2019/0179
Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Wahl von Beauftragten durch den Naturschutzbeirat nach § 22 Abs. 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
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2019/0179
2849 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0179
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 554010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5540-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren
Naturschutzbehörde
hier: Wahl von Beauftragten durch den Naturschutzbeirat nach § 22 Abs. 4
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
Vorlage vom: 29.05.2019
Beschlussvorschlag :
Die Wahl von Herrn Dr. Karsten Mody, Rathenaustraße 14, 55218 Ingelheim und Herrn Dr.
Florian Schneider, Niederstraße 23, 64285 Darmstadt zu Beauftragten für den Naturschutzbeirat
gemäß § 22 Abs. 4 (HAGBNatSchG) wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.05.2019:
In seiner Sitzung am 4. April 2019 hat der Naturschutzbeirat bei der unteren
Naturschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 22 Abs. 4 HAG BNatSchG
folgende Personen als Beauftragte in den Naturschutzbeirat gewählt:
Herr Dr. Karsten Mody ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet Artenvielfalt und der
Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Tieren tätig. Seit 2015 arbeitet er mit der Stadt
Riedstadt zusammen, um Auswirkungen von innerstädtischem Grünflächenmanagement auf
die Artenvielfalt von Insekten und anderer wirbelloser Organismen zu untersuchen.
Herr Dr. Florian Schneider hat in Darmstadt Ökologie und Umweltwissenschaften studiert und
seine Promotion zum Thema Ökosystemtheorie und komplexe Nahrungsnetze abgeschlossen.
Er war wissenschaftlicher Sekretär der Senatskommission für Biodiversitätsforschung der
Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG). Seit 2018 ist er freiberuflicher Wissenschaftler.
Gemäß § 22 Abs. 4 HAGBNatSchG kann der Naturschutzbeirat bis zu drei Beauftragte wählen.
Wählt der Naturschutzbeirat Beauftragte, die nicht Mitglieder des Naturschutzbeirates sind, so
werden diese mit Annahme der Wahl zu Mitgliedern.
Da sowohl Herr Dr. Mody als auch Herr Dr. Schneider nicht Mitglieder des Naturschutzbeirates
waren, wurden diese durch die Wahl nun zu Mitgliedern.
Darmstadt, den 29.05.2019
UNB.64.11.009 Ju
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 2
330 Zeichen
Punkt 5: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Wahl von Beauftragten durch den Naturschutzbeirat nach § 22 Abs. 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) (V-Nr. 2019/0179) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 1
2913 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0179
Magistratsbeschluss-Nr.
251
Internetfähig
Produkt-Nr.: 554010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5540-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren
Naturschutzbehörde
hier: Wahl von Beauftragten durch den Naturschutzbeirat nach § 22 Abs. 4
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
Vorlage vom: 29.05.2019
Beschlussvorschlag:
Die Wahl von Herrn Dr. Karsten Mody, Rathenaustraße 14, 55218 Ingelheim und Herrn Dr.
Florian Schneider, Niederstraße 23, 64285 Darmstadt zu Beauftragten für den Naturschutzbeirat
gemäß § 22 Abs. 4 (HAGBNatSchG) wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.05.2019:
In seiner Sitzung am 4. April 2019 hat der Naturschutzbeirat bei der unteren
Naturschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 22 Abs. 4 HAGBNatSchG
folgende Personen als Beauftragte in den Naturschutzbeirat gewählt:
Herr Dr. Karsten Mody ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet Artenvielfalt und der
Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Tieren tätig. Seit 2015 arbeitet er mit der Stadt
Riedstadt zusammen, um Auswirkungen von innerstädtischem Grünflächenmanagement auf
die Artenvielfalt von Insekten und anderer wirbelloser Organismen zu untersuchen.
Herr Dr. Florian Schneider hat in Darmstadt Ökologie und Umweltwissenschaften studiert und
seine Promotion zum Thema Ökosystemtheorie und komplexe Nahrungsnetze abgeschlossen.
Er war wissenschaftlicher Sekretär der Senatskommission für Biodiversitätsforschung der
Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG). Seit 2018 ist er freiberuflicher Wissenschaftler.
Gemäß § 22 Abs. 4 HAGBNatSchG kann der Naturschutzbeirat bis zu drei Beauftragte wählen.
Wählt der Naturschutzbeirat Beauftragte, die nicht Mitglieder des Naturschutzbeirates sind, so
werden diese mit Annahme der Wahl zu Mitgliedern.
Da sowohl Herr Dr. Mody als auch Herr Dr. Schneider nicht Mitglieder des Naturschutzbeirates
waren, wurden diese durch die Wahl nun zu Mitgliedern.
Darmstadt, den 29.05.2019
UNB.64.11.009 Ju
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 3
331 Zeichen
Punkt 32: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Wahl von Beauftragten durch den Naturschutzbeirat nach § 22 Abs. 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0179) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 4
349 Zeichen
Punkt 42: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Wahl von Beauftragten durch den Naturschutzbeirat nach § 22 Abs. 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0179) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Niederstraße 23
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0179
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00