V/0304/2024
Mauritzstraße - Busonderfahrstreifen zwischen Winkelstraße und Eisenbahnstraße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0304/2024 Kurzüberblick Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Mauritzstraße zwischen Winkelstraße und Eisenbahnstraße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ verfolgt. Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Linienbusverkehrs in einem sowohl durch den motorisierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 5.500 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der Finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahme stärt den Linienbusverkehr als Teil des Umweltverbundes und trägt damit zu mit- tel- und langfristigen Klimaschutzzielen bei. Die Maßnahme stärkt gleichermaßen das Gemein- wohl im Kontext der Daseinsvorsorge.
Lageplan
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III IVI14 a1616 252929 IV24 Mauritzstraße 334407 60 Winkelstraße27IPromenade 60 455 VKZ temporäreLade-/LieferzoneAnfangEnde Plot 02.05.2024 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 11-April 2024RevermannApril 2024HechtMauritzstraßeEinrichtung BussonderfahrstreifenPlot 02.05.2024
Beschlussvorlage
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V/0304/2024 V/0304/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Mauritzstraße - Busonderfahrstreifen zwischen Winkelstraße und Eisenbahnstraße Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zur Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Mauritzstraße zwischen Winkel- straße und Eisenbahnstraße wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 5.500 € entstehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2024 5.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 15.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Marengw a Telefon: 492-6600 Marengw a@stadt- muenster.de Herr Rüller Telefon: 492-6920 Rueller@stadt-muenster.de - 2 - V/0304/2024 Begründung: Im Bestand weitet sich die südliche Fahrbahn der Mauritzstraße ab der Einmündung Winkelstraße in vier Fahrstreifen auf. Im Aufstellbereich der Mauritzstraße vor dem Knotenpunkt mit der Fürstenberg- straße/Eisenbahnstraße/Warendorfer Straße sind zwei Rechtsabbiegestreifen, ein Geradeaus- Fahrstreifen und ein Geradeaus/Rechtsabbiegestreifen vorhanden. Die aktuelle Planung sieht vor, den rechten der beiden Rechtsabbiegestreifen als Bussonderfahrstrei- fen einzurichten. Aus den Erfahrungen der Verkehrsführung während der Baumaßnahme der Stadtnetze im März/April 2024 hat sich gezeigt, dass es bei den derzeit auftretenden Verkehrsstärken in einigen Fällen zu Rückstauerscheinungen im motorisierten Individualverkehr (MIV) kommt, die die Einfahrt in den Bus- sonderfahrstreifen durch die Busse behindern. Die während der Baumaßnahme gemachten Erfah- rungen reichen noch nicht aus, um eine belastbare Entscheidung zur dauerhaften Einrichtung zu tref- fen. Daher werden die Ummarkierungen zunächst mittels einer Gelbmarkierung umge setzt und die Situation weiter beobachtet. Sobald die Effekte ausgewertet sind, wird die Maßnahme bald möglichst verstetigt. In den Hauptverkehrszeiten kann für den Bus so ein Fahrtzeitgewinn erzielt werden, da alle zufahren- den Busse den für sie „reservi erten“ Rechtsabbieger innerhalb eines LSA-Umlaufes passieren kön- nen. Bei diesem Maßnahmenansatz ist noch zu prüfen, wie die Lieferverkehre für die Bereich Alter Steinweg / Mauritzstraße sinnvoll integriert werden können. In diesem Kontext kann auch eine zeitlich beschränkte Ausweisung des Bussonderfahrstreifens ausschließlich während der Hauptverkehrszeit einen Lösungsansatz darstellen. Hier würden dann vergleichbar zur Friedrich-Ebert-Straße Sensoren zu Überwachung zum Einsatz kommen. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt anpassbar und revidierbar, sodass auf Basis der vor Ort gemach- ten Erfahrungen eine optimale Lösung eingerichtet werden kann. Insgesamt profitieren mehr als 400 Fahrten des Stadtbusverkehrs mit ca. 12.000 Fahrgästen pro Werktag sowie mehrere Regionalbuslinien von dieser Maßnahme. Die geplante Maßnahme ist mit der Umbaumaßnahme zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle in Höhe Alter Steinweg/Winkelstraße kompatibel (V/0274/2023). In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Mauritzstraße
- Winkelstraße
- Eisenbahnstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Warendorfer Straße
- Alter Steinweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0304/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2024
- Erstellt
- 29.04.2024 12:13