V/0108/2025
Bebauungsplan Nr. 627 - Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0108-2025-Anlage-1-Abwaegung_Neu
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0108/2025 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 106 Bebauungsplan Nr.: 627: Berg Fidel – östl. Hohe Geest / westl. der Bahnstrecke Hamm-Emden / nördl. der Bebauung im Dahl / südl. der Bebauung Gorenkamp Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 1 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Bürgeranhörung am 28.09.2023 von ca. 18 – 20 Uhr in der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums mit ca. 40 Interessierten statt. Während des Termins wurde die städtebauliche Konzeption vorgestellt. Ergänzend dazu wurden die Planunterlagen in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie in Münsters Stadtnetz unter www.stadt- muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 28.09. – 30.10.2023 bereitgestellt. Die vorgebrachten Fragen und Anregungen sind im Folgenden, geordnet nach Themen, zusammengefasst. Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.1 Themenbezug Standortwahl 1.1.1 Es wird angeregt, den Neubau der Feuer- und Rettungswache auf das westliche Teilstück des Geltungsbereichs, in direkter Lage zur Westfalenstraße, zu platzieren. Bei dem Standort handelt es sich um den bis 2021 ver- folgten Standort, von dem man aufgrund von Altlasten- vorkommen und damit verbundenen Standsicherheits- problemen Abstand nehmen musste. Die Wahl des in der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellten Standortes stellt das Ergebnis eines politischen Beschlusses dar (vgl. V/0743/2021). Der Stellungnahme, den Neu- bau der Feuer- und Rettungs- wache direkt an der Westfalen- straße zu platzieren, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.1 1.1.2 Ein bislang gewerblich genutztes Grundstück nördlich des Vor- habenbereichs sei abgängig. Es wird angeregt, die Standort- analyse um dieses Grundstück zu erweitern und es somit als ernsthafte Standortalternative aufzunehmen. Mit der vorgestellten Standortwahl wird der politischen Entscheidung (vgl. V/0743/2021) entsprochen. Die the- matisierte Fläche ist etwa 4.500 m² zu klein, um die Be- lange der Feuerwehr zu berücksichtigen. Hinzukommt, dass für die Fläche Altlasten verzeichnet sind. Dabei handeln es sich u.a. um dieselben Altlasten, die zu einer erneuten Standortentscheidung geführt haben. Der Stellungnahme, die Stand- ortanalyse um weitere Flächen zu erweitern, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.2 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.2 Themenbezug Verkehr und Erschließung 1.2.1 Es wird sich über das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge, insbe- sondere mit dem Ziel Berg Fidel (Richtung Norden), erkundigt. Das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge, sowohl Richtung Norden als auch Richtung Süden, soll über die Straße Hohe Geest und im Anschluss auf die Straße Merkureck sowie Westfalenstraße erfolgen. Es ist geplant, dass die Ampelanlage Merkureck / Westfalenstraße von der Feu- erwehr beeinflusst werden kann, so dass zum einen ein sicheres und schnelles Ausrücken vollzogen und gleich- zeitig ein Einschalten des Martinshorns minimiert wer- den kann. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.2 Entlang der Straße Hohe Geest besteht ein öffentlich nutzbarer Fuß- und Radweg, der auch in der vorliegenden Planung erhal- ten bleibt. Es wird sich danach erkundigt, wie ein sicheres Aus- rücken der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in diesem Be- reich gegenüber den Fuß- und Radverkehr erfolgen kann. Es wird angeregt, zur Vermeidung von Durchfahrtsverkeh- ren, die Straße Hohe Geest als Sackgasse umzuplanen und lediglich Rettungskräften eine Zufahrt Richtung Norden mittels einer Schranke zu ermöglichen. Alternativ dazu soll die Straße Hohe Geest mindestens als Anlieger frei oder Tempo-30-Zone umgeplant werden. Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf- fentliche Verkehrsfläche fest. Eine Änderung der Straße Hohe Geest als Sackgasse oder Anlieger-Frei- oder Tempo-30-Zone sind nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Die Stellungnahme wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Sackgasse Mit der Einrichtung einer Sackgasse oder „Anlieger frei“ wird die Erreichbarkeit des Gebiets einschließlich der darin liegenden Gewerbe-flächen eingeschränkt. Das Gebiet ist darüber hinaus dann nur noch über eine Zu- fahrt erschlossen. In der Abwägung überwiegen die da- mit entstehenden Nachteile dem möglichen Nutzen ei- ner verkehrlichen Verlagerung. Tempo-30-Zone Der Stellungnahme, die Durch- fahrtsverkehre auf der Straße Hohe Geest einzuschränken, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist nur in sensiblen Bereichen möglich. Eine fachliche Prüfung für den Ab- schnitt auf Höhe des Spielplatzes erfolgt durch das zu- ständige Fachamt. Anlieger frei Die Anregung, das Verkehrsaufkommen auf den Anlie- gerverkehr („Anlieger frei“) zu beschränken, wird seitens der Verwaltung und der Polizei nicht befürwortet. Auf- grund der geringen Stärke des vorhandenen und zu er- wartenden Durchgangsverkehrs liegen die Vorausset- zungen zur Anordnung eines Verkehrsverbotes für Kraft- fahrzeuge mit Ausnahme des Anliegerverkehrs nicht vor. Eine Anordnung könnte nur erfolgen, wenn die zu erwartenden Verkehrsabläufe nicht funktional und ver- kehrssicher durchgeführt werden könnten. Zudem ist der Begriff Anlieger nach der Rechtsprechung sehr weit ge- fasst. Danach fällt - verein-facht gesagt – jeder unter den Anliegerbegriff, dessen Fahrtziel ein Grundstück mit Zugang in der gesperrten Straße oder in dem gesperr- ten Gebiet ist oder dessen Fahrt in Verbindung mit einer dort lebenden Person steht. Selbstverständlich sind auch die Anwohner Anlieger. Maßgebend ist die ge- wollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrund- stück. In der Praxis bedeutet das, dass ein Durchfahr- verbot für Nichtanlieger sehr schlecht überwacht werden kann, da diese erforderliche Beziehung sehr leicht her- gestellt ist oder auch konstruiert werden kann. Die Be- weisführung bei einem Verstoß gegen die Regelung ist schwierig und nur mit großem personellen Aufwand zu führen. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.2.3 Entlang der Straße Hohe Geest besteht ein öffentlich nutzbarer Fuß- und Radweg, der auch in der vorliegenden Planung erhal- ten bleibt. Es wird sich nach dem Umgang mit dem öffentlichen Fuß- und Rad-wegeverkehr erkundigt, sobald ein Ausrücken der Feuer- und Rettungsfahrzeuge startet und sich noch Fuß- und Radfahrende im Bereich der Feuer- und Rettungswache befin- den würden. Entlang der Straße Hohe Geest ist eine Unterteilung des Grundstückes der zukünftigen Feuer- und Rettungswa- che durch Grünflächen geplant, so dass Zufußgehenden und Radfahrenden damit die Möglichkeit gegeben wird, einen sicheren und eindeutig auffindbaren Haltepunkt aufzusuchen. Darüber hinaus bestätigt die Feuerwehr, dass es für den von Norden kommenden Fuß- und Rad- wegeverkehr eine gelb/rot-Schaltung geben wird, die über das Ausrücken der Rettungsfahrzeuge informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.4 Es werden zusätzliche Fuß- und Radwege angeregt. vgl. 1.2.3 Entlang der Straße Hohe Geest sind beidseitig Geh- wege vorhanden. Der Radfahrer wird in der Fahrbahn geführt; bei Möglichkeit darf dieser den Seitenstreifen nutzen. Nach dem Neubau der Feuerwache bleiben die Nebenanlagen erhalten. Bei zukünftigen Umbaumaß- nahmen in der Hohen Geest wird eine Optimierung der Nebenanlagen mitbetrachtet. Der Stellungnahme, zusätzliche Fuß- und Radwege vorzusehen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.4 1.2.5 Es wird sich nach dem Verlauf der Buslinie 1 erkundigt, da diese entlang der Straße Hohe Geest verläuft. Es ist kein Konflikt zwischen dem Neubau einer Feuer- und Rettungswache und dem Verlauf der Buslinie er- kennbar. Die Buslinie wird weiterhin auf ihrer gewohnten Route verkehren (vgl. Pkt. 5.4). Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.6 Es wird angeregt, die Ampelphase der Kreuzung Merkureck / Westfalenstraße für Geh- und Sehbehinderte Personen auszu- legen. Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf- fentliche Verkehrsfläche fest. Eine Änderung der Ampel- phase ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Grundsätz- lich soll der Anregung entsprochen werden, da die Fuß- gängerquerung an der Lichtsignalanlage Hohe Geest / Merkureck mit einer Blindensignalisierung ergänzt wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Die Fußgängergrünzeiten werden demensprechend an- gepasst. 1.3 Themenbezug Bebauung 1.3.1 Es wird angeregt, zusätzlich zu dem gezeigten städtebaulichen Entwurf, auch eine Schnittansicht von dem Hauptbaukörper und dem zukünftigen Gelände der Feuer- und Rettungswache zu veröffentlichen, da die Höhe der Gebäude ein relevantes Thema für die Anwohnenden darstellt. Die gewünschte Schnittansicht wurde mit dem Protokoll veröffentlicht und auf der Internetseite des Stadtpla- nungsamtes zur Verfügung gestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.3.2 Es wird angeregt die Gebäudehöhen der Baukörper in NHN-Hö- hen festzusetzen. Der Anregung wird im weiteren Bauleitplanverfahren entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.3.3 Es wird mündlich und zeichnerisch dargestellt, dass eine Vari- ante aus dem vorgelagerten Wettbewerbsverfahren aus Sicht der Öffentlichkeit die bevorzugte Variante sei. In dieser Variante würde der Hauptbaukörper der Feuer- und Rettungswache Ost- West ausgerichtet und im Süden des Grundstückes platziert werden (90°-Drehung). Dieses würde die Möglichkeit eröffnen, im nördlichen Teilbereich des Grundstückes die Versickerung vorzusehen, vgl.: Skizze. Eine Ost-West-Ausrichtung des Hauptbaukörpers würde dem Rettungs-einsatz entgegenstehen – einfahrende Fahrzeuge würden den ausrückenden Löschzügen in der gemeinsamen Zufahrt begegnen. Aus diesem Grund ist eine Ausrichtung des Hauptbaukörpers entlang der Straße Hohe Geest aus einsatztaktischen Gründen not- wendig. Der Stellungnahme, den Haupt- baukörper um 90° zu drehen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.5 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Dadurch würde eine Hitzebelastung der Anwohnenden der nördlichen Gebäude minimiert werden. 1.4 Themenbezug Geländemodellierung 1.4.1 Die Geländemodellierung wird kritisch hinterfragt. Im Bereich der Westfalenstraße und der Straße Hohe Geest sei das Ge- lände eben; in Richtung Osten (Bahn) würde das Gelände da- hingegen abfallen. Im Zuge der Realisierung würden Gelände- aufschüttungen stattfinden. Dadurch würden sich die festgesetz- ten Gebäudehöhen weiter erhöhen. Grundsätzlich ist eine Geländemodellierung aus Grün- den der Funktionalität der Feuerwache sowie zur Siche- rung einer natürlichen Entwässerung notwendig. Die an die öffentliche Kanalisation anzuschließenden Verkehrs- flächen der Feuer- und Rettungswache müssen an das Straßenniveau im Anschlussbereich angepasst werden, da sonst Rückstaugefahr besteht und sie nicht im freien Gefälle entwässert werden können. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.4.2 Es wird sich nach den Kosten der Geländeaufschüttung erkun- digt. Eine Kostenkalkulation zur Geländeaufschüttung wird im weiteren Verfahren vorgenommen und im Zuge der öf- fentlichen Baubeschlussvorlage veröffentlicht. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.5 Themenbezug Entwässerung Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.5.1 Die Platzierung der Entwässerungsmulde für die Feuer- und Rettungswache wird hinterfragt. Es wird angeregt diese Entwäs- serungsmulde direkt an die Straße Hohe Geest zu verlegen. Die Regenversickerung auf dem Grundstück der Feuer- und Rettungswache befindet sich im östlichen Teil und somit am natürlichen Geländetiefpunkt des Grundstü- ckes. Der Stellungnahme, die Ent- wässerungsmulde an die Straße Hohe Geest zu verle- gen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.6 1.5.2 Es wird sich nach der Dimensionierung des Regenrückhaltebe- ckens erkundigt. Bedingt durch die Anschlüsse an das Kanalnetz und die Gestaltung des Grabenprofils mit flachen Böschungsnei- gungen wird ein Rückhaltevolumen hergestellt, das die zufließenden Wassermengen bis hin zu einem extremen Starkregenereignis aufnehmen kann. Das angeschlos- sene Einzugsgebiet wird dadurch bei Starkregenereig- nissen deutlich entlastet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.5.3 Es wird sich nach den Fließrichtungen des anfallenden Regen- wassers informiert. Das Niederschlagswasser wird im Bereich des Plange- bietes hauptsächlich in Richtung Süden abgeleitet. Die Kanäle in der Straße Hohe Geest sind über die Straße Merkureck an die Kanalisation in der Westfalen-straße angeschlossen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6 Themenbezug Lärmimmissionen 1.6.1 Es wird befürchtet, dass Anwohnende regelmäßig aufgrund des Einsatzes des Martinshornes geweckt werden würden. Der Einsatz des Martinshorns ist zur Wahrnehmung von Sonder- und Wegerechten notwendig. Dabei dürfen und sollen die Feuerwehrrettungskräfte eigenständig ent- scheiden wann und mit welcher Dauer der Einsatz des Martinshornes notwendig ist. Durch die beabsichtigte Vorrangschaltung der Lichtsignalanlagen Westfalen- straße / Merkureck sowie Merkureck / Hohe Geest verla- Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag gert sich die Immissionsquelle in den öffentlichen Ver- kehrsraum und lässt sich nicht eindeutig zur Feuer- und Rettungswache zuordnen. vgl. Pkt. 4.5.1 1.6.2 Es wird sich nach der Höhe und Breite der Lärmschutzwall / - wand-Kombination erkundigt. Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung war ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand bei einer Gesamthöhe von 4 m geplant. Die Breite bemaß sich auf etwa 11,5 m. Im weiteren Planungsverlauf wurde stattdessen eine Lärmschutzwand mit derselben absoluten Höhe vorgesehen, die im südlichen Teil der Parzelle platziert werden soll. Dadurch kann die nördlich der Lärmschutzwand entstehende Grünfläche mehr nutzbaren Abstand zur Wohnbebauung schaffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6.3 Es wird angeregt, die Lärmschutzwand zu begrünen. Auf eine Begrünung der Lärmschutzwand wird zum ei- nen aufgrund des höheren Unterhaltungsaufwands und zum anderen aufgrund der nördlich implizierten Grünflä- che als Freiflächen-Abstandsfläche zur Wohn-bebauung verzichtet. Der Stellungnahme, die Lärm- schutzwand zu begrünen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.7 1.6.4 Es wird angeregt auch für diese Lärmschutzwall /-wand-Kombi- nation eine Höhenangabe über NHN zu geben. Eine NHN-Höhenfestsetzung für die aktive Schallschutz- maßnahme wurde erarbeitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.6.5 Es wird sich nach der Berechnung des Lärmgutachtens in zwei Varianten erkundigt. Damit wurde ein potenzieller erster Bauabschnitt des Hauptbaukörpers der Feuer- und Rettungswache vor dem zweiten Bauabschnitt, dem Bau des Logistiklagers, berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.7 Themenbezug Altlasten Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.7.1 Es wird sich nach den Schadstoffbelastungen im Bereich des Kinderspielplatzes erkundigt. Die Fläche ist nach Aktenlage untersucht worden. Es ist von keiner Schadstoffbelastung im Bereich des Kinder- spielplatzes auszugehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.8 Themenbezug Gutachten 1.8.1 Es wird gefragt, ob die erstellten Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnten. Erstellte Gutachten im Bauleitplanverfahren werden übli- cherweise im Rahmen der Veröffentlichung des Planent- wurfes (gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB) ebenfalls veröf- fentlicht. Eine davon losgelöste Veröffentlichung der Gutachten ist nicht üblich. Die o. g. Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte im Zeitraum vom 21.10.2024 bis ein- schließlich 21.11.2024. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9 Schriftliche Stellungnahmen 1.9.1 Privates Stellungnahme vom 28.09.2023 (Einreichen einer Skizze) Siehe 1.3.3 Siehe 1.3.3 Der Stellungnahme, den Haupt- baukörper um 90° zu drehen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.5 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.9.2 Privates Stellungnahme vom 29.09.2023 1.9.2a Es wird angeregt, zusätzlich zur südlichen Ampelanlage auch eine Absicherung ausrückender Fahrzeuge Richtung Norden vorzusehen. Dieses werde damit begründet, dass sich dort eine Verkehrsinsel und ein Kinderspielplatz befinde. Für ein Ausrü- cken der Feuerwehrfahrzeuge Richtung Norden solle der Über- gang bzw. Bereich vor dem Spielplatz auch für Kinder eindeutig erkennbar gesperrt sein. Eine Absicherung ausrückender Fahrzeuge ist nicht In- halt des Bebauungsplanes. vgl. Pkt. 1.2.3, 4.2.3 und 4.2.4 Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.2b Es wird angeregt, den Erwerb des Draht-Lauen-Grundstücks zu prüfen. Es wird behauptet, dass der Eingriff in und die baulichen Umbaumaßnahmen auf dem Gelände geringer als auf dem er- worbenen Ackerland seien. Außerdem grenze dieses Gelände an das ursprünglich angedachte und belastete Flurstück am Merkureck an, so dass z.B. das Entwässerungsbecken auf die- sem Stück verortet werden könne. Siehe Punkt 1.2 Der Stellungnahme, die Stand- ortanalyse um weitere Flächen zu erweitern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.2 1.9.2c Es wird gebeten, Ansichten zur Planung (Draufsicht mit erkenn- baren Höhen der Gebäude im Verhältnis zur angrenzenden Wohnbebauung) digital zur Verfügung zu stellen. Siehe Punkt 1.3.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.3 Privates Schreiben vom 29.09.2023 1.9.3a Es wird gefragt, ob im bisherigen Planungsprozess die Über- bauung der Parkplätze mit Photovoltaikanlagen geprüft wurde. Gemäß § 48 Abs. 1 a BauO NRW sind bei der Errich- tung einer für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatz- fläche mit mehr als 35 notwendige Stellplätze für Kfz, die einem Nichtwohngebäude dient, diese mit PV auszu- statten. Dieser Regelung wird mit der Planung gefolgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.9.3b Es wird gefragt, ob eine Nutzung des Regenwassers im Ge- bäude z.B. für WC-Anlagen etc. geprüft wurde. Eine Nutzung des Regenwassers wurde geprüft und ist aufgrund einer unwirtschaftlichen Realisierung einge- stellt worden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.3c Es wird gefragt, ob im Rahmen des Schallschutzgutachtens auch eine Nutzung der Optionsfläche geprüft werde. Das Schallgutachten kalkuliert für die Optionsfläche im östlichen Bereich des Betriebsgeländes ein Feuerwehr- haus einer freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Einheit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dieser Ansatz stellt nach Aussage der Feuerwehr Münster den schalltechnisch ungünstigsten Fall dar, so dass die Lärmberechnung auf der sicheren Seite kalkuliert wurde. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.9.3d Es wird gefragt, wie die Nutzung der Optionsfläche vorgesehen wird: Sei es ein Lager mit wenig Lärmentwicklung oder eine Nutzung als Feuerwache mit entsprechen-der Lärmentwicklung geplant. Eine konkrete Nutzung der Optionsfläche ist zum aktuel- len Zeitpunkt unklar. Es handelt sich um eine Flächenre- serve. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 106 2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungszeitraum 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.1 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Schreiben vom 12.12.2023 2.1.1 Es sei sicherzustellen, dass die Flurstücke von Bahnbetriebs- zwecken freigestellt sind. Andernfalls unterfalle das Flurstück dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem Fach- planungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB). Für die betroffenen Grundstücke sind keine grundbuchli- chen Lasten für Bahnbetriebszwecke beurkundet. Laut Aussage der DB Immobilien seien die genannten Flur- stücke keine Bahnflächen und es gäbe keine bahnbe- zogenen Rechte auf den Grundstücken. Der Stellung- nahme wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Grenzbebauung u.a. die Vorschriften des § 6 BauO NRW beachten müsse. § 6 BauO NRW wurde beachtet. Der Stellungnahme wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.3 Es wird empfohlen, die Infrastrukturbetreiberin DB Netz AG – Regionalbereich West – Hansastr. 15 in Duisburg zu beteiligen, da das Eisenbahnbundesamt nicht die Verein-barkeit der Pla- nungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen prüfe. Eine Beteiligung der DB Netz AG, Regionalbereich West ist erfolgt. Der Stellungnahme wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.4 Es wird zur Kenntnis gegeben, dass im betroffenen Bereich keine zulassungsrechtlichen und raumbedeutsamen Planungen der Eisenbahnen des Bundes, die über bereits festgestellte Pla- nungen hinausgehen und mit der Planung unmittelbar kollidie- ren könnten, bekannt seien. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen Eisen- bahninfrastrukturunter-nehmen, die sich durch Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb auf planfestgestellte und baulich nicht veränderte Verkehrsanlagen begründen, ausgeschlossen seien. Für einen ausreichenden Schutz vor Lärm und Erschütterungen Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag aus dem Eisenbahnbetrieb habe der Planungsträger, der ein Bauvor-haben in der Nachbarschaft von Eisen-bahnbetriebsan- lagen durchzuführen beabsichtigt, selbst zu sorgen. 2.1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Planungs- und Bauvorha- ben in räumlicher Nähe zu Bahnbetriebsanlagen zum Schutz der Baumaßnahme und zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs das Einhalten von Sicherheitsabständen zwingend vorgeschrie- ben sei. Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen sei gem. § 62 EBO unzulässig und durch geeignete und wirksame Maßnahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die infrastrukturellen Belange sowie die spezifisch vorliegenden Sicherheitsabstände für Bau- ten nahe der Bahn, Lagerung von Baumaterialien, den notwen- digen Arbeitsraum für Instandsetzungsarbeiten der Bahnanla- gen, Abstand und Art von Neuanpflanzungen im Nachbarbe- reich, Beleuchtung, Entwässerung etc. von der Infrastrukturbe- treiberin bzw. von der DB Immobilien anzugeben sei. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.2 Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, Schreiben vom 15.12.2023 2.2.1 Es wird zur Kenntnis gegeben, dass keine potenziellen Störun- gen des Richtfunknetzes der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgabe erkennbar seien. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Beteiligung er- folgen müsse, wenn sich die weitere Projektierung des Bauvor- habens verändern würde. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3 Geologischer Dienst NRW, Schreiben vom 05.01.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.3.1 Es werden Informationen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Umweltbericht) für das Schutzgut Boden, zur Verwendung von Mutterboden sowie zur Nutzung der Karte der schutzwürdigen Böden gegeben. Eine Weiterleitung der Stellungnahme an das zustän- dige Fachamt ist zur weiteren Bearbeitung erfolgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3.2 Es bestünden keine grundsätzlichen Bedenken. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.4 Stadt Münster, Stabstelle Klima, Schreiben vom 15.01.2024 2.4.1 Eine Fassadenbegrünung an den westlichen Fassaden der Baukörper wäre wünschenswert. Eine Fassadenbegrünung an der Westseite wird nicht vorgesehen. An der Westfassade des Hauptgebäudes der Feuerwache befinden sich die Tore der Alarmaus- fahrten zur Hohen Geest. Den Abschnitten der Westfas- sade ohne Alarmausfahrt wird jeweils eine Grünfläche einschl. Baumpflanzungen bis zur Verkehrsfläche vorge- lagert. Der Stellungnahme, an der westlichen Fassade der Baukör- per eine Fassadenbegrünung vorzunehmen, wird nicht ge- folgt. Beschlussvorschlag 1.1.8 2.5 Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 16.01.2024 2.5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekom- munikationsanlagen des Unternehmens befinden, deren Lage auf der Stellungnahme beigefügte Lageplänen ersichtlich sind. Diese Anlagen seien bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern und dürfen nicht überbaut bzw. die vorhandene Überdeckung nicht verändert werden. Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung der Telekommunikationsanlagen er- forderlich werden, werde mindestens drei Monate vor Baube- ginn ein Auftrag benötigt, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die Auf den der Stellungnahme beigefügten Pläne sind keine Telekommunikationsanlagen ersichtlich. Ein Tan- gieren von Telekommunikationsanlagen ist somit nicht erkennbar. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag durch den Ersatz oder die Verlegung der Telekommunikations- anlagen nach § 150 Abs. 1 BauGB zu erstatten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet auf Anla- gen der Deutschen Bahn AG befindet. 2.6 Stadt Münster: Feuerwehr, Schreiben vom 18.01.2024 2.6.1 Es müsse beachtet werden, dass unter Punkt 1.6.4 die Vorgabe formuliert werde, dass Flachdachbereiche vollumfänglich zu be- grünen seien. Bei der Feuer- und Rettungswache sei hingegen auch eine Dachterrasse vorgesehen, die vom Begrünungsgebot ausgenommen werden müsse. Die Textliche Festsetzung Nr. 1.6.4 regelt, dass Flach- dächer der Haupt-baukörper vollständig fachgerecht mit einem Gründach auszustatten und dauerhaft zu unter- halten sind. Ausnahmen für technische Anlagen, Wege und Aufenthaltsflächen (entspricht einer Dachterrasse) sind zulässig. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.2 Es solle beachtet werden, dass die vorgesehenen Bauman- pflanzungen den Betrieb der Sportflächen nicht behindern bzw. im Bereich der Sportflächen erfolgen müssen. Der Bebauungsplan setzt keine konkreten Baumstand- orte fest, sondern gibt lediglich einen Vorschlag zur Pflanzung. Die konkreten Standorte können somit im weiteren Verfahren festgelegt werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7 NABU Stadtverband Münster, Schreiben vom 18.01.2024 2.7.1 Eine Bebauung des 2. Grünrings und Biotopverbundflächen werde grundsätzlich abgelehnt, da die Flächen im Zuge großflä- chig neu entstehender Baugebiete an Bedeutung für die Bio- diversität und das Stadtklima zunehmen würden. Die städtischen Grünringe basieren auf dem Grünord- nungskonzept – einem räumlichen Leitbild für die Ge- samtentwicklung der Stadt Münster. Es handelt sich da- bei um ein informelles Planungsinstrument auf der ge- samtstädtischen Maßstabsebene. Formelle Planungen können die Grünordnung für die jeweiligen Teilbereiche überwinden und die Zielsetzungen können in der Örtlich- keit konkretisiert werden. Mit dem Bebauungsplan 627 ist eine langfristige Sicherung des 2. Grünrings verbun- den, da die südliche Teilfläche östlich Hohe Geest pla- nungsrechtlich als landwirtschaftliche Fläche gesichert Der Stellungnahme, grundsätz- lich keine Bebauung innerhalb des 2. Grünrings und in Bio- topverbundflächen vorzuneh- men, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.9 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag wird. Zudem ist die teilweise Bebauung des 2. Grünrings an diesem Standort notwendig: Die Standortuntersu- chung basiert auf einen ratsbeschlossenen Rettungsbe- darfsplan. Dieser dient der strategischen Flächende- ckung u.a. auch der Stadtteile Hiltrup und Berg-Fidel. Die Platzierung einer Feuer- und Rettungswache an dem Standort dient nicht nur der Verbesserung der Ver- sorgung des Stadtteils Hiltrups, sondern gleichzeitig auch einer Verbesserung bei notwendigen Unterstützun- gen bzw. Vertretungen der Löschzüge 1 und 2 in deren Ausrückebezirken. Insgesamt kommt die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 3 an diesen Standort so- mit auch der Bevölkerung in Mitte und in den nördlichen Stadtteilen zugute. 2.7.2 Die Planung sehe die Bebauung von großen Grünlandflächen vor (östlich Hohe Geest), welche für eine große Anzahl pla- nungsrelevanter Arten ein bedeutenden Nahrungsraum darstel- len würden. Im Rahmen der Schwalbenzählungen durch die NABU Naturschutzstation seien am Hof Hackenesch acht be- legte und drei freie Rauchschwalbenaltnester in 2015 und zwölf belegte Nester sowie sechs freie Altnester in 2020 festgestellt worden. Die Rauchschwalben würden auf dem Reiterhof brüten und die Pferdeweiden zur Nahrungssuche nutzen. Da in der Zwischenzeit keine Nutzungsänderungen der Flächen und des Hofes stattgefunden habe, sei von einem Fortbestehen der Rauchschwalbenkolonie auszugehen. Durch eine Überbauung der Grünlandflächen würde Nahrungsraum verloren gehen, so- dass die Rauchschwalbenkolonie akut gefährdet sei. Daneben gäbe es einen regelmäßig am Hof brütenden Steinkauz, der ebenfalls die Grünlandflächen zur Jagd nutzen würde. Auch hier sei ein Verlust der Art bei einer Bebauung der Grünlandflächen Im Rahmen der Erstellung des Artenschutz-Fachbei- trags Stufe II wurde eine Brutvogelkartierung, eine Fle- dermauserfassung sowie eine Horst- und Höhlenbaum- kartierung durchgeführt (Hamann & Schulte 2023: Neu- bau Feuerwache III in Münster-Hiltrup - Artenschutz- Fachbeitrag Stufe II). Die Informationen zu den vorkom- menden Arten sind daher bekannt und wurden im Rah- men der Artenschutzprüfung berücksichtigt. Für den Steinkauz kommt es bei Umsetzung der Planung zu ei- nem Teilverlust von essenziellen Nahrungshabitaten, aufgrund derer erhebliche Beeinträchtigungen zu erwar- ten sind. Eine Funktion des Plangebiets als essenzielles Nahrungshabitat der Arten Rauchschwalbe und Turm- falke wurde nicht festgestellt. Mehlschwalben konnten als Nahrungsgäste nicht nachgewiesen werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag absehbar. Des Weiteren würden Mehlschwalben, die z.B. an mehreren Altbauten in der Hohen Geest brüten, sowie Turmfal- ken die Grünlandflächen zur Jagd nutzen. 2.7.3 Für alle unter 2.7.2 genannten Arten sei eine Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe zu den verloren gehenden Grünlandflä- chen bzw. Brutplätzen erforderlich. Da es sich bei den betroffe- nen (planungsrelevanten) Vogelarten (Rauchschwalbe, Stein- kauz, Turmfalke, Mehlschwalbe) ausschließlich um Gebäude- brüter handeln würde, müsse eine Ausgleichfläche im Umfeld vom Brutplatz liegen, um für die Arten wirksam zu sein. Die als öffentliche Grünfläche / Ausgleichsfläche vorgesehene Fläche „nördlich Merkureck” sei aufgrund ihrer Struktur nicht als Aus- gleichsfläche für Arten geeignet, die ihre Nahrung auf Grünland- flächen suchen würden. Aufgrund der nicht festzustellenden Funktion des Plan- gebiets als essenzielles Nahrungshabitat sind Aus- gleichsflächen für die Arten Mehlschwalbe, Rauch- schwalbe und Turmfalke nicht erforderlich. Da der Aus- gleich für verlorengehende Nahrungsflächen des Stein- kauzes in unmittelbarer räumlicher Nähe aufgrund der räumlichen Begrenzung durch Verkehrswege und dicht angrenzende weitere Steinkauzreviere nicht möglich ist, werden in Kooperation mit einem Steinkauzexperten im und im Umfeld des Landschaftsparks Mecklenbeck drei Steinkauzröhren auf städtischen Grundstücken ange- bracht. Dieser Bereich war der bislang aufgrund fehlen- der Brutplatzstrukturen nicht von Steinkäuzen besiedelt, weist aber bzgl. seiner sonstigen Lebensraumausstat- tung eine hohe Eignung auf. Der Stellungnahme, eine Aus- gleichsfläche in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vorzuse- hen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.10 2.7.4 Die Fläche “nördlich Merkureck” sei derzeit stark mit Weiden und Brombeeren verbuscht und werde von allen vier Grasmü- cken (Mönchs-, Garten-, Klapper und Dorn-grasmücke) zur Brut genutzt. Außerdem würde dort auch der Gelbspötter und die Nachtigall brüten. Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden keine Brut- reviere der planungsrelevanten Art Nachtigall oder des Gelbspötters nachgewiesen, wohl aber Vorkommen der genannten Grasmückenarten. Gravierende Eingriffe in diese Fläche sind nicht vorgesehen. Zu einem Verlust der Fläche als Lebensraum für die genannten Vogelar- ten wird es daher nicht kommen. Im Gegenteil ist durch die Anlage eines Entwässerungsgrabens von einer Er- höhung der Strukturvielfalt der stark in der Verbuschung begriffenen Fläche für Arten wie die Nachtigall auszuge- hen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.7.5 Im kalkhaltigen Abdeckmaterial seien die Orchideenarten Gro- ßes Zweiblatt und nicht weiter bestimmte Knabenkräuter zu fin- den. Im „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Vorhaben Feuerwache III“ (ökon Dez. 2018, s. S. 10 ff) wurde auch die Vegetation erfasst. „In diesen Senken wurden verteilt mehr als zwanzig Exemplare der Orchideenart Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata) gefun- den. Die Orchideen stehen vereinzelt und sind schon vor der Blütezeit Ende Mai von den umgebenden Stau- den und Gräsern überwachsen. Es ist somit nicht mög- lich den Bestand auszuzählen. Insgesamt wird von etwa 50 bis 100 Exemplaren ausgegangen. Da die standörtli- chen Verhältnisse für eine Population der Art sehr un- günstig sind und auch die Flächengenese nicht auf ei- nen ehemaligen natürlichen Orchideen-Standort hin- weist, wird davon ausgegangen, dass dieses Vorkom- men angesalbt worden ist. Gleiches gilt für die im Spät- sommer gefundenen Hanf-Stauden (Cannabis sativa)“. Das Große Zweiblatt wurde damals nicht nachgewiesen. Die Orchideen wurden dort eingebracht (angesalbt). Der Bestand wird durch konkurrenzstarke Hochstauden und Verbuschung bedrängt. Da es kein natürliches Orch- ideen-Vorkommen ist, ist ein Erhalt, der kontinuierliche Pflegemaßnahmen (Freischneiden) erfordert, aus Sicht des Naturschutzes nicht zielführend. Ob die Pflanzen aktuell noch vorhanden sind, ist nicht bekannt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7.6 Aufgrund des Artenreichtums solle dieser Bereich demnach nicht gravierend verändert werden. Zukünftige Pflegemaßnah- men seien ggf. möglich, um die Fläche dauerhaft für Arten wie die Nachtigall zu erhalten. Gravierende Veränderungen der Fläche sind nicht ge- plant (s.o.). Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.7.7 Bei dem Plangebiet handele es sich um eine Fläche im 2. Grün- ring, die darüber hinaus als Verbindung zwischen dem 2. Grün- ring und dem Grünzug Vennheide-Davert fungiere, „da sowohl östlich als auch westlich weitere Grünflächen anschließen”. Die klimaökologische Ausgleichsfunktion werde in der Begründung beachtet. Darüber hinaus sei die Fläche als „Wald-Grünland- komplexe im Westen und Norden von Hiltrup” Biotopverbundflä- che ausgewiesen. In der Gebietsbeschreibung sei folgendes zu finden: “Mehrere, teilweise naturnahe Kleingewässer und hof- nahe Teiche sind wertvolle Lebensräume für viele Pflanzen- und Amphibienarten.” Dem-entsprechend würde die Bebauung eine (weitere) Habitatfragmentierung von weniger mobilen Arten wie Amphibien und Reptilien bedeuten. Eine vernetzende Funktion ist in Bezug auf Reptilien- o- der Amphibienpopulationen in diesem Bereich nicht be- kannt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7.8 Mit Blick auf eine Karte in größerem Maßstab und ein Luftbild sei erkennbar, dass die Fläche den einzigen verbliebenen unbe- bauten Korridor zwischen den Waldgebieten in Westen und Os- ten darstelle. Eine Bebauung und Beleuchtung habe damit eine erhebliche Zerschneidungswirkung auf die dort vorkommenden Fledermauspopulationen, da waldbewohnende Arten extrem empfindlich auf Licht reagieren würden und dementsprechend ein Austausch zwischen den Waldgebieten unterbunden werde. Der Kanal sei zusätzlich ein wesentlicher Lebensraumbestand- teil für viele Fledermaus-arten. In den westlichen Waldgebieten vorkommende und lichtmeidenden Arten würden bei einer Un- terbrechung des Biotopverbunds durch Beleuchtung einen we- sentlichen Bestandteil ihres Lebensraums nicht mehr erreichen können. Folglich habe eine Beleuchtung einen erheblichen ne- gativen Effekt auf verschiedene Fledermausarten. Es sei sicher- zustellen, dass ein unbeleuchteter Flugweg für Fledermäuse er- halten werde. Insbesondere der Status als Biotopverbundfläche Eine mögliche artenschutzrechtlich relevante Zerschnei- dungswirkung zwischen Jesuiterbrook und Lechtenber- ger Busch wurde im o.g. Arten-schutz-Fachbeitrag the- matisiert. Zum Schutz der nachgewiesenen vor allem strukturgebundenen und lichtsensiblen Fledermausarten sind Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Nahrungshabitaten und zur Vermeidung der Beeinträch- tigung durch Licht zu berücksichtigen. Im Gutachten sind hierzu umfassende Hinweise formuliert worden. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag fordere dazu auf, diesen in seiner Funktion für alle Arten auf- recht zu erhalten und dementsprechend Biotopverbundflächen dunkel zu halten. Bei einer Planung, bei der der Grünlandverlust adäquat ausgeglichen werde und die den Biotopverbund wirk- sam erhalte, insbesondere in Bezug auf die Beleuchtungsprob- lematik, können die absehbaren negativen Folgen auf die Natur gemindert werden. 2.8 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Schreiben vom 18.01.2024 2.8.1 Es bestünden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vor- haben. Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Vorhaben die Si- cherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden dürfe. Auswirkungen auf Bahndurchlässe sowie Sichtbehinde- rungen der Triebfahrzeugführer durch Blendungen, Reflexionen oder Staubentwicklungen seien zu vermeiden. Außerdem ist zu beachten, dass Bahnübergänge, z.B. durch erhöhtes Verkehrs- aufkommen oder den Einsatz schwer beladener Baufahrzeuge, nicht beeinträchtigt werden dürfe. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.2 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht in die Statik der angren- zenden Bahnböschung eingegriffen werden dürfe. Ein Abrut- schen der Böschung sei in jedem Fall zu verhindern. Auch ein Unterspülen/Unterschwemmen der Gleisanlagen und der Bahnböschung (auch bei Starkregenereignissen) sei zu verhin- dern. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.3 Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Kreuzung der vor- handenen Bahnstrecken mit Kanälen, Wasserleitungen o.ä. er- Kenntnisnahme. Es ist keine Kreuzung der DB Anlage geplant. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag forderlich werde, entsprechende Kreuzungs- bzw. Gestattungs- anträge zu stellen seien. Die notwendigen Informationen zur An- tragsstellung wurden zur Verfügung gestellt. 2.8.4 Es wird darauf hingewiesen, dass zukünftige Aus- und Umbau- maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifels-frei und ohne Einschrän- kungen im öffentlichen Interesse zu gewähren seien. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Herausgabe von Ver- kehrsdaten in Bezug auf Lärm (zur Berechnung von Schallemis- sionen, -immissionen, Erstellung schalltechnischer Untersu- chungen und Planung von Schallschutzmaßnahmen) zentral durch die Deutsche Bahn AG erfolge. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.6 Es wird darauf hingewiesen, dass aus den eingereichten Unter- lagen keine Hinweise auf bestehende Vereinbarungen zu Guns- ten der DB AG und der mit dieser nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen (Dienstbarkeiten, schuldrechtliche Vereinbarun- gen etc.) hervorgehen würden. Bestünde ein entsprechender Sachverhalt, seien die für die Beurteilung der zu entscheiden- den Fragen erforderlichen Angaben zu ergänzen und erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.7 Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) entstünden, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Entschädigungsansprüche oder An- sprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.8.8 Es wird um Beteiligung im weiteren Verfahren gebeten. Spätere Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind ebenfalls erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Es werden wei- tere Bedingungen und Auflagen, insbesondere in Bezug auf die Bauausführung, vorbehalten. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.9 Es wird ein Ansprechpartner für zukünftige Beteiligungen ge- nannt Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 19.01.2024 2.9.1 Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht bestünden keine grund- sätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9.2 Bei Erdarbeiten (Abgrabungen/ Schurfen/ Ausschachtungen) o- der anderen Eingriffen in den Boden müsse damit gerechnet werden, dass im Planungsgebiet bislang unbekannte paläonto- logische Bodendenkmäler in Form von Fossilien (versteinerte Überreste von Pflanzen und Tieren) aus dem mittleren Pleisto- zän (Saale-Kaltzeit, Münsterländer Kiessandzug, selten) ange- troffen werden können. Funde von Fossilien seien dem LWL- Museum für Naturkunde, Münster, unverzüglich zu melden (§ 16 DSchG NRW). Da diese Sedimente in Westfalen-Lippe selten an die Oberfläche treten würden, sei darüber hinaus vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen das LWL-Museum für Naturkunde, Münster, frühzeitig zu informieren, damit baube- gleitende Maßnahmen abgesprochen werden können. Es wer- den Hinweise mitgeteilt, der im Bebauungsplan aufzunehmen sei. Die mitgeteilten Hinweise wurden aufgenommen. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.10 Stadt Münster: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Schreiben vom 19.01.2024 - Untere Immissionsschutzbehörde - 2.10.1 Zu den Lichtimmissionen könne eine Konfliktverlagerung in das Baugenehmigungsverfahren stattfinden, welches in der Begrün- dung dementsprechend erläutert werden müsse. Darüber hinaus wurden weitere Stellung-nahmen des Immissi- onsschutzes zum Kapitel 6.7 Immissionsschutz übermittelt. Eine entsprechende Erläuterung wurde in die Begrün- dung vorgenommen. Der Anregung wird somit entspro- chen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.2 Aus der Planzeichnung ergebe sich nicht, dass sich die Schirm- kante der Lärmschutzeinrichtung mindestens 4 m über Grund befinden müsse. Es sei eine absolute Höhe für die Schirmkante, aber nicht für die Aufstellfläche für Rettungsfahrzeuge über Grund angegeben. Der Bebauungsplan setzt die Schirmkante der Lärm- schutzwand mit einer Höhe über NHN fest. Die beab- sichtigten Grundstückshöhen sind als hinweislich im Be- bauungsplan dargestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.3 Die Darstellung der nächtlichen Isophone von 50 dB(A) erübrige sich, da nur ein sehr kleiner Teilbereich der Planfläche rechne- risch diese Eigenschaft aufweise. Ein Hinweis in den Textlichen Festsetzungen, dass in dem gesamten Gebiet nächtliche Schallpegel von 50 dB(A) und mehr auftreten und die vorzuneh- menden Maßnahmen würde zum selben Ergebnis führen. Die Darstellung der nächtlichen Isophone wurde geän- dert und der Textliche Hinweis wurde erstellt. Der Anre- gung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. - Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschaftsbehörde - 2.10.4 Im Bereich des vorgesehenen B-Plans befinde sich die im städ- tischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 916A. Bei der Altlastenverdachtsfläche handele es sich um eine ehe- malige Entsandungsfläche, die mit Boden und Bauschutt mit ei- ner Mächtigkeit von bis zu 7 m verfüllt wurde. Einer der maß- geblichen Schadstoffparameter auf dem Grundstück seien poly- cyclische aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Die Fläche Die Fläche wurde in der Planzeichnung gekennzeichnet sowie in der Begründung zum Bebauungsplan weiter er- läutert. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag müsse im Bebauungsplan und Flächennutzungsplan gekenn- zeichnet werden. Die geplante Nutzung sei möglich, die techni- schen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen würden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall festgelegt. - vorsorgender Bodenschutz - 2.10.5 Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestünden keine grundsätzli- chen Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die BBodSchV geändert habe (gültig ab dem 01. August 2023). Dadurch erhalte der vor-sorgende Bodenschutz eine größere Gewichtung. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.6 Laut dem Bodeninformationssystem des geologischen Dienstes stünden im Großteil des Plangebiets Braunerden als schutzwür- dige Böden mit hoher Funktionserfüllung mit Biotopentwick- lungspotenzial für Extremstandorte. Die BBodSchG § 6-8 grei- fen immer dann zur nachhaltigen Verbesserung, Sicherung und Wiederherstellung von Bodengut, wenn durch die Mobilisierung von Böden (wie in BBodSchV § 4 Absatz 5) die natürlichen Funktionen nach BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 1, BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 3 b) oder BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr 3 c) betroffen seien. Wird Material auf mehr als 3.000 Quadratmetern auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht, Boden- material aus dem Ober- oder Unterboden ausgehoben oder ab- geschoben oder der Ober- und Unterboden dauerhaft oder vo- rübergehend vollständig oder teilweise verdichtet, dann könne den folgenden Bestimmungen Folge geleistet werden (BBodSchV § 4 Absatz 5). Im vorliegenden Fall werde bei der Größe des Plangebietes von mehr als 25.000 Quadratmetern Die aktuelle Planung sieht eine Aufschüttung der Bauflä- che um den Geländeabfall in östlicher Richtung auszu- gleichen und eine Entwässerung der Flächen zum Kanal in der „Hohen Geest“ zu realisieren. Nach aktueller Planung sollen die Gebäude der Feuer- und Rettungswache nicht unterkellert werden. Jedoch soll voraussichtlich ein unterirdischer Eisspeicher für die Wärmeerzeugung zur Ausführung kommen. Im Rahmen der Baugenehmigung ist ein Bodenschutz- managementkonzept zu erstellen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag vermutlich auf einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern Bodengut bebaut, versiegelt oder zumindest umgegraben. Im Rahmen der Baugenehmigung sei daher zu prüfen, ob ein Bo- denschutzkonzept (gem. BBodSchG § 6 und den neuen Bestim- mungen nach BBodSchV § 6-8) und eine bodenkundliche Bau- begleitung nach DIN 19639 zu den Baumaßnahmen durchge- führt werden solle. Die UBB wäre zu beteiligen. - Untere Wasserbehörde / Gewässerbenutzungen / Anlagen zu Gewässern - 2.10.7 In der Begründung zum B-Plan sei unter Punkt 3.2 aufzuneh- men: Das Plangebiet liegt in Zone III des Trinkwasserschutzge- bietes Münster-Geist und im Bereich des Münsterländer Kiessandzuges. Die Verbote und Genehmigungspflichten der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Münster-Geist (18.06.1990) sind einzuhalten, sodass gewährleistet wird, dass das Grundwasservorkommen nach Menge, Güte und Verfüg- barkeit weder einschränkt noch gefährdet wird. Da das Plangebiet im Bereich des Münsterländer Kiessandzu- ges liegt, ist die Errichtung von Geothermie-Anlagen nicht mög- lich. Dies ist unter Punkt 6.4.2 in die textlichen Festsetzungen mitaufzunehmen. Die genannte Passage wurde in die Begründung aufge- nommen. Der Anregung wurde somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.8 Unter 6.2.4 ist die Anzahl der Stellplätz mit ca. 50 angegeben. Im Vorentwurf zum B-Plan sind jedoch 84 Stellplätze dargestellt. Dies sei miteinander abzugleichen. Die Anzahl der Stellplätze ist in der Begründung näher erläutert worden. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.9 Die Errichtung von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von was- sergefährdenden Stoffen sei in Zone III nach WSG-VO Münster- Geist genehmigungspflichtig. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterlä- gen vollumfänglich den betreffenden Regelungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz- NRW (LWG-NRW) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit den zuge- hörigen technischen Regelwerken (allgemein anerkannte Re- geln der Technik). Hierbei seien insbesondere die Anforderungen aus der AwSV an Anlagen in Schutzgebieten zu beachten und einzuhalten. Für bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stof- fen bedürfe es dabei behördlicher Befreiungen, die nur erteilt werden können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen er- füllt seien. 2.10.10 Im B-Plan ist in der Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwache III) die Fläche für die Versickerungsmulde mit einer Umgrenzung (Fläche für die Wasserwirtschaft) darzustellen. Da die Berech- nung für die erforderliche Muldenfläche noch nicht erfolgt sei, müsse die gesamte östliche Fläche hinter Feuer-wache und Parkplatz (dreieckig) entsprechend kennzeichnet werden. Bei der Fläche handelt es sich um eine Fläche zur Versi- ckerung des Niederschlagswassers von Teilflächen des Grundstückes der Feuerwache III (Dachflächenwasser sowie schwach belastetes Niederschlagswasser nach entsprechender Vorreinigung) und keine öffentliche was- serwirtschaftliche Anlage. Die Versickerungsmulde ist Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen und muss dementsprechend nicht festgesetzt werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.11 In den textlichen Festsetzungen sei unter den Hinweisen folgen- der Satz mitaufzunehmen: Die Versickerung von Nieder- schlagswasser der Dachflächen hat nach DWA-A 138 zu erfol- gen. Der vorgeschlagene Hinweis wurde in die Textlichen Festsetzungen als Hinweis übernommen. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.12 Die Entwässerung des Dachflächenwassers sei nach WSG-VO genehmigungspflichtig. Das Niederschlagswasser vom Mitarbei- terparkplatz (gem. Trennerlass Kategorie II, schwach belastetes Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Niederschlagswasser) könne, gemäß Trennerlass und DWA-A 138 nur nach vorheriger Reinigung versickert werden, die Art der Reinigung ist mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Es sei ein Antrag auf Erlaubnis zur Einleitung von Nieder- schlagswasser in das Grund-wasser über das Tiefbauamt bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. Ein Antrag auf Erlaubnis zur Einleitung von Nieder- schlagswasser in das Grundwasser soll im weiteren Ver- fahren gestellt werden. 2.10.13 Unter Punkt 6.4.1 sei im Satz „Weitere Versickerungsmöglich- keiten werden durch mindestens extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern geboten und dementsprechend festgesetzt“ zu ändern, dass Gründächer lediglich Retentions- und Verduns- tungsmöglichkeiten bieten und keine Versickerungsmöglichkei- ten. Außerdem sei aufzunehmen, dass das Niederschlagswas- ser einer überdachten Stellplatzanlage nur bedingt ohne Vorbe- handlung der Versickerungsmulde zugeführt werden könne, dies sei abhängig von der Art des Gründaches und der Unter- haltung. Die jeweiligen Passagen wurden in der Begründung überarbeitet. Der Anregung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.14 Die Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft solle im B-Plan, die gesamte für die Rückhaltung geplante und notwen- dige Fläche beinhalten. Die dargestellte Fläche entspräche nicht dem bisher abgestimmten Flächenbedarf und den Planungen des Amtes 66 und lassen auch nicht die geplante Einleitung in das Regenwassernetz in der Straße Merkureck erkennen. Die gesamte südliche Hälfte des Flurstücks sollte als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt werden. Sämtliche im worst case überflutete Flächen müssen aufgrund der vorhandenen Altlast abgedichtet werden. Die Abdichtung darf nicht durch spätere Anpflanzungen o.Ä. beeinträchtigt werden. Die zum diesem Zeitpunkt dargestellte Fläche für die Wasserwirtschaft wurde lediglich im Entwurf dargestellt – die konkretisierte Ausarbeitung des Fachamtes wurde in die Planzeichnung überführt und weist den Flächen- bedarf innerhalb der öffentlichen Ausgleichsfläche im Geltungsbereich aus. Die geplante Anbindung an das Regenwassernetz in der Straße Merkureck erfolgt über Kanäle, die außerhalb des Geltungsbereichs über Ver- kehrsgrün und –flächen verlaufen und keiner Festset- zung im Bebauungsplan bedürfen. Das im Extremfall in die Regenrückhaltung gelangte Niederschlagswasser verbleibt im Becken, so dass eine Abdichtung über das Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Regenrückhaltebecken hinaus nicht erforderlich ist. So- mit wird der Stellungnahme entsprochen. 2.10.15 Die in der Begründung zum B-Plan erwähnten und im Netz ge- planten Regenwasser-behandlungsanlagen seien mit der Unte- ren Wasserbehörde abzustimmen und nach § 57.2 LWG geneh- migungspflichtig. Liegen diese im Wasserschutzgebiet, sind diese ebenfalls nach WSG-VO genehmigungs-pflichtig. Die geplanten Regenwasserbehandlungsanlagen wur- den wegen des wasserwirtschaftlichen Zusammenhangs nachrichtlich erwähnt und sind nicht bebauungsplanrele- vant. Die Planung wird mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt und die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.16 Für die Änderung des Kanalnetzes durch die Errichtung der neuen Abwasseranlage/ Regenrückhaltung auf der Fläche Mer- kur-eck müsse gemäß § 57.1 Landeswassergesetz eine neue Netzanzeige gestellt werden. Ebenso sei ein neuer Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewäs- ser für das betroffene Netz bei der Unteren Wasserbehörde ein- zureichen. Erforderliche wasserrechtliche Anzeigen und Anträge werden in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde vorgelegt. Keine Beschlussfassung erforderlich. - Untere Naturschutzbehörde - 2.10.17 … Für den Neubau der Feuerwache III wurde im Jahr 2023 eine faunistische Erfassung inkl. Artenschutzprüfung durch die Stadt Münster beauftragt. Es wurden Fledermäuse und Brutvögel er- fasst. Weiter erfolgte eine Horst- und Höhlenbaumkartierung (Hamann & Schulte 2023: Neubau Feuerwache III in Münster- Hiltrup - Artenschutz-Fachbeitrag Stufe II). Es konnten 13 pla- nungsrelevante Fledermausarten bzw. -rufgruppen sowie acht planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen werden. Im Hin- blick auf die planungsrelevanten Arten sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst werden. Für den Steinkauz Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag sind aufgrund der Nähe zum Brutplatz und dem Verlust essenti- eller Nahrungshabitate erhebliche Beeinträchtigungen zu erwar- ten. Diese sollen durch Aufhängen von Steinkauzröhren im Landschaftspark Mecklenbeck, der bisher nicht vom Steinkauz besiedelt wurde, ausgeglichen werden. Hierzu hat es bereits eine Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Naturschutz gege- ben. Alle weiteren planungsrelevanten Vogelarten wurden als Nahrungsgäste nachgewiesen, so dass hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. 2.10.18 Folgende Hinweise zum Artenschutz seien in den Bebauungs- plan aufzunehmen: 1. Bei der Baufeldräumung/ Gehölzrodung sind zum Schutz al- ler Vogelarten die gesetzlichen Beschränkungen während der Brutzeit zwischen März und September zu beachten (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Die Rodungsarbeiten sind auf das ab- solut erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 2. Zum Schutz der nachgewiesenen vor allem strukturgebunde- nen und licht- sensiblen Fledermausarten sind Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Nahrungshabitaten und zur Vermeidung der Beeinträchtigung durch Licht zu berück- sichtigen. 3. Der Verlust des Lebensraumes des Steinkauzes ist durch ge- eignete vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maß- nahmen) auszugleichen 4. Die Umsetzung der Arbeiten ist durch eine ökologische Bau- begleitung zu begleiten. Die vorgeschlagenen Hinweise wurden in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen. So- mit wird der Anregung entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag - Städtebauliche Grünplanung - 2.10.19 Gemäß der Grünordnung läge die Fläche im 2. Grünring der Stadt Münster. Dem 2. Grünring komme eine hohe stadtglie- dernde Bedeutung zu, da er den Freiraum zwischen der ur- sprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadttei- len, sichern solle. Aus der Begründung gehe hervor, dass die verbleibenden Flächen des 2. Grünrings in ihrer Ausdehnung reduziert werden. Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit werde nicht in Frage gestellt. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.20 Der Großteil des Plangebietes werde heute als landwirtschaftli- che Fläche (Pferdeweide) genutzt. Im westlichen Teil (Freifläche nördlich Merkureck) läge eine große Kompensationsfläche, die für die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 399 (Hiltrup Mee- senstiege/Burgwall/Haus Herding) vor über 20 Jahren durch die Pflanzung von Gehölzen, das Aufschichten von Totholz, Anle- gen von Flächen für Gehölzsukzession etc. angelegt wurde. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.21 Der Spielplatz an der Hohen Geest sei ca. 2.000 m² groß und für den B/C-Bereich (Kleinkinder) konzipiert. Er bleibe erhalten und werde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627 im Bestand gesichert. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.22 m Bereich des Lärmschutzwalls und der Lärmschutzwand wird angeregt, folgende textliche Festsetzung zu verwenden: Statt 1.6.3: Die festgesetzte Fläche zum Schutz vor schädlichen Umweltein- wirkungen (Lärmschutzwall) ist flächig mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu begrünen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Behördenbeteiligung war ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand geplant. Im weiteren Planungsverlauf wurde stattdessen eine Lärmschutzwand vorgesehen. Die im Bebauungs- plan vorgesehene nördliche Begrünung der Lärmschutz- wand basiert auf einen Vorschlag des Anregers. Somit wird der Anregung im Grundsatz entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Die Zuständigkeit für die Unterhaltung des technischen Bau- werks Wall/ Lärmschutzwand und für die Unterhaltung der Ve- getationsbestände auf dem Wall sei noch zu klären. Ebenso sei die Zuständigkeit für die Unterhaltung der Bäume und Grünflä- chen im südlichen und östlichen Bereich festzulegen. Außerdem wird auf die fehlende Möglichkeit hingewiesen, den Wall von öffentlichen Flächen aus mit Fahrzeugen zur Pflege anzufahren. Hierzu ist in der Regel ein Weg von 3,0 m Breite er- forderlich. 2.10.23 Im Bereich südlich und östlich der Feuerwache, einschließlich des Bereichs der Versickerungsmulde wird angeregt, die vorge- sehene Fläche für Gemeinbedarf zu verkleinern und stattdessen eine private Grünfläche festzusetzen (vgl. Abb. 1). Somit sei eine dauerhafte Sicherung als begrünte Fläche gewährleistet. Die GRZ von derzeit 0,4 (bis 0,85) müsste in diesem Fall ange- passt werden. Innerhalb dieser Grünfläche ist mittels einer textli- chen Festsetzung die Anpflanzung von 30 heimischen und stand-ortgerechten Bäumen sowie auf der Fläche für den Ge- meinbedarf (außerhalb des Lärmschutzwalles) von standortge- rechten 14 Bäumen mit einem Stammumfang von 16-18 cm vor- zusehen. Alternativ kann eine zeichnerische Festsetzung erfol- gen, die die Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf bei- behält, jedoch ergänzt wird durch eine Umgrenzung von Flä- chen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Die textliche Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen könne bestehen bleiben. Nach Abstimmung mit dem Anreger wird eine Pflanzge- botsfläche auf den angeregten Flächen vorgesehen. Der Anregung wird also im Grundsatz entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.10.24 Für die Stellplatzanlage ist eine Ausstattung mit einer Solaran- lage vorgesehen. In der weiteren Planung sei diese mit der Frei- flächenplanung abzustimmen, um frühzeitig Konflikte durch Be- schattung zu vermeiden. Kenntnisnahme. Die Anregung wird an das zuständige Fachamt mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Verfahren weitergeleitet. Die Planung soll unter Berück- sichtigung aller notwendigen Parameter zur Erstellung einer effizienten Photovoltaik-Anlage erfolgen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.25 Es seien einige erhaltenswerte Einzelbäume im Geltungsbe- reich vorhanden, drei mehrstämmige Ahorn-Bäume, die die Hohe Geest von der Pferdeweide abschirmen, sowie Straßen- bäume auf der westlichen Seite der Hohen Geest und die Ein- zelbäume auf dem Spielplatz. Die beiden Ahorn-Bäume an der Hohen Geest seien nicht mit einem Erhaltungsgebot zu bele- gen, wie es im Entwurf dargestellt sei. Eine besondere Bedeu- tung dieser Bäume aufgrund der Prägung des Ortsbildes o.ä. bestünde nicht. Stattdessen wäre in diesem Bereich eine Fest- setzung zur Anpflanzung einer durchgängigen Baumreihe sinn- voll, um den Charakter des Landschaftsraumes zu betonen. Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Behördenbeteiligung wa- ren einige Bäume entlang der Straße Hohe Geest als zu erhalten festgesetzt. Dieses wurde in Abstimmung mit dem Anreger überarbeitet. Somit wird der Anregung im Grundsatz entsprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.11 Stadtnetze Münster GmbH, Grundsatzplanung, Schreiben vom 19.01.2024 2.11.1 Im Umfeld des beplanten Bereichs würden die Stadtnetze Münster verschiedenste Versorgungsleitungen betreiben. Im Bereich der Hohen Geest befinden sich Versorgungsleitungen für Strom (Mittel- und Niederspannung, Infokabel) sowie eine Gas- und eine Wasserleitung. Eine Hausanschlussleitung der Wasserversorgung kreuze das Grundstück der geplanten Feu- erwache. Diese Anschlussleitung versorge ein Gebäude östlich der Bahntrasse und müsse vermutlich verlegt werden. Zu die- sem Vorgang gäbe es bereits Kontakt zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und dem Netzanschlussteam. Die vorhandene Wasserleitung soll im Vorfeld zu der Baumaßnahme in Abstimmung mit den Stadtnetzen ver- legt werden. Der Anregung wird somit im Grundsatz ent- sprochen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Zum jetzigen Zeitpunkt seien noch keine Angaben zur Versor- gung mit Wasser und Strom bekannt. Je nach Höhe des Be- darfs an elektrischer Energie sowie der Einspeiseleistung der geplanten PV-Anlagen, sei ggf. eine neue Transformatorstation notwendig. Dies solle im Zuge der Planung des Geländes be- rücksichtigt werden. 2.12 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 19.01.2024 2.12.1 Gegen die Planung bestünden Bedenken. Anders als im Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 627 unter 6.6.2 genannt, läge innerhalb des Plangebiets eine Fläche mit Waldeigenschaft. Die Lage dieser 5680 m² großen Fläche werde auf einer Karte übermittelt. Die Waldfläche kann einen idealen Teil der beabsichtigten Verbindung zwischen dem 2. Grünring und dem Grünzug Vennheide-Davert darstellen. Die entstandene Waldsukzession im nördlichen Teilbereich der Flä- che sei auch mit den Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 399 zu vereinbaren und sei grundsätzlich geeignet um das Ziel der Funktionssicherung der Fläche und den Schutz vor etwaiger Bebauung darzustellen. Die Fläche solle daher als Wald im Flä- chennutzungsplan dargestellt und im Bebauungsplan festge- setzt werden. Die Waldfläche wurde in den Bebauungsplan übernom- men. Der Anregung wird somit im Grundsatz entspro- chen. Bebauungsplan Nr. 399 liegt am westlichen Ortsrand Hiltrups und somit nicht in der Umgebung des hiesigen Bebauungsplanes. Ein Zusammenhang wird nicht er- kannt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.13 Stadt Münster: Untere Bodendenkmalbehörde, Schreiben vom 25.01.2024 2.13.1 Gegen die Planungen bestünden aus Sicht der Bodendenkmal- pflege keine Bedenken. Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmal- schutzgesetzes NRW. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besie- delten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kul- turgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fos- silien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan muss ei- nen entsprechenden Hinweis enthalten. Keine Anregungen oder Bedenken: Gemeinde Senden Fachbereich IV – Planen, Bauen und Umwelt, Schreiben vom 11.12.2023 Wasserverband Amelsbüren-Hiltrup, Schreiben vom 11.12.2023 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 12.12.2023 Gemeinde Ascheberg, Fachbereich Bauen und Wohnen / Bauleitplanung, Schreiben vom 12.12.2023 Stadt Münster – Untere Denkmalbehörde, Schreiben vom 19.12.2023 Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Schreiben vom 10.01.2024 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, Schreiben vom 11.01.2024 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Hauptstelle Coesfeld, Schreiben vom 12.01.2024 Polizeipräsidium Münster, Direktion Verkehr, Schreiben vom 16.01.2024 Stadtwerke Münster GmbH, Nahverkehrsmanagement, Schreiben vom 17.01.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 106 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit außerhalb der offiziellen Beteiligungsmöglichkeiten Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.1 Privates Schreiben vom 07.04.2022 3.1.1 Es wird behauptet, dass der Standortwechsel der Feuer- und Rettungswache als Steigbügelhalter missbraucht werde. Es wird mit dem Standortwechsel an die Hohe Geest eine Grundlage für die Schaffung von Wohnbaulandflächen vorbereitet. Im Jahr 2009 wurde die Suche für einen neuen Standort der Feuerwache 3 (FW 3) angestoßen, da nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) nicht mehr sicherge- stellt werden konnte, dass eine den örtlichen Verhältnis- sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr den Stadtbezirk Hiltrup und Teile der Innenstadt versorgen kann. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde vorerst auf ei- nen Neubau verzichtet und stattdessen ein temporärer Standort, in einer ehemalig gewerblich genutzten Halle an der Hansestraße, eingerichtet. Diese wird nun seit 2010 als provisorische Feuerwache 3 genutzt und wurde mit der bereits in Hiltrup bestehenden Rettungswache verbunden. Aufgrund der Vorgaben im Hinblick auf die o. g. Erreich- barkeit (Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Einsätzen) ergeben sich spezielle Anforderungen an die Lage der Feuerwache 3, welche die räumliche Auswahl eines ge- eigneten Standorts deutlich begrenzen. Deren aktuelle Lage an der Hansestraße am südlichen Rand des Stadt- gebiets von Hiltrup ist langfristig nicht geeignet, die stra- tegischen und einsatztaktischen Anforderungen zu erfül- len, sodass 2010 mit der Prüfung und Planung eines neuen Standorts für die Feuer- und Rettungswache 3 im Norden von Hiltrup bzw. Süden von Berg Fidel begon- nen wurde. Ziel war es, die provisorische Feuer- und Rettungswache an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. V/0737/2017/1). Dabei wurde ein Grundstück nördlich Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag der Straße Merkureck, westlich der Straße Hohe Geest und östlich der Westfalenstraße (heute Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) ausgewählt. Eine erwei- terte Baugrunduntersuchung zeigte jedoch, dass dieser Standort aufgrund von Stabilitätsbedenken des Unter- grundes wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Nach Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien wie Flächengröße, Altlasten, Nutzungskonkurrenzen und verkehrliche Anbindung wurde in einer weiteren Standortanalyse das aktuelle Planungsgebiet als geeig- neter Standort für die Errichtung der Feuer- und Ret- tungswache 3 identifiziert (vgl. V/0743/2021). Dieser Standort deckt den Flächenbedarf ab und erfüllt zudem die speziellen Anforderungen an die Lage. Der Geltungsbereich umfasst neben den erforderlichen Flächen für die Feuerwehr zusätzlich die verbleibenden Flächen des hier verlaufenden 2. Grünrings, welcher den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Müns- ter und den sie umgebenden Stadtteilen umfasst. Durch die Aufnahme des 2. Grünrings in den Planbereich kön- nen wichtige Funktionen des Grün-rings planungsrecht- lich abgesichert und aufrechterhalten sowie negative Auswirkungen auf das lokale Biotopverbundsystem ver- ringert werden. Eine mögliche Wohnbebauung dieses Bereichs wird mit der Änderung des FNP und dem pa- rallel aufzustellenden Bebauungsplan gerade nicht vor- bereitet. Im übergeordneten Regionalplan wie auch gem. Änderung des Regionalplans ist eine weitere Sied- lungsentwicklung in diesem Bereich nicht dargestellt. Vgl. ergänzend Pkt. 2.7.1, 4.3.4, 4.9.8 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.1.2 Zudem wird unterstellt, dass die Planung auf die ganze Fläche ausgeweitet werden solle. Die Stadt verfolge nicht das Ziel, den zweiten Grünring zu erhalten oder mehr Grünflächen, Schutz vor Überhitzung, Kaltluftschneisen, Klimaoasen und Versicke- rung von Regenwasser vorzusehen. Wörtlich heißt es: „Die Ver- sickerungsfläche soll kostengünstig auf die Altlastfläche verla- gert werden. Dann darf auch gleich die Ausgleichsfläche auf die Altlastfläche verlegt werden, deren Sanierung man den nachfol- genden Generationen überlässt.“ Siehe 3.1.1 Die Ausgleichsfläche liegt, im Sinne einer multifunktio- nalen Flächennutzung, auf der Altlastfläche und wird ebenso mit der notwendigen, gegen das Grundwasser abgedichteten, Regenrückhaltung versehen. Die Versi- ckerungsfläche dient dahingegen der Versickerung des anfallenden Dachflächenwassers und ist Teil der Grund- stücksentwässerung – das heißt, dass die Versicke- rungsfläche sich an geeigneter Stelle auf dem Grund- stück befinden muss. Auf der Altlastenfläche wird folglich nicht versickert. Für Ausführungen zur Versickerungsmulde Vgl. Pkt. 1.5.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.3 Es wird angemerkt, dass die Neubaufläche „Im Dahl“ einen 15 m breiten Ausgleichsstreifen (vgl. § 34-Satzung 3/2002) er- halten habe; die Bewohner am Gorenkamp dahingegen keine angrenzende Versickerungsfläche erhalten würden, obwohl Überflutungen vorkämen. Kenntnisnahme. Vgl. Pkt. 3.2.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.1.4 Die Planung werde schnell und ohne Bürgerbeteiligung vollzo- gen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens fanden die ge- mäß Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Bür- gerbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 statt. Die Kritik ist nicht gerechtfertigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2 Private Stellungnahme vom 09.05.2022 3.2.1 Es wird zu Bedenken gegeben, dass bei Starkregen Sorge um den Gebäudeschutz bestünde. Aktuell würde das Regenwasser auf dem Grundstück versickern bzw. auf Terrassenhöhe ge- Kenntnisnahme. Die Entwässerung ist der Geländeneigung entsprechend tendenziell nach Süden ausgerichtet. Eine zunehmende Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag pumpt und in Zisternen, einem Feuchtbiotop und in einen Auf- bereitungsgraben geleitet werden. Bei Starkregen würden diese Puffer überlaufen. Es würde eine 20 cm tiefe Wasserfläche ent- stehen, die auf das südliche Wiesengrundstück (Plangebiet) überlaufe. Es wird berichtet, dass die Gebäude mit Tiefgaragen Probleme mit Überflutungen bei Starkregen hätten. Überflutung der bestehenden Wohngebäude am Goren- kamp ist nicht zu erwarten. Für die Entlastung der wurde der Nachweis geführt, dass eine Verbesserung der Ausgangssituation für das Gebiet Gorenkamp und keine Mehrbelastung der Kanali- sation zu erwarten ist. Der Zulaufkanal (Durchlass) zum RRB ist ausreichend dimensioniert und leistungsfähiger als der vorhandene Kanal DN 500 Hohe Geest. Die ge- plante Regenrückhaltung dient der hydraulischen Sanie- rung des Entwässerungsnetzes und verbessert den Überflutungsschutz gegenüber dem Ausgangszustand besonders bei seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen. 3.2.2 Es wird behauptet, dass die Gärten der nördlich des Plange- biets liegenden Reihenhäuser nicht zum Überhitzungsschutz beitragen würden, weil keine tiefwurzelnden Gehölze ange- pflanzt werden dürfen. Kenntnisnahme. Planungsrechtlich werden keine Vorgaben zur Bepflan- zung der Grundstücke gemacht – die Aussage kann so- mit nicht nachvollzogen werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.3 Es wird als ein Konzept vorgestellt, welches im Interesse der Verkäufer, Stadt, Feuerwehr, Natur, Anwohnende und Verkehr läge. Das Konzept sähe eine Ausgleichsfläche im Norden des Plangebietes vor, die zur Sicherung der Siedlung Gorenkamp, des Grünstreifens, der Naturraumvernetzung und Entwicklung eines Feuchtbiotops beitrage. Es wird behauptet, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten kaum ins Gewicht fallen würden. Dadurch würde eine naturverbundene Umgebung ge- schaffen werden. Das städtische Konzept stellt einen möglichst geringen Eingriff in Grund und Boden bei einer gleichzeitig größt- möglichen Sicherung des 2. Grünrings dar. Eine ander- weitige, verträglichere Lösung drängt sich nicht auf. Das Konzept sieht den Ankauf der gesamten Fläche öst- lich Hohe Geest vor. Zur Verfügung steht jedoch die nördliche Teilfläche. Weiterer Flächenankauf ist nicht beabsichtigt (vgl. Pkt. 4.3.4). Das Konzept ist somit nicht umsetzbar. Darüber hinaus weist das Konzept einige inhaltliche Schwachstellen auf: Der Stellungnahme, die städti- sche Planung gemäß dem ein- gereichten Konzept zu ändern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.11 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Die vorgesehene Ost-West-Ausrichtung des Hauptbau- körpers steht dem Rettungseinsatz entgegen – einfah- rende Fahrzeuge würden den ausrückenden Löschzü- gen in der gemeinsamen Zufahrt begegnen. Aus diesem Grund ist eine Ausrichtung des Hauptbaukörpers ent- lang der Straße Hohe Geest aus einsatztaktischen Gründen notwendig. Darüber hinaus sind nicht alle, für den Feuer- und Rettungsbetrieb notwendigen Strukturen und Gebäude, in dem Konzept vorgesehen. Das Regenrückhaltebecken befindet sich nicht am na- türlichen Geländetiefpunkt, so dass die Realisierung des Konzepts mit einer umfassenden Geländemodellierung und somit weitergehenden Kosten verbunden wäre. Das Konzept beinhaltet auch eine Abbindung der Straße Hohe Geest für den Kfz-Verkehr. Mit der Einrichtung ei- ner Sackgasse oder „Anlieger frei“ wird die Erreichbar- keit des Gebiets einschließlich der darin liegenden Ge- werbeflächen eingeschränkt. Das Gebiet ist darüber hin- aus dann nur noch über eine Zufahrt erschlossen. In der Abwägung überwiegen die damit entstehenden Nach- teile dem möglichen Nutzen einer verkehrlichen Verla- gerung (vgl. Pkt. 1.2.2). Insgesamt wird die alternative Planung als nicht reali- sierbar eingeschätzt. 3.3 Private Stellungnahme vom 30.01.2024 3.3.1 Es wird kritisiert, dass das alternative Konzept (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) nicht als Anlage zum städtischen Protokoll der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hinzugefügt wurde. Stattdes- Der Vorschlag wird rechtmäßig als eingegangene Stel- lungnahme (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) aufgeführt und ab- gewogen. Es handelt sich um eine übliche Anregung Der Stellungnahme, das alter- native Konzept als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag sen werde die Alternative im Protokoll zur Veranstaltung abge- lehnt. Es wird unterstellt, dass dadurch ein konstruktiver Aus- tausch unmöglich gemacht werde. Der Entwurf solle als Anlage zum Protokoll nachträglich hinzugefügt werden. aus der Öffentlichkeit, weshalb ein Hinzufügen des Kon- zepts als Anlage zum Protokoll der Öffentlichkeitsbeteili- gung abgelehnt wird. Protokoll der Öffentlichkeitsbe- teiligung hinzuzufügen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.12 3.4 Private Stellungnahme vom 04.02.2024 3.4.1 Es wird kritisiert, dass im Protokoll zur frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nicht erwähnt werde, dass es in Münster eine Feuerwache gäbe, die nicht parallel zur Straße läge. Bei der aufgeführten Feuerwache handelt es sich um die Feuerwache 2 an der Theodor-Scheiwe-Straße, die je- doch nicht als Beispiel herangezogen werden kann. 2004, im Zuge der Renovierung der Feuer- und Ret- tungswache an der Bernhard-Ernst-Straße wurde fest- gestellt, dass dieses Gebäude statische Probleme auf- wies. Daher wurde in kurzer Zeit ein Grundstück im glei- chen Abdeckradius gesucht, dass für den Neubau ge- eignet war. Die Feuer- und Rettungswache 2 befindet sich unmittel- bar an der Auffahrrampe zur Dortmund-Ems-Kanalbrü- cke am Albersloher Weg. Daher liegt diese Feuer- und Rettungswache im rechten Winkel in einer Sackgassen- Situation an der Theodor-Scheiwe-Straße. Die Einsatz- fahrzeuge müssen erst aus der Talmulde heraus auf den Albersloher Weg fahren. Die Ausrichtung einer Wa- che im rechten Winkel zu einer unmittelbar zu befahre- nen Straße, ist als suboptimal anzusehen. Grundsätzlich benötigt jede Feuer- und Rettungswache zwei unabhän- gige Ausfahrten zur Gewährleistung der Gefahrenab- wehr. Bei der Feuer- und Rettungswache 2 wird die zweite unabhängige Ausfahrt über die Straße auf dem OSMO Gelände und der Anbindung an die Lütkenbe- Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag cker Weg sichergestellt. Für den Neubau der Feuerwa- che 3 erfolgt die zweite mögliche unabhängige Ausfahrt rechts oder links von der Hohen Geest, da die Wache nach Sollvorschrift unmittelbar an die Alarmausfahrts- straße ausgerichtet ist. 3.4.2 Das alternative Konzept (vgl. Pkt. 1.3.3 und 3.2.3) würde nach- weisen, dass sowohl alle Gebäudeteile der Feuerwache als auch ökologische Ausgleichsflächen auf dem Grundstück veror- tet werden können. Im Protokoll zur frühzeitigen Beteiligung würde ein Verweis fehlen. Aus Gleichberechtigungsgründen solle der Grünstreifen mindestens so breit wie nördlich der Be- bauung Im Dahl sein. Dabei würde der ökologische Nutzen für eine breite Kälteschneise und die Vorteile für Anwohnenden und Natur eine Ablehnung verbieten. Durch einen möglichst geringen Eingriff wird die größt- mögliche Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funk- tion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südli- chen Teilfläche östlich Hohe Geest angestrebt, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Eine anderweitige, verträglichere Lösung drängt sich nicht auf. Der Standort der Feuerwehr soll nicht größer dimensio- niert werden, als es der Bedarf erfordert. Mit Grund und Boden soll schonend und sparsam umgegangen wer- den. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Grünfunktionen in der dann noch verbleibenden Schneise langfristig gesichert werden. Der Stellungnahme, den Grün- streifen zwischen der geplanten Feuerwache und den nördlich angrenzenden Grundstücken zu verbreitern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.13 3.4.3 Es wird kritisiert, dass im Protokoll zur frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung eine Antwort auf den im Alternativentwurf ver- merkten Punkt „Spielplatzzugang verbessert“ fehlen würde. Das Protokoll zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Protokollierung der Veranstaltung – der Punkt „Spielplatzzugang verbessert“ wurde nicht in der Öffent- lichkeitsveranstaltung thematisiert und wird somit auch nicht im Protokoll beantwortet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.4.4 Ein konstruktiver Austausch sei zudem nicht möglich. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 106 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 Aufgrund der Vielzahl an Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu den Bauleitplänen im Parallelverfahren eingegangen sind, werden die nachfolgenden Anregungen thematisch sortiert zusammengefasst. Zur vollständigen Berücksichtigung aller Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden zudem an dieser Stelle auch alle Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 627 in die Abwägung mit aufgenommen. Auch werden die Anregun- gen, die formal nicht die Bauleitpläne betreffen, zur Kenntnis an die jeweils zuständigen Fachämter weitergeleitet (vgl. hierzu auch die Abwägungsunterlagen zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans). Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.1 Themenbezug Standortwahl 4.1.1 Private Schreiben vom 05.11.2024, 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird angeregt einen alternativen Standort sowie die Planung des Vorhabens zu prüfen. Dieses sei angesichts der befürchte- ten Auswirkungen des Vorhabens auf die Anwohnenden des Gorenkamps notwendig. Es wird behauptet, dass die ursprüng- lich vorgeschlagene Positionierung auf dem Grundstück nörd- lich Merkureck eine geringere Belastung der Anwohnenden zur Folge gehabt hätte. Aus klimatischen Gründen und unter Be- rücksichtigung der Interessen der Anwohnenden sei nicht nach- vollziehbar, dass die Planung zugunsten einer kostenreduzier- ten Lösung aufgeben wurde. Der Rat der Stadt Münster hat mit V/0743/2021 ent- schieden, den Standort Merkureck / Westfalenstraße nicht weiterzuverfolgen und stattdessen den neuen Standort östlich der Straße Hohe Geest im nördlichen Teilabschnitt zu qualifizieren. Die Standortwahl ist be- gründet auf eine umfassende Standortuntersuchung, welche Parameter wie die Flächengröße und -verfügbar- keit, Altlastenverdacht, Nutzungskonkurrenz, Planungs- recht, Zeithorizont zur Realisierbarkeit sowie die Hilfsfrist bzw. Erreichungsgrad bei Einsätzen der Feuer- wehr berücksichtigt wurden. Der mit dem Vorhaben be- absichtigte Standort östlich Hohe Geest erfüllt die o.g. Parameter. Zudem steht die Fläche mittlerweile im städ- tischen Eigentum. Die Planung des Vorhabens entstand in einem dialogi- schen Prozess zwischen der Stadtverwaltung inklusive Der Stellungnahme, einen alter- nativen Standort sowie die Pla- nung des Vorhabens zu prüfen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.14 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Feuerwehr und dem mit der Planung beauftragten Archi- tekturbüro. Der Entwurf stellt die abgewogene und ab- gestimmte Lösung der Architekten und Fachämter dar. 4.1.2 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird zur Kenntnis gegeben, dass das ursprüngliche Grund- stück „Merkureck“ von den Anwohnenden akzeptiert wurde. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.3 Private Schreiben vom 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass die Wahl des Standortes abwägungsfeh- lerhaft sei und beanstandet werde. vgl. Abwägung Nr. 4.1.1 Der beabsichtigte Standort ist fachlich und sachlich be- gründet von allen untersuchten Standorten am besten dazu geeignet, den privaten und öffentlichen Interessen zur Errichtung einer Feuer- und Rettungswache gerecht zu werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass auch die Feuerwehr das Grundstück „Merkureck“ favorisiert habe. Die Wahl des Standortes stellt einen politischen Be- schluss dar (vgl. Pkt. 4.1.1) und ist somit unabhängig von der Meinung der Feuerwehr. Grundsätzlich wurde im Rahmen der Standortsuche die schnelle Erreichbar- keit des Stadtteil Hiltrups als auch der südlichen Innen- stadt berücksichtigt. Somit liegt ein Standort im Norden von Hiltrup auch im Interesse der Feuerwehr. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass die Planung des Vorhabens auf der ge- samten Fläche östlich der Hohen Geest angestrebt war. Dabei wird auf die Beschlussvorlagen aus April 2022 verwiesen. Die Vorlage 0743/2021 sah auf dem beabsichtigten Vor- habengrundstück die Platzierung der Bedarfsfläche der Feuer- und Rettungswache 3 vor. Zusätzlich war südlich davon (auf der südlichen Teilfläche der Fläche östlich Hohe Geest) eine Bedarfsfläche für die Regenrückhal- tung angestrebt. Diese kann nun aber auf der Fläche westliche Hohe Geest mit den vorhandenen Ausgleichs- maßnahmen auf einer städtischen Liegenschaft kombi- niert werden, so dass eine flächensparende Maßnahme ohne weiteren Eingriff in Fremdeigentum beabsichtigt ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2 Themenbezug Verkehr und Erschließung 4.2.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass durch den zusätzlichen Verkehr, der durch die Feuer- und Rettungswache und die damit verbunde- nen An- und Abfahren der Beschäftigten verursacht werde, mit einer Verkehrsbelastung und -engpässen auf der Hohen Geest zu rechnen sei. In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass diese aufgrund des Schichtbetriebs zu unfreundlichen Zeiten wären. Dadurch würde nicht nur die Mobilität der Anwohnenden eingeschränkt, sondern auch die Sicherheit der Fußgehenden und Radfahrenden gefährdet werden. Mit der Einrichtung der Feuerwache bei einer Beschäf- tigtenzahl von 40 Einsatzkräften pro Schicht zuzüglich 10 Mitarbeitenden in der Verwaltung ist davon auszuge- hen, dass sich das Verkehrsaufkommen in den angren- zenden Straßen Hohe Geest und Merkureck nicht maß- geblich verändert wird. Darüber hinaus liegt die Ver- kehrsbelastung auf der Hohen Geest mit aktuell ca. 4.500 Kfz/24h weit unterhalb der Kapazität einer Straße mit dem gegebenen Ausbaustandard. Anlagen für den Fuß- und Radverkehr sind vorhanden, der Ausfahrtbe- reich ist so gestaltet, dass Schutzbereiche für Fußgän- ger und Radverkehr bestehen. Es wird aufgrund dieser Punkte nicht als erforderlich an- gesehen, den Verkehrsablauf anhand einer Verkehrsun- Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag tersuchung zu überprüfen. Das Lärmgutachten unter- sucht die lärmtechnischen Auswirkungen des Vorha- bens. 4.2.2 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird berichtet, dass Anwohnende nur durch Heraustasten aus der Privatausfahrt auf die Straße Hohe Geest abbiegen könnten, da parkende Autos die Sicht versperren würden. Es wird die Sorge geäußert, dass Einsatzfahrten die Situation ver- schärfen würden. Siehe Punkt 4.2.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.3 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass keine sachkundige Bewertung der Ver- kehrssituation erfolgt sei und diese unter anderem für den Teil- abschnitt Hohe Geest nachgeholt werden solle. Diese solle die An- und Abfahrten der Beschäftigten und die resultierenden Im- missionen durch das Vorhaben betrachten. Es wird unterstellt, dass aufgrund des fehlenden Verkehrsgutachtens ein Verfah- rensfehler bestünde. Siehe Punkt 4.2.1 Der Stellungnahme, ein Ver- kehrsgutachten für den Teilab- schnitt Hohe Geest zu erstellen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.15 4.2.4 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird angeregt, die Querungsinsel auf der „Hohen Geest“ (Höhe Spielplatz) wegen des höheren Verkehrsaufkommens zu beseitigen und stattdessen eine Fußgängerampel oder ein Zeb- rastreifen zu installieren. Gleichzeitig solle eine Verkehrsberuhi- gungsmaßnahme (Einbahnstraßenregelung mit Ausnahmen für Rettungsfahrzeuge oder Anliegerstraße) geplant werden. Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf- fentliche Verkehrsfläche fest. Querungshilfen sind nicht Inhalt des Bebauungsplans. Siehe auch Punkt 1.2.2 Der Stellungnahme, den Ver- kehr auf der Straße Hohe Geest durch bauliche Maßnahmen zu steuern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.16 4.2.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird angeregt, weitere Querungshilfen entlang der Hohen Geest für mehr Sicherheit für Zu Fuß Gehende vorzusehen. Weitere Querungsinseln entlang der Hohen Geest sind nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Siehe Punkt 4.2.4 Der Stellungnahme, den Ver- kehr auf der Straße Hohe Geest durch bauliche Maßnahmen zu steuern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.16 4.2.6 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird angeregt, die Hohe Geest in Höhe des Kinderspielplat- zes als Sackgasse auszubilden. Absenkbare Straßensperren könnten dennoch eine temporäre Durchfahrt für Einsatzfahr- zeuge ermöglichen. Es wird behauptet, dass dadurch die Ver- kehrsmittel des Umweltverbunds gestärkt, die Verkehrssicher- heit und die Sicherheit des Kinderspielplatzes verbessert wer- den würden. Zudem würde ein Übergang zur Fläche Nördlich Merkureck geschaffen werden, so dass das Biotop auch für Tiere erreichbarer wäre. Parkplätze für die Bediensteten der Feuer- und Rettungswache könnten im restlichen Straßenbe- reich nachgewiesen werden. Die Feuer- und Rettungswache würde eine exklusive Zufahrt über die Straße Merkureck erhal- ten. Es wird behauptet, dass weniger Straßenlärm entstünde und so die befürchteten Immissionen der Feuer- und Rettungs- wache kompensiert werden würde. Außerdem könne die Ausbil- dung der Hohen Geest als Sackgasse zu einem tieferen Grün- streifen nördlich des Vorhabengrundstücks führen. Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf- fentliche Verkehrsfläche fest. Eine Änderung der Straße Hohe Geest als Sackgasse ist nicht Inhalt des Bebau- ungsplanes. Siehe Punkte 1.2.2 und 4.2.1 Der Stellungnahme, die Durch- fahrtsverkehre auf der Straße Hohe Geest einzuschränken, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3 4.2.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird angefragt, zusätzliche Fuß- und Radwege sowie spezi- elle Ampeln für Geh- und Sehbehinderte vorzusehen. Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf- fentliche Verkehrsfläche fest. Eine konkrete Aufteilung des Straßenraums und Querungshilfen sind nicht Inhalt Der Stellungnahme, den Ver- kehr auf der Straße Hohe Geest Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag des Bebauungsplanes. Sollten neue Ampelanlagen ge- plant werden, so werden diese standardmäßig mit Blin- densignalgebern ausgestattet und als getrennte Que- rung gebaut. Siehe Punkte 4.2.4 und 4.2.5 durch bauliche Maßnahmen zu steuern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.16 4.2.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird angeregt eine verbesserte und sichere Fußgängerüber- querung an der Lichtsignalanlage Merkureck / Hohe Geest vor- zusehen. Diese würde aktuell keinen Fußgängerüberweg um- fassen. Die Lichtsignalanlage Merkureck / Hohe Geest ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.9 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird gefragt wie die Zugangssicherheit zum Spielplatz zu be- urteilen sei. Hierzu wird ein Sachverständigengutachten ge- wünscht. Die Beurteilung einer Zugangssicherheit zum Kinder- spielplatz ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Die Stel- lungnahme wird an das zuständige Fachamt weitergelei- tet. vgl. Pkt. 4.2.1 und 4.2.4 Der Stellungnahme, ein Gutach- ten zur Zugangssicherheit des Spielplatzes zur erstellen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.17 4.2.10 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass der Sicherheitsabstand von 1,50 m zwi- schen Auto- und Radfahrenden nicht eingehalten werden könne und Autofahrende trotzdem überholen würden. Es sei kein ge- trennter Fahrradweg vorhanden, so dass Fahrradfahrende zum Eigenschutz auf den Bürgersteig ausweichen würden. Es han- dele sich um einen Schulweg, der von Kindern dem Fahrrad zu- rückgelegt werden würde. Durch das Vorhaben ausgelöste er- Die Verkehrssicherung ist nicht Inhalt der Bauleitpla- nung. Die Stellungnahme wird an das zuständige Fach- amt weitergeleitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag höhte Verkehrsbewegungen würden die Situation verschlech- tern. Es wird gefragt ob erst nach einer Unfallsituation gehandelt werden würde. Dabei wird mitgeteilt, dass sofern die anregende Person oder die Nachbarschaft Opfer eines Unfalls werden würde, die Stadt Münster wegen Untätigkeit belangt werden würde. Der Stadt Münster sei die Situation bekannt; sie wird dennoch eingeladen, Verkehrsbeobachtungen durchführen. 4.2.11 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird eine zeitweise Beeinträchtigung bzw. Einschränkung der Zufahrt zum Wohngebiet „Gorenkamp“ aufgrund des Bau- stellenverkehrs befürchtet. Die Zu- und Abfahrt zum Gorenkamp müsse jederzeit freigehalten werden, so dass auch Rettungs- fahrzeuge anrücken können. Das Freihalten der Zu- und Abfahrt zur Straße Goren- kamp ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Die Stellung- nahme wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.12 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es werden verkehrssichernde Maßnahmen während der Bau- phase angeregt, die in den Bauverträgen verankert werden müssten. Es wird befürchtet, dass auf dem Seitenstreifen der Straße Hohe Geest Baumaschinen und -fahrzeuge abgestellt werden, die den Radweg blockieren und die Sicht beim Abbiegen auf die Hohe Geest einschränken würden. In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass dadurch eine Gefahr für Radfahrende, insbe- sondere Schulkinder auf dem Schulweg, entstünde. Der Rad- weg sei nicht von der Fahrbahn getrennt und werde teilweise als Kfz-Fahrspurerweiterung genutzt. Es wird befürchtet, dass der Baustellenverkehr die Verkehrsgefährdung erhöhen würde. Verkehrssichernde Maßnahmen während der Bauphase sind nicht Inhalt des Bebauungsplans. Die Stellung- nahme wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Grundsätzlich ist geplant, dass der Baustellenbetrieb für ein Freihalten von Gehwegen und Fahrbahnen an der Baustellenzufahrt Sorge zu tragen hat. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.3 Themenbezug Bebauung 4.3.1 Private Schreiben vom 14.11.2024 18.11.2024, 21.11.2024 Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Positionierung des Vorhabens an die Wohnbebauung am Gorenkamp angrenzen und dieses einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksicht- nahme gem. § 1 Abs. 7 BauGB darstellen würde. Das Rücksichtnahmegebot ist ein objektiv rechtliches Gebot. Der Stadt obliegt widerstreitende Interessen in angemessener Art und Weise gegeneinander abzuwä- gen. Die Kubatur und Lage der Baukörper auf dem Grundstück sind so gewählt, dass ein geeigneter Über- gang zwischen Planung und Bestandsgebiet sicherge- stellt wird. Zudem soll die Anordnung der Baukörper pro- phylaktische Lärmimmissionen verringern. § 1 Abs. 7 BauGB regelt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange ge- geneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Darüber hinaus kommen aktuelle Rechtsprechun- gen zu dem Ergebnis, dass „das Gebot der Rücksicht- nahme keine Einbahnstraße [sei]; neben der Pflicht zur Rücksichtnahme des Emittenten bestehe eine Dul- dungspflicht der Nachbarn.“ (OVG Lüneburg, Urteil vom, 15. Januar 2025 – 1 KN 71/23 -, juris) Insgesamt wird gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht verstoßen. Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.18 4.3.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (3x), 21.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass die an die Wohnbebauung am Gorenkamp heranrückende Bebauung erdrückend, verun- staltend und rücksichtslos sei. Es wird sich auf § 1 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 15 BauNVO berufen. Es wird behauptet, dass es sich um mehrgeschossige bis zu 19 m hohe, langgestreckte, Gebäudehöhen – Im Hinblick auf eine mögliche erdrü- ckende Bebauung: Die maximalen Höhen baulicher Anlagen (inklusive ei- nes maximal 5° geneigten Flachdachs) liegen zwischen Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag massive Baukörpern handeln würde. In einigen Anregungen wird behauptet, dass sich die Planung städtebaulich nicht einfü- gen und gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verstoßen würde. Dabei wird in einigen Anregungen betont, dass dieses durch die gewählte Positionierung auf dem Grundstück und unmittelbar angrenzend an die Gärten der Wohnbebauung Gorenkamp ver- stärkt werden würde. Außerdem wird in einigen Anregungen ge- nannt, dass dadurch ebenfalls der Gleichbehandlungsgrundsatz tangiert und ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vorliegen würde. etwa 8,5 m für den überwiegenden Teil des Hauptbau- körpers sowie ca. 19 m für den höchsten Abschnitt der Feuer- und Rettungswache. Hier ist bereits eine optio- nale Aufstockung des Hauptbaukörpers inkludiert, um auch auf zukünftige Bürobedarfe der Feuerwehr und Rettungswache reagieren zu können. Das zur Wohnbe- bauung gerichtete Logistikgebäude wird mit einer Höhe von 10,60 m geplant. Der Übungsturm benötigt eine Bauhöhe von etwa 25 m und liegt im inneren Bereich des Grundstückes. Die nördlichen Wohngebäude haben eine Gesamthöhe von ca. 10 m. In der Rechtsprechung wird eine erdrückende Wirkung erst dann angenommen, wenn eine bauliche Anlage we- gen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massi- ven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unange- messen benachteiligt. Dabei müsse ein besonderes Missverhältnis zwischen den Baukörpern bestehen, der den einen gegenüber dem anderen „übergriffig“ erschei- nen ließe – was hier nicht der Fall ist. Es ist von keiner erdrückenden Wirkung auszugehen. Gestaltung: Hinsichtlich der Gestaltung enthält der Bebauungsplan lediglich die Vorschrift der Dachform, samt maximal zu- lässiger Dachneigung. Eine Verunstaltung lässt sich hie- raus nicht ableiten. Es ist von keiner verunstaltenden Wirkung auszugehen. Gegenseitige Rücksichtnahme: Das Vorhaben ist nicht rücksichtslos (vgl. Pkt. 4.3.1). Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.18 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag § 1 Abs. 5 BauGB regelt, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozia- len, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforde- rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Ge- nerationen in Einklang bringt und eine dem Wohl der All- gemeinheit dienende soziale Bodennutzung unter Be- rücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleistet wird. Dementsprechend wird mit dem Be- bauungsplan § 1 Abs. 5 BauGB entsprochen: Durch das Vorhaben wird eine dem Allgemeinwohl dienende Ein- richtung unter wirtschaftlicher und umweltschützender Gestaltung des Grundstückes geschaffen. Das Vorha- ben nimmt angemessen Rücksicht auf die angrenzende Wohnbevölkerung, was immissionsschutzgutachterlich belegt wird. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches dem § 15 BauNVO inne liegt, sieht eben vor, dass ei- nander bedingende Nutzungen gegenseitig Rücksicht zu nehmen haben. Es handelt sich hier nämlich um die Pla- nung für die Feuerwehr, welche nicht an einem beliebi- gen Standort geplant werden kann. Das Ziel ist, dass die Feuerwehr von ihrem Standort die Gefahrenabwehr in einem definierten Radius innerhalb einer Hilfsfrist sicher- stellen muss. Unter dieser Maßgabe ist die Standortwahl erfolgt. Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und weitere immissionsschutzrechtliche Festsetzungen wer- den gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherge- stellt. Eine angemessene Rücksichtnahme seitens der hier vorliegenden Planung ist hierdurch sichergestellt. 4.3.3 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass die geplante Lärmschutzwand rück- sichtslos an die Wohnbebauung am Gorenkamp herangeplant werde und dieses ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs- grundsatz sowie gegen das Gebot der Rücksichtnahme gem. § 1 Abs. 5 BauGB i.V.m. §15 BauNVO darstellen würde. Außer- dem wird auch kritisiert, dass die Lärmschutzwand eine erdrü- ckende, verunstaltende Wirkung habe und rücksichtslos sei. Zwischen der geplanten Lärmschutzwand und der Wohnbebauung am Gorenkamp liegen aufgrund der Gärten der Wohnbebauung Gorenkamp und dem mit dem Bebauungsplan beabsichtigten Grünstreifen min- destens 32 m. Zwischen den Gärten der Wohnbebau- ung am Gorenkamp und der geplanten Lärmschutzwand ist ein Grünstreifen mit einer Breite von mindestens 10,50 m geplant. Der mit dem Bebauungsplan beabsich- tigte Grünstreifen soll zudem bepflanzt werden, so dass der visuelle Effekt einer Trennung zwischen dem Grund- stück der Feuer- und Rettungswache und dem Wohnge- biet verstärkt wird. Insbesondere auch durch diese Maß- nahme ist von keinem Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme auszugehen. Durch die vorgesehene Platzierung und Pflanzmaßnahmen ist weder von einer erdrückenden, rücksichtslosen noch von einer verunstal- tenden Wirkung auszugehen. Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.18 4.3.4 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird kritisiert, dass die Stadt Münster das gesamte Wieseng- rundstück hätte erwerben und für die Planung einbeziehen müs- sen. Es wird behauptet, dass durch einen Grünzug nördlich und südlich bei einem mittig auf dem Grundstück positioniertem Bauvorhaben, sich das Vorhaben besser einfügen würde. Der Übergang von Wohnbebauung zum Betriebsgelände sei gemil- derter und abgeschirmt. Es sei eine gleichmäßige Belüftung zu beiden Seiten gewährleistet. Die Stadt hat die für die Feuerwehr erforderliche Fläche angekauft. Das hat mehrere Gründe: Einerseits besteht keine Erforderlichkeit über das notwendige Maß hinaus- gehende Flächen zu erwerben. Sowohl vor dem Hinter- grund des sparsamen Umgangs mit Steuergeld, ande- rerseits aber auch vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Darüber hinaus hat die Stadt hier Flächen eines bestehenden Pferdebetriebs angekauft und zwar in solchem Maße, dass die wirt- schaftliche Grundlage des Betriebes noch aufrechterhal- ten werden kann. Ein darüber hinaus gehender Ankauf Der Stellungnahme, den Stand- ort der Feuerwache mittig auf die Freifläche mit Abstand zur nördlichen und südlichen Be- bauung zu setzen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.19 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag würde die betriebliche Existenz des Pferdebetriebs ge- fährden und damit unverhältnismäßig sein. Zudem han- delt es sich bei der Fläche um den 2. Grünring in der Grünordnung. Dieser hat eine stadtgliedernde und nah- erholungsversorgende Funktion inne und soll auch noch neben der Feuerwehr für die Zukunft gesichert werden. Diese Funktion ist mit dem Pferdebetrieb vereinbart und somit bewusst und folgerichtig an dem gewählten Stand- ort positioniert. 4.3.5 Private Schreiben vom 21.10.2024 und 23.10.2024 Es wird sich nach der Höhe des Logistiklagers erkundigt. In die- sem Zusammenhang wird gefragt, wie sich der Schallpegel auf- grund des Zugverkehrs nach dem Bau des Logistiklagers auf das Gebäude der anregenden Person verhalten würde. Das Logistikgebäude wird mit einer Höhe von 10,60 m geplant und im Bebauungsplan durch eine entspre- chende Höhenfestsetzung über NHN festgesetzt. Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen wurde u.a. auch das Lärmgutachten veröffentlicht. Folgende Aussa- gen können diesem Lärmgutachten entnommen werden: Das Gebäude der anregenden Person wird, aufgrund seiner Lage im planungsrechtlichen Außenbereich, im- missionsschutzrechtlich als Mischgebiet berechnet. Die- ses ist ein gängiger immissionschutzrechtlicher Ansatz bei der Berechnung von Einzelhofstellen. Die geltenden Immissionspegel werden in allen Fällen (mit und ohne Logistiklager, da ggf. eine schrittweise Realisierung des Vorhabens erfolgen soll) eingehalten. Auf den Seiten 41 und 43 des Gutachtens (hier wird unterschieden in War- tungs- und Übungsbetrieb und Einsatzbetrieb) ist ein- sehbar, dass der Bau des Logistiklagers schalltechnisch keine Auswirkungen auf das Gebäude haben wird. Durch den optionalen Bau der östlichen Optionsfläche Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag (hier wurde eine Erweiterung des Logistiklagers und ein Gebäude für die Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Ansatz gebracht), wird sich die Schallsituation auf das Gebäude (um ca. 2 dB) perspektivisch verbessern (vgl. S.75 des Gutachtens). Der Bahnverkehr wurde in allen Berechnungen zugrunde gelegt und spielt somit in die Immissionsberechnung mit ein – Ausführungen zu der Berechnung der Grundlagen können ab Seite 54 des Lärmgutachtens nachvollzogen werden. 4.3.6 Privates Schreiben vom 23.10.2024 Es wird sich nach dem Baustart erkundigt. Der Baustart der Feuer- und Rettungswache erfolgt ca. 1 bis 1,5 Jahre nach dem Satzungsbeschluss des Be- bauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird erläutert, dass sich die Anwohnenden durch die geplan- ten Gebäude bedrängt fühlen würden. Die Bebauung würde die Gesundheit aufgrund von weniger Sonneneinstrahlung beein- trächtigen. Das Vorhaben wurde in ein digitales 3D-Modell über- führt. Die in der Anlage zur Abwägung dargestellte Überprüfung der Schattenwürfe zeigt, dass keine unver- hältnismäßige Verschattung der Bestandimmobilien durch die Neubebauung zu erwarten ist. Auch die priva- ten Gartenbereiche sind in keinem unzumutbaren Maß von einem Schattenwurf durch die Neubebauung betrof- fen. Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.18 4.3.8 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird behauptet, dass das Vorhaben durch die Bauhöhe und Lage der Gebäude, die nördlichen Grundstücke verschatten Siehe Punkt 4.3.7 Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag würde. Die Reduzierung des Sonnenlichts habe eine Beein- trächtigung der natürlichen Lichtverhältnisse und eine Minde- rung der Lebensqualität zur Folge. In einigen Anregungen wird behauptet, dass Pflanzen im Garten nicht mehr ausreichend Licht erhalten, was sich negativ auf das Wachstum und Ge- sundheit auswirken würde. Eine Anregung behauptet, dass auch das Hotel westlich der Hohen Geest Sonneneinstrahlung klauen würde. Die Anregung zum Hotel wird zur Kenntnis genommen; das Hotel befindet sich jedoch außerhalb des Geltungs- bereich des Bebauungsplanes. Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.18 4.3.9 Private Schreiben vom 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die nördlichen Immobilien über Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dächern verfügen würden. Es wird behauptet, dass durch das Vorhaben die Effizienz und Leistung dieser Anlagen aufgrund der Ver- schattung, insbesondere in den Wintermonaten, gemindert wer- den würde. Dieses führe zu finanziellen Einbußen und einer ge- ringeren Nachhaltigkeit. Darum wird eine Entschädigung für die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile gefordert. Außerdem wird in einigen Anregungen ein Verschattungsgutachten gefor- dert. Siehe Punkt 4.3.7 Es ist von keiner Ertragsminderung der PV-Anlagen durch das Vorhaben aufgrund von Verschattung auszu- gehen. Der Stellungnahme, die geplan- ten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größe- ren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.18 Der Stellungnahme, ein Ver- schattungsgutachten zu erstel- len, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.20 4.3.10 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird gefordert, die Bedenken bei der Anordnung und Gestal- tung des Gebäudekomplexes aufgrund der kleinklimatischen Veränderungen, welche die Lebensqualität der Anwohnenden beeinträchtigen werde, zu berücksichtigen. Das Plangebiet wird in aktuellen Untersuchungen zum Stadtklima als Ausgleichsraum mit hohem bis sehr ho- hem Schutzbedarf bewertet. Durch die vorgesehene An- ordnung der Gebäude im nordöstlichen Bereich des Plangebietes (östlich der Hohen Geest) wird ein Teil des Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Ausgleichsraums mit hohem und sehr hohem Schutzbe- darf in Anspruch genommen. Dieser Bewertung liegt ins- besondere die bioklimatische Funktion des Ausgleichs- raums zugrunde. In Sommernächten wird das westliche Plangebiet durch Kaltluft flächenhaft aus nordwestlicher Richtung angeströmt. Das Teilgebiet östlich der Straße Hohe Geest wird hingegen durch ein deutlich geringer wirkendes bodennahes Strömungsfeld mit Kaltluft aus nordöstlicher Richtung versorgt. Die Analyse weist wei- terhin in den nördlich und südlich vom Plangebiet gele- genen Wohnbereichen Kaltlufteinwirkbereiche auf. Die Anströmrichtungen der Kaltluft aus Nordwesten bzw. Nordosten versorgen die bestehenden Siedlungsberei- che unabhängig vom Vorhaben mit Kaltluft. Dadurch be- dingt wird die geplante flächensparende und kompakte Bebauungsstruktur der Feuerwache, die in der Anre- gung beschriebenen kleinklimatischen Wirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung eher nicht zeigen. In Verbindung mit der vorgesehen intensiven Eingrünung der Feuerwache mit Bäumen und Sträuchern, der An- lage einer Regenrückhaltung im östlichem Bereich so- wie der vorgesehenen Dachbegrünung auf den Gebäu- dekörpern wird die befürchtete Beeinträchtigung des Kleinklimas gegenüber der bestehenden benachbarten Wohnnutzungen bestmöglich gemindert. Kaltluft kann nach wie vor ungehindert in die angesprochenen Sied- lungsbereiche einfließen. 4.3.11 Private Schreiben vom 15.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird kritisiert, dass durch die Planung die Anwohnenden des Gorenkamps beeinträchtigt und belastet würden. Es wird be- hauptet, dass dieses abwägungsfehlerhaft sei. Die Belastung der Wohnbebauung Gorenkamp wurde im Zuge des Bauleitplanverfahrens erkannt und berück- sichtigt. Die zusätzlichen Immissionen und Verkehre wurden insbesondere auch durch die Erstellung des Gutachtens (vgl. Pkt. 4.2.1 und 4.5.1) und durch die An- ordnung der Baukörper untersucht. Da die Bebauung Gorenkamp in der Planung zur Feuer- und Rettungswa- che 3 berücksichtigt wurde, ist von keiner fehlerhaften Abwägung des Vorhabens auszugehen. Neben den zusätzlichen Belastungen entsteht allerdings auch ein wesentlicher Vorteil gerade für die angren- zende Wohnbevölkerung, aber auch darüberhinausge- hende Bevölkerung. Denn der aktuelle Feuerwehrstand- ort kann dem stark gewachsenen Stadtteil nicht mehr angemessen gerecht werden. Es besteht akuter Hand- lungsbedarf, dem mit diesem Bebauungsplan(entwurf) entsprochen wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.12 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die Anwohnenden des Gorenkamps bereits heute ungleich stärker belastet werden würden als die Anwohnenden der Bebauung Im Dahl. Kenntnisnahme. Es kann nicht nachvollzogen werden woher die ungleich starke Belastung resultiert. Die durch den Bebauungs- plan resultierende Mehrbelastung wurde untersucht. Durch die getroffenen Festsetzungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.13 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird mitgeteilt, dass sich die Anwohnenden aufgrund der ge- planten Lage der Feuer- und Rettungswache bedroht fühlen Mit dem Vorhaben der Feuer- und Rettungswache wird nicht in den Lebensraum der umgebenden Bebauung Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag würden. Für den Menschen solle gelten, was für die Fledermaus und den Steinkauz gelte. eingegriffen. Vgl. zus. Pkt. 4.3.1 – 4.3.3 sowie 4.5.1 Eine erhöhte Bedrohungslage durch den Neubau der Feuer- und Rettungswache ist nicht erkennbar. 4.3.14. Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass der Entwurf des Architekturbüros, der für das ursprüngliche Plangebiet „Merkureck“ erstellt wurde, stark verändert wurde. Das Freiraumkonzept werde nicht be- rücksichtigt. Der Wettbewerbsbeitrag zeichnet sich dadurch aus, dass eine solitäre, angemessene und differenzierte Ku- batur vorgesehen wurde. Insbesondere die architektoni- sche Aufteilung des Gebäudes wurde gelobt. Das im Rahmen des Wettbewerbs entwickelte Freiraumkonzept zeichnet sich dadurch aus, dass Respekt vor den beste- henden landschaftlichen Strukturen gezeigt wurde. Ins- gesamt wurde das Zusammenspiel aus wirtschaftlichen, bauordnungsrechtlichen, ökologischen und konstrukti- ven Aspekten gelobt. Die positiven Aspekte des Wettbe- werbsbeitrags bilden weiterhin die Basis für die Entwick- lung des Baukörpers auf dem veränderten Grundstück. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird vorgeschlagen, den nördlichen Grünstreifen bis mindes- tens zur Südgrenze des Kinderspielplatzes zu verbreitern. Be- gründet wird dieses damit, dass der Zugang zum Kinderspiel- platz und die Ein- und Ausfahrten der Feuer- und Rettungswa- che gegenüberlägen. Außerdem würden so der 2. Grünring und die Kaltluftschneise gesichert werden. Aufgrund der befürchteten Beschattung, Verkehrszunahme, Lär- mimmissionen, externer Naturausgleich (in Havixbeck) etc. werde ein breiterer Grünstreifen im Norden des Plangebietes Es wird vorgeschlagen, den nördlichen Grünstreifen um ca. 20 Meter Richtung Süden zu erweitern. Die für die Feuerwehr notwendigen Bedarfe könnten somit auf der dann noch zur Verfügung stehenden Fläche nicht nach- gewiesen werden. Durch die planungsrechtliche Fest- setzung als landwirtschaftliche Fläche des südlichen Teilgrundstücks östlich Hohe Geest, wird der zweite Grünring und die Kaltluftschneise langfristig gesichert. Der Bebauungsplan ermöglicht einen möglichst gerin- gen Eingriff in Natur und Landschaft und sichert den 2. Der Stellungnahme, den nördli- chen Grünstreifen bis zur Süd- grenze des Kinderspielplatzes zu verbreitern, wird nicht ge- folgt. Beschlussvorschlag 1.1.21 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag sowie die Ausbildung einer Sackgasse zur Lärmreduktion und Sicherung der Kinderwege notwendig. Grünring und seine Funktion als klimaökologischer Aus- gleichsraum (vgl. auch Pkt. 3.2.3 und 3.4.2). Die alterna- tive Lösung drängt sich u.a. auch aufgrund des größe- ren Eingriffs in Natur und Landschaft aufgrund der grö- ßeren Flächeninanspruchnahme nicht auf. Siehe Punkt 4.3.4 4.3.16 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass die anregende Person keine Antwort auf das von ihr erstellte alternative Konzept und auf den „Scheren- schnitt“ erhalten habe. Das alternative Konzept vom 28.09.2023 solle hervorgeholt und einem Gutachter vorgelegt werden. Die- ses Gutachten solle das Beziehungsgeflecht zwischen Anwoh- nenden, Tieren und Betrieb der Feuer- und Rettungswache be- trachten. Dabei soll auch die vorgeschlagene Anordnung der Gebäude, Parkplätze, Südrandstreifen und Pflanzgebotsfläche P2 untersucht werden. Eine Ost-West-Ausrichtung des Gebäu- des, die Verkehrssituation, die Zugangssicherheit zum Kinder- spielplatz, Verschattungen, Hitze- und Kältezonen, gesundheitli- che Auswirkungen durch den Vollausbau des Hauptgebäudes sollen ebenfalls betrachtet werden. Die vorgelegten alternativen Konzepte werden als ein- gegangene Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung (1.3.3 und 3.2.3) betrachtet. Eine Beantwortung erfolgt nach der Abwägung durch den Rat der Stadt Münster. Das hinzuziehen eines Gutachters ist nicht erforderlich, da Ziel und Zweck der Bauleitplanung die Erstellung von abgewogenen Bauleitplänen ist, die eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Gem. § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplä- nen unter anderem die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicher- heit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes und Landschafts- pflege […] sowie das Klima zu berücksichtigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.4 Themenbezug Entwässerung und Leitungen 4.4.1 Private Schreiben vom 21.10.2024 und 23.10.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Wasserleitung der an- regenden Person das Grundstück der Feuer- und Rettungswa- che kreuzen würde. Beschädigungen an der Leitung beim Bau des Projektes sollen vermieden werden. Kenntnisnahme. Siehe Punkt 5.2.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.4.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (4x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird befürchtet, dass durch die geplante Versiegelung der bestehenden Grünfläche, die nördlich gelegenen Keller, Souter- rainwohnungen, (Tief-)Garagen und Grundstücke – aufgrund von eindringendem Oberflächenwasser und Rückstau aus dem Kanalnetz – bei Starkregenereignissen überflutet werden wür- den. In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass die Straße Goren- kamp in einer Senke läge. Bei hohem Regenwasseraufkommen käme es, trotz ausreichender Dimensionierung des Regenrück- haltegrabens, zu einem Aufstau vor dem Durchlass und einer Überflutung der Straße. Die beabsichtigten Regenrückhalteein- richtungen sowie die Wirksamkeit der Entwässerungsmaßnah- men werden angesichts der aktuellen Starkregen- und Hoch- wasserereignisse in Europa in Frage gestellt. Diese würden in Zukunft aufgrund des Klimawandels häufiger und intensiver auf- treten. In einigen Anregungen wird gefordert, sofern sich her- ausstellen würde, dass die Dimensionierung nicht ausreiche, Schadensersatz geltend zu machen. Die Entwässerung ist der Geländeneigung entsprechend tendenziell nach Süden ausgerichtet, östlich der Straße Hohe Geest fällt das Gelände nach Südosten hin ab. Im östlichen Bereich des Grundstückes der Feuerwache ist daher auf einer großen unversiegelten Fläche eine Ver- sickerungsmulde für das unbelastete Niederschlagswas- ser geplant. Eine zunehmende Überflutung des nördlich gelegenen Gorenkamps durch die Versiegelung der be- stehenden Grünfläche ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu erwarten. Für die Entlastung der Kanalisation durch das geplante RRB wurde der Nachweis geführt, dass eine Verbesse- rung der Ausgangssituation für das Gebiet Gorenkamp und keine Mehrbelastung der Kanalisation zu erwarten ist. Der Zulaufkanal (Durchlass) zum RRB ist ausrei- chend dimensioniert und leistungsfähiger als der vor- handene Kanal DN 500 Hohe Geest. Die geplante Regenrückhaltung dient der hydraulischen Sanierung des Entwässerungsnetzes und verbessert den Überflutungsschutz gegenüber dem Ausgangszu- stand besonders bei seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen. Die aktuellen technischen Re- gelwerke wurden bei den Planungen berücksichtigt. Das Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag (in DWA-A 118) geforderte Schutzniveau für Wohnge- biete (Starkregenereignis mit einer Wiederkehrzeit von 20 Jahren) wird im Bereich der öffentlichen Kanalisation Gorenkamp erfüllt. Mit der Berechnung weiterer Belas- tungsszenarien wurde die Wirksamkeit der Regenrück- haltung bei selteneren Ereignissen untersucht und eine höhere Resilienz des Entwässerungssystems im Hin- blick auf zunehmende Starkregenereignisse festgestellt (Klimafolgenanpassung). Abb. Simulationsergebnisse Starkregenereignis Tn 20 Jahre Der angeregte Schadensersatz ist nicht Inhalt des Be- bauungsplanes. 4.4.3 Private Schreiben vom 12.11.2024 und 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird zu Bedenken gegeben, durch die geplante Grundflä- chen-Versiegelung eine Gefahr entstünde, da bei Starkregen die Kanalisation bereits im Bestand überlastet sei. Kenntnisnahme. Siehe Punkt 4.4.2 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.4.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird mitgeteilt, dass bei Schäden an den Immobilien, die im Zusammenhang mit einem Rückstau in der Kanalisation stehen würden, rechtliche Schritte gegen die Stadt Münster vorbehalten werden. Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Münster hat der Grundstückseigentümer sein Grundstück und seine Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rück- stau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.4.5 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Eine Aufforderung zum Selbstschutz vor Überflutung (April 2023) reiche nicht aus. Es wird behauptet, dass die Festsetzun- gen des für den Gorenkamp rechtskräftigen Bebauungsplan HI 9 u.a. aufgrund der Tiefgaragen-Festsetzung, aufgrund des Kli- mawandels überholt seien. Die Stadt Münster dürfe sich nicht weiter daran festhalten. Begründet wird dieses damit, dass die Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans HI9 zu dicht sei; der Bereich jedoch eine besondere Berücksichtigung dieses Umstandes bedürfe. Nach dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sei die Stadt Münster verpflichtet, nachteilige Auswir- kungen des Klimawandels zu begrenzen, drohende Schäden zu vermindern und ihre Bürgerinnen und Bürger vor negativen Fol- gen des Klimawandels vorsorgend zu schützen. Es wird be- hauptet, dass mit der Planung gegen diesen gesetzlichen Auf- trag verstoßen werde. Im April 2023 hat die Stadt Münster individuelle An- schreiben an private Grundstückseigentümerinnern und -eigentümer zum Risikobewusstsein im Zusammenhang mit einer potenziellen Starkregengefahr versendet. Diese Maßnahme ist ein Service der Stadt Münster, um Informationen zur Starkregengefahr an alle Eigentüme- rinnen und Eigentümer mitzuteilen. Die Anforderungen an den Überflutungsschutz können bei seltenen und au- ßergewöhnlichen Starkregen in der Regel nicht alleine durch die Kanalisation, sondern nur unter zusätzlicher Berücksichtigung von Speicher- und Ableitungskapazitä- ten an der Oberfläche sowie Maßnahmen des Objekt- schutzes erfüllt werden. Letzteres obliegt den Eigentü- mern der Objekte. Insofern stellt Überflutungsschutz eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe dar. Der Bebauungsplan Hiltrup 9 „Hiltrup – Hiltruper Geist“ setzt für den Bereich Gorenkamp ein Allgemeines Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Wohngebiet in einer zwingend zweigeschossigen Bau- weise mit einem Satteldach von 25-30° Dachneigung fest. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 ent- spricht den Orientierungswerten des §17 BauNVO; die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,8 unterschreitet diese Orientierungswerte sogar um 0,4. Mit dem Bebau- ungsplan werden keine Tiefgaragen festgesetzt. Auch im Vergleich zu sonstigen Wohnbaugebieten Münsters, sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes HI 9 we- der überholt, noch widersprechen sie den Anforderun- gen an den Klimawandel. Entwässerungstechnisch trägt das geplante Regenrückhaltebecken zur Kompensation der dichten Bebauung bei und entlastet auch die unter- halb liegende Kanalisation in der Meesenstiege und Westfalenstraße sowie das Gewässer (vgl. Pkt. 4.4.1). Die Interpretation des Klimaanpassungsgesetzes ist feh- lerhaft, da § 1 und § 8 des KAnG miteinander vermischt werden. Die Planung entspricht den Regelungen des KAnG. § 8 Abs. 2 KAnG wird entsprochen. 4.4.6 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird die Erstellung eines Entwässerungsgutachtens ange- regt. In einigen Anregungen wird behauptet, dass aufgrund des Fehlens eines Entwässerungsgutachtens ein Verfahrensfehler vorliegen würde, weil die Stadt Münster die Konfliktschwer- punkte nicht vollständig geprüft habe. Einige Stellungnahmen führen aus, dass das Gutachten Aussagen dazu tätigen müsse, welche Regenmengen nach welchem Regenereignis (inklusive der geplanten Flächenversiegelung) anfallen würden und ob der Querschnitt des Stichkanalrohrs (das von der Hohen Geest aus Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der Feuerwache hat das Tiefbauamt der Stadt Münster das betroffene Entwässerungssystem in der Meesenstiege und Westfalenstraße inklusive Merkureck / Hohe Geest / Gorenkamp hydraulisch überprüft. Unter Berücksichti- gung der geplanten Flächenversiegelung wurden für die- ses Gebiet die Niederschlagsabflüsse an der Oberfläche Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag in den Rückhaltegraben mündet) ausreichend dimensioniert sei. Außerdem sollen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorha- bens auf das Wohngebiet Gorenkamp bei einem mindestens 30-jährigen Starkregenereignis getätigt werden. Auch werden Informationen gewünscht, welche Abflussmengen das geplante Entwässerungsentlastungssystem aufnehmen könne. Dieses Gutachten solle auf Kosten der Stadt Münster erstellt und nach- träglich veröffentlicht werden. Eine entsprechende Frist zur Ab- gabe von Stellungnahmen sei einzuhalten. Einige Anreger führen aus, dass mit der Veröffentlichung der Planunterlagen beruhigende und nachvollziehbare Antworten in der Form eines Entwässerungsgutachten mit hydraulischen Be- rechnungen erwartet wurden. Stattdessen wurde mitgeteilt, dass die Regenwasserkanalisation bereits im Ist-Zustand aus- gelastet sei. Es wird auf Ziffer 6.4.1 der Begründung verwiesen: „Zur Entlastung des Kanalnetzes [solle] der Nachweis der Über- staufreiheit für ein 10-jähriges Regenereignis berücksichtigt werden […]“. Es wird behauptet, dass sich diese Aussage auf den Schutz des Feuerwehrbetriebsgeländes beziehe, nicht aber auf den Schutz des angrenzenden und tiefer liegenden Wohn- gebietes „Gorenkamp“. Der Stadt Münster sei aus der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt, dass die Sorge vor Überflutung und Kanalisationsrückstau bei Starkregenereignis- sen ein wichtiges Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sei. Die Regelwerke zur Bemessung und Nachweis von Kanälen und Leitungen (DIN-EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Grundstü- cke und Gebäude, DWA-A118 Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystem) müsse nachgewiesen werden. Die DIN 1986-100 fordere für Grundstücke mit mehr als 800 m² abfluss- und in der Kanalisation für Modellregen mit einer 2-jähri- gen bis hin zu einer 100-jährigen Wiederkehrzeit simu- liert. Aufgrund der festgestellten starken Auslastung der Ka- nalisation sowie um negative Auswirkungen des Vorha- bens auf das angeschlossene Gebiet zu vermeiden und die vorhabenbedingten höheren Anforderungen an Überstau- und Überflutungssicherheiten zu erfüllen (An- siedlung der Feuer- und Rettungswache 3 als kritische Infrastruktur), wurde zur Entlastung des Kanalnetzes das Regenrückhaltebecken (RRB) Merkureck geplant. Nach Einarbeitung der geplanten Anlagen (Zu- und Ab- laufkanäle inklusive RRB) ist das Kanalnetz erneut mit den zuvor genannten Regenereignissen simuliert wor- den. Die Ergebnisse belegen, dass sich der Wasseraustritt aus der öffentlichen Kanalisation besonders bei seltenen und außergewöhnlichen Starkregenereignissen deutlich reduziert und mit der geplanten Entlastung der Kanalisa- tion durch das RRB ein höherer Überflutungsschutz als im Ausgangszustand erreicht wird. Im technischen Regelwerk DWA-A 118 „Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit von Entwässerungs- systemen“, werden die Anforderungen an Überstau- und Überflutungshäufigkeiten nach Schutzkategorien diffe- renziert, die von der Nutzung des jeweiligen (Teil-)Ge- bietes abhängen. Wohngebiete (z.B. „Gorenkamp“) sind danach der Schutzkategorie 2 zugeordnet (Überstaufrei- heit bis einmal in 2 bzw. nach Sanierung in 3 Jahren, Überflutungshäufigkeit einmal in 20 Jahren), Einrichtun- Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag wirksamer Fläche (was auf das Feuerwehrbetriebsgelände zu- träfe) die Durchführung eines Überflutungsnachweises für ein Niederschlagsereignis mit einer Wiederkehrzeit von mindestens T = 30 Jahre. Es wird sich danach erkundigt, wie das damit zu- sammenpassen würde, dass die Stadt Münster für ihre Kanali- sation in die sie die Regenmengen einleiten möchte, nur eine Überstaufreiheit für ein nur 10-jähriges Regenereignisse anset- zen könne. gen des Notfall-/Rettungswesens einschließlich Kata- strophenschutz (z.B. Feuerwache) der Schutzkategorie 4 (Überstaufreiheit bis einmal in 5 bzw. 10 Jahren, Über- flutungshäufigkeit einmal in 50 Jahren). Die Prüfung ist erfolgt und der resultierende Handlungsbedarf in eine konkrete Ausbauplanung umgesetzt, die kurzfristig reali- siert wird. Die hydraulischen Nachweise für die öffentlichen Ab- wasseranlagen entsprechen den Anforderungen des DWA-A 118 bzw. der DIN-EN 752. DIN 1986-100 gilt für Grundstücke und Gebäude und wird bei der Entwässe- rungsplanung für das Grundstück und die Gebäude der Feuerwache berücksichtigt. Der Überflutungsnachweis ist mit dem Entwässerungs- antrag im Zuge des Bauantrages zu erbringen. Darin ist nachzuweisen, dass die Differenz der Niederschlags- menge bei dem nachzuweisenden Ereignis (mindestens 30-jährige Wiederkehrzeit) und dem Bemessungsereig- nis der Anschlussleitung (i.d.R. 2-jährige Wiederkehr- zeit) auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten wer- den muss. In diesem Fall wird also nur die Bemessungs- wassermenge der Anschlussleitung in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Der Anregung, ein Entwässerungsgutachten zu erstel- len, wurde im Grundsatz entsprochen. 4.4.7 Private Schreiben vom 05.11.2024 (2x), 08.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird angeregt, aufgrund der Nähe zum Kinderspielplatz, den geplanten Regenrückhaltegraben aus Verkehrssicherungspflicht Der geplante Regenrückhaltegraben wird mit einer Um- zäunung in Höhe von 1,25 m geplant. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag einzuzäunen. Dieser werde mit einer Tiefe von ca. 2,5 m ge- plant. Aus Gleichbehandlungsgründen wird ein Schutz der Kin- der gefordert, da das Regenrückhaltebecken an der Werland- straße ebenfalls eingezäunt sei. 4.5 Themenbezug (Lärm-)Immissionen 4.5.1 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass durch das Vorhaben Verkehrs- und Be- triebslärm – u.a. durch die Nutzung von Sirenen, laufenden Mo- toren und weiteren betrieblichen Aktivitäten – entstünde, der zu einer dauerhaften Lärmbelastung führen würde. Dabei wird be- hauptet, dass sich der Lärm negativ auf die Lebensqualität der Anwohnenden auswirken würde. Einige Stellungnahmen be- haupten, dass nicht nur die Erholung und Nachtruhe beeinträch- tigt werde, sondern es könne auch zu gesundheitlichen Proble- men wie Gehörschäden, Stress, Schlafstörungen und ein erhöh- tes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen führen. Kenntnisnahme. Es ist davon auszugehen, dass sich die Lärmsituation durch die Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswa- che zwar verändern wird – das Lärmgutachten im Rah- men der Bauleitplanung kommt jedoch zu dem Ergeb- nis, dass die geltenden Immissionsrichtwerte sowohl zur Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen Nacht- stunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Der Einsatzfall fällt grundsätzlich unter die „Aufrechter- haltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und entzieht sich somit einer stringenten schalltechnischen Betrachtung nach TA Lärm. Es ist beabsichtigt, dass im Einsatzfall eine Ampel-Vorrangschaltung der Lichtsignal- anlagen Merkureck / Hohe Geest sowie Merkureck / Westfalenstraße zum Einsatz kommt. Der Einsatz des Martinshorns wird durch diese Maßnahme im Umfeld des Vorhabens weitestgehend minimiert. Eine Gesund- heitsgefahr, selbst bei kurzzeitigen Geräuschspitzen (z.B. Martinshorn) wird ausgeschlossen. Bei geschlos- senen Fenstern ist zur Nachtzeit keine Aufwachreaktion zu erwarten. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.5.2 Privates Schreiben vom 10.11.2024 Es wird behauptet, dass aufgrund der Feuer- und Rettungswa- che von einer erheblichen Beeinträchtigung durch Betriebslärm auszugehen sei. Es ist davon auszugehen, dass sich die Lärmsituation durch die Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswa- che verändern wird – die geltenden Immissionsricht- werte werden im Wartungs-/ und Übungsbetrieb am Tag mindestens um 6 dB unterschritten. Auch während der Nachtzeit werden die geltenden Immissionsrichtwerte im Wartungs- und Übungsbetrieb um mindestens 5 dB un- terschritten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (4x), 06.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird beschrieben, dass die Feuer- und Rettungswache mit regelmäßigen Alarmausfahrten und Sireneneinsätzen einher- gehe. Die zulässigen Grenzwerte der TA Lärm seien einzuhal- ten. Der durch Sirenen, Motorengeräusche und weitere betrieb- liche Aktivitäten entstehende Lärm könne zu Schlafstörungen und chronischem Stress der Anwohnenden führen. Soweit die Lärmbelastung unzumutbar sei, werden für die Schlafräume der Anwohnenden Maßnahmen des passiven Schallschutzes gefor- dert. vgl. Pkt. 4.5.1 Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte sowohl zur Tages- aber auch zur Nachtzeit eingehalten bzw. unterschritten werden. Das Einbauen passiver Schallschutzmaßnahmen am umge- benden Bestand ist somit nicht erforderlich. Zudem ist geplant, den Einsatz des Martinshorns im Umfeld des Vorhabens durch eine Ampelvorrangschaltung weitest- gehend zu minimieren. Der Stellungnahme, passive Schallschutzmaßnahmen für die Schlafräume der Anwohnenden vorzusehen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.22 4.5.4 Private Schreiben vom 08.11.2024, 11.11.2024, 21.11.2024 (3x) Es wird die strikte Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten ein- gefordert, um die Belastung durch den Betrieb der Feuer- und Rettungswache, insbesondere in den Nachtstunden und wäh- rend der Ruhezeiten so gering wie möglich zu halten. Es wird auf Kapitel 4 des Lärmgutachtens verwiesen. Im Regelbetrieb werden An- und Abfahrtbewegungen von 7-20 Uhr in Ansatz gebracht. Dieses ist immissions- schutzrechtlich mit der umgebenden Wohnnutzung ver- einbar. Grundsätzlich werden für jede Feuer- und Ret- tungswache Regeln für den Wachbetrieb aufgestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Diese sind jeweils mit den immissionsschutzrechtlichen Regelungen vereinbar. Von daher wird den Forderungen im Grundsatz entsprochen. 4.5.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird beschrieben, dass sich die Schall- und Lichtemissionen von der Feuer- und Rettungswache auf die umgebende Bebau- ung legen würde. Ein nächtliches Ausrücken der Einsatzkräfte würde die Erholung der Anwohnenden einschränken. Kenntnisnahme. Das Lärmgutachten betrachtet zusätzlich zum War- tungs- und Übungsbetrieb ein einmaliges nächtliches Ausrücken oder Rückkehr aller 16 Einsatzfahrzeuge in- nerhalb der lautesten Nachtstunde als Worst-Case-Be- trachtung. Für die Nutzung der Optionsfläche wird ein Ausrücken von jeweils drei Einsatzfahrzeugen zur Nachtzeit in Ansatz gebracht. Grundsätzlich fällt der Ein- satzfall unter die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Si- cherheit und Ordnung“ und entzieht sich der schemati- schen Anwendung der TA Lärm. Das schalltechnische Gutachten zeigt, dass grundsätzlich die Immissions- werte der TA Lärm eingehalten werden können. Dadurch kann die mit der Eigenart des betroffenen Ge- biets verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung erfüllt werden; eine Gesundheitsge- fahr kann ausgeschlossen werden. Bei geschlossenen Fenstern zur Nachtzeit ist, bei Einhaltung der errechne- ten Werte, noch keine Aufwachreaktion zu erwarten – dadurch wird die Erholung der Anwohnenden nicht be- einflusst. An einem Immissionspunkt kommt es rechne- risch jedoch zu einer Überschreitung. Aus diesem Grund soll eine Vorrangschaltung für die Lichtsignalanlagen vorgesehen werden, um die Immissionsquelle weiter in den öffentlichen Straßenraum zu verlagern und damit Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag eine Belastung der im Umfeld der geplanten Feuer- und Rettungswache gelegeneren Immissionsorte weiter zu minimieren. 4.5.6 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Der Verkehrs- und Betriebslärm beeinträchtige die beruflichen und privaten Tätigkeiten der Anwohnenden, da die Konzentrati- onsfähigkeit und Produktivität gestört werde. Außerdem wird in einigen Anregungen behauptet, dass die Tätigkeiten im Haus und Garten beeinträchtigt werden würde. Siehe Punkt 4.5.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass sich der Lärm an der Lärmschutzwand vorbeidränge und auf direktem Wege die Wohn- und Schlaf- räume der nördlichen Bebauung erreichen würde. Es wird auf Seite 70 des Lärmgutachtens verwiesen. Der dortige blaue Kreis würde eine unbehinderte Schallausbreitung bis zu den Ruhe- und Entspannungszonen der nördlichen Wohnbebauung darstellen. Die Lage (auch das Ende) der Lärmschutzwand wurde im Lärmgutachten zugrunde gelegt. Das Lärmgutachten weist nach, dass im Wartungs- und Übungsbetrieb zzgl. Einsatzbetrieb am Immissionsort mit einem Lärmpegel von 42 dB(A) im Worst-Case-Fall (ohne Logistiklager) zu rechnen ist. Für allgemeine Wohngebiete gilt grundsätz- lich der Schalltechnische Orientierungswert der DIN18007-1 von 55 dB(A) tags. Somit weist das Lärm- gutachten nach, dass mit der platzierten Lärmschutz- wand die geltenden Immissionswerte eingehalten wer- den. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird erläutert, dass die Lärmschutzwand bis an den öffentli- chen Fuß- und Radweg herangeführt und nach Süden bis auf die Höhe des westlichen Kinderspielplatzes abgeschwenkt wer- den solle, damit neugierige Kinder baulich von der Feuer- und Die der Planung zugrunde gelegte Planung der Lärm- schutzwand wurde als Grundlage für das Lärmschutz- gutachten herangezogen. Es wird nachgewiesen, dass mit der Lärmschutzwand die geltenden Immissionspegel Der Stellungnahme, die Lärm- schutzwand in westlicher Rich- tung zu verlängern, wird nicht gefolgt. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Rettungswache abgeschirmt werden würden. Außerdem wür- den Lärmimmissionen nach Norden unterbunden werden. Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen, dass die Lärmschutzwand keine Löcher haben dürfe; an dieser Stelle jedoch ein breites Loch vorgesehen sei. eingehalten und sogar unterschritten werden. Eine Än- derung der Planung zur Lärmschutzwand ist somit nicht erforderlich. Das „breite Loch“ stellt das westliche Ende der Lärmschutzwand dar, die ca. 8 m westlich der Flur- stücksgrenze endet. Ein Schutz von neugierigen Kindern vor der Feuer- und Rettungswache ist weder vorgesehen noch notwendig. Der Kinderspielplatz ist bereits umzäunt und mit He- ckenstrukturen umfriedet. Beschlussvorschlag 1.1.23 4.5.9 Private Schreiben vom 14.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Lär- mimmissionen die Anwohnenden des Gorenkamps beeinträchti- gen würden, während andere Anwohnende durch die Errichtung von Lärmschutzwänden besser geschützt werden würden. Kenntnisnahme. Der Bebauungsplan Nr. 627 sieht zum Schutz der nördli- chen Wohnbebauung eine Lärmschutzwand vor, die in gleichen Maßen wie an anderen Stellen im Stadtgebiet auch, die Bewohnenden vor Lärmimmissionen schützt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.10 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die 4 m hohe Lärmschutzwand in einer Bodensenke läge und somit lediglich ca. 3,5 m betrage. Der Lärm würde über die Oberkante der Lärmschutzwand hinausge- hen. Das Gebäude der Feuer- und Rettungswache würde die Lärmschutzwand um ca. 27 m überragen; dementsprechend sei die Lärmschutzwand bedeutungslos. Die Lärmschutzwand wird in einer Höhe von 4 - 4,5 m über Bodenniveau geplant. Sie dient dazu, dass die durch den Betrieb der Feuer- und Rettungswache ent- stehende Lärmimmissionen auf den Hofflächen Rich- tung der nördlichen Wohnbebauung abgefangen wer- den. Parallel zur Lärmschutzwand wird das Logistiklager mit einer Höhe von ca. 10,6 m geplant. Dieses Logistiklager übernimmt aufgrund seiner Lage eine passive Funktion der Lärmreduktion. Der höchste Punkt des Hauptbau- körpers der Feuer- und Rettungswache beträgt ca. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 18,6 m – hier befinden sich jedoch lediglich die Büro-, Schlaf- und Aufenthaltsräume der Bediensteten, so dass von keiner erhöhten Lärmproduktion ausgegangen wird. 4.5.11 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 Es wird befürchtet, dass die Lärmschutzwand, wie der nahege- legene Garagenhof, beschmiert werden würde. Darum werde eine Begrünung der Lärmschutzwand oder die Errichtung des ursprünglich vorgesehenen Walls plus Lärmschutzwand gefor- dert. Die geplante Lärmschutzwand soll als Gabionenwand errichtet werden. Gabionen sind aufgrund der unebenen Struktur eine eher unattraktive Malfläche für Graffitti- künstler. Eine Begrünung der Lärmschutzwand wird sei- tens der Stadtverwaltung abgelehnt, da mit der beab- sichtigten Lärmschutzwand auch die Qualifizierung des nördlich gelegenen Grünstreifens verbunden ist. Durch die Begrünung der Lärmschutzwand ist ein erhöhter Un- terhaltungsaufwand notwendig. Dieser löst einen breite- ren Unterhaltungsweg und regelmäßige Kfz-Bewegun- gen auf dem Unterhaltungsweg aus. Aus diesem Grund wird eine Gabionenwand beabsichtigt. Der Stellungnahme, die Lärm- schutzwand zu begrünen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.7 4.5.12 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass ein Verstoß gegen das Gebot des Schutzes der Anwohnenden vor den Folgen des Kli- mawandels vorläge, da der Luftaustausch durch eine 4 bis 4,5 m hohe Lärmschutzwand unterbrochen werde. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. KAnG NW alle Träger öffentlicher Auf- gaben verpflichtet seien, die Klimafolgen bei Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Hauptwindrichtung in dem Untersuchungsraum ist West-Südwest. Da die Lärmschutzwand in westöstlicher Richtung am nördlichen Rande der Teilfläche östlich der Hohen Geest geplant ist, wird diese aller Voraussicht nach keinen bis sehr geringen Einfluss auf den Luftaus- tausch der nördlich gelegenen bestehenden Bebauung haben. Eine Unterbrechung des Luftaustausches ist nicht zu befürchten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.13 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird behauptet, dass durch die Planung Beeinträchtigungen entstünden, die maßgeblich seien und die die Stadt Münster bei der Planung abzuwägen habe. Dabei werden zwei Orientie- rungssätze des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE -4 B 209/94-) zitiert: 1. „Vermeidet der vorgesehene Lärmschutz zwar nachteilige Lärmeinwirkungen und ist er auch im Sinne des BImSchG aus- reichend, dann können gleichwohl andere Folgen, die mit den durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen verbunden sind, abwä- gungserheblich sein. Die Beachtung des BImSchG dispensiert bei der Feststellung des Plans nicht von dem Gebot, andere sich ggf. aufdrängende Folgen zu ermitteln und über ihre Erheb- lichkeit im Rahmen der Gesamtplanung abwägend nachzuden- ken.“ 2. „Kann eine effektive Lärmminderung nicht ohne neue nachtei- lige Folgen erreicht werden, dann muss - nach Maßgabe weite- rer Umstände - der beabsichtigte aktive Lärmschutz oder ggf. die Planung insgesamt unterbleiben.“ Unter „andere Folgen“ sei der Verstoß gegen den gesetzlichen Auftrag nach KAnG NW zu verstehen, nachdem die Stadt Münster die Anwohnenden vor den Folgen des Klimawandels (Hitzestau, Wegfall der Frischluftschneise) zu schützen habe sowie der Verstoß gegen das im Baurecht allgemein geltende Gebot der Rücksichtnahme (gem. §1 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 15 BauNVO sowie § 34 Abs. 1 BauGB). Kenntnisnahme. Laut Auffassung der Stadt Münster sind durch den vor- gesehenen Lärmschutz keine weiteren Folgen verbun- den, die abwägungserheblich seien. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.14 Private Schreiben vom 05.11.2024, 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 10.11.2024, 11.11.2024, 12.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (3x) Es werden passive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. schallge- dämmte Fester für die Schlafzimmer der anregenden Personen, Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte sowohl zur Tages- aber auch zur Der Stellungnahme, passive Schallschutzmaßnahmen für die Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag gefordert. Begründet wird dies mit den entstehenden Lärmim- missionen. Einige Stellungnahmen führen aus, dass dieses auf Kosten der Stadt Münster passieren müsse. Weitere Maßnah- men zur Reduzierung der Lärmbelastung sollen ergriffen wer- den. Nachtzeit eingehalten bzw. unterschritten werden. Das Einbauen passiver Schallschutzmaßnahmen am umge- benden Bestand ist somit nicht erforderlich. Schlafräume der Anwohnenden vorzusehen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.22 4.5.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird eine Passage aus dem Lärmgutachten zitiert: „Es wird empfohlen zumindest für zum Schlafen / zur Erholung genutzte Räume mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen vorzu- sehen.“ Kenntnisnahme. Das Zitat stammt aus dem Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung unter dem Kapitel „Schallschutzmaß- nahmen für das Bauvorhaben“ – es handeln sich damit um Empfehlungen für die Schlaf- und Erholungsräume der Feuer- und Rettungswache 3. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.16 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (4x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird befürchtet, dass der Baulärm die Lebensqualität, Erho- lungsfunktion des Gartens und Konzentrationsfähigkeit ein- schränken würde. Es wird behauptet, dass die die Lärmimmissi- onen zu gesundheitlichen Problemen (Schlafstörungen, Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hörschäden) und einer vermin- derten Lebensqualität führen würden. In einigen Anregungen wird behauptet, dass dies den Anforderungen des § 1 BauGB widersprechen würde. Daher werden Maßnahmen nach der AVV Baulärm und der 32. BImSchV- Geräte und Maschinen- lärmschutzverordnung gefordert, um die Lärmbelastung wäh- rend der Bauphase zu reduzieren. Die darin geregelten Grenz- werte und zulässigen Nutzungstage /-zeiten seien einzuhalten. Dazu gehöre, dass die Anwohnenden transparent über den ge- planten Bauablauf, insbesondere über lärmintensive Bauab- schnitte, informiert werden. In einigen Anregungen werden Kenntnisnahme. Der temporär entstehende Baulärm ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Die Stellungnahme wird an das zu- ständige Fachamt weitergeleitet. Es ist beabsichtigt, über den Verlauf der Bautätigkeiten alle geltenden recht- lichen Vorgaben zum Lärmschutz, zu Arbeitszeiten und zu Lärmemissionen einzuhalten. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Lärmschutzwände entlang der betroffenen Bauabschnitte gefor- dert. 4.5.17 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die getätigten Aussagen im Kapitel 4.6 der Begründung zum Bebauungsplan bzw. Flächennutzungs- plan fehlerhaft seien. Zitiert wird der Auszug: „Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Immissionsricht- werte sowohl zu[r] Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen Nachtstunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden.“ Kenntnisnahme. Das Schallgutachten wurde mit einer hohen Prognosesi- cherheit im Rahmen zwischen +1 dB / -3 dB und jeweils auf der sicheren Seite erstellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.18 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 Es wird angeregt, geeignete Maßnahmen zur Minimierung einer Luftverschmutzung vorzusehen. Durch die Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswache würde eine erhöhte Luftverschmut- zung durch Abgase (Stickoxide und Feinstaub, da dieselbetrie- bene Fahrzeuge eingesetzt werden würden) der Einsatzfahr- zeuge sowie andere Verbrennungsprozesse entstehen. Diese Emissionen würden die Umwelt sowie die Gesundheit der An- wohnenden negativ beeinflussen und langfristig negative Aus- wirkungen auf die Luftqualität verursachen. Einige Stellungnah- men befürchten in diesem Zusammenhang auch eine Geruchs- belästigung. Bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen mit Ver- brennungsmotoren ist die Feuerwehr als öffentlicher Auftraggeber angehalten, die zum Zeitpunkt bestmögli- chen Abgastechnologie zu beschaffen, soweit diese nicht die taktische Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges einschränkt. Daraus resultierend sind auf den Wachen der Berufsfeuerwehr - bis auf vereinzelte ältere Sonder- fahrzeuge - überwiegend Einsatzfahrzeuge mit dem Ab- gasstandard EURO V und EURO VI vorhanden. Die Fahrzeuge sind mit fortschrittlichen Filtersystemen und Abgasreinigungstechnologien ausgestattet, die eine effi- ziente Reduzierung schädlicher Emissionen gewährleis- ten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Hilfeleistungslöschfahrzeug und die Drehleiter als Ein- satzfahrzeuge mit der höchsten Einsatzfrequenz auf eine durchschnittliche jährliche Fahrleistung von ca. 7500 - 8000 km und einen zusätzlichen Motorbetrieb für die Feuerlöschkreiselpumpe oder den hydraulischen Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Drehleiterpark von 5 bzw. 25 Minuten am Tag kommen. Die daraus entstehenden Abgasemissionen finden nur zu einem geringen Anteil am Standort der Feuerwache statt und sind mit den Betriebszeiten und Laufleistungen von gewerblich genutzten Fahrzeugen in keiner Weise zu vergleichen. Insgesamt wird von keinen schädlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung aufgrund von Luft- verschmutzung ausgegangen. 4.5.19 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die Luftverschmutzung nicht nur den Anwohnenden, sondern auch den Kindern auf dem Kinderspiel- platz schädigen würde. Kenntnisnahme. Sowohl vom Betrieb der Feuer- und Rettungswache (vgl. Pkt. 4.5.18) als auch vom verkehrlichen Aufkom- men (vgl. Pkt. 4.2.4 und 1.2.2) ist von keiner relevanten Luftverschmutzung auszugehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.20 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird eine Geruchsbelästigung durch die Lagerung von Ge- fahrenstoffen (z.B. Tankmöglichkeit, Schutzmaßnahmen für A- B-C-Einsätze) in Haus und Garten befürchtet. Kenntnisnahme. Auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache wird eine unterirdische Tankanlage geplant. Diese ist mit den normativ vorgeschriebenen Zapfpistolen mit Rückfüh- rungsvorrichtung für Dämpfe versehen. Ein Gasrückfüh- rungssystem für Dieseldämpfe ist nicht vorgesehen. Dies ist bei Tankanlagen auch nicht üblich. Die Belüf- tung des Tanks erfolgt über eine überdacht geführte Lei- tung. Bezüglich der vermuteten Lagerung von Gefahrenstof- fen wird auf Pkt. 4.5.22 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.5.21 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024 Es wird eine Geruchsbelästigung durch vermehrtes Eindringen von Abgasen in Haus und Garten befürchtet. Kenntnisnahme. Zwischen den Gebäuden der Feuer- und Rettungswa- che und den nördlich angrenzenden Gärten liegen min- destens 14,5 m Entfernung. vgl. Pkt. 4.5.18 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.22 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird erwartet, dass eine umfassende Aufklärung über die mit der Lagerung verbundenen Risiken und die Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten im Hinblick auf die Emissionen von Luftschadstoffen betrieben werde. Kenntnisnahme. An dem Standort werden die für den Betrieb einer Feuer- und Rettungswache erforderlichen Stoffe gela- gert. Dies sind Betriebs-, Schmier- und Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge und Verbrenner-Aggregate, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den mannigfaltigen Ge- brauch, Chlortabletten für die Trinkwasseraufbereitung und Jodtabletten für den Bevölkerungsschutz. Letztge- nannte werden in entsprechenden Behältnissen und Auffangsystemen gelagert, um im Falle einer Havarie keine Ausweitung von Schadstoffen sicherzustellen. Am Standort der Feuer- und Rettungswache 3 wird nicht der genehmigungspflichtige Prüfstrahler der Feuerwehr Münster gelagert. Die Abwehr von ABC-Gefahren erfolgt nach den Vorga- ben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500. Die dazu benö- tigten Ausrüstungsmaterialen werden, wenn Sie nach dem Einsatz verschmutzt sind, geprüft und anschlie- ßend ordnungsgemäß gereinigt, aufgearbeitet oder ent- Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag sorgt. Oberstes taktisches Ziel der Gefahrenabwehr- maßnahmen ist es, keine Schadstoffe von den Einsatz- stellen an die Wachen zu nehmen. Die Entsorgung von abgepumpten und / oder aufgefangenen Schadstoffen erfolgt durch Fachunternehmen. Die dafür erforderlichen Behältnisse werden bei der Feuerwehr vorgehalten, im Einsatzfall zur Einsatzstelle gebracht und nach der Ent- sorgung der Schadstoffe gereinigt von dem Fachunter- nehmen an die Feuerwehr geliefert. Eine Bekämpfung von ABC-Gefahren durch den Einsatz von der Schadwirkung eines Stoffes entgegenwirkenden chemischen Substanzen, findet nicht statt. Daher ergibt sich auch kein Lagerungsbedarf etwaiger Stoffe. 4.5.23 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass die Lagerung von Gefah- renstoffen (Tankmöglichkeit, Schutzmaßnahmen für A-B-C- Einsätze, Chemikalien, Kraftstoffe oder Löschmittel) ein erhöh- tes Risiko für die Anwohnenden darstellen würde. Es wird be- hauptet, dass bei Unfällen die gelagerten Substanzen Gesund- heitsrisiken und bei Bränden und Explosionen einen erheblichen Sachschaden (Kontamination) an den umliegenden Immobilien auslösen würden. Einige Stellungnahmen fordern eine Aufklä- rung über die Lagerung mit den verbundenen Risiken und die Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten im Hinblick auf die Emission von Luftschadstoffen. Einige Anreger behaupten, dass dadurch eine Wertminderung der umliegenden Immobilien ausgelöst werde (§ 15 BImSchG). Kenntnisnahme. vgl. Pkt. 4.5.22 Die Löschmittel werden in für den Transport und die La- gerung zugelassenen Behältnissen vorgehaltenen. Eine Übersicht der an der Feuer- und Rettungswache gela- gerten Einsatzmittel ist in der Chemikalienliste der Feuer- und Rettungswache nach deren Fertigstellung hinterlegt. Im Ergebnis ist von keinem erhöhten Risiko der Anwoh- nenden durch die Lagerung von Gefahrenstoffen auszu- gehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.24 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird mitgeteilt, dass das Gelände der Feuer- und Rettungs- wache in den Abend- und Nachtstunden durchgehend beleuch- tet sei. Dabei würde eine dauerhafte künstliche Beleuchtung dem natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus der Anwohnenden schaden, da Schlafzimmer Richtung Vorhabengrundstück liegen würden. Es wird eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch dauerhafte nächtliche Lichtimmissionen befürchtet. Beim Bau der Feuer- und Rettungswache 3 sind Be- leuchtungskörper an der Fassade und als Mastleuchten mit vorrangig nach unten gerichtetem Lichtaustritt vorge- sehen. Die Steuerung für Verkehrswege soll automa- tisch über Dämmerung und Zeit erfolgen. Die Sport- und Übungsflächen sind grundsätzlich manuell gesteuert und nur im Nutzungsfall eingeschaltet. Die Beleuchtung wird nach DIN 12464 ausgelegt und nicht heller als übli- che Straßen- und Fußwegbeleuchtung. Im Alarmfall wird die Beleuchtung im Bereich der Hallentor nach DIN 14092 für einen zeitlich begrenzten Bereich, ca. 5-10 Mi- nuten, erhöht, um ein Ausrücken der Einsatzkräfte si- cher zu ermöglichen. Danach erfolgt automatisch eine Reduzierung der Beleuchtungsstärke auf das ursprüngli- che Niveau. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.25 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird zu Bedenken gegeben, dass Sonnenaufgänge weniger bzw. gar nicht gesehen werden können, weil das Vorhaben die Sicht versperren würde. Kenntnisnahme. Vgl. Pkt. 4.7.4 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6 Themenbezug Formalitäten 4.6.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (3x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bekanntmachung der Planungsauslegung keine Postanschrift für die schriftliche Ab- gabe von Stellungnahmen bzw. Einwendungen angegeben sei. Die Bekanntmachung entspricht § 3 Abs. 2 BauGB, wel- cher mit Wirkung zum 07.07.2023 novelliert wurde. Zu- sätzlich wurden die Unterlagen im Kundenzentraum des Stadthauses 3 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es liegt kein Verfahrensfehler vor. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Das Abgeben der Stellungnahmen per Online-Formular wird kri- tisch hinterfragt. Es wird gefragt, ob dadurch ein Verfahrensfeh- ler vorläge. 4.6.2 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 07.11.2024 (2x), 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird mitgeteilt, dass die ausgelegten Unterlagen nicht voll- ständig seien und das Informationsbedürfnis der Anwohnenden nicht befriedige. Begründet wird dieses mit dem Schwärzen ganzer Textpassagen in der Stellungnahme des Städtischen Tiefbauamts zum Vorentwurf des Bebauungsplans. Die Stellungnahme des Tiefbauamtes wurde aus Daten- schutzgründen (Namen) geschwärzt. Außerdem wurden Passagen geschwärzt, die über die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge, Kanalanschlusskosten sowie Ausgleichsmaßnahmen, die auch für städtische Projekte zu leisten sind, informiert. Eine nicht geschwärzte Vari- ante wurde anschließend zur Verfügung gestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird auf die in der Petition der Initiative Hohe Geest / Goren- kamp vom 06.10.2022 enthaltenden Abbildungen (S. 7 und 8) hingewiesen. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW habe mit Datum vom 22.05.2023 der Initiative mitgeteilt, dass „die Stadt Münster darauf hingewiesen wird, dass die in der Petition dargelegten Bedenken der Initiative, sowohl was den Schutz der Frischluftschneisen als auch den Schutz der umgebenden Be- bauung vor zukünftig vermehrt auftretenden Starkregen und ih- rer Folgen betrifft, klar nachvollziehbar sind.“ Es wird kritisiert, dass dennoch das Vorhaben weiterverfolgt werde. Die Mitteilung des Petitionsausschusses fügt nach der zitierten Passage aus, dass „ein Anlass für kommu- nalaufsichtliche Maßnahmen […] jedoch nicht erkennbar [ist]. Weiter wird ausgeführt, dass „insgesamt […] der Petitionsausschuss keinen Anlass [sieht], der Landesre- gierung (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung; Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen. Demnach ist eine Fortführung des Vorhabens, welches dem Schutz der Öffentlichkeit dient, nur folgerichtig. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.4 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung obsolet ge- wesen sei, da die Entscheidung für die Lage im Norden des Plangebietes und der Wegfall der Schutzzone III bereits getrof- fen war. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird gefordert, die Offenlage zu verlängern, um gutachterli- che Stellungnahmen einzuholen und die Klärungsmängel aus- zuräumen. Eine Verlängerung der Offenlage kann nicht stattgege- ben werden. Sofern aus der Abwägung und den einge- gangenen Stellungnahmen hervorgeht, dass Änderun- gen an den Planunterlagen notwendig sind, könnte eine erneute Veröffentlichung inklusive einmonatiger Frist zur Abgabe von Stellungnahmen berücksichtigt werden. Eine solche Notwendigkeit besteht aktuell nicht. Der Stellungnahme, eine er- neute Beteiligung der Öffentlich- keit durchzuführen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.24 4.6.6 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass eine Kompromisssuche unmöglich ge- macht werde, Kompromisse aber Zukunft schaffen würden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird kritisiert, dass bislang keine konkrete, sachkundige Prü- fung bzw. Bewertung stattgefunden habe. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7 Themenbezug Wertminderung 4.7.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass durch die dauerhafte Lärmbelastung aufgrund des Betriebs der Feuer- und Rettungswache und ei- nem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Hohen Geest (u.a. Eine Bewertung einer potenziellen Wertminderung der angrenzenden Immobilien durch eine befürchtete Luft- verschmutzung ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag auch durch die An- und Abfahrt von über 100 Beschäftigten), welche auch mit einer erhöhten Luftverschmutzung (u.a. durch Abgase oder Verbrennungsprozesse) einhergehe, von einer Wertminderung der angrenzenden Immobilien auszugehen sei. Die Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion würde beein- trächtigt werden. Es wird eine Entschädigung gefordert. 4.7.2 Private Schreiben vom 12.11.2024, 21.11.2024 Es wird eine Reduzierung des Bodenrichtwerts der umliegenden Quartiere angeregt. Dieses wird dadurch begründet, dass auf- grund des Vorhabens eine geringere Lebensqualität ausgelöst werde, die den Verkaufswert des Hauses verringern würde. Ei- nige Anreger führen aus, dass der verminderte Bodenrichtwert zu einer Anpassung der Grundsteuer führen würde. Eine Reduzierung des Bodenrichtwerts der umliegenden Quartiere ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Für die Höhe der Bodenrichtwerte ist grundsätzlich der Gut- achterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Müns- ter zuständig.. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.3 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird kritisiert, dass die Anwohnenden des Gorenkamps be- einträchtigt und belastet werden würden. Die Stadt Münster würde auf Kosten ihrer Bürgerinnen und Bürger, deren Eigen- tum eine Wertminderung erfahren würde und zu Lasten der Bür- gerinnen und Bürger, deren Gesundheit durch das Vorhaben beeinträchtigt werden würde, sparen. Es handele sich um Be- einträchtigungen verfassungsmäßig geschützter Grundrechte. Kenntnisnahme. Das Ziel der Bebauungsplanung ist, dass die Feuerwehr von ihrem Standort die Gefahrenabwehr in einem defi- nierten Radius und innerhalb einer Hilfsfrist sicherstellen muss. Unter dieser Maßgabe sind die Standortsuche und letztlich diese Standortwahl erfolgt. Durch die festgesetzte Lärmschutzwand und weitere im- missionsschutzrechtliche Festsetzungen werden ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Eine angemessene Rücksichtnahme seitens der hier vorliegenden Planung ist hierdurch sichergestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Mit dem Vorhaben wird ein wesentlicher Vorteil gerade für die angrenze Wohnbevölkerung, aber auch darüber- hinausgehende Bevölkerung beabsichtigt, da der aktu- elle Feuerwehrstandort dem stark gewachsenen Stadt- teil nicht mehr angemessen gerecht werden kann. Das betrifft auch die Anwohnenden des Gorenkamps, wodurch auch von einem unmittelbaren Vorteil gespro- chen werden kann. Es besteht akuter Handlungsbedarf, dem mit diesem Bebauungsplan(entwurf) entsprochen wird. 4.7.4 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird kritisiert, dass eine weitere Wertminderung der umlie- genden Immobilien und Grundstücke verursacht werde, da der freie Blick nach Süden auf eine Pferdewiese verbaut werde. Die Wertminderung würde durch die Art der Bebauung verstärkt werden. Es würde sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum handeln. In einigen An- regungen wird eine Entschädigung bzw. Kompensation gem. § 1 Abs. 5 BauGB gefordert. Eine Bewertung einer potenziellen Wertminderung der angrenzenden Immobilien durch die Verbauung des freien Blicks ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Zu- ständig ist grundsätzlich der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Münster. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf die gewohnte Aussicht. Der Stellungnahme, eine Ent- schädigung aufgrund der Wert- minderung der Grundstücke zu erhalten, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.25 4.7.5 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die potenzielle Gefährdung zu einer Wertminderung der umliegenden Immobilien führen würde. Da- bei wird auf 15 BImSchG verwiesen. Als Gründe werden u.a. die Überflutung der Straßen Hohen Geest und Gorenkamp ge- nannt. Eine Wertminderung der umliegenden Immobilien auf- grund der potenziellen Gefährdung ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.6 Privates Schreiben vom 15.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird kritisiert, dass ohne Rücksicht auf die Anwohnenden des Gorenkamps geplant werde. Es wird behauptet, dass deren Eigentum eine Wertminderung erfahren würde und Auswirkun- gen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Da- mit würden verfassungsmäßig geschützte Grundrechte verletzt werden. Kenntnisnahme. Siehe auch 4.7.5 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8 Themenbezug Bauphase 4.8.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 14.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Es wird behauptet, dass durch die Bauarbeiten – aufgrund von Erschütterungen, Schwingungen, Vibrationen und Veränderun- gen des Grundwassers – Bauschäden (z.B. Setzrisse) an den vorhandenen Gebäuden entstünden. In einigen Anregungen wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, in dem geprüft wird, ob solche Schäden auftreten können. Dieses sei den An- wohnenden vorzulegen. Es wird angeregt, eine Beweissicherung zu den Immobilien der anregenden Personen durchzuführen. Durch die Baumaßnahme entstehende Gebäudeschäden seien auf Kosten der Stadt Münster zu beseitigen. Die Erstellung einer Bestandserfassung der umgeben- den Immobilien vor den Bauarbeiten des Vorhabens ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Es ist geplant, dass im Rahmen von gutachterlichen Leistungen im Vorfeld der Baumaßnahmen eine Beweissicherung durchgeführt wird. Von daher wird den Forderungen zum Teil entspro- chen. Der Stellungnahme, weiterge- hende Gutachten zur möglichen Schadensermittlung anzuferti- gen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.26 4.8.2 Private Schreiben vom 10.11.2024, 12.11.2024, 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Schäden durch die Bau- maßnahmen rechtliche Schritte gegen die Stadt Münster einge- leitet werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.3 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird eine regelmäßige Straßenreinigung angeregt. Es wird befürchtet, dass der Baustellenverkehr zur Verschmutzung der Straße Hohe Geest und dadurch der Autos, Kleidung und Fahr- räder führen werde. Sofern keine regelmäßige Straßenreinigung erfolge, werde eine Erstattung des Reinigungsaufwands (Auto- und Fahrradwäsche, Reinigung der Kleidung) gefordert. Ent- sprechende Vereinbarungen seien in den Bauverträgen vorzu- sehen. Eine regelmäßige Straßenreinigung oder eine Erstattung des erforderlichen Reinigungsaufwandes während der Bauarbeiten ist nicht Inhalt des Bebauungsplans. Es ist geplant, dass der Baustellenbetrieb unter den entspre- chenden Auflagen durchzuführen ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.4 Private Schreiben vom 05.11.2024, 07.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 Während der Bauphase werde mit Verschmutzungen der Ter- rasse, Fenster, Vordach und Gartenmöbel durch Baustaub ge- rechnet. Es wird angeregt, die Belastung durch Baustaub auf ein zumutbares Maß zu minimieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Werde ein unzumutbarer Verschmutzungsgrad er- reicht, würde eine Reinigung auf Kosten der Stadt bzw. deren Beauftragten verlangt. Entsprechende Vereinbarungen seien in die Bauverträge aufzunehmen. Die Reduzierung von Baustaub ist nicht Inhalt des Be- bauungsplanes und wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.5 Private Schreiben vom 05.11.2024 (2x), 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 21.11.2024 Es wird eine Vermeidung der Verschmutzungen der umliegen- den Solaranlagen durch Baustaubemissionen gefordert. Es wird behauptet, dass durch den verursachten Baustaub mit einer Er- tragsminderung von 15 - 20% zu rechnen sei. Bei unzureichen- den Schutzmaßnahmen und Erreichen eines ertragsmindernden Verschmutzungsgrades werde eine Reinigung der Anlagen auf Kosten der Stadt bzw. deren Beauftragen gefordert. Entspre- chende Vereinbarungen seien in die Bauverträge aufzunehmen. Verschmutzungen an den umliegenden Solaranlagen ist nicht Inhalt des Bebauungsplans und wird an das zu- ständige Fachamt weitergeleitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 85 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.9 Themenbezug Freiraum und Natur 4.9.1 Private Schreiben vom 05.11.2024 (5x), 06.11.2024, 07.11.2024, 08.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird darauf hingewiesen, dass sich der NABU Stadtverband Münster in seiner Stellungnahme vom 18.01.2024 gegen die In- anspruchnahme der Flächen ausgesprochen habe. In den Anre- gungen wird behauptet, dass die Teilinanspruchnahme der Grünfläche des 2. Grünrings im Widerspruch zu der Aufgaben- stellung der öffentlichen Hand nach dem KAnG stehe. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.2 Private Schreiben vom 05.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 Es wird zu Bedenken gegeben, dass der Erholungswert der Gärten beeinträchtigt werde. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.3 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Eisvogel als seltener Gast im Garten der anregenden Person vorbeischauen würde. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.4 Private Schreiben vom 14.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass durch das Vorhaben eine klimatisch bedeutsame Grünfläche versiegelt werde. Diese diene als Frischluftschneise für das umliegende Wohngebiet. Dadurch würde die Hitzebelastung in den Sommermonaten er- höht werden. In einigen Anregungen wird erklärt, dass dieses insbesondere die älteren und gesundheitlich vorbelasteten An- wohnenden beeinträchtigen werde. Kenntnisnahme. Siehe auch 2.7.1, 3.1.1. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.5 Privates Schreiben vom 15.11.2024, 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 86 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird darüber informiert, dass nach dem Klimaanpassungsge- setz (KAnG) die Träger Öffentlicher Aufgaben seit Juli 2024 ver- pflichtet seien, Klimafolgen bei allen Planungen und Entschei- dungen zu berücksichtigen. Es wird behauptet, dass dieses bei der Planung nicht erfolgt sei, da durch das Vorhaben eine klein- klimatische Veränderung auslöse und die geplante Lärmschutz- wand den Luftaustausch unterbrechen würde. Es läge ein Ver- stoß gegeben das Gebot des Schutzes der Anwohnenden vor den Folgen des Klimawandels vor. Siehe Nr. 4.3.10 und 4.5.12 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.6 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024 (2x) Es wird zu Bedenken gegeben, dass sich die Planung, aus Gleichbehandlungsgründen, auf das gesamte Grundstück öst- lich Hohe Geest hätte beziehen müssen, um die Anwohnenden des Gorenkamps nicht ungleich stärker zu belasten als die An- wohnenden der Bebauung Im Dahl. Die Wohnbebauung Im Dahl würde ihre kleinklimatische Grünfläche / Frischluftschneise behalten und werde planungsrechtlich als Grünzug gesichert. Den Anwohnenden des Gorenkamps werde diese kleimklima- tisch ausgleichende Grünfläche / Frischluftschneise genommen. Es wird behauptet, dass gesundheitliche Folgen durch Hitzestau bei sommerlichen Temperaturen resultieren würden. Eine Stel- lungnahme führt aus, dass ein Verstoß gegen das Gleichbe- handlungsgesetz und gegen das Gebot der Rücksichtnahme gem. § 15 BauNVO vorläge. vgl. Pkt. 4.3.4 Es fehlt der Anregung an einem positivplanerischen Ef- fekt. Mehr Flächen als der Bedarf es erfordert anzukau- fen, nur um die Belastung bei den Anwohnenden Im Dahl entsprechend zu erhöhen, verfolgt kein positivpla- nerisches Ziel. Der Standort der Feuerwehr soll nicht größer dimensio- niert werden, als es der Bedarf erfordert. Mit Grund und Boden soll schonend und sparsam umgegangen wer- den. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Grünfunktionen in der dann noch verbleibenden Schneise langfristig gesichert werden. Der Stellungnahme, den Stand- ort der Feuerwache mittig auf die Freifläche mit Abstand zur nördlichen und südlichen Be- bauung zu setzen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.19 4.9.7 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 87 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird kritisiert, dass das Freihalten der südlichen Hälfte des Grundstücks östlich der hohen Geest nicht nachhaltig für Natur und Umwelt sei. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.8 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass auf der südlichen Hälfte des Grund- stücks östlich Hohe Geest ein Neubaugebiet vorbereitet werde. Dadurch würde der 2. Grünring unterbrochen und die Funktion als Kaltluftschneise verloren gehen. Unterstützt wird die Argu- mentation dadurch, dass durch die 88. Änderung des Flächen- nutzungsplans die Auflagen aus der Wasserschutzzone III be- seitigen würden. Der Regionalplan Münsterland stellt die südliche Hälfte des Grundstücks östlich Hohe Geest als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit einer Festset- zung zum Schutz der Landschaft und landschaftsorien- tierte Erholung dar sowie zum Schutz des Grundwas- sers- und Gewässerschutzes dar. Um eine Wohnge- bietsentwicklung an dieser Stelle vorzubereiten, wäre eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich not- wendig. Darauf aufbauend stellt der Flächennutzungs- plan der Stadt Münster diesen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft mit dem Schutzziel „Flächen für vorwie- gend lineare und punktuelle Maßnahmen“ dar. Auch das Integrierte Flächenkonzept der Stadt Münster sieht für diesen Bereich eine Freiraumverbindung vor. Insgesamt ist eine Entwicklung dieses Bereichs pla- nungsrechtlich nicht ohne weiteres möglich ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 88 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.9.9 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnbebauung Im Dahl 2002 einen 15 m breiten Grünstreifen erhalten habe. Damit hätte die Wohnbebauung ihre angrenzende kleinklimatisch aus- gleichende Grünfläche erhalten. Zusammen mit der Pferde- wiese würde die Wohnbebauung Im Dahl eine Frischluft- schneise haben. Kenntnisnahme. Für den Bereich ist am 26.04.2002 die Satzung gemäß § 34 Nr. 3 Hiltrup - Nördlich Im Dahl in Kraft getreten. Neben den planungsrechtlichen Vorgaben zur Ausnut- zung der Fläche nördlich der Straße Im Dahl wird eine ca. 11 m tiefe Fläche zum Ausgleich für Eingriffe in Na- tur und Landschaft festgesetzt. Diese Festsetzung ist notwendig, da mit der Bebauung der bisher unbebauten Fläche ein nicht vermeidbarer Eingriff in Natur und Landschaft stattgefunden hat, der nach Vorschriften des Baugesetzbuches angemessen auszugleichen ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.10 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024 (2x), 21.11.2024 (2x) Mit dem Bau der Feuer- und Rettungswache werden negative Auswirkungen auf das Mikroklima der Umgebung durch Hitze, Wärmestau und Wegfall der Verdunstungskühle verbunden. In einigen Anregungen wird ausgeführt, dass durch die Bebauung und Errichtung einer Lärmschutzwand, die natürliche Kühlfunk- tion der Grünfläche aufgehoben werde. Aufgrund des unterbro- chenen Luftaustauschs und den von den Bauwerken und stein- versiegelten Flächen ausgehende Strahlungswärme, könne dies zu einem Wärmestau in den angrenzenden Gärten führen und die Temperaturen würden weiter ansteigen. Dies könne sich, insbesondere für ältere Menschen und Kinder, nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Auch würde Erholungswert und Lebens- qualität der Gärten, da das Wohlbefinden gemindert werden würde, minimiert werden. In einer Anregung wird vorgeschla- gen, zur Verbesserung des Luftaustauschs, einen breiteren Siehe Punkte 4.3.10 und 4.5.12 Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 89 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Grünstreifen zur nördlichen Wohnbebauung vorzusehen. Dieses würde durch eine Verlagerung des südlichen Grünrandstreifens und der östlichen Grünfläche geschehen. Innerhalb des dann breiteren Grünstreifens könne auch ein Versickerungsgraben vorgesehen werden. 4.9.11 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die Südgrenze der Feuer- und Rettungswache keinen gesonderten Grünstreifen benötige, da weiter südlich eine Pferdewiese läge. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.12 Private Schreiben vom 18.11.2024, 19.11.2024, 21.11.2024, Durch den Verlust der Verdunstungskühle des Wiesengrund- stücks wird die Umgebungstemperatur beeinflusst, da natürliche Kühlmechanismen beeinträchtigt werden. Durch die daraus re- sultierende Hitzeproblematik in den Sommermonaten würden gesundheitliche Folgen entstehen und zu einem ungesunden Wohnklima führen sowie den umweltschädlichen Einsatz von Klimaanlagen begünstigen. Siehe Punkt 4.3.10 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.13 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Der Grünstreifen nördlich der Lärmschutzwand kann den Ver- lust der Kühlfunktion nicht ausgleichen, da die Leistungsfähig- keit von der Größe abhängen würde. Es wird für einen schwa- chen Versuch gehalten, die Anwohnenden zu beruhigen. Der gesetzliche Auftrag, die Anwohnenden vor den Folgen des Kli- mawandels zu schützen werde verletzt. Die Planung sei nicht zukunftsfähig, sondern rücksichtlos. Der Grünstreifen nördlich der Lärmschutzwand soll vor- rangig einen naturräumlichen Puffer zwischen der nördli- chen Wohnbebauung und der Feuer- und Rettungswa- che bieten. Die klimatische Analyse des Vorhabenbe- reichs weist weiterhin in den nördlich und südlich vom Plangebiet gelegenen Wohnbereichen Kaltlufteinwirkbe- reiche auf. Die Anströmrichtungen der Kaltluft aus Nord- westen bzw. Nordosten versorgen die bestehenden Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 90 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Siedlungsbereiche unabhängig vom Vorhaben mit Kalt- luft. Der zur Rede stehende Grünstreifen mildert in Ver- bindung mit der übrigen intensiven Eingrünung der Feu- erwache mit Bäumen und Sträuchern, der Anlage einer Regenrückhaltung im östlichem Bereich sowie der vor- gesehenen Dachbegrünung auf den Gebäudekörpern die befürchtete Beeinträchtigung des Kleinklimas gegen- über der bestehenden benachbarten Wohnnutzungen bestmöglich. 4.9.14 Private Schreiben vom 05.11.2024, 10.11.2024, 11.11.2024, 15.11.2024, 18.11.2024 (2x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird darauf hingewiesen, dass die private Wegefläche der nördlich angrenzenden Anwohnenden nicht als Unterhaltungs- weg für die Lärmschutzwand zur Verfügung stünde. In einigen Anregungen wird behauptet, dass sich der Grünstrei- fen dadurch um 3 m verringern würde, so dass von einem Grün- streifen mit den dargestellten Wirkungen zu Gunsten der An- wohnenden kaum noch die Rede sein könne. Kenntnisnahme. Die Lärmschutzwand wird innerhalb der Grünfläche auf dem Grundstück der Feuer- und Rettungswache er- schlossen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.15 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird behauptet, dass die Feuer- und Rettungswache einen breiteren Grünstreifen für die Bewohnenden benötige. Dieser könne durch die Zusammenlegung von den Pflanzstreifen P1 und P2 sowie dem Grünstreifen an der Südgrenze entstehen. Entlang des Bahndamms sollen stattdessen Parkplätze vorge- sehen werden, um den Bahnlärm mit Autoabstell-Lärm zu kom- pensieren. Außerdem seien am Bahndamm die schönsten Son- nenuntergänge zu beobachten. Dieses hätte folgende Vorteile: Siehe Punkte 3.4.2 und 4.3.16 Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 91 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag - der Grünring würde auch ab 2030 (behaupteter Zeit- punkt zu dem die südliche Landwirtschaftsfläche zu Wohnbauzwecken bebaut werde) nicht zerrissen wer- den - mehr (Lärm-)Abstand zur nördlichen Bebauung - mehr Durchlüftung zur nördlichen Bebauung - weniger Verschattungen der nördlichen Bebauung - Entgegenwirkung von Überhitzung - die nördlichen Anwohnenden würden sich weniger be- droht fühlen durch das entstehende Hochhaus - weniger nahe Lichtemissionsquellen - weniger Kleinbiotope – stattdessen ein verbessertes Bi- otop mit einem besseren Pflege-Zugang - mehr Naturausgleich vor Ort - weniger psychische Belastung und eine verbesserte Ge- sundheit für die nördlichen Anwohnenden und - bessere Orientierung zum Kinderspielplatz - mehr Klimaschutz vor Ort - auch nach Wegfall der Schutzzone III wird das Grund- wasser gesichert - Versickerung würde sich gem. Altlastenuntersuchung und Baugrundbewertung anbieten – als Feuchtbiotop würde dieses die im Garten des Anregers vorhandenen Amphibien absichern - Schutz vor Überflutung aus dem Kanalnetz bei Starkre- gen Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 92 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.9.16 Private Schreiben vom 05.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024 (3x), 19.11.2024, 21.11.2024 (2x) Es wird mitgeteilt, dass die auf der Internetseite der Stadt Müns- ter einsehbaren Kartierungen „Kaltluftkarte“ und „städtische Wärmeinseln 2030“ deutlich von der Bewertung der Umweltver- träglichkeitsstudie abweichen würden. Der schmale Grünstrei- fen hinter der Lärmschutzwand, der an die Gärten angrenzen soll, könne den Verlust der Kühlfunktion nicht ausgleichen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht werden die Auswirkungen aufgrund der vorliegenden Planung bewertet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.17 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Karten zu Kaltluftzonen und Hitzefeldern im und um das Plangebiet der Feuer- und Rettungswache Temperatursenken zeigen würden. Diese Flächen würden als Grünzug (Erhalt des 2. Grünrings) gesichert werden. Dieses Ziel wird angezweifelt. Das Plangebiet liegt in einem klimaökologischen Aus- gleichsraum. (vgl. Umweltkataster Münster). Durch die bauliche Inanspruchnahme von Teilflächen wird die Funktionsfähigkeit nicht in Frage gestellt. Die verblei- benden Flächen werden durch den Bebauungsplan als klimarelevante Freiflächen gesichert. (siehe auch Punkt 4.9.19) Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.18 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird ein Ausgleich für die Mehrbelastung gefordert aufgrund der Einengung des Lebensraums. Das Vorhaben der Feuer- und Rettungswache schränkt den Lebensraum der Anwohnenden nicht ein, da kein Eingriff in das Privateigentum ausgelöst wird. Ein Aus- gleich ist somit nicht erforderlich. Der Stellungnahme, einen Aus- gleich für die Einengung des Lebensraums vorzusehen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.27 4.9.19 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird gefragt, warum keine Weiterführung des Grünrings bzw. Biotopvernetzung vom Merkureck nach Osten in Richtung Es wird durch einen möglichst geringen Eingriff die größtmögliche Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 93 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Bahndamm beabsichtigt sei. Bislang sei eine Biotopvernetzung von Vennheide-Davert im Westen bis zum Merkureck (Wald) angedacht. Darüber hinaus könne man unter dem Bahndamm drunter her bis zum Wald im Naturpark Lechtenberg gelangen, welches auch Vorteile für Reptilien und Amphibien bieten würde, da kein Straßenraum überwunden werden müsse. Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südlichen Teilfläche östlich Hohe Geest angestrebt, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. 4.9.20 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass die im Garten der Anreger le- benden Tiere eine Verbesserung ihrer Lebensqualität benöti- gen. Dazu seien Biotopverbunde notwendig. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.21 Private Schreiben vom 10.11.2024, 12.11.2024, 21.11.2024 Es wird angeregt, eine allergenfreie Bepflanzung im Grenzstrei- fen vorzusehen. Die in der Textliche Festsetzung 1.5 genannten Arten sind als Beispiele aufgeführt. In der Ausführung kann auf die Verwendung verzichtet werden. Die Stellung- nahme wird an das ausführende Amt weitergeleitet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.22 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der artenschutz- rechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan festgestellt wurde, dass der Bereich westlich der Hohen Geest Lebensraum für pla- nungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten (z.B. Nachtigall, Gartengrasmücke, Geflecktes Knabenkraut oder Großes Zweib- latt) sei. Zum Schutz der Arten wird vorgeschlagen, Angaben zur Nutzung und Pflege der Fläche zu ergänzen. Eine Nutzung durch die Öffentlichkeit solle ausgeschlossen werden. Das Pflegeziel dient der Funktion als Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft. Mit Ausnahme des Spielplatzes ist eine Nutzung durch die Öffentlichkeit (ohne weitere Maßnahmen wie Einzäunung) nicht vor- gesehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.23 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 94 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Die festgesetzte Ausgleichsfläche sei in Kombination mit der Regenrückhaltefläche nur eingeschränkt möglich. Es wird be- hauptet, dass die Ziele des Wasserabflusses vor den Zielen der ökologischen Qualität gestellt würden. Bautätigkeiten oder Pfle- gearbeiten könnten den sonstigen ökologischen Zielen entge- genstehen. Dieses sei bei der Eingriffsbewertung und der ge- planten ökologischen Baubegleitung zu beachten. vgl. Umweltbericht, Kap. 8.4.2.3: „Bei der Bewertung der Gehölzbrache westlich der Hohen Geest wurde der Um- stand berücksichtigt, dass diese funktional bereits als Kompensationsfläche für den B-Plan Nr. 399 zugeordnet ist. Deshalb wird die seinerzeit in diesem Bauleitplanver- fahren ermittelte, relativ hohe ökologische Aufwertung als Bestandswert in diesem Verfahren zugrunde gelegt. So wird sichergestellt, dass durch die vorgesehene In- anspruchnahme einer Teilfläche für den Regenwas- serableiter die Kompensationsfunktion an anderer Stelle im Stadtgebiet ersatzweise gleichwertig nachgewiesen werden kann.“ Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.24 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird vorgeschlagen, für die vorhandene und stabile Popula- tion des Steinkauzes im Nahbereich Ersatzhabitate (Entwick- lung von Grünland und Aufhängen von Steinkauzröhren) vorzu- sehen. Es würden Potenziale zum Anbringen von Röhren in al- ten Hofeichen oder an der Pferdekoppel östlich der Bahn beste- hen. Zudem könne Grünland östlich der Bahn entwickelt wer- den. Im Zuge von umfangreichen ehrenamtlichen Aktivitäten zum Steinkauzschutz wurden im Umfeld der geplanten Feuer- und Rettungswache in den letzten Jahren an ge- eigneten Stellen Steinzkauzröhren aufgehängt. Im Um- kreis von 1.500 m gibt es daher 4 besetzte Reviere. Weitere Potentiale sind dort nicht vorhanden. Drei wei- tere Steinkauzröhren wurden im Landschaftspark Meck- lenbeck, der über unterschiedlich genutzte Rasen- und Grünlandflächen sowie über diverse Anpflanzungen (u. a. Obstbaumwiese, Baumgruppen) verfügt, aufge- hängt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10 Stellungnahmen ohne konkreten Themenbezug 4.10.1 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 95 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird die Erstellung eines Gutachtens gefordert, welches die Auswirkungen der Feuer- und Rettungswache, Grünring, be- hauptetes Baugebiet 2030, Natur und Klima in einer Gesamt- schau betrachten würde. Der Bebauungsplan stellt grundsätzlich die abgewogene Lösung der verschiedenen Fachthemen dar. Die Erstel- lung eines Gutachtens ist weder erforderlich, noch ziel- führend. Der Stellungnahme, ein Ge- samtschau-Gutachten zu erstel- len, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.28 4.10.2 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Die Politik solle Einsatz für die Öffentlichkeit, das Gemeinwohl und eine zukunftsweisende Errichtung der Feuer- und Rettungs- wache zeigen. Die Feuerwache solle - auf der gesamten Pferdewiese - mit den damit verbundenen Mehrkosten - nicht-Zerschneidung des 2. Grünrings - Erhaltung von Frisch- und Kaltluftschneisen - mit breiteren Spielplatzbreiten und einem Naturaus- gleich vor Ort sowie einem Biotopverbund sichernden Grünstreifen im Norden errichtet werden. Außerdem solle zugeben werden, dass auf den verbleibenden Freiflächen Neubauwohnungen (ab 2030) geplant werden würden. Siehe Punkte 3.4.2, 4.3.16 sowie 4.9.8 Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.3 Privates Schreiben vom 21.11.2024 Es wird mitgeteilt, dass - die Gestaltungsmöglichkeiten für eine klimagerechte Welt für künftige Generationen bewahrt bleiben sollen; - mehr Grün vor Ort statt extern in Havixbeck ausgegli- chen werden soll; Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 96 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag - offene Gespräche statt intransparente Planungsschritte geführt werden sollen. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 97 von 106 5 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1 DB AG – DB Immobilien mit Schreiben vom 07.11.2024 5.1.1 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die nach- folgenden Hinweise beachtet werden: Durch das Vorhaben dürfe die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden. Auswirkungen auf Bahndurchlässe sowie Sichtbehinderungen der Triebfahrzeugführer durch Blendungen, Reflexionen oder Staubentwicklungen seien zu vermeiden. Es solle beachtet werden, dass Bahnübergänge, z.B. durch er- höhtes Verkehrsaufkommen oder den Einsatz schwer beladener Baufahrzeuge, nicht beeinträchtigt werden dürfe. Die Abstandsflächen gemäß LBO (§ 6 BauO NRW) sowie sons- tige baurechtliche und nachbarrechtliche Bestimmungen seien grundsätzlich einzuhalten. Einem Grenzabstand von weniger als 3,0 m könne nicht zugestimmt werden. Der Vorhabenbereich würde sich in unmittelbarer Nähe zu einer Oberleitungsanlage der DB AG – DB Immobilien befinden. Es wird auf die Gefahren durch die 15.000 V Spannung der Ober- leitung hingewiesen und die hiergegen einzuhaltenden einschlä- gigen Bestimmungen. Der Mindestabstand von Bauwerken zu den bahneigenen 15 / 20 kV -Speiseleitungen und zu Oberleitungsmastfundamenten müsse jeweils 5,00 m betragen. Bestehende Wege-/Leitungs- oder sonstige Rechte dürfen durch das Vorhaben nicht eingeschränkt werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 98 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Anlagen der DB InfraGo AG dürfen weder überplant noch in Ih- rer Funktion beeinträchtigt werden. Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen, insbesondere Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Abstand und Art von Bepflanzungen müssen so gewählt wer- den, dass diese z.B. bei Windbruch nicht in die Gleisanlagen fallen können. Diese Abstände sind durch geeignete Maßnahmen (Rückschnitt u.a.) ständig zu gewährleisten. Der Pflanzabstand zum Bahnbe- triebsgelände ist entsprechend der End-wuchshöhe zu wählen. Soweit von bestehenden Anpflanzungen Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetriebes und der Verkehrssicherheit ausgehen können, müssen diese entsprechend angepasst oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behalte sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigentümers zu- rückzuschneiden bzw. zu entfernen. Es wird gebeten, entspre- chende Neuanpflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vorn- herein auszuschließen. Wird aufgrund des Vorhabens eine Kreuzung der vorhandenen Bahnstrecken mit Kanälen, Wasserleitungen o.ä. erforderlich, seien entsprechende Kreuzungs- bzw. Gestattungsanträge zu stellen. Die notwendigen Informationen zur Antragsstellung wer- den gegeben. Zukünftige Aus- und Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb seien der Deutschen Bahn AG wei- terhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen In- teresse zu gewähren. Die Herausgabe von Verkehrsdaten in Bezug auf Lärm (zur Be- rechnung von Schallemissionen, -immissionen, Erstellung Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 99 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag schalltechnischer Untersuchungen und Planung von Schall- schutzmaßnahmen) erfolgt zentral durch Deutsche Bahn AG. Aus den eingereichten Unterlagen gehen keine Hinweise auf bestehende Vereinbarungen zu Gunsten der DB AG und der mit dieser nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen (Dienstbar- keiten, schuldrechtliche Vereinbarungen etc.) hervor. Besteht ein entsprechender Sachverhalt, so sind die für die Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlichen Angaben zu er- gänzen und erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanla- gen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körper- schall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Ent- schädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Er- satzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend ge- macht werden. Es wird um Beteiligung im weiteren Verfahren gebeten. Spätere Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind zur Stellungnahme vorzulegen. Es werden weitere Bedingungen und Auflagen, insbesondere in Bezug auf die Bauausführung, vorbehalten. 5.2 Stadtnetze Münster GmbH (Grundsatzplanung) mit Schreiben vom 12.11.2024 5.2.1 Im Umfeld des Vorhabenbereichs werden verschiedenste Ver- sorgungsleitungen durch die Stadtwerke Münster GmbH betrie- ben. Im Bereich der Hohen Geest würden sich Versorgungslei- tungen für Strom (Mittel- und Niederspannung, Infokabel) sowie eine Gas- und eine Wasserleitung befinden. Eine Hausan- Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 100 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag schlussleitung der Wasserversorgung für kreuze das Grund- stück der geplanten Feuerwache. Diese Anschlussleitung ver- sorge ein Gebäude östlich der Bahntrasse und müsse für den Neubau der Feuerwache verlegt werden. Zu diesem Vorgang gäbe es bereits Kontakt zwischen den der Stadt Münster und der Stadtnetze. Die Stadt Münster solle die Stadtnetze rechtzei- tig informieren, so dass die Umlegung veranlasst werden könne. Zum jetzigen Zeitpunkt seien noch keine Angaben zur Versor- gung der geplanten Bebauung mit Wasser und Energie be- kannt. Es wird um eine frühzeitige Nennung der notwendigen Bedarfe gebeten. Je nach Höhe des Bedarfs an elektrischer Energie sowie der Einspeiseleistung der geplanten PV-Anlagen sei zudem ggf. eine Transformationsstation notwendig. Dieses solle im Zuge der Planung des Geländes berücksichtigt werden. 5.3 Bezirksregierung Münster: Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) mit Schreiben vom 13.11.2024 5.3.1 Gegen das Vorhaben würden Bedenken bestehen. In den veröffentlichten Unterlagen würden keine konkreten Aus- sagen zur Entwässerung des anfallenden Schmutzwassers ge- tätigt werden. Die Bedenken wurden in einem Telefonat am 12.02.2025 mit der Bezirksregierung Münster - Dez. 54, wie in den Punkten 5.5-5.9 dargestellt, beseitigt. Das Schmutzwasser wird über das Pumpwerk Hohe Geest zur Behandlung der Kläranlage Hiltrup zugeleitet. Eine dementsprechende Passage wurde auf Seite 11 der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.3.2 Das Vorhaben befinde sich in der Wasserschutzgebietszone III des Wasserschutzgebiets Münster-Geist, die Verbots- und Ge- nehmigungstatbestände der Wasserschutzgebiets-Verordnung seien zu beachten. Die Thematik wird auf Seite 37 der Begründung (Um- weltbericht) erörtert. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 101 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.3.3 Das Vorhaben befinde sich nicht im Überschwemmungsgebiet. Es wird ein Hinweis auf die Starkregenhinweiskarten gegeben: Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie habe im Jahr 2021 eine Starkregenhinweiskarte für das Gebiet Nordrhein- Westfalen veröffentlicht. Demnach können Teile des Plange- biets von seltenen und extremen Starkregenereignissen betrof- fen sein. Kenntnisnahme. Die Hinweise auf Starkregengefahren wurden berück- sichtigt. Für das gesamte Stadtgebiet Münster wurden anhand eines detaillierteren Modells Starkregengefah- renkarten aufgestellt und der Planung zugrunde gelegt. Zudem wurden Simulationen für seltene und extreme Starkregenereignisse durchgeführt, die im Plangebiet die aktuelle Flächenentwicklung und das Entwässe- rungssystem mit den geplanten Anlagen berücksichtigen (vgl. Punkte 4.4.1, 4.4.6). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.3.4 Es wird ein Hinweis auf die Interpretationshilfe Bundesraumord- nungsplan Hochwasserschutz gegeben. Am 01.09.2021 sei der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasser- schutz (BRPH) als Anlage der Verordnung über die Raumord- nung im Bund für einen übergreifenden Hochwasserschutz in Kraft getreten. Der Plan solle das Wasserrecht unterstützen und ergänzen. Er diene dazu, den Hochwasserschutz u.a. durch vo- rausschauende Planung zu verbessern. Die Ziele des BRPH seien bindend und im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten sowie die Grundsätze zu berücksichtigen. Kenntnisnahme. Im Umfeld des Plangebietes besteht kein Gewässer; in- sofern besteht keine Hochwassergefahr. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.4 Stadtwerke Münster GmbH: Angebotsplanung und Infrastrukturmanagement mit Schreiben vom 19.11.2024 5.4.1 Der ÖPNV sei vom BPlan Nr. 627 nicht unmittelbar betroffen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.5 Städtische Denkmalbehörde / Bodendenkmalpflege mit Schreiben vom 20.11.2024 5.5.1 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 102 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Innerhalb des Plangebiets würden sich nach derzeitigem Kennt- nisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutz- gesetzes NRW befinden. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahr- hunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch je- derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mau- ern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bo- denbeschaffenheit und Fossilen) entdeckt werden. Deshalb sei nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren eine erneute Stellung- nahme einzuholen. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan müsse einen ent- sprechenden Hinweis enthalten. Der Hinweis sei wie folgt zu formulieren: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und / oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Ein- zelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der na- türlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischer und / oder pflanzlichen Lebens aus Erdge- schichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Boden- denkmälern ist der städtischen Denkmalbehörde (0251- 4926148) und / oder LWL-Archäologie für Westfalen, Außen- stelle Münster (Tel.: 0251-5918911), unverzüglich anzuzeigen. Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Obere Denkmalbehörde die Entde- ckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung des Bo- dendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen zumut- bar ist (§ 16 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW). Der Hinweis wurde zwischen der unteren Denkmalbe- hörde und dem LWL abgestimmt und ist entsprechend in den Planunterlagen berücksichtigt. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 103 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt werden, kann angeordnet werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Bodendenkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bo- dendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 Denkmalschutzge- setz NRW). Sollten archäologische Dokumentationsmaßnah- men notwendig werden, gilt die Kostentragungspflicht (§ 27 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW). Sollten Befunde von besonderer Bedeutung entdeckt werden, gilt zunächst der Erhaltungsvorbehalt. Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Natur-kunde, Referat Palä- ontologie, Sentruper Str. 285, 48161 Münster schriftlich mitzu- teilen (Palaeontologie@lwl.org). 5.6 Vodafone West GmbH mit Schreiben vom 08.11.2024 5.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass vor Baubeginn die aktuellen Planunterlagen vom ausführenden Tiefbauunternehmen anzu- fordern sind. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.7 Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 18.11.2024 Gegen die Planung bestünden keine Bedenken. Es wird mitgeteilt, dass sich im Plangebiet Telekommunikations- leitungen der Telekom befinden, die die vorhandene Bebauung versorgen. Die Belange der Telekom (das Eigentum, ungestörte Nutzung des Netzes) seien betroffen. Der Bestand und Betrieb Kenntnisnahme. Die Leitungen befinden sich innerhalb der öffentlichen Erschließungsflächen. Mit dem Vorhaben ist keine Bau- maßnahme an den öffentlichen Erschließungsflächen Keine Beschlussfassung erforderlich. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 104 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag der vorhandenen Telekommunikationslinien müsse gewährleis- tet werden. Es wird gebeten, konkrete Maßnahmen auf die vor- handenen Telekommunikationslinien abzustimmen, so dass eine Veränderung oder Verlegung der Telekommunikationsli- nien vermieden werden könne. Bei der Bauausführung müsse darauf geachtet werden, dass Beschädigungen der vorhande- nen Telekommunikationslinien vermieden werden und ein unge- hinderter Zugang zu den Telekommunikationslinien (einschließ- lich Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten) je- derzeit ermöglicht wird. Die Kabelschutzanweisungen der Tele- kom seien zu beachten. geplant. Bei Baumaßnahmen an den öffentlichen Er- schließungsflächen werden die Belange der Telekom berücksichtigt. Keine Anregungen oder Bedenken: LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster mit Schreiben vom 25.10.2024 Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW mit Schreiben vom 29.10.2024 Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit Schreiben vom 11.11.2024 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Gütersloh, Münster, Warendorf, mit Schreiben vom 13.11.2024 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland mit Schreiben vom 14.11.2024 Polizeipräsidium Münster: Führungsstelle Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz mit Schreiben vom 18.11.2024 Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Münsterland, Hauptstelle Coesfeld mit Schreiben vom 20.11.2024 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 105 von 106 Anlage zur Abwägung Prüfung der Verschattungssituation im Jahresmittel (11. September) der Gebäude der Gebäude Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 106 von 106 der Gebäude Keine Ver- schattung der Gebäude bei Sonnentief- stand
V-0108-2025-Anlage-2-Begruendung
135389 Zeichen
Begründung / Seite 1 von 44
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplans Nr. 627:
Östlich der Westfalenstraße / Westlich
der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich
Merkureck und der Bebauung Im Dahl/
Südlich der Bebauung Gorenkamp
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 4
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 5
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 6
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 7
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 7
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 7
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 8
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ...................................................................................... 8
6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe ........................................................................................... 9
6.2.3 Firstrichtung, Dachform ..................................................................................................... 9
6.2.4 Stellplätze, Nebenanlagen .............................................................................................. 10
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 11
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 11
6.4.1 Entwässerung ................................................................................................................... 11
6.4.2 Technische Infrastruktur .................................................................................................. 12
6.4.3 Entsorgung ...................................................................................................................... 13
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 13
6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 13
6.6.1 öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 13
6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft ............................................................................. 13
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 14
6.6.4 Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 14
6.7 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 15
6.7.1 Lärmauswirkungen auf die Umgebung ........................................................................... 15
6.7.2 Lärmeinwirkungen (Verkehrslärm) .................................................................................. 16
6.7.3 Maßnahmen zur Minderung ............................................................................................ 18
6.7.4 Lichtimmissionen ............................................................................................................. 18
6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 18
6.9 Bodendenkmale ......................................................................................................................... 19
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 19
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 19
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 19
8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 20
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 21
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 24
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 24
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 28
8.4.3 Boden / Fläche ................................................................................................................ 35
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 36
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 38
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0108/2025
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 38
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 39
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 39
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 39
8.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 40
8.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 40
8.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 40
8.9 Anlage zum Umweltbericht ........................................................................................................ 42
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 43
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ............................................................................ 43
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 44
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Bereits im Jahr 2008 ist der Bedarf für die Errichtung einer zusätzlichen Feuer- und Rettungswa-
che auf Grundlage der Auswertung gültiger Qualitätskriterien (Hilfsfristen bzw. Erreichungsgrad
bei Einsätzen) festgestellt worden, da die gesetzliche Verpflichtung der Leistungsfähigkeit nach
§ 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG),
insbesondere im Stadtbezirk Hiltrup und Teilen der Innenstadt, nicht mehr erfüllt werden konnte.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wurde zunächst auf einen Neubau verzichtet und ein Provi-
sorium an der Hansestraße eingerichtet. So wurde die Feuerwache mit der bereits in Hiltrup be-
stehenden Rettungswache verbunden.
Für die Aufgabenerfüllung müssen durch die Stadt Münster ein Brandschutzbedarfsplan gemäß
§ 3 Abs. 3 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
und gemäß § 12 Abs. 1 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Kran-
kentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) eine Bedarfsplanung für
den Rettungsdienst aufgestellt und fortgeschrieben werden. Die Entscheidung über diese rich-
tungsweisenden Festlegungen trifft gemäß § 41 Gemeindeordnung NRW der Rat der Stadt
Münster. Durch die Bedarfspläne angeführten Bedarfe, Maßnahmen und Strukturen stellen einen
Grundsatzbeschluss dar und sind durch die Stadtverwaltung umzusetzen. Die mittels ingenieur-
wissenschaftlichen Analysen auf dem Stand der Technik ermittelten Bedarfspläne, „Brandschutz-
bedarfsplan der Stadt Münster“ aus dem Jahr 2024 und der „Bedarfsplan für den Rettungsdienst“
2022 der Stadt Münster stellen die aktuelle Umsetzung dieser gesetzlichen Aufgaben für die Stadt
Münster dar und wurden vom Rat der Stadt Münster unter Beteiligung der Ämter und Ausschüsse
beschlossen (vgl. V/0050/2024 und V/0622/2022). Die sich aus der Rettungsdienstbedarfspla-
nung ergebenen Schutzziele zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
der Notfallrettung, schließen neben neu zu erstellenden Standorten (Rettungswachen), die räum-
liche Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 3 am idealen Standort mit ein. Nur mit der
Neueinrichtung und Verlagerung von Standorten ist gewährleistet, die gesetzlichen Vorgaben zur
Erreichung von Hilfsfristen und Zielerreichungsgraden zu erfüllen. Eine Verzögerung oder Abwei-
chung von der beschlossenen Standortstruktur, dem Erhalt oder Erweiterung von Standorten, wie
des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3, gemäß der Brandschutzbedarfsplanung wirkt
sich unmittelbar auf das Gesamtsystem des Brandschutzes und der Hilfeleistung aus, sowie der
damit einhergehenden Einhaltung der Zielerreichungsgrade.
Da die Lage am südlichen Rand Hiltrups den strategischen und einsatztaktischen Anforderungen
jedoch nicht genügte, wurde 2010 mit der Prüfung und Planung eines Standortes der Feuer- und
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 3 von 44
Rettungswache 3 im Norden Hiltrups bzw. Süden Berg Fidels begonnen, um die provisorische
Feuer- und Rettungswache an der Hansestraße zu ersetzen (vgl. V/0737/2017/1). In diesem
Zuge hatte man sich für ein Grundstück westlich der Straße Hohe Geest und östlich der Westfa-
lenstraße (heute Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) entschieden. Mit einer erweiterten
Baugrunduntersuchung wurde deutlich, dass der Standort aufgrund von Stabilitätsbedenken des
Untergrundes nicht realisierbar ist.
Unter Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien (bspw. Flächengröße, Altlasten, Nut-
zungskonkurrenzen, verkehrliche Anbindung, etc.) wurde in einer zweiten Standortuntersuchung
das nun in Rede stehende Plangebiet als geeigneter Standort für die Errichtung der Feuer- und
Rettungswache 3 ausgewählt (vgl. V/0743/2021). Dieser Standort deckt die Flächenbedarfe und
ist mit den speziellen Anforderungen an die Lage der Feuer- und Rettungswache 3 aufgrund der
Erfordernisse der Erreichbarkeit kompatibel. Der nördliche Teilbereich der Fläche ist mittlerweile
an die Stadt Münster veräußert worden. Eine Baugrund- und Altlastenuntersuchung sowie lärm-
technische und wasserwirtschaftliche Einschätzungen konnten zudem nachweisen, dass diese
Fläche grundsätzlich für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 geeignet ist. Somit
wurde die Verwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans beauftragt (vgl. V/0528/2021).
Da für die Realisierung der Feuer- und Rettungswache 3 eine Regenrückhaltung im Bereich nörd-
lich des Merkurecks vorgesehen ist, wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 627 auf
diesen Bereich ausgedehnt (vgl. V/0360/2023).
Zur Realisierung des Vorhabens hat im Jahr 2018 ein Nichtoffener Wettbewerb nach der Richtli-
nie über die Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) im Bereich des
Landesbaus stattgefunden. Insgesamt haben 20 Planungsteams bestehend aus Architekten und
Landschaftsarchitekten an dem Verfahren teilgenommen. Ausgezeichnet wurden drei Siegerent-
würfe sowie zwei Anerkennungen. Der erste Siegerentwurf bildet die Grundlage für die bauleit-
planerische Konkretisierung.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 627 liegt im Süden des Stadtteils Berg Fidels so-
wie zum Teil im Norden von Hiltrup-Mitte und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans HI9 bzw. die Bebauung im
Gorenkamp,
- im Westen durch die Westfalenstraße,
- im Süden durch die Straße Merkureck und die Bebauung Im Dahl sowie
- im Osten durch die Bahnstrecke Hamm-Emden.
Der Geltungsbereich umgrenzt eine Fläche von rund 8,73 ha und umfasst die Flurstücke Gemar-
kung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626 sowie Teile der Flurstücke 618, 619 und 627.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs wird im Bebauungsplan durch einen grauen Farb-
streifen gekennzeichnet.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Abbildung 1: Luftbild mit eingezeichnetem Plangebiet (maßstabslose Darstellung)
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Regionalplan Münsterland stellt die Fläche als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar.
Zudem dient sie dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung sowie dem
Grundwasser- und Gewässerschutz.
Der Flächennutzungsplan (FNP) soll im Parallelverfahren geändert werden. Dieser soll den Vor-
habenbereich zukünftig in vier Teilbereiche differenzieren: Im Zuge der 88. FNP-Änderung wird
die Fläche der zukünftigen Feuer- und Rettungswache als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem
Planzeichen „Feuerwehr“ dargestellt. Die Fläche nördlich Merkureck soll zukünftig als Grünfläche
dargestellt und um das Planzeichen „Regenrückhaltebecken“ ergänzt werden. Gleichzeitig dient
sie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen. Der südliche Teil der Fläche östlich
Hohe Geest bleibt weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft und als geeigneter Suchraum für
Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Im nördlichen Vorhabenbereich befindet
sich eine Fläche mit Waldeigenschaft, die dementsprechend auch im Flächennutzungsplan als
Fläche für Wald dargestellt wird.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Abbildung 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster (maßstabslose Darstellung)
Somit gelten künftig die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplans Nr. 627 gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) als aus dem FNP entwickelt.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Der Geltungsbereich liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, sodass sich die Zulässigkeit von
Vorhaben bisher nach den Regelungen des § 35 BauGB bemessen hat.
Außerdem liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 627 im 2. Grünring der Grünord-
nung Münsters, der eine stadtgliedernde und naherholungsversorgende Funktion innehat. Zudem
gilt die Fläche laut Grünordnung als Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine
baulichen Entwicklungen zulässt. Gleichzeitig dient das Plangebiet als Verbindung zwischen dem
2. Grünring und dem Grünzug Vennheide-Davert, da sowohl östlich als auch westlich weitere
Grünflächen anschließen.
Abbildung 3: Auszug aus dem Grünordnungsplan Münster (maßstabslose Darstellung)
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Das Plangebiet liegt in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes Münster-Geist und im Bereich
des Münsterländer Kiessandzuges. Die Verbote und Genehmigungspflichten der Wasserschutz-
gebietsverordnung (WSG-VO) Münster-Geist (18.06.1990) sind einzuhalten, sodass gewährleis-
tet wird, dass das Grundwasservorkommen nach Menge, Güte und Verfügbarkeit weder ein-
schränkt noch gefährdet wird.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Das Plangebiet ist etwa 5 km vom Stadtzentrum entfernt und ist aufgeteilt in die Fläche nördlich
Merkureck, einen Teil der Straße Hohe Geest sowie die Fläche östlich Hohe Geest.
Abbildung 4: Bezeichnung der Teilflächen (maßstabslose Darstellung)
Sowohl die Fläche nördlich Merkureck als auch die Fläche östlich Hohe Geest sind aktuell unbe-
baut und werden als Ausgleichsfläche (Gehölzbrache / Ruderalfläche) und landwirtschaftlich
(Pferdekoppel) genutzt. Damit stellen sie eine sichtbare, räumliche Trennung zwischen den bei-
den Stadtteilen Hiltrup und Berg Fidel dar.
Nördlich als auch südlich der Teilfläche östlich Hohe Geest schließt zwei- bis dreigeschossige
Wohnbebauung in Form von Reihen- und Zeilenhäuser (Allgemeines Wohngebiet) an; nördlich
und südlich der Teilfläche nördlich Merkureck befinden sich Gewerbeflächen wie ein Autohaus
oder Einzelhandelsflächen. Planungsrechtlich werden diese Flächen durch den nördlich angren-
zenden rechtskräftigen Bebauungsplan Hiltrup 9 „Hiltruper Geist“ gesichert. Südlich der Teilfläche
östlich Hohe Geest grenzt die § 34-Satzung „Hiltrup – Nördlich im Dahl“ an.
Westlich angrenzend an die Fläche nördlich Merkureck verläuft die Westfalenstraße – eine der
Nord-Süd-Hauptverkehrsachsen Münsters, über welche die Feuer- und Rettungswache in Ver-
bindung mit den Straßen Merkureck und Hohe Geest erschlossen wird. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 627 wird von der Straße Hohe Geest geteilt. Im Osten grenzt der Geltungs-
bereich an die Bahnstrecke Hamm-Emden an.
nördlich Merkureck östlich Hohe Geest
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Auf der Fläche nördlich Merkureck sind bereits Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Bebauungs-
plans Nr. 399 „Hiltrup – Haus Herding / Burgwall / Meesenstiege“ realisiert. Zudem existiert ein
Spielplatz in der nordöstlichen Ecke der Fläche Merkureck.
5. Planungsziele
Ziel des Bebauungsplans Nr. 627 ist es, zum einen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die notwendige Errichtung einer zukunftsfähigen Feuer- und Rettungswache 3 auf dem nördli-
chen Teilstück der Fläche östlich Hohe Geest zu schaffen und somit die Leistungsfähigkeit be-
sonders im Stadtteil Hiltrup gemäß § 3 BHKG aber auch im restlichen Stadtgebiet wiederherzu-
stellen und langfristig zu sichern (vgl. V/0737/2017/1). Der Neubau der Feuer- und Rettungswa-
che soll Platz für die Stationierung von ca. 100 Beschäftigen schaffen. Zum anderen wird durch
einen möglichst geringen Eingriff die größtmögliche Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funk-
tion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südlichen Teilfläche östlich Hohe Geest ange-
strebt, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Daher wird diese Fläche auch von Bebau-
ung freizuhalten und als landwirtschaftliche Fläche weiterhin nutzbar sein.
Das Hauptgebäude der Feuer- und Rettungswache – wobei die Rettungswache im nördlichen
Teil, die Feuerwehr im südlichen Teil des Gebäudes verortet wird – soll parallel zur Straße Hohe
Geest entstehen. Im rückwärtigen Bereich ist ein Logistiklager parallel zur nördlich angrenzenden
Wohnbebauung geplant. In diesem Logistiklager sollen Fahrzeuge der Feuer- und Rettungswa-
che sowie notwendige technische Elemente wie die Heizzentrale und eine Tankmöglichkeit ver-
ortet werden. Dieses hat zugleich eine lärmmindernde Wirkung auf die Bebauung im Gorenkamp.
Zu Übungs- und Trainingszwecken wird zentral auf dem Betriebsgelände ein Übungsturm und
ein Sportplatz für die Angestellten entstehen. Eine Optionsfläche im Nordosten des Plangebiets
soll auch zukünftige Bedarfe der Feuer- und Rettungswache decken.
Die Entwässerung soll durch eine Regenrückhaltung auf der Fläche nördlich Merkureck gesichert
werden. Diese dient sowohl dem Neustandort der Feuer- und Rettungswache als auch der nörd-
lich gelegenen Wohnbebauung und soll somit auch auf die aktuelle Entwässerungssituation rea-
gieren. Gleichzeitig sollen die bereits auf der Fläche nördlich Merkureck realisierten Ausgleichs-
maßnahmen, die dem Bebauungsplan Nr. 399 „Hiltrup – Haus Herding / Burgwall / Meesenstiege“
zugeordnet sind, weitestgehend erhalten bleiben. Mit dem vorgesehenen Grabenverlauf des Re-
genrückhaltebeckens wird auf die bestehenden Strukturen Rücksicht genommen. Dieses löst so-
mit nur einen geringen Eingriff in die Altlasten unterhalb der Fläche nördlich Merkureck aus.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Um eine beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten und die Ziele
des Bebauungsplans auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs umzusetzen, sind Festsetzun-
gen bezüglich
der Erschließung
der Art der baulichen Nutzung
des Maßes der baulichen Nutzung
der überbaubaren Grundstücksflächen
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
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der Dachform
der Freiraumkonzeption
von substanzieller Bedeutung. Sie stellen die Grundzüge der Planung dar.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städte-
bauliche Konzept des Vorhabens zu sichern.
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte
Art der baulichen Nutzung
Das nördliche Teilstück der Fläche östlich Hohe Geest (Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626)
wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Feuerwehr“ festgesetzt. Demnach wird eine Art der baulichen Nutzung im Sinne der Bauge-
bietskategorien gemäß § 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht festgesetzt.
Der südliche Teilbereich der Fläche östlich Hohe Geest (Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Teilflurstück
627) wird als Fläche für die Landwirtschaft und die Fläche nördlich Merkureck (Gemarkung
Hiltrup, Flur 7, Teilflurstück 618) als öffentliche Grünfläche, größtenteils überlagert mit einer Flä-
che für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-
schaft (Ausgleichsfläche) festgesetzt. Somit sollen beide Flächen auch langfristig von Bebauung
freigehalten werden. Auf der festgesetzten Fläche für die Landwirtschaft werden der Landwirt-
schaft dienende bauliche Anlagen und Nutzungen nicht ausgeschlossen. Damit soll der vorhan-
dene landwirtschaftliche Betrieb in seiner Existenz nicht gefährdet werden. Ziel ist es, die Flächen
als Bindeglied und Teil des 2. Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichs-
raum aufrecht zu erhalten, um die Funktionsfähigkeit des 2. Grünrings zu gewährleisten. Die Re-
genrückhaltung soll in diesem Bereich gemäß dem geplanten Verlauf festgesetzt werden, um
eine multifunktionale Nutzung als Ausgleichsfläche, zukünftige Entwässerungsfläche und Teil der
Grünordnung entsprechen zu können.
Die Straße Hohe Geest wird dem Bestand nach als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Maß der baulichen Nutzung
Es gilt das Ziel, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und nur in einem städtebaulich ver-
träglichen Maß zu verdichten. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 deckt die Be-
darfe der Feuerwehr. Durch die Realisierung der nordöstlichen Optionsfläche kann die festge-
setzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,85 überschritten werden (vgl. Text-
liche Festsetzung Nr. 1.1.1).
Neben der Festsetzung der Grundflächenzahl wird das Maß der baulichen Nutzung über die zu-
lässige Baukörperhöhen definiert (vgl. Pkt. 6.2.2 Höhe baulicher Anlagen).
Bebauungsplan Nr. 627
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6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Dabei werden die
geplanten Gebäude deren Kontur entsprechend durch Baugrenzen festgesetzt. Die Optionsflä-
che im Nordosten des Plangebiets erhält ein großzügiges Baufeld, um auch für zukünftige Be-
darfe handlungsfähig zu sein. Dabei werden Abstände insbesondere zur Wohnbebauung im Go-
renkamp berücksichtigt.
Die überbaubaren Grundstücksflächen befinden sich lediglich auf dem nördlichen Teilstück der
Fläche östlich Hohe Geest. Dagegen ist auf den anderen Flächen keine Bebauung vorgesehen.
Zahl der Vollgeschosse
Auf eine Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse wird verzichtet, um der Feuerwehr mit ihren
individuellen Bedarfen bei der Ausgestaltung der Feuer- und Rettungswache einen größtmögli-
chen Handlungsspielraum zu überlassen. Die Steuerung erfolgt stattdessen über die Festsetzung
der maximalen Höhe baulicher Anlagen:
Höhe baulicher Anlagen
Um für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren eindeutige Bezugshöhen vorzugeben,
sind abschnittsweise Höhe baulicher Anlagen (HbA) bezogen auf „Normalhöhennull“ (NHN) fest-
gesetzt. Der Orientierungspunkt auf der Straße Hohe Geest weist eine Höhe von 65,55 m über
Normalhöhennull auf. Als maximale Höhe baulicher Anlagen gilt der höchste Punkt der Dachflä-
che bzw. der Attika (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.2.1). Dabei variieren die maximalen Höhen
baulicher Anlagen (inklusive eines maximal 5° geneigten Flachdachs) zwischen etwa 8,5 m (ma-
ximal 74,5 m über NHN) für den überwiegenden Teil des Hauptbaukörpers der Feuer- und Ret-
tungswache sowie ca. 19 m (maximal 86 m über NHN) für den höchsten Abschnitt der Feuer- und
Rettungswache. Inkludiert ist eine optionale Aufstockung des Hauptbaukörpers der Feuer- und
Rettungswache 3 (parallel zur Straße Hohe Geest), um auch auf zukünftige Bürobedarfe der
Feuerwehr und Rettungswache reagieren zu können. Eine Ausnahme bildet der Übungsturm, der
eine Bauhöhe von etwa 25 m (maximal 91 m über NHN) benötigt.
Ausnahmsweise können die festgelegten Gebäudehöhen überschritten werden, soweit dies für
Anlagen und Aufbauten zur Nutzung erneuerbarer Energien erforderlich ist und diese allseitig um
mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurückgesetzt werden (vgl. Textliche Festsetzung Nr.
1.3.1). Weitere Ausnahmen können auch für Antennen und Sirenen mit ihren Masten, die der
Alarmierung der Einsatzkräfte bzw. Warnung der Bevölkerung dienen, erteilt werden (vgl. Textli-
che Festsetzung Nr. 1.2.2).
6.2.3 Firstrichtung, Dachform
Die geplanten Gebäude sind mit einem Flachdach (mit einer Dachneigung von maximal 5°) aus-
zustatten und mit einer mindestens extensiven Dachbegrünung zu kombinieren (vgl. Textliche
Festsetzungen Nr. 1.5.4 und 2.1).
Für einen einheitlichen Gebietscharakter sowie zur ökologischen (Kleinbiotop), technischen
(Wasserrückhaltung) und klimatischen (Staub- und Feuchtigkeitsbindung) Optimierung sind alle
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Flachdächer (maximale Neigung von 5°) dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen (vgl. Text-
liche Festsetzung Nr. 1.5.4). In der Abwägung überwiegen die positiven Wirkungen im Verhältnis
zum überschaubaren wirtschaftlichen Mehraufwand für die Bauverantwortlichen.
Eine Kombination von Flachdächern mit einer Dachbegrünung hat verschiedene ökologische Vor-
teile auf
die lokale Klimaoase: urbane Wärmeinseleffekte werden reduziert und Luftschadstoffe wer-
den durch die Dachbegrünung gefiltert;
den Wasserspeicher: Gründächer speichern zwischen 50 und 90 % Niederschlagswasser
und geben das Wasser sukzessive wieder ab. Dieses hat den Vorteil, dass die Kanalisation
entlastet und erforderliches Regenrückhaltevolumen reduziert wird;
die Funktion als natürliche Klimaanlage: Gebäude mit einer Dachbegrünung heizen im
Sommer weniger auf. Gleichzeitig kann der Wärmeverlust im Winter reduziert werden.
Darüber hinaus sind mindestens 50 % der Dachfläche des Hauptbaukörpers der Feuerwehr mit
Photovoltaik auszustatten (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.3.1). Diese sind auf dem Flachdach
zusätzlich zu der festgesetzten Dachbegrünung zu installieren. Um eine flächige extensive Dach-
begrünung zu ermöglichen, ist die PV-Anlage innerhalb der Dachbegrünungsfläche aufzustän-
dern und unterhalb der PV-Elemente zu begrünen. Die Kombination von Dachbegrünung und
Photovoltaik-Anlagen ist sinnvoll und effizient. Dachbegrünungen halten die Temperaturen auf
dem Dach niedrig, wodurch sich die Leistung von Photovoltaikmodulen in Kombination mit Dach-
begrünungen erhöht.
6.2.4 Stellplätze, Nebenanlagen
Die Kfz-Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche oder auf den mit „St“ fest-
gesetzten Flächen zulässig und werden hauptsächlich im Osten des Betriebsgrundstücks vorge-
sehen (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.4.1). Dieser Stellplatz bietet Platz für die Kfz von etwa 50
Bediensteten, die überwiegend im Schichtbetrieb arbeiten. Für den Fall, dass die Optionsfläche
im Nordosten des Plangebietes in Anspruch genommen wird, wird die Stellplatzanlage dement-
sprechend innerhalb des dargestellten Stellplatzanlage erweitert, so dass auch zukünftige Be-
darfe gedeckt werden können.
Gemäß Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) sind beim Neubau eines für eine Solarnutzung
geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen, welcher einem Nicht-Wohngebäude
dient, mit einer Photovoltaikanlage auszustatten (vgl. BauO NRW 2018 § 48 Abs. 1a). Um einen
Übergang von den Baukörpern der Feuer- und Rettungswache zum südlich angrenzenden Frei-
raumbereich zu schaffen, darf die Oberkantenhöhe der Unterkonstruktion nicht mehr als 3 m bzw.
68,55 m über NHN betragen (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.4.2).
Weitere Nebenanlagen wie Abfallsammelstellen und Fahrradstellplätze finden sich im Innenhof
der Feuer- und Rettungswache. Zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen Anordnung
werden sie angrenzend zum Übungsturm platziert, um so gleichzeitig Zwischenflächen nutzbar
zu machen.
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6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
Äußere Erschließung
Das Plangebiet wird im Westen durch die Westfalenstraße – eine der Nord-Süd-Hauptverkehrs-
achsen Münsters – begrenzt.
Die Feuer- und Rettungswache wird durch die östlich an der Westfalenstraße angrenzenden Stra-
ßen Merkureck und Hohe Geest erschlossen.
Da die Hauptausfahrten der Einsatzfahrzeuge im Alarmfall in Richtung Süden über die Straße
Merkureck und von dort aus auf die Westfalenstraße erfolgen sollen, ist eine Feuerwehrbeein-
flussung der Lichtsignalanlagen Ecke Hohe Geest / Merkureck sowie Westfalenstraße / Merkur-
eck vorgesehen, um ein möglichst sicheres Ausrücken der Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten.
Das Plangebiet kann mit den Buslinien 1, 5 und 9, zur Nachtzeit mit der Linie N 82 angefahren
werden. Von den Bushaltestellen „Merkureck“, „Im Dahl“ und „Bredekamp“ ist das Grundstück
der Feuer- und Rettungswache in maximal 400 m Fußweg erreichbar.
Innere Erschließung
Da ein Teilstück der Straße Hohe Geest im Plangebiet verortet ist, wird dieses dem Bestand nach
als Verkehrsfläche festgesetzt. Dazu gehören auf beiden Seiten etwa 1,90 m breite Gehwege
sowie eine etwa 10 m breite Straßenfläche, die jeweils auf beiden Seiten einen etwa 1,50 m brei-
ten Radfahrstreifen beinhaltet.
Aus betriebsfunktionalen Gründen und zu Übungs- und Trainingszwecken ist das Betriebsge-
lände der Feuer- und Rettungswache überwiegend mit Kfz befahrbar. Die Zu- und Abfahrt der
Mitarbeitenden erfolgt im südlichen Abschnitt des Grundstückes – der Kfz-Parkplatz befindet sich
im südöstlichen Bereich des Grundstückes.
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
6.4.1 Entwässerung
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt in separaten Schmutz- und Regenwasserkanälen
(Trennsystem).
Das Kanalnetz an der Hohen Geest und dem Merkureck ist bereits im Bestand ausgelastet. Die
zukünftige Feuer- und Rettungswache erfordert als kritische Infrastruktur zudem deutlich höhere
Sicherheiten. Zur Entlastung des Kanalnetzes soll der Nachweis der Überstaufreiheit für ein 10-
jähriges Regenereignis berücksichtigt werden. Dies wird durch die Errichtung einer Regenrück-
haltung auf dem Grundstück nördlich Merkureck angestrebt. Diese Fläche bietet sich – aufgrund
des Altlastenvorkommens und der daraus resultierenden fehlenden Standsicherheit für Baukör-
per – für die Anlage einer Regenrückhaltung an. Zur Schonung der Flächen wird die Regenrück-
haltung als flacher Graben angelegt und abgedichtet, um ein Ausspülen der Altlasten in das
Grundwasser zu verhindern. So gelingt auch eine multifunktionale Nutzung von Regenrückhal-
tung und vorhandener Ausgleichsfläche auf dem Grundstück. Diese Regenrückhaltung dient
gleichzeitig einer Entwässerungsentlastung im Bereich Hohe Geest und Westfalenstraße, sodass
auch der Nahbereich von der angestrebten Planung profitiert. Das Wasser aus dem Regenrück-
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haltegraben soll gedrosselt ins Netz Merkureck geleitet werden, um im weiteren Verlauf eine Ver-
besserung an der Einleitungsstelle in das Nebengewässer des Getterbaches zu erzielen. In Fließ-
richtung unterhalb der Regenrückhaltung sind Regenwasserbehandlungsanlagen für die Entwäs-
serungsgebiete der Kanalisation in der Meesenstiege, Westfalenstraße und im Burgwall vorge-
sehen.
Darüber hinaus kann das anfallende Regenwasser der Dachflächen der geplanten Betriebsge-
bäude im östlichen Bereich des Feuerwehrgrundstücks – über die belebte Bodenzone innerhalb
der Grünfläche („Versickerungsmulde“) – versickert werden. Durch die mindestens extensive
Dachbegrünung auf Flachdächern werden Abflussverzögerungen und Verdunstungen begüns-
tigt, sodass sie dementsprechend festgesetzt werden (vgl. Pkt. 6.2.3).
Die nicht-überdachten Stellplätze können – wie üblich – nur mit einer Vorbehandlung der Versi-
ckerungsanlage zugeführt und über die belebte Bodenzone versickert werden. Das Nieder-
schlagswasser der überdachten Stellplatzanlage (Synergien mit Photovoltaikanlage / Gründach)
kann wiederum nur bedingt ohne Vorbehandlung einer Versickerung durch die belebte Boden-
zone zugeführt werden.
Das belastete Regenwasser der Bewegungsflächen ist nach Westen in die Kanalisation der Ho-
hen Geest einzuleiten. Bei einer Einleitung des Niederschlagswassers von den Bewegungsflä-
chen (ausgenommen der feuerwehrinterne Tankstellen-Bereich in das Regenwasserkanalnetz
der Straße Hohe Geest ist keine gesonderte Regenwasserbehandlung notwendig, da für das be-
stehende Netz bereits eine Behandlungsanlage geplant und errichtet werden muss.
6.4.2 Technische Infrastruktur
Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Chancen zu nutzen und neue Bauvorhaben als zukunftswei-
sende energetisch hocheffiziente Neubauten zu planen. Unter der Vision der Klimaneutralität
2023 verfolgt die Stadt Münster das Ziel, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden – das be-
deutet, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um etwa 95 % im Vergleich zu 1990 gesenkt
werden sollen (vgl. Ratsbeschluss vom 11.12.2019, V/0770/2019/2). Unter anderem sollen aktive
und passive solare Maßnahmen bei der Errichtung der Gebäude sowie technische Möglichkeiten
für die Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte Anwendung finden.
Für alle Neubauten sind Dachbegrünungen (vgl. Kapitel 6.2.3) festgesetzt und insbesondere in
Hinblick auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte sinnvoll. Eine Kombination der Dachbe-
grünung mit einer Photovoltaikanlage ist zu begrüßen, da Synergieeffekte zu erwarten sind: Die
Dachbegrünung kühlt auf natürliche Weise die Innenräume der Gebäude und dient gleichzeitig
als Befestigungsbasis der Photovoltaikanlage mit ökologischeren Effekten als andere Materialien
wie beispielsweise Betonteile erzeugen könnten. Darüber hinaus wird durch den Kühlungseffekt
der Dachbegrünung von einer Ertragssteigerung der Photovoltaikanlage ausgegangen.
Die Bereitstellung der Versorgung mit Wasser, Telekommunikation, Strom etc. erfolgt in enger
Abstimmung mit den entsprechenden Anbietern durch eine Erweiterung bestehender Netze. Im
südlichen Teil des Plangebietes wird zur Deckung des Strombedarfs der Feuer- und Rettungs-
wache 3 eine Trafo-Station vorgesehen.
Da das Plangebiet im Bereich des Münsterländer Kiessandzuges liegt, ist die Errichtung von Ge-
othermie-Anlagen nicht möglich. Die Wärmeversorgung der Feuerwache 3 erfolgt mittels regene-
rativen Energien.
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6.4.3 Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster unmittelbar vorgenommen.
Entsprechende Sammelstellen für Abfall sind in der Planzeichnung ersichtlich.
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur
Der gemäß Aufstellungsbeschlüssen (vgl. V/0528/2021 und V/0360/2023) als Grundstück der
Feuer- und Rettungswache vorgesehene Bereich des Plangebiets wird als Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung Feuerwehr (vgl. Kapitel 6.2.1) festgesetzt. Auf dem Gelände der
Feuer- und Rettungswache 3 ist eine betriebliche Kunstrasen-Sportfläche geplant, die durch eine
unversiegelte Grünfläche umgeben wird. Darüber hinaus wird das Grundstück der Feuer- und
Rettungswache 3 durch Grünvegetationen von der nördlich und südlich umgebenden Bebauung
abgegrenzt. Im Osten des Grundstückes soll durch eine großzügige Grünfläche, die eine Regen-
wasserversickerungsfunktion beinhaltet, ein Übergang zum angrenzenden Freiraumbereich ge-
schaffen werden. Mit diesen Maßnahmen soll eine Eingliederung des Plangebietes in den
2. Grünring (vgl. Kapitel 3.2) geschaffen werden.
6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 öffentliche Grünflächen
Die Fläche nördlich Merkureck soll auch langfristig von Bebauung freigehalten werden und wird
daher als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
festgesetzt. Auf ihr befinden sich bereits realisierte Ausgleichsmaßnahmen (Bindung durch den
Bebauungsplan Nr. 399), die auch langfristig erhalten werden sollen. Dem Entwicklungsziel einer
Gehölzbrache mit Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen soll weiterhin entsprochen
werden. Gleichzeitig soll in diesem Bereich die öffentliche Regenwasserrückhaltung erfolgen.
Im nordöstlichen Bereich der Fläche Nördlich Merkureck befindet sich ein öffentlicher Spielplatz,
der mit dem Bebauungsplan ebenfalls langfristig gesichert werden soll.
6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft
Innerhalb des Plangebiets liegt eine ca. 5.600 m² große Fläche mit Waldeigenschaft, die entspre-
chend als „Fläche für Wald“ (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b) festgesetzt wird und somit dem Bestand
entspricht. Gleichzeitig wird das Ziel unterstützt, die Verbindung zwischen dem 2. Grünring und
dem Grünzug Vennheide-Davert zu stärken. Durch die Festsetzung der Fläche für Wald ergeben
sich für den nördlichen Angrenzer keine Änderungen, da dieser über den Bestandsschutz abge-
sichert ist. Eine Nachforderung zum Einhalten eines Waldabstandes würde auch bei Entwicklung
bzw. Neubau der nördlich angrenzenden Gewerbefläche voraussichtlich nicht gefordert werden.
Die südliche Teilfläche der Fläche östlich Hohe Geest soll auch langfristig von Bebauung freige-
halten werden, darum wird sie als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt, um die weitere land-
wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Demnach sind der Landwirtschaft dienende bauliche
Anlagen und Nutzungen weiterhin planungsrechtlich zulässig.
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6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Durch Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote wird eine nachhaltige Freiraumqualität des Quartiers
sichergestellt. Zudem werden durch die Festsetzungen Versiegelungen vermieden und damit das
Entwässerungskonzept unterstützt.
Zur Gliederung des Gemeinbedarfsfläche werden Neuanpflanzungen in Form von mindestens 30
standortgerechten, hochstämmigen Solitärbäumen vorgesehen (vgl. Textliche Festsetzung
Nr. 1.5.3)
Darüber hinaus wird durch eine mindestens 7 m breite Eingrünung des Grundstückes in Form
von Baum- und Heckenpflanzungen eine Einfassung des Grundstückes der Feuer- und Rettungs-
wache entstehen (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.5.1 und 1.5.2). Das nördlich der Lärmschutz-
wand vorgesehene Anpflanzgebot soll einen größtmöglichen Abstand der Feuer- und Rettungs-
wache 3 zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung schaffen und dabei gleichzeitig den lärm-
technischen Effekt durch die visuelle Wahrnehmung verstärken (vgl. Textliche Festsetzung
Nr. 1.5.1).
Innerhalb des südlichen Anpflanzgebots wird der Standort einer Trafo-Station vorgesehen (vgl.
Kapitel 6.4.2), der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar definiert ist. Aufgrund der Textlichen
Festsetzung Nr. 1.5.2, die eine 50%-ige Begrünung der Fläche vorsieht, schließt das Planungs-
recht den Standort nicht aus.
6.6.4 Ausgleichsflächen
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bereiten im Sinne des § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutz-
gesetz (BNatSchG) einen Eingriff in Boden, Natur und Landschaft vor.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627 werden im Wesentlichen bislang intensiv land-
wirtschaftlich genutzte Flächen (überwiegend Grünland) sowie Teilflächen einer vorhandenen
Kompensationsfläche – auf der bereits Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege
eingriffsbezogen umgesetzt wurden – überplant.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind dem Umweltbericht samt seiner Bilanzierung
(siehe Kapitel 8) zu entnehmen.
Trotz der vorgesehenen Anpflanzmaßnahmen zur Reduzierung des Eingriffs, ist ein land-
schaftsökologischer Ausgleich notwendig, der zum einen auf der Fläche außerhalb des Stadtge-
biets nördlich der Hohenholter Straße (Gemarkung 5277, Flur 1, Flurstück 39) sowie im Stadtge-
biet südlich des Hurorensees (Gemarkung 5002, Flur 21, Flurstück 479) nachgewiesen werden
soll (siehe Kapitel 8). Ein Zuordnungshinweis ist im Bebauungsplan (vgl. Textlicher Hinweis
Nr. 3.3) aufgenommen.
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6.7 Immissionsschutz
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde ein Immis-
sionsschutz-Gutachten erstellt, welches die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissi-
onen durch Straßen- und Schienenverkehr sowie potenzielle Auswirkungen durch die geplante
Nutzung und den planbedingten Mehrverkehr begutachtet1.
6.7.1 Lärmauswirkungen auf die Umgebung
Aufgrund der räumlichen Nähe der Feuer- und Rettungswache zur Wohnbebauung, ermittelt ein
Lärmgutachten, ob die auf die Wohnbebauung einwirkenden Geräuschimmissionen mit den gel-
tenden immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. Bei den durchgeführten
Prognoseberechnungen wurde zwischen dem Regelbetrieb (Wartungs- und Übungsbetrieb) so-
wie dem Einsatzbetrieb, der zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
(z.B. Brände, Explosionen, Überschwemmungen und Unfälle) erforderlich ist, unterschieden.
Die umgebende Bebauung wird entsprechend den faktischen und durch diverse Bebauungspläne
vorgesehenen Nutzungen mit dem Schutzanspruch von Reinen Wohngebieten (WR), Allgemei-
nen Wohngebieten (WA), Gewerbegebieten (GE) sowie Mischgebieten (MI) betrachtet.
Das Lärmgutachten untersucht das Vorhaben der Feuer- und Rettungswache in acht Varianten:
Zum einen wird der Wartungs- und Übungsbetrieb mit einem zusätzlichen Einsatzbetrieb der
Feuerwache und dem optionalen Logistiklager als eigenständiger Baukörper betrachtet. Auch für
die optionale Erweiterung des Bereichs für die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr wird unter der
o.g. Annahme eine Begutachtung sowohl für den Wartungs- und Übungsbetrieb als auch für den
Einsatzbetrieb vorgenommen. Hier wird zum Betrieb der Feuerwache ergänzend der Betrieb ei-
ner Freiwilligen Feuerwehr in Ansatz gebracht, welcher den schalltechnisch ungünstigsten Fall
darstellt.
In allen Varianten wird – zur Abschirmung der durch den Betrieb der Feuer- und Rettungswache
entstehenden Geräusche in Richtung der unmittelbar nördlich gelegenen Wohnbebauung – ent-
lang der nördlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 160 m eine Lärmschutzwand mit
einer Höhe von insgesamt 4 m bis 4,5 m über Bodenniveau berücksichtigt.
Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden vom Betreiber vorgegeben und vom Gutach-
ter unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. An Werktagen finden neben
den täglichen Fahrzeug- und Geräteprobeläufen innerhalb des Übungshofes Einsatz- und
Übungsdienste statt. Es werden Situationen wie Parkplatzgeräusche, Geräusche von Lkw durch
das Fahren, Leerlaufen und Rangieren sowie durch das Verladen von Containern, Kommunika-
tionsgeräusche und auch das Fußballspielen auf dem Kleinsportfeld angenommen. In der Zeit
von 18:00 bis 07:00 Uhr sind lediglich Bereitschaftsdienste geplant. An Sonn- und Feiertagen
findet lediglich der tägliche Fahrzeug- und Geräteprobelauf für die Dauer von etwa einer Stunde
statt.
1 „Immissionsschutz-Gutachten: Schalltechnische Untersuchung für die geplante Feuer- und
Rettungswache III inkl. nicht polizeilicher Gefahrenabwehr der Stadt Münster“, Normec uppen-
kamp, Ahaus, 05.07.2024.
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Zusätzlich wird ein fünfmaliges Ausrücken aller 16 Einsatzfahrzeuge innerhalb des Tageszeit-
raums sowie ein einmaliges Ausrücken aller 16 Einsatzfahrzeuge innerhalb der lautesten Nacht-
stunde angenommen. Dabei wird auch die Rückkehr der Fahrzeuge berücksichtigt. Für die nicht-
polizeiliche Gefahrenabwehr werden zwei zusätzliche Ausrück- und Rückkehrfahrten zur Tages-
zeit und ein Ausrücken zur Nachtzeit von jeweils drei Einsatzfahrzeugen begutachtet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Immissionsrichtwerte sowohl
zur Tageszeit als auch zur ungünstigsten vollen Nachtstunde eingehalten bzw. deutlich unter-
schritten werden. Der Einsatzfall fällt grundsätzlich unter die „Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung“ und entzieht sich somit einer stringenten schalltechnischen Betrachtung
nach TA Lärm.
Die Unterschreitungen im Wartungs- / Übungsbetrieb liegen tagsüber für die Feuer- und Ret-
tungswache bei mindestens 6 dB ohne Logistiklager – mit dem Logistiklager sind es mindestens
12 dB sowie 10 dB unter Berücksichtigung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Auch nachts
werden die Immissionswerte um mindestens 6 dB (ohne Logistiklager) bzw. 7 dB (mit Logistikla-
ger im einfachen und erweiterten Ausbauzustand) unterschritten. Unter Berücksichtigung der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr beträgt die Unterschreitung mindestens 5 dB.
Auch im Einsatzbetrieb werden die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit ohne das ge-
plante Logistiklager um mindestens 6 dB und mit dem Logistiklager um mindestens 11 dB unter-
schritten. Unter Berücksichtigung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr beträgt die Unterschrei-
tung der Immissionsrichtwerte 9 dB. Auch nachts werden die Immissionsrichtwerte im Einsatzbe-
trieb um mindestens 3 dB mit und ohne Logistiklager im einfachen und erweiterten Ausbauzu-
stand unterschritten. Unter Berücksichtigung der Nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr werden die
Immissionswerte zur Nachtzeit in einem Immissionspunkt (Hohe Geest 126, Nordfassade, 2. OG)
ausgeschöpft.
Im Einzelfall kann es – je nach Einsatzort – durch die Verwendung des Martinshorns zu Über-
schreitungen des maximalen Spitzenpegels an mehreren Immissionsorten zur Nachtzeit kom-
men. Zur Tageszeit bleibt das Spitzenpegelkriterium eingehalten. Die Feuerwehr hat den aktuel-
len Stand der Technik zu berücksichtigen und alle verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen sind zu
ergreifen. Daher ist beabsichtigt, dass im Einsatzfall eine Ampel-Vorrangschaltung der Lichtsig-
nalanlagen Merkureck / Hohe Geest sowie Merkureck / Westfalenstraße ausgelöst wird. Durch
diese Maßnahme wird der Einsatz des Martinshorns bereits vor bzw. in diesem Einmündungs-
und Kreuzungsbereichen zur Nachtzeit häufig nicht nötig sein. Hierbei ist ergänzend zum Lärm-
gutachten zu erwähnen, dass die gesteuerte Lichtsignalanlage die Fahrzeugfahrerin bzw. den
Fahrzeugfahrer nicht von den Vorschriften des § 38 StVO entbindet. Im nachfolgenden Straßen-
netz sind die Signalgeräusche der Einsatzfahrzeuge nicht mehr der Feuerwache zuzuordnen, da
bereits eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr stattgefunden hat.
6.7.2 Lärmeinwirkungen (Verkehrslärm)
Die Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt auf Basis folgender Regelwerke:
a. DIN 18005-1: dient der Abschätzung von Verkehrsimmissionen für städtebauliche Planun-
gen – die dort aufgeführten Orientierungswerte werden zur Beurteilung einer zumutbaren
Lärmbelastung im Rahmen der städtebaulichen Abwägung berücksichtigt
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16. BImSchV: gilt insbesondere für den Bau oder die wesentliche Änderung öffentlicher
Straßen durch Erweiterungen um einen oder mehrere durchgehende Kfz-Fahrstreifen2 und
ist somit hier nicht einschlägig; die dort aufgeführten Grenzwerte können jedoch ebenfalls
zur Einschätzung der Erheblichkeit herangezogen werden
b. RLS-19 (Anlage 1 zur 16. BImSchV): als Berechnungsgrundlage für Straßenlärm
Die Berechnung des Verkehrslärms erfolgt exemplarisch für das zweite Obergeschoss. Die
Schallimmissionspegel der Straßen bzw. Schienenstrecken basieren auf den Berechnungsvor-
schriften der 16. BImSchV bzw. der RLS 19 und Schall 03 2012.
Der schalltechnische Orientierungswert gemäß o. g. DIN 18005 liegt für Mischgebiete, in denen
von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen auszugehen ist, bei 60 dB(A) tagsüber bzw.
50 dB(A) nachts. Bei den Orientierungswerten handelt es sich nicht um Grenzwerte; jedoch ist
ihre Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert.
Straßenverkehrsgeräusche wirken von der Straße Hohe Geest (westlich) bzw. Schienenver-
kehrsgeräusche von der Bahnstrecke Hamm-Emden (östlich) auf das Vorhabengrundstück ein.
Grundlage für die Ermittlung der Kfz-Verkehrsstärken ist eine Verkehrszählung der nachmittägli-
chen Spitzenstunde vom 18.04.2023, die im Hinblick auf einen ausreichenden Prognosezeitraum
mit einem angenommenen jährlichen Anstieg von 0,5 % auf das Jahr 2030 hochgerechnet wurde,
so dass der Immissionsschutz gegenüber den Straßenverkehrsgeräuschen auch über einen lan-
gen Zeitraum sichergestellt wird. Die Berechnungen der östlichen Bahnlinie beruhen auf Angaben
der Deutschen Bahn AG. Dabei werden in Hinblick auf eine ausreichende Prognosesicherheit
Daten der Deutschen Bahn AG für den Prognosehorizont 2030 angenommen.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Plangrundstück sowohl im Tages- als
auch im Nachtzeitraum durch Verkehrslärm (Straße und Schiene) beeinträchtigt ist. Die Lärmvor-
belastungen nehmen Richtung Osten (Bahnschienen) weiter zu. Insbesondere das zur Nachtzeit
hohe Güterzugaufkommen auf der östlich angrenzenden Bahnlinie führt dazu, dass im Nachtzeit-
raum höhere Verkehrslärmeinwirkungen als im Tageszeitraum zu prognostizieren sind. Dieses
entspricht dem schalltechnisch zu betrachtenden „Worst-Case-Fall“ für den Neubau der Feuer-
und Rettungswache 3. Im gesamten Plangebiet ergeben sich bei freier Schallausbreitung Lärm-
pegelbereiche von V bis VII für den Nachtzeitraum als Anforderungen an die Luftschalldämmung
zwischen Außen und Räumen in Gebäuden gemäß DIN 4109-1. Darüber hinaus sind im gesam-
ten Plangebiet nachts für zum Schlafen genutzte Räume schallgedämmte Lüftungseinrichtungen
vorzusehen, soweit der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete Weise
sichergestellt werden kann (vgl. Kapitel 6.7.3).
Der am Tag geltende Orientierungswert wird für einen Teilbereich des Hauptbaus eingehalten.
Durch die Realisierung der weiteren Baukörper verbessert sich perspektivisch die Lärmsituation
innerhalb des Grundstücks der Feuer- und Rettungswache 3 weiter. In den nächtlichen Stunden
wird der Orientierungswert für Mischgebiete in allen Varianten überschritten. Eine zeichnerische
Darstellung des Orientierungswertes erfolgt dadurch nicht. Zur Wahrung gesunder Wohn- und
2 wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrs-
lärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens
60 dB(A) in der Nacht erhöht wird
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Arbeitsverhältnisse sowohl im Tag- aber auch im Nachtzeitraum sind die unter Punkt „Maßnah-
men zur Minderung“ aufgeführten Empfehlungen von den Bauverantwortlichen zu berücksichti-
gen.
6.7.3 Maßnahmen zur Minderung
Durch den Bau der Feuer- und Rettungswache werden keine lärmmindernden Maßnahmen zu
den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen erforderlich, da im nördlichen Bereich des Grund-
stückes bereits eine Lärmschutzwand zur angrenzenden Wohnbebauung vorgesehen wird und
die Orientierungswerte (vgl. Kapitel 6.7.1) eingehalten werden.
Aufgrund der Lärmvorbelastung durch die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen (vgl.
Kapitel 6.7.2) müssen im Baugenehmigungsverfahren der Feuer- und Rettungswache schalltech-
nische Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" nachgewiesen werden, damit
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Der Schwerpunkt hierbei liegt auf dem
Schutz der erforderlichen Schlafräume.
Die Art und der Umfang der passiven Schutzmaßnahmen am Gebäude werden durch die maß-
geblichen Außenlärmpegel vorgegeben. Aufgrund der Frequenzzusammensetzung von Schie-
nenverkehrsgeräuschen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der Schalldämm-Maße von
Außenbauteilen ist der Beurteilungspegel für den Schienenverkehr pauschal um 5 dB zu mindern.
Es wird empfohlen zumindest für zum Schlafen / zur Erholung genutzte Räume fensterunabhän-
gige Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
6.7.4 Lichtimmissionen
Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz vor Lichtimmissio-
nen können im Baugenehmigungsverfahren zum Vorhaben geprüft und gegebenenfalls dort
Restriktionen festgelegt werden.
6.8 Altlasten / Altstandorte
Die Fläche nördlich Merkureck diente in früherer Zeit als Sandgrube und wurde später mit in
Teilen mit schafstoffbelasteten Bau- und allgemeinen Schutt- und Rückbaumaterialien in einer
Tiefe von bis zu 7 m aufgefüllt. Die Mächtigkeit der Altlasten in den Randbereichen könnte gerin-
ger sein. Die kultivierte Bodenschicht über der Altlast ist max. 30 cm dick. Starke bzw. stärkere
Belastungen mit Schadstoffen sind etwa ab einer Tiefe von 4 bis 4,5 m unterhalb der Gelände-
oberkante vorhanden. Einer der maßgeblichen Schadstoffparameter auf dem Grundstück sind
polycyclische aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Eine Kennzeichnung der Fläche ist in
der Planzeichnung erkennbar.
Die geplante Regenrückhaltung auf dieser Altlastenfläche löst nur einen geringen Eingriff in den
Boden, die Aufschüttung und die Altlasten aus, so dass eine multifunktionale Nutzung der Fläche
vorgesehen werden kann. Damit ausgeschlossen werden kann, dass Schadstoffe ins Grundwas-
ser gelangen, wird die potenzielle Überschwemmungsfläche abgedichtet. Anstelle einer minera-
lischen Abdichtung ist eine Abdichtung mittels Kunststoffdichtungsbahnen vorzusehen, da im
Falle längerer Trockenperioden die mineralische Dichtung austrocknen und / oder durch potenti-
elle Setzungen der Altlast im Untergrund rissig werden könnte. Im Bereich der Abdichtung gilt ein
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Pflanzverbot für Bäume und Sträucher. Der Oberboden im Bereich der Abdichtung ist mit einer
Graseinsaat zu versehen.
6.9 Bodendenkmale
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde
auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.
Deshalb ist nach Ablauf einer Frist von drei Jahren bei der städtischen Denkmalbehörde und der
LWL-Archäologie für Westfalen – vor Baubeginn – eine erneute, aktuelle Stellungnahme einzu-
holen. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Boden-
denkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.
Baudenkmale
Es handelt sich um eine unbebaute Fläche, darum liegen weder im Geltungsbereich noch in der
unmittelbar angrenzenden Umgebung Baudenkmäler, die es für die Planung zu berücksichtigen
gälte.
7. Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 8.73 ha 100 %
Gemeinbedarfsfläche 2.55 ha 29 %
Öffentliche Verkehrsflächen im Bestand 0.25 ha 3 %
Flächen für Landwirtschaft 2.81 ha 32 %
Öffentliche Grünflächen 0,16 ha 2 %
Fläche mit Waldeigenschaft 0,56 ha 7 %
Flächen zum Schutz der Natur 2,40 ha 27 %
Tabelle 1: Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
8.1. Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwen-
dige Errichtung einer zukunftsfähigen Feuer- und Rettungswache 3 auf dem nördlichen Teilstück
der Fläche östlich Hohe Geest schaffen. Damit wird die Leistungsfähigkeit nach dem Gesetz über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz im gesamten Stadtgebiet, aber
besonders im Stadtteil Hiltrup, wiederhergestellt und langfristig gesichert.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 20 von 44
Zum anderen wird durch einen möglichst geringen Eingriff die größtmögliche Sicherung des
2. Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südlichen Teilflä-
che östlich Hohe Geest angestrebt, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Daher wird
diese Fläche auch von Bebauung freizuhalten und als landwirtschaftliche Fläche weiterhin nutz-
bar sein.
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umwelt-
schutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der vorliegende Umweltbericht wurde
gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a in der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches erstellt.
Er ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 627. Dieser hat
zum Ziel, eine möglichst frühzeitige Berücksichtigung der wesentlichen Umweltbelange und einer
möglichst verträglichen Gesamtkonzeption zu erreichen, die alle ökologischen und umweltrele-
vanten Belange berücksichtigt.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungs-
plans einschließlich des potentiell betroffenen Umfeldes und befindet sich an der Hohen Geest
im Stadtteil Hiltrup auf dem Gelände einer Reitanlage sowie einer Ausgleichsfläche. Der Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 8,73 ha und umfasst die Flur-
stücke Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626 sowie Teile der Flurstücke 618, 619 und 627. Er
wird im Norden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hiltrup 9 bzw. der Bebauung im
Gorenkamp, im Westen durch die Westfalenstraße, im Süden durch die Straße Merkureck und
die Bebauung Im Dahl sowie im Osten durch die Bahnstrecke Hamm-Emden begrenzt.
Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich (Pferdekoppel) und als Ausgleichsfläche (Gehölz-
brache / Ruderalfläche) genutzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 627 wird von der
Straße Hohe Geest geteilt. Auf der Fläche nördlich Merkureck sind bereits Ausgleichsmaßnah-
men im Zuge des Bebauungsplans Nr. 399 „Hiltrup - Haus Herding / Burgwall / Meesenstiege“
realisiert. Zudem existiert ein Spielplatz in der nordöstlichen Ecke der Fläche Merkureck.
Bei der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für die bauliche Entwicklung sollen laut § 1a
Abs. 2 BauGB aus siedlungsstrukturellen und ökologischen Gründen vorrangig Flächen durch
Widernutzbarmachung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt
werden. Bei der für den Bau einer Feuerwache vorgesehenen Pferdeweide handelt es sich um
eine bereits verkehrlich erschlossene, integrierte Fläche in Münster-Hiltrup, die mit der angren-
zenden nördlichen Bebauung zusammenhängt.
Das nördliche Teilstück der Fläche östlich Hohe Geest (Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626)
wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Feuerwehr“ festgesetzt.
Der südliche Teilbereich der Fläche östlich Hohe Geest (Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück
626) wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Fläche für die Landwirtschaft und die Fläche nördlich
Merkureck (Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Teilflurstück 618) als öffentliche Grünfläche mit der Zweck-
bestimmung Ausgleichsfläche überlagert mit einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Zudem wird ein Teil-
bereich der Fläche dem Bestand nach als Fläche mit Waldeigenschaft festgesetzt. Somit sollen
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 21 von 44
beide Flächen auch langfristig von einer Bebauung freigehalten werden. Ziel ist es, die Flächen
als Bindeglied und Teil des 2. Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichs-
raum aufrecht zu erhalten, um die Funktionsfähigkeit des 2. Grünrings zu gewährleisten. Die Re-
genrückhaltung soll in diesem Bereich gemäß dem geplanten Verlauf festgesetzt werden, um
eine multifunktionale Nutzung als Ausgleichsfläche, zukünftige Entwässerungsfläche und Teil der
Grünordnung entsprechen zu können.
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,4 festgelegt und schöpft damit den Orientierungswert des
§ 17 BauNVO aus und deckt gleichzeitig die Bedarfe der Feuerwehr. Durch die Realisierung der
nordöstlichen Optionsfläche kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächen-
zahl von 0,85 überschritten werden.
Kfz-Stellplätze werden hauptsächlich im Osten des Betriebsgrundstücks vorgesehen. Gemäß
Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) sind beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten
offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen, welcher einem Nicht-Wohngebäude dient, mit
einer Photovoltaikanlage auszustatten (vgl. BauO NRW 2018 § 48 Abs. 1a). Um einen Übergang
von den Baukörpern der Feuer- und Rettungswache zum südlich angrenzenden Freiraumbereich
zu schaffen, darf die Oberkantenhöhe der Unterkonstruktion nicht mehr als 3 m bzw. 68,55 m
über NHN betragen.
Die Straße Hohe Geest wird dem Bestand nach als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens erge-
ben sich aus dem BauGB Umweltschutzziele. Darüber hinaus sind nachfolgende fachgesetzliche
Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes zu berücksichtigen:
Schutzgut Quelle Aussage
Mensch Baugesetzbuch / Bun-
desimmissionsschutzge-
setz inkl. Verordnungen
Berücksichtigung der Belange des Umweltschut-
zes sowie der Freizeit und Erholung bei der Auf-
stellung der Bauleitpläne, insbesondere die Ver-
meidung von Emissionen. Schutz des Men-
schen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des
Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich
der Entstehung von Immissionen (Gefahren, er-
hebliche Nachteile und Belästigungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterun-
gen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Er-
scheinungen).
Technische Anleitung zum
Schutz gegen Lärm - TA
Lärm
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Ge-
räusche sowie deren Vorsorge.
DIN 18005-1 Schallschutz
im Städtebau
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhält-
nisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Schallschutz notwendig, dessen Verringerung
insbesondere am Entstehungsort, aber auch
durch städtebauliche Maßnahmen in Form von
Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden
soll.
Freizeitlärm-Erlass NRW Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
vor Freizeitlärm.
Sportanlagenlärmschutz-
verordnung - 18. BImSchG
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
vor Sportanlagenlärm.
Pflanzen
und Tiere
Bundesnaturschutzgesetz /
Landschaftsgesetz NW
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eige-
nes Wertes und als Lebensgrundlagen des Men-
schen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besiedelten und unbesiedelten
Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwi-
ckeln und, soweit erforderlich, widerherzustellen,
dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7
Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Ein-
griffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz)
die Biologische Vielfalt zu berücksichtigen ist.
FFH- und Vogelschutzricht-
linie
Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildleben-
den Tiere und Pflanzen. Schutz und Erhaltung
sämtlicher wildlebender, heimischer Vogelarten
und ihrer Lebensräume.
Boden Bundesbodenschutzgesetz
inkl. Bundesbodenschutz-
verordnung
Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz
oder die Wiederherstellung des Bodens hinsicht-
lich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbe-
sondere als Lebensgrundlage und -raum für
Menschen, Tiere, Pflanzen, Bestandteil des Na-
turhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoff-
kreisläufen, Ausgleichsmedium für stoffliche Ein-
wirkungen (Grundwasserschutz), Archiv für Na-
tur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstof-
flagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche
sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nut-
zungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen
Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen ge-
gen das Entstehen schädlicher Bodenverände-
rungen, die Förderung der Sanierung schädli-
cher Bodenveränderungen und Altlasten, sowie
dadurch verursachter Gewässerverunreinigun-
gen.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Wasser Landeswassergesetz (Ab-
stände zu Gewässern, Nie-
derschlagswasserbeseiti-
gung)
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Ge-
wässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen
und die sparsame Verwendung des Wassers so-
wie die Bewirtschaftung von Gewässern zum
Wohl der Allgemeinheit.
Niederschlagswasser ist für erstmals bebaute o-
der befestigte Flächen ortsnah zu versickern,
verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten, so-
fern es die örtlichen Verhältnisse zulassen.
Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Na-
turhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl
der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeid-
barer Beeinträchtigungen ihrer ökologischer
Funktion.
Wasserschutzgebietsver-
ordnung (WSG-VO) Müns-
ter-Geist (18.06.1990)
Schutz des Grundwassers im Interesse der öf-
fentlichen Wasserversorgung
Klima Landesnaturschutzgesetz
NRW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft zur Sicherung des Naturhaushaltes
(und damit auch der klimatischen Verhältnisse)
als Lebensgrundlage des Menschen und als
Grundlage für seine Erholung.
Klimaanpassungskonzept
Nordrhein-Westfalen
(KlAnG)
Festlegung von Klimaanpassungszielen und
Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Er-
arbeitung einer Klimaanpassungsstrategie.
Luft Bundesimmissionsschutz-
gesetz (§ 50 BImSchG)
39. BImSchV (Luftqualität)
Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen,
des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre so-
wie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vor-
beugung hinsichtlich des Entstehens von Immis-
sionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Be-
lästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräu-
sche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen
und ähnliche Erscheinungen).
TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft-
verunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Er-
ziehung eines hohen Schutzniveaus für die ge-
samte Umwelt.
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz
(Eingriffsregelung i.V.m.
den Regelungen des
BauGB) /
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederher-
stellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen
Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Landesnaturschutzgesetz
NRW
auch in Verantwortung für die künftigen Genera-
tionen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart
und Schönheit sowie des Erholungswertes von
Natur und Landschaft.
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan - Teilabschnitt Münsterland - als
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dargestellt. Das Plangebiet liegt zudem im Was-
serschutzgebiet und in einem Bereich, der dem Schutz der Landschaft und landschaftsorientier-
ten Erholung (BSLE) dient.
Ein Landschaftsplan liegt für das Plangebiet nicht vor.
Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster, die im Rahmen einer informellen Planungsgrund-
lage als Bewertungsmaßstab herangezogen wird, liegt die Fläche im 2. Grünring. Dem 2. Grün-
ring kommt eine hohe stadtgliedernde Bedeutung zu, da er den Freiraum zwischen der ursprüng-
lichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen, sichern soll.
Der Fläche kommt eine besondere Verbindungsfunktion innerhalb des zweiten Grünrings zu:
Das Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster sieht für den Landschaftsraum
westlich der Westfalenstraße und nördlich der Straßen Meesenstiege und Hünenburg die Schaf-
fung des „Landschaftsparks Jesuiterbrook“ (Parkanlage Vennheide) vor, als ein zentrales Binde-
glied an einem wichtigen Verknüpfungspunkt im Grünsystem der Stadt Münster: Hier vernetzen
sich der in Ost-West-Richtung verlaufende zweite Grünring und der Nord-Süd-Grünzug Venn-
heide - Davert mit seinen beiden Strängen, hier erfolgt über die Grünzäsur im Siedlungsband
zwischen der Westfalenstraße und der Straße Hohe Geest nördlich der Straße Merkureck die
Vernetzung mit dem weiter östlich, zwischen der Bahnstrecke Münster-Hamm und dem Dort-
mund-Ems-Kanal gelegenen geplanten „Landschaftspark Lechtenberg“.
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes berück-
sichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schwierigkeiten bei der
Zusammenstellung der Angaben traten nicht auf.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entsprechend der jeweiligen Relevanz für den Bebau-
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestandssituation, eine Prognose der zu erwar-
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur
Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen.
8.4.1 Menschen
Der Stadtteil Hiltrup liegt im Süden der Stadt Münster und hat zurzeit 25.915 Einwohner (wohn-
berechtigte Bevölkerung, Stand 31.12.2022). Die aktuelle Nutzung des Plangebiets wird durch
landwirtschaftliche Nutzfläche (Pferdeweide), Ausgleichs- und Verkehrsfläche der Hohen Geest
bestimmt. Es ist Bestandteil des zweiten Grünrings der Grünordnung der Stadt Münster. Die Flä-
chen des zweiten Grünrings werden in ihrer Ausdehnung reduziert, die verbleibenden Flächen
aber im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes gesichert.
Bebauungsplan Nr. 627
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8.4.1.1 Immissionen
8.4.1.1.1 Lärm
Beurteilungskriterium sowie planerische und betriebliche Rahmenbedingungen
Um die Auswirkungen der Etablierung des Feuerwehrstandortes auf die Nachbarschaft zu unter-
suchen, wurde ein Immissionsschutz-Gutachten beauftragt. Als Maßstab zur Beurteilung des Vor-
habens, wurde die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm 1998) zugrunde ge-
legt. Um die lärmtechnische Zulässigkeit von gewerblichen Vorhaben zu prüfen, sind dort Krite-
rien zur Ermittlung von Geräuschimmissionen und zur Beurteilung dieser Geräusche definiert.
Das Gutachtern untersucht die geplante Feuer- und Rettungswache in einer schrittweisen Reali-
sierung; beginnend mit dem Hauptbaukörper der Feuer- und Rettungswache. Nachfolgend ist
das Logistiklager sowie dessen Erweiterung und abschließend ein Bereich für die Nicht-Polizeili-
che Gefahrenabwehr geplant. Innerhalb des Logistiklagers finden keine schalltechnisch relevan-
ten Betriebsvorgänge statt, so dass lediglich die abschirmende Wirkung des Gebäudekörpers zu
berücksichtigen ist.
Darüber hinaus wurde eine Lärmimmissionsbetrachtung im Rahmen der Inanspruchnahme der
nordöstlichen Optionsfläche für die „Nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (NPG)“ (beispielsweise
Feuerwehrgerätehaus oder „Freiwillige Feuerwehr“) erarbeitet.
In allen untersuchten Varianten wird - zur Abschirmung der durch den Betrieb der Feuer- und
Rettungswache entstehenden Geräusche in Richtung der unmittelbar nördlich angrenzenden
Wohnbebauung - entlang der nördlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 160 m eine
Lärmschutzwand mit einer Höhe Oberkante von 4 m bis 4,5 m über Bodenniveau berücksichtigt.
Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden beim Betreiber erfragt und
unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Im Rahmen eines konservati-
ven Ansatzes wurden die Fahrzeugbewegungen, die Maschinenlaufzeiten und die Betriebsaus-
lastungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt.
Auswirkungen der Planung
Für die Genehmigung der geplanten Feuer- und Rettungswache III zzgl. NPG wurde ein lärm-
technisches Gutachten erstellt. Die Berechnungen erfolgen punktuell für die maßgeblichen Im-
missionsorte gemäß TA Lärm und zur Einschätzung der vorhandenen Lärmeinwirkung auf das
Vorhaben gemäß DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ flächenhaft für das gesamte
Beurteilungsgebiet.
In der Umgebung des vorgesehenen Anlagenstandortes sind schutzbedürftige Nutzungen vor-
handen. Nach dem BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu
betreiben, das schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden bzw. verhindert wer-
den, wenn sie nach Stand der Technik vermeidbar sind.
Die Nutzungsszenarien der Feuerwache wurden so gewählt, dass die lärmtechnische Beurteilung
auf Grundlage einer konservativen betrieblichen Einschätzung „auf der sicheren Seite“ erfolgt.
Folgende Betriebsabläufe wurden lärmtechnisch untersucht:
Bebauungsplan Nr. 627
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Wartungs- und Übungsbetrieb
An Werktagen finden neben den täglichen Fahrzeug- und Geräteprobeläufen innerhalb des
Übungshofes Einsatz- und Übungsdienste statt. Es werden Situationen wie Parkplatzgeräusche,
Geräusche von Lkw durch das Fahren, Rangieren und den Leerlaufbetrieb sowie durch das Ver-
laden von Containern, Kommunikationsgeräusche und auch das Fußballspielen auf dem Klein-
spielfeld betrachtet. In der Zeit von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind lediglich Bereitschaftsdienste
geplant. An Sonn- und Feiertagen findet lediglich der tägliche Fahrzeug- und Geräteprobelauf für
die Dauer von etwa einer Stunde statt. Für die NPG wird ein Übungsbetrieb inkl. Probebetrieb
von Einsatzmitteln in der Nachmittags- und Abendzeit bis maximal 22:00 Uhr vorgesehen.
Einsatzbetrieb
Zusätzlich wird ein fünfmaliges Ausrücken aller 16 Einsatzfahrzeuge innerhalb des Tageszeitrau-
mes sowie ein einmaliges Ausrücken aller 16 Einsatzfahrzeuge innerhalb der lautesten Nacht-
stunde angenommen. Im Tageszeitraum wird zusätzlich die Rückkehr der Fahrzeuge berücksich-
tigt, im Nachtzeitraum wird lediglich das Ausrücken oder die Rückkehr aller 16 Fahrzeuge inner-
halb der lautesten vollen Nachtstunde angesetzt. Für die NPG werden zusätzlich zwei Ausrück-
fahrten zur Tageszeit zzgl. Rückkehr und ein Ausrücken zur Nachtzeit von jeweils drei Einsatz-
fahrzeugen in Ansatz gebracht.
Der Einsatzfall fällt grundsätzlich unter die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ und eine
schalltechnische Prüfung nach TA Lärm kann den besonderen Nutzungsanforderungen und der
Bedeutung einer Feuerwache unter Umständen nicht gerecht werden. Treten Überschreitungen
der Immissionsrichtwerte durch die Einsätze auf, ist im Rahmen der Sonderfallprüfung nach TA
Lärm Nr. 3.2.2 zu prüfen, ob das Vorhaben unter Abwägung aller Belange zulässig ist.
Kriterien zur Ermittlung von Geräuschimmissionen und Beurteilung, dass die von der geplanten
Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können,
sind in der TA Lärm definiert.
Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung
Auf der Grundlage eines Ortstermins wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung
zwölf Immissionsorte näher betrachtet. Die schalltechnischen Untersuchungen haben ergeben,
dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nacht-
stunde an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten be-
schriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen eingehalten bzw. unterschritten werden.
Die Unterschreitungen betragen im Wartungs-/Übungsbetrieb am Tag mindestens 6 dB(A) ohne
Lager, 12 dB(A) mit Lager sowie 5 dB(A) unter Berücksichtigung des Baukörpers zur nichtpoli-
zeilichen Gefahrenabwehr. Nachts werden die Immissionsrichtwerte im Wartungs- und Übungs-
betrieb um mindestens 6 dB(A) ohne Lager, 7 dB(A) mit Lager und unter Berücksichtigung des
Baukörpers der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr um mindestens 5 dB(A) unterschritten.
Im zusätzlich zum Wartungs- und Übungsbetrieb betrachteten Einsatzbetrieb betragen die Un-
terschreitungen am Tag mindestens 6 dB(A) ohne Lager, 11 dB(A) mit Lager sowie 9 dB(A) unter
Berücksichtigung des Baukörpers der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Nachts werden die Im-
missionsrichtwerte im zusätzlich zum Wartungs- und Übungsbetrieb betrachteten Einsatzbetrieb
um mindestens 3 dB(A) ohne und mit Logistiklager unterschritten. Unter Berücksichtigung des
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Baukörpers der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr werden die Immissionsrichtwerte zur Nacht-
zeit bei einem Einsatzfall an einem Immissionsort rechnerisch gerade ausgeschöpft.
Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit um mindestens
6 dB(A) für den Wartungs- und Übungsbetrieb an fast allen Immissionsorten wurde nach Ziffer
3.2.1 der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet.
Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als
30 dB(A) und/oder mehr als 20 dB(A) nachts überschreiten, sind im Wartungs- und Übungsbe-
trieb nicht zu prognostizieren. Die Spitzenpegelkriterien nach Ziffer 6.1 der TA Lärm werden somit
ebenfalls eingehalten.
Im Einsatzfall kann es je nach Einsatzort des Martinhorns zur Überschreitung des maximalen
Spitzenpegelkriteriums zur Nachtzeit im öffentlichen Straßenraum kommen. Der Einsatz des Mar-
tinhorns gilt laut Urteil 2 K 1345/15 des OVG Münster vom 04.05.2017 als sozial adäquat. Die
Beurteilung des Einsatzes unterliegt der Sonderfallprüfung nach TA Lärm. Die Feuerwehr hat den
aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen und alle verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen
sind zu ergreifen. Daher ist beabsichtigt, dass im Einsatzfall eine Ampel-Vorrangschaltung der
Lichtsignalanlagen Merkureck / Hohe Geest sowie Merkureck / Westfalenstraße ausgelöst wird.
Durch diese Maßnahme wird der Einsatz des Martinshorns bereits vor bzw. in diesem Einmün-
dungs- und Kreuzungsbereichen zur Nachtzeit häufig nicht nötig sein. Hierbei ist ergänzend zum
Lärmgutachten zu erwähnen, dass die gesteuerte Lichtsignalanlage die Fahrzeugfahrerin bzw.
den Fahrzeugfahrer nicht von den Vorschriften des § 38 StVO entbindet. Im nachfolgenden Stra-
ßennetz sind die Signalgeräusche der Einsatzfahrzeuge nicht mehr der Feuerwache zuzuordnen,
da bereits eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr stattgefunden hat.
Schallschutzmaßnahmen zur Minderung der Lärmauswirkungen
Zur Abschirmung der auf dem Gelände der geplanten Feuer- und Rettungswache III entstehen-
den Geräusche in Richtung der unmittelbar nördlich gelegenen Wohnbebauung wird entlang der
nördlichen Grundstücksgrenze eine abgetreppte Lärmschutzwand mit einer Länge von rund
155 m und einer Höhe Oberkante von etwa 4,0 bis 4,5 m über Bodenniveau in Ansatz gebracht.
Es ist zudem beabsichtigt, dass im Einsatzfall eine Ampel-Vorrangschaltung der Lichtsignalanla-
gen Merkureck / Hohe Geest sowie Merkureck / Westfalenstraße zum Einsatz kommt. Der Ein-
satz des Martinhorns wird durch diese Maßnahme im Umfeld des Vorhabens weitestgehend mi-
nimiert.
Lärmeinwirkungen (DIN 18005)
Es bestehen Lärm-Vorbelastungen auf das Plangebiet durch den Straßenverkehr im Westen und
durch den Schienenverkehr im Osten. Insbesondere das zur Nachtzeit hohe Güterverkehrsauf-
kommen auf der östlich angrenzenden Bahnstrecke 2931 führt dazu, dass während der Nachtzeit
höhere Verkehrslärmvorbelastungen als in der Tageszeit prognostiziert werden. Im Hinblick auf
die Arbeits- und Erholungsqualität sind passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Dafür
wurde im Rahmen des Gutachtens der maßgebliche Außenlärmpegel zur Bestimmung des erfor-
derlichen resultierenden Bau-Schalldämm-Maßes der Außenbauteile des Feuerwehrgebäudes
ermittelt.
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Schallschutzmaßnahmen zur Minderung der Lärmeinwirkungen
Aufgrund der vorliegenden verkehrlichen Geräuschsituation sind im Hinblick auf gesunde Arbeits-
verhältnisse die Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile von Räumen (Fassaden / Fens-
ter / Rollladenkästen), die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt
sind, entsprechend dem ermittelten maßgeblichen Außengeräuschpegel auszuführen.
Fenster von Schlafräumen (Bereitschaftszimmern), in denen der verkehrliche Beurteilungspegel
von 50 dB(A) in der Nacht überschritten wird, sind mit einer fensterunabhängigen schalldämmen-
den Lüftungseinrichtung auszustatten, um dort eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlos-
senen Fenstern zu gewährleisten.
8.4.1.1.2 Licht
Die Auswirkungen der nutzungsbedingten Lichtimmissionen durch die Planung auf die Nachbar-
schaft sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
8.4.1.2 Erholungsnutzung
Durch die auch langfristig von Bebauung freizuhaltende Flächen nördlich Merkureck, die als Ge-
hölzbrache ausgebildet ist sowie die „Fläche für Wald“ und die südliche Teilfläche östlich Hohe
Geest, die für die Landwirtschaft festgesetzt ist, bleibt der zweite Grünring teilweise erhalten und
wird gesichert.
Der sich im Plangebiet befindliche Spielplatz bleibt im Bestand erhalten und wird planerisch ge-
sichert.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
8.4.2.1 Schutzgebiete/-objekte und Schutzwürdige Biotope
Schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft, insbesondere FFH-Gebiete oder Vogelschutzge-
biete bzw. schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster NRW sind im Plangebiet oder dem nä-
heren Umfeld nicht anzutreffen. Der Abstand zum nächstgelegenen FFH- bzw. Vogelschutzgebiet
„Davert“ beträgt ca. 3.800 m.
Der Geltungsbereich liegt zum Großteil im Biotopverbund besonderer Bedeutung VB-MS-4011-
008 „Wald-Grünlandkomplexe im Westen und Norden von Hiltrup“. Das Schutzziel liegt im Erhalt
der strukturreichen Gehölz-Grünlandkomplexe mit naturnahen Laubwäldern und Feldgehölzen,
Feuchtgrünlandresten, Hecken, Baumreihen und naturnahmen Kleingewässern als Relikte der
ehemaligen Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes und als Lebensraum für viele, z.T. gefähr-
dete Tier- und Pflanzenarten.
8.4.2.2 Artenschutz
Für den Neubau der Feuerwache III wurde im Jahr 2023 eine faunistische Erfassung inklusive
Artenschutzprüfung3 durch die Stadt Münster beauftragt. Es wurden Fledermäuse und Brutvögel
erfasst. Die faunistischen Untersuchungen fanden von Mitte März bis Mitte August 2023 statt.
3 Hamann & Schulte 2023: Neubau Feuerwache III in Münster-Hiltrup - Artenschutz-Fachbeitrag
Stufe II
Bebauungsplan Nr. 627
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Planungsrelevante Vögel und Fledermäuse im Untersuchungsgebiet
(Hamann & Schulte 2023)
Planungsrelevante Vogelarten mit Rote
Liste-Status
Planungsrelevante Fledermausarten mit
Rote Liste-Status
Graureiher Braunes / Graues Langohr (RL G/1)
Grauspecht (RL 2) Breitflügelfledermaus (RL 2)
Mäusebussard Fransenfledermaus
Rauchschwalbe (RL 3) Großer Abendsegler reproduktiv (RL R)
Sperber Großer Abendsegler durchziehend (RL V)
Star (RL 3) Große/Kleine Bartfledermaus (RL 2/3)
Steinkauz (RL 3S) Kleiner Abendsegler (RL V)
Turmfalke (RL V) Mückenfledermaus (RL D)
Myotis sp.
Rauhhautfledermaus reproduktiv (RL R)
Rauhhautfledermaus durchziehend
Zweifarbfledermaus reproduktiv (RL R)
Zweifarbfledermaus durchziehend (RL D)
Zwergfledermaus
Tabelle 3: Planungsrelevante Vögel und Fledermäuse im Untersuchungsgebiet
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Im Hinblick auf die nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten sind Vermeidungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen erforderlich, damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst
werden.
CEF-Maßnahmen für den Steinkauz
Prognostizierten Beeinträchtigungen für den Steinkauz soll durch vorgezogene Ausgleichsmaß-
nahmen (CEF) im Landschaftspark Mecklenbeck begegnet werden.
Im Zuge von umfangreichen ehrenamtlichen Aktivitäten zum Steinkauzschutz wurden im weiteren
Umfeld der geplanten Feuerwehrwache III in den letzten Jahren an geeigneten Stellen Stein-
kauzröhren aufgehängt. Im Umkreis von 1.500 m gibt es daher vier besetzte Reviere. Weitere
Potentiale sind dort nicht vorhanden.
Der Landschaftspark Mecklenbeck verfügt hingegen über unterschiedlich genutzte Rasen- und
Grünlandflächen sowie über diverse Anpflanzungen (u.a. Obstbaumwiese, Baumgruppen). Da
dieser Bereich bisher nicht durch den Steinkauz besiedelt wurde, wurde dieser Ort ausgewählt,
um die drei Steinkauzröhren aufzuhängen. Es wird davon ausgegangen, dass zumindest ein
Standort besiedelt wird.
Falls sich herausstellt, dass die Standorte nicht so wie erwartet angenommen werden, gibt es die
Möglichkeit, geeignete Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, z.B. die Steinkauzröhren im
Landschaftspark umzuhängen.
Die Aufhängung der ersten Steinkauzröhre erfolgte am 26.02.2024.
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Schutzmaßnahmen für den Steinkauz
Der Baustellenbereich ist an der südlichen Grenze, zum aktuellen Brutplatz hin, mit einem 3 m
hohen Sichtschutz zu versehen (Beispiel: Bauzaun mit Sichtschutzvlies auf einem 1 m hohen
Wall). Der Sichtschutz ist vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten (Baufeldfreimachung etc.) im
Winterhalbjahr zu errichten. Die Funktionalität der Maßnahme ist vor Ort zu überprüfen.
Zur Kontrolle der Maßnahmen für den Steinkauz ist vor allem in der kritischen Phase der Brutzeit
eine ökologische Baubegleitung einzusetzen. Dabei sind zum einen die Maßnahmen zur Vermei-
dung der Störung und zum anderen die Ersatzmaßnahmen auf Funktionalität zu überprüfen und
ggf. bei auftretenden unvorhergesehenen Konflikten weitere Maßnahmen zu veranlassen.
Maßnahmen für Fledermäuse - Vermeidung von Lichtimmissionen
Im Artenschutzgutachten werden Hinweise für einen möglichen Umgang mit Lichtemissionen un-
ter Berücksichtigung der Beeinflussung von Fledermäusen gegeben.
Schutz weiterer europäischer Vogelarten während der Brutzeit
Individuelle Verluste während der Baustellenphase („Tötungsverbot“ nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG), Zerstörung von Nestern (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) sowie Störungen während
der Fortpflanzungszeit (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sind zu vermeiden, indem die Baufeldräu-
mung außerhalb der Brutzeit, also im Zeitraum von Oktober bis Februar durchgeführt wird (vgl.
Textliche Festsetzung 3.7.1).
Bei der Planung von verglasten Fassaden oder Fensterflächen ist der Leitfaden zum vogelfreund-
lichen Bauen mit Glas und Licht zur Vermeidung von Vogelschlag zu berücksichtigen (RÖSSLER
et al. 2022). (Quelle: RÖSSLER, M., DOPPLER, W., FURRER, R., HAUPT, H., SCHMID, H.,
SCHNEIDER, A., STEIOF, K. & WEGWORT, C. (2022): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und
Licht. 3. Überarbeitete Auflage, o.O.)
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht ausgelöst, wenn die formulierten Maß-
nahmen beachtet werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung von planungsrelevanten Arten und
ihrer Fortpflanzungsstadien bzw. deren Lebensstätten durch das Bauvorhaben kann dann aus-
geschlossen werden.
8.4.2.3 Eingriff in Natur und Landschaft
Bestandskartierung nach Biotoptypen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans lässt sich im Wesentlichen in zwei verschieden struk-
turierte Bereiche unterteilen, die voneinander durch die Straße Hohe Geest getrennt sind.
Westlich der Straße Hohe Geest erstreckt sich ein ca. 3 ha großer Gehölzbrachekomplex, der im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 399 (Haus Herding) als Kompen-
sationsfläche im Jahr 2001 entwickelt wurde. Seinerzeit wurde zur Abschirmung der Fläche zu
den angrenzenden Verkehrsflächen dort eine mehrere Meter breite Gehölzkulisse aus standort-
heimischen Bäumen und Sträuchern angelegt. Darüber hinaus wurden Einzelbäume (Stieleichen)
als Hochstämme im Zentrum der Fläche gepflanzt.
Es handelt sich hier um einen Sekundärstandort, der in der Nachfolge der Nutzung der hier ehe-
mals anstehenden Kiese und Sande, mehrere Meter mächtig mit Altlasten verfüllt wurde. Der
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Boden ist auch in den oberen Bodenhorizonten insbesondere im Kernbereich der Fläche teils
stark mit Bauschutt durchsetzt und sehr verdichtet. Aufgrund der kleinräumig wechselnden Stand-
ortverhältnisse hat sich über die angelegte Planung hinaus durch natürliche Sukzession keine
durchgängige Gehölzkulisse gebildet. In weiten Teilen sind typische Grünland- und Ruderalarten
auf staunassen, verdichteten Böden zu finden. Goldrutenbestände nehmen den größten Flächen-
anteil ein. Desweiteren bildet Japanischer Staudenknöterich größere Bestände im Nordwesten.
Im Südwesten finden sich auch Seggen in besonders feuchten Bereichen. Auf den etwas trocke-
neren Standorten dominieren Gräser. Im westlichen zentralen Bereich der Fläche innerhalb klei-
ner Senken wurden vereinzelt Orchideen kartiert, die allerdings von den umgebenden Stauden
und Gräsern schon vor der Blütezeit überwachsen werden. Es ist davon auszugehen, dass es
sich um einen angesalbten Bestand handelt, der im Rahmen der weiter fortschreitenden Sukzes-
sion vermutlich zunehmend unterdrückt werden wird.
Östlich der Straße Hohe Geest erstrecken sich landwirtschaftliche Flächen, die überwiegend in
Form von Intensivgrünland als Pferdeweide genutzt werden. Weder die Artenzusammensetzung
des Grünlandes noch die Grünlandstruktur weisen Besonderheiten auf. Entlang des östlichen und
teilweise auch des nördlichen Geltungsbereichs wird das Grünland temporär beritten, so dass
zum Teil die Grasnarbe stark angegriffen ist. Im westlichen und südlichen Grünlandbereich wurde
eine Reitbahn mit Sandoberfläche angelegt. Im südöstlichen Plangebiet befindet sich darüber
hinaus ein eingezäunter Reitplatz sowie eine Pferdeführanlage. Diese Reitinfrastruktur gehört zu
der im Süden an das Plangebiet des Bebauungsplans angrenzenden landwirtschaftlichen Hofan-
lage.
Im Randbereich der Reitanlage stocken drei jüngere Eichen-Hochstämme. In einem Hochstamm
befindet sich eine besetzte Steinkauzröhre.
Weitere Standorte von einzelnen Gehölzen erstrecken sich auf einem schmalen Gras-/Krautsaum
und den angrenzenden Pferdeweiden. Hier stocken insgesamt drei durch Samenanflug etablierte
junge Ahornbäume sowie eine Strauchweide.
Bestandteil des Plangebietes ist westlich der Hohen Geest ebenfalls ein Spielplatz, der zu zwei
Seiten an die Brachfläche angrenzt und zu dieser hin durch Gehölzbewuchs abgeschirmt ist.
Landschaftsökologische Bestandsbewertung
Die landschaftsökologische Bewertung des Bestandes wurde auf der Grundlage des städtischen
Bewertungsverfahrens zur Ermittlung von Eingriffen im Stadtgebiet durchgeführt. Bei der Bewer-
tung der Gehölzbrache westlich der Hohen Geest wurde der Umstand berücksichtigt, dass diese
funktional bereits als Kompensationsfläche für den B-Plan Nr. 399 zugeordnet ist. Deshalb wird
die seinerzeit in diesem Bauleitplanverfahren ermittelte, relativ hohe ökologische Aufwertung als
Bestandswert in diesem Verfahren zugrunde gelegt. So wird sichergestellt, dass durch die vor-
gesehene Inanspruchnahme einer Teilfläche für den Regenwasserableiter die Kompensations-
funktion an anderer Stelle im Stadtgebiet ersatzweise gleichwertig nachgewiesen werden kann.
Der relativ hohe Biotopwert von rd. 7,5 Wertstufen ergibt sich u.a. aus der hohen strukturellen
Vielfalt der Fläche sowie der grünordnerischen Bedeutung als letzter verbliebender Ost-West-
Freiraumkorridor und als Vernetzungsstruktur innerhalb des 2. Grünrings. Darüber hinaus ist
diese Fläche nach § 39 LNatSchG Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil und somit von
besonderem landschaftsökologischem Wert.
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Das Grünland im östlichen Bereich verfügt dagegen nur über mittlere Biotopwertigkeiten. Dieser
Bereich ist für den Steinkauz als Reproduktions- (Steinkauz) bzw. Nahrungsraum (Steinkauz,
Rauchschwalbe, Star u. a.) von grundsätzlicher Bedeutung. Dennoch ist insgesamt die Bio-
topqualität, bedingt durch die Strukturarmut, die Nutzungsintensität auf der Fläche sowie die Stö-
reinflüsse seitens der westlich gelegenen Hohen Geest nur als mäßig zu beurteilen. Dagegen ist
die grünordnerische Bedeutung bei der landschaftsökologischen Bewertung in diesem Bereich
ebenfalls als sehr hoch einzustufen. Auch diese Flächen fungieren grünordnerisch als wichtiger
Freiraumkorridor und sind, wie auch die zuvor beschriebene Gehölzbrache als „Freiflächen, die
zur Sicherung der Freiraumfunktion keine bauliche Entwicklung zulassen“ im Grünsystem dekla-
riert.
Zu den Biotop-/Nutzungstypen mit geringen ökologischen Wertigkeiten zählen die angelegten
Reitwege und der Reitplatz innerhalb des Grünlands, die sonstige Reitinfrastruktur in Form ver-
schiedener Gebäude sowie der vollständig versiegelte Bereich der Straße Hohe Geest.
Für das rd. 8,7 ha große Plangebiet wurden im Rahmen der landschaftsökologischen Bestands-
bewertung insgesamt 522.980 Werteinheiten erzielt. Dies entspricht einer relativ hohen durch-
schnittlichen Wertstufe aller Biotoptypen von 5,99. Diese relativ hohe landschaftsökologische
Durchschnittsbewertung ergibt sich im Wesentlichen aus der hohen ökologischen Wertigkeit der
vorhandenen Gehölzbrache. 2.534 m² des Plangebietes sind durch die Straße Hohe Geest und
die versiegelte Reitinfrastruktur im Bestand vollständig versiegelt. Die Versiegelungsquote be-
trägt 2,90 % und ist damit sehr gering.
Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft / Landschafts-/Ortsbild
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627 werden im Wesentlichen bislang intensiv land-
wirtschaftlich genutzte Flächen (überwiegend Grünland) sowie Teilflächen einer vorhandenen
Kompensationsfläche, auf der bereits Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
eingriffsbezogen umgesetzt wurden, überplant.
Im Detail werden von der rd. 3 ha großen Brachfläche 4.798 m² für den Bau und die Unterhaltung
eines Regenwasserableiters (Fläche für die Wasserwirtschaft) in Anspruch genommen. Hiermit
verbunden ist eine Zerstörung der hier etablierten Biotopstrukturen und darüber hinaus eine
mehrfache Zerschneidung der verbleibenden Kompensationsfläche.
Östlich der Hohen Geest werden mehr als die Hälfte des Grünlands für die Anlage eines neuen
Feuerwehrstandortes inklusive Nebenanlagen überplant. Hierfür ist eine Fläche für Gemeinbedarf
mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 im Bebauungsplan festgesetzt. Der städtebauliche
Entwurf, mit dem der Bebauungsplan nachrichtlich unterlegt ist, weist verschiedene Nutzungsbe-
reiche aus. Es dominieren demnach Gebäude und sonstige, vollständig versiegelte Infrastruktur-
flächen, wie Zufahrten, Betriebs- und Sportflächen die vorgesehene Lärmschutzwand mit Unter-
haltungsweg sowie Stellplätze. Insgesamt werden 16.974 m² neu versiegelt. Dies entspricht einer
Neuversiegelungsquote von 19,44 %. Mit dieser Versiegelung geht der vollständige Verlust der
vorhandenen Biotop- und grünordnerischen Funktionen einher.
Die nicht versiegelten Flächen werden parkartig gestaltet und teilweise mit standortheimischen
Gehölzen flächig bepflanzt. Darüber hinaus sind auch umfangreiche Baumpflanzungen in Form
von Hochstämmen (30 Stück) vorgesehen. Im östlichen Randbereich der Gemeinbedarfsfläche
wird eine Regenwasser-Versickerungsmulde in die Grünfläche integriert. Unabhängig von der
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festgesetzten GRZ werden die Inhalte des städtebaulichen Entwurfs sowie die Pflanzgebotsfest-
setzungen für die Bilanzierung zugrunde gelegt, um die konkret geplanten Eingriffe objektiver
bewerten zu können.
Südlich der Gemeinbedarfsfläche bleiben die landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten und
werden als solche im Bebauungsplan festgesetzt. Naturschutzrelevante Eingriffe sind mit dieser
Festsetzung nicht verbunden.
Das Landschafts- bzw. Ortsbild wird sich im Bereich östlich der Hohen Geest verändern. Der
Bereich der Feuerwehr wird zukünftig einen siedlungsprägenden Charakter erhalten. Hiermit ver-
bunden ist auch der Verlust der in der Grünordnung dokumentierten wichtigen Freiraumfunktio-
nen innerhalb des 2. Grünrings.
Die sich südlich daran anschließende Fläche für die Landwirtschaft wird als Freiraum grundsätz-
lich visuell wahrnehmbar bleiben, die Weite des Raums geht jedoch verloren. Die sehr hohe grün-
ordnerische Bedeutung dieser noch verbleibenden landwirtschaftlichen Grünlandfläche bleibt im
Kontext mit der benachbarten Ausgleichsfläche bestehen. Deshalb sollte diese Fläche unbedingt
dauerhaft erhalten werden.
Der Bau des Retentionsgrabens (Fläche für die Wasserwirtschaft) innerhalb der Kompensations-
fläche ist hinsichtlich der Veränderung des Landschafts-/Ortsbildes aufgrund der visuell abschir-
menden Wirkung des im Randbereich der Fläche stockenden Gehölzbestandes und des Charak-
ters der geplanten tiefbautechnischen Maßnahmen weitgehend unbedeutend.
Der teilweise Verlust der grünordnerischen Funktionen innerhalb der Grenzen des Plangebiets
ist bei der Bewertung des Bebauungsplanentwurfs über das Kriterium der Bedeutung im Grün-
system berücksichtigt worden.
Maßnahmen zur Eingriffsminderung / -minimierung
Über textliche Festsetzungen werden Maßnahmen zur Eingriffsminderung / -minimierung getrof-
fen.
Die Festsetzung zur extensiven Begrünung aller Flachdächer der Hauptbaukörper im Bebau-
ungsplan mindert die Eingriffsfolgen durch die Versiegelung. Im Einzelnen werden hierdurch eine
Verbesserung der kleinklimatischen Situation erzielt, die Rückhaltung eines Teils des Regenwas-
sers erreicht und in eingeschränkter Form Lebensmöglichkeiten und Nahrungsangebote vor al-
lem für Insekten und Vögel geschaffen.
Die Pflanzgebotsfestsetzungen zur vollflächigen Bepflanzung mit standortheimischen Laubgehöl-
zen nördlich der geplanten Lärmschutzwand und von Teilen des östlichen und südlichen Plange-
bietes, trägt ebenfalls zur Verbesserung des Kleinklimas sowie untergeordnet, zur Rückhaltung
des Regenwassers bei.
Neben vorstehenden, flächigen Pflanzgebotsfestsetzungen werden 30 standortheimische Bäume
als Hochstamm innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf als zu pflanzende Gehölze festgesetzt.
Hierdurch wird mittelfristig der Feuerwehrstandort in die Umgebung eingebunden, so dass das
Ortsbild wiederhergestellt wird. Darüber hinaus wird durch diese Maßnahme das Kleinklima ver-
bessert und ein Teil des anfallenden Regenwassers durch die Kronen der Bäume zurückgehal-
ten.
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Landschaftsökologische Bewertung des Bebauungsplanentwurfs
Die landschaftsökologische Bewertung der beabsichtigten planrechtlichen Festsetzungen be-
rücksichtigt bereits die vorstehenden Maßnahmen zur Eingriffsminderung / -minimierung. Dem-
nach wird für die Planung nach dem städtischen Bewertungsverfahren eine landschaftsökologi-
sche Wertigkeit von 418.288 Werteinheiten erzielt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wert-
stufe von 4,79.
Kompensation des Eingriffs / Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
Der Abgleich der landschaftsökologischen Qualitäten zwischen Bestands- und Planungssituation
führt unter Berücksichtigung der eingriffsminimierenden Maßnahmen zu einem Defizit von
104.692 Werteinheiten. Dies entspricht einem durchschnittlichen landschaftsökologischen Wert-
stufenverlust im Plangebiet von 1,20 Wertstufen.
Aufgrund der Tatsache, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans keine Kom-
pensationsflächen zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich an anderer Stelle nachgewiesen
werden. Dieser Nachweis erfolgt durch die Zuordnung von zwei insgesamt 31.371 m² großen
Kompensationsflächen Nr.00008 und 02045 aus dem städtischen Kompensationsflächenpool
(siehe Anlage). Nachfolgend werden diese Flächen beschrieben.
Fläche 1: Außerhalb des Stadtgebiets - nördlich Hohenholter Straße - Komkat-Nr. 00008
Diese 17.490 m² große Fläche bildet eine Teilfläche eines größeren insg. über 10 ha großen
Kompensationsflächenpoolareals im östlichen Teil der Gemeinde Havixbeck (Gem. 5277 - Scho-
nebeck Flur 1 Nr. 39 - siehe Anlage zum Umweltbericht). Für das Gesamtareal wurde bereits ein
Gestaltungskonzept entwickelt, welches folgende landschaftspflegerische Maßnahmen umfasst:
Anlage von Feldholzinseln aus standortheimischen Gehölzen
Anlage von Wall- und Feldhecken
Anlage von Wildobstholzstämmen innerhalb krautreicher Wiesen-/ Hochstaudenbereiche
Anlage von krautreichem Extensivgrünland und Regiosaatgut
Anlage von krautreichem Grünland und Entwicklung einer Grünlandbrache
Anlage eines Kleingewässers
Anlage von Blänken innerhalb des Grünlandes
Mit den vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen wird gegenüber der Bestandssitu-
ation (nahezu ausschließlich Ackerflächen) eine landschaftsökologische Wertsteigerung von ins-
gesamt 385.068 Werteinheiten erzielt, die einer durchschnittlichen Aufwertung von 3,60 Wertstu-
fen entspricht. Für den projektbezogenen Ausgleich des Bebauungsplans Nr. 627 werden von
der Gesamtaufwertung und -fläche 63.050 Werteinheiten bzw. 17.490 m² in Anspruch genom-
men.
Fläche 2: Im Stadtgebiet - südlich Huronensee - Komkat-Nr. 02045
Diese 13.881 m² große Fläche ist Bestandteil eines rd. 12,5 ha großen Kompensationsbereichs,
welcher ehemals überwiegend als Ackerfläche genutzt wurde. Für die Gesamtfläche wurde ein
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landschaftspflegerisches Konzept erstellt, das bereits 2019 im Ganzen realisiert und 2020 fertig
gestellt wurde. Folgende landschaftspflegerische Maßnahmen wurden durchgeführt:
Anlage von Blänken
Anlage von extensivem Grünland
Anpflanzung einer Rotbuchenbaumreihe
Anpflanzung von Streuobst (Apfel und Zwetschge)
Da bisher auf der Teilfläche Nr. 02045 noch keine Eingriffszuordnung erfolgte, kann die durch die
landschaftspflegerischen Maßnahmengenerierte ökologische Aufwertung in Höhe von 41.643
Werteinheiten im Sinne eines Ökokontos auf die Eingriffe des B-Plans Nr. 627 angerechnet wer-
den.
Mit dem Nachweis von insgesamt 104.692 Werteinheiten Aufwertung auf den vorstehenden Kom-
pensationsflächen wird die vollständige Kompensation des Eingriffs durch den Bebauungsplan
Nr. 627 erfüllt (Kompensationsquote 100 %). Die Inanspruchnahme eines Teils der Kompensati-
onsfläche für den B-Plan Nr. 399 wird dadurch ebenfalls ausgeglichen. Eine Bereitstellung wei-
terer Ausgleichsflächen ist somit nicht erforderlich.
8.4.3 Boden / Fläche
Laut dem Bodeninformationssystem des geologischen Dienstes stehen im Großteil des Plange-
bietes Braunerden als schutzwürdige Böden mit hoher Funktionserfüllung mit Biotopentwick-
lungspotenzial für Extremstandorte.
Die sandigen Braunerden haben hinsichtlich ihrer natürlichen Funktion eine mittlere Bedeutung
im Naturhaushalt. Die Bodenwertzahlen liegen mit 25 bis 30 Wertpunkten im geringen Bereich.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Die Planung führt im Bereich der geplanten baulichen Entwicklung dazu, dass die vorhandenen
natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung und Aufschüttung / Abgrabung zu großen Teilen
verloren gehen. Bedingt durch die Entwässerungskonzeption, die eine vollständige oberflächige
Abführung des Niederschlagswassers vorsieht, müssen in den bebauten Bereichen Anfüllungen
des Geländes bis ca. 1 m Höhe durchgeführt werden. Hier erfolgen somit erhebliche Bodenein-
griffe.Durch die neue Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV, gültig seit dem 1. August
2023) erhält der vorsorgende Bodenschutz eine größere Gewichtung. Die BBodSchG §§ 6-8 grei-
fen immer dann zur nachhaltigen Verbesserung, Sicherung und Wiederherstellung von Bodengut,
wenn durch die Mobilisierung von Böden (wie in BBodSchV § 4 Abs. 5) die natürlichen Funktionen
nach BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr. 1, BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr. 3b oder BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr.
3b oder BBodSchG § 2 Abs. 2 Nr. 3c betroffen sind.
Bei einer Größe des Plangebietes von mehr als 25.000 m² wird auf einer Fläche von mehr als
3.000 m² Bodengut bebaut, versiegelt oder zumindest umgegraben. Wird Material auf mehr als
3.000 m² „auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht, Bodenmaterial
aus dem Ober- oder Unterboden ausgehoben oder abgeschoben oder der Ober- und Unterboden
dauerhaft oder vorübergehend vollständig oder teilweise verdichtet“, dann ist folgendes zu be-
achten (BBodSchV § 4 Abs. 5):
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Im Rahmen der Baugenehmigung ist zu prüfen, ob ein Bodenschutzkonzept (gemäß BBodSchG
§ 6 und den neuen Bestimmungen nach BBodSchV §§ 6-8) und eine bodenkundliche Baubeglei-
tung nach DIN 19639 zu den Baumaßnahmen durchgeführt werden soll.
Mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 wird eine angemessene Dichte erreicht, die die Be-
darfe der Feuerwehr deckt. Bei Realisierung der nordöstlichen Optionsfläche kann die festge-
setzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,85 überschritten werden.
Im Sinne des Boden- und Flächenschutzes ist die Planung durch die Inanspruchnahme von Flä-
chen im bisherigen Außenbereich grundsätzlich als erheblich einzustufen. Die Inanspruchnahme
von Flächen im Außenbereich trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen einer
Standortuntersuchung das Plangebiet als einziger geeigneter Standort für die Errichtung der
Feuer- und Rettungswache 3 geeignet ist. Da für die Feuer- und Rettungswache 3 eine Regen-
rückhaltung im Bereich nördlich des Merkurecks vorgesehen ist, wurde dieser Bereich in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 627 mit aufgenommen.
Vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dienen auch der Kom-
pensation von Eingriffen in den Boden.
Altlasten
Im Geltungsbereich befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte
Fläche 916A. Bei der Altlastverdachtsfläche handelt es sich um eine ehemalige Entsandungsflä-
che, die mit Boden und Bauschutt mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 m verfüllt wurde.
Die kultivierte Bodenschicht über der Altlast ist max. 30 cm stark. Eine stärkere Belastung mit
Schadstoffen ist ab einer Tiefe von ca. 4 bis 4,5 m unterhalb der Geländeoberkante vorhanden.
Einer der maßgeblichen Schadstoffparameter auf dem Grundstück sind polycyclische aromati-
sche Kohlenwasserstoffe (PAK).
Die Fläche ist in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet. Die geplante Nutzung ist mög-
lich, die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauan-
tragsverfahren für den Einzelfall festgelegt.
Die geplante Regenrückhaltung auf dieser Altlastenfläche löst nur einen geringen Eingriff in den
Boden, die Aufschüttung und die Altlasten aus, so dass eine multifunktionale Nutzung der Fläche
vorgesehen werden kann. Damit ausgeschlossen werden kann, dass Schadstoffe ins Grundwas-
ser gelangen, wird die potenzielle Überschwemmungsfläche abgedichtet. Anstelle einer minera-
lischen Abdichtung ist eine Abdichtung mittels Kunststoffdichtebahnen vorzusehen, da im Falle
längerer Trockenperioden die mineralische Dichtung austrocknen und/oder durch potenzielle Set-
zungen der Altlast im Untergrund rissig werden könnte. Im Bereich der Abdichtung gilt ein Pflanz-
verbot für Bäume und Sträucher. Der Oberboden im Bereich der Abdichtung ist mit einer Gra-
seinsaat zu versehen.
8.4.4 Wasser
8.4.4.1 Oberflächengewässer
Ein Oberflächengewässer ist im Plangebiet nicht vorhanden.
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8.4.4.2 Grundwasser
Das Plangebiet liegt in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes Münster-Geist und im Bereich
des Münsterländer Kiessandzugs. Die Verbote und Genehmigungspflichten der Wasserschutz-
gebietsverordnung (WSG-VO) Münster-Geist (18.06.1990) sind einzuhalten, so dass gewährleis-
tet wird, dass das Grundwasservorkommen nach Menge, Güte und Verfügbarkeit weder einge-
schränkt noch gefährdet wird.
Der Lockergesteinsgrundwasserleiter wird gebildet vom Kiessandzug, der bereichsweise randlich
von Flugsanden und Löß überlagert wird. Der Grundwasserleiter wird charakterisiert durch eine
hohe Wasserdurchlässigkeit und hohe Speichervolumina. Er stellt in der Region einen herausra-
genden Porengrundwasserleiter dar. Durch die städtische Lage und die Vornutzungen sind die
natürlichen Deckschichten anthropogen verändert. Das Grundwasser strömt auf den Vorfluter
Emmerbach zu (Umweltkataster Stadt Münster).
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate ge-
senkt.
Die geplante Regenrückhaltemaßnahme nördlich des Merkurecks sowie im östlichen Bereich zwi-
schen Feuerwache und Bahnlinie trägt insgesamt zur Entlastung im Bereich der Hohen Geest
und der Westfalenstraße bei. Die Ausgleichsfläche und die südliche Freifläche bleiben erhalten.
Zudem werden durch die Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote Versiegelungen vermieden und
damit das Entwässerungskonzept unterstützt.
Das anfallende Regenwasser der Dachflächen der geplanten Betriebsgebäude kann im östlichen
Bereich des Feuerwehrgrundstücks über die belebte Bodenzone innerhalb der Grünfläche („Ver-
sickerungsmulde“) versickert werden. Durch die mindestens extensive Dachbegrünung auf Flach-
dächern werden Abflussverzögerungen und Verdunstungen begünstigt.
Es ist eine feuerwehrinterne Betriebstankstelle geplant.
Die Errichtung von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen ist in Zone
III nach WSG-VO Münster-Geist genehmigungspflichtig.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen vollumfänglich den betreffen-
den Regelungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz NRW
(LWG-NRW) sowie der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit
den zugehörigen technischen Regelwerken (allgemein anerkannten Regeln der Technik).
Hierbei sind insbesondere die Anforderungen aus der AwSV an Anlagen in Schutzgebieten zu
beachten und einzuhalten. Für bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stof-
fen bedarf es dabei behördlicher Befreiungen, die nur erteilt werden können, wenn die entspre-
chenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Da das Plangebiet im Bereich des Münsterländer Kiessandzuges liegt, ist die Errichtung von Ge-
othermie-Anlagen nicht möglich. Die Errichtung von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von was-
sergefährdenden Stoffen ist in Zone III nach WSG-VO Münster-Geist genehmigungspflichtig.
Durch die vorgenannten Bestimmungen der WSG-VO sind Beeinträchtigungen der Grundwas-
serqualität nicht abzusehen.
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8.4.5 Klima / Luft
Das Plangebiet liegt gemäß Umweltkataster der Stadt Münster vollständig in einem klimaökolo-
gischen Ausgleichsraum. Innerhalb der Grünordnung Münster liegt der Geltungsbereich im zwei-
ten Grünring, welcher den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie um-
gebenden Stadtteilen sichert.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Aufgrund der Zunahme der Versiegelung wird die thermische Belastung im Plangebiet im Som-
mer zunehmen. Als Maßnahme zur Minderung dieses Effektes dient die textliche Festsetzung
der Begrünungsmaßnahmen rund um das Bauwerk der Feuer- und Rettungswache.
Durch die Aufnahme eines Teilbereichs des zweiten Grünrings in den Planbereich können wich-
tige Funktionen des Grünrings planerisch abgesichert und aufrechterhalten werden. Da dieser
durch die Feuerwache eingeengt werden wird, besteht ein umso höherer Anspruch, die verblei-
benden Flächen in ihrer Funktion zu sichern und von etwaiger Bebauung freizuhalten sowie die
geplante Feuerwache durch geeignete Maßnahmen, wie die vorgesehene Begrünung, thermisch
zu entlasten.
Die Umsetzung der Planung erfolgt gemäß den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster und leistet
damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz im Zuge einer Neubaumaßnahme. Die geplan-
ten Gebäude sind mit einem Flachdach auszustatten und mit einer mindestens extensiven Dach-
begrünung zu kombinieren (vgl. Textliche Festsetzungen Nr. 1.5.4 und 2.1).
Für einen einheitlichen Gebietscharakter sowie zur ökologischen (Kleinbiotop), technischen
(Wasserrückhaltung) und klimatischen (Staub- und Feuchtigkeitsbindung) Optimierung sind alle
Flachdächer dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.5.4).
Eine Kombination von Flachdächern mit einer Dachbegrünung hat verschieden ökologische Vor-
teile auf die lokale Klimaoase, den Wasserspeicher und die Funktion als natürliche Klimaanlage.
Darüber hinaus sind mindestens 50 % der Dachfläche des Hauptbaukörpers der Feuerwehr mit
Photovoltaik auszustatten (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.3.1). Diese sind auf dem Flachdach
zusätzlich zu der festgesetzten Dachbegrünung zu installieren. Die Kombination von Dachbegrü-
nung und Photovoltaikanlagen ist sinnvoll und effizient. Dachbegrünungen halten die Temperatur
auf dem Dach niedrig, wodurch sich die Leistung von Photovoltaikmodulen in Kombination mit
Dachbegrünungen erhöht.
8.4.6 Landschaft
Der Bebauungsplan überplant ein im Außenbereich liegendes Gebiet, welches bisher durch weit-
räumige Weideflächen, Flächen einer Gehölzbrache und mittig die Straße Hohe Geest geprägt
ist. Weiterhin sind Einzelbaumstandorte an der Straße sowie ein Spielplatz im nördlichen Teil der
Gehölzbrache vorhanden.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch die Festsetzung einer in Art und Maß bestands- und situationsorientierten Bebauung kann
die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes minimiert werden.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Es ist auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache 3 eine betriebliche Kunstrasen-Sportflä-
che geplant, die von einer unversiegelten Grünfläche umgeben wird. Darüber hinaus wird das
Grundstück der Feuer- und Rettungswache 3 durch Grünvegetation von der nördlich und südlich
umgebenden Bebauung abgegrenzt. Im Osten des Grundstücks soll durch eine großzügige Grün-
fläche, die eine Regenwasserversickerungsfunktion beinhaltet, ein Übergang zum angrenzenden
Freiraumbereich geschaffen werden. Mit diesen Maßnahmen soll das Plangebiet in den 2. Grün-
ring eingegliedert werden.
Durch Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote wird eine nachhaltige Freiraumqualität des Quartiers
sichergestellt.
Zur Gliederung der Gemeinbedarfsfläche werden Neuanpflanzungen in Form von mindestens 30
standortgerechten, hochstämmigen Solitärbäumen vorgesehen (vgl. Textliche Festsetzung Nr.
1.5.3). Darüber hinaus wird durch eine mindestens 7 m breite Eingrünung des Grundstückes in
Form von Baum- und Heckenpflanzungen eine Einfassung des Grundstückes der Feuer- und
Rettungswache entstehen (vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.5.1 und 1.5.2). Das nördlich der
Lärmschutzwand vorgesehene Anpflanzgebot soll einen größtmöglichen Abstand der Feuer- und
Rettungswache 3 zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung schaffen und dabei gleichzeitig den
lärmtechnischen Effekt durch visuelle Wahrnehmung verstärken (vgl. Textliche Festsetzung Nr.
1.5.1).
Innerhalb des südlichen Anpflanzgebots wird der Standort einer Trafo-Station vorgesehen, der
derzeit noch nicht klar definiert ist.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hin-
weg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde
auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde,
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.
Eine Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen als Sachgut ist bei der Realisierung der
Planung unvermeidbar (vgl. § 1a Abs. 2 BauGB).
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nicht erkennbar und werden ansonsten unter
den einzelnen betrachteten Schutzgütern beschrieben und bewertet.
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutige Zustand, d.h. überwiegend eine landwirt-
schaftliche Nutzung, zunächst erhalten. Sonstige Entwicklungsoptionen ohne Entwicklung der
Planung sind zurzeit nicht ersichtlich.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 40 von 44
8.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten
Durch die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan sind vergleichende Ausführungen zur
Frage des Standorts entbehrlich. Auf der Ebene des Bebauungsplans kommen keine grundsätz-
lichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten mehr in Betracht.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durch-
führung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, nach-
teilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergrei-
fen.
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen (vgl. Kap. 8.4.2.3)
sowie der in Kap. 8.4.2.2 beschriebenen CEF-Maßnahme für den Steinkauz erfolgt eine kontinu-
ierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Die
Stadt Münster wird damit in die Lage versetzt, unter Umständen notwendige Maßnahmen zur
Vermeidung zu ergreifen.
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels geeigneter Indika-
toren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards, z. B. die
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche bzw. des Grünsystems in Münster nachvollzogen
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring
der Umweltentwicklungen.
8.8 Zusammenfassung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 627 werden die planerischen Voraussetzungen zur
Sicherung des Standortes für die Feuerwache 3 und die Sicherung einer Teilfläche des 2. Grün-
rings mit den Ausweisungen landwirtschaftliche Fläche, Fläche für Wald und Fläche zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, geschaffen.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die zu be-
trachtenden Schutzgüter untersucht. Die Ergebnisse werden im vorliegenden Umweltbericht do-
kumentiert.
Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit stehen die auf das Gebiet
einwirkenden und von ihm ausgehenden Lärmimmissionen im Fokus. Die geltenden Immissions-
richtwerte werden unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Minderung, wie die Lärmschutz-
wand sowie Ampelvorrangschaltungen an zwei Knotenpunkten, eingehalten.
Im Vergleich zur bisherigen Nutzung der Flächen werden Eingriffe in Natur und Landschaft initi-
iert, die ein Ausgleichserfordernis nach sich ziehen. Der Ausgleich wird an anderer Stelle nach-
gewiesen (Fläche nördlich Hohenholter Straße - außerhalb des Stadtgebietes, Fläche Südlich
Huronensee - innerhalb des Stadtgebietes). Für den Artenschutz werden Vermeidungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen erforderlich, um Verbotstatbestände nicht auszulösen. So werden für den
Steinkauz Beeinträchtigungen durch das Aufhängen von Steinkauzröhren als CEF-Maßnahme
im Landschaftspark Mecklenbeck, ausgeglichen. Für den Steinkauz werden darüber hinaus
Schutzmaßnahmen sowie eine ökologische Baubegleitung eingesetzt.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist erheblich. Es ist im Rahmen der Baugenehmigung zu
prüfen, ob ein Bodenschutzkonzept und eine bodenkundliche Baubegleitung zu den Baumaß-
nahmen durchgeführt werden soll. Auf der Fläche Nördlich Merkureck befindet sich zudem die im
Altlast-/Verdachtflächenkataster geführte Fläche 916A. Hierbei handelt es sich um eine ehema-
lige Entsandungsfläche, die mit Boden und Bauschutt mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 m auf-
gefüllt wurde. Die geplante Nutzung auf der Fläche ist möglich, die technischen Sicherungs- und
Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren für den
Einzelfall festgelegt.
Der klimaökologische Ausgleichsraum, der auch in der Grünordnung Münster als 2. Grünring
dargestellt ist, wird teilweise überplant und damit in seiner Ausdehnung verringert. Die verblei-
benden Flächen werden dagegen in ihrer Funktion als Freiraum und klimaökologischer Aus-
gleichsraum planerisch gesichert. Sonstige erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die Än-
derung nicht zu erwarten.
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen können durch die verträgliche Abstimmung der Nut-
zungen sowie durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest vermindert werden.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Begründung / Seite 42 von 44
8.9 Anlage zum Umweltbericht
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Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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9. Gesamtabwägung
Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans Nr. 627 „Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahn-
strecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung
Gorenkamp“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Er-
richtung einer zukunftsfähigen Feuer- und Rettungswache auf dem nördlichen Teilstück der Flä-
che östlich Hohe Geest. Gleichzeitig soll der 2. Grünring mit seiner Funktion als klimaökologischer
Ausgleichsraum auf der südlichen Teilfläche östlich Hohe Geest größtmöglich gesichert werden,
um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Daher wird diese Fläche von Bebauung freizuhal-
ten und als landwirtschaftliche Fläche weiterhin nutzbar sein. Die Fläche Nördlich Merkureck soll
als multifunktionale Fläche zur Regenrückhaltung und zur Sicherung der vorhandenen Aus-
gleichsmaßnahmen ausgebildet werden.
Aufbauend auf einen Nichtoffenen Wettbewerb im Jahr 2018 und dem daraus weiterentwickelten
städtebaulichen, architektonischen und landschaftsarchitektonischen Konzept ist eine geordnete
städtebauliche Entwicklung gem. § 1 BauGB für den Planstandort sichergestellt.
Die Abstimmung der Planung macht deutlich, dass diese mit verschiedenen Auswirkungen ein-
hergeht. Das Plangebiet ist Lärmimmissionen von der westlichen Straße sowie der östlichen
Bahnstrecke ausgesetzt. Die vorhandenen Altlasten ermöglichen keine hochbaulichen Planun-
gen auf der Fläche Nördlich Hohe Geest unter Würdigung der Belange des zu gewährenden
Katastrophenschutzes.
Unter Würdigung und Abwägung der Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung (siehe Ka-
pitel 6.7), der Artenschutzprüfung (siehe Kapitel 8.4.2), der Untersuchung zu Altlasten (siehe Ka-
pitel 6.8) sowie der Bewertung der Umweltbelange (siehe Kapitel 8) wird mit Festsetzung und
Durchführung der erforderlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen den lärmtechnischen, ar-
tenschutzrechtlichen und umweltbezogenen Belangen uneingeschränkt entsprochen.
Die vorliegende Planung zeigt im Ergebnis, dass das Plangebiet für die angestrebten städtebau-
lichen Zielsetzungen einer integrierten Stadtteilerweiterung, welche die Stadtteile Hiltrup und
Berg Fidel miteinander verbindet, gut geeignet ist. Insgesamt entspricht der Bebauungsplan den
Zielsetzungen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer sozialen, wirt-
schaftlichen und umweltschützenden Bodennutzung. Den Grundsätzen der Konfliktbewältigung
und Gefahrenabwehr auf der Ebene der Bauleitplanung wird mit den umfangreichen umweltbe-
zogenen Bewertungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen vollumfänglich entsprochen. Ver-
bleibende nachteilige Umweltauswirkungen sind mit Umsetzung der Entwicklungsziele des Be-
bauungsplanes 627 nicht gegeben.
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die zu be-
trachtenden Schutzgüter untersucht.
Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit stehen die auf das Gebiet
einwirkenden und von ihm ausgehenden Lärmimmissionen im Fokus. Die geltenden Immissions-
richtwerte werden unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Minderung, wie die Lärmschutz-
wand sowie Ampelvorrangschaltungen an zwei Knotenpunkten, eingehalten.
Bebauungsplan Nr. 627
Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden /
Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
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Im Vergleich zur bisherigen Nutzung der Flächen werden Eingriffe in Natur und Landschaft initi-
iert, die ein Ausgleichserfordernis nach sich ziehen. Der Ausgleich wird an anderer Stelle nach-
gewiesen (Fläche nördlich Hohenholter Straße - außerhalb des Stadtgebietes, Fläche südlich
Huronensee - innerhalb des Stadtgebietes). Für den Artenschutz werden Vermeidungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen erforderlich, um Verbotstatbestände nicht auszulösen. So werden für den
Steinkauz Beeinträchtigungen durch das Aufhängen von Steinkauzröhren als CEF-Maßnahme
im Landschaftspark Mecklenbeck, ausgeglichen. Für den Steinkauz werden darüber hinaus
Schutzmaßnahmen sowie eine ökologische Baubegleitung eingesetzt.
Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist erheblich. Es ist im Rahmen der Baugenehmigung zu
prüfen, ob ein Bodenschutzkonzept und eine bodenkundliche Baubegleitung zu den Baumaß-
nahmen durchgeführt werden soll. Auf der Fläche Nördlich Merkureck befindet sich zudem die im
Altlast-/Verdachtflächenkataster geführte Fläche 916A. Hierbei handelt es sich um eine ehema-
lige Entsandungsfläche, die mit Boden und Bauschutt mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 m auf-
gefüllt wurde. Die geplante Nutzung auf der Fläche ist möglich, die technischen Sicherungs- und
Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren für den
Einzelfall festgelegt.
Der klimaökologische Ausgleichsraum, der auch in der Grünordnung Münster als 2. Grünring
dargestellt ist, wird teilweise überplant und damit in seiner Ausdehnung verringert. Die verblei-
benden Flächen werden dagegen in ihrer Funktion als Freiraum und klimaökologischer Aus-
gleichsraum planerisch gesichert. Sonstige erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die Än-
derung nicht zu erwarten.
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen können durch die verträgliche Abstimmung der Nut-
zungen sowie durch geeignete Maßnahmen vermieden oder zumindest vermindert werden.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die weitere Konkretisierung der hochbaulichen Planung – Entwurfsplanung, Ausführungspla-
nung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur abschließen-
den Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rahmen der
anstehenden Planungsschritte durch das Amt für Immobilienmanagement der Stadt Münster.
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage
zu dem vom Rat der Stadt Münster am ____________ als Satzung be-
schlossenen Bebauungsplan Nr. 627: Berg Fidel – Östlich Hohe Geest /
Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich der Bebauung Im
Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp
Münster, den __________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
13443 Zeichen
V/0108/2025 V/0108/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp [Neubau Feuer- und Rettungswache 3 und Sicherung 2. Grünring] 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Be- bauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 627 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Stellungnahme, den Neubau der Feuer- und Rettungswache direkt an der Westfa- lenstraße zu platzieren (Anlage 1, Nr. 1.1.1). 1.1.2 Der Stellungnahme, die Standortanalyse um weitere Flächen zu erweitern (Anlage 1, Nr. 1.1.2, 1.9.2b). 1.1.3 Der Stellungnahme, die Durchfahrtsverkehre auf der Straße Hohe Geest einzuschrän- ken (Anlage 1, Nr. 1.2.2, 4.2.6). 1.1.4 Der Stellungnahme, zusätzliche Fuß- und Radwege vorzusehen (Anlage 1, Nr. 1.2.4). Stadtplanungsamt 19.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thielemann Telefon: 492-6174 Thielemann@stadt- muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0108/2025 1.1.5 Der Stellungnahme, den Hauptbaukörper um 90° zu drehen (Anlage 1, Nr. 1.3.3, 1.9.1). 1.1.6 Der Stellungnahme, die Entwässerungsmulde an die Straße Hohe Geest zu verlegen (Anlage 1, Nr. 1.5.1). 1.1.7 Der Stellungnahme, die Lärmschutzwand zu begrünen (Anlage 1, Nr. 1.6.3, 4.5.11). 1.1.8 Der Stellungnahme, an der westlichen Fassade der Baukörper eine Fassadenbegrü- nung vorzunehmen (Anlage 1, Nr. 2.4.1). 1.1.9 Der Stellungnahme, grundsätzlich keine Bebauung innerhalb des 2. Grünrings und in Biotopverbundflächen vorzunehmen (Anlage 1, Nr. 2.7.1). 1.1.10 Der Stellungnahme, eine Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vor- zusehen (Anlage 1, Nr. 2.7.3). 1.1.11 Der Stellungnahme, die städtische Planung gemäß dem eingereichten Konzept zu ändern (Anlage 1, Nr. 3.2.3). 1.1.12 Der Stellungnahme, das alternative Konzept als Anlage zum Protokoll der Öffentlich- keitsbeteiligung hinzuzufügen (Anlage 1, Nr. 3.3.1). 1.1.13 Der Stellungnahme, den Grünstreifen zwischen der geplanten Feuerwache und den nördlich angrenzenden Grundstücken zu verbreitern (Anlage 1, Nr. 3.4.2). 1.1.14 Der Stellungnahme, einen alternativen Standort sowie die Planung des Vorhabens zu prüfen (Anlage 1, Nr. 4.1.1). 1.1.15 Der Stellungnahme, ein Verkehrsgutachten für den Teilabschnitt Hohe Geest zu er- stellen (Anlage 1, Nr. 4.2.3). 1.1.16 Der Stellungnahme, den Verkehr auf der Straße Hohe Geest durch bauliche Maß- nahmen zu steuern (Anlage 1. Nr. 4.2.4, 4.2.5, 4.2.7). 1.1.17 Der Stellungnahme, ein Gutachten zur Zugangssicherheit des Spielplatzes zur erstel- len (Anlage 1. Nr. 4.2.9). 1.1.18 Der Stellungnahme, die geplanten Bauwerke der Feuer- und Rettungswache in einem größeren Abstand zur bestehenden Wohnbebauung am Gorenkamp zu platzieren (Anlage 1. Nr. 4.3.1, 4.3.2, 4.3.3, 4.3.7, 4.3.8, 4.3.9). 1.1.19 Der Stellungnahme, den Standort der Feuerwache mittig auf die Freifläche mit Ab- stand zur nördlichen und südlichen Bebauung zu setzen (Anlage 1, Nr. 4.3.4, 4.9.6). 1.1.20 Der Stellungnahme, ein Verschattungsgutachten zu erstellen (Anlage 1, Nr. 4.3.9). 1.1.21 Der Stellungnahme, den nördlichen Grünstreifen bis zur Südgrenze des Kinderspiel- platzes zu verbreitern (Anlage 1. Nr. 4.3.15). 1.1.22 Der Stellungnahme, passive Schallschutzmaßnahmen für die Schlafräume der An- wohnenden vorzusehen (Anlage 1. Nr. 4.5.3, 4.5.14). 1.1.23 Der Stellungnahme, die Lärmschutzwand in westlicher Richtung zu verlängern (Anla- ge 1, Nr. 4.5.8). 1.1.24 Der Stellungnahme, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen (Anlage 1, Nr. 4.6.5). 1.1.25 Der Stellungnahme, eine Entschädigung aufgrund der Wertminderung der Grundstü- cke zu erhalten (Anlage 1, Nr. 4.7.4). 1.1.26 Der Stellungnahme, weitergehende Gutachten zur möglichen Schadensermittlung an- zufertigen (Anlage 1, Nr. 4.8.1). 1.1.27 Der Stellungnahme, einen Ausgleich für die Einengung des Lebensraums vorzusehen (Anlage 1, Nr. 4.9.18). - 3 - V/0108/2025 1.1.28 Der Stellungnahme, ein Gesamtschau-Gutachten zu erstellen (Anlage 1, Nr. 4.10.1). 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstre- cke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nord- rhein-Westfalen als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 627 wird ebenfalls beschlossen (Anlage 2). Innerhalb des Plangebiets befinden sich die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 626 sowie Teile der Flurstücke 618, 619 und 627. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Satzungsbeschluss entstehen für die Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Für die Errichtung der Feuer - und Rettungswache 3 inklusive der Erschließungsanlagen (Kanal, Re- genrückhaltung sowie öffentliche Grünflächen) entstehen Planungs - und Baukosten. Diese werden von den jeweiligen Fachbereichen ermittelt und durch entsprechende Beschlussvorlagen den politi- schen Gremien vorgelegt. Der überwiegende Teil des Plangebietes befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Münster. Der südliche Teil der Fläche Hohe Geest befindet sich im Eigentum Dritter und verbleibt auch dort. Begründung: Die bisherige Lage der Feuer - und Rettungswache 3 am südlichen Rand Hiltrups genügt nicht den strategischen und einsatztaktischen Anforderungen. Aus diesem Grund soll die provisorische Feuer- und Rettungswache 3 an der Hansestraße durch die Bebauung des Grundstücks östlich der Straße Hohe Geest ersetzt werden. Hierzu wurden von der Verwaltung die entsprechenden Bauleitpläne eingeleitet (vgl. V/0528/2021 und V/0360/2023). Ziel des Bebauungsplans Nr. 627 ist es, zum einen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Errichtung einer zukunftsfähigen Feuer- und Rettungswache 3 auf dem nördlichen Teil- stück der Fläche östlich Hohe Geest zu schaffen und somit die Leistungsfähigkeit besonders im Stadtteil Hiltrup gemäß § 3 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro- phenschutz) aber auch im restlichen Stadtgebiet wiederherzustellen und langfristig zu sichern (vgl. V/0737/2017/1). Der Neubau der Feuer- und Rettungswache soll Platz für die Stationierung von ca. 100 Beschäftigen schaffen. Zum anderen wird durch einen möglichst geringen Eingriff die größtmögli- che Sicherung des 2. Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südlichen Teilfläche östlich Hohe Geest angestrebt, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Daher wird diese Fläche auch von Bebauung freizuhalten und als landwirtschaftliche Fläche weiterhin nutzbar sein. Für die im Parallelverfahren durchgeführte 88. Änderung des Flächennutzungsplans soll der ab- schließende Beschluss durch die Vorlage Nr. V/0107/2025 herbeigeführt werden. Städtebauliche Gesamtfigur Das Hauptgebäude der Feuer- und Rettungswache soll parallel zur Straße Hohe Geest entstehen. Im rückwärtigen Bereich ist ein Logistiklager parallel zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung ge- plant. In diesem Logistiklager sollen Fahrzeuge der Feuer - und Rettungswache sowie notwendige - 4 - V/0108/2025 technische Elemente wie die Heizzentrale und eine Tankmöglichkeit verortet werden. Dieses hat zugleich eine lärmmindernde Wirkung auf die Bebauung im Gorenkamp. Zu Übungs- und Trainings- zwecken wird zentral auf dem Betriebsgelände ein Übungsturm und ein Sportplatz für die Angestell- ten entstehen. Eine Optionsfläche im Nordosten des Plangebiets soll auch zukünftige Bedarfe der Feuer- und Rettungswache decken. Verkehrliche Anbindung Die Feuer- und Rettungswache wird durch die östlich an der Westfalenstraße angrenzenden Stra- ßen Merkureck und Hohe Geest erschlossen. Da die Hauptausfahrten der Einsatzfahrzeuge im Alarmfall in Richtung Süden über die Straße Mer- kureck und von dort aus auf die Westfal enstraße erfolgen sollen, ist eine Feuerwehrbeeinflussung der Lichtsignalanlagen Ecke Hohe Geest / Merkureck sowie Westfalenstraße / Merkureck vorgese- hen, um ein möglichst sicheres Ausrücken der Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten. Entwässerungs- und Freiraumkonzept Das Kanalnetz an der Hohen Geest und dem Merkureck ist bereits im Bestand ausgelastet. Die zu- künftige Feuer- und Rettungswache erfordert als kritische Infrastruktur zudem deutlich höhere Si- cherheiten. Zur Entlastung des Kanalnetzes soll der Nachw eis der Überstaufreiheit für ein 10 - jähriges Regenereignis berücksichtigt werden. Dies wird durch die Errichtung einer Regenrückhal- tung auf dem Grundstück nördlich Merkureck angestrebt. Diese Fläche bietet sich – aufgrund des Altlastenvorkommens und der daraus resultierenden fehlenden Standsicherheit für Baukörper – für die Anlage einer Regenrückhaltung an. Zur Schonung der Flächen wird d ie Regenrückhaltung als flacher Graben angelegt und abgedichtet, um ein Ausspülen der Altlasten in das Grundwasser zu verhindern. So gelingt auch eine multifunktionale Nutzung von Regenrückhaltung und vorhandener Ausgleichsfläche auf dem Grundstück. Diese Regenrückhaltung dient gleichzeitig einer Entwässe- rungsentlastung im Bereich Hohe Geest und Westfalenstraße, sodass auch der Nahbereich von der angestrebten Planung profitiert. Darüber hinaus kann das anfallende Regenwasser der Dachflächen der geplanten Betriebsgebäude im östlichen Bereich des Feuerwehrgrundstücks – über die belebte Bodenzone innerhalb der Grün- fläche („Versickerungsmulde“) – versickert werden. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung werden für sämtliche Neubauten begrünte Flachdächer festgesetzt. Zur Kombination mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wird aufgrund von Synergieeffekten geraten. Das angefallene Niederschlagswasser kann durch diese Maßnahmen direkt vor Ort zurückge halten werden, so dass ökologische sowie klimatische Vorteile zu erzielen sind. Emissionen / Immissionen Emissionen Zur Abschirmung der durch den Betrieb der Feuer- und Rettungswache entstehenden Geräusche in Richtung der unmittelbar nördlich gelegenen Wohnbebauung soll entlang der nördlichen Grund- stücksgrenze auf einer Länge von ca. 160 m eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von insgesamt 4 m bis 4,5 m über Bodenniveau errichtet werden. Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, - 5 - V/0108/2025 dass die geltenden Immissionsrichtwerte sowohl zur Tageszeit als auch zur ungünsti gsten vollen Nachtstunde eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Immissionen Straßenverkehrsgeräusche wirken von der Straße Hohe Geest (westlich) bzw. Schienenverkehrsge- räusche von der Bahnstrecke Hamm -Emden (östlich) auf das Vorhabengrundstück ein. Das Lärm- gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Plangrundstück sowohl im Tages- als auch im Nacht- zeitraum durch Verkehrslärm (Straße und Schiene) beeinträchtigt ist. Die Lärmvorbelastungen neh- men Richtung Osten (Bahnschienen) weiter zu. Insbesondere das zur Nachtzeit hohe Güterzugauf- kommen auf der östlich angrenzenden Bahnlinie führt dazu, dass im Nachtzeitraum höhere Ver- kehrslärmeinwirkungen als im Tageszeitraum zu prognostizieren sind. Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl im Tag - aber auch im Nachtzeitraum sind die unter Punkt „Maßnahmen zur Minderung“ aufgeführten Empfehlungen von den Bauverantwortlichen zu berück- sichtigen. Beteiligungsverfahren Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 28.09.2023 in Form einer Bürgeranhörung im Forum des Immanuel -Kant-Gymnasiums in Hiltrup statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB er- folgte vom 11.12.2023 bis einschließlich zum 19.01.2024. Die Veröffentlichung der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 627 und der 88. Änderung des Flächen- nutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die zu diesen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Zu den nicht übernommenen Stellungnahmen soll entsprechend den Beschlussvorschlägen unter 1.1 Be- schluss gefasst werden. Der der Entwurf des Bebauungsplans nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 627 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Stellungnahmen Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Textliche Festsetzungen Anlage 4 – Planzeichnung (Verkleinerung)
Anlage A
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Anlage A zur V/0108/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 627 gefasst werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die an der Hansestraße in Hiltrup gelegene Feuer- und Rettungswache 3 entspricht nicht den strategischen und einsatztaktischen Anforderungen an eine moderne Feuer- und Rettungswache. Aus diesem Grund soll dieser Standort durch die Bebauung des Grundstücks östlich der Straße Hohe Geest ersetzt werden. Bereits 2010 wurde mit der Prüfung und Planung eines Standortes der Feuer- und Rettungswa- che 3 im Norden Hiltrups bzw. Süden Berg Fidels begonnen. Unter Berücksichtigung verschiedener Standortkriterien (bspw. Flächengröße, Altlasten, Nut- zungskonkurrenzen, verkehrliche Anbindung, etc.) wurde in einer zweiten Standortuntersuchung das nun in Rede stehende Plangebiet als geeigneter Standort für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 ausgewählt (vgl. V/0743/2021). Finanzierung Die genauen Kosten für die herzurichtenden Erschließungsanlagen (Kanal, Regenrückhaltung so- wie öffentliche Grünflächen) werden erst nach einer Ausschreibung vorliegen. Für die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 entstehen Planungs- und Baukosten, deren Höhe derzeit noch nicht beziffert werden können. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch den Neubau der Feuer- und Rettungswache soll die Sicherheit der Bevölkerung verbessert werden, da sich mit dem neuen Standort die Hilfsfristen bzw. Erreichungsgrade bei Einsätzen deutlich verbessern werden. Gleichzeitig soll der 2. Grünring mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum auf der südlichen Teilfläche östlich Hohe Geest größtmöglich gesichert werden, um seine Funktionsfä- higkeit zu gewährleisten. Die Festsetzung zur extensiven Begrünung aller Flachdächer der Hauptbaukörper im Bebauungsplan mindert die Eingriffsfolgen durch die Versiegelung. Im Einzel- nen werden hierdurch eine Verbesserung der kleinklimatischen Situation erzielt, die Rückhaltung eines Teils des Regenwassers erreicht und in eingeschränkter Form Lebensmöglichkeiten und Nahrungsangebote vor allem für Insekten und Vögel geschaffen.
V-0108-2025-Anlage-4-Planzeichnung
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I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I I II I I I I II IIII I I II I I I I III I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I II II I I II I I I I I I I I II I I I I I I I I II I I I I I 9 n 1 3 9 a ³ 6 0 d B ( A ) < 6 0 d B ( A ) ³ 8 0 d B ( A ) < 8 0 d B ( A ) ³ 7 5 d B ( A ) < 7 5 d B ( A ) GG G GG G G G G G G I I I I I I I I II I I I I I I I I II I I I I I 1 3 2 5 a 2 5 4 8 8 1 0 4 1 2 9 3 9 4 7 4 5 4 3 4 1 3 1 3 3 3 5 3 7 3 4 5 1 3 5 a 5 4 5 2 7 a 7 7 l 7 k 7 9 597 3 5 3 71 5 1 6 9 4 9 7 7 57 7 i 9 e 9 d 9 c 9 b 9 r 9 q 9 p 9 o 9 m 7 h 7 g 7 f 9 g 9 l 9 j9 k 9 f 9 h 9 a 9 7 5 5 5 8 3 e 8 3 d 8 3 b 8 3 c 47 4 5 48 6 5 63 61 8 7 1 0 a 9 6 1 3 1 1 4 3 4 1 1 0 9 5 4 1 2 4 2 5 6 1 0 5 8 6 0 2 0 1 8 2 4 2 2 1 6 5 0 52 6 7 1 4 44 4 6 9 1 6 b 7 9 a 1 6 9 5 9 7 9 7 a 9 3 a 9 3 9 5 a 4 a 9 3 4 8 3 a 6 9 3 a 3 a 8 5 7 3 8 3 g 8 3 f 48 4 4 1 5 8 9 a 8 9 9 8 a 9 8 8 3 1 2 1 2 a 3 9 5 8 1 a 8 1 b 7 9 b 6 4 4 6 5 0 44 a 6 2 50 5 2 5 4 35 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I I I I I I II I I II I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I I II I I I I II IIII I I II I I I I III I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I II II I I II 9 n F l u r 7 F l u r 8 8 5 4 8 2 6 6 6 6 a 8 8 a 1 1 13 7 d 7 c 7 e 7 b 5 9 5 7 8 9 9 6 2 9 3 3 2 7 9 2 4 6 3 9 1 3 5 1 3 1 1 7 2 1 7 4 2 0 12 14 2 6 1 6 4 1 8 1 6 2 9 1 5 6 1 7 1 6 8 1 9 1 6 6 2 1 7 1 6 0 1 5 8 5 1 3 2 3 1 7 2 c 3 1 1 7 6 1 6 1 5 4 1 7 0 1 7 2 a 2 2 10 2 4 1 1 2 5 1 6 4 2 7 1 7 2 b 6 8 1 3 3 1 3 7 5 5 3 1 7 5 0 M e r k u r e c k S c h ü r g e i s t G o r e n k a m p 1 3 9 a B i e l e s c h S c h r o t b r e i 1 3 05 7 5 9 9 7 4 4 0 4 4 1 6 1 1 1 1 2 6 0 8 3 0 9 0 4 9 0 5 9 3 8 5 8 1 9 5 4 6 6 4 6 7 4 4 2 1 1 7 3 2 3 3 9 6 8 6 9 9 2 1 9 4 4 1 4 5 8 6 4 3 6 1 7 5 7 2 0 8 3 5 8 8 1 3 8 1 2 1 6 1 5 7 1 4 2 1 4 6 9 2 0 9 9 2 8 6 1 9 6 1 7 1 5 8 6 1 8 1 0 0 3 1 0 0 7 3 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4 6 7 4 4 2 1 1 7 3 2 3 3 9 6 8 6 9 9 2 1 9 4 4 1 4 5 8 6 4 3 6 1 7 5 7 2 0 8 3 5 8 8 1 3 8 1 2 1 6 1 5 7 1 4 2 1 4 6 9 2 0 9 9 2 8 6 1 9 6 1 7 1 5 8 6 1 8 1 0 0 3 1 0 0 7 3 2 4 3 2 5 3 2 6 3 2 7 3 6 9 3 3 3 3 2 8 3 2 9 4 0 8 4 1 3 4 1 4 4 1 6 3 3 4 5 7 1 5 7 8 5 6 4 2 6 3 4 3 2 5 0 8 9 1 0 2 8 3 1 7 3 0 5 3 2 0 3 1 3 3 9 6 3 3 7 1 2 7 3 1 5 3 0 7 3 0 9 3 1 1 2 9 9 4 4 5 6 0 2 6 0 4 6 0 1 6 0 3 4 2 6 2 3 5 8 2 5 8 3 5 8 1 9 3 9 9 4 0 9 4 1 7 6 8 3 6 9 3 7 3 3 7 4 2 6 8 7 7 2 7 7 6 7 7 9 7 6 7 7 8 2 7 6 9 8 7 5 8 7 6 8 8 0 7 8 6 9 0 1 9 1 2 9 0 6 9 0 7 9 0 8 9 0 9 9 1 1 8 9 9 9 0 0 9 3 5 9 3 6 9 3 7 8 7 9 9 1 3 1 9 5 7 7 3 7 7 7 7 7 8 7 8 5 1 1 4 1 1 5 5 5 2 5 5 6 5 5 8 5 1 1 4 9 8 4 9 9 5 0 0 5 0 1 5 0 2 5 5 9 5 6 0 5 6 1 5 3 1 5 3 2 4 9 6 4 9 7 5 0 6 5 1 0 9 4 2 9 1 4 5 6 7 5 6 8 5 6 9 5 7 0 5 8 5 5 7 2 5 7 3 5 7 4 5 7 5 5 8 6 5 7 6 5 7 7 5 6 2 5 6 3 5 6 5 4 5 1 4 5 3 5 6 6 5 8 9 5 0 3 5 0 5 5 0 7 5 0 9 4 9 4 1 9 1 2 7 6 3 0 4 3 1 8 3 0 6 3 0 8 3 2 1 3 2 2 3 1 0 2 8 2 2 9 2 2 9 8 3 3 0 3 3 1 3 6 8 3 7 4 3 7 5 3 9 1 3 9 2 3 6 2 3 6 3 3 6 4 3 6 5 3 6 63 4 7 3 4 8 3 4 9 3 5 0 3 5 1 3 5 2 3 5 3 3 4 2 3 4 3 3 5 7 3 4 4 3 5 8 3 4 5 3 5 9 3 4 6 4 8 9 2 0 8 4 2 6 3 1 9 3 4 1 3 5 6 3 6 0 3 3 2 3 1 6 3 2 3 3 1 2 3 1 4 4 5 5 4 5 6 4 4 6 4 4 7 1 1 8 1 1 9 4 4 9 4 5 0 4 6 8 9 6 1 6 1 7 0 1 7 3 1 7 4 1 9 2 1 8 0 1 8 1 2 2 8 1 8 5 1 8 6 1 8 8 1 8 9 1 9 01 6 9 1 9 1 1 7 5 1 7 7 1 7 8 8 1 1 8 8 5 8 8 4 8 3 6 8 3 9 5 8 1 5 8 2 5 8 3 5 8 4 5 8 5 5 8 7 5 8 8 5 8 9 5 9 0 5 6 1 6 1 0 5 9 8 6 1 1 5 9 9 5 6 4 6 3 06 3 1 6 3 2 6 3 5 6 3 6 6 3 3 6 3 4 6 3 7 6 3 8 6 3 9 6 2 3 6 2 5 6 2 6 6 2 7 5 6 5 6 1 2 6 0 0 6 1 3 6 0 1 6 0 2 6 1 6 6 1 7 6 0 5 6 1 8 6 0 6 6 1 9 6 0 7 6 2 0 6 0 8 6 0 9 5 9 2 5 9 3 5 9 4 5 9 5 5 9 6 6 2 86 2 9 6 1 4 6 4 0 6 2 4 5 8 6 5 9 1 5 9 7 6 1 5 6 0 3 6 2 1 6 2 2 1 7 1 1 7 9 1 8 2 1 8 4 1 8 7 1 7 6 9 5 0 4 0 3 4 0 4 4 1 2 4 1 5 4 1 7 4 1 9 4 0 7 4 1 0 7 1 8 7 1 9 7 2 1 7 4 9 7 5 0 7 5 1 7 5 2 6 8 7 6 8 8 7 2 3 7 3 7 7 2 5 7 3 8 7 2 7 7 4 3 7 3 9 7 3 0 7 4 4 7 4 5 7 3 3 7 4 6 7 4 7 7 3 5 7 4 8 6 4 3 6 4 5 6 4 8 6 4 6 6 5 0 6 5 1 6 5 2 6 5 8 6 5 9 6 7 2 6 6 0 6 4 1 6 4 2 6 7 3 6 6 1 6 7 5 6 6 3 6 7 6 6 6 4 6 7 7 6 6 5 6 7 8 6 7 9 7 0 1 7 1 4 7 0 2 7 1 5 7 0 3 6 8 4 6 8 5 6 8 0 6 8 6 6 6 7 6 6 8 6 8 1 6 6 9 6 8 2 6 7 0 6 8 3 6 5 3 6 5 4 6 5 5 6 5 6 6 5 7 6 8 9 6 9 0 7 0 6 6 9 1 6 9 2 7 0 8 7 1 0 6 9 9 7 1 2 7 0 0 7 1 3 6 7 1 6 7 4 6 6 2 6 6 6 7 0 5 4 0 2 4 0 5 4 1 4 4 0 9 7 1 1 7 1 6 7 0 4 7 3 6 7 3 1 7 3 2 7 3 4 6 4 4 6 4 7 1 0 0 1 3 0 3 3 0 4 3 0 2 1 0 0 0 2 3 4 4 4 3 1 8 3 5 6 2 1 0 0 6 5 6 3 2 6 7 5 5 3 9 0 2 2 7 1 1 0 0 2 1 0 0 4 3 0 1 3 6 4 4 1 1 4 1 3 4 1 6 4 0 8 7 7 0 7 7 1 7 5 3 7 4 2 8 6 8 8 7 0 9 2 2 9 2 3 6 4 9 6 0 4 7 0 9 7 0 7 6 9 3 6 9 5 6 9 4 4 1 8 4 0 6 9 7 5 9 8 3 9 8 4 8 8 9 9 8 7 3 0 7 4 3 7 1 3 0 1 3 2 6 2 5 4 1 2 7 8 9 8 2 2 9 4 8 2 9 1 6 2 4 4 1 1 4 1 2 3 9 54 1 8 4 1 9 4 2 0 4 2 1 4 0 9 5 2 4 4 1 5 4 1 7 4 1 0 5 0 4 2 4 9 3 9 4 4 3 3 4 2 3 4 2 2 4 2 4 4 2 5 3 3 5 9 0 3 4 2 9 4 2 7 4 4 8 9 8 2 2 5 8 3 3 6 3 3 8 4 2 6 0 6 2 7 6 2 6 1 2 0 9 7 9 1 5 9 1 6 0 9 7 8 9 8 0 9 8 1 D i e P l a n g r u n d l a g e w u r d e a m 1 5 . 0 8 . 2 0 2 4 a u s d e m A m t l i c h e n L i e g e n s c h a f t s k a t a s t e r i n f o r m a t i o n s s y s t e m ( A L K I S ) g e n e r i e r t . D i e R i c h t i g k e i t w i r d b e s c h e i n i g t . M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ D i p l . - I n g . M a r i e n f e l d A m t s l e i t e r F ü r d i e s t ä d t e b a u l i c h e P l a n u n g . M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ D i p l . - I n g . D e n s t o r f f D i p l . - I n g . F e s t e r s e n S t a d t b a u r a t A m t s l e i t e r D e r R a t d e r S t a d t M ü n s t e r h a t a m 0 6 . 0 4 . 2 0 2 2 g e m ä ß § 2 A b s . 1 B a u G B d e n B e s c h l u s s z u r A u f s t e l l u n g d i e s e s B e b a u u n g s p l a n s g e f a s s t . D e r B e s c h l u s s w u r d e i m A m t s b l a t t d e r S t a d t M ü n s t e r N r . 1 1 v o m 1 4 . 0 4 . 2 0 2 2 b e k a n n t g e m a c h t . D e r B e s c h l u s s z u r A u f s t e l l u n g d i e s e s B e b a u u n g s p l a n s w u r d e v o m R a t d e r S t a d t M ü n s t e r a m 2 0 . 0 9 . 2 0 2 3 g e ä n d e r t . D e r g e ä n d e r t e A u f s t e l l u n g s b e s c h l u s s w u r d e i m A m t s b l a t t d e r S t a d t M ü n s t e r N r . 2 0 v o m 2 9 . 0 9 . 2 0 2 3 b e k a n n t g e m a c h t . M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r i m A u f t r a g B r i n k h e e t k e r D i e s e r B e b a u u n g s p l a n i s t g e m ä ß § 3 A b s . 2 B a u G B v o m _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ b i s z u m _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ v e r ö f f e n t l i c h t w o r d e n . M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r i m A u f t r a g B r i n k h e e t k e r D i e s e r B e b a u u n g s p l a n i s t g e m ä ß § § 2 u n d 1 0 B a u G B u n d § § 7 u n d 4 1 G O N R W d u r c h d e n R a t d e r S t a d t M ü n s t e r a m _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ a l s S a t z u n g b e s c h l o s s e n w o r d e n . M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ O b e r b ü r g e r m e i s t e r S c h r i f t f ü h r e r D i e s e r B e b a u u n g s p l a n i s t g e m ä ß § 1 0 B a u G B m i t d e r B e k a n n t m a c h u n g i m A m t s b l a t t d e r S t a d t M ü n s t e r N r . _ _ v o m _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ i n K r a f t g e t r e t e n . M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r i m A u f t r a g B r i n k h e e t k e r G e m a r k u n g : F l u r : M a ß s t a b : B e b a u u n g s p l a n N r . B e b a u u n g s p l a n N r . 6 2 7 6 2 7 Ö s t l i c h d e r W e s t f a l e n s t r a ß e / W e s t l i c h d e r B a h n s t r e c k e H a m m - E m d e n / N ö r d l i c h M e r k u r e c k u n d d e r B e b a u u n g I m D a h l / S ü d l i c h d e r B e b a u u n g G o r e n k a m p H i l t r u p 7 1 : 1 . 0 0 0 Z e i c h e n e r k l ä r u n g F e s t s e t z u n g e n I I 1 2 W o h n g e b ä u d e ( h i e r m i t H a u s n u m m e r u n d G e s c h o s s z a h l ) F l u r g r e n z e F l u r s t ü c k s g r e n z e T o p o g r a f i s c h e U m r i s s l i n i e B a u m Ö f f e n t l i c h e G e b ä u d e W i r t s c h a f t s g e b ä u d e B e s t a n d s h ö h e n ( i n m ü N H N ) B e s t a n d s a n g a b e n K a n a l d e c k e l E i n m e s s u n g z u e r h a l t e n d e r B a u m ( K r o n e n d u r c h m e s s e r ) D a s H ö h e n b e z u g s s y s t e m i s t D H H N 2 0 1 6 ( H ö h e n s t a t u s 1 7 0 ) G r e n z e d e s r ä u m l i c h e n G e l t u n g s b e r e i c h s d e s B e b a u u n g s p l a n s M a ß d e r b a u l i c h e n N u t z u n g G r u n d f l ä c h e n z a h l B a u g r e n z e Ü b e r b a u b a r e G r u n d s t ü c k s f l ä c h e n B a u v o r s c h r i f t e n F l a c h d a c h , 0 - 5 ° D a c h n e i g u n g z u l ä s s i g G e m e i n b e d a r f F l ä c h e n f ü r d e n G e m e i n b e d a r f F e u e r w e h r V e r k e h r S t r a ß e n b e g r e n z u n g s l i n i e G r ü n f l ä c h e n Ö f f e n t l i c h e G r ü n f l ä c h e n P a r k a n l a g e S p i e l p l a t z Ö f f e n t l i c h e S t r a ß e n v e r k e h r s f l ä c h e n W a s s e r , W a s s e r w i r t s c h a f t U m g r e n z u n g v o n F l ä c h e n f ü r d i e W a s s e r w i r t s c h a f t , d e n H o c h w a s s e r s c h u t z u n d d i e R e g e l u n g d e s W a s s e r a b f l u s s e s R e g e n r ü c k h a l t e b e c k e n L a n d w i r t s c h a f t , W a l d F l ä c h e n f ü r d i e L a n d w i r t s c h a f t F l ä c h e n o d e r M a ß n a h m e n z u m S c h u t z , z u r P f l e g e u n d z u r E n t w i c k l u n g v o n N a t u r u n d L a n d s c h a f t U m g r e n z u n g v o n F l ä c h e n f ü r M a ß n a h m e n z u m S c h u t z , z u r P f l e g e u n d z u r E n t w i c k l u n g v o n B o d e n , N a t u r u n d L a n d s c h a f t ( A u s g l e i c h s f l ä c h e ) g e p l a n t e G e l ä n d e h ö h e n ( i n m ü N H N ) H i n w e i s e H ö h e b a u l i c h e r A n l a g e n ( i n m ü N H N ) F a h r r a d s t e l l p l ä t z e S a m m e l a n l a g e n f ü r A b f a l l V o r g e s c h l a g e n e A b g r e n z u n g ( S t e l l p l ä t z e , F a h r b a h n , G r u n d s t ü c k e , G e b ä u d e , E n t w ä s s e r u n g s f u n k t i o n ) F l ä c h e n f ü r S t e l l p l ä t z e N e b e n a n l a g e n u n d G e m e i n s c h a f t s a n l a g e n B e s o n d e r e s c h a l l s c h u t z t e c h n i s c h e V o r k e h r u n g e n V e r k e h r s b e d i n g t e r B e u r t e i l u n g s p e g e l n a c h D I N 1 8 0 0 5 t a g s ü b e r o h n e L o g i s t i k l a g e r ( M I , 6 0 d B ( A ) ) ³ 6 0 d B ( A ) < 6 0 d B ( A ) U m g r e n z u n g v o n F l ä c h e n , d e r e n B ö d e n e r h e b l i c h m i t u m w e l t g e f ä h r d e t e n S t o f f e n b e l a s t e t s i n d ( A l t l a s t e n ) K e n n z e i c h n u n g e n B e s o n d e r e A n l a g e n u n d V o r k e h r u n g e n z u m S c h u t z v o r s c h ä d l i c h e n U m w e l t e i n w i r k u n g e n i m S i n n e d e s B u n d e s - I m m i s s i o n s s c h u t z g e s e t z e s L ä r m s c h u t z w a n d L ä r m s c h u t z w a n d F l ä c h e n f ü r W a l d U m g r e n z u n g v o n F l ä c h e n z u m A n p f l a n z e n v o n B ä u m e n , S t r ä u c h e r n u n d s o n s t i g e n B e p f l a n z u n g e n A n p f l a n z u n g v o n B ä u m e n , S t r ä u c h e r n u n d s o n s t i g e n B e p f l a n z u n g e n V o r g e s c h l a g e n e r B a u m s t a n d o r t O b e r k a n t e L ä r m s c h u t z w a n d ( i n m ü N H N ) V e r - u n d E n t s o r g u n g E l e k t r i z i t ä t ( T r a f o s t a t i o n , S t a n d o r t v o r g e s c h l a g e n ) 1 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n g e m ä ß § 9 B a u g e s e t z b u c h ( B a u G B ) 1 . 1 M a ß d e r b a u l i c h e n N u t z u n g 1 . 1 . 1 D i e f e s t g e s e t z t e G r u n d f l ä c h e n z a h l v o n 0 , 4 k a n n d u r c h d i e G r u n d f l ä c h e b a u l i c h e r A n l a g e n n a c h § 1 9 A b s . 4 S a t z 1 d e r B a u n u t z u n g s v e r o r d n u n g ( B a u N V O ) b i s z u e i n e r G r u n d f l ä c h e n z a h l v o n 0 , 8 5 ü b e r s c h r i t t e n w e r d e n ( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 2 N r . 1 u n d § 1 9 A b s . 4 S a t z 3 B a u N V O ) . 1 . 2 H ö h e b a u l i c h e r A n l a g e n / G e s c h o s s i g k e i t 1 . 2 . 1 D i e H ö h e b a u l i c h e r A n l a g e n ( H b A ) i s t i n M e t e r ü b e r N o r m a l h ö h e n n u l l ( m ü . N H N ) f e s t g e s e t z t . A l s m a x i m a l e H ö h e b a u l i c h e r A n l a g e g i l t d e r h ö c h s t e P u n k t d e r D a c h f l ä c h e b z w . d e r A t t i k a ( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 2 N r . 4 u n d § 1 8 A b s . 1 B a u N V O ) . 1 . 2 . 2 A n t e n n e n u n d S i r e n e n m i t i h r e n M a s t e n , d i e d e r A l a r m i e r u n g d e r E i n s a t z k r ä f t e b z w . W a r n u n g d e r B e v ö l k e r u n g d i e n e n , d ü r f e n d i e f e s t g e s e t z t e m a x i m a l e H ö h e b a u l i c h e r A n l a g e n ( H b A ) a u s n a h m s w e i s e ü b e r s c h r e i t e n ( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 2 N r . 4 u n d § 1 6 A b s . 6 B a u N V O ) . 1 . 3 S o l a r e n e r g i e n u t z u n g 1 . 3 . 1 B e i m N e u b a u v o n G e b ä u d e n m i t F l a c h d ä c h e r n ( < 5 ° D a c h n e i g u n g ) i s t e i n e A n l a g e z u r S o l a r e n e r g i e n u t z u n g z u i n s t a l l i e r e n . D i e A n l a g e m u s s e i n e G r ö ß e v o n m i n d e s t e n s 5 0 % d e r G r u n d f l ä c h e d e s G e b ä u d e s b e s i t z e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 3 b B a u G B ) . A u s n a h m s w e i s e k ö n n e n d i e f e s t g e l e g t e n H ö h e n b a u l i c h e r A n l a g e n ü b e r s c h r i t t e n w e r d e n , s o w e i t d i e s f ü r A n l a g e n u n d A u f b a u t e n z u r N u t z u n g e r n e u e r b a r e r E n e r g i e n e r f o r d e r l i c h i s t u n d d i e s e a l l s e i t i g u m m i n d e s t e n s 1 , 0 0 m v o n d e n A u ß e n w ä n d e n z u r ü c k g e s e t z t w e r d e n ( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 6 B a u N V O , v g l . T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g N r . 1 . 2 . 1 ) . 1 . 4 N e b e n a n l a g e n , r u h e n d e r V e r k e h r 1 . 4 . 1 S t e l l p l ä t z e s i n d n u r i n n e r h a l b d e r ü b e r b a u b a r e n F l ä c h e n o d e r a u f d e n d a f ü r m i t „ S t “ - f e s t g e s e t z t e n F l ä c h e n z u l ä s s i g ( § 9 A b s . 1 N r . 4 B a u G B i . V . m . § 1 2 A b s . 6 B a u N V O ) . 1 . 4 . 2 D i e g e p l a n t e K f z - S t e l l p l a t z a n l a g e 2 i s t m i t e i n e r A n l a g e z u r S o l a r e n e r g i e n u t z u n g m i t e i n e r G r ö ß e v o n m i n d e s t e n s 5 0 % d e r G r u n d f l ä c h e d e r S t e l l p l a t z a n l a g e a u s z u s t a t t e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 3 b B a u G B ) . D i e O b e r k a n t e d e r U n t e r k o n s t r u k t i o n d e r b a u l i c h e n A n l a g e d a r f e i n e H ö h e v o n 6 8 , 5 5 m ü . N H N n i c h t ü b e r s c h r e i t e n ( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 2 N r . 4 u n d § 1 8 A b s . 1 B a u N V O ) . 1 . 4 . 3 S a m m e l a n l a g e n f ü r A b f a l l s i n d n u r i n n e r h a l b d e r d a f ü r m i t „ A s “ - f e s t g e s e t z t e n F l ä c h e n z u l ä s s i g ( § 9 A b s . 1 N r . 1 4 B a u G B ) . 1 . 5 V e r s i e g e l u n g / F r e i f l ä c h e n / B e g r ü n u n g 1 . 5 . 1 D i e P f l a n z g e b o t f l ä c h e P 1 i s t v o l l f l ä c h i g m i t s t a n d o r t g e r e c h t e n L a u b g e h ö l z e n ( z . B . F e l d a h o r n , V o g e l b e e r e , H a i n b u c h e , K o r n e l k i r s c h e , S c h n e e b a l l , H a s e l n u s s e t c . ) z u b e p f l a n z e n u n d d a u e r h a f t z u u n t e r h a l t e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 5 a B a u G B ) . 1 . 5 . 2 D i e P f l a n z g e b o t f l ä c h e P 2 i s t d a u e r h a f t z u b e g r ü n e n . D a b e i i s t d i e F l ä c h e m i t A u s n a h m e d e r V e r s i c k e r u n g s m u l d e z u m i n d e s t e n s 5 0 % m i t s t a n d o r t g e r e c h t e n L a u b g e h ö l z e n ( z . B . F e l d a h o r n , V o g e l b e e r e , H a i n b u c h e , K o r n e l k i r s c h e , S c h n e e b a l l , H a s e l n u s s e t c . ) z u b e p f l a n z e n u n d d a u e r h a f t z u u n t e r h a l t e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 5 a B a u G B ) . 1 . 5 . 3 A u f d e r F l ä c h e f ü r G e m e i n b e d a r f s i n d m i n d e s t e n s 3 0 B ä u m e a l s s t a n d o r t g e r e c h t e L a u b g e h ö l z e ( z . B . F e l d a h o r n , V o g e l b e e r e , H a i n b u c h e , K o r n e l k i r s c h e , S c h n e e b a l l , H a s e l n u s s e t c . ) m i t e i n e m M i n d e s t s t a m m u m f a n g v o n 1 6 - 1 8 c m a n z u p f l a n z e n u n d d a u e r h a f t z u u n t e r h a l t e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 5 a B a u G B ) . 1 . 5 . 4 F l a c h d ä c h e r d e r H a u p t b a u k ö r p e r s i n d v o l l f l ä c h i g f a c h g e r e c h t m i t m i n d e s t e n s 0 , 1 0 m b e g r ü n b a r e m S u b s t r a t z u b e d e c k e n , s o w i e m i t e i n e r s t a n d o r t g e r e c h t e n V e g e t a t i o n m i n d e s t e n s e x t e n s i v z u b e g r ü n e n u n d a l s b e g r ü n t e F l ä c h e d a u e r h a f t z u u n t e r h a l t e n . A u s n a h m e n f ü r t e c h n i s c h e A n l a g e n , W e g e u n d A u f e n t h a l t s f l ä c h e n s i n d z u l ä s s i g ( § 9 A b s . 1 N r . 2 5 a u n d b B a u G B ) . 1 . 6 I m m i s s i o n s s c h u t z 1 . 6 . 1 M a ß g e b l i c h e A u ß e n l ä r m p e g e l z u S c h i e n e n u n d S t r a ß e n I n n e r h a l b d e r i n d e r P l a n z e i c h n u n g e r s i c h t l i c h e n , f e s t g e s e t z t e n m a ß g e b l i c h e n A u ß e n l ä r m p e g e l m ü s s e n b e i E r r i c h t u n g , E r w e i t e r u n g , Ä n d e r u n g o d e r N u t z u n g s - ä n d e r u n g v o n G e b ä u d e n i n d e n n i c h t n u r z u m v o r ü b e r g e h e n d e n A u f e n t h a l t v o n M e n s c h e n v o r g e s e h e n R ä u m e n ( A u f e n t h a l t s r ä u m e i m S i n n e d e s § 4 6 B a u O N R W 2 0 1 8 ) n a c h D I N 4 1 0 9 - 1 : 2 0 1 8 - 0 1 A n f o r d e r u n g e n a n d i e S c h a l l d ä m m u n g d e r A u ß e n - b a u t e i l e ( W a n d t e i l e , F e n s t e r , L ü f t u n g e n , D ä c h e r e t c . ) e r f ü l l t w e r d e n . D i e g e s a m t e n b e w e r t e t e n B a u - S c h a l l d ä m m - M a ß e R ' w , g e s d e r A u ß e n b a u t e i l e v o n s c h u t z b e d ü r f t i g e n R ä u m e n s i n d u n t e r B e r ü c k s i c h t i g u n g d e r u n t e r s c h i e d l i c h e n R a u m a r t e n n a c h D I N 4 1 0 9 - 1 : 2 0 1 8 - 0 1 , K a p i t e l 7 . 1 , G l e i c h u n g ( 6 ) z u b e s t i m m e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 4 B a u G B ) . A b w e i c h u n g e n v o n d i e s e r F e s t s e t z u n g s i n d a u s n a h m s w e i s e i m E i n z e l f a l l i m R a h m e n d e s j e w e i l i g e n B a u g e n e h m i g u n g s v e r f a h r e n s m i t e n t s p r e c h e n d e m N a c h w e i s d u r c h e i n e n S a c h v e r s t ä n d i g e n z u l ä s s i g , w e n n a u s d e m k o n k r e t v o r d e n e i n z e l n e n F a s s a d e n o d e r F a s s a d e n a b s c h n i t t e n b e s t i m m t e n m a ß g e b l i c h e n A u ß e n l ä r m p e g e l n a c h D I N 4 1 0 9 - 2 : 2 0 1 8 - 0 1 d i e s c h a l l t e c h n i s c h e n A n f o r d e r u n g e n a n d i e A u ß e n b a u t e i l e u n t e r B e r ü c k s i c h t i g u n g d e r u n t e r s c h i e d l i c h e n R a u m a r t e n n a c h D I N 4 1 0 9 - 1 : 2 0 1 8 - 0 1 K a p i t e l 7 . 1 , G l e i c h u n g ( 6 ) , e r m i t t e l t u n d u m g e s e t z t w e r d e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 4 B a u G B ) . 1 . 6 . 2 S c h a l l s c h u t z f ü r S c h l a f r ä u m e o d e r z u m S c h l a f g e e i g n e t e R ä u m e F ü r o . g . R ä u m e s i n d b e i e i n e m B e u r t e i l u n g s p e g e l n a c h t s ü b e r 5 0 d B ( A ) n a c h D I N 1 8 0 0 5 „ S c h a l l s c h u t z i m S t ä d t e b a u “ s c h a l l g e d ä m p f t e L ü f t u n g s e i n r i c h t u n g e n e r f o r d e r l i c h . D i e a k u s t i s c h e n E i g e n s c h a f t e n d e r L ü f t u n g s e i n r i c h t u n g e n s i n d b e i d e r E r m i t t l u n g d e r g e s a m t e n b e w e r t e t e n B a u - S c h a l l d ä m m - M a ß e v o n R ' w , g e s z u b e r ü c k s i c h t i g e n . A b w e i c h u n g e n v o n d i e s e r F e s t s e t z u n g s i n d i m E i n z e l f a l l i m R a h m e n d e s j e w e i l i g e n B a u g e n e h m i g u n g s v e r f a h r e n s m i t e n t s p r e c h e n d e m N a c h w e i s d u r c h e i n e n S a c h v e r s t ä n d i g e n ü b e r d i e E i n h a l t u n g e i n e s B e u r t e i l u n g s p e g e l s ≤ 5 0 d B ( A ) n a c h t s z u l ä s s i g . 1 . 6 . 3 D i e L ä r m s c h u t z w a n d m u s s e i n e f l ä c h e n b e z o g e n e M a s s e v o n m i n d e s t e n s 1 0 k g / m ² [ D I N I S O 9 6 1 3 - 2 ] b z w . e i n b e w e r t e t e s S c h a l l d ä m m - M a ß R ' w v o n m i n d e s t e n s 2 5 d B [ V D I 2 7 2 0 - 1 ] a u f w e i s e n . D a r ü b e r h i n a u s m u s s d i e W a n d e i n e g e s c h l o s s e n e O b e r f l ä c h e o h n e o f f e n e S p a l t e n o d e r F u g e n a u f w e i s e n . 2 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n g e m ä ß § 8 9 B a u o r d n u n g f ü r d a s L a n d N o r d r h e i n - W e s t f a l e n ( B a u O N R W 2 0 1 8 ) 2 . 1 B a u w e r k s g e s t a l t u n g A l s D a c h f o r m i s t i m B e r e i c h d e r G e m e i n b e d a r f s f l ä c h e m i t d e r Z w e c k b e s t i m m u n g F e u e r w e h r a u s s c h l i e ß l i c h F l a c h d a c h ( m i t e i n e r D a c h n e i g u n g v o n m a x i m a l 5 G r a d ) z u l ä s s i g . 3 H i n w e i s e 3 . 1 D e r P l a n u n g z u g r u n d e l i e g e n d e V o r s c h r i f t e n D i e d e r P l a n u n g z u g r u n d e l i e g e n d e n V o r s c h r i f t e n ( G e s e t z e , V e r o r d n u n g e n , E r l a s s e u n d D I N - V o r s c h r i f t e n ) k ö n n e n w ä h r e n d d e r D i e n s t z e i t e n b e i d e r S t a d t M ü n s t e r , i m K u n d e n z e n t r u m ‚ P l a n e n u n d B a u e n ' i m E r d g e s c h o s s d e s S t a d t h a u s e s 3 , A l b e r s l o h e r W e g 3 3 , e i n g e s e h e n w e r d e n . 3 . 2 I m m i s s i o n s s c h u t z I m g e s a m t e n P l a n g e b i e t k ö n n e n a u f g r u n d d e r e i n w i r k e n d e n V e r k e h r s l ä r m i m m i s s i o n e n d i e O r i e n t i e r u n g s w e r t e i n d e r N a c h t ( 5 0 d B ( A ) ) ü b e r s c h r i t t e n w e r d e n . D i e M a ß n a h m e n z u m L ä r m s c h u t z g e m . T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g N r . 1 . 6 s i n d e i n z u h a l t e n . 3 . 3 F l ä c h e n o d e r M a ß n a h m e n z u m A u s g l e i c h - E x t e r n e A u s g l e i c h s m a ß n a h m e n D i e K o m p e n s a t i o n s m a ß n a h m e n d e s E i n g r i f f s i n B o d e n , N a t u r u n d L a n d s c h a f t ü b e r d i e E n t w i c k l u n g d e r Z i e l e d e s B e b a u u n g s p l a n e s N r . 6 2 7 „ Ö s t l i c h d e r W e s t f a l e n s t r a ß e / W e s t l i c h d e r B a h n s t r e c k e H a m m - E m d e n / N ö r d l i c h M e r k u r e c k u n d d e r B e b a u u n g i m D a h l / S ü d l i c h d e r B e b a u u n g G o r e n k a m p “ m i t i n s g e s a m t 1 0 4 . 6 9 2 W e r t e i n h e i t e n e r f o l g t ü b e r n a c h s t e h e n d e a u ß e r h a l b d e s G e l t u n g s b e r e i c h s l i e g e n d e M a ß n a h m e n . * N ö r d l i c h H o h e n h o l t e r S t r a ß e ( K o m k a t - N r . 0 0 0 0 8 ) H a v i x b e c k , G e m a r k u n g S c h o n e b e c k , F l u r 1 , F l u r s t ü c k 3 9 A u s g l e i c h v o n 6 3 . 0 5 0 W e r t e i n h e i t e n b z w . 1 7 . 4 9 0 m ² M a ß n a h m e n : A n l a g e v o n F e l d h o l z i n s e l n a u s s t a n d o r t h e i m i s c h e n G e h ö l z e n , W a l l - u n d F e l d h e c k e n , W i l d o b s t h o c h s t ä m m e n i n n e r h a l b k r a u t r e i c h e r W i e s e n - / H o c h s t a u d e n - b e r e i c h e , k r a u t r e i c h e m E x t e n s i v g r ü n l a n d m i t R e g i o s a a t g u t , k r a u t r e i c h e m G r ü n l a n d u n d E n t w i c k l u n g e i n e r G r ü n l a n d b r a c h e , e i n e s K l e i n g e w ä s s e r s s o w i e B l ä n k e n i n n e r h a l b d e s G r ü n l a n d e s . * S ü d l i c h H u r o n e n s e e ( K o m k a t - N r . 0 2 0 4 5 ) M ü n s t e r , G e m a r k u n g S a n k t M a u r i t z , F l u r 2 1 , F l u r s t ü c k 4 7 9 A u s g l e i c h v o n 4 1 . 6 4 3 W e r t e i n h e i t e n M a ß n a h m e n : A n l a g e v o n B l ä n k e n , e x t e n s i v e m G r ü n l a n d , A n p f l a n z u n g e i n e r R o t b u c h e n b a u m r e i h e u n d S t r e u o b s t ( A p f e l u n d Z w e t s c h e ) . 3 . 4 B o d e n d e n k m ä l e r D i e E n t d e c k u n g e i n e s B o d e n d e n k m a l s ( k u l t u r g e s c h i c h t l i c h e B o d e n f u n d e , M a u e r n , E i n z e l f u n d e , a b e r a u c h V e r f ä r b u n g e n i n d e r n a t ü r l i c h e n B o d e n b e s c h a f f e n h e i t u n d F o s s i l i e n ) i s t u n v e r z ü g l i c h d e r S t ä d t i s c h e n D e n k m a l b e h ö r d e ( 0 2 5 1 / 4 9 2 - 6 1 4 8 ) o d e r d e m L a n d s c h a f t s v e r b a n d W e s t f a l e n - L i p p e , L W L - A r c h ä o l o g i e f ü r W e s t f a l e n a n z u - z e i g e n , d i e F u n d s t e l l e i s t u n v e r ä n d e r t z u b e l a s s e n ( § § 1 6 - 1 7 D S c h G N R W ) . D e r L W L - A r c h ä o l o g i e f ü r W e s t f a l e n o d e r i h r e n B e a u f t r a g t e n i s t d a s B e t r e t e n d e s b e t r o f f e n e n G r u n d s t ü c k s z u g e s t a t t e n , u m g g f . a r c h ä o l o g i s c h e U n t e r s u c h u n g e n d u r c h f ü h r e n z u k ö n n e n ( § 2 6 A b s . 2 D S c h G N R W ) . D i e d a f ü r b e n ö t i g t e n F l ä c h e n s i n d f ü r d i e D a u e r d e r U n t e r s u c h u n g e n f r e i z u h a l t e n . E r s t e E r d b e w e g u n g e n s i n d r e c h t z e i t i g ( c a . 1 4 T a g e v o r B e g i n n ) d e r L W L - A r c h ä o l o g i e f ü r W e s t f a l e n , A n d e n S p e i c h e r n 7 , 4 8 1 5 7 M ü n s t e r u n d d e m L W L - M u s e u m f ü r N a t u r k u n d e , R e f e r a t P a l ä o n t o l o g i e , S e n t r u p e r S t r a ß e 2 8 5 , 4 8 1 6 1 M ü n s t e r s c h r i f t l i c h m i t z u t e i l e n ( P a l a e o n t o l o g i e @ l w l . o r g ) . 3 . 5 K a m p f m i t t e l F ü r B e r e i c h e d e s P l a n g e b i e t s s i n d K r i e g s b e e i n f l u s s u n g e n ( B o m b a r d i e r u n g e n , B o m b e n b l i n d g ä n g e r - V e r d a c h t s p u n k t e ) e r k e n n b a r . V o r B e g i n n d e r B a u a r b e i t e n h a t e i n e s y s t e m a t i s c h e A b s u c h e z u b e b a u e n d e r G r u n d f l ä c h e n u n d a u s z u h e b e n d e r B a u g r u b e n i m O b e r f l ä c h e n s o n d i e r v e r f a h r e n z u e r f o l g e n . D a b e i i s t z u b e a c h t e n , d a s s g e p l a n t e R a m m - / B o h r a r b e i t e n i m S p e z i a l t i e f b a u f ü r z . B . B a u g r u b e n a b s i c h e r u n g e n , B o h r p f a h l g r ü n d u n g , R o h r v o r t r i e b , E r d w ä r m e s o n d e n o . ä . e i n e r v o r h e r g e h e n d e n S i c h e r h e i t s ü b e r p r ü f u n g d u r c h d e n K B D u n t e r z o g e n w e r d e n m ü s s e n . W e i s t b e i d e r D u r c h f ü h r u n g v o n B a u v o r h a b e n d e r E r d a u s h u b e i n e a u ß e r g e w ö h n l i c h e V e r f ä r b u n g a u f o d e r w e r d e n v e r d ä c h t i g e G e g e n s t ä n d e o d e r K a m p f m i t t e l e n t d e c k t , s i n d d i e A r b e i t e n a u s S i c h e r h e i t s g r ü n d e n s o f o r t e i n z u s t e l l e n u n d d i e F e u e r w e h r z u v e r s t ä n d i g e n . 3 . 6 A l t l a s t e n F ü r d i e F l ä c h e n ö r d l i c h M e r k u r e c k ( G e m a r k u n g H i l t r u p , F l u r 7 , F l u r s t ü c k 6 1 8 ) s i n d A l t l a s t e n i m U n t e r g r u n d b e k a n n t . S o l l t e n s i c h b e i d e n B a u a r b e i t e n H i n w e i s e a u f s c h ä d l i c h e B o d e n v e r ä n d e r u n g e n e r g e b e n , i s t u n v e r z ü g l i c h d i e U n t e r e B o d e n s c h u t z b e h ö r d e i m A m t f ü r G r ü n f l ä c h e n , U m w e l t u n d N a c h h a l t i g k e i t d e r S t a d t M ü n s t e r z u i n f o r m i e r e n . 3 . 7 A r t e n s c h u t z 3 . 7 . 1 B a u f e l d r ä u m u n g u n d R o d u n g s a r b e i t e n v o n G e h ö l z e n s i n d g r u n d s ä t z l i c h e n t s p r e c h e n d d e n g e s e t z l i c h e n V o r g a b e n d e s § 3 9 A b s . 5 B N a t S c h G i m Z e i t r a u m v o m 0 1 . 1 0 . b i s 2 8 . / 2 9 . 0 2 . d e s F o l g e j a h r e s d u r c h z u f ü h r e n . D i e R o d u n g s a r b e i t e n s i n d a u f d a s a b s o l u t e r f o r d e r l i c h e M i n d e s t m a ß z u b e s c h r ä n k e n . 3 . 7 . 2 Z u m S c h u t z d e r n a c h g e w i e s e n e n v o r a l l e m s t r u k t u r g e b u n d e n e n u n d l i c h t s e n s i b l e n F l e d e r m a u s a r t e n s i n d M a ß n a h m e n z u m E r h a l t u n d z u r F ö r d e r u n g v o n N a h r u n g s h a b i t a t e n u n d z u r V e r m e i d u n g d e r B e e i n t r ä c h t i g u n g d u r c h L i c h t z u b e r ü c k s i c h t i g e n . 3 . 7 . 3 D e r V e r l u s t d e s L e b e n s r a u m e s d e s S t e i n k a u z e s i s t d u r c h g e e i g n e t e v o r g e z o g e n e A u s g l e i c h s m a ß n a h m e n ( C E F - M a ß n a h m e n ) a u s z u g l e i c h e n . 3 . 7 . 4 D i e U m s e t z u n g d e r A r b e i t e n i s t d u r c h e i n e ö k o l o g i s c h e B a u b e g l e i t u n g z u b e g l e i t e n . 3 . 8 Ü b e r f l u t u n g s s c h u t z U m S c h ä d e n b e i a u ß e r g e w ö h n l i c h e n S t a r k r e g e n e r e i g n i s s e n z u v e r m e i d e n , w i r d e m p f o h l e n , d i e O b e r k a n t e d e s E r d g e s c h o s s f e r t i g f u ß b o d e n s d e r G e b ä u d e m i n d e s t e n s 0 , 3 0 m ü b e r d e r O b e r k a n t e d e r j e w e i l s b e n a c h b a r t e n V e r k e h r s - u n d F r e i f l ä c h e n a n z u o r d n e n . I n s b e s o n d e r e b e i A u f e n t h a l t s r ä u m e n i m K e l l e r g e s c h o s s s o l l t e v e r s t ä r k t V o r s o r g e v o r Ü b e r f l u t u n g g e t r o f f e n w e r d e n . 3 . 9 V e r s i c k e r u n g v o n N i e d e r s c h l a g s w a s s e r I m Z u g e d e r A b w a s s e r b e s e i t i g u n g i s t d a s N i e d e r s c h l a g s w a s s e r d e r D a c h f l ä c h e n a u f d e m G r u n d s t ü c k z u v e r s i c k e r n . D i e V e r s i c k e r u n g v o n N i e d e r s c h l a g s w a s s e r d e r D a c h f l ä c h e n h a t n a c h D W A - A 1 3 8 z u e r f o l g e n . 3 . 1 0 H i n w e i s e z u n i c h t ü b e r b a u t e n G r u n d s t ü c k s f l ä c h e n G e m ä ß § 8 A b s . 1 B a u O N R W 2 0 1 8 s i n d n i c h t ü b e r b a u t e G r u n d s t ü c k s f l ä c h e n , s o w e i t s i e n i c h t f ü r a n d e r e z u l ä s s i g e Z w e c k e b e n ö t i g t w e r d e n , w a s s e r a u f n a h m e f ä h i g z u b e l a s s e n o d e r h e r z u s t e l l e n u n d z u b e g r ü n e n o d e r z u b e p f l a n z e n . R e c h t s g r u n d l a g e n : · B a u g e s e t z b u c h ( B a u G B ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g v o m 3 . N o v e m b e r 2 0 1 7 ( B G B l . I S . 3 6 3 4 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 3 d e s G e s e t z e s v o m 2 0 . D e z e m b e r 2 0 2 3 ( B G B I . 2 0 2 3 I N r . 3 9 4 ) · V e r o r d n u n g ü b e r d i e b a u l i c h e N u t z u n g d e r G r u n d s t ü c k e ( B a u n u t z u n g s v e r o r d n u n g - B a u N V O ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g v o m 2 1 . N o v e m b e r 2 0 1 7 ( B G B l . I S . 3 7 8 6 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 2 d e s G e s e t z e s v o m 3 . J u l i 2 0 2 3 ( B G B I . I N r . 1 7 6 ) · B a u o r d n u n g f ü r d a s L a n d N o r d r h e i n - W e s t f a l e n ( L a n d e s b a u o r d n u n g 2 0 1 8 - B a u O N R W 2 0 1 8 ) v o m 2 1 . J u l i 2 0 1 8 ( G V . N R W . S . 4 2 1 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h G e s e t z v o m 3 1 . O k t o b e r 2 0 2 3 ( G V . N R W . S . 1 1 7 2 ) · G e m e i n d e o r d n u n g f ü r d a s L a n d N o r d r h e i n - W e s t f a l e n ( G O N R W ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g v o m 1 4 . J u l i 1 9 9 4 ( G V . N W . S . 6 6 6 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 2 d e s G e s e t z e s v o m 5 . J u l i 2 0 2 4 ( G V . N R W . S . 4 4 4 ) P 1 , P 2 ( s i e h e t e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n ) 1 , 2 ( s i e h e t e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n )S t M a ß g e b l i c h e r A u ß e n l ä r m p e g e l n a c h D I N 4 1 0 9 m i t d e m e n t s p r e c h e n d e r d B ( A ) ( s i e h e e r g ä n z e n d e t e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n N r . 1 . 6 . 1 ) ³ 7 5 d B ( A ) < 7 5 d B ( A ) Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0108/2025
Anschreiben-zur-Anlage-1
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0108/2025 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 106 Bebauungsplan Nr.: 627: Berg Fidel – östl. Hohe Geest / westl. der Bahnstrecke Hamm-Emden / nördl. der Bebauung im Dahl / südl. der Bebauung Gorenkamp Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 1 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Bürgeranhörung am 28.09.2023 von ca. 18 – 20 Uhr in der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums mit ca. 40 Interessierten statt. Während des Termins wurde die städtebauliche Konzeption vorgestellt. Ergänzend dazu wurden die Planunterlagen in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie in Münsters Stadtnetz unter www.stadt- muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 28.09. – 30.10.2023 bereitgestellt. Die vorgebrachten Fragen und Anregungen sind im Folgenden, geordnet nach Themen, zusammengefasst. Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.1 Themenbezug Standortwahl 1.1.1 Es wird angeregt, den Neubau der Feuer- und Rettungswache auf das westliche Teilstück des Geltungsbereichs, in direkter Lage zur Westfalenstraße, zu platzieren. Bei dem Standort handelt es sich um den bis 2021 ver- folgten Standort, von dem man aufgrund von Altlasten- vorkommen und damit verbundenen Standsicherheits- problemen Abstand nehmen musste. Die Wahl des in der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellten Standortes stellt das Ergebnis eines politischen Beschlusses dar (vgl. V/0743/2021). Der Stellungnahme, den Neu- bau der Feuer- und Rettungs- wache direkt an der Westfalen- straße zu platzieren, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.1 1.1.2 Ein bislang gewerblich genutztes Grundstück nördlich des Vor- habenbereichs sei abgängig. Es wird angeregt, die Standort- analyse um dieses Grundstück zu erweitern und es somit als ernsthafte Standortalternative aufzunehmen. Mit der vorgestellten Standortwahl wird der politischen Entscheidung (vgl. V/0743/2021) entsprochen. Die the- matisierte Fläche ist etwa 4.500 m² zu klein, um die Be- lange der Feuerwehr zu berücksichtigen. Hinzukommt, dass für die Fläche Altlasten verzeichnet sind. Dabei handeln es sich u.a. um dieselben Altlasten, die zu einer erneuten Standortentscheidung geführt haben. Der Stellungnahme, die Stand- ortanalyse um weitere Flächen zu erweitern, wird nicht gefolgt Beschlussvorschlag 1.1.2 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 106 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.2 Themenbezug Verkehr und Erschließung 1.2.1 Es wird sich über das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge, insbe- sondere mit dem Ziel Berg Fidel (Richtung Norden), erkundigt. Das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge, sowohl Richtung Norden als auch Richtung Süden, soll über die Straße Hohe Geest und im Anschluss auf die Straße Merkureck sowie Westfalenstraße erfolgen. Es ist geplant, dass die Ampelanlage Merkureck / Westfalenstraße von der Feu- erwehr beeinflusst werden kann, so dass zum einen ein sicheres und schnelles Ausrücken vollzogen und gleich- zeitig ein Einschalten des Martinshorns minimiert wer- den kann. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.2 Entlang der Straße Hohe Geest besteht ein öffentlich nutzbarer Fuß- und Radweg, der auch in der vorliegenden Planung erhal- ten bleibt. Es wird sich danach erkundigt, wie ein sicheres Aus- rücken der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in diesem Be- reich gegenüber den Fuß- und Radverkehr erfolgen kann. Es wird angeregt, zur Vermeidung von Durchfahrtsverkeh- ren, die Straße Hohe Geest als Sackgasse umzuplanen und lediglich Rettungskräften eine Zufahrt Richtung Norden mittels einer Schranke zu ermöglichen. Alternativ dazu soll die Straße Hohe Geest mindestens als Anlieger frei oder Tempo-30-Zone umgeplant werden. Der Bebauungsplan setzt die Straße Hohe Geest als öf- fentliche Verkehrsfläche fest. Eine Änderung der Straße Hohe Geest als Sackgasse oder Anlieger-Frei- oder Tempo-30-Zone sind nicht Inhalt des Bebauungsplanes. Die Stellungnahme wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Sackgasse Mit der Einrichtung einer Sackgasse oder „Anlieger frei“ wird die Erreichbarkeit des Gebiets einschließlich der darin liegenden Gewerbe-flächen eingeschränkt. Das Gebiet ist darüber hinaus dann nur noch über eine Zu- fahrt erschlossen. In der Abwägung überwiegen die da- mit entstehenden Nachteile dem möglichen Nutzen ei- ner verkehrlichen Verlagerung. Tempo-30-Zone Der Stellungnahme, die Durch- fahrtsverkehre auf der Straße Hohe Geest einzuschränken, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1.3
V-0108-2025-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 5 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n zum Bebauungsplans Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Maß der baulichen Nutzung 1.1.1 Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 kann durch die Grundfläche baulicher Anlagen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis zu einer Grundflächen- zahl von 0,85 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO). 1.2 Höhe baulicher Anlagen / Geschossigkeit 1.2.1 Die Höhe baulicher Anlagen (HbA) ist in Meter über Normalhöhennull (m ü. NHN) festge- setzt. Als maximale Höhe baulicher Anlage gilt der höchste Punkt der Dachfläche bzw. der Attika (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.2.2 Antennen und Sirenen mit ihren Masten, die der Alarmierung der Einsatzkräfte bzw. War- nung der Bevölkerung dienen, dürfen die festgesetzte maximale Höhe baulicher Anlagen (HbA) ausnahmsweise überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.3 Solarenergienutzung 1.3.1 Beim Neubau von Gebäuden mit Flachdächern (< 5° Dachneigung) ist eine Anlage zur So- larenergienutzung zu installieren. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 50 % der Grundfläche des Gebäudes besitzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB). Ausnahmsweise können die festgelegten Höhen baulicher Anlagen überschritten werden, soweit dies für Anlagen und Aufbauten zur Nutzung erneuerbarer Energien erforderlich ist und diese allseitig um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO, vgl. Textliche Festsetzung Nr. 1.3.1). 1.4 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.4.1 Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder auf den dafür mit „St“-festge- setzten Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4.2 Die geplante Kfz-Stellplatzanlage 2 ist mit einer Anlage zur Solarenergienutzung mit einer Größe von mindestens 50 % der Grundfläche der Stellplatzanlage auszustatten (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB). Die Oberkante der Unterkonstruktion der baulichen Anlage darf eine Höhe von 68,55 m ü.NHN nicht überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.4.3 Sammelanlagen für Abfall sind nur innerhalb der dafür mit „As“-festgesetzten Flächen zu- lässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB). Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0108/2025 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 5 1.5 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 1.5.1 Die Pflanzgebotfläche P1 ist vollflächig mit standortgerechten Laubgehölzen z.B. Feld- ahorn, Vogelbeere, Hainbuche, Kornelkirsche, Schneeball, Haselnuss etc. zu bepflanzen und dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.5.2 Die Pflanzgebotfläche P2 ist dauerhaft zu begrünen. Dabei ist die Fläche mit Ausnahme der Versickerungsmulde zu mindestens 50 % mit standortgerechten Laubgehölzen z.B. Feldahorn, Vogelbeere, Hainbuche, Kornelkirsche, Schneeball, Haselnuss etc. zu bepflan- zen und dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.5.3 Auf der Fläche für Gemeinbedarf sind mindestens 30 Bäume als standortgerechten Laub- gehölzen z.B. Feldahorn, Vogelbeere, Hainbuche, Kornelkirsche, Schneeball, Haselnuss etc. mit einem Mindeststammumfang von 16-18 cm anzupflanzen und dauerhaft zu unter- halten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.5.4 Flachdächer der Hauptbaukörper sind vollflächig fachgerecht mit mindestens 0,10 m be- grünbarem Substrat zu bedecken, sowie mit einer standortgerechten Vegetation mindes- tens extensiv zu begrünen und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. Ausnahmen für technische Anlagen, Wege und Aufenthaltsflächen sind zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB). 1.6 Immissionsschutz 1.6.1 Maßgebliche Außenlärmpegel zu Schienen und Straßen Innerhalb der in der Planzeichnung ersichtlichen, festgesetzten maßgeblichen Außenlärm- pegel müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäu- den in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne des § 46 BauO NRW 2018) nach DIN 4109-1:2018-01 Anfor- derungen an die Schalldämmung der Außenbauteile (Wandteile, Fenster, Lüftungen, Dä- cher etc.) erfüllt werden. Die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R' w,ges der Au- ßenbauteile von schutzbedürftigen Räumen sind unter Berücksichtigung der unterschiedli- chen Raumarten nach DIN 4109-1:2018-01, Kapitel 7.1, Gleichung (6) zu bestimmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Abweichungen von dieser Festsetzung sind ausnahmsweise im Einzelfall im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens mit entsprechendem Nachweis durch einen Sach- verständigen zulässig, wenn aus dem konkret vor den einzelnen Fassaden oder Fassaden- abschnitten bestimmten maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01 die schalltechnischen Anforderungen an die Außenbauteile unter Berücksichtigung der unter- schiedlichen Raumarten nach DIN 4109-1:2018-01, Kapitel 7.1, Gleichung (6), ermittelt und umgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.2 Schallschutz für Schlafräume oder zum Schlaf geeignete Räume Für o. g. Räume sind bei einem Beurteilungspegel nachts über 50 dB(A) nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen erforderlich. Die akus- tischen Eigenschaften der Lüftungseinrichtungen sind bei der Ermittlung der gesamten be- werteten Bau-Schalldämm-Maße von R'w,ges zu berücksichtigen. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 5 Abweichungen von dieser Festsetzung sind im Einzelfall im Rahmen des jeweiligen Bau- genehmigungsverfahrens mit entsprechendem Nachweis durch einen Sachverständigen über die Einhaltung eines Beurteilungspegels ≤ 50 dB(A) nachts zulässig. 1.6.3 Die Lärmschutzwand muss eine flächenbezogene Masse von mindestens 10 kg/m² [DIN ISO 9613-2] bzw. ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw von mindestens 25 dB [VDI 2720-1] aufweisen. Darüber hinaus muss die Wand eine geschlossene Oberfläche ohne offene Spalten oder Fugen aufweisen. 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len (BauO NRW 2018) 2.1 Bauwerksgestaltung Als Dachform ist im Bereich der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuer- wehr ausschließlich Flachdach (mit einer Dachneigung von maximal 5 Grad) zulässig. 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzent- rum ‚Planen und Bauen‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einge- sehen werden. 3.2 Immissionsschutz Im gesamten Plangebiet können aufgrund der einwirkenden Verkehrslärmimmissionen die Orientierungswerte in der Nacht (50 dB(A)) überschritten werden. Die Maßnahmen zum Lärmschutz gem. Textliche Festsetzung Nr. 1.6 sind einzuhalten. 3.3 Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich – Externe Ausgleichsmaßnahmen Die Kompensationsmaßnahmen des Eingriffs in Boden, Natur und Landschaft über die Ent- wicklung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 627 „Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp“ mit insgesamt 104.692 Werteinheiten erfolgt über nachste- hende außerhalb des Geltungsbereichs liegende Maßnahmen * Nördlich Hohenholter Straße (Komkat-Nr. 00008) Havixbeck, Gemarkung Schonebeck, Flur 1, Flurstück 39 Ausgleich von 63.050 Werteinheiten bzw. 17.490 m² Maßnahmen: Anlage von Feldholzinseln aus standortheimischen Gehölzen, Wall- und Feldhecken, Wildobsthochstämmen innerhalb krautreicher Wiesen-/ Hochstaudenberei- che, krautreichem Extensivgrünland mit Regiosaatgut, krautreichem Grünland und Entwick- lung einer Grünlandbrache, eines Kleingewässers sowie Blänken innerhalb des Grünlandes * Südlich Hurorensee (Komkat-Nr. 02045) Münster, Gemarkung, Flur 21, Flurstück 479 Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 5 Ausgleich von 41.643 Werteinheiten Maßnahmen: Anlage von Blänken, extensivem Grünland, Anpflanzung einer Rotbuchen- baumreihe und Streuobst (Apfel und Zwetsche) 3.4 Bodendenkmäler Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Boden- funde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, Zeugnisse tierischen und/o- der pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Bei Entdeckung sind Benachrichtigungs-, Unterbrechungs- und Erlaubnispflichten nach Denkmalschutzge- setz NRW (u.a. §15, 16 und 27 DSchG NRW i.d.F. vom 13.04.2022 bzw. deren Nachfolge- regelungen) zu beachten; dementsprechend sind die untere Denkmalbehörde oder das Denkmalfachamt unverzüglich zu informieren. 3.5 Kampfmittel Für Bereiche des Plangebiets sind Kriegsbeeinflussungen (Bombardierungen, Bomben- blindgänger-Verdachtspunkte) erkennbar. Vor Beginn der Bauarbeiten hat eine systemati- sche Absuche zu bebauender Grundflächen und auszuhebender Baugruben im Oberflä- chensondierverfahren zu erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass geplante Ramm-/ Bohrar- beiten im Spezialtiefbau für z. B. Baugrubenabsicherungen, Bohrpfahlgründung, Rohrvor- trieb, Erdwärmesonden o. ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den KBD unterzogen werden müssen. Weist bei der Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub eine außergewöhnliche Ver- färbung auf oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Ar- beiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen. 3.6 Altlasten Für die Fläche nördlich Merkureck (Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 618) sind Altlasten im Untergrund bekannt. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Boden- veränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde im Amt für Grün- flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster zu informieren. 3.7 Artenschutz 3.7.1 Baufeldräumung und Rodungsarbeiten von Gehölzen sind grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 39 Abs. 5 BNatSchG im Zeitraum vom 01.10. bis 28./29.02. des Folgejahres durchzuführen. Die Rodungsarbeiten sind auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 3.7.2 Zum Schutz der nachgewiesenen vor allem strukturgebundenen und lichtsensiblen Fleder- mausarten sind Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Nahrungshabitaten und zur Vermeidung der Beeinträchtigung durch Licht zu berücksichtigen. 3.7.3 Der Verlust des Lebensraumes des Steinkauzes ist durch geeignete vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) auszugleichen. 3.7.4 Die Umsetzung der Arbeiten ist durch eine ökologische Baubegleitung zu begleiten. Bebauungsplan Nr. 627: Östlich der Westfalenstraße / Westlich der Bahnstrecke Hamm-Emden / Nördlich Merkureck und der Bebauung Im Dahl / Südlich der Bebauung Gorenkamp Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 5 3.8 Überflutungsschutz Um Schäden bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu vermeiden, wird empfoh- len, die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils benachbarten Verkehrs- und Freiflächen anzuordnen. Insbeson- dere bei Aufenthaltsräumen im Kellergeschoss sollte verstärkt Vorsorge vor Überflutung getroffen werden. 3.9 Versickerung von Niederschlagswasser Im Zuge der Abwasserbeseitigung ist das Niederschlagswasser der Dachflächen auf dem Grundstück zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser der Dachflächen hat nach DWA-A 138 zu erfolgen. 3.10 Hinweise zu nicht überbauten Grundstücksflächen Gemäß § 8 Abs. 1 BauO NRW 2018 sind nicht überbaute Grundstücksflächen, soweit sie nicht für andere zulässige Zwecke benötigt werden, wasseraufnahmefähig zu belassen o- der herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Hansestraße
- Westfalenstraße
- Hohenholter Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Bernhard-Ernst-Straße
- Sentruper Straße 285
- Gorenkamp 1
- Bredekamp
- Albersloher Weg 33
- An den Speichern 7
- Haus Herding
- Meesenstiege
- Merkureck
- Hohe Geest 126
- Burgwall
- Hünenburg
- Schonebeck
- Im Dahl 2002
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0108/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 27.02.2025 15:42