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1178/2019

Zurückgewiesene Bürgereingabe - Geplantes Neubaugebiet "Südlich Baptiststraße" in Roggendorf/Thenhoven

Mitteilung Ausschuss 09.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.05.2019, TOP 10.2.6

Anlage 1 - Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 - Antwortschreiben

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Anlage 1 - Eingabe

2782 Zeichen

BürgerVerein

Der Vorstand
Köln
Roggendorf
Bürgerverein Köln Roggendorf Thenhoven Der Vorstand T h e n h oOVe n e IN:
Daniel Esch Bruchstr. 3 50769 Köln sarigsı
Stadt Köln Vorsitzender
Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Esch
Reinhard Zöllner Bruchstr. 3
Pariser Platz 1 50769 Köln
50765 Köln

v 0221/7197343
1.7 daniel.esch@bvkrt.de

www.bvkri.de
Köln, den 11.02.2019

Geplantes Neubaugebiet „südlich Baptiststraße“ in Roggendorf / Thenhoven

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Zöllner,

am 15. Januar 2019 wurde die Öffentlichkeit über ein geplantes weiteres Neubaugebiet für
Roggendorf / Thenhoven am südöstlichen Ortsrand informiert. Mit Schrecken haben die
Bürgerinnen und Bürger unseres Ortes zur Kenntnis genommen, dass die Erschließung des
Neubaugebietes über die Baptiststraße und die Berrischstraße erfolgen soll. Im Rahmen der
Veranstaltung hat dieses Thema daher einen besonders großen Raum eingenommen.

Seit einigen Jahren wächst die Ortschaft Roggendorf / Thenhoven erheblich, die Ortsgrenzen
werden erweitert und auch im Ortskern entstehen neue Wohngebiete. So bereits geschehen mit
den Neubaugebieten Rotmilanweg, Elvira-Tuszik-Straße und Gottfried-Mock-Straße. In der
Fertigstellung befindet sich derzeit das Neubaugebiet Georg-Winter Straße.

Durch die fertiggestellten beziehungsweise unmittelbar vor Fertigstellung befindlichen
Neubaugebiete sind etwa 400 zusätzliche Wohneinheiten entstanden. Für einen Ort mit rund
4.000 Einwohnern eine ganze Menge. Legt man hier nur ein Kraftfahrzeug je Wohneinheit zu
Grunde, so ist ein erheblicher Verkehrsanstieg die logische Konsequenz. In der Realität gehe ich
zumindest in der Bauweise Einfamilienhäuser von bis zu zwei Kraftfahrzeugen je Wohneinheit

aus.

Bereits im September letzten Jahres haben wir auf die äußerst problematische Verkehrssitualion
in unserem Ort hingewiesen. Durch das nun geplante Neubaugebiet wird diese Situation sogar
noch verschärft. Aufgrund der Lage des Neubaugebietes — inmitten des Ortes — sind
katastrophale Verkehrsverhältnisse vorprogrammiert.

Insofern darf ich Sie im Namen der Bürgerschaft von Roggendorf / Thenhoven dringend bitten,
eine alternative Anbindung des Neubaugebietes südlich der Baptiststraße zu prüfen. Wir sind der
Meinung, dass eine Anbindung ausschließlich über die Baptiststraße und Berrischstraße zu
einem absoluten Verkehrschaos im Ort führen wird.

BürgerVerein
Köln
Roggendorf
Thenhoven e.V.

sen 1951

Eine Alternative Anbindung ist allerdings nicht erst bei Fertigstellung des Neubaugebietes
erforderlich, sondern aus unserer Sicht schon im Hinblick auf den Baustellenverkehr. Die
Erfahrungen mit dem Neubaugebiet „Georg-Winter-Straße" zeigen, welche erheblichen
Belastungen hier auf den Ortskern zukommen werden.

Ich freue mich auf eine Rückmeldung! __

Mitteilung Ausschuss

573 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 09.04.2019 
 1178/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.05.2019 
 
Zurückgewiesene Bürgereingabe - Geplantes Neubaugebiet "Südlich Baptiststraße" in 
Roggendorf/Thenhoven 
Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden als Eingabe 
nach § 24 Gemeindeordnung NRW zurückgewiesen (siehe Anlagen) und dem Stadtplanungsamt zur 
Kenntnis gegeben. 
 
gez. Höver

Anlage 2 - Antwortschreiben

3238 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
Bürgerverein Köln Roggendorf Thenhoven 
e.V. 
Herrn Daniel Esch  
 
per E-Mail (daniel.esch@bvkrt.de) 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  19.03.2019 
 
Ihre Eingabe – Geplantes Neubaugebiet „Südlich Baptiststraße“ in Roggen-
dorf/Thenhoven 
Sehr geehrter Herr Esch, 
mit E-Mail vom 12.02.2019 haben Sie dem Bezirksbürgermeister von Chorweiler, Herrn Zöll-
ner, die o.g. Eingabe übersandt. Er dankt Ihnen und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.  
Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt-
satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben 
prüft. 
Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt 
Köln ein laufendes (Bebauungs-)Planverfahren, so werden sie von der Geschäftsstelle un-
mittelbar an das zuständige Fachamt, in diesem Falle das Stadtplanungsamt, weitergeleitet. 
Von dort liegt mir nun eine Stellungnahme über den aktuellen Sachstand des Bebauungs-
planverfahrens vor:  
Das Verfahren hat bisher folgenden Verlauf genommen: 
21.06.2018 (1200/2018) Einleitungsbeschluss 
15.01.2019   Bürgerinformationsveranstaltung 
In dieser Bürgerinformationsveranstaltung war die Hauptanregung eine weitere Erschließung 
von Süden zwecks Vermeidung einer zusätzlichen Verkehrsbelastung der Berrischstraße. 
Diese wurde im Rahmen der Auslobung der Mehrfachbeauftragung als Vorgabe berücksich-
tigt. Die Haupterschließung soll über den Mörterweg von Süden erfolgen. Das Ergebnis der 
Mehrfachbeauftragung wird nach der Tagung des Preisgerichts am 02.05.2019 voraussicht-
lich Mitte Mai 2019 veröffentlicht. 
 
Danach werden die für das Bauleitplanverfahren vorgesehenen Beteiligungsschritte nach § 3 
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligungen) und § 4 Abs. 
2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) durchgeführt.

Seite 2 
 
  
 
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern. Ihre Eingabe vom 
11.02.2019 liegt dem Stadtplanungsamt vor. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
zu den Planungen haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Stadtplanungsamt 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (2)

14.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1178/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.04.2019
Erstellt
28.03.2019 09:50