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3749/2018

Trinkwasserversorgung in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.11.2018, TOP 1.6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5866 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2018 
 3749/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
 
Trinkwasserversorgung in Köln 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln (AN1556/2018) vom 06.11.2018 
Vor dem Hintergrund von Energiewende und Klimawandel und den sich daraus ergebenden 
Herausforderungen und eines zur Versorgungssicherheit der Stadt Köln ggf. no twendigen 
Anpassungsbedarfs bittet die Fraktion DIE LINKE zur Thematik „Trinkwasserversorgung in Köln“ um 
Beantwortung folgender Fragen im Ausschuss für Umwelt und Grün. 
 
1) Wie lange wäre unsere Wasserversorgung unter Berücksichtigung des für die jeweilig e 
Jahreszeit zu erwartenden Durchschnittsverbrauches, bei gleichbleibenden Niederschlägen 
(39mm/ Monat) noch sichergestellt? 
 
2) Wie hoch muss der durchschnittliche Jahresniederschlag im Einzugsgebiet unserer 
Grundwasserströme sein um eine auskömmliche Versorgung der Stadt mit Grundwasser zu 
gewährleisten? 
 
3) Gibt es seitens des Wasserversorgers, bzw. der Verwaltung Pläne zur Reduzierung des 
Wasserverbrauches und welche Einsparungen wären dabei durch welche Maßnahmen zu 
erzielen? 
 
4) Welche Effekte wären f ür den Grundwasserhaushalt zu erwarten, sofern das 
Oberflächenwasser von Gebäuden und Grundstücken im Kölner Stadtgebiet ausnahmslos 
versickerte? 
 
5) Welche konkreten Pläne zur Bevorratung bestehen seitens des Versorgers, bzw. zur 
Förderung der privaten Wasserbevorratung zum Beispiel in Zisternen? 
 
Die Verwaltung hat hierzu die RheinEnergie AG um Beantwortung gebeten. Die Antwort der 
RheinEnergie AG lautet wie folgt:  
 
„Zu 1: 
 
Das Grundwasserdargebot in der Kölner Bucht erneuert sich ausschließlich im Winte rhalbjahr 
(November bis April). Niederschläge im Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gelangen fast nie bis ins 
Grundwasser, weil sie in aller Regel vorher verdunsten oder von Pflanzen/Boden aufgenommen 
werden. Die Kölner Wasserversorgung ist somit unabhängig von Niederschlägen in dem von Ihnen 
angegebenen Zeitraum. Selbst noch geringere Niederschläge würden daher nicht zu Problemen 
führen.  
 
Insofern kann die Stadt Köln mühelos trockene Sommer wie den letzten überstehen, ohne dass 
negative Folgen für die Trinkwasserversorgung zu erwarten sind.

2 
 
Zu 2: 
 
Wichtig ist nicht der die Höhe des Jahresniederschlages, sondern gemäß den Ausführungen zu Frage 
1 auch der Zeitraum. Der langjährige durchschnittliche Niederschlagswert liegt im Kölner Gebiet bei 
ca. 750 mm. Hier von versickern ca. 250 mm jährlich ins Grundwasser. Die Entnahmen der 
RheinEnergie AG in den letzten 100 Jahren haben zu keinem Absinken der Grundwasserstände 
geführt. Dies vorausgesetzt, kann abgeleitet werden, dass mehr Niederschlag nicht notwendig ist.  
 
Zu 3: 
 
Das Grundwasser fließt unterirdisch zum Rhein und fließt mit diesem gen Norden. Das durch die 
RheinEnergie AG geförderte Wasser wird durch die Kunden gebraucht und in aller Regel dem 
städtischen Entwässerungssystem zugeführt. Die Stadtentwässerung sbetriebe reinigen das 
Abwasser und leiten es dann in den Rhein ein. Das Wasser gelangt also über einen Umweg zum 
gleichen Endpunkt. 
 
Dies vorausgeschickt, erläutert, warum aus ökologischen Gründen eine Einschränkung des 
Wasserverbrauchs nicht erforderlich ist. Sie wäre in Teilen sogar kontraproduktiv: Zum einen können 
durch einen deutlich geringeren Wasserumschlag in der Folge Abwassersysteme beeinträchtigt 
werden. Zum anderen führt eine Einsparung von Wasser oft zu einem gleichzeitigen Anstieg von 
Chemikalien, etwa bei Reinigungsmitteln.  
 
Da der Einzugsbereich der Stadt Köln ein auskömmliches und großes Wasserdargebot hat, ist 
Wassersparen höchstens aus ökonomischen Gründen sinnvoll; bei der Warmwasserbereitung vor 
allem wegen des notwendigen Energieeinsatzes. 
 
Die Bürgerinnen und Bürger sollten vernünftig und rationell mit dem Wasser umgehen, besondere 
Sparmaßnahmen sind aber nicht erforderlich. 
 
Zu 4: 
 
Eine flächendeckende Versickerung ist sicher unrealistisch. Grundsätzlich aber ist eine 
Niederschlagswasserversickerung durchaus positiv für den Grundwasserhaushalt zu bewerten. 
Voraussetzung hierbei ist aber, dass nur Dachablaufwasser und nicht u. U. schon kontaminiertes 
Straßenablaufwasser zur Versickerung gelangt. Zudem sollte dies nur unter Verwendung d er 
belebten Bodenzonen erfolgen, um Reinigungseffekte zu nutzen. 
 
Zu 5: 
 
Die RheinEnergie steht allein schon aus Gründen der Hygiene einer privaten Wasserbevorratung 
kritisch gegenüber. Nicht zuletzt die Errungenschaften einer hygienisch einwandfreien öffe ntlichen 
Trinkwasserversorgung führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu besserer öffentlicher Hygiene und 
dem Verschwinden von Epidemien wie Typhus oder Cholera. 
 
Diese Errungenschaften wären durch private Wasserversorgungssysteme in Frage gestellt. 
 
Eine pr ivate Wasserbevorratung müsste unter Einhaltung aller strengen Vorgaben der 
Trinkwasserverordnung erfolgen, inklusive lückenloser Überwachung des für den menschlichen 
Gebrauch bestimmten Wassers durch aufwendige Kontrollen.  
 
Köln ist privilegiert, da es e in ausreichendes Wasserdargebot gibt. RheinEnergie sichert durch 
Investitionen in das Gesamtsystem sowohl die Abdeckung des Wasserbedarfes als auch die 
Nachhaltigkeit. Ein paralleler Aufbau von privaten Versorgungssystemen ist nicht sinnvoll, weder 
unter wirtschaftlichen noch unter hygienischen Aspekten.  
 
Zudem ist festzuhalten, dass die meisten Zisternen nach längerer Trockenheit leer sind und die 
Eigner dieser Anlagen dann doch Trinkwasser beziehen. Deswegen muss die RheinEnergie in jedem 
Fall ihre Netze  so dimensionieren, dass auch in diesen Zeiträumen eine sichere Versorgung 
aufrechtzuerhalten ist.“

3 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3749/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.11.2018
Erstellt
14.11.2018 08:20