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KOMM-AN

Mitteilung Ausschuss 1725/2018 vom 08.06.2018

Stand: Am 14.06.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 08.06.2018 1725/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 11.06.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 KOMM-AN Der Rat hat am 03.05.2018 die Dringlichkeits-Entscheidung des Hauptausschusses vom 09.04.2018 genehmigt, welcher einen Beschluss zu „KOMM-AN NRW - Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ gefasst hat. Dieser wird hiermit dem Integrationsrat zur Kenntnis gegeben. Anlage: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates. Gez. Dr. Rau
  • Anlage 1 - 0533_2018 Vorabauszug aus der Niederschrift des Rates

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    Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 23.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates vom 03.05.2018 öffentlich 18.1 KOMM-AN 0533/2018 Beschluss des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtischen Förderantrag zur Fortsetzung des Programmes des Landes NRW „KOMM-AN NRW - Programm zur Förde- rung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ fristgerecht und künf- tig laufend für die mögliche Förderhöchstdauer, derzeit bis Ende 2022, zu stel- len. 2. Zur Finanzierung des Antrages für das Programm „KOMM-AN NRW - Pro- gramm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ wird ein zahlungswirksamer Mehraufwand im Teilergebnisplan 0504, Freiwilli- ge Soziale Leistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 20.000 € sowie bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zunächst für die Haushaltsjahre 2018 - 2022 von ins- gesamt auf Antrag zu erwartenden 387.972 € jährlich eingestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in gleicher Höhe im Haushaltsjahr 2018 ff im glei- chen Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen, durch die Zuwendungen des Landes. Sollte die bisherige und für 2018 zugesagte Höchst-Fördermittelhöhe von 387.972 € in den Jahren ab 2019 geringer ausfallen, werden Fach- und Fi- nanzausschuss über eine Mitteilung informiert und es wird ggf. ein neuer Ratsbeschluss eingeholt. 3. Zur Durchführung des Programmes (vorbehaltlich der entsprechenden Förde- rung) für die Laufzeit des Programms sowie für die nachrangige Abwicklung des Programmes (längstens bis 31.12.2023) beschließt der Rat die weitere Verlängerung von 2,0 befristeten Planstellen in der Bewertung S 17 TVöD- SuE zur Erledigung von sowohl (sozial) pädagogischen Aufgaben als auch von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung. 4. Ab 2019 entsteht ein Fehlbetrag durch ungedeckte Personalkosten in Höhe 66.668 €, ab 2020 ff. in Höhe von 66.668 € zuzüglich entsprechender Anpas- sungen, der den städtischen Gesamthaushalt belastet und das Haushaltsdefi- zit weiter verschlechtert. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeits- entscheidung des Hauptausschusses. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.

Beratungsverlauf

  1. 11.06.2018

    Integrationsrat

    TOP 5.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.06.2018 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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