Gesundes und klimagerechtes Wohnen in Köln – Wo steht Köln auf dem Weg zur „Klimawandelgerechten Metropole“?
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3520/2019 vom 19.11.2019
Stand: Am 23.01.2020 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Auszug 28.11.2019 AUG TOP 1.2 und 1.2.1 Anfrage klimawandelgerechte Metropole
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 07.01.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 28.11.2019 öffentlich 1.2 Gemeinsame Anfrage von SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke betreffend Gesundes und klimagerechtes Wohnen in Köln – Wo steht Köln auf dem Weg zur „Klimawandelgerechten Metropole“? AN/1161/2019 1.2.1 Beantwortung der Anfrage 3520/2019 SB Herr Becker merkt kritisch an, dass die Beantwortung unzureichend sei. Er bitte daher, die Sachstände zum Umsetzungsstand der Maßnahmen, insbesonde- re der 15 Schlüsselmaßnahmen und zum Gesamtprojekt mitzuteilen und nicht als Antwort zu erhalten, selbst in den Unterlagen von 2013 zu suchen. Er fragt, wie mit Dach- und Fassadenbegrünung in den Bebauungsplänen und Bauge- nehmigungen umgegangen werde, wie sich der Sachstand bei Gebäuden der stadteigenen und stadtnahen Betriebe darstelle und weshalb bei stadteigenen Gebäuden ausschließlich extensive Dachbegrünung ausgewählt werde, wie der Sachstand hinsichtlich Photovoltaik und Dachbegrünung bei Neubauten aussehe. Herr Becker regt an, dass die SPD-Fraktion die Anfrage (oder die Anfrage stellenden Fraktionen) noch mal konkretisiert und zur nächsten Sitzung einbringt. Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe schlägt vor, die Anfrage und die Beantwor- tung noch mal auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen. SE Frau Lange ist ebenfalls nicht mit der Beantwortung zufrieden. Sie bewerte das Konzept zur Klimawandelgerechten Metropole Köln von 2013 mit der Berücksichti- gung von Wärmeinseln und Frischluftschneisen in Flächennutzungs- und Bebau- ungsplänen sehr positiv. Wenn jedoch der Bauherr nicht kontrolliert werde, weil es im Rahmen des Bürokratieabbaus nicht gewünscht sei, frage sie sich, ob das wirklich funktioniere oder ob betroffene Kölner Bürgerinnen und Bürger Klagemöglichkeiten haben, wenn die Bauplanung nicht eingehalten werde. Beigeordneter Herr Dr. Rau weist auf Interessenkonflikte zwischen den unterschied- lichen städtischen Dienststellen hin. Er sagt eine genaue Beantwortung der im nächsten Ausschuss präzise gestellten Fragen zu. -
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 19.11.2019 3520/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Gesundes und klimagerechtes Wohnen in Köln – Wo steht Köln auf dem Weg zur „Klimawandelgerechten Metropole„?, AN 1161/2019 Im Ausschuss für Umwelt und Grün haben die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE um die Be- antwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wird es für Köln einen Entwicklungsplan oder ein Anpassungskonzept geben, wie in zahlreichen kleinen und großen Städten, z.B. Ludwigsburg, Berlin, München, Wien und Düs- seldorf, bereits erfolgt? Sollte ein solches nicht vorgesehen sein: Was sind die Gründe und wann wird die Verwaltung den für das 3. Quartal 2017 avisierten Sachstandsbericht zum Pro- jekt „klimawandelgerechte Metropole“ vorlegen? 2. In der Vorlage 2498/2019 zur Bürgereingabe „Kommunaler Insektenschutz“ führt die Verwal- tung aus, dass die Festsetzung von Begrünung von Flachdächern sowie die Begrünung von privaten Grünflächen und Tiefgaragen bereits die Regel bei der Neuaufstellung von Beba u- ungsplänen darstelle. Wurden dabei die Hinweise der Umweltverwaltung („Um eine entspre- chende Verdunstungskühlung zu schaffen, sind andere Formen der Dach- und Fassadenbe- grünung zu berücksichtigen.“, vgl. Beschlussvorlage 0982/2018) umgesetzt und wie wird nachgehalten, ob festgesetzte Maßnahmen auch tatsächlich realisiert werden? Werden Fest- setzungen in Bebauungsplänen auch für Fassadenbegrünung vorgenommen und wenn nicht, aus welchen Gründen? 3. Inwieweit wird die Verwaltung mit ihren eigenen Gebäuden ihrer Vorreiterrolle für Dach - und Fassadenbegrünung gerecht? Wir bitten um eine Darstellung des Sachstands zur Gebä u- debegrünung für Bestandsgebäude sowie Neubauten in Planung. Hierbei soll ausgeführt wer- den, ob boden– oder wandgebundene Fassadenbegrünungen Systeme und intensive oder ex- tensive Dachbegrünungen realisiert wurden bzw. geplant sind. 4. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten einer Kombination von Begrünung mit Photovoltaik oder Solarthermie geprüft? Welche Ergebnisse liegen hierzu vor? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, im Rahmen der Bauleitplanung den Bau von Pho- tovoltaik- und Solarthermie-Anlagen durch Festsetzungen zu forcieren und wird von diesen Möglichkeiten bereits aktuell Gebrauch gemacht? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1. 2 Die Stadt Köln hat gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) Ergebnisse in dem Stadtklimaprojekt „Klimawan- delgerechte Metropole Köln“ erarbeitet, um Aussagen über Umfang und Art der zukünftig zu erwa r- tenden Veränderungen des Stadtklimas zu treffen. Dabei waren die Themenbereiche „Wärme - und Hitzebelastung“ sowie „Starkniederschlag - Belastung des Kanalnetzes“ von besonderer Bedeutung. Der Ergebnisbericht wu rde am 09.10.2013 der Öffentlichkeit und der Kölner Politik vorgestellt. Der „LANUV-Fachbericht 501: Klimawandelgerechte Metropole Köln - Abschlussbericht“- steht unter den angegeben Adressen zum Downloaden bereit. Im Rahmen des Projektes wurden aus den Ergebnissen Handlungsempfehlungen für die zukünftige, klimaangepasste Stadtentwicklung formuliert. Der Bericht beschreibt Planungsempfehlungen in den Handlungsfeldern Stadtentwicklung- und Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Mobilität und Verkehr, Wasser, Boden, Gesundheit und Biotop - und Artenschutz. Der Schlussteil der Studie stellt Maßnahmenvorschläge in allen genannten Handlungsfeldern dar. Eine zusätzliche Darstellung dieser Maßnahmen in einem weiteren Konzept ist nicht erforderlich. Der Fokus liegt nun auf der Um- setzung von Maßnahmen. Konzepte von anderen Städte sind weder inhaltlich noch in ihrer Komplexität vergleichbar mit der in Köln vorliegenden Studie „Klimawandelgerechte Metropole Köln“. Die Kölner Studie geht zudem über eine reine Darstellung von Einzelmaßnahmen hinaus. Hier wurden auf Grundlage einer Bestandsauf- nahme 15 Schlüsselmaßnahmen in verschiedenen Handlungsbereichen abgeleitet. Da das Themenfeld Klimawandelanpassung eine Querschnittsaufgabe ist, erfolgt eine Vernetzung der Beteiligten durch ämterübergreifende Arbeitsgruppen. Hierüber wurde regelmäßig berichtet (s. Mitteilungen 2688/2017 und 1081/2017). Weitere Mitteilungen erfolgten dann kontinuierlich im laufen- den Umsetzungsprozess (z.B. 0982/2018). Die Umweltverwaltung hat die Projekte „GRÜN hoch 3“ zur Begrünung von Dächern, Fassenden und Höfen, sowie das Forschungsvorhaben „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter f ür die Stadt Köln“ zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die vulnerable Betroffenheitsgruppe initiiert. Zudem nimmt sie an dem Forschungsprojekt „i Resilience -soziale Innovation und intelligente Stadtinfrastruktur für die resiliente Stadt der Zukunft“ teil, um die Beteiligungsformate für das gesunde Leben der Bürgerin- nen und Bürger in der Stadt im Klimawandel zu erproben. Die eingangs genannten Projektergebnisse sind Basis für Anlagepläne für den Flächennutzungsplan. Ziel ist die Zuordnung und Verwer tung der allgemeinen Planungsempfehlungen in die planerischen Vorgaben des Flächennutzungsplans (FNP) und die Übernahme in die aus dem FNP entwickelten Bebauungspläne. Die Umweltverwaltung hat die Planungshinweiskarte Hitze etabliert, welche klimaaktive F reiflächen und belastete Siedlungsgebiete aufzeigt. Zudem existiert eine interaktive Karte der Stadtentwäss e- rungsbetriebe Köln zur Identifikation von überschwemmungsgefährdeten Bereichen im Stadtgebiet. Beide Karten werden bspw. bei der Aufstellung von Bau leitplänen berücksichtigt. Die Umweltverwal- tung bringt den Belang Klimawandelanpassung in alle Entwicklungs- und Planverfahren ein. Belange der Klimawandelanpassung laufen oft der Siedlungsentwicklung mit der Schaffung neuer Wohnbau- flächen entgegen und unt erliegen der Abwägung. In wie weit dem Belang der „Anpassung an den Klimawandel“ vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes eine höhere Bedeutung be i- gemessen wird, unterliegt der abschließenden Abwägung der zuständigen Gremien. Hier ist nicht nur die klimawandelgerechte Bauausführung gefragt, sondern auch die konsequente Freihaltung klimaak- tiver Flächen, Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten von Bebauung/ Versiegelung. Zu 2. Die Beantwortung der Unterfragen zu den Festsetzungen in Bebauungsplänen wird in Frage 5 be- antwortet. 1 http://www.stadt-koeln.de/3/umwelt/klima/klimaw andel/07145/ bzw .: https://www.lanuv.nrw.de/index.php?id=37 3 Weiterhin wird gefragt, wie nachgehalten wird, ob festgesetzte Maßnahmen auch tatsächlich realisiert werden. Sämtliche Festsetzungen eines Bebauungsplans, welcher eine Satzung darstellt und somit Gese t- zescharakter hat, sind von jedem Bauherrn ohne weitere Aufforderung selbstständig und selbstve r- antwortlich einzuhalten. Insbesondere mit der Bauordnung (BauO) NRW 2000 wurde mit dem au s- drücklichen Ziel des Bürokratieabbaus der Abbau staatlicher Bauaufsicht in der BauO NRW vorg e- nommen bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und die daraus hervorgehende e i- genständige Pflichteinhaltung von Bauherren. Diese gesetzgeberische Intention besteht bis heute fort. Das brachte auch mit sich, dass die Bauaufsi chtsbehörde in vielen Verfahren ausdrücklich nach dem Gesetz von der unabdingbaren Pflicht auf eine örtliche Besichtigung während der laufenden Bauaus- führung und auch zum Ende der reinen Bauphase befreit ist. Selbst wenn die Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung nach der Fertigstellungsanzeige gemäß BauO NRW vornimmt, ist das ein Zei t- punkt, in welchem nur die reinen Bauerstellungstätigkeiten beendet sind. Die tatsächliche Realisi e- rung einer nach dem Bebauungsplan erforderlichen Dach - bzw. Fassadenbegrünung ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht testierbar, da die tatsächliche Realisierung erst viel später erfolgt. Dann aber ist das beim Bauaufsichtsamt nach der BauO NRW geführte Verfahren längst beendet und we- der Pflicht noch Ressource für eine weitere örtliche Nachschau vor Ort vorhanden. Zu 3. Extensive Dachbegrünungen sind mittlerweile für Flachdächer in den Bebauungsplänen vorgeschrie- ben und daher genehmigungsrelevant – also werden grundsätzlich alle Neubauflachdächer begrünt. Fassadenbegrünungen wurden bisher in Schulbauten noch nicht realisiert. Die Verwaltung hat bisher in und an den nachfolgend aufgeführten städtischen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen durchgeführt oder diese sind vorgesehen. Stadtbezirk 1: 1. Schulgebäude Palmstraße und Neubau der igis Sekundarstufe II am Severinswall 40/40a: Das Dach wird gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung nach DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie extensiv begrünt und eine Photovoltaikanlage gemäß den Vorgaben der Energieleitlinie ist vorgesehen. 2. Schulgebäude Frankstraße: Es ist eine extensive Dachbegrünung des Brückenbauwerkes vorgesehen. 3. Berufskolleg Wormser Straße/Zugweg: Das Dach wird extensiv begrünt. 4. Hansa-Gymnasium: Im Baufeld B wurde auf Grund der Anpassung an das denkmalgeschüt- ze Gebäude keine Dachbegrünung vorgesehen. Die Fassadenbegrünung (wilder Wein) wurde zur Kompensation gewählt und bereits realisiert. Für eine Photovoltaikanlage sind die einzel- nen Dachflächen zu klein. Im Baufeld A wird eine Photovoltaik-Anlage erstellt werden. Stadtbezirk 2: 1. Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule Mainstraße 75: Das Schuldach wird begrünt. Auf dem Sporthallendach und auf Bereichen des Schuldaches wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Stadtbezirk 3: 1. Schulgebäude Zusestraße: Der Bebauungsplan regelt die Gebäudehöhe und lässt keine in- tensive Dachbegrünung zu. Eine extensive Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage ge- mäß den Vorgaben der Energieleitlinie sind vorgesehen. 2. Erweiterungsneubau der Schule Unter Linden: Das Dach wird gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung als extensives Gründach nach DIN 18531 und nach der Flachdach- richtlinie begrünt. Außerdem ist gemäß den Vorgaben der Energieleitlinie eine Photovoltaikan- lage vorgesehen. 3. Grundschule Adlerstraße 13: Das Dach wird extensiv begrünt. Stadtbezirk 4: 1. Sporthalle Görlinger Zentrum 45: Das Dach wird begrünt. 4 2. Albertus-Magnus-Gymnasium Ottostraße 87: Das Dach wird begrünt. 3. Berufskolleg Ehrenfeld Weinsbergstraße 72 / Piusstraße 85: Es ist eine Dachbegrünung vorgesehen. Stadtbezirk 5: 1. Erweiterung des Barbara-von-Sell-Berufskollegs Niehler Kirchweg: Eine extensive Dach- begrünung mit zusätzlicher Photovoltaik-Anlage sind auf einer Dachfläche vorgesehen. 2. Edith-Stein-Realschule Niehler Kirchweg: Die Planung steht noch nicht fest, wird aber vo- raussichtlich ähnlich wie beim Barbara-von-Sell-Berufskolleg aussehen. 3. Dreikönigsgymnasium Escher Straße: Auf dem Mensa-Aufbau ist eine extensive Begrü- nung vorgesehen. Im Bereich der G9-Aufstockung ist eine Photovoltaikanlage vorzusehen. Ob dort auch eine Begrünung möglich ist wird noch statisch geprüft. 4. Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystr. 2: extensive Begrünung des Sporthallen- dachs, circa 1.500 m², Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauptgebäudes, 127 Module mit einer Leistung von circa 90 kWp. Stadtbezirk 6: 1. Heinrich-Mann-Gymnasium Fühlinger Weg 4: Das Dach wird begrünt. 2. Städtische Kindertagesstätte Marienstraße 108: Es ist eine Dachbegrünung vorgesehen. 3. Städtische Kindertagesstätte Rochusstraße 145: Es ist eine Dachbegrünung vorgesehen. Stadtbezirk 7: 1. Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg: Das Dach wird gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung als extensives Gründach nach DIN 18531 und nach der Flachdachrichtlinie begrünt. Außerdem ist gemäß den Vorgaben der Energieleitlinie eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Stadtbezirk 8: 1. Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg, Westerwaldstr. 92: Dachbegrünung in Kombination mit einem Solardach: Es handelt sich um eine extensive Begrünung vermutlich aus dem Herstel- lungsjahr der Schule (2000). 2. Grundschule Fußfallstraße: Im Zuge von Verbesserungsmaßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz des Klassentraktes ist vorgesehen, das vorhandene Pultdach aufzudoppeln und mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Dies ist zurzeit in Prüfung (Statik, Denkmalschutz). Alternativ ist angedacht, die Aufdoppelung als extensive Begrünung vorzusehen. 3. Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg: Bei der Dachsanierung wird zum Schutz der Abdichtung infolge des geringen Gefälles vorgeschlagen, eine extensive Dachbegrünung vor- zusehen. Gefordert ist eine Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik. Stadtbezirk 9: 1. Turnhalle Dellbrücker Hauptstraße: Das Dach wird extensiv begrünt. Zu 4. Seit Ende 2017 sehen die städtischen Energieleitlinien zum Thema Photovoltaik und Dachbe-grünung bei Neubauten folgendes vor: Die Möglichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen mit Dach- begrünung sind zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen umzusetzen. Bei allen Neubauplanungen wird dies als Anforderung zur Umsetzung der Energieleitlinien durch das Energiemanagement eingebracht. Abgesehen von den unter 3. genannten Fällen wurde eine Kombi- nation beider Möglichkeiten bisher noch nicht umgesetzt. In vielen Fällen ist entweder die Begrünung oder das Aufbringen einer Photovoltaikanlage aus Denkmalschutzgründen nicht zulässig. Zu 5. 5 Der Klimaschutz ist einer von vielen nach dem Baugesetzbuch zu berücksichtigenden Belangen bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Zu den Bauleitplanverfahren gehört generell ein Umweltbericht, in dem alle Umweltbelange ermittelt und geprüft werden. Es obliegt dem Rat der Stadt Köln im weiteren Verfahren in seiner abschließenden Entscheidung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans, wie er die einzelnen B elange wertet und wie sich damit die Abwägung „der öffentlichen und der privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht“ im Ergebnis darstellt. In den Musterfestsetzungen des Stadtplanungsamtes sind folgende mögliche Regelungen zur Solar- energie aufgenommen: - Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA) sind mit einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243 / NB6244) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sind Dachterrassen und techni- sche Aufbauten, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind. Photovolta i- kelemente sind über der Dachbegrünung zulässig. - Sonnenkollektoren und Solarzellen müssen bei geneigten Dachflächen (> 5 Grad) mit dersel- ben Neigung wie die Dachflächen errichtet werden. - Sonnenkollektoren und Solarzellen auf Flachdächern müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten. Bei diesen Festsetzungen handelt es sich um gestalterische Festsetzungen, die sicherstellen sollen, dass Solaranlagen sich ins Stadtbild einpassen. Zudem soll klargestellt werden, dass sich Photovolta- ik und Dachbegrünung nicht ausschließen. Festsetzungen zu Photovoltaik - und Solarthermie-Anlagen, die eine Nutzung von diesen Anlagen vorschreiben, erfolgen in B-Plänen aus rechtlichen Gründen derzeit nicht. Regelungen im städtebauli- chen Vertrag oder Durchführungsvertrag sind derzeit üblicherweise eb enfalls nicht vorgesehen. Die Realisierung von Photovoltaik- und Solarthermie im Gebäudebereich werden über das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) bei der Vorh a- benumsetzung gefördert. Am 14. Februar 2019 hat der Rat der Stadt Köln das Maßnahmenprogramm KölnKlimaAktiv 2022 beschlossen, dass nach dem Klimanotstandsbeschluss des Rates vom 09.07.2019 für das Jahr 2030 weiterentwickelt werden soll. Im Bereich Stadtplanung sieht das Programm u.a. die Erarbeitung von Klimaschutzleitlinien vor. Klimaschutzmaßnahmen sollen frühzeitiger und umfassender in Verfahren der Stadtplanung einfließen und Vorhabenträger/innen für das Thema sensibilisiert werden, um Kl i- maschutzmaßnahmen zu initiieren. Im Rahmen des Leitlinienprozesses soll u.a. geprüft werden, wie sich Energiekonzepte zur Optimierung der Energiebilanz von Neubauprojekten nutzen lassen, und unter welchen Voraussetzungen zukünftig etwa Regelungen zu Photovoltaik - und Solarthermie- Anlagen in Bauleitplanverfahren, wie sie etwa in Tübingen oder Waiblingen erfolgen, ermöglicht wer- den können. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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02.12.2019
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
05.12.2019
TOP 17.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.01.2020 zuletzt
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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