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V/0304/2024

Mauritzstraße - Busonderfahrstreifen zwischen Winkelstraße und Eisenbahnstraße

Vorlagen 08.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 05.06.2024, TOP 5.9

Anlage A

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Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1798 Zeichen

Anlage A zur V/0304/2024 
Kurzüberblick 
Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Mauritzstraße zwischen Winkelstraße und  
Eisenbahnstraße. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“  
verfolgt. 
 
Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Linienbusverkehrs in einem sowohl durch  
den motorisierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 5.500 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Beeinflussbarkeit der Finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Maßnahme stärt den Linienbusverkehr als Teil des Umweltverbundes und trägt damit zu mit-
tel- und langfristigen Klimaschutzzielen bei. Die Maßnahme stärkt gleichermaßen das Gemein-
wohl im Kontext der Daseinsvorsorge.

Lageplan

346 Zeichen

III
IVI14 a1616
252929
IV24
Mauritzstraße
334407
60
Winkelstraße27IPromenade
60
455
VKZ
temporäreLade-/LieferzoneAnfangEnde
Plot 02.05.2024
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
11-April 2024RevermannApril 2024HechtMauritzstraßeEinrichtung BussonderfahrstreifenPlot 02.05.2024

Beschlussvorlage

3705 Zeichen

V/0304/2024 
V/0304/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Mauritzstraße - Busonderfahrstreifen zwischen Winkelstraße und Eisenbahnstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Mauritzstraße zwischen Winkel-
straße und Eisenbahnstraße wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 5.500 € entstehen. 
Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2024 5.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Marengw a 
Telefon: 492-6600 
Marengw a@stadt-
muenster.de 
 
Herr Rüller 
Telefon: 492-6920 
Rueller@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0304/2024 
Begründung: 
 
Im Bestand weitet sich die südliche Fahrbahn der Mauritzstraße ab der Einmündung Winkelstraße in 
vier Fahrstreifen auf.  Im Aufstellbereich der Mauritzstraße vor dem Knotenpunkt mit der Fürstenberg-
straße/Eisenbahnstraße/Warendorfer Straße sind zwei Rechtsabbiegestreifen, ein Geradeaus-
Fahrstreifen und ein Geradeaus/Rechtsabbiegestreifen vorhanden.  
 
Die aktuelle Planung sieht vor, den rechten der beiden Rechtsabbiegestreifen als Bussonderfahrstrei-
fen einzurichten.  
 
Aus den Erfahrungen der Verkehrsführung während der Baumaßnahme der Stadtnetze im März/April 
2024 hat sich gezeigt, dass es bei den derzeit auftretenden Verkehrsstärken in einigen Fällen zu 
Rückstauerscheinungen im motorisierten Individualverkehr (MIV) kommt, die die Einfahrt in den Bus-
sonderfahrstreifen durch die Busse behindern. Die während der Baumaßnahme gemachten Erfah-
rungen reichen noch nicht aus, um eine belastbare Entscheidung zur dauerhaften Einrichtung zu tref-
fen. Daher werden die Ummarkierungen zunächst mittels einer Gelbmarkierung umge setzt und die 
Situation weiter beobachtet. Sobald die Effekte ausgewertet sind, wird die Maßnahme bald möglichst 
verstetigt.  
 
In den Hauptverkehrszeiten kann für den Bus so ein Fahrtzeitgewinn erzielt werden, da alle zufahren-
den Busse den für sie „reservi erten“ Rechtsabbieger innerhalb eines LSA-Umlaufes passieren kön-
nen. Bei diesem Maßnahmenansatz ist noch zu prüfen, wie die Lieferverkehre für die Bereich Alter 
Steinweg / Mauritzstraße sinnvoll integriert werden können. In diesem Kontext kann auch eine zeitlich 
beschränkte Ausweisung des Bussonderfahrstreifens ausschließlich während der Hauptverkehrszeit 
einen Lösungsansatz darstellen. Hier würden dann vergleichbar zur Friedrich-Ebert-Straße Sensoren 
zu Überwachung zum Einsatz kommen. 
 
Die Maßnahmenumsetzung erfolgt anpassbar und revidierbar, sodass auf Basis der vor Ort gemach-
ten Erfahrungen eine optimale Lösung eingerichtet werden kann. 
 
Insgesamt profitieren mehr als 400 Fahrten des Stadtbusverkehrs mit ca. 12.000 Fahrgästen pro 
Werktag sowie mehrere Regionalbuslinien von dieser Maßnahme. 
 
Die geplante Maßnahme ist mit der Umbaumaßnahme zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle in 
Höhe Alter Steinweg/Winkelstraße kompatibel (V/0274/2023). 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Lageplan

Beratungsverlauf (2)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mauritzstraße
  • Winkelstraße
  • Eisenbahnstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Warendorfer Straße
  • Alter Steinweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0304/2024
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2024
Erstellt
29.04.2024 12:13