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AN/1913/2023

Anfrage zu Mehrstaatigkeit, Einbürgerungsanträge während der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 02.11.2023

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Anfrage zu Mehrstaatigkeit, Einbürgerungsanträge während der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

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Anfrage zu Mehrstaatigkeit, Einbürgerungsanträge während der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

1329 Zeichen

Gönül Topuz Köln,        den 10.10.2023 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
i.V. Frau Leyla Bachtiosin 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 14.11.2023 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
anlässlich der Mitteilungen aus Regierungskreisen zur Novellierung des Staatsange-
hörigkeitsgesetzes möchte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fra-
gen bitten: 
1. Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages von 
der Antragstellung bis zur Einbürgerungszusage im Durchschnitt? 
 
2. Besteht für die derzeitigen Antragsteller die Möglichkeit, die Bearbeitung ihrer 
Anträge nach dem neuen Gesetz zu beantragen? 
 
3. Werden Anträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingereicht 
wurden, nach dem geltenden Recht oder nach dem neuen Recht abgeschlos-
sen, wenn das neue Gesetz während der Bearbeitung in Kraft tritt? 
 
4. Wird die Zulassung der Mehrstaatigkeit auch für Bürger*innen gelten, die be-
reits deutsche Staatsangehörige sind, so dass sie ohne behördliche Genehmi-
gung eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten annehmen können, ohne die 
deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gönül Topuz

Beratungsverlauf (1)

16.01.2024 Integrationsrat
Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1913/2023
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
02.11.2023
Erstellt
02.11.2023 11:12