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Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Finanzierung Deutschlandticket

Mitteilung Ausschuss 2153/2023 vom 21.07.2023

Stand: Am 04.09.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 21.07.2023 2153/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 22.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Finanzierung Deutschlandticket hier: Rückmeldungen zum Ratsbeschluss vom 23.03.2023 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 unter anderem die Landes- und Bundesregierung aufgefordert, die kommunalen Belastungen, die in Folge der Einführung des Deutschland-Tickets entstehen, durch eine auskömmliche Finanzierung des kommunalen ÖPNV-Angebotes auszugleichen und die dauerhafte Finanzierung dieses Formats auch über 2025 hinaus sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln die Landes- und die Bundesregierung auch aufgefordert, die Kommunen bzw. kommunalen Verkehrsun- ternehmen an den weiteren Verhandlungen entsprechend ihrer Betroffenheit zu beteiligen. Die Verwaltung hat den Bundes- und den Landes-Verkehrsminister, die Mitglieder des Bun- des- und Landtags aus Köln sowie die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG, den Deutschen Städte- tag und den Städtetag NRW über die Resolution des Rates informiert und um Unterstützung gebeten. Die bislang vorliegenden Antworten des Landes-Verkehrsministers und der politischen Vertre- ter*innen in Bund und Land zeigen, dass der Appell des Rates der Stadt Köln zur Klärung der nachhaltigen Finanzierung des Deutschland-Tickets positiv aufgenommen worden ist und un- terstützt wird. Insbesondere der Wunsch nach Planungssicherheit der Kommunen und kom- munalen Verkehrsunternehmen in Bezug auf eine auskömmliche Finanzierung wurde nach- vollzogen. Der Verkehrsminister des Landes NRW weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes hierzu festgelegt wurde, dass die Einführung des Deutschlandtickets für die Jahre 2023 und 2024 zunächst evaluiert und auf Grundlage der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen ein erneutes Gesetzgebungsverfahren angesto- ßen werden soll. Ziel soll es sein, eine Regelung zum Nachteilsausgleich zu finden, die die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft sichert. Eine Einbeziehung der Kommunen und ihrer Unternehmen ist bereits über das Format des Koordinierungsrates erfolgt, der für die Begleitung der Umsetzung des Deutschlandtickets ein- gerichtet worden ist. Neben den kommunalen Spitzenverbänden sind hier die Branchenver- bände vertreten (u.a. VDV). Am 20.03.2023 wurde in diesem Kreis ein Beschluss für ein bundesweites Clearingverfahren zur Zuschneidung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket gefasst. Teil des Beschlusses war auch die Klärung wesentlicher Zuständigkeiten zur Durchführung der Einnahmenauftei- lung. Der Prozess zur Aufteilung der Ticketeinnahmen auf nordrhein-westfälischer Ebene zwi- schen den Tariforganisationen befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. 2 Die bisherigen Rückmeldungen bestätigen den gemeinsamen Konsens aller Beteiligten, dass neben der Bereitstellung eines attraktiven Tarifangebotes auch der Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes entscheidend sein wird für ein Gelingen der angestrebten Verkehrswende. Dies bedarf einer gemeinsamen Anstrengung aller staatlichen Ebenen. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 22.08.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 04.09.2023 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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