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V/0754/2007

Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtscha

Vorlagen 02.10.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.10.2007, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5407 Zeichen

V/0754/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Müns-teraner 
Landwirtschaft" 
Antrag: A-R/0033/2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner 
Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, wird nicht gefolgt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münste-
raner Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, umfasst 4 Beschlusspunkte: 
 
1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränderten Organismen oder aus gen-
technisch veränderten Organismen hergestellte Produkte (z.B. Futtermittel) auf städ-
tischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 
 
2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Verlängerung 
bestehender Pachtverträge sollen Pächterinnen und Pächter vertraglich verpflichtet 
werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 
 
3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch andere Eigentümer landwirtschaftlicher 
Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 
zu bewegen. Dazu werden Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und –
schriften und andere geeignete Maßnahmen eingesetzt. 
 
4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Münster Marketing zur weiteren Profi-
lierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. 
 
Den Antrag hat der Rat in der Sitzung am 29.08.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0754/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Tschöpe 
Ruf: 
492 23 80 
E-Mail: 
Tschoepe@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0754/2007 
Die Punkte 1 und 2 des Antrages entsprechen im Wesentlichen den Anregungen gemäß § 24 GO  
 
• Nr. 68/2000 des Arbeitskreises Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung vom 
04.05.2000 und 
• Nr. 109/2001 des Arbeitskreises Gentechnik in der Landwirtschaft und Ernährung des 
Frauenaktionsbündnis zur lokalen Agenda 
 
sowie 
 
• Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL A-R/0002/2006 vom 22.01.2006 
„Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen“ 
 
Zu den Punkten 1 und 2 des Antrages der SPD-Fraktion hat die Verwaltung bereits im Rahmen der 
o.g. Anträge - jeweils mit dem Ergebnis, ihnen nicht zu folgen- inhaltlich wie folgt ausführlich Stel-
lung genommen: 
 
Die Stadt Münster ist Eigentümerin einer Vielzahl  landwirtschaftlicher Nutzflächen. Diese werden 
entweder für Entwicklungen, wie z.B. Wohnbauflächen / Gewerbegebiete / Infrastruktur benötigt 
oder als strategisches Vermögen, wie z.B. als Tauschflächen, eingesetzt. 
 
Da eine eigene Bewirtschaftung nicht erfolgt, wird eine Verpachtung an Landwirte vorgenommen. 
Die städtischen Pächter sind jedoch häufig gleichzeitig Geschäftspartner der Stadt Münster, mit 
denen Grundstücksan – bzw. -verkaufsverhandlungen zu führen sind. Jede zusätzliche Befrach-
tung der Pachtverträge mit weiteren Regelungen belastet die ohnehin schwierigen Verhandlun-
gen, möglicherweise bis hin zu deren Scheitern. 
Allein aus diesem Grunde ist eine entsprechende Regelung in Pachtverträgen nicht zweckdien-
lich.  
 
Weiter wäre bei Vereinbarung einer solchen Verpflichtung eine Kontrolle und Sanktionierung er-
forderlich. Es entstünde ein personell, technisch und finanziell außerordentlich hoher Aufwand, 
umfassende fachlich fundierte Kontrollen aller städtischen Pachtflächen durchzuführen, um ver-
mutete Verstöße auch „gerichtsfest“ zu verfolgen.  
 
Eine pachtvertragliche Regelung nur für städtische Grundstücke, die im Verhältnis zu allen ande-
ren landwirtschaftlich genutzten Flächen nur von geringer Bedeutung sind, erscheint wenig sinn-
voll. Zudem regelt das Gentechnikgesetz bundesweit das Inverkehrbringen und den Anbau von 
Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. 
 
 
An dieser grundsätzlichen Einschätzung und Bewertung der Verwaltung zu diesem Thema hat sich 
nichts geändert. Zudem ist ein Vergleich der Stadt Münster mit der katholischen und evangeli-
schen Kirche, die Verpflichtungserklärungen in ihre Pachtverträge aufgenommen haben, nicht 
möglich, da die Kirchen nicht in der Art und Weise wie die Stadt Münster im Rahmen von 
Grundstücksan – bzw. -verkaufsverhandlungen mit ihren Pächtern eingebunden sind. 
 
Im Ergebnis sollte vielmehr auf die bestehenden Strukturen der Selbstbindung der Landwirtschaft 
zum Verzicht auf gentechnisch veränderte Pflanzen im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen ge-
setzt werden, als dass dieser Verzicht durch die Position der Stadt Münster als Verpächterin land-
wirtschaftlicher Flächen durchgesetzt wird.

- 3 - 
V/0754/2007 
 
Da die Stadt Münster die von ihr abgeschlossenen Pachtverträgen hinsichtlich eines Verzichtes 
auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen oder aus gentechnisch veränderten 
Organismen hergestellte Produkte nicht ergänzen wi rd, bleibt kein Raum, Eigentümer landwirt-
schaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf die Verwendung gentechnisch veränderter Orga-
nismen zu bewegen. Ebenso greift in dieser Situation Punkt 4 des Antrages nicht. 
 
Aus vorstehenden Gründen schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Regelungen nicht umzu-
setzen.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez 
 
Bickeböller

Beratungsverlauf (1)

24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0754/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37