V/0654/2015
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2014 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2014 und Rückgewährung
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Beschlussvorlage
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V/0654/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2014 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2014 und Rückgewährung Beratungsfolge 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäft s- jahr 2014 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis genommen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2014 der Wirtsch aftsförde- rung Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 24.04.2015 der uneingeschränkte Be- stätigungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münster GmbH für das Geschäft s- jahr 2013, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 35.561.140,73 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 1.735.790,82 € wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag von 1.735.790,82 € wird durch eine Entnahme aus der Kap i- talrücklage ausgeglichen. Vorlagen-Nr.: V/0654/2015 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 20.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0654/2015 d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12 .2015 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Par t- ner, Münster, beauftragt. 4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung festzustel- len, dass die für das Geschäftsjahr 2014 vorgesehene Kapitaleinlage der a. Festbetragseinlage III in Höhe von 6.999,75 € b. Festbetragseinlage IV in Höhe von 3.636,00 € nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2015 einzusetzen ist. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH erlassenen Betrauungsakt a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r- brauchten Kapitaleinlagen für 2014 von insgesamt 10.635,75 € für eine Anpassung der Kapitaleinlagen des Jahres 2015 ein zusetzen und zunächst nicht rückzuzahlen sind b) und die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 2014 festgestellten nicht ve r- brauchten Einlagen für 2014 von insgesamt 67.800,24 € sowi e die in der Gesel l- schafterversammlung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlu s- ses für 2014 festgestellten nicht verbrauchten Einlage n für 2014 von insgesamt 20.099,30 € - mithin in der Gesamtsumme 87.899,54 € - an die Stadt Münster z u- rück zu gewähren sind und in 2015 von der Wirtschaftsförderung Münster an die Stadt Münster zurückgezahlt werden. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: Dem Jahresabschluss 2014 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaft s- prüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner am 24. April 2015 der uneingeschränkte Bestät i- gungsvermerk erteilt. Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2014: Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) schließt das Geschäftsjahr 2014 mit einem Ja h- resfehlbetrag in Höhe von 1.736 T€ ab. Damit unterschreitet sie das im Wirtschaftsplan 2014 prog- nostizierte Defizit um 165 T€. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um 139 T€. Dies ist vornehmlich auf die gestiegenen Umsatzerlöse zurückzuführen. Die WFM verkaufte im Ja hr 2014 aus eigenem Bestand sechs Grundstücke (2013: sechs) mit e i- nem Volumen von 50.963 m² (2013: 26.263 m²). Das Ergebnis für das Grundstücksgeschäft insge- samt verbesserte sich gegenüber 2013 spürbar. Hieraus wurden Umsätze in Höhe von 3,1 Mio. € nach 1,8 Mio. € im Vorjahr erzielt. Demgegenüber standen um 280 T€ geringere sonstige betriebli- che Erträge, die vor allem auf gesunkene Provisionserträge und niedrigere Kostenerstattungen zurückzuführen sind. Ergebnisbelastend wirken sich Rückzahlungsverpflichtun gen für nicht a b- zugsfähige Vorsteuern in Höhe von 146 T€ - davon Nachzahlungen für Vorjahre 111 T€ - aus. Im Lagebericht wird dargestellt, dass die WFM das Jahr 2014 unter strukturpolitischen Gesichts- punkten insgesamt erfolgreich ab geschlossen hat. So wur de in vier der zwölf Ja hresergebnis- Kategorien ein Allzeithoch erreicht und in einer weiteren Kategorie der Durchschnittswert der ve r- gangenen fünf Jahr übertroffen. Ausblick: - 3 - V/0654/2015 Für das Jahr 2015 wird mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 569 T€ gerechnet. Dies ist auf ein einzelnes, sehr werthaltiges Grundstücksgeschäft zurückzuführen, das bereits in 2014 b e- urkundet wurde und im Jahr 2015 kassenwirksam wird. In den Folgejahren wird die WFM vorau s- sichtlich wieder Fehlbeträge ausweisen. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 201 4 in den Anlagen 1 bis 3 en t- nommen werden. Beratung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 27 . Mai 2015 die in Beschlusspunkt 3 dargestellten Punkte beraten und beschlossen. Zu Beschlusspunkt 4: Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 06/2015 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wieder gegeben werden: Die Übernahme von Aufgaben der all gemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europä i- schen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen I nteresse (kurz: DAWI). Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilferechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses de r EU - Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festg elegten Voraussetzungen erfüllt und insbesondere, dass die Unternehmen ke inen höheren Ausgleich e r- halten, als in Artikel 5 vorgesehen. Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen sind. Zur Festste l- lung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Übe r- kompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, di e- ser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist. Um diesen Prozess für die WFM zu strukturieren, hat die Gesellschafterversammlung - nach Vor- beratung durch den Aufsichtsrat (vgl. Vorlage Nr. 18/2013, Beschlusspunkt 1c) - den „Grundsätzen zur Führung und Entwicklung von Kapitaleinlagen“ einschließlich des besonderen Feststellungsbe- schlusses im Sinne des § 5c.1 des Gesellschaft svertrages der WFM per Umlaufbeschluss vom 27.02.2014 zugestimmt. Danach wird im Fall einer nicht verbrauchten Kapitaleinlage die festgestellte Überkompensation ohne Gewinn - und Verlustrelevanz in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter gebucht, in Höhe der jeweils nicht verbrauchten Kapitaleinlage eine Anpassung der jeweiligen Kap i- taleinlage im nachfolgenden Geschäftsjahr vorgenommen, die Überkompensation jeweilig nach Thema, Geschäftsjahr und Summe der K apitaleinlage von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesell - schafterversammlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorgaben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapita l- einlagetopf gebuchten Einnahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzi n- sung auf die eingezahlte Kapitaleinlage je Festbetrag. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung wird von der EU-Kommission für jedes Jahr vorgegeben. Im Jahr 2014 wurd en die „Veranstaltungsbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (III) und die „Grundstücksbezogene beschränkte Festbetragseinlage“ (IV) nicht vollständig verbraucht. Nach - 4 - V/0654/2015 Berechnung des Steuerberaters der WFM liegt die Überkompensation nach Abzug der Eigenk api- talverzinsung (1,44 %) bei folgenden Werten: Festbetragseinlage Überkompensation (in €) Überkompensation (in %) III 6.999,75 € IV 3.636,00 € Summe 10.635,75 € 0,08 % Bezogen auf die Summe aller von der WFM erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2014 (1.390.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. Dieser Betrag ist daher in das Geschäftsjahr 2015 zu übertragen und sodann von dem für di e- sen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2015 abzuziehen. Damit erfüllt die Gesellschaft die nach Art. 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vorgesehene Übertragungspflicht und ermöglicht die Beobachtung der weiteren Entwicklung beider Einlagentöpfe. Erst nach Ablauf des Beobachtungsjahres (hier: 2015) kann im Jahr 2016 im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 abschließend festgestellt we r- den, ob die zu beobachtende Su mmenentwicklung eine Überkompensation im beihilferechtlichen Sinne darstellt. Zu Beschlusspunkt 5: Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die Beschlüsse über die Feststel- lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2014bereits gefasst. Die Summe der in den Beteiligungen der Wirtschaftsförderung festgestellten Beträge an nicht ve r- brauchten Kapitaleinlagen in Höhe von rund 88 T€ ist der Stadt Münster im Rahmen des von ihr erlassenen Betrauungsaktes für die Wirtschaftsförderung Münster, der sich auch auf die Beteil i- gungen erstreckt, zurück zu gewähren, da mit den hier festgestellten Beträgen der Überkompensa- tion der durchschnittliche jährliche Ausgleich um mehr als 10% überschritten wird. Die bei der Wirtschaftsförderung selbst festgestellten Beträge der Überkompensation liegen deutlich unter 10% des durchschnittlichen jährlichen Ausgleich und i st insofern zunächst auf das Geschäftsjahr 2015 zu übertragen und von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kap i- taleinlage abzuziehen. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2014 Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2014 Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0654/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37