Anfrage zu Mehrstaatigkeit, Einbürgerungsanträge während der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1913/2023 vom 02.11.2023
Stand: Am 16.01.2024 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anfrage zu Mehrstaatigkeit, Einbürgerungsanträge während der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
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Gönül Topuz Köln, den 10.10.2023 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates i.V. Frau Leyla Bachtiosin Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 14.11.2023 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, anlässlich der Mitteilungen aus Regierungskreisen zur Novellierung des Staatsange- hörigkeitsgesetzes möchte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fra- gen bitten: 1. Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages von der Antragstellung bis zur Einbürgerungszusage im Durchschnitt? 2. Besteht für die derzeitigen Antragsteller die Möglichkeit, die Bearbeitung ihrer Anträge nach dem neuen Gesetz zu beantragen? 3. Werden Anträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingereicht wurden, nach dem geltenden Recht oder nach dem neuen Recht abgeschlos- sen, wenn das neue Gesetz während der Bearbeitung in Kraft tritt? 4. Wird die Zulassung der Mehrstaatigkeit auch für Bürger*innen gelten, die be- reits deutsche Staatsangehörige sind, so dass sie ohne behördliche Genehmi- gung eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten annehmen können, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren? Mit freundlichen Grüßen Gönül Topuz
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