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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag zum TOP 10.4

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1706/2024 vom 02.12.2024

Stand: Am 02.12.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf).

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    Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage 3408/2024 hier: Antrag des Sachkundigen Einwohners Marcel Adolf Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Beschlussvorlage TOP 10.4.“ Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie,Hier: Qualitätsstandards“ (3408/2024) wie folgt geändert zu beschließen (Änderungen sind durchgestrichen bzw. fett eingefügt): 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitätsstandards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflächen unabhängig von ihrer Platzierung auf dem Gehweg oder auf einer Platzfläche durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können müssen. Werden Elemente eingesetzt, Um seheingeschränkte Personen sicher an der Außengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzustellen. 3. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden. Begründung: Die Vertreter des AK Barrierefreies Köln haben während des gesamten Prozesses immer wieder erläutert, dass zur Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen eine Aufstellelemente an den Kopfseiten der Außengastronomieflächen erforderlich sind, und zwar unabhängig davon, wo die Außengastronomieflächen platziert sind. Leider beschränkt sich die Beschlussvorlage wieder auf die fassadenseitige Anordnung der Außengastronomieflächen. Dies würde durch die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgeschlagene Änderung korrigiert. Gegen den Wunsch, auf der zur Gehbahn befindlichen Seite parallel zur Gebäudefront ebenfalls Elemente aufstellen zu können, hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik keine Einwände. Köln, 02.12.2024 Gez. Marcel Adolf, Sachkundiger Einwohner im Auftrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

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