V/0754/2007
Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtscha
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Beschlussvorlage
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V/0754/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Liegenschaften Betrifft Antrag der SPD-Fraktion "Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Müns-teraner Landwirtschaft" Antrag: A-R/0033/2007 Beratungsfolge 24.10.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münsteraner Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, wird nicht gefolgt. Begründung: Der Antrag der SPD-Fraktion „Gesundheitsstadt Münster- Keine Gentechnik in der Münste- raner Landwirtschaft", Antrag: A-R/0033/2007, umfasst 4 Beschlusspunkte: 1. Die Stadt Münster wird keine gentechnisch veränderten Organismen oder aus gen- technisch veränderten Organismen hergestellte Produkte (z.B. Futtermittel) auf städ- tischen landwirtschaftlichen Flächen verwenden. 2. Bei der neuen Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen Pächterinnen und Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 3. Die Stadt Münster setzt sich zum Ziel, auch andere Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewegen. Dazu werden Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und – schriften und andere geeignete Maßnahmen eingesetzt. 4. Die gentechnikfreie Region Münster wird von Münster Marketing zur weiteren Profi- lierung Münsters als Gesundheitsstadt genutzt. Den Antrag hat der Rat in der Sitzung am 29.08.2007 an den Hauptausschuss verwiesen. Vorlagen-Nr.: V/0754/2007 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492 23 80 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 20.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0754/2007 Die Punkte 1 und 2 des Antrages entsprechen im Wesentlichen den Anregungen gemäß § 24 GO • Nr. 68/2000 des Arbeitskreises Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung vom 04.05.2000 und • Nr. 109/2001 des Arbeitskreises Gentechnik in der Landwirtschaft und Ernährung des Frauenaktionsbündnis zur lokalen Agenda sowie • Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL A-R/0002/2006 vom 22.01.2006 „Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen“ Zu den Punkten 1 und 2 des Antrages der SPD-Fraktion hat die Verwaltung bereits im Rahmen der o.g. Anträge - jeweils mit dem Ergebnis, ihnen nicht zu folgen- inhaltlich wie folgt ausführlich Stel- lung genommen: Die Stadt Münster ist Eigentümerin einer Vielzahl landwirtschaftlicher Nutzflächen. Diese werden entweder für Entwicklungen, wie z.B. Wohnbauflächen / Gewerbegebiete / Infrastruktur benötigt oder als strategisches Vermögen, wie z.B. als Tauschflächen, eingesetzt. Da eine eigene Bewirtschaftung nicht erfolgt, wird eine Verpachtung an Landwirte vorgenommen. Die städtischen Pächter sind jedoch häufig gleichzeitig Geschäftspartner der Stadt Münster, mit denen Grundstücksan – bzw. -verkaufsverhandlungen zu führen sind. Jede zusätzliche Befrach- tung der Pachtverträge mit weiteren Regelungen belastet die ohnehin schwierigen Verhandlun- gen, möglicherweise bis hin zu deren Scheitern. Allein aus diesem Grunde ist eine entsprechende Regelung in Pachtverträgen nicht zweckdien- lich. Weiter wäre bei Vereinbarung einer solchen Verpflichtung eine Kontrolle und Sanktionierung er- forderlich. Es entstünde ein personell, technisch und finanziell außerordentlich hoher Aufwand, umfassende fachlich fundierte Kontrollen aller städtischen Pachtflächen durchzuführen, um ver- mutete Verstöße auch „gerichtsfest“ zu verfolgen. Eine pachtvertragliche Regelung nur für städtische Grundstücke, die im Verhältnis zu allen ande- ren landwirtschaftlich genutzten Flächen nur von geringer Bedeutung sind, erscheint wenig sinn- voll. Zudem regelt das Gentechnikgesetz bundesweit das Inverkehrbringen und den Anbau von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. An dieser grundsätzlichen Einschätzung und Bewertung der Verwaltung zu diesem Thema hat sich nichts geändert. Zudem ist ein Vergleich der Stadt Münster mit der katholischen und evangeli- schen Kirche, die Verpflichtungserklärungen in ihre Pachtverträge aufgenommen haben, nicht möglich, da die Kirchen nicht in der Art und Weise wie die Stadt Münster im Rahmen von Grundstücksan – bzw. -verkaufsverhandlungen mit ihren Pächtern eingebunden sind. Im Ergebnis sollte vielmehr auf die bestehenden Strukturen der Selbstbindung der Landwirtschaft zum Verzicht auf gentechnisch veränderte Pflanzen im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen ge- setzt werden, als dass dieser Verzicht durch die Position der Stadt Münster als Verpächterin land- wirtschaftlicher Flächen durchgesetzt wird. - 3 - V/0754/2007 Da die Stadt Münster die von ihr abgeschlossenen Pachtverträgen hinsichtlich eines Verzichtes auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Produkte nicht ergänzen wi rd, bleibt kein Raum, Eigentümer landwirt- schaftlicher Flächen zum freiwilligen Verzicht auf die Verwendung gentechnisch veränderter Orga- nismen zu bewegen. Ebenso greift in dieser Situation Punkt 4 des Antrages nicht. Aus vorstehenden Gründen schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Regelungen nicht umzu- setzen. I.V. gez Bickeböller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0754/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37