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1227/2020

Mehrkosten Merianstr.

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 08.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 10.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4961 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2020 
 1227/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
Generalsanierung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Merianstr., Köln Chorweiler 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Generalsanierung des Umkleidehauses auf der Bezirkssport-
anlage Merianstr., Köln-Chorweiler in Höhe von rd. 315.000 € (brutto) zur Kenntnis. 
 
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 14.02.2019 (Vorlage 0067/2019) beauftragte der Rat die Verwaltung mit der 
Sanierung des Umkleidegebäudes auf der Bezirkssportanlage Merianstr. Nach der maßgeblichen 
Kostenberechnung sollten sich die Kosten insgesamt auf rd. 2,0 Mio. € belaufen. Da es sich um eine 
Maßnahme handelt, die durch das Land NRW mit 1.651.738,50 € gefördert wird, beläuft sich der Ei-
genanteil der Stadt Köln bisher auf 348.261,50 €. Unter Berücksichtigung der anfallenden Mehrkosten 
belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme nunmehr auf 2.315.000 € und der Eigenanteil der 
Stadt Köln erhöht sich auf 663.261,50 €. 
 
Erläuterung zur Kostenerhöhung: 
 
Nunmehr liegen alle Submissionsergebnisse für das o.g. Bauvorhaben vor. Daraus ergibt sich insbe-
sondere für die Kosten der Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Kostengruppe 400 (KG 400) eine 
Kostenüberschreitung in Höhe von 277.995,94 € (brutto), aufgerundet ca. 280.000 € (brutto). Ferner 
wurden im Rahmen der Bauausführung Schäden an der Bausubstanz festgestellt, wodurch sich im 
Bereich der Kostengruppe 300 (LG 300) Mehrkosten in Höhe von rd. 35.000 € im Verhältnis zu der 
Kostenberechnung nach DIN 276 abzeichnen. 
 
Aufgrund der guten Energiebilanz des Gebäudes konnte bei der Sanierungsplanung auf eine Wärme-
dämmfassade verzichtet werden. Stattdessen wurde unter bauphysikalischen und bautechnischen 
Gesichtspunkten ein neuer Farbanstrich einschließlich der dafür erforderlichen Vorbereitung, wie Rei-
nigung und Ausbessern von Kleinflächen, vorgesehen. Im Rahmen der Fassadenreinigung wurde 
nach Entfernen der verschiedenen Farbschichten festgestellt, dass in erheblichem Umfang Fugen 
des Kalksandsteinmauerwerks defekt und beschädigt waren. Durch die vielen Farbschichten waren 
diese Fugen zusammengehalten worden. Aufgrund des Schadenbilds kann die ursprünglich geplante 
Ausführung mit einem Anstrich der Fassade nicht mehr umgesetzt werden. Eine Fugensanierung ist 
aufgrund des Schadensbilds und des Umfangs der Schäden nicht möglich. Aus diesem Grund wird 
die Kalksandsteinfassade durch einen mineralischen Putz mit Gittergewebe saniert und der geplante 
Anstrich dann auf diesem Putz erfolgen. Die Mehrkosten für diese Arbeiten in der KG 300 werden auf 
rd. 35.000 € geschätzt.

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Die Kostenmehrung im Bereich der KG 400 ergibt sich einerseits daraus, dass in der Ausschreibung 
eine Reihe von zusätzlichen Leistungen, wie z. B. die Wartung für 4 Jahre, optionale Stundenlohn-
arbeiten sowie Reinigung der Lüftungsanlage und Einregulierungen mit berücksichtigt wurden, die in 
der Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt waren. Bei allen ausgeschriebenen TGA-Gewerken 
(KG 400) ist - auf Basis der Kostenberechnung - eine Überschreitung der Kosten festzustellen. 
 
Andererseits wurde die Kostenberechnung auf der Basis der Einheitspreise aus den Jahren 
2017/2018 aufgestellt. Zwischenzeitlich sind diese Kosten jedoch erheblich angezogen. In allen An-
geboten wurden die Kostenschätzungen teilweise erheblich überschritten. Alle Gewerke wurden öf-
fentlich ausgeschrieben. Trotzdem mussten Gewerke teilweise mehrfach ausgeschrieben werden, da 
keine Angebote eingingen.  
Bei allen ausgeschriebenen TGA-Gewerken (KG 400) ist - auf Basis der Kostenberechnung - eine 
Überschreitung der Kosten festzustellen. Insgesamt erhöhen sich die Kosten der technischen Gebäu-
deausstattung von geplanten 653.353,44 € (brutto) auf 931.349,38 € (brutto). 
 
Finanzierung 
 
Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von rd. 315.000,00 € stehen im Haushaltsplan 2020 im Teilfi-
nanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050 Neubau/Generalsanierung von Sportanlagen im Hj. 
2020 Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbu-
chung bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5177 Sportanlage Merianstraße (Umkleidehaus), bereitge-
stellt.  
 
Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 6.300 
€ sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, in der Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, in entsprechender Höhe vorhan-
den. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 6.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1227/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
08.06.2020
Erstellt
27.04.2020 09:10