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Abschlussbericht zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“

Mitteilung Ausschuss 4318/2019 vom 06.01.2020

Stand: Am 28.01.2020 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    1 160/3 Stand: 14.11.2019 Grundsatzziel: Verbesserung der Integration von Geflüchteten Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Der Geflüchtete hält Basisdaten systematisiert vor (dies erleichert den Weg durch die Behörden) Einheitliches Personal Book mit allen wesentlichen Informationen inklusive Ansprechpartner in Behörden / Unterlagen für Behörden und Beratungsstellen x Seit Anfang 07/2018 wurden insgesamt 300 Ordner durch die Ausländerbehörde sowie das Ehrenamt augegeben. Die Nutzung durch die Geflüchteten/ die Sichtbarkeit des PB in der Verwaltung blieb hinter den Erwartungen zurück. Dennoch stößt das PB nach wie vor auf positive Reso nanz. Eine überarbeitete Neuauflage des PB wird künftig online zur Verfügung gestellt; bzw. auf Anfrage durch 50 und 16/04 ausgedruckt und ausgegeben. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit Information zum Arbeitsleben in Deutschland sind be reits vor Übergang in SGB II ausreichend vorhanden x Bestandteil der Handlungsempfehlungen Ausbildung un d Arbeit. Bedarfslage ist im Kommunalen Bündnis für Arbeit beschlossen und in Richtung Jobcenter/BA kommunizie rt. laufend 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit Aufbau und Pflege einer Informationsplattform zu Sp rach- und Bildungsangeboten (Biko) --> incl. einer ersten Aufstellung von Sprachangeb oten - Weiterleitung an Projekt Bildungskoordination im KI erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit a) Beglaubigungen fremdsprachlicher Dokumente werden an vielen Stellen der Verwaltung vorgenommen Nach Weisung der Bezirksregierung ist die Beglaubig ung fremdsprachlicher Dokumente weiterhin nicht zulässig (siehe mail 6.10.17). Auch nach nochmaliger Intervention b leibt das Land bei seiner Haltung. erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit b) Die Bezieher von AsylbL und SGB II können Kosten für Dolmetscher/ Fahrtkosten auch nachträglich geltend machen Problematik wurde in die Berichterstattung an das Land aufgenommen. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit c) Ein Vorhalten einer Generalvollmacht erleichter t dem Geflüchteten und dem Unterstützer den Kontakt zu Behörden Generalvollmacht aus Sicht der Stadt rechtlich bede nklich, vom Ehrenamt verwendete Vollmacht kann auf der Seit e der Wiku zur Verfügung gestellt werden. erledigt 15.08.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit Der Zugang zu Bildung und Arbeit ist für Geflüchtete leicht erreichbar Die Geflüchteten können ihre Anliegen bei den Behörden einfach und ohne zusätzliche Wege erledigen Es gibt transparente, einheitliche Informationen zu Bildung und Arbeit 2 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) frühzeitige Information der Geflüchteten, durch gezieltere Beratung aller städt. Stellen hinsichtl. Inanspruch nahme des Integrationpoint Abstimmungsgespräche BA und 323 und OB/6 zur gezielteren Information der Geflüchteten und vermehrten Inanspruchnahme des IP sind erfolgt. erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit b) Beschleunigung des Verfahrens zur Anerkennung vo n Bildungsabschlüssen bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, liegen auf der TEAM-Seite vor. erledigt 05.09.2017 UAG 1 Bildung/Arbeit c) Die Beratung des IQ Netzwerk findet wöchenlich auch bei 16/04 statt, um Geflüchtete frühzeitig zu erreichen. x Gespräche mit dem IQ-Netzwerk haben stattgefunden. Die Umsetzung ist schwierig: Der Zugang zur Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen "keine warme Übergabe" mit Kunden wird nur einmalig ein Beratungsgespräch geführt, eine weitere Begleitung erfolgt nicht, das Aufzeigen einer Perspektive ist nicht vo rgesehen. Die Anforderungen an die Ausstattung des Arbeitspla tzes für das IQ-Netzwerkes sind hoch - und verursachen zusätzliche Kosten. Alternativ kann in die Beratung der JMD`s (Clearingstelle), des Integrationspoint oder Lernende Region verwiesen werden. Wird nicht weiter verfolgt. erledigt 27.03.2018 UAG 1 Bildung/Arbeit Die Beratung und Hilfestellung zur Anerkennung von Bildungs und Berufsabschlüssen erfolgt frühzeitig (möglichst vor Wechsel zu SGB II). 3 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) Bündelung der Aufgabe Verpflichtung zum Integrationskurs n. § 44 a AufenthG - zentrale Stelle für Beratung/Sprachlevel- Feststellung / Antrag/ Anmeldung/ Verpflichtung etc . x Aufgabenbündelung bei 16/04 Fachbereich integrative Sprach- und Orientierungsförderung ist zwischenzeitlich erfolgt. erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache b) BAMF Onlineantrag mit Möglichkeit, erforderliche Dokumente hochzuladen BAMF hält nach Prüfung der Sachlage das derzeitige Verfahren für ausreichend. Einscannen aller Dokumen te und Versand an zentrale E-Mail Adresse ist als Alternative zum Postversand möglich. erledigt 10.08.2017 UAG 2 Sprache c) Sprachpraxis: Durch Rosetta Möglichkeiten schaff en, das Erlernte anzuwenden und zu verfestigen Einsatz von Rosetta-Sprachlernprogramm in 2 Einrich tungen projektiert. Möglichkeiten Sprachpraxis in UAG dargestellt, liegen auf der TEAM-Seite vor. erledigt a) Kein Behördendeutsch! Bsp: Im Vordruck Wohnungsbeschaffung und Wohnungserhaltung bei 50 wurde der Begriff "Sicherheitsleistung" durch "Kaution" ersetzt. laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen b) Verwendung von Piktogrammen, und graphischen Darstellungen Veröffentlichung von Piktogrammen zur allgemeinen N utzung im Intranet / Internet erfolgt - https://www.alf- hannover.de/materialien/fluechtlingskinder erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Unterstützung durch Videoclips (evtl. in Kooperation mit WDR for you) Kontaktaufnahme durch OB/6 zum WDR ist erfolgt. Livestream zum Thema Sprache hat in der 48. KW 2017 stattgefunden. Weitere Themen sind denkbar und werden anlassbezogen mit dem WDR abgestimmt. laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen Die Kommunikation zwischen Behörde und Geflüchteten ist trotz Sprachbarrieren sichergestellt Flächendeckende Einführung von "Videodolmetschen" x Bedarfsabfrage bei den Dienststellen ist abgeschlos sen. Das dazugehörige Vergabeverfahren konnte fristgerecht abgeschlossen werden, so dass der Vertrag pünktlich zum 01.11.19 starten kann. erledigt 22.09.2017 UAG 2 Sprache Vordrucke, Flyer, Anträge etc. sind leicht verständlich und einfach gestaltet ("Verstehen ist mehr als Sprache") Der Spracherwerb für Geflüchtete startet so früh wie möglich Sprache Sprachbarrieren sind abgebaut 4 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Die Kriterien bei der Belegung von städt. Unterkünften durch 56 sind für Geflüchtete und Ehrenamt transparent Kriterien und praktische Umsetzung werden in geeigneten Runden vorgestellt, z.B. Aufnahme in Ehrenamtsveranstaltun g JC, runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Forum für Willkommensk ultur (bestehende Strukturen der Stadtgesellschaft werden somit genutzt) wird in Abstimmung zwischen 56 und weiteren Akteuren realisiert. laufend 11.08.2017 UAG 3 Wohnen a) Erstellung eines städtischen themenbezogenen Lei tfadens und einer Checkliste für die Wohnungssuche "Wegweiser Wohnen in Köln" wurde federführend durch das Kommunale Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit der UAG Wohnen erstellt. Die Broschüre liegt zwischenzeitlich vor. Mehrsprachige Onlineversion ist vorhanden. erledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen b) Vermittlung von Inhalten in kleinen Gruppen (z.B. durch Auszugsmanagement, durch Willkommensinitiativen) Das Auszugsmanagement hat in 2019 den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt. Workshops in d en Unterkünften zum Thema Wohnungssuche/Rechte und Pflichten etc. sind ein weiterer Schwerpunkt in Zusammenarbeit mit dem IKD laufend 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Unterstützung durch Verbraucherzentrale bei Vermittlung der Inhalte Verbraucherzentraler hat an der Erarbeitung des Wegweisers Wohnen mitgewirkt. An einer geplanten Veranstaltung zur Teilhabe geflüchteter Menschen ("Markt der Möglichkeiten") wird die Verbraucherzentrale mit einem Stand teilnehmen. Zum einen zur Informationsvermittlung, zum anderen zur Akquise von Multiplikatoren aus dem Kreis der geflüchteten Menschen. erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen a) Anlassbezogene Austauschrunde von JC und 56 zum Thema Wohnen; regelmäßige Aktualisierung der Listen Anspr echpartner; ggf. gegenseitige Hospitationen (Netzwerk / Kooperation) wird in Abstimmung zwischen 56 und JC realisiert. er ledigt 11.08.2017 UAG 3 Wohnen b) Harmonisierung Internetauftritte, Newsletter erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Vernetzung der Beratungsstellen, der Berater im Jobcenter, etc z.B. hinsichtlich Unterlagen, Videos, etc erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen a) Längere Betreuung nach Umzug, Prüfung zur Notwendigkeit im Rahmen grundsätzlicher Überlegungen durch 56 erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen b) Ausbau/Spezialisierung Ehrenamt für Thema Nachbetreuung, Rekrutierung z.B. durch Auszugsmanagement erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen c) Präventive Beratung von Mietern bei 50 (Vermeidu ng von drohendem Wohnungsverlust) --> Projekt "BerMico" läuft in Zusammenarbeit mit SKM in Ehrenfeld zur präventiven Beratung; Rat hat in 11/2 017 Verstetigung und Ausweitung auf Stadtbezirk Chorweiler beschlossen. erledigt 29.09.2017 UAG 3 Wohnen Thematiken werden im Rahmen von Gesprächen mit Presseamt sowie im Amt für Integration und Vielfalt aufgegriffen. s.o. Zusammenarbeit mit IKD und Ehrenamt wird gestärkt. Es gibt gezielte Versuche, Ehrenamtliche als „Wohnungspaten“ über eine Anzeige bei der Aktion „Neue Nachbarn“ zu akquirieren. Bislang erfolgten jedoch keine Meldungen bzw. Rückmeldungen. Die Geflüchteten kennen die notwendigen Schritte zur Anmietung einer eigenen Wohnung sowie die Rechte und Pflichten im Mietverhältnis Wohnen Der Übergang von der städtischen Unterbringung in privaten Wohnraum ist verbessert JC und 56 sowie weitere Beratungsstellen kennen das gegenseitige Vorgehen und können die Geflüchteten zielgerichtet und kontinuierlich beraten (Netzwerk/Kooperation) Die Integration in das Wohnumfeld (nach Bezug einer eigenen Wohnung) ist gelungen 5 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) Wiederaufnahme Projekt Gesundheitslotsen Wiederaufnahme des Projektes ist beschlossen. Letzt e Abstimmungen zwischen Gesundheitsamt und Trägern laufen. erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit b) Einsatz von Erklärfilmen zu gesundheitlichen The men in Unterbringungseinrichtungen 100 Plakate des DRK mit dem QR-Code zu den mehrsprachigen Erklärfilmen werden derzeit gedruckt und in städtischen Dienststellen (Wartezonen etc.), in Räumlichkeiten des Ehrenamtes und der MSO´s ausgehangen. erledigt 30.05.2018 UAG Gesundheit Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf sind adäquat untergebracht Hinweise auf besonderen Schutzbedarf werden durch das Land im Rahmen der Zuweisung mit entsprechendem Vorlauf weitergegeben, mit Zustimmung der Geflüchteten Problematik wurde in Berichterstattung an das Land aufgenommen. erledigt 04.05.2018 UAG Gesundheit a) Vernetzungstreffen im Rahmen der UAG unter Einbeziehung "außerordentlicher" Teilnehmer Nachhaltige Etablierung von Netzwerktreffen im Amt für Integration und Vielfalt. laufend b) Vortragsreihe von Fachexperten in der UAG z.B. zu Themen Kenntnis Gesundheitssystem, Behinderung, Traumatisierung, Sucht. Die UAG Gesundheit wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. erledigt *Gesundheit* Die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten im Regelsystem ist sichergestellt Die Geflüchteten kennen das Gesundheitssystem und finden einen Zugang Die Akteure im Bereich Gesundheit(sberatung) kennen einander und können in geeignete Hilfen vermitteln. 6 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Studierende haben eine auskömmliche finanzielle Grundlage Anpassung des BAFÖG Satzes an Mietspiegel der einzelnen Regionen (ähnlich allg. Mietzuschuss) wurde in Berichterstattung Land aufgenommen. erledig t a) 50 erhält über AZR-Zugriff relevante Informationen z.B. zum Aufenthaltsstatus. AZR-Zugriff für 50 wird im Zuge der Einrichtung des digitalen Asylverfahrens eingerichtet. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung b) Die Bezirksregierung informiert 50 über vorhandenen E-Mail- Verteiler über die Entscheidung des Asylverfahrens Die Information wird künftig von 33 an 50 weitergegeben. erledigt 25.04.2018 UAG Existenzsicherung Alle Dienststellen (incl. JC) kennen das gegenseitige Vorgehen und können entsprechend beraten Der Leistungsprozess wird mit allen Beteiligten überprüft und abgestimmt. Die Leistungskette wurde in der UAG abgestimmt, Schnittstellen und Abhängigkeiten sind besprochen. erledigt 28.03.2018 UAG Existenzsicherung Die finanzielle Existenzsicherung ist ohne Unterbrechung sichergestellt Unterbringung, Lebensunterhalt und gesundheitliche Versorgung sind sichergestellt (Existenzsicherung) 7 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Interessen der Geflüchteten für Teilhabeangebote sind bekannt und fließen in Angebotspalette ein erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe Zugangshindernisse zu Teilhabeangeboten sind erkannt und abgebaut erledigt 03.07.2018 UAG Teilhabe Die Geflüchteten kennen Angebote der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe. Sie können diese nutzen und sich einbringen (Zunächst) ein workshop mit Geflüchteten zur Klärung von Bedarfslagen und Zugangshemmnissen ist durchgeführt . Die Veranstaltung hat am 17.10.2018 stattgefunden. Erkenntnisse wurden in den Sitzungen der UAG Teilhabe weiter bearbeitet. Eine weitere für Juni geplante Veranstaltung (Markt der Möglichkeiten) hat insbesondere zum Ziel: Information der Teilnehmenden der ersten Veranstaltung zu priorisierten Themen; Direkter Kontakt zu/Austausch mit relevanten Akteuren. Zugangshemmnisse sollen Anbietern bewusst werden sowie auf Seiten der Teilnehmenden abgebaut werden. Im Weiteren wird die Thematik im Amt für Integration und Vielfat durch die zuständige Fachkoordination bear beitet. 8 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium a) Grundsätzliche Voraussetzungen für ein rechtskreisübergreifendes Casemanagement in Köln si nd mit allen Beteiligten festgelegt. Grobkonzept ist erstellt erledigt b) Vernetzung mit Jobcenter, Jugendamt und Kooperation mit JMDs ist geklärt erledigt c) Details zur Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement sind mit allen Beteiligten festgeleg t. erledigt Ein systemisches Casemanagement unterstützt bei der Optimierung von bedarfsgerechten Angeboten. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Einzelfalleben e werden auf der Systemebene genutzt, um bedarfsgerechte Masnahmen/Angebote zu entwickeln. Phase 2 des CM-Einführungsprozeses: Mängel im System können erst nach einem angemessenen Erfahrungszeitraum bewertet werden. Der Aufbau entsprechender Strukturen wird in der Pilotphase geplant. Weitere Berichterstattun g im Rahmen Gemeinsam klappt´s. erledigt Finanzierung des Casemanagement-Konzeptes ist über Inititative Gemeinsam klappt´s vorgesehen. Die hier für notwendigen Konzeptanpassungen wurden abgestimmt. Der Rat hat das Teilhabemanagement am 07.11.2019 beschlossen. Weitere Berichterstattung rfolgt im Ra hmen Gemeinsam klappt´s Die Geflüchteten können ihre Perspektiven einschätzen, eine Entscheidung über den weiteren Weg treffen und Angebote des Regelsystems eigenständig für sich nutzen. Verfahrensabläufe sind optimiert, das Angebot entspricht dem Bedarf. Die Geflüchteten haben die Möglichkeit, ein Casemanagement zur Strukturierung und Begleitung des Prozesses in Anspruch zu nehmen. 9 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Einrichtung lebenslagenorientierter Unterarbeitsgruppen zur zielgerichteten Bearbeitung diverser Themenfelder. Die Arbeitsstruktur im Projekt orientiert sich an themenfeldbezogener Bearbeitung. Die Arbeit der UAGs bildet die Basis für alle weiteren Entscheidungen/f ür das weitere Vorgehen. laufend Im Projekt aufgebaute Netzwerke können über die Projektlaufzeit hinaus bewahrt und ausgebaut werden Verstetigung der UAGs, Betreuung dieser Netzwerke durch Strategische Fachkoordination bei 16 erledigt Die Beteiligten kennen bestehende Netzwerke und können diese nutzen. Übersicht der Netzwerke steht allen zur Verfügung Abfrage bei allen Projektbeteiligten zu Netzwerken ist erfolgt. Eine Zusammnefassung wurde erstellt. Die weitere Bearbeitung (in welchen Bereichen fehlen Netzwerke, wo gibt es Dopplungen etc.) erfolgt durch die Strat. Fachkoordination Beteiligung/Netzwerke bei 16. erledigt Der Integrationsprozess geflüchteter Menschen wird durch kooperative Strukturen unterstützt Der Integrationsprozess wird durch die Zusammenarbeit interner und externer Akteure und Bündelung von Fachkompetenz zielführend unterstützt. 10 Rahmenziel Ergebnisziel Aktivitäten / Beschreibung Beschluss AG / LG Sachstand Status erstmalige Nennung Gremium Die Angebotsplanung verfügt über die notwendigen Kennzahlen zu Bedarfslagen und Versorgungslücken. erledigt Durchgeführte Maßnahmen können hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit bewertet und bedarfsgerecht angepasst werden. erledigt Abkürzungsverzeichnis: 50: Amt für Soziales und Senioren 16 Amt für Integration und Vielfalt 56: Amt für Wohnungswesen 11: Personal- und Verwaltungsmanagement JC: Jobcente r 13: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit KI: Ko mmunales Integrationszentrum 33: Ausländeramt Initiierte und geförderte Maßnahmen unterstützen den Integrationsprozess bedarfsgerecht Gespräche zu Inhalten eines Integrationsmontorings sowie die Einbettung in Sozialplanung und andere städtsic he Kennzahlensysteme laufen. Aufbau eines Monitoringss ystem hängt vom Zielsystem "Leitlinien Integration und Vi elfalt in Köln" ab. Monitoring Integration und Vielfalt wird Daueraufgabe im Kölner Amt für Integration und Viel falt. Aufbau eines Integrationsmonitoring unter Berücksic htigung bestehender städtischer Monitoring- und Kennzahlensysteme mithilfe zusätzlicher konkreter Fragestellungen zum Thema "Integration"
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 4318/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 14.01.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 Abschlussbericht zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Teilnahme der Stadt Köln am Förderprojekt „Ein- wanderung gestalten NRW“ des Landes NRW im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2019 beschlossen (Vorlage 0554/2017). Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Projekt auf Basis des Förderantrags der Verwaltung mit Zuwendungsbescheid vom 10.04.2017 genehmigt. Wie im letzten Sachstandsbericht angekündigt, hat das Land die Option einer Projektverlängerung bis Ende 2019 eröffnet. Mit Förderbescheid vom 01.03.2019 hat die Bezirksregierung Arnsberg die Pro- jektverlängerung bis zum 31.12.2019 genehmigt, um insbesondere die folgenden Schwerpunktthe- men weiter zu bearbeiten:  Handlungsempfehlungen zu Hürden und Bedarfslücken im Bereich Bildung/Arbeit Die Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen ist zwischenzeitlich eine laufende Aufgabe der Fachkoordination Arbeit im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln. Gespräche zum Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes werden laufend geführt. Darüber hinaus wird diese Thematik auch im Rahmen der Teilnahme an den Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“/ „Gemeinsam klappt´s“ aufgegriffen.  Casemanagement Das Konzept KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) als rechtskreisübergreifendes Casemanagement für geflüchtete Menschen wurde in der Sitzung der UAG Casemanagement am 26.06.2019 beschlossen. Unklar war zu diesem Zeitpunkt, wie die Umsetzung des Konzeptes finanziert werden kann. Mit den Landesinitiativen „Durchstarten in Aus- bildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt´s“ wurde die Möglichkeit der Förderung von Teilhabe- management eröffnet. Mit Beschlüssen der Lenkungsgruppe des Projekts „Einwanderung gestal- ten NRW“ sowie der Bündniskerngruppe des Projekts „Gemeinsam klappt´s“ wurde das Casema- nagement-Konzept entsprechend den Förderbedingungen überarbeitet und ein Antrag zur Förde- rung von Teilhabemanagement gestellt. Der Rat hat die Teilnahme an den oben genannten Landesinitiativen sowie das Pilotprojekt KOKIP als Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln am 07.11.2019 beschlossen (Session- Nr. 3141/2019). Die Kooperationsvereinbarung mit den 4 Kooperationspartnern des Teilhabema- nagements wurde zwischenzeitlich geschlossen. Das Modellprojekt wird voraussichtlich im Laufe des Januars 2020 operativ starten. 2  Integrationsmonitoring Im Amt für Integration und Vielfalt werden derzeit Leitlinien für die Themen „Integration“ und „Viel- falt“ erarbeitet. Diese dienen als Basis für ein „Monitoring Integration und Vielfalt“, das parallel auf- gebaut wird. Überlegungen und Erfahrungen aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ flie- ßen in diese Entwicklungen ein. Darüber hinaus werden derzeit Gespräche zur Einbettung des Monitorings in bestehende oder im Aufbau befindliche Monitoringsysteme der Stadt Köln geführt. Insofern wird auch das Handlungsfeld Integrationsmonitoring im Amt für Integration und Vielfalt verstetigt. Das Projekt endet zum 31.12.2019. Hinsichtlich der Darstellung der weiteren Projektergebnisse wird auf die bislang vorgelegten Berichte sowie die beigefügte Zieldatei verwiesen (Anlage 1). Darüber hinaus ist als Anlage 2 die Niederschrift der Abschluss-Sitzung der Arbeitsgruppe vom 04.09.2019 beigefügt. Abschließend ist festzustellen, dass die Netzwerke, die im Rahmen des Projektes aufgebaut wurden, notwendig waren, um eine rechtskreisübergreifende Betrachtung der Themenfelder außerhalb eines eventuell vorhandenen „Spartendenkens“ zu ermöglichen. So haben an allen Projektgremien neben dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit auch Vertreter*innen von Trägern der Wohlfahrtsverbände und des Ehrenamtes teilgenommen. Darüber hinaus wurden punktuell Vertreter*innen des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge, des Integrationsrates, die sozialpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen sowie Migrantenselbstorganisationen involviert. Die konsequente Einbindung externer Akteure brachte dabei ein breites Fachwissen in die Diskussionen ein. Problemlagen wurden aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Die so erarbeiteten Ergebnisse stoßen auf große Akzeptanz. Die Bearbeitung der im Projekt definierten Themenfelder kann nicht mit Projektende abgeschlossen sein, sondern ist vielmehr eine laufende Aufgabe der Verwaltung und der beteiligten Akteure. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Projektlaufzeit sowie die beschriebene Arbeitsweise werden im Amt für Integration und Vielfalt aufgegriffen und fortgeführt. Hinweis: Die Anlage 2 dieser Mitteilung wird aus Gründen der Ressourcenschonung nicht mit umge- druckt. Die Einsichtnahme ist digital vollumfänglich möglich. gez. StD Dr. Keller i. V. von OB Reker
  • Anlage 2 Niederschrift AG 04.09.

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    Die Oberbürgermeisterin ss Stadt Köln Amt für Integration und Vielfalt Frau Meier Telefon: (0221) 221 30892 Fax: (0221) 221 27214 E-Mail: Einwanderung_gestalten@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2019 6. Treffen der Arbeitsgruppe des Förderprojektes „Einwanderung gestalten“ am Mittwoch, den 04.09.2019, 10:00 Uhr - 11:30 Uhr . Ministerium für Kinder, Familie, ____— Einwanderung _ riüchtlinge und Integration gestalten NRW des Landes Nordrhein-Westfalen Gefördert aus Mitteln des MKFFI Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019 Anwesend waren: Adrian Albrot Böhnke Bosbach Dangel Hodissen Holtz Kaven Klussmann Kuntze Liesenfeld Meier Ochlast Oster Roth Schumacher Schwamborn Wuttke Klaus Bettina Andrea Marita Alina Ulrike Vera Uwe Jens Monika Bianca Kathryn Thomas Hans- Jürgen Klaus Dirk Stefan Angelika Entschuldigt fehlten: Ehrenamt 40 Amt für Schulentwicklung 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination) LIGA der Wohlfahrtsverbände — Deutsches Rotes Kreuz 11 Personal- und Verwaltungsmanagement 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination) Agentur für Arbeit Köln 33 Ausländeramt 16 Amt für Integration und Vielfalt LIGA der Wohlfahrtsverbände - Caritasverband 20 Kämmerei 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektkoordination) Jobcenter 16 Amt für Integration und Vielfalt (Projektleitung) Ehrenamt 50 Amt für Soziales und Senioren 16 Amt für Integration und Vielfalt Ehrenamt Frankfurt university of applied sciences OB/2 Büro der Oberbürgermeisterin — Strategische Steuerung 12 Amt für Informationsverarbeitung 42 Amt für Weiterbildung 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 53 Gesundheitsamt 56 Amt für Wohnungswesen Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Darstellung des aktuellen Sachstandes 3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements 1. Begrüßung Herr Oster begrüßt die Anwesenden zur 6. Sitzung der Arbeitsgruppe. Vor Eintritt in die Ta- gesordnung führt er aus, dass dies nach rund 2,5 Jahren im Projekt Einwanderung gestal- ten.NRW die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe sei. Wie immer stelle sich die Frage, wie nach- haltig solche Förderprojekte seien. Dank der guten Zusammenarbeit in Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen habe man in der Projektlaufzeit gute Ergebnisse erreicht. Insbesondere sei die enge Einbindung von externem Fach-Knowhow in das Verwaltungsprojekt hervorzu- heben. Die Strukturen, die mit diesem Projekt geschaffen worden seien, sollen auch in der künftigen Zusammenarbeit beibehalten werden. 2. Darstellung des aktuellen Sachstandes Herr Schwamborn erläutert eingangs, die Projektverlängerung umfasse die Aufgabenstellun- gen: - Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagement, - Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu Hürden und Bedarfslücken Bildung/Arbeit, - Aufbau eines Integrationsmonitorings. Gleichwohl sei in dieser letzten Sitzung die Mitteilung eines Sachstandes zu allen wesentli- chen Beschlüssen der Arbeitsgruppe vorgesehen. Frau Hodissen und Herr Schwamborn stellen den aktuellen Projektsachstand vor. Die Folien- präsentation kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Zieldatei ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Auf Nachfrage von Herrn Adrian erklärt Frau Holtz, es gebe keine Überlegungen zur Einfüh- rung von Videodolmetschen im Jobcenter, da das Jobcenter langjährige Erfahrungen und ei- nen Rahmenvertrag mit einer telefonischen Dolmetscher-hotline habe. Abschließend informiert Herr Schwamborn, dass Themen die im Projekt nicht abgeschlossen werden konnten, im Amt für Integration und Vielfalt weiter verfolgt werden. 3. Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements Frau Böhnke und Frau Meier informieren über die aktuellen Entwicklungen zur Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Casemanagements für geflüchtete Menschen (Teilhabema- nagement) und stellen die Eckpunkte des Konzeptes vor (siehe Anlagen 3 und 4). Nach kurzer Beratung bittet Herr Oster um Abstimmung: Beschluss: Die Arbeitsgruppe beschließt das Konzept zum Teilhabemanagement in der vorliegenden Fassung. Sie beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Pilotmodells. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Niederschrift über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe „Einwanderung gestalten NRW“ am 04.09.2019 Abschließend bedanken sich Herr Oster und Herr Schwamborn bei allen Beteiligten für die konstruktive und gute Zusammenarbeit im Projekt. Insbesondere gehe der Dank auch an die ehrenamtlichen Teilnehmer*innen für ihren Einsatz in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgrup- pe und Unterarbeitsgruppen. Herr Oster schließt die Sitzung und lädt zu einem gemeinsamen Ausklang und Austausch bei Kaffee und Gebäck ein. lo > Gez. Oster Anlagenverzeichnis Anlage 1 (zu TOP 2): Projektsachstand . Anlage 2 (zuTOP2): Zieldatei -> era lad Anlage A de HM Hadurı? ern echuh?? Anlage 3 (zu TOP 3): Sachstand Teilhabemanagement Anlage 4 (zu TOP 3): Konzept KOKIP 12.09.2019 eOwiögemsiten [5:2 stastkäin. TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand Videodolmetschen Aktueller Rahmenvertrag kann bereits von allen Dienststellen genutzt werden (Laufzeit bis 31.10.2019) Ausschreibung für Folgevertrag läuft derzeit Basis: verwaltungswelte Bedarfsabfrage Vorgesehener Vertragsbeginn: 01.11.2019 | 16 - Amt für Integration und Vielfalt Di Oberkegenmesten TOP 2 Sachstand Personal Book » Rückmeldung von Ämtern/Institutionen > Personal Book wurde nicht erkennbar vorgelegt » Nutzung in der Regel für Geflüchtete nur mit ehrenamtlicher Begleitung verständlich * Beschluss des AK Personal Book: > Verbesserungsvorschläge werden aufgenommen > überarbeitetes Personal Book wird online zur Verfügung gestellt und auf Anfrage von Dienststellen ausgedruckt und ausgegeben * hitps://www.wiku-koeln.de/materialien/ https://www.ki-koeln.de/downloads/personal-book/ Vielfaltskompetenz „Expedition Vielfaltskompetenz“ hat am 10.05.2019 stattgefunden Teilnehmer: verwaltungsinterne und externe Projektteilnehmer*innen Ziel: Behandlungen von Fragestellungen, die für das Thema öffnen und sensibilisieren sowie neue Impulse geben. = Amt für Integration und Vielfalt TOP 2 Sachstand Handlungsempfehlungen Ausbildung/Arbeit Integration Point (early Intervention) Verstärkte Zusammenarbeit der Akteure findet statt, z.B. im Rahmen von Austauschgesprächen EQ + deutsch Angebotsausbau ist erfolgt; die Inhalte werden stetig der aktuellen Bedarfslage angepasst Verstetigung KAUSA Das Beratungsangebot ist durch die neuen Träger Handwerkskammer und Lernende Region gesichert | 16 = Amt für Integration und Vielfalt. Urwanderung | 16 = Amt für Integration und Vielfalt I —" i TOP 2 Sachstand TOP 2 Sachstand Wir in Köln“; Teilhabe von geflüchteten Menschen Folgeveranstaltung wurde als „Markt der Möglichkeiten“ geplant Ziel: Direkter Austausch relevanter Akteure mit Geflüchteten Veranstaltung im Juni musste aufgrund mangelnder Resonanz abgesagt werden Weiteres Vorgehen: > Analyse und überarbeitete Planung im Rahmen Projekt nicht möglich > weitere Bearbeitung durch zuständige Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt | 16 = Amt far Integration una Vieifart Integrationsmonitoring In einem ersten Schritt werden folgenden Fragestellungen geklärt: » Einbettung eines Integrationsmonitorings in bestehende oder Im Aufbau befindliche Monitoringsysteme der Stadt Köln » Einbettung eines Integrationsmonitorings in die Leitlinien Integration und Vielfalt, die derzeit vom städtischen Amt für Integration und Vielfalt erarbeitet werden | 16 - Amt fr Integration un Vila em yeyjaı\ pun voressatu] any 1uy -9T "en SOSsnydssnesyeyasylM sap Japaııaıyy ardyydaasqwwns ‘g9A “vg 184uB9goF YMHN AMH HI :SsSpJewWsnaguy pun -syeyssy4lM J2UJ9Y 3 “ sap 31napjy 9p WNIWS1D UI 151 „HOgAV pun unppgsny ul 3om Te uadunyaJdwasäunjpueH „MAN uoye2s33 Sunıapuemu13“ Pjaloıd UIYOYINJJIH UOA UOIJEISIJU] — Z dOL 144yIN won Qopı9j29 MAN uoyels33 em — uj0)1 3PeIS | " uNSgSIBUNSBINqJIEGO aIQ dan wor yapıqya9 MAN uayeysad Zunispuemug ZI Sp’uJ20y-peIs Mmmydny Jeuayu] SPUIBOY-IPEISDayyıyossjeusı PLZLZ-LZZILZZE VEROE-LZZILZZO :uoJaloL ulay 19905 € zyeidys1ng "Binguanan sneH LoneuIpJo0ysBUIRyONI Jera)oy uUNSJSIEULIABINgISIO Jep oung UNSSIEWLIEBINIEIO SIG — UIRN IPEIS Syylyas Jeusy ST-rI pus41a1319qn/a31Nsuos — uadunıysjdwssäunjpuen | er AOYSINEISAI9MIF PUsJyeM — € 9seyd USdUnjyaJdwasdunjpueH Ze -TI SunpjIgsny Pua1yeM — 7 3seyd uSdun]yaJdwasdunjpueH gJunpjIgsny A0A — T 9Seyd uBdunjyaJdwasdunjpueH SUISUOY-[91Z 143IN won 1apı9y33 MAN uoyelsed ———— ZgunIspuemug ——m "134 ZunpjIgsny Jaula aulyeuyny Jap y9eu yIsunM Jap ssep ‘uaJyny nzep ZunzynIs4s}un Pun Zungeiag uSdIpusmjou Jap Aw uuey HOYZNENIBJJOH Duld 18qn 3amun US yane - UadIaznzIne aa anNeulaye Puls ‘ua]jom I3Po USUUOY uo3ejyssadula Jyaıu dam U3salp uay9suay aIp OM Hog "USY4Im nz UH3a3}u3 [83ueWayelyyDe4 wap pun u>j81Zz13 NZ PUeWSNOGJIY Uap UI voNe43aju] Sdıyeyydeu aula “uaneqnzyne Zun4alzıy1jenD aysılyaej aula un “uayasuaw uadun! 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27 Jahren primär im Fokus: Menschen mit Duldungsstatus sekundär: Menschen mit Aufenthaltsgestattung Kooperation mit Trägern, die große Erfahrung mit Casemanagement für junge geflüchtete Menschen haben Ressourcen (im 1. Schritt) 4 Stellen Teilhabemanager*in bei Trägern 1 Steuerungsstelle Teilhabemanagement im Amt für Integration und Vielfalt 16 - Amt für Integration und Vielfalt 12.09.2019 " Die Oberbürgermeisterin \$ Stadt Koln TOP 3 Teilhabemanagement Weiteres Vorgehen ° Beschluss des geänderten Konzeptes durch AG ° gemeinsame Sitzung von Lenkungsgruppe und der Bündniskerngruppe der Landesinitiative Gemeinsam klappt’s (11.09.2019) - Förderantrag stellen (15.09.2019) ° Ratsbeschluss einholen (November 2019) 16 - Amt für Integration und Vielfalt Folie 3 N on | Die Oberbürgermeisterin 6:2 Stadt Köln KOKIP Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln Internationaler Bund + wo |katholische 0 Cart Mi L jugendagentur fur Kalr i 3 Stadt Köln Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin 16 — Amt für Integration und Vielfalt und soziale Dienste Stand 04.09.2019 Auskunft erteilen: Kathryn Meier Tel.: 0221 - 221 30892 Kathryn.meier@stadt-koeln.de Andrea Böhnke Tel.: 0221 - 221 36004 andrea.boehnke@stadt-koeln.de ___ Einwanderu NE Ministerium für Kinder, Familie, ——— Flüchtlinge und Integrati —— gestalten NRW des Landes Nordrhein-Westfalen Gefördert aus Mitteln des MKFFI ( A N | IB West gGmbH für Bildung AWO | Bezirksverband Mittelrhein e.V. Präambel Ein geflüchteter Mensch durchläuft in den ersten Jahren seiner Integration vom Asylverfahren bis hin zur/zum möglicher/en Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt die vielfältigen Facet- ten des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB) und seiner kommunalen, landes- sowie bun- desbezogenen behördlichen Ausdrucksformen. Ob SGB VIII, oder SGB Il, jedes dieser Sozi- algesetzbücher hat in den subsidiär ausgestalteten Hilfsstrukturen der freien Träger wiederum seinen Nachhall mit einer eigenen Förderlogik und Zuständigkeit gefunden. Der Integrations- prozess junger Geflüchteter zwischen 18 und 27 Jahren ist insofern geprägt durch die Rele- vanz und Beteiligung zahlreicher öffentlicher Einrichtungen und freier Träger, die deren Integ- rationschancen (und Risiken) durch teils verpflichtende, teils freiwillige Leistungen mit beein- flussen. Im besten Fall ist der Übergang zwischen den gesetzlichen Regularien und den Hilfsangebo- ten für die Zielgruppe kaum zu bemerken. Bis heute existieren jedoch Lücken in den Stationen des vorgesehenen Integrationsprozesses, die dessen Effektivität wiederum schmälern. Auch die vielfältigen Hilfsstrukturen der freien Trägerlandschaft setzen in der Regel jeweils am tem- porär betroffenen Rechtsgebiet an. Es sind zumeist multiple Problemlagen, die dazu führen, mit unterschiedlichen Einrichtungen, Behörden in Kontakt zu treten. Hierbei werden oft Ver- sorgungslücken bzw. strukturelle Schwierigkeiten, die eine gesellschaftliche Teilhabe er- schweren, sichtbar. Die rechtskreisübergreifenden Schwierigkeiten einzelfallbezogen zu identifizieren und konkre- te Maßnahmen zu deren Beseitigung zu initiieren, aber auch (und vor allem) strukturelle Er- kenntnisse über Integrationsverläufe in die Stadtverwaltung zu transportieren, ist Aufgabe von KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse). INHALTSVERZEICHNIS 1 BEGRIFFSBESTIMMUNG u... een een nenn 3 2 ZIELE DES RECHTSKREISÜBERGREIFENDEN TEILHABEMANAGEMENTS ....nneenenneennsenee 3 3 AUFBAU DES MODELLPROJEKTES ..........::ss5#000HHsnonnansrsnossonnennsnennsonnennannnensonsnnnnnennannn en 4 3.1 ZIELGRÜPPE eensserensnensonen unuunnunanenssnenanunenaeennensentunnenen 3:2: STRUKTURELLE/ORGANISATORISCHE VORAUSSETZUNGEN . 3.2.1 Ablauf und Schnittstellen .....uuusesesenesesenenesenesnennnnnn 3.2.2 Berichtswesen 3.2.3 Aufgaben der Träger, die in der Beratung junger Geflüchteter erfahren sind 3.2.4 Aufgaben der Teilhabemanagement- Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt .............. 4 RESSOURCEN 5 DATENSCHUTZ....uersnsssssenssnenenenennnrsnnnenenenenn 6 7 SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK . ANLAGEN .. 1 Begriffsbestimmung Teilhabemanagement ist eine Variante des Handlungskonzeptes Casemanagements. Unter dem Begriff Casemanagement wird in Anlehnung an die Definition der „Case Management Society of America“ aus dem Jahre 1995 ein kooperativer Prozess verstanden, in dem Ver- sorgungsleistungen und Dienstleistungen erhoben, geplant, implementiert, überwacht und evaluiert werden, um den individuellen Hilfe- und Versorgungsbedarf eines/r Klienten/in mittels Kommunikation und verfügbarer Ressourcen abzudecken. Diese Definition verdeutlicht die beiden Ebenen des Casemanagements: Auf der Einzelfallebene orientiert sich das Casemanagement am individuellen Bedarf der Kli- ent*innen. Hierbei geht es über die Beratung hinaus nicht um direkte Hilfeleistung, sondern um die Koordination der in Frage kommenden Versorgungsleistungen. Die Systemebene hingegen beinhaltet die Planung, Steuerung, Überprüfung und Fortschrei- bung des Angebots. Diese Ebene bezeichnet die Initiierung, die Entwicklung, den Aufbau so- wie die Vernetzung von Unterstützungsangeboten entsprechend der im Rahmen der Einzel- fallbetreuung festgestellten systemischen Bedarfe. Das Handlungskonzept Casemanagement kann in unterschiedlichen Handlungsfeldern einge- setzt werden. Im Feld der Zuwanderungspolitik steht die Integration von Zuwanderern im Fo- kus des Handelns, das heißt, die chancengleiche Teilhabe der Zugewanderten in allen Berei- chen des gesellschaftlichen Lebens soll erreicht werden. Damit kommt hier das Teilhabema- nagement, in welchem die Verbindung zwischen Einzelfallorientierung und Einbindung in ein Steuerungssystem und somit die Handlungsform Netzwerkmanagement von besonderer Be- deutung ist, als eine praktische Ausformung des Handlungskonzepts Casemanagement zum Einsatz (vgl. Handreichung zum Teilhabemanagement, Prof. Dr. Reis, Juli 2019). Um Kontinuität im Integrationsprozess zu gewährleisten, erfolgt das Teilhabemanagement rechtskreisübergreifend. Dieses bedeutet, dass ein „Säulendenken“ in Rechtskreisen aufge- geben wird und auch bei Rechtskreiswechsel (z.B. vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB Il) oder Rechtskreisüberlappung (z.B. Ausländerrecht und SGB Il) eine durchgängige Aktivierung und Betreuung durch eine*n Teilhabemanager*in erfolgt. 2 Ziele des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements Für geflüchtete Menschen bestehen in Abhängigkeit von ihrem Aufenthaltsstatus unterschied- liche Zugangsmöglichkeiten zu Arbeitsmarkt, Bildungs- und Teilhabeangeboten, die in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Institutionen fallen. Neben den Akteuren im öffentli- chen Bereich wie die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die unterschiedlichen Bereiche der städtischen Verwaltung (z.B. Ausländer-, Sozial-, Jugendhilfe-, Gesundheitsbehörde), nehmen auch die Wohlfahrtsverbände, die Industrie- und Handelskammer, Unternehmen und private Initiativen sowie engagierte Ehrenämter eine wichtige Rolle im Integrationsprozess ein. An vielen Stellen in der Kölner Verwaltung sowie im Kölner Hilfesystem finden Einzelberatun- gen und Fallmanagement statt. Häufig verhindern jedoch die schwer nachvollziehbaren Zu- ständigkeiten und administrativen Hürden sowie die häufig nur schwer leistbare Synchronisa- tion der notwendigen Leistungen, die individuell passenden Unterstützungssysteme zu finden und in Anspruch zu nehmen. Mit der Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für geflüchtete Menschen soll eine Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme mit Blick auf alle Lebenslagen des Menschen hergestellt werden. Dies soll ohne Aufbau eines Parallelsystems durch Ergänzung der bisherigen guten Einzelfallberatung an vielen Stellen in der Kölner Ver- waltung und im Kölner Hilfesystem erfolgen. Der Mensch steht im Mittelpunkt! Mit der Einführung des Teilhabemanagements werden konk- ret folgende Ziele verfolgt: Der geflüchtete Mensch kann infolge der Einzelfallberatung seine Lebenslage und Per- spektiven realistisch einschätzen, eine Entscheidung über den weiteren Weg treffen und die Angebote des Regelsystems eigenständig für sich nutzen. Es erfolgt eine aktivierende Hilfe zur Selbsthilfe; die individuellen Teilhabechancen der Betroffenen werden gestärkt. Durch die die kompetente Steuerung und Vermittlung der richtigen Angebote durch den/die Teilhabemanager*in mit dem Ziel, passgenaue Hilfen zu gewähren, wird die soziale und berufliche Integration erreicht und kann nachhaltiger ausgerichtet werden. Die Erfahrungen des/der Teilhabemanagers*in werden zur Identifizierung von strukturellen Defiziten und Versorgungslücken sowie zur Analyse, wie bedarfsgerecht die bestehenden Strukturen und Angebote sind, genutzt. Somit wird eine Grundlage für die Entwicklung und Implementierung neuer Angebote sowie für die Entscheidung über die Anpassung beste- hender Angebote geschaffen (Systemebene). Durch die Vermeidung von Doppelangebo- ten wird zudem eine ressourcenschonende Angebotsplanung erreicht. Durch die Implementierung einer Anlaufstelle werden Akteure bei schwierigen Einzelfällen — beispielsweise aufgrund vielfältiger, rechtkreisübergreifender Problemlagen — unterstützt. Das in diesem Konzept beschriebene Pilotmodell dient im Wesentlichen dem Erkenntnisge- winn zur Funktionalität eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements in Köln. 3 Aufbau des Modellprojektes 3.1 Zielgruppe Das Teilhabemanagement wird für die nachfolgend beschriebene Zielgruppe angeboten. Da- bei müssen die genannten Kriterien kumulativ vorliegen: Junge Erwachsene mit Fluchterfahrung im Alter von 18 — 27 Jahren. Inwieweit eine sichere oder ungünstige Bleibeperspektive vorliegt, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Primär sol- len jedoch Menschen mit Duldungsstatus vom Teilhabemanagement profitieren, sekundär Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung. Sofern noch Kapazitäten vorhanden sind, kön- nen auch Geflüchtete mit positiver Bleibeperspektive vom Teilhabemanagement profitieren. In begründeten Einzelfällen kann von der Alterseinschränkung abgewichen werden. Es liegen bei den jungen Erwachsenen multiple Problemlagen vor, die insbesondere auf- grund struktureller Schwierigkeiten nicht von einer Stelle gelöst werden können. Es sind mehrere Lebensbereiche betroffen. Es besteht eine hohe Akteursdichte. Das bedeutet, dass für die erfolgreiche Fallbearbei- tung mehrere Leistungsanbieter und Leistungen bzw. Dienstleistungen notwendig sind und aufeinander abgestimmt werden müssen. Die erfolgreiche Fallbearbeitung wird insbeson- dere aufgrund struktureller und organisatorischer Rahmenbedingungen erschwert. Aufgrund der Komplexität können die Betroffenen die bestehenden Angebote nicht nutzen. Die Betroffenen nehmen das Angebot des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanage- ments freiwillig an. Die Festlegung der Zielgruppe gilt zunächst für die pilotierte Einführung des Teilhabemanage- ments. Eine Ausweitung der Zielgruppe wird im Rahmen der Evaluation und der vorgesehenen Weiterentwicklung des Pilotmodells geprüft. 3.2 Strukturelle/Organisatorische Voraussetzungen Für den Erfolg des Pilotprojektes ist eine enge Verzahnung der städtischen Verwaltungsstruk- turen und des Kölner Hilfesystems erforderlich. Ein erfolgreiches Schnittstellenmanagement und die Steuerung auf Systemebene können nur gelingen, wenn Erfahrungen aus der Einzel- fallhilfe, die durch eine operative Fallsteuerung nach den Kriterien des Teilhabemanagements gewonnen werden, genutzt werden können. Grundlage des Erfolges ist damit eine bestmögliche, individuelle Begleitung der jungen Er- wachsenen im Rahmen des Teilhabemanagements, welche die notwendigen Erkenntnisse für Handlungsbedarfe auf der Systemebene liefert. Die hierfür einzubindenden Akteure des Kölner Hilfesystems müssen sich durch folgende Merkmale auszeichnen: Die beteiligten Träger - stehen in vielfältigen Kontakten zu Geflüchteten zwischen 18 und 27 Jahren und haben eine hohe Sensibilität für die Bedarfslagen der hier genannten Zielgruppe; - verfügen über spezifische Fachkenntnisse rechtskreisübergreifenden Casemanagements und kennen Inhalte wie Methodiken etablierter Formen der einzelfallbezogenen, sozialar- beiterischen Integrationsberatung; - erfüllen sämtliche Anforderungen an regelmäßige Monitoring- und Berichtspflichten der Stadt Köln, hinsichtlich fachlicher, administrativer sowie finanzieller Vorgaben; - kennen die notwendigen kommunalen Netzwerke der Integrationsarbeit und sind in der Lage, Erkenntnisse bezüglich der die Zielgruppe betreffenden Integrationsverläufe an die Stadtverwaltung/ Amt für Integration und Vielfalt weiter zu transportieren; - stehen in direkten Kooperationsbezügen zu für die oben benannte Zielgruppe relevanten sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen, sowie die im Integrationsprozess Geflüch- teter platzierten Ämter und Behörden; In Köln haben insbesondere die vier Träger Caritasverband, Internationaler Bund, Arbeiter- wohlfahrt, Katholische Jugendagentur umfassende Erfahrungen in der Begleitung junger ge- flüchteter Menschen. Sie haben seit vielen Jahren ein Casemanagementverfahren für diese Gruppe aufgebaut und besitzen großen Zugang zur Zielgruppe. Mit diesem Angebot heben sie sich wesentlich von den weiteren Akteuren in der Integrationslandschaft ab. Insofern ist eine Verknüpfung der Steuerung eines Teilhabemanagements im Amt für Integration und Vielfalt mit dem vorhandenen fachlichen Wissen der genannten Träger der Wohlfahrtsverbände in Köln folgerichtig und eine entsprechende Zusammenarbeit auf der Basis einer zu schließen- den Kooperationsvereinbarung zielführend. Im Folgenden werden die Aufgaben, Abläufe, Schnittstellen und der kalkulierte Ressourcen- umfang beschrieben. 3.2.1 Ablauf und Schnittstellen Einzelfallebene dung eines ärung e möglichen Falls Sachverhaltes; Assessment/ Fallsteuerung (mit Kontaktaufnah- = (Hilfeplanung, IRbechllss Einverständnis me zu Klient*in; Ziel- Fallkon- Aufnahme in bestimmung ferenzen, etc.) das CM Der Zugang (Intake) für die/den Ratsuchenden in das Teilhabemanagement kann zu jedem Zeitpunkt stattfinden. Dieser erfolgt durch ein spezielles Verfahren: So kann eine Meldung bei Vorliegen der unter Punkt 3.1 genannten Kriterien durch alle prozessbeteiligten Akteure erfol- gen. Dies können beispielsweise kommunale Fachämter, das Jobcenter, das Ehrenamt, Be- rufskollegs oder Beratungsstellen sein. Die Meldung erfolgt zunächst an die Teilhabema- nagement-Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt unter Verwendung eines abge- stimmten Meldebogens (siehe Anlage 1). Insbesondere wird dadurch das Verfahren struktu- riert und datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Der Teilhabemanage- ment-Steuerungsstelle obliegt in Abstimmung mit den Teilhabemanager*innen der Kooperati- onspartner die Entscheidung, ob ein/e Ratsuchende*r in das Verfahren aufgenommen wird. Im Bedarfsfall erfolgt eine ‚warme Übergabe“ bzw. eine Übergabekonferenz mit der meldenden Institution zur Fallklärung und Kontaktaufnahme zur Klientin/zum Klienten. Die Teilnahme am rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagement ist freiwillig. Im Assessment, werden von den Teilhabemanager*innen im Zusammenwirken mit dem/den Klient*innen die Daten und Infor- mationen zusammengetragen, die die Grundlage für eine individuelle bedarfsorientierte Integ- rationsvereinbarung bilden, welche schriftlich fixiert wird. Dabei kommt es im Wesentlichen darauf an, dass die Stärken und Ressourcen des/der Ratsuchenden gemeinsam hinsichtlich der Potentiale und Möglichkeiten interpretiert und festgehalten werden. Wenn erforderlich, erfolgt die Zielbestimmung im Rahmen einer Fallkonferenz mit den maßgeblichen Akteuren. Die Fallkonferenz wird inhaltlich von dem/der Teilhabemanager*in vorbereitet und von der Teilhabemanagement-Steuerungsstelle moderiert und dokumentiert. Die konkrete Fallsteuerung erfolgt durch die Teilhabemanager*innen der Kooperationspartner. Die in der Integrationsvereinbarung festgelegten Schritte werden sukzessiv umgesetzt. We- sentlich ist die Zusammenarbeit aller Akteure, um die mit der/dem Klientin/ Klienten vereinbar- ten Ziele zu erreichen. Der/die Teilhabemanager*in hat die Fallverantwortung, verhandelt mit den Leistungsanbietern, vermittelt und steuert die richtigen Angebote, koordiniert das Leis- tungsgeschehen und befähigt seine Klient*innen im Sinne von Empowerment, selbst Hilfen zu aktivieren. Im Bedarfsfall werden für die Abstimmung der fallbezogenen Netzwerkarbeit weite- re Fallkonferenzen mit den maßgeblichen Akteuren unter Beteiligung der Teilhabemanage- ment-Steuerungsstelle durchgeführt. Grundsätzlich soll die beste Lösung für die/den Klien- tin*en bestimmt und erreicht werden. Sofern ein entsprechendes Angebot nicht vorhanden ist, ist die zweitbeste Lösung (usw.) zu planen. Diese Netzwerksteuerung auf der Einzelfallebene dient unter anderem der Analyse gleichgelagerter Fälle, um strukturelle Ablaufschwierigkeiten oder Versorgungslücken aufzuzeigen. Das Teilhabemanagement im Einzelfall beinhaltet weiter ein systematisches Monitoring, also eine Überprüfung der im Rahmen des Teilhabemanagementprozesses eingeleiteten Hilfen 6 und des vereinbarten Vorgehens, um Fehlentwicklungen und einen Maßnahmenabbruch früh- zeitig zu entdecken bzw. zu verhindern. Schließlich findet nach Abschluss des Teilhabemanagementverfahrens eine Evaluation des Gesamtprozesses statt. Hierdurch können sich Rückschlüsse für eine Optimierung der Ange- botslandschaft ergeben. Die Basis hierfür ist ein abgestimmtes Berichtswesen. In dem beschriebenen Verfahren verbleiben die inhaltlichen Einzelzuständigkeiten bei den jeweils fachlich zuständigen Stellen und vorhandene Casemanagement-Systeme, beispiels- weise beim Jobcenter Köln, bleiben unberührt. Ziel ist die konsensuale Abstimmung des Vor- gehens. Während die Zielrichtung der beim Jobcenter Köln durchgeführten Casemanagement- Verfahren in erster Linie die Arbeitsmarktintegration betrifft, sollen durch die Einführung des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagement gemäß diesem Konzept darüber hinausge- hende Bedarfslagen abgedeckt werden. So steht hierbei neben der Förderung der sozialen Integration insbesondere eine nachhaltige Optimierung der Strukturen bei der Zusammenar- beit im Integrationsprozess im Fokus. Gleichwohl kommt dem Jobcenter im Bereich der beruf- lichen Integration eine wichtige Rolle zu: Neben der Meldung von möglichen Klienten*innen in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement findet eine anlassbezogene Zusammen- arbeit in Fallkonferenzen sowie in regelmäßigen Austauschtreffen, beispielsweise Netzwerk- treffen oder Qualitätsdialogen, statt. Im Rahmen der Integrationsplanung für Menschen mit einer Duldung kommt der Agentur für Arbeit hinsichtlich der Gewährung von SGB Ill-Leistungen eine besondere Rolle zu. Eine an- lassbezogene Zusammenarbeit wird — wie auch beim Jobcenter — vorgesehen. Auch die städtischen Fachämter haben weiterhin die inhaltliche Einzelzuständigkeit für ihren fachlichen Verantwortungsbereich, werden aber über die Meldung von Klienten und die an- lassbezogene Mitarbeit in Fallkonferenzen sowie Austauschtreffen ebenso an dem Teilhabe- management beteiligt. Systemebene Die Erkenntnisse aus der operativen Fallarbeit im Hinblick auf das Versorgungsangebot sowie das Zusammenwirken der Akteure werden genutzt, um die Hilfslandschaft im Sinne der Ziel- gruppe zu verbessern. Neben der fallbezogenen Netzwerkarbeit ist eine fallübergreifende Zu- sammenarbeit in Netzwerken erforderlich, damit strukturelle Ablaufschwierigkeiten im Integra- tionsprozess behoben und eine Optimierung der Angebotsebene erreicht werden können. Auf der Prozess- und Angebotsebene sollen diesbezüglich insbesondere folgende Maßnah- men durchgeführt werden: eo Regelmäßiger fallübergreifender Austausch mit den Fallbeteiligten, z.B. Analyse- workshops mit dem Ziel, in ähnlich gelagerten Fällen strukturelle Ablaufschwierigkei- ten, Versorgungslücken oder Überangebote zu identifizieren e Regelmäßige Qualitätsdialoge mit Leistungsanbietern e Planungskonferenzen zur Schließung von Versorgungslücken (in Zusammenarbeit mit städtischen Fachämtern und der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt) Diese Maßnahmen werden im Wesentlichen von der Teilhabemanagement-Steuerung im Amt für Integration und Vielfalt initiiert und koordiniert. 3.2.2 Berichtswesen Die Basis für die Evaluation des Pilotprojektes sowie der Etablierung eines (dauerhaften) Mo- nitorings ist ein abgestimmtes umfassendes, anonymisiertes Berichtswesen. Eckdaten für das Berichtswesen sind u.a. die Anzahl der Klienten*innen, die Anzahl der Ver- fahrenseinstellungen, differenziert nach Abschlussgründen sowie Angaben dazu, ob jeweils ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden und zielführend war oder ob auf die nächstbeste Lösung zurückgegriffen werden musste. Auch durch gemeinsame Fallauswertungen zur Wir- kungsanalyse und regelmäßige Qualitätsdialoge mit den Leistungsanbietern lassen sich zu- dem Informationen und Daten zu strukturellen Brüchen und Angebotslücken gewinnen. Auf diese Weise können valide Daten zur Beurteilung der Angebotsstruktur sowie zu erforder- lichen Prozessanpassungen gewonnen werden. Das Berichtswesen wird im Verlauf der Pilotphase (weiter-)entwickelt und abgestimmt. 3.2.3 Aufgaben der Teilhabemanager*innen, die bei Trägern der Wohlfahrts- pflege angebunden sind Im Rahmen des rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements nehmen die genannten Träger der Wohlfahrtsverbände folgende Aufgaben wahr: e Prüfung von Zuweisungen auf Eignung für ein rechtskreisübergreifendes Teilhabema- nagement entsprechend den unter Punkt 3.1. genannten Kriterien; e Einladung potentieller Klient*innen sowie ggf. die (sozialarbeiterische) Begleitung ° Aufsuchende Sozialarbeit bei Klient*innen, die von einer Komm-Struktur nicht angespro- chen werden; e Vorbereitung der anstehenden Fallkonferenz (spezifische Problemlagen, Fragestel- lung(en) und Zielsetzung); °e Vorbereitung der teilnehmenden Klienten*innen in der Einzelfallbegleitung auf das Verfah- ren (Klärung Bereitschaft zur Mitwirkung und Entgegennahme von Bedarfslagen); °e Inhaltliche Gestaltung der Fallkonferenzen und Protokollierung der Ergebnisse im Einver- nehmen mit den beteiligten Institutionen; oe Weitergabe der Ergebnisse der Fallkonferenz an potentielle/n Klient*in und anwaltschaftli- che Vertretung dessen/ deren Interesse im Laufe des Gespräches; e Gewährleistung und Überprüfung der Umsetzung der Ergebnisse und vereinbarten Schrit- te aus der Fallkonferenz (Klientin*ten bezogen und strukturbezogen); °e Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe; + vereinbartes Berichtswesen und Controlling im Rahmen der Einzelfalldokumentation, so- wie allgemeine Berichtspflichten (Träger tragen damit wesentlich zur Weitergabe von Er- kenntnissen in die Stadtverwaltung bei); °e Teilnahme an regelmäßigen übergreifenden Austauschtreffen (Netzwerktreffen, Qualitäts- dialoge etc.) und Vorbereitung der oben benannten Berichtspflichten. 3.2.4 Aufgaben der Teilhabemanagement- Steuerungsstelle im Amt für Integra- tion und Vielfalt Die/der Teilhabemanager*in im Amt für Integration und Vielfalt wird im Rahmen des Pilotpro- jektes insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen: e Prüfung von Zuweisungen auf Eignung für ein rechtskreisübergreifendes Teilhabema- nagement entsprechend den unter Punkt 3.1. genannten Kriterien; ° Initiierung und organisatorische Vorbereitung von Fallkonferenzen e Koordinierung des Prozesses in enger Abstimmung mit den Kooperationspartnern; e Organisation von Fallkonferenzen; e Qualitative und quantitative Erfassung der Zielgruppe + Erarbeitung eines abgestimmten Berichtswesens (Monitoring- und Rückmeldesysteme); e Planung, Moderation und Dokumentation regelmäßiger übergreifender Austauschtreffen (Netzwerktreffen, Qualitätsdialoge etc.); eo Netzwerksteuerung; °e _Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizie- rung, Ausbildung und Beschäftigung ° Initiierung der Optimierung von bestehenden Angeboten sowie Planung und Implementie- rung von neuen Angeboten in der Versorgungslandschaft (in Zusammenarbeit mit städti- schen Fachdienststellen und der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt) 4 Ressourcen Mit Blick auf die angestrebte erfolgreiche Integration der Zielgruppe und ausweislich der Erfah- rungen aus dem Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ wird eine Teilhabemanagement- Steuerung sowie die Vernetzung der vorhandenen Unterstützungssysteme als sehr relevant eingeschätzt. In Köln umfasst die Zielgruppe der Zuwanderer mit Duldungsstatus, die mög- licherweise für KOKIP in Frage kommen, rund 850 Personen. Eine valide Schätzung der zu erwartenden Fallzahlen (aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus) ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie die potentiellen Klien- ten*innen das Angebot annehmen (Freiwilligkeit). Dieses Pilotmodell dient auch in dieser Fra- ge dem Erkenntnisgewinn. Im Rahmen der pilotierten Startaufstellung sind daher zunächst folgende personelle Ressour- cen vorzusehen: ° 4,0 Vollzeitstellen Teilhabemanager*innen, angebunden bei den genannten Trägern ° 1,0 Stelle Teilhabemanagement — Steuerungsstelle im Amt für Integration und Vielfalt, angebunden bei 160/3 Basis für die Ressourcenplanung ist eine Betreuungsrelation von rund 1:100. In Abhängigkeit der Fallzahlentwicklung wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt über eine Ressourcenauswei- tung entschieden. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die vier Kooperationspartner entsprechende städ- tische Mittelzuweisungen, die in der zu schließenden Kooperationsvereinbarung dezidiert auf- geführt werden. 5 Datenschutz Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt ein Datenaustausch nur mit Zustimmung der/des Klienten*in. Eine entsprechende Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweiterga- be wird daher bereits vor der Meldung an die Teilhabemanagement-Steuerungsstelle aufge- nommen und mit der Meldung übersandt (Anlage 2). Die in Zusammenhang mit dem Berichtswesen (siehe Punkt 3.2.2) verarbeiteten Daten wer- den anonymisiert, so dass keine Rückschlüsse mit Personenbezug möglich sind. Weitere Da- tenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden gesondert und detailliert in der zu schlie- Renden Kooperationsvereinbarung geregelt. Grundsätzlich wird die Wahrung der datenschutz- rechtlichen Rechte der Betroffenen gemeinschaftlich gewährleistet. Die Kooperationspartner als Verantwortliche im Sinne des Art. 4, Ziffer 7 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maß- nahmen zur Sicherstellung einer richtigen, vollständigen, sicheren und zeitnahen Datenüber- mittlung zu ergreifen. 6 Schlussbemerkung und Ausblick Das Pilotprojekt zur Steuerung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für geflüchtete Menschen ist ein Ergebnis aus dem landesgeförderten Projekt „Einwanderung gestalten NRW“. Herauszustellen ist die sehr breite, gute und produktive Zusammenarbeit aller Beteiligten während der Durchführung des Förderprojektes „Einwanderung gestalten NRW“. Zu nennen sind hier unter anderem die Träger der Wohlfahrtsverbände, das Ehrenamt, Jobcenter Köln, die Ämter für Kinder, Jugend und Familie, für Soziales und Senioren, für Wohnungswesen, für Schulentwicklung, für Integration und Vielfalt, Ausländer- und Gesund- heitsamt, das Kommunale Integrationszentrum und Frankfurt university of applied sciences. Die Umsetzung des Teilhabemanagements erfolgt im Rahmen der Landesinitiativen „Durch- starten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt’s“. Das Konzept wurde unter Be- rücksichtigung der geänderten Parameter entsprechend überarbeitet. Das Pilotprojekt dient vor allem dem Erkenntnisgewinn und wird für die Dauer von gut drei Jahren, beginnend ab dem 01.12.2019 bis zum 31.12.2022 durchgeführt (entsprechend der Förderperiode des Landes NRW). Die in diesem Zeitraum gewonnen praktischen Erfahrungen und Informationen werden bereits in der Pilotphase dazu genutzt, notwendige Veränderungen in die laufende Arbeit einzubringen. Im Rahmen einer Zwischenbilanz werden insbesondere die benötigten Personalressourcen nochmals überprüft. Gegebenenfalls ist im Einvernehmen mit dem Fördermittelgeber sowie dem Rates der Stadt Köln eine Ressourcenausweitung vorzusehen. Nach Abschluss des Pro- jektes wird auf der Grundlage von validen Daten sowie einer Auswertung der praktischen Er- fahrungen über eine dauerhafte Implementierung des Teilhabemanagements und über eine Ausweitung der Zielgruppe entschieden. 7 Anlagen Meldebogen, incl. Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe Merkblatt KOKIP 11 Meldung zur Aufnahme in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement Ratsuchende/r Name: geb.: Adresse: Telefon-Nr.: E-Mailadresse: Meldende Stelle: Institution: Ansprechpartner: Tel. Nr.: Kriterien: Nr. Kriterium Trifft zu? (x) 1 Jungelr Erwachsenelr mit Fluchterfahrung 2 | Altersgruppe 18 - 27 Jahren Probleme liegen in mehreren Lebensbereichen vor. Folgende Lebensbereiche sind betroffen (optional) 3 - Die Problemlagen können nicht von einer Stelle allein gelöst werden (hohe Akteurs dichte). Für die erfolgreiche Fallbearbeitung sind folgende Leistungsanbieter 4 und Leistungen bzw. Dienstleistungen erforderlich (optional): I 5 Die Ratsuchenden können die Angebote aufgrund der hohen Komplexität nicht ohne Hilfe nutzen. 6 Die Ratsuchenden nehmen das Angebot des rechtskreisübergreifenden Casemanagements freiwillig an. Können alle Kriterien bejaht werden, ist dieser Bogen an die KOKIP im Amt für Integration und Vielfalt (160/3), Gülichplatz 1-3, 50667 Köln, Tel. Nr.: 0221/221-36004, E-Mailadresse: zu senden. Die Datenweitergabe erfolgt auf der Grundlage der unterschriebenen Datenschutz- und Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe gemäß den Seite 2 und 3 dieses Bogens. Datenschutz- und Einverständniserklärung zur Datenweitergabe für die Aufnahme in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement (KOKIP) Für geflüchtete Menschen bestehen in Abhängigkeit von ihrem Aufenthaltsstatus unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu Arbeitsmarkt, Bildungs- und Teilhabeangeboten, die in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Institutionen fallen. Neben den Akteuren im öffentlichen Bereich wie die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die unterschiedlichen Bereiche der städtischen Verwaltung (z.B. Ausländer-, Sozial-, Jugendhilfe-, Gesundheitsbehörde), nehmen auch die Wohlfahrtsverbände, die Industrie- und Handelskammer, Unternehmen und private Initiativen und engagierte Ehrenämter eine wichtige Rolle im Integrationsprozess ein. An vielen Stellen in der Kölner Verwaltung sowie im Kölner Hilfesystem finden Einzelberatungen und Fallmanagement statt. Häufig verhindern jedoch die schwer nachvollziehbaren Zuständigkeiten und administrativen Hürden sowie die häufig nur schwer leistbare Synchronisation der notwendigen Leistungen, die individuell passenden Unterstützungssysteme zu finden und in Anspruch zu nehmen. Mit der Einführung eines rechtskreisübergreifenden Teilhabemanagements für geflüchtete Menschen soll eine Verbindung der vorhandenen Unterstützungssysteme mit Blick auf alle Lebenslagen des Menschen hergestellt werden. Im Rahmen der Meldung zur Aufnahme in das rechtskreisübergreifende Teilhabemanagement benötigt die Steuerungsstelle der KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) im Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Strategische Projektsteuerung und Verwaltung, Gülichplatz 1-3, 50667 Köln die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt, oder gespeichert. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende Dienststellen/Behörden/Kooperationspartner weitergegeben oder befinden sich mit diesen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datenaustausch: Dienststellen: > Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk Karree), 51103 Köln > Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree), 51103 Köln > Amt für Wohnungswesen, Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree), 51103 Köln Behörden: > ‚Jobcenter Köln, Pohligstraße 3, 50969 Köln Kooperationspartner (KOKIP): >» Katholische Jugendagentur Köln gGmbH, An St. Katharinen 5, 50678 köln > AWO Kreisverband Köln e.V., Rubensstraße 7-13, 50676 Köln > Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Bartholomäus-Schink-Str. 6, 50825 Köln > Internationaler Bund - IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB West gGmbH), Pfälzischer Ring 100, 51063 Köln Dauer der Speicherung/Löschfristen Ihre im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden 1 Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem das Teilhabemanagementverfahren abgeschlossen wurde, gelöscht. Einwilligungserklärung Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptieren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vorgenannten Zweck. Diese Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen für die Zukunft widerrufen. Ihre Rechte Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Übertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU- Datenschutzgrundverordnung. Diese Rechte können nach Artikel 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den 88 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung der Stadt Köln (http://www.stadt-koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklärung) Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter Rathausplatz (Spanischer Bau) 50667 Köln Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509 E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Hiermit bestätige ich mein Einverständnis mit dieser Datenschutzerklärung. Eine Kopie dieser Erklärung geht den Mitarbeitenden der Steuerungsstelle der KOKIP zu. Ort/Datum Unterschrift Ratsuchende/r W as ist KOKIP > Teilhabemanagement für geflüchtete junge Menschen Teilhabe management Sie haben mit vielen Menschen und vielen Behörden zu tun? Sie wissen nicht, welche Angebote für Sie gut sind und wen Sie fragen können? Sie wissen nicht, wer Ihnen bei Problemen helfen kann? Die Teilhabemanagerin/ der Teilhabemanager ist Ihre Partnerin/ Ihr Partner und hilft Ihnen, Fragen zu beantworten. Sie vereinbaren gemeinsam Ziele, lösen Probleme und finden das richtige Angebot für Sie. Ziel: Sie kennen die nächsten Schritte, um Ihre Ziele zu erreichen. Sie können Angebote und Hilfen finden und nutzen. Teilhabemanagement ist freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie mitmachen möchten! Datenschutz- und Einverständniserklärung zur Datenweitergabe Damit Sie Ihre Ziele erreichen können, müssen viele Stellen zusammenarbeiten, zum Beispiel die Teilhabemanager*innen, Ämter der Stadt Köln, Beratungsstellen, Ihre Schule, Ihr*e ehrenamtliche*r Begleiter*in und viele andere. Dafür brauchen wir Ihre persönlichen Daten, zum Beispiel Ihren Namen, Ihren Geburtstag und Ihre Adresse. Sind Sie einverstanden, dass KOKIP Ihre Daten speichert und weitergibt, wenn es für die Zusammenarbeit notwendig ist? Dann unterschreiben Sie bitte die Einverständniserklärung auf der letzten Seite des Meldebogens. Ihre Daten werden gelöscht, sobald das Teilhabemanagement zu Ende ist. N Kr —.._Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutz- und Einverständniserklärung.

Beratungsverlauf

  1. 14.01.2020

    Integrationsrat

    TOP 5.5, Kenntnisnahme (Mitteilung).
  2. 16.01.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 15.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 27.01.2020

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 28.01.2020 zuletzt

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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