Mandari Insight

V/0483/2025

WLE-Bahnhof Loddenheide

Vorlagen 29.07.2025

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 2_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 1a_Lageplan Nr. 11279 1(2)

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Ansehen

Anlage 1b_Lageplan Nr. 11279 2(2)

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2011 Zeichen

Anlage A zur V/0483/2025 
Kurzüberblick 
Im Zuge der Reaktivierung der Bahnstrecke der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) zwi-
schen Münster und Sendenhorst wird ein Bahnhof am Albersloher Weg zwischen Martin-Luther-
King-Weg und Heumannsweg errichtet. Für diesen Bahnhaltepunkt erstellt die Stadt Münster eine 
Mobilstation mit einer Leezenbox, 40 Fahrradanlehnbügel, zwei Lastenradstellplätzen und zwei 
Shared-Mobility-Flächen. Auch im Albersloher Weg werden kleinere Änderungen vorgenommen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Die Teilziele dieser Maßnahme lauten 
 
 Umsetzung von Mobilitätskonzepten 
 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Müns-
ter 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2027 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 950.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Anlage 2_Folgelastenberechnung

2297 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0483/2025 Aufgestellt am: 28.07.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4013
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 855.000 90,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 95.000 10,00
Gesamt-Kapitalbedarf 950.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 950.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 950.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 9.500 27,39
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 9.500 27,39
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 23.750 68,48
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 1.430 4,12
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.430 € p.a.
+ Tilgung 2.850 € p.a.
= Schuldendienst 4.280 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 34.680 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 21.380 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 21.380 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 13.300
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,40
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
WLE-Bahnhof Loddenheide
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Haltestellen des SPNV
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 1a_Lageplan Nr. 11279 1(2)

9242 Zeichen

WWW
Martin-Luther-King-Weg
Albersloher Weg
II
IV
18
Rampe
FI 2
RampeRampe
IIIV18
211
252
253
1
1
1
11
1
1
2
2
2
2
2
2b
2b
3
3
3
3
3
33
3
3
3
3
4
6
6
6
8
8
8
8
8
8
12
1212
12
12
1212
1212
12
12
12
12
12
33
3 3
33
3 121212
12
12
12
121212
12
3
31212
4
55.98
55.8655.7755.7455.7255.8355.7255.7155.73
55.8755.9155.9555.9455.8555.82
56.4256.1155.9055.8255.7655.7155.83
55.7155.78
56.06
56.2255.81 56.07
56.10
56.0656.01 56.14
56.1755.9155.8255.9155.9856.0456.08
55.8955.9155.91
55.8655.7555.97
56.07
56.0055.8955.9656.07
55.7855.8956.01
55.88
55.65
55.26
55.24 55.29
56.0956.19
55.9255.8155.7255.5855.7055.7255.9955.9855.6955.37
55.97
55.7155.6955.6655.68
55.98
55.6955.98
55.7055.7956.0656.0555.8955.8555.76
55.73
55.87
55.96
55.7255.8756.0856.0855.9255.7955.88
56.1055.9655.9755.9956.0356.0456.04
56.0855.9956.1756.1156.00
56.17
55.9455.75
56.42
55.9755.89 55.6955.6855.6655.6355.6255.7155.6055.6255.6555.7355.7355.80 55.7655.7755.8455.7855.7855.8755.7755.7855.7855.8455.7855.7855.78
55.8155.7355.8455.8655.7355.7955.8255.9555.8555.8755.8955.8855.99
55.7355.8355.7755.7355.6955.6755.7455.6355.5955.5955.5955.6055.6055.5955.5755.69
55.7655.7755.8355.8755.90
56.0055.9855.9355.90
55.8655.8355.8255.8255.84
55.78 55.8255.7355.7655.8256.0356.0255.7955.4255.2355.7456.0056.0155.7655.7455.6655.78
55.9655.9755.9355.8955.8855.9956.0455.9355.8855.8855.8955.8755.97 56.00
55.9855.9755.9555.84
55.7355.73
55.5755.5855.6955.7255.7855.8355.77
55.55 55.91
55.9055.9055.7955.6855.5455.6555.6655.7155.7655.80
56.17
56.2856.3656.36
56.3556.3656.3756.31
56.1456.1156.07
55.4755.3055.28
55.96
55.96
55.8555.45
55.5155.8956.09 55.8855.8755.8555.5655.5755.70
55.29 55.17
55.2255.37
55.1655.2255.29
55.16
55.3954.1355.40
55.3555.3155.3455.3055.2155.2455.2855.1955.20
55.3855.3555.2455.2055.3055.33
55.2655.2455.1355.2455.1455.27
55.28
55.2255.1455.17
55.25
56.0156.0855.49
55.39
55.28
55.24
55.24
55.27
55.65
55.3355.3255.2255.3455.2255.2555.4055.4055.27
56.17
56.09
55.23
55.42
55.40
55.46
56.03
56.09
Haferlandweg
56.08
55.8156.1456.05
A A
1128
C
C
D
D
2,50
4,00
4,00
4,00
2,501,75
3,002,50
3,0011,00
3,253,253,003,253,252,803,002,503,002,503,001,50 2,002,802,000,75
15,00
12
3,003,253,255,50
6,505,60
3,506,500,50
7,30
2,70B
B
Anschluss an Lageplan 2
BSH
+30 +30
211
253
3,200,502,70
14.10 m-0.57 %km = 0+000.00h TS = 55.21
14.10 m-0.57 %
33.71 m+0.50 %km = 0+014.10h TS = 55.13
33.71 m+0.50 %
21.98 m-0.50 %km = 0+047.81h TS = 55.30
21.98 m-0.50 %km = 0+069.80h TS = 55.19
3,1018,00
Detail 1.2
Detail 1.3
Detail 1.4
Detail 1.5Angleichfläche
Angleichfläche
5 Fahrrad-anlehnbügelStellplatz fürE-Tretroller
Angleichfläche
10 Fahrrad-anlehnbügel30 Fahrrad-anlehnbügel
Shared-Mobility-Fläche LastenradStellplatz
Angleichfläche
FlussbahnFlussbahn
Detail 1.7
Baum entfälltBaumstumpfrodenLeuchteversetzen
Angleichfläche
Detail 1.1
Bord bleibtstehen
Bord bleibtstehen
Bord bleibtstehen
Verteilerkästensichern und versetzen
privateLeuchteprivateLeuchteprivateLeuchte
Angleichflächemit Mulde
Baumstumpf roden
LSA-Mastversetzen
SteeleMobilstation SteeleMobilstation
Shared-Mobility-Fläche
Fahrrad-Reparaturstation(Luft und Werkzeug)
Die neue Wartehalle (4,25 x 0,70 m) wird sichim Eigentum der RBL Media GmbH befinden. DieZuständigkeit für den Aufbau (inkl.Stromanschluss) liegt dort. Bitte 4 Wochenvor Beginn der Baumaßnahme Info an RBLMedia GmbH.
Detail 1.8
Planung des Bahnsteigs, derBahngleise und des Bahnübergangs(incl. der Signalisierung) durch dieWLEFür die Wartehalle wird einSplitt-Planum von 4,70 m x 2,00 m undeiner Höhe von -32 cm benötigt.
Detail 1.6Bk 10Bk 10 Bk 10
Bk 10Bk 10Bk 10
Bk 10Bk 10
2.5%
2.5%2.5%
2.5%2.5%
2.5%2.5%
2.5%2.5%
2.5%2.5%2.5%
2.5%2.5%
2.5%2.5%
2.5%2.5%
2.5%4.5%2.5%2.5%3.8%2.5%
2.5%3.3%
2.5%2.5%
2.5%
3.6%3.6% 3.7%4.1%2.5%3.8%2.5%
2.5%
2.7%
3.2%
3.1%
3.1%
2.5%
2.2%2.9%
2.5%
3.7%3.7%
3.0%3.0%2.5%
4.3%
3.0%4.4%
2.5% 2.5%2.5% 2.3%+10+6±0
+6+6+6±0±0±0 +10+16+16+10
+10+10
+10+10
+10
+6 +6±0 ±0 ±0±0 +6
+6
±0+6±0+10
±0±0+6±0±0+6 +6±0±0+10+10 +10
+10+10+10+10
+10
+10
+10+10
+3+3+10
+3
+3
+10+10
1
1
1
11
1
1
1
1
1 1 1
2
2
2
2
2
2
22
2
2
2
2
2
2
1
4
4
4 44
44
4
4
4
4 4 4 4
4
4
68
8
8
8
8
4 4
2
2
2
6
6
6
6
6
6
6
6 6 6 6 6
6
6 6
6
2,50
55.33
55.3955.1455.1455.1755.24
55.77
55.8555.83
55.8455.85
56.09
55.93
56.2255.7055.72
56.2256.2455.9055.8855.72
55.8455.7155.83
55.68
55.89 55.92
55.93
55.75
55.93
55.8655.86
55.9755.96
55.9956.0855.7955.7855.7655.7255.73
55.7855.78
55.6255.61
55.5855.58
55.5655.55
55.85
55.81
55.89
55.8755.8855.8855.88
56.0556.0456.03
55.88
56.0956.0855.9955.8655.97
55.98
55.98
55.72
55.19
55.2455.1755.26
55.19
55.29
55.13
55.3855.2555.3955.1155.05
55.23
55.28
55.30
55.1955.3255.3955.3555.4155.3055.36 55.1355.3055.4355.15
55.3155.3755.6755.7555.7555.82
55.86
55.62
56.20
55.83
55.62
55.75
55.65
55.33
55.32 55.23
55.74
55.62
55.92 56.0356.03 55.89
55.76
55.75
54.90 54.80
55.77 55.76
2,50
5,00
2,00
3,253,25
4
2 8
2
2
4
12
303030
3030
3232
32
3232
31
31
6
6
3
1,50
0,60
0,25
0,30
1,000,16+10
+6
±0+6
+10±0
±0
+6+6+100,300,900,30
3,00
2,501,90
0,600,35
0,900,30
0,502,50
2,000,501,00
1,50
Detail 1.2: Gesicherte QuerungM.: 1:100
+3
+3
+3Sperrfeld
Sperrfeld
Aufmerksamkeitsstreifen
Aufmerksamkeitsstreifen
Richtungsfeld
Richtungsfeld
Richtungsfeld
Tastbord weiß h=6cm
HB von h=0cm aufh=10cm verziehen
HB von h=6cm aufh=10cm verziehenRollbord
RollbordTastbord weiß h=6cmHB von h=6cm aufh=10cm verziehen
zweireihige Rinne
Angleichfläche
1
1
31
31
32
32
3232
3030
30304 4
2 2
2
8
12 12
+10±0 +10+6
2,853,002,00 0,300,900,300,250,601,400,600,601,40
2,501,50
0,302,50
0,161,50 +6
Detail 1.4: Gesicherte Querung mit Radweg in NebenalagenM.: 1:100
+3+3HB von h=0cm aufh=10cm verziehen
HB von h=6cm aufh=10cm verziehen
Rollbord
Aufmerksamkeitsstreifen
Richtungsfeld
SperrfeldRichtungsfeldLSA-Mast
Angleichfläche
Tastbord weiß h=6cm1
3232303032322 8 66 4
4
±0±0+6+6+10
+3+6+6+10 ±0
1,000,502,503,00
0,250,600,800,600,25
0,162,180,16
7,00
1,500,161,500,16
Detail 1.3: Gesicherte Querung auf Mittelinsel getrennter Geh- und RadwegM.: 1:100
+10±0
+3
Richtungsfeld
HB von h=0cm aufh=10cm verziehen
Sperrfeld
Tastbord weiß h=6cmRollbord
SperrfeldLSA-MastKantensteinh=3 cm zweireihige Rinne1
1
+6+6±0+10+10
+10±0+6+6+101,000,502,500,900,60
2,500,250,600,800,600,254,00
1,500,160,161,50
62303032323232
4
4
12
Detail 1.5: Gesicherte Querung auf MittelinselM.: 1:100
+3+3
+3+3
RichtungsfeldSperrfeld
Tastbord weiß h=6cmRollbord
Kantenstein h=3cmHB von h=3cm aufh=10cm verziehen
SperrfeldHB von h=6cm aufh=10cm verziehenLSA-Mast
1
1
2 230
303232
31
+10±0+10 +6
0,300,900,30
1,000,502,50
2,500,30
3,800,250,60
0,161,50+6
Detail 1.6: Gesicherte QuerungM.: 1:100
+3+3 4HB von h=3cm aufh=10cm verziehen
HB von h=6cm aufh=10cm verziehen
Rollbord
Aufmerksamkeitsstreifen
RichtungsfeldSperrfeldLSA-Mast
Tastbord weiß h=6cmAngleichfläche1
MÜLL30 302 2
3031
32
32
0,150,150,300,300,30
0,400,90
0,480,300,900,30
0,161,50
Detail 1.1: BushaltestelleM.: 1:50
Niederflurbus-Bordstein
AufmerksamkeitsfeldAuffangstreifen
Angleichfläche1
31
Detail 1.7: Rampe im GewegbereichM.: 1:100
C C
6,003,50 3,603,501,50
2,70
0,600,60
WinkelstützmauerHandlauf
222 666 BordsteinWinkelstützmauerHandlauf5,4%
5,4%
5,7%
Holmgeländer WLE
0,30
Auffindestreifen
Richtungsfeld32
0,50
+10+6+6+3+3+10±0
+10+6+6+3+3+10±03232
32 32
31303030
30
212 12
4
4 1,002,500,50
0,250,60
0,900,60
0,300,300,30Auffindestreifen
HB von h=3cm aufh=10cm verziehen
HB von h=3cm aufh=10cm verziehen
HB von h=6cm aufh=10cm verziehen
HB von h=6cm aufh=10cm verziehen
SperrfeldSperrfeld
Richtungsfeld
RichtungsfeldTastbord weiß h=6cm
Tastbord weiß h=6cm
Rollbord
RollbordAngleichfläche
Angleichfläche
Kantenstein h=3cm
Kantenstein h=3cmLSA-Mast
Detail 1.8: Gesicherte Querung auf breiter MittelinselM.: 1:100
Leuchte
1
1
Legende für PlanungLegende vorhanden: geplant: 1Asphalt2Betonplatten aufnehmen und neu verlegenBetonplatten 24/24/10 cm
3Betonstein grau 24/12/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm 4 Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen6Betonstein anthrazit 24/12/8 cm Betonstein anthrazit aufnehmen und neu verlegen8Betonstein rot 24/12/8 cm Betonstein rot aufnehmen und neu verlegenGrünfläche 12Grünfläche angleichen30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm31Noppenplatten weiß 30/30/8 cm32Rippenplatten weiß 30/30/8 cmBaum Seitenablauf Höhe 78.51Leuchte 
Markierung von Radwegen
12Asphalt Betonplatten 24/24 cm 2bBetonplatten 30/30 cm 
43Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm 6Betonstein anthrazit 20/10 cm 8Betonstein rot 20/10 cm 12Grünfläche 14Natursteinpflaster KleinpflasterBaum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Höhe 78.51KantensteinHochbordNiederflurbus-BordsteinWinkelkante
abgesenkter BordsteinRinnenablauf 
RückbauRetentionsmulde
VORABZUGStand:
Blatt-Nr.:Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
1 : 
_21017112791 2
Lageplan
250April 2025FluchtmannApril 2025Fluchtmann
WLE-Bahnhof LoddenheideAlbersloher WegReaktivierung der WLE-StreckeMünster - Sendenhorst28.07.2025
DatumName Nr.Art der Änderung
Plot 28.07.2025
FahrradreparaturstationMobilstationsstele 80 x 14 cm
LSA (geplant durch WLE)
Kastenrinne

Anlage 1b_Lageplan Nr. 11279 2(2)

4278 Zeichen

Detail 2.1: Beschrankter BahnübergangM.: 1:50
AuffindestreifenRichtungsfeld
KastenrinneSinkkasten
3,00
0,602 23132
6 bestehender Bordstein
Zaunplanung durch WLE
Zaunplanung durch WLE2,70
2,550,600,30
W
MÜLL
Neubeckum - Münster
L 586
Albersloher Weg
(5)
250I
I
250
I
I
Neubeckum - Münster
Albersloher Weg
128
537
1
1
1 1
111
2
2
3
3
3
3 3
88
8
8
8
8
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
56.3556.36
56.34
55.5456.1156.08
56.1456.1656.0456.1756.2056.1955.9655.7956.43
56.29
56.1256.2056.2256.21
56.5255.8755.9956.2056.1956.2256.2056.0856.18
56.00
55.96
56.1356.1156.11
55.9655.85
55.9855.8955.9956.0156.05
56.04
56.2055.9955.8756.32
56.1256.0256.1055.9655.6056.04
55.9555.5456.0656.0755.88
56.00
55.8755.9655.9655.9555.96
55.8455.47
56.1856.3556.3856.3956.17
56.02
56.2756.10
55.8456.0255.5656.0256.0456.3256.38
55.9856.2055.9655.7555.95
55.8255.98
56.2355.97
56.11
56.0255.98
56.0255.88
55.77
56.0056.0356.1256.1255.9455.74
56.38
56.26
56.0056.11
55.7256.0555.9256.1556.0256.1455.98
56.1456.0856.1355.9555.7556.18
56.06
56.0555.91
56.1856.17
56.1156.1756.0956.0056.11
56.12
55.94
56.00 56.1955.9755.83
55.9656.17
56.0256.10
56.07
55.9656.1056.0755.8156.19
55.8656.13
56.2156.21
56.0656.0956.0756.2756.26
56.2556.2356.08
56.06
56.0956.1956.1956.2356.2156.2156.11
56.22
56.30
56.02
55.85
56.1756.26
55.9356.46
56.18
56.22
56.0656.2156.2156.2356.1756.0456.0556.17
56.1656.0656.1556.20
56.68
56.23
55.9056.6456.20
56.2156.2256.2256.2256.2356.0855.9956.08
55.9656.0855.93
56.1155.9956.1156.1655.7155.9456.1556.12
56.2455.6756.0156.1456.1456.1256.07
56.1856.09
56.0856.09
56.08
56.09
56.40
56.37
56.37
56.34
56.2956.51
56.4256.34
56.0956.14
56.0956.0955.8055.9355.95
56.13
55.9655.96
55.8156.1456.0556.00
56.18
56.3056.21
56.2456.13 55.6655.8156.1156.1255.9655.9255.8356.00
56.14
56.1356.04
56.11
56.18
56.12
56.1856.0656.1756.32
56.0856.23
56.2156.23
56.2856.02
56.0755.6656.1156.28
56.1256.01
56.1256.21
55.8156.38
55.9556.59
56.1956.01
56.2156.06
56.0156.0556.1756.05
56.3056.12
55.96
56.01
55.88
56.28
56.1256.13
56.19
E E2b 12
Anschluss an Lageplan 2Anschluss an Lageplan 1
Holmgeländer
128
2,70
0,502,05
0,501,50
K4
K4
K4
S20S18
S19
Füllstabgeländer
FAA
Bord bleibtstehenBord bleibtstehen
Detail 2.1
Bestehende Wartehallezurückbauen
Bord bleibtstehenSteeleMobilstation
Planung des Bahnsteigs, derBahngleise und des Bahnübergangs(incl. der Signalisierung) durch dieWLE
SinkkastenKastenrinneBk 10
Bk 10
Heumannsweg
2.5%
2.0%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
+10
+10+6
2
2
2
2
2
2
6
6
6
66
6
6
655.8256.00
56.0556.0556.06
56.0556.2256.08
56.1056.22
56.12
55.9856.14
56.10
56.11
55.98
55.92
55.87
56.25
56.26
56.16
56.10
56.05
56.xx
56.17
56.02
56.07
56.2156.11
56.2456.14
56.1956.09
56.24
56.27
56.32
56.29
56.20
Legende für PlanungLegende vorhanden: geplant: 1Asphalt2Betonplatten aufnehmen und neu verlegenBetonplatten 24/24/10 cm
3Betonstein grau 24/12/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm 4 Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen6Betonstein anthrazit 24/12/8 cm Betonstein anthrazit aufnehmen und neu verlegen8Betonstein rot 24/12/8 cm Betonstein rot aufnehmen und neu verlegenGrünfläche 12Grünfläche angleichen30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm31Noppenplatten weiß 30/30/8 cm32Rippenplatten weiß 30/30/8 cmBaum Seitenablauf Höhe 78.51Leuchte 
Markierung von Radwegen
12Asphalt Betonplatten 24/24 cm 2bBetonplatten 30/30 cm 
43Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm 6Betonstein anthrazit 20/10 cm 8Betonstein rot 20/10 cm 12Grünfläche 14Natursteinpflaster KleinpflasterBaum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Höhe 78.51KantensteinHochbordNiederflurbus-BordsteinWinkelkante
abgesenkter BordsteinRinnenablauf 
RückbauRetentionsmulde
VORABZUGStand:
Blatt-Nr.:Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
1 : 
_210171127922
Lageplan
250April 2025FluchtmannApril 2025Fluchtmann
WLE-Bahnhof LoddenheideAlbersloher WegReaktivierung der WLE-StreckeMünster - Sendenhorst28.07.2025
DatumName Nr.Art der Änderung
Plot 28.07.2025
FahrradreparaturstationMobilstationsstele 80 x 14 cm
LSA (geplant durch WLE)
Kastenrinne

Beschlussvorlage

17861 Zeichen

V/0483/2025 
V/0483/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
WLE-Bahnhof Loddenheide 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   03.09.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Abweichend von der durch Ratsbeschluss vom 09.12.2020 auf den Ausschuss für Verkehr und Mobi-
lität übertragenen Zuständigkeit für Baumaßnahmen mit Baukosten von mehr als 300.000 € aus den 
Bereichen Verkehr/Mobilität, soweit nicht nach der Hauptsatzung die B ezirksvertretungen zuständig 
sind (Ziffer II (Zuständigkeiten der Ratsausschüsse), 12.2.8) zieht der Rat die Angelegenheit an sich 
und beschließt: 
 
I. Sachentscheidung 
 
Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11279 Blatt 1 -2(2), Anlage 1a und 1b) und der baulichen 
Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 950.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 855.000 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
19.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Julius Fluchtmann 
Telefon: 492-6659 
FluchtmannJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0483/2025 
Investitionsmaßnah-
me 
4013 Haltepunkte des SPNV    
Auszahlungen 
 
  2026 
2027 
450.000 
500.000  
Einzahlungen 
 
  2026 
2027 
405.000 
450.000 
90% der zu-
wendungsfähi-
gen Kosten 
Saldo 95.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 teilweise bei der 
o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen  der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 
2026/2027 werden die Haushaltsansätze an die voraussichtlichen Einzahlungen und Auszahlungen 
angepasst. Der Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Veranschlagung wird innerhalb des investiven 
Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft abgebildet. 
 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff. 21.380 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff. 9.500 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 23.750 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2028 ff. 1.430 Folgeaufwand 
Saldo  13.300  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sind mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 (Vorlage 
V/1003/2020) festgelegt worden. Das Rückholrecht durch einen Ratsbeschluss besteht, da die Dele-
gation auf einem einfachen Ratsbeschluss beruht und dies § 19 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung vorsieht.  
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Maßnahmen, die im Zuge dieses Projektes durchgeführt werden, stehen in Verbindung mit der 
Reaktivierung der WLE-Strecke von Münster nach Sendenhorst welche durch die Westfälische Lan-
des-Eisenbahn GmbH (WLE) geplant wird.  
 
Anders als die vier weiteren Verkehrsstationen im Stadtgebiet Münster entlang der WLE -Strecke, 
wurde die Verkehrsstation am WLE -Bahnhof Loddenheide nicht in den Ausschuss für Verkehr und 
Mobilität am 18.06.2025 eingebracht. Dies hat, wie es in der Berichtsvorlage V/0282/2025 „Verkehrs-
stationen entlang der WLE -Strecke auf dem Stadtgebiet Münster – allgemeine Informationen“ be-
schrieben wird, den Grund, dass Planänderungen, die sich auf Seiten der WLE kurzfristig im Bereich

- 3 - 
V/0483/2025 
der Bahnübergänge auf Höhe des Martin-Luther-King-Wegs ergaben, auch unvorhersehbare Auswir-
kungen auf die Planung der Erschließung des Bahnhofes und der Mobilstation mit sich zogen. 
Die Planänderungen auf Seiten der WLE wurden nun durch die WLE, in Absprache mit der Landesei-
senbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen (LEV), eingearbeitet, sodass die Planung der Verkehrsstati-
on Loddenheide früher, als zuletzt kommuniziert abgeschlossen werden konnte.  
Aufgrund der Abhängigkeit der Genehmigung von Fördermitteln und der Notwendigkeit, bis zur An-
tragsstellung im September 2025  Baurecht nachzuweisen, wird der Baubeschluss in diesem Fall , 
anders, als in der Berichtsvorlage V/0282/2025 kommuniziert, über den Rat und nicht über den Aus-
schuss für Verkehr und Mobilität eingeholt. 
 
In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 02.02.2023 im Schulzentrum Wolbeck wurde umfassend 
über die durch die Stadt Münster geplanten Erschließungsplanungen der Bahnhaltepunkte „Halle 
Münsterland“, „Loddenheide“, „Gremmendorf“, „Angelmodde“ und „Wolbeck“ und die dort verorteten 
Mobilstationen informiert.  
 
Die im Rahmen der vorliegenden Planung geplante Mobilstation entspricht den Standards der Grö-
ßenklasse M nach dem „Mobilstationskonzept der Stadt Münster: Teil B: Standortkonzept“ 
(V/0397/2023/2) welches am 21.02.2024 vom Rat der Stadt Münster beschlossen w urde. Zusätzlich 
sind die Mobilstationen Bestandteil von dem „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil C: Um-
setzungsprogramm“ (V/0082/2025) welches am 18.06.2025 durch den Ausschuss für Verkehr und 
Mobilität geändert beschlossen wurde. 
 
Die verkehrstechnischen Entwürfe (V/0241/2022) zur Erschließung der fünf Haltepunkte im Stadtge-
biet Münster wurden am 14.06.2022 im Rat beschlossen. 
 
Die Reaktivierung der WLE-Strecke vom Hauptbahnhof Münster bis nach Sendenhorst ist eines der 
bedeutendsten Verkehrsvorhaben für die Stadtregion Münster und ein wesentlicher Baustein hin zum 
Mobilitätswandel sowie zu einem nachhaltigen Verkehrsgeschehen. Ebenfalls hat die Maßnahme der 
WLE-Reaktivierung mit Sicht auf ihre Erschließungs-, Bedienungs- und Beförderungsqualität Vorbild-
charakter für das in Planung befindliche Projekt S -Bahn-Münsterland, welches unter der Federfüh-
rung des Nahverkehrverbandes Westfalen-Lippe (NWL) steht und von der Stadt Münster und den vier 
Münsterland-Kreisen nachdrücklich unterstützt wird.  
 
Die Mobilstation des WLE-Bahnhofes „Loddenheide“ befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes 
Nr. 378 „Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg“. Auf-
grund der Planung der Mobilstation wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans a ufgestellt und am 
11.12.2024 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der Geltungsbereich sowie die Planungsinhalte 
entsprechen denen der vorliegenden Planung. Die außerhalb des betroffenen Bebauungsplanes Nr. 
378 – 1. Änderung „Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindbergh-
weg im Bereich des neuen WLE -Haltepunktes Loddenheide“ liegenden Fläche der Ausbauplanung 
befinden sich in gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen bzw. im Geltungsbereich der Planfeststel-
lung für die Reaktivierung der WLE-Strecke. In diesem Zusammenhang findet eine enge Abstimmung 
der Planungsinhalte mit der WLE statt.  
 
Im Vorfeld zu den Maßnahmen Mobilstation und den Arbeiten der WLE wird durch die Stadt Münster 
(V/0501/2022) ein Regenwasserkanal zwischen dem Gewerbegebiet Haferlandweg und dem Albers-
loher Weg verlegt. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
 
Planung WLE: 
 
Parallel zum Albersloher Weg entsteht im Bereich der bestehenden Gleise zwischen dem Martin -
Luther-King-Weg und der Kreuzung Albersloher Weg / Heumannsweg / An den Loddenbüschen der

- 4 - 
V/0483/2025 
von der WLE geplante Bahnsteig für den Bahnhof „Loddenheide“. Aufgrund des geplanten Betriebs-
konzeptes wird der Bahnhof zweigleisig mit einem Mittelbahnsteig erstellt.  
Der Bahnsteig wird an beiden Bahnsteigenden mittels Rampen und über Fußgänger-Bahnübergänge 
barrierefrei an einen neu zu erstellenden Gehweg des Albersloher Wegs angeschlossen. Zusätzlich 
wird das nordwestliche Bahnsteigende auf Höhe des Martin -Luther-King-Wegs ebenfalls über einen 
Fußgänger-Bahnübergang an die geplante Mobilstation am Ende des Haferlandwegs angeschlossen.  
In den vorliegenden Planunterlagen (Anlage 1a und 1b) ist die Planung der WLE nachrichtlich in Rot 
dargestellt.  
 
Mobilstation:  
 
An dem geplanten WLE-Bahnhof „Loddenheide“ entsteht eine Mobilstation, welche den Schienenper-
sonennahverkehr (SPNV) mit weiteren Mobilitätsangeboten des Umweltverbundes (Bus -, Rad- und 
Fußverkehr) verknüpft.  
Um dies zu erreichen, wird die am Ende des Haferlandwegs auf Höhe des Martin-Luther-King-Wegs 
befindliche unbefestigte Fläche, welche sich bis zur bestehenden Gleisanlage erstreckt, größtenteils 
mit grauem Betonsteinpflaster 24/12/8 cm befestigt. 
Um den Radverkehr mit dem SPNV auf der WLE-Strecke zu verbinden, wird zuzüglich zu insgesamt 
40 Fahrradanlehnbügeln für 80 Fahrradstellplätze eine Leezenbox mit 120 Fahrradstellplätzen und 
einem Gründach errichtet. Der Betrieb der Leezenbox erfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH. 
Die Leezenbox verfügt entsprechend der Vorlage V/0589/2023 über das Buchungs- und Zugangssys-
tem „radbox.NRW“.  
Ebenfalls werden zwei Lastenradstellplätze und zwei „Shared-Mobility-Flächen“, welche das Abstellen 
von Leihfahrzeugen wie E-Scooter oder Leihräder ermöglicht, errichtet. 
Für die Entwässerung der Pflasterfläche entstehen mittig zwei Retentionsmulden mit einer Breite von 
3,00 m. In diesen Retentionsmulden wird ein Großteil des anfallenden Niederschlagswassers ge-
sammelt werden und verdunsten. Bei starken Niedersc hlagsereignissen, wird dieses über Notüber-
läufe in den neu erstellten Regenwasserkanal, der die Kanalisation des Haferlandwegs mit der Kana-
lisation des Albersloher Wegs verbindet, eingeleitet. 
Das Niederschlagswasser, welches auf der Fläche der Le ezenbox anfällt wird in Rinnen gesammelt 
und über Rinnenabläufe in den neuen Regenwasserkanal geleitet.    
 
 
Albersloher Weg:  
 
Um eine sichere und barrierefreie Erschließung des WLE -Bahnhofes „Loddenheide“ zu erreichen, 
werden, neben den Maßnahmen im Bereich der M obilstation am Ende des Haferlandwegs, auch 
Maßnahmen am Albersloher Weg vorgenommen.  
Entlang des Albersloher Wegs verläuft derzeit auf der stadteinwärtigen Seite ein Grünstreifen, wel-
cher das Gleis der WLE -Strecke von der Fahrbahn trennt. Dieser Grünstreifen wird im Bereich zwi-
schen der Kreuzung Albersloher Weg / Heumannsweg / An den Loddenbüschen und der Kreuzung 
Albersloher Weg / Martin-Luther-King-Weg als Gehweg mit Betonsteinen 24/24/8 cm erstellt. Die Brei-
te dieses Gehwegs liegt zwischen 2,00 m und 3 ,20 m. Um den Gehweg und die Fahrbahn des Al-
bersloher Wegs optisch zu trennen wird der Gehweg zur Fahrbahn mit einem 50 cm breiten Streifen 
aus anthrazitfarbenen Betonsteinen 24/12/8 cm abgegrenzt.  
Für die Erstellung des neuen Gehweges bleibt der Bordstein entlang des Albersloher Wegs größten-
teils erhalten. Der Eingriff in den Albersloher Weg wird soweit möglich minimiert.  
Aufgrund von sehr beengten Platzverhältnissen und die notwendige Einhaltung des Sicherheitsab-
standes zur neuen Gleisachse im Bereich der stadteinwärtigen Bushaltestelle „Heumannsweg“, wel-
che sich im Bereich der Kreuzung Albersloher Weg / Heumannsweg / An den Loddenbüschen befin-
det, muss diese zurückgebaut und verlegt werden. Die Bushaltestelle wird im Zuge der laufenden 
Streckenplanung der WLE vor d ie Kreuzung Albersloher Weg / Heumannsweg / An den Loddenbü-
schen verlegt. Die Finanzierung der Bushaltestelle wird derzeit mit der WLE abgestimmt. Ein Baube-
schluss für die verlegte Bushaltestelle wird voraussichtlich 2026 eingeholt.  
Die Busbucht der noch bestehenden Bushaltestelle „Heumannsweg“ wird ebenfalls zurückgebaut. In 
diesem Bereich entsteht ein ca. 3,00 m breiter Gehweg, welcher für die Erschließung des Fußver-

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kehrs von der Kreuzung Albersloher Weg / Heumannsweg / An den Loddenbüschen z um Bahnsteig 
der WLE erforderlich ist.  
Aufgrund eines Höhenunterschiedes zwischen dem geplanten Gehweg auf der bahnzugewandten 
Seite des Albersloher Wegs und dem WLE -Fußgänger-Bahnübergang auf Höhe des Martin-Luther-
King-Wegs muss für eine barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnsteigs der Gehweg in diesem Bereich 
als 2,70 m breite Rampe weitergeführt werden. Diese Rampe ist von beiden Seiten des Bahnüber-
gangs barrierefrei begehbar. Sie wird beidseitig durch Winkelstützelemente eingefasst und erhält auf 
der Seite des Albersloher Wegs einen Handlauf in zwei Höhen (0,90 m und 0,65 m). 
Nördlich des Martin-Luther-King-Wegs entsteht in stadteinwärtiger Richtung eine neue Bushaltestelle, 
die den ÖPNV mit dem SPNV verbindet. Diese Bushaltestelle erhält eine Länge von  18,00 m und 
eine Breite von 3,10 m. Um Menschen mit Behinderungen den Ein - und Ausstieg zum ÖPNV zu er-
leichtern, wird die Bushaltestelle mit einem Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem aus-
gestattet. Zusätzlich erhält die Bushaltestelle eine überdachte Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten.  
Um den WLE -Bahnsteig auch von dem Geh - und Radweg auf der stadtauswärtigen Richtung des 
Albersloher Wegs erreichen zu können, werden sowohl vor als auch hinter der Kreuzung Albersloher 
Weg / Martin-Luther-King-Weg neue Fußgängerfurten über den Albersloher Weg geschaffen und mit 
Ampelanlagen gesichert. Die Breite der Furten beträgt 4,00 m , sie werden mittig durch bestehende 
Mittelinseln unterbrochen. Auf diesen Mittelinseln, die derzeit begrünt sind, werden Aufstellflächen für 
Fußgänger geschaffen.  
Im Kreuzungsbereich befindet sich schon im Bestand jeweils eine Fußgänger - und Radverkehrsfurt 
über den Martin-Luther-King-Weg, welche im Zuge der Maßnahme angepasst werden. So wird dort, 
neben einer 4,00 m breiten Fußg ängerfurt auch eine 3,00 m breite Rad verkehrsfurt entstehen, die 
ebenfalls durch eine Ampelanlage gesichert und durch eine Mittelinsel unterbrochen wird.  
Da der bestehende Zweirichtungsradweg auf der stadtauswärtigen Straßenseite des Albersloher 
Wegs mit 2,00 m recht schmal ist, wurde dieser im Ber eich des Knotenpunktes Albersloher Weg / 
Martin-Luther-King-Weg auf 3,00 m verbreitert.  
Ebenfalls wird dort der Gehweg auf eine Breite von 2,50 m verbreitert.  
Nördlich des Knotenpunktes werden am Gehwegrand fünf Fahrradanlehnbügel und eine sog. 
„Shared-Mobility-Fläche“ erstellt.  
Die Entwässerung der Geh- und Radwege entlang des Albersloher Wegs erfolgt größtenteils über die 
Fahrbahn des Albersloher Wegs. Lediglich im Bereich des südlichen Bahnübergangs, welc her zu 
dem Bahnsteig der WLE führt, wird das Gefälle aufgrund der Höhensituation zwischen Gehweg und 
WLE-Anlagen in Richtung Gleise gekippt. Dort wird das Niederschlagswasser vor dem Bahnübergang 
in einer Kastenrinne gesammelt und über eine Anschlussleitun g in den Regenwasserkanal des Al-
bersloher Wegs geleitet.  
  
 
 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung der Maßnahme wird aufgrund einer gemeinsamen Vergabe der Leistungsphasen 
6-9 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) der Westfäl ischen Landes -
Eisenbahn GmbH und der Stadt Münster durch das Ingenieurbüro Lindschulte aus Nordhorn erstellt 
und startet schon parallel zu dem Baubeschluss.  
 
Es wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahmen für die Reaktivierung der WLE -Strecke An-
fang 2026 startet und bis Mitte 2027 beendet werden. In welchem Zeitraum der Bau des WLE Bahn-
hofs „Loddenheide“ und dessen Erschließung beginnt, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt 
werden.  
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem  Ordnungsamt durchgeführt. 
Da der Albersloher Weg zum Feuerwehrvorbehaltsnetz gehört, muss dieser jederzeit und auch wäh-
rend der Bauphase befahrbar sein.  
Um bauablaufbedingte Vollsperrungen von Straßen zu minimieren, müssen möglicherweise lokale 
Umfahrungen der Baubereiche eingerichtet werden. Hierbei kann es notwendig werden, dass Bäume

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gefällt werden müssen. Diese Möglichkeit wird vom Amt für Mobilität und Tiefbau nur in Betracht ge-
zogen, wenn sich keine verhältnismäßige Alternative zur Aufrechterhaltung der anliegenden Verkehre 
bietet.  
 
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Verlegung von Stromleitungen zu den Leezenboxen und den 
Mobilstations-Stelen vorgesehen.  
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach KAG aus.  
 
Der Umbau der Mobilstation einschließlich der Erschließung ist gemäß Gemeindeverkehrsfinanzie-
rung (GVFG) als Fördermaßnahme über den Zweckverband Westfalen -Lippe (NWL) nach §13 
ÖPNVG NRW angemeldet. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ÖPNV -
Infrastrukturmaßnahmen mit einem besonderen Landesinteresse.  
Hierbei können voraussichtlich bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten aus Landes - und Bun-
desmitteln gefördert werden.  
Mögliche Förderobergrenzen werden im Zuge der Antragsprüfung durch den NWL aus der Anzahl der 
Stellplätze bei Fahrradabstellanlagen bzw. P&R -Anlagen ermittelt. Demnach können die zuwen-
dungsfähigen Kosten gegenüber den Gesamtkosten abweichen. 
Bei Bedarf werden Teile der äußeren Erschließung voraussichtlich über die Bezirksregierung Münster 
gefördert. Auch hier werden Zuwendungen in Höhe von 70-90 % der zuwendungsfähigen Kosten er-
wartet.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1a: Lageplan Nr. 11279 1(2) 
Anlage 1b: Lageplan Nr. 11279 2(2)

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Anlage 2: Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (3)

02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Albersloher Weg 128
  • Martin-Luther-King-Weg
  • Heumannsweg 2
  • Drolshagenweg
  • Lindberghweg
  • An den Loddenbüschen
  • Loddenheide
  • Haferlandweg 56

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0483/2025
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2025
Erstellt
28.07.2025 11:59