1258/2020
Baumfällungen im Kölner Grüngürtel - Eingabe nach § 24 GO
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1258/2020 Freigabedatum 07.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baumfällungen im Kölner Grüngürtel - Eingabe nach § 24 GO Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe. Die in Frage gestellten Vorgehensweisen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen bei Baumfällungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind nicht zu beanstanden. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 23.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin bezweifelt das fachliche und rechtmäßige Vorgehen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen vor der Entscheidung, ob Bäume erhalten werden können oder gefällt werden müs- sen. Insbesondere stellt sie in Frage, dass die gefällten Buchen tatsächlich von der Buchenkomplex- krankheit befallen und nicht mehr zu erhalten waren. Sie fordert den Schutz alter Buchen, die genau- ere Überprüfung jedes einzelnen Baumes sowie Gutachten und differenziertere Baumzustandsbeur- teilungen mit zeitlichen Lebensprognosen zum längst möglichen Erhalt. Bäume sollen zunächst dort zurück geschnitten, wo sie krank sind. Des Weiteren wird ein stärkerer Einsatz von Rückepferden gefordert, sowie der Verbleib von Baum- stämmen im Wald, nicht nur Reisig, als Totholz. Sie wünscht kreative, lebenserhaltende Lösungen und einen achtsameren Umgang mit Buchen und besonders den alten Bäumen und den grünen Oa- sen in Köln und Umgebung. Zunächst ist hierzu festzustellen, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Ver- gangenheit zu diesem Thema „Buchenkomplexkarnkheit“ mehrfach in der Kölner Presse und auch der WDR Lokalzeit Aufklärung betrieben hat, um die Bürger darüber zu informieren. Erstmals fand zu dem Thema Buchenkomplexkrankheit ein Pressetermin vor Ort am 26.03.2019 statt (siehe z.B. https://www.rundschau-online.de/region/koeln/nach-heissem-sommer-die-buche-in-koeln-siecht- dahin---viele-faellungen-noetig-32281854 ). Am 17.07.2019 wurde die Buchenproblematik im Stadt- wald Lindenthal im Fernsehen, WDR 2, in der Aktuellen Stunde mit einem Beitrag gesendet; fachlich begleitet vom zuständigen Revierförster Herrn Hundt. Am 24.07.2019 war Herr Hundt zur Buchenkomplexkrankheitsthematik im Radio, WDR 2 zu hören. Am 04.08.2019 hat der Kölner Stadtanzeiger darüber berichte t: https://www.ksta.de/koeln/-baeume-hat-es- dramatisch-erwischt--im-koelner-stadtwald-sterben-die-buchen-32951968 Selbstverständlich liegen auch der Kölner Stadtverwaltung die Kölner Stadtbäume am Herzen. Die für die Baumpflege verantwortlichen Mitarbeiter des zuständigen Fachamtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind hochqualifiziert und werden regelmäßig fortgebildet. Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich nicht um Forstflächen, sondern um forstähnliche Parkflächen. Damit einhergehend sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit um ein Vielfaches restriktiver zu handhaben als es nach dem Landesforstgesetz vorgesehen ist. So sind auch Trampelpfade verkehrssicherheitstechnisch zu bearbeiten. Das heißt, Bäume, die ansonsten nicht im Fallbereich der offiziellen Wege liegen und als waldtypische Gefahr eigentlich bestehen bleiben könnten, sind in Parkanlagen zu bearbeiten, um Gefahren für die Nutzer zu beheben; von der Kronenpflege bis letztendlich hin zur Fällung. Fällungen aus wirtschaftlichen Gründen werden in den städtischen Grünanlagen und Forstbereichen nicht vorgenommen. Unabhängig davon würden die beim Holz-Verkauf zu erzielenden Preise nicht annähernd die Kosten einer Baumfällung decken, da sowohl der europäische als auch der internationale Holzmarkt derzeit total übersättigt sind. 3 Wie schon erwähnt, ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verpflichtet, die Vekehrssicherheit aller nutzbaren Wege herzustellen. Das heißt, jegliche Gefahr durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume auf Passanten ist zu vermeiden. Dementsprechend sind alle Bäume an öffentlichen Wegen regelmäßig zu kontrollieren und bei einem festgestellten Handlungsbedarf kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die Stadt Köln ist nach den Vorgaben der FLL Baumkontrollrichtlinie (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) als Grundstückseigentümerin zur Baumkontrolle gezwun- gen, da sie haftbar ist für Schäden an Personen oder Sachen. Jeder bearbeitete oder gefällte Baum wurde vorab durch einen fachlich regelmäßig geschulten Baumkontrolleur begutachtet, denn ansonsten würde keine Vor-Ort-Bearbeitung erfolgen. Die vor Ort tätigen Firmen handeln im Auftrag und nach Vorgaben des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. In besonderen Einzelfällen werden auch externe Gutachter beauftragt, um den Zustand von Bäumen zu überprüfen. Diese Gutachten werden unter anderem in Auftrag gegeben, wenn – wie in diesem Fall – ein neuartiges Krankheitsbild am Baumbestand auftritt. Die Rotbuchenbestände leiden vieler- orts an einem Krankheitskomplex zu dessen Symptomen absterbende Äste und Kronenpartien gehö- ren. Initiiert durch anhaltenden Trockenstress treten pilzlich bedingte großflächige Rindennekrosen auf (unter anderem ausgelöst durch Pilze der Gattungen Nectria und Neonectria). Ebenso steigt die Anfälligkeit der Bäume für Insektenbefall, insbesondere durch Buchenprachtkäfer und den bunten Buchenborkenkäfer. Zudem erfolgt eine rasch voranschreitende Moderfäule durch Pilze wie die Pfen- nigkohlenkruste, wodurch plötzlich ausbrechende Kronenteile auch zu einer Gefährdung der Ver- kehrssicherheit führen. Die Buchenkomplexkrankheit ist im letzten Jahr insbesondere in den waldarti- gen Beständen des Stadtwaldes und des Äußeren Grüngürtels aufgetreten. In der Folge waren und sind zum Teil großflächige Fällungen erforderlich. Bei den angesprochenen Kratzproben wird am stehenden Baum kleinflächig mit einem Reißhaken oder Messer die Rinde aufgekratzt. Nur wenn das Kambium unter der Rinde noch grün ist, lebt der Baum an der Stelle noch. Ist es braun, ist der Baum dort irreversibel abgestorben. Der Zustand des Holzkörpers ist in diesem Zusammenhang kein Symptom für die Vitalität des Baumes . Der Einsatz der Rückepferde erfolgt immer in Kombination mit dem Einsatz von Maschinen. Die Pferde liefern die Stammabschnitte vom Ort ihrer Fällung an die Schneisen, von dort werden sie mit einem Tragschlepper zu einem LKW-befahrbaren Weg transportiert und dort aufgestapelt. Durch diesen kombinierten Einsatz wird die maschinelle Befahrung auf festgelegte und markierte Fahrspuren beschränkt. Zwischen den Fahrspuren bleibt der Waldboden unbefahren und wird nicht verdichtet, so dass sich auch Naturverjügung einfinden kann. Wenn allerdings, wie bei den meisten Verkehrssicherungsarbeiten, nur Bäume entlang von Wegen und vorhandenen Fahrspuren gefällt werden, die mit dem Kran erreicht und geladen werden können, entfallen die Vorlieferarbeiten und ein Pferdeeinsatz ist nicht sinnvoll. Der Grundsatz, dass die Maschinen nur auf den Wegen und markierten Fahrspuren fahren dürfen, gilt selbstverständlich und die Einhaltung wird überprüft. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen strebt in den Gehölzflächen eine Naturverjüngung an, das heißt, es werden keine neuen Bäume gepflanzt, sondern der Baumbestand soll sich auf natürliche Weise durch selbstaufkeimende Bäume wieder entwickeln. Auch ist es fachlich sinnvoller, Bäume in waldähnlichen Baumbeständen überwiegend sich selbst zu überlassen, und nur in begründeten Ausnahmefällen dort etwas intensiver tätig zu werden, denn jeder Eingriff führt unvermeidlich zu Schäden am dortigen Baumnachwuchs. Damit wird auch den Wünschen der Petentin entsprochen.
Eingabe Baumfällungen Decksteiner Weiher
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An den Ausschuss für Anregung und Beschwerden nach Paragraf 24 GO NRW mit dem Betreff: Baumfällung von mindestens 220 Buchen im Kölner Grüngürtel, die um die hundert Jahre alt sind. Sehr geehrter Herr Vorsitzender Thelen, was im Grüngürtel, am Decksteiner Weiher geschieht, ist unverständlich. Seit ca. Oktober 2019 wurden unter anderem in diesem Bereich ca. 200, größtenteils sehr alte Buchen gefällt. Buchen die bis zu hundert Jahre alt waren. Diese Buchen haben, bzw. hatten zum Teil eine vertrocknete Baumkrone, was jedoch nicht zwingend bedeutet, dass der Baum tot ist oder in einem Jahr auseinanderfällt. Zudem wurden auch Bäume gefällt, die zwar vertrocknete, aber auch grüne Bereiche in der Krone oder am Stamm hatten. Gerne wird die Buchenkomplexkrankheit als Grund der Abholzung genannt. Charakteristische Merkmale sind wohl unter anderem strichförmige Rindennarben, die Rinde stirbt ab und löst sich irgendwann ab, das Holz fault, Pilzfruchtkörper und Insektenbefall. Diese Symptome waren offensichtlich an den meisten Bäumen nicht zu sehen. Von sich ablösender Rinde oder Fäulnis ist hier nichts zu sehen. Andererseits stehen im Wald viele kranke Bäume, deren Rinde abblättert, die vertrocknet sind und dennoch stehen (was gut ist). Natürlich ist es wichtig, in einem durch Menschen stark genutzten Waldbereich, wie dem Grüngürtel auf die Verkehrssicherheit zu achten. Dies ist für jeden Waldbesucher verständlich. Verständlich ist jedoch nicht, aufgrund zweier trockener Sommer prophylaktisch Bäume zu fällen, die mitunter noch 5, 10 oder auch nur 2 Jahre stehen bleiben könnten. Jeder Baum, der stehen bleibt bietet Schutz für die anderen Bäume (Tiere und Insekten) und verhindert eine Überhitzung des Waldes. Auf der städtischen Internetseite schreiben sie, dass bei Durchforstung des Waldes, durch den besseren Lichteinfall, die verbleibenden Bäume besser wachsen können. Natürlich wachsen die kleinen Bäume dann schneller, aber wir brauchen doch die alten Bäume für die Biodiversität, für die Wasserspeicherung und damit den Klimaschutz. Je dunkl er der Wald und je älter die Bäume, um so mehr kühlt und speichert er. Soll absichtlich eine Waldverjüngung herbeigeführt werden und deshalb müssen die alten Bäume sterben? Die letzten zwei Stürme Sabine und Viktoria haben gezeigt, dass so gut wie keine Buchen umkippten und nur wenige vertrocknete Buchen-Aste herunterfielen, sondern es waren viele andere Baumarten, auch junge Bäume, die umknickten und entwurzelt wurden. Trotzd em wurden danach weiter die riesigen Stämme der hundert Jahre alten Buchen abgesägt. Warum? Hat die Abholzung neben der Verkehrssicherheit wirtschaftliche Gründe? Und warum nimmt man nicht nur (kranke oder vertrocknete) Teile des Baumes weg? Die Bäume und der Wald sind doch auch Teil des Allgemeinwohls. An dem Waldhügel des Geisbockheims wurden Rückepferde eingesetzt – schön. An vielen Stellen aber, wurde mit schwerem Gerät mitten durch kleine Waldwege gefahren, was nicht nur den Boden verdichtet, sondern auch zahlreiche kleine und mittlere, nachwachsende Bäume umgeknickt hat. Und wie geht es gerade weiter? Sehr alte Buchen, werden weiterhin abgesägt, ca 20 Bäume und das Ende März zu Beginn und mitten in der Brut -und Vogelschutzzeit? Folgende Fotos sind aktuell von der letzten März Woche. Die Kratzproben zeigen kein vertrocknetes Innenleben, sondern weißes Baumfleisch. Es ist mir klar, dass ich kein Fachmann bin und den Zustand eines jeden Baumes beurteilen kann. Aber ich beobachte den Wald seit 20 Jahren und sehe, dass die Hälfte- wenn nicht mehr - dieser Buchen mindestens noch einige Jahre, wenn nicht viel, viel länger hätten stehen bleiben können und Buchen, die jetzt noch stehen, nicht (komplett) abgeholzt werden müssen. Anregung: Schutz alter Buchen. Genauere Überprüfung jedes einzelnen Baumes. Gutachten. Differenziertere Baumzustandsbeurteilungen mit zeitlichen Lebensprognosen zum längst möglichen Erhalt. Bäume zunächst dort zurückschneiden wo sie krank sind. Stärkerer Einsatz von Rückepferden. Verbleib von Baumstämmen im Wald, nicht nur Reisig, als Totholz. Ich wünsche mir kreative, lebenserhaltende Lösungen und e inen achtsameren Umgang mit Buchen und besonders den alten Bäumen und den grünen Oasen in Köln und Umgebung. Mit freundlichen Grüßen 7.April 2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Stadtwald
- Holzmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 1258/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.05.2020
- Erstellt
- 29.04.2020 07:36