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1258/2020

Baumfällungen im Kölner Grüngürtel - Eingabe nach § 24 GO

Beschlussvorlage Ausschuss 07.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 23.06.2020, TOP 1.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Eingabe Baumfällungen Decksteiner Weiher

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Beschlussvorlage Ausschuss

8020 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1258/2020 
Freigabedatum 
 07.05.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baumfällungen im Kölner Grüngürtel - Eingabe nach § 24 GO 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe. 
 
Die in Frage gestellten Vorgehensweisen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen bei 
Baumfällungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind nicht zu beanstanden. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 23.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin bezweifelt das fachliche und rechtmäßige Vorgehen des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen vor der Entscheidung, ob Bäume erhalten werden können oder gefällt werden müs-
sen. Insbesondere stellt sie in Frage, dass die gefällten Buchen tatsächlich von der Buchenkomplex-
krankheit befallen und nicht mehr zu erhalten waren. Sie fordert den Schutz alter Buchen, die genau-
ere Überprüfung jedes einzelnen Baumes sowie Gutachten und differenziertere Baumzustandsbeur-
teilungen mit zeitlichen Lebensprognosen zum längst möglichen Erhalt. Bäume sollen zunächst dort 
zurück geschnitten, wo sie krank sind. 
 
Des Weiteren wird ein stärkerer Einsatz von Rückepferden gefordert, sowie der Verbleib von Baum-
stämmen im Wald, nicht nur Reisig, als Totholz. Sie wünscht kreative, lebenserhaltende Lösungen 
und einen achtsameren Umgang mit Buchen und besonders den alten Bäumen und den grünen Oa-
sen in Köln und Umgebung. 
 
 
Zunächst ist hierzu festzustellen, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Ver-
gangenheit zu diesem Thema „Buchenkomplexkarnkheit“ mehrfach in der Kölner Presse und auch 
der WDR Lokalzeit Aufklärung betrieben hat, um die Bürger darüber zu informieren. Erstmals fand zu 
dem Thema Buchenkomplexkrankheit ein Pressetermin vor Ort am 26.03.2019 statt (siehe z.B. 
https://www.rundschau-online.de/region/koeln/nach-heissem-sommer-die-buche-in-koeln-siecht-
dahin---viele-faellungen-noetig-32281854 ). Am 17.07.2019 wurde die Buchenproblematik im Stadt-
wald Lindenthal im Fernsehen, WDR 2, in der Aktuellen Stunde mit einem Beitrag gesendet; fachlich 
begleitet vom zuständigen Revierförster Herrn Hundt. 
Am 24.07.2019 war Herr Hundt zur Buchenkomplexkrankheitsthematik im Radio, WDR 2 zu hören. Am 
04.08.2019 hat der Kölner Stadtanzeiger darüber berichte t: https://www.ksta.de/koeln/-baeume-hat-es-
dramatisch-erwischt--im-koelner-stadtwald-sterben-die-buchen-32951968 
 
Selbstverständlich liegen auch der Kölner Stadtverwaltung die Kölner Stadtbäume am Herzen. Die für 
die Baumpflege verantwortlichen Mitarbeiter des zuständigen Fachamtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen sind hochqualifiziert und werden regelmäßig fortgebildet. 
 
Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich nicht um Forstflächen, sondern um forstähnliche 
Parkflächen. Damit einhergehend sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit um ein 
Vielfaches restriktiver zu handhaben als es nach dem Landesforstgesetz vorgesehen ist. So sind 
auch Trampelpfade verkehrssicherheitstechnisch zu bearbeiten. Das heißt, Bäume, die ansonsten 
nicht im Fallbereich der offiziellen Wege liegen und als waldtypische Gefahr eigentlich bestehen 
bleiben könnten, sind in Parkanlagen zu bearbeiten, um Gefahren für die Nutzer zu beheben; von der 
Kronenpflege bis letztendlich hin zur Fällung. 
 
Fällungen aus wirtschaftlichen Gründen werden in den städtischen Grünanlagen und Forstbereichen 
nicht vorgenommen. Unabhängig davon würden die beim Holz-Verkauf zu erzielenden Preise nicht 
annähernd die Kosten einer Baumfällung decken, da sowohl der europäische als auch der 
internationale Holzmarkt derzeit total übersättigt sind.

3 
 
Wie schon erwähnt, ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verpflichtet, die 
Vekehrssicherheit aller nutzbaren Wege herzustellen. Das heißt, jegliche Gefahr durch herabfallende 
Äste oder umstürzende Bäume auf Passanten ist zu vermeiden. Dementsprechend sind alle Bäume 
an öffentlichen Wegen regelmäßig zu kontrollieren und bei einem festgestellten Handlungsbedarf 
kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. 
 
Die Stadt Köln ist nach den Vorgaben der FLL Baumkontrollrichtlinie (Forschungsgesellschaft 
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) als Grundstückseigentümerin zur Baumkontrolle gezwun-
gen, da sie haftbar ist für Schäden an Personen oder Sachen. Jeder bearbeitete oder gefällte Baum 
wurde vorab durch einen fachlich regelmäßig geschulten Baumkontrolleur begutachtet, denn 
ansonsten würde keine Vor-Ort-Bearbeitung erfolgen. Die vor Ort tätigen Firmen handeln im Auftrag 
und nach Vorgaben des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 
 
In besonderen Einzelfällen werden auch externe Gutachter beauftragt, um den Zustand von Bäumen 
zu überprüfen. Diese Gutachten werden unter anderem in Auftrag gegeben, wenn – wie in diesem 
Fall – ein neuartiges Krankheitsbild am Baumbestand auftritt. Die Rotbuchenbestände leiden vieler-
orts an einem Krankheitskomplex zu dessen Symptomen absterbende Äste und Kronenpartien gehö-
ren. Initiiert durch anhaltenden Trockenstress treten pilzlich bedingte großflächige Rindennekrosen 
auf (unter anderem ausgelöst durch Pilze der Gattungen Nectria und Neonectria). Ebenso steigt die 
Anfälligkeit der Bäume für Insektenbefall, insbesondere durch Buchenprachtkäfer und den bunten 
Buchenborkenkäfer. Zudem erfolgt eine rasch voranschreitende Moderfäule durch Pilze wie die Pfen-
nigkohlenkruste, wodurch plötzlich ausbrechende Kronenteile auch zu einer Gefährdung der Ver-
kehrssicherheit führen. Die Buchenkomplexkrankheit ist im letzten Jahr insbesondere in den waldarti-
gen Beständen des Stadtwaldes und des Äußeren Grüngürtels aufgetreten. In der Folge waren und 
sind zum Teil großflächige Fällungen erforderlich. 
 
Bei den angesprochenen Kratzproben wird am stehenden Baum kleinflächig mit einem Reißhaken 
oder Messer die Rinde aufgekratzt. Nur wenn das Kambium unter der Rinde noch grün ist, lebt der 
Baum an der Stelle noch. Ist es braun, ist der Baum dort irreversibel abgestorben. Der Zustand des 
Holzkörpers ist in diesem Zusammenhang kein Symptom für die Vitalität des Baumes . 
 
 
Der Einsatz der Rückepferde erfolgt immer in Kombination mit dem Einsatz von Maschinen. Die 
Pferde liefern die Stammabschnitte vom Ort ihrer Fällung an die Schneisen, von dort werden sie mit 
einem Tragschlepper zu einem LKW-befahrbaren Weg transportiert und dort aufgestapelt. Durch 
diesen kombinierten Einsatz wird die maschinelle Befahrung auf festgelegte und markierte 
Fahrspuren beschränkt. Zwischen den Fahrspuren bleibt der Waldboden unbefahren und wird nicht 
verdichtet, so dass sich auch Naturverjügung einfinden kann. Wenn allerdings, wie bei den meisten 
Verkehrssicherungsarbeiten, nur Bäume entlang von Wegen und vorhandenen Fahrspuren gefällt 
werden, die mit dem Kran erreicht und geladen werden können, entfallen die Vorlieferarbeiten und ein 
Pferdeeinsatz ist nicht sinnvoll. Der Grundsatz, dass die Maschinen nur auf den Wegen und 
markierten Fahrspuren fahren dürfen, gilt selbstverständlich und die Einhaltung wird überprüft. 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen strebt in den Gehölzflächen eine Naturverjüngung 
an, das heißt, es werden keine neuen Bäume gepflanzt, sondern der Baumbestand soll sich auf 
natürliche Weise durch selbstaufkeimende Bäume wieder entwickeln. Auch ist es fachlich sinnvoller, 
Bäume in waldähnlichen Baumbeständen überwiegend sich selbst zu überlassen, und nur in 
begründeten Ausnahmefällen dort etwas intensiver tätig zu werden, denn jeder Eingriff führt 
unvermeidlich zu Schäden am dortigen Baumnachwuchs. Damit wird auch den Wünschen der 
Petentin entsprochen.

Eingabe Baumfällungen Decksteiner Weiher

4368 Zeichen

An	den	Ausschuss	für	Anregung	und	Beschwerden	nach	Paragraf	24	GO	NRW	mit	dem	Betreff:			Baumfällung	von	mindestens	220	Buchen	im	Kölner	Grüngürtel,	die	um	die	hundert	Jahre	alt	sind.		Sehr	geehrter	Herr	Vorsitzender	Thelen,		was	im	Grüngürtel,	am	Decksteiner	Weiher	geschieht,	ist	unverständlich.		Seit	ca.	Oktober	2019	wurden	unter	anderem	in	diesem	Bereich	ca.	200,	größtenteils	sehr	alte	Buchen	gefällt.	Buchen	die	bis	zu	hundert	Jahre	alt	waren.	Diese	Buchen	haben,	bzw.	hatten	zum	Teil	eine	vertrocknete	Baumkrone,	was	jedoch	nicht	zwingend	bedeutet,	dass	der	Baum	tot	ist	oder	in	einem	Jahr	auseinanderfällt.	Zudem	wurden	auch	Bäume	gefällt,	die	zwar	vertrocknete,	aber	auch	grüne	Bereiche	in	der	Krone	oder	am	Stamm	hatten.	Gerne	wird	die	Buchenkomplexkrankheit	als	Grund	der	Abholzung	genannt.	Charakteristische	Merkmale	sind	wohl	unter	anderem	strichförmige	Rindennarben,	die	Rinde	stirbt	ab	und	löst	sich	irgendwann	ab,	das	Holz	fault,	Pilzfruchtkörper	und	Insektenbefall.	Diese	Symptome	waren	offensichtlich	an	den	meisten	Bäumen	nicht	zu	sehen.	
 Von	sich	ablösender	Rinde	oder	Fäulnis	ist	hier	nichts	zu	sehen.

Andererseits	stehen	im	Wald	viele	kranke	Bäume,	deren	Rinde	abblättert,	die	
vertrocknet	sind	und	dennoch	stehen	(was	gut	ist).	
Natürlich	ist	es	wichtig,	in	einem	durch	Menschen	stark	genutzten	
Waldbereich,	wie	dem	Grüngürtel	auf	die	Verkehrssicherheit	zu	achten.	Dies	ist	
für	jeden	Waldbesucher	verständlich.		Verständlich	ist	jedoch	nicht,	aufgrund	
zweier	trockener	Sommer	prophylaktisch	Bäume	zu	fällen,	die	mitunter	noch	5,	
10	oder	auch	nur	2	Jahre	stehen	bleiben	könnten.	Jeder	Baum,	der	stehen	
bleibt	bietet	Schutz	für	die	anderen	Bäume	(Tiere	und	Insekten)	und	verhindert	
eine	Überhitzung	des	Waldes.	Auf	der	städtischen	Internetseite	schreiben	sie,	
dass	bei	Durchforstung	des	Waldes,	durch	den	besseren	Lichteinfall,	die	
verbleibenden	Bäume	besser	wachsen	können.	Natürlich	wachsen	die	kleinen	
Bäume	dann	schneller,	aber	wir	brauchen	doch	die	alten	Bäume	für	die	
Biodiversität,	für	die	Wasserspeicherung	und	damit	den	Klimaschutz.	Je	dunkl er	
der	Wald	und	je	älter	die	Bäume,	um	so	mehr	kühlt	und	speichert	er.		
Soll	absichtlich	eine	Waldverjüngung	herbeigeführt	werden	und	deshalb	
müssen	die	alten	Bäume	sterben?	
Die	letzten	zwei	Stürme	Sabine	und	Viktoria	haben	gezeigt,	dass	so	gut	wie	
keine	Buchen	umkippten	und	nur	wenige	vertrocknete	Buchen-Aste	
herunterfielen,	sondern	es	waren	viele	andere 	Baumarten,	auch	junge	Bäume,	
die	umknickten	und	entwurzelt	wurden.	Trotzd em	wurden	danach	weiter	die	
riesigen	Stämme	der	hundert	Jahre	alten	Buchen	abgesägt.		
Warum?	
Hat	die	Abholzung	neben	der	Verkehrssicherheit	wirtschaftliche	Gründe? 	
Und	warum	nimmt	man	nicht	nur	(kranke	oder	vertrocknete) 	Teile	des	Baumes	
weg?	
Die	Bäume	und	der	Wald	sind	doch	auch	Teil	des	Allgemeinwohls.	
An	dem	Waldhügel	des	Geisbockheims	wurden	Rückepferde	eingesetzt	–	
schön.	An	vielen	Stellen	aber,	wurde	mit	schwerem	Gerät	mitten	durch	kleine	
Waldwege	gefahren,	was	nicht	nur	den	Boden	verdichtet,	sondern	auch	
zahlreiche	kleine	und	mittlere,	nachwachsende	Bäume	umgeknickt	hat.	
Und	wie	geht	es	gerade	weiter?	
Sehr	alte	Buchen,	werden	weiterhin	abgesägt,	ca	20	Bäume	und	das	Ende	März	
zu	Beginn	und	mitten	in	der	Brut	-und	Vogelschutzzeit?	Folgende	Fotos	sind	
aktuell	von	der	letzten	März	Woche.	
Die	Kratzproben	zeigen	kein	vertrocknetes	Innenleben,	sondern	weißes	
Baumfleisch.

Es	ist	mir	klar,	dass	ich	kein	Fachmann	bin	und	den	Zustand	 eines	jeden	Baumes	
beurteilen	kann.	Aber	ich	beobachte	den	Wald	seit	20	Jahren	und	sehe,	dass	
die	Hälfte-	wenn	nicht	mehr	-	dieser	Buchen	mindestens	noch	einige	Jahre,	
wenn	nicht	viel,	viel	länger	hätten	stehen	bleiben	können	und	Buchen,	die	jetzt	
noch	stehen,	nicht	(komplett)	abgeholzt	werden	müssen.

Anregung:	
Schutz	alter	Buchen.		
Genauere	Überprüfung	jedes	einzelnen	Baumes.	Gutachten.	
Differenziertere	Baumzustandsbeurteilungen	mit	zeitlichen	Lebensprognosen	
zum	längst	möglichen	Erhalt.	
Bäume	zunächst	dort	zurückschneiden	wo	sie	krank	sind.	
Stärkerer	Einsatz	von	Rückepferden.	
Verbleib	von	Baumstämmen	im	Wald,	nicht	nur	Reisig,	als	Totholz. 	
Ich	wünsche	mir	kreative,	lebenserhaltende	Lösungen	und	e inen	achtsameren	
Umgang	mit	Buchen	und	besonders	den	alten	Bäumen	und	den	grünen	Oasen	
in	Köln	und	Umgebung.	
Mit	freundlichen	
Grüßen								 7.April	2020

Beratungsverlauf (1)

23.06.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stadtwald
  • Holzmarkt

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Details

Aktenzeichen
1258/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.05.2020
Erstellt
29.04.2020 07:36