3749/2018
Trinkwasserversorgung in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 15.11.2018 3749/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 Trinkwasserversorgung in Köln hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln (AN1556/2018) vom 06.11.2018 Vor dem Hintergrund von Energiewende und Klimawandel und den sich daraus ergebenden Herausforderungen und eines zur Versorgungssicherheit der Stadt Köln ggf. no twendigen Anpassungsbedarfs bittet die Fraktion DIE LINKE zur Thematik „Trinkwasserversorgung in Köln“ um Beantwortung folgender Fragen im Ausschuss für Umwelt und Grün. 1) Wie lange wäre unsere Wasserversorgung unter Berücksichtigung des für die jeweilig e Jahreszeit zu erwartenden Durchschnittsverbrauches, bei gleichbleibenden Niederschlägen (39mm/ Monat) noch sichergestellt? 2) Wie hoch muss der durchschnittliche Jahresniederschlag im Einzugsgebiet unserer Grundwasserströme sein um eine auskömmliche Versorgung der Stadt mit Grundwasser zu gewährleisten? 3) Gibt es seitens des Wasserversorgers, bzw. der Verwaltung Pläne zur Reduzierung des Wasserverbrauches und welche Einsparungen wären dabei durch welche Maßnahmen zu erzielen? 4) Welche Effekte wären f ür den Grundwasserhaushalt zu erwarten, sofern das Oberflächenwasser von Gebäuden und Grundstücken im Kölner Stadtgebiet ausnahmslos versickerte? 5) Welche konkreten Pläne zur Bevorratung bestehen seitens des Versorgers, bzw. zur Förderung der privaten Wasserbevorratung zum Beispiel in Zisternen? Die Verwaltung hat hierzu die RheinEnergie AG um Beantwortung gebeten. Die Antwort der RheinEnergie AG lautet wie folgt: „Zu 1: Das Grundwasserdargebot in der Kölner Bucht erneuert sich ausschließlich im Winte rhalbjahr (November bis April). Niederschläge im Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gelangen fast nie bis ins Grundwasser, weil sie in aller Regel vorher verdunsten oder von Pflanzen/Boden aufgenommen werden. Die Kölner Wasserversorgung ist somit unabhängig von Niederschlägen in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum. Selbst noch geringere Niederschläge würden daher nicht zu Problemen führen. Insofern kann die Stadt Köln mühelos trockene Sommer wie den letzten überstehen, ohne dass negative Folgen für die Trinkwasserversorgung zu erwarten sind. 2 Zu 2: Wichtig ist nicht der die Höhe des Jahresniederschlages, sondern gemäß den Ausführungen zu Frage 1 auch der Zeitraum. Der langjährige durchschnittliche Niederschlagswert liegt im Kölner Gebiet bei ca. 750 mm. Hier von versickern ca. 250 mm jährlich ins Grundwasser. Die Entnahmen der RheinEnergie AG in den letzten 100 Jahren haben zu keinem Absinken der Grundwasserstände geführt. Dies vorausgesetzt, kann abgeleitet werden, dass mehr Niederschlag nicht notwendig ist. Zu 3: Das Grundwasser fließt unterirdisch zum Rhein und fließt mit diesem gen Norden. Das durch die RheinEnergie AG geförderte Wasser wird durch die Kunden gebraucht und in aller Regel dem städtischen Entwässerungssystem zugeführt. Die Stadtentwässerung sbetriebe reinigen das Abwasser und leiten es dann in den Rhein ein. Das Wasser gelangt also über einen Umweg zum gleichen Endpunkt. Dies vorausgeschickt, erläutert, warum aus ökologischen Gründen eine Einschränkung des Wasserverbrauchs nicht erforderlich ist. Sie wäre in Teilen sogar kontraproduktiv: Zum einen können durch einen deutlich geringeren Wasserumschlag in der Folge Abwassersysteme beeinträchtigt werden. Zum anderen führt eine Einsparung von Wasser oft zu einem gleichzeitigen Anstieg von Chemikalien, etwa bei Reinigungsmitteln. Da der Einzugsbereich der Stadt Köln ein auskömmliches und großes Wasserdargebot hat, ist Wassersparen höchstens aus ökonomischen Gründen sinnvoll; bei der Warmwasserbereitung vor allem wegen des notwendigen Energieeinsatzes. Die Bürgerinnen und Bürger sollten vernünftig und rationell mit dem Wasser umgehen, besondere Sparmaßnahmen sind aber nicht erforderlich. Zu 4: Eine flächendeckende Versickerung ist sicher unrealistisch. Grundsätzlich aber ist eine Niederschlagswasserversickerung durchaus positiv für den Grundwasserhaushalt zu bewerten. Voraussetzung hierbei ist aber, dass nur Dachablaufwasser und nicht u. U. schon kontaminiertes Straßenablaufwasser zur Versickerung gelangt. Zudem sollte dies nur unter Verwendung d er belebten Bodenzonen erfolgen, um Reinigungseffekte zu nutzen. Zu 5: Die RheinEnergie steht allein schon aus Gründen der Hygiene einer privaten Wasserbevorratung kritisch gegenüber. Nicht zuletzt die Errungenschaften einer hygienisch einwandfreien öffe ntlichen Trinkwasserversorgung führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu besserer öffentlicher Hygiene und dem Verschwinden von Epidemien wie Typhus oder Cholera. Diese Errungenschaften wären durch private Wasserversorgungssysteme in Frage gestellt. Eine pr ivate Wasserbevorratung müsste unter Einhaltung aller strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfolgen, inklusive lückenloser Überwachung des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers durch aufwendige Kontrollen. Köln ist privilegiert, da es e in ausreichendes Wasserdargebot gibt. RheinEnergie sichert durch Investitionen in das Gesamtsystem sowohl die Abdeckung des Wasserbedarfes als auch die Nachhaltigkeit. Ein paralleler Aufbau von privaten Versorgungssystemen ist nicht sinnvoll, weder unter wirtschaftlichen noch unter hygienischen Aspekten. Zudem ist festzuhalten, dass die meisten Zisternen nach längerer Trockenheit leer sind und die Eigner dieser Anlagen dann doch Trinkwasser beziehen. Deswegen muss die RheinEnergie in jedem Fall ihre Netze so dimensionieren, dass auch in diesen Zeiträumen eine sichere Versorgung aufrechtzuerhalten ist.“ 3 Gez. Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3749/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 14.11.2018 08:20