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AN/1706/2024

Änderungsantrag zum TOP 10.4

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 02.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 02.12.2024

Änderungsantrag_ (002)

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Änderungsantrag_ (002)

3160 Zeichen

Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
  
An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau 
  
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage  
 
3408/2024 
 
hier: Antrag des Sachkundigen Einwohners Marcel Adolf 
  
Beschluss:  
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die 
Beschlussvorlage TOP 10.4.“ Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der 
Außengastronomie,Hier: Qualitätsstandards“ (3408/2024) wie folgt geändert zu 
beschließen (Änderungen sind durchgestrichen bzw. fett eingefügt): 
  
1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den 
Qualitätsstandards zur Kenntnis (siehe Anlage 2).  
2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete 
Außengastronomieflächen unabhängig von ihrer Platzierung auf dem Gehweg 
oder auf einer Platzfläche durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt 
werden können müssen.   
Werden Elemente eingesetzt, Um seheingeschränkte Personen sicher an der 
Außengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn 
aufzustellen.   
3. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten 
werden. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen 
der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe 
Anlage 3,  
Kapitel B II.).  
4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung 
und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung 
dieses umzusetzen (siehe Anlage 3).  
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept 
festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 
genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden.

Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter 
Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m 
zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden.  
 
Begründung:  
Die Vertreter des AK Barrierefreies Köln haben während des gesamten Prozesses 
immer wieder erläutert, dass zur Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen eine 
Aufstellelemente an den Kopfseiten der Außengastronomieflächen erforderlich sind, 
und zwar unabhängig davon, wo die Außengastronomieflächen platziert sind.  
Leider beschränkt sich die Beschlussvorlage wieder auf die fassadenseitige Anordnung 
der Außengastronomieflächen. Dies würde durch die von der  
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgeschlagene Änderung korrigiert.  
Gegen den Wunsch, auf der zur Gehbahn befindlichen Seite parallel zur Gebäudefront 
ebenfalls Elemente aufstellen zu können, hat die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik keine Einwände.  
  
Köln, 02.12.2024  
Gez. Marcel Adolf,   
Sachkundiger Einwohner im Auftrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1706/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
02.12.2024
Erstellt
02.12.2024 14:46