V/0012/2021
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters
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Arbeitsmarkt-Integrationsprogramm_2021
249049 Zeichen
2 Impressum
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Jobcenter
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Texte: Stadt Münster, Jobcenter
Projekt Tagelöhner/-innen (S. 78): AG BSA e. V
Netzwerkprojekt MAMBA (S. 79): GGUA e. V.
BIMIA (S. 80 - 81): JAZ gGmbH der Caritas Münster
IdA – LernRaum Europa (S. 82 - 84): Geba Münster
Dienst zur betrieblichen Inklusion (S. 85 - 86): QuadA Münster
Diagramme: Stadt Münster, Jobcenter
Quellen: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
Stadtplanungsamt Münster
Trägerauswertungen
eigene Auswertungen
Fotos/Grafiken: Umschlag: Presseamt Münster/Bernhard Fischer;
Abbildung 31 (S. 65): Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gestaltung: Monika Jürgensmeier
Redaktion: Ralf Bierstedt, Monika Jürgensmeier
Druck: Personal- und Organisationsamt, Expedition und Druck
Auflage: Januar 2021, 425, 1. Auflage
3 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Impressum................................ ................................ ................................ ............... 2
Vorwort ................................ ................................ ................................ ....................... 5
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ 7
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ................................ .... 7
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020 ................... 8
1.2.1. Überregionale Situation ................................ ................................ .................. 8
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ............................. 9
1.2.3. Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt ................................ ... 12
1.2.4. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ........................ 14
1.2.5. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ................... 18
1.2.6. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster .................... 22
1.2.7. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ ............... 29
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................................ . 34
2.1. Strategische Grundausrichtung und Schwerpunktsetzung ................................ . 34
2.2. Ziele ................................ ................................ ................................ ............... 34
2.2.1. Das Zielsystem im SGB 2................................ ................................ ............. 34
2.2.2. Zielwerte für das Jahr 2021 ................................ ................................ .......... 35
2.3. Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten................................ ................ 38
2.4. Wirkungsorientierung ................................ ................................ ...................... 38
2.5. Handlungsfelder und Aktivitäten ................................ ................................ ....... 40
2.5.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und ...................... 40
Langzeitleistungsbezug ................................ ................................ ................ 40
2.5.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ............................. 43
2.5.3. Ausbildung und Qualifizierung ................................ ................................ ...... 45
2.5.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes ................................ ...................... 48
2.5.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf ..... 50
2.5.6. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen ................................ .............. 53
2.6. Organisations- und Prozessziele ................................ ................................ ...... 55
2.6.1. Digitalisierung ................................ ................................ .............................. 55
2.6.2. Beschreibung von Geschäftsprozessen und deren Optimierung .................... 56
2.6.3. Transparenz über Angebote und Entscheidungsprozesse ............................. 57
2.6.4. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ................................ .......................... 57
2.7. Budget- und Maßnahmenplanung ................................ ................................ .... 58
Schlussbemerkung ................................ ................................ ................................ .... 59
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik................................ ............... 60
4 Inhaltsverzeichnis
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ................................ .........64
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell ................................ .............. 65
Anlage 3: Statistik der Stadtbezirke Münster ................................ ............................... 66
Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten ................................ ...........67
Anlage 5 Öffentlich geförderte Beschäftigung ................................ ............................ 75
Anlage 6: Projekt „Tagelöhner/-innen“ ................................ ................................ .........79
Anlage 7: Netzwerkprojekt MAMBA ................................ ................................ ............ 80
Anlage 8: Berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund - BIMIA .......81
Anlage 9: IdA - LernRaum Europa ................................ ................................ .............. 83
Anlage 10: Kein Abschluss ohne Anschluss ................................ ................................ 86
Anlage 11: Dienst zur betrieblichen Inklusion - DBI ................................ ...................... 86
Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021 ................................ ...................... 88
5 Vorwort
Vorwort
Mit diesem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmen-
bedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr
2021 dargestellt. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie
konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden
sollen.
Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcen-
ters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kom-
mune, die lokalen Akteur/-innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die in-
teressierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters dar. Die Entwicklung
des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters und
darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenar-
beit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner/-innen, insbesondere auf lokaler, aber auch
auf regionaler sowie überregionaler Ebene.
Der Planungsprozess für das Folgejahr ist für die Jobcenter immer mit Herausforderungen
verbunden: neue oder geänderte gesetzliche Grundlagen, die ihre finale Form, wie beim
Teilhabechancengesetz, erst kurz vor Inkrafttreten erhalten, neue bzw. stark wachsende
Zielgruppen, wie die Geflüchteten ab 2015, die relativ späte Gewissheit über die konkrete
Mittelzuteilung durch den Bund, und einiges mehr.
Wie man unter solchen Bedingungen plant und dann, auch bei unterjährigen Änderungen,
operativ erfolgreich arbeitet? Mit viel Erfahrung - auf Seiten des Jobcenters, aber auch bei
den Netzwerkpartner/-innen, deren Expertise zu Arbeitsmarkt und Zielgruppen durch be-
ständige Austausch- und Kooperationsprozesse in die Planungen des Jobcenters einflie-
ßen. Hinzu kommt, dass sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren in einem beständigen
Aufschwung befunden hat, so dass es zunehmend gelungen ist, auch arbeitsmarktfernere
Menschen wieder in eine Beschäftigung zu integrieren. Der Arbeitsmarkt war im positiven
Sinne berechenbar.
Durch die Coronakrise ist die Berechenbarkeit vorerst eingeschränkt. Wie sind die Aus-
sichten für Wirtschaft und Arbeitsmarkt im kommenden Jahr? Die Experten geben dazu
moderat positive Prognosen ab, die jedoch mit Unsicherheiten behaftet sind. Wie wird sich
in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt die Kundenstruktur im SGB 2 entwickeln? Für viele der
Neukund/-innen des Jobcenters, die aufgrund der Corona -Krise leistungsberechtigt ge-
worden sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar, wie e s für sie weitergehen wird:
Kann die/der Arbeitnehmende in Kurzarbeit zur Arbeit im regulären Umfang zurückkehren,
und wann? Erfolgt vielleicht doch eine Kündigung? Findet sich dann eine berufliche Alter-
native? Gelingt es der/dem selbständig Tätigen, sein Unternehmen wieder auf existenzsi-
chernde Füße zu stellen? Wie viele Neukund/ -innen werden in den nächsten Monaten
noch hinzukommen, unter anderem auch nach Ablauf des Arbeitslosengeldes im SGB 3?
Für die Jobcenter sind also weitere Ungewissheiten und Herausforderungen im Planungs-
prozess hinzugekommen. Die Aufgabe, Neu- und Bestandskund/-innen auch unter weni-
ger positiven Vorzeichen als in den letzten Jahren nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu in-
tegrieren, ist darüber hinaus durch die Kontaktbeschränkungen, die voraussichtlich noch
eine Weile einzuhalten sein werden, erschwert worden. Die Beratung von Leistungsbe-
rechtigten im Jobcenter und anderen relevanten Einrichtungen, die Teilnahme an Förder-
angeboten und auch die Zusammenarbeit des Jobcenters mit den Netzwerkpartner/-innen
6 Vorwort
hat sich durch die Kontaktbeschränkungen innerhalb kurzer Zeit verändert. Erfreulich ist:
Die Erfahrungen seit Beginn des ersten Lockdowns zeigen, dass vieles - nicht zuletzt auf-
grund des besonderen Einsatzes und der Flexibilität aller Beteiligten - gut funktioniert.
Auch per Telefon und E-Mail können Menschen informiert, beraten, aktiviert werden. Wei-
tere digitale Kommunikationsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Videoberatung, werden im
Jobcenter in der nächsten Zeit hinzukommen. Viele Trä ger arbeiten bereits jetzt damit.
Fest steht aber auch, dass der digitale Kontakt nicht für alle Menschen und nicht für alle
Beratungs- und Förderkontexte geeignet ist; auch müssen die notwendigen technischen
Rahmenbedingungen und digitalen Kompetenzen noch weiter ausgebaut werden, sowohl
im Jobcenter als auch bei den Leistungsberechtigten.
Von wachsender Bedeutung für das Jobcenter und die gesamte Stadtverwaltung ist somit
der Digitalisierungsprozess. Wie in vielen anderen Institutionen ist dieser auch im Jobcen-
ter zwar schon vor der Corona-Krise angestoßen worden, hat durch die pandemiebeding-
ten Kontaktbeschränkungen aber eine erhöhte Dringlichkeit und damit einen erheblichen
Anschub erhalten. Somit wird die Digitalisierung in den kommenden Jahren ein Kernthema
des Jobcenters bleiben und laufend weiterentwickelt werden. 2021 stehen dabei insbe-
sondere die Einführung der elektronischen Akte in mehreren Arbeitsbereichen, die Etab-
lierung des Online-Antrags und, wie bereits erwähnt, die Ausweitung digitaler Kommuni-
kationsformen wie der Videoberatung auf der Agenda.
Wie sieht nun also das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt
Münster für das Jahr 2021 unter den geschilderten Umständen aus? Grundsätzlich nicht
viel anders als in den letzt en Jahren, auch wenn dies zunächst überraschen mag. Die
generellen Handlungsfelder und Bedarfe haben sich durch die Corona-Krise nicht so weit-
reichend verändert, wie man vermuten würde.
Der Schwerpunkt des Jobcenters der Stadt Münster wird auch 2021 auf der Beendigung
und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug liegen, mit dem
Ziel, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen.
Für die oftmals arbeitsmarktferneren Bestandskund/-innen plant das Jobcenter der Stadt
Münster hierzu den weiteren Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung. Insbeson-
dere soll dies über die Instrumente des Teilhabechancengesetzes erfolgen, mit denen seit
der Einführung zum 01.01.2019 bereits viele Menschen erfolgreich in eine Beschäftigung
integriert werden konnten.
Mit der Schwerpunktsetzung werden ganz explizit aber auch die Neukund/-innen des Job-
centers in den Blick genommen, bei denen es gilt, durch frühzeitige Bestandsaufnahme
der Situation und bei Bedarf durch geeignete Förderangebote den Übergang in längerfris-
tige Arbeitslosigkeit beziehungsweise in Langzeitleistungsbezug zu verhindern. Das An-
gebotsportfolio des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen ist für das kommende
Jahr sehr breit und flexibel aufgestellt und – was sicherlich besonders erwähnt werden
darf – bietet viel Raum für individuelle Bedarfe.
Ziel unserer Planungen ist es daher auch 2021, den Kund/-innen des Jobcenters Münster
- trotz unter Umständen erschwerten Bedingungen - Perspektiven und Chancen zur Teil-
habe am Arbeits- und damit auch am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen und dabei, wie
in den Vorjahren und besonders 2020, flexibel auf alle Herausforderungen zu reagieren.
Ein besonderer Dank gilt dabei den Mitarbeitenden des Jobcenters für Ihr e gute Arbeit
und Ihr Engagement!
7 Ausgangssituation
1. Ausgangssituation
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster
Das Jobcenter der Stadt Münster ist im operativen Bereich sozialräumlich ausgerichtet.
Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“
(JiJ), das jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem Team
für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt & Integration) sowie
einem Empfangsbereich und Kundenservice besteht (siehe Organigramm in der Anlage
1). Sämtliche Leistungsberechtigten, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbe-
zirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen, z. B. für Alleinerziehende, für Ju-
gendliche und für Menschen mit Schwerbehinderung, sind in allen JiJ vertreten. Die fach-
liche Vernetzung der Spezialist/-innen wird durch entsprechende Fachkoordinator/-innen
auf Ebene der Fachstellenleiter/-innen sichergestellt.
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten JiJ stellte bislang das JiJ für Geflüch-
tete in der ehemaligen Oxford-Kaserne dar. Seit seiner Einrichtung Ende 2015 im Rahmen
des sogenannten Integration Points auf diesem Gelände ist das JiJ für Geflüchtete unab-
hängig vom Wohnort in Münster zuständig für alle Menschen mit Fluchthintergrund, die
seit dem 01.01.2015 Leistungen nach dem SGB 2 bezogen haben. Mit der abnehmenden
Zahl der Neukunden mit Fluchthintergrund, der Etablierung der zielgruppenspezifischen
Beratungs- und Förderangebote sowie der entsprechenden Netzwerke wird das JiJ für
Geflüchtete bis Ende des ersten Quartals 2021 aufgelöst und die Beratung und Betreuung
der betroffenen Leistungsberechtigten in den Regelbetrieb in den sozia lräumlichen JiJ
überführt. Die Koordinierung der An gelegenheiten für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte erfolgt über die seit ebenfalls 2015 bestehende Stelle der Migrationsbeauftragten
des Jobcenters.
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für Selb-
ständige sind aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergrei-
fende Einheiten organisiert1. Das KSCA kümmert sich vorrangig um die Akquise und Be-
setzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen öffentlich geförderter Beschäfti-
gung (ögB) auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt und die ganzheitliche Betreuung (Coaching)
für ögB-Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das KSCA eine ganzheitliche Beratung und
Unterstützung von Arbeitgebenden zu Förderleistungen des SGB II sowie Leistungen an-
derer Gesetzbücher und Programme. Des Weiteren gehören auch die Organisation von
Jobmessen, Arbeitgeberpräsentationen im J obcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit
Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA.2 Im JiJ für selb-
ständige Leistungsberechtigte sind die Gewährung passiver Leistungen und der Bereich
Markt & Integration zu einer Fachstelle zusammengefasst.
1 Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von rund vier Prozent an allen Leistungsberechtigten
zu gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung. Bis zur Corona-Krise betrug der Anteil nur zwei Prozent.
2 Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben diese Veranstaltungen im Jahr 2020 nicht stattgefun-
den, sind jedoch – in Abhängigkeir vom weiteren Infektionsgeschehen - für die Zukunft wieder geplant. Auch virtuelle For-
mate sollen erprobt werden.
8 Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020
1.2.1. Überregionale Situation
„Konjunktur kühlt weiter ab“, so lautete der Titel der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2019
der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, die nach dem langjähr igen Aufschwung
eine schwächere Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Deutschland prog-
nostizierte. Mit einer weltweiten Krise wie der Corona-Pandemie und den daraus erwach-
senden gravierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt war zu dem
Zeitpunkt noch nicht zu rechnen. Nach dem starken Einbruch (1. Lockdown) im Frühjahr
2020 befindet sich die Wirtschaft in Deutsc hland zwar seit August wieder auf leichtem
Erholungskurs, für das Jahr 2020 geht die Gemeinschaftsdiagnose Herbst 20203 aber von
einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 5,4 Prozent aus. Für 2021 wird ein Zu-
wachs um 4,7 Prozent prognostiziert.4 Gebremst wird die gesamtwirtschaftliche Erholung
zum einen durch die Branchen, die in besonderem Maß auf soziale Kontakte angewiesen
sind, wie insbesondere die Gastronomie, der Tourismus, das Veranstaltungswesen und
der Luftverkehr, zum anderen durch die Investitionszurückhaltung der Unternehmen. Das
Vorkrisenniveau der Wirtschaftsleistung wird laut Gemeinschaftsdiagnose voraussichtlich
erst Ende 2021 erreicht.
Die Corona-Krise hat auch am Arbeitsmarkt über viele Branchen hinweg deutliche Spuren
hinterlassen. Dabei ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit sowohl auf pandemiebedingte Ent-
lassungen als auch auf weniger neu begonnene Beschäftigungsverhältnisse zurückzufüh-
ren. Die Entlasszahlen blieben allerdings vergleichsweise begrenzt. Wichtig waren dafür
die schnellen und umfassenden Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe und Beschäf-
tigte, das heißt insbesondere Liquiditätshilfen und Kurzarbeitergeld. Angesichts der ge-
stiegenen Knappheit von Arbeits- und Fachkräften versuchen viele Betriebe auch in kon-
junkturellen Schwächephasen, ihre Beschäftigten zu halten.5
2019 lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Deutschland bei 4,9 Prozent, für die
Jahre 2020 und 2021 erwarten die Institute der Gemeinschaftsdiagnose einen Anstieg auf
5,9 Prozent, für 2022 dann wieder einen Rückgang auf 5,5 Prozent . Das Institut für Ar-
beitsmarkt- und Berufsforschung erwartet dagegen, dass bereits 2021 der langfristige
Trend rückläufiger Arbeitslosigkeit und steigender Beschäftigung wieder einsetzt.6 Dabei
wird davon ausgegangen, dass sich die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 3 stärker
abbaut als im SGB 2.7
Das größte Risiko für die Prognosen ist jedoch der ungewisse Pandemieverlauf. Unsicher
ist zudem, in welchem Umfang es noch zu Unternehmensinsolvenzen im In- und Ausland
kommen wird. Darüber hinaus schwelen verschiedene Handelskonflikte weiter, die eine
nachhaltige Aussage zur wirtschaftlichen Entwicklung nur sehr schwer möglich machen.
3 „Erholung verliert an Fahrt – Wirtschaft und Politik weiter im Zeichen der Pandemie“. Projektgruppe Gemeinschaftsdiag-
nose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Oktober 2020.
4 Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet für 2020 mit einem Rück-
gang des Bruttoinlandsproduktes um 5,1 Prozent und im Jahr 2021 mit einem Wachstum um 3,7 Prozent.
5 „IAB-Prognose 2020/2021. Arbeitsmarkt auf schwierigem Erholu ngskurs“. IAB-Kurzbericht 19/2020. Institut für Arbeits-
markt- und Berufsforschung, September 2020.
6 „Regionale Arbeitsmarktprognosen 2020/2021. Der Arbeitsmarkt erholt sich von der Corona-Krise regional unterschied-
lich stark“. IAB-Kurzbericht 20/2020. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Oktober 2020.
7 Während einer Rezession steigt üblicherweise die Zahl der Arbeitslosen im SGB 3 stärker an als im SGB 2. Umgekehrt
wird in einer Aufschwungphase die SGB 3 -Arbeitslosigkeit schneller abgebaut. Vgl. IAB-Kurzbericht 20/2020 (s.o.).
9 Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
Zum Stichtag 31.12.2019 zählte die Stadt Münster 315.293 Einwohner/-innen.8 Das ist
eine Zunahme um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 175.956 Personen wa-
ren am 31.12.2019 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt9 (siehe
Abbildung 1). Dies entspricht einer Steigerung um 2,8 Prozent zum Vorjahresstichtag (1,6
Prozent in Nordrhein-Westfalen und 1,4 Prozent bundesweit). Seit dem 31.12.2009 ist die
Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 26,2 Prozent gestie-
gen (20,6 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 21,5 Prozent bundesweit).
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2019
Anzahl
Anteil
(in Prozent)
Veränderung zum
Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 175.956 100,0 2,8
- Männer 88.701 50,4 2,7
- Frauen 87.255 49,6 2,9
- unter 25 Jahre 19.683 11,2 7,9
- 25 bis unter 55 Jahre 120.792 68,6 1,0
- 55 bis unter 65 Jahre 33.582 19,1 5,8
- 65 Jahre und älter 1.899 1,1 18,4
- Deutsche 160.714 91,3 2,0
- Ausländer/-innen 15.163 8,6 11,5
- in Vollzeit 118.549 67,4 6,4
- in Teilzeit 57.407 32,6 2,0
- Auszubildende 9.840 5,6 4,9
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arb eit, Stichtag 31.12.2019
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,6 % sind Frauen und 50,4 Prozent sind Männer. Fast zwei Drittel
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Allerdings sind dies mit
einem Anteil von 61,7 Prozent überwiegend Männer, während bei den Teilzeitbeschäftig-
ten die Frauen mit 71,0 Prozent dominieren.10
Mit 11,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag weiterhin hoch ist in Münster die
Zunahme der sozialversicher ungspflichtig beschäftigten Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit (6,7 % Zunahme auf Bundesebene und 7,0 Prozent in Nordrhein-
Westfalen). Insgesamt machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit auslän-
discher Staatsangehörigkeit in Münster einen Anteil von 8,6 Prozent an allen sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigten in Münster aus, im Vergleich zu ei nem Anteil von 12,5
Prozent im Bundesdurchschnitt und 12,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen.
8 Quelle: Information und Technik Nordrhein -Westfalen.
9 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster am 31.12.2019 betrug 121.869 Perso-
nen.
10 Geringfügig Beschäftigte sind zu 55,4 Prozent weiblich und zu 44,6 Prozent mä nnlich.
10 Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
Sowohl die älteren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab 55 Jahren als auch die
Jüngeren unter 25 Jahren haben einen höheren Zuwachs erfahren als die mittlere Alters-
gruppe. Nach wie vor machen die 25 bis unter 55-Jährigen aber mit über zwei Drittel die
mit Abstand größte Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus.
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleis-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und Versicherungs-
dienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-
kliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung.
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in
Münster übt dementsprechend dienstleistend e Tätig keiten aus: Am 31.12.2019 waren
dies 87 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (siehe Abbildung 2).
Sektoren und Wirtschaftszweige
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2019
Anzahl
Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 175.956 100,0 2,8
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 664 0,4 3,6
Produzierendes Gewerbe 22.281 12,7 1,2
- Verarbeitendes Gewerbe 13.801 7,8 0,6
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.171 3,5 0,2
- Baugewerbe 5.863 3,3 3,3
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.626 2,6 1,1
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 3.004 1,7 0,6
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.617 1,5 -0,4
Dienstleistungsbereich 153.011 87,0 3,0
- Gesundheitswesen 23.671 13,5 3,7
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 22.948 13,0 6,3
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 14.722 8,4 2,4
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 14.665 8,3 0,6
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.036 6,8 4,4
- Heime und Sozialwesen 11.486 6,5 2,3
- Information und Kommunikation 11.448 6,5 3,1
- Erziehung und Unterricht 9.782 5,6 2,9
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.636 5,5 2,7
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.781 4,4 2,8
- Gastgewerbe 5.727 3,3 7,9
- Verkehr und Lagerei 4.856 2,8 1,8
- Arbeitnehmerüberlassung 4.253 2,4 -11,5
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2019
11 Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheitswesen mit rund 13,5 Pro-
zent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklu-
sive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 Prozent Anteil an allen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nach einem Rückgang im vorletzten Jahr
hat die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Bereich 2019 wie-
der um 6,3 Prozent zugelegt. Als einzige Branche innerhalb des Dienstleistungssektors
hat die Arbeitnehmerüberlassung im Vergleich zum Vorjahresstichtag sozialvers iche-
rungspflichtig Beschäftigte abgebaut, und zwar um 11,5 Prozent. Zwar macht die Arbeit-
nehmerüberlassung mit 2,4 Prozent nur einen kleinen Anteil an allen sozialversicherungs-
pflichtigen Stellen aus, sie stellt aber immer wieder auch einen Indikator für die Beschäfti-
gungssituation in niederschwelligeren Arbeitsbereichen dar.
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/-in oder Experte/Expertin tätig
und nur rund 15 Prozent als Helfer/-in11. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt is t diese
Verteilung mit rund 87 Prozent und 13 Prozent noch deutlicher ausgeprägt.
Parallel hierzu verfügen 55 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Perso-
nen in Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und rund 23 Prozent über einen
akademischen Abschluss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder aner-
kannte Ausbildung, davon sind 28 Prozent Auszubildende, die bereits konkret auf einen
Berufsabschluss hinstreben (siehe Abbildung 3).
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2019
Anzahl Anteil
(in Prozent)
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 175.956 100,0
- ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 24.511 13,9
- mit anerkanntem Berufsabschluss 97.377 55,3
- mit akademischem Abschluss 40.607 23,1
- Ausbildung unbekannt 13.461 7,7
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmo nat Dezember 2019
Menschen ohne beruflichen Abschluss unterliegen einem hohen Risiko, arbeitslos zu wer-
den oder zu bleiben. Dies trifft sicher auch auf eine große Anzahl von Leistungsberechtig-
ten im SGB 2 zu, die über keine oder eine nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland
anerkannte Berufsausbildung verfügt.
11 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation d er Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/ -in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Beruf sfach- oder Kollegschule; Spezialist/ -in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach - oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjährige s abgeschlossenes Hochschulstu-
dium.
12 Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt
1.2.3. Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt
Die Zahlen zur sozia lversicherungspflichtigen Beschäftigung werden bundeseinheitlich
quartalsweise mit einer zeitlichen Verzögerung von einem halben Jahr veröffentlicht. Sie
geben einen grundsätzlichen Überblick über die Struktur des lokalen Arbeitsmarktes. An-
hand ausgewählter Eckdaten werden im Folgenden die kurzfristigen Auswirkungen der
Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt dargestellt.12
So ist der Zugang und damit auch der Bestand der gemeldeten Arbeitsstellen coronabe-
dingt zurückgegangen (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Bestand und Zugang gemeldeter Arbeitsstellen in Münster: Entwicklung 2019 und 2020
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2020
Der stärkste Einbruch an neuen Stellen war dabei im April 2020 mit -56,2 Prozent zu ver-
zeichnen. Im Oktober 2020 wurden dagegen 54 Stellen (8,7 Prozent) mehr neue Arbeits-
plätze gemeldet als im Vorjahresmonat. Der Bestand gemeldeter Arbeitsstellen hat sich
jedoch noch nicht vollständig erholt und liegt im Oktober 294 Stellen (-10,5 Prozent) unter
dem Niveau des Vorjahresmonats.
Der Umfang von Kurzarbeit, die in den letzten Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs
keine nennenswerte Rolle als Indikator für die Arbeitsmarktsituation gespielt hat, ist in der
Corona-Krise wieder zu einem zentralen Thema geworden. Von März bis Oktober 2020
meldeten 3.232 Betriebe in Münster Kurzarbeit an (siehe Abbildung 5), im Vorjahreszeit-
raum waren es lediglich sieben. Das entspricht einer Steigerung im fünfstelligen Prozent-
bereich.
12 12 Die Auswirkungen des Teil-Lockdowns ab November 2020 auf die statistischen Daten konnten aus redaktionellen
Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
2.467 2.672
2.984 2.802 2.616 2.493 2.338 2.508
652 790 672 622 549 346
661 676
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
Jan 19 Apr 19 Jul 19 Okt 19 Jan 20 Apr 20 Jul 20 Okt 20
Bestand und Zugang gemeldeter Arbeitsstellen
Bestand Zugang
13 Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt
Abbildung 5: Angezeigte Kurzarbeit in Münster März bis Oktober 2020
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmo nat Oktober 2020
In den Anzeigen geben Unternehmen an, wie viele Mitarbeitende sie für die Kurzarbeit
einplanen. Von März bis Oktober 2020 waren 46.265 Arbeitnehmende betroffen, das ist
mehr als jede bzw. jeder vierte Beschäftigte in Münster. Im Vorjahr waren es nur 66 Per-
sonen. Damit übersteigen die aktuellen Anzeigen für konjunkturelle Kurzarbeit die der Fi-
nanzkrise 2008/2009 deutlich. Die mit Abstand meisten Anträge auf Kurzarbeitergel d
(KuG) gingen im April 2020 ein, seit Juni liegen die Antragszahlen wieder im zweistelligen
Bereich.
Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht für jede zur Kurzarbeit angemeldete Person diese
auch tatsächlich durchgeführt. Die tatsächlich realisierte Kurzarbeit ist in der Abbildung 6
dargestellt.
*hochgerechnete Daten der Bundesagentur für Arbeit; aktuellere Daten lagen bei Redaktionsschluss nicht vor
Abbildung 6: Realisierte Kurzarbeit in Februar bis Mai 2020
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Be richtsmonat Oktober 2020
296
2.493
268
54
49
32
17
23
5.612
35.338
2.420 1.617
646
268 182 182
1
10
100
1.000
10.000
100.000
1
10
100
1.000
10.000
Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt
Angezeigte Kurzarbeit in Münster
Anzeigen KuG Personen in Anzeigen
3 1.274 2.282 1.930
13
8.819
22.561 20.971
1
10
100
1.000
10.000
100.000
1
10
100
1.000
10.000
Feb Mrz April Mai*
Realisierte Kurzarbeit in Münster
Betriebe Kurzarbeiter
14 Ausbildungsmarkt
Im April 2020 waren in Münster 22.561 Arbeitnehmende in 2.282 Betrieben in Kurzarbeit.
Das entspricht einer Kurzarbeiter-Quote13 von 12,8 Prozent. Im Februar 2020, also vor der
Corona-Krise, lag die Quote bei 0,01 Prozent. Zum Vergleich: in NRW betrug die Kurzar-
beiter-Quote im April 2020 17,2 Prozent, im Bundesdurchschnitt lag sie bei 17,9 Prozent.
1.2.4. Ausbildungsmarkt
Die zuvor schon angesprochene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und
hier insbesondere der Branchen Gesundheit14, Handel, Finanz-, Versicherungs- und Wirt-
schaftsdienstleistungen sowie Verwaltung, zeigt sich auch anhand der „Top 10“15 der ge-
meldeten betrieblichen Berufsausbildungsstellen (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2019/2020 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagent ur für Arbeit, Stand September 2020
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber/-innen sind ebenfalls Berufe im
Handel und im Gesundheitswesen gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im
Handwerk und der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 8).
13 Die Kurzarbeiter-Quote stellt den Anteil der Kurzarbeiter/ -innen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dar.
14 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.
15 Die „Top Ten“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen rund 40 Prozent aller gemeldeten Berufsausbildungs-
stellen aus.
Großhandelskauffrau/-mann
Verkäufer/-in
Bachelor of Laws - Verwaltung
Fachkraft Lagerlogistik
Versicherungskauffrau/-mann
Bankkauffrau/-mann
Zahnmedizinische/r Fachangstellte/r
Medizinische/r Fachangstellte/r
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Kauffrau/-mann im Einzelhandel
58
60
61
64
65
69
77
96
105
136
"Top Ten" der gemeldeten Berufsausbildungsstellen
in Münster
15 Ausbildungsmarkt
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2019/2020 gesuchten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagent ur für Arbeit, Stand September 2020
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr16 2019/2020 2.012 betriebliche Berufs-
ausbildungsstellen gemeldet. Das sind 434 Stellen bzw. 17,7 Prozent weniger als im Vor-
jahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.268 Bewerber/-
innen für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 116 Personen weniger als im
Vorjahr (-8,4 Prozent), siehe Abbildung 9.
Abbildung 9: Gemeldete Bewerber/ -innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete Berufsausbildungsstellen
in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagent ur für Arbeit, Stand September 2020
16 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres .
Anlagenmechaniker Sanitär-, Heiz-, Klimatechnik
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Industriekauffrau/-mann
Tischler/-in
Kfz.mechatroniker Pkw-Technik
Kauffrau/-mann im Einzelhandel
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Medizinische/r Fachangstellte/-r
Verkäufer/-in
30
33
36
43
44
56
59
62
65
65
"Top Ten" der gesuchten Ausbildungsstellen
in Münster
1.410 1.384 1.268
2.347 2.446
2.012
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Sep 18 Sep 19 Sep 20
Gemeldete Bewerber/ -innen für Berufsausbildungsstellen
und gemeldete Berufsausbildungsstellen
gemeldete Bewerber gemeldete Ausbildungsstellen
16 Ausbildungsmarkt
Aus den gemeldeten Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/ -innen
ergibt sich ein Quotient von 1,59. Das heißt, dass in Münster rein rechnerisch auf eine/n
Bewerber/-in 1,59 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr
lag der Quotient bei 1,77, im Jahr 2018 bei 1,66.17
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt
zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick darauf, wie viele Bewerber/-innen zum
Ende des Berichtsjahres noch unversorgt waren und wie viele Berufsausbildungsstellen
vorerst unbesetzt geblieben sind. Die Anzahl der unversorgten Bewerber/-innen belief sich
zum Stichtag 30.09.2020 rechtskreisübergreifend auf 10818, das sind 42 Personen bzw.
63,6 Prozent mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite waren im Septem-
ber 2020 noch 169 Berufsausbildungsstellen unbesetzt, das waren 85 Stellen ( bezie-
hungsweise 101,2 Prozent) mehr als im Vorjahr. Rechnerisch standen damit jeder unver-
sorgten Bewerberin/jedem unversorgten Bewerber noch 1,56 unbesetzte Berufsausbil-
dungsstellen zur Verfügung. Zum Vorjahreszeitpunkt lag die Relation noch bei 1,27 (siehe
Abbildung 10).
Abbildung 10: Gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete Berufsausbildungsstellen
in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagent ur für Arbeit, Stand September 2020
Ein Blick auf die „Top Ten“ der unversorgten Bewerber/-innen sowie der unbesetzten Aus-
bildungsstellen nach Berufen zeigt, dass in gewissen Bereichen eindeutige Passungs-
probleme zwischen Bewerber/-innen und Stellen bestehen. So waren zum Beispiel zum
30.09.2020 noch sechs Stellen für eine Ausbildung zur Fleischerin/zum Fleischer unbe-
setzt, aber keine unversorgten Bewerber/-innen für diesen Beruf registriert. Auf der ande-
ren Seite wurde noch von sechs unversorgten Bewerber/-innen eine Ausbildungsstelle zur
Automobilkauffrau/zum Automobilkaufmann gesucht, hier gab es jedoch keine freien Stel-
17 In den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient zum Teil deutlich niedriger: Borken = 1,43,
Coesfeld = 1,08, Steinfurt = 1,09, Warendorf = 0,89, Land Nordrhein -Westfalen = 0,94.
18 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zu diesem Stichtag noch fünf unversorgte Bewerber/ -innen verzeichnet.
59 66
10899
84
169
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Sep 18 Sep 19 Sep 20
Unversorgte Bewerber/ -innen und unbesetzte
Berufsausbildungsstellen
unversorgte Bewerber/-innen unbesetzte Ausbildungsstellen
17 Ausbildungsmarkt
len mehr. Allerdings standen sich zum Teil unbesetzte Berufsausbildungsstellen und un-
versorgte Bewerber/-innen in ähnlichen Berufen gegenüber. So waren beispielweise am
30.09.2020 noch sechs Bewerber/-innen auf einen Ausbildungsplatz zur M edizinischen
Fachangestellten/zum Medizinischen Fachangestellten unversorgt, für die es zwar keine
entsprechende Anzahl an freien Ausbildungsstellen in diesem Beruf mehr gab, dafür aber
noch 17 unbesetzte Stellen für eine Ausbildung zur /zum Zahnmedizinischen Fachange-
stellten. Für einige Berufe, wie zum Beispiel Verkäufer/in, waren allerdings sowohl noch
unversorgte Bewerber/-innen (acht) als auch unbesetzte Ausbildungsstellen (sechs) ge-
meldet, die jedoch anscheinend (noch) nicht zusammengeführt werden konnten.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass d ie Zahlen der gemeldeten Be-
rufsausbildungsstellen und Bewerber/-innen auf einen Ausbildungsplatz zurückgegangen,
im Kontrast dazu die Zahlen der unbesetzten Ausbildungsstellen und der unversorgten
Bewerber/-innen zum Ende des Berichtsjahres jedoch gestiegen sind. Rein rechnerisch
standen den unversorgten Jugendlichen in Münster Ende September 2020 mehr freie Aus-
bildungsstellen zur Verfügung als im Vorjahr. Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf
einen Ausbildungsplatz für eine betriebliche Ausbildung in Münster nach wie vor recht gut.
Auch die Ausbildungsumfrage 2020 der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord West-
falen hat ergeben, dass die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen im Münsterland so-
wie in der Emscher -Lippe-Region trotz aktueller Schwierigkeiten aufgrund der Corona -
Krise hoch bleibt.19 Danach haben Stand Juni 2020 93 Prozent der Betriebe an ihren Ein-
stellungsplänen für das beginnende Ausbildungsjahr festgehalten. Nur rund sieben Pro-
zent der Betriebe gaben an, ihre Ausbildungsaktivität zu reduzieren. Was laut IHK jedoch
in diesem Jahr noch mehr als sonst fehle, seien die Bewerber/-innen. Die Gründe hierfür
werden von verschiedenen Seiten darin gesehen, dass die Corona -Krise bei vielen Ju-
gendlichen Unsicherheiten bezüglich ihrer beruflichen Zukunft ausgelöst hat. Möglichkei-
ten zur beruflichen Orientierung und last minute Unterstützung von unversorgten bzw. un-
entschlossenen Bewerber/-innen waren im Zuge des ersten Lockdowns im Frühjahr teil-
weise entfallen und mussten neu organisiert werden, zum Beispiel durch virtuelle Ange-
bote. Um möglichst viele Jugendliche doch noch in Ausbildung zu bringen, haben die lo-
kalen Akteure verschiedenste Aktionen durchgeführt. So hat die IHK Nord Westfalen bei-
spielsweise eine spezielle Hotline eingerichtet und bietet ein Online Speeddating an. Das
Jobcenter der Stadt Münster hat bereits im Frühjahr 2020 den Kontakt zu allen unversorg-
ten, aber auch zu den bereits als versorgt gemeldeten Ausbildungsbewerber/-innen ver-
stärkt, um den aktuellen Sachstand zu erfragen und bei Bedarf geeignete Unterstützung
zu leisten. Im Ergebnis waren im Jobcenter zu Ende September 2020 nur noch fünf un-
versorgte Bewerber/-innen im SGB 2 zu verzeichnen.
Auch mit Blick auf bereits laufende Ausbildungsverhältnisse hat zumindest die Ausbil-
dungsumfrage der IHK nicht das zunächst befürchtete negative Bild ergeben. So gaben
nur fünf der 874 befragten Betriebe an, sich aufgrund der wirtschaftlichen Situation von
Auszubildenden zu trennen, das ist ein Anteil von 0,6 Prozent. Dies entspricht auch der
Erfahrung von Jobcenter und Agentur für Arbeit, die keine nennenswerten Meldungen von
coronabedingten Ausbildungsabbrüchen verzeichneten. Nur rund ein Prozent der Unter-
nehmen hat Stand Juni wegen der Corona-Krise einen zum Ausbildungsjahr 2020 bereits
geschlossenen Ausbildungsvertrag wieder gelöst. 65,4 Prozent der Ausbildungsbetriebe
19 „Hohe Ausbildungsbereitschaft. Ergebnisse der IHK -Ausbildungsumfrage 2020“. Industrie- und Handelskammer Nord
Westfalen, Juni 2020.
18 Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
teilten mit, alle ihre Auszubildenden, die gerade ihren Abschluss gemacht haben, über-
nehmen zu wollen. Von den Fällen, in denen Auszubildende nicht übernommen werden
sollten, war ein Fünftel auf die derzeitige wirtschaftliche Lage zurückzuführen, ansonsten
lagen andere Gründe vor. 20 Somit hat die Jugendarbeitslosenquote seit Jahresbeginn
2020 zwar leicht zugenommen21, liegt aber insbesondere in Münster immer noch auf ei-
nem vergleichsweise sehr niedrigen Niveau (siehe dazu auch den Abschnitt 1.2.4).
Ein Selbstläufer ist das Thema Ausbildung jedoch nicht. Mit dem Bundesprogramm „Aus-
bildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesbildungsministerium daher kleine und mit-
telständische Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft sowie ausbildende
Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirt-
schaftliche Schwierigkeiten haben. Ziel ist, dass Auszubildende auch bei pandemiebe-
dingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung for t-
setzen und erfolgreich abschließen können. Das Programm umfasst Ausbildungsprämien
bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung
bei Vermeidung von Kurzarbeit22, Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubilden-
den aus pandemiebedingt insolventen Betrieben sowie Prämien für Auftrags- oder Ver-
bundausbildungen23. Darüber hinaus haben die Partner des Ausbildungskonsenses NRW
sich darauf geeinigt, dass Ausbildungen auch noch bis Jahresende 2020 aufgenommen
werden können. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Auszubildenden besonders ge-
fördert werden (zum Beispiel mit ausbildungsbegleitenden Hilfen), um mögliche entstan-
dene Lücken im Berufsschulunterricht zu schließen.
Parallel zur Entwicklung der Wirtschaft und des gesamten Arbeitsmarktes hängt jedoch
auch die weitere Entwicklung des Ausbildungsmarktes vom kommenden Verlauf des Pan-
demiegeschehens ab und lässt sich derzeit nicht sicher vorhersagen. Fest steht, dass die
Investition in Ausbildung nicht nur eine Investition in die Zukunft der jungen Menschen,
sondern auch in die der Wirtschaft ist. So weist unter anderem das Bundesinstitut für Be-
rufsbildung (BIBB) darauf hin, dass der bis auf Weiteres zu erwartende Rückgang an
neuen Ausbildungsverträgen zu einer Verschärfung des bereits vor der Pandemie in vielen
Wirtschaftsbereichen beklagten Fachkräftemangels führen wird.
1.2.5. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
Während die positive Entwicklung des Vorjah res in den ersten drei Monaten 2020 zu-
nächst noch angehalten hat, war bedingt durch die Corona-Krise in Münster wie bundes-
weit ab April ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Nach einer Stagnation im
August hat die Arbeitslosenquote ab September wieder abgenommen (siehe Abbildung
11). Das gleiche gilt für die Quote der arbeitslosen Jugendlichen (siehe Abbildung 12).
20 So stehen einer Übernahme in 37 Prozent all er Fälle andere Zukunftspläne der/des Auszubildenden entgegen (Wech-
sel in einen anderen Betrieb, Studium, weiterführender Schulbesuch, weitere Ausbi ldung etc.). In 28 Prozent der Fälle
wurde angegeben, dass Auszubildende/r und Betrieb über die Ausbildung hinaus nicht zueinander passen (Mehrfachnen-
nungen sind möglich). Vergleichswerte aus dem Vorjahr liegen dem Jobcenter nicht vor.
21 Unter anderem haben junge Menschen auch schwerer Anschlüsse an ein abgeschlossenes oder abgebrochenes Stu-
dium gefunden oder haben sich arbeitslos gemeldet, anstatt wie geplant ein Jahr im Ausland zu verbringen.
22 Grundsätzlich können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld erha lten. Allerdings sollte im Betrieb alles Zumutbare un-
ternommen werden, um die Ausbildung regulär fortzusetzen. Ist dennoch die Kurzarbeit für Auszubildende unvermeidbar,
hat die/der Auszubildende zunächst für die Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung.
23 Auftrags- oder Verbundausbildungen bedeutet, dass Betriebe vorübergehend Auszubildende ausbilden, die ihre Ausbil-
dung nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen können, weil dieser aufgrund der Corona -Pandemie vollständig
oder zu wesentlichen Teilen von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist.
19 Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
Abbildung 11: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Münster 2020
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2020
Abbildung 12: Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote in Münster 2020
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2020
Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch weiterhin eine erhöhte Arbeitslosigkeit zu verzeichnen.
Die rechtskreisübergreifende Gesamtarbeitslosenquote in Münster betrug im Oktober
4,6% 4,5% 4,5%
5,0%
5,3% 5,5% 5,7% 5,7% 5,5% 5,3%
2,8% 2,8% 2,8% 3,0% 3,2% 3,3% 3,3% 3,3% 3,2% 3,1%
1,8% 1,7% 1,7%
2,0% 2,1% 2,2% 2,4% 2,4% 2,3% 2,2%
0,0%
1,0%
2,0%
3,0%
4,0%
5,0%
6,0%
7,0%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt
Arbeitslosenquote 2020
gesamt SGB II SGB III
2,9% 2,9% 2,9%
3,4% 3,5% 3,6%
3,9% 4,1% 3,9%
3,3%
1,8% 1,7% 1,8% 2,0% 2,0% 2,1% 2,2% 2,2% 2,2% 2,0%
1,1% 1,2% 1,1%
1,4% 1,5% 1,5% 1,7% 1,9% 1,7%
1,3%
0,0%
0,5%
1,0%
1,5%
2,0%
2,5%
3,0%
3,5%
4,0%
4,5%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug* Sep* Okt*
Jugendarbeitslosenquote 2020
gesamt SGB II SGB III
20 Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
2020 5,3 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahresmonat. Im Rechts-
kreis SGB 2 lag die Quote im Oktober bei 3,0 Prozent und damit um 0,2 Prozentpunkte
höher verglichen mit dem gleichen Monat des Vorjahres . Die Jugendarbeitslosenquote
belief sich in Münster im Oktober 2020 rechtkreisübergreifend auf 3,3 Prozent, das sind
0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahresmonat. Im SGB 2 lag die J ugendarbeitslosen-
quote - wie auch im Vorjahr - bei 2,0 Prozent und damit nach wie vor deutlich unter den
Bundes- und Landesquoten (siehe Abbildung 13).
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 5,3 7,7 6,0
• SGB 2 3,1 5 3,4
• SGB 3 2,2 2,8 2,6
Jugendarbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 3,3 6,5 5,5
• SGB 2 2,0 3,8 2,9
• SGB 3 1,3 2,7 2,7
Abbildung 13: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2020
Im Detail ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf
die Rechtskreise in den Abbildun gen 14 und 15 dargestellt. Eine besonders hohe Zu-
nahme arbeitsloser Personen ist im SGB 3 zu verzeichnen, mit einem Plus von 46,2 Pro-
zent im Oktober 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im SGB 2 beträgt die Steigerung
der arbeitslos gemeldeten Personen 6,4 Prozent zum Vorjahresmonat. In beiden Rechts-
kreisen sind bis auf Menschen mit Schwerbehinderung alle Zielgruppen von einer erhöh-
ten Arbeitslosigkeit betroffen.
SGB 2
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 8.693 * 0,2
Bestand Arbeitslose 5.349 100,0 6,4
Männer 2.974 55,6 5,2
Frauen 2.375 44,4 7,9
15 – 24 Jahre 482 9,0 4,1
50 Jahre und älter 1.515 28,3 2,9
Ausländer(innen) 1.854 34,7 5,9
Menschen mit Schwerbehinderung 357 6,7 -0,6
Langzeitarbeitslose 3.036 56,8 16,1
Zugang an Arbeitslosen 647 * -24,0
seit Jahresbeginn 7.141 * -16,5
Abgang an Arbeitslosen 883 * -14,6
seit Jahresbeginn 6.703 * -24,0
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 14: Arbeitskräfteangebot i n Münster im Rechtskreis SGB 2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2020
21 Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
SGB 3
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 5.841 * 21,7
Bestand Arbeitslose 3.838 100,0 46,2
Männer 2.150 56,0 44,7
Frauen 1.688 44,0 48,2
15 – 24 Jahre 324 8,4 55,8
50 Jahre und älter 1.227 32,0 41,4
Ausländer(innen) 760 19,8 53,8
Menschen mit Schwerbehinderung 243 6,3 -1,6
Langzeitarbeitslose 507 13,2 67,3
Zugang an Arbeitslosen 946 * -7,0
seit Jahresbeginn 9.592 * -4,7
Abgang an Arbeitslosen 1.128 * -6,6
seit Jahresbeginn 8.253 * -15,2
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 15: Arbeitskräfteangebot i n Münster im Rechtskreis SGB 3
Quelle: Statistik der Bundesagen tur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2020
Auf den ersten Blick mag es überraschen, dass in beiden Rechtskreisen nicht nur die Ab-
gänge aus Arbeitslosigkeit, sondern auch die Zugänge in Arbeitslosigkeit im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum abgenommen haben. Die detaillierte Darstellung der Zahlen beleuchtet
die Gründe (siehe Abbildung 16):
Apr bis Okt
2020
Veränderung zum
Vorjahreszeitraum
in Prozent
Zugang in Arbeitslosigkeit 11.360 -11,2
dar. aus: Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 4.852 6,1
(außer-)betriebliche Ausbildung 393 -2,2
Förderung 2.559 -23,1
Abgang aus Arbeitslosigkeit 9.881 -24
dar. in: Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 3.922 -6,1
(außer-)betriebliche Ausbildung 203 -9,4
Förderung 1.800 -36,1
Abbildung 16: Zugänge in und Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Münster im SGB 2 und SGB 3 nach Gründen
Quelle: Statistik der Bundesagen tur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2020
Bedingt durch die Corona-Krise sind von April bis Oktober 2020 deutlich weniger Personen
aus der Arbeitslosigkeit in eine Fördermaßnahme eingemündet (-36,1 Prozent)24 und in
Konsequenz auch wiederum weniger Personen aus einer Fördermaßnahme zurück in den
24 Aufgrund der zahlreichen Neukund/ -innen lag der Fokus im Jobcenter und der Agentur für Arbeit insbesondere in den
Monaten April bis Juni auf der Bearbeitung von Anträ gen auf Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. auf Arbeitslosengeld
und Kurzarbeitergeld. Eine arbeitsmarktliche Aktivierung konnte nur eingeschränkt stattfinden. Aufgrund der coronabe-
dingten Beschränkungen während des Lockdowns im Frühjahr 2020 waren zudem N euzuweisungen in Maßnahmen
schwierig. Auch die Bereitschaft der Leistungsberechtigten zur Teilnahme an Maßnahmen hat während der Pandemie
abgenommen.
22 Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Status der Arbeitslosigkeit übergegangen25 (-23,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Aus
einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt sind von April bis Oktober 2020 5,9 Prozent
mehr Zugänge in Arbeitslosigkeit als im Vorjahreszeitraum erfolgt. Die Abgänge aus der
Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt sind um 6,1 Prozent gesun-
ken.
1.2.6. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
SGB 2 war in Münster in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Während sich die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften 2017 im Jahresdurchschnitt auf 11.443 belief, sank sie 2019 auf
10.532. Damit korrespondierend sank auch die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich:
Im Jahr 2017 verzeichnete Münster durchschnittlich 15.437 erwerbsfähige und 6.736 nicht
erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2019 waren es 14.196 erwerbsfähige und 6.184 nicht
erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Bedingt durch die Corona-Krise sind die Zahlen seit April 2020 gestiegen, seit Juli jedoch
wieder rückläufig (siehe Abbildung 17).
* Prognose der Bundesagentur für Arbeit
Abbildung 17: Entwicklung der Kundenstruktur im Jobcenter der Stadt Münster Januar – Oktober 2020
Quelle: Statistik der Bundesagen tur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2020
Der aktuellste Monat, für den in der Statistik detaillierte Werte zu Bedarfsgemeinschaften
und Leistungsberechtigten vorliegen, ist der Jul i 2020. Hier bezogen i m Jobcenter der
Stadt Münster rund 21.000 Personen in 10.900 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur
Grundsicherung im Rahmen des SGB II. 14.640 der Leistungsberechtigten sind erwerbs-
fähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbemühungen des
25 An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos (§ 16 Abs. 2).
10.208 10.135 10.267 10.646 10.818 10.892 10.849 10.769 10.670 10.593
13.764 13.683 13.883 14.385 14.608 14.680 14.640 14.495 14.348 14.027
5.991 5.964 6.025 6.079 6.083 6.130 6.131 6.115 6.095 5.923
5.000
7.000
9.000
11.000
13.000
15.000
17.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug* Sep* Okt*
Entwicklung der Kundenstruktur im Jobcenter
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
23 Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Jobcenters. Davon ist jeweils etwa die Hälfte männlich und weiblich. Die Anzahl der allein-
erziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat im Vergleich zum Vorjahresmonat
leicht um 0,3 Prozent abgenommen, ansonsten ist über alle Personengruppen hinweg
eine Zunahme der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 2,8 Prozent zu verzeichnen.
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
Bedarfsgemeinschaften 10.849 * 2,7
Leistungsberechtigte 21.031 * 1,9
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.131 * -0,3
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.640 100,00 2,8
Männer 7.418 50,7 3,4
Frauen 7.218 49,3 2,3
15 bis 24 Jahre 2.811 19,2 1,3
25 bis 49 Jahre 8.117 55,4 3,4
50 Jahre und älter 3.712 25,4 4,8
Ausländer/-innen 5.307 36,3 2,5
Alleinerziehende 1.886 12,9 -0,3
Abbildung 18: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentu r für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2020
Mehr als die Hälfte (55,3 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaften besteht aus nur einer Per-
son, 8,2 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen 5 und mehr Personen (siehe Ab-
bildung 18). Bei 17,7 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um Ein-Eltern-
Familien (Alleinerziehenden-BG). In rund einem Drittel (34,6 Prozent) der Bedarfsgemein-
schaften leben Kinder unter 18 Jahren (siehe Abbildung 19).
Anzahl Anteil an allen
Bedarfsgemein-
schaften
in Prozent
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.849 100,00 2,7
mit 1 Person 5.998 55,3 3,8
mit 2 Personen 1.823 16,8 2,0
mit 3 Personen 1.260 11,6 -1,3
mit 4 Personen 881 8,1 1,3
mit 5 und mehr Personen 888 8,2 3,9
Alleinerziehenden-BG 1.919 17,7 -0,7
Partner-BG ohne Kinder 884 8,1 7,5
Partner-BG mit Kindern 1.814 16,7 0,6
BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.750 34,6 -1,3
davon mit 1 Kind 1.584 14,6 -3,6
mit 2 Kindern 1.190 11,0 -1,6
mit 3 und mehr Kindern 976 9,0 3,0
Abbildung 19: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für A rbeit, Berichtsmonat Juli 2020
24 Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Rund 9.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten als Langzeitleistungsbezie-
hende26, das sind fast zwei Drittel aller erwerbsfähige Leistungsberechtigten. Davon er-
halten 58,6 Prozent bereits seit mehr als 4 Jahren Leistungen (siehe Abbildung 20). Ins-
gesamt hat der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden trotz der Corona-Krise im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat um 2,9 Prozent abgenommen. Dies ist unter anderem auf In-
tegrationen der Zielgruppe in eine öffentlich geförderte Beschäftigung (siehe hierzu den
Abschnitt 2.5.1) zurückzuführen.
Anzahl Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.640 2,8
Langzeitleistungsbeziehende 9.503 -2,9
Männer 4.568 -3,4
Frauen 4.933 -2,4
unter 25 Jahre 1.351 -4,2
25 bis 49 Jahre 5.244 -3,5
50 Jahre und älter 2.908 -1,2
Ausländer/-innen 3.520 -0,3
Alleinerziehende 1.507 0,4
Mit Erwerbseinkommen 2.679 -14-3
Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 754 *
Bisherige Verweildauer: 2 bis 3 Jahre 1.359 *
Bisherige Verweildauer: 3 bis 4 Jahre 1.819 *
Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.572 *
Langzeitarbeitslose
Arbeitslose im Rechtskreis SGB 2 5.796 12,8
Langzeitarbeitslose 3.003 12,6
Männer 1.726 15,1
Frauen 1.277 9,4
unter 25 Jahre 105 72,1
25 bis 49 Jahre 1.783 12,9
50 Jahre und älter 1.106 8,6
Ausländer/-innen 806 20,1
Alleinerziehende 355 19,9
*Werte werden nicht ausgewiesen
Abbildung 20: Langzeitleistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2020
Gut die Hälfte (51,8 Prozent) der Arbeitslosen im SGB 2 ist langzeitarbeitslos 27. Im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat hat die Anzahl der Langzeitarbeitslosen um 12,6 Prozent zu-
genommen. Auch bei den Jugendlichen unter 25 Jahren ist ein Anstieg in diesem Bereich
auf 105 Leistungsberechtigte zu verzeichnen. E s ist allerdings zu beachten, dass diese
Altersgruppe nur 3,5 Prozent aller Langzeitarbeitslosen ausmacht. Rund 2.440 Personen
sind sowohl langzeitarbeitslos als auch langzeitleistungsbeziehend.
Knapp 3.900 (26,5 Prozent) aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen Arbeits-
losengeld 2 ergänzend zu einem Erwerbseinkommen (siehe Abbildung 21). Davon sind
26 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindes-
tens 21 Monate erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren.
27 Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die 1 Jahr und länger arbeitslos gemeld et sind.
25 Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
die meisten (93,3 Prozent aller erwerbstätigen Leistungsberechtigten) abhängig beschäf-
tigt. Der größte Anteil der abhängig Erwerbstätigen (44 Prozent) bezieht ein Einkommen
im geringfügigen Bereich bis 450 Euro im Monat. 7,3 Prozent aller erwerbstägigen Leis-
tungsberechtigten sind selbstständig tätig.
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
Erwerbstätige Leistungsberechtigte 3.885 100,0 -7,4
abhängig erwerbstätig 3.624 93,3 -9,2
bis 450 Euro 1.710 44,0 -11
450 bis unter 850 Euro 747 19,2 -4,8
850 bis unter 1.300 Euro 761 19,6 -10,4
über 1.300 Euro 406 10,5 -6,9
selbständig erwerbstätig 285 7,3 26,7
Abbildung 21: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Erwerbseinkommen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2020
41 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen Schul-
abschluss, 22 Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss und 12 Prozent über die
Mittlere Reife. Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen universitären Abschluss ha-
ben 18 Prozent der arbeitslosen Langzeitleistungsbeziehenden erlangt (siehe Abbildung
22).
Abbildung 22: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Ju li 2020
ohne
Schulabschluss
41 Prozent
Hauptschul-
abschluss
22 Prozent
Mittlere Reife
12 Prozent
(Fach-)
Hochschulreife/
Universität
19 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Schulabschluss
26 Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
70 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen
(anerkannten) Berufsabschluss (siehe Abbildungen 23). Für diese Gruppe verringern sich
die Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich, da insbesondere
ein Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften besteht (vgl. hierzu Abschnitt 1.2.2.). Ein
hochpriorisiertes Handlungsfeld des Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf Aus-
bildung und Qualifikation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Abbildung 23: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Jul i 2020
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen Lebenssi-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie entspre-
chend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen Jobcen-
ter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die auch die relevanten Netz-
werke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen sind im Jobcenter
Münster entsprechend definiert:
- Jugendliche und junge Erwachsene (U25)28
- Alleinerziehende
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen
- Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
- Selbständige und Gründungswillige
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind
aus der Abbildung 24 ersichtlich. Es ist zu berücksichtigen, dass es Überschneidungen
28 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mittlerweile nicht me hr strikt auf die unter 25-Jährigen
festgelegt, der Übergang zu den über 25 -Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen - und Zielstellungen wie
insbesondere berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte über 25 Jahre noch relevant sind.
ohne
Berufsausbildung
70 Prozent
berufliche/
schulische
Ausbildung
19 Prozent
akademische
Ausbildung
5 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Berufsabschluss
27 Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
zwischen den Zielgruppen gibt, so z. B. Alleinerziehende mit Fluchthintergrund oder Ju-
gendliche mit Schwerbehinderung.
* Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 24: Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Oktober 2020
Die Veränderungen der Anteile der Zielgruppen im Vergleich zum Vorjahresmonat sind
nur geringfügig und liegen bei maximal einem Prozentpunkt. Eine Ausnahme stellen die
leistungsberechtigten Selbstständigen dar. Ihr Anteil ist pandemiebedingt von 2 Prozent
auf 4 Prozent gestiegen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte29 sind in allen der defi-
nierten Zielgruppen vorhanden. Das Jobcenter der Stadt Münster hat für diesen Perso-
nenkreis bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, um die beson-
deren Belange und Bedarfe von Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte zu be-
rücksichtigen. Der Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer
Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster beträgt 38 Prozent, im Vorjahresmo-
nat waren es 37 Prozent. Weitere 17 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
sind Deutsche mit Migrationsvorgeschichte, dies ist ein Prozentpunkt weniger als im Vor-
jahresmonat (siehe Abbildung 25).
29 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird inner halb der abge-
schotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen Migrati-
onsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des Daten-
schutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen Integrationszent-
rum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet werden.
Selbständige
Schwerbehinderte/
Rehabilitand/-innen
Alleinerziehende
Geflüchtete
U25
4 Prozent
7 Prozent
13 Prozent
14 Prozent
17 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach speziellen Zielgruppen*
28 Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Abbildung 25: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt,
Datenstand September 2020
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell30 durchgeführt. Basierend auf einer
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu
verfolgendes Förderziel vereinbart (s. Anlage 2 für die Darstellung der Ressourcenberei-
che und Ziele im fa:z -Modell)31. Die Verteilung der Förderziele auf alle erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 26 ersichtlich.
30 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
31 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absol-
vierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die E rziehung eines Kindes unter drei Jahren
oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines Förderziels erforderlich. Diese Personen sind bei
den Darstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berück sichtigt.
Deutsche ohne
Migrations-
vorgeschichte
45 Prozent
Deutsche mit
Migrations-
vorgeschichte
17 Prozent
Ausländer/-innen
38 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Migrationsvorgeschichte
29 Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Abbildung 26: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Oktober 2020
Mit 12 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel ver-
einbart wurde, wird die Direktvermittlung32 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäfti-
gung herangeführt.
1.2.7. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich sozial-
räumlich ausgerichtet. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter-im-Job-
center“ (JiJ), das jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem
Team für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt & Integration)
sowie einem Empfangsbereich und Kundenservice besteht. Sämtliche Leistungsberech-
tigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk haben, werden durch das
zuständige JiJ betreut.
Die Stadtbezirke der Stadt Münster (siehe Statistik in der Anlage 3) unterscheiden sich
nicht nur untereinander, sondern sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig und
umfassen zum Beispiel sowohl urbane als auch ländlich-dörflich geprägte Bereiche sowie
unterschiedliche Bevölkerungs- und Infrastrukturen. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ
in etwa gleich groß zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und
Südost zum JiJ Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte -Nord und Mitte -
Süd33 sowie Nord in Nord 1 und Nord 234). Selbständig tätige Leistungsberechtigte werden
32 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration
in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die Leistungsbe-
rechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
33 Geographische Aufteilung.
34 Aufteilung nach Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten). Die Einrichtung einer
Direktvermittlung
12 Prozent
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
34 Prozent
Stärkung der
Prozessfähigkeit
26 Prozent
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
28 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Förderzielen
30 Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
unabhängig von ihrem Wohnort in Münster in einem zentralen JiJ betreut. Die Kunden-
strukturdaten der einzelnen JiJ sind in der Abbildung 27 dargestellt.
Jobcenter
gesamt
JiJ
Ost-Südost
JiJ
West
JiJ
Nord 1
JiJ
Nord 2
eLb insgesamt 13.290 2.137 1.727 1.248 1.115
dar. LZB 69,7 Prozent 71,8 Prozent 69,9 Prozent 69,9 Prozent 74,3 Prozent
nach Geschlecht
dav. Männlich 50,4 Prozent 50,3 Prozent 47,2 Prozent 43,6 Prozent 44,2 Prozent
dav. Weiblich 49,6 Prozent 49,7 Prozent 52,8 Prozent 56,4 Prozent 55,8 Prozent
nach Alter
dav. U25 17,4 Prozent 19,2 Prozent 17,2 Prozent 20,7 Prozent 18,8 Prozent
dav. Ü25 63,6 Prozent 61,4 Prozent 64,2 Prozent 61,5 Prozent 61,3 Prozent
dav. Ü55 18,9 Prozent 19,4 Prozent 18,6 Prozent 17,8 Prozent 19,9 Prozent
nach Zielgruppen
dar. Alleinerziehende 13,0 Prozent 12,3 Prozent 14,1 Prozent 18,0 Prozent 20,1 Prozent
dar. Schwerbehinderte 7,1 Prozent 6,6 Prozent 71, Prozent 5,7 Prozent 7,4 Prozent
JiJ
Hiltrup
JiJ
Mitte-Nord
JiJ
Mitte-Süd
JiJ
Geflüchtete
JiJ
Selb-
ständige
eLb insgesamt 1.666 1.572 1.741 1.536 508
dar. LZB 73,9 Prozent 67,9 Prozent 64,9 Prozent 74,7 Prozent 43,3 Prozent
nach Geschlecht
dav. Männlich 46,0 Prozent 52,8 Prozent 60,0 Prozent 55,8 Prozent 50,8 Prozent
dav. Weiblich 54,0 Prozent 47,2 Prozent 39,9 Prozent 44,2 Prozent 49,2 Prozent
nach Alter
dav. U25 17,6 Prozent 14,4 Prozent 11,2 Prozent 24,2 Prozent 9,6 Prozent
dav. Ü25 64,4 Prozent 60,6 Prozent 66,4 Prozent 67,6 Prozent 66,9 Prozent
dav. Ü55 17,9 Prozent 25,0 Prozent 22,4 Prozent 8,2 Prozent 23,4 Prozent
nach Zielgruppen
dar. Alleinerziehende 17,3 Prozent 12,0 Prozent 8,5 Prozent 5,7 Prozent 8,9 Prozent
dar. Schwerbehinderte 8,2 Prozent 13,1 Prozent 8,0 Prozent 1,3 Prozent 3,9 Prozent
Abbildung 27: Kundenstrukturdaten der Jobcenter -im-Jobcenter
Eigene Auswertung der Datenbank OPEN/Prosoz, Berichtsmonat Oktober 2020
Die einzelnen Stadtbezirke und die JiJ stellen also keine einheitlichen Sozialräume dar,
sondern bestehen vielmehr aus mehreren, durchaus sehr unterschiedlichen Sozialräu-
men. Für die Netzwerkarbeit und insbesondere die niedrigschwellige Angebotsgestaltung
des Jobcenters, die die Leistungsberechtigten in ihren Sozialräumen abholen soll, bedeu-
tet dies eine große Herausforderung.
weiteren Geschäftsstelle des Jobcenters in Coerde und damit die Aufteilung des JiJ Nord in die JiJ Kinderhaus und JiJ
Coerde wird derzeit geprüft.
31 Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Aufgrund der schon seit vielen Jahren bestehenden Geschäftsstellen in Nord und Hiltrup
konnte das Jobcenter der Stadt Münster in diesen Stadtbezirken bei Einführung der sozi-
alräumlichen Organisation bereits auf gut funktionierende Netzwerkstrukturen und zum
Teil auch auf bereits bestehende sozialraumspezifische Angebote zurückgreifen. Für die
übrigen JiJ galt es, diese noch verstärkter aufzubauen und zu etablieren. In allen JiJ sind
aber mittlerweile gute und vielseitige sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das
Jobcenter beispielsweise regelmäßig an den sozialräumlichen Arbeitskreisen (AK Kinder-
haus, AK Wolbeck etc.) teil und arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisierten
Kommunalen Sozialdienst und den Einrichtungen der freien Träger zusammen. Bewährt
haben sich unter anderem die offenen Sprechstunden des Jobcenters in verschiedenen
Einrichtungen in den Sozialräumen.
JiJ Ost/Südost (Geschäftsstelle Wolbeck)
Das JiJ Ost/Südost umfasst die Stadtbezirke Ost und Südost. Ost besteht aus den Stadt-
teilen Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg und Handorf und ist mit einem Anteil von 7,4 Prozent
an der Gesamtbevölkerung der bevölkerungsärmste Stadtbezirk Münsters. Südost um-
fasst die Stadtteile Gremmendorf -Ost, Gremmendort-West, Angelmodde und Wolbeck.
5,6 Prozent der Einwohner/-innen im Alter von 15 – 64 Jahren aus Ost und 8,2 Prozent
aus Südost beziehen Leistungen nach dem SGB 2. Bei den Kindern im Alter von 0 – 14
Jahren sind es 8,8 Prozent in Ost und 16,0 Prozent in Südost. Die diebzgl. größten Unter-
schiede bestehen zwischen den Stadtteilen Gremmendorf-Ost (4,6 Prozent und 6,7 Pro-
zent) und Angelmodde (11,4 Prozent und 22,2 Prozent).
In Ost liegen der Ausländeranteil mit 8,2 Prozent und der Migrationsanteil mit 18,3 Prozent
unter dem münsterschen Durchschnitt (11,6 Prozent und 24,0 Prozent). In Südost beträgt
der Ausländeranteil 11,0 Prozent und der Migrationsanteil 24,3 Prozent. Allerdings beste-
hen auch hier Unterschiede zwischen den Stadtteilen: Während Gremmendorf-Ost einen
Ausländeranteil von 6,9 Prozent und einen Migrationsanteil von 17,0 Prozent hat, sind es
in Gremmendorf-West 16,2 Prozent und 29,8 Prozent. Die Kundenstrukturdaten des JiJ
Ost/Südost liegen nah bei den Durchschnittswerten des gesamten Jobcenters.
JiJ West (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Zum Stadtbezirk W est gehören die Stadtteile Nienberge, Gievenbeck, Roxel, Mecklen-
beck, Albachten und Sentrup. Mit einem Anteil von 19,7 Prozent an der Gesamtbevölke-
rung ist West der zweitgrößte Stadtbezirk nach Mitte. Auffällig ist der mit 33,4 Prozent
relativ hohe Anteil junger Einwohner/-innen im Alter von 20 – 39 Jahren. In der Kunden-
struktur des JiJ West spiegelt sich dies jedoch nicht wider. Der Anteil der Einwohner/-innen
im Alter von 15 – 64 Jahre, die Leistungen nach dem SGB 2 beziehen, beträgt 5,1 Prozent,
bei den Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren sind es 10,9 Prozent.
Der Anteil an Einwohner/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (11,1 Prozent) und
Migrationsvorgeschichte (25,0 Prozent) liegt über dem Durchschnitt der Gesamtbevölke-
rung Münsters, allerdings mit großen Unterschieden zwischen den Stadtteilen (zum Bei-
spiel 13,3 Prozent Ausländeranteil und 30,3 Prozent Migrationsanteil in Gievenbeck im
Vergleich zu 11,1 Prozent Ausländeranteil und 18,1 Prozent Migrationsanteil in Sentrup).
32 Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
JiJ Nord 1 und 2 (Geschäftsstelle Kinderhaus)
Der Stadtbezirk Nord umfasst die Stadtteile Kinderhaus-West, Kinderhaus-Ost, Coerde und
Sprakel. Von allen Stadtbezirken hat Nord den höchsten Anteil an Einwohner/-innen im Alter
von 0 – 19 Jahren (23,2 Prozent), den höchsten Ausländeranteil (18,5 Prozent), den mit Ab-
stand höchsten Migrationsanteil (40,6 Prozent) und den höchsten Anteil der Leistungsbe-
rechtigten im SGB 2 (16,5 Prozent bei den 15 – 64-Jährigen und 31,2 Prozent bei den Ein-
wohner/-innen im Alter von 0 – 14 Jahren). Gravierend sind jedoch die Unterschiede zwi-
schen den einzelnen Stadtteilen: so beträgt der Migrationsanteil 24,9 Prozent in Sprakel, aber
41,1 Prozent in Kinderhaus-West und 53,1 Prozent in Coerde. Während in Sprakel 4,5 Pro-
zent der Einwohner/-innen im Alter von 15 – 64 Jahren und 7,8 Prozent der Kinder im Alter
von 0 – 14 Jahren Leistungen nach dem SGB 2 beziehen, sind es 15,6 Prozent bzw. 29,4
Prozent in Kinderhaus-West und 21,2 Prozent bzw. 42,6 Prozent in Coerde.
Betrachtet man die Kundenstruktur der beiden JiJ Nord, so fallen die in Relation hohen An-
teile der weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (56,4 Prozent und 55,8 Prozent)
und der alleinerziehenden Leistungsberechtigten (18,0 Prozent und 20,1 Prozent) auf. Diese
Werte stehen in direktem Zusammenhang miteinander, da die alleinerziehenden Leistungs-
berechtigten überwiegend weiblich sind. Darüber hinaus haben die JiJ Nord nach Ost/Südost
mit 20,7 Prozent und 18,8 Prozent die höchsten Anteile an erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten unter 25 Jahren.
JiJ Hiltrup
Der Stadtbezirk Hiltrup besteht aus den Stadtteilen Hiltrup-Ost, Hiltrup-Mitte, Hiltrup-West,
Amelsbüren und Berg Fidel. Hiltrup ist neben Ost der Stadtteil mit dem höchsten Anteil an
älteren Einwohner/-innen (21,4 Prozent im Alter von 60 – 79 Jahren und 7,3 Prozent über 80
Jahre). Der Anteil ausländischer Einwohner/-innen ist mit 10,3 Prozent leicht unter dem ge-
samtstädtischen Durchschnitt, der Migrationsanteil liegt mit 27,0 Prozent über dem der Ge-
samtbevölkerung Münsters. Hier bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den einzel-
nen Stadtteilen: auf der einen Seite Berg Fidel mit einem Ausländeranteil von 24,2 Prozent
und einem Migrationsanteil von 49,4 Prozent und auf der anderen Seite Hiltrup-Ost mit einem
Ausländeranteil von 5,1 Prozent und einem Migrationsanteil von 18,0 Prozent.
Insgesamt beziehen 8,9 Prozent der im Stadtbezirk lebenden Menschen im Alter von 15 –
64 Jahre und 16,8 Prozent der Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren SGB 2-Leistungen. Auch
diesbezüglich treten große Unterschiede zwischen den Stadtteilen hervor: In Berg Fidel be-
trägt der Anteil der 15 – 64-Jährigen im SGB 2-Bezug 18,0 Prozent und 36,7 Prozent bei den
Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren, in Hiltrup-Ost sind es dagegen 4,3 Prozent und 9,0 Pro-
zent. Ebenso wie Nord hat das JiJ Hilrup hohe Anteile an weiblichen (54,0 Prozent) und al-
leinerziehenden (17,3 Prozent) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
JiJ Mitte-Nord und Mitte-Süd (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Das JiJ Mitte-Nord ist zuständig für die Stadtteile Aegidii, Überwasser, Dom, Buddenturm,
Martini, Mauritz-West, Schlachthof, Kreuz, Neutor, Schloss, Herz-Jesu, Mauritz-Mitte, Rump-
horst und Uppenberg. Zum JiJ Mitte-Süd gehören die Stadtteile Pluggendorf, Josef, Bahnhof,
Hansaplatz, Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg und Hafen.
Mitte ist der flächenmäßig kleinste, mit einem Anteil von rund 41 Prozent aber gleichzeitig
der mit Abstand bevölkerungsreichste Stadtbezirk Münsters. Überdurchschnittlich viele
33 Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
der Einwohner/-innen in Mitte sind im Alter von 20 – 39 Jahren (44,0 Prozent). 3,6 Prozent
der in Mitte wohnenden Menschen im Alter von 15 – 64 Jahren beziehen Leistungen nach
dem SGB 2, bei den Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren sind es 91, Prozent. Die Auslän-
der- und Migrationsanteile liegen in Mitte mit 7,8 Prozent und 16,2 Proze nt unter dem
münsterschen Durchschnitt.
Auffällig in der Kundenstruktur der in den beiden JiJ Mitte betreuten erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten ist der überdurchschnittliche Anteil an Personen über 55 Jahre (25,0
Prozent in Mitte-Nord und 22,4 Prozent in Mitte-Süd.). Auch der Anteil an erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung ist vergleichsweise hoch (13,1 Pro-
zent in Mitte-Nord und 8,0 Prozent in Mitte-Süd). Von allen JiJ weist Mitte -Süd mit 60,0
Prozent den mit Abstand höchsten Anteil an männlichen erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten auf.
JiJ Geflüchtete35 (Geschäftsstelle Oxford-Kaserne)
Im JiJ Geflüchtete, das im Stadtbezirk West liegt, werden leistungsberechtigte Geflüchtete
unabhängig von ihrem Wohnort in Münster betreut. Auffällig sind der mit 24,2 Prozent
hohe Anteil an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter bis 25 Jahre und – korres-
pondierend dazu - der geringe Anteil der über 55-Jährigen erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten (8,2 Prozent). Auch die Anteile der alleinerziehen den Leistungsberechtigten
(5,7 Prozent) und der Leistungsberechtigten mit einer Schwerbehinderung (1,3 Prozent)
sind weit unterdurchschnittlich. Dagegen ist der Anteil an männlichen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten mit 55,8 Prozent vergleichsweise hoch.
Das JiJ Geflüchtete wird zum Ende des 1. Quartals 2021 aufgelöst, die Leistungsberech-
tigten werden ab Oktober 2020, beginnend mit dem JiJ West, sukzessive in die sozial-
räumlichen JiJ überführt (siehe auch unter 1.1). Dies erfolgt insbesondere mit dem Ziel
der Inklusion der Menschen mit Fluchthintergrund in die jeweiligen sozialräumlichen Struk-
turen und Angebote.
JiJ Selbständige (Geschäftsstelle Stadthaus 2)
Das JiJ Selbständige ist mit Abstand das kleinste JiJ des Jobcenters der Stadt Münster.
Die rund 500 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten machen einen Anteil von 4 Prozent
an allen Leistungsberechtigten aus. Auffällig ist der mit 43,3 Prozent vergleichsweise nied-
rige Anteil an Langzeitleistungsbeziehenden, der weit unter dem Durchschnitt des gesam-
ten Jobcenters von 69,7 Prozent liegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl
selbständiger Leistungsberechtigter bedingt durch die Corona-Pandemie überproportional
zugenommen hat, sich also relativ viele Neukunden in dieser Zielgruppe befinden.
35 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten insgesamt
gestaltet sich komplex. Das Jobcenter Münster orientiert sich hierbei grundsätzlich an der Vorgehensweise der Bundesagen-
tur für Arbeit und zählt hilfsweise jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II als Geflüchtete, die im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind (völkerrechtliche, humanitäre oder politische
Gründe). Durch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten der Fachanwendung Open/Prosoz gelingt es dem Jobcenter Müns-
ter, die Zielgruppe der Geflüchteten noch modifizierter zu ermitteln: Über die Vorgehensweise der Bundesagentur der Arbeit
hinaus werden zusätzlich auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgeset-
zes als Geflüchtete gezählt. Darüber hinaus wird ein Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt in den Leistungsbezug nach dem SGB
II erfolgte ab dem 01.01.2015.
34 Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1. Strategische Grundausrichtung und Schwerpunktsetzung
Das Jobcenter der Stadt Münster setzt seine strategische Grundausrichtung, soziale Teil-
habe durch Beschäftigung zu ermöglichen, weiterhin fort.
Der Schwerpunktsetzung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen folgend, wird
dabei der eindeutige Fokus der Steuerung und Integrationsarbeit des Jobcenters – wie
schon in den letzten Jahren – auf der Vermeidung und Verringerung von Langzeitar-
beitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug liegen. Erreicht werden soll dies idealer-
weise durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeits-
markt, ggf. über die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung.
Wichtige Teilaspekte innerhalb der Schwerpunktsetzung sind:
Die Verbesserung der gleichberechtigten Förderung und Integration von Frauen
und Männern,
die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, inklusive Geflüchteten,
in Arbeit und Ausbildung,
die Integration in Ausbildung, das heißt insbesondere die Sicherung des Übergangs
von der Schule in den Beruf, sowie
die Optimierung der Digitalisierung des Jobcenters.
2.2. Ziele
2.2.1. Das Zielsystem im SGB 2
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß
SGB 2 soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der
Würde des Menschen entspricht. P rimäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen
Mitteln bestritten werden kann.
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträ-
ger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach
Paragraph 48a SGB 2 festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
35 Zielwerte für das Jahr 2021
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielver-
einbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger ab-
zuschließen sind. Weitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt-
und Integrationspolitik sollen der K omplexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rech-
nung tragen und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Diese
werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfa-
len der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die Handlungsschwerpunkte für die
Jobcenter des Landes ab. Lokale Ziele zwischen dem Jobcenter der Stadt Münster und
dem MAGS NRW ergänzen die Zielvereinba rung um zusätzliche kommunale Schwer-
punkte und Handlungsfelder.
Dabei ist gem. Paragraph 48b Absatz 3 SGB 2 auch das Ziel der Verbesserung der sozi-
alen Teilhabe zu berücksichtigen. Dieses ist bislang nicht expliziter Bestandteil der Ziel-
vereinbarungen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls in
den Fokus genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu
tragen.
2.2.2. Zielwerte für das Jahr 2021
Mit dem MAGS NRW wurden folgende Zielwerte für das Jahr 2021 vereinbart (siehe Ab-
bildung 28):
Ziel Veränderungs-
wert in Prozent
Veränderungs-
wert absolut Zielwert
Verringerung der Hilfebedürftigkeit Monitoring, kein konkreter Zielwert
Steigerung der Integrationen 7,4 200 2.900
Steigerung der Integrationsquote 7,8 1,5 Prozentpunkte 20,6 Prozent
Verringerung des jahresdurchschnittlichen
Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden -0,6 -53 9.361
Steigerung der Integrationen
der Langzeitleistungsbeziehenden 10,0 133 1.460
Abbildung 28: Zielwerte 2021 des Jobcenters Münster für die Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2
Quelle: Eigene Berechnung
36 Zielwerte für das Jahr 2021
Die vereinbarten Zielwerte beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingun-
gen und den controllingbasierten Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster ( siehe
Ausgangslage und Rahmenbedingungen im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen
des Ministeriums hinsichtlich der Zielwerte 2021 auf Landesebene.
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monito-
rings beobachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels durch die Kennzahl „K2 – Integrationsquote“.
Diese setzt sich zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugs-
monat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Be-
stand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen
elf Monaten (Nenner).
Aufgrund der Corona-Krise und der daraus resultierenden Schwächung der Wirtschaft und
des Arbeitsmarktes wird für 2020 eine deutliche Abnahme der Integrationen im Vergleich
zum Vorjahr erwartet. Prognostiziert werden 2.700 Integrationen zum Jahresende 2020,
nach 3.295 Integrationen im Jahr 2019. 36 Für 2021 wird davon ausgegangen, dass die
Lage sich wieder leicht erholt, das Vorkrisenniveau jedoch noch nicht wieder erreicht wer-
den kann.
Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Jahr 2019 deutlich zurückge-
gangen und sinkt im Jahresdurchschnitt 2020 trotz des zwischenzeitlichen coronabeding-
ten Anstiegs weiter leicht ab. Für 2021 wird im Jahresdurchschnitt ein weiterer moderater
Rückgang auf knapp über 14.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte erwartet.
Auf der Basis dieser Annahmen wurde mit dem MAGS NRW eine Veränderung bei der
Summe der Integrationen gegenüber dem Jahr 2020 um 7,4 Prozent vereinbart, das sind
200 Integrationen mehr als für 2020 erwartet werden. Der Zielwert für das Jahr 2021 liegt
damit bei 2.900 Integrationen. Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt 2021 wird hierdurch eine Steigerung
der Integrationsquote um 7,8 Prozent erreicht. Das entspricht einer Steigerung um 1,5
Prozentpunkte; die anvisierte Integrationsquote im Jahr 2021 liegt damit bei 20,9 Prozent.
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“37 ist ebenfalls mit konkreten Ziel-
werten zu beplanen. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung
des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeit-
leistungsbeziehenden des aktuellen Jahres in Relation zu dem Bestand des Vorjahres.
36 Zur Erreichung der Ziele im Jahr 2019 siehe die Vorlage V/0192/2020 (Basisinformation en des Jobcenters der Stadt
Münster).
37 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den
vergangenen 24 Monaten mind. 21 Mon ate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollen-
dung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als er-
werbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand.
37 Zielwerte für das Jahr 2021
Der prognostizierte leichte Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt wird im Jahr 2021 auch
Langzeitleistungsbeziehenden wieder vermehrt Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Ins-
gesamt bleibt für die Zielgruppe d er Langzeitleistungsbeziehenden aber festzuhalten,
dass rund ein Drittel der Zielgruppe bereits ein Erwerbseinkommen erzielt, welches nicht
ausreicht, um den Leistungsbezug zu beenden. Ebenso führt das weiterhin hohe Mietni-
veau in Münster dazu, dass es schwierig ist und bleibt , auch solche P ersonen, die ein
Erwerbseinkommen erzielen, aus dem Leistungsbezug herauszuführen.
Mit den zum 01.01.2019 eingeführten Förderinstrumenten der öffentlich geförderten Be-
schäftigung (Paragraph 16i SGB 2 und der modifizierten Paragraph 16e SGB 2) sowie mit
weiteren, kommunal geförderten Beschäftigungsverhältnissen konnten in den beiden letz-
ten Jahren bereits viele Langzeitleistungsbeziehende in den Arbeitsmarkt integriert wer-
den. Auf die Entwicklung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden wirken sich
diese neuen Fördermöglichkeiten jedoch nur moderat aus. Aufgrund der zuvor beschrie-
ben Rahmenbedingungen in der Stadt Münster kann ein für die Bedarfsgemeinschaft ins-
gesamt bedarfsdeckendes Einkommen aus diesen geförderten Beschäftigungsverhältnis-
sen oft nicht erzielt werden.
In Anbetracht der vorgenannten Gründe wurde mit dem MAGS NRW für das Jahr 2021
für den durchschnittlichen Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden eine Veränderung
um -0,6 Prozent vereinbart. Das entspricht einer Reduzierung um 53 Personen, von vo-
raussichtlich 9.414 auf 9.361 Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 2021.
Zusätzlich zur Kennzahl „K3 – Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbezie-
henden“ ist auch die Kennzahl „K3E1 – Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehen-
den“ Gegenstand der Zielvereinbarung mit dem MAGS. Die Integrationsquote der Lang-
zeitleistungsbeziehenden entspricht der Summe der Integrationen von Langzeitleistungs-
beziehenden im Bezugsmonat und den vorausgegangenen elf Monaten (Zähler) im Ver-
hältnis zu dem durchschnittlichen Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden im Vormo-
nat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).
Insbesondere die Förderung von öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen wird
auch im Jahr 2021 einen Schwerpunkt bei der Integration von Langzeitleistungsbeziehen-
den bilden. An dieser Stelle ist jedoch anzumerken, dass Integrationen, die mit dem För-
derinstrument „Paragraph 16i SGB 2 – soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wer-
den, nicht als Integrationen für die Zielerreichung gezählt werden.
Aus diesen Gründen wurde mit dem Ministerium die Veränderung der Integrationsquote
der Langzeitleistungsbeziehenden um 10,0 Prozent vereinbart. Das bedeutet eine Steige-
rung um 1,5 Prozentpunkte auf eine Integrationsquote für die Langzeitleistungsbeziehen-
den von 15,6 Prozent.
38 Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
2.3. Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Bereits seit vielen Jahren plant das Jobcenter der Stadt Münster sein Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm unter Beteiligung zahlreicher weiterer arbeitsmarkt- und sozialpoli-
tischer Akteur/-innen, wie dem Jobcenter-Beirat und weiteren Ämter der Stadtverwaltung
mit SGB 2-Bezug. Abgesehen vom konkreten Planungsprozess, in dessen Rahmen unter
anderem einmal jährlich sogenannte Planungsworkshops stattfinden, fließen unterjährig
zahlreiche und vielseitige Erfahrungswerte in die Entwicklung der Maßnahmen und Ange-
bote des Jobcenters ein. Dazu gehören auch die Rückmeldungen der Leistungsberech-
tigten. Bislang werden diese Kundenrückmeldungen, die sich insbesondere in den bilate-
ralen Beratungskontexten mit den Jobcoaches ergeben, aber weder syste matisch und
proaktiv eingeholt noch ausreichend systematisch erfasst und reflektiert.
Um dies zu ändern, hat das Jobcenter 2020 erstmals einen Beteiligungsprozess von und
mit Leistungsberechtigten angestoßen. In der Konzipierungsphase für diesen Beteili-
gungsprozess wurde - basierend auf den Erfahrungen der letztjährigen Planungs-
workshops38 - schnell klar, dass es zunächst weniger um konkrete Maßnahmeninhalte, als
insbesondere um die Reflektion des Zugangs von Leistungsberechtigten zu den Angebo-
ten beziehungsweise der Zusteuerung in die Angebote gehen sollte – hier liegt der Kern
der Akzeptanz und damit der Wirksamkeit von Angeboten.
Die ausführliche Beschreibung des Beteiligungsprozesses inklusive der Ergebnisse ist in
der Anlage 4 zu finden. Aus den Ergebnissen leiten sich für das Jobcenter unter anderem
Aufträge in den Bereichen Transparenz von Angeboten und Entscheidungsprozessen
(siehe Kapitel 2.6.3.) sowie Beratung beziehungsweise Jobcoaching (siehe hierzu das fol-
gende Kapitel zur Wirkungsorientierung) ab.
Der erste Durchgang des Beteiligungsprozesses von Leistungsberechtigten ist als Pilot-
projekt zu betrachten, der nicht zuletzt dazu dient, erste methodische Erfahrungen mit der
Ansprache der Zielgruppe zu erhalten, um diese Erfahrungen zukünftig gezielt berücksich-
tigen zu können.
2.4. Wirkungsorientierung
Das Jobcenter der Stadt Münster hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Arbeit durch die
Implementierung einer wirkungsorientierten Steuerung39 wirksamer, das heißt effektiver
und effizienter zu gestalten. Um der Komplexität dieses Vorhabens Rechnung zu tragen,
wurde der wirkungsorientierte Ansatz in den vergangenen Jahren zunächst in ausgewähl-
ten Teilbereichen und einzelnen Maßnahmen implementiert.
Im Jahr 2020 konnte das Thema Wirkungsorientierun g im Jobcenter der Stadt Münster
trotz Pandemie an verschiedenen Stellen weiterverfolgt werden. So wurden z.B. im Sep-
38 Im Ergebnis der letztjährigen Planungsworkshops ist das Angebotsportfolio des Jobcenters und seiner Netzwerk-
partner/-innen mittlerweile sehr breit, flexibel und ganzheitlich orientiert aufgestellt; es besteht viel Spielraum für individu-
elle Bedarfe. Trotzdem gelingt es nicht ausreichend gut, die Leistungsberechtigten mit den Angeboten zu erreichen. Die
Frage nach dem Warum hat in den Planungsworkshops einen zunehmenden Raum eingenommen, ohne dass bislang
hinreichende Lösungen gefunden werden konnten.
39 Wie bereits im Arbeitsmarktprogramm 2020 skizziert, orientiert sich das Jobcenter Münster in Sachen Wirkungsorientie-
rung an einem unter anderem vom Beratungsdienstleister Phineo verwendeten Denkmodell ( Kurz und Kubeck 2013).
39 Wirkungsorientierung
tember 2020 in einem Trägerdialog die Weiterbildungs- und Beschäftigungsträger vertie-
fender in das Thema eingeführt und in diversen Ausschreibungen des Jobcenters entspre-
chende Wirkungsziele formuliert. In der kommenden Zeit gilt es nun, eine handhabbare
Wirkungsanalyse verbunden mit einer entsprechenden Steuerungslogik zu implementie-
ren. Die bislang im SGB 2-Kontext überwiegend verwendeten quantitativen Kennzahlen,
wie beispielsweise die Integrations- und Aktivierungsquote, sind nicht ausreichend, um die
Komplexität des Geschehens in den Kernprozessen des Jobcenters und der eingetrete-
nen Wirkungen zu erfassen. Um die im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 ge-
nannte Absicht, zukünftig alle Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters wirkungsorien-
tiert zu steuern, zu erreichen, wird die Wirkungsorientierung als Querschnittsanliegen eine
zentrale Position im Qualitätsentwicklungsprozess des Jobcenters einnehmen. Die wei-
tere Entwicklung wird auf Basis der gemachten Erfahrungen aus den bisher umgesetzten
beziehungsweise in der Umsetzung befindlichen Teilbereichen fortgesetzt. 2021 und dar-
über hinaus wird es vor allem darum gehen, den Kernprozess des Jobcoachings mit sei-
nen drei Schwerpunkten - Beratung zur beruflichen Entwicklung, Arbeitsvermittlung sowie
Unterstützung lebensweltorientierter Anliegen - in den Blick zu nehmen, zu überprüfen und
gegebenenfalls zu modifizieren. Um hier gute Lösungsansätzen zu erreichen, bedarf es
einer stabilen Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden des Jobcenters, den Leis-
tungsberechtigten und den Trägern.
Im Jahresverlauf 2020 konnten - wie oben dargestellt - einige Arbeiten in diesem Themen-
feld fortgesetzt werden. Aufgrund des Covid19-Geschehens konnten allerdings andere für
2020 vorgesehenen Ansätze noch nicht abschließend verfolgt und zu Ende bearbeitet
werden. Dies führt letztendlich zu dem nachfolgend aufgeführten Zeittableau der Bearbei-
tungsschwerpunkte zur Wirkungsorientierung:
Jahr Thema
2019 Schulungen, Wirkungsorientierte Planung, erste wirkungsorientierte
Ausschreibungen
2020 Planung der Vertiefung bei Zielgruppe Alleinerziehende, Trägereinbindung,
Regelprozess bei Vergaben
2021 Kernprozess Jobcoaching, erste Analysen, weitere Entwicklung von Indika-
toren, verstärkte Trägereinbindung bezüglich Gutscheinmaßnahmen,
kommunale Arbeitsgelegenheiten
2022 Entwicklung Steuerungslogik, gegebenenfalls Anpassungen bei
Indikatoren etc.
2023 Wirkungsorientierte Steuerung und damit KVP40 systematisch implementie-
ren
40 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
40 Handlungsfelder und Aktivitäten
2.5. Handlungsfelder und Aktivitäten
Aus der strategischen Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster und den ge-
setzlichen Zielen ergeben sich – neben der im besonderen Fokus stehenden Beendigung
und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug – weitere fünf
Handlungsfelder:
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobcenter
als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 203041
in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und
Gender bei:
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG II/SGB II-Empfängerinnen
und -Empfänger bis 2030 kontinuierlich zu senken.
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. In-
klusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
2.5.1. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug
Die Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen er-
streckt sich über alle definierten Zielgruppen: Jugendliche, Ältere, Menschen mit Behinde-
rung und gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein -)Erziehende sowie Menschen mit
Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund. Entsprechend sind die Ursachen für
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vielschichtig; oftmals kommen auch
verschiedene Faktoren zusammen und bedi ngen sich gegenseitig, wie zum Beispiel
schwierige persönliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Belastungen. Zudem
zeigt die Erfahrung, dass die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäf-
tigung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges weiter sinkt
– ein Kreislauf, den es zu durchbrechen gilt, um einerseits das Risiko materieller und fi-
nanzieller Teilhabedefizite für die Betroffenen zu mindern und andererseits brachliegende
Potenziale für den Arbeitsmarkt zu aktivieren beziehungsweise zu reaktivieren. Nicht zu
41 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 .
41 Langzeitleistungsbezug
vergessen sind darüber hinaus die Leistungsberechtigten, die einer Beschäftigung nach-
gehen, deren Einkommen aber - zum Teil auch bei einer Vollzeitstelle - nicht ausreicht,
um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft existenzsichernd zu bestreiten.
So individuell und komplex die Ursachen und Risiken für Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug sind, so individuell und ganzheitlich müssen auch die Angebote
und Maßnahmen für die betroffenen Menschen sein. In den meisten Fällen gilt es insbe-
sondere, niedrigschwellig anzusetzen und die Menschen in einem längerfristigen Prozess
in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Person zu stärken und darüber an den Arbeits-
markt heranzuführen. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu vermei-
den, sind auch präventive Maßnahmen wichtig. Diese ergeben sich aus den übrigen Hand-
lungsfeldern des Jobcenters (zum Beispiel Ausbildung und Qualifizierung). Das Augen-
merk liegt hierbei auch auf den Personen, die aufgrund der Coronakrise hilfebedürftig ge-
worden sind.
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Erhebliche personelle Ressourcen sowie Mittel aus dem Eingliederungsbudget, kommu-
nalen Finanzen und weiteren Förderprogrammen wurden durch das Jobcenter in den letz-
ten Jahren in den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) investiert, seit
Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 vorrangig in die Instrumente
Paragraph 16e und 16i SGB 2. Auch im Jahr 2021 plant das Jobcenter der Stadt Münster,
öffentlich geförderte Beschäftigung in größtmöglichem Umfang zu realisieren und die Leis-
tungsberechtigten darüber an eine ungeförderte Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
heranzuführen (siehe hierzu die Anlage 5). Dabei besteht ein Nachbesserungsbedarf hin-
sichtlich ögB von Frauen, die bislang nur einen Anteil von 23 Prozent aller ögB-Teilneh-
menden ausmachen. Das Jobcenter plant, künftig Frauen noch gezielter anzusprechen
und geeignete ögB-Stellen zu akquirieren. Weiterhin wird künftig das Augenmerk darauf
liegen, die Verlängerung befristeter ögB -Stellen sowie Übergänge in ungeförderte Be-
schäftigung zu erwirken. Dadurch freiwerdende Förd ermittel sollen dann für neue ögB -
Stellen eingesetzt werden. Da Beschäftigungen oder Maßnahmen im Rahmen der ögB
sich in der Regel über mehrere Jahre erstrecken, muss das Jobcenter bei der Realisierung
von Förderfällen die Mittelbindungen (Verpflichtungsermächtigungen)42 im Auge behal-
ten, um auch für die Folgejahre Handlungsfähigkeit in anderen Förderfeldern zu erhalten.
Individuelles Coaching
Ein wesentlicher Bestandteil der ögB ist eine ganzheitliche sozialpädagogische Betreuung
(Coaching) im Vorfeld und während der Beschäftigung sowie bei Bedarf auch im An-
schluss an die ögB bei Übergang in eine ungeförderte Arbeit. Mit dem Coaching hat das
Jobcenter der Stadt Münster bereits im Rahmen der mittlerweile ausgelaufenen Förder-
programme für Langzeitarbeitslose und Soziale Teilhabe sehr positive Erfahrungen ge-
sammelt, da es dazu beiträgt, Abbrüche zu verhindern, und somit die Nachhaltigkeit der
Beschäftigung fördert.
Auch unabhängig von ögB haben sich im Maßnahmenportfolio des Jobcenters modulare
Coachingangebote etabliert, die die Leistungsberechtigten individuell bei der Stärkung ih-
42 Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der Ver-
waltung ermöglicht, Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Auszahlungen
führen.
42 Langzeitleistungsbezug
rer persönlichen und lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der Berufswegpla-
nung und der Arbeitsuche so wie nachgehend bei Arbeitsaufnahme unterstützen. Diese
Angebote (zum Beispiel das mobile Fallclearing, das Intensivcoaching für Langzeitleis-
tungsbeziehende und die Maßnahme „Horizont“ für lebensältere Leistungsberechtigte mit
Migrationsvorgeschichte) werden 2021 fortgeführt bzw. neu in das Maßnahmenportfolio
des Jobcenters aufgenommen.
Sozialräumliche und weitere niedrigschwellige Angebote
Um Barrieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen, die Leistungsberechtigten im wörtli-
chen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und in die Beratung des Jobcenters auf-
zunehmen, gibt es mittlerweile in allen Stadtbezirken niedrigschwellige Kontakt-, Informa-
tions- und Beratungsangebote in Form offener Sprechstunden, zum Teil für spezielle Ziel-
gruppen, wie Alleinerziehende und Jugendliche. Die Sprechstunden finden in der Regel in
den Räumen der Netzwerkpartner/-innen des Jobcenters statt. Beispiele sind das Jobcen-
ter Café für (Allein -)Erziehende im Begegnungszentrum 37 Grad in Hiltrup und eine
Sprechstunde im Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt in Coerde.
Nach dem Motto „die Menschen dort abholen, wo sie sind“ bietet auch die Migrationsbe-
auftragte des Jobcenters Information und Beratung in Sprachkursen und anderen Ange-
boten und Einrichtungen an (zum Beispiel Sportkurse für Fra uen mit Migrationsvorge-
schichte und Veranstaltungen von Migrantenselbstorganisationen).
Durch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen haben diese Angebote, die von der
persönlichen Begegnung leben, in Absprache mit den Netzwerkpartner/-innen größtenteils
nicht stattfinden können. Die Wiederaufnahme ist jedoch geplant, sobald die Umstände
und Verordnungen es zulassen.
Kommunale Eingliederungsleistungen
In Umsetzung des politischen Auftrags43 hat das Jobcenter der Stadt Münster die flankie-
renden Beratungs- und Unterstützungsangebote der kommunalen Eingliederungsleistun-
gen weiter gebündelt und optimiert (siehe hierzu auch die Vorlage V/0664/2018). Die fol-
genden Angebote werden in Kooperation mit den entsprechenden Trägern realisiert:
Durchführung eines Modellvorhabens für die Zielgruppe der leistungsberechtigten
Menschen mit Migrationsvorgeschichte, das die Instrumente Paragraph 45 SGB 3 (für
Themen mit beruflichem Bezug) und Paragraph 16a SGB 2 (psychosoziale Beratung)
miteinander verzahnt. 2021 erfolgt eine Analyse verbunden mit der Prüfung der Über-
führung zu einem Regelverfahren.
Vor-Ort Sprechstunde der Suchtberatung an den verschiedenen Standorten des Job-
centers seit August 2019. Im Rahmen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen
wird diese aktuell bei Bedarf telefonisch durchgeführt. Dieses Angebot soll auf der Ba-
sis der bis jetzt erlangten Erfahrungen weiter optimiert werden.
Budgetberatung als präventives Beratungsangebot im Vorfeld originärer Schuldnerbe-
ratung. Im Rahmen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen wird diese s Bera-
tungsmodul bei Bedarf telefonisch angeboten und durchgeführt. Es hat sich jedoch
gezeigt, dass eine Beratung in einem solch sensiblen Themenfeld am besten im per-
sönlichen Kontakt erfolgt. Vollständig etablieren konnte sich das Angebot daher noch
43 Siehe den Ratsantrag A-R/0027/2017.
43 Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
nicht. Der Bedarf ist aber gegeben, so dass das Angebot auch künftig weiter vorgehal-
ten und entwickelt wird.
Teilqualifizierung / modulare Qualifizierung
Die Integrationschancen arbeitsloser Menschen steigen generell durch ein erhöhtes Qua-
lifikationsniveau. Gleichzeitig fühlen sich Menschen mit größerer Arbeitsmarktferne nicht
selten von längeren Qualifizierungsmaßnahmen bzw. einer mehrjährigen Ausbildung
überfordert. Durch Teilqualifizierung, das heißt einzeln belegbare, in sich abgeschlossene
und zertifizierbare Qualifizierungsmodule, die mittelfristig auch den Erwerb eines vollwer-
tigen Berufsabschlusses ermöglichen, können An- und Ungelernte an den ersten Arbeits-
markt herangeführt werden. Dies ist ein wesentlicher Aspekt für das Jobcenter sich i m
Rahmen des regionalen Ausbildungskonsens NRW an einem Modellprojekt zum Ausbau
der Teilqualifizierung bzw. modularen Qualifizierung zu beteiligen und bei dessen Gestal-
tung intensiv mitzuwirken. Dabei stehen zunächst fünf Modellberufe im Fokus, für die ein
besonders hoher Bedarf gesehen wird.44 Von dem Projekt sollen neben arbeitslosen Men-
schen auch Arbeitnehmende in Beschäftigung profitieren, um über eine höhere Qualifizie-
rung ein höheres Einkommen und dadurch die Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu errei-
chen.
Besondere Zielgruppen: Menschen ohne festen Wohnsitz
Die Gruppe der Menschen ohne festen Wohnsitz bildet ein e Minderheit unter den Leis-
tungsberechtigten, hat aber in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Konkret
quantifizieren lässt sich diese Entwicklung allerdings nicht, da die Zielgruppe in sich sehr
heterogen ist (von Menschen, die bereits jahrelang auf der Straße leben bis hin zu Perso-
nen in verdeckter Wohnungslosigkeit) und sich daher nicht systematisch erfassen lassen
lässt. Gemein ist allen Leistungsberechtigte ohne festen Wohnsitz, dass sie (häufig mul-
tiple) Vermittlungshemmnisse aufweisen und oftmals sozial ausgegrenzt und stigmatisiert
werden. Das Jobcenter bietet bereits seit langem, unter anderem auch im Zusammenwir-
ken mit Trägern, einzelne Förderangebote für den Personenkreis an. Für 2021 ist im JiJ
Mitte-Süd ein Projekt geplant, in dem Leistungsberechtigte ohne festen Wohnsitz verstärkt
angesprochen werden sollen. Erreicht werden soll dies unter anderem durch regelmäßige
Gesprächstermine mit festen Ansprechpartner/-innen des Jobcenters sowie verstärkte Zu-
sammenarbeit mit den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und weiteren relevanten
Netzwerkpartner/-innen. Ergänzt wird dies durch geeignete Angebote, wie die „Job -Brü-
cke“, die obdachlosen und wohnungslosen Menschen Arbeitsgelegenheiten in verschie-
denen Bereichen bietet, oder die Maßnahme Tagelöhner (eine ausführliche Darstellung
findet sich in der Anlage 6).
2.5.2. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Integration in Erwerbstätigkeit ist das Kernziel des Jobcenters. Erwerbstätigkeit er-
möglicht die Vermeidung, Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowie so-
ziale Teilhabe. Dass einerseits händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden und
viele Stellen unbesetzt bleiben, andererseits aber Menschen längerfristig arbeitslos sind,
hat vielfältige und komplexe Ursachen. Vereinfacht betrachtet, stimmen Angebot und
44 Maschinen- und Anlagenführer/-in, Fachkraft im Gastgewerbe, Anlagenmechaniker/ -in für Sanitär-, Heizungs- und Kli-
matechnik, Fachlagerist/-in und Verkäufer/-in.
44 Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in diesen Fällen nicht überein. So bringen einerseits aus
Arbeitgebersicht Arbeitsuchende oftmals nicht die erforderlichen bzw. gesuchten berufli-
chen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften mit. Auf der anderen Seite haben
Arbeitgebende oft sehr hohe Ansprüche an Arbeitnehmende und zum Teil Vorbehalte oder
Unsicherheiten z. B. gegenüber Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden und Menschen
mit Migrationsvorgeschichte. Darüber hinaus sind Stellenangebote für Arbeitsuchende
teilweise unattraktiv (Gehalt, Arbeitszeiten und weitere Rahmenbedingungen, Image etc.).
Die Erfahrungen des Jobcenters zeigen zudem, dass arbeitslose Menschen oftmals unsi-
cher in ihrem Bewerbungsverhalten sind sowie Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der
Aufnahme einer neuen Beschäftigung haben. Aufgabe des Jobcenters ist, sowohl Arbeit-
suchenden als auch Arbeitgebenden individuelle Beratung und Unterstützung anzubieten
und beide Seiten zusammenzubringen. Die Herausforderung besteht 2021 darin, sowohl
Neu- als auch Bestandskund/-innen auch unter weniger positiven Vorzeichen als in de n
letzten Jahren möglichst nachhaltig - das ist einer der Kernansprüche des Jobcenters - in
den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Beratung und Serviceleistungen für Arbeitgebende
Arbeitgebende, die oftmals die Unübersichtlichkeit von rechtlichen Bestimmungen , För-
dermöglichkeiten und Zuständigkeiten beklagen, werden durch das Jobcenter der Stadt
Münster umfassend beraten und unterstützt, um eventuelle Hürden für die Einstellung von
Leistungsberechtigten aus dem Weg zu räumen. Das Angebot des Jobcenters reicht dabei
von umfassender Information und individueller Beratung zu den Fördermöglichkeiten des
SGB 2 und anderer Rechtskreise/ Förderprogramme bis hin zu praktischer Unterstützung
beim Ausfüllen von Förderanträgen.
Begegnungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten
Ein Kernelement des Jobcenters für die Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit
bleibt auch künftig die Schaffung von Kontaktmöglichkeiten zwischen Betrieben und Leis-
tungsberechtigten. Bewährte Formate, die die Begegnung von Arbeitgebenden und Ar-
beitsuchenden in der Vergangenheit erfolgreich gefördert haben, wie Jobbörsen, Speed-
Datings und gemeinsame Betriebsbesichtigungen, müssen mit Blick auf eventuell zu-
nächst weiterhin bestehender Kontaktbeschränkungen überdacht werden – eine Heraus-
forderung, aber auch eine Chance für neue Impulse. Die Erprobung entsprechender virtu-
eller Formate ist geplant.
Übergangsmanagement in Beschäftigung
Die Aufnahme einer Beschäftigung ist für den Leistungsberechtigten, den Arbeitgebenden
und für das Jobcenter ein erfreuliches Ereignis, das aber auch einige Fragen aufwirft: Was
ist im Hinblick auf Krankenkasse und Lohnsteuerkarte zu beachten? Wie überbrücke ich
die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung? Kann das Jobcenter einen Zuschuss zur benötig-
ten Arbeitskleidung gewähren? und vieles mehr. Damit der Übergang vom Leistungs- zum
Gehaltsempfänger reibungslos klappt und eine Arbeitsaufnahme nicht durch formelle Hür-
den erschwert oder gar verhindert wird, entwickelt das Jobcenter aktuell ein entsprechen-
des Informations- und Beratungskonzept für ein Übergangsmanagement in Beschäfti-
gung, das ab 2021 umgesetzt wird.
45 Ausbildung und Qualifizierung
Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Menschen mit Migrationsvorgeschichte haben zum Teil einen besonderen Unterstüt-
zungsbedarf hinsichtlich der Integration in Arbeit und Ausbildung. Aus diesem Grund hat
das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene spezielle Angebote im Portfolio. So ist das
Jobcenter von Anbeginn operativer Proje ktpartner im ESF -geförderten45 Programm
MAMBA46. Seit 2008 wurden rechtskreisübergreifend über 2.000 Personen aus über 50
Herkunftsländern im Rahmen von MAMBA beraten und unterstützt. Das Programm wurde
nochmals bis Ende 2021 verlängert, eine weitere Durchführung bis Ende 2022 wird ange-
strebt. Die Anlage 7 bietet eine ausführliche Beschreibung von MAMBA.
Ein weiteres Förderangebot für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist die Maßnahme
BIMIA, die (siehe die ausführliche Darstellung in der Anlage 8).
2.5.3. Ausbildung und Qualifizierung
Eine wichtige Lebens- und Entscheidungsphase ist der Übergang von der Schule in den
Beruf. Hier erfolgt eine wesentliche Weichenstellung für die weitere berufliche und damit
auch für die persönliche Zukunft. Der beste Schutz vor (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und
(Langzeit-)Leistungsbezug und damit einer prekären Lebenssituation wird durch eine be-
rufliche Ausbildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger In-
tegration“ steht deshalb für das Jobcenter der Stadt Münster über allen mit den jugendli-
chen Leistungsberechtigten des Jobcenters ergriffenen Beratungs- und Förderansätzen
und gilt auch für die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren, die über keine bzw. keine aktuell
noch verwertbare oder in Deutschland anerkannte Ausbildung verfügen, wie insbesondere
leistungsberechtigte Geflüchtete.
In konsequenter Umsetzung dieses Leitsatzes konnte das Jobcenter der Stadt Münster in
den Jahren 2018 und 2019 jeweils über 500 Leistungsberechtigte in Ausbildung integrie-
ren. In der Coronakrise hat das Jobcenter frühzeitig die Sicherung von Ausbildung in den
Fokus genommen und durch eine proaktive und engmaschige Kontaktaufnahme und Un-
terstützung der ausbildungsuchenden Leistungsberechtigten erreicht, dass zum
30.09.2020 nicht mehr als fünf unversorgte Bewerber/ -innen zu verzeichnen waren (im
Vergleich zu zwei unversorgten Bewerber/-innen im Vorjahresmonat). Diese Strategie, die
auf einem bewährten 10-Punkte-Plan des Jobcenters47 basiert, wird auch künftig fortge-
setzt und mit gee igneten Fördermaßnahmen verknüpft. Für die Integrationen in Ausbil-
dung ist 2020 mit einem Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren, aber immer noch mit
einer Anzahl auf hohem Niveau (Stand Oktober bereits über 400 Integrationen in Ausbil-
dung) zu rechnen.48
Dennoch bleiben die Herausforderungen im Handlungsfeld Ausbildung / Übergang Schule
- Beruf bestehen und betreffen nicht das Jobcenter allein, sondern vielmehr alle Institutio-
45 Europäischer Sozialfonds.
46 Münsters Aktionsprogramm für Migrant/-innen & Bleibeberechtigte zu r Arbeitsmarktintegration in Münster und im Müns-
terland.
47 Der Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf wird durch das Jobcenter der Stadt Münster durch einen 10-
Punkte-Plan gesteuert, der eine systematische Beratung und Unterstützung der leistung sberechtigten Schüler/-innen ge-
währleistet. Hierdurch setzen sich die Jugendlichen ergänzend zu den Angeboten anderer Institutionen bereits frühzeitig
mit dem Thema Berufsorientierung auseinander und werden dabei engmaschig durch das Jobcenter begleitet.
48 Die finale Statistik der Integrationen in Ausbildung für das Jahr 2020 stand bei Redaktionsschluss des vorliegenden
Programms noch aus.
46 Ausbildung und Qualifizierung
nen, die für die Zielgruppe der Jugendlichen verantwortlich zeichnen, inklusive der Fami-
lien. Mit Blick auf den weiterhin hohen Fachkräftebedarf werden alle jungen Menschen
gebraucht; auch mit Blick auf die Zukunft der Zielgruppe selbst besteht der Anspruch, dass
keine Jugendliche/kein Jugendlicher verloren geht, sondern alle einen möglichst reibungs-
losen und zeitnahen Übergang von der Schule in den Beruf finden. Hierfür ist es wichtig,
dass Jugendliche Verantwortung für sich übernehmen und realistische berufliche Ent-
scheidungen treffen.
Die wichtigsten Grundlagen hierfür werden in der Fa milie und in der Schule gelegt und
sind damit zunächst außerhalb des direkten Einfluss- und Zuständigkeitsbereichs der Job-
center. Für präventive Angebote und für leistungsberechtigte Jugendliche ohne klare und
zeitnahe Anschlussperspektive nach der allgemeinbildenden Schule ist das Jobcenter je-
doch ein wichtiger Kooperationspartner. Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter Leis-
tungsberechtigte in Ausbildung durch verschiedene Förderangebote dabei, diese auch er-
folgreich abzuschließen.
Leistungsberechtigte, für die trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung
nicht in Frage kommt oder sinnvoll ist 49, können im Rahmen einer beruflichen Weiterbil-
dung gefördert werden.
Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher
Eine Herausforderung des Jobcenters der Stadt Münster besteht darin, leistungsberech-
tigte Jugendliche, die die Unterstützungs- und Förderangebote des Jobcenters trotz be-
stehender Bedarfe nicht annehmen, dennoch zu erreichen und ihnen zu einer existenzsi-
chernden Perspektive zu verhelfen. Ein Bei spiel für eine entsprechende Maßnahme für
schwer erreichbare Jugendliche ist die bewährte „Clearingstelle U25“, die ihre Arbeit be-
reits weit vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen für schwer zu erreichende Jugend-
liche (gemäß Paragraph 16h SGB 2) aufgenommen hat. Darüber hinaus hat das Jobcenter
seit Einführung seiner stadtbezirklichen Organisation in Kooperation mit der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote in den einzelnen
Sozialräumen eingerichtet, um eine verbesserte Ansprache der Jugendlichen zu erzielen.
Diese Angebote werden 2021 fortgesetzt und weiterentwickelt.
Förderung von Grundkompetenzen
Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule ohne für eine Ausbildung ausrei-
chende Grundkompetenzen (Lesen und Schreiben der deutschen Sprache, Mathematik
und EDV) verlassen haben, können durch das Jobcenter in entsprechenden Maßnahmen
gefördert und damit auf die Aufnahme einer Ausbildung oder einer Umschulung vorberei-
tet werden. Bei Bedarf ist auch das Nachholen des Schulabschlusses möglich. Die Maß-
nahmen werden sozialpädagogisch begleitet.
Für Leistungsberechtigte mit Migrations- und Fluchthintergrund werden die Maßnahmen
bei Bedarf um Module zur Sprachförderung ergänzt. Um insbesondere Frauen mit Migra-
tionsvorgeschichte/Fluchthintergrund trotz fehlender oder eingeschränkter Kinderbetreu-
ung die Möglichkeit des Spracherwerbs zu eröffnen, organisiert das Jobcenter der Stadt
Münster gemeinsam mit seinen Kooperationspartner/-innen Deutschkurse mit paralleler
Kinderbetreuung.
49 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus individuel-
len Gründen nicht angestrebt wird.
47 Ausbildung und Qualifizierung
Förderung persönlicher, sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen
Bei den Jugendlichen, die sich schwertun, einen Übergang von der Schule in den Beruf
zu finden, ist oftmals eine Einschränkung der persönlichen, sozialen und lebensprakti-
schen Kompetenzen zu beobachten (zum Beispiel Selbstbewusstsein, Selbstmanage-
ment, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltagsbew ältigung). Die Förderung
dieser Kompetenzen lässt sich nicht durch die reine Vermittlung von Sachwissen im Rah-
men einer „Klassenraummaßnahme“ erreichen, sondern erfordert besondere Strategien.
Einzelne Angebote des Jobcenters zielen konkret auf die Förderung der sogenannten soft
skills ab, wie zum Beispiel „LernRaum Europa“ (siehe Anlage 9), in dem jungen Erwach-
senen die Möglichkeit geboten wird, berufliche und vor allem auch persönliche Erfahrun-
gen im Ausland zu sammeln. Die Erfahrungen des Jobcenters zeigen zwar, dass Jugend-
liche sich zunächst nur schwer zur Teilnahme an solchen Maßnahmen motivieren lassen
und die Maßnahmenbesetzung einen hohen Ressourceneinsatz erfordert. Die Jugendli-
chen, die dann letztendlich teilnehmen, profitieren aber in hohem Maße von den Erfahrun-
gen jenseits ihrer bisherigen Lebenswelt und gehen in der Regel mit gestärkten persönli-
chen und sozialen Kompetenzen an die Entwicklung beruflicher Perspektiven.
Berufliche Orientierung
Die berufliche Orientierung stellt für viele Jugendliche einen längerfristigen und komplexen
Prozess dar, der vom Jobcenter der Stadt Münster im Rahmen seiner Netzwerke (zum
Beispiel der Mitwirkung an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“, vgl. An-
lage 10) und durch vielfältige Maßnahmen unter stützt wird. Dabei ist es für die jungen
Menschen wichtig, ihre Interessen und Potenziale praktisch ausprobieren und entwickeln
zu können, um zu einem realistischen Berufsziel zu gelangen (zum Beispiel in den Stadt-
teilwerkstätten und durch betriebliche Praktika). Verschiedene Maßnahmen begleiten die
Jugendlichen dabei engmaschig bis zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags und dar-
über hinaus, zum Beispiel „Meine Zukunft - Ausbildung 2021“.
Viele der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte/ Fluchthin-
tergrund haben altersunabhängig einen hohen Bedarf an beruflicher Orientierung bzw.
Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dem trägt das Jobcenter der Stadt Münster
durch geeignete Angebote Rechnung, wie zum Beispiel entsprechenden Informationsver-
anstaltungen und Maßnahmen wie „Stark im Beruf – Zukunft wagen“ für erziehende
Frauen mit Migrationsvorgeschichte, die auch Module zur beruflichen Orientierung enthal-
ten.
Begleitung von Ausbildung
Um zu gewährleisten, dass eine aufgenomm ene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
wird, setzt das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Förderinstrumente ein. So wird
zum Beispiel im Rahmen der assistierten Ausbildung50, die das Jobcenter in großem Um-
fang bereithält, sowohl fachlicher Stützunterricht als auch sozialpädagogische Begleitung
und bei Bedarf ergänzende Sprachförderung angeboten. Für Jugendliche, die nicht in eine
reguläre betriebliche Ausbildung vermittelt werden können, bietet das Instrument der Be-
rufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung eine engmaschige und individuelle
Begleitung.
50 Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel vom 20.05.2020 sind die Instrumente
ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung zusammengeführt und zur Assistierte Ausbildung (AsA ) weiter-
entwickelt worden.
48 Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Rechtskreisübergreifende Bündelung der Beratung und Förderung
Das langgehegte Ziel, die zahlreichen Akteur/-innen und Angebote für junge Menschen in
Münster themen-, rechtskreis- und institutionenübergreifend als Jugendberufsagentur un-
ter einem Dach zu bündeln, soll 2021 konkretere Formen annehmen.51 Das Jobcenter ist
zentraler Kooperationspartner des Vorhabens. Die Federführung liegt beim Amt für Schule
und Weiterbildung, das der lokalen Politik 2021 eine Vorlage zum weiteren Prozess vorle-
gen wird.
(Beschäftigungsbegleitende) Qualifizierung
Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften auf dem deutschen und ins-
besondere auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt investiert das Jobcenter der Stadt Münster
in möglichst großem Umfang in die marktorientierte Qualifizierung der Leistungsberech-
tigten, insbesondere in betriebliche Umschulungen sowie in Anpassungs- und Teilqualifi-
zierungen.
Bei Bedarf werden auch betriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, d.h. er-
werbsfähige Leistungsberechtigte werden gemäß den Bedarfen eines Unternehmens
qualifiziert und bei erfolgreicher Absolvierung der Weiterbildung in ein sozialversiche-
rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestellt.
Seit dem 01.01.2019 können zudem aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB 3 und
SGB 2 auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzun-
gen eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten.52 Die Förderung ist insbeson-
dere darauf ausgerichtet, Arbeitnehmenden, die berufliche Tätigkeiten ausüben, welche
durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel
betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu
ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende, die eine Weiterbildung in einem Engpass-
beruf anstreben. Die Förderung setzt eine Ko-Finanzierung durch den/die Arbeitgeber/-in
voraus. Die formelle und persönliche Förderfähigkeit wird durch das Jobcenter der Stadt
Münster im Einzelfall geprüft (siehe hierzu auch Abschnitt 2.5.1.).
2.5.4. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Das Handlungsfeld „Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes“ bezieht sich in erster Linie
auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die über eine Schwerbehinderung oder einen
Grad der Behinderung ab 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung beziehungsweise der
Zusicherung einer Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit einem fest-
gestellten Bedarf an beruflicher Rehabilitation, sogenannt e Rehabilitand/-innen, diesem
Handlungsfeld zugeordnet. Insgesamt sind rund 7 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten Schwerbehinderte, Gleichgestellte oder Rehabilitand/-innen. Ihnen allen ist
gemein, dass sie - zum Teil schwerwiegende - gesundheitliche Einschränkungen aufwei-
sen die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben beziehungsweise beson-
dere Rahmenbedingungen erfordern und daher bei der beruflichen Integration berücksich-
tigt werden müssen. Dementsprechend liegt bei einem Großteil der Schwerpunkt zunächst
auf der Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit.
51 Details sind der Vorlage V/0981/2019 zu entnehmen.
52Gesetz zur Stärkung der Chancen und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung - Qualifizierungschancengesetz.
49 Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Über diese klar definierte Zielgruppe hinaus weisen aber auch viele andere erwerbsfähige
Leistungsberechtigte gesundheitliche Einschränkungen auf, die Auswirkungen auf ihre In-
tegration in den Arbeitsmarkt haben. Insgesamt wird mit über einem Viertel aller erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten im Rahmen des fa:z -Modells zunächst die Stabilisierung
der Erwerbsfähigkeit vereinbart (siehe hierzu die Verteilung der erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten nach Förderzielen in der Abbildung 26).
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Personen als
auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und zum Teil unüberwindbares
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen. Erstrebenswert ist
in erster Linie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit. Zwar ist dies keine
im SGB 2 verankerte Aufgabe, jedoch befassen sich aufgrund der wachsenden Zahl von
Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen beziehungsweise mit einem
hohen Erkrankungsrisiko auch die Jobcenter vermehrt mit präventiven und gesundheits-
fördernden Maßnahmen.
Nicht in allen Fällen ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung der
Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit Behin-
derung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs- und Förder-
angebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Um eine ganzheitliche und kontinuierliche Beratung und Förderung von Menschen mit
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, kooperiert das
Jobcenter eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner/-innen.
Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region
sind Kooperationspartner im bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits -
und Gesundheitsförderung in der kommunalen Le benswelt“. Ziel ist, arbeitslose Men-
schen für die Angebote der Gesundheitsförderung zu gewinnen.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich für diese Aufgabe zur Initiative „GKV-Bündnis
für Gesundheit“ zusammengeschlossen und als solches die Team Gesundheit GmbH be-
auftragt, im Rahmen des Projektes kostenlose Gesundheitsangebote für arbeitslose Men-
schen des Jobcenters Münster anzubieten. In der Folge der coronabedingten Kontaktbe-
schränkungen stehen verschiedene Angebote nun auch online zur Verfügung (zum Bei-
spiel zu den Themen gesunder Schlaf und gesunde Ernährung).
Um das Thema Gesundheitsförderung stärker vor Ort zu verankern und präsent zu ma-
chen, wurden darüber hinaus die Bildungsträger in Münster in der Trägerkonferenz des
Jobcenters im September 2020 über Möglichkeiten der Projektbeteiligung informiert. Für
das Jahr 2021 sind je nach Entwicklung des Pandemiegeschehen s neue Präsenzange-
bote zum Thema Gesundheit, möglichst auch unter Beteiligung der Bildungsträger in
Münster, vorgesehen.
Die Maßnahme „Aktiv und Fit für den Job“ befindet sich seit mehreren Jahren im Maßnah-
menportfolio des Jobcenters der Stadt Münster. Sie richtet sich an arbeitslose Menschen
mit physischen Einschränkungen. Ziel ist es, im Rahmen von Einzelcoachings und Grup-
penangeboten, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern
50 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und sie schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Maßnahme wird 2021 fort-
gesetzt.
Weitere Kooperationsprojekte
Das Jobcenter ist Kooperationspartner im Projekt „Dienst zur betrieblichen Inklusion“ (DBI)
der QuaDA53, welches durch die Aktion Mensch gefördert wird. Schwerpunkt des Dienstes
ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des lokalen Arbeitsmarktes und
den Akteur/-innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und Beschäftigung, mit dem Ziel, Men-
schen mit Behinderung oder Beeinträchtigung eine Chance auf eine Beschäftigung zu er-
öffnen. Das Jobcenter steuert nach Rücksprache mit den Trägern der QuadA erwerbsfä-
hige Leistungsberechtigte in den DBI zu und bewi lligt bei Bedarf individuelle Förderleis-
tungen. In der Anlage 11 ist das Projekt ausführlicher dargestellt.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ (nTA) des Landschafts-
verbandes Westfalen-Lippe (LWL) soll ein ganzheitliches Fallmanagement zur Teilhabe-
planung entwickelt und erprobt werden. Das Jobcenter, das neben der Fachstelle Hilfen
für Menschen mit Behinderung des Sozialamtes für die Stadt Münster Kooperations-
partner im Projekt ist, wird die Verfahren, Instrumente und Methoden praxisorientiert mit-
entwickeln und erproben. Der Prozess wird 2021 fortgesetzt. Geplant ist unter anderem
die Gründung einer Arbeitsgruppe54, die sich speziell mit dem Thema der Arbeitsmarktin-
tegration von älteren Menschen (50 plus) mit Schwerbehinderung auseinandersetzt.
2.5.5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip in der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (siehe Paragraph 1 Absatz 2 Satz 3 SGB 2).
Gemäß Paragraph 18e SGB 2 liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung dieses Prinzips
bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), die als Stabstelle di-
rekt der Amtsleitung des Jobcenters zugeordnet ist. Die BCA berät und unterstützt sowohl
das Jobcenter als auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Arbeitgebende in allen
Aspekten der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu
zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung
sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familien-
phase.
Eng verbunden mit dem Thema der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist die Vereinbar-
keit von Familie und Beruf. Der immer noch vorhandenen gesamtgesellschaftlichen Rol-
lenverteilung entsprechend, liegt auch bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge für die Kinderbetreuung und damit die Her-
ausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den meisten Fällen bei den
53 Die QuadA (Qualifizierung durch Ausbildung) ist ein Verbund von gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, die im
Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Qualifizierungs - und Beschäftigungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen
anbieten.
54 Bestehend aus Vertreter/-innen von Jobcenter und Fachstelle für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster sowie
Agentur für Arbeit und Integrationsfachdienst.
51 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Frauen. Besonders deutlich wird dies bei Alleinerziehenden, die rund 13 Prozent aller er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 95 Prozent weiblich sind.55
Aber auch in Bedarfsgemeinschaften mit zwei Elternteilen und in Paar -Bedarfsgemein-
schaften ohne Kinder gelingt es im Durchschnitt weniger oft, die Frauen für die Teilnahme
an Förderangeboten zu gewinnen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, da die Erwerbs-
orientierung hier zum Teil weniger stark ausgeprägt ist als bei den Männern. Bei Frauen
mit Migrationsvorgeschichte wird diese Tendenz häufig noch durch kulturell und religiös
bedingte Rollenbilder, aber auch durch Vorbehalte von Arbeitgebenden verstärkt.
Die besonderen Bedarfe von Frauen und (Allein -)Erziehenden werden durch zahlreiche
Angebote des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen aufgegriffen.
Frühzeitige Beratungsangebote für Schwangere und Erziehende
Im Jahr 2021 soll das bereits bestehende Angebot frühzeitiger Beratungszusammen-
hänge für Schwangere und Erziehende im Rahmen des stetigen Verbesserungsprozesses
überprüft und überarbeitet werden. Unter Beteiligung aller entsprechenden Netzwerk-
partner/-innen sollen so frühzeitig wirkungsorientierte Steuerungsmechanismen imple-
mentiert werden, um einer Verstetigung und Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Lei s-
tungsbezug entgegenzuwirken. Frauen sollen bereits mit Feststellen der Schwangerschaft
verstärkt angesprochen werden. Darüber hinaus sollen auch während der Zeit, in der eine
Beschäftigungsaufnahme bzw. die Teilnahmen an einer Maßnahme gemäß Paragraph 10
SGB 2 nicht zumutbar sind56, verstärkt Angebotsformate für Ansprache, Kontakt und Aus-
tausch vorgehalten werden. Unterstützungsbedarfe, die sich unter Umständen schon hier
abzeichnen, können so frühzeitig aufgegriffen und in die passenden Hilfestrukturen ge-
lenkt werden.
Unterstützung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften
Die Konstellationen und Dynamiken in Familien beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften
können förderlich, aber auch hemmend sein, um die Abhängigkeit von sozialen Leistungen
zu beenden oder zu vermeiden. Häufig sind es vielfältige Themen, die dabei von Relevanz
sind, wie zum Beispiel die Verantwortlichkeiten für die Kinderbetreuung oder die Pflege
von Angehörigen, gesundheitliche Einschränkungen bei einem oder mehreren Familien-
mitgliedern oder problematische Wohnverhältnisse. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kin-
dern und ohne Kinder wird deshalb für das Jahr 2021 ein neues, ganzheitliches Beratungs-
und Aktivierungsangebot entwickelt. Die Maßnahme soll zunächst in den Stadtbezirken
Hiltrup und Nord starten und wirkungsorientiert untersucht werden, bevor sie stadtweit im-
plementiert wird.
55 Um den besonderen Herausforderungen und Bedarfen von Alleinerziehenden gerecht zu werden, hat das Jobcenter
der Stadt Münster seit 2010 eine spezialisierte Beratung für diese Zielgruppe. Mit Einführung der sozialräumlichen Organi-
sation des Jobcenters im Jahr 2017 und der damit verbundenen Auflösung der ehemaligen Fachstelle Alleinerziehende ist
die Fachexpertise für Alleinerziehende in Form spezialisierter Jobcoaches in den einzelnen Jobcentern -im-Jobcenter ver-
ankert. Die Koordinierung und Weiterentwicklung der Fachlichkeit ist über eine entsprechende Fachexpertengruppe gesi-
chert und kommt auch der Beratung und Förderung aller Erziehenden zugute (zum Beispiel hinsichtl ich der Netzwerkar-
beit).
56 Nach Paragraph 10 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 SGB 2 brauchen sich erziehende Leistungsbe rechtigte
mit einem Kind unter drei Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stellen.
52 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Stärkung der Selbstwirksamkeit und Resilienz
Im Rahmen von internen wirkungsorientierten Planungsworkshops wurde der Fokus auf
eine Teilgruppe der Erziehenden gelegt.57 Die Konkretisierung bezieht sich auf Alleiner-
ziehende, die einen Unterstützungsbedarf jedweder Art haben und gleichzeitig eine
Grundbereitschaft mitbringen, sich auf Veränderung einzulassen, beziehungsweise expli-
zit eine Veränderung ih rer Situation wünschen. Als Kernproblem wurde benannt, dass
viele Alleinerziehende keine oder nur wenige Selbstwirksamkeitserfahrungen machen und
nicht über ein ausreichendes Selbstbewusstsein verfügen, um den Schritt in eine Qualifi-
zierung oder Beschäftigung zu gehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Resilienz bei
dieser Gruppe oftmals nur unzureichend ausgeprägt ist, was sich mittelbar auf den Um-
gang mit und die Bewältigung von Problemlagen und Krisen auswirkt.
Die zentrale Leistung des Jobcenters zur Ak tivierung und Integration dieser Zielgruppe
(wie auch der anderen Zielgruppen) ist das Jobcoaching. Im intensiven und direkten Aus-
tausch erfolgt hier die gemeinsame Zielformulierung und Erarbeitung des Integrationsfahr-
plans. Aus dem Jobcoaching heraus ergibt sich die Einschaltung beziehungsweise Betei-
ligung weiterer Akteur/-innen, um die Ziele zu erreichen und die gewünschte Wirkung zu
erzielen. Folgende bewährte Angebote und Kooperationen des Jobcenters lassen sich
benennen:
individuelle und intensive Beratungsarbeit (Perspektivzentrum, Intensivcoaching);
Unterstützungsangebote zur Alltagsbewältigung und besondere Problemlagen (Kom-
munale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB 2, mobiles Fallclearing, Stadtteil-
angebote von Netzwerkpartner/-innen wie Frühe H ilfen und weiteren Beratungsstel-
len);
niedrigschwellige und ganzheitliche Informations- und Beratungsangebote, insbeson-
dere in den Sozialräumen und in Sprachkursen;
niedrigschwellige Angebote für besondere Gruppen, wie zum Beispiel Mütter mit Mig-
rationsvorgeschichte (Stark im Beruf – Zukunft wagen);
kultursensible Beratung.
Um die tatsächliche Wirkung dieser Angebote analysieren zu können, ist folgendes Vor-
gehen entwickelt worden:58
wirkungsorientierte Konzeption und Auswertung aller Angebote (in Zusammenar beit
mit den Anbietern); dies ist ein laufender Prozess,
Befragungen der Zielgruppe mit einem Fragebogen, der ab 2021 zum Einsatz kommen
wird,
Beratungsmatrix als Dokumentation für Veränderung bei den Themen und Gespräch-
sinhalten.
Erkenntnisse aus der Umsetzung fließen in die weiteren Planungen des Jobcenters ein.
Darüber hinaus setzt das Jobcenter sich das Ziel, insgesamt eine Steigerung der Frauen-
förderquote zu erreichen. Konkret soll unter anderem die Erhöhung der Förderquote in
57 Die Planungsworkshops wurden im Jahr 2019 durchgeführt, die Ergebnisse flossen bereits in das Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm 2020 ein (siehe hierzu die Vorlage V/0933/2019) . Der fokussierte Ansatz soll im Jahr 2021 fortge-
führt werden.
58 Die Anwendung und erste Auswertung dieser I ndikatoren war bereits für das 2020 geplant, hat sich durch die Corona -
Krise aber verzögert.
53 Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen
Beschäftigungen nach Paragraph 16e und Paragraph 16i SGB 2 erreicht werden. Die hier
beschriebenen Planungen sollen diese Ziele nachhaltig unterstützen und konkret dazu
beitragen, die Erwerbsorientierung von Leistungsberechtigten zu fördern und zu steigern.
2.5.6. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und persönli-
che Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten, zunehmende Krankheitsbilder, insbesondere auch psychischer Natur, die Be-
darfe des Arbeitsmarktes und vieles mehr ) spiegeln gesamtgesellschaftliche Herausfor-
derungen wider, die nicht durch das SGB 2 beziehungsweise im Jobcenter der Stadt
Münster alleine gelöst werden können. Hier si nd sowohl auf übergeordneter Ebene als
auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis- und institutionenübergreifende
Ansätze notwendig. Die Kooperation mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner/-innen ist für
das Jobcenter der Stadt Münster deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakom-
munaler und lokaler inklusive sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional
sowie interkommunal. Zahlreiche Beispiele für die Netzwerke und Kooperationen des Job-
centers sind in den Abschnitten 2.5.1. bis 2.5.5. genannt.
Wichtige Akteur/-innen und Kooperationspartner/-innen für das Jobcenter sind (nicht ab-
schließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Gesundheits- und Veterinäramt
◦ Rechts- und Ausländeramt
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
◦ Amt für Gleichstellung
◦ Kommunales Integrationszentrum
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen
Familienzentren
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgeberverbände
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
Schulen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Fach-)Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
54 Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur/-innen
andere Kommunen bzw. Jobcenter (regional und überregional)
das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher/-innen)
verschiedene themen- und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf loka-
ler, regionaler und überregionaler Ebene
Die Angebote und Leistungen der genannten Akteur/-innen, die im engeren oder weiteren
Sinne zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen oder diesen gestalten, sind umfang-
reich und vielfältig und in Münster für nahezu alle Zielgruppen und Lebenslagen vorhan-
den. Nicht immer sind jedoch alle relevanten Angebote oder Zuständigkeiten bekannt, teil-
weise funktionieren auch die Schnittstellen nicht optimal. Künftig soll entsprechend ver-
stärkt daran gearbeitet werden, die Zuständigkeiten und Schnittstellen der zahlreichen ar-
beitsmarkt- und sozialpolitischen Akteur/-innen für alle Beteiligten - insbesondere Arbeit-
suchende und (potenzielle) Leistungsberechtigte und Arbeitgebende, aber auch das Job-
center und die weiteren Akteur/-innen selbst - noch transparenter zu machen und besser
miteinander zu verzahnen. Unter der Vielzahl der wichtigen und wertvollen Kooperationen
werden im Folgenden zwei Netzwerke ausführlicher dargestellt:
Bündnis zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen
Im Zuge der Beratung der Vorlage V/0952/2019 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftun-
gen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 05.02.2020 beschlossen,
ein lokales Bündnis zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung älter Menschen aufzu-
bauen, an dem arbeitsmarktpolitische Akteure/-innen sowie Träger/-innen in den Berei-
chen Beschäftigungsförderung und Interessenvermittlung im Sektor Erwerbsbeteiligung
mitwirken. Hintergrund des Beschlusses sind die Befunde der mit der Vorlage vorgestell-
ten Expertise der Fachhochschule Münster (Professor Mirko Sporket), nach denen von
der Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung seit Beginn der 2010er Jahre
in Münster zwar vor allem auch Personen über 55 Jahren profitieren konnten, die über 60-
Jährigen jedoch in deutlich geringerem Maße als die „jüngeren Älteren“. Zugleich haben
Arbeitslosigkeit und vor allem Langzeitarbeitslosigkeit unter Älteren, das gilt vor allem für
über 60-jährige, in den letzten Jahren deutlicher zugenommen als die jüngerer Altersgrup-
pen. Mit dem Bündnis wird die Erwartung verbunden,
erweiterte Erkenntnisse über die Erwerbsbeteiligung Älterer sowie die Ursachen für
geringere Erwerbsbeteiligung in Münster zu gewinnen,
neue und bestehende Ideen/Ansätze für mehr Beschäftigung Älterer fruchtbar zu ma-
chen und
gemeinsam ihre Umsetzung zu ermöglichen.
Die Verwaltung beabsichtigt, das lokale Bündnis aus dem Beirat des Jobcenters heraus
aufzubauen. Hierzu wurde am 21.09.2020 mit dem Beirat des Jobcenters beziehungs-
weise mit den in ihm vertretenen Akteur/-innen Einvernehmen hergestellt. Ihr Mitwirken im
Rahmen des Bündnisses haben ferner die Kommunale Seniorenvertretung, das Bündnis
für „Starke Pflege in Münster“ und das städtische Wissenschaftsbüro in Aussicht gestellt.
Für die weitere Konkretisierung der Arbeitsausrichtung soll die Konstituierung des Bünd-
nisses mit einer Informationsveranstaltung für die Teilnehmenden verbunden werden; dies
ist im Lauf des Jahres 2021 geplant.
55 Organisations- und Prozessziele
Interkommunale Zusammenarbeit im Münsterland
Eine Besonderheit des Münsterlandes als Arbeitsmarktregion besteht darin, dass die da-
zugehörigen Kommunen (die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die
Stadt Münster) allesamt kommunale Jobcenter betreiben – eine Gemeinsamkeit, die ver-
bindet und den gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit fördert. Um Synergie-
effekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, kooperieren die fünf münster-
ländischen Jobcenter gemeinsam mit dem Münsterland e. V. als Netzwerkzentrale der
Region bereits seit mehreren Jahren eng miteinander, mit zunehmender Tendenz. Bei-
spiele dafür sind:
regelmäßiger Austausch der Leitungsebene zur Zusammenarbeit in aktuellen Themen
regelmäßiger fachlicher Austausch
gemeinsame Pressearbeit
Minijobstudie
Münsterlandkarte (im Rahmen Bildung und Teilhabe)
Digitalisierung
2.6. Organisations- und Prozessziele
Als besondere Einrichtung der öffentlichen Verwaltung sind alle Jobcenter wie auch das
Jobcenter Münster als Teil des Konzerns Stadt Münster dem Veränderungsdruck ausge-
setzt, der sich unter anderem aus den steigenden Ansprüchen der Bürger/ -innen an die
Verwaltung, die alternde Gesellschaft, kürzere Bindungen von Mitarbeitenden an ihre
Stelle sowie erweiterten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes
neuer Technologien, ergibt. Durch die Coronapandemie ist insbesondere die Entwicklung
der Digitalisierung zu einem dringlichen Thema geworden.
2.6.1. Digitalisierung
Die Digitalisierung des Jobcenters in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und
des E-Government-Gesetzes ist ein umfangreicher Prozess, der verschiedene Bausteine
umfasst.
Dokumenten-Management-System (DMS)
Im November 2020 hat die Einführung der elektronischen Akte (e-Akte) im Jobcenter mit
der Digitalisierung der Bestandsakten im Bereich der Leistungen zum Lebensunterhalt in
der Geschäftsstelle Wolbeck (JiJ Ost/Südost) konkrete Formen angenommen. Während
des Pilotbetriebs bis Anfang Januar werden die Prozesse, IT -Strukturen, Software- und
Schnittstellenentwicklungen getestet und bei Bedarf konsolidiert. Danach wird das DMS
an den anderen Standorten des Jobcenters ausgerollt. Im weiteren Verlauf ist die Digitali-
sierung der Prozesse in weiteren Arbeitsbereichen des Jobcenters (Her anziehung zum
Unterhalt, Gewährung von Eingliederungsleistungen und sozialgerichtliche Verfahren) ge-
plant. Das DMS wird um fachspezifische Workflows erweitert. Darüber hinaus werden
Strukturen und technische Voraussetzungen für eine Digitalisierung der Steuerungs- und
Unterstützungsprozesse entwickelt.
56 Beschreibung von Geschäftsprozessen und deren Optimierung
Online-Antrag
Das Jobcenter der Stadt Münster nimmt neben anderen kommunalen Jobcentern aus
NRW am bundesländerübergreifenden Austausch zur digitalen Wandlung der kommuna-
len Jobcenter im SGB 2 teil. Der in diesem Rahmen entwickelte Online-Antrag für Leistun-
gen zum Lebensunterhalt wird ab Januar 2021 auch in Münster für die Bürger/-innen nutz-
bar sein. 2021 wird sich das Jobcenter weiterhin am OZG-Umsetzungsprojekt Arbeitslo-
sengeld 2 unter Federführung des hes sischen Städtetages und des niedersächsischen
Landkreistages beteiligen. Die Implementierung weiterer Online-Anträge ist geplant.
Digitale Kommunikationsformen
In Ergänzung zur digitalen Antragsstellung und -bearbeitung ergibt sich für die Jobcenter
verstärkt auch der Bedarf zur Nutzung digitaler Kommunikationsformen - nicht als Ersatz,
sondern in Ergänzung zum direkten face to face Austausch. Dies betrifft sowohl die interne
Kommunikation im Jobcenter als auch die externe Kommunikation mit den Leistungsbe-
rechtigten bzw. Bürger/-innen und mit den Netzwerkpartner/-innen. Auch der Kontakt von
Jobcenter und Leistungsberechtigten zu Trägern und Arbeitgebenden soll auf digitalem
Wege ermöglicht werden. Dabei ist es nicht mit der Schaffung der technischen Vorausset-
zungen in Form geeigneter IT-Geräte und Kommunikationstools getan. Vielmehr müssen
auch die erforderlichen digitalen Kompetenzen bei allen Beteiligten hergestellt sowie die
entsprechenden Prozesse angepasst werden. Das Jobcenter der Stadt Münster wird die-
ses komplexe Thema im Jahr 2021 verstärkt angehen.
Moderne Arbeitsformen
In engem Zusammenhang mit dem Digitalisierungsprozess ergreift das Jobcenter zusam-
men mit einigen weiteren Ämtern der Stadtverwaltung Münster im Jahr 2021 die Gelegen-
heit zur Teilnahme an dem Pilotprojekt „Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen“. In
dem Projekt sollen neue (IT-)Arbeitsformen entwickelt und erprobt werden, mit dem Ziel
der Erarbeitung eines umfassenden Konzepts zur quantitativen und qualitativen Auswei-
tung des mobilen und flexiblen Arbeitens innerhalb und außerhalb von Dienstgebäuden.
Dabei sollen auch Lösungen für Herausforderungen des Jobcenters, wie der zunehmende
Raumbedarf und die Schwierigkeit der Gewinnung von Fachkräften (Stichwort Attraktivität
als Arbeitgeber), aufgezeigt werden.
2.6.2. Beschreibung von Geschäftsprozessen und deren Optimierung
In Fortführung der Erschließung von Optimierungspotenzialen durch die Digitalisierung
der Kernprozesse wird das Jobcenter der Stadt Münster 2021 ein einheitliches und konti-
nuierliches Prozessmanagement entwickeln, das die Teilbereiche Qualitäts-, Risiko- und
Wissensmanagement umfasst. Dabei werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Transparenz über die Prozesse und Verantwortlichkeiten im Jobcenter
Entwicklung von weiteren Standards
Verbesserung der Ergebnis- und Prozessqualität
Steigerung der Effektivität und Effizienz der Leistungen des Jobcenters
Risikoorientierte Überwachung von Prozessen
57 Transparenz über Angebote und Entscheidungsprozesse
Dieser Prozess stand bereits auf der Agenda für das Jahr 2020, hat sich bedingt durch die
Coronapandemie und sich daraus ergebende andere Schwerpunkte des Jobcenters aber
verzögert.
2.6.3. Transparenz über Angebote und Entscheidungsprozesse
Das Angebotsportfolio des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/ -innen hat sich über
die letzten Jahre hinweg durch Änderungen von Gesetzen und Rahmenbedingungen, ins-
besondere aber auch durch zunehmende Erkenntnisse über die Bedarfslagen der Kun-
dinnen und Kunden und des Arbeitsmarktes sowie die verstärkte Zusammenarbeit der
Akteur/-innen entwickelt. Das heutige Angebotsspektrum ist sehr breit, flexibel und ganz-
heitlich orientiert aufgestellt und bietet damit Raum für alle erdenklichen individuellen Be-
darfe. Dennoch gelingt es oftmals nur sehr m ühselig, die Leistungsberechtigten auch in
diese Angebote zuzusteuern. Der Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten (siehe
Kapitel 2.3.) hat unter anderem ergeben, dass ihnen die vielfältigen Förder- und Unterstüt-
zungsangebote des Jobcenters und weiterer relevanter Akteur/-innen häufig nicht ausrei-
chend bekannt und transparent sind. Das Jobcenter der Stadt Münster wird die Transpa-
renz über seine Angebote und Fördermöglichkeiten durch verschiedene Maßnahmen
(zum Beispiel der Überarbeitung des Internetauftritts) erhöhen.
Darüber hinaus fehlt es den Leistungsberechtigten zum Teil aber auch an Transparenz
über die Entscheidungsprozesse für oder gegen ein Förderangebot. Diese Feststellung
betrifft unmittelbar auch die Qualität der Beratung beziehungsweise des Jobcoachings im
Jobcenter. Im Rahmen der Wirkungsorientierung (siehe hierzu den Abschnitt 2.4.) soll
2021 der Kernprozess des Jobcoachings auch unter dem Aspekt der Transparenz von
Entscheidungsprozessen in den Blick genommen und gegebenenfalls modifiziert werden.
2.6.4. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Münster und der
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW)
führt das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2021 ein Projekt zur interkulturellen Öffnung
der öffentlichen Verwaltungen durch. Grundlage ist das Leitbild „Migration und Integration
Münster“, das der Rat der Stadt Münster am 3. April 2019 in dritter Auflage beschlossen
hat.59 Menschen mit Migrationsvorgeschichte soll eine gleichberechtigte Teilhabe am ge-
sellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Das Handlungsfeld „Interkulturelle Öffnung der
öffentlichen Verwaltungen“ verfolgt unter anderem einen leichten Zugang zu den Verwal-
tungsleistungen und –angeboten. Ziel des Projekts besteht darin, die bisherigen Konzepte
und Maßnahmen für die migrationssensible Öffnung des Jobcenters Münster (Leistungs-
gewährung, Arbeitsmarktintegration) zu untersuchen und auf dieser Grundlage neue An-
sätze zu identifizieren sowie Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
59 Das Projekt wurde in den letzten 3 Jahren bereits in anderen Ämtern der Stadt Münster durchgeführt (2018: Sportamt,
2019: Ausländeramt, 2020: Personal - und Organisationsamt).
58 Budget- und Maßnahmenplanung
2.7. Budget- und Maßnahmenplanung
Nach vorläufiger Berechnung stehen dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2021
Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Verteilung der Eingliederungsmittel nach arbeitsmarktlichen Schwerpunkten ist aus
der Abbildung 29 ersichtlich.
Abbildung 29: Aufteilung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2021 nach Schwerpunkten
Quelle: Eigene Aufstellung
Der größte Anteil ist demnach, wie schon 2020, mit rund 35 Prozent für die öffentlich ge-
förderte Beschäftigung vorgesehen, davon entfällt weit über die Hälfte auf das Instrument
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraph 16i SGB 2). Die zielgruppenübergreifenden und
flexiblen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nehmen mit 34 Pro-
zent ebenfalls einen sehr hohen Anteil der Eingliederungsmittel ein. 15 Prozent sind für
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme (zum Beispiel Eingliederungszu-
schuss, Einstiegsgeld und Vermittlungsbudget) und acht Pr ozent für die Förderung der
beruflichen Weiterbildung vorgesehen. Sieben Prozent entfallen auf spezielle Maßnah-
men für Jüngere (insbesondere Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen
und die Förderung schwer zu erreichenden junger Menschen). Jeweils ein Prozent sind
für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und für die Förderung von Selbständigen
eingeplant.
Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters ist in der Anlage 12 dargestellt. Die
meisten Angebote, sind bewährt und etabliert. Darüber hinaus wurden einige neue Ange-
bote entwickelt, wie zum Beispiel eine Maßnahme für Bedarfsgemeinschaften und eine
Maßnahme für ältere Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte.
35 Prozent
15 Prozent
34 Prozent
8 Prozent
7 Prozent
1 Prozent
1 Prozent
Eingliederungsmittel 2021 nach Schwerpunkten
Öffentlich geförderte
Beschäftigung
Maßnahmen zur
Unterstützung der
Arbeitsaufnahme
Aktivierung und berufliche
Eingliederung
Förderung der beruflichen
Weiterbildung
Spezielle Maßnahmen für
Jüngere
Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsmarkt
59 Schlussbemerkung
Schlussbemerkung
Der Arbeitsmarkt boomt! So lauteten die Schlagzeilen 2019. Auch mit Blick auf 2020 war
die Erwartungshaltung hoch und eine Fortsetzung prognostiziert. Dann kam alles ganz
anders: Das Jahr 2020 brachte bedingt durch das Pandemiegeschehen sowohl gesamt-
gesellschaftlich als auch für die Akteur/-innen des Arbeitsmarktes große Herausforderun-
gen mit sich. Kontaktbeschränkungen, Rückgang der wirtschaftlichen Entwicklung, Exis-
tenzängste.
Für 2021 lässt sich aktuell nicht absehen, wie die weitere Entwicklung verläuft. Das Job-
center der Stadt Münster selbst schaut mit gemischten Gefühlen auf das Jahr 2021. Ei-
nerseits bereiten die Unsicherheiten hinsichtlich des weiteren Pandemiegeschehens und,
daraus resultierend, der Entwicklung der Wirtschaft und des A rbeitsmarktes, Sorgen.
Gleichzeitig hat das ungewöhnliche Jahr 2020 aber auch gezeigt, dass das Jobcenter in
der Lage ist, mit Krisen umzugehen und auch kurzfristig Lösungen für unerwartete Her-
ausforderungen zu finden. Dies stimmt auch für die Zukunft zuversichtlich.
Darüber hinaus hat die Corona -Pandemie Prozesse angestoßen beziehungsweise be-
schleunigt, die das Jobcenter mit viel Engagement weiterverfolgen wird, wie insbesondere
die Digitalisierung mit all ihren Facetten. Aber auch weitere Prozesse, wie unter anderem
die Wirkungsorientierung und die Beteiligung von Leistungsberechtigten an verschiede-
nen Stellen, helfen, sich stetig zu verbessern. Das Jobcenter ist für die Herausforderungen
des Jahres 2021 und darüber hinaus gut aufgestellt!
60 Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschu-
lung).
Aktivierungsquote
der Langzeitleistungsbezie-
henden (K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in ei-
ner Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsmonat
(Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden ge-
samt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des
Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbe-
ziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeits-
los gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäfti-
gung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Be-
schäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf
Altersrente.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich diffe-
renzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und
sonstige Bedarfsgemeinschaften.
61 Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten sta-
tistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD
haben.
gE = gemeinsame Einrichtung
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchfüh-
rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des
kommunalen Trägers.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen
Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Ziel-
vereinbarung).
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaf-
ten, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen
decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.
62 Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Be-
rechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten.
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Er-
nährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B.
Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Mo-
nate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozial-
versicherungspflichtig beschäftigt ist.
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld.
NLB = Nicht Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten.
63
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu ge-
hören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Un-
terkunft und Heizung.
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regel-
leistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit
anderem Status dazugehören.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum
Stichtag (Nenner).
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Be-
rechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger Leistungsbe-
rechtigter.
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die aus-
schließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a.
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Woh-
nung, Leistungen für Auszubildende und Leistungen zur Bil-
dung und Teilhabe.
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungs-
beziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate
jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung).
zkT = zugelassener kommunaler Träger
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur allei-
nigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter
Münster
64 Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster
ögB = öffentlich geförderte Beschäftigung; KSCA = Kommunales Service Center für Arbeit; BuT = Bildung und Teilhabe;
JiJ = Jobcenter-im-Jobcenter; IKS = Internes Kontrollsystem
65 Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell
66 Anlage 3: Statistik der Stadtbezirke Münster
Anlage 3: Statistik der Stadtbezirke Münster
Abbildung 30: Statistik der Stadtbezirke Münster Stand Dezember 2019
Quelle: Stadtplanungsamt Münster
Münster gesamt Nord Ost Südost Hiltrup West Mitte
Bevölkerung (Anzahl Personen) 312.169 30.850 23.026 30.179 38.247 61.382 128.485
Anteil an der Gesamtbevölkerung (in Prozent) 100,0 9,9 7,4 9,7 12,2 19,7 41,1
Anteil männliche Bewohner (in Prozent) 48,0 49,0 48,5 49,4 48,6 48,9 46,9
Anteil weibliche Bewohner (in Prozent) 52,0 51,0 51,5 50,6 51,4 51,1 53,1
Bevölkerung 0 - 19 Jahren (in Prozent) 17,5 23,2 20,6 21,1 19,5 20,0 13,0
Bevölkerung 20 - 39 Jahre (in Prozent) 33,9 25,7 21,7 23,4 23,2 33,4 44,0
Bevölkerung 40 - 59 Jahre (in Prozent) 25,4 25,6 29,5 29,1 28,6 25,2 22,8
Bevölkerung 60 - 79 Jahre (in Prozent) 17,3 19,4 20,8 20,2 21,4 16,3 14,8
Bevölkerung 80 Jahre und älter (in Prozent) 5,8 6,1 7,4 6,2 7,3 5,0 5,3
Ausländeranteil (in Prozent) 11,6 18,5 8,2 11,0 10,3 11,1 7,8
Migrationsanteil (in Prozent) 24,0 40,6 18,3 24,3 27,0 25,0 16,2
Leistungsberechtigte SGB II 0 - 14 Jahre (in Prozent) 14,4 31,2 8,8 16,0 16,8 10,9 9,1
Leistungsberechtigte SGB II 15 - 64 Jahre (in Prozent) 6,1 16,5 5,6 8,2 8,9 5,1 3,6
Anteil Arbeitslose an 15 - 64 Jährigen (in Prozent) 2,9 6,8 2,9 3,8 3,8 2,5 1,9
Statistik der Stadtbezirke Münster
67 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Zur Vorgehensweise
Die Konzeption, Erhebung und Auswertung des Beteiligungsprozesses von Leistungsbe-
rechtigten wurde koordiniert und durchgeführt durch das Perspektivzentrum, den Inhouse-
Bildungsträger des Jobcenters der Stadt Münster.
Um den Akquiseprozess zu erleichtern, wurden für den ersten Durchlauf des Projekts drei
Zielgruppen festgelegt: Te ilnehmende einer städtischen Arbeitsgelegenheit , Teilneh-
mende der Beratung des Perspektivzentrums und Neukund /-innen des JiJ Ost-Südost.
Dies sollte eine möglichst heterogene Gesamtstichprobe sicherstellen. Die Auswahl inner-
halb der Teilgruppen erfolgte zufällig.
Geplant war die Einbeziehung der Kundinnen und Kunden ursprünglich sowohl in leitfa-
denorientierten Interviews und alternativ beziehungsweise ergänzend in Workshops als
Gruppenveranstaltungen. Durch die Corona-Pandemie und die Strategien der Kontaktmi-
nimierung konnten bislang keine Gruppenworkshops stattfinden.
Im Schritt der Akquise wurde ein Informationsschreiben der Amtsleitung an insgesamt
rund 90 Personen gesendet. Danach erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme durch
die Interviewerinnen mit dem Ziel, Interviewtermine zu vereinbaren. Insgesamt sollten 40
Interviews durchgeführt werden und wurden auch durchgeführt.
Es wurde ein Fragebogen zur qualitativen Datenanalyse hinsichtlich der Unterstützungs-
qualität durch die Angebote des Jobcenters entwickelt. Folgende vier Themenkomplexe
wurden fokussiert:
Die Erfahrungen der Kundinnen und Kunden wurden mit 4 Fragen erhoben,
1. Die Transparenz über die möglichen Angebote wurden mit 2 Fragen erhoben,
2. Der Entscheidungsprozess für ein Angebot wurde mit 6 Fragen beleuchtet,
3. Die Wünsche und Ideen der Kundinnen und Kunden wurden mit 6 Fragen ermittelt.
Die 40 Interviews60 wurden von vier freiberuflichen, im Vorfeld geschulte n Beraterinnen
des Perspektivzentrums durchgeführt. Bei der Durchführung der Interviews der Kundinnen
und Kunden des Perspektivzentrums wurde sichergestellt, dass die Interviewpartnerin/der
Interviewpartner unbekannt war. Die Interviews fanden in den Beratungsräumen des Per-
spektivzentrums statt. Die Teilnahme an den Interviews erfolgte selbstverständlich freiwil-
lig und mit anonymer Auswertung. Als Dankeschön für die Beteiligung erhielten die Teil-
nehmenden einen Münster-Gutschein.
Die qualitative Datenauswertung erfolgte methodisch in Form der Codierung und Cluste-
rung der Antworten (Grounded Theory).
60 Es wurden 18 Frauen und 22 Männer interviewt. Das Durchschnittsalter beträgt 44 Jahre bei beiden Geschlechtern. Bis
auf die Neukund/-innen im JiJ Ost -Südost beziehen die meisten der Befragten 5 Jahre und länger Leistungen nach dem
SGB 2. Der allgemeinen Kundenstruktur des Jobcenters entsprechend ist der größte Teil der Befragten ledig/alleinstehend,
aber auch Verheiratete und Alleinerziehende (ohne Kind bis hin zu mehrere n Kindern) wurden interviewt.
68 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Auswertung
Themenkomplex 1: Erfahrungen
In den Fragestellungen des Themenkomplexes waren Mehrfachnennungen möglich und
häufig. Insgesamt lässt sich sagen, dass es viele positive Rückmeldungen und einige ne-
gative Erfahrungen gibt.
Aus der Vielzahl der Äußerungen kristallisiert sich die Bedeutung von insgesamt sechs für
die Interviewten bedeutsamen Schwerpunkten im Hinblick auf positive Erfahrungen her-
aus:
Die eigene Entwicklung und das Aktivwerden
Die beraterische Kompetenz, besonders die Haltung, der Ansprechpersonen
Konkrete Unterstützungsleistungen
Die Möglichkeit zur Qualifikation
Die tatsächliche Jobaufnahme
Die Passung der Angebote mit der individuellen Ausgangssituation
Für die Kundinnen und Kunden ist es demnach förderlich, wenn sie die Möglichkeit haben,
sich persönlich weiterzuentwickeln. Dies umfasst Gesichtspunkte sowohl im planerischen
Vorfeld als auch in der konkreten Umsetzung. Es werden beispielsweise Aspekte wie die
Entwicklung von Zielen, eine veränderte Tagesstruktur und die Sammlung von Erfahrun-
gen benannt.
Die Interviewten betonen die Wichtigkeit der begleitenden Unterstützung in der Beratung
für diese Lern- und Veränderungsprozesse. Interesse, Ermutigung und die Abwesenheit
von Druck sind weitere Komponenten, mit der eine beraterische Kompetenz umschrieben
werden. Konkrete Unterstützungsleistungen werden rund um das Thema Bewerbung und
dem Umgang mit Behörden honoriert.
Auch bei der Betrachtungsweise der negativen Erfahrungen lässt sich die Bedeutung der
genannten Aspekte in umgekehrter Form ablesen. Stimmen die Haltung und die Professi-
onalität der Ansprechpartner/-innen nicht, wird die Erfahrung als negativ eingestuft.
Themenkomplex 2: Transparenz über die Angebote
Bei den Nennungen von bekannten Angeboten des Jobcenters werden von den Interview-
ten in der Summe viele verschiedene Maßnahmen und Förderinstrumente benannt. Auf-
fällig ist jedoch, dass die einzelnen Personen, die ja zum größten Teil schon recht lange
im Leistungsbezug des Jobcenters sind, nur wenige und teilweise auch gar kein konkretes
Angebot benennen. Dies mag zum einen dem ungewohnten Interviewkontext und den
sehr unterschiedlichen Lebens- und Bedarfslagen der Interviewten geschuldet sein, deutet
aber insgesamt auf eher gering ausgeprägte Kenntnisse über die vielfältigen Unterstüt-
zungsmöglichkeiten des Jobcenters hin.
Bei der Auswertung der Nennungen auf die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, an
Informationen über Angebote zu kommen, werden überwiegend persönliche Ansprech-
partner/-innen (Jobcoaches, Beraterinnen und Berater von Bildungsträgern sowie Perso-
nen des sozialen Umfelds der Befragten ) genannt. Mediale Informationsquellen spielen
eine Rolle, sind aber von geringerer Bedeutung. In dieser Kategorie ist allerdings die rela-
tiv hohe Anzahl von Nennungen „Internet allgemein“ auffällig. Dies ist nicht sehr konkret
69 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
und damit unter Umständen nur wenig aussagekräftig: Es ist fraglich, ob hierüber spezifi-
sche Informationen über individuell zielführende Angebote generiert werden.
Themenkomplex 3: Entscheidungsprozess
In diesem Themenkomplex fand in einem ersten Schritt eine Sichtung der Daten und eine
Kategorisierung der Antworten in „fremdbestimmt“, „selbst bestimmt“, „teils fremd - teils
selbstbestimmt“ statt. Rund 60 Prozent der Befragten gibt an, in Abstimmung mit dem
Jobcoach eher selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. 5 Prozent haben den Ent-
scheidungsprozess als fremdbestimmt empfunden und 15 Prozent als teils fremd- teils
selbstbestimmt.61
Bei den inhaltlichen Beschreibungen der Erfahrungen waren Mehrfachnennungen mög-
lich. Ähnliche Erfahrungen mit Entscheidungsprozessen wurden zusammengefasst zu ins-
gesamt 11 Kategorien. Diese lassen sich wie folgt grob unterscheiden in positive und ne-
gative Erfahrungen der Befragten (siehe Abbildungen 31 und 32):
Entscheidungsprozesse: positive Erfahrungen der Befragten
Anzahl
Nennungen
Jobcoach hat ein offenes Ohr 4
Vorschläge und Überzeugungsarbeit seitens des Jobcoaches 4
Dreiergespräch mit Begleitung durch Perspektivzentrum
hilfreich 4
Konstruktiver Prozess 3
Vorschlag der befragten Person wurde angenommen 2
Summe 17
Abbildung 31: Entscheidungsprozesse: positive Erfahrungen der Befragten
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
Entscheidungsprozesse: negative Erfahrungen der Befragten
Anzahl
Nennungen
Gefühl der Abhängigkeit und Fremdbestimmung, Angst vor Sank-
tionen, Abstimmung fehlte 5
es wurde bislang kein Angebot gemacht 4
konnte Entscheidungen nicht nachvollziehen, fehlende Erklärung
über Nichtberücksichtigung eines Vorschlags 2
Angst, etwas umsonst zu versuchen 1
mehrfacher Wechsel von Jobcoach/Vertretungssituationen 1
unklare Zuständigkeit von Kostenträgern 1
Summe 14
Abbildung 32: Entscheidungsprozesse: negative Erfahrungen der Befragten
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
61 20 Prozent der Befragten geben an, dass (noch) kein Entscheid ungsprozess stattgefunden habe.
70 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Die Antworten auf die Frage „haben Sie selbst schon einmal einen Vorschlag eingebracht“
könnte die Einflussnahme der Befragten auf den Entscheidungsprozess widerspiegeln. 18
von 40 Befragten konnten von Erfahrungen mit eigenen Vorschlägen berichten (siehe Ab-
bildung 33).
Erfahrungen mit eigenen Vorschlägen
Anzahl
Nennungen
Positive Annahme des Vorschlags 7
Vorschlag wurde abgelehnt (Entscheidung vom Kunden
teilweise nicht nachvollziehbar) 6
Vorschlag abgelehnt, aber Alternativangebot unterbreitet 2
Verweis auf Zuständigkeit anderer Kostenträger 1
keine Angabe 2
Summe 18
Abbildung 33: Erfahrungen mit eigenen Vorschlägen
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
Es wird deutlich, dass Vorschläge der Befragten zum einen unterschiedlich beantwortet
werden: Sie werden angenommen oder abgelehnt beziehungsweise werden dritte Lösun-
gen gefunden. Wesentlich für den Dialog scheint eine ausreichende Gesprächszeit sowie
auch inhaltliche Begründungen für die Ablehnung von Vorschlägen. Über die Qualität der
Vorschläge der Befragten kann an dieser Stelle nichts ausgesagt werden. Ein gelingender
Beratungsprozess beinhaltet offenbar ein nachvollziehbares Aushandeln der Optionen.
Gründe für fehlende eigene Vorschläge
Anzahl
Nennungen
ungewohnt, aktiv zu werden/eigene Vorschläge zu machen;
keine Ideen; Furcht sich erklären zu müssen 5
Möglichkeiten sind nicht bekannt, Informationen fehlen 4
Es werden keine Unterstützungsangebote benötigt. 3
genug andere Angebote bekommen, keine Notwendigkeit 3
Es hat noch kein Gespräch mit dem Jobcoach stattgefunden. 1
Unsicherheit/Ambivalenz bei widersprüchlichen Zielen:
Neuorientierung versus zeitnahe Bewerbung 1
fehlende Kinderbetreuung; Überforderungserlebnis 1
gesundheitliche Gründe 1
fehlende Motivation 1
keine Angabe 1
Abbildung 34: Gründe für fehlende eigene Vorschläge
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
71 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Die Bedeutsamkeit von Transparenz findet sich auch in der Begründung fehlender eigener
Vorschläge wieder (siehe Abbildung 34): Den Interviewten fehlen zum Teil hinreichende
Informationen und Kenntnisse, um selbst Vorschläge machen zu können. Dass es sich
bei dem Entscheidungsprozess um eine sensible Situation handelt, wird auch daran deut-
lich, dass Befragte fürchten, sich erklären zu müssen, dass einige Kunden eventuell gar
nicht auf die Idee kommen, dass sie etwas vorschlagen könnten, dass sie sich als Emp-
fänger von SGB 2 -Rolle weniger in einer aktiven Rolle wähnen. Die Bedeutung eigener
Aktivität zu klären, könnte ein wichtiger Teil der Beratungsgespräche mit dem Jobcoach
darstellen bzw. eine Vorbereitung dieser Gespräche mit externen Beratern darstellen.
Themenkomplex 4: Wünsche und Ideen
Auf die Fragen im Themenkomplex haben die Befragten eine Vielzahl von Antworten ge-
geben. Mehrfachnennungen waren möglich und häufig.
In der Datenanalyse wurden die Kategorien zu den aus dem Themenkomplex „Erfahrun-
gen“ bekannten thematischen Schwerpunkten geclustert. Wünsche und Ideen können
ebenfalls diesen Schwerpunkten zugeordnet werden und verteilen sich dabei wie folgt
(siehe Abbildung 35):
Abbildung 35: Erfahrungen mit eigenen Vorschlägen
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
Wie man sieht, umfasst auch hier die eigene Entwicklung und Aktivierung neben der be-
raterischen Kompetenz der Ansprechpartner einen Großteil der Nennung zu den Wün-
schen und Ideen.
29 Prozent
33 Prozent
14 Prozent
6 Prozent
7 Prozent
11 Prozent
Wünsche und Ideen nach Kategorien
Eigene Entwicklung
und Aktivierung
beraterische
Kompetenz
Möglichkeiten
zur Qualifikation
Konkrete Unterstützungs-
leistungen
Die tatsächliche
Jobaufnahme
Individuelle Passung
der Angebote
72 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Innerhalb der Kategorien werden folgende Wünsche und Ideen vorgebracht (Abbildungen
36 - 41:
Eigene Entwicklung und Aktivierung Anzahl Nennungen
Eigenaktivität der Befragten selbst, zum Beispiel durch
eigene Recherche 13
Sicherheit, Zufriedenheit, Vertrauen 10
stabiles soziales Umfeld, Freunde, Bekannte 6
etwas Neues lernen/machen, Anregungen,
Impulse, Bewegung 6
Gesundung, Stabilisierung, stufenweise
Wiedereingliederung 5
Aktivierung, Motivation, Selbstfürsorge, Sinnerleben 5
eigene positive Resonanz, Wahrnehmen eigener Veränderungs-
prozesse 4
eigene Beteiligung an individueller Planung von Maßnahmen und
Angeboten, Passung, Beteiligung am Lernprozess, Selbsthilfe 4
Verbesserung der Gesundheit durch Reha-Sport,
Genesung, Therapie 3
Austausch, Konstruktive Gruppe 2
verbessertes Selbstbewusstsein, Gelassenheit 2
Summe (Mehrfachnennungen möglich) 60
Abbildung 36: Wünsche und Ideen – eigene Entwicklung und Aktivierung
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
Beraterische Kompetenz der Ansprechpersonen Anzahl Nennungen
Coaching, Beratung durch Profis (sozialpädagogisch), berufliche Ori-
entierung, Entwicklung langfristiger Perspektiven 22
engere Kommunikation von Jobcenter und Arbeitgebenden,
Kontakte zu Arbeitgebenden, Stellenvorschläge und Vermittlung
durch Jobcoaches 14
Akzeptanz, Verständnis, Geduld, Vertrauen, Wertschätzung,
Freundlichkeit, Augenhöhe, Empathie, Hilfsbereitschaft bei formellen
Fragen 11
Information, Transparenz über Angebote, regelmäßige Informations-
veranstaltungen 7
spezialisierte Jobcoaches (Branchen/Berufsfelder), leichterer Zugang
Jobcoaches, Wechselmöglichkeit des Jobcoaches 7
Hilfestellungen, Begleitung 2
Summe (Mehrfachnennungen möglich) 63
Abbildung 37: Wünsche und Ideen – beraterische Kompetenz der Ansprechpersonen
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
73 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Konkrete Unterstützungsmöglichkeiten Anzahl Nennungen
Aushang von Stellenangeboten, Zusendung von Angeboten 3
Arbeitgeberzuschüsse 3
Auto, Hilfsmittel, Coaching (auch unabhängig vom Leistungsbezug) 3
Existenzsicherung, Soforthilfen in Notlagen 2
Gründerzuschuss 1
finanzielle Unterstützung für Weiterbildung auch über Kredit 1
Summe (Mehrfachnennungen möglich) 13
Abbildung 38: Wünsche und Ideen – konkrete Unterstützungsmöglichkeiten
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
Möglichkeiten zur Qualifikation Anzahl Nennungen
Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung, Praktikum, Führerschein,
Vorbereitung Sprachkurs, Studium, Weiterbildung ohne Bewertung
der Verwendbarkeit 21
Arbeitsmarktspezifische Kenntnisse, Bezug zum Arbeitsmarkt 5
Eigenes Netzwerken 4
Summe (Mehrfachnennungen möglich) 30
Abbildung 39: Wünsche und Ideen – Möglichkeiten zur Qualifikation
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
Tatsächliche Arbeitsaufnahme Anzahl Nennungen
Arbeitsvertrag, sicherer Job, Umwandlung von Arbeitsgelegenheit zu
Job, Schaffung neuer Stellen durch das Jobcenter 13
Existenzgründung 1
Summe (Mehrfachnennungen möglich) 14
Abbildung 40: Wünsche und Ideen – tatsächliche Arbeitsaufnahme
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
74 Anlage 4: Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten
Individuelle Passung der Angebote Anzahl Nennungen
Wahlmöglichkeiten aus Vielfalt an Angeboten, flexibler Wechsel 3
keinen Druck haben, keine Sanktionen bzgl. der Teilnahme an An-
geboten, Freiwilligkeit, bedarfsgerechte Auswahl 5
Kinderbetreuung für den Notfall, Passung zur Lebenssituation, Teil-
zeitangebote 5
Flexibilität von Angeboten, Bedarfsorientierung, Individualität 4
Profiling, leistungsgerechte Tätigkeit, genaue Passung von Angebo-
ten (weder Über- noch Unterforderung 5
Qualitätssicherung: erreichen die Teilnehmenden die Ziele der An-
gebote? 1
Summe (Mehrfachnennungen möglich) 23
Abbildung 41: Wünsche und Ideen –individuelle Passung der Angebote
Quelle: Auswertung durch das Perspektivzentrum
Fazit
Die Methode der qualitativen Befragung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters hat
sich als geeignet und ergiebig erwiesen. Es gab vielfältige und wertvolle Rückmeldungen.
Die Kundinnen und Kunden, die sich fü r die Teilnahme an der Befragung entschieden
haben, zeigen sich reflektiert und machen konstruktive Vorschläge. Viele haben auch ge-
äußert, sich durch die Möglichkeit der Teilnahme am Beteiligungsprozess wertgeschätzt
zu fühlen und Motivation für eine verstärkte Eigenaktivität entwickelt zu haben.
Spannend und aufschlussreich wird voraussichtlich die Durchführung von Workshops zu
einem späteren Zeitpunkt (nach Aufhebung der pandemiebedingten Kontaktbeschränkun-
gen) sein, um die gewonnenen Ergebnisse zu vertiefen und darauf aufzubauen.
Überwiegend gab es in den Interviews positive Rückmeldungen, das heißt, das Jobcenter
der Stadt Münster macht aus Sicht der Befragten vieles im Bereich der Maßnahmen und
Angebote richtig.
Verbesserungspotenzial bietet das Thema Transparenz: 37,5 Prozent der Befragten wün-
schen sich demnach, entweder eher allgemein oder konkret auf spezielle Themen bezo-
gen, mehr Transparenz im Hinblick auf Angebote und Maßnahmen des Jobcenters.
Als ein weiteres Ergebnis, kann die hohe Bedeutung an beraterischer Kompetenz der An-
sprechpartner/-innen sowie der Wunsch nach Begleitung im eigenen Entwicklungsprozess
genannt werden. Dies verdeutlicht die hohen Anforderungen an alle Ansprechpartnerin-
nen und -partner und die dafür notwendigen Infrastrukturen, damit die Rolle entsprechend
erfolgreich ausgefüllt werden kann. Das Ziel sollte sein, den Zugang zu Informationen zu
ermöglichen und erleichtern.
Der Beteiligungsprozess von Leistungsberechtigten wird im Jahr 2021 fortgesetzt und soll
sich von ein em Pilotprojekt hin zu einer Selbstverständlichkeit etablieren. Die nächsten
Schritte werden aktuell durch das Jobcenter geplant.
75 Anlage 5 Öffentlich geförderte Beschäftigung
Anlage 5 Öffentlich geförderte Beschäftigung
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäfti-
gung zu ermöglichen, investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit vielen Jahren
erhebliche finanzielle – inklusive personeller – Ressourcen in die verschiedenen Instru-
mente und Programme öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB). Seit Anfang 2019 liegt
der Fokus dabei auf den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes, dem modifizierten
Paragraph 16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen) und dem neu eingeführten
Paragraph 16i SGB 2 (Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Langzeitleistungsbeziehende. Die
Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen sind – in vereinfachter Form – aus der Ab-
bildung 42 ersichtlich.
Abbildung 42: Fördervoraussetzungen und –konditionen im Teilhabechancengesetz
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Vom 01.01.2019 – 31.10.2020 konnten insgesamt 273 Leistungsberechtigte in eine Be-
schäftigung nach dem Teilhabechancengesetz integriert werden, davon 42 durch eine För-
derung nach Paragraph 16e SGB 2, 200 im Rahmen von Paragraph 16i SGB 2 und wei-
tere 31 durch kommunale Mittel62 (siehe Abbildung 43).
62 Die kommunalen Mittel werden für Leistungsberechtigte herangezogen, die die formellen gesetzlichen Fördervorausset-
zungen nicht erfüllen, aber förderungswürdig im grundsätzlichen Sinne der ögB -Instrumente sind. Für die kommunalen
Förderfälle werden die gleichen Modalitäten angewandt wie für die Leistungsberechtigten, die aus dem Eingliederungstitel
gefördert werden.
76 Anlage 5 Öffentlich geförderte Beschäftigung
Einmündungen Beendete
Förderungen
Besetzungsstand
am 31.10.2020
Paragraph 16e SGB 2 42 8 34
Paragraph 16i SGB 2 200 32 168
kommunale Förderungen 31 3 28
gesamt 273 43 230
Abbildung 43: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2020 nach Förderart
Quelle: Eigene Auswertung
Damit hat das Jobcenter seinen Zielwert für das Jahr 2019 erreicht und 2020 im Bereich
des Paragraphen 16i SGB 2 und der kommunalen Förderungen sogar schon mehr För-
dereintritte realisiert als geplant (siehe Abbildung 44).
Zielwert Zielerreichung
2019
Paragraph 16e SGB 2 30 25
Paragraph 16i SGB 2 120 120
kommunale Förderungen 20 25
2020 (Stand 31.10.2020)
Paragraph 16e SGB 2 20 17
Paragraph 16i SGB 2 40 80
kommunale Förderungen 4 6
Abbildung 44: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2020 nach Zielerrei-
chung; Quelle: Eigene Auswertung
43 Förderungen wurden bislang wieder beendet, entweder regulär mit Ablauf eines befris-
teten Arbeitsvertrages, aber auch durch Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung o-
der vorzeitig durch Abbruch. Die Abbrüche sind dabei sowohl arbeitgeber- als auch arbeit-
nehmerseitig aus verschiedenen Gründen erfolgt, wie zum Beispiel die Verschlechterung
gesundheitlicher Probleme, neue persönliche Rahmenbedingungen oder Konflikte zwi-
schen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in, die sich auch durch intensive Bemühungen
des gesetzlich vorgeschriebenen beschäftigungsbegleitenden Coachings nicht ausräu-
men ließen. Stand 31.10.2020 befanden sich insgesamt 230 Personen in einer Beschäfti-
gung nach dem Teilhabechancengesetz.
Von den eingemündeten Personen sind insgesamt 77 Prozent männlich und 23 Prozent
weiblich. 41 Prozent der Geförderten sind unter 50 Jahre alt, 38 Prozent im Alter von 50 –
59 Jahre und 11 Prozent sind 60 Jahre und älter (siehe Abbildung 45).
77 Anlage 5 Öffentlich geförderte Beschäftigung
Paragraphen 16e + 16i SGB 2
gesamt gesamt Frauen Männer
gesamt 100 Prozent 23 Prozent 77 Prozent
unter 50 Jahre 41 Prozent 13 Prozent 38 Prozent
50 - 59 Jahre 38 Prozent 8 Prozent 30 Prozent
60 Jahre und älter 11 Prozent 3 Prozent 8 Prozent
Abbildung 45: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2020 nach Alter und
Geschlecht; Quelle: Eigene Auswertung
Ein Blick auf die Auswertung nach Arbeitgebertypen 63 zeigt, dass bei den Förderung en
nach Paragraph 16e SGB 2 die meisten Personen (74 Prozent) in eine Beschäftigung in
der Privatwirtschaft eingemündet sind. Bei den Förderfällen nach Paragraph 16i SGB 2
haben dagegen die meisten Leistungsberechtigten eine Beschäftigung im gemeinnützigen
Sektor gefunden (44 Prozent), siehe Abbildung 46. Diese Verteilung entspricht den För-
dervoraussetzungen und –konditionen der beiden Instrumente: Die Förderung von Lang-
zeitarbeitslosen nach Paragraph 16e SGB 2 richtet sich an Personen, die relativ betrachtet
arbeitsmarktnäher sind als die Zielgruppe des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
(Paragraph 16i SGB 2).
Privatwirtschaft Gemeinnützige
Einrichtung
Öffentliche Hand
Paragraph 16e SGB 2 74 Prozent 19 Prozent 7 Prozent
Paragraph 16i SGB 2 34 Prozent 44 Prozent 22 Prozent
Abbildung 46: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2020 nach Arbeitge-
bertyp; Quelle: Eigene Auswertung
Beschäftigungen nach Paragraph 16i SGB 2 (max. 5 Jahre Förderung) kann der Arbeit-
gebende einmalig befristen, zum Beispiel zunächst für ein Jahr. 42 Prozent aller Beschäf-
tigten nach Paragraph 16i SGB 2 haben Stand 31.10.2020 einen Arbeitsvertrag für die
Dauer von 1 – 2 Jahren, 37 Prozent für die Dauer von 3 – 5 Jahren und 21 Prozent haben
einen unbefristeten Arbeitsvertrag. In über der Hälfte der befristeten Beschäftigungen wird
der Vertrag beim aktuellen Betrieb verlängert. In den übrigen Fällen wird rechtz eitig ein
Übergangsmanagement eingeleitet, um möglichst nahtlos eine geförderte oder ungeför-
derte Stelle bei einem anderen Arbeitgebenden anzuschließen.
Die öffentlich geförderten Beschäftigungen verteilen sich auf diverse Einsatzfelder. Am
häufigsten vertreten sind Tätigkeiten in den Bereichen Büro/V erwaltung, Garten- und
Landschaftsbau, Verkauf sowie Hausmeisterarbeiten. Allen Beschäftigungen ist gemein,
dass sie aufgrund der großen Arbeitsmarktferne der Arbeitnehmenden zunächst im Hel-
ferbereich und der unterstützenden Tätigkeiten angesiedelt sind. Die Beschäftigungen in
den am häufigsten besetzten Tätigkeitsfeldern erstrecken sich über die verschiedensten
63 Die Arbeitgebenden werden hinsichtlich ihrer Rechtsform klassifiziert: Als „gem einnützig“ gelten eingetragene Vereine,
gGmbH, gAG, Stiftungen und freie Wohlfahrtsverbände. Zur „öffentlichen Hand“ zählen Kommunalverbände und Anstalten
öffentlichen Rechts. Als „privatwirtschaftlich“ gelten alle anderen Arbeitgebenden.
78 Anlage 5 Öffentlich geförderte Beschäftigung
niedrigschwelligen Aufgaben (im Bereich Büro und Verwaltung z. B. Kopieren, Archivie-
ren, einfache Textverarbeitung etc.). Ziel ist, die Beschäftigten durch zunehmende Einar-
beitung, Förderung der Eigenverantwortung sowie tätigkeitsbezogene Qualifizierung an
eine ungeförderte Beschäftigung heranzuführen.
Für das Jobcenter stellt die öffentlich geförderte B eschäftigung - von der Teilnehmerge-
winnung, der Stellenakquise und dem Matchingprozess über das beschäftigungsbeglei-
tende Coaching bis hin zur Begleitung in eine ungeförderte Beschäftigung - ein aufwändi-
ges und ressourcenintensives, aber lohnenswertes und nachhaltiges Arbeitsfeld dar. Die
Erfahrungen zeigen, dass es mit den geeigneten Förderinstrumenten durchaus gelingen
kann, auch arbeitsmarktferne Menschen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und
ihnen darüber soziale Teilhabe zu ermöglichen.
79 Anlage 6: Projekt „Tagelöhner/-innen“
Anlage 6: Projekt „Tagelöhner/-innen“
Im Projekt „Tagelöhner/-innen“ werden Menschen mit langem SGB 2-Bezug und beson-
ders schwierigen Wohn- sowie Lebensumständen unterstützt. Obdachlosigkeit, betreute
Wohnformen, Süchte, Substanzmissbrauch und Substitution, gesundheitliche, psychische
und juristische Problematiken liegen bei allen Teilnehmenden in unterschiedlicher Art vor.
Der ganz überwiegende Teil kommt aus dem Obdachlosenbereich beziehungsweise dem
betreuten Wohnen.
Das Projekt ist im Vorfeld der beruflichen Integration angesiedelt, da andere Instrumente
wie Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten (noch) nicht greifen können.
Die Teilnehmenden gehen in diesem Projekt oft zum ersten Mal seit sehr langer Zeit wie-
der einer geregelten Tätigkeit nach. Dadurch erfahren sie eine Verbesserung der Teilhabe
am sozialen Leben, was Auftakt für eine Entwicklung sein, die idealerweise die Chancen
zur Teilhabe am Arbeitsmarkt erhöht und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäf-
tigung mündet. Das niedrigschwellig ausgerichtete Projekt bietet den Teilnehmenden ei-
nen adäquaten Rahmen, in dem sie über praktische Arbeitstätigkeiten schrittweise an eine
arbeitsweltkompatible Tagesstruktur, an langsam wachsende Anforderungen hinsichtlich
praktischer Arbeitsaufgaben, aber auch bezüglich der eigenen Lebensorganisation heran-
geführt werden. Sie können sich somit einem Bestehen in der realen Arbeitswelt annä-
hern. Für die durchgeführten Arbeiten , die in der Regel 6 Stunden am Tag umfassen,
erhalten die Teilnehmenden eine Mehraufwandsentschädigung.
Ihren Einsatz finden die Tagelöhner/-innen insbesondere in der Reinigung und Pflege von
Parks, Grünflächen und Biotopen, der Instandsetzung von Wanderwegen sowie im Be-
reich Recycling und Umweltschutz.
Für die Teilnehmenden des Projekts steht bei Bedarf eine sozialpädagogische Begleitung
zur Verfügung. Eine verpflichtende Teilnahme daran ist konzeptionell nicht vorgesehen.
Dennoch wird diese Art der Begleitung von den Teilnehmenden regelmäßig wahrgenom-
men, wenn sie in ihrem sozialen Alltag belastenden Situationen ausgesetzt sind.
Im abgelaufenen Projektzeitraum (01.07.2018 – 30.06.2020) haben insgesamt 26 Perso-
nen am Projekt „Tagelöhner/-innen“ teilgenommen, davon einige (sechs) nur einmalig, die
meisten aber mehrfach und zum Teil (elf) auch regelmäßig. Über den Verbleib von 50
Prozent der Teilnehmenden kann seitens des Trägers aufgrund der Unverbindlichkeit der
Teilnahme keine Aussage getroffen werden. Von der anderen Hälfte konnten rund 40 Pro-
zent der Teilnehmenden über das Projekt in weiterführenden Maßnahmen platziert wer-
den. Das Projekt, das durch das Jobcenter im Rahmen einer Zuwendung gemäß Para-
graph 16f SGB 2 (Freie Förderung) finanziert wird, wird seit dem 01.07.2020 fortgesetzt,
da es besonders arbeitsmarktfernen Menschen die Chance auf soziale Teilhabe und eine
berufliche Perspektive bietet.
80 Anlage 7: Netzwerkprojekt MAMBA
Anlage 7: Netzwerkprojekt MAMBA
Das Netzwerkprojekt MAMBA (Münsters Aktionsprogramm für Migrant/-innen und Bleibe-
berechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland) arbeitet nun seit
zwölf Jahren in Münster. Es wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Aktuell ist der Förderzeitraum bis Dezem-
ber 2021 verlängert worden.
2008 hat MAMBA unter dem ESF-Bundesprogramm Xenos die Arbeit in Münster aufge-
nommen. Zielgruppe waren Menschen mit Fluchthintergrund, aber vor allem langjährig
Geduldete, die bei Sicherung ihres Lebensunterhalts ein Bleiberecht bekommen konnten.
Aufgrund der guten Vermittlungsarbeit und der weiterhin großen Bedarfe gab es unter
Xenos eine zweite Förderrunde, innerhalb derer MAMBA dann bis 2015 lief. Aktuell arbei-
tet MAMBA in der dritten Förderphase (MAMBA 3), nun unter dem Förderprogramm „ESF
–Integrationsrichtlinie Bund“. Die erfolgreichen Ansätze aus Xenos wurden unter dem
Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ (IvAF) fortge-
führt und weiterentwickelt. Neben der aufenthalts - und sozialrechtlichen Beratung steht
die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und schulische Bildung im Fokus.
Derzeit sind im gesamten Bundesgebiet 40 IvAF Netzwerkprojekte tätig, davon 10 in
NRW. Jedes Projekt ist durch die unterschiedliche Zusammensetzung der Teilprojekt-
partner/-innen anders aufgestellt. Heterogene Strukturen sind gewollt, unterschiedliche
Expertisen, unterschiedliche Tätigkeitsfelder, Aufgaben und Organisationsziele sollen sich
ergänzen, sich gegenseitig befruchten und stärken. Die Projekte sind auf Bundes- und auf
Landesebene vernetzt. Mit soliden Praxiskenntnissen ausgestattet sind sie Impulsgeber
für Politik und Verwaltung. Es geht aber auch darum, vorhandene Unterstützun gsange-
bote zu nutzen, eine rechtskreisübergreifende Beratung anzubieten und Arbeitgeberinnen
mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
MAMBA 3 aus Münster ist ein Netzwerkprojekt unter Beteiligung des Jobcenters der Stadt
Münster, des Handwerkskammer Bildungszentrums (HBZ), des Jugendausbildungszent-
rums der Caritas (JAZ), der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung (GEBA mbH)
und der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung von Asylsuchenden e. V (GGUA).
MAMBA 3 bietet arbeitsuchenden Flüchtlingen mit Wohnsitz in Münster aufenthalts-, ar-
beits- und sozialrechtliche Beratung. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeits-
marktchancen und die dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. In den
Kreisen des Münsterlandes bietet MAMBA allen Organisationen, die mit Geflüchteten ar-
beiten, aufenthaltsrechtliche Basisschulungen an und steht natürlich für Fragen und An-
liegen aller Akteur/ -innen des Arbeitsmarktes zur Verfügung. Der Beratungsansatz ist
ganzheitlich, individuell und ressourcenorientiert ausgerichtet. Ziel ist immer, eine tragfä-
hige Perspektive zu erarbeiten. Eine rechtskreisübergreifende Beratung möchte umfas-
send informieren und den Zugang zur Regelförderung erleichtern. MAMBA versucht also
sowohl die individuellen wie auch die in stitutionellen Hürden abzubauen. Getragen wird
dies von fünf sehr unterschiedlichen und gut vernetzen Organisationen mit ausgeprägten
lokalen Kenntnissen, langjähriger Erfahrung und besonderer Expertise in der Beratung
und Vermittlung von geflüchteten Menschen.
Letztlich geht es immer um eine individuelle Einzelfallberatung. Die Zusammenarbeit mit
den Regeldiensten vor Ort - wie der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster, dem Jobcenter,
81 Anlage 8: Berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund - BIMIA
dem Sozialamt und dem Ausländeramt der Stadt Münster, den Kammern und den Arbeit-
gebenden - ist geprägt durch die Bereitschaft, Integration zu fördern und zu unterstützen.
Mit der Einführung der Ausbildungsduldung sehen viele Betriebe hier auch Chancen, dem
Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Gesellschaft, Unternehmen und Geflüch tete
profitieren gleichermaßen davon.
Dabei ist der Weg in Arbeit oder Ausbildung oft lang und erfordert individuelle Förderket-
ten. Sprachkurs, Berufsorientierung, Hospitation, Praktikum, Bewerbungstraining, Ein-
stiegs-qualifizierung, Nachhilfe und Stützun terricht bis hin zur Prüfungsvorbereitung: all
dies kann notwendig sein.
Seit 2008 konnten über 2.000 Teilnehmer/-innen aus ca. 50 verschiedenen Herkunftslän-
dern im Projekt beraten werden. MAMBA hat über die Jahre hinweg eine Vermittlungs-
quote von etwa 40 Prozent und steht für eine nachhaltige soziale Investition. In der aktu-
ellen Förderphase, also Januar 2016 bis heute, wurden 880 Personen neu in das laufende
Projekt aufgenommen. Davon konnten etwa 350 Geflüchtete in Arbeit, Ausbildung oder in
das Schulsystem vermittelt werden.
Anlage 8: Berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund - BIMIA
Die Maßnahme BIMIA richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrations-
vorgeschichte aller Altersgruppen, die für eine umfangreiche Maßnahme, wie zum Beispiel
eine Ausbildung oder Qualifizierung, nicht zugänglich sind, aber eine auf sie zugeschnit-
tene Beratung/Unterstützung in einem überschaubaren Zeitrahmen mit individuell verein-
barten Terminen in Anspruch nehmen. Das Kernziel von BIMIA ist die Integration in den
Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden sollten über das Sprachniveau B2 verfügen und nac h
erster Einschätzung eine realistische Chance zumindest auf eine geringfügige Beschäfti-
gung haben. Der individuelle Zeitrahmen der Teilnahme beträgt zwei Beratungstermine
pro Woche (jeweils 3 Unterrichtseinheiten) über sechs Monate; eine Verlängerung ist bei
Bedarf möglich.
Seit Beginn der Maßnahme im März 2018 konnten 36 Personen beraten und unterstützt
werden, davon befinden sich Stand 25.11.2020 noch neun in der Maßnahme. Der Verbleib
der 27 Teilnehmenden, die die Maßnahme bislang regulär oder vorzeitig beendet haben,
ist in der Abbildung 47 dargestellt.
82 Anlage 8: Berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund - BIMIA
Abbildung 47: Verbleib der Teilnehmenden an der Maßnahme BIMIA
Quelle: Trägerauswertung
45 Prozent der Teilnehmenden konnten in eine Arbeit integriert werden und 11 Prozent in
eine Ausbildung. Weitere 11 Prozent der Teilnehmenden sind nach BIMIA in einen
Sprachkurs eingemündet. Ebenfalls 11 Prozent haben die Maßnahme regulär beendet,
ohne jedoch eine unmittelbare Anschlussperspektive gefunden zu haben. Die Maßnahme
vorzeitig ohne Anschluss beendet haben 22 Prozent der Teilnehmenden.
Die Teilnahme an BIMIA erfolgt über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach
Paragraph 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraph 45 SGB 3. Derzeit besteht eine hohe
Nachfrage nach Teilnehmerplätzen, so dass der Träger die im März 2021 auslaufende
Zertifizierung erneut beantragt wird.
Integration
in Arbeit
45 Prozent
Integration
in Ausbildung
11 Prozent
Sprachkurs
11 Prozent
Vorzeitige
Beendigung
ohne Anschluss
22 Prozent
Reguläre
Beendigung
ohne Anschluss
11 Prozent
Verbleib der Teilnehmenden
83 Anlage 9: IdA - LernRaum Europa
Anlage 9: IdA - LernRaum Europa
Das Projekt „LernRaum Europa“ gehört zu den Mobilitätsprojekten „Integration durch Aus-
tausch“ (IdA), gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den
Europäischen Sozialfonds. Es richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 35 Jah-
ren im SGB 2-Bezug. Das Ziel des Programms besteht darin, durch einen internationalen
Austausch64 den Integrationsprozess arbeitsloser Jugendlicher und junger Erwachsener
zu optimieren und sie nachhaltig in eine Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln. Auch die
(Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung zur Erlangung eines (verbesserten) Abschlus-
ses kann zunächst ein individuelles Ziel sein. Durch die Auslandserfahrung soll insbeson-
dere die Prozessfähigkeit der Teilnehmenden (Erhöhung der Mobilität und Flexibilität,
Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstorganisation) gesteigert werden.
LernRaum Europa gliedert sich in vier Phasen:
Phase 1: Auswahl- und Kennlernwoche (1 Woche)
Die erste Phase gibt den Interessent/-innen und den pädagogischen Mitarbeiter/-innen die
Gelegenheit, einander kennenzulernen, Möglichkeiten und Grenzen der Teilnahme aus-
zuloten sowie Methoden, mit denen gearbeitet wird, einzuführen. In Einzelgesprächen wird
festgelegt, ob eine Einmündung in die Vorbereitungsphase stattfindet oder ob eine andere
Maßnahme besser zu der Person passt.
Phase 2: Vorbereitungsphase (ca. 10 Wochen)
Die zweite Phase bereitet die Teilnehmenden in Form von Gruppen- und Einzelarbeit auf
den Auslandsaufenthalt vor.
Berufsorientierung und Erarbeitung von Praktikumswünschen für den Auslandsaufent-
halt
Biografiearbeit
Theaterpädagogik
Auseinandersetzung mit Anforderungen an die Arbeitswelt
Kompetenzerwerb (soft skills)
Individuelle Zielformulierung
Sprachkurs für das Zielland
Erstellung eines europäischen Lebenslaufs für den Praktikumsbetrieb im Ausland
Kennenlernen der transnationalen Partner/-innen
Konflikttraining
Phase 3: Auslandsaufenthalt (9 Wochen)
Intensivsprachkurs vor Ort
8-wöchiges Betriebspraktikum in einem Wunscharbeitsbereich
Leben in Wohngemeinschaften
Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und Möglichkeiten
Kulturprogramm
Durchgängige pädagogische Begleitung, Gruppen- und Einzelcoaching
64 In der Regel finden die Auslandsaufenthalte in Schottland oder Spanien statt.
84 Anlage 9: IdA - LernRaum Europa
Phase 4: Nachbereitung und Vermittlung (10-12 Wochen)
Reflexion des Auslandsaufenthaltes
Wahrnehmung und Verstetigung von Kompetenzzuwachs
Entwicklung individueller Bewerbungsstrategien
Training von Vorstellungsgesprächen
Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Einzelcoaching
Vermittlung in Schule, Ausbildung/Studium, Arbeit oder von Anschlussperspektiven
wie Therapie, Freiwilligendienste, Vorbereitungspraktika oder anderer Qualifizierung
Nach Abschluss der Nachbereitungsphase wird den Teilnehmenden eine weitere Nach-
betreuung in Form von Einzelcoaching bis zu 6 Monaten angeboten. Diese wird teilweise
angenommen, teilweise nicht.
Die Gewinnung der Teilnehmenden hat sich für die meisten Durchgänge schwierig und
aufwändig gestaltet. Viele junge Menschen, die besonders von den Erfahrungen profitie-
ren könnten, trauen sich das Projekt und insbesondere den Auslandsaufenthalt vor den
Informationsgesprächen nicht zu. Gründe sind unter anderem:
Unsicherheit, ob man im Ausland zurechtkommen wird, inklusive Sprachhemmnissen,
Freunde, Familie oder ein Haustier, die man nicht Zuhause zurücklassen kann oder
möchte,
gesundheitliche Probleme sowie
laufende Bewerbungsverfahren auf Arbeits - oder Ausbildungsstellen bzw. ein Stu-
dium.
Es kann aber festgestellt werden, dass bereits in den Gesprächen sowie in der Auswahl-
und Kennlernwoche die Neugier und Lust auf neue Erfahrungen die anfängliche Skepsis
schwinden lassen.
Durch die Coronapandemie und die damit verbundenen (Reise-)Beschränkungen hat sich
der für 2021 vorgesehene Projektdurchlauf verschoben. Die bereits akquirierten 19 Teil-
nehmenden werden zu großen Teilen durch digitale Formate auf den Auslandsaufenthalt
vorbereitet. Wann dieser starten kann, hängt von der Entwicklung des Infektionsgesche-
hens in Deutschland und den möglichen Zielländern ab.
Im gesamten Projektzeitraum vom 19.10.2015 bis zum 31.10.2020 mündeten 124 Teil-
nehmende in die Vorbereitungsphase des Projekts ein, wovon 19 Teilnehmende sich noch
im aktuellen Durchgang befinden. Für die 105 Teilnehmenden aus den abgeschlossenen
Durchgängen hat sich Folgendes ergeben (siehe Abbildung 48):
85 Anlage 9: IdA - LernRaum Europa
Teilnehmende (Eintritte) Gesamt Männlich Weiblich
gesamt 124 81 43
davon aktuell noch im Projekt 19 12 7
Abgeschlossene Durchgänge 105 69 36
- Arbeit (1. Arbeitsmarkt) 29
(27,7 Prozent) 19 10
- berufliche/schulische Ausbildung 29
(27,7 Prozent) 19 10
- weiterer Schulbesuch
(Nachholen Schulabschluss)
9
(8,5 Prozent) 6 3
- Sonstiges (Qualifizierung, Praktikum,
Freiwilligendienst, Therapie, …)
20
(19,0 Prozent) 15 5
- arbeitslos/arbeitsuchend
(auch vorzeitiger Abbruch)
18
(17,1 Prozent) 10 8
Abbildung 48: Anschlussperspektiven im Projekt LernRaum Europa
Quelle: Trägerauswertung
Insgesamt hat sich für 83 Prozent der Teilnehmenden eine direkte Anschlussperspektive
gefunden. Jeweils rund 28 Prozent sind in eine Ausbildung eingemündet oder haben eine
Arbeit aufgenommen. 8,5 Prozent sind weiter oder wieder zur Schule gegangen und 19
Prozent sind in andere Maßnahmen (Praktikum, Qualifizierung etc.) eingemündet. Rund
17 Prozent waren im Anschluss an das Projekt zunächst wieder arbeitslos bzw. haben die
Teilnahme frühzeitig abgebrochen.
86 Anlage 10: Kein Abschluss ohne Anschluss
Anlage 10: Kein Abschluss ohne Anschluss
Im Rahmen der weiteren Umsetzung der Landesinitiative „Kein Absc hluss ohne An-
schluss“ wurde in Münster zum 01.07.2020 das operative Netzwerk „Übergang Schule/Be-
ruf“ gegründet. Es besteht aus Vertreter/-innen des Amts für Schule und Weiterbildung
und des Jobcenters der Stadt Münster, der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster, der Hand-
werkskammer Münster, der Kreishandwerkerschaft Münster sowie der Industrie- und Han-
delskammer Nord Westfalen.
Das Netzwerk soll einen engeren Austausch zwischen den Partner/-innen die im Bereich
Übergang Schule/Beruf tätig sind, gewährleisten. Im Auftakttreffen wurde reflektiert, wel-
che Maßnahmen die einzelnen Akteur/-innen ergriffen haben, um Jugendliche auch in der
Corona-Krise beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Der Austausch
hat gezeigt, dass alle Akteur/-innen intensiv mit den jugendlichen Ausbildungssuchenden
gearbeitet haben. Viele Angebote wurden digital unterbreitet. So fand beispielsweise die
Ausbildungsmesse der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen rein virtuell statt.
Hierfür gab es großen Zulauf, so dass dieses Angebot weiterhin vorgehalten werden soll.
Bis Ende 2020 haben mehrere (virtuelle) Treffen des Netzwerks stattgefunden. Für den
weiteren Austausch wird das Netzwerk künftig zweimal jährlich tagen.
Die Pläne zur Einrichtung einer themen-, rechtskreis- und institutionenübergreifenden Ju-
gendberufsagentur werden weiterverfolgt, wurden jedoch durch die Corona-Krise ausge-
bremst. Ziel ist, dass die Pilotphase (siehe hierzu auch die Beschlussvorlage V/0981/2019
des Amts für Schule und Weiterbildung) zum Schuljahr 2021/2022 an den Start geht.
Anlage 11: Dienst zur betrieblichen Inklusion - DBI
Im Mittelpunkt des Dienstes zur betrieblichen Inklusion (DBI) steht neben der Entwicklung
von Inklusionsangeboten und der Initiierung neuer Beschäftigungs - und Zuverdienstar-
beitsplätze für Menschen mit Behinderung in Münster, vor allem die passgenaue Vermitt-
lung von Menschen mit Behinderung in ein Beschäftigungsverhältnis analog ihrer Fähig-
keiten und Fertigkeiten. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
Individuelle Beratung und Begleitung von Teilnehmenden im Rahmen eines Einzel-
coachings, das begleitend zum Vermittlungsprozess und auch nach Aufnahme einer
Beschäftigung eingesetzt wird
Akquise von Beschäftigungsmöglichkeiten, um den Teilnehmenden ein passgenaues
Beschäftigungsangebot unterbreiten zu können
Eruierung notwendiger Qualifizierungserfordernisse von Teilnehmenden hinsichtlich
des Anforderungsprofils von Beschäftigungsangeboten
Kooperation mit lokalen Inklusionsunternehmen hinsichtlich der Akquise und Beset-
zung von Arbeits- und Beschäftigungsplätzen für die Zielgruppe
Ermittlung und Aufgreifen von aktuellen und zukünftigen Beschäftigungsbedarfen bei
münsterländischen Arbeitgebenden
Beratungn und Begleitung von Arbeitgebenden bei Vertragsgestaltung und Beantra-
gung von Fördergeldern
87
Aufbau und Pflege eines Netzwerks mit den Arbeitgebenden des allgemeinen Arbeits-
marktes und den Akteur/-innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und Beschäftigung
Kontinuierliche Zusammenarbeit und fortlaufender Austausch mit T rägern, Institutio-
nen und Fördereinrichtungen aus den Feldern „Rehabilitation“ und „Menschen mit ei-
ner Schwerbehinderung“
Die Zielgruppen des Projekts sind:
Menschen mit einer Schwerbehinderung (mit oder ohne Schwerbehindertenausweis)
Psychisch und somatisch erkrankte Menschen
Menschen mit einer geistigen oder Lernbehinderung
Chronisch erkrankte Menschen
Chronifizierte Suchterkrankte mit einer Behinderung
Rahmenbedingungen
Die Teilnahmedauer im Rahmen eines individuellen Einzelcoachings beträgt sechs Mo-
nate mit einem Umfang von 40 Stunden. Eine Verlängerung des individuellen Einzel-
coachings um weitere drei Monate mit einem Umfang von 20 Stunden ist möglich. Im Ein-
zelcoaching wird mit den Teilnehmenden ein Beratungs- und Unterstützungsplan zur indi-
viduellen Förderung erarbeitet.
Ergebnisse
Seit Projektstart am 01.04.2019 bis zum 30.11.2020 haben insgesamt 37 Menschen mit
einer Beeinträchtigung oder Behinderung an DBI teilgenommen. Davon wurden 30 Per-
sonen durch das Jobcenter zugesteuert. Aufgrund guter Kooperationen mit verschiedenen
Arbeitgebenden konnten sechs Teilnehmende in eine sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigung vermittelt werden. Drei Teilnehmende haben eine Beschäftigung im Rahmen
eines Minijobs aufnehmen können. Mit allen Teilnehmenden w urde eine Anschlussper-
spektive erarbeitet, zum Beispiel Übergang in eine Arbeitsgelegenheit, Aufnahme einer
Psychotherapie oder Überleitung in eine andere Beratungsinstitution (zum Beispiel Bera-
tungsstelle für hörbehinderte Menschen in Münster).
88 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß Paragraph 16 SGB 2
in Verbindung mit Paragraph 45 SGB 3. Es sind unter anderem betriebliche Erprobungen
und Gruppenmaßnahmen mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung vorgesehen. Zu-
dem werden individuelle und zielgruppenspezifische Coachings bereitgestellt, um p ass-
genaue Förderketten anbieten zu können. Insgesamt sind im Jahr 2021 über 1.150 Maß-
nahmeneintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant (vgl.
Abbildung 49).
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Future Now
Mitarbeit an Projekten,
sozialpädagogische
Begleitung und ergänzende
Sprachförderung
Zugewanderte,
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd.
Einstieg 6 Monate 20
TN
2 MaBiA
Individuelle Beratung
und Begleitung,
Kompetenzfeststellung und
Berufswegeplanung
Zugewanderte, Men-
schen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd.
Einstieg 6 Monate 30
TN
3 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 300
TN
4
Maßnahme bei
einem Arbeitgeber /
einer Arbeitgeberin
(MAG)
Praktikum bei einem
Arbeitgeber / einer Arbeit-
geberin zur Anbahnung ei-
ner Arbeitsaufnahme
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 120
TN
5
Arbeitsdiagnostik und be-
rufspraktische
Wiedereingliederung
Erstberatung
mit Anamnese
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit psychischer Er-
krankung und
Krankheits-
einsichtige
lfd.
Einstieg
3 - 4 Std. 60
TN
Arbeitserkundung 4 Wochen 6
mtl.
Arbeitsdiagnostik
(inkl. psychologische
Eignungsfeststellung)
4 -8
Wochen 7
mtl.
Berufspraktische
Wiedereingliederung 6 Monate 5
mtl.
6 Horizont
Modul 1 - Einzelcoaching:
Stabilisierung der Lebenssi-
tuation, Kompetenzfeststel-
lung, Berufsorientierung,
Bewerbungstraining, Stei-
gerung der Beschäftigungs-
fähigkeit, berufsbezogenes
Sprachtraining, Vermittlung
in Beschäftigung
Zugewanderte,
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd. Ein-
stieg 9 Monate
100
TN
Modul 2 – Lernwerkstatt
(Gruppenangebot): berufli-
che Orientierung durch
praktische Tätigkeiten in
Lernwerkstätten, Aneig-
nung berufsbezogener
Sprachkompetenzen
30
TN
(von
den 100
TN aus
Modul
1)
89 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
7 Aktiv und fit in den Job
Stärkung der Leistungsfä-
higkeit mit dem Ziel der In-
tegration in Arbeit bzw. der
Mitwirkung an anderen
Integrationsaktivitäten
zielgruppen-
übergreifend
1. u. 3.
Quartal 6 Monate
2 x
15
TN
8 Job-Brücke
Individuelle Betreuung von
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und
Berufsperspektiven
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Wohnungslose
lfd.
Einstieg 12 Monate 15
TN
9
Maßnahme zur
Stabilisierung und
Motivation von
Haftentlassenen
Unterstützung von haft-be-
drohten Menschen zur
Haftvermeidung oder zum
Erhalt der Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse bei
Ersatzfreiheitsstrafen
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Haftentlassene
lfd.
Einstieg 6 Monate 15
TN
10
Intensivcoaching
für Langzeit-
leistungsbeziehende
Vermittlungscoaching: Indi-
viduelles Coaching
zur Berufswegplanung, Be-
werbungstraining,
Akquise von Praktikums-
und Arbeitsstellen zielgruppen-über-
greifend, hier:
Langzeitleistungs-
beziehende
lfd.
Einstieg
6 Monate
60
TN
Sozialcoaching:
Individuelles Coaching
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen
und Rahmenbedingungen,
Berufswegplanung,
Bewerbungstraining,
Praktika, Vermittlung
12 Monate 40
TN
11 Einzelfallförderung (MAT)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoaching zur
Vermittlung in Arbeit oder
zur Stabilisierung der Auf-
nahme einer sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeit )
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg Individuell 50
TN
12
Impulse
für Erwerbsarbeit
Einzelcoaching zur persön-
lichen und beruflichen
Standortbestimmung, be-
ruflichen Orientierung und
Entwicklung beruflicher
Perspektiven, Heranfüh-
rung an und Begleitung zu
stadtteilorientierten Ange-
boten, zur Aufnahme einer
sozialversicherungspflich-ti-
gen Arbeit und anschlie-
ßender Stabilisierung
dieser
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
12 Monate
70
TN
13 Impulse für Alleinerzie-
hende
Einzelcoaching zur Verein-
barkeit von Familie Beruf,
zur persönlichen und beruf-
lichen Standortbestim-
mung, beruflichen Orientie-
rung und Entwicklung be-
ruflicher Perspektiven, Her-
anführung an und Beglei-
tung zu stadtteilorientierten
Angeboten, zur Aufnahme
einer sozialversicherungs-
pflich-tigen Arbeit und an-
schließender Stabilisierung
dieser
Alleinerziehende
Mütter und Väter
ohne Migrations-
vorgeschichte,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
12 Monate
30
TN
90 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
14
Mobiles Fallclearing und
Unterstützung bei der Hil-
feplanrealisierung
Modul 1: Individuelle
Aktivierung der Teil-neh-
menden zur Mitwirkung in
der Fallsteuerung, sozialin-
tegrative Hilfen, auf-su-
chende Sozialarbeit, Be-
rufswegplanung zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
3 Monate
30
mtl.
Modul 2: Individuelle Unter-
stützung der Teilnehmen-
den bei der Umsetzung
der Hilfeplanung
6 - 9
Monate
50
mtl.
Modul 3: Verstetigung von
Übergangen
Bis zu 6
Monate mit
insg. 5
Einzel-
coachings à
60 Minuten
10
15
Vorbereitung auf
eine betriebliche
Ausbildung/Umschulung
Vorbereitung auf eine be-
triebliche Ausbildung oder
Umschulung
in Teil- oder Vollzeit
und Stabilisierung bei Be-
schäftigungsaufnahme
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
3.
Quartal;
bis 2.
Quartal:
Nachbe-
setzung
freier
Plätze
12 Monate
25
TN
16
Erweiterte
Migrationsberatung
zur Aufstockung
der psychosozialen
Betreuung
Coaching und
Unterstützung im
Bewerbungsprozess
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd.
Einstieg 6 Monate 8 TN
17
Maßnahme für
langzeitarbeitslose
und von Langzeit-
arbeitslosigkeit
bedrohte Jugendliche
und junge Erwachsene
Heranführung an den Ar-
beits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-trai-
ning, Praktika, theater- und
medienpädagogische
Angebote
Langzeitarbeitslose
bzw. von Langzeitar-
beitslosigkeit
bedrohte Jugendli-
che und junge
Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd.
Einstieg
max.
12 Monate
18
mtl.
Stabilisierung der
Beschäftigungsaufnahme 6 Monate 15
TN
18 Lernort Süd
Stabilisierung, persönliche
und berufliche Orientierung,
Vermittlung von Tages-
struktur Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd.
Einstieg
max.
12 Monate 9 mtl. Optional: Besuch der Be-
rufsschule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2 Ta-
gen pro Woche
19
BLISS/Bedarfsgemein-
schaften lösungsorient im
Sozialraum stärken
Coaching von Bedarfsge-
meinschaften ohne Kind /
Sozialraum: Hiltrup
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
max
12 Monate
6 mtl.
Coaching von Bedarfsge-
meinschaften mit Kind(ern)
/ Sozialraum: Hiltrup
8 mtl.
Coaching von Bedarfsge-
meinschaften ohne Kind /
Sozialraum: Kinderhaus
8 mtl.
Coaching von Bedarfsge-
meinschaften mit Kind(ern)
/ Sozialraum: Kinderhaus
14
mtl.
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 49: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2021
Quelle: Eigene Aufstellung
91 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualifi-
zierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt
erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiterbild ung dem drohenden
Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2021 ca. 250 Förderungen der berufli-
chen Weiterbildung geplant, davon ca. 60 Einzelfallförderungen von betrieblichen und
überbetrieblichen Umschulungen sowie ca. 100 Einzelfallförderungen von Teilqualifizie-
rungen oder eine Umschulung/Ausbildung vorbereitende/begleit ende Maßnahmen (vgl.
Abbildung 50).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Einzelfallförderungen - Ab-
schlussorientierte
betriebliche
Umschulungen
Gemäß Ausbildungs-
verordnung
zielgruppen-
übergreifend individuell 24 Monate
25 TN
2
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
z.B. Altenpflegehelfer/-in,
Bürokaufmann/-frau, Fach-
kraft für Möbel-, Küchen- und
Umzugsservice
zielgruppen-
übergreifend individuell 12 - 24
Monate
25 TN
3
Einzelfallförderungen
Reha/SB - Abschluss-ori-
entierte überbetriebliche
Umschulungen
(alt: Bürokaufmann*frau)
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Rehabilitand/
-innen,
Menschen mit
Schwerbehinde-
rung
individuell 21 Monate
10 TN
4 Einzelfallförderungen -
Teilqualifizierungen
z.B. Führerschein C/CE, kauf-
männische und technisch-ge-
werbliche Qualifikationen
zielgruppen-
übergreifend individuell individuell
100 TN
5 Umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH)
Stützunterricht (Hauptfächer
der Berufsschule)
zielgruppen-
übergreifend,
hier:
Umschüler/-innen
individuell individuell 20
TN
6 Schulabschluss Plus
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-päda-
gogischer Begleitung
Jugendliche
und junge Er-
wachsene inkl.
Erziehende
(bis 26 Jahre)
3. Quartal 12 Monate 15
TN
7
Vorbereitung auf eine be-
triebliche Ausbildung
und auf den
Hauptschulabschluss
Vorbereitung auf die Exter-
nenprüfung zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses,
EDV-Training, Praktika, Be-
werbungstraining, Vermittlung
in Ausbildung oder Arbeit
zielgruppen-über-
greifend, insbe-
sondere Men-
schen mit
Migrations-
vorgeschichte
3. Quartal 12 Monate 40
TN
8 Gemma!
Entwicklung persönlicher und
beruflicher Perspektiven,
praktische Erprobung in den
Bereichen Floristik,
Hauswirtschaft/Verkauf,
Projektwoche Altenpflege,
Bewerbungstraining, EDV
Jugendliche
und junge Er-
wachsene
(bis 25 Jahre),
hier: junge
Frauen
lfd. Einstieg max.
12 Monate
8 TN
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der Be-
rufsschulpflicht an 2 Tagen
pro Woche
3 TN
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 50: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2021
Quelle: Eigene Aufstellung
92 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine betrieb-
liche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. Ins-
gesamt sind für 2021 rund 300 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Maßnahmen geplant, die sie bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des Ausbil-
dungsverhältnisses unterstützen (vgl. Abbildung 51).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Clearingstelle U25 Plus*
Clearingstelle:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
von Jugendlichen, die den
Kontakt zum Jobcenter
(fast) verloren haben
Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Einstieg
3 – 9
Monate
24
mtl.
Integrationshilfen:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
zur Stabilisierung der
Lebenssituation
6 – 15
Monate 14
mtl.
2 Meine Zukunft –
Ausbildung 2021
Bewerbungstraining,
Einzelcoaching, Training
sozialer Kompetenzen,
betriebliche Praktika
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit Schulabschluss
und gefestigtem
Ausbildungs-
wunsch,
hier: Bewerber/ in-
nen um einen be-
trieblichen Ausbil-
dungsplatz
1. Quartal
max. 8
Monate
15
TN
Stabilisierung bei
Beschäftigungsaufnahme
Max.
3 Monate
9 TN
3 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeit-prak-
tikum mit Vergütung in ei-
nem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf mit Op-
tion auf Übernahme in ein
Ausbildungsverhältnis nach
Beendigung der Einstiegs-
qualifizierung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs-
perspektiven,
die keinen Ausbil-
dungsplatz gefun-
den haben
3. oder
4. Quartal
mind. 6
bis
max. 12
Monate
35 TN
Optional: Besuch der Be-
rufsschule (bei Minder-jähri-
gen zwingend zur Erfüllung
der Berufsschul-pflicht an 2
Tagen pro Woche notwen-
dig); Gewährung von abH
möglich
4
Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE)
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische
Ausbildung bei einem Bil-
dungsträger, fachpraktische
Ausbildung in einem Ko-
operationsbetrieb,
Stützunterricht, sozialpäda-
gogische Begleitung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inkl. (Allein-)
Erziehende
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
3. Quartal individuell
18
TN
93 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
5
Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH)
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren
Jugendliche und
junge Erwachsene
(mit und ohne Mig-
rations-vorge-
schichte)
und (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
lfd.
Einstieg individuell
70
bis
142
Ergänzungsmodul
Sprachförderung
junge geflüchtete
Menschen
44
bis
88
VZ = Vollzeit * Paragraph 16 h SGB 2 in Kraft ab 01.08.2016
TZ = Teilzeit
Abbildung 51: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2021
Quelle: Eigene Aufstellung
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand/-innen
Für Rehabilitand/-innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und
ihnen gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am
Arbeitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)her-
zustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielge-
richtet auf die Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr
2021 ist die Realisierung von rund 100 Maßnahmeneintritten von Menschen mit Behinde-
rung oder Schwerbehinderung und Rehabilitand/-innen in zielgruppenspezifischen Maß-
nahmen geplant (vgl. Abbildung 52).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Rehabilitations-Vorberei-
tungstraining (RVT)
Stabilisierung der/des Teil-
nehmenden unter Berück-
sichtigung ihrer/ seiner Per-
sönlichkeit, Abbau von
Ängsten, psychologische
Betreuung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/ Rehabi-
litand/-innen, hier:
Menschen mit psychi-
schen und/oder sozi-
alen Problemen
individuell 3 Monate
8 TN
2
Arbeitserprobung im
Berufsförderungswerk
(BFW)
Klärung der Chancen und
Möglichkeiten der/des Teil-
nehmenden im Hinblick auf
eine angestrebte Umschu-
lung, Qualifizierung oder In-
tegration in den Arbeits-
markt
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
individuell 2 - 6
Wochen
3 TN
3
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme für
psychisch Erkrankte
Vorbereitung der Jugendli-
chen und jungen Erwachse-
nen mit psychischer Erkran-
kung auf die Ein-gliederung
in Ausbildung
Rehabilitand/-innen,
Schwerbehinderte,
hier: Jugendliche und
junge Erwachsene
(unter 25 Jahre) mit
einer psychischen Er-
krankung ohne abge-
schlossene Erstaus-
bildung
individuell
bis zu
12 Mo-
nate
3 TN
94 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
4
Umschulungen im Berufs-
förderungswerk (BFW)
für Rehabilitand/-innen
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
individuell 12 - 24
Monate
7 TN
5
Probebeschäftigung
für Menschen
mit Behinderung
Erstattung der Kosten für
eine befristete Probebe-
schäftigung von Menschen
mit (Schwer-) Behinderung,
und ihnen gleichgestellter
Menschen an Arbeitgeber,
sofern die Teilhabe am Ar-
beitsleben verbessert wird
oder vollständig und dauer-
haft zu erreichen ist
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
individuell 3 Monate
30 TN
6
Eingliederungszuschuss
für Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von Men-
schen mit Schwer-behinde-
rung einen Eingliederungs-
zuschuss bis zu 70% des
zu berücksichtigenden Ar-
beitsentgelts (jährliche Min-
derung um 10%, mind.
30%) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
individuell bis zu
2 Jahre
10 TN
7
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene
Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Menschen
mit Schwerbehinderung ei-
nen Eingliederungszu-
schuss bis zu 70 Prozent
des zu berücksichtigenden
Arbeitsentgelts (nach Ab-
lauf von 24 Monaten mit
jährlicher Minderung um 10
Prozent, jedoch mind.
30 Prozent) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/,
Rehabilitand/-innen
individuell
bis zu
5 Jahre,
bei über
55-Jähri-
gen bis
zu
8 Jahre
40 TN
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 52: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer -)Behinderung und Rehabilitand/ -innen - Planung 2021
Quelle: Eigene Aufstellung
95 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Maßnahmen für Selbstständige
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ei-
ner selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte Be-
ratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen und
Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münste r beraten lassen. Insgesamt sind
2021 rund 45 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant (vgl. Ab-
bildung 53).
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Coaching für
Bestandsselbstständige
sowie Existenzgründer
und Existenzgründerinnen
Rechte und Pflichten des
Gründers / der Gründerin,
Geschäftsidee, Markt und
Wettbewerb, Preisstrategie
und Kalkulation, Genehmi-
gungen, Versicherungen,
Rechtsform, SWOT - Ana-
lyse, Kapitalbedarf, Finan-
zierungsmöglichkeiten, Ge-
winnermittlung, Rentabili-
tätsprognose, etc.
Selbstständige
5
Durchläufe,
ca. alle
2 Monate
2 Tage
5 TN
je
WS
2 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei Auf-
nahme einer selbstständi-
gen Erwerbstätigkeit zur
Überwindung der Hilfebe-
dürftigkeit
erbracht werden
Selbstständige,
bei denen eine dau-
erhafte Über-win-
dung der Hilfe-be-
dürftigkeit zu erwar-
ten ist
individuell max.
24 Monate 12 TN
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die
für die Aufnahme oder Aus-
übung einer selbstständi-
gen, hauptberuflichen, wirt-
schaftlich tragfähigen Tätig-
keit notwendig und ange-
messen sind
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung oder Ver-
ringerung der Hilfe-
bedürftigkeit zu er-
warten ist
individuell --- 8 TN
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 53: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2021
Quelle: Eigene Aufstellung
96 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrations-
chancen
Zur Eingliederung in Arbeit können weitere Förderinstrumente genutzt werden.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung oder
Aufnahme einer sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigung
(z.B. Übernahme von Bewer-
bungskosten und Übernahme
von Fahrtkosten zu Vorstel-
lungsgesprächen)
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2.000 TN
2 Arbeitsgelegenheiten
(AGH)
Heranführung an den ersten Ar-
beitsmarkt durch zusätzliche,
im öffentlichen Interesse lie-
gende, wettbewerbsneutrale
Arbeiten in verschiedenen
Arbeitsfeldern
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12
Monate 188 TN
3
Tagelöhner
(Freie Förderung
gem. Paragraph
16 f SGB 2)
Sporadische Ausübung prakti-
scher Tätigkeiten (z. B. Pflege
von Parks und Grünflächen),
Tages- und Selbststruktur
zielgruppen-
übergreifend individuell
max.
66 Std.
je Monat
7
mtl.
4 Eingliederungs-
zuschuss
Arbeitgebende können zur Ein-
gliederung von Arbeit-nehmen-
den, deren Vermittlung wegen
in ihrer Person liegender
Gründe erschwert ist, einen Zu-
schuss bis zu 50% des zu be-
rücksichtigenden Arbeitsent-
gelts zum Ausgleich einer Min-
derleistung erhalten
zielgruppen-über-
greifend,
hier: ohne Men-
schen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand/-innen
Individuell max.
12 Monate 100 TN
5 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als Lohn-
kostenzuschuss bei Aufnahme
einer mind. 6-monatigen sozial-
versicherungspflichtigen Be-
schäftigung zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit erbracht
werden
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose
individuell 3 Monate 75 TN
6 Förderung von
Arbeitsverhältnissen
Förderung von Arbeitgebenden
durch Zuschüsse zum Arbeits-
entgelt für die Beschäftigung
von zugewiesenen erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten
(eLb) bei Begründung eines
Arbeitsverhältnisses
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose mit
schweren Vermitt-
lungshemmnissen
individuell max.
2 Jahre
40 TN
+
30 TN
kommunal
7 Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Förderung von Arbeitgebenden
durch Zuschüsse zum Arbeits-
entgelt für die Beschäftigung
von zugewiesenen erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten
Langleistungs-
beziehende ohne
Beschäftigungs-
perspektiven
Individuell max.
5 Jahre
140 TN
+
20 TN
kommunal
8 Probebeschäftigung
Erstattung der Kosten für die
Besetzung eines sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeitsplat-
zes im Rahmen einer Probebe-
schäftigung mit einem/einer
Langzeitarbeitslosen oder ei-
nem/ einer Jugendlichen/jungen
Erwachsenen mit schweren
Vermittlungshemmnissen an
Arbeitgeber
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose sowie
Jugendliche und
junge Erwachsene
mit schwerwiegen-
den Vermittlungs-
hemmnissen
individuell max.
3 Monate 50 TN
5 Eignungsfeststellung Berufseignungstest zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg 1 Tag 48
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
Abbildung 54: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationschancen
Quelle: Eigene Aufstellung
97 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Förderangebote Dritter
Sprachförderung
Integrationskurse
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert.
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deut-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit
100 Unterrichtsstunden, der über das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsord-
nung und die jüngere Geschichte des Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit Al-
phabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse. In Münster
sind derzeit 11 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Menschen mit Migrations-
vorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. Paragraph 45a AufenthaltG wird vom
Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den allge-
meinsprachlichen Integrationskursen auf. Die Kurse setzen sich aus verschiedenen Mo-
dulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen (u. a. Sonder-
module unter dem Sprachniveau B1 mit sozialpädagogischer Betreuung, Fachm odule
Handel und Gewerbe/Technik sowie Module für das Anerkennungsverfahren in akademi-
schen Heilberufen).
Weitere Sprachkurse
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler Kinderbetreu-
ung für Erziehende mit Migrationsvorgeschichte.
Sonstige Förderangebote
Die Agentur für Arbeit Ahlen -Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten de s Jobcenters der Stadt Müns ter
genutzt werden können (zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro so-
wie insbesondere auch Maßnahmen für Rehabilitand/-innen).
98 Anlage 12: Maßnahmenplanung für das Jahr 2021
Beschlussvorlage
3582 Zeichen
V/0012/2021 V/0012/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters Beratungsfolge 16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 16.02.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 17.02.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 23.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.02.2021 Integrationsrat Anhörung 25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 17.03.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2021 (Anlage) beschlos- sen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2021 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2021 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2021 0,1 Mio. Zeile 06 Kostenerstattungen und 2021 15,9 Mio. 1,2 Jobcenter 05.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0012/2021 Kostenumlagen Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 16,0 Mio. 1,2 1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kosten- umlagen. Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2021 des Jobcenters der Stadt Münster sind im Haus- haltsplanentwurf 2021 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro über- planmäßig bereitzustellen. Begründung: Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2021 dargestellt. Es be- schreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Zie le innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen. Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori- entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen A kteur/- innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters dar. Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner/-innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0012/2021 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters der Stadt Münster
Anlage A
2026 Zeichen
Anlage A zur V/0012/2021 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel- chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon- kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver- meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster umgesetzt werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 20212 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah- men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ludgeriplatz 4
- Hansaplatz
- Kinderhaus 8
- Pluggendorf
- Neutor
- Düesberg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0012/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.01.2021
- Erstellt
- 05.01.2021 08:29