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2153/2023

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Finanzierung Deutschlandticket

Mitteilung Ausschuss 21.07.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.09.2023, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3343 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer   21.07.2023 
 2153/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Finanzierung Deutschlandticket 
hier:  Rückmeldungen zum Ratsbeschluss vom 23.03.2023 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 unter anderem die Landes- und 
Bundesregierung aufgefordert, die kommunalen Belastungen, die in Folge der Einführung des 
Deutschland-Tickets entstehen, durch eine auskömmliche Finanzierung des kommunalen 
ÖPNV-Angebotes auszugleichen und die dauerhafte Finanzierung dieses Formats auch über 
2025 hinaus sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln die Landes- 
und die Bundesregierung auch aufgefordert, die Kommunen bzw. kommunalen Verkehrsun-
ternehmen an den weiteren Verhandlungen entsprechend ihrer Betroffenheit zu beteiligen.  
Die Verwaltung hat den Bundes- und den Landes-Verkehrsminister, die Mitglieder des Bun-
des- und Landtags aus Köln sowie die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG, den Deutschen Städte-
tag und den Städtetag NRW über die Resolution des Rates informiert und um Unterstützung 
gebeten. 
 
Die bislang vorliegenden Antworten des Landes-Verkehrsministers und der politischen Vertre-
ter*innen in Bund und Land zeigen, dass der Appell des Rates der Stadt Köln zur Klärung der 
nachhaltigen Finanzierung des Deutschland-Tickets positiv aufgenommen worden ist und un-
terstützt wird. Insbesondere der Wunsch nach Planungssicherheit der Kommunen und kom-
munalen Verkehrsunternehmen in Bezug auf eine auskömmliche Finanzierung wurde nach-
vollzogen.  
 
Der Verkehrsminister des Landes NRW weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im 
Rahmen des Regionalisierungsgesetzes hierzu festgelegt wurde, dass die Einführung des 
Deutschlandtickets für die Jahre 2023 und 2024 zunächst evaluiert und auf Grundlage der 
verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen ein erneutes Gesetzgebungsverfahren angesto-
ßen werden soll. Ziel soll es sein, eine Regelung zum Nachteilsausgleich zu finden, die die 
weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft sichert.  
 
Eine Einbeziehung der Kommunen und ihrer Unternehmen ist bereits über das Format des 
Koordinierungsrates erfolgt, der für die Begleitung der Umsetzung des Deutschlandtickets ein-
gerichtet worden ist. Neben den kommunalen Spitzenverbänden sind hier die Branchenver-
bände vertreten (u.a. VDV). 
Am 20.03.2023 wurde in diesem Kreis ein Beschluss für ein bundesweites Clearingverfahren 
zur Zuschneidung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket gefasst. Teil des Beschlusses 
war auch die Klärung wesentlicher Zuständigkeiten zur Durchführung der Einnahmenauftei-
lung. Der Prozess zur Aufteilung der Ticketeinnahmen auf nordrhein-westfälischer Ebene zwi-
schen den Tariforganisationen befindet sich derzeit noch in der Abstimmung.

2 
 
 
Die bisherigen Rückmeldungen bestätigen den gemeinsamen Konsens aller Beteiligten, dass 
neben der Bereitstellung eines attraktiven Tarifangebotes auch der Ausbau des bestehenden 
ÖPNV-Angebotes entscheidend sein wird für ein Gelingen der angestrebten Verkehrswende.  
Dies bedarf einer gemeinsamen Anstrengung aller staatlichen Ebenen. 
 
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2153/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.07.2023
Erstellt
05.07.2023 12:43