Mandari Insight

4318/2019

Abschlussbericht zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“

Mitteilung Ausschuss 06.01.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.01.2020, TOP 8.5.5

Anlage 1 Zieldatei

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Anlage 2 Niederschrift AG 04.09.

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Zieldatei

18806 Zeichen

1
160/3 
Stand: 
14.11.2019 
Grundsatzziel: Verbesserung der Integration von Geflüchteten 
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Der Geflüchtete hält Basisdaten 
systematisiert vor (dies erleichert den Weg 
durch die Behörden) 
Einheitliches Personal Book mit allen wesentlichen Informationen 
inklusive Ansprechpartner in Behörden / Unterlagen für Behörden 
und Beratungsstellen 
x
Seit Anfang 07/2018 wurden insgesamt 300 Ordner durch die 
Ausländerbehörde sowie das Ehrenamt augegeben. Die 
Nutzung durch die Geflüchteten/ die Sichtbarkeit des PB in 
der Verwaltung blieb hinter den Erwartungen zurück. 
Dennoch stößt das PB nach wie vor auf positive Reso nanz. 
Eine überarbeitete Neuauflage des PB wird künftig online zur 
Verfügung gestellt; bzw. auf Anfrage durch 50 und 16/04 
ausgedruckt und ausgegeben. 
erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Information zum Arbeitsleben in Deutschland sind be reits vor 
Übergang in SGB II ausreichend vorhanden 
x
Bestandteil der Handlungsempfehlungen Ausbildung un d 
Arbeit. 
Bedarfslage ist im Kommunalen Bündnis für Arbeit 
beschlossen und in Richtung Jobcenter/BA kommunizie rt. 
laufend 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Aufbau und Pflege einer Informationsplattform zu Sp rach- und 
Bildungsangeboten (Biko) 
 --> incl. einer ersten Aufstellung von Sprachangeb oten - 
Weiterleitung an Projekt Bildungskoordination im KI erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
a) Beglaubigungen fremdsprachlicher Dokumente werden an 
vielen Stellen der Verwaltung vorgenommen 
Nach Weisung der Bezirksregierung ist die Beglaubig ung 
fremdsprachlicher Dokumente weiterhin nicht zulässig (siehe 
mail 6.10.17). Auch nach nochmaliger Intervention b leibt das 
Land bei seiner Haltung. 
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
b) Die Bezieher von AsylbL und SGB II können Kosten für 
Dolmetscher/ Fahrtkosten auch nachträglich geltend machen 
Problematik wurde in die Berichterstattung an das Land 
aufgenommen. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
c) Ein Vorhalten einer Generalvollmacht  erleichter t dem 
Geflüchteten und dem Unterstützer den Kontakt zu Behörden 
Generalvollmacht aus Sicht der Stadt rechtlich bede nklich, 
vom Ehrenamt verwendete Vollmacht kann auf der Seit e der 
Wiku zur Verfügung gestellt werden. 
erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Der Zugang zu 
Bildung und 
Arbeit ist für Geflüchtete 
leicht erreichbar 
Die Geflüchteten können ihre Anliegen bei 
den Behörden einfach und ohne zusätzliche 
Wege erledigen 
Es gibt transparente, einheitliche 
Informationen zu Bildung und Arbeit

2
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) frühzeitige Information der Geflüchteten, durch gezieltere 
Beratung aller städt. Stellen hinsichtl. Inanspruch nahme des  
Integrationpoint 
Abstimmungsgespräche BA und 323 und OB/6 zur 
gezielteren Information der Geflüchteten und vermehrten 
Inanspruchnahme des IP sind erfolgt. 
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
b) Beschleunigung des Verfahrens zur Anerkennung vo n 
Bildungsabschlüssen bei den Bezirksregierungen Köln  und 
Düsseldorf 
Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen 
projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, 
liegen auf der TEAM-Seite vor. 
erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit 
c) Die Beratung des IQ Netzwerk findet wöchenlich auch bei 16/04 
statt, um Geflüchtete frühzeitig zu erreichen. 
x
Gespräche mit dem IQ-Netzwerk haben stattgefunden. Die 
Umsetzung ist schwierig: Der Zugang zur Beratung kann nur 
nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen "keine warme 
Übergabe" mit Kunden wird nur einmalig ein 
Beratungsgespräch geführt, eine weitere Begleitung erfolgt 
nicht, das Aufzeigen einer Perspektive ist nicht vo rgesehen. 
Die Anforderungen an die Ausstattung des Arbeitspla tzes für 
das IQ-Netzwerkes sind hoch - und verursachen zusätzliche 
Kosten. Alternativ kann in die Beratung der JMD`s 
(Clearingstelle), des Integrationspoint oder Lernende Region 
verwiesen werden. Wird nicht weiter verfolgt. 
erledigt 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit 
Die Beratung und Hilfestellung zur 
Anerkennung von Bildungs und 
Berufsabschlüssen erfolgt frühzeitig 
(möglichst vor Wechsel zu SGB II).

3
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) Bündelung der Aufgabe Verpflichtung zum Integrationskurs n.  § 
44 a AufenthG - zentrale Stelle für  Beratung/Sprachlevel- 
Feststellung / Antrag/ Anmeldung/ Verpflichtung etc . 
x
Aufgabenbündelung bei 16/04 Fachbereich integrative  
Sprach- und Orientierungsförderung ist zwischenzeitlich 
erfolgt. 
erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache 
b) BAMF Onlineantrag mit Möglichkeit, erforderliche Dokumente 
hochzuladen 
BAMF hält nach Prüfung der Sachlage das derzeitige 
Verfahren für ausreichend. Einscannen aller Dokumen te und 
Versand an zentrale E-Mail Adresse ist als Alternative zum 
Postversand möglich. 
erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache 
c) Sprachpraxis: Durch Rosetta Möglichkeiten schaff en, das 
Erlernte anzuwenden und zu verfestigen 
Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen 
projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, 
liegen auf der TEAM-Seite vor. 
erledigt 
a) Kein Behördendeutsch! 
Bsp: Im Vordruck Wohnungsbeschaffung und 
Wohnungserhaltung bei 50 wurde der Begriff 
"Sicherheitsleistung" durch "Kaution" ersetzt. 
laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Verwendung von Piktogrammen, und graphischen Darstellungen 
Veröffentlichung von Piktogrammen zur allgemeinen N utzung 
im Intranet / Internet erfolgt - https://www.alf- 
hannover.de/materialien/fluechtlingskinder 
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Unterstützung durch Videoclips  
   (evtl. in Kooperation mit WDR for you) 
Kontaktaufnahme durch OB/6 zum WDR ist erfolgt. 
Livestream zum Thema Sprache hat in der 48. KW 2017  
stattgefunden. Weitere Themen sind denkbar und werden 
anlassbezogen mit dem WDR abgestimmt. 
laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
Die Kommunikation zwischen Behörde und 
Geflüchteten ist trotz Sprachbarrieren 
sichergestellt 
Flächendeckende Einführung von "Videodolmetschen" 
x
Bedarfsabfrage bei den Dienststellen ist abgeschlos sen. Das 
dazugehörige Vergabeverfahren konnte fristgerecht 
abgeschlossen werden, so dass der Vertrag pünktlich zum 
01.11.19 starten kann. 
erledigt 22.09.2017 UAG 2 Sprache 
Vordrucke, Flyer, Anträge etc. sind leicht 
verständlich und einfach gestaltet 
("Verstehen ist mehr als Sprache") 
Der Spracherwerb für Geflüchtete startet so 
früh wie möglich 
Sprache                              
Sprachbarrieren sind 
abgebaut

4
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Die Kriterien bei der Belegung von städt. 
Unterkünften durch 56 sind für Geflüchtete 
und Ehrenamt transparent 
Kriterien und praktische Umsetzung werden in geeigneten Runden 
vorgestellt, z.B. Aufnahme in Ehrenamtsveranstaltun g JC, runder 
Tisch für Flüchtlingsfragen, Forum für Willkommensk ultur 
(bestehende Strukturen der Stadtgesellschaft werden somit 
genutzt) 
wird in Abstimmung zwischen 56 und weiteren Akteuren 
realisiert. laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
a) Erstellung eines städtischen themenbezogenen Lei tfadens und 
einer Checkliste für die Wohnungssuche 
"Wegweiser Wohnen in Köln" wurde federführend durch das 
Kommunale Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit der 
UAG Wohnen erstellt. Die Broschüre liegt zwischenzeitlich 
vor. Mehrsprachige Onlineversion ist vorhanden. 
erledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Vermittlung von Inhalten in kleinen Gruppen (z.B. durch 
Auszugsmanagement, durch Willkommensinitiativen) 
Das Auszugsmanagement hat in 2019 den Schwerpunkt auf 
die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt. Workshops in d en 
Unterkünften zum Thema Wohnungssuche/Rechte und 
Pflichten etc. sind ein weiterer Schwerpunkt in 
Zusammenarbeit mit dem IKD 
laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Unterstützung durch Verbraucherzentrale bei Vermittlung der 
Inhalte 
Verbraucherzentraler hat an der Erarbeitung des Wegweisers 
Wohnen mitgewirkt. 
An einer geplanten Veranstaltung zur Teilhabe geflüchteter 
Menschen ("Markt der Möglichkeiten")  wird die 
Verbraucherzentrale mit einem Stand teilnehmen. Zum einen 
zur Informationsvermittlung, zum anderen zur Akquise von 
Multiplikatoren aus dem Kreis der geflüchteten Menschen. 
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
a) Anlassbezogene Austauschrunde von JC und 56 zum Thema 
Wohnen; regelmäßige Aktualisierung der Listen Anspr echpartner; 
ggf. gegenseitige Hospitationen (Netzwerk / Kooperation) 
wird in Abstimmung zwischen 56 und JC realisiert. er ledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Harmonisierung Internetauftritte, Newsletter erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Vernetzung der Beratungsstellen, der  Berater im Jobcenter, etc 
z.B. hinsichtlich Unterlagen, Videos, etc erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
a) Längere Betreuung nach Umzug, Prüfung zur Notwendigkeit im 
Rahmen grundsätzlicher Überlegungen durch 56  erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
b) Ausbau/Spezialisierung Ehrenamt  für Thema Nachbetreuung, 
Rekrutierung z.B. durch Auszugsmanagement               erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
c) Präventive Beratung von Mietern bei 50 (Vermeidu ng von 
drohendem Wohnungsverlust) 
--> Projekt "BerMico" läuft in Zusammenarbeit mit SKM in 
Ehrenfeld zur präventiven Beratung; Rat hat in 11/2 017 
Verstetigung und Ausweitung auf Stadtbezirk Chorweiler 
beschlossen.  
erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen 
Thematiken werden im Rahmen von Gesprächen mit 
Presseamt sowie im Amt für Integration und Vielfalt  
aufgegriffen. 
s.o. Zusammenarbeit mit IKD und Ehrenamt wird gestärkt. 
Es gibt gezielte Versuche, Ehrenamtliche als 
„Wohnungspaten“ über eine Anzeige bei der Aktion „Neue 
Nachbarn“ zu akquirieren. Bislang erfolgten jedoch keine 
Meldungen bzw. Rückmeldungen. 
Die Geflüchteten kennen die notwendigen 
Schritte zur Anmietung einer eigenen 
Wohnung sowie die Rechte und Pflichten im 
Mietverhältnis 
Wohnen            
 Der Übergang von der  
städtischen Unterbringung  
in privaten Wohnraum ist 
verbessert 
JC und 56 sowie weitere Beratungsstellen 
kennen das gegenseitige Vorgehen und 
können die Geflüchteten zielgerichtet und 
kontinuierlich beraten 
(Netzwerk/Kooperation) 
Die Integration in das Wohnumfeld (nach 
Bezug einer eigenen Wohnung) ist gelungen

5
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) Wiederaufnahme Projekt Gesundheitslotsen 
Wiederaufnahme des Projektes ist beschlossen. Letzt e 
Abstimmungen zwischen Gesundheitsamt und Trägern 
laufen. 
erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit 
b) Einsatz von Erklärfilmen zu gesundheitlichen The men in 
Unterbringungseinrichtungen 
100 Plakate des DRK mit dem QR-Code zu den 
mehrsprachigen Erklärfilmen werden derzeit gedruckt und in 
städtischen Dienststellen (Wartezonen etc.), in 
Räumlichkeiten des Ehrenamtes und der MSO´s 
ausgehangen. 
erledigt 30.05.2018 UAG Gesundheit 
Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
sind adäquat untergebracht 
Hinweise auf besonderen Schutzbedarf werden durch das Land im 
Rahmen der Zuweisung mit entsprechendem Vorlauf 
weitergegeben, mit Zustimmung der Geflüchteten 
Problematik wurde in Berichterstattung an das Land 
aufgenommen. erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit 
a) Vernetzungstreffen im Rahmen der UAG unter Einbeziehung 
"außerordentlicher" Teilnehmer 
Nachhaltige Etablierung von Netzwerktreffen im Amt für 
Integration und Vielfalt. laufend 
b) Vortragsreihe von Fachexperten in der UAG 
z.B. zu Themen Kenntnis Gesundheitssystem, Behinderung, 
Traumatisierung,
 Sucht. Die UAG Gesundheit wurde 
zwischenzeitlich abgeschlossen. 
erledigt 
*Gesundheit*           
 Die gesundheitliche 
Versorgung von 
Geflüchteten im 
Regelsystem ist 
sichergestellt 
Die Geflüchteten kennen das 
Gesundheitssystem und finden einen 
Zugang 
Die Akteure im Bereich 
Gesundheit(sberatung) kennen einander 
und können in geeignete Hilfen vermitteln.

6
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Studierende  haben eine auskömmliche 
finanzielle Grundlage 
Anpassung des BAFÖG Satzes an Mietspiegel der einzelnen 
Regionen (ähnlich allg. Mietzuschuss) wurde in Berichterstattung Land aufgenommen. erledig t 
a) 50 erhält über AZR-Zugriff relevante Informationen z.B. zum 
Aufenthaltsstatus. 
AZR-Zugriff für 50 wird im Zuge der Einrichtung des digitalen 
Asylverfahrens eingerichtet. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung 
b) Die Bezirksregierung informiert 50 über vorhandenen E-Mail- 
Verteiler über die Entscheidung des Asylverfahrens Die Information wird künftig von 33 an 50 weitergegeben. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung 
Alle Dienststellen (incl. JC) kennen das 
gegenseitige Vorgehen und können 
entsprechend beraten 
Der Leistungsprozess wird mit allen Beteiligten überprüft und 
abgestimmt. 
Die Leistungskette wurde in der UAG abgestimmt, 
Schnittstellen und Abhängigkeiten sind besprochen. erledigt 28.03.2018 UAG Existenzsicherung 
Die finanzielle Existenzsicherung ist ohne 
Unterbrechung sichergestellt 
Unterbringung, 
Lebensunterhalt und 
gesundheitliche Versorgung 
sind sichergestellt 
(Existenzsicherung)

7
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Interessen der Geflüchteten für 
Teilhabeangebote sind bekannt und fließen 
in Angebotspalette ein 
erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe 
Zugangshindernisse zu Teilhabeangeboten 
sind erkannt und abgebaut erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe 
Die Geflüchteten kennen 
Angebote der sozialen, 
kulturellen und politischen 
Teilhabe.  Sie können diese 
nutzen und sich einbringen (Zunächst) ein workshop mit Geflüchteten zur Klärung von 
Bedarfslagen und Zugangshemmnissen ist durchgeführt . 
Die Veranstaltung hat am 17.10.2018 stattgefunden. 
Erkenntnisse wurden in den Sitzungen der UAG Teilhabe 
weiter bearbeitet. 
Eine weitere für Juni geplante Veranstaltung (Markt der 
Möglichkeiten) hat insbesondere zum Ziel: 
Information der Teilnehmenden der ersten Veranstaltung zu 
priorisierten Themen; Direkter Kontakt zu/Austausch mit 
relevanten Akteuren. 
Zugangshemmnisse sollen Anbietern bewusst werden sowie 
auf Seiten der Teilnehmenden abgebaut werden. 
Im Weiteren wird die Thematik im Amt für Integration und 
Vielfat durch die zuständige Fachkoordination  bear beitet.

8
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
a) Grundsätzliche Voraussetzungen für ein 
rechtskreisübergreifendes Casemanagement in Köln si nd mit allen 
Beteiligten festgelegt. 
Grobkonzept ist erstellt erledigt 
b) Vernetzung mit Jobcenter, Jugendamt und Kooperation mit 
JMDs ist geklärt erledigt 
c) Details zur Etablierung eines rechtskreisübergreifenden 
Casemanagement sind mit allen Beteiligten festgeleg t. erledigt 
Ein systemisches Casemanagement 
unterstützt bei der Optimierung von 
bedarfsgerechten Angeboten. 
Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Einzelfalleben e werden auf 
der Systemebene genutzt, um bedarfsgerechte 
Masnahmen/Angebote zu entwickeln. 
Phase 2 des CM-Einführungsprozeses: Mängel im System 
können erst nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum 
bewertet werden. Der Aufbau entsprechender Strukturen wird 
in der Pilotphase geplant. Weitere Berichterstattun g im 
Rahmen Gemeinsam klappt´s. 
erledigt 
Finanzierung des Casemanagement-Konzeptes ist über 
Inititative Gemeinsam klappt´s vorgesehen. Die hier für 
notwendigen Konzeptanpassungen wurden  abgestimmt. Der 
Rat hat das Teilhabemanagement am 07.11.2019 
beschlossen. Weitere Berichterstattung rfolgt im Ra hmen 
Gemeinsam klappt´s 
Die Geflüchteten können 
ihre Perspektiven 
einschätzen, eine 
Entscheidung über den 
weiteren Weg treffen und 
Angebote des 
Regelsystems 
eigenständig für sich 
nutzen. Verfahrensabläufe 
sind optimiert, das 
Angebot entspricht dem 
Bedarf. 
Die Geflüchteten haben die Möglichkeit, ein 
Casemanagement zur Strukturierung und 
Begleitung des Prozesses in Anspruch zu 
nehmen.

9
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Einrichtung lebenslagenorientierter Unterarbeitsgruppen zur 
zielgerichteten Bearbeitung diverser Themenfelder. 
Die Arbeitsstruktur im Projekt orientiert sich an 
themenfeldbezogener Bearbeitung. Die Arbeit der UAGs 
bildet die Basis für alle weiteren Entscheidungen/f ür das 
weitere Vorgehen. 
laufend 
Im Projekt aufgebaute Netzwerke können über die Projektlaufzeit 
hinaus bewahrt und ausgebaut werden 
Verstetigung der UAGs, Betreuung dieser Netzwerke durch 
Strategische Fachkoordination bei 16 erledigt 
Die Beteiligten kennen bestehende 
Netzwerke und können diese nutzen. Übersicht der Netzwerke steht allen zur Verfügung 
Abfrage bei allen Projektbeteiligten zu Netzwerken ist erfolgt. 
Eine Zusammnefassung wurde erstellt. Die weitere 
Bearbeitung (in welchen Bereichen fehlen Netzwerke, wo gibt 
es Dopplungen etc.) erfolgt durch die Strat. Fachkoordination 
Beteiligung/Netzwerke bei 16. 
erledigt 
Der Integrationsprozess 
geflüchteter Menschen wird 
durch kooperative 
Strukturen  unterstützt 
Der Integrationsprozess wird durch die 
Zusammenarbeit interner und externer 
Akteure und Bündelung von Fachkompetenz 
zielführend unterstützt.

10 
Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss 
AG / LG Sachstand Status erstmalige 
Nennung Gremium 
Die Angebotsplanung verfügt über die 
notwendigen Kennzahlen zu Bedarfslagen 
und Versorgungslücken. 
erledigt 
Durchgeführte Maßnahmen können 
hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit bewertet und 
bedarfsgerecht angepasst werden. 
erledigt 
Abkürzungsverzeichnis: 50:  Amt für Soziales und Senioren 
16 Amt für Integration und Vielfalt 56: Amt für Wohnungswesen 
11: Personal- und Verwaltungsmanagement JC: Jobcente r 
13: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit KI: Ko mmunales Integrationszentrum 
33: Ausländeramt 
Initiierte und geförderte 
Maßnahmen unterstützen 
den Integrationsprozess 
bedarfsgerecht Gespräche zu Inhalten eines Integrationsmontorings sowie 
die Einbettung in Sozialplanung und andere städtsic he 
Kennzahlensysteme laufen. Aufbau eines Monitoringss ystem 
hängt vom Zielsystem "Leitlinien Integration und Vi elfalt in 
Köln" ab. Monitoring Integration und Vielfalt wird 
Daueraufgabe im Kölner Amt für Integration und Viel falt. 
Aufbau eines Integrationsmonitoring unter Berücksic htigung 
bestehender städtischer Monitoring- und Kennzahlensysteme 
mithilfe zusätzlicher konkreter Fragestellungen zum Thema 
"Integration"

Anlage 2 Niederschrift AG 04.09.

67636 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin ss Stadt Köln

Amt für Integration und Vielfalt
Frau Meier

Telefon: (0221) 221 30892

Fax: (0221) 221 27214

E-Mail: Einwanderung_gestalten@stadt-koeln.de
Datum: 05.09.2019

6. Treffen der Arbeitsgruppe des Förderprojektes „Einwanderung gestalten“
am Mittwoch, den 04.09.2019, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr

. Ministerium für Kinder, Familie,
____— Einwanderung _ riüchtlinge und Integration
gestalten NRW des Landes Nordrhein-Westfalen

Gefördert aus Mitteln des MKFFI

Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019

Anwesend waren:

Adrian
Albrot
Böhnke
Bosbach
Dangel
Hodissen
Holtz
Kaven
Klussmann
Kuntze
Liesenfeld
Meier
Ochlast
Oster

Roth
Schumacher

Schwamborn
Wuttke

Klaus
Bettina
Andrea
Marita
Alina
Ulrike
Vera
Uwe
Jens
Monika
Bianca
Kathryn

Thomas
Hans-
Jürgen
Klaus
Dirk
Stefan
Angelika

Entschuldigt fehlten:

Ehrenamt

40 Amt für Schulentwicklung

16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
LIGA der Wohlfahrtsverbände — Deutsches Rotes Kreuz
11 Personal- und Verwaltungsmanagement

16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Agentur für Arbeit Köln

33 Ausländeramt

16 Amt für Integration und Vielfalt

LIGA der Wohlfahrtsverbände - Caritasverband

20 Kämmerei

16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination)
Jobcenter

16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektleitung)
Ehrenamt

50 Amt für Soziales und Senioren

16 Amt für Integration und Vielfalt
Ehrenamt

Frankfurt university of applied sciences

OB/2 Büro der Oberbürgermeisterin — Strategische Steuerung

12 Amt für Informationsverarbeitung
42 Amt für Weiterbildung
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
53 Gesundheitsamt

56 Amt für Wohnungswesen

Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Darstellung des aktuellen Sachstandes

3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements

1. Begrüßung

Herr Oster begrüßt die Anwesenden zur 6. Sitzung der Arbeitsgruppe. Vor Eintritt in die Ta-
gesordnung führt er aus, dass dies nach rund 2,5 Jahren im Projekt Einwanderung gestal-
ten.NRW die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe sei. Wie immer stelle sich die Frage, wie nach-
haltig solche Förderprojekte seien. Dank der guten Zusammenarbeit in Arbeitsgruppe und
Unterarbeitsgruppen habe man in der Projektlaufzeit gute Ergebnisse erreicht. Insbesondere
sei die enge Einbindung von externem Fach-Knowhow in das Verwaltungsprojekt hervorzu-
heben. Die Strukturen, die mit diesem Projekt geschaffen worden seien, sollen auch in der
künftigen Zusammenarbeit beibehalten werden.

2. Darstellung des aktuellen Sachstandes

Herr Schwamborn erläutert eingangs, die Projektverlängerung umfasse die Aufgabenstellun-
gen:

- Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement,

- Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu Hürden und Bedarfslücken Bildung/Arbeit,

- Aufbau eines Integrationsmonitorings.

Gleichwohl sei in dieser letzten Sitzung die Mitteilung eines Sachstandes zu allen wesentli-
chen Beschlüssen der Arbeitsgruppe vorgesehen.

Frau Hodissen und Herr Schwamborn stellen den aktuellen Projektsachstand vor. Die Folien-
präsentation kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Zieldatei ist der Niederschrift als
Anlage 2 beigefügt.

Auf Nachfrage von Herrn Adrian erklärt Frau Holtz, es gebe keine Überlegungen zur Einfüh-
rung von Videodolmetschen im Jobcenter, da das Jobcenter langjährige Erfahrungen und ei-
nen Rahmenvertrag mit einer telefonischen Dolmetscher-hotline habe.

Abschließend informiert Herr Schwamborn, dass Themen die im Projekt nicht abgeschlossen
werden konnten, im Amt für Integration und Vielfalt weiter verfolgt werden.

3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements

Frau Böhnke und Frau Meier informieren über die aktuellen Entwicklungen zur Etablierung
eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements für geflüchtete Menschen (Teilhabema-
nagement) und stellen die Eckpunkte des Konzeptes vor (siehe Anlagen 3 und 4).

Nach kurzer Beratung bittet Herr Oster um Abstimmung:

Beschluss:
Die Arbeitsgruppe beschließt das Konzept zum Teilhabemanagement in der vorliegenden
Fassung. Sie beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Pilotmodells.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt

Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019

Abschließend bedanken sich Herr Oster und Herr Schwamborn bei allen Beteiligten für die
konstruktive und gute Zusammenarbeit im Projekt. Insbesondere gehe der Dank auch an die
ehrenamtlichen Teilnehmer*innen für ihren Einsatz in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgrup-
pe und Unterarbeitsgruppen.

Herr Oster schließt die Sitzung und lädt zu einem gemeinsamen Ausklang und Austausch bei
Kaffee und Gebäck ein.

lo >
Gez. Oster

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 (zu TOP 2): Projektsachstand .

Anlage 2 (zuTOP2): Zieldatei -> era lad Anlage A de HM Hadurı? ern echuh??
Anlage 3 (zu TOP 3): Sachstand Teilhabemanagement

Anlage 4 (zu TOP 3): Konzept KOKIP

12.09.2019

eOwiögemsiten [5:2 stastkäin.

TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand

Videodolmetschen

Aktueller Rahmenvertrag kann bereits von allen Dienststellen
genutzt werden (Laufzeit bis 31.10.2019)

Ausschreibung für Folgevertrag läuft derzeit
Basis: verwaltungswelte Bedarfsabfrage

Vorgesehener Vertragsbeginn: 01.11.2019

| 16 - Amt für Integration und Vielfalt

Di Oberkegenmesten

TOP 2 Sachstand
Personal Book

» Rückmeldung von Ämtern/Institutionen
> Personal Book wurde nicht erkennbar vorgelegt

» Nutzung in der Regel für Geflüchtete nur mit ehrenamtlicher
Begleitung verständlich

* Beschluss des AK Personal Book:
> Verbesserungsvorschläge werden aufgenommen
> überarbeitetes Personal Book wird online zur Verfügung
gestellt und auf Anfrage von Dienststellen ausgedruckt und
ausgegeben

* hitps://www.wiku-koeln.de/materialien/

https://www.ki-koeln.de/downloads/personal-book/

Vielfaltskompetenz

„Expedition Vielfaltskompetenz“ hat am 10.05.2019
stattgefunden

Teilnehmer: verwaltungsinterne und externe
Projektteilnehmer*innen

Ziel: Behandlungen von Fragestellungen, die für das

Thema öffnen und sensibilisieren sowie neue Impulse
geben.

= Amt für Integration und Vielfalt

TOP 2 Sachstand

Handlungsempfehlungen Ausbildung/Arbeit

Integration Point (early Intervention)
Verstärkte Zusammenarbeit der Akteure findet statt, z.B. im
Rahmen von Austauschgesprächen

EQ + deutsch
Angebotsausbau ist erfolgt; die Inhalte werden stetig der aktuellen
Bedarfslage angepasst

Verstetigung KAUSA
Das Beratungsangebot ist durch die neuen Träger
Handwerkskammer und Lernende Region gesichert

| 16 = Amt für Integration und Vielfalt. Urwanderung | 16 = Amt für Integration und Vielfalt
I —" i

TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand

Wir in Köln“; Teilhabe von geflüchteten Menschen

Folgeveranstaltung wurde als „Markt der Möglichkeiten“ geplant
Ziel: Direkter Austausch relevanter Akteure mit Geflüchteten

Veranstaltung im Juni musste aufgrund mangelnder Resonanz
abgesagt werden

Weiteres Vorgehen:

> Analyse und überarbeitete Planung im Rahmen Projekt nicht
möglich

> weitere Bearbeitung durch zuständige Fachkoordination im Amt
für Integration und Vielfalt

| 16 = Amt far Integration una Vieifart

Integrationsmonitoring

In einem ersten Schritt werden folgenden Fragestellungen
geklärt:

» Einbettung eines Integrationsmonitorings in bestehende oder
Im Aufbau befindliche Monitoringsysteme der Stadt Köln

» Einbettung eines Integrationsmonitorings in die Leitlinien
Integration und Vielfalt, die derzeit vom städtischen Amt für
Integration und Vielfalt erarbeitet werden

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| Die Oberbörgermeisterin ® Stadt Köln

TOP 3 Teilhabemanagement

Konzept wurde in UAG Casemanagement am 26.06. beschlossen

Neue Förderungsmöglichkeiten durch Land NRW

> Förderung von Teilhabemanagement im Rahmen
Durchstarten in Ausbildung & Arbeit/Gemeinsam klappt ’s

Verknüpfung dieser Initiativen mit Projekt Einwanderung gestalten
erforderlich

Anpassung des CM-Konzeptes an neue Förderbedingungen

16 - Amt für Integration und Vielfalt

|

TOP 3 Teilhabemanagement

Eckpunkte
+ Zeitraum Pilotprojekt: 01.12.2019 - 31.12.2022

Geflüchtete von 18 - 27 Jahren
primär im Fokus: Menschen mit Duldungsstatus
sekundär: Menschen mit Aufenthaltsgestattung

Kooperation mit Trägern, die große Erfahrung mit Casemanagement für
junge geflüchtete Menschen haben

Ressourcen (im 1. Schritt)

4 Stellen Teilhabemanager*in bei Trägern

1 Steuerungsstelle Teilhabemanagement im Amt für Integration und
Vielfalt

16 - Amt für Integration und Vielfalt

12.09.2019

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Die Oberbürgermeisterin \$ Stadt Koln

TOP 3 Teilhabemanagement

Weiteres Vorgehen

° Beschluss des geänderten Konzeptes durch AG

° gemeinsame Sitzung von Lenkungsgruppe und der
Bündniskerngruppe der Landesinitiative Gemeinsam klappt’s
(11.09.2019)

- Förderantrag stellen
(15.09.2019)

° Ratsbeschluss einholen
(November 2019)

16 - Amt für Integration und Vielfalt Folie 3

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| Die Oberbürgermeisterin 6:2 Stadt Köln

KOKIP

Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse

Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln

Internationaler Bund

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3 Stadt Köln

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
16 — Amt für Integration und Vielfalt

und soziale Dienste

Stand 04.09.2019

Auskunft erteilen:

Kathryn Meier

Tel.: 0221 - 221 30892
Kathryn.meier@stadt-koeln.de

Andrea Böhnke
Tel.: 0221 - 221 36004
andrea.boehnke@stadt-koeln.de

___ Einwanderu NE Ministerium für Kinder, Familie,
——— Flüchtlinge und Integrati
—— gestalten NRW des Landes Nordrhein-Westfalen

Gefördert aus Mitteln des MKFFI

( A N |
IB West gGmbH für Bildung AWO | Bezirksverband Mittelrhein e.V.

Präambel

Ein geflüchteter Mensch durchläuft in den ersten Jahren seiner Integration vom Asylverfahren
bis hin zur/zum möglicher/en Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt die vielfältigen Facet-
ten des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB) und seiner kommunalen, landes- sowie bun-
desbezogenen behördlichen Ausdrucksformen. Ob SGB VIII, oder SGB Il, jedes dieser Sozi-
algesetzbücher hat in den subsidiär ausgestalteten Hilfsstrukturen der freien Träger wiederum
seinen Nachhall mit einer eigenen Förderlogik und Zuständigkeit gefunden. Der Integrations-
prozess junger Geflüchteter zwischen 18 und 27 Jahren ist insofern geprägt durch die Rele-
vanz und Beteiligung zahlreicher öffentlicher Einrichtungen und freier Träger, die deren Integ-
rationschancen (und Risiken) durch teils verpflichtende, teils freiwillige Leistungen mit beein-
flussen.

Im besten Fall ist der Übergang zwischen den gesetzlichen Regularien und den Hilfsangebo-
ten für die Zielgruppe kaum zu bemerken. Bis heute existieren jedoch Lücken in den Stationen
des vorgesehenen Integrationsprozesses, die dessen Effektivität wiederum schmälern. Auch
die vielfältigen Hilfsstrukturen der freien Trägerlandschaft setzen in der Regel jeweils am tem-
porär betroffenen Rechtsgebiet an. Es sind zumeist multiple Problemlagen, die dazu führen,
mit unterschiedlichen Einrichtungen, Behörden in Kontakt zu treten. Hierbei werden oft Ver-
sorgungslücken bzw. strukturelle Schwierigkeiten, die eine gesellschaftliche Teilhabe er-
schweren, sichtbar.

Die rechtskreisübergreifenden Schwierigkeiten einzelfallbezogen zu identifizieren und konkre-
te Maßnahmen zu deren Beseitigung zu initiieren, aber auch (und vor allem) strukturelle Er-
kenntnisse über Integrationsverläufe in die Stadtverwaltung zu transportieren, ist Aufgabe von
KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse).

INHALTSVERZEICHNIS

1  BEGRIFFSBESTIMMUNG u... een een nenn 3
2 ZIELE DES RECHTSKREISÜBERGREIFENDEN TEILHABEMANAGEMENTS ....nneenenneennsenee 3
3 AUFBAU DES MODELLPROJEKTES ..........::ss5#000HHsnonnansrsnossonnennsnennsonnennannnensonsnnnnnennannn en 4
3.1 ZIELGRÜPPE eensserensnensonen unuunnunanenssnenanunenaeennensentunnenen
3:2: STRUKTURELLE/ORGANISATORISCHE VORAUSSETZUNGEN .

3.2.1 Ablauf und Schnittstellen .....uuusesesenesesenenesenesnennnnnn
3.2.2 Berichtswesen
3.2.3 Aufgaben der Träger, die in der Beratung junger Geflüchteter erfahren sind
3.2.4 Aufgaben der Teilhabemanagement- Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt ..............

4 RESSOURCEN

5 DATENSCHUTZ....uersnsssssenssnenenenennnrsnnnenenenenn
6

7

SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK .
ANLAGEN ..

1 Begriffsbestimmung

Teilhabemanagement ist eine Variante des Handlungskonzeptes Casemanagements. Unter
dem Begriff Casemanagement wird in Anlehnung an die Definition der „Case Management
Society of America“ aus dem Jahre 1995 ein kooperativer Prozess verstanden, in dem Ver-
sorgungsleistungen und Dienstleistungen erhoben, geplant, implementiert, überwacht und
evaluiert werden, um den individuellen Hilfe- und Versorgungsbedarf eines/r Klienten/in mittels
Kommunikation und verfügbarer Ressourcen abzudecken.

Diese Definition verdeutlicht die beiden Ebenen des Casemanagements:

Auf der Einzelfallebene orientiert sich das Casemanagement am individuellen Bedarf der Kli-
ent*innen. Hierbei geht es über die Beratung hinaus nicht um direkte Hilfeleistung, sondern um
die Koordination der in Frage kommenden Versorgungsleistungen.

Die Systemebene hingegen beinhaltet die Planung, Steuerung, Überprüfung und Fortschrei-

bung des Angebots. Diese Ebene bezeichnet die Initiierung, die Entwicklung, den Aufbau so-
wie die Vernetzung von Unterstützungsangeboten entsprechend der im Rahmen der Einzel-

fallbetreuung festgestellten systemischen Bedarfe.

Das Handlungskonzept Casemanagement kann in unterschiedlichen Handlungsfeldern einge-
setzt werden. Im Feld der Zuwanderungspolitik steht die Integration von Zuwanderern im Fo-
kus des Handelns, das heißt, die chancengleiche Teilhabe der Zugewanderten in allen Berei-
chen des gesellschaftlichen Lebens soll erreicht werden. Damit kommt hier das Teilhabema-
nagement, in welchem die Verbindung zwischen Einzelfallorientierung und Einbindung in ein
Steuerungssystem und somit die Handlungsform Netzwerkmanagement von besonderer Be-
deutung ist, als eine praktische Ausformung des Handlungskonzepts Casemanagement zum
Einsatz (vgl. Handreichung zum Teilhabemanagement, Prof. Dr. Reis, Juli 2019).

Um Kontinuität im Integrationsprozess zu gewährleisten, erfolgt das Teilhabemanagement
rechtskreisübergreifend. Dieses bedeutet, dass ein „Säulendenken“ in Rechtskreisen aufge-
geben wird und auch bei Rechtskreiswechsel (z.B. vom Asylbewerberleistungsgesetz zum
SGB Il) oder Rechtskreisüberlappung (z.B. Ausländerrecht und SGB Il) eine durchgängige
Aktivierung und Betreuung durch eine*n Teilhabemanager*in erfolgt.

2 Ziele des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements

Für geflüchtete Menschen bestehen in Abhängigkeit von ihrem Aufenthaltsstatus unterschied-
liche Zugangsmöglichkeiten zu Arbeitsmarkt, Bildungs- und Teilhabeangeboten, die in den
Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Institutionen fallen. Neben den Akteuren im öffentli-
chen Bereich wie die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die unterschiedlichen Bereiche
der städtischen Verwaltung (z.B. Ausländer-, Sozial-, Jugendhilfe-, Gesundheitsbehörde),
nehmen auch die Wohlfahrtsverbände, die Industrie- und Handelskammer, Unternehmen und
private Initiativen sowie engagierte Ehrenämter eine wichtige Rolle im Integrationsprozess ein.
An vielen Stellen in der Kölner Verwaltung sowie im Kölner Hilfesystem finden Einzelberatun-
gen und Fallmanagement statt. Häufig verhindern jedoch die schwer nachvollziehbaren Zu-
ständigkeiten und administrativen Hürden sowie die häufig nur schwer leistbare Synchronisa-
tion der notwendigen Leistungen, die individuell passenden Unterstützungssysteme zu finden
und in Anspruch zu nehmen.

Mit der Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für geflüchtete
Menschen soll eine Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme mit Blick auf alle
Lebenslagen des Menschen hergestellt werden. Dies soll ohne Aufbau eines Parallelsystems

durch Ergänzung der bisherigen guten Einzelfallberatung an vielen Stellen in der Kölner Ver-
waltung und im Kölner Hilfesystem erfolgen.

Der Mensch steht im Mittelpunkt! Mit der Einführung des Teilhabemanagements werden konk-
ret folgende Ziele verfolgt:

Der geflüchtete Mensch kann infolge der Einzelfallberatung seine Lebenslage und Per-
spektiven realistisch einschätzen, eine Entscheidung über den weiteren Weg treffen und
die Angebote des Regelsystems eigenständig für sich nutzen. Es erfolgt eine aktivierende
Hilfe zur Selbsthilfe; die individuellen Teilhabechancen der Betroffenen werden gestärkt.

Durch die die kompetente Steuerung und Vermittlung der richtigen Angebote durch den/die
Teilhabemanager*in mit dem Ziel, passgenaue Hilfen zu gewähren, wird die soziale und
berufliche Integration erreicht und kann nachhaltiger ausgerichtet werden.

Die Erfahrungen des/der Teilhabemanagers*in werden zur Identifizierung von strukturellen
Defiziten und Versorgungslücken sowie zur Analyse, wie bedarfsgerecht die bestehenden
Strukturen und Angebote sind, genutzt. Somit wird eine Grundlage für die Entwicklung und
Implementierung neuer Angebote sowie für die Entscheidung über die Anpassung beste-
hender Angebote geschaffen (Systemebene). Durch die Vermeidung von Doppelangebo-
ten wird zudem eine ressourcenschonende Angebotsplanung erreicht.

Durch die Implementierung einer Anlaufstelle werden Akteure bei schwierigen Einzelfällen
— beispielsweise aufgrund vielfältiger, rechtkreisübergreifender Problemlagen — unterstützt.

Das in diesem Konzept beschriebene Pilotmodell dient im Wesentlichen dem Erkenntnisge-
winn zur Funktionalität eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements in Köln.

3 Aufbau des Modellprojektes

3.1 Zielgruppe

Das Teilhabemanagement wird für die nachfolgend beschriebene Zielgruppe angeboten. Da-
bei müssen die genannten Kriterien kumulativ vorliegen:

Junge Erwachsene mit Fluchterfahrung im Alter von 18 — 27 Jahren. Inwieweit eine sichere
oder ungünstige Bleibeperspektive vorliegt, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Primär sol-
len jedoch Menschen mit Duldungsstatus vom Teilhabemanagement profitieren, sekundär
Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung. Sofern noch Kapazitäten vorhanden sind, kön-
nen auch Geflüchtete mit positiver Bleibeperspektive vom Teilhabemanagement profitieren.
In begründeten Einzelfällen kann von der Alterseinschränkung abgewichen werden.

Es liegen bei den jungen Erwachsenen multiple Problemlagen vor, die insbesondere auf-
grund struktureller Schwierigkeiten nicht von einer Stelle gelöst werden können. Es sind
mehrere Lebensbereiche betroffen.

Es besteht eine hohe Akteursdichte. Das bedeutet, dass für die erfolgreiche Fallbearbei-
tung mehrere Leistungsanbieter und Leistungen bzw. Dienstleistungen notwendig sind und
aufeinander abgestimmt werden müssen. Die erfolgreiche Fallbearbeitung wird insbeson-
dere aufgrund struktureller und organisatorischer Rahmenbedingungen erschwert.

Aufgrund der Komplexität können die Betroffenen die bestehenden Angebote nicht nutzen.

Die Betroffenen nehmen das Angebot des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanage-
ments freiwillig an.

Die Festlegung der Zielgruppe gilt zunächst für die pilotierte Einführung des Teilhabemanage-
ments. Eine Ausweitung der Zielgruppe wird im Rahmen der Evaluation und der vorgesehenen
Weiterentwicklung des Pilotmodells geprüft.

3.2 Strukturelle/Organisatorische Voraussetzungen

Für den Erfolg des Pilotprojektes ist eine enge Verzahnung der städtischen Verwaltungsstruk-
turen und des Kölner Hilfesystems erforderlich. Ein erfolgreiches Schnittstellenmanagement
und die Steuerung auf Systemebene können nur gelingen, wenn Erfahrungen aus der Einzel-
fallhilfe, die durch eine operative Fallsteuerung nach den Kriterien des Teilhabemanagements
gewonnen werden, genutzt werden können.

Grundlage des Erfolges ist damit eine bestmögliche, individuelle Begleitung der jungen Er-
wachsenen im Rahmen des Teilhabemanagements, welche die notwendigen Erkenntnisse für
Handlungsbedarfe auf der Systemebene liefert.

Die hierfür einzubindenden Akteure des Kölner Hilfesystems müssen sich durch folgende
Merkmale auszeichnen:

Die beteiligten Träger

- stehen in vielfältigen Kontakten zu Geflüchteten zwischen 18 und 27 Jahren und haben
eine hohe Sensibilität für die Bedarfslagen der hier genannten Zielgruppe;

- verfügen über spezifische Fachkenntnisse rechtskreisübergreifenden Casemanagements
und kennen Inhalte wie Methodiken etablierter Formen der einzelfallbezogenen, sozialar-
beiterischen Integrationsberatung;

- erfüllen sämtliche Anforderungen an regelmäßige Monitoring- und Berichtspflichten der
Stadt Köln, hinsichtlich fachlicher, administrativer sowie finanzieller Vorgaben;

- kennen die notwendigen kommunalen Netzwerke der Integrationsarbeit und sind in der
Lage, Erkenntnisse bezüglich der die Zielgruppe betreffenden Integrationsverläufe an die
Stadtverwaltung/ Amt für Integration und Vielfalt weiter zu transportieren;

- stehen in direkten Kooperationsbezügen zu für die oben benannte Zielgruppe relevanten
sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen, sowie die im Integrationsprozess Geflüch-
teter platzierten Ämter und Behörden;

In Köln haben insbesondere die vier Träger Caritasverband, Internationaler Bund, Arbeiter-
wohlfahrt, Katholische Jugendagentur umfassende Erfahrungen in der Begleitung junger ge-
flüchteter Menschen. Sie haben seit vielen Jahren ein Casemanagementverfahren für diese
Gruppe aufgebaut und besitzen großen Zugang zur Zielgruppe. Mit diesem Angebot heben sie
sich wesentlich von den weiteren Akteuren in der Integrationslandschaft ab. Insofern ist eine
Verknüpfung der Steuerung eines Teilhabemanagements im Amt für Integration und Vielfalt
mit dem vorhandenen fachlichen Wissen der genannten Träger der Wohlfahrtsverbände in
Köln folgerichtig und eine entsprechende Zusammenarbeit auf der Basis einer zu schließen-
den Kooperationsvereinbarung zielführend.

Im Folgenden werden die Aufgaben, Abläufe, Schnittstellen und der kalkulierte Ressourcen-
umfang beschrieben.

3.2.1 Ablauf und Schnittstellen
Einzelfallebene
dung eines ärung

e
möglichen Falls Sachverhaltes; Assessment/ Fallsteuerung
(mit Kontaktaufnah- = (Hilfeplanung, IRbechllss

Einverständnis me zu Klient*in; Ziel- Fallkon-
Aufnahme in bestimmung ferenzen, etc.)
das CM

Der Zugang (Intake) für die/den Ratsuchenden in das Teilhabemanagement kann zu jedem
Zeitpunkt stattfinden. Dieser erfolgt durch ein spezielles Verfahren: So kann eine Meldung bei
Vorliegen der unter Punkt 3.1 genannten Kriterien durch alle prozessbeteiligten Akteure erfol-
gen. Dies können beispielsweise kommunale Fachämter, das Jobcenter, das Ehrenamt, Be-
rufskollegs oder Beratungsstellen sein. Die Meldung erfolgt zunächst an die Teilhabema-
nagement-Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt unter Verwendung eines abge-
stimmten Meldebogens (siehe Anlage 1). Insbesondere wird dadurch das Verfahren struktu-
riert und datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Der Teilhabemanage-
ment-Steuerungsstelle obliegt in Abstimmung mit den Teilhabemanager*innen der Kooperati-
onspartner die Entscheidung, ob ein/e Ratsuchende*r in das Verfahren aufgenommen wird. Im
Bedarfsfall erfolgt eine ‚warme Übergabe“ bzw. eine Übergabekonferenz mit der meldenden
Institution zur Fallklärung und Kontaktaufnahme zur Klientin/zum Klienten. Die Teilnahme am
rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagement ist freiwillig. Im Assessment, werden von den
Teilhabemanager*innen im Zusammenwirken mit dem/den Klient*innen die Daten und Infor-
mationen zusammengetragen, die die Grundlage für eine individuelle bedarfsorientierte Integ-
rationsvereinbarung bilden, welche schriftlich fixiert wird. Dabei kommt es im Wesentlichen
darauf an, dass die Stärken und Ressourcen des/der Ratsuchenden gemeinsam hinsichtlich
der Potentiale und Möglichkeiten interpretiert und festgehalten werden. Wenn erforderlich,
erfolgt die Zielbestimmung im Rahmen einer Fallkonferenz mit den maßgeblichen Akteuren.
Die Fallkonferenz wird inhaltlich von dem/der Teilhabemanager*in vorbereitet und von der
Teilhabemanagement-Steuerungsstelle moderiert und dokumentiert.

Die konkrete Fallsteuerung erfolgt durch die Teilhabemanager*innen der Kooperationspartner.
Die in der Integrationsvereinbarung festgelegten Schritte werden sukzessiv umgesetzt. We-
sentlich ist die Zusammenarbeit aller Akteure, um die mit der/dem Klientin/ Klienten vereinbar-
ten Ziele zu erreichen. Der/die Teilhabemanager*in hat die Fallverantwortung, verhandelt mit
den Leistungsanbietern, vermittelt und steuert die richtigen Angebote, koordiniert das Leis-
tungsgeschehen und befähigt seine Klient*innen im Sinne von Empowerment, selbst Hilfen zu
aktivieren. Im Bedarfsfall werden für die Abstimmung der fallbezogenen Netzwerkarbeit weite-
re Fallkonferenzen mit den maßgeblichen Akteuren unter Beteiligung der Teilhabemanage-
ment-Steuerungsstelle durchgeführt. Grundsätzlich soll die beste Lösung für die/den Klien-
tin*en bestimmt und erreicht werden. Sofern ein entsprechendes Angebot nicht vorhanden ist,
ist die zweitbeste Lösung (usw.) zu planen. Diese Netzwerksteuerung auf der Einzelfallebene
dient unter anderem der Analyse gleichgelagerter Fälle, um strukturelle Ablaufschwierigkeiten
oder Versorgungslücken aufzuzeigen.

Das Teilhabemanagement im Einzelfall beinhaltet weiter ein systematisches Monitoring, also
eine Überprüfung der im Rahmen des Teilhabemanagementprozesses eingeleiteten Hilfen

6

und des vereinbarten Vorgehens, um Fehlentwicklungen und einen Maßnahmenabbruch früh-
zeitig zu entdecken bzw. zu verhindern.

Schließlich findet nach Abschluss des Teilhabemanagementverfahrens eine Evaluation des
Gesamtprozesses statt. Hierdurch können sich Rückschlüsse für eine Optimierung der Ange-
botslandschaft ergeben. Die Basis hierfür ist ein abgestimmtes Berichtswesen.

In dem beschriebenen Verfahren verbleiben die inhaltlichen Einzelzuständigkeiten bei den
jeweils fachlich zuständigen Stellen und vorhandene Casemanagement-Systeme, beispiels-
weise beim Jobcenter Köln, bleiben unberührt. Ziel ist die konsensuale Abstimmung des Vor-
gehens.

Während die Zielrichtung der beim Jobcenter Köln durchgeführten Casemanagement-
Verfahren in erster Linie die Arbeitsmarktintegration betrifft, sollen durch die Einführung des
rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagement gemäß diesem Konzept darüber hinausge-
hende Bedarfslagen abgedeckt werden. So steht hierbei neben der Förderung der sozialen
Integration insbesondere eine nachhaltige Optimierung der Strukturen bei der Zusammenar-
beit im Integrationsprozess im Fokus. Gleichwohl kommt dem Jobcenter im Bereich der beruf-
lichen Integration eine wichtige Rolle zu: Neben der Meldung von möglichen Klienten*innen in
das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement findet eine anlassbezogene Zusammen-
arbeit in Fallkonferenzen sowie in regelmäßigen Austauschtreffen, beispielsweise Netzwerk-
treffen oder Qualitätsdialogen, statt.

Im Rahmen der Integrationsplanung für Menschen mit einer Duldung kommt der Agentur für
Arbeit hinsichtlich der Gewährung von SGB Ill-Leistungen eine besondere Rolle zu. Eine an-
lassbezogene Zusammenarbeit wird — wie auch beim Jobcenter — vorgesehen.

Auch die städtischen Fachämter haben weiterhin die inhaltliche Einzelzuständigkeit für ihren
fachlichen Verantwortungsbereich, werden aber über die Meldung von Klienten und die an-
lassbezogene Mitarbeit in Fallkonferenzen sowie Austauschtreffen ebenso an dem Teilhabe-
management beteiligt.

Systemebene

Die Erkenntnisse aus der operativen Fallarbeit im Hinblick auf das Versorgungsangebot sowie
das Zusammenwirken der Akteure werden genutzt, um die Hilfslandschaft im Sinne der Ziel-
gruppe zu verbessern. Neben der fallbezogenen Netzwerkarbeit ist eine fallübergreifende Zu-
sammenarbeit in Netzwerken erforderlich, damit strukturelle Ablaufschwierigkeiten im Integra-
tionsprozess behoben und eine Optimierung der Angebotsebene erreicht werden können.

Auf der Prozess- und Angebotsebene sollen diesbezüglich insbesondere folgende Maßnah-
men durchgeführt werden:

eo  Regelmäßiger fallübergreifender Austausch mit den Fallbeteiligten, z.B. Analyse-
workshops mit dem Ziel, in ähnlich gelagerten Fällen strukturelle Ablaufschwierigkei-
ten, Versorgungslücken oder Überangebote zu identifizieren

e Regelmäßige Qualitätsdialoge mit Leistungsanbietern

e  Planungskonferenzen zur Schließung von Versorgungslücken (in Zusammenarbeit mit
städtischen Fachämtern und der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt)

Diese Maßnahmen werden im Wesentlichen von der Teilhabemanagement-Steuerung im Amt
für Integration und Vielfalt initiiert und koordiniert.

3.2.2 Berichtswesen

Die Basis für die Evaluation des Pilotprojektes sowie der Etablierung eines (dauerhaften) Mo-
nitorings ist ein abgestimmtes umfassendes, anonymisiertes Berichtswesen.

Eckdaten für das Berichtswesen sind u.a. die Anzahl der Klienten*innen, die Anzahl der Ver-
fahrenseinstellungen, differenziert nach Abschlussgründen sowie Angaben dazu, ob jeweils
ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden und zielführend war oder ob auf die nächstbeste
Lösung zurückgegriffen werden musste. Auch durch gemeinsame Fallauswertungen zur Wir-
kungsanalyse und regelmäßige Qualitätsdialoge mit den Leistungsanbietern lassen sich zu-
dem Informationen und Daten zu strukturellen Brüchen und Angebotslücken gewinnen.

Auf diese Weise können valide Daten zur Beurteilung der Angebotsstruktur sowie zu erforder-
lichen Prozessanpassungen gewonnen werden.

Das Berichtswesen wird im Verlauf der Pilotphase (weiter-)entwickelt und abgestimmt.

3.2.3 Aufgaben der Teilhabemanager*innen, die bei Trägern der Wohlfahrts-
pflege angebunden sind

Im Rahmen des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements nehmen die genannten
Träger der Wohlfahrtsverbände folgende Aufgaben wahr:

e Prüfung von Zuweisungen auf Eignung für ein rechtskreisübergreifendes Teilhabema-
nagement entsprechend den unter Punkt 3.1. genannten Kriterien;

e Einladung potentieller Klient*innen sowie ggf. die (sozialarbeiterische) Begleitung

°  Aufsuchende Sozialarbeit bei Klient*innen, die von einer Komm-Struktur nicht angespro-
chen werden;

e Vorbereitung der anstehenden Fallkonferenz (spezifische Problemlagen, Fragestel-
lung(en) und Zielsetzung);

°e Vorbereitung der teilnehmenden Klienten*innen in der Einzelfallbegleitung auf das Verfah-
ren (Klärung Bereitschaft zur Mitwirkung und Entgegennahme von Bedarfslagen);

°e Inhaltliche Gestaltung der Fallkonferenzen und Protokollierung der Ergebnisse im Einver-
nehmen mit den beteiligten Institutionen;

oe Weitergabe der Ergebnisse der Fallkonferenz an potentielle/n Klient*in und anwaltschaftli-
che Vertretung dessen/ deren Interesse im Laufe des Gespräches;

e Gewährleistung und Überprüfung der Umsetzung der Ergebnisse und vereinbarten Schrit-
te aus der Fallkonferenz (Klientin*ten bezogen und strukturbezogen);

°e Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe;

+  vereinbartes Berichtswesen und Controlling im Rahmen der Einzelfalldokumentation, so-
wie allgemeine Berichtspflichten (Träger tragen damit wesentlich zur Weitergabe von Er-
kenntnissen in die Stadtverwaltung bei);

°e Teilnahme an regelmäßigen übergreifenden Austauschtreffen (Netzwerktreffen, Qualitäts-
dialoge etc.) und Vorbereitung der oben benannten Berichtspflichten.

3.2.4 Aufgaben der Teilhabemanagement- Steuerungsstelle im Amt für Integra-
tion und Vielfalt

Die/der Teilhabemanager*in im Amt für Integration und Vielfalt wird im Rahmen des Pilotpro-
jektes insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

e Prüfung von Zuweisungen auf Eignung für ein rechtskreisübergreifendes Teilhabema-
nagement entsprechend den unter Punkt 3.1. genannten Kriterien;

° Initiierung und organisatorische Vorbereitung von Fallkonferenzen

e Koordinierung des Prozesses in enger Abstimmung mit den Kooperationspartnern;

e Organisation von Fallkonferenzen;

e Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe

+ Erarbeitung eines abgestimmten Berichtswesens (Monitoring- und Rückmeldesysteme);

e Planung, Moderation und Dokumentation regelmäßiger übergreifender Austauschtreffen
(Netzwerktreffen, Qualitätsdialoge etc.);

eo  Netzwerksteuerung;

°e _Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizie-
rung, Ausbildung und Beschäftigung

° Initiierung der Optimierung von bestehenden Angeboten sowie Planung und Implementie-
rung von neuen Angeboten in der Versorgungslandschaft (in Zusammenarbeit mit städti-
schen Fachdienststellen und der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt)

4 Ressourcen

Mit Blick auf die angestrebte erfolgreiche Integration der Zielgruppe und ausweislich der Erfah-
rungen aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ wird eine Teilhabemanagement-
Steuerung sowie die Vernetzung der vorhandenen Unterstützungssysteme als sehr relevant
eingeschätzt. In Köln umfasst die Zielgruppe der Zuwanderer mit Duldungsstatus, die mög-
licherweise für KOKIP in Frage kommen, rund 850 Personen. Eine valide Schätzung der zu
erwartenden Fallzahlen (aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus) ist zum jetzigen Zeitpunkt
allerdings nicht möglich, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie die potentiellen Klien-
ten*innen das Angebot annehmen (Freiwilligkeit). Dieses Pilotmodell dient auch in dieser Fra-
ge dem Erkenntnisgewinn.

Im Rahmen der pilotierten Startaufstellung sind daher zunächst folgende personelle Ressour-
cen vorzusehen:

° 4,0 Vollzeitstellen Teilhabemanager*innen, angebunden bei den genannten Trägern

° 1,0 Stelle Teilhabemanagement — Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt,
angebunden bei 160/3

Basis für die Ressourcenplanung ist eine Betreuungsrelation von rund 1:100. In Abhängigkeit
der Fallzahlentwicklung wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt über eine Ressourcenauswei-
tung entschieden.

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die vier Kooperationspartner entsprechende städ-
tische Mittelzuweisungen, die in der zu schließenden Kooperationsvereinbarung dezidiert auf-
geführt werden.

5 Datenschutz

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt ein Datenaustausch nur mit Zustimmung der/des
Klienten*in. Eine entsprechende Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweiterga-
be wird daher bereits vor der Meldung an die Teilhabemanagement-Steuerungsstelle aufge-
nommen und mit der Meldung übersandt (Anlage 2).

Die in Zusammenhang mit dem Berichtswesen (siehe Punkt 3.2.2) verarbeiteten Daten wer-
den anonymisiert, so dass keine Rückschlüsse mit Personenbezug möglich sind. Weitere Da-
tenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden gesondert und detailliert in der zu schlie-
Renden Kooperationsvereinbarung geregelt. Grundsätzlich wird die Wahrung der datenschutz-
rechtlichen Rechte der Betroffenen gemeinschaftlich gewährleistet.

Die Kooperationspartner als Verantwortliche im Sinne des Art. 4, Ziffer 7 der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maß-
nahmen zur Sicherstellung einer richtigen, vollständigen, sicheren und zeitnahen Datenüber-
mittlung zu ergreifen.

6 Schlussbemerkung und Ausblick

Das Pilotprojekt zur Steuerung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für
geflüchtete Menschen ist ein Ergebnis aus dem landesgeförderten Projekt „Einwanderung
gestalten NRW“. Herauszustellen ist die sehr breite, gute und produktive Zusammenarbeit
aller Beteiligten während der Durchführung des Förderprojektes „Einwanderung gestalten
NRW“. Zu nennen sind hier unter anderem die Träger der Wohlfahrtsverbände, das Ehrenamt,
Jobcenter Köln, die Ämter für Kinder, Jugend und Familie, für Soziales und Senioren, für
Wohnungswesen, für Schulentwicklung, für Integration und Vielfalt, Ausländer- und Gesund-
heitsamt, das Kommunale Integrationszentrum und Frankfurt university of applied sciences.

Die Umsetzung des Teilhabemanagements erfolgt im Rahmen der Landesinitiativen „Durch-
starten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt’s“. Das Konzept wurde unter Be-
rücksichtigung der geänderten Parameter entsprechend überarbeitet.

Das Pilotprojekt dient vor allem dem Erkenntnisgewinn und wird für die Dauer von gut drei
Jahren, beginnend ab dem 01.12.2019 bis zum 31.12.2022 durchgeführt (entsprechend der
Förderperiode des Landes NRW). Die in diesem Zeitraum gewonnen praktischen Erfahrungen
und Informationen werden bereits in der Pilotphase dazu genutzt, notwendige Veränderungen
in die laufende Arbeit einzubringen.

Im Rahmen einer Zwischenbilanz werden insbesondere die benötigten Personalressourcen
nochmals überprüft. Gegebenenfalls ist im Einvernehmen mit dem Fördermittelgeber sowie
dem Rates der Stadt Köln eine Ressourcenausweitung vorzusehen. Nach Abschluss des Pro-
jektes wird auf der Grundlage von validen Daten sowie einer Auswertung der praktischen Er-
fahrungen über eine dauerhafte Implementierung des Teilhabemanagements und über eine
Ausweitung der Zielgruppe entschieden.

7 Anlagen

Meldebogen, incl. Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe
Merkblatt KOKIP

11

Meldung zur Aufnahme in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement
Ratsuchende/r

Name: geb.:

Adresse:

Telefon-Nr.: E-Mailadresse:

Meldende Stelle:

Institution:
Ansprechpartner:
Tel. Nr.:
Kriterien:
Nr. Kriterium Trifft zu? (x)
1 Jungelr Erwachsenelr mit Fluchterfahrung
2 | Altersgruppe 18 - 27 Jahren
Probleme liegen in mehreren Lebensbereichen vor.
Folgende Lebensbereiche sind betroffen (optional)
3 -
Die Problemlagen können nicht von einer Stelle allein gelöst
werden (hohe Akteurs dichte).
Für die erfolgreiche Fallbearbeitung sind folgende Leistungsanbieter
4 und Leistungen bzw. Dienstleistungen erforderlich (optional):
I
5 Die Ratsuchenden können die Angebote aufgrund der hohen
Komplexität nicht ohne Hilfe nutzen.
6 Die Ratsuchenden nehmen das Angebot des
rechtskreisübergreifenden Casemanagements freiwillig an.

Können alle Kriterien bejaht werden, ist dieser Bogen an die KOKIP im Amt für Integration
und Vielfalt (160/3), Gülichplatz 1-3, 50667 Köln, Tel. Nr.: 0221/221-36004, E-Mailadresse:

zu senden. Die Datenweitergabe erfolgt auf der Grundlage
der unterschriebenen Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe gemäß
den Seite 2 und 3 dieses Bogens.

Datenschutz- und Einverständniserklärung zur Datenweitergabe für
die Aufnahme in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement (KOKIP)

Für geflüchtete Menschen bestehen in Abhängigkeit von ihrem Aufenthaltsstatus
unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu Arbeitsmarkt, Bildungs- und Teilhabeangeboten,
die in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Institutionen fallen. Neben den Akteuren
im öffentlichen Bereich wie die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die
unterschiedlichen Bereiche der städtischen Verwaltung (z.B. Ausländer-, Sozial-,
Jugendhilfe-, Gesundheitsbehörde), nehmen auch die Wohlfahrtsverbände, die Industrie-
und Handelskammer, Unternehmen und private Initiativen und engagierte Ehrenämter eine
wichtige Rolle im Integrationsprozess ein. An vielen Stellen in der Kölner Verwaltung sowie
im Kölner Hilfesystem finden Einzelberatungen und Fallmanagement statt. Häufig verhindern
jedoch die schwer nachvollziehbaren Zuständigkeiten und administrativen Hürden sowie die
häufig nur schwer leistbare Synchronisation der notwendigen Leistungen, die individuell
passenden Unterstützungssysteme zu finden und in Anspruch zu nehmen.

Mit der Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für geflüchtete
Menschen soll eine Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme mit Blick auf alle
Lebenslagen des Menschen hergestellt werden.

Im Rahmen der Meldung zur Aufnahme in das rechtskreisübergreifende
Teilhabemanagement benötigt die Steuerungsstelle der KOKIP (Kooperation zur Klärung
rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) im Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung
Strategische Projektsteuerung und Verwaltung, Gülichplatz 1-3, 50667 Köln die Angaben zu
Ihren personenbezogenen Daten.

Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, also insbesondere erhoben,
übermittelt, oder gespeichert. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden
personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck
verwendet, für den sie erhoben worden sind.

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten
insbesondere an folgende Dienststellen/Behörden/Kooperationspartner weitergegeben oder
befinden sich mit diesen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datenaustausch:

Dienststellen:

> Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk Karree), 51103 Köln
> Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree), 51103 Köln
> Amt für Wohnungswesen, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree), 51103 Köln

Behörden:
> ‚Jobcenter Köln, Pohligstraße 3, 50969 Köln
Kooperationspartner (KOKIP):

>» Katholische Jugendagentur Köln gGmbH, An St. Katharinen 5, 50678 köln

> AWO Kreisverband Köln e.V., Rubensstraße 7-13, 50676 Köln

> Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Bartholomäus-Schink-Str. 6, 50825 Köln

> Internationaler Bund - IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB West
gGmbH), Pfälzischer Ring 100, 51063 Köln

Dauer der Speicherung/Löschfristen

Ihre im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden 1
Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem das Teilhabemanagementverfahren abgeschlossen
wurde, gelöscht.

Einwilligungserklärung

Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptieren, erteilen Sie der Stadt Köln
die Einwilligung in die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den
vorgenannten Zweck.

Diese Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen für
die Zukunft widerrufen.

Ihre Rechte

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Übertragbarkeit und
Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle
ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-
Datenschutzgrundverordnung.

Diese Rechte können nach Artikel 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden.
Der Landesgesetzgeber hat in den 88 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken.
Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Weitere Informationen zum Datenschutz
finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung der Stadt Köln

(http://www.stadt-koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklärung)

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter
Rathausplatz (Spanischer Bau)

50667 Köln

Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509

E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de

Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen
Angelegenheit richten Sie bitte an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Telefon 0211 / 38424-0

oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Hiermit bestätige ich mein Einverständnis mit dieser Datenschutzerklärung. Eine Kopie
dieser Erklärung geht den Mitarbeitenden der Steuerungsstelle der KOKIP zu.

Ort/Datum Unterschrift Ratsuchende/r

W

as ist KOKIP > Teilhabemanagement für geflüchtete junge Menschen

Teilhabe
management

Sie haben mit vielen Menschen und vielen Behörden zu
tun? Sie wissen nicht, welche Angebote für Sie gut sind und
wen Sie fragen können? Sie wissen nicht, wer Ihnen bei
Problemen helfen kann?

Die Teilhabemanagerin/ der Teilhabemanager ist Ihre
Partnerin/ Ihr Partner und hilft Ihnen, Fragen zu
beantworten. Sie vereinbaren gemeinsam Ziele, lösen
Probleme und finden das richtige Angebot für Sie.

Ziel:
Sie kennen die nächsten Schritte, um Ihre Ziele zu

erreichen. Sie können Angebote und Hilfen finden und
nutzen.

Teilhabemanagement ist freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie
mitmachen möchten!

Datenschutz- und Einverständniserklärung zur Datenweitergabe

Damit Sie Ihre Ziele erreichen können, müssen viele Stellen
zusammenarbeiten, zum Beispiel die Teilhabemanager*innen,
Ämter der Stadt Köln, Beratungsstellen, Ihre Schule, Ihr*e
ehrenamtliche*r Begleiter*in und viele andere.

Dafür brauchen wir Ihre persönlichen Daten, zum Beispiel Ihren
Namen, Ihren Geburtstag und Ihre Adresse.

Sind Sie einverstanden, dass KOKIP Ihre Daten speichert und
weitergibt, wenn es für die Zusammenarbeit notwendig ist? Dann
unterschreiben Sie bitte die Einverständniserklärung auf der
letzten Seite des Meldebogens.

Ihre Daten werden gelöscht, sobald das Teilhabemanagement
zu Ende ist.

N
Kr

—.._Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutz-
und Einverständniserklärung.

Mitteilung Ausschuss

5147 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4318/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 14.01.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 
 
Abschlussbericht zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt „Ein-
wanderung gestalten NRW“ des Landes NRW im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019 beschlossen 
(Vorlage 0554/2017). Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Projekt auf Basis des Förderantrags der 
Verwaltung mit Zuwendungsbescheid vom 10.04.2017 genehmigt. 
Wie im letzten Sachstandsbericht angekündigt, hat das Land die Option einer Projektverlängerung bis 
Ende 2019 eröffnet. Mit Förderbescheid vom 01.03.2019 hat die Bezirksregierung Arnsberg die Pro-
jektverlängerung bis zum 31.12.2019 genehmigt, um insbesondere die folgenden Schwerpunktthe-
men weiter zu bearbeiten:  
 Handlungsempfehlungen zu Hürden und Bedarfslücken im Bereich Bildung/Arbeit 
Die Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen ist zwischenzeitlich eine laufende Aufgabe der 
Fachkoordination Arbeit im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln. Gespräche zum Ausbau 
eines bedarfsgerechten Angebotes werden laufend geführt. Darüber hinaus wird diese Thematik 
auch im Rahmen der Teilnahme an den Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“/ 
„Gemeinsam klappt´s“ aufgegriffen. 
 Casemanagement 
Das Konzept KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) als 
rechtskreisübergreifendes Casemanagement für geflüchtete Menschen wurde in der Sitzung der 
UAG Casemanagement am 26.06.2019 beschlossen. Unklar war zu diesem Zeitpunkt, wie die 
Umsetzung des Konzeptes finanziert werden kann. Mit den Landesinitiativen „Durchstarten in Aus-
bildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt´s“ wurde die Möglichkeit der Förderung von Teilhabe-
management eröffnet. Mit Beschlüssen der Lenkungsgruppe des Projekts „Einwanderung gestal-
ten NRW“ sowie der Bündniskerngruppe des Projekts „Gemeinsam klappt´s“ wurde das Casema-
nagement-Konzept entsprechend den Förderbedingungen überarbeitet und ein Antrag zur Förde-
rung von Teilhabemanagement gestellt. 
Der Rat hat die Teilnahme an den oben genannten Landesinitiativen sowie das Pilotprojekt KOKIP 
als Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln am 07.11.2019 beschlossen (Session-
Nr. 3141/2019). Die Kooperationsvereinbarung mit den 4 Kooperationspartnern des Teilhabema-
nagements wurde zwischenzeitlich geschlossen. Das Modellprojekt wird voraussichtlich im Laufe 
des Januars 2020 operativ starten.

2 
 
 
 Integrationsmonitoring 
Im Amt für Integration und Vielfalt werden derzeit Leitlinien für die Themen „Integration“ und „Viel-
falt“ erarbeitet. Diese dienen als Basis für ein „Monitoring Integration und Vielfalt“, das parallel auf-
gebaut wird. Überlegungen und Erfahrungen aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ flie-
ßen in diese Entwicklungen ein. Darüber hinaus werden derzeit Gespräche zur Einbettung des 
Monitorings in bestehende oder im Aufbau befindliche Monitoringsysteme der Stadt Köln geführt. 
Insofern wird auch das Handlungsfeld Integrationsmonitoring im Amt für Integration und Vielfalt 
verstetigt. 
Das Projekt endet zum 31.12.2019. Hinsichtlich der Darstellung der weiteren Projektergebnisse wird 
auf die bislang vorgelegten Berichte sowie die beigefügte Zieldatei verwiesen (Anlage 1). Darüber 
hinaus ist als Anlage 2 die Niederschrift der Abschluss-Sitzung der Arbeitsgruppe vom 04.09.2019 
beigefügt. 
Abschließend ist festzustellen, dass die Netzwerke, die im Rahmen des Projektes aufgebaut wurden, 
notwendig waren, um eine rechtskreisübergreifende Betrachtung der Themenfelder außerhalb eines 
eventuell vorhandenen „Spartendenkens“ zu ermöglichen. So haben an allen Projektgremien neben 
dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit auch Vertreter*innen von Trägern der Wohlfahrtsverbände 
und des Ehrenamtes teilgenommen. Darüber hinaus wurden punktuell Vertreter*innen des Bundes-
amtes für Migration und Flüchtlinge, des Integrationsrates, die sozialpolitischen Sprecher*innen der 
Ratsfraktionen sowie Migrantenselbstorganisationen involviert. Die konsequente Einbindung externer 
Akteure brachte dabei ein breites Fachwissen in die Diskussionen ein. Problemlagen wurden aus 
verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Die so erarbeiteten Ergebnisse stoßen auf große Akzeptanz. 
Die Bearbeitung der im Projekt definierten Themenfelder kann nicht mit Projektende abgeschlossen 
sein, sondern ist vielmehr eine laufende Aufgabe der Verwaltung und der beteiligten Akteure. Die 
Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Projektlaufzeit sowie die beschriebene Arbeitsweise werden 
im Amt für Integration und Vielfalt aufgegriffen und fortgeführt.  
 
 
Hinweis: Die Anlage 2 dieser Mitteilung wird aus Gründen der Ressourcenschonung nicht mit umge-
druckt. Die Einsichtnahme ist digital vollumfänglich möglich. 
 
gez. StD Dr. Keller i. V. von OB Reker

Beratungsverlauf (4)

14.01.2020 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.13 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4318/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.01.2020
Erstellt
11.12.2019 11:19