2016/0198
Bundesförderprogramm „Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“
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Bundesmin isterium für Bildun g und Forsc hung Förderric htlinie zur kommun alen Koord inierung d er Bildung sangebote für Neuzug ewanderte Vom 14. Jan uar 2016 1 Zuwendun gszweck, R echtsgrun dlage 1.1 Zuwend ungszweck Bildung ha t eine Schl üsselfunk tion für di e Integrat ion der Neu zugewande rten in uns ere Gesell schaft. Bi ldung ist V or- aussetzun g für den Zu gang zum Ar beitsmark t, die Teil habe am ges ellschaft lichen Leb en und dafü r, dass zug ewanderte Menschen i n der Zukun ft eigene B eiträge fü r unser Lan d und unser e Gesellsc haft leist en können. Hierbei ko mmt den Kommunen e ine maßgeb liche Roll e zu. Denn i n den Kommu nen entsch eidet sich , ob Integr ation geli ngt. Bildu ng findet vor Ort sta tt und ein L eben lang. Die Kommun en stehen a ktuell vor der Heraus forderung , dass tägl ich geflüc htete Kinder, Ju gendliche und ihre El tern sowie junge Erwa chsene ank ommen. Dab ei können s ie sich auc h auf das gr oße Engagemen t von Bürge rinnen und Bürgern st ützen. Die Kreise und kreisf reien Städ te stehen v or der Aufg abe, in ein er ersten P hase die sc hnelle Unt erbringun g und Erst- versorgun g zu organi sieren; in einer zwei ten Phase g ilt es, die Neuankömm linge beim Einstieg i n Kita, Sch ule, beruf - liche wie a llgemeine Weiterbil dung durch Orientier ungs- und B eratungsa ngebote zu unterstüt zen. Dazu m üssen die beteiligt en Akteure zusammeng ebracht, d ie vorhand enen Maßna hmen abges timmt und n eue Angebo te passgen au ins Leben geru fen werden . Die Förder richtlini e unterstü tzt Kreise und kreisf reie Städt e in dieser zweiten Ph ase. Geför dert werde n kommunal e Koordinat orinnen un d Koordina toren. Sie koordinie ren vor Ort die Bildun gsangebot e für Neuzu gewandert e. Die För- derrichtl inie zielt dabei auf e in verbess ertes Mana gement im g esamten Th emenfeld I ntegratio n durch Bil dung, da vi ele Kommunen b ereits sei t Jahren üb er bewährt e Struktur en und Mode lle zur Int egration z ugewander ter Mensch en in das Bildungss ystem verf ügen, die n unmehr bes ser zu vern etzen sind . Ziele der F örderung s ind: – die Bünde lung der lo kalen Kräf te und das g emeinscha ftliche Zu sammenwir ken aller B ildungsak teure durc h syste- matische E inbindung der Vielza hl der vor O rt aktiven zivilgese llschaftl ichen Akte ure – wie be ispielswe ise Stiftu ngen, ehren amtlich or ganisiert e Initiati ven, Verei ne, Verbän de – sowie d er Sozialp artner, Bi ldungsträ ger, der Ki rchen und Religions gemeinsch aften, der Kammern un d Unterneh mens-Init iativen; – die Optim ierung der kommunale n Koordini erung und d er ressort übergreif enden Abst immung der für diese Q uer- schnittsa ufgabe zus tändigen Ä mter und Ei nrichtung en innerha lb der Komm unalverwa ltung. Die Bündel ung der lok alen Kräft e und das re ssortüber greifend a bgestimmt e Handeln s ind Bestan dteile ein es übergreif enden komm unalen Bil dungsmana gements. A us diesem G rund ist di e Förderma ßnahme ein gebettet i n das seit Mi tte 2014 la ufende Str ukturförd erprogram m „Transfe rinitiati ve Kommuna les Bildun gsmanagem ent“ (www.tran sferagent uren.de). Die Transf erinitiat ive ist die zentrale I nitiative des BMBF, u m Kommunen (Kreise un d kreisfre ie Städte) bundeswei t dabei zu un terstütze n, die Bild ungssyste me auf komm unaler Ebe ne weiterz uentwicke ln. Grundi dee des Pro gramms ist es, inn erhalb der Kommunalv erwaltung en Struktu ren auf- od er auszuba uen, um Bil dung als äm ter- und re ssortüber - greifende Querschni ttsaufgab e umsetzen zu können. Die Transf erinitiat ive baut au f dem Model lprogramm „Lernen vo r Ort“ (2009 bis 2014) a uf und träg t unter and erem die in 40 geförde rten Kommu nen über fü nf Jahre er probten St eue- rungsmode lle, Maßna hmen und Ko nzepte in d ie Breite. Hierfür wu rde ein bun desweites Netzwerk a us neun Tra nsfer- agenturen aufgebaut . Die Trans feragentu ren können die über di e Richtlin ie zur komm unalen Koo rdinierun g der Bil- dungsange bote für Ne uzugewand erte geför derten Kom munen unte rstützen, wobei die Z usammenar beit mit ei ner Transfera gentur kei ne Förderv oraussetz ung ist. Di e Transfer agenturen bieten den an der Tran sferiniti ative teil nehmen- den Kommun en Beratun g, kontinu ierliche P rozessbeg leitung so wie kosten lose Weite rbildungs - und Quali fizierung s- maßnahmen . Wichtiger Partner de r Transfer initiativ e ist die be im Bundesv erband Deu tscher Sti ftungen an gesiedelt e Koordini erungs- stelle „Ne tzwerk Sti ftungen un d Bildung“ (www.netz werk-stif tungen-bi ldung.de) . Die Koord inierungs stelle die ses Netz- werks deut scher Stif tungen für Bildung be gleitet di e Arbeit de r Transfer agenturen , indem sie lokal agie rende Stif tungen und Kommun en bei ihre r Kooperat ion für ein kommunale s Bildungs managemen t unterstü tzt. 1.2 Rechts grundlage Der Bund ge währt die Z uwendunge n nach Maßg abe dieser Richtlini e, der §§ 23 und 44 der B undeshaus haltsordn ung (BHO) und d en dazu erl assenen Ve rwaltungs vorschrif ten sowie d er „Richtl inien für Z uwendungs anträge au f Ausgaben - www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016 BAnz AT 22.01.2016 B2 Seite 1 von 4 basis (AZA )“ des Bund esministe riums für B ildung und Forschung (BMBF). Ei n Rechtsan spruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht ni cht. Die Be willigung sbehörde e ntscheide t nach pfli chtgemäße m Ermessen im Rahmen d er ver- fügbaren H aushaltsm ittel. 2 Gegensta nd der Förd erung Gegenstan d der Förde rung ist di e Unterstü tzung von K reisen und kreisfrei en Städten bei der Int egration v on Neu- zugewande rten in uns ere Gesell schaft. Di e Aufgabe d er kommuna len Koordi natorinne n und Koord inatoren i st die Koordinie rung der re levanten B ildungsak teure auf k ommunaler Ebene, um B ildungsan gebote für Neuzugewa nderte zu optimie ren. Dadur ch sollen Z ugänge zum Bildungss ystem verb essert, Bi ldungsang ebote aufe inander ab gestimmt und datenb asiert ges teuert wer den. 2.1 Vor dem Hintergru nd der unte rschiedli chen Ausga ngslagen u nd Struktu ren in den K reisen und kreisfrei en Städten soll die Ko ordinator in/der Koo rdinator f olgende Au fgabenfel der bearbe iten, wobe i es zuläss ig ist, je n ach kommun alen Erfordern issen Schw erpunkte z u setzen: (1) Aufbau kommunale r Koordini erungsstr ukturen un d -gremien bei Nutzun g und Erwei terung geg ebenenfal ls beste- hender Str ukturen. Die Verbes serung der Bildungsz ugänge für Neuzugewa nderte ist eine Quers chnittsau fgabe. Ein gemeinsam es und koordinie rtes Vorge hen der zus tändigen Ä mter, komm unalen Ein richtunge n und zivil gesellsch aftlichen Akteure is t nur durch inst itutional isierte Ab stimmungs prozesse i n speziell dafür eing erichtete n Gremien m öglich. Fü r die resso rtüber- greifende Koordinie rung der Ak teure und d eren Maßna hmen baut d ie Koordin atorin/de r Koordina tor Strukt uren und Gremien au f (Stabste llen, Arbe itsgruppe n, Steueru ngskreise , Flüchtli ngsräte, R unde Tisch e, u. a.) un d/oder nut zt be- reits für d as kommuna le Bildung smanageme nt etablie rte bzw. fü r die Koord inierung d er Neuzuwa nderung ei ngerichte te Koordinie rungsstru kturen/-g remien. (2) Identi fizierung und Einbin dung der re levanten B ildungsak teure inne rhalb und a ußerhalb d er Kommuna lverwaltu ng. Neben den z uständige n Ämtern un d Bildungs einrichtu ngen in den Kommunen s owie den et ablierten Vereinen, Stiftun- gen, Sozia lpartnern , Kirchen u nd Religio nsgemeins chaften et c. haben si ch in den ve rgangenen Monaten vi ele ehren- amtlich or ganisiert e Initiati ven engagi erter Bürg erinnen un d Bürger ge gründet un d zusammen geschloss en. Diese n euen, oft noch ni cht instit utionell v erfestigt en Netzwer ke und Akte ure gilt es zu identif izieren un d in die Koo rdinierun gs- gremien ei nzubinden – im Sinne e iner Bünde lung der Kr äfte vor Or t und des ge meinschaf tlichen Zu sammenwir kens aller loka len Akteur e. Damit wi rd das Enga gement der Bürgerinn en und Bürg er anerkan nt und wert geschätzt , zugleich werden neu e Akteure u nd Netzwer ke institu tionell ge stärkt, au s denen sic h weitere l okale (Bil dungs-)Bü ndnisse en t- wickeln kö nnen. (3) Herste llung von T ransparen z über vor O rt tätige B ildungsak teure sowi e vorhande ne Bildung sangebote . Vielfach b esteht nur ein begren zter Überb lick über d ie vor Ort t ätigen Ins titutione n und Initi ativen sow ie deren An - gebote. Di e Informat ionen hier über gilt e s zentral u nd gebünde lt verfügb ar zu mache n. Hierfür können vor handene Infrastru kturen und Anlaufste llen der ko mmunalen B ildungsbe ratung bzw . von Bildu ngseinric htungen in kommunale r Trägersch aft genutz t werden (V olkshochs chulen, Bi bliotheke n etc.). Id ealerweis e lassen si ch aus dem g enerierte n Überblick swissen vo rhandene L eerstelle n und Lücke n identifi zieren, so dass neue A ngebote in itiiert we rden könne n. Die zu erfa ssenden Bi ldungsang ebote und I ntegratio nsmaßnahm en sollen d ie gesamte Bandbreit e formaler und non- formaler L ernangebo te entlang des Lebens laufs umfa ssen. Dabe i sollen au ch weiter g efasste An gebote der inter- kulturell en Vermitt lung und de s interkul turellen A ustausche s berücksi chtigt wer den. (4) Beratu ng von Ents cheidungs instanzen der Kommun e. Die Förder richtlini e unterstü tzt Kommun en dabei, d ie kommuna le Koordin ierung der Bildungsa ktivitäte n für Neu- zugewande rte zu opti mieren. Du rch die bes chriebene n Aufgaben werden die Koordinat orinnen un d Koordina toren zu zentralen Wissenstr ägern, die über notwe ndige Steu erungsinf ormatione n für kommu nale Entsc heidungst räger verf ügen. Sie nehmen so eine für die Kommun ikation un d Steuerun g wichtige Schnittst ellenfunk tion zwisc hen Bildun gsakteure n und kommun alen Entsc heidern ei n. 2.2 Für die Bearbeitu ng der in Nu mmer 2.1 ge nannten Au fgabenfel der, sind f olgende Ra hmenbedin gungen zu b e- rücksicht igen: – Die kommu nale Koord inatorin/ der kommun ale Koordi nator ist g rundsätzl ich in der K ommunalve rwaltung a n zentrale r Stelle ang esiedelt. So soll die strategis che Steuer ungsaufga be gestütz t werden. – Die Koord inatorin/ der Koordi nator hat e ine Schnit tstellenf unktion un d ist feste r Ansprech partner fü r die zustä ndigen Stellen in nerhalb de r Kommunal verwaltun g sowie für die zivilg esellscha ftlichen, nicht-sta atlichen, ehrenamtl ichen Initiativ en außerha lb der Komm unalverwa ltung (Sti ftungen, V ereine, eh renamtlic he Initiat iven, Kirc hen und Rel igions- gemeinsch aften, Soz ialpartne r, Bildung sträger, K ammern und Unternehm ens-Initi ativen etc .). – Sie/er ko ordiniert übergreif end Akteur e und Bildu ngsangebo te, d. h. si e/er organ isiert nic ht die Maßn ahmen selb st und führt a uch nicht M aßnahmen s elbst durc h, sondern gibt Anreg ungen und I mpulse für erforderl iche Angeb ote und Initiativ en. Zu den A nregungen und Impuls en kann es a uch gehöre n, einmali g Maßnahme n selbst zu organisie ren und durchzufü hren. – Die Arbei t der Koord inatorin/ des Koordi nators bas iert auf Da ten. Dazu s ollen bere its erhobe ne Daten üb er die Neu- zugewande rten genut zt werden. Auf Basis v orhandene r Daten kön nen Angebo te zielger ichtet kon zipiert we rden. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016 BAnz AT 22.01.2016 B2 Seite 2 von 4 Langfrist ig kann so e in Impuls g esetzt wer den, die Da tenlage üb er die Grup pe der Neuz ugewander ten zu verb essern (z. B. zu He rkunft, Bi ldungssta nd, Sprach kenntniss en). Vor Or t werden di e hierfür V erantwort lichen (z. B. Kommuna le Statistik stellen, S ozialplan er) in die z u schaffen den Koordi nierungs- und Steuer ungsgremi en eingebu nden. Das relevante Steuerung swissen fü r die Kommu ne wird dam it erhöht. 3 Zuwendun gsempfäng er, Zuwend ungsvorau ssetzunge n Antragsbe rechtigt s ind Kreise und kreisf reie Städt e. Kreisan gehörige K ommunen kö nnen über d ie Antrags tellung de s Kreises ei nbezogen w erden. Die Antragste llung erfo lgt als Ein zelvorhab en. Der Zuwend ungsempfä nger verpf lichtet si ch zur Teil nahme an Ve ranstaltu ngen sowie zentralen Vernetzun gsangebot en seitens de s Zuwendun gsgebers. Er verpfli chtet sich weiterhin zum regelm äßigen Inf ormations austausch auf Pro- grammeben e und erklä rt sich dam it einvers tanden, an der geplan ten Evalui erung mitz uwirken un d die dafür erforder- lichen Aus künfte zu e rteilen. 4 Art und Um fang, Höhe der Zuwend ung Die Zuwend ungen könn en im Wege d er Projekt förderung für einen Z eitraum vo n zunächst zwei Jahre n als nicht rück- zahlbare Z uschüsse g ewährt wer den. Die Hö he der Zuwe ndung je Vo rhaben ric htet sich i m Rahmen de r verfügba ren Mittel nac h den Erfor dernissen des beantr agten Vorh abens. Bem essungsgr undlage si nd die zuwe ndungsfäh igen pro- jektbezog enen Ausga ben, die in dividuell bis zu 100 % gefördert werden kön nen. Zuwendung sfähig ist der vorhab enbedingt e Mehraufw and des Ant ragstelle rs für Pers onal und Re isemittel . Dazu zähl en: – Ausgaben für: – in der Reg el eine kom munale Koo rdinatori n/einen ko mmunalen K oordinato r, – ab 200 000 Einwohner innen und E inwohnern bis zu zwei kommunale Koordinat orinnen/K oordinato ren, – ab 500 000 Einwohner innen und E inwohnern bis zu drei kommunale Koordinat orinnen/K oordinato ren. Die komple xe Aufgabe nstellung der Koordi nation und das vielse itige Aufg abenspekt rum sind be i der Stell enbeset- zung sowie der Positi onierung u nd struktu rellen Anb indung inn erhalb der Kommunalv erwaltung zu berücks ichtigen. – Ausgaben für bis zu z wölf eintä gige und dr ei mehrtäg ige Reisen im Inland p ro Jahr je M itarbeite rin und Mit arbeiter (vorkalku latorisch bis zu insg esamt 3 500 ,00 € pro Ja hr, abzure chnen nach den gültig en Reiseko stengeset zen). Es handelt sich insbe sondere um Reisen zu I nformatio nsveranst altungen, Fachtagun gen, Konfe renzen, Sc hulungen und Worksh ops, die im Rahmen des Programms vom BMBF so wie von den Transfera genturen a ngeboten w erden. Eine Weite rleitung d er Zuwendu ng an Dritt e gemäß Num mer 12 der A llgemeine n Verwaltu ngsvorsch riften zu § 44 BHO ist nicht m öglich. Di e Förderma ßnahme die nt nicht de r Reduzier ung von Län derausgab en oder kom munaler Au sgaben. Im Antrag i st zu bestä tigen, das s es sich um eine zusät zliche Maß nahme hand elt. 5 Sonstige Zuwendung sbestimmu ngen Bestandte il eines Zu wendungsb escheides auf Ausgab enbasis we rden die Al lgemeinen Nebenbest immungen f ür Zuwendung en zur Proj ektförder ung an Gebi etskörper schaften u nd Zusamme nschlüsse von Gebiet skörpersc haften (ANBest-G K) und die B esonderen Nebenbest immungen f ür Zuwendu ngen des BM BF zur Proj ektförder ung auf Aus - gabenbasi s (BNBest- BMBF98) so wie die „Be sonderen N ebenbesti mmungen fü r den Abruf von Zuwend ungen im mittelbar en Abrufve rfahren im Geschäfts bereich de s BMBF“ (BN Best-mitt elbarer Ab ruf-BMBF) , sofern di e Zuwen- dungsmitt el im sogen annten Abr ufverfahr en bereitg estellt we rden. 6 Verfahre n 6.1 Einsch altung ein es Projekt trägers, A ntragsunt erlagen, s onstige Un terlagen u nd Nutzung des elektr onischen A n- tragssyst ems Mit der Abw icklung de r Förderma ßnahme hat das BMBF fo lgenden Pr ojektträg er beauftr agt: DLR Projek tträger Bildungsf orschung, Integrati on, Gender forschung Heinrich- Konen-Str aße 1 53227 Bonn Telefon: 0 2 28/38 21- 13 22 E-Mail: Bi ldung-fue r-Neuzuge wanderte@ dlr.de Dort könne n Auskünft e zu Fragen der Projek tförderun g eingehol t werden. Zur Erstel lung der fö rmlichen F örderantr äge ist das neue elekt ronische A ntragssys tem „easy- Online" zu nutzen: ht tps:// foerderpo rtal.bund .de/easyo nline/ Vordrucke für Förder anträge, R ichtlinie n, Merkblä tter, Hinw eise und Ne benbestim mungen kön nen unter d er Interne t- adresse ht tp://foer derportal .bund.de/ (dort unte r „Formula rschrank/ BMBF“) abg erufen wer den. 6.2 Einstu figes Verf ahren Das Auswah lverfahre n ist einst ufig angel egt. Die vo llständig en und begu tachtungs fähigen Un terlagen s ind dem DLR - PT unter Nu tzung von „ easy-Onli ne“ in elek tronische r und zusät zlich in dr eifacher A usfertigu ng in schri ftlicher F orm www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016 BAnz AT 22.01.2016 B2 Seite 3 von 4 auf dem Pos tweg vorzu legen. Es s ind drei Vo rlageterm ine vorges ehen, der 1 . März 2016 , der 1. Jun i 2016 und d er 1. Septemb er 2016. Di e Vorlagef risten gel ten nicht a ls Ausschl ussfrist. Verspätet eingehend e Anträge k önnen aber möglicher weise nich t mehr berü cksichtig t werden. Die Vorhab enbeschre ibung umfa sst maxima l acht Seit en (DIN A4, 1,5-zeili g, Schrift größe 11). Sie ist wie folgt zu gliedern ( vergleich e Richtlin ien für Zuw endungsan träge auf A usgabenba sis – AZA un ter https: //foerder portal.bu nd.de, dort unter „Formular schrank/B MBF“): 1. Kurze Da rstellung der kommun alen Ausga ngslage in Bezug auf d as kommuna le Bildung smanageme nt sowie vo r- handener S trukturen und Angebo te zur Inte gration du rch Bildun g 2. Gesamtz iel des Vor habens und Bezug zu de n förderpo litischen Zielen des Programms : a) Einbett ung des Vor habens in d as kommuna le Bildung smanageme nt und die k ommunale V erwaltung sstruktur unter Berü cksichtig ung gegebe nenfalls v orhandene r Landespr ogramme b) Zusamme narbeit mi t der Zivil gesellsch aft c) Darstel lung der ko nkreten Au fgabenfel der der Koo rdination (siehe Num mer 2.1) d) Darstel lung der Ge staltung d er in Numme r 2.2 genan nten Rahme nbedingun gen des Vor habens 3. Weitere Angaben zu m Vorhaben (maximal 3 Seiten): a) Wissens chaftlich e und techn ische Arbe itsziele b) Arbeits - und Zeitp lan c) Verwert ungsplan d) Notwend igkeit der Zuwendung 4. Erkläru ng der Ober bürgermei sterin/de s Oberbürg ermeister s bzw. der L andrätin/ des Landra ts zur Unte rstützung des Vorhabens (als Anlag e) Die Anträg e werden in erster Lin ie nach fol genden Kri terien bew ertet: – Art und Um fang des Be itrags des geplanten Vorhabens zur Erreic hung der Zi ele der För derinitia tive, insb esondere der Integr ation Neuz ugewander ter durch B ildung in d ie Kommune , – Einbindu ng der Koor dinatorin /des Koord inators in die kommun alen Verwa ltungsstr ukturen re sp. in ein d atenbasie r- tes kommun ales Bildu ngsmanage ment, – Auf- und A usbau von S trukturen und Verfah ren zur Ein beziehung aller rele vanten Bil dungsakte ure und Bün delung der Angebote v or Ort, – Nachvoll ziehbare P lanung der Gesamtaus gaben des V orhabens. Entsprech end der Bew ertung nac h den oben a ufgeführt en Kriteri en wird nac h abschlie ßender Ant ragsprüfu ng über ein e Förderung entschied en. Der Ant ragstelle r hat keine n Rechtsan spruch auf Rückgabe e ines einge reichten A ntrags. 6.3 Weiter e zu beacht ende Vorsc hriften Für die Bew illigung, Auszahlun g und Abrec hnung der Z uwendung s owie für de n Nachweis und die Prü fung der Ve r- wendung un d die gegeb enenfalls erforderl iche Aufhe bung des Zu wendungsb escheids u nd die Rück forderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltun gsvorschr iften zu § 4 4 BHO sowie die §§ 48 bi s 49a des Ve rwaltungs - verfahren sgesetzes , soweit ni cht in dies en Förderr ichtlinie n Abweichu ngen zugel assen sind . Der Bunde srechnung shof ist gemäß § § 91, 100 BH O zur Prüfu ng berecht igt. 7 Inkraftt reten Diese Rich tlinie tri tt am Tag ih rer Veröff entlichun g im Bundes anzeiger i n Kraft. Berlin, de n 14. Janua r 2016 Bundesmin isterium für Bildun g und Forsc hung Im Auftrag B e t t i n a S c h w e r t f e g e r www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016 BAnz AT 22.01.2016 B2 Seite 4 von 4
2016/0198
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.05.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0198
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 242010
Kostenstelle: 040-000-0400 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 6063000
Betreff: Bundesförderprogramm
„Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzug ewanderte“
Vorlage vom: 12.05.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Teilnahme am Programm „Kommunale Koordination der Bildung s-
angebote für Neuzugewanderte“ zu.
2. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Stelle im Umfang von 1,00 VZÄ - vorläufig ausge-
wiesen nach EG 11 TVöD kw und direkt der Amtsleitung des Schulamtes zugeor dnet - für die
Umsetzung des Förderprogrammes im Stellenplan 2017, befristet für die Dauer der Ma ß-
nahme von frühestens 1.9.2016 bis voraussichtlich 31.08.2018 (24 M onate) zu.
3. Der Magistrat stimmt einer vorgreifenden Bewirtschaftung der im Stellenplan 2017 neu einz u-
richtenden Stelle noch im laufenden Haushaltsjahr 2016 (vorgesehener Projektstart:
frühestens 1.9.2016) zu.
4. Die durch die Umsetzung des Bundesprogrammes entsteh enden Personalaufwendungen für
die Koordinierungsstelle in Höhe von ca. 75.230,00 Euro pro Förderjahr (für den Gesamtfö r-
derzeitraum: ca. 150.460,00 Euro) sind aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung finanziert. Entsprechende Personalko stenerstattung wird unter dem Sachkonto
- 2 -
5480010 etatisiert. Arbeitsplatz - und Sachkosten in Höhe von ca. 25.000 Euro jährlich (für
den Gesamtförderzeitraum: ca. 50.000 Euro) sind entsprechend zu etatisieren. Die entspr e-
chende jährliche Einplanung der zusät zlichen Personalaufwendungen ist in den betreffenden
Haushaltsjahren zuzüglich etwaiger Tariferh öhungen zu veranlassen.
5. Abweichend vom Grundsatzbeschluss des Magistrats vom 14.9.2015 im Rahmen der Aufste l-
lung des Stellenplans 2016 wird der alsbaldigen in ternen und externen Stellenausschreibung
mit anschließender befristeter Besetzung zugestimmt. Mittel für Stellenausschreibungen in
zusätzlichen Veröffentlichungsmedien sind vom Schulamt bereitz ustellen.
Anlagen: Förderrichtlinie Kommunale Koordinierun gsstelle
Vorhabenbeschreibung
Entwurf Stellenausschreibung Koordinierungsstelle für Neuzugewanderte
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.05.2016:
Das Schuldezernat plant die Beteiligung am Förderprogramm „Kommunale Koordinierung
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“, da Bildung die Schlüsselfunktion für die I n-
tegration der Neu zugewanderten in unsere Gesellschaft ist und zeitgleich den Zugang zum
Arbeitsmarkt schafft, um dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ebenfalls sollen dadurch die Voraussetzungen geschaffen werden, dass zugewanderte Me n-
schen künftig eigene Beiträge für unser Land und unsere Gesellschaft leisten können.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich im Rahmen des Förderprogramms des Bunde s-
ministeriums um die Förderung einer kommunalen Koordinierungsstelle bewerben (Frist für
die Antragsstellung: 01.06.2016) . Da die Zuschussberechtigung direkt an die Kommunalve r-
waltung gerichtet ist und eine Weiterleitung der Zuwendungen an Dritte ausgeschlossen wird,
ist eine Stellenplanausweitung befristet für den Förderzeitraum notwendig. Die Federführu ng
liegt beim Schuldezer nat.
Die Refinanzierung der Personalaufwendungen durch die Bundesregierung erfolgt zu 100 %
durch den Bund. Darüber hinaus können – mit Einschränkungen – Reisekosten der Koordini e-
rungsstelle gegenfinanziert werden. Die darüber hina us für den Arbeitsplatz entstehenden
Sach- und Gemeinkosten sind durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. Für Details
zur Förderung verweisen wir auf die beigefügten Förderrichtlinien (siehe Anlage 1).
Das Bundesministerium für Bildung und Forsch ung unterstützt die Kommunen mit der F i-
nanzierung einer kommunalen Koordinierungsstelle für Bildungsangebote für Neu zuge-
wanderte. Die Förderung des Programms wird für den Zeitraum von 01.09.2016 bis
31.08.2018 im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
als Vollfinanzierung gewährt und ist in der Höhe der Zuwendung nicht begrenzt. Es ist vorg e-
sehen, dass auf der Grundlage der eingereichten Vorhabenbeschreibung Angaben zur Höhe
der Gesamtausgaben g emacht werden (siehe Anlage 2).
Für das Gelingen von Integration ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen gefragt, dort fi n-
det Bildung statt. Ohne die befristete Einrichtung einer Koordinierungsstelle ist die
Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt an dem Programm zur „kommunalen K oordi-
nierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ durch das Schulamt fach - und
sachgerecht nicht umsetzbar.
Nach der schnellen Unterbringung und Erstversorgung, gilt es die Neuankömmlinge beim
Einstieg in die Kita, die Schule, oder berufliche und allg emeine Weiterbildung durch Orienti e-
rungs- und Beratungsangebote zu unterstützen.
Dazu müssen die beteiligten Akteure vernetzt, die vorhandenen Maßna hmen abgestimmt und
notwendige neue Maßnahmen geschaffen werden.
Im Schwerpunkt sollen durch die Koordinieru ngsstelle die folgenden Aufgabenfelder abg e-
deckt werden:
- Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien bei Nutzung und Erwe i-
terung ggf. bestehender Strukturen,
- Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und auße r-
halb der Kommunalverwaltung,
- Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene
Bildungsangebote,
- Beratung von Entscheidungsinstanzen der Stadtverwaltung. . . .
- 4 -
Die Zielsetzung der Förderung ist:
• die Bündelung der lokalen Kräft e und das gesellschaftliche Zusammenwirken
aller Bildungsakteure vor Ort. (Bildungsträger, Kirchen, Kammern, Unterne h-
mensinitiativen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände,
Sozialpartner, Stiftu ngen, …)
• die Optimierung der kommunalen Koo rdinierung und der ressortübergreife n-
den Abstimmung der für diese Querschnittsaufgaben zuständigen Ämter und
Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwa ltung
Die Bündelung der lokalen Kräfte und das ressortübergreifend abgestimmte Handeln sind
Bestandteile eines kommunalen Bildungsmanagements.
Hierfür ist die Schaffung einer Stelle im Umfang von 1,00 VZÄ - vorläufig ausgewiesen nach
EG 11 TVöD kw und direkt der Amtsleitung des Schulamtes zugeor dnet - einzurichten. Diese
ist noch tarifgerecht zu bewerten. Die Bewirtschaftung der zu schaffenden Stelle soll im Vo r-
griff auf den Stellenplan 2017 erfolgen. Dies ist ausnahmsweise möglich, da die
Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen und anteilig der Reis e-
kosten zum überwiegenden Anteil a us Projektfördermitteln des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung refinanziert werden und entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2016
zur Verfügung st ehen.
Hinsichtlich der Förderung werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Arbeitsplatz-
und Sachkosten (Arbeitsplatzausstattung, Möbel, PC -Lizenzen, Drucklegungen etc.) in Höhe
von jährlich 2 5.000 Euro (für den Gesamtförderzeitraum: 50.000 Euro) sowie etwaige Tari f-
erhöhungen, welche in der entsprechenden jährlichen Einplanung de r betreffenden
Haushaltjahre 2017 und 2018 zu b erücksichtigen sind, finanziert.
Die Einstellung einer Koordinatorin /eines Koordinators und somit vorzeitige Bewirtschaftung
ist für Herbst 2016 vorgesehen und soll in das kommunale Bildungsmanagement (Bildung
Integriert) dire kt dem Bereich Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring im Schulamt
der Amtsleitung organ isatorisch zugeordnet werden.
Die Stellenausschreibung erfolgt zusätzlich in folgenden Medien:
Interamt
Die anfallenden Kosten hierfür trägt das Schulamt.
Ein Ausschreibungsentwurf ist beigefügt.
Darmstadt, 12.05.2016
40 kr
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
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Zur Verstärkung unseres Teams beim Schulamt suchen wir, vorbehaltlich und im Vorgriff auf die Genehmigung des Stellenplans 2017, frühestens ab 01. September 2016 befristet für die Dauer von 2 Jahren, Vollzeit, jedoch grundsätzlich teilbar eine Projektmitarbeiterin / einen Projektmitarbeiter für die „Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ Die Wissenschaftsstadt Darmstadt will angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforde- rung, wie derzeit die steigende Zahl der Migrantinnen und Migranten und deren Integration, noch stärker selbst zum Impulsgeber und damit zum „Bildungsgestalter“ werden. Zu diesem Ansatz gehört es auch, dass es nach der schnellen Unterbringung und Erstversorgung gilt, die neuzugewanderten Menschen beim Einstieg in Kita, Schule, berufliche und allgemeine Weiter- bildung durch Orientierungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Im Rahmen des Förderprogramms „Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist daher eine Antrag- stellung erfolgt. Ihre zukünftigen Aufgaben sind unter anderem: • die Bündelung der lokalen Kräfte und das gesellschaftliche Zusammenwirken aller Bildungs- akteure vor Ort (Bildungsträger, Kirchen, Kammern, Unternehmensinitiativen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände, Sozialpartner, Stiftungen, …) und die Herstellung von Transparenz bezüglich der Angebotslandschaft • die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgaben zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung Mit diesen notwendigen Qualifikationen können Sie uns überzeugen: • ein Abschluss als Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt, Dipl.-Soz.Päd. / Dipl.-Soz.- Päd´ in oder eine vergleichbare Qualifikation • hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit, Sozialkompetenz, Engagement, Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, Kritikfähigkeit sowie Sensibilität bei Interessen- konflikten und interkultureller Kompetenz • der Fähigkeit, fachliche Zusammenhänge vor dem Hintergrund politischer Vorgaben und der Aufgabenstellung einer Kommunalverwaltung zu analysieren und zu bewerten • umfassenden Kenntnissen der öffentlichen Verwaltung und von Verwaltungsabläufen • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Gremien • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung Sie arbeiten in enger Abstimmung mit dem Bildungsmanagement im Schulamt zusammen. Wir bieten unter anderem: • Bezahlung nach den Sätzen der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen 2 Dienst (TVöD) mit regelmäßigen Tariferhöhungen und eine Jahressonderzahlung • betriebliche Zusatzversorgung • Jobticket mit lukrativen Konditionen • zahlreiche Fortbildungsangebote • betriebliches Gesundheitsmanagement Hinweis gemäß § 9 HGIG Um den Anteil von Frauen auf unterrepräsentierten Stellen zu erhöhen, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungs- unterlagen bis spätestens XXXX beim Amt für Interne Dienste, Personalabteilung einzureichen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nicht zurückge- schickt werden können. Daher bitten wir, ausschließlich Kopien einzureichen und auf die Ver- wendung von Klarsichthüllen etc. zu verzichten. Die Stellenausschreibung ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Aushang oder ge- gen Unterschrift zeitgerecht zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen
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Schulamt Planungsreferat 1 von 2 Thema: Bundesförderprogramm „Kommunale Koordinierungs- stelle der Bildungsangebote für Neugewanderte“ Entwurf der Vorhabenbeschreibung (Teil des Antrages) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt mi t 158.050 Einwohnern (Stand: 31.03.2016) – historischer Höchst- stand) liegt als kreisfreie Stadt in der Metropolregion Rhein-Main. Studien namhafter Institute (Bertels- mann, Hessenagentur, Hessisches Statistischen La ndesamt) sowie eigene Berechnungen des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung – Abteilung Statistik und Stadtforsch ung, sagen in ihren Prognosen bis 2025 weitere Bevölkerungszuwächse voraus. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat bereits vor über fünfzehn Jahren damit begonnen, ihre kommunale Sozial- und Bildungspolitik sozialräumlich zu planen un d zu gestalten. Die Sozial raumorientierung schlägt sich in einer kleinräumigen Sozialberichterstattung (S ozialatlas der Wissenschaftsstadt Darmstadt) und in sozialräumlichen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen nieder. Für die Integration von Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft ist Bildung im Allgemeinen und bei be- stehenden Sprachhürden im Speziellen, die herausragende Schlüsselfunktion. Sie ist die Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und für die Teilhabe am und der Mitgestaltung des gesellschaftlichen Le- bens. Bildung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass zugewanderte Menschen in der Zukunft eigene Bei- träge vor Ort für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und unsere Gesellschaft leisten können. Für das Gelingen von Integration ist die Leistungsfäh igkeit der Kommunen gefrag t, denn dort sind die Menschen, die es betrifft, also findet auch dort le tztlich Bildung jeglicher Art konkret statt. Die Wissen- schaftsstadt Darmstadt will angesichts der großen gese llschaftlichen Herausforderungen, wie derzeit die steigende Zahl der Migrantinnen und Migranten und de ren Integration, noch stärker selbst zum Impulsge- ber und damit zum „Bildungsgestalter“ werden. Dies ist für die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine stra tegische Aufgabe, der sie sich auch im Rahmen der Bildungsregion Darmstadt & Darmstadt-Dieburg un d im Rahmen des Programms „Bildung integriert“ stellt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt strebt hier einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich Bildungsma- nagement an. Zu diesem Ansatz gehört es auch, da ss es nach der schnellen Unterbringung und Erstver- sorgung gilt, die Neuzugewanderten Menschen beim Einstieg in Kita, Schule, berufliche und allgemeine Weiterbildung durch Orientierungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Die Bildungszugänge in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen für Neuzugewande rte leichter und besser zugänglich gemacht wer- den, um so letztlich die Chanceng leichheit hinsichtlich des Bildungser werbs zu erhöhen bzw. zu verbes- sern. Dieses Streben ist nur zu verwirklichen, wenn die hier für relevanten Bildungsakteure vor Ort identifiziert und deren Angebote gesichtet werden, um diese ausger ichtet am Bedarf der Neuzugewanderten aufeinan- der abstimmen zu können. Hierzu müssen die beteilig ten Akteure vernetzt und notwendige, neue Maß- nahmen und Angebote gesc haffen werden. Bestehende Strukturen sollen hier mit einbezogen und darauf aufgebaut werden. Diese Fortentwicklung muss verwaltu ngsinterne und verwaltungsexterne Akteure gleich- Schulamt Planungsreferat 2 von 2 ermaßen berücksichtigen, die gemeinsame Denkweise muss ressortübergreifend sein. Diese neu entste- henden Netzwerke, die auch zivilgesellschaftliche Akteure mit einbeziehen, bedürfen der Verstetigung und Institutionalisierung, um so eine Kontinuität der Vorgehensweise und eine Grundlage der Maßnahmenpla- nung erreichen zu können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat diesen Aufgabenzuwachs in quantitativer und qua- litativer Art erkannt und unterstü tzt die Kommunen mit der Finanzierung einer dafür vorgesehenen kom- munalen Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzugewanderte für zunächst 2 Jahre. Ziele der Förderung sind: • die Bündelung der lokalen Kräfte und das gesellschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure vor Ort. (Bildungsträger, Kirchen, Kammern, Unternehme nsinitiativen, ehrenamtlich organisierte Initiati- ven, Vereine, Verbände, Sozialpartner, Stiftungen, …) und die Herstellung von Transparenz bezüglich der Angebotslandschaft • die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgaben zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Kom- munalverwaltung. Durch die datenbasierte Arbeit der Koordinationsstelle für Neuzugewanderte wird sie zur Beratungsinstanz der politisch Verantwortlichen. Als Schnittstelle zwis chen den lokalen Bildungsakteuren, der Verwaltung und den politischen Verantwortlichen ist sie für da s Thema „Neuzugewanderte“ erster Ansprechpartner und Vermittler zwischen der operativen Ebene vor Or t, der strategischen Ebene in Verwaltung und Bil- dungsregion und schließlich der politischen Entscheider. Der Bezug zu datenbasierten Grundlagen und das Ag ieren auf der Steuerungsebene haben eine enge Zu- sammenarbeit der Koordinationsstelle mit dem Bild ungsmanagement und mit dem Bildungsmonitoring zur Folge. Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring konnten mit Stellen aus dem mit ESF-Mitteln geförderten BMBF-Programm „Bildung integriert“ besetzt werden. Enge Absprachen sind hier unabding- bar. Die beiden letztgenannten Stellen sind organisa torisch im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Statis- tik und Stadtforschung (Bildungsmonitoring) bzw. im Schulamt als Stabsstellenfunktion auf Dezernenten- ebene (Schuldezernat) verortet. Daher begleitet, wie schon bei „Bildung integriert“, auch bei der „Kommu- nalen Koordinierungsstelle für Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ das Schulamt die Antragstellung beim Projektträger.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0198
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00