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2016/0198

Bundesförderprogramm „Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“

Magistratsvorlage 12.05.2016

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www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016
BAnz AT 22.01.2016 B2
Seite 1 von 4

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www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016
BAnz AT 22.01.2016 B2
Seite 2 von 4

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Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016
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Veröffentlicht am Freitag, 22. Januar 2016
BAnz AT 22.01.2016 B2
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2016/0198

8698 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.05.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0198 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:   242010      
Kostenstelle:   040-000-0400                 Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto: 6063000 
 
Betreff: Bundesförderprogramm  
„Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzug ewanderte“ 
 
Vorlage vom: 12.05.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Teilnahme am Programm „Kommunale Koordination der Bildung s-
angebote für Neuzugewanderte“ zu.  
2. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Stelle im Umfang von 1,00 VZÄ - vorläufig ausge-
wiesen nach EG 11 TVöD kw und direkt der Amtsleitung des Schulamtes zugeor dnet  - für die 
Umsetzung des Förderprogrammes im Stellenplan 2017, befristet für die Dauer der Ma ß-
nahme von frühestens 1.9.2016 bis voraussichtlich 31.08.2018 (24 M onate) zu.  
3. Der Magistrat stimmt einer vorgreifenden Bewirtschaftung der im Stellenplan 2017 neu einz u-
richtenden Stelle noch im laufenden Haushaltsjahr 2016 (vorgesehener Projektstart: 
frühestens 1.9.2016) zu.  
4. Die durch die Umsetzung des Bundesprogrammes entsteh enden Personalaufwendungen für 
die Koordinierungsstelle in Höhe von ca. 75.230,00 Euro pro Förderjahr (für den Gesamtfö r-
derzeitraum: ca. 150.460,00 Euro) sind aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und 
Forschung finanziert. Entsprechende Personalko stenerstattung wird unter dem Sachkonto

- 2 - 
5480010 etatisiert. Arbeitsplatz - und Sachkosten in Höhe von ca. 25.000 Euro  jährlich (für 
den Gesamtförderzeitraum: ca. 50.000 Euro) sind entsprechend zu etatisieren. Die entspr e-
chende jährliche Einplanung der zusät zlichen Personalaufwendungen ist in den betreffenden 
Haushaltsjahren zuzüglich etwaiger Tariferh öhungen zu veranlassen.   
5. Abweichend vom Grundsatzbeschluss des Magistrats vom 14.9.2015 im Rahmen der Aufste l-
lung des Stellenplans 2016 wird der alsbaldigen in ternen und externen Stellenausschreibung 
mit anschließender befristeter Besetzung zugestimmt. Mittel für Stellenausschreibungen in 
zusätzlichen Veröffentlichungsmedien sind vom Schulamt bereitz ustellen.  
 
 
Anlagen: Förderrichtlinie Kommunale Koordinierun gsstelle 
Vorhabenbeschreibung  
Entwurf Stellenausschreibung Koordinierungsstelle für Neuzugewanderte  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.05.2016: 
 
 
Das Schuldezernat plant die Beteiligung am Förderprogramm „Kommunale Koordinierung 
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“, da Bildung die Schlüsselfunktion für die I n-
tegration der Neu zugewanderten in unsere Gesellschaft  ist und zeitgleich den Zugang zum 
Arbeitsmarkt schafft, um dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.  
Ebenfalls sollen dadurch die Voraussetzungen geschaffen werden, dass zugewanderte Me n-
schen künftig  eigene Beiträge für unser Land und unsere Gesellschaft leisten können.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich im Rahmen des Förderprogramms des Bunde s-
ministeriums um die Förderung einer kommunalen Koordinierungsstelle bewerben  (Frist für 
die Antragsstellung: 01.06.2016) . Da die Zuschussberechtigung direkt an die Kommunalve r-
waltung gerichtet ist und eine Weiterleitung der Zuwendungen an Dritte ausgeschlossen wird, 
ist eine Stellenplanausweitung befristet für den Förderzeitraum notwendig.  Die Federführu ng 
liegt beim Schuldezer nat. 
 
Die Refinanzierung der Personalaufwendungen durch die Bundesregierung erfolgt zu 100 % 
durch den Bund. Darüber hinaus können – mit Einschränkungen – Reisekosten der Koordini e-
rungsstelle gegenfinanziert werden. Die darüber hina us für den Arbeitsplatz entstehenden 
Sach- und Gemeinkosten sind durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. Für Details 
zur Förderung verweisen wir auf die beigefügten Förderrichtlinien (siehe Anlage 1).  
 
Das Bundesministerium für Bildung und Forsch ung unterstützt die Kommunen mit der F i-
nanzierung einer kommunalen Koordinierungsstelle für Bildungsangebote für Neu zuge-
wanderte. Die Förderung des Programms wird für den Zeitraum von 01.09.2016 bis 
31.08.2018 im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses 
als Vollfinanzierung gewährt und ist in der Höhe der Zuwendung nicht begrenzt. Es ist vorg e-
sehen, dass auf der Grundlage der eingereichten Vorhabenbeschreibung Angaben zur Höhe 
der Gesamtausgaben g emacht werden (siehe Anlage 2). 
Für das Gelingen von Integration ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen gefragt, dort fi n-
det Bildung statt.  Ohne die befristete Einrichtung einer Koordinierungsstelle ist die 
Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt an dem Programm zur „kommunalen K oordi-
nierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ durch das Schulamt fach - und 
sachgerecht nicht umsetzbar.  
Nach der schnellen Unterbringung und Erstversorgung, gilt es die Neuankömmlinge beim 
Einstieg in die Kita, die Schule, oder berufliche und allg emeine Weiterbildung durch Orienti e-
rungs- und Beratungsangebote zu unterstützen.  
Dazu müssen die beteiligten Akteure vernetzt, die vorhandenen Maßna hmen abgestimmt und 
notwendige neue Maßnahmen geschaffen werden.  
Im Schwerpunkt sollen durch die Koordinieru ngsstelle die folgenden Aufgabenfelder abg e-
deckt werden:  
 
- Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und –gremien bei Nutzung und Erwe i-
terung ggf. bestehender Strukturen,  
- Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und auße r-
halb der Kommunalverwaltung,  
- Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene 
Bildungsangebote,  
- Beratung von Entscheidungsinstanzen der Stadtverwaltung.   . . .

- 4 - 
 
Die Zielsetzung  der Förderung ist: 
 
• die Bündelung der lokalen Kräft e und das gesellschaftliche Zusammenwirken 
aller Bildungsakteure vor Ort. (Bildungsträger, Kirchen, Kammern, Unterne h-
mensinitiativen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände, 
Sozialpartner, Stiftu ngen, …) 
• die Optimierung der kommunalen Koo rdinierung und der ressortübergreife n-
den Abstimmung der für diese Querschnittsaufgaben zuständigen Ämter und 
Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwa ltung 
 
Die Bündelung der lokalen Kräfte und das ressortübergreifend abgestimmte Handeln sind 
Bestandteile eines kommunalen Bildungsmanagements.  
 
Hierfür ist die Schaffung einer Stelle  im Umfang von 1,00 VZÄ - vorläufig ausgewiesen nach 
EG 11 TVöD kw und direkt der Amtsleitung des Schulamtes zugeor dnet - einzurichten. Diese 
ist noch tarifgerecht zu bewerten. Die Bewirtschaftung der zu schaffenden Stelle soll im Vo r-
griff auf den Stellenplan 2017 erfolgen. Dies ist ausnahmsweise möglich, da die 
Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen und anteilig der Reis e-
kosten zum überwiegenden Anteil a us Projektfördermitteln des Bundesministeriums für 
Bildung und Forschung refinanziert werden und entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2016 
zur Verfügung st ehen. 
 
Hinsichtlich der Förderung werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Arbeitsplatz- 
und Sachkosten (Arbeitsplatzausstattung, Möbel, PC -Lizenzen, Drucklegungen etc.) in Höhe 
von jährlich 2 5.000 Euro (für den Gesamtförderzeitraum: 50.000 Euro) sowie etwaige Tari f-
erhöhungen, welche in der entsprechenden jährlichen Einplanung de r betreffenden 
Haushaltjahre 2017 und 2018 zu b erücksichtigen sind, finanziert.  
 
Die Einstellung einer Koordinatorin /eines Koordinators  und somit vorzeitige Bewirtschaftung 
ist für Herbst 2016 vorgesehen und soll in das kommunale Bildungsmanagement (Bildung 
Integriert) dire kt dem Bereich Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring im Schulamt 
der Amtsleitung organ isatorisch zugeordnet werden.  
 
Die Stellenausschreibung erfolgt zusätzlich in folgenden Medien:  
 Interamt 
Die anfallenden Kosten hierfür trägt das Schulamt.  
 
Ein Ausschreibungsentwurf ist beigefügt.  
 
Darmstadt, 12.05.2016 
40 kr 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadtkämmerer

anlage 3

3801 Zeichen

Zur Verstärkung unseres Teams beim Schulamt suchen wir, vorbehaltlich und im Vorgriff auf 
die Genehmigung des Stellenplans 2017, frühestens ab 01. September 2016 befristet für die 
Dauer von 2 Jahren, Vollzeit, jedoch grundsätzlich teilbar 
 
eine Projektmitarbeiterin / einen Projektmitarbeiter 
für die „Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote 
für Neuzugewanderte“  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt will angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforde- 
rung, wie derzeit die steigende Zahl der Migrantinnen und Migranten und deren Integration, 
noch stärker selbst zum Impulsgeber und damit zum „Bildungsgestalter“ werden. Zu diesem 
Ansatz gehört es auch, dass es nach der schnellen Unterbringung und Erstversorgung gilt, die 
neuzugewanderten Menschen beim Einstieg in Kita, Schule, berufliche und allgemeine Weiter- 
bildung durch Orientierungs- und Beratungsangebote zu unterstützen.  
Im Rahmen des Förderprogramms „Kommunale Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für 
Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist daher eine Antrag- 
stellung erfolgt. 
Ihre zukünftigen Aufgaben sind unter anderem: 
• die Bündelung der lokalen Kräfte und das gesellschaftliche Zusammenwirken aller Bildungs- 
  akteure vor Ort (Bildungsträger, Kirchen, Kammern, Unternehmensinitiativen, ehrenamtlich  
  organisierte Initiativen, Vereine, Verbände, Sozialpartner, Stiftungen, …) und die Herstellung 
  von Transparenz bezüglich der Angebotslandschaft 
 
• die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung 
  der für diese Querschnittsaufgaben zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb und  
  außerhalb der Kommunalverwaltung 
 
Mit diesen notwendigen Qualifikationen können Sie uns überzeugen:     
 
• ein Abschluss als Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt, Dipl.-Soz.Päd. / Dipl.-Soz.- 
  Päd´ in oder eine vergleichbare Qualifikation 
• hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit, Sozialkompetenz, Engagement,  
  Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, Kritikfähigkeit sowie Sensibilität bei Interessen- 
  konflikten und interkultureller Kompetenz  
• der Fähigkeit, fachliche Zusammenhänge vor dem Hintergrund politischer Vorgaben und 
  der Aufgabenstellung einer Kommunalverwaltung zu analysieren und zu bewerten   
• umfassenden Kenntnissen der öffentlichen Verwaltung und von Verwaltungsabläufen 
• Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Gremien 
• Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung  
 
Sie arbeiten in enger Abstimmung mit dem Bildungsmanagement im Schulamt zusammen.  
 
Wir bieten unter anderem:   
 
• Bezahlung nach  den Sätzen der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen

2 
 
  Dienst (TVöD) mit regelmäßigen Tariferhöhungen und eine Jahressonderzahlung  
• betriebliche Zusatzversorgung 
• Jobticket mit lukrativen Konditionen 
• zahlreiche Fortbildungsangebote 
• betriebliches Gesundheitsmanagement 
 
Hinweis gemäß § 9 HGIG 
Um den Anteil von Frauen auf unterrepräsentierten Stellen zu erhöhen, sind Bewerbungen von 
Frauen besonders erwünscht. 
 
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungs- 
unterlagen bis spätestens XXXX beim Amt für Interne Dienste, Personalabteilung einzureichen.  
 
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt 
berücksichtigt.  
 
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nicht zurückge- 
schickt werden können. Daher bitten wir, ausschließlich Kopien einzureichen und auf die Ver- 
wendung von Klarsichthüllen etc. zu verzichten.  
 
Die Stellenausschreibung ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Aushang oder ge- 
gen Unterschrift zeitgerecht zur Kenntnis zu geben.  
 
Mit freundlichen Grüßen

anlage 2

5900 Zeichen

Schulamt 
Planungsreferat 
 
  1 von 2 
Thema: Bundesförderprogramm „Kommunale Koordinierungs-
stelle der Bildungsangebote für Neugewanderte“ 
Entwurf der Vorhabenbeschreibung (Teil des Antrages) 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt mi t 158.050 Einwohnern (Stand: 31.03.2016) – historischer Höchst-
stand) liegt als kreisfreie Stadt in der Metropolregion Rhein-Main. Studien namhafter Institute (Bertels-
mann, Hessenagentur, Hessisches Statistischen La ndesamt) sowie eigene Berechnungen des Amtes für 
Wirtschaft und Stadtentwicklung – Abteilung Statistik und Stadtforsch ung, sagen in ihren Prognosen bis 
2025 weitere Bevölkerungszuwächse voraus. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat bereits vor über  fünfzehn Jahren damit begonnen, ihre kommunale 
Sozial- und Bildungspolitik sozialräumlich zu planen un d zu gestalten. Die Sozial raumorientierung schlägt 
sich in einer kleinräumigen Sozialberichterstattung (S ozialatlas der Wissenschaftsstadt Darmstadt) und in 
sozialräumlichen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen nieder. 
 
Für die Integration von Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft ist Bildung im Allgemeinen und bei be-
stehenden Sprachhürden im Speziellen, die herausragende Schlüsselfunktion. Sie ist die Voraussetzung für 
den Zugang zum Arbeitsmarkt und für die Teilhabe am und der Mitgestaltung des gesellschaftlichen Le-
bens. Bildung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass zugewanderte Menschen in der Zukunft eigene Bei-
träge vor Ort für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und unsere Gesellschaft leisten können. 
Für das Gelingen von Integration ist die Leistungsfäh igkeit der Kommunen gefrag t, denn dort sind die 
Menschen, die es betrifft, also findet auch dort le tztlich Bildung jeglicher Art konkret statt. Die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt will angesichts der großen gese llschaftlichen Herausforderungen, wie derzeit die 
steigende Zahl der Migrantinnen und Migranten und de ren Integration, noch stärker selbst zum Impulsge-
ber und damit zum „Bildungsgestalter“ werden. 
Dies ist für die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine stra tegische Aufgabe, der sie sich auch im Rahmen der 
Bildungsregion Darmstadt & Darmstadt-Dieburg un d im Rahmen des Programms „Bildung integriert“ 
stellt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt strebt hier einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich Bildungsma-
nagement an. Zu diesem Ansatz gehört es auch, da ss es nach der schnellen Unterbringung und Erstver-
sorgung gilt, die Neuzugewanderten Menschen beim Einstieg in Kita, Schule, berufliche und allgemeine 
Weiterbildung durch Orientierungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Die Bildungszugänge in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen für Neuzugewande rte leichter und besser zugänglich gemacht wer-
den, um so letztlich die Chanceng leichheit hinsichtlich des Bildungser werbs zu erhöhen bzw. zu verbes-
sern. 
Dieses Streben ist nur zu verwirklichen, wenn die hier für relevanten Bildungsakteure vor Ort identifiziert 
und deren Angebote gesichtet werden, um diese ausger ichtet am Bedarf der Neuzugewanderten aufeinan-
der abstimmen zu können. Hierzu müssen die beteilig ten Akteure vernetzt und notwendige, neue Maß-
nahmen und Angebote gesc haffen werden. Bestehende Strukturen sollen hier mit einbezogen und darauf 
aufgebaut werden. Diese Fortentwicklung muss verwaltu ngsinterne und verwaltungsexterne Akteure gleich-

Schulamt 
Planungsreferat 
 
  2 von 2 
ermaßen berücksichtigen, die gemeinsame Denkweise muss ressortübergreifend sein. Diese neu entste-
henden Netzwerke, die auch zivilgesellschaftliche Akteure mit einbeziehen, bedürfen der Verstetigung und 
Institutionalisierung, um so eine Kontinuität der Vorgehensweise und eine Grundlage der Maßnahmenpla-
nung erreichen zu können. 
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat diesen Aufgabenzuwachs in quantitativer und qua-
litativer Art erkannt und unterstü tzt die Kommunen mit der Finanzierung einer dafür vorgesehenen kom-
munalen Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzugewanderte für zunächst 2 Jahre. 
Ziele der Förderung sind: 
• die Bündelung der lokalen Kräfte und das gesellschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure 
vor Ort. (Bildungsträger, Kirchen, Kammern, Unternehme nsinitiativen, ehrenamtlich organisierte Initiati-
ven, Vereine, Verbände, Sozialpartner, Stiftungen, …) und die Herstellung von Transparenz bezüglich der 
Angebotslandschaft 
• die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der 
für diese Querschnittsaufgaben zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Kom-
munalverwaltung. 
Durch die datenbasierte Arbeit der Koordinationsstelle für Neuzugewanderte wird sie zur Beratungsinstanz 
der politisch Verantwortlichen. Als Schnittstelle zwis chen den lokalen  Bildungsakteuren, der Verwaltung 
und den politischen Verantwortlichen ist sie für da s Thema „Neuzugewanderte“ erster Ansprechpartner 
und Vermittler zwischen der operativen Ebene vor Or t, der strategischen Ebene in Verwaltung und Bil-
dungsregion und schließlich der politischen Entscheider. 
Der Bezug zu datenbasierten Grundlagen und das Ag ieren auf der Steuerungsebene haben eine enge Zu-
sammenarbeit der Koordinationsstelle mit dem Bild ungsmanagement und mit dem Bildungsmonitoring 
zur Folge. Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring konnten mit Stellen aus dem mit ESF-Mitteln 
geförderten BMBF-Programm „Bildung integriert“ besetzt werden. Enge Absprachen sind hier unabding-
bar. Die beiden letztgenannten Stellen sind organisa torisch im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Statis-
tik und Stadtforschung (Bildungsmonitoring) bzw. im Schulamt als Stabsstellenfunktion auf Dezernenten-
ebene (Schuldezernat) verortet. Daher begleitet, wie schon bei „Bildung integriert“, auch bei der „Kommu-
nalen Koordinierungsstelle für Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ das Schulamt die Antragstellung 
beim Projektträger.

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 34
TOP 8
TOP 274

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0198
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00