersjahren  
(gewichtete Analyse 2015-2020)

18 
Auf die aktuelle Alterspyramide übertragen bedeutet dies: 
• Nicht alle jungen Erwachsenen werden vor Ort bleiben, dementsprechend auch nicht vor Ort eine 
Familie gründen 
• Nicht alle aktuell vor Ort lebenden, noch nicht schulpflichtigen Kinder, werden vor Ort eingeschult, 
da ein Teil der Familien vor Beginn der Schulzeit fortzieht 
Die Wanderungsbewegungen über die Landesgrenzen hinaus sind stark beeinflusst durch wirtschaftliche 
Effekte. Aufgrund der Corona -Pandemie sind Veränderungen eingetreten, die sich auch für das noch 
nicht abgeschlossenen Kalenderjahr 2021 weiterhin andeuten. Tabelle 4 zeigt die Salden der Jahre 
2017 und 2020 absolut sowie die Veränderung zwischen den beiden betrachteten Jahren in Prozent. Im 
Vergleich zu 2017 sind die Wanderungsgewinne über die Landesgrenzen um 37 Prozent gesunken (421 
statt 670). Länder mit 2017 sehr hohen Wanderungsgewinnen, Rumänien und Polen, verzeichnen mit 
67 und 55 Prozent besonders hohe Rückgänge.  
Tabelle 4: Saldo aus Zu- und Fortzügen 
Saldo aus Zu- und Fortzügen 
 
2017 2020 Veränderung in % 
Bosnien und Herzegowina 41 20 -51% 
Bulgarien 72 49 -32% 
Kroatien 42 8 -81% 
Griechenland 25 21 -16% 
Italien 146 66 -55% 
Österreich -9 -1 89% 
Polen -3 -12 -300% 
Rumänien 164 54 -67% 
Spanien 42 57 36% 
Ukraine 0 18 
 
Serbien 0 29 
 
Sonstige 150 112 -25% 
Insgesamt 670 421 -37%

19 
Die Wanderungsbewegungen auf kleinräumiger Ebene aus den letzten Jahren geben Aufschluss darüber, 
wie dynamisch sich ein Grundschulbezirk im Hinblick auf die schulrelevanten Altersjahrgänge verhält. 
Abbildung 4 zeigt eine Auswertung der Effekte der Jahre 2015 bis 2020. Im Schnitt (arithmetisches 
Mittel) gab es bei den Kinderjahrgängen vor der Einschulung (U6) die höchsten Zugewinne im 
Grundschulbezirk Bessunger Schule ; diese Effekte sind v.a. zurückzuführen auf die Lincoln -Siedlung, 
die zum Grundschulbezirk der neuen Luise -Büchner-Schule gehört ; diese ist in der Darstellung nicht 
enthalten, da nur die bisherige Entwicklung abgebildet is t. Ebenfalls hohe Werte zeig en die  
Grundschulbezirke Erich Kästner -Schule, Astrid-Lindgren-Schule, Friedrich-Ebert-Schule und 
Frankensteinschule. Deutliche Fortzugseffekte in dieser Alterskohorte zeigen die Grundschulbezirke 
Schillerschule, Heinrich -Hoffmann-Schule, geringer ausgeprägt Elly -Heuss-Knapp-Schule und 
Goetheschule. Im Alter der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I sind die Effekte insgesamt geringer. 
Auch hier zeigt der Grundschulbezirk Bessunger Schule deutliche Zugewinne.  
 
Die kleinräumige B etrachtung von Wanderungsbewegungen ist bei der Schulentwicklungsplanung für 
die Primarstufe von größerer Bedeutung als bei den weiterführenden Schulen, da die Grundschulen 
wohnortnah eingerichtet werden müssen. Bei weiterführenden Schulen werden weitere W ege zurück 
gelegt. Allerdings ist die Länge der Wege auch abhängig von der Art des angestrebten 
Schulabschlusses: generell kann festgestellt werden, dass mit höheren angestrebten Schulabschlüssen 
die Schulwege weiter werden. Sollte sich im Rahmen der Schul entwicklungsplanung ein Bedarf an 
Schulformen neben dem Gymnasium zeigen, so wäre auch hier bei der Bedarfsplanung die 
stadträumliche Wachstumsdynamik bei der Standortsuche zu beachten.  
Für Prognosen zur weiteren demografischen Entwicklung ist entscheiden d, welche Zu- bzw. Fortzugsan-
nahme welcher Alterskohorte beigemessen wird. Nachfolgend werden daher die Ergebnisse bestehender 
Bevölkerungsprognosen und -vorausberechnungen unterschiedlicher Institutionen vergleichend darge-
stellt.  
Abbildung 4: Zu- und Fortzugseffekte im Alter von bis zu 16 Jahren nach Grundschulbezirken p.a. (2015-2020) 
-100
-50
0
50
100
150
Zu- und Fortzugseffekte p.a. (Datengrundlage 2015-2020) 
U6 Primar Sek I

20 
2.2 Bevölkerungsvorausberechnungen 
2.2.1 Hessisches Landesamt für Statistik 
Die Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Hessischen Landesamts für Statistik (Daten-
stand: 31.12.20185) geht bis zum Jahr 2040 von einem weiteren Ansteigen der Einwohnerzahl der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt aus. Zudem wird sich nach den Berechnungen der Anteil der jungen Men-
schen an der Gesamtbevölkerung weiter erhöhen.  
2.2.2 Hessen Agentur 
Die im Jahr 2019 vorgelegte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung der Hessen Agentur geht 
(ausgehend vom Basisjahr 2017) von einer Zunahme der Einwohnerzahl der Stadt Darmstadt aus : im 
Zeitraum 2017 bis 2035 +11,7%, 2035 -2050 dann +5,2% . Der umgebende Landkreis Darmstadt -
Dieburg wird bis 2035 mit +1,5% Wachstum ebenfalls positiv be rechnet; im anschließenden Zeitinter-
vall rechnet die Hessen Agentur dort mit einem leichten Rückgang der Einwohnerzahl ( -1,7%) 6.  
2.2.3 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Die vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung im Demografiebericht 3 7 vorgelegte Vorausberec h-
nung der Bevölkerungsentwicklung auf Grundlage des Datenstands zum 31.12.2016 bildet drei Zuzugs-
Szenarien ab, die jeweils ein stabil hohes Wanderungssaldo annehmen:  
- Szenario 1 geht von einer jährlichen Nettozuwanderung von 500 Personen aus, was im Ergebnis 
im Jahr 2035 zu einer Bevölkerungszahl Darmstadts von 171.007 Personen führen wird. 
- Szenario 2 basiert auf einer jährlichen Nettozuwanderung von 800 Personen ; die Einwohnerzahl 
im Jahr 2035 würde dann 177.055 Personen betragen. 
- Szenario 3 geht von einer sehr starken Nettozuwanderung von 1.100 Personen aus. Dieser dau-
erhaft starke Zuzug führt im Jahr 2035 zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Einwohnerzahl 
auf 184.093 Personen. 
  
 
 
5 https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/AI8_j18.pdf 
6 https://redaktion.hessen-agentur.de/publication/2019/990_Bevoelkerungsvoraussch_2019.pdf 
7 https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/statmitteilungen/Demografiebericht_3_SM_1_2017.pdf

21 
2.3 Entwicklung schulrelevanter Altersjahrgänge 
In allen drei Szenarien der Bevölkerungsvorausberechnung der Stadt Darmstadt geht die Berechnung 
von einem kontinuierlichen Anstieg der Anzahl der Kinder im Alterssegment von 6 bis unter 15 Jahren 
aus. In der niedrigsten Variante wäre im Jahr 2030 das Maximum erreicht.  
Aktuell erscheint die Variante mit der Annahme von 800 Personen Gewinn pro Jahr am wahrscheinlichs-
ten. Abbildung 5 zeigt die aus den Rohdaten der Bevölkerungsprognose berechneten Jahrgangsbreiten, 
d.h. die durchschnittliche Besetzung eines Altersjahrganges in den Kohorten Sekundarstufe I (10 bis 
unter 16-Jährige) und Sekundarstufe II (16 bis unter 19 -Jährige). Für beide Alterskohorten wird ab dem 
Jahr 2023 mit Werten von über 1.400 gerechnet. Bei den Werten ab 2017 handelt es sich um Progno-
sewerte. 
 
 
Wichtige Grundlage dieses Wachstums ist die weitere Erschließung der Konversionsflächen in Darm-
stadt und der fortgesetzte Wohnungsbau. Ohne eine Vergrößerung des Darmstädter Wohnungsbestands 
würde eine wichtige Basis für die fortgesetzte lineare Zuwanderung in die Stadt entfallen. 
 
  
Abbildung 5: Entwicklung der Jahrgangsbreiten Sek I und II in der Variante 800 Personen 
Zuwanderung p.a. 
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
Entwicklung der Jahrgangsbreiten Sek I und II in der 
Variante 800 Personen Zuwanderung p.a.
JG-Breite Sek I JG-Breite Sek II

22 
2.4 Bildungssituation und soziale Lage 
Bildung hat in Darmstadt eine lange Tradition. Wissenschaft, Forschung und Kunst sind seit langem eng 
mit der Stadt Darmstadt verbunden. Die Vielzahl der wissenschaftlichen Institutionen, das Weltkulturer-
be Mathildenhöhe, die drei Hochschulen und die moder n aufgestellten Unternehmen mit ihren For-
schungs- und Entwicklungsabteilungen sind Ausdruck dieser Entwicklung. 
In Folge des Niedergangs der sog. “Weißen Industrie” und dem klassischen Maschinenbau als prägen-
den Darmstädter Industrien seit den 1970ern hat eine Neuorientierung der Stadtentwicklung in Rich-
tung Wissenschaftsstadt seit 1997 stattgefunden. Das hat zur Ansiedlung neuer, moderner Branchen 
mit einer stärkeren globalen Ausrichtung und in Folge zu einer Veränderung der Wirtschaftsstruktur 
geführt. Mi ttlerweile sind mehr als 700 Unternehmen der IT -Branche in und um Darmstadt ansässig 
und haben die Stadt zu einem Standort mit europäischer Bedeutung gemacht. Auch der in den 1990er 
Jahren in die Krise geratene Maschinenbau hat sich z.B. durch die Verbindu ng von hochwertigen Pro-
duktionsmöglichkeiten mit Elektronik und Software (Mechatronik), praktisch neu „erfunden“.  
Ein wesentliches Rückgrat dieser Entwicklung ist die breit aufgestellte Forschungslandschaft in Darm-
stadt. Neben drei Universitäten bzw. Hochs chulen gibt es drei Institute der Fraunhofer -Gesellschaft so-
wie zahlreiche weitere Institutionen der Grundlagen - oder angewandten Forschung. Dies beinhaltet ne-
ben zahlreichen internen FuE -Abteilungen in Darmstädter Unternehmen insbesondere die Gesellschaft  
für Schwerionenforschung (GSI), die ESA und Eumetsat, alles Einrichtungen von europäischer Bedeu-
tung. Darmstadt weist inzwischen eine ungewöhnlich hohe Dichte an qualitativ besonderen Unterneh-
men, Institutionen und Gesellschaften auf. Das zeigt auch die h ohe Qualifikation der in Darmstadt Be-
schäftigten: Heute hat jeder Vierte mindestens einen Hochschulabschluss. 
Auffällig ist der starke Zuwachs in der Zahl der Studierenden seit Begründung der Wissenschaftsstadt. 
Auch die Schwerpunktverlagerung der Studienfächer, z.B. bei der TU Darmstadt, hat zur hohen Attrakti-
vität Darmstadts als Studienort beigetragen. Insgesamt sind heute etwa 45.000 Studierende an den 
drei Universitäten bzw. Hochschulen der Stadt eingetragen. 
2.5 Städtebauliche Entwicklung 
Aufgrund der stet ig wachsenden Einwohnerzahl ist bereits heute von einer angespannten Situation auf 
dem Darmstädter Wohnungsmarkt auszugehen, da diese einen hohen Nachfrageüberhang aufweist 8. 
Nach Ergebnissen der von der Abteilung Statistik und Stadtforschung des Amtes fü r Wirtschaft und 
Stadtentwicklung regelmäßig durchgeführten Bürgerumfrage wohnten im Jahr 2018 62,1 % der Haus-
halte in Darmstadt zur Miete und 35,8 % in Wohneigentum. 9 Darmstadt ist eine Mieterstadt. 
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnungen führt zu ei nem kontinuierlichen Anstieg der Miet - und 
Bodenpreise, worunter bereits heute nicht nur untere Einkommensgruppen, sondern verstärkt auch 
mittlere Einkommensgruppen, u.a. junge Familien und Haushalte mit Kindern, leiden. Im Bereich von 
Neuvermietungen stieg die mittlere Nettokaltmiete im Zeitraum von 2006 bis 2016 von 8,75 Euro auf 
11,50 Euro pro m². Bei Wiedervermietungen stieg die mittlere Nettokaltmiete im Vergleichszeitraum 
von 7,50 Euro auf 10,00 Euro pro m².10 
 
 
8 U.a. 2.600 wohnungssuchende Haushalte, deren Einkommen innerhalb der in Hessen geltenden Einkommensgrenzen des Wohnraumfördergesetzes liegt 
9 Wissenschaftsstadt Darmstadt 2019: Bürgerumfrage 2018 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt; Statistische Mitteilungen 1|2019, Darmstadt 
10 Quelle: Bulwiengesa (2017): RIWIS Report Darmstadt

23 
Die Stadt weist aktuell 80.521 Wohnungen in 22.803 Wohngebäuden (Stand 2019) auf. 11 Gemäß einer 
Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) 12 aus dem Jahr 2012 werden von diesen Wohnungen 
im Jahr 2025 nur noch ca. 4.100 einer Belegungsbindung unterliegen. Die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt unterstützt und forciert daher seit längerer Zeit nicht nur die Realisierung eines nachfrageorien-
tierten Wohnraumangebotes, bei dem alle Akteure und Nachfragegruppen des lokalen Wohnungsmark-
tes in Betracht gezogen werden, sondern konzentriert sich insbesonder e darauf, zukünftig mindestens 
25 % der neu geschaffenen Bruttogeschossfläche Wohnen für den öffentlich geförderten, sozialen Woh-
nungsbau sowie zusätzlich mindestens 20 % der neu geschaffenen Bruttogeschossfläche Wohnen für 
mittlere Einkommensgruppen zu sichern. 
Obwohl die Bautätigkeit in den letzten Jahren ein hohes Niveau erreicht hat (985 fertiggestellte 
Wohneinheiten im Jahr 2019) 13 ist der Neubaubedarf keinesfalls gedeckt. Geht man von dem heute 
durchschnittlichen Schlüssel von 2 Personen / Wohneinheit  (WE) aus, so hat die Stadt Darmstadt allein 
wachstumsbedingt jährlich mind. ca. 580 Wohneinheiten, in der Summe bis 2030 mind. 7.500 
Wohneinheiten neu zu schaffen. Um den Bedarf an gefördertem Wohnraum zu decken, müssen jährlich 
ca. 230 Wohnungen davon eine soziale Bindung aufweisen. 
Dies ist eine große Herausforderung, da die Verfügbarkeit von Flächen für den Wohnungsbau in Darm-
stadt äußerst begrenzt ist. Im Norden und Nordosten, d.h. im Bereich der Stadtteile Wixhausen, Arheil-
gen und Kranichstein, steht die Siedlungsbeschränkungszone des Flughafens Frankfurt am Main einer 
neuen Wohnbauentwicklung entgegen. Im Süden, Westen und Osten des Stadtgebietes wirken Natur-
schutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Waldflächen als Restriktionen. Aufgrund der beschrä nkten 
Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich ist die Umnutzung und Nachverdichtung von bestehenden 
Siedlungsflächen eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung. Diese ist entsprechend im Masterplan 
Darmstadt 2030+ als Leitlinie festgeschrieben. 
Im besonderen Fokus stehen daher die Möglichkeiten zur Konversion der ehemaligen Kasernenareale der 
US-Streitkräfte. Die Lincoln -Siedlung befindet sich bereits in einem anhaltenden Entwicklungsprozess. 
Dort entstehen rund 1.600 Wohneinheiten (5.000 Einwohner*innen) und notwendige Infrastruktureinrich-
tungen, wie Schule und Kindertagesstätten. Auf dem benachbarten Areal der ehemaligen Cambrai -
Fritsch-Kaserne und der Jefferson -Siedlung wird weiterer Wohnraum  in Größenordnung von 1.600 
Wohneinheiten (3.000 Einwohner*innen) realisiert. In diesem neuen „Ludwigshöhviertel“ ist ein gemisch-
tes Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen und ein entsprechend breites Versorgungsan-
gebot geplant.  
Die Entwicklung dieser Quartiere wird jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um den anhaltenden Be-
darf nach Wohnraum in Darmstadt abzudecken. Die Stadt wird daher weitere Möglichkeiten für neue 
städtebauliche Entwicklungen prüfen und unterstützen. 
 
 
11 Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abt. Statistik und Stadtforschung 2020 
12 Quelle: Institut für Wohnen und Umwelt (2012): Der Bedarf an sozialem Wohnraum in Darmstadt 
13 Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung | Statistik und Stadtforschung 2020

24 
3 ZUSAMMENFASSUNG SEP TEILPLAN 1 PRIMARSTUFE 
 
Der SEP Primarstufe ( Vorlagennummer 2020/0042 ) wurde am 02.04.2020 von der Stadtverordneten-
versammlung als Teilplan 1 der Schulentwicklungsplanung allgemeinbildende Schulen  beschlossen und 
dem HKM im Anschluss zur Genehmigung vorgelegt. Tabelle 5 zeigt die im Teilplan Primarstufe be-
rechneten Prognoseergebnisse. Für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt wird vom 
Schuljahr 2018/19 zum Schuljahr 2024/25 mit einem Plus von insgesamt 23,4% gerechnet. Dieser 
Zuwachs verteilt sich innerhal b der Stadträume unterschiedlich. Es dominieren die Stadträume Mitte 
und Süd mit Zugewinnen von über 30%. Im Stadtraum West liegt der Zuwachs nur bei knapp der Hälfte. 
Der geringste Zuwachs wird im Stadtraum Nord erwartet.  
 
Für den Übergang in die weiterf ührenden Schulen rechnet der SEP Primarstufe mit einem Plus von 250 
Schüler*innen, d.h. rund 9 Zügen zusätzlich im Vergleich zum Schuljahr 2018/19.  
Mit der Genehmigung durch das HKM vom 09. März 2021 ist die Auflage verbunden, spätestens zum 
Ende des Schuljahres 2021/22 den SEP für die Sekundarstufe I und II vorzulegen, verbunden mit Aus-
sagen darüber, ob das schulische Angebot ausreichend ist. Zudem ist in der nächsten SEP -
Fortschreibung auszuweisen, ob das Angebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ausreichend 
ist.  
  
Tabelle 5: Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt  
(Quelle: SEP TP Primarstufe)

25 
4 WEITERFÜHRENDE SCHULEN 
4.1 Entwicklung der Schulformen 
Die Anzahl der Schüler*innen in der Sekundarstufe I an den städtischen Schulen in Darmstadt zeigt in 
den letzten Jahren einige Veränderungen (Abbildung 614):  
• Anstieg der Anzahl an den Gymnasien bzw. Gymnasial -Zweigen von KGS, insbesondere durch 
die Umstellung der Gymnasien von G8 auf G9, seit Schuljahr 2018/19. 
• Rückläufige Entwicklung bei den IGS seit Schuljahr 2018/19. 
• Rückläufige Entwicklung bei den Förderschulen im kompletten Analysezeitraum; die Situation ist 
je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich (Kapitel 5). 
• Zum Schuljahr 2021/22 deutlicher Rückgang der Schüler*innen in den NDHS-Klassen.  
 
 
 
 
 
14 SuS der KGS sind jeweils entsprechend der Zweige H, R und GYM zugeordnet ; SuS in NDHS-Klassen sind gesondert ausgewie-
sen und nicht in den SuS-Zahlen der Schulformen eingerechnet.  
Abbildung 6: Entwicklung der SuS-Zahl (Sek I) nach Schulformen (öff. Schulen) 
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
NDHS 232 212 142 118 115 71
FöS 347 333 316 306 303 281
IGS 1.372 1.410 1.441 1.424 1.384 1.358
GYM / GYM-Zweig 3.854 3.814 3.771 3.817 4.148 4.219
R / R-Zweig 153 218 204 218 213 231
H / H-Zweig 250 263 277 285 286 293
FS 119 151 158 143 144 148
 -
 1.000
 2.000
 3.000
 4.000
 5.000
 6.000
 7.000
Entwicklung der SuS-Zahlen nach Schulformen (Sek I)
FS H / H-Zweig R / R-Zweig GYM / GYM-Zweig IGS FöS NDHS

26 
4.2 Übergangsverhalten 
Das Übergangsverhalten von Jahrgang 4 auf 5, aber auch innerhalb der aufsteigenden Klassen, ist für 
eine Schülerzahlprognose von besonderer Bedeutung. Die Übergangsanteile zu einer Schulform be-
stimmen zunächst darüber, wie viele Schüler*innen insgesamt erw artet werden. In einem nächsten 
Schritt ist dann das konkrete Anwahlverhalten entscheidend: wird eine Schule in Trägerschaft der Stadt 
Darmstadt angewählt, oder eine Schule in anderer Trägerschaft? Und wie verteilen sich die Schü-
ler*innen, die eine Schule in eigener Trägerschaft anwählen, auf die einzelnen Schulen?  Zum Hand-
lungspaket „Übergang Grundschule – weiterführende Schule“ 15, das in Folge des Bildungsberichtes der 
Stadt Darmstadt entwickelt wurde, liegen inzwischen konkrete Handlungsempfehlungen vor,  die über 
die Zuständigkeit der äußeren Schulentwicklungsplanung heraus gehen. Ob die Umsetzung der empfoh-
lenen Maßnahmen bereits während der Gültigkeit dieses Schulentwicklungsplanes zu Veränderungen 
des Übergangsverhaltens in der Stadt Darmstadt führen wird, kann aktuell nicht bewertet werden.  
Bevor die Situation in der Stadt Darmstadt analysiert wird, erfolgt ein Blick auf die Situation im Land 
insgesamt.  
4.2.1 Verteilung nach Schulformen in Jahrgangsstufe 5 in Hessen 
Abbildung 7 zeigt die Anteile der SuS nach Schulformen in JG 5 im Land Hessen insgesamt seit dem 
Schuljahr 1998/99. Deutlich wird die Verschiebung der Anteile hin zur Schulform Gymnasium. Auch die 
Einführung von G8 an den Gymnasien hat den Übergangsanteil nicht beeinflusst. Zuletzt waren rund 
46% der SuS in Jahrgangsstufe 5 an der S chulform Gymnasium. Der Anteil der IGS liegt mit um die 
20% seit mehreren Jahren sehr stabil. Ebenfalls sehr stabil ist seit mehreren Jahren der Anteil der Re-
alschulen.16  
 
 
15 https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/bildung/bildung-integriert 
16 Schularten mit mehreren Bildungsgängen: Mittelstufenschulen im Verbund mit Grundschulen oder Mittelstufenschulen an KGS 
29% 29% 29% 30% 33% 35% 37% 40% 42% 43%
2% 4% 4% 6% 6% 20% 32% 35% 37% 39% 40% 40% 41%
41% 39% 39% 37% 38% 25% 14% 12% 10% 8% 7% 6% 5%
16% 16% 16% 16% 15% 14% 14% 14% 15% 17% 18% 19% 18% 19% 19% 19% 19% 19% 20% 19% 20% 20% 21%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Anteile SuS nach Schulformen in JG 5 im Land Hessen insgesamt
Schulartunabhängige Orientierungsstufen Hauptschulen
Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschulen
Gymnasien (G9) Gymnasien (G8)
Integrierte Gesamtschulen Freie Waldorfschulen
Förderschulen
Abbildung 7: Anteile SuS nach Schulformen in JG 5 im Land Hessen insgesamt

27 
4.2.2 Übergang Jahrgangsstufe 4 auf 5 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Im Schuljahr 2020/21 sind 1.266 SuS von Klasse 4 von Schulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt 
an eine weiterführende Schule  in Klasse 5 gewechselt.  Davon wechselten 1.007 SuS an eine weiterfüh-
rende Schule in Trägersc haft der Stadt Darmstadt (79,5%) , 259 SuS an eine weiterführende Schule 
anderer Trägerschaft (20,5%). Dieses Größenverhältnis war auch in den Vorjahren zu beobachten.  
Im Schuljahr 2021/22 lag nach der vorläufigen Statistik  die Anzahl der Übergänge  aus den städtischen 
Grundschulen aus Jahrgang 4 bei 1. 256 (Abbildung 8). Davon wechselten 990 SuS an eine weiterfüh-
rende Schule in Trägerschaft der Stadt Darmstadt ( 78,8%), 144 an eine Schule in öffentlicher Träger-
schaft eines umliegenden Landkreises und 131 an eine Schule in privater Trägerschaft.  
In die Klassenstufe 5 der weiterführenden Schule n in Trägerschaft der Stadt Darmstadt wurden im 
Schuljahr 2020/21 im Gegenzug 206 SuS aufgenommen, die zuvor keine Grundschule in städtischer 
Trägerschaft besucht haben. Somit besteht die Klassenstufe 5 an den weiterführenden Schulen in städ-
tischer Trägerschaft aus 1.213 SuS, davon 1.007 SuS, die zuvor an einer städtischen Grundschule wa-
ren (83,0%) und 206 SuS, die an einer Grundschule in anderer Trägerschaft waren (17,0%). Im Durch-
schnitt sind 91,2% d ieser "Einpendler" SuS aus dem Landkreis Da -Di. Der Höchstwert wurde im Schul-
jahr 2016/17 mit 232 SuS  erreicht; der Tiefstwert im Betrachtungszeitraum im Schuljahr  2020/2021 
mit 182 SuS.  
Die Bilanz ist somit negativ ( -53) und war dies bis auf das Schuljahr 2016/17 auch in den Vorjahren 
(damals: 231 Klasse 4 an nicht -städtische weiterführende Schulen und 261 Aufnahmen an städtischen 
weiterführenden Schulen aus nicht-städtischen Grundschulen; ein Plus von 30).  
 
 
Abbildung 8: Abgänge aus JG 4 städtischer Grundschulen 
1.151 
1.258 1.234 1.263 1.266 1.256 
 -
 200
 400
 600
 800
 1.000
 1.200
 1.400
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Abgänge aus JG 4 städtischer Grundschulen

28 
Bei der Betrachtung der Aufnahmen  in Jahrgangsstufe 5 nach Wohnort fällt auf, dass die Anzahl der 
SuS mit Wohnort Darmstadt, die eine weiterführende Schule in Darmstadt besuchen, in den letzten Jah-
ren angestiegen ist. Im Schuljahr 2020/21 lag sie bei 1.122. In Darmstadt werden in Jahrgang sstufe 5 
zudem SuS aus anderen Wohnorten aufgenommen: deren Anzahl war in den letzten Jahren rückläufig 
und lag zuletzt bei 201 SuS. Die Anzahl der Kinder mit Wohnort Darmstadt, die an eine weiterführende 
Schule an einen anderen Schulstandort auspendeln, s tieg im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 in den 
letzten Jahren zunächst bis zum Höchstwert von 165 (2019/20) an. I m Schuljahr 2020/21 waren es 
jedoch nur 149 (Abbildung 9).  
 
Abbildung 9: Aufnahmen in JG 5: Wohn- und Schulort Darmstadt 
1.030 
1.107 
1.077 
1.100 
1.122 
256 
207 
235 
251 
201 
-126 -158 -162 -165 -149
-400
-200
0
200
400
600
800
1.000
1.200
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
Aufnahmen in JG 5: 
Wohn- und Schulort Darmstadt
Aufnahme JG 5 in Schulort DA, Wohnort DA
Aufnahme JG 5 in Schulort DA, Wohnort Sonstige
Auspendler JG 5 aus Wohnort DA

29 
Die in Abbildung 10 dargestellten Übergangsanteile (berechnet als Anteil der Aufnahmen einer weiter-
führenden Schule in Jahrgangsstufe 5 bezogen auf die Besetzung der Jahrgangsstufe 4 des jeweiligen 
Vorjahres; Quell- und Zielschulen jeweils in Trägerschaft der Stadt Darmstadt) zeigen für die verschie-
denen Schulformen17 stabile Werte mit relativ geringen Schwankungen.  Insgesamt wird deutlich, dass 
über 20% der Schüler*innen, die sich zu Schuljahresbeginn des Vorj ahres noch in Jahrgangsstufe 4 
einer städtischen Grundschule befinden, im Folgejahr nicht an einer weiterführenden Schule in 
Trägerschaft der Stadt Darmstadt ankommen. Auch dieser Anteil zeigt eine hohe Stabilität.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17 KGS-Zweige jeweils HS, RS, GY zugeordnet 
Abbildung 10: Entwicklung von Übergangsanteilen in JG 5 (Schulträger: Stadt Darmstadt)  
(Datenquelle: SEP TF Primarstufe, LUSD) 
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
IGS 14,6% 16,7% 16,9% 15,8% 16,9% 14,1%
GY / GY-Zweig 53,1% 46,8% 48,2% 45,1% 51,6% 51,0%
RS / RS-Zweig 6,0% 6,2% 5,9% 7,7% 4,5% 5,2%
HS / HS-Zweig 1,5% 2,2% 2,4% 1,8% 1,9% 1,7%
FS 5,0% 5,6% 4,9% 4,9% 5,3% 5,2%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
Anteil
Entwicklung von Übergangsanteilen in JG 5 
(Schulträger: Stadt Darmstadt)

30 
Die Wohnorte der Schüler*innen  der städtischen Schulen in Jahrgangsstufe 5 (allgemeine Schulen und 
Förderschulen) zeigt Abbildung 11. Die Anzahl der Aufnahmen war in den letzten Jahren nahezu stabil 
bei rund 1.300 SuS. Innerhalb der Schülerschaft fand in den letzten Jahren eine Umverteilung statt: 
mehr SuS aus der Stadt Darmstadt, weniger aus anderen Wohnorten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 11: Wohnorte in Jahrgangsstufe 5 der städtischen Schulen 
967 1.036 1.013 1.023 1.068 1.049
324 280 297 314 262 265
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Wohnorte in Jahrgangsstufe 5 
der städtischen Schulen
(Datenquelle: LUSD)
   Darmstadt    Einpendler*innen

31 
4.2.3 Übergang Jahrgangsstufe 6 auf 7 
Der Übergang in Jahrgangsstufe 7 hinein führt in den meisten Fällen nicht zu einem Wechsel zwischen 
öffentlichem und privatem Schulsystem.  
Im Schuljahr 2021/22 besuchten von den 1.308  Schüler*innen, die den Wechsel von Stufe 6 vollzogen, 
1.272 ebenfalls e ine Schule in Trägerschaft der Stadt Darmstadt. Nur 2 S chüler*innen wechselten an 
eine Privatschule, 34 an eine öffentliche Schule in sonstiger Trägerschaft. 5 Schüler*innen von einer 
Privatschule wechselten an eine Schule in Trägerschaft der Stadt Darmstadt.  
Wie Tabelle 6 zeigt, finden zwischen den Schulformen nach Jahrgangsstufe 6 insgesamt nur geringe 
Übergänge statt. Die höchste Anzahl Abgaben besteht  bei der Schulform Gymnasium: von 7 14 SuS ver-
bleiben 696; die anderen verteilen sich auf die sonstigen allgemeinen Schulen.  
Insgesamt finden 1.307 Übergänge von Jahrgangsstufe 6 auf 7 statt. 1.268 Schüler*innen verbleiben 
dabei an der zuvor besuchten Schulform; dies entspricht einem Anteil von 97%.  
 
Tabelle 6: Wechsel von JG 6 nach JG 7 nach Quell- und Zielschulformen im SJ 2021/22 
Zielschulform 
Quellschulform 
GYM HR IGS KGS LER SOFS Gesamtergebnis 
GYM 696 3 8 7 
  
714 
HR 
 
78 1 1 
  
80 
IGS 1 
 
229 
 
1 1 232 
KGS 1 
 
2 210 1 
 
214 
LER 
    
33 
 
33 
SOFS 
 
2 
   
22 24 
Gesamtergebnis 698 83 240 218 35 23 1307

32 
4.2.4 Übergang Sek I in Sek II 
Abbildung 12 zeigt die Verteilung der SuS auf die Ziel -Schulformen beim Übergang von Jahrgangsstufe 
10 in Jahrgangsstufe 11 i m zeitlichen Verlauf seit dem Schuljahr 2016/17. Nach mehreren Jahren mit 
einem sehr stabilen Anwahlverhalten – 86% zu den Gymnasien, 14% zu den Beruflichen Gymnasien – 
war 2020/21 erstmals eine Änderung festzustellen : 21% zu den Beruflichen Gymnasien – eine Steige-
rung um 50%! 
 
 
Abbildung 12: Wechsel in JG 11: Ziel-Schulformen 
In Abbildung 13 ist der Anteil der Quellschulen neben den Gymnasien dargestellt. Deutlich wi rd: Der 
Anteil lag nach mehreren Schuljahren mit rund 20 Prozent im Schuljahr 2020/21 deutlich darüber 
(29%).  
 
 
Abbildung 13: Wechsel in JG 11: Quell-Schulformen (außer GYM) 
86% 86% 86% 86% 79%
14% 14% 14% 14% 21%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
Wechsel in JG 11: 
Ziel-Schulformen
Anteil an GYM Anteil an BGYM
20% 19%
22% 22%
29%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
Wechsel in JG 11: 
Quell-Schulformen (außer GYM)

33 
Der Anstieg spricht für einen höheren Übergang aus R, R-Zweigen der KGS und IGS in die gymnasiale 
Oberstufe. Ggf. handelt es sich auch um einen Pandemie -bedingten Effekt (z.B. aufgrund Verschiebung 
des Beginns eines Ausbildungsverhältnisses). Die kommenden Jahre werden zeigen, ob der Anteil nun 
dauerhaft auf dem höheren Niveau verbleibt oder ob es sich um ein Ausreißerjahr handelt. 
Tabelle 7 zeigt die Quell- und Ziel-Schulformen beim Übergang von Jahrgangsstufe 10 in Jahrgangstufe 
11 im Schuljahr 2021/22, wenn in Jahrgangsstufe 10 eine städtische Schule besucht wurde . Von den 
108 Übergängen von Realschulen finden 63% (68) an eine berufliche Schule statt. Knapp 30% (32) der 
Realschüler*innen wählen die GOS. Sie ist damit für  Realschüler*innen deutlich attraktiver als die Ober-
stufen der anderen Gymnasien. Ein ähnliches Bild zeigen die IGS: fast 75% Übergänge zu beruflichen 
Schulen, knapp 25% zu GOS und kaum Übergänge zu sonstigen gymnasialen Oberstufen. Bei den Gym-
nasien unter scheiden sich die Laufbahnen der G8 - und G9 -Schüler*innen deutlich: Bei G8 verbleiben 
beim Übergang in Jahrgangsstufe 11 fast alle (98%) Schüler*innen am Gymnasium. Bei G9 verbleiben 
212 Schüler*innen (73%) am Gymnasium. Die GOS wählen knapp 17%, 10% wechseln an eine berufli-
che Schule.  
Die Zielschulform GOS bildet in Tabelle 7 zu 100% die Bertolt -Brecht-Schule als einziges Oberstufen-
gymnasium der Stadt Darmstadt ab. Die 117 Schüler*innen verteilen sich  prozentual wie folgt auf die 
Quellschulformen: 41% G9, gut 3% G8, 28% IGS und gut 27% R. Die dargestellte Gesamtzahl zeigt nur 
die Übergänge von Jahrgangsstufe 10 auf 11; Wiederholer*innen der Jahrgangsstufe 11 sind daher 
nicht in den Angaben berücksichti gt; ebenso sind die Schüler*innen, die in Jahrgangsstufe 10 an einer 
Schule in anderer Trägerschaft waren, nicht dargestellt . In der LUSD sind in Jahrgangsstufe 11 der 
Bertolt-Brecht-Schule im SJ 2021/22 251 Schüler*innen ausgewiesen.  
 
Tabelle 7: Übergänge Jahrgang 10 nach Jahrgang 11:  
Quell- und Ziel-Schulformen, Quellschule Trägerschaft Darmstadt, SJ 2021/22 
Zielschulformen 
Quellschulformen 
bS GOS GYM KGS Summe 
GYM 29 48 212 1 290 
GYM8 3 4 343   350 
IGS 100 33 1   134 
R 68 32 5 3 108 
Summe 200 117 561 4 882

34 
4.3 Ganztag 
4.3.1 Rechtlicher Rahmen 
Die Anlage zu §15 HSchG  regelt die Rahmenbedingungen von Betreuungsangeboten, Ganztagsangebo-
ten und Ganztagsschulen.  
Formen der Betreuung und der ganztägigen Angebote sind: 
1. Betreuungsangebote der Schulträger, 
2. Schulen mit Ganztagsangeboten, 
3. Ganztagsschulen. 
Betreuungsangebote nach Abs. 1 Nr. 1, die über den zeitlichen Rahmen der  Stundentafel hinausgehen 
und sich auch auf die Ferien erstrecken können, führen zu einer für die Eltern zeitlich verlässlichen und 
mit den Aufgaben der Schule abgestimmten Betreuung. Die Schulträger könne n sie an den Grundschu-
len sowie den eigenständigen Förderschulen einrichten. Eine enge Zusammenarbeit mit Kinderhorten 
und freien Initiativen zur ganztägigen Betreuung von Kindern ist dabei anzustreben. Die Teilnahme an 
diesen Angeboten ist freiwillig. 
Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen nach Abs.  1 Nr. 2 und 3 verbinden den Unter-
richt sowie weitere Bildungs - und Betreuungsangebote auf der Grundlage einer pädagogischen und or-
ganisatorischen Konzeption miteinander. 
Die Schule mit Ganztagsangebo ten nach Abs.  1 Nr. 2 führt Ganztagsangebote in Zusammenarbeit mit 
freien Trägern, den Eltern oder qualifizierten Personen durch, welche die kulturelle, soziale, sportliche, 
praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung der Schüler*innen fördern. Die T eilnahme an diesen 
Ganztagsangeboten ist freiwillig. 
Die Ganztagsschule nach Abs.  1 Nr. 3 erweitert die Angebote der Schulen mit Ganztagsangeboten um 
eine rhythmisierte Organisation des  Tagesablaufs, bei der Unterricht und Ganztagsangebote auf den 
Vormittag und den Nachmittag verteilt werden können, um die pädagogischen und sonderpädagogi-
schen Belange ganzheitlich berücksichtigen zu können. Ganztagsschulen können in teilgebundener und 
in gebundener Form organisiert werden; die Entscheidung darüber trifft di e Schulkonferenz. In der teil-
gebundenen Form ist die Teilnahme an diesen Angeboten für die Schüler*innen einzelner Klassen 
oder Jahrgangsstufen verpflichtend. In der gebundenen Form ist die Teilnahme für alle Schüler*innen 
verpflichtend. 
Zu Schulen mit Gan ztagsangeboten und Ganztagsschulen können auf Antrag der Schulkonferenz 
Grundschulen, Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe  I) und Förderschulen, insbesondere mit Förder-
schwerpunkt geistige Entwicklung, entwickelt werden. Der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule 
nach Abs. 1 Nr. 3 bedarf der Zustimmung der Gesamtkonferenz. Über die Einrichtung einer Ganztags-
schule entscheidet der Schulträger im Rahmen des Förderplanes des Landes nach §  146 HSchG mit der 
Maßgabe, dass die Ganztagsschule keine Grundlag e im Schulentwicklungsplan (§  145 HSchG) haben 
muss. 
Im Schuljahr 2020/2021 waren an 1.225 Schulen (73% aller allgemeinbildenden Schulen der Grundstu-
fe und der Sekundarstufe I inklusive der Förderschulen) im Land Hessen bereits ganztägige Angebote 
eingerichtet.

35 
Die unterschiedlichen Profile des Ganztags variieren im Betreuungsumfang sowie im Grad der Verbind-
lichkeit der Teilnahme:  
• Profil 1: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an mindestens drei Tagen pro Woche an min-
destens sieben Zeitstunden („Offene Ganztagsschule“ gemäß KMK-Definition) 
• Profil 2: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an fünf Tagen pro Woche zwischen 7:30 und 
16:00 oder 17:00 Uhr 
• Profil 3 : Ganztagsschulen mit einem verpflichtenden Unterrichts - und Betreuungsan gebot (Rhyth-
misierung) an fünf Tagen pro Woche zwischen 7:30 und 16:00 oder 17:00 Uhr 18 
 
Alle Profile werden in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen  und dem dazugehörigen Quali-
tätsrahmen beschrieben. Der Qualitätsrahmen weist acht Bereiche aus, die für die Ausgestaltung ganz-
tägigen Lernens von zentraler Bedeutung sind: 
1. Qualitätsbereich Steuerung der Schule 
2. Qualitätsbereich Unterricht und Angebote  
3. Qualitätsbereich Schulkultur, Lehr- und Lernkultur  
4. Qualitätsbereich Kooperation  
5. Qualitätsbereich Partizipation  
6. Qualitätsbereich Schulzeit und Rhythmisierung 
7. Qualitätsbereich Raum- und Ausstattungskonzept  
8. Qualitätsbereich Pausen- und Mittagskonzept 
Für jeden der acht Qualitätsbereiche sind entsprechende Antragsvoraussetzungen genannt, die erfüllt 
sein müssen. Außerdem sind dort Kriterien beschrieben, um die Entwicklungsschritte zwischen den ein-
zelnen Profilen zu verdeutlichen. Diese Kriterien sind in verschiedenen Checklisten zusammengefasst. 
Sie sollen Schulen dabei unterstützen, den Stand ihrer Entwi cklung hin zu einer ganztägig arbeitenden 
Schule einschätzen zu können. Jede ganztägig arbeitende Schule verfolgt und dokumentiert in allen 
acht Bereichen fortwährend ihre Konzeption. An die Qualitätsbereiche und -kriterien sind auch die Res-
sourcen für die verschiedenen Ganztagsprofile geknüpft. Jede Schule erhält ab dem Zeitpunkt, ab dem 
ein Ganztagsprofil genehmigt ist, zwei Schuljahre Zeit, um die geforderten Kriterien des entsprechenden 
Profils zu erfüllen. Sofern einzelne Kriterien nicht erfüllt werden , erhalten die Schulen je nach Bedarf 
Unterstützung, beispielsweise durch die Fachberaterinnen und -berater an den Staatlichen Schulämtern 
oder durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen. 
Die Schulen können in Abstimmung mit dem Schulträger und dem  Staatlichen Schulamt jährlich von 
einem Profil in ein anderes wechseln oder den Ganztag neu einführen. Daraus resultieren entsprechen-
de Mittel- und Lehrkräftezuweisungen.  
 
 
 
 
  
 
 
18 https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Ganztagsprogramm-des-Landes-Hessen/Ganztaegige-Bildung-und-Betreuung

36 
4.3.2 Finanzielle und personelle Ausstattung  
Abbildung 14 zeigt die Entwicklung der Landeszuweisungen für de n Ganztag in den weiterführenden 
Schulen. Während in den Schuljahren 2015/16 bis 2017/18 eine hohe Konstanz zu beobachten ist, gab 
es zum Schuljahr 2018/19 einen deutlichen Sprung und auch in den Folgejahren jeweils deutliche Zu-
wächse. Im Schuljahr 2021/22 betrugen die Zuweisungen über 1,1 Mio.  €. Die Landeszuweisungen 
werden mit kommunalen Mitteln in Höhe von rund 530.000 € je Schuljahr flankiert (Programm familien-
freundliche Schule). Bei Schulen, die zugleich über die Grundstufe Mittel für den Pakt für de n Nachmit-
tag erhalten, sind ausschließlich die Mittel für die Sekundarstufe I dargestellt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 14: Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag (Mittel) 
- € 
200.000 € 
400.000 € 
600.000 € 
800.000 € 
1.000.000 € 
1.200.000 € 
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag an 
weiterführenden Schulen: Mittel
Bernhard-Adelung-Schule Christoph-Graupner-Schule Eleonorenschule
Erich Kästner-Schule Ernst-Elias-Niebergall-Schule Georg-Büchner-Schule
Gutenbergschule Justus-Liebig-Schule Lichtenbergschule
Ludwig-Georgs-Gymnasium Mornewegschule Stadtteilschule Arheilgen
Viktoriaschule Wilhelm-Leuschner-Schule

37 
Die Landeszuweisungen in Form von Stellen (idR Lehrer*innenstellen, bei der Christoph -Graupner-
Schule anteilig Erzieher*innenstellen) zeigt Abbildung 15. Auch bei den Stellen wird der Sprung zum 
Schuljahr 2018/19 deutlich. Der Anstieg in den Folgejahren verlief weniger dynamisch.  
 
4.3.3  Übersicht aktuelle Situation 
Im Schuljahr 2021/22 verfügen alle Schulen in der Sekundarstufe I über ein Angebot am Nachmittag. 
Diese verteilen sich wie folgt auf die drei Profile: 
• Profil 1: Eleonorenschule, Georg -Büchner-Schule, Justus -Liebig-Schule, Ludwig -Georgs-
Gymnasium, Stadtteilschule Arheilgen, Viktoriaschule 
• Profil 2: Lichtenbergschule, Erich Kästner -Schule, Mornewegschule, Bernhard -Adelung-Schule, 
Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Gutenbergschule, Wilhelm-Leuschner-Schule 
• Profil 3: Christoph-Graupner-Schule 
  
0
5
10
15
20
25
30
35
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag an 
weiterführenden Schulen: Stellen
Bernhard-Adelung-Schule Christoph-Graupner-Schule Eleonorenschule
Erich Kästner-Schule Ernst-Elias-Niebergall-Schule Georg-Büchner-Schule
Gutenbergschule Justus-Liebig-Schule Lichtenbergschule
Ludwig-Georgs-Gymnasium Mornewegschule Stadtteilschule Arheilgen
Viktoriaschule Wilhelm-Leuschner-Schule
Abbildung 15: Entwicklung der Landeszuweisungen für den Ganztag (Stellen)

38 
4.4 G8 – G9 
Die Abkürzungen G8 und G9 stehen für die Dauer der Regelschulzeit an den Gymnasien. G8 steht für 
acht Jahre; das Abitur wird nach der zwölften Jahrgangsstufe erlangt.  G9 steht für neun Jahre ; das Abi-
tur erfolgt nach der dreizehnten Klasse. Die beiden Schulformen unterschei den sich nach der Regel-
schulzeit in der Mittelstufe: bei G8 liegt diese bei fünf, bei G9 sechs Jahre.  
In der Stadt Darmstadt gibt es mit de r Lichtenbergschule ein G8-Gymnasium. An allen anderen Gymna-
sien läuft die Umstellung von G8 auf G9. Dort werden in den nachfolgend aufgeführten Schuljahren je-
weils die letzten G8 -Jahrgänge die Schule verlassen ; im jeweils übernächsten Schuljahr sind dann alle 
Jahrgangsstufen mit G9-SuS besetzt: 
• SJ 2021/22: Justus-Liebig-Schule, Ludwig-Georgs-Gymnasium 
• SJ 2022/23: Viktoriaschule 
• SJ 2024/25: Georg-Büchner-Schule 
• SJ 2026/27: Eleonorenschule 
Durch die Umstellung auf G9 steigt die Gesamtklassenzahl in der Sekundarstufe I der Gymnasien an. 
Zudem könnte G9 zu einem höheren Übergangsanteil an die Gymnasien führen und dadurch di e Klas-
senzahl zusätzlich erhöht werden.  
4.5 Hochbegabtenförderung 
Seit 2006 verleiht das Land Hessen das Gütesiegel Hochbegabung an Schulen, die die Förderung hoch-
begabter Schüler*innen als Schwerpunkt setzen wollen. Ziel ist eine entsprechende Schul - und Unter-
richtsentwicklung. Neben der Wirkung in die Schulgemeinde hinein zeigt das jeweils für drei Jahre ver-
liehene Gütesiegel auch nach außen an, welche Ziele die Schule verfolgt.  
Im Schuljahr 2021/22 tragen folgende Schulen in der Stadt Darmstadt das Gütesiegel Hochbegabung:  
• Eleonorenschule 
• Ludwig-Georgs-Gymnasium 
4.6 Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sieht in der sozialraumbezogenen Schulsozialarbeit eine wichtige 
präventive Pflichtleistung der Jugendhilfe. Ziel der kommunalen Schulsozialarbeit ist die Herstellung 
von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit sowie die Verringerung von Armut und Ausgrenzung. 
Dabei stehen die individ uellen Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt und 
nicht die Bildungs - und Lehrpläne. Schulsozialarbeit in Darmstadt ist ein komplexes sozialpädagogi-
sches Angebot der Jugendhilfe im Sozial- und Lebensraum der Schüler*innen und am Ort Schule. 
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist Schulsozialarbeit flächendeckend eingeführt und jede Schulform mit 
Personalressourcen ausgestattet. Schulsozialarbeit wird sozialraumorientiert umgesetzt und ist an an-
erkannte, freie Träger der Jugendhilfe übertragen. Für die fachliche und administrative Begleitung hat 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt Darmstadt 
in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung, eingerichtet. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit wird 
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt nachhaltig sichergestellt. 
Wichtige Säulen der Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind Sozialraumorientierung 
und Prävention. Jeder freie Träger der Schulsozialarbeit arbeitet nach einem sozialpädag ogischen Kon-
zept auf Grundlage der Rahmenkonzeption von 2010, die auf den entsprechenden Sozialplanungsraum 
ausgerichtet ist. Das Angebot reicht von Einzelfallberatung, über Sozialkompetenztrainings, Vermittlung 
außerschulischer Hilfen, bis hin zu Projektarbeit.

39 
Schulsozialarbeit in Darmstadt  
• handelt sozialraumorientiert und bietet einen niedrigschwelligen Zugang, 
• ist ein freiwilliges Angebot, welches sich im Besonderen an Schüler*innen richtet, aber auch an 
deren Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche und an Lehrkräfte 
• ist präventiv orientiert und gleichzeitig im Bedarfsfall auch intervenierend tätig, da sie einen 
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) innehat. 
4.6.1 Rahmenbedingungen 
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt unter liegt den rechtlichen Regelungen des 
achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).  
Für Leistungen der Schulsozialarbeit als Bestandteil der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII be-
steht eine objektiv -rechtliche Verpflichtung, die mit einem subjektiven öffentlich en Recht junger Men-
schen auf diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich folglich nicht um eine freiwillige Leistung, son-
dern Schulsozialarbeit ist gemäß § 13 SGB VIII eine präventive Pflichtleistung. Diese ist zwischen all-
gemeiner Jugendförderung und ind ividueller Erziehungshilfe angesiedelt und somit gleichermaßen 
präventiv und intervenierend tätig.  
§ 13 Jugendsozialarbeit 
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller 
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der 
Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche 
Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. 
Die Schulsozialarbeit ist neben der Jugendberufshilfe das wichtigste Aufgabenfeld in der Jugendsozial-
arbeit. Die Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe, sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung 
zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen o der zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen zu 
fördern, bildet den Kern der Jugendsozialarbeit. Die gesetzliche Grundlage konzentriert sich im Beson-
deren auf die Zielgruppe der Schüler*innen mit dem übergeordneten Ziel, die gesellschaftliche Teilh abe 
zu fördern.  
In der engen und wichtigen Kooperationsbeziehung mit den örtlichen Schulen ist die Schulsozialarbeit 
ein Teil des schulischen Gesamtangebotes und in der Folge auch durch das Hessische Schulgesetz ge-
regelt.  
Das Handlungsfeld der Schulsozia larbeit ist vom Interaktionsverhältnis mit dem Bildungsort Schule ge-
prägt. Damit wird der Schulsozialarbeit eine besondere Aufgabe in bildungspolitischer Hinsicht zuteil: 
Sie entfaltet ihre präventive Wirkung in der Förderung benachteiligter Schüler*innen und steht dabei in 
einer engen Kooperationsbeziehung mit dem Bildungsort Schule ohne das verpflichtende Moment der 
Schule und stets als freiwilliges Unterstützungsangebot. 
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt ist ihrem Selbstverständnis  nach ein eigen-
ständiges Angebot der Kinder - und Jugendhilfe, das unter den Bedingungen des Bildungsortes Schule 
umgesetzt wird. 
Der Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt verabschiedete im Jahr 2010 das „Rah-
menkonzept Schulsozialarbeit“ das  seither die Grundlage der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit 
in Darmstadt bildet. Darin finden sich neben den Anforderungen an Personal, Strukturen und Koopera-
tionen auch Ausführungen und Orientierungen zum Grundverständnis der kommunalen Schulsozia lar-
beit sowie zu den Themenbereichen Inklusion, Partizipation, Genderorientierung und Interkulturalität.  
Die Umsetzung der Schulsozialarbeit erfolgt gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversamm-
lung aus den Jahren 2010, 2011 und 2020 (MagV Nr. 2010/008 0, MagV Nr. 2011/0255, MagV Nr. 
2020/0237).

40 
4.6.2 Einführung und Umfang 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2010 das Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten 
Schulsozialarbeit verabschiedet und die Schulsozialarbeit in drei Ausbaustufen flächendeckend in 
Darmstadt eingeführt. Seit dem Schuljahr 2010/11 wurde jede Schulform von der Grundschule über die 
weiterführenden Schulen bis hin zu den beruflichen Schulen sukzessive mit Personalressourcen ausge-
stattet. 
Im Jahr 2021 wurde die neugegründete Grundschule in der Lincoln Siedlung an die kommunalen Struk-
turen der Schulsozialarbeit angebunden.  
Die Steuerungsinstanz der Schulsozialarbeit ist die Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe und 
Schulsozialarbeit. Die Fachstelle ist in der Abteilung Kinder - und Jugendförderung des Jugendamtes 
angesiedelt und zuständig für die fachliche und administrative  Bearbeitung des Themenfeldes der 
Schulsozialarbeit. Die Fachstelle beteiligt die relevanten Vertreter*innen der Träger und Behörden im 
Tätigkeitsfeld über den Steuerungskreis Schulsozialarbeit.  
4.6.3 Sozialräume und Trägerstruktur 
Aktuell wird Schulsozialarbeit sozialraumorientiert für 18 Grundschulen, fünf Gesamtschulen, einer 
Haupt- und Realschule, sieben Gymnasien, vier Förderschulen und sechs beruflichen Schulen umge-
setzt. Der Auftrag zur Umsetzung ist an anerkannte, freie Träger der Jugendh ilfe übertragen. Für die 
fachliche und administrative Begleitung hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Koordinierungsstelle 
Schulsozialarbeit im Jugendamt Darmstadt eingerichtet. 
Sozialraum Nord (Wixhausen, Arheilgen, Kranichstein) und Waldkolonie  
Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V. (SKA) 
Rheinstraße 20a 
64283 Darmstadt 
www.ska-darmstadt.de 
Stadtteilschule Arheilgen 
Erich-Kästner-Schule (IGS) 
Sozialraum Innenstadt Nord (Martinsviertel, Johannesviertel) 
Kinder - und Jugendarbeit e.V. 
Landwehrstr. 26 
64293 Darmstadt 
https://www.kinderhaus-johannesviertel.de/ 
Ernst-Elias-Niebergall-Schule 
Christoph-Graupner-Schule 
Bernhard-Adelung-Schule 
Justus-Liebig-Schule 
Eleonorenschule 
Bertolt-Brecht-Schule 
Sozialraum Innenstadt Süd (Bessungen/ Heimstättensiedlung) 
CJD Rhein-Main, KOMM-Beratungsstelle 
Bessunger Straße 77 
64285 Darmstadt 
www.komm-cjd.de 
Mornewegschule (GS/ IGS) 
Herderschule 
Wilhelm-Leuschner-Schule 
Viktoriaschule 
Ludwig-Georg-Gymnasium 
Georg-Büchner-Schule 
Lichtenbergschule 
Sozialraum Darmstadt Süd (Eberstadt, Lincoln Siedlung) 
Mobile Praxis 
Grenzallee 4-6 
64297 Darmstadt 
www.mobile-praxis-gmbh.de 
Mühltalschule 
Gutenbergschule

41 
4.6.4  Grundverständnis der Schulsozialarbeit in Darmstadt 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte aktiv auf gelingende Bildungsbiographien hinwirken und 
strebt ein integriertes Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungskonzept an. Die Gestaltung moderner Bil-
dungsräume kann heute nur multiprofessionell erfolgen. Dafür bedarf es einer umfassenden Zusam-
menarbeit aller an Bildung beteiligten Professionen. Die Kooperation muss vertrauensvoll und verbind-
lich gestaltet sein und alle Beteiligten an Bildungsprozessen partizipativ einbinden.  
Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige Brückenfunktion im Sozialraum und hat eine wichtige Ver-
mittlungs- und Scharnierfunktion zwischen Schule und Gemeinwesen inne. Im Interesse der Kinder und 
Jugendlichen trägt die Schulsozialarbeit zu einer Vernetzung b estehender Angebote und Dienste bei. 
Schulsozialarbeit versteht sich als Bindeglied zwischen Schule und der Lebenswelt von Kindern, Jugend-
lichen und deren Familien. Dabei orientiert sich die Schulsozialarbeit in ihren Grundsätzen und Prinzi-
pien an den Maximen der Kinder- und Jugendhilfe. 
4.6.5 Prinzipien der Schulsozialarbeit  
Im Sinne des § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf 
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Jug endhilfe soll 
zur Verwirklichung des Rechts beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Fa-
milien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 
Die Grundsätze und Prinzipen der Schulsozialarbeit, Prävention, Lebenswelt- und Sozialraumorientie-
rung, Partizipation, Niedrigschwelligkeit, Freiwilligkeit und Vertraulichkeit sowie Diversität, Inklusion 
und Chancengleichheit, spiegeln sich in den Zielen den § 1 SGB VIII wider. Denn das Angebot der 
Schulsozialarbeit dient zuallererst den jungen Menschen selbst und der Entwicklung und Entfaltung 
ihrer Persönlichkeit. 
Prävention 
Schulsozialarbeit ist grundsätzlich präventiv orientiert. Sie wird in erster Linie nicht nachgehend aktiv, 
wenn bereits Not - bzw. Konfliktfälle eingetreten sind. Sie zielt auf stabile, fördernde Verhältnisse (z.B. 
Schulklima) und bietet vorbeugende Hilfen in erfahrungsgemäß belastenden Situationen (z.B. Schul-
übergänge).  
Der präventive Ansatz soll Schüler*innen und deren Eltern Verwirklichun gschancen eröffnen und zur 
Gestaltung eigener Lebensräume empowern. 
Lebenswelt- und Sozialraumorientierung 
Schulsozialarbeit orientiert sich grundsätzlich an den Ressourcen und Voraussetzungen der jungen 
Menschen und nimmt diese in den Blick.  
Die Besonderheit der Schulsozialarbeit in Darmstadt ist die Regionalisierung und damit sozialraumori-
entierte Umsetzung.  Schüler*innen, Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche und Lehrkräfte können in 
räumlicher Nähe den Zugang zu den Angeboten erhalten - ergänzend zur Präsenz am Schulstandort. 
Schulsozialarbeit kann ihr Angebot so an den Interessen und Bedürfnissen der vor O rt lebenden Men-
schen orientieren und sich mit vorhandenen Akteur*innen im Sozialraum abstimmen. Ziel ist es, institu-
tionelle, organisatorische und zeitliche Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen der Schulsozialar-
beit abzubauen.  
Partizipation 
Im Kontext der Schulsozialarbeit wird Partizipation zum konstitutiven Element. Lebensweltorientierte 
Schulsozialarbeit richtet sich an den Kindern und Jugendlichen aus und realisiert sich über die gezielte 
Förderung der Selbstbestimmung junger Menschen. Schulsozialar beiter*innen unterstützen die Beteili-
gung junger Menschen an der Gestaltung von Bildungs- und Lebensräumen.

42 
Niedrigschwelligkeit 
Der Zugang zu Schulsozialarbeit ist allen jungen Menschen direkt an der Schule und darüber hinaus 
auch regional in den Sozialrä umen möglich. Schüler*innen können sich jederzeit mit ihren Anliegen an 
die Schulsozialarbeit wenden und müssen keine Voraussetzungen erfüllen. 
Freiwilligkeit und Vertraulichkeit 
Alle Angebote der Schulsozialarbeit sind grundsätzlich freiwillig. Alle Schul sozialarbeiter*innen wahren 
die Vertraulichkeit und die Weitergabe von Wissen erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung der be-
troffenen Personen. Die Einhaltung von Regelungen zum Datenschutz sind Bestandteil der Professiona-
lität von Schulsozialarbeit. Wie passt hier 8a Kindeswohlgefährdung dazu? 
Diversität, Inklusion und Chancengleichheit 
Schulsozialarbeit adressiert ihr Angebot im Grundsatz an alle Schüler*innen und soll Teilhabemöglich-
keiten öffnen und Inklusion fördern. Die gesetzliche Aufgabe von Schu lsozialarbeit liegt im Abbau von 
Benachteiligungen und damit muss Schulsozialarbeit auch gegen die Ursachen und Folgen von Diskri-
minierungen wirken. 
4.6.6  Schutzauftrag der Schulsozialarbeit 
Den Trägern der Schulsozialarbeit kommt im Rahmen des Kindesschutzes e ine besondere Aufgabe zu. 
Sie haben im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit Veränderungen im Verhalten der Kinder oder auch 
konkrete Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Eine frühzeitige Unterstützung bei belas-
tenden Situationen kann somit erf olgen und ein Entgegenwirken, im Sinne des präventiven Ansatzes, 
initiiert werden. Die Beratung und Begleitung von Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit zum 
Schutz des Kindeswohls.  
Die Träger der Schulsozialarbeit haben mit dem Städtischen Sozia ldienst des Jugendamts Darmstadt 
eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, wo die Verfahrensabläufe des Schutzauftrages im Ar-
beitsfeld der Schulsozialarbeit verbindlich geregelt sind.  
Der Schutz des Kindeswohls ist als Bestandteil des Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungsauftrages von 
Schulsozialarbeit zu sehen.  
4.7 Berechnung der zukünftigen Bedarfe 
4.7.1 Methodik 
Für die Ermittlung zukünftiger Schülerzahlen wird für die weiterführenden Schulen folgende Berech-
nungsmethodik eingesetzt: 
Schritt 1: Ermittlung der Besetzung von Jahrgangsstufe 4 von Schulen in Trägerschaft der Stadt Darm-
stadt als Grundlage für die Übergangssituation von Jahrgang 4 in Jahrgang 5.  
Schritt 2: Ermittlung von Übergangsanteilen an die einzelnen Schulstandorte auf Grundlage von Auswer-
tungen der vorangegangenen Schuljahre. Übernahme der Anteile für die Prognosejahre, wenn kein fach-
liches Argument dem entgegensteht. Ansonsten Anpassung der Anteile für die Prognosejahre.  
Schritt 3: Ermittlung der Anzahl der Einpendler*innen an den einzelnen Schulstandorten auf Grundlage 
von Auswertungen der vorangegangenen Schuljahre. Übernahme der Anzahlen für die Prognosejahre, 
wenn kein fachliches Argument dem entgegensteht. Ansonsten Anpassung der Anzahlen für die Progno-
sejahre. 
Schritt 4: Berechnung der Schülerzahl in Jahrgangsstufe 5 als Summe der vor Ort beschulten Wohnort-
Kinder (Schritt 2) und der Einpendler*innen (Schritt 3).

43 
Schritt 5: Ermittlung der Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe  aus den IST-Werten der 
Vorjahre; Ü bernahme der Veränderungswerte für die Prognosejahre, wenn kein fachliches Argument 
dem entgegensteht. Ansonsten Anpassung der Anteile für die Prognosejahre. 
Schritt 6: Umrechnung der Schüler*innenzahlen in Klassenzahlen 
4.7.2 Schritt 1: Besetzung Jahrgangsstufe 4 
Datengrundlage bildet der SEP Teil fortschreibung Primarstufe sowie die demografischen Analysen, die 
von Seiten der Stadt Darmstadt regelmäßig vorgelegt werden sowie einer aktuellen Auswertung der de-
mografischen Situation, die als Grundlage dieses SEP vorgenommen wurde.  
Aus diesen Datengrundlagen ergibt sich folgendes Ergebnis  (Abbildung 16). Die in blau dargestellten 
Säulen sind dem SEP T eilfortschreibung Primarstufe entnommen. Bei den grün markierten Säulen han-
delt es sich um Schätzwerte aufgrund der erwarteten demografischen Entwicklung. Insbesondere die 
Aufsiedlung der Konversionsflächen lässt weitere Zuzüge von Familien mit Kindern erwarten, die dann 
Ende der 2020er Jahre die Grundschulen verlassen werden.  
 
 
 
 
 
 
 
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28
Besetzung von Jahrgangsstufe 4
Abbildung 16: Besetzung von Jahrgangsstufe 4

44 
4.7.3 Schritt 2: Übergangsanteile 
Tabelle 8 zeigt die Aufnahmeanteile bezogen auf die Besetzung von Jahrgangss tufe 4 des jeweiligen 
Vorjahres schulscharf in den letzten sechs Schuljahren. Rot dargestellt sind jeweils Anteile, die niedriger 
liegen als der Wert der Vorjahre. Das trendgewichtete Mittel der Vorjahre in der letzten Spalte ist in der 
Regel auch der Aufn ahmeanteil, der für die Berechnung der Einzelschulprognosen in den Steckbriefen 
angesetzt wird.  
Tabelle 8: Aufnahmeanteile JG 5 SuS aus Darmstadt 
Aufnahmeanteile JG 5 SuS aus Darmstadt 
 
2016/ 
17 
2017/ 
18 
2018/ 
19 
2019/ 
20 
2020/ 
21 
2021/ 
22 ᴓ MW 
Stadtteilschule Arheilgen (FS) 5,0% 5,6% 4,9% 4,9% 5,3% 5,2% 5,2% 
Stadtteilschule Arheilgen (GY-Zweig) 3,5% 3,5% 2,8% 3,2% 2,7% 2,2% 2,6% 
Σ Stadtteilschule Arheilgen 8,5% 9,1% 7,8% 8,1% 8,0% 7,4% 7,8% 
Bernhard-Adelung-Schule 4,7% 6,1% 5,6% 6,2% 6,4% 5,6% 6,0% 
Eleonorenschule  6,5% 6,1% 6,4% 5,5% 11,2% 10,4% 9,1% 
Erich Kästner-Schule 4,2% 4,9% 5,8% 4,7% 5,0% 3,9% 4,6% 
Georg-Büchner-Schule 6,8% 6,2% 6,1% 5,9% 5,4% 7,0% 6,2% 
Gutenbergschule (HS-Zweig) 0,5% 1,2% 1,1% 0,8% 0,9% 0,8% 0,9% 
Gutenbergschule (RS-Zweig) 1,7% 1,9% 2,4% 2,6% 0,9% 2,3% 2,0% 
Gutenbergschule (GY-Zweig) 1,6% 1,1% 1,4% 0,0% 2,1% 1,5% 1,4% 
Σ Gutenbergschule 3,8% 4,3% 4,9% 3,5% 4,0% 4,7% 4,3% 
Justus-Liebig-Schule 6,9% 7,2% 7,1% 9,6% 10,4% 10,4% 9,8% 
Lichtenbergschule 11,5% 7,9% 8,9% 7,8% 7,8% 8,0% 8,0% 
Ludwig-Georgs-Gymnasium 7,8% 7,1% 6,9% 5,3% 4,5% 4,6% 5,1% 
Mornewegschule 5,6% 5,8% 5,5% 4,8% 5,5% 4,6% 5,0% 
Viktoriaschule (Viko) 8,5% 7,8% 8,7% 7,9% 7,5% 6,8% 7,4% 
Wilhelm-Leuschner-Schule (HS-Zweig) 0,9% 0,9% 1,3% 1,0% 0,9% 0,8% 1,0% 
Wilhelm-Leuschner-Schule (RS-Zweig) 4,3% 4,3% 3,5% 5,1% 3,6% 2,9% 3,6% 
Σ Wilhelm-Leuschner-Schule 5,3% 5,2% 4,8% 6,1% 4,5% 3,7% 4,5% 
 
Die Aufnahmeanteile entsprechen nicht den Anwahlanteilen: da der erste Anwahlwunsch aufgrund der 
maximalen Aufnahmekapazitäten nicht immer erfüllt werden kann, findet eine Schülerlenkung statt. So 
wurden zum Schuljahr 2021/22 im Gymnasialbereich 54 Schüler*innen an anderen Standorten als dem 
ersten Anwahlwunsch aufgenommen.

45 
4.7.4 Schritt 3: Gastschüler*innen 
Die Anzahl der Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5 lag in den letzten Jahren bei 262 bis 324 
(Abbildung 17). In den letzten beiden Schuljahren lag die Anzahl mit 262 bzw. 265 niedrige r als in den 
meisten Vorjahren. Für die Prognosejahre setzen wir jeweils das trendgewichtete Mittel der Vorjahre an, 
soweit nicht fachliche Gründe entgegenstehen.  
  
967 1.036 1.013 1.023 1.068 1.049
324 280 297 314 262 265
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Wohnorte Jahrgangsstufe 5 
Trägerschaft Stadt Darmstadt
(Datenquelle: LUSD)
   Darmstadt    Einpendler*innen
Abbildung 17: Wohnorte Jahrgangsstufe 5, Trägerschaft Stadt Darmstadt

46 
4.7.5 Schritt 4: Ergebnis Jahrgangsstufe 5 
In den Tabellen der Einzelschulen, die in die Steckbr iefe aufgenommen sind, befinden sich jeweils die 
Prognose-Ergebnisse.  
Ohne lenkende Maßnahmen würde die Anzahl der prognostizierten SuS -Zahl in Jahrgangsstufe 5 die 
Raumkapazitäten einzelner Schulen überschreiten.  Tabelle 9 zeigt daher die vorgenommenen Eingriffe 
in die Prognoseparameter. An insgesamt 7 Schulstandorten müssen, insbesondere in den späteren 
Schuljahren, steuernde Eingriffe vorgenommen werden. Die Gesamtzahl der zu lenkenden Schüler*innen 
ist am unteren Tabellenende zu sehen. Insgesamt bis zu 100 SuS sind aus den Prognosen der Gymna-
sien herausgerechnet; bei einem Teil handelt es sich um Gastschüler*innen. An anderen Schulformen 
werden bis zu 13 SuS „abgezogen“.  
Bei der Interpretation der Werte ist zu berücksichtigen, dass folgende Maßnahmen bereits in der Kapa-
zitätsberechnung als IST aufgenommen wurden: 
• Schulinsel: Gesamtkapazität von 10 Zügen ab SJ 2022/23 
• Mornewegschule: Kapazität von 4 statt 3 Zügen ab SJ 2026/27 
Ohne diese beiden Maßnahmen läge das Defizit bei den Schulformen neben dem Gymnasium ab SJ 
2026/27 einen Zug höher. Bei den Gymnasien läge es ab SJ 2022/23 einen Zug höher.  
 
  
Tabelle 9: Originalwerte der Prognosen und steuernde Eingriffe

47 
4.7.6 Schritt 5: Effekte von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe 
Die Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe unterscheiden sich deutlich nach Schulfor-
men (Tabelle 10). In den H -Zweigen, den R -Zweigen sowie den IGS nimmt die Schülerzahl ab Jahr-
gangsstufe 7 zu. An den Gymnasien nimmt die Schülerzahl meist (kontinuierlich) ab.  
In den Prognosetabellen der Einzelschulen werden die Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahr-
gangsstufe angepasst, wenn sich z.B. aufgrund der Corona -Schuljahre die Effekte deutlich von den Vor-
jahren unterscheiden. Auf solche Eingriffe wird jeweils direkt vor den Tabellen verwiesen.  
Die Schulformen neben den Gymnasien können in den aufsteigenden Klassen keine Schüler*innen mehr 
aufnehmen, wenn in Jahrgangsstufe 5 die Klassen schon mit hohen Frequenzen starten. Die Größen-
ordnung in den aufsteigenden Klassen liegt bei einem Fehlbedarf von ca. einem Zug.  
 
Tabelle 10: Veränderungen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I 
Veränderungen von JG zu JG in der Sekundarstufe I 
  5 auf 6 6 auf 7 7 auf 8 8 auf 9 9 auf 10 
Stadtteilschule Arheilgen (FS) +3,6%         
Stadtteilschule Arheilgen (H-Zweig)  -58,4% +15,9% -1,0%   
Stadtteilschule Arheilgen (R-Zweig)  -35,1% +21,3% +16,3% +6,8% 
Stadtteilschule Arheilgen (GYM-Zweig) -0,9% +0,8% -2,8% +1,4% -3,4% 
Bernhard-Adelung-Schule +1,6% +3,4% +7,3% +3,2% -22,7% 
Eleonorenschule  -6,5% -8,5% -4,7% -2,1%   
Erich Kästner-Schule +8,0% +7,7% +4,1% +2,7% -18,5% 
Georg-Büchner-Schule -3,5% -6,1% -6,4% -1,9%   
Gutenbergschule (H-Zweig) -0,6% +27,0% +36,7% +30,5%   
Gutenbergschule (R-Zweig) +12,9% +3,7% +8,3% +7,9% +1,5% 
Gutenbergschule (GYM-Zweig) +3,0% +2,9% +3,8% +6,4%   
Justus-Liebig-Schule -0,2% -1,6% -1,3% -2,4%   
Lichtenbergschule -1,3% +1,1% +0,9% -1,4%   
Ludwig-Georgs-Gymnasium -1,4% -2,6% -1,8% -4,2%   
Mornewegschule +3,7% +1,2% +3,1% +1,3% -28,8% 
Viktoriaschule -2,1% -1,6% -1,4% -1,1% -3,7% 
Wilhelm-Leuschner-Schule (H-Zweig) +21,4% +15,5% +30,8% +23,7%   
Wilhelm-Leuschner-Schule (R-Zweig) +2,0% -1,6% +12,7% +1,9% -2,9% 
 
4.7.7 Schritt 6: Ergebnis Klassenbildung 
Zur Umrechnung der Schüler*innenzahlen in Klassen werden die Vorgaben des HSchG berücksichtigt. 
Die Klassenanzahlen sind jeweils in den Prognosetabellen der Einzelschulen in den Steckbriefen darge-
stellt.

48 
4.8 Handlungsbedarfe 
In der Status quo -Prognose überschreiten mehrere Schulstandorte in den dargestellten Schuljahren die 
maximale bauliche Zügigkeit. Mit einem Kreis sind Schuljahre gekennzeichnet, in denen es nur minima-
le Überschreitungen gibt (<10 Schüler*innen). Höhere Werte sind mit einem Kreuz gekennzeichnet.  
 
Tabelle 11: Überschreitungen der Kapazitäten in der Status quo-Prognose 
 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 
Stadtteilschule Arheilgen (FS)    o o x 
Bernhard-Adelung-Schule      o 
Schulinsel (Eleonorenschule und 
Justus-Liebig-Schule)  o o x x x 
Georg-Büchner-Schule x x x x x x 
Ludwig-Georgs-Schule  o o o x x 
Viktoriaschule  o o x x x 
 
Im Gymnasialbereich bestehen mehrere grundsätzlich denkbare bauliche Erweiterungsoptionen: 
• ELO / LIO 
• Georg-Büchner-Schule 
• Ludwig-Georgs-Schule (Nach Umzug der Alice-Eleonoren-Schule ins BS-Zentrum Mitte) 
Wenn an diesen Schulstandorten jeweils 1 zusätzlicher Zug aufgenommen werden könnte, wäre auch in 
den späteren Jahren der Bedarf an Beschulungsplätzen ab Jahrgangsstufe 5 abgedeckt.  
Der Mehrbedarf in Jahrgangsstufe 5 an anderen Schulformen als den Gymnasi en ist geringer ausge-
prägt. Zu berücksichtigen ist, dass sich an diesen Schulformen durch Rückläufer*innen / Quereinstei-
ger*innen in den höheren Jahrgangsstufen teils Mehrbedarfe ergeben, die bei vollen Klassen ab Jahr-
gangsstufe 5 dann nicht mehr erfüllt werden können.

49 
4.9 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen 
Tabelle 12 zeigt die vorhandenen Kapazitäten in Zügen im Status quo in Jahrgangsstufe 5 sowie in der 
Sekundarstufe I insgesamt. Zudem ist dargestellt, welche Kapazitäten in mittelfristiger Perspektive für 
die einzelnen Standorte aufgrund der Ergebnisse der Prognosen  im Schulentwicklungsplan anzustreben 
sind. Soweit es sich um laufende Baumaßnahmen handelt, sind die mittelfristigen Kapazitäten in den 
Prognosen bereits berücksichtigt; bei Maßnahmen, die erst noch einer Prüfung und eines Baubeschlus-
ses bedürfen, sind die Effekte in den Prognose noch nicht vorweg genommen.  
Tabelle 12: vorhandene und perspektivisch vorzusehende bauliche Kapazitäten 
 
Kapazität baulich  
im Status quo 
Kapazität baulich  
mittelfristig Erforderliche Raum-Maßnahme 
 Sek I 
insg 
JG 5 Sek I 
insg 
JG 5 
 
Stadtteilschule Arheilgen 4,0 4,0 5,0 5,0 Sanierung und Erweiterung läuft 
Bernhard-Adelung-Schule 4,0 4,0 5,0 5,0 Zum SJ 2025/26: Erweiterung um 1 Zug 
prüfen 
Eleonorenschule 4,5 4,5 5,0 5,0 
SJ 2022/23: Schulinsel 10-zügig ausbauen 
bis SJ 2026/27: prüfen, ob auch 11 Züge 
aufgenommen werden können und ggf. ent-
sprechende Maßnahmen einleiten 
Erich Kästner-Schule 3,0 3,0 4,0 4,0 Zum SJ 2025/26: Erweiterung um 1 Zug 
prüfen 
Georg-Büchner-Schule 4,0 4,0 5,0 5,0 Sanierung läuft, Erweiterungsfläche vorh. 
Gutenbergschule 4,5 4,0 4,5 4,0  
Justus-Liebig-Schule 4,5 4,5 5,0 5,0 
SJ 2022/23: Schulinsel 10-zügig ausbauen 
bis SJ 2026/27: prüfen, ob auch 11 Züge 
aufgenommen werden können und ggf. ent-
sprechende Maßnahmen einleiten 
Lichtenbergschule 6,0 6,0 6,0 6,0  
Ludwig-Georgs-Gymnasium 3,0 3,0 3,0 3,0 Sanierung läuft 
Mornewegschule 3,0 3,0 4,0 4,0 
Ab SJ 2026/27: ehemalige GS-Räume nutzen 
und dadurch Kapazität um einen Zug erhö-
hen 
Viktoriaschule 4,0 4,0 4,0 4,0  
Wilhelm-Leuschner-Schule 3,5 3,5 3,5 3,5 Sanierung und funktionale Erweiterung läuft 
 
Schulorganisatorisch ergeben sich daraus folgende Handlungsbedarfe:  
1. Erhöhung der Gymnasial-Kapazitäten schrittweise, beginnend mit der Schulinsel (Organisationsän-
derungsantrag nach §146 HSchG zur Erhöhung der Gesamtkapazität der „Schulinsel“ von 9 auf 10 
Züge“) 
2. Prüfung der baulichen Erweiterungsoptionen der IGS in Trägerschaft der Stadt Darmstadt; in Ab-
hängigkeit vom Ausgang der Prüfung entweder 
a. Organisationsänderungsantrag nach §146 HSchG zur Erhöhung der Kapazität der IGS um 
jeweils einen Zug; der erste Zug wäre 2025/26 erforderlich, weitere Züge in den Folgejahren 
oder 
b. Antrag nach §145 und 146 HSchG zur Errichtung einer neuen 3-zügigen IGS; damit einher-
gehend Begrenzung der BAS auf 3 Züge.

50 
5 INKLUSION 
5.1 Allgemeine Einordnung 
Im Jahr 2006 wurde das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“  (Conven-
tion on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) von der UN -Generalversammlung beschlossen 
und in der Folge in nationales Recht überführt. In Deutschland trat die UN -Konvention im Jahr 2009 in 
Kraft. Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens wurde vom Hessischen Kabinett 
im Jahr 2012 verabschiedet.  
Der Bereich Bildung stellt eine n der in der UN -Konvention beschriebenen Lebensbereiche dar, in denen 
behinderten Menschen Teilhabe ermöglicht werden muss.  
Für die schulische Bildung stehen Schüler*innen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zwei Wege 
zur Verfügung: inklusiver Unterricht als Regelform an der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit 
mit sonderpädagogischen Beratungs - und Förderzentren und ggf. mit Beteiligung der Förderschule so-
wie der Unterricht an einer Förderschule. Für die Eltern besteht eine Wahlfreiheit.  
Gemäß § 50 HSchG ist die sonderpädagogische Förderung nach Förderschwerpunkten gegliedert.  
Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung sind:  
• Sprachheilförderung (SPR) 
• Emotionale und soziale Entwicklung (EMS) 
• Körperliche und motorische Entwicklung (KME) 
• Sehen (SEH) 
• Hören (HÖR) 
• Kranke Schüler*innen (KRA) 
Förderschulen mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzung sind:  
• Lernen (LER) 
• Geistige Entwicklung (GE) 
 
Abbildung 18 visualisiert den Unterschied zwischen Exklusion, Integration und Inklusion.  
  
Abbildung 18: Exklusion - Integration - Inklusion

51 
Abbildung 19 zeigt die Exklusionsquote, d.h. den Anteil der Schüler*innen, die sich in einem Förder-
schwerpunkt befinden und an einer Förderschule unterrichtet we rden. Die Daten werden von der KMK 
jährlich erfasst und liegen für Deutschland insgesamt sowie die einzelnen Bundesländer vor . Die neues-
ten Daten stammen aus dem Schuljahr 2019/20. Datenquelle für die Darstellung zur Stadt Darmstadt 
ist die Datenfortschreibung 2019 des Bildungsberichts.  
Deutlich werden im bundesweiten Vergleich die Unterschiede zwischen den Förderschwerpunkten: wäh-
rend in den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung bereits mehr als je-
des zweite Kind in der inklusiven Beschulung unterrichtet wird, befinden sich im Förderschwerpunkt 
geistige Entwicklung über 85% der Kinder an Förderschulen. Auch im Land Hessen bestehen diese Un-
terschiede. Insgesamt liegen die hessischen Exklusionsquoten höher als der bundesdeutsche Schnitt. 
Nur im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung liegt das Land Hessen etwas niedriger. Die Stadt 
Darmstadt liegt mit 67% bezogen auf die Kinder mit Wohnort Darmst adt bei einem noch höheren Ex-
klusionswert. Auch in der Stadt Darmstadt sind deutliche Unterschiede nach FSP vorhanden. Sie zeigt 
mit 27% im Bereich EMS eine deutlich unter Bund und Land liegende Exklusionsquote; ggf. ist hier ein 
Effekt der nicht vor Ort v orhandenen Sek I -Schule in diesem FSP in den Exklusionsquoten sichtbar. 
Auch im FSP KME liegt die Stadt Darmstadt mit nur 23% deutlich unter Bund und Land. Im FSP GE 
sind die 84% der Stadt Darmstadt vergleichbar mit den Werten von Bund und Land. Eine höher e Exklu-
sionsquote als Bund und Land wird deutlich in den FSP LER, HÖR und SPR. 59% der SuS mit einem 
FSP befinden sich in der Stadt Darmstadt in einem dieser drei FSP.  
 
 
5.2 Inklusive Schulbündnisse, Beratungs- und Förderzentren 
Zentrales Element der inklusiven Beschulung in Hessen sind die inklusiven Schulbündnisse (iSB). Diese 
werden in der Verordnung über die Aufgaben und die Organisa tion der inklusiven Schulbündnisse 
(VOiSB) vom 14. Juni 2019 (ABl. S. 524) geregelt. In den iSB kooperieren alle Schulleiterinnen und 
Schulleiter der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen miteinander. Sie treffen sich in Bündniskon-
56%
43%
48%
48%
51%
63%
86%
43%
65%
50%
84%
80%
75%
68%
83%
57%
67%
70%
89%
89%
23%
84%
27%
I N S G E S A M T L E R SEH H Ö R S P R K M E GE E M S
EXKLUSIONSQUOTEN NACH FSP IM SJ 2019/20
D Hessen Wohnort DA
Abbildung 19: Exklusionsquoten nach FSP im SJ 2019/20 (Datenquelle: KMK und Stadt Darmstadt)

52 
ferenzen und vereinbaren dort, wie die Ziele für die Ausgestaltung der inklusiven Beschulung, unter Be-
rücksichtigung des Elternwunsches, zu erreichen sind. Das Staatliche Schulamt unterstützt die iSB. Das 
Hessische Kultusministerium informiert in einer Handreichung über die Ausgestaltung der Bündniskon-
ferenzen und Zielformulierung in den iSB19.  
Beratungs- und Förderzentren (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive 
Beschulung der Schüler*innen an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen und außer-
schulischen Institutionen. Daher sind sie oftmals an Förderschulen angegliedert.  
Überregionale Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schüler*innen mit den Förderschwer-
punkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwick-
lung sowie kranke Schüler*innen. 
Regionale Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) sind für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale 
und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung sowie geistige Entwicklung zuständig. 
5.3 Kooperationsklassen 
Gesetzliche Grundlage von Kooperationsklassen ist § 53 Abs.2 HSchG. Die Schüler*innen der Koopera-
tionsklassen sind Teil der Schülerschaft der Förderschule; sie werden jedoch gemeinsam mit Kindern 
ohne Förderbedarf in einer gemeinsamen Klasse an einer Regelschule unterrichtet.  
Kooperationsklassen sind in der Stadt Darmstadt im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bislang 
nur in der Primarstufe eingerichtet. Schüler*innen der Christoph-Graupner-Schule werden an der Luise -
Büchner-Schule unterrichtet. Es ist davon auszugehen, dass die Eltern dieser Kinder auch ab Jahr-
gangsstufe 5 eine Beschulung in Form einer Kooperationsklasse wünschen.  Der Schulträger setzt sich 
dafür ein, dass im Bereich der weiterführenden Schulen eine Fortsetzung der Beschulung der Kinder der 
Primarstufen-Kooperationsklassen stattfindet.  
5.4 Schulbegleitung / Teilhabeassistenz 
Teilhabeassistenzen begründen sich rechtlich auf einem Anspruch auf Eingliederungshil fe für junge 
Menschen gemäß §35a SGB VIII oder §112 SGB IX. Hierbei handelt es sich um Einzelfallhilfen, die den 
jungen Menschen eine optimale Teilhabe an Bildung ermöglichen sollen.  
Anträge auf Eingliederungshilfe werden beim örtlich zuständigen Jugend - oder Sozialhilfeträger gestellt. 
Dieser prüft den Antrag und stellt bei Feststellung eines Bedarfs einen Bescheid für die Hilfe aus, die 
von einem freien Träger durchgeführt wird. Diese Hilfe wird in regelmäßigen Abständen in Form von 
Hilfe- oder Gesamtplankonferenzen überprüft. 
Aufgaben der Teilhabeassistenz orientieren sich am konkreten Bedarf der jungen Menschen. Hierbei 
kann es sich um pflegerische oder betreuende Maßnahme oder auch pädagogische Maßnahmen, wie 
die Strukturierung der Arbeitsmaterialien o der das Ver- und Bearbeiten von Konflikten oder Stresssitua-
tionen handeln. 
  
 
 
19 https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/inklusive_schulbuendnisse_isb_-_leitfaden_zu_den_aufgaben_und_der_ 
organisation_der_inklusiven_schulbuendnisse_0.pdf

53 
5.5 Prüfkriterien des Kultusministeriums für die inklusive Beschulung 
Das Hessische Kultusministerium hat den Schulträgern für die Fortschreibung der Schulentwicklungs-
pläne zum Bereich Inklusion Prüfkriterien vorgegeben, die im Rahmen der vorliegenden Planung be-
rücksichtigt werden müssen.  
5.5.1 Prüfkriterium 1 – Wohnortnahe Bildungsangebote 
Die Beschulung von Schüler*innen mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung er-
folgt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  in Form inklusiver Beschulung an den allgemeinen Schulen 
sowie der exklusiven Beschulung an Förderschulen. Der Ausbaustatus der inklusiven Beschulung wird  
jährlich erhoben.  
Abbildung 20 zeigt die Entwicklung der inklusiven Beschulung nach Schultyp. Befanden sich im Schul-
jahr 2014/15 noch 2/3 aller inklusiv beschulten Kin der in der Grundschule, so ist die Inklusion inzwi-
schen in die höheren Jahrgangsstufen aufgewachsen. Innerhalb der weiterführenden Schulen stellen die 
Integrierten Gesamtschulen die höchsten Anteile inklusiv beschulter Kinder.  
 
Im Schuljahr 2021/22 findet an acht allgemeinen Schulen inklusiver Unterricht in der Sekundarstufe I 
statt. Aus Datenschutzgründen stellt Tabelle 13 die unterschiedlichen beschulten Förderschwerpunkte 
ohne Angabe der Nennung der Anzahlen dar. Abgebildet ist jeweils der statistisch erfasste führende 
Förderschwerpunkt. Ggf. vorhandene weitere Förderschwerpunkte fehlen in der Aufstellung. Die meisten 
unterschiedlichen Förderschwerpunkte werden an der Erich Kästner Schule unterrichtet. An allen aktuell 
inklusiv arbeitenden Schulstandorten werden Schüler*innen im Förderschwerpunkt emotionale und so-
ziale Entwicklung beschult. In den Förderschwerpunkten, in denen sich die meisten Schüler*innen be-
finden, gibt es ein in der Fläche verteiltes Beschulungsangebot. Der Schulträger sollte die weitere Inklu-
sion im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung durch die erforderlichen baulichen Maßnahmen unter-
stützen. Der Fördersc hwerpunkt Sehen gehört zu den insgesamt nur sehr gering vertretenen; es ist  
davon auszugehen ist, dass in diesem Förderschwerpunkt auch bei Unterstützung des Schulträgers kei-
ne höhere Quote erreicht würde.  
Abbildung 20: Entwicklung der inklusiven Beschulung nach Schultyp  
(Quelle: Datenfortschreibung 2019 des Bildungsberichts der Stadt Darmstadt)

54 
Tabelle 13: Beschulte Förderschwerpunkte an allgemeinen Schulen im SJ 2021/22 
Beschulte Förderschwerpunkte an allgemeinen Schulen im SJ 2021/22 
  EMS GE HÖR KME LER SEH SPR 
Stadtteilschule Arheilgen (FS) x 
   
x 
 
x 
Stadtteilschule Arheilgen (H-Zweig) x 
   
x 
 
  
Stadtteilschule Arheilgen (R-Zweig) x 
     
  
Stadtteilschule Arheilgen (GYM-Zweig) x 
 
x x 
 
x   
Bernhard-Adelung-Schule x 
 
x x x 
 
x 
Eleonorenschule  x 
  
x 
  
  
Erich Kästner Schule x x x x x 
 
x 
Georg-Büchner-Schule x 
  
x 
  
  
Ludwig-Georgs-Gymnasium x 
  
x 
  
  
Mornewegschule x 
  
x x 
 
x 
Wilhelm-Leuschner-Schule (H-Zweig) x 
   
x 
 
x 
Wilhelm-Leuschner-Schule (R-Zweig)       x     x 
5.5.2 Prüfkriterium 2 – Barrierefreiheit / Zugänglichkeit 
Tabelle 15 bis Tabelle 16 zeigen getrennt nach Förderschulen, Gesamtschule und Gymnasien den aktu-
ellen Stand der Barrierefreiheit der Schulstandorte und der einzelne n Gebäudeteile differenziert nach 
den folgenden Kriterien:  
• Personenaufzug 
• Barrierefreier Zugang zum Gebäude 
• Barrierefreier Zugang zur Verwaltung 
• Barrierefreier Zugang Fachräume 
• Barrierefreier Zugang Klassenräume 
• Barrierefreie Toilette 
• Handläufe Treppenaufgang 
• Handläufe Außentreppe 
• Verbesserte Akustik Klassenraum 
• Behindertenparkplätze 
Neben den zuvor genannten und dokumentierten Punkten gibt es weitere Aspekte, die die schulische 
Inklusion begünstigen, die jedoch teils weniger leicht zu bewerten sind. So kann neben einer barriere-
freien Toilette auch ein  erhöhter Pflegraumbedarf vorhanden sein (Duschmöglichkeit, Pflegeliege). Ein 
Leitsystem auf dem Schulgelände und innerhalb der Gebäude erleichtert es insbesondere SuS mit kog-
nitiven Beeinträchtigungen, sich selbständig auf dem Schulgelände bewegen zu könn en. Das Vorhan-
densein von Differenzierungsflächen ist für mehrere Förderschwerpunkte eine hilfreiche Voraussetzung; 
oft genannt wird dieser Bedarf von Schulen, die S chüler*innen im Förderschwerpunkt emotionale und 
soziale Entwicklung unterrichten.

55 
 
 
Förderschulen 
 
•  vorhanden 
o  nicht vorhanden 
—  nicht relevant 
 
PERSONENAUFZUG 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
GEBÄUDE 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
VERWALTUNG 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
FACHRÄUME 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
KLASSENRÄUME 
BARRIEREFREIE TOILETTE 
HANDLÄUFE  
TREPPENAUFGANG 
HANDLÄUFE  
AUSSENTREPPE 
VERBESSERETE AKUSTIK 
KLASSENRAUM 
BEHINDERTENPARK-
PLÄTZE 
Christoph-Graupner-Schule          • 
 Hauptgebäude • • • • • • • — •  
Ernst-Elias-Niebergall-Schule          • 
 Bau A | Hauptgebäude • • • • — o • — —  
 Bau C+D+E | Klassentrakt o • — • Nur EG • • — o  
 Bau F | Klassentrakt o • — • Nur EG o • — •  
 Bau G | Turnhalle — • — — — o — — —  
Herderschule           
 Hauptgebäude • • • • • • • • •  
 Nebengebäude inkl. Turnhalle • • • • — • • • •  
 Außenstelle Bessunger 80 | Ganztag + Vorklasse o • — Nur EG o • • • •  
Mühltalschule          • 
 Hauptgebäude | Neubau • • • • • • • — •  
 Klassentrakt | Altbau o • — Nur EG Nur EG o • — o  
 Sporthalle — • — — — o — — —  
Gesamtschulen 
 
•  vorhanden 
o  nicht vorhanden 
—  nicht relevant 
 
PERSONENAUFZUG 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
GEBÄUDE 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
VERWALTUNG 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
FACHRÄUME 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
KLASSENRÄUME 
BARRIEREFREIE TOILETTE 
HANDLÄUFE  
TREPPENAUFGANG 
HANDLÄUFE  
AUSSENTREPPE 
VERBESSERETE AKUSTIK 
KLASSENRAUM 
BEHINDERTENPARK-
PLÄTZE 
Bernhard-Adelung-Schule  IGS          • 
 Hauptgebäude o o o o o o • o o  
 Turnhalle — • — — — o — — —  
 Polytechnikum — • • • — • — — o  
 Mensa — • • — — • — — —  
Erich Kästner-Schule IGS          • 
 Hauptgebäude  • • • • • • • • •  
 Ganztag • • — — — • • • —  
 Turnhalle o • — — — o • — —  
Gutenbergschule KGS          • 
 Gebäude A • • • • • o • • o  
 Gebäude B o o — o o o • • o  
 Gebäude C o o — o o o • • o  
 Gebäude D | Turnhalle  — — — — — — — — —  
 Gebäude E | WC-Anlage — — — — — — — — —  
 Gebäude F • • — • • • • — o  
Mornewegschule IGS          • 
 Hauptgebäude o o o o o o • o o  
 Mensa/Ganztag • • • — — • • — •  
 Sporthalle o • — — — • • — —  
 Mobi-Sku:l — • — — • — — • •  
 Hermannstr.47 o o — o o o • • •  
Stadtteilschule Arheilgen KGS          • 
 Bau A | Verwaltung o • Nur EG Nur EG Nur EG • • — •  
 Bau B | Klassentrakt o • — — Nur EG o • — o  
 Bau C | Klassentrakt o • — — Nur EG o • — o  
 Bau D | Turnhalle — • — — — o — — —  
 Bau E | Fachklassen • • — • — • • — •  
Wilhelm-Leuschner-Schule IGS           
 Bau A +B | Sporthalle — • — — — • — — —  
 Bau D | Klassentrakt o o — o o o • — o  
 Bau E | Verwaltung — • • — — o — — —  
 Bau F | Klassentrakt o o — o o o • — o  
 Bau G | Pavillon — • — — • o — — o  
 NAWI — • — • — • — • o  
Tabelle 14: Barrierefreiheit an Gesamtschulen 
Tabelle 15: Barrierefreiheit an Förderschulen

56 
 
Die IST-Situation an den Schulstandorten ist heterogen. Eine Barrierearmut ist an mehreren Standorten 
gewährleistet; die Schulstandorte Erich Kästner, Justus -Liebig, Eleonoren, Bertolt -Brecht sowie die För-
derschulgebäude sind dabei am weitesten in Richtung vol lständiger Barrierefreiheit entwickelt. Das Ziel 
der vollumfänglichen Barrierefreiheit wird durch den Schulträger jeweils bedarfsgerecht sowie bei an-
stehenden Bau - / Sanierungsmaßnahmen verfolgt. Es wird zunächst das Ziel verfolgt, in jeder Schul-
form mindestens eine Schule barrierearm anbieten zu können.  
 
  
Gymnasien 
 
•  vorhanden 
o  nicht vorhanden 
—  nicht relevant 
 
PERSONENAUFZUG 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
GEBÄUDE 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
VERWALTUNG 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
FACHRÄUME 
BARRIEREFREIER ZUGANG 
KLASSENRÄUME 
BARRIEREFREIE TOILETTE 
HANDLÄUFE TREPPENAUF-
GANG 
HANDLÄUFE AUSSENTREP-
PE 
VERBESSERETE AKUSTIK 
KLASSENRAUM 
BEHINDERTENPARK-
PLÄTZE 
Abendgymnasium          • 
 Gebäude A o o o o o o • — •  
 Gebäude B + N • • • • • • • — o  
 Turnhalle — o • — — o — • —  
Bertolt-Brecht-Schule          • 
 Hauptgebäude o • • • • • • — o  
 Fachklassentrakt • • — • • o • — o  
 Sporthalle — • — — — o — — —  
Eleonorenschule           
 Hauptgebäude • • • • • • • • o  
 Fachklassen | Nutzung mit LIO o o — o — o • • o  
 Turnhalle — • — — — o — — —  
 Mensa | Nutzung mit LIO — • — — — • — • —  
 Listgebäude | Nutzung mit LIO o o o o o o • • •  
Georg-Büchner-Schule           
 Hauptgebäude | Klassenteppich • • • • • • • — •  
 Fachklassentrakt — • — • — o — — o  
 Turnhalle — • — — — o • — —  
 Mensa — • — — — • — — —  
 Große Sporthalle o o — — — • • • —  
Justus-Liebig-Schule           
 Hauptgebäude • • • • • • • • •  
 Pavillon o • — — Nur EG o • — o  
 Diesterweggebäude o o o o o o • o o  
 Fachklassen, Mensa, Listgebäude: s. ELO           
Lichtenbergschule          • 
 Verwaltung • • • — — • • — —  
 Atriumgebäude • • • NICHT KG • • • — •  
 Sporthalle + Mensa — • — — — • — — —  
 Große Sporthalle — • — — — • • — —  
 Unterstufengebäude o o o o o o • • •  
Ludwig-Georg-Gymnasium           
 Bau A | Verwaltung o o o o — o • o —  
 Bau B | Klassentrakt o o — o o o • o o  
 Bau C | Funktionsbau o o — — — o • • —  
 Bau D | Sporthalle o o — — — o • o —  
Viktoriaschule           
 Hauptgebäude o o o — o o • o ?  
 Fachklassenbau o o — o — o • o o  
 Sporthalle o o — — — o • — —  
Tabelle 16: Barrierefreiheit an Gymnasien

57 
5.5.3 Prüfkriterium 3 – Stationäre Fördersysteme / Förderschulen 
Angebote des Schulträgers Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Christoph-Graupner-Schule, Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit einer Abteilung 
körperlich-motorische Entwicklung 
Seit 2002 ist die Schule regionales, seit 2018 überregionales Beratungs- und Förderzentrum für körper-
liche und motorische Entwicklung. 
Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Förderschwerpunkt Lernen 
Seit 199 3 ist die Schule Beratungs - und Förderzentrum (Schwerpunkt Lernen) und berät  alle Grund - 
und SEK I-Schulen sowie die Gymnasien im Norden Darmstadts.  
Das Zentrum für schulische Erziehungshilfe, das der Schule angegliedert ist, unterstützt bei diesen Auf-
gaben. 
Die Abteilung „Schule für Kranke“ verantwortet den Unterricht an der Prinzessin Margret Klinik in 
Darmstadt und den Häuslichen Sonderunterricht für den gesamten Schulaufsichtsbezirk Landkreis 
Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt (s.u.). 
Mühltalschule, Förderschwerpunkt Lernen 
Durch räumliche und pädagogische Zusammenführung der Grundstufe der Mühltalschule und der 3 -
zügigen Ludwig -Schwamb-Schule entstand in Eberstadt ein inklusiver Schulstandort mit herausragen-
den Bedingungen. Das inklusive Bildungsangebot der Schule setzt sich in der Hauptstu fe in der Koope-
ration mit der Gutenbergschule durch die Bildung von inklusiven Kooperationsklassen fort.  
Herderschule, Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören.  
Die Herderschule ist zentrale Sprachheilschule mit  einer Abteilung Hören. Als „Angebots- und Durch-
gangsschule“ ist es ihr Ziel, die Schüler*innen so zu fördern, dass sie so bald wie möglich an die zu-
ständige Regelschule wechseln können.  
Angebote im Einzugsbereich in anderen Trägerschaften 
Christophorusschule Mühltal , Förderschwerpunkt e geistige Entwicklung, Lernen und emotionale und 
soziale Entwicklung 
Die Christophorus-Schule ist eine private, staatlich genehmigte Förderschule für Kinder und Jugendliche 
mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Lernen und emotio-
nale und soziale Entwicklung. Die Schule unterrichtet auf der Grundlage der anthroposophischen Heil-
pädagogik im Klassenverband mit Kindern unterschiedlichster Lern - und Entwicklung sstörungen über 
12 Schuljahre. Finanziert wird die Schule durch öffentliche Zuwendungen des Landes und der Kommu-
nen, aus Spenden und Schulgeldzahlungen der Eltern.  
Schule am Geisberg, Förderschwerpunkt emotionale-Soziale Entwicklung 
Die Schule am Geisberg mit Sitz in Wiesbaden ist eine staatlich anerkannte Förderschule für emotional -
soziale Entwicklung in Trägerschaft des Evang. Vereins für Innere Mission in Nassau – EVIM. Am Stand-
ort Darmstadt gibt es 24 Plätze für individuelle Beschulungsangebote. Ziel der zeitweilig separierenden 
Beschulung ist die Rückführung der Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule. Am Standort 
Darmstadt werden Schüler *innen ab der 5. Klas se im Hinblick auf alle Variablen der Unterrichtsgestal-
tung sehr differenziert unterrichtet. Der Bedarf überschreitet bei weitem das Angebot an Plätzen.

58 
Förderschwerpunkte ohne eigenständige Förderschule im Einzugsbereich  
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 
Eine eigenständige Schule für diesen Förderschwerpunkt ist im Schulträgerbereich nicht eingerichtet.  
Die Schüler*innen mit Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung werden überwiegend inklu-
siv unterrichtet. Der größte Teil der weiterführenden Schulen ist zumindest in Teilbereichen barrierefrei 
erschlossen. Einige Standorte sind zudem mit behindertengerechten Sanitäranlagen ausgestattet. Sind 
weitere bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit e rforderlich, werden diese in Zusammenarbeit mit 
dem EB Immobilienmanagement durchgeführt.  
Schüler*innen mit zusätzlichem Förderbedarf geistige Entwicklung oder komplexen Beeinträchtigungen 
besuchen in der Regel die Christoph-Graupner-Schule.  
Mit der Eric h-Kästner-Schule, Schule mit Förderschwerpunkt körperlich e und motorische Entwicklung, 
in Langen, Landkreis Offenbach,  besteht eine langjährige Kooperation bezüglich der Aufnahme  von 
Schüler*innen, deren Eltern die Aufnahme in eine entsprechende Förderschule wünschen. 
Das überregionale Beratungs- und Förderzentrum der Christoph -Graupner-Schule kooperiert mit weite-
ren hessischen Förderschulen und Einrichtungen und berät Eltern hinsichtlich einer individuellen Schul-
laufbahn. 
Förderschwerpunkt Sehen 
Eine eigenständige Schule für diesen Förderschwerpunkt ist im Schulträgerbereich nicht eingerichtet.  
Soweit keine inklusive Beschulung in allgemeinbildenden Schulen unter Anwendung von entsprechenden 
Hilfsmitteln erfolgen kann, gibt es Koope rationsvereinbarungen zur A ufnahme der betroffenen Schü-
ler*innen mit verschiedenen hessischen Förderschulen, Hermann -Herzog-Schule in Frankfurt a.M. und 
die Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg. Beide Schulen sind zudem überregionale Beratungs - und 
Förderzentren, wobei für den Schulträgerbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Hermann -
Herzog-Schule zuständig ist.  
Schule für kranke Schüler*innen 
Schulen mit diesem Förderschwerpunkt fördern Schüler*innen, die voraussichtlich länger als sechs Wo-
chen in einer Klinik oder einer vergleichbaren Einrichtung aufgenommen werden und daher nicht die 
Herkunftsschule besuchen können. Ziel der Schule ist es, erkrankte Schüler*innen so zu fördern, dass 
sie nach längerem krankheitsbedingtem Fehlen dem Unterricht in  ihrer Herkunftsschule wieder folgen 
können.  
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschlussfassung vom 19.01.2005 die Ein-
richtung einer Schule für Kranke als Abteilung an der Ernst -Elias-Niebergall-Schule beantragt, die das 
Hessische Kultusministerium mit Schreiben vom 9.3.2007 genehmigt hat. Inhaltlich handelt es sich um 
ein Kooperationsmodell zwischen der Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt -Dieburg, der Ernst -
Elias-Niebergall-Schule sowie der Prinzessin Margret -Klinik in Darmstadt.  Grundlage bildet ein durch 
das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt Darmstadt entwickeltes, 
mit beiden Schulträgern und der Schule abgestimmtes Konzept, das sich an den Richtlinien des Hessi-
schen Kultusministeriums orientiert.  
Die räumliche Unterbringung des Unterrichts findet an der Klinik Prinzessin Margret statt.  
Die organisatorische Anbindung erfolgt als Abteilung an der Ernst -Elias-Niebergall-Schule, wo eine ent-
sprechende bauliche Infrastruktur neu geschaffen wurde.

59 
5.6 Raumbedarfe für Inklusion 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Ziel, eine inklusive Schulkultur sowohl im pädagogischen als 
auch im baulichen Bereich zu fördern und zu stärken. 
Das bedeutet einen Paradigmenwechsel für Pädagog ik und Architektur im Schulbau, es bedeutet erhöh-
te Raumressourcen, Entwicklung von neuen Raum - und Flächenkonzepten auf der Grundlage des Ge-
dankens einer Schule für Alle. 
Aus schulischer Sicht stellt Inklusion viele neue Anforderungen, die über den Anspru ch Barrierefreiheit 
als rein technische Angelegenheit zu begreifen, weit hinausgeht. Im Zusammenhang mit der Entwick-
lung inklusiver Schulen gewinnt die Phase 0, die Erarbeitung der Flächen - und Raumanforderungen auf 
der Grundlage des pädagogischen Konzepts einer inklusiven Schule zunehmend an Bedeutung. „Wie viel 
mehr Raum und Fläche benötigt eine inklusive Schule?“ 
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich werden zwei zentrale Handlungsfel-
der im baulichen Bereich sichtbar: 
(1) Herstellung einer Barrierefreiheit (Umsetzung §54 HBO) in einem umfassenden Sinne und  
(2) nachhaltige, flexible, an inklusive Pädagogik angepasste Raumkonzepte, zusätzliche Versorgung mit 
Differenzierungs- und Rückzugsräumen , Aktivierung  pädagogischer Erschließungsflächen, Sanitär-
räume mit erhöhtem Pflegeraumbedarf, gezielter Ausbau von Ganztagsbereichen. 
Es zeigt sich, dass für eine erfolgreiche Inklusion insbesondere der zweite Teil wichtig ist und hier, an-
ders als etwa in der Thematik Aufzüge und Rampen, bautechnische Fragen weniger im Vordergrund 
stehen. Festlegungen zur räumlichen und organisatorischen Anordnung von Differenzierungs - und pä-
dagogischen Erschließungsflächen sowie Rückzugsräumen stellen zentrale planerische Fragestellungen 
beim (Um -) Bau der Schulen dar.  Neben einer durchgängigen Barrierefreiheit im Sinne der UN -
Behindertenrechtskonvention 2009 sehen alle Neuplanungen und Sanierungen möglichst intuitiv zu 
nutzende Lernumgebungen mit einer klaren Orientierung vor.  
Mit diesen Entscheidungen werden die Weichen für eine erfolgreiche Inklusion im baulichen Bereich 
gestellt. Damit verschiebt sich die Diskussion um Raum und  Inklusion von einer primär bautechnischen 
und investiven Abwägung hin zu einer pädagogisch -konzeptionellen Chance zur Umsetzung von Teilha-
be. 
Eine erfolgreiche Inklusion an Regelschulen kann im komplexen Planungsprozess nur gelingen, wenn 
die Entscheidungen im baulichen Bereich den Anforderungen aller Nutzergruppen einer Schulgemeinde 
(Schüler*innen, Lehrkräfte, Eltern und Betreuungskräfte) entsprechen. 
Die Nutzeranforderungen motorischer, sensorischer und kognitiver Art werden in den Planungsprozess 
integriert, wobei der Schulträger davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche aller Förderschwerpunkte  
im Rahmen der inklusiven Bildung in den weiterführenden Regelschulen unterrichtet werden.  
Die unterschiedlichen Förderschwerpunkte und daraus resultierenden Anforderungen machen deutlich, 
dass im Schulbau mehr als nur eine barrierefreie Erschließung im Sinne  von „rollstuhlgerecht“ notwen-
dig ist. Das Zwei Sinne -Prinzip, Hörsamkeit, Akustik, Leitsysteme haben ebenso Bedeutung wie die an 
inklusive Pädagogik angepassten Raumkonzepte. Insbesondere der Förderschwerpunkt emotionale und 
soziale Entwicklung umfasst ei nen Großteil der inklusiv beschulten Kinder an Regelschulen (ca. 80%) 
und erfordert Antworten in räumlichen Konzepten.  
Alle Förderschwerpunkte sollten gleichwertig berücksichtigt werden, eine unverhältnismäßige Aufwer-
tung“ in einem Bereich darf nicht zum Nachteil anderer Nutzer*innengruppen führen.  
Das im komplexen Planungsprozess entwickelte räumliche Konzept ist zusätzlich in Einklang zu bringen 
mit Themenbereichen wie Brandschutz, Denkmalpflege, baurechtliche Belange und Statik.

60 
5.7 Geplante schulorganisatorische Maßnahmen 
5.7.1 Grundsätzliches 
Die Entwicklung im Bereich Beschulung von Schüler*innen mit Förderschwerpunkten ist quantitativ un-
zuverlässiger zu prognostizieren als die Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen insgesamt, da  
• Änderungen gesetzlicher Art  Auswirkung auf die durchlaufenen Feststellungsverfahren haben 
und damit die Förderquoten in den einzelnen Förderschwerpunkten erheblich beeinflussen; mit 
solchen Veränderungen rechnen die Schulleitungen der Förderschulen nun auch in den kom-
menden Jahren aufgrund der letzten gesetzlichen Anpassungen; 
• Die Wahl zwischen inklusiver und exklusiver Beschulung vom Elternwillen abhängig ist; dieser ist 
generell schwer zu prognostizieren, da der Elternwille sich nicht linear verhält. Solange keine 
Stabilität des Elternwillens aus Entwicklungen der Vorjahre ablesbar ist, sind Prognosen mit ho-
her Unsicherheit behaftet.  
5.7.2 Förderschwerpunkt Lernen 
In den Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen war in den letzten Jahren eine rückläufige Entwick-
lung zu erkennen, die geko ppelt war an den Anstieg der inklusiven Beschulung. Wenn nun aufgrund der 
demografischen Entwicklung wieder mehr Schüler*innen insgesamt im System vorhanden sind, so wäre 
ohne Veränderung von gesetzlichen Parametern mit einem Anstieg der Schüler*innen in d en Förder-
schulen Lernen zu rechnen. Allerdings ist aufgrund der letzten gesetzlichen Anpassungen bei den Fest-
stellungsverfahren nicht unmittelbar mit einem Anstieg zu rechnen.  
5.7.3 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
Anders verhielt sich die Entwicklung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: die Zahlen stiegen an. 
Es ist nicht absehbar, dass die Förderquote insgesamt in den kommenden Jahren rückläufig sein wird. 
Insofern stellt sich die Frage, ob bei einer aufgrund der demografischen Ausgangssituation in sgesamt 
zumindest leicht ansteigenden Anzahl an Schüler*innen in diesem Förderschwerpunkt der Bedarf an 
Förderschulplätzen und/oder inklusiven Beschulungsoptionen steigen wird.  
Die Christoph -Graupner-Schule wurde 1978 und in den Folgejahren für eine Schül erzahl von 70 -100 
Kinder und Jugendliche erbaut. Durch erfolgte Umwidmung von Fachräumen in Klassenräume konnten 
im Schuljahr 2018/2019 ca. 140 Schüler*innen (davon einige auch stationär) an bzw. von der Schule 
unterrichtet werden. Bis zu 15 Kinder sind Be wohner der Einrichtung Bärenstark, eine stationäre Inten-
sivpflegeeinrichtung für schwerstpflegebedürftige Kinder und Jugendliche in Darmstadt. Bis zu 30 Kin-
der kommen auf Grundlage der bestehenden öffentlich -rechtlichen Vereinbarung aus dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg. 
Eine erste Maßnahme als Reaktion auf die steigenden Schülerzahlen ist die Sanierung und eine bauliche 
Erweiterung der Schule, die im Schuljahr 2021 begonnen wurde. Der Wettbewerb hierzu und notwendi-
ge Vergabeverfahren fand im Jahr 2019 statt. Da aufgrund d es begrenzten Schulgrundstücks und einer 
sinnvollen pädagogischen Organisationsgröße eine weitere Erhöhung der Kapazität nicht möglich ist, 
bedarf es zukünftig weiterer Maßnahmen und Entwicklungsschritte hinsichtlich der Beschulung von 
Schüler*innen mit Förderbedarf geistige Entwicklung, bzw. komplexen Beeinträchtigungen. 
Daher sind folgende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Schulträger Landkreis Darmstadt -Dieburg 
sowie dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt Darmstadt zu 
entwickeln und zeitnah zur Umsetzung zu bringen:  
• Überarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beiden Schulträgern in der 
Form, dass die räumlichen Kapazitäten des Schulstandorts Christoph-Graupner-Schule nicht 
überschritten werden. 
• Suche nach alternativen Standorten für die Beschulung der dann nicht mehr aufgenommenen 
Schüler*innen; zur Gewährleistung möglichst kurzer Wege könnte der Schulstandort im südli-
chen Stadtgebiet Darmstadt oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg angesiedelt werden.

61 
• Festlegung der Schulträgerschaft Landkreis Darmstadt-Dieburg 
• Eruierung von Möglichkeiten der Kooperation zwischen Förderschule und Beruflichen Schulen, 
z.B. Auslagerung der Berufsorientierungsstufe 
• Einrichtung von Kooperationsklassen in der Sekundarstufe I 
5.7.4 Förderschwerpunkt Sprachheilförderung 
Mit der Sanierung der Herderschule hat die Stadt Darmstadt die Förderschule im Schwerpunkt Sprach-
heilförderung zukunftsfähig aufgestellt. Die Kapazitäten des Schulstandorts sind auch in den kommen-
den Ja hren ausreichend für die Beschulung der SuS der Primarstufe und der Sek I. Nicht durch 
Darmstädter Kinder belegte Plätze werden auch in den kommenden Jahren mit Kindern aus de n umlie-
genden Kreisgebieten belegt werden können. Bedarf an konzeptioneller We iterentwicklung besteht noch 
im Bereich des Betreuungsangebots am Nachmittag.  
5.7.5 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 
Eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale -soziale Entwicklung ist aktuell in Darmstadt 
nicht eingerichtet und in den vorhandenen Systemen zu wenige Plätze vorhanden (Christophorus Schule 
in freier Trägerschaft, Schule am Geisberg, Häuslicher Sonderunterricht). Im Gegensatz dazu steht die 
hohe Zahl an inklusiv beschulten Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt EMS an den Regelschulen, 
an denen nicht die personellen und sächlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, um alle Schü-
ler*innen optimal fördern zu können.  
In Abstimmung mit dem Schulträger Landkreis Darmstadt -Dieburg sowie dem Staatlichen Schulamt für 
den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt sind  alternative Perspektiven zu entwickeln, 
um Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt ein adäquates Bildungsangebot machen zu können.

62 
6 ZUSAMMENFASSUNG DER GEPLANTEN MASSNAHMEN 
6.1 Genehmigungspflichtige Maßnahmen 
• Je nach Ergebnis der Gespräche mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg ggf. Antrag n ach §146 
HSchG auf organisatorische und bauliche Errichtung einer neuen Förderschule im Förder-
schwerpunkt geistige Entwicklung (Organisationsgröße 50 -100 Schüler*innen) in Kooperation 
mit dem Schulträger Landkreis Darmstadt-Dieburg, an einem noch zu identifizierenden Standort 
zum Schuljahr 2025/2026. 
 
• Prüfung der baulichen Erweiterungsoptionen der IGS in Trägerschaft der Stadt Darmstadt; in 
Abhängigkeit vom Ausgang der Prüfung 
o Organisationsänderungsantrag nach §146 HSchG zur Erhöhung der Kapazität der IGS 
um jeweils einen Zug oder 
o Antrag nach §145 und 146 HSchG zur Errichtung einer neuen 3-zügigen IGS; damit ein-
hergehend Begrenzung der BAS auf 3 Züge.  
6.2 Genehmigungsfreie Maßnahmen 
• Einrichtung von Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an einer all-
gemeinen weiterführenden Schule zur Fortsetzung der Beschulungsoption, die in der Primarstu-
fe bereits begonnen wurde 
 
• Erhöhung der Gymnasial-Kapazitäten schrittweise, beginnend mit der Schulinsel (Organisations-
änderungsantrag nach §146 HSchG zur Erhöhung der Gesamtkapazität der „Schulinsel“ von 9 
auf 10 Züge“)

63 
7 SCHULSTECKBRIEFE 
In den nachfolgenden Einzelsteckbriefen de r Schulen in Trägerschaft der Stadt Darmstadt werden je-
weils die Spezifika der Schulen, die räumliche IST -Situation, die quantitative und qualitative Weiterent-
wicklung der Schulen sowie der räumliche Handlungsbedarf zusammengefasst.  
Vorab werden Begriffe erläutert, die in den Steckbriefen dann ohne weitere Erläuterungen verwendet 
werden.  
Äußere Differenzierung : die SuS einer Klasse werden nicht in jedem Fach gemeinsam unterrichtet, 
sondern besuchen in bestimmten Fächern nach Leistungsniveau differenzierte Angebote.  
Binnendifferenzierung: innerhalb einer Klasse finden differenzierter Unterricht statt, indem z.B . ein Teil 
der Schülerschaft komplexere Aufgaben löst, während in derselben Zeit andere Schüler*innen einfache-
re Aufgaben bearbeiten.  
Modellschule für Kinderrechte . Ziel des Projekts ist es, Kinderrechte in der Schularbeit zu verankern 
und nach Möglichkei t mit in das Schulprogramm aufzunehmen. Die Modellschulen arbeiten in einem 
landesweiten Netz20.  
Talent Company : modernes schulinternes Berufsinformationszentrum, in dem alle Aktivitäten der Be-
rufs- und Studienorientierung gebündelt werden. Der Talent Com pany steht an der Schule ein eigener 
Raum zur Verfügung.21 
Programm des Hessischen Kultusministeriums Schulentwicklung durch Kulturelle Bildung - Kultur 
Schule Hessen: Die in dieses Programm aufgenommenen Schulen verpflichten sich:  
• mehr Raum und Zeit für Kunst und Kultur zu bieten 
• ästhetische Zugangsweisen in allen Fächern zu entwickeln 
• ein künstlerisches Curriculum auszuarbeiten22 
Comenius: EU-Programm, welches die Zusammenarbeit von Schulen innerhalb der Europäischen Union 
fördert mit dem Ziel, interkulturelle Begegnungen zu stärken und Offenheit, Toleranz und Wertschät-
zung zu fördern. 
 
Lesehinweise Diagramme zum Kapazitätsabgleich 
Jeweils am Ende eines Steckbriefs befindet sich ein Diagramm, das die Schüler*innen der Sekundarstu-
fe I (und s oweit vorhanden auch Sekundarstufe II) in Form von Säulen darstellt. Die Werte der Säulen 
sind jeweils auf der linken Diagrammachse abgetragen. Zudem wird die Zügigkeit der Sekundarstufe I 
als Linie dargestellt; die bauliche Kapazität der Schule als gestri chelte Linie. Die beiden Linien werden 
jeweils auf die rechte Achse abgetragen und stellen Züge, keine Schüler*innenzahlen dar. Aufgrund der 
unterschiedlichen Frequenzen der Klassen an den verschiedenen Schulen kann keine 1:1 -Umrechnung 
einer maximalen Züg igkeit in eine maximale Schüler*innenzahl erfolgen. Es besteht demensprechend 
kein Zusammenhang zwischen der rechten und der linken Diagrammachse.  
 
  
 
 
20 https://www.makista.de/wp-content/uploads/2017/04/Flyer-Modellschulen-Kinderrechte-Demokratie_Makista_neu.pdf 
21 https://www.strahlemann-stiftung.de/talent-company/ 
22 https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-08/onlineversion_kulturschulehessen.pdf

64 
7.1 Haupt- und Realschulen, integrierte und kooperative Gesamtschulen 
Im Stadtgebiet Darmstadt besteht neben dem gymnasialen Angebot im Bereich der Sekundarstufe I in 
Trägerschaft der Stadt Darmstadt ein schulisches Angebot in Form einer Haupt - und Realschule, drei 
integrierten Gesamtschulen und zwei kooperativen Gesamtschul en. Ihre Besonderheiten und baulichen 
Rahmenbedingungen werden im Anschluss bei den Einzeldarstellungen der Schulen beschrieben.  
 
Schule Schulform Zügigkeit 
Bernhard-Adelung-Schule IGS 4 Züge 
Erich Kästner-Schule IGS 3 Züge 
Gutenbergschule KGS 4 Züge 
Mornewegschule IGS 3 Züge 
Stadtteilschule Arheilgen KGS 5 Züge 
Wilhelm-Leuschner-Schule H+R 4 Züge 
 
Neben dem städtischen Angebot bestehen zudem folgende Schulen in freier Trägerschaft: 
 
Schule Schulform Zügigkeit 
Freie Comenius Schule IGS 1 Zug 
Freie Montessori Schule IGS 1 Zug 
Sabine-Ball-Schule R 1 Zug 
Schulzentrum Marienhöhe R 1-2 Züge 
Waldorfschule Darmstadt GYM, andere Abschlüsse möglich 2 Züge

65

66 
7.1.1 Bernhard-Adelung-Schule 
Stadtteil: Martinsviertel 
 
Schulform /-größe Integrierte Gesamtschule | SJ 2021/22 516 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 2 
Raumsituation 4-zügig, keine Differenzierungsmöglichkeiten 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Bernhard -Adelung-Schule ist Bestandteil des 
„Schulcampus Bürgerpark“.  Das überwiegende 
Einzugsgebiet sind die innerstädtischen Stadtteile 
wie Martins- und Johannesviertel. 
Folgende Bildungsgänge werden integriert ange-
boten:  
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss 
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss 
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10) 
Durch die enge Kooperation und örtliche Nähe mit 
der Bertolt-Brecht-Schule (GOS) und der Heinrich -
Emanuel-Merck-Schule (BG) ist ein nahtloser 
Übergang in die Oberstufe gesichert. Ebenso kön-
nen die SuS je nach Abschluss der 1 0. Klasse 
auch eine Ausbildung im dualen System anstreben 
und/oder berufliche Schulen und deren vollschuli-
schen Angebote besuchen, wie z.B. Berufsfach-
schulen oder Fachoberschulen. 
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich im Klassen-
verband. Die Fachleistungsdifferenzierung mit 
zwei Kursniveaus beginnt im J G 7 in den Fächern 
Englisch und Mathematik, im J G 8 im Fach 
Deutsch und setzt sich im J G 9 in Französisch, 
Spanisch, Chemie und Physik fort.  Äußere Diffe-
renzierung findet nur in Religion/Ethik, Wahl-
pflichtkursen und der 2. Fremdsprache statt. 
Arbeitslehre ist verbindlich von Klasse 5 bis 10. 
Hier werden die SuS in besonderer Weise auf die 
Arbeitswelt vorbereitet. 
An der Bernhard -Adelung-Schule sind jeweils zwei 
Klassen eines Jahrgangs einander al s Partnerklas-
sen organisatorisch und auch räumlich zugeord-
net.  
Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 steht den 
SuS mit der Talent Company ein modernes schul-
internes Berufsinformationszentrum zur Verfü-
gung. Im Rahmen des Projekts "Bildung in der 
digitalen Welt. Darmstädter Modellschulen" wurde 
die Schule über 2 Jahre umfassend auf dem Weg 
zu einer digital souverän agierenden Schule unter-
stützt.  
Entwicklung und Schulorganisation 
Das Anwahlverhalten für die Schule ist stabil. Sie 
bleibt in ihrer 4-Zügigkeit bestehen. 
Erlasse und Anträge 
Perspektivisch Entwicklung zum Ganztagsprofil 3.  
 
 
Dienststellennummer: 
6127 
Adresse: 
Vogelsbergstraße 50 
64289 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 07 00 
BAS@darmstadt.de 
www.bas-darmstadt.de

67 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Lan-
des Hessen  von 12:15 bis 16 Uhr  | Familien-
freundliche Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Lerntreff, AG-Angebote 
Jugendhilfeträger: SKA Darmstadt e.V. 
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegungs-
konzept 
 
 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Bis zum SJ 2020/21 stieg die Zahl der Schüler*innen in JG 5 an. Im SJ 2021/22 wurden dann anteilig 
und absolut weniger SuS aufgenommen. Die Zahl der SuS insgesamt ist seit SJ 2017/18 rückläufig; 
aktuell liegt sie bei 516. In den Prognosejahren ist mit einem Übergangsanteil im Bereich der Vorjahre 
(trendgewichtetes Mittel: 6,0%) zu rechnen. In einzelnen Prognosejahren sind leichte Anpassungen der 
Vorjahreswerte erforderlich, um die Kapazität der Schule nicht zu überschreiten.  
 
 
 
Wohnorte der SuS 
Geringe Anzahl Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5 aus dem LK Darmstadt-Dieburg.

68 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Vier Gebäude der Bernhard -Adelung-Schule 
stehen unter Denkmalschutz: die zwei Klassen-
trakte, das Verwaltungsgebäude und die Turn-
halle. Diese Gebäude sind bis auf die Turnhalle 
in einem sanierungsbedürftigen Zustand. 
Barrierefreiheit 
Polytechnikum und Mensa barrierefrei er-
schlossen, Behinderten-WC vorhanden. 
 
Räumliche Situation 
Das Raumprogramm bildet sich bis auf not-
wendige Gruppen - und Differenzierungsflächen 
ab. Der Musikraum wird aktuell als Care Room 
genutzt.  
Geplante Maßnahmen 
Sanierung und Ertüchtigung der Klassentrakte 
und des Verwaltungsgebäudes. 
 
Raumbestand 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 24  Sporthalle [Felder] 1 
Differenzierung (im Mensa-Gebäude) 2    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
1 Bio | 2 Chemie | 2 Physik 5  Küche 
Ausgabe 1 
Künstlerischer Bereich 
1 Musik | 2 Kunst 3  Mensa 
wird als Aula genutzt 1 
Computerraum 2  Forum | Aula 
In Mensa 1 
Arbeitslehre  
1 Holz | 1 Maschinenraum| 1 textiles Gestalten 3  Schülerbibliothek 1 
Hauswirtschaft 1  Schüleraufenthalt/ -café 1 
Fachraum Forschung 1    
Talent Company 1    
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1957 Hauptgebäude 
      Verwaltung/Klassentrakt 
2 | 1957 Turnhalle 
      2013 saniert       
3 | 1986 Polytechnikum 
      2013 nach Brand saniert 
4 | 2009 Mensa/Ganztag  
 
Grundstücksgröße 21.380 m²

69 
Kapazitätsabgleich 
In den früheren Prognosejahren stimmen Kapazität und Prognose überein. Im SJ 2027/28  würde die 
Prognose die Kapazität des Schulstandort überschreiten. Aufgrund der Anpassung der Prognosepara-
meter bleibt die Schule im Rahmen ihrer baulichen Kapazitäten.  
 
 
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 525 531 540 536 523 516 526 529 537 545 559 578
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,8 3,8 3,8 3,8 3,7 3,8 4,0 3,8 4,0 4,0 3,8 4,0
Züge Sek I: Kapazität 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Bernhard-Adelung-Schule: 
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten

70 
7.1.2 Erich Kästner-Schule 
Stadtteil: Kranichstein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe Integrierte Gesamtschule | SJ 2021/22 424 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 2 
Raumsituation 3-zügig, begrenzte Differenzierungsmöglichkeiten 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Der Einzugsbereich der Schule sind überwiegend 
die nördlichen Stadtteile, die Innenstadt und Mes-
sel. Zusammen mit der gleichnamigen, eigenstän-
digen Grundschule fungie rt die Schule als Bil-
dungszentrum des Stadtteils und verknüpft ein 
umfassendes Netzwerk von Einrichtungen. 
Die Schule arbeitet sehr stark inklusiv. Der Unter-
richt erfolgt so weit wie möglich im Klassenver-
band. Ab JG 7 wird in Mathematik und Englisch in 
zwei unterschiedlichen Niveaus unterrichtet, ab JG 
9 auch in Deutsch und Naturwissenschaften. Stu-
fenwechsel in leistungsdifferenzierten Fächern 
sind in jedem Halbjahr möglich. Dadurch bleiben 
alle Bildungswege für alle SuS bis J G 10 offen. 
Zusätzlich ist eine  Individualisierung der Schul-
laufbahn durch die zweite Fremdsprache und den 
Wahlpflichtunterricht ab JG 7 möglich. 
Die Schule wendet sich zunehmend vom Konzept 
der starren Klassenverbände ab. In JG 5 und 6 hat 
sie hat mit Lernbüros und Instruktionsräumen in 
JG 5 und 6 ein neues Raumkonzept eingeführt.  
Folgende Bildungsgänge werden integriert ange-
boten: 
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss 
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss 
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10) 
Durch die enge Kooperation mit der Bertolt -
Brecht-Schule ( GOS) und der Heinrich -Emanuel-
Merck-Schule ( BG) ist ein nahtlose r Übergang in 
die Oberstufe gesichert. Ebenso können die SuS je 
nach Abschluss auch eine Ausbildung im dualen 
System anstreben und/oder berufliche Schulen 
und deren vollschulischen Angebote besuchen, 
wie z.B. Berufsfachschule oder Fachoberschule. 
Der Erwer b von Beruflichen Kompetenzen wird 
durch berufsvorbereitenden Unterricht „Prakti-
sches Tun“ (J G 5, 6), „Arbeitslehre“ (J G 7, 8), 
Betriebspraktika (J G 8, 9), Kompetenzfeststel-
lungsverfahren DIATRAIN im JG 8, Perspektivteam 
im JG 9, Schulinterne Ausbildungsmesse, Schüler-
firmen (AG Einzelhandel, Radwerkstatt, Kiosk) und 
durch die Kooperation mit der Firma Merck ge-
währleistet. 
Im Jahr 2015 ist die Erich Kästner -Schule in das 
Programm des Hessischen Kultusministeriums 
„Schulentwicklung durch Kulturelle Bildung - Kul-
tur Schule Hessen “ aufgenommen worden. 2017 
hat die Schule zudem die Auszeichnung „Fahrrad-
freundlichste Schule Deutschlands“ bekommen. 
 
Dienststellennummer: 
3210 
Adresse: 
Bartningstraße 33 
64289 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 79 09 80 
EKS-IGS@darmstadt.de 
www.eks-igs.de

71 
Entwicklung und Schulorganisation  
Das Anwahlverhalten für die Schule ist stabil und 
sie bleibt in ihrer 3-Zügigkeit bestehen. Die Schule 
hat die ersten Schritte zur MINT Schule absolviert. 
Mittelfristiges Schulentwicklungsziel ist  die Ent-
wicklung zur rhythmisierten Ganztagsschule. Die 
Erich-Kästner-Schule ist zurzeit die einzige Schule 
Darmstadts, die diese Herausforderung annehmen 
möchte. 
Erlasse und Anträge 
Keine 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Lan-
des Hessen von 12:15 bis 16 Uhr  | Familien-
freundliche Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Lerntreff, AG -Angebote, Schülerfir-
men 
Jugendhilfeträger: SKA Darmstadt e.V. 
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegungs-
konzept 
 
 
 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Die Zahl der Schüler*innen lag in den letzten Jahren sehr stabil. Bis Jahrgangsstufe 9 nimmt die Schule 
jeweils noch weitere SuS auf. In den Prognosejahren ist mit einem Übergangsanteil im Bereich der Vor-
jahre (trendgewichtetes Mittel: 4,6%) zu rechnen. In den aufsteigenden Klassen können in mehreren 
Jahrgangsstufen in verschiedenen Progn osejahren weniger Rückläufer aufgenommen werden als in den 
Vorjahren. Diese Anpassung wurde in der Prognose vorgenommen, um die Kapazitäten der Schule nicht 
zu überschreiten.  
 
 
 
Wohnorte der SuS 
Geringe Anzahl Gastschüler*innen in JG 5, v.a. aus dem LK Darmstadt-Dieburg.

72 
Bauliche und räumliche Situation  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Das Schulensemble befindet sich in einem gu-
ten Zustand und ist bis auf wenige Mängel nicht 
sanierungsbedürftig. 
Barrierefreiheit 
Alle Funktionsbereiche der Schule sind barriere-
frei erschlossen, Behinderten-WC ist vorhanden. 
Räumliche Situation 
Die Erich Kästner -Schule besteht aus vier Ge-
bäudeteilen und einer Turnhalle. Ein Gebäude 
wird zum Teil von der Stadtteilbibliothek und 
der Volkshochschule genutzt. Das notwendige 
Raumprogramm bildet sich bis auf wenige 
Gruppenräume ab.  Die Schule wünscht sich 
zudem einen Raum für die Schülerfirma. 
Sie hat mit Lernbüros und Instruktionsräumen 
in JG 5 und 6 ein neues Raumkonzept einge-
führt. Damit einhergehend ist die Auflösung von 
starren Klassenverbänden.  
Geplante Maßnahmen 
Keine Maßnahmen geplant. 
 
 
Raumbestand 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 18  Sporthalle [Felder] 1 
Differenzierung 8    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik 3  Küche 
Ausgabe 1 
Künstlerischer Bereich 
1 Musik | 1 textiles Gestalten 2  Mensa 
wird als Aula genutzt 1 
Computerraum 2  Forum | Aula 
In Mensa 1 
Arbeitslehre  
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum 3  Schülerbibliothek     1 
Hauswirtschaft 1  Schüleraufenthalt/ -café 
Foyer + Mehrzweckraum 1 
Weitere Fachräume -  Gruppenräume - 
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1995 Hauptgebäude 
      1998 Fachklassen 
2 | 2000 Ganztag/Mehrzweck 
3 | 2002 Turnhalle 
 
 
Grundstücksgröße 10.880 m²

73 
Kapazitätsabgleich 
Unter Berücksichtigung der Begrenzung der Aufnahmen in den aufsteigenden Jahrgangsstufen stimmen 
Kapazität und Prognose überein.  
 
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 386 409 434 430 418 424 421 420 422 427 436 456
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0
Züge Sek I: Kapazität 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Erich Kästner-Schule: 
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten

74 
7.1.3 Gutenbergschule 
Stadtteil: Eberstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe Kooperative Gesamtschule | SJ 2021/22 457 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 2 
Raumsituation 4,5-zügig, begrenzte Differenzierungsmöglichkeiten 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Gutenbergschule hat als  überwiegendes Ein-
zugsgebiet die Stadtteile  Eberstadt und Bessun-
gen sowie Mühltal.  
Folgende Bildungsgänge werden schulformb ezo-
gen angeboten: 
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss 
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss 
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10) 
Durch die enge Kooperation mit der Lichtenberg-
schule ist ein nahtloser Übergang auch nach dem 
mittleren Bildungsgang in die Oberstufe gesichert. 
In inklusiven Kooperationsklassen streben SuS der 
Mühltalschule an der Gutenbergschule den Haupt-
schulabschluss an. 
Seit dem S J 2010/2011 ist die Gutenbergschule 
„Modellschule für Kinderrechte“. Mit der Talent 
Company steht ein modernes schulinternes 
Berufsinformationszentrum zur Verfügung, in dem 
alle Aktivitäten der Berufs - und Studienorientie-
rung gebündelt werden. 
Seit 2020 ist die Schule eine von vier Darmstädter 
Schulen, die als Modellschule umfassende Unter-
stützung auf dem Weg zur Bildung in der digitalen 
Welt erhält. 
Entwicklung und Schulorganisation  
Das Anwahlverhalten für die Gutenbergschule ist 
im gymnasialen Bereich schwankend bis schwach, 
im Bereich H+R relativ stabil. 
Aktuell bestehen am Standort 3 inklusive Koope-
rationsklassen der Mühltalschule (FS Lernen) 
Erlasse und Anträge 
keine 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Lan-
des Hessen von 12:15 bis 15.00 | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Mittagstreff, AG-Angebote 
Jugendhilfeträger: SKA Darmstadt e.V. 
Caterer: Caseda Gastro Services 
 
 
 
 
 
Dienststellennummer: 
3214 
Adresse: 
Gabelsbergerstraße 4-8 
64297 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 31 00 
gutenbergschule@darmstadt.de 
www.gut-da.de

75 
Quantitative Entwicklung  
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Hauptschulzweig 
Der H-Zweig der Gutenbergschule bewegt sich in den letzten Jahren bei im Schnitt 97 SuS. Der HS -
Zweig verzeichnet in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 prozentual deutliche Zuwächse. Bei einem stabilen 
Übergangsanteil könnte der HS -Zweig in den Prognosejahren in J ahrgangsstufe 5 bis 7 jeweils 1 -zügig, 
ab Jahrgangsstufe 8 dann meist auch 2-zügig geführt werden.  
 
 
Realschulzweig 
Der R -Zweig zeigt stark schwankende Übergangsanteile. Wenn in den kommenden Jahren ein Über-
gangsanteil von 2% gehalten werden kann, wären jeweils 2 Eingangsklassen zu bilden. Die Schülerzahl 
insgesamt würde damit auf über 300 ansteigen. Die Klassenbildun g läge im Bereich der Vorjahre, mit 
höheren Frequenzen.

76 
Gymnasialzweig 
Der GYM-Zweig verzeichnete in den letzten Jahren ebenfalls stark schwankende Übergangsanteile. Un-
ter Annahme eines Übergangs von 1,4% wäre der GYM-Zweig jeweils 1-zügig.  
 
insgesamt 
Mit im Schnitt 456 SuS lag die Schülerzahl in den letzten Jahren relativ stabil. Die KGS verzeichnet Zu-
gänge in den aufsteigenden Klassen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10. Die Klassenbildung in den 
Prognosejahren ist analog der Vorjahre zu erwarten.

77 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Das Schulensemble befindet sich in einem sanier-
ten Zustand. Die Turnhalle ist noch stark sanie-
rungsbedürftig. 
Barrierefreiheit 
Barrierefreiheit ist nur im Gebäude F gegeben.  
Behinderten-WC vorhanden.  
Räumliche  
Situation 
Die Gutenbergschule besteht aus vier denkmalge-
schützten Gebäuden und dem Gebäude F von 
1999. Das Raumprogramm bildet sich bis auf 
Gruppen- / Differenzierungsräume ab.  
Geplante Maßnahmen 
Sanierung der Turnhalle und der Sanitäranlagen. 
 
Raumbestand 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 26  Sporthalle [Felder] 1 
Differenzierung -    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik | NAWI 4  Küche 
Ausgabe 1 
Künstlerischer Bereich 
1 Musik/MZR | 1 Kunst 2  Mensa 1 
Computerraum (1 sehr klein) 1,5  Forum | Aula 1 
Arbeitslehre  
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum | textiles 
Arbeiten 
4  Schülerbibliothek     1 
Hauswirtschaft 1  Schüleraufenthalt/ -café 
Lerncafé 1 
Weitere Fachräume 
Talent Company 1  Gruppenräume 1 
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1902 Gebäude A 
      2013 saniert 
2 | 1908 Gebäude B 
      2004 saniert 
3 | 1886 Gebäude C 
      2005 saniert 
4 | 1964 Turnhalle [D] 
5 | 1887 WC-Anlagen [E] 
      2014 saniert 
6 | 1999 Gebäude F 
Grundstücksgröße 9.430 m²

78 
Kapazitätsabgleich 
Kapazität und Prognose stimmen überein.  
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 466 460 439 435 472 457 481 507 530 572 590 590
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,2 4,0 3,7 3,8 4,5 4,2 3,8 4,0 4,3 4,5 4,5 4,2
Züge Sek I: Kapazität 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Gutenbergschule: 
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten

79 
7.1.4 Mornewegschule 
Stadtteil: Bessungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe Integrierte Gesamtschule | SJ 2021/22 418 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 2 
Raumsituation Aktuell 3-zügig, später 4-zügig durch Begrenzung der Grundschule 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Mornewegschule ist eine Integrierte Gesamt-
schule mit inzwischen eigenständiger Grundschule 
im Stadtteil Bessungen. Das Einzugsgebiet der 
Schule ist v.a. die Innenstadt sowie Mühltal. Sie 
hat ein schulisches Angebot von der der Vorklasse 
bis zum Jahrgang 10. 
Folgende Bildungsgänge werden im Sekundarbe-
reich I integriert angeboten: 
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss 
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss 
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10) 
Die Schule ist als Teamschule organisiert, sodass 
ein möglichst konstantes Lehrkräfteteam die SuS 
durch die sechs Jahre in der Sekundarstufe be-
gleitet. 
Die MWS ist bereits seit 2001 Europaschule und 
versteht sich als demokratische und lernende In-
stitution. Projektorientierter Unterricht unterstützt 
die Vermittlung von toleranten, freiheitlichen und 
europäischen Werten der SuS. Zudem hat Ge-
sundheitsförderung einen hohen Stellenwert. Die 
Schule ist als gesunde Schule mit den Schwer-
punkten Bewegung, Ernährung und Suchtpräven-
tion vom Hessischen Kulturministerium zertifi-
ziert. 
Dem Übergang von Grund – in die Sekundarstufe 
liegt ein schuleigenes Konzept zugrunde, das z.B. 
durch ein Kompaktseminar ermöglicht, die Lehr-
kräfte und Fächer der neuen Schulstufe kennen zu 
lernen. 
Der Übertritt in die Berufswelt wird durch Infor-
mationsveranstaltungen und durch Beratung der 
Lehrkräfte und der Agentur für Arbeit mitbegleitet. 
Entwicklung und Schulorganisation  
Zum SJ 2021/22 erfolgte die Organisation stren-
nung von der Grund- und der Sekundarstufe I  
Erlasse und Anträge 
keine 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot im Profil 2 des Lan-
des Hessen von 12:15 bis 16.30 | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Lerntreff, AG-Angebote 
Jugendhilfeträger: ASB 
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegun gs-
konzept
  
Dienststellennummer: 
4207 
Adresse: 
Herrmannstraße 21 
64285 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 34 18 
mornewegschule@darmstadt.de 
www.mornewegschule-darmstadt.de

80 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Die Zahl der Schüler*innen war in den letzten beiden Schuljahren rückläufig. Bereinigt um NDHS / VG 
zeigt sich jedoch eine hohe Stabilität. Der Übergangsanteil la g bei im Schnitt 5%. In den Prognosejah-
ren ist mit der Bildung von zunächst drei, in den späteren Jahren dann vier Eingangsklassen zu rech-
nen.  
 
 
 
Wohnorte der SuS 
Geringe Anzahl Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5 aus dem LK Darmstadt-Dieburg.

81 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Mensa und Ganztagsbereich sowie Turnhalle 
(2-Felder z zgl. Gymnastikhalle) wurden in den 
letzten Jahren neu errichtet. Der Arbeits-
lehrebereich im KG wurde aufwendig saniert. 
Das Hauptgebäude hat jedoch noch weiteren 
umfangreichen Sanierungsbedarf. 
Barrierefreiheit 
Nur Mensa und Turnhalle sind barrierefrei er-
schlossen. Behinderten-WC vorhanden. 
Räumliche Situation 
Aufgrund der räumlichen Engpässe wurde 
2014 ein in der Nähe liegendes Schulgebäude 
als Dependance hergerichtet und aktiviert. Auf-
grund der zuletzt erfolgten Maßnahmen im 
Bereich der Primarstufe nun auskömmliche 
Situation.  
Geplante Maßnahmen 
Weitere Sanierung des Hauptgebäudes.  
Herrichtung Außenanlagen 
Raumbestand 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse  18  Sporthalle [Felder] 
Gemeinsam mit Grundschule 2 
Differenzierung 6  Gymnastikhalle 1 
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik  3  Küche 
Gemeinsam mit Grundschule 1 
Künstlerischer Bereich 
1 Musik | 1 Kunst 2  Mensa 
Gemeinsam mit Grundschule 1 
Computerraum 2  Forum | Aula 
Nutzung der Mensa 1 
Arbeitslehre  
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum 3  Schülerbibliothek     1 
Hauswirtschaft 1  Schüleraufenthalt/ -café 
Spielraum bei Mensa 1 
Weitere Fachräume 
Theater in Dependance 1  Gruppenräume 3 
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1| 1904 Hauptgebäude 
     2014 Sanierung 
2| 1965 Turnhalle 
     2016 Neubau 
3| 2009 Mensa/Ganztag 
4 | 1957 Hermannstraße 47 
      2014 Herrichtung Zweigst. 
 
Grundstücksgröße 16.770 m²

82 
 
Kapazitätsabgleich 
Aufgrund der Möglichkeit der Nutzung von Räumen der Grundschule in den späteren Prognosejahren 
stimmen Prognose und Kapazität überein.   
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 461 470 467 458 443 418 416 422 428 432 445 466
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,8 2,8 3,0 3,0 3,0 3,7
Züge Sek I: Kapazität 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 4,0 4,0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Mornewegschule: 
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten

83 
7.1.5 Stadtteilschule Arheilgen 
Stadtteil: Arheilgen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform /-größe Kooperative Gesamtschule mit Förderstufe | SJ 2021/22 763 SuS | Ten-
denz steigend 
Ganztag Profil 1 
Raumsituation Sanierung und Erweiterung auf 5-Zügigkeit im Planungsprozess 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Stadtteilschule Arheilgen ist eine kooperative 
Gesamtschule im nördlichen Stadtteil Darm-
stadts. Der Einzugsbereich besteht v.a. aus den 
Stadtteilen Arheilgen, Wixhausen, Kranichstein 
sowie Messel. 
Parallel zur gymnasialen Eingangsklasse 5 bietet 
die Sc hule für den Jahrgang 5 und 6 als einzige 
verbleibende Schule Darmstadts den Unterricht in 
einer Förderstufe an, in der die SuS nach ihrem 
Leistungsvermögen und Lerntempo unterrichtet 
werden. Ab Jahrgang 7 werden für die Haupt - und 
Realschulzweige neue Kla ssen gebildet, die SuS 
mit Gymnasialeignung besuchen die bereits be-
stehenden Gymnasialklassen. Folgende Bildungs-
gänge werden schulformbezogen angeboten: 
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss 
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss 
• gymnasialer Bildungsgang nach G9 (bis JG 10) 
Durch die enge Kooperation mit der Bertolt -
Brecht-Schule ist ein nahtloser Übergang in die 
Oberstufe gesichert. Ebenso können die SuS be-
rufliche Schulen besuchen, wie das Berufliche 
Gymnasium, Berufs fachschulen oder Fachober-
schulen.  
Seit 2001 arbeitet die Schule in Comenius Projek-
ten. 
Eine Besonderheit im Gymnasialbereich ist die 
Profil-wahl in Klasse 5. Die sog. Neigungsklassen 
umfassen die Themen Sport | Natur + Technik | 
Kunst + Musik. 
Der Erwerb beruflicher Kompetenzen ist in allen 
drei Bildungsgängen von großer Bedeutung und 
wird u.a. von externen Kooperationspartnern und 
verbindlichen Praktika gewährleistet. 
Entwicklung und Schulorganisation  
Das Anwahlverhalten ist seit Jahren stabil bis 
steigend. Aufgrund hoher Rückläuferzahlen, Inten-
sivklassen und Quereinsteiger in den Jahrgangs-
stufen 6/7 entwickelt sich die Schule regelmäßig 
in die 5 -Zügigkeit. Diese soll daher organisato-
risch wie räumlich künftig vorgehalten werden. 
Erlasse und Anträge 
Mit B eschluss 2019/0171 wurde von Magistrat 
und Stadtverordnetenversammlung die organisa-
torische und bauliche Erweiterung der Stadtteil-
schule zur 5 -Zügigkeit beschlossen  und inzwi-
schen genehmigt.  
 
 
Dienststellennummer: 
6136 
Adresse: 
Grillparzerstraße 33 
64291 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 67 00 
sts-arheilgen@darmstadt.de 
www.sts-arheilgen.de

84 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes 
Hessen von 12:15 bis 16Uhr | Familienfreundliche 
Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Lernwerkstatt, AG-Angebote 
Jugendhilfeträger: Sozialkritischer Arbeitskreis 
e.V. 
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpf legungs-
konzept. 
 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Förderstufe 
Die Zahl der Schüler*innen lag in den letzten Jahren sehr stabil. Der Übergangsanteil betrug im Schnitt 
5,2%. Für die Prognosejahre muss der Übergangsanteil in mehreren Jahren angepasst werden, um die 
Kapazität nicht zu überschreiten (grüne Markierungen).  
 
 
 
Hauptschulzweig 
Der HS-Zweig der Stadtteilschule Arheilgen nahm in den Vorjahren meist 2 Klassen in JG 7 auf. Auch in 
den Prognosejahren ergeben sich jeweils 2 Klassen. Aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Übergangs-
anteils in JG 7 im SJ 2020/21 wurde der Wert für die Prognosejahre etwas angehoben ( -50%). Auch in 
den aufsteigenden Stufen erfolgen Anpassungen, um Corona -Effekte nicht in den Prognosejahren fortzu-
schreiben und zu berücksichtigen, dass Quereinsteiger*innen nur innerhalb der Schule, nicht jedoch von 
außerhalb des Systems aufzunehmen sind (grüne Markierungen).

85 
 
Realschulzweig 
Der RS-Zweig der Stadtteilschule Arheilgen nahm in den Vorjahren im Schnitt 2 Klassen in JG 7 auf. In 
den Prognosejahren ist ebenfalls mit der Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen zu rechnen. Aufgrund 
der hohen Anzahl Rückläufer ist davon auszugehen, dass  in JG 8  oder 9, aus der 2 -Zügigkeit eine 3 -
Zügigkeit würde; dies entspräche jedoch nicht der Kapazität der Schule . Der Übergang in JG 7 wurde 
analog zur Vorgehensweise bei der HS für die Prognose angepasst; ebenso der Übergang in JG 8 und 9; 
dies insbeson dere um zu berücksichtigen, dass Quereinsteiger*innen nur innerhalb der Schule, nicht 
jedoch von außerhalb des Systems aufzunehmen sind (grüne Markierungen).  
 
 
Gymnasialzweig 
Der GY-Zweig der Stadtteilschule Arheilgen nahm in den Vorjahren jeweils 2 Klassen auf. In den Progno-
sejahren ist ebenfalls mit der Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen zu rechnen. Der Übergang in JG 10 
war in den Corona-Jahren atypisch und wurde daher auf das Niveau der Vorjahre angepasst (grüne Mar-
kierung).

86 
insgesamt 
Die Stadtteilschule Arheilgen bildete in den Vorjahren ohne NDHS bis zu 36 Klassen. In den Prognose-
jahren ist mit der Bildung von bis zu 3 2 Klassen zu rechnen, wenn die bei den einzelnen Zweigen vorge-
nommenen Steuerungsmechanismen (verringerte Au fnahmeanzahl von Quereinsteiger*innen aus ande-
ren Schulen, angepasste Übergangsanteile in JG 5) berücksichtigt werden.  
 
 
 
 
Wohnorte der SuS 
Gastschüler*innen aus dem LK Darmstadt -Dieburg; in früheren Jahren in Jahrgangsstufe 5 ein knapper 
Zug, aktuell nur 7 SuS.

87 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Gebäude A und E befindet sich in einem neu-
wertigen Zustand. Die Klassentrakte B + C sind 
stark sanierungsbedürftig. Die Entwurfsplanung 
für die Sanierung und Erweiterung  ist abge-
schlossen.  
Barrierefreiheit 
Gebäude E: alle Funktionsbereiche sind barrie-
refrei erschlossen, alle weiteren Gebäude nur 
im Erdgeschoss. Beh.-WC ist vorhanden. 
 
 
Räumliche 
Situation 
Nach Bezug von Gebäude E und Umstrukturie-
rung von Gebäude A bildet sich das Raumpro-
gramm ab. Nach Sanierung und Erweiter ung 
der Gebäude B + C wird die Schule neuste pä-
dagogische Möglichkeiten haben und mit Lern-
landschaften und „Marktplatz“ in Clustern un-
terrichten können. 
Geplante Maßnahmen 
Sanierung und Erweiterung von Bau B + C.  
Ersatzbau der Turnhalle. 
 
Raumbestand [Nach Sanierung und Erweiterung von Trakt B + C] 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse  35  Sporthalle [Felder] 2 + Gymnastik 
Differenzierung 10    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik | NAWI 4  Küche 
Produktion 1 
Künstlerischer Bereich 
2 Musik | 1 Kunst 3  Mensa 1 
Computerraum 2  Forum | Aula 
Nutzung der Mensa 1 
Arbeitslehre  
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum 3  Schülerbibliothek     1 
Hauswirtschaft 1  Schüleraufenthalt/ -café 1 
Weitere Fachräume 
Trainingsraum 1  
Gruppenräume 
Große Lernlandschaften nach 
Sanierung 
1 
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1971 Hauptgebäude A 
      2015 Gesamtsanierung 
2 | 1971 Klassentrakt B 
      2014 Schadstoffsanierung 
3 | 1971 Klassentrakt C 
      2014 Schadstoffsanierung 
4 | 1971 Turnhalle D 
5 | 2013 Neubau E 
Fachklassen + Mensa 
Grundstücksgröße 18.495 m²

88 
Kapazitätsabgleich 
Mit der in der Prognose vorgenommenen Anpassungen der Parameter bleibt die Schule in Zukunft 
Rahmen ihrer Kapazitäten.  
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 680 780 779 766 758 763 780 772 754 747 756 772
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 6,4 7,0 7,2 6,6 6,4 6,8 6,8 6,6 6,4 6,4 5,3 5,3
Züge Sek I: Kapazität 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Stadtteilschule Arheilgen: 
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten

89 
7.1.6 Wilhelm-Leuschner-Schule 
Stadtteil: Bessungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe Haupt- und Realschule | SJ 2021/22 447 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 2 
Raumsituation Sanierung und Erweiterung (4-zügig) im Planungsprozess 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Wilhelm -Leuschner-Schule ist die einzige 
Haupt- und Realschule in Darmstadt. Das Ein-
zugsgebiet ist die gesamte Stadt.  
Die SuS von Haupt - und Realschule werden ab J G 
5 getrennt in homogenen Lerngruppen unterrich-
tet. 40 Wa hlpflichtkurse in der Realschule ermög-
lichen die Verwirklichung individueller Neigungen. 
Das schuleigene Berufscurriculum bereitet die 
SuS praxisnah auf das Arbeitsleben vor.  
Folgende Bildungsgänge werden angeboten: 
• hauptschulischer Bildungsgang inkl. Abschluss 
• mittlerer Bildungsgang (Realschule) inkl. Ab-
schluss 
Nach Eignungsvoraussetzungen ist ein Übergang 
in die gymnasiale Oberstufe mit Abschluss Abitur 
(enge Zusammen arbeit mit der Bertolt -Brecht-
Schule), in die Fachoberschule (FOS) mit Ab-
schluss Fac hhochschulreife oder in verschiedene 
Berufsausbildungen möglich. 
Der Erwerb beruflicher Kompetenzen ist in beiden 
Bildungsgängen von großer Bedeutung und wird 
u.a. von externen Kooperationspartnern und ver-
bindlichen Praktika gewährleistet. 
Die Wilhelm -Leuschner-Schule versteht sich als 
„gesunde Schule“ und ist mit den Teilzertifikaten 
„Bewegung und Wahrnehmung“ sowie „Sucht- und 
Gewaltprävention“ ausgezeichnet. 
Seit Oktober 2018 wird das Ganztagesteam der 
Wilhelm-Leuschner-Schule durch 4 Personen der 
Intensiven Schulkindbetreuung ergänzt, die beim 
Jugendhilfeträger BDKJ Darmstadt e.V. angestellt 
sind.  
Entwicklung und Schulorganisation  
Die Schule möchte sich zur Mittelstufenschule 
entwickeln.  
Erlasse und Anträge 
keine 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 2 des Landes 
Hessen von 12:15 bis 16Uhr | Familienfreundliche 
Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG -
Angebote 
Jugendhilfeträger: BDKJ – Bund der Deutschen 
Katholischen Jugend 
Caterer: Caseda Gastro Services 
 
 
Dienststellennummer: 
3225 
Adresse: 
Bessunger Straße 195 
64295 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 25 55 
wls@darmstadt.de 
www.wlsda.de

90 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Hauptschulzweig 
In den letzten Jahren konnte in JG 5 jeweils eine Klasse gebildet werden. In den aufsteigenden Klassen 
fanden trotz der Zugänge nur selten Klassenteilungen statt. In den Prognosejahren rechnen wir eben-
falls mit einem 1-zügigen Start in JG 5. Eine 2-Zügigkeit ist erst in JG 8 und 9 absehbar.  
 
 
 
Realschulzweig 
Die Zahl der Schüler*innen war nach mehreren sehr stabilen Jahren im SJ 2021/22 rückläufig. In den 
Prognosejahren ergeben sich jeweils zwei Eingangsklassen, jedoch teils mit hoher Frequenz. Die Bil-
dung von drei Eingangsklassen ist daher nicht unwahrscheinlich  und der Übergangsanteil in den mar-
kierten Zellen entsprechend angepasst.

91 
ARS 
Die ARS lag im Schuljahr 2021/22 bei nur noch 98 SuS und damit deutlich niedriger als noch 2016/17.  
 
 
 
insgesamt 
 
 
 
Wohnorte der SuS 
Sehr geringe Anzahl Gastschüler*innen aus dem LK Darmstadt-Dieburg in Jahrgangsstufe 5.

92 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Die Schule befindet sich in einem denkmalge-
schützten Gebäude von 1956 . Sie erhielt  2009 
einen Naturwissenschaftlichen Fach trakt. Die 
Turnhalle und die dazugehörigen Sanitä ranla-
gen wurden 2014/15 denkmalgerecht saniert. 
Der übrige Gebäudebestand steht zur Sanie-
rung an, Planungen sind beauftragt.  
Barrierefreiheit 
Nur in Teilen gegeben (Nawi-Trakt, Turnhalle , 
Erdgeschoss). Beh-WC ist vorhanden. 
 
Räumliche Situation 
Im Unterrichtsbereich und bei den Fachräumen 
bildet sich das Raumprogramm nach der an-
stehenden 
Sanierung ab . Auch Verwaltungsräume sowie 
die Gemeinschaftsflächen werden im Rahmen 
der Sanierung  funktional wie räumlich an den 
heutigen Bedarf angepasst. 
Die Abendrealschule (2 -Züge) ist  am gleichen 
Schulstandort untergebracht ist. 
Geplante Maßnahmen 
Sanierung und Neustrukturierung des Schulen-
sembles sowie Erweiterung vor allem im Ver-
waltungs- und Ganztagsbereich ; Neubau Men-
sa. 
 
 
Raumbestand (nach Sanierung) 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse  24  Sporthalle [Felder] 1 
Differenzierung 9    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
1 Bio | 2 Chemie | 1 Physik  4  Küche 
Lehrküche und Projektküche  1 
Künstlerischer Bereich 
1 Musik | 1 Kunst 2  Mensa 
Neubau 1 
Computerraum 2  Forum | Aula 
Sporthalle, Forum Innenhof 2 
Arbeitslehre  
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum| 1 Textil 4  Schülerbibliothek 1 
Hauswirtschaft (s. Küche) 0  Schüleraufenthalt/ -café 1 
Weitere Fachräume 
Stufensaal-Zukunftswerkstatt 1  Gruppenräume 4 
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1956 Turnhalle 
      2014 I 2015 saniert 
2 | 1955 Wohngebäude C  
3 | 1956 Klassentrakt D 
4 | 1956 Verwaltung E 
5 | 1956 Klassentrakt 
6 | 1956 Pavillon G 
7 | 1956 Kita 
8 | 2011 I 2012 Nawi-Trakt 
Grundstücksgröße 19.685 m²

93 
Kapazitätsabgleich 
Kapazität und Prognose stimmen überein.  
 
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 477 484 471 488 493 447 454 431 429 428 455 489
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,8 3,7 3,5 3,7 3,8 3,7 3,5 3,2 3,2 3,2 3,5 3,7
Züge Sek I: Kapazität 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
100
200
300
400
500
600
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Wilhelm-Leuschner-Schule: 
SuS, Zügigkeit und Raumkapazitäten

94 
7.2 Gymnasien 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt als rein gymnasiale Angebote über folgende öffentliche Schu-
len: 6 Gymnasien mit Sekundarstufe I und II (GYM), 1 Oberstufengymnasium (GOS) und 1 Abendgym-
nasium (Schule für Erwachsene). Zudem gibt es mit dem Beruflichen Gymnasium (BG, Berufliche Schu-
le) und den Fachoberschulen weitere Möglichkeiten, die Fachhochschulreife zu erwerben.  
 
Schule Schulform Zügigkeit 
Abendgymnasium GOS  
Bertolt-Brecht-Schule GOS  
Eleonorenschule GYM G9 4,5 Züge 
Georg-Büchner-Schule GYM G9 4 Züge 
Justus-Liebig-Schule GYM G9 4,5 Züge 
Lichtenbergschule GYM G8 6 Züge 
Ludwig-Georgs-Gymnasium GYM G9 3 Züge 
Viktoriaschule GYM G9 4 Züge 
 
Zusätzlich bestehen folgende Angebote durch freie Träger:  
 
Schule Schulform Zügigkeit 
Edith-Stein-Schule GYM 5 Züge 
Freie Waldorfschule GYM, andere Abschlüsse möglich 2 Züge 
Sabine-Ball-Schule GYM 2 Züge 
Schulzentrum Marienhöhe GYM 2 bis 3 Züge

95

96 
7.2.1 Abendgymnasium 
Stadtteil: Innenstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform Abendgymnasium (Schule für Erwachsene) 
Raumsituation Sehr gut | Perspektivischer Umzug ins BSZN 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Das Abendgymnasium Darmstadt liegt am östli-
chen Rand der Innenstadt im Woogsviertel. 
Das Einzugsgebiet ist gleichermaßen aus der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg. Die Anzahl der SuS aus weiter 
entfernten Landkreisen ist sehr gering. 
Das Abendgymnasium ist eine kostenfreie Schule 
für Erwachsene mit dem Ziel des Erwerbs der 
Fachhochschulreife oder des Abiturs  in Kursen im 
Sekundarbereich II. Der Bildungsgang beginnt mit 
dem Vorlaufkurs am 1.Februar jeden Jahres. Un-
ter besonderen Umständen ist ein Quereinstieg in 
bereits laufende Kurse möglich.  Teilnahmevoraus-
setzungen sind: 
- eine Vorbildung, die mindestens dem Haupt-
schulabschluss entspricht 
- bei Eintritt in den Vorkurs Alter von mindes-
tens 17,5 Jahre n und mi ndestens 18 Monate 
Erwerbstätigkeit 
- bei Eintritt in die Einführungsphase abge-
schlossene Berufsausbildung oder Nachweis 
einer Berufstätigkeit/Führung eines Familien-
haushalts von 24 Monaten (vom Arbeitsamt 
bescheinigte Arbeitslosigkeit kann bis zu einem 
Jahr berücksichtigt werden) 
- erfolgreiche Teilnahme an einem Einstufungs - 
und Aufnahmetest in den Fächern Deutsch, 
Englisch und Mathematik. 
Der Unterricht findet wahlweise nachmittags  
(14:15-18:55) oder abends (17:30-22:05) statt. 
Zurzeit wird der Schulkomplex tagsüber von der 
Beruflichen Schule Peter -Behrens-Schule und pa-
rallel und im Anschluss vom Abendgymnasium 
genutzt. 
Organisatorisch angegliedert ist die Abendschule 
Groß-Gerau (H und R). 
Entwicklung und Schulorganisation  
Herausforderung ist ein sprachsensibler Unter-
richt (DaZ). 
In den letzten Jahren verzeichnet die Schule deut-
lich rückläufige SuS -Zahlen, vermutlich aufgrund 
konkurrierender Angebote zur Weiterbildung an 
Beruflichen und privaten Schulen. 
Aus logistischen und organisatorischen Gründen 
ist der Umzug ins Berufsschulzentrum Nord zum 
Ende der dortigen Bauphase 2024/25 geplant.  
Erlasse und Anträge 
keine 
 
 
 
 
 
Dienststellennummer: 
5501 
Adresse: 
Martin-Buber-Straße 32 
64287 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 01 00 
abendgymnasium@darmstadt.de 
www.abendgymnasium-darmstadt.de

97 
  
 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Die Gebäude A + B und die Turnhalle wurden 
2013 saniert und im Brandschutz ertüchtigt. Ge-
bäude N steht noch aus und benötigt insbesonde-
re Brandschutzertüchtigung. 
 
Räumliche Situation 
Gebäude A und die Turnhalle aus dem Baujahr 
1911 stehen unter Denkmalschutz. Im Gebäude N 
befindet sich das „Kleintechnikum“, ein Ausbil-
dungszentrum mit Laboren der Firma Merck. 
Dadurch ist die Schule im Bereich der Naturwis-
senschaft räumlich und technisch sehr gut ausge-
stattet. Aufg rund der Brandschutzproblematik 
wird das Kleintechnikum zum Jahr 2024 aufgege-
ben.  
Der Raumbedarf bildet sich in den vorhandenen 
Gebäuden uneingeschränkt ab 
 
Barrierefreiheit 
Die Gebäude B + N sind über Aufzug barrierefrei 
erschlossen, kein Beh.-WC vorhanden 
 
Geplante Maßnahmen 
Umzug ins BSZN geplant 2024/25. 
 
Raumbestand 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 20  Sporthalle [Felder] - 
Differenzierung 
Mehrzweck 1  Gymnastikhalle 1 
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
2 Bio | 2 Chemie | 2 Physik | Kleintechnikum 7  Küche Kiosk mit Essraum 
Mensa 
1 
- 
Künstlerischer Bereich 
1 Musik | 1 Kunst 2  Forum | Aula 1 
Computerraum 1  Schülerbibliothek 1 
Weitere Fachräume -  Schüleraufenthalt/ -café 1 
   Gruppenräume - 
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1911 Gebäude A 
      2008-20013 saniert 
2 | 1956 Gebäude B  
      2004-05 I 2012-13 saniert 
3 | 1911 Turnhalle 
      2006 I 2012-13 saniert 
4 | 1989 Gebäude N 
Grundstücksgröße 4.400 m²

98 
7.2.2 Bertolt-Brecht-Schule 
Stadtteil: Martinsviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform und -größe GOS | SJ 2021/22 683 SuS | Tendenz stabil 
Raumsituation Kapazität 660 SuS 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Lage: nördliche Innenstadt in unmittelbarer 
Nachbarschaft zu verschiedenen Schulen (GS, 
IGS, FöS und bS). 
Die Bertolt-Brecht-Schule versteht sich als gym-
nasiale Oberstufenschule, an der ein kommuni-
katives, integratives und nicht -autoritäres 
Schulklima herrscht und an der sich SuS sozial 
und emotional aufgehoben fühlen. Zentrales Ziel 
bei Gründung der Schule im Jahr 1974 war die 
Herstellung von Chancengleichheit für Kinder 
aus bildungsfernen Familien. Neben dem 
Schwerpunkt auf Literatur, Respektarbeit und 
Geschichte verfügt die GOS über ein MINT -Profil 
und einen Schwerpunkt im Bereich Umwelt.  
Entwicklung und Schulorganisation 
keine 
Erlasse und Anträge 
Keine 
  
Dienststellennummer: 
5212 
Adresse: 
Kranichsteiner Straße 84 
64289 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 08 10 
bertolt-brecht-schule@darmstadt.de 
www.brechtschule.de

99 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Die Schule wurde in den letzten Jahren sehr stabil angewählt. Im Schnitt 24,1% der SuS der Jahr-
gangsstufen 9/10 des jeweiligen Vorjahres werden in der EF aufgenommen. Aufgrund der Effekte der 
Corona-Pandemie werden die Mittelwerte der Vorjahre für die Prognosejahre auf das Niveau der frühe-
ren Jahre angepasst.  
 
 
Wohnorte der SuS 
Die Bertolt-Brecht-Schule nimmt viele Gastschüler*innen auf. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Situa-
tion im Schuljahr 2021/22. Von den 681 Schüler*innen kommen 379 aus  der Stadt Darmstadt – dies 
entspricht einem Anteil von 55,7%. Die meisten Gastschüler*innen wohnen im Landkreis Darmstadt -
Dieburg. Dies entspricht auch der Situation der Vorjahre.  
 
Wohnort / Stufe 11 12 13 Summe 
Darmstadt, Stadt 134 135 110 379 
Darmstadt-Dieburg 99 102 64 265 
Offenbach 5 2 3 10 
Groß-Gerau 13 6 2 21 
Sonstige 
 
4 2 6 
Summe 251 249 181 681

100 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
2011 wurden d as ursprüngliche Haupt - und Ne-
bengebäude um einen Fachklassentrakt ergänzt. 
Anstelle des Hauptgebäudes erfolgt ein Neubau, 
der dann zusammen mit dem Fachraumtrakt 
(baulich verbunden) das Gesamtraumprogramm 
abbilden wird. Das Nebengebäude wird im Som-
mer 2023 abgerissen, parallel zum Bauprozess 
des Neubaus, damit die Außenanlagen zum 
Sommer 2024 fertiggestellt werden können. Das 
Interimsgebäude befindet sich seit 2018 im Bür-
gerpark.  
 
Barrierefreiheit 
Alle Funktionsbereiche der Schule werden mit 
dem Neubau barrierefrei erschlossen  sein, Behin-
derten-WC vorhanden. 
Räumliche Situation 
Der Raumbedarf lässt sich im Fachklassentrakt 
und im Neubau abbilden. Zusätzliche Flächen und 
Raumangebote für selbstorganisiertes Lernen 
werden konzeptionell in Form von Lernlan dschaf-
ten im Neubau geschaffen. In unmittelbarer 
Nachbarschaft entsteht am Berufsschulzentrum 
Nord eine großzügige Mensa zur gemeinschaftli-
chen Versorgung der Schulen im Campus Bürger-
park (Fertigstellung. 2.Halbjahr 2021). 
 
Geplante Maßnahmen 
2021 Abriss des Hauptgebäudes 
2022 Baubeginn Neubau, Fertigstellung 2024 
2023 Abriss Nebengebäude 
 
Raumbestand [INKLUSIVE NEUBAU] 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klassen- / Gruppenräume 25  
Sporthalle [Felder] 
Rollsporthalle/zusätzl. Angebote in 
Bürgerparkhalle, 6-Feld Halle 
1 
Selbst organisiertes Lernen SOL 
Offene Lernlandschaften 3    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
3 Bio | 3 Chemie | 3 Physik 9  
Küche BSZN 
Mensa im BSZN  Campus Bürger-
park 
1 
Künstlerischer Bereich 
3 Musik | 2 Kunst 5  Forum | Aula 1 
Computerraum 1  Schülerbibliothek 1 
Weitere Fachräume 
Proberaum DSP| Kunst + IT-Raum 2  Schüleraufenthalt/ -café 1 
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1972 Hauptgebäude 
      2021 Abriss 
2 | 1979 Nebengebäude 
      2023 geplanter Abriss 
3 | 1972 Sporthalle 
4 | 2011 Fachklassentrakt 
 
Grundstücksgröße 13.245 m²

101 
Kapazitätsabgleich 
Die Kapazität entspricht der prognostizierten Schüler*innenzahl.  
 
 
 
  
2016
/17
2017
/18
2018
/19
2019
/20
2020
/21
2021
/22
2022
/23
2023
/24
2024
/25
2025
/26
2026
/27
2027
/28
SuS Sek II: IST /
PROGNOSE 665 643 654 653 692 681 649 614 633 654 668 668
SuS Sek II: Kapazität 660 660 660 660 660 660 660 660 660 660 660 660
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Anzahl SuS
Bertolt-Brecht-Schule: 
SuS und Zügigkeit

102 
7.2.3 Eleonorenschule 
Stadtteil: Johannesviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe Umstellung auf G9 | SJ 2021/22 838 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 1 
Raumsituation „Schulinsel“ bisher insgesamt baulich 9-zügig; Perspektive 10-zügig 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
unmittelbare Nachbarschaft mit der Justus-Liebig-
Schule (ebenfalls Gymnasium) auf der so genann-
ten "Schulinsel". Das Einzugsgebiet der Schule ist 
das gesamte Stadtgebiet sowie der Landkreis. 
Sprachlich (bis zu drei Fremdsprachen); Ab JG 5 
Beginn mit 2 Fremdsprachen (Spanisch/ Englisch 
oder Englisch/ Französisch). Die zweite Sprache 
als Nebenfach. 
Seit 2009: Gütesiegel „Hochbegabtenförderung“ 
des Hessischen Kultusministeriums  
2018: Auszeichnung „MINT-freundliche Schule 
Gütesiegel „Berufs - und Studienorientierung“ für 
die Studien- und Berufsorientierung in der gymna-
sialen Oberstufe.  
Seit 2011 einziges Gymnasium in Darmstadt, das 
zur selbständigen Schule wurde.  
 
Entwicklung und Schulorganisation 
Die Eleonorenschule und die Justus-Liebig-Schule 
sehen sich als  sehr gut kooperierende Gymnasien  
und möchten die „Schulinsel“ gemeinsam noch 
weiter stärken. Beide Schulen wollen und können 
sich nach zwischenzeitlich abgeschlossener Sa-
nierung 5-zügig ausrichten.  
 
Erlasse und Anträge 
Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es eine Rück-
kehr zu G9; damit zusammen hängend die Überle-
gung ins Ganztagsprofil 2 zu wechseln.  
 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes 
Hessen von 12:15 bis 15:15 Uhr| Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG -
Angebote 
Jugendhilfeträger: Kinder - und Jugendarbeit e.V. 
Darmstadt. 
 
  
Dienststellennummer: 
3202 
Adresse: 
Julius-Reiber-Straße 1 
64293 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 19 00 
eleonorenschule@Darmstadt.de 
www.eleonorenschule.de

103 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
In den letzten beiden Schuljahren hat die Eleonorenschule jeweils 5 statt 4 Eingang sklassen aufgenom-
men. In den Prognosejahren wären bei einem Übergangsanteil von 9,1% zunächst weiterhin 5, in den 
späteren Jahren dann sechs Eingangsklassen zu bilden. Aufgrund der Kapazität der Schulinsel insge-
samt wird der Übergangsanteil in den Prognosejahren angepasst (grüne Markierungen).  
 
 
Wohnorte der SuS 
Rückläufige Anzahl Gastschüler*innen aus dem LK Darmstadt -Dieburg in Jahrgangsstufe 5 : bis SJ 
2019/20 noch mehr als ein Zug, aktuell nur noch 10.

104 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude wurde 
2013/14 komplett saniert und ist damit funktional 
und in der Ausstattung auf den neuesten Stand 
gebracht worden. 
Turnhalle ( ehem. Stadthalle, denkmalgeschützt) 
und Fachklassentrakt stehen zur Sanierung an. 
Es gibt einen Masterplan zur baulichen Entwick-
lung der Schulinsel, der z.Zt. auf die Aktualität 
überprüft wird. 
Barrierefreiheit 
Das Hauptgebäude  und die Turnhalle der Schule 
sind barrierefrei erschlossen, der Fachtrakt nicht, 
Beh.-WC vorhanden. 
Räumliche Situation 
Die beiden Schulen auf der „Schulinsel“ teilen sich 
den Fachklassentrakt, die Mensa sowie die nicht 
zum Schulkomplex gehörende Sporthalle Kasino-
straße. Die Oberstufen nutzen zudem gemeinsam 
die Klassenräume der ehemaligen Diester-
wegschule Grundschule (Listgebäude). Auf der 
Schulinsel lassen sich insgesamt 10 Züge durch 
die gemeinsame Nutzung mit der LIO und durch 
die Sanierung abbilden. Weiteres Entwicklungspo-
tenzial besteht für beide Schulen im Hauptgebäu-
de der ehemaligen Diesterwegschule auf dem glei-
chen Gelände. 
 
Geplante Maßnahmen 
Neubau Fachklassentrakt  (gemeinsame Nutzung 
ELO / LIO) steht an. 
 
Raumbestand  
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 
[16 HG / 9 Listbau] 35  Sporthalle [Felder] 
Kasinostraße, Gymnastikhalle 2 
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften  
[gemeinsam mit Justus-Liebig-Schule] 
4 Bio | 3 Chemie | 2 Physik | NAWI 
10 [1]  Küche Gemeinsam mit LIO 
Mensa Gemeinsam mit LIO 
1 
1 
Künstlerischer Bereich 
2 Musik | 2 Kunst 4  Forum | Aula 
In Turnhalle oder Mensa 1 
Computerraum 2  Schülerbibliothek 1 
   Schüleraufenthalt/ -café 1 
   Gruppenräume - 
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1911 Hauptgebäude 
      2014 Gesamtsanierung 
2 | 1912/2014 Foyer-Schülercafe 
3 | 1911 Turnhalle 
4 | Schulsozialdienst Landwehrstr.  
Grundstücksgröße Gesamt mit 
Justus-Liebig-Schule: 27.310 m²

105 
 
Kapazitätsabgleich 
Die Kapazität liegt für die Schulinsel insgesamt bei 10 Zügen. Die nachfolgende Darstellung zeigt, dass 
mit der vorgelegten Prognose die Kapazität eingehalten werden kann. Dies wäre auch der Fall, wenn es 
zu einer anderen Anwahl der beiden Schulen käme, also 4-6 oder 6-4 Züge.  
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 593 551 528 511 561 569 583 611 644 761 761 765
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 288 300 299 302 279 269 267 267 249 156 186 217
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,4 4,0 4,0 3,8 4,2 4,4 4,4 4,6 4,6 4,5 4,7 4,7
Züge Sek I: Kapazität 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Elonorenschule: 
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I

106 
7.2.4 Georg-Büchner-Schule 
Stadtteil: Woogviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe Umstellung auf G9 | SJ 2021/22 770 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil I 
Raumsituation 4-zügig, daher aktuell beengte Situation 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Georg -Büchner-Schule ist ein 4 -zügiges Gym-
nasium mit bilingualem Profil (Bilinguale Abitur-
prüfung Englisch. Sie ist zudem Partnerschule des 
Leistungssports am Schulsportzentrum, se tzt ei-
nen Schwerpunkt auf gesunde Schule und ist s eit 
2019 MINT-freundliche Schule.  
 
Entwicklung und Schulorganisation 
Die Georg-Büchner-Schule könnte sich ohne len-
kende Maßnahmen mittelfristig zu einer 5 -
Zügigkeit in der Sekundarstufe I entwickeln.  
Erlasse und Anträge 
Keine 
 
Betreuungsangebot 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes 
Hessen 12:00 bis 15:00Uhr. 
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freies 
Spiel.  
Träger: Verein für innovative Jugendhilfe e.V. 
Caterer: EAD, ganzheitliches Schulverpflegungs-
konzept. 
 
 
 
Dienststellennummer: 
5123 
Adresse: 
Nieder Ramstädter Straße 120 
64285 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 29 00 
gbs@darmstadt.de 
www.gbs-darmstadt.de

107 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Die Georg-Büchner-Schule befindet sich aktuell mit dem letzten Sek I -Jahrgang in der Umstellung auf 
G9. In den letzten Jahren nahm sie mehrfach fünf Eingangsklassen auf. In den Prognosejahren ergeben 
sich bei einem Übergangsanteil von 6,2% und 52 Einpendler*innen jeweils fünf Eingangsklassen, im 
letzten Prognosejahr dann knapp sechs Eingangsklassen. Um die Kapazität der Schule nicht zu über-
schreiten, wurden in der Prognose  die Aufnahmen der Gastschüler*innen begrenzt (grüne Markierun-
gen).  
 
 
 
Wohnorte der SuS 
Im Schnitt in Jahrgangsstufe 5 52 Gastschüler*innen, v.a. aus dem LK Darmstadt-Dieburg, vereinzelt 
aus Offenbach.

108 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Die Georg-Büchner-Schule wurde in Teilen 
(Fachklassentrakt) saniert und mit einer neuen 
Mensa denkmalgerecht erweitert. Es besteht 
weiterer gravierender Sanierungsbedarf im Be-
reich des Klassenteppichs und der Turnhallen. 
Räumliche Situation 
Die Georg -Büchner-Schule ist ein denkmalge-
schützter Meisterbau von Schwippert aus dem 
Jahr 1960 und wurde später durch einen Fach-
klassentrakt und vor wenigen Jahren um eine 
Mensa ergänzt. Der Raumbedarf bildet sich in 
den vorhandenen Gebäuden ab. 
 
Barrierefreiheit 
Durch die aktuelle Errichtung eines Aufz ugs ist 
die GBS als einziges Gymnasium barrierefrei in 
allen Funktionsbereichen erschlossen. Beh.WC 
vorhanden. 
 
Geplante Maßnahmen 
Sanierung der beiden Turnhallen. 
Aktuell Sanierung der kleinen Turnhalle in Pla-
nung.  
Sanierung der Hausmeisterwohnung für den 
Ganztag; Fertigstellung 2023 
Bei Bedarf bietet das Schulgrundstück Erweite-
rungsoptionen.  
Raumbestand 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 25  Sporthalle [Felder] 
Schwerpunktschule Sport 4 
Differenzierung 
Mehrzweck | Großgruppenraum | Hörsaal 3    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
3 Bio | 3 Chemie | 4 Physik 10  Küche 
Mensa 
1 
1 
Künstlerischer Bereich 
2 Musik [1 Saal von 150m²] | 3 Kunst 5  Forum | Aula 
Alte Turnhalle 1 
Computerraum 3  Schülerbibliothek 1 
Weitere Fachräume 
Werkraum 1  Schüleraufenthalt/ -café 1 
   Gruppenräume - 
 
 
 
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1955 Hauptgebäude/ 
      Klassenteppich 
      2012 Sanierung 
2 | 1955 Fachklassentrakt  
3 | 1955 Turnhalle 
      2013 Anpassungsarbeiten 
4 | 2012 Mensa 
5 | 1983 Sporthalle  
Grundstücksgröße: 38.850 m²

109 
Kapazitätsabgleich 
Aufgrund der in der Prognose vorgenommenen Anpassungen der Parameter liegt die Klassenbildung im 
Rahmen der Kapazitäten des Standorts.  
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 464 433 451 490 543 574 599 584 560 561 545 545
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 264 274 245 224 188 196 187 138 164 212 293 296
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,8 3,6 3,8 4,0 4,0 4,4 4,2 4,3 4,2 4,0 4,0 4,0
Züge Sek I: Kapazität 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Georg-Büchner-Schule: 
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I

110 
7.2.5 Justus-Liebig-Schule 
Stadtteil: Johannesviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe G9 | SJ 2021/22 958 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 1 
Raumsituation „Schulinsel“ bisher insgesamt baulich 9-zügig; Perspektive 10-zügig 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Justus-Liebig-Schule liegt in unmittelbarer 
Nachbarschaft mit der Eleonorenschule ( ebenfalls 
Gymnasium) im Johannesviertel auf der so ge-
nannten "Schulinsel". 
Die Schule ist Einzugsgebiet für SuS aus dem 
ganzen Stadtgebiet und zum Teil auch aus dem 
Landkreis. 
Im Schulprofil sind mehrere Schwerpunkte veran-
kert. 
Neben Englisch kann auch Französisch als erste 
Fremdsprache gewählt werden. In der Darmstäd-
ter Region bietet die Schule als einziges Gymnasi-
um Französisch auch als fakultativen bilinguale n 
Zweig an. Al s dritte Fremdsprache wird optional 
Latein angeboten. 
Einen weiteren wichtigen Profilbaustein stellt das 
ausdifferenzierte naturwissenschaftliche Unter-
richtsangebot dar. 
Im musischen Bereich wird als besonderes Profi-
langebot seit über 10 Jahren „darstellen des Spiel“ 
in der Oberstufe als Alternative zu Kunst oder Mu-
sik angeboten. 
 
Entwicklung und Schulorganisation 
Es gibt Überlegungen ins Ganztagsprofil 2 zu 
wechseln. 
Die Justus -Liebig-Schule sieht sich mit der Eleo-
norenschule als sehr gut kooperierende Gymnasi-
en. Sie möchten die „Schulinsel“ gemeinsam wei-
ter stärken. Beide Schulen wollen und können sich 
nach zwischenzeitlich abgeschlossener Sanierung 
5-zügig ausrichten.  
 
Erlasse und Anträge 
keine 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes 
Hessen von 12:15 bis 15.15 Uhr | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt] 
Ab SJ 2022/23 Wechsel ins Profil 2 
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG -
Angebote 
Jugendhilfeträger: Kinder - und Jugendarbeit e. V. 
Darmstadt 
 
 
 
 
Dienststellennummer: 
5124 
Adresse: 
Landwehrstraße 28 
64293 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 36 00 
schulleitung@lio-darmstadt.de 
www.lio-darmstadt.de

111 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Die Justus-Liebig-Schule hat in  den Vorjahren zunächst vier, dann fünf Eingangsklassen gebildet. Bei 
einem Übergangsanteil von 9,8% und 17 Einpendler*innen ergeben sich für die Prognoseja hre ohen 
Anpassung der Parameter sechs Eingangsklassen. Die Schule führt aktuell mit 958 SuS bereits über 
150 mehr als noch vor sechs Jahren. Im letzten Prognosejahr erge äben sich weitere 250 SuS mehr als 
heute! Ein Teil der Zuwachses ist auf die G9 -Umstellung zurück zu führen, ein Teil jedoch auch auf die 
steigenden Schülerzahlen ab der Eingangsstufe. Die Justus -Liebig-Schule zeigt in der Sekundarstufe I in 
den aufsteigenden Klassen jeweils Effekte nahe Null. Für die Prognosejahre wird die Anzahl der 
Gastschüler*innen abgesenkt sowie die Übergangsanteile soweit angepasst, dass die Kapazität der 
Schulinsel insgesamt nicht überschritten wird (grüne Markierungen).  
 
 
Wohnorte der SuS 
Rückläufige Anzahl Gastschüler*innen in Jahrgangsstufe 5, v.a. aus LK Darmstadt-Dieburg.

112 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude wurde 
komplett saniert und ist jetzt funktional und in 
der Ausstattung auf de m neusten Stand (Fertig-
stellung und Umzug April 2022). 
Zur weiteren Entwicklung der Schulinsel gibt es 
einen Masterplan, der aufgrund neuerer Überle-
gungen und Entwicklung überarbeitet werden 
muss. Insbesondere müssen Planungen zum 
Ersatz des überalterten, gemeinsam mit der 
ELO betriebenen, Fachklassentrakts angestellt 
werden. 
Räumliche Situation 
Die Justus-Liebig-Schule bildet mit der Eleono-
renschule die „Schulinsel“. Beide Schulen teilen 
sich den Fachklassentrakt, die Mensa, sowie die 
Sporthalle Kasino straße. Die Oberstufe nutzt 
zudem Klassenräume in der ehemaligen Dies-
terweg Grundschule (Listgebäude). Auf der 
Schulinsel lassen sich insgesamt 10 Züge durch 
die gemeinsame Nutzung mit der ELO und 
durch die Sanierung abbilden. Weiteres Entwick-
lungspotenzial besteht für beide Schulen im 
Hauptgebäude der ehemaligen Diesterwegschu-
le auf dem gleichen Gelände. 
 
Barrierefreiheit 
Das Hauptgebäude und die Turnhalle der Schu-
le sind barrierefrei erschlosse n, Fachklassen-
trakt nicht, Beh.-WC vorhanden. 
Geplante Maßnahmen 
Neubau Fachklassentrakt (gemeinsame Nut-
zung ELO / LIO) steht an. 
Raumbestand [nach Sanierung] 
           IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse (26 im HG, 9 im Listbau) 35  Sporthalle [Kasinostraße] 2 
Differenzierung (6 im HG, 2 im Listbau) 8    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften [gemeinsam mit ELO] 
4 Bio | 3 Chemie | 2 Physik | NAWI 10/[1]  Küche Gemeinsam mit ELO 
Mensa Gemeinsam mit ELO 
1 
1 
Künstlerischer Bereich 
2 Musik | 3 Kunst 5  Forum | Aula 
Alte Turnhalle 1 
Computerraum 1  Schülerbibliothek 1 
Weitere Fachräume 
Maker Space 1  Schüleraufenthalt/ -café 1 
   Gruppenräume 2 
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1911 Hauptgebäude  
      2022 Abschluss Sanierung 
2 |1979 Fachklassentrakt 
3 |1973 Pavillon 
 
Grundstücksgröße gesamte Schulin-
sel: 27.310 m²

113 
Kapazitätsabgleich 
Die Kapazität liegt für die Schulinsel insgesamt bei 10 Zügen. Die nachfolgende Darstellung zeigt, dass 
mit der vorgelegten Prognose die Kapazität eingehalten werden kann. Dies wäre auch der Fall, wenn es 
zu einer anderen Anwahl der beiden Schulen käme, also 4-6 oder 6-4 Züge.  
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 536 563 559 622 763 767 793 829 859 862 866 869
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 245 228 242 243 170 191 182 239 201 221 240 256
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,0 4,0 4,0 4,4 4,5 4,5 4,7 4,8 5,0 5,0 5,0 5,0
Züge Sek I: Kapazität 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Justus-Liebig-Schule: 
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I

114 
7.2.6 Lichtenbergschule 
Stadtteil: Bessungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform / -größe G8 | SJ 2021/22 1181 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 2 
Raumsituation 6-zügig 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Lichtenbergschule ist das größte Gymnasium 
und das einzige G8 -Gymnasium der Stadt Darm-
stadt. In der südlichen Innenstadt gelegen ist die 
Schule überwiegend Einzugsgebiet für SuS aus 
den Stadttei len Eberstadt und Bessungen. Die 
günstige Anbindung an den ÖPNV ermöglicht je-
doch auch SuS aus weiter entfernten Stadtgebie-
ten den Besuch der Schule. Es besteht eine Ober-
stufen-Kooperation mit der Gutenbergschule in 
Eberstadt (KGS).  
Seit 2000 ist die Schu le als Europaschule des 
Landes Hessen, seit 2011 als erstes hessisches 
Gymnasium mit dem OloV -Gütesiegel für Berufs - 
und Studienorientierung zertifiziert. Als „Interna-
tionale Bege gnungsschule“ mit angegliedertem 
Sprachenzentrum, einem breit gefächertem 
Fremdsprachenangebot, internationalen Schul-
partnerschaften und einem großen Angebot an 
Austauschfahrten fördert sie die Mehrsprachigkeit 
und interkulturelle Kompetenz mit dem Ziel, junge 
Menschen zu weltoffenen, verantwortungsvollen 
und toleranten Bürgerinnen  und Bürger heranzu-
bilden. Das internationale Sprachenzentru m steht 
mit ihrem multilingualen  Angebot allen allgemein-
bildenden Schulen offen, wodurch der Lichten-
bergschule eine überregionale Bedeutung zu-
kommt. 
 
Neben dem Schwerpunkt im MINT -Bereich bietet 
die Schule ab J G 7 einen bilingualen Schulzweig 
an, in dem die Naturwissenschaften und Mathe-
matik bis zum Abitur in deutscher und englischer 
Sprache unterrichtet werden. Die MINT -Förderung 
beginnt bereits im J G 5 m it dem Mint Club. Die 
besondere Förderung im MINT-Bereich wird durch 
die Unterstützung externer Bildungspartner er-
möglicht. Seit 2015  können das Hessische Inter-
nationale Abitur und akkreditierte Sprachzertifika-
te an der Schule erworben werden, die den SuS 
den Zugang zu international orientierten St udien-
gängen erleichtern sollen. 
 
Entwicklung und Schulorganisation  
Keine 
 
Erlasse und Anträge 
Keine 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 2 des Landes 
Hessen von 12:15 bis 16:00 Uhr | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, AG -
Angebote 
Jugendhilfeträger: Die Villa e.V. 
Dienststellennummer: 
5125 
Adresse: 
Ludwigshöhstraße 105 
64285 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 47 00 
luo@luo-darmstadt.de 
www.luo-darmstadt.de

115 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Die Lichtenbergschule war in den letzten fünf Schuljahren jeweils 5 -zügig in der Eingangsstufe. In den 
Prognosejahren ergibt sich bei einem Übergangsanteil von 8,0% und 33 Einpendler*innen zunächst die 
Bildung von fünf, in den späteren Jahren dann von sechs Eingangsklassen.  
 
 
Wohnorte der SuS 
Stabiler Anteil Gastschüler*innen aus LK Darmstadt-Dieburg, ca. 25% in JG 5

116 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Das Atriumgebäude wurde energetisch saniert. 
Die ehemalige Gymnastikhalle wird zur Mensa 
umgebaut (Baubeginn 03/2022) , der zweite 
Teil der Sanierung der Sporthalle bzw. Aula 
befindet sich im Planungsprozess. Das Verwal-
tungsgebäude ist fertig saniert und neustruktu-
riert. Das Unterstufengebäude ist noch unsa-
niert, Anmeldung von Finanzmitteln ist projek-
tiert. 
 
Räumliche Situation 
Die räumliche Situation der Lichtenbergschule 
ist auskömmlich für ein 6 -zügiges G8 -
Gymnasium. 
Barriere-
freiheit 
Bis auf das 
Unterstu-
fengebäude sind alle  Funktionsbereiche barrie-
refrei erschlossen. Beh.-WC vorhanden. 
 
Geplante Maßnahmen 
Kleine Sporthalle befinde t sich im Sanierungs-
prozess. Im Anschluss folgt die Sanierung des 
Unterstufengebäudes.
 
Raumbestand 
           IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 40  Sporthalle [Felder] 
Große und kleine Turnhalle 4 
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften  
2 Bio | 4 Chemie | 6 Physik  12  Küche 
Mensa  
1 
1 
Künstlerischer Bereich 
3 Musik | 3 Kunst 6  Forum | Aula 
Mensa | kleine Turnhalle 2 
Computerraum 3  
Schülerbibliothek 
Großes und kleines Wissenszent-
rum 
2 
Weitere Fachräume 
Erdkunde 1  Schüleraufenthalt/ -café 2 
   Gruppenräume - 
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1968 Verwaltung 
  2021 saniert 
2 | 1968 Atriumgebäude 
      2013 saniert 
3 | 1968 Sporthalle mit Mensa 
      2005 Mensa saniert 
  2022 Sanierung Sporthalle 
4 | 1991 Große Sporthalle 
5 | 1968 Moped-Fahrradhalle 
6 | 1973 Unterstufengebäude 
      1994 WCs saniert 
Grundstücksgröße: 28.600 m²

117 
Kapazitätsabgleich 
Die Lichtenbergschule liegt auch in den Prognosejahren im Rahmen ihrer Raumkapazität.  
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 784 787 749 721 710 675 685 690 701 716 739 761
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 460 465 448 488 494 506 464 461 434 440 434 440
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 5,6 5,6 5,4 5,2 5,2 5,0 5,0 5,0 5,0 5,2 4,3 4,7
Züge Sek I: Kapazität 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Lichtenbergschule: 
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I

118 
7.2.7 Ludwig-Georgs-Gymnasium 
Stadtteil: Woogsviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulform /-größe G9 | SJ 2021/22 698 SuS | Tendenz rückläufig 
Ganztag Profil 1 
Raumsituation 3-zügig, aktuell beengt 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Das Ludwig -Georgs-Gymnasium ist das älteste 
Gymnasium in Südhessen. Es ist das einzige alt-
sprachliche Gymnasium der gesamten Bildungs-
region. 
Durch die Innenstadtlage (gute Verkehrsanbin-
dung) und das besondere Profil hat die Schule 
kein dominierendes Einzugsgebiet. 
Seit 2004 hat die Schule vom Hessischen Kultus-
ministerium das "Gütesiegel Hochbegabung" zuer-
kannt bekommen. 
Das Schulprofil ist geprägt durch das altsprachli-
che Angebot (Latein als erste und Englisch als 
zweite Fremdsprache in Jahrgang 5; altgriec hisch 
und Französisch ab Jahrgang 9, später Hebräisch 
und Neu-Griechisch als Arbeitsgemeinschaften). 
Im Bereich der Naturwissenschaften werden die 
Klassen im J G 8 + 9 für Physik und Chemie ge-
teilt, um den Schwerpunkt auf das Experimentie-
ren legen zu können . Besonders ist in J G 8 das 
Erlernen von informationstechnischer Grundaus-
bildung im Zusammengang mit Politik und Wirt-
schaft. 
 
Entwicklung und Schulorganisation 
Seit dem S J 2018/19 kooperiert die Schule mit 
der benachbarten Viktoriaschule in der Oberstufe. 
Dadurch erhöht die Schule die Attraktivität ihrer 
Oberstufe und ermöglicht trotz der überschauba-
ren Schulgröße ein vielfältiges Angebot in Grund - 
und Leistungskursen. Dies e Kooperation möchte 
die Schule in den nächsten Jahren auch auf die  
Georg-Büchner-Schule ausweiten. 
Die Schule überschreitet aktuell ihre Raumkapazi-
täten und wird sinkende SuS -Zahlen verzeichnen 
müssen, um dies in Zukunft nicht mehr zu tun. 
 
Erlasse und Anträge 
Keine. 
 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes 
Hessen von 12:00 bis 16:00 Uhr | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt] 
Pädagogische Mittagsbetreuung, Lernzeit, Ar-
beitsgemeinschaften 
Jugendhilfeträger: Die Villa , Verein für inn ovative 
Jugendhilfe e.V. 
Caterer: E & A Catering 
Dienststellennummer: 
5126 
Adresse: 
Nieder-Ramstädter-Straße 2 
64283 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 48 00 
lgg@darmstadt.de 
www.lgg-darmstadt.de

119 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Das Ludwig-Georgs-Gymnasium hat in den letzten Jahren jeweils drei Eingangsklassen gebildet. Bis SJ 
2018/19 waren es vier Eingangsklassen. Bei einem Übergangsanteil von 5,1%  und Gastschüler*innen 
analog der Vorjahre ergäben sich in den Prognosejahren eher vier Eingangsklassen; allerdings mit rela-
tiv geringer Frequenz.  Für die Prognosejah re wurde die Anzahl der Gastschüler*innen sowie der Über-
gangsanteil leicht angepasst, um die Kapazität der Schule nicht zu überschreiten (grüne Markierungen).  
Im laufenden Schuljahr wird der letzte G8-Jahrgang die Schule verlassen.  
 
 
Wohnorte der SuS 
Stabiler Anteil von gut 20% Gastschüler*innen in JG 5, v.a. aus LK Darmstadt-Dieburg.

120 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Einzelne Bauteile, insbesondere Bau A  und 
Sanitäranlagen wurden sa niert. E s besteht 
trotzdem ein großer Instandhaltungsrückstau 
und Sanierungsbedarf.  Aktuell laufen Planun-
gen zur Sanierung von Bauteil B. Die Sanierung 
von B auteil A wird im April 2022  abgeschlos-
sen.  
Räumliche Situation 
Das Ludwig -Georg-Gymnasium ist ein denk-
malgeschützter Meisterbau von Max Taut  aus 
den 50er Jahren. Der Raumbed arf bildet sich 
in den vorhande nen Gebäuden nicht ab. Es 
werden daher zusätzlich Räume im benachbar-
ten Gebäude „Altes Pädago g“ genutzt. Für das 
Ganztagsangebot werden zudem Räume au-
ßerhalb der Schule angemietet. Erweiterungs-
möglichkeiten bestehen auf dem kleinen inner-
städtischen Schulgrundstück nicht. Erweite-
rungspotenzial bietet sich perspektivisch an 
der benachbarten Berufssc hule (Alice -
Eleonoren-Schule), wenn diese im Rahmen der 
Berufsschulentwicklungsplanung und der darin 
verfolgten Konzentration der Berufsschulstand-
orte an 2 Großstandorte / Kompetenzzentren 
ausgezogen sein wird. 
 
Barrierefreiheit 
Nach Sanierung Beh.-WC im Bauteil B. 
 
Geplante Maßnahmen 
Ende 2022 Baubeginn Sanierung Bau teil B 
 
Raumbestand 
           IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 22  Sporthalle [Felder] 1 
Differenzierung 
Seminarräume 2    
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften  
2 Bio | 2 Chemie | 3 Physik  7  Küche außerhalb der Schule 
Mensa außerhalb der Schule 
1 
1 
Künstlerischer Bereich 
2 Musik | 3 Kunst 5  Forum | Aula 
Kleine Aula im Souterrain 2 
Computerraum 1  Schülerbibliothek 1 
Weitere Fachräume 
Erdkunde 1  Schüleraufenthalt/ -café  
angemietet 2 
   Gruppenräume - 
 
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1954 Verwaltung Bau A 
 2013 Fenstererneuerung 
 2018 Teil-Sanierung 
2 | 1954 Schulbau B,C  
      2022 Sanierung Bau B  
3 | 1966 Schließen Freiklassen B 
 2013 Sanierung WCs, KG, C 
4 | 1963 Sporthalle 
Grundstücksgröße: 8.550 m²

121 
Kapazitätsabgleich 
Aufgrund der Anpassungen der Prognose -Parameter bleibt die Schule im Rahmen ihrer baulichen 
Kapazitäten.  
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 461 486 509 514 582 550 530 513 488 491 505 512
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 215 209 224 220 138 148 149 201 183 170 150 132
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 3,4 3,6 3,8 3,8 3,7 3,5 3,3 3,2 3,0 3,0 3,0 3,0
Züge Sek I: Kapazität 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
0
100
200
300
400
500
600
700
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Ludwig-Georgs-Gymasium: 
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I

122 
7.2.8 Viktoriaschule 
Stadtteil: Bessungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Viktoriaschule, im Stadtteil Bessungen gele-
gen, ist ein 4 -zügiges Gymnasium mit musikali-
schem Schwerpunkt. Bläser - und Streicherklassen 
in den Jahrgängen 5 + 6, Schwerpunktangebote 
Musik in den Jahrgängen 7 – 10 sowie Musik als 
Leistungskurs in der Oberstu fe sind in enger Zu-
sammenarbeit mit der Akademie für Tonkunst 
eingerichtet. 
Auch alle Naturwissenschaften können bis zum 
Abitur belegt werden.  
Neben Englisch wird auch Französisch als 1. 
Fremdsprache angeboten. 
 
Entwicklung und Schulorganisation  
keine 
Erlasse und Anträge 
keine 
Ganztag 
Freiwilliges Ganztagsangebot Profil 1 des Landes 
Hessen von 12:00 bis 15:30 Uhr | Familienfreund-
liche Schule [Stadt Darmstadt] 
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freies 
Spiel.  
Jugendhilfeträger: Die Villa, Verein für innovative 
Jugendhilfe e.V. 
Caterer: Küchenkönig 
 
 
  
Schulform / -größe Umstellung auf G9 | SJ 2021/22 826 SuS | Tendenz steigend 
Ganztag Profil 1 
Raumsituation 4-zügig; Defizit im Bereich Ganztag, Sanierungsbedarf 
Dienststellennummer: 
5127 
Adresse: 
Hochstraße 44 
64285 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 – 13 48 70 00 
viktoriaschule@darmstadt.de 
www.viktoriaschule-darmstadt.de

123 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung und Prognosejahre 
Die Viktoriaschule hat in den letzten Jahren jeweils 4 Eingangsklassen gebildet. Die Umstellung auf G9 
wird mit dem letzten G8 -Abiturjahrgang im SJ 2022/23 abgeschlossen. Bei einem kontinuierlichen 
Übergangsanteil von 7,4% und stabilen Anzahlen Gastschüler *innen wären in den kommenden Jahren 
jeweils fünf Eingangsklassen zu bilden . Die Paramet er sind in der Prognose angepasst, um die 
Kapazität des Schulstandorts nicht zu überschreiten.  
 
Wohnorte der SuS 
Schwankender Anteil Gastschüler*innen aus LK Darmstadt-Dieburg; aktuell über 20% in JG 5.

124 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Das Hauptgebäude ist teilsaniert . W eitere Sa-
nierungsmaßnahmen sind geplant . Die Sanie-
rung der Fachklassen und der Turnhalle stehen 
noch aus.  
 
Räumliche Situation 
Die Viktoriaschule besteht aus einem  denkmal-
geschützten Hauptgebäude von 1898, einem 
Fachklassenbau und einer Sporthalle aus den 
60er Jahren . Der Raumbedarf bildet sic h in 
den vorhandenen Gebäuden nicht ab.  Die Mit-
tagsversorgung wird daher außerhalb in räum-
licher Kooperation mit der evangelischen Pau-
lusgemeinde angeboten.  
Es besteht Erweiterungsbedarf. Eine begrenzte 
bauliche Erweiterungsmöglichkeit besteht in 
einer Ba ulücke zur Heinrichstraße  bzw. in der 
Neustrukturierung des Turnhallenbereichs . 
Mensa fehlt.  
 
Barrierefreiheit 
Barrierefreiheit ist bislang nur in der Turnhalle 
erreicht, Beh.-WC vorh. 
Altbau (Klassen, Fachräume und Verwaltung) 
mit Sockelgeschoss nicht barrierefrei. 
 
Geplante Maßnahmen 
Prüfung von baulichen Erweiterungsoptionen 
(laufende Studien) 
 
Raumbestand 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 24  Sporthalle [Felder] 1 
Differenzierung 3  Zusätzliche Nutzung der Böllenfall-
torhalle  
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften  
3 Bio | 3 Chemie | 3 Physik  9  Küche außerhalb der Schule 
Mensa / Mittagessen Paulusgem.  
1 
 
Künstlerischer Bereich 
2 Musik | 3 Kunst 5  Forum | Aula 
Säulenhalle 1 
Computerraum 2  Schülerbibliothek 1 
Weitere Fachräume 
Erdkunde 1  Schüleraufenthalt/ -café 1 
   Gruppenräume - 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1898, Hauptgebäude Klassen 
 2015 Brandschutzsanierung 
 2021 Fenstersanierung 
2 | 1960 Fachklassenbau 
3 | 1962 Sporthalle 
 
Grundstücksgröße 7.600 m²

125 
Kapazitätsabgleich 
Aufgrund der Anpassung der Prognoseparameter bleibt die Viktoriaschule in den 
Prognosejahren im Rahmen ihrer Raumkapazitäten.  
 
 
 
  
2016/
17
2017/
18
2018/
19
2019/
20
2020/
21
2021/
22
2022/
23
2023/
24
2024/
25
2025/
26
2026/
27
2027/
28
SuS Sek I: IST / PROGNOSE 538 528 538 551 569 672 676 675 676 678 683 688
SuS Sek II: IST / PROGNOSE 282 296 266 252 238 154 171 203 294 295 291 286
Züge Sek I: IST / PROGNOSE 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
Züge Sek I: Kapazität 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Züge (grüne und rote Linie)
Anzahl SuS (blaue Balken)
Viktoriaschule: 
SuS Sek I / II, Zügigkeit und Raumkapazitäten Sek I

126 
7.3 Förderschulen 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über vier Förderschulen in eigener Trägerschaft: 
 
Schule Förderschwerpunkt Zügigkeit Sek I 
Christoph-Graupner-Schule GE 2 Züge 
Ernst-Elias-Niebergall-Schule LE 2 bis 3 Züge 
Herderschule SPR/HÖ 1 Zug 
Mühltalschule LE

127

128 
7.3.1 Christoph-Graupner-Schule 
Stadtteil: Martinsviertel  
Studio SF Simon Fischer & Architekten GmbH, Mannheim 
Schulentwicklung Stetiges Wachstum ist trotz Inklusion weiterhin zu erwarten 
Ganztag Gebundener Ganztag z.Zt. bis 14:30 |nachschulische Betreuung NRD 
Raumsituation Angespannt | Sanierung mit Erweiterung in Planung  
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Christoph -Graupner-Schule ist Schule mit 
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und 
einer Abteilung körperlich -motorische Entwick-
lung. Seit 2002 ist die Schule zudem regiona-
les, seit 2018 überregionales Beratungs - und 
Förderzentrum für körperbehinderte Schü-
ler*innen aus allgemeinbildenden Schulen und 
weiteren Förderschulen  der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und des Landkreis Darmstadt -
Dieburg. Schon seit 1979 ist die Schule als Ge-
bundene Ganztagsschule organisiert. Die Schule 
liegt im nördlichen Martinsviertel am Rande des 
Bürgerparks. Die Schüler*innen stammen über-
wiegend au s Darmstadt ; gemäß öffentlich -
rechtlicher Vereinbarung werden bis zu 30 Plät-
ze an Schüler*innen aus dem Landkreis Darm-
stadt-Dieburg vergeben. Die Schule wird von 
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
im Alter von 6 bis maximal 20 Jahren besucht. 
Zur Schule gehört auch die unterrichtliche Ver-
sorgung der „Bärenfamilie“, in der intensiv-
pflichtige Kinder und Jugendliche betreut wer-
den.  
In der Primarstufe wurde eine erste Koopera -
tionsklasse an der Luise -Büchner-Schule einge-
richtet. Die Nachfrage von Seiten der Eltern-
schaft ist vorhanden. Für den Übergang in die 
Sekundarstufe I sind Lösungen mit den Regel-
schulen zu finden.  
 
Entwicklung und Schulorganisation  
Die Schülerzahlen der Christoph -Graupner-
Schule sind in den letzten Jahren stetig ange-
stiegen. Auch in den kommenden Jahren ist mit 
einer mindestens stabilen, ggf. eher steigenden 
Schüler*innenzahlen für den versorgten Förder-
schwerpunkt GE und KB zu erwarten. Die Ent-
wicklung muss engmasch ig beobachtet werden, 
da auch nach Sanierung der Schule die Kapazi-
tät beschränkt bleibt  (140 SuS) . In enger Ab-
sprache mit dem benachbarten Schulträger 
Landkreis Darmstadt -Dieburg sind entspre-
chende Konzepte und Vereinbarungen zu entwi-
ckeln. 
 
Erlasse und Anträge 
Keine 
Betreuungsangebot 
Die Schule befindet sich in einer Erprobungs-
phase für eine Verlängerung der bisherigen Be-
treuungszeiten (14:20) auf 15:20 an zwei Ta-
gen. Im Rahmen der bevorstehenden Sanierung 
wird neben der räumlichen Umstrukturierung 
ein neu es pädagogisch und organisatorisches 
Ganztagskonzept angestrebt.  
Dienststellennummer: 
4732 
Adresse: 
Vogelsbergstraße 38 
64289 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 13-481600 
Christoph-Graupner-Schule@darmstadt.de 
www.christoph-graupner-schule.de

129 
Bauliche und räumliche Situation 
 
Sanierungsstand 
Die Christoph -Graupner-Schule befindet sich 
insgesamt in erheblich sanierungsbedürftigem 
Zustand. Handlungsbedarf besteht insbesonde-
re in Bezug auf Anzahl und Ausstattung der Sa-
nitärräume, die barrierefreie Erschließung sowie 
die Flucht - und Rettungswege für alle Funkti-
onsbereiche. 
Aufgrund der aktuell laufenden Bauarbeiten 
wurde die Schule an zwei Int erimsstandorte 
ausgelagert: Teile der Luise -Büchner-Schule 
sowie Schulcontainer am Donnersbergring.  
 
Räumliche Situation 
Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen war die 
Raumsituation angespannt. Sowohl die Vorhal-
tung von Räumen als auch deren Qualität war, 
gemessen an den künftigen Herausforderungen, 
nicht ausreichend.  
Um dem steigende n Bedarf gerecht zu werden, 
wurde ein Wettbewerb zur Erweiterung und Sa-
nierung der Schule durchgeführt. Seit 2020 er-
folgt die Umsetzung der Planungsergebnisse. 
Die Planung fü r die Erweiterung basiert auf ei-
ner Organisationsgröße von bis zu 140  Schü-
ler*innen. 
 
Barrierefreiheit 
Alle Funktionsbereiche der Schule waren und 
werden barrierefrei erschlossen, Behinderten -
WC und Hygienebereiche für Schüler*innen mit 
erhöhtem Pflegebedarf vorhanden 
 
Geplante Maßnahmen 
Erweiterung / Sanierung  läuft (Fertigstellung 
2024) 
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | seit 2020 Generalsanierung 
und Erweiterung des Hauptge-
bäudes aus dem Jahr 1979 
 
Grundstücksgröße 13.000 m²

130 
Raumbestand (Wettbewerbsvorgaben) 
FUNKTIONEN SOLL  SOLL 
Lern- und Unterrichtsbereich | Ganztag  Fachunterrichtsräume  
Klasse 20 Kunst | Werken 1 
Gruppe | Differenzierung 4 Werken | Ton | Holz | Metall 3 
Ganztag | Inklusion | Therapie 4 Musik 1 
Ganztag | Physiotherapie 2 IT | Computerraum 1 
Gemeinschaftsflächen  Fachraum Garten 1 
Küche Ausgabeküche 1 Hauswirtschaft  
Mensa Cafeteria 1 Snoezelen 1 
Schülerbibliothek | Mediathek 1 Sport- und Freiflächen  
  Sporthalle 1 
  Psychomotorik 1 
  Warmwasser-
Nichtschwimmerbecken 
1

131 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung 
In der Christoph-Graupner-Schule wurde in den letzten Jahren eine steigende Anzahl Schüler*innen be-
schult. Zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Schüler*innen (10-15) sich nicht in den stationären 
Klassen befindet, sondern über die Bärenstark -Familie unterrichtet wird, und sich bis zu 5 Kinder in der 
Kooperationsklasse der Luise-Büchner-Schule befinden.  
 
 
 
 
Ausblick: zukünftige Entwicklung 
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Fö rderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nicht der  Realität entspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine 
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.  
 
In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg der Gesamtschülerzahl zu rechnen , da aus 
den unteren Jahrgangsstufen eine höhere Schüler*innenzahl aufwächst.  
 
Die Kapazität der Schule von 140 wird somit überschritten.

132 
7.3.2  Ernst-Elias-Niebergall-Schule 
Stadtteil: Martinsviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulentwicklung Stabile Schülerzahlen  
Ganztag Profil 2 
Raumsituation Großzügig  
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Ernst -Elias-Niebergall-Schule ist eine der 
zwei Förderschulen für Lernhilfe und wurde 
1969 erbaut. Die Schule liegt im nördlic hen 
Martinsviertel, die Schüler*i nnen kommen aus 
dem gesamten Stadtgebiet (Schwerpunkt Kra-
nichstein, Morneweg) und in geringer Zahl aus 
dem Landkreis Darmstadt -Dieburg. Seit 2018  
ist die Schule Träger des Gütesiegels „Berufs-
orientierung“ für weitere 5 Jahre. 
Bereits seit 1993 ist die Schule Beratungs - und 
Förderzentrum (Schwerpunkt Lernen) und berät 
alle Grund - und SEK I -Schulen sowie die Gym-
nasien im Norden Darmstadts. Das Zentru m für 
schulische Erziehungshilfe, das der Schule an-
gegliedert ist, unterstützt bei diesen Aufgaben. 
Die Abteilung „Schule für Kranke“ verantwortet 
den Unterricht an der Prinzessin Margret Klinik 
in Darmstadt und den Häuslichen Sonderunter-
richt für den gesa mten Schulaufsichtsbezirk 
Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt 
Darmstadt. 
Seit 2006 ist die Schule „familienfreundliche 
Schule“. 
Entwicklung und Schulorganisation  
Die Ernst -Elias-Niebergall-Schule hat in den 
letzten 6 Jahren mehr als ein Viertel an S chü-
lerzahlen verloren. Die Schule führt nun 220 
Schüler*innen insgesamt. In den kommenden 
Jahren ist mit einer Stabilisierung, ggf. auch 
einem leichten Anstieg der Schülerzahl zu rech-
nen. Die Entwicklung von Inklusion an den all-
gemeinen Schulen und die Auswirkungen auf 
den Förderschulbereich muss weiterhin auf-
merksam beobachtet werden. 
 
Erlasse und Anträge 
Keine 
 
Ganztag 
Die Schule befindet sich mit der Sekundarstufe 
I im Profil 2.  
Aktueller Träger: Sozialkritischer Arbeitskreis 
e.V. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dienststellennummer: 
4623 
Adresse: 
Vogelsbergstraße 46 
64289 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 13-482400 
E-E-Niebergall-Schule@darmstadt.de 
www.eens-da.de

133 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Zwischen 2007 und 201 2 wurden das Hauptge-
bäude mit Mensa und Verwaltungsbereich und der 
östliche Klassentrakt (F) erweitert und saniert. Die 
übrigen Gebäudetrakte sind sanierungsbedürftig. 
 
Räumliche Situation 
Auskömmliches Raumangebot.  
Die Raumanalyse betrachtet den Bedarf für die 
Grund- Mittel- und Hauptstufe, d.h. die Klassen-
stufen 1-10. 
An der Schule für Kranke fehlt ein Pausenraum / 
Lehrerzimmer. Aktuell sind dort 5 LuL eingesetzt.  
 
Barrierefreiheit 
Wesentliche Funktionsbereiche der Schule sind 
barrierefrei erreichbar (Ausnahme Klassen  in den  
OG Bauteil C,D,F), Beh.-WC vorhanden. 
 
Geplante Maßnahmen 
Bauteil E Fertigstellung 2022 
Fortführung der Gesamt sanierung von Bauteil B, 
C, D und G (Turnhalle) 
 
 
Raumbestand (Wettbewerbsvorgaben) 
 
 
  
FUNKTIONEN SOLL  SOLL 
Lern- und Unterrichtsbereich | Ganztag  Fachunterrichtsräume  
Klasse 
1 DAZ, 1 MZW 20 Kunst | Werken  
92 qm und 30 qm 
1 
Gruppe | Differenzierung 10 Musik 1 
Ganztag | Inklusion | Therapie 
1 Sprachheilraum 6 IT | Computerraum 1 
Gemeinschaftsflächen  Physik  
Küche Ausgabeküche 1 Lehrküche| Hauswirtschaft  
Mensa | Aula 1 Sport- und Freiflächen  
Multifunktion  Klasse | Multifunktion 1 Sporthalle 1 
Schülerbibliothek | Mediathek 1 Psychomotorik  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1969 Hauptgebäude 
      2007, 2012 saniert 
2 | 1969 Klassentrakte 
      Block F 2010 saniert  
3 | 1969 Turnhalle 
 
Grundstücksgröße 18.500 m²

134 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung 
In der Sekundarstufe I der  Ernst-Elias-Niebergall-Schule wurden in den letzten Jahren weniger Schü-
ler*innen beschult als noch weniger Jahre zuvor: waren es im Schuljahr 2016/17 noch 180 SuS, so sind 
es im laufenden Schuljahr nur noch 149 – gut 30 weniger. Auch in der Primarstufe zeigt sich eine rück-
läufige Entwicklung.  
 
 
 
Ausblick: zukünftige Entwicklung 
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Fö rderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nich t der Realität entspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine 
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.  
 
Aufgrund der veränderten Vorgaben zur Einleitung von Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs 
Lernen ist davon auszugehen, dass in den kommenden Schuljahren zunächst weniger Schüler*innen an 
der Ernst -Elias-Niebergall-Schule aufgenommen werden. Ob sich dann mittelfristig die Schü-
ler*innenzahl wieder nach oben bewegt oder längere Zeit auf einem niedrige ren Niveau verlaufen wird, 
ist davon abhängig, ob weitere Veränderungen in Bezug auf die Feststellung von Förderbedarfen statt-
finden.

135 
7.3.3  Herderschule 
Stadtteil: Bessungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulentwicklung Stabile Schülerzahlen 
Ganztag In Entwicklung 
Raumsituation Gut 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Herderschule ist eine Schule mit dem Förder-
schwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung 
Hören. Als „Angebots - und Durchgangsschule“ ist  
es ihr Ziel, die Schüler*innen so zu fördern, dass 
sie so bald wie möglich an die zuständige Regel-
schule wechseln können. 
Die Schule hat zwei Vorklassen, sowie eine zwei-
zügige Grundstufe (Klassen 1 – 4) und eine einzü-
gige Mittel - und Hauptstufe (Klassen 5 – 9). Der 
Unterricht ist so organisiert, dass sowohl beglei-
tende als auch integrierte Sprachförderung und 
auditive Wahrnehmungsförderung (Hörerziehung) 
erteilt werden kann. 
Die Herderschule (Sprachheilschule) und die 
Mühltalschule (Schule mit dem Fördersc hwer-
punkt Lernen) bilden gemein sam das regionale 
Beratungs- und Förderzentrum Darmstadt-Süd. 
Neben dem Stadtgebiet versorgt die Herderschule 
im Rahmen der vorhandenen Kapazitä t (1 Zug) in 
der Hauptstufe (7-9) auch SuS aus dem  Landkreis 
Darmstadt-Dieburg, d em Landkreise Groß -Gerau, 
Kelsterbach und dem Odenwaldkreis. Eine zuvor 
bestehende Kooperationsvereinbarung unter den 
genannten Schulträgern wurde vor einigen Jahren 
aufgrund der Entwicklung eigener Schulträger -
Angebote und inklusiver Beschulung von deren 
Seite aufgekündigt. 
Im Rahmen des Projekts "Bildung in der digitalen 
Welt. Darmstädter Modellschulen" wurde die 
Schule über 2 Jahre umfassend auf dem Weg zu 
einer digital souv erän agierenden Schule unter-
stützt. 
 
Entwicklung und Schulorganisation  
Die Schule möchte ein eigenes Ganztagsangebot 
entwickeln. Sie wünscht sich die Poolbildung bei 
den Teilhabeassistenzen.  
 
Erlasse und Anträge 
Keine 
 
Betreuungsangebot/ Ganztag 
Die Schule hat sich zum S J 2022/23 zur Aufnah-
me in das Ganztagsprogramm beworben, bislang 
fand keine Begehung statt. Ein Träger mit Räum-
lichkeiten auch für das Mittagessen hat Interesse 
an der Kooperation.  
 
 
 
 
 
Dienststellennummer: 
4624 
Adresse: 
Am Kapellberg 2 
64285 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 278653-0 
herderschule@darmstadt.de 
www.herderschule-schule.de

136 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Die Schule wurde grundsaniert. 
 
Räumliche Situation 
Nach erfolgter Fertigstellung der Sanierung/ Neu-
strukturierung und Ausbau des Dachgeschosses 
im Jahr 2020 verfügt die Schule über ausreichen-
de und qualitativ hochwertige Räume, die den 
Anforderungen einer modernen Sprachheilschule 
gerecht werden. 
Barrierefreiheit 
Alle wesentlichen Funktionsbereiche der Schule 
sind barrierefrei erreichbar mit Ausnahme der 
Außenstelle Bessunger Str. 80, dem Vorklassen-
standort. 
Behinderten-WC jeweils vorhanden. 
 
Geplante Maßnahmen 
Keine 
 
Raumbestand 
FUNKTIONEN IST  IST 
Lern- und Unterrichtsbereich | Ganztag  Fachunterrichtsräume  
Klasse 15 Kunst | Werken 2 
Klasse | Vorklasse  
Außenstelle, Bessunger Str. 2 Musik 1 
Gruppe | Differenzierung 8 Lehrküche 1 
Ganztag | Inklusion | Therapie  
Außenstelle, Sprachförderung 4   
Therapie | Audiometrie 1   
Gemeinschaftsflächen  Sport- und Freiflächen  
Küche Lehrküche 1 Sporthalle  
Psychomotorikhalle 
1 
Mensa Flurbereich 1   
Multifunktion 1   
Schülerbibliothek | Mediathek | PC 1   
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1900 Hauptgebäude 
      2020 Aufstockung und 
      Sanierung  
2 | 1995 Bauteil 2;  
      2020 Sanierung 
3 | 2011 Außenstelle 
 2013, Nutzungsänderung  
 und Sanierung 
Grundstücksgröße: 2.940 m²

137 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung 
In der Sekundarstufe I der Herderschule wurden in den letzten Jahren weniger Schüler*innen beschult 
als noch weniger Jahre zuvor: waren es im Schuljahr 2016/17 noch 93 SuS, so sind es im laufenden 
Schuljahr nur noch 61 – gut 30 weniger. Die Entwicklung in der Primarstufe verlief im selben Zeitr aum 
sehr stabil. Der Rückgang der Anzahl der Schüler*innen in den aufsteigenden Klassen entspricht auch 
dem grundsätzlichen Ansatz der Sprachheilschulen, die Kinder in möglichst jungen Jahren so zu för-
dern, dass sie anschließend an eine allgemeine Schule wechseln können.  
 
 
 
Ausblick: zukünftige Entwicklung 
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Förderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nicht der Realität en tspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine 
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.  
 
Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung der Herderschule  in den kommenden Jahren stabil  
bleibt.

138 
7.3.4  Mühltalschule 
Stadtteil: Eberstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulentwicklung Leicht sinkend, perspektivisch stabil 
Ganztag Teilnahme am Betreuungsangebot der Gutenbergschule 
Raumsituation Differenzierungsmöglichkeiten fehlen 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
Die Mühltalschule ist eine der zwei Schulen in 
Darmstadt mit dem Förderschwerpunkt Lernen. 
Sie verfügt über in der Sekundarstufe I über 
keine reinen Förderschulklassen . Die Schule 
arbeitet räumlich und pädagogisch eng mit zwei 
Regelschulen i n Eberstadt zusammen: in der 
Primarstufe die Ludwig-Schwamb-Schule, an 
deren Standort sich auch der Verwaltungsbe-
reich der Mühltalschule befindet. In der Sekun-
darstufe I werden die SuS in inklusiven Koope-
rationsklassen an der Gutenbergschule unter-
richtet. Zudem befinden sich dort SuS in IQ -
Klassen, die ebenfalls durch die LuL der Mühlta-
lschule mit unterrichtet werden.  
 
Entwicklung und Schulorganisation  
Keine 
 
Erlasse und Anträge 
Keine 
 
Betreuungsangebot 
Die SuS nutzen die Mensa und besuchen die 
AGs der Gutenbergschule.  
 
 
  
Dienststellennummer: 
4626 
Adresse (Verwaltung, Schul-
leitung, Primarstufe): 
Nussbaumallee 6 
64297 Darmstadt 
Adresse (Sek. I): 
Gabelsberger Straße 4-8 
64297 Darmstadt 
Kontakt: 
06151 1328 49 
Muehltalschule@Darmstadt.de 
www.muehltalschule.de

139 
Bauliche und räumliche Situation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierungsstand 
Das Schulensemble befindet sich in einem sanier-
ten Zustand. Nur die Turnhalle ist noch stark sa-
nierungsbedürftig. 
 
Räumliche Situation 
Die Gutenbergschule besteht aus vier denkmalge-
schützten Gebäuden und dem Gebäude F von 
1999. Das Raumprogramm bildet sich bis auf 
Gruppen- / Differenzierungsräume ab.  
Barrierefreiheit 
Barrierefreiheit ist nur im Gebäude F gegeben , 
Behinderten-WC vorhanden.  
 
Geplante Maßnahmen 
Die Sanierung der Turnhalle und der Sanitäranla-
gen. 
 
Raumbestand (kompletter Bestand Gutenbergschule) 
 IST   IST 
Lern- und Unterrichtsbereich   Sport- und Freiflächen  
Klasse 26  Sporthalle [Felder] 1 
Fachunterrichtsräume   Gemeinschaftsflächen  
Naturwissenschaften 
1 Bio | 1 Chemie | 1 Physik | NAWI 4  Küche 
Ausgabe 1 
Künstlerischer Bereich 
1 Musik/MZR | 1 Kunst 2  Mensa 1 
Computerraum (1 sehr klein) 1,5  Forum | Aula 1 
Arbeitslehre  
1 Holz | 1 Metall | 1 Maschinenraum | textiles 
Arbeiten 
4  Schülerbibliothek     1 
Hauswirtschaft 1  Schüleraufenthalt/ -café 
Lerncafé 1 
Weitere Fachräume 
Talent Company 1  Gruppenräume 1 
 
  
Baujahr der Gebäude: 
1 | 1902 Gebäude A 
      2013 saniert 
2 | 1908 Gebäude B 
      2004 saniert 
3 | 1886 Gebäude C 
      2005 saniert 
4 | 1964 Turnhalle [D] 
5 | 1887 WC-Anlagen [E] 
      2014 saniert 
6 | 1999 Gebäude F 
Grundstücksgröße 9.430 m²

140 
Quantitative Entwicklung 
SuS und Klassen: bisherige Entwicklung 
In der Sekundarstufe I der Mühltalschule wurden in den letzten Jahren im Schnitt 31 Schüler*innen be-
schult; im Schuljahr 2016/17 lag die Anzahl mit 40 noch 25% höher als im laufenden Schuljahr. Dies 
entspricht der allgemeinen  Entwicklung im Förderschwerpunkt Lernen aufgrund der inklusiven Beschu-
lung der Kinder. Die Entwicklung in der Primarstufe verlief im selben Zeitraum sehr stabil  auf niedrigem 
Niveau.  
 
 
 
Ausblick: zukünftige Entwicklung 
Aufgrund der Faktoren Förderquote insgesamt und Inklusionsquote sind Prognosen im Förderschulbe-
reich mit hohen Unsicherheiten behaftet und die Darstellung einer Prognose „auf das Kind genau“ wür-
de eine Verlässlichkeit suggerieren, die nicht der Realität en tspricht. Daher erfolgt an dieser Stelle eine 
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ohne Darstellung in Form einer Prognosetabelle.  
 
Die Mühltalschule wird auch in den kommenden Jahren nicht mit ansteigenden Schüler*innenzahlen 
rechnen können; wie bei der Ernst-Elias-Niebergall-Schule ist dies bedingt durch die veränderten Verfah-
ren zur Festlegung der Förderschwerpunkte und damit verbunden höheren Anteilen inklusiv beschulter 
Kinder.

1  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt,  
vertreten durch den Magistrat,  
dieser vertreten durch den 
Oberbürgermeister Jochen Partsch und den  
Bürgermeister Rafael Reißer 
 
und  
 
 
der Landkreis Darmstadt-Dieburg, 
 
vertreten durch den Kreisausschuss,  
dieser vertreten durch den 
Landrat Klaus Peter Schellhaas und den  
Ersten Kreisbeigeordneten Robert Ahrnt 
 
 
schließen gemäß § 140 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung 
  
vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82),  
in Verbindung mit §§ 1, 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969  
(GVBL. I S 307), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2017 (GVBl. S. 618), folgende  
öffentlich-rechtliche Vereinbarung: 
 
§ 1 Allgemeinbildende Schulen  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg (im Folgenden gemeinsam: „die  
Vertragspartner“) erklären sich bereit, aus der jeweils anderen Gebietskörperschaft bis zu maximal 140 
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 an ihren Schulen aufzunehmen, sofern es die  
Aufnahmekapazitäten der Schulen der aufnehmenden Gebietskörperschaft unter Bezugnahme auf §§ 144   
ff. HSchG und durch die nach § 144a Abs. 5 HSchG erlassene „Verordnung über die Festlegung der Anzahl  
und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen“ - SchulkapazitätsVO - vom 21. Juni  
2011 (ABl. S. 232) zulassen 1. Hierbei haben Schülerinnen und Schüler Vorrang, die als erste Fremdsprache  
eine Sprache gewählt haben, die an der jeweils zu ihrer Wohnung nächstgelegenen weiterführenden Schule 
des gewählten Bildungsgangs nicht als erste Fremdsprache angeboten wird. 
Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule besteht nicht. Darüber hinaus erklärt sich die  
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereit, Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Mühltal und Messel  
ohne Einschränkung in der Jahrgangsstufe 5 an Darmstädter Schulen aufzunehmen. 
                                                           
1 Ergebnis des Mediationsverfahrens durch das Hessische Kultusministerium mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Jahr 2011.

2  
§ 2 Gastschulbeiträge  
 
(1) Die Vereinbarungspartner sind einander nach den §§ 163 und 165 des Hessischen   
Schulgesetzes zur Zahlung von Gastschulbeiträgen verpflichtet. Die Gastschulbeiträge reichen zur  
Kostendeckung nicht aus. Aus diesem Grund beteiligen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig  
an den ungedeckten Kosten und vereinbaren abweichen d von § 165 Hessisches Schulgesetz  
einen höheren Gastschulbeitrag. 
 
(2) Abweichend von den auf Grundlage des § 165 Hessisches Schulgesetz vom Hessischen  
Kultusministerium jährlich festgesetzten Gastschulbeträgen leisten die Vereinbarungspartner einander für  
alle Schulformen (mit Ausnahme der Christoph-Graupner-Schule, für die eine gesonderte Vereinbarung  
besteht; siehe § 5) das 1,5-fache der vom Hessischen Kultusministerium nach der aktuellen  
Berechnungssystematik jährlich festgesetzten Gastsc hulbeiträge. Wenn das Hessische  
Kultusministerium die Berechnungssystematik für die Ermittlung der Gastschulbeiträge hin zu einer  
Vollkostendeckung verändert, wird der Faktor neu verhandelt und entsprechend angepasst. 
 
(3) Hiervon abweichend wird die Kostenbeteiligung für die gemäß § 2 aufgenommenen Schülerinnen  
und Schüler der Christoph-Graupner-Schule in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom  
09.10.2014 geregelt. 
 
§ 3 Abrechnung der Gastschulbeiträge  
 
(1) Das Abrechnungsjahr entspricht dem laufenden Haushaltsjahr. 
Für die Abrechnung der Gastschulbeiträge sind die Schülerzahlen der Gastschülerstatistik des  
Hessischen Kultusministeriums zum Stichtag 01.11. des dem Abrechnungsjahr vorausgehenden  
Kalenderjahres maßgebend. 
 
(2) Die entsprechenden Gast-Schülerlisten sind dem jeweils anderen Vereinbarungspartner bis  
spätestens zum 01.04. des Abrechnungsjahres vorzulegen. Eventuelle Beanstandungen sollen  
spätestens bis zum 30.06. des Abrechnungsjahres erfolgen. 
Sollte die jährliche Festsetzung der Gastschulbeiträge durch das Hessische Kultusministerium bis  
zum 01.04. noch nicht bekannt sein, erfolgt die Vorlage der Schülerlisten umgehend nach  
Veröffentlichung der Festsetzung durch das Hessische Kultusministerium. 
Zum 01.08. ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Gesamtbetrages zu  
leisten. 
 
(3) Die Endabrechnung erfolgt zum 15.12. für das jeweilige Abrechnungsjahr. 
 
 
(4) Die Abrechnung nach dieser Vereinbarung erfolgt erstmalig im Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage  
der Schülerzahlen zum Stichtag 01.11.2020. Im Haushaltsjahr 2020 erfolgt die Abrechnung auf  
Basis der bis 31.07.2020 geltenden Vereinbarung.

3  
§ 4 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigungsfrist  
 
(1) Diese Vereinbarung tritt zum 01.08.2020 in Kraft. 
 
 
(2) Sie gilt zunächst für zehn Jahre und verlängert sic h danach um jeweils ein weiteres Jahr, wenn  
nicht die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende von einem der  
Vereinbarungspartner schriftlich erklärt wird. 
 
§ 5 Außerkrafttreten und Fortgeltung anderer Vereinbarungen  
 
(1) Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung treten zur Vereinfachung der Vertragsabwicklung die bereits  
zwischen den Vereinbarungspartnern bestehenden nachfolgenden Vereinbarungen außer Kraft: 
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.03.1997 (Schulvereinbarung) für Haupt-, Real- und  
Gesamtschulen, Gymnasien, Berufliche Schulen, Sonde rschulen, Lehranstalt für PTA 
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 22.06.1999 für die Herderschule 
 
(2) Die nachfolgenden Vereinbarungen zwischen den Vereinbarungspartnern gelten fort: 
 
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Schule f ür Kranke vom 15.10.2008 –  
organisatorisch angegliedert der Ernst-Elias-Niebergall-Schule in Trägerschaft der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
• Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 09.10.2014 b etreffend den Sonderunterricht in der  
Christoph-Graupner-Schule, Darmstadt 
 
§ 6 Salvatorische Klausel  
 
( 1 )  Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung u nwirksam bzw. lückenhaft sein 
oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbaru ng im Übrigen hiervon nicht berührt. Die  
Vereinbarungspartner haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht  
wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teilunwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit  
unverzüglich behoben wird. 
 
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene  
Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die  Vereinbarungspartner gewollt haben  
oder nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie die  
Unwirksamkeit oder die nicht getroffene Regelung be dacht hätten.

4  
 
 
 
Für den Magistrat Für den Kreisausschuss  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt: des Landkreises D armstadt-Dieburg:  
 
 
Darmstadt,    Darmstadt,    
 
 
 
 
 
 
 
 
  _    
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
Rafael Reißer 
Bürgermeister 
Klaus Peter Schellhaas 
Landrat 
Robert Ahrnt 
Erster 
Kreisbeigeordneter

2022/0144

6990 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0144 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, 
Teilplan 2, Sekundar- und Förderschulen (ohne Primarstufe) 2022 - 2027 
 
Vorlage vom: 11.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der beigefügte Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende 
Schulen, Teilplan  2, Sekundar - und Förderschulen (ohne Primarstufe) 2022 -2027, wird zur 
Kenntnis genommen und in beiliegender Fassung in das Beteiligungsverfahren gegeben.  
 
2. Ausfertigungen des Entwurfs erhalten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens alle betroff e-
nen Schulen, Stadtelternbeirat und Stadtschüler*innenrat, alle in der Stadtver -
ordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten, die b e-
nachbarten Schulträger, die Jugendhilfe/Jugendamt sowie die Mitglieder der Schulkommi s-
sion.

- 2 - 
Anlagen: 20220511_Entwurf_SEP_TF Sekundarstufe_Gesamtdokument_mit_Anlagen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2022 
 
I. Entwurf des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, Teilplan 2, Sekundar - 
und Förderschulen (ohne Primarstufe) 2022 – 2027 
 
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) regelt die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen durch 
den Schulträger in § 145.  
 
Hiernach sind Schulentwicklungspläne innerhalb von 5 Jahren nach der Zustimmung durch das 
Kultusministerium auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen und -soweit erforderlich - fortzu-
schreiben. 
 
Aufgrund des enormen Umfangs und Umbruchs (Konversion) in der städtebaulichen Entwic k-
lung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, verbunden mit den ebenso umfangreichen gesel l-
schaftlichen Veränderungen sowie im Schulwesen (Beispiel Digitalisierung oder Ganztag), hat 
sich das Schuldezernat aufgrund des hohen Umfangs der zu behandelnden Themen dazu en t-
schieden, den Schulentwicklungsplan für allgemeinbildende Schulen in 2 Teilplänen - Primar-
bereich und Sekundarbereich - zu behandeln. 
 
Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen, 
Teilplan 2, Sekundar- und Förderschulen (ohne Primarstufe) 2022 - 2027 enthält entsprechend 
den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes die Ausweisung des gegenwärtigen 
und zukünftigen Schulbedarfs sowie von Schulstandorten. Das örtliche Bildungsangebot wird 
dargestellt und reflektiert. Der Plan liefert damit die Grundlagen für einen zweckentspreche n-
den Schulbau sowie den Rahmen für eine Standortentwicklungs- und Ausstattungsplanung bis 
zum Jahr 2027. Er versteht sich als Leitlinie für die Entscheidungsfindung zu den erforderl i-
chen schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen.  
 
Schließlich enthält der Schulentwicklungsplan (SEP) sowohl die langfristige Zielplanung des 
Schulträgers als auch die einzelnen Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der geplanten 
zeitlichen Verwirklichung.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zeichnet sich aus durch ein außergewöhnlich hohes Maß an 
Bevölkerungszuwachs und städtebaulicher Wohnverdichtung, welches im Entwurf des Schu l-
entwicklungsplans explizit in einem Kapitel behandelt und bezüglich der daraus resultierenden 
sozialen Infrastrukturbedarfe problematisiert wird. Die Folge - nämlich eine Vielzahl an not-
wendigen Schulerweiterungen und möglicherweise auch Neugründungen, also Organisationsa n-
trägen nach § 146 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) - wird im beigefügten Planungsent-
wurf konkret benannt und mit statistischen Daten unterfüttert. 
 
Seit Genehmigung des letzten Schulentwicklungsplans, eingegangen im Januar 2013, hat sich 
zudem der Schul- und Bildungsbereich stetig weiterentwickelt, insbesondere auch im Bereich 
der Grundschulen und Förderschulen. Zu nennen sind hier schwerpunktmäßig die Verstetigung 
inklusiver Beschulung und der Ausbau von Ganztagsangeboten sowie deren große Nachfrage.  
Weiterhin haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landesgesetzgebers zur Umse t-
zung inklusiven Unterrichts deutlich konkretisiert und es wird versucht durch das Instrument 
der Einführung und Organisation inklusiver Schulbündnisse (aktuell: Verordnung über die Au f-
gabe und Organisation der inklusiven Schulbündnisse VOiSB, vom 14.6.2019), einen verlässl i-
chen Arbeitsrahmen für die an Schule Beteiligten zu schaffen. 
           . . .

- 4 - 
Der Entwurf des Schulentwicklungsplans greift darüber hinaus weitere Angebote und Planu n-
gen auf. Zu nennen sind hier insbesondere der Ausbau und die Weiterentwicklung des Ganz-
tagsschulbereichs, womit der zunehmenden Bedeutung der schulischen Betreuungsangebote 
im Sinne qualitativer Schulentwicklung sowie der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf Rechnung getragen werden soll. 
 
Die aus dem umfassenden bisherigen Planungsprozess abgeleiteten Maßnahmen sind in den  
Kapiteln 4.9. sowie 5.7 und 6.1 des vorliegenden Entwurfs des Schulentwicklungsplans z u-
sammengefasst aufgeführt. 
 
II. Durchführung des Beteiligungsverfahrens 
 
Im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtung und zur möglichst breiten Berücksichtigung 
begründeter Interessenslagen wird der Entwurf des Schulentwicklungsplans in das Beteil i-
gungsverfahren gegeben.  
 
Nach der vom Magistrat beschlossenen Offenlegung wird der Entwurf den betroffenen Schulen, 
den anderen Fachplanungen sowie spezifischen schulischen und politischen Interessensvertre-
tern bekannt gegeben. Ferner wird die Abstimmung mit den umliegenden Schulträgern herbe i-
geführt. Der Entwurf wird zudem den Mitgliedern der Schulkommission zur Kenntnis gegeben, 
die hierzu erforderlichenfalls den Magistrat vor abschließender Beschlussfassung inhaltlich 
beraten. 
 
Bis zum 09.06.2022 können Anregungen und Bedenken zum Entwurf über das städtische 
Schulamt eingebracht werden, die anschließend gewertet und, soweit inhaltlich begründet, in 
die abschließende Fassung des SEP eingearbeitet werden.  
 
Diese wird anschließend dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur B e-
schlussfassung vorgelegt.  
 
Nach Zustimmung der städtischen Gremien erfolgt die Vorlage zur Genehmigung beim Hess i-
schen Kultusministerium. 
 
Darmstadt, 11.05.2022 
Plr- -40- kra/la 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Holger Klötzner 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 161

Orte (22)

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  • Rheinstraße 20a
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  • Bessunger Straße 77
  • Grenzallee 4
  • Hermannstraße 47
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  • Gabelsbergerstraße 4
  • Grillparzerstraße 33
  • Martin-Buber-Straße 32
  • Kranichsteiner Straße 84
  • Julius-Reiber-Straße 1
  • Kasinostraße
  • Nieder-Ramstädter Straße 120
  • Ludwigshöhstraße 105
  • Hochstraße 44
  • Heinrichstraße
  • Nußbaumallee 6
  • Marktplatz
  • Donnersbergring
  • Am Kapellberg 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0144
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00