0624/2024
Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln
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Anlage 2 N24 Bestand Planung Karte
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LANDSCHAFTSPLAN KÖLN 13. Änderung: Naturschutzgebiet N 24 "Isborns Heide, Hommelsheimer Bruch" Entwicklungs- und Festsetzungskarte Bestand Planung L LB IB 0 500 1.000 250 Meter Maßstab: 1:10.000 Text Stand: 10.04.2024 Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft Entwicklungsziele Innenbereich gem. § 34 BauGB und Bauflächen gem. Bebauungsplan N#PN #PL #PL B EZ 1 EZ 7 #PN #PL #PL #PL 24 28 28 Text Zu dieser Karte der 13. Änderung des Landschaftsplan Köln gehört ein mit dieser Karte verbundenener geänderter Textteil, der die Begründung mit den geänderten textlichen Festsetzungen und Erläuterungen enthält. Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Geschützter Landschaftsbestandteil ´ Text Bestand Planung Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft Sicherung und Entwicklung von besonderen Lebensstätten für Pflanzen und Tiere
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/10 671-1-LP13 Vorlagen-Nummer 0624/2024 Freigabedatum 02.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Landschaftsplan Köln ge- mäß § 14 i.V.m. § 20 des Gesetztes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) für den in Anlage 2 (Vorentwurfstext) und den in der Anlage 3 (Karte) dargestellten Be- reich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets (LSG L 28 „Dünnwalder Wald“) sowie für die zwei Geschützen Landschaftsbestandteile (LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“), welche insgesamt als Naturschutzgebiet N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ im Landschaftsplan Köln ausgewiesen werden sollen. Der Beschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu ma- chen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatschG NRW sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW durch- zuführen und den überarbeiteten Entwurf gemäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.06.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 13.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 das „Kon- zept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ (0862/2022) einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die unter Schutz- stellung weiterer Naturschutzgebiete vorzubereiten. Das in diesem Konzept mit sehr hoher Priorität klassifizierte Gebiet „Isborns Heide, Hommelsheimer Bruch im Dünnwalder Wald“ soll somit in einem eigenen Land- schaftsplanänderungsverfahren als Naturschutzgebiet N 24 im Landschaftsplan Köln gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter Schutz gestellt werden. Die Verwaltung hat einen textlichen Vorentwurf und einen Abgrenzungsvorschlag für die Ausweisung dieses neuen Naturschutzgebiets N 24 „Isborns Heide und Hommels- heimer Bruch“ erarbeitet. Das Naturschutzgebiet liegt am rechtsrheinischen nördlichen Stadtrand an der Grenze zur Stadt Leverkusen, der Stadt Bergisch Gladbach und im Übergang zum Rheinisch- Bergischen Kreis. Es umfasst eine Flächengröße von ca. 176 ha. Das gesamte Gebiet ist mit Wald bestockt, der in Teilen noch sehr naturnahe Feucht- wälder und trockene Standorte der Heideterrasse aufweist. Der Wald wird von zwei Bächen (Katterbach und Hoppesheider Bach) und Entwässerungsgräben durchzogen, die als Geschützte Landschaftsbestandteile (LB 9.28) „Hoppersheider Bach und Is- borns Heide im Dünnwalder Wald“ und „Katterbach im Dünnwalder Wald (LB 9.29)“ ausgewiesen sind. Der östliche Teil des Waldes (71,8 ha) ist als Naturwaldentwicklungsfläche ausgewie- sen. Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich auf Grund der besonderen Boden- und Standortverhältnisse der Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffar- men Sandböden der Bergischen Heideterrasse. Diese schutzwürdigen Laubwälder sowie Sumpf-, Bruch und Moorwälder in Verbindung mit Fließ- und Stillgewässern sol- len als Naturschutzgebiet langfristig gesichert und entwickelt werden. Ziel ist es, durch eine bis auf die erforderliche Verkehrssicherungspflicht vollständige Aufgabe der Waldbewirtschaftung und die Förderung des Prozessschutzes die biologische Vielfalt im Gebiet zu erhöhen und die wertgebenden Lebensraumtypen nachhaltig zu entwi- ckeln. Die Entwicklung der Wälder und Feuchtstandorte auf der Heideterrasse soll insbeson- dere die heute wertgebenden Brutvogelarten (Spechte, Waldlaubsänger, Fitis, Grau- schnäpper, Eisvogel) stärken und die potentiell zu erwartenden Vogelarten (Krickente, 3 Pirol, Kuckuck, Star, Waldschnepfe, Baumpieper) fördern sowie die Strukturvielfalt der Lebensräume deutlich erhöhen. Eine fachliche Abstimmung der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet und eine Abstimmung des textlichen Vorentwurfs und des räumlichen Abgrenzungsvorschlags ist innerhalb der Verwaltung und mit der vor Ort betreuenden Naturschutzvereinigung (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland –BUND) erfolgt. Die erforderlichen Verfahrensschritte zur Unterschutzstellung dieses Naturschutzge- bietes im Landschaftsplan Köln ergeben sich aus den §§ 14-21 LNatSchG NRW. Mit dem Aufstellungsbeschluss (§14 (1) LNatSchG NRW) in Verbindung mit §20 (1) LNatSchG NRW wird das förmliche Verfahren eingeleitet. Dieser ist ortüblich bekannt zu machen. Hieran schließen sich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§15 LNatSchG NRW) und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (§16 LNatSchG NRW) an. In einem weiteren Verfahrensschritt wird der dann erarbeitete Entwurf ge- mäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Nach Ab- wägung der eingebrachten Änderungsvorschläge wird der Entwurf dem Rat zur ab- schließenden Beschlussfassung erneut vorgelegt. Anlagen Anlage 1 Vorentwurfstext zur 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Anlage 2 Karte - Abgrenzungsvorschlag Naturschutzgebiet NSG N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ Anlage 3 Umweltprüfung
Anlage 1 Textentwurf N 24 -13.Änderung LP Köln
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Stand: 11.04.2024 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Landschaftsplan Köln 13. Änderung Naturschutzgebiet (NSG) N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ Aufnahme von textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für das neue Naturschutzgebiet In Kapitel 3.2.2 (Gebietsspezifische textliche Festsetzungen für das Naturschutzgebiet (NSG) gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) im Landschaftsplan Köln wird nach den textlichen Festsetzungen zu N 23 (NSG „Dellbrücker Heide“) folgender Text als 13. Änderung des Landschaftsplan Köln eingefügt: NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Gebietsspezifische textliche Festsetzungen für Naturschutzgebiete (NSG) gem. § 23 BNatSchG Die nachfolgend unter N 24 näher beschriebenen Flächen werden als Naturschutzgebiet (NSG) gem. § 23 BNatSchG festgesetzt. N 24 NSG „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ Das Naturschutzgebiet ist in den Planquadraten (PQ) 7252, 7452, 7254 und 7454 der Festsetzungskarte im Maßstab 1:10.000 festgesetzt. Größe: ca. 176 ha Zur Abgrenzung des Schutzgebietes gelten die Hinweise unter Gliederungspunkt 3.2 .1. Das Naturschutzgebiet lie gt am rechtsrheinischen nördlichen Stadtrand an der Grenze zu den Städten Leverkusen und Bergisch Gladbach im Übergang in den Rheinisch Bergischen Kreis. Das Gebiet ist im LANUV- Informationssystem unter der Kennung BK-GL 00118 erfasst (Stand: 09.04.2024). Das Gebiet des „Dünnwalder Waldes“ liegt nordöstlich des Ortsteils Dünnwald ist von verschiedenen Bächen und Entwässerungsgräben durchzogen und wird wesentlich durch Laubwald- und Feuchtwaldbereiche mit Anteilen von Kiefern dominiert. Das im Rheinisch-Bergischen Kreis angrenzende Naturschutzgebiet NSG „Nittrum-Hoppesheider Bruch “ umfasst einen 1,2 km langen Bachabschnitt , der wesentlich durch Erlenbruchwälder und Altbestände aus Buchen und Eichen gekennzeichnet wird. Durch die Unterschutzstellung des NSG N 24 sollen die wertgebenden Arten und Lebensgemeinschaften im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem östlich angrenzenden NSG gestärkt und die natürliche Weiterentwicklung NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Sicherung eines zusammenhängenden naturnah entwickelten großen Waldgebietes mit Buchen-Eichenwäldern und Wäldern auf Sonderstandorten (Bruchwald, Bachauenwald) der Mittelterrasse als Naturwaldfläche, das von Bachläufen durchzogenen wird. Als floristische und geomorphologische Besonderheiten sind das Kerngebiet eines Hochmoores und die angrenzenden Vernässungsflächen besonders wertgebend. Geprägt wird das Waldgebiet durch die bisher geschützten Landschaftsbestandteile der Fließgewässer LB 9.28 „Hoppesheider Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im verbessert werden. Der südlich im NSG N 24 fließende Katterbach wird stellenweise von Erlen begleitet. Am Südrand stehen alte Stieleichen, Buchen und Hainbuchen. Der östliche Teil des Waldes, 71,8 ha groß, ist als Naturwaldentwicklungsfläche definiert. Nach der Definition des FSC® (Forest Stewardship Council ) -Standard handelt es sich dabei um "von direkten menschlichen Eingriffen ungestörte Flächen, die unter besonderer Berücksichtigung der Biotopwert igkeit und des Entwicklungspotenzials der Flächen für den Natur- und Artenschutz ausgewählt werden. In den Flächen unterbleiben Nutzungseingriffe außer den erforderlichen jagdlichen Maßnahmen sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Ernte von Saatgut, sofern vergleichbare lokale Herkünfte anderweitig nicht verfügbar sind. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind möglich, wenn der Arten - und Biotopschutz dies erforderlich macht". Schutzzweck Das NSG „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ wird festgesetzt : Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich auf grund der Großräumigkeit, der wertgebenden Wald - Lebensraumtypen nach FFH -Richtlinie und der besonderen Funktion im Biotopverbund des Naturraums der Bergischen Heideterrasse. NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Dünnwalder Wald “. Von besonderer Bedeutung ist der n aturnahe Eiche n- Hainbuchenwald im Bereich des Katterbachs. - zur Erhaltung und Entwicklung natürlicher oder naturnaher Ökosysteme einschließlich der Boden- und Wasserverhältnisse und der sich daraus ergebenden natürlichen Vielfalt an Lebensräumen, Tieren u nd Pflanzen sowie der geomorphologischen Erscheinungsformen und um insbesondere einen von menschlichen Eingriffen weitgehend ungestörten Ablauf der natürlichen Entwicklung zu gewährleisten (Prozessschutz) . Die ehemaligen und entwässerten großflächigen Moor wälder im Bereich des Hommelsheimer Bruchs sowie die offengelassene historische Teichanlage und mehrere offengelassene Torfstiche weisen ein besonderes Entwicklungspotential als natürliche Versickerungsgebiete und zur Entwicklung von flächigen Erlen - Sumpfwäldern auf. - zur Herstellung und Entwicklung der Voraussetzungen für eine natürliche Wiederbesiedlung zwischenzeitlich aus dem Gebiet ganz oder weitgehend verdrängter Pflanzen- und Tierarten. Ein besonderes Potential besteht auch aufgrund der bestehenden Struktur der Wälder für die Specht arten. Im Westen des Hommelsheimer Bruchs sowie in den Eichen- und Erlenbruchwäldern wurde der Mittel- und der Kleinspecht nachgewiesen. - zur Erhaltung, zur Regeneration und Pflege besonders schutzwürdiger Offenlandbiotope. - zur Erhaltung folgender natürlicher und prioritär natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse in Verbindung mit der FFH-Richtlinie 92/43/EW G des Rates vom 21. Mai 1992 in der aktuell gültigen Fassung gemäß Anhang I . Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (EU-Code 9190) mit folgenden Erhaltungszielen Erhaltung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder auf nährstoffarmen Sand - Standorten mit ihrer lebensraumtypischen Arten - und Strukturv ielfalt in einem Mosaik aus ihren v erschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusiv e ihrer Die Angaben zu de n FFH- Lebensraumtypen sind dem Informationssystem des LANUV entnommen; BK – GL 00118 / Dünnwaldbereich, nordöstlich von Dünnwald NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Vorwälder sowie ihrer Waldränder Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten wie Mittelspecht (Dendrocopos medius ) Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes Erhaltung lebensraumtypischer Wasser - und Bodenv erhältnisse (Wasserhaushalt, Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung des Wasser - einzugsgebietes Vermeidung und Verminderung v on Nährstoff- und Schadstoffeinträgen Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps Erhaltung eines an Störarten armen Lebensraumtyps Waldmeister-Buchenwald (EU -Code 9130) mit folgenden Erhaltungszielen Wiederherstellung großflächig- zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihre lebensraumtypischen Arten - und Strukturv ielfalt in einem Mosaik aus ihren v erschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusiv e ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten wie Schwarzspecht ( Dryocopus martius ) Wiederherstellung eines lebensraumangepassten Wildbestandes Wiederherstellung lebensraumtypischer Bodenv erhältnisse (Nährstoffhaushalt, NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Bodenstruktur) Vermeidung und Verminderung v on Nährstoff- und Schadstoffeinträgen Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumtyps. Erlen-Eschen- und Weichholz -Auenwald (EU - Code 91E0*, prioritär). Die nachfolgenden drei Lebensraumtypen kommen nur sehr kleinflächig im Gebiet v or. Hainsimsen-Buchenwald (EU -Code 9110). Moorwälder (EU-Code 91D0). - zur Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i. V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: Laubwälder a ußerhalb v on Sonderstandorten (NA00) Sumpf-, Moor- und Bruchwälder (NAC0) Fließgewässer (NFM0) Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffarmen Sandböden (NAD0) Stillgewässer (NFD0). Die Angaben zu den gesetzlich geschützten Biotoptypen sind dem Informationssystem des LANUV (Stand: 1 0.04.2024) entnommen; Objektkennungen: BT-K-00531, BT-K-00532, BT-K-00533, BT-K-00534, BT -K-00537, BT-K-00538, BT-K-00539, BT-K-00540, BT-K-00542, BT-K-00544, BT-K-00545, BT -K-00546, BT-K-00547, BT -K-00548, BT -K-00549, BT-K-00550, BT -K-00551, BT-K-00552, BT-K-00553, BT-K-00554, BT -K-00555, BT-K-00556, BT-K-00557, BT -K-00558, BT-K-00559, BT-K-00560, BT -K-00561, BT-K-00562, BT-K-00563, - zur Sicherung der Funktion als Kernfläche im Biotopv erbund v on herausragender Bedeutung einschließlich seiner Verbindungsflächen und -elemente (§ 21 (1) und (3) Ziff. 1 und 3 BNatSchG) . Das Gebiet wird durch das Vorkommen naturnaher Wald -, Sumpf-, und Moorlebensräume v on regionaler Bedeutung gekennzeichnet. Aufgrund der Lage auf der bergischen Heideterrasse, die als schmales B and parallel zum Rheinbett v erläuft, bestehen noch Reste an Heidemooren und Moorwäldern. Diese Relikte bieten die Chance im Biotopv erbund die Biodiv ersität regional zu stärken. - zum Schutz und zur weiteren Entwicklung der wertv ollen Vernässungsflächen der Heide- und Waldmoorstandorte mit Vorkommen v on Torfmoose (Sphagnum spec. ) Bezug genommen wird auf die „Flor istisch - bestandskundliche Erhebung“ im Rahmen des Erprobungs- und Entwicklungs - vorhaben „Wiedervernässung von Heide - und Waldmooren auf der bergischen NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln - zur Erhaltung und Entwicklung der an Die mit zahlreichen Feuchtstellen Kleines Helmkraut (Sctellaria minor) Königsfarn (Osmunda regalis ) Moorbirke (Betula pubescens ). Heideterrasse“ ( Loos, 2020). Die Kerngebiete und Vernässungsflächen sind als Birkenbruch- bzw. –moorwald besonders schutzwürdig. Angrenzende Moorbirken und Schwarzerlen liegen in den wieder zu vernässenden Flächen . - zum Schutz der wild lebenden, z. T. seltenen, gefährdeten und/oder lokal bedeutenden Pflanzen und Tiere der natürlichen Laubwälder der Heidete rrasse und zur Erhaltung und Wiederherstellung der von ihnen benötigten Habitate und natürlichen Lebensräume. Insbesondere die feuchten Senken und naturnahen Laubwälder sind für Waldlaubsänger, Mittelspecht und Eulenarten sowie Habicht und Sperber wertgebend. In dem Waldgebiet verlaufen von Nordosten nach Südwesten mehrere naturnahe Bachläufe. In deren schwach ausgeprägten Talsenken bestehen Reste von Sumpf-, Bruch - und Moorwäldern. Historisch entwickelte Heideflächen sind vor mehreren Jahrzehnten durch Aufforstungen weitgehend verdrängt worden. - Sicherung und Entwicklung der Wälder und Feuchtstandorte auf der Heideterrasse für die besonders wertgebenden Vogelarten wie: - Kleinspecht (Dryobates minor) - Mittelspecht (Dendrocopos medius ) - Schwarzspecht (Dryocopus martius ) - Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix ) - Fitis (Phylloscopus trochilus) - Grauschnäpper (Muscicapa striata) - Eisvogel (Alcedo atthis) . Das besondere Potential für die exemplarisch im Gebiet kartierten Vogelarten ergibt sich aufgrund des Umbaus der Forstflächen in naturnahe Waldbestände mit einem h ohen Anteil von stehendem Totholz, offenen Übergängen und Waldrändern, Entwicklung von Vorwäldern, Sonderstandorten wie Binnendünen, Trockenrasen und Zwergstrauchheiden. - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Relikte offener Sanddünen, Sandheiden sowie Sandtrockenrasen. Offene Sandflächen mit Flugsandauflagen im Bereich der Mittelterrasse sind für spezialisierte Arten von besonderer Bedeutung. - zur Erhaltung bzw. naturnahen Entwicklung und Umgestaltung der Teiche als Habitat für Amphibien. NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln naturnahe, unverbaute Fließgewässer gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepassten Tier- und Pflanzenarten. durchsetzten Bruchwaldbereiche beidseitig des Hoppesheider Bachs in der Isborns Heide und im Hommelsheimer Bruch sind besonders wertvolle Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Von besonderem Wert sind die vorhandenen Stieleichen - Hainbuchenwälder und n aturnahen Bereiche am oberen Laufabschnitt beidseitig des Katterbachs an der Stadtgrenze. - Wiederherstellung und Entwicklung der Wälder und der Moorgewässer sowie des Offenlandes für ehemalige und potentielle Brutvogelarten wie: - Krickente (Anas crecca ) - zur Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden naturnahen Waldgebietes von Buchen-Eichenwäldern und Wäldern auf Sonderstandorten (Bruchwald, Bachauenwald) der Mittelterrasse, insbesondere durch Maßnahmen zur Erhöhung des Natürlichkeitsgrades und des Strukturreichtums. Das Ziel von Naturwaldentwicklungsflächen ist mit dem Motto "Natur Natur sein lassen" zu beschreiben, das auch für die Entwicklung von Nationalparken und Wildnisgebieten gilt und als Prozessschutz bezeichnet wird . Der Prozessschutz zielt darauf ab, die Lebensgemeinschaften und ihrer Lebensräume ohne den Einfluss des Menschen sich selbst zu überlassen. Nicht der aktuelle Zustand, bestimmte Arten, die Artenz usammensetzung oder besondere Vielfalt werden geschützt, sondern die natürliche Entwicklungsdynamik im Gebiet. Der Mensch soll nicht in natürliche Prozesse eingreifen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Waldflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Holz wird nicht mehr genutzt. Die natürliche Dynamik der Waldentwicklung soll möglichst ungestört ablaufen. Beispielsweise wird nach Sturmwürfen Schadholz nicht aufgearbeitet. Trampelpfade, die durch umgestürzte Bäume versperrt werden, werden nicht freigeräumt. Grundsätzlich bleibt alles Holz im Wald liegen. NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln - Pirol (Oriolus oriolus) - Kuckuck (Cuculus canorus ) - Star (Sturnus vulgaris) - Waldschnepfe (Scolopax rusticola ) - Baumpieper (Anthus trivialis) - zur Erhaltung und zur Entwicklung guter Gewässerzustände gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch nachhaltige und ökologische Gewässerunterhaltung. Ziel der WWRL ist es, die Gewässer in einen sehr guten chemischen und ökologischen Zustand zu überführen und zu erhalten. - wegen der Seltenheit der Moorstandorte und offener Binnendünen auf der Bergischen Heideterrasse als geologische Besonderheit in Nordrhein-Westfalen. - zur Erhaltung und Wiederherstellung von schutzwürdigen Böden insbesondere der Moorböden: Hochmoore (HH023), Niedermoorgleye (xGHn014), v ererdete Niedermoorgleye (xGHn013) sowie Flugsanddünen. Die Bodenkarte zur Standorterkundung Verfahren: Heidemoore Bergisch Gladbach (Forst), ( GEOL. DIENST NRW KREFELD, 2020) weist diese Böden als besonders schutzwürdig aus. - wegen der Bedeutung des Gebietes als stark positiv klimaaktive Fläche . Aufgrund des Vorkommens e iner Vi elzahl unterschiedlicher Vegetationsstrukturen wirkt das Gebiet klima aktiv. Das Gebiet zeichnet sich durch eine hohe Verdunstungsleistung aus. Durch die Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes wird sukzessive die Verdunstungsleistung zusätzlich erhöht. Hierdurch stellt sich eine erhöhte Resilienz ein, welche den negativen Folgen des Klimawandels (Hitze) entgegenwirkt. Diese wirkt in lang anhaltenden Hitzeperioden ausgleichend. NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Gebietsspezifische Verbote Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im NSG „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch “ (N 24) über die Allgemeinen Verbote unter Gliederungspunkt 3.2.1 hinaus verboten: 1. Quellen und Quellsümpfe oder deren Umgebung negativ zu verändern. 2. Entwässerungsmaßnahmen vorzunehmen. 3. Jegliche forstliche Nutzung vorzunehmen, Einzelbäume, Totholz und absterbende Bäume zu entnehmen. Durch das Verbot wird die Strukturanreicherung des Gebietes gefördert und der Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse, xylobionte Käferarten und weitere Arten wird verbessert. Gehölzentnahmen oder Gehölzrückschnitte aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder der Biotoppflege sind hiervon ausgenommen (siehe hierzu auch allgemeine Unberührtheitsregelung Nr. 5 und 12). NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln 4. die Ausübung der Jagd im Sinne der jagdrechtlichen Bestimmungen. Ausnahme: Ansitzdrückjagden auf Rehwild und Schwarzwild können auf Antrag im Zeitraum von 01. November bis 31. Dezember (je nach Strecke 2 -3 Mal) zugelassen werden. Der Prozessschutz im Gebiet ist möglichst umfassend umzusetzen. Somit sollen regulierende Eingriffe durch den Menschen wie die Ausübung der Jagd zeitlich und räumlich auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Die zeitliche Einschränkung der Jagd ist aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes für seltene und gefährdete Brutvögel und Durchzügler erforderlich. Für Vögel und insbesondere Säugetiere, stellt die Jagd einen Störfaktor dar, der mit einem örtlichen Vertreibungseffekt verbunden ist, der zur Aufgabe der Gelege führen und sich negativ auf die Energiereserven der Tiere auswirken kann. Die Jagdausübung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken, mit dem Ziel, in den Prozessschutzflächen eine Wildruhezone zu entwickeln und eine Konfliktminimierung durch Zonierung umzusetzen . 5. Bodenschutzkalkungen durchzuführen. 6. Forstwirtschaftswege neu anzulegen oder in eine höhere Ausbaustufe zu überführen sowie Wegeinstandhaltungsmaßnahmen, außer mit standortgeeignetem Material , durchzuführen. NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Gebietsspezifische Gebote Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im NSG „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ über die Allgemeinen Gebote unter Gliederungspunkt 3.2.1 hinaus geboten: 1. Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung eines Pflege- und Entwicklungsplans in einvernehmlicher Abstimmung mit der UNB. Eine flächenscharfe Festsetzung von Maßnahmen ist fachlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da hierzu eine weitergehende Detailkartierung der wertgebenden Biotoptypen, Waldgesellschaften und der Fauna insbesondere der Vögel und Amphibien sowie der Säugetiere/ Fledermäuse erforderlich ist. Im Pflege- und Entwicklunsplan werden die Gebotsreglungen berücksichtig t. 2. Zulassen und Fördern einer naturnahen Waldentwicklung, die dem Prozes sschutz unterliegt unter Ausrichtung der natürlichen Waldgesellschaften, auf alters- und strukturdiverse Bestände und Naturverjüngung. Der Prozessschutz beinhaltet auch Übergangsstadien m it anderen als der hier aufgeführten Klimax Stadien der Waldentwicklung. 3. Belassen der natürlichen Entwicklung von Vor - und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen. 4. Förderung gestufter Waldränder als Lebensraum für Arten der Übergangs bereiche von Wald zu Offenland. 5. Förderung einer nachhaltigen ökologischen Gewässerunterhaltung, um sehr gute Gewässerzustände gemäß der Europäischen Wasserrahmen Richtlinie zu erreichen. 6. Maßnahmen zur Wiederherstellung wassergebundener Lebensraumtypen durchzuführen (Wiedervernässung), insbesondere durch Verschluss der bestehenden Entwässerungsgräben sowie naturnahe Umgestaltung bzw. Renaturierung des Teiches am Katterbach . Die Gebotsregelung dient der Erhaltung und Weiterentwicklung vielfältig strukturierter Lebensräume bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie der Sicherung und Wiederherstellung der besonderen Funktion für den Wasserhaushalt. NATURSCHUTZGEBIETE LANDSCHAFTSPLAN KÖLN Textliche Festsetzungen Erläuterungen 13. Änderung des Landschaftsplan Köln Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise Verschluss, Anstau oder Entfernen von Drainagen und Entwässerungsgräben, Vermeidung von Entwässerung, Grundwasserabsenkung und dauerhafter Überstauung sowie schutzzielkonforme Regulierung von Ab - und Überläufen. Die Maßnahmen dienen auch der Erhaltung und Förderung der Moorwälder sowie der Erlen-Sumpfwälder. 7. Entwicklung von Mooren, Feuchtwäldern und Feuchtheiden. 8. Entwicklung von Binnendünen, Trockenrasen und Zwergstrauchheiden 9. Optimierung und Kennzeichnung des zur Erholungsnutzung zugelassenen Wegesystems unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung und Sicherung genügend gro ßer ungestörter Lebensräume für Pflanzen und Tiere, insbesondere in Bruch - und Auenwaldbereichen. Hierdurch wird ein ausgewogenes Miteinander der Ansprüche von Erholung und Naturschutz für die Nutzung dieses Lebensraumes bedrohter Tier - und Pflanzenarten a ngestrebt. Änderung von Entwicklungszielen Für die als Naturschutzgebiet NSG N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ festzusetzenden Flächen wird das bislang dargestellten Entwicklungsziel 1 ( Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft) durch das Entwicklungsziel 7 (Sicherung und Entwicklung von besonderen Lebensstätten für Pflanzen und Tiere) ersetzt. Streichung der ge schützten Landschaftsbestandteile LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“ In der Entwicklungs - und Festsetzungskarte werden die geschützten Landschaftsbestandteile LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“ nördlich der Ortslage Dünnwald im Landschaftsplan Köln mit der Ausweisung des Naturschutzgebietes NSG N24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ gestrichen. In Kapitel 3.5.2. (Gebiets - und objektspezifische textlichen Festsetzungen für die geschützten Landschaftsbestandteile (LB) gemäß § 28 BNatSchG in der Gliederung der Stadtbezirke werden die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für die geschützten Landschaftsbestandteile LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“ ebenfalls gestrichen.
Anlage 3 Umweltprüfung
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Anlage 3 Umweltprüfung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gemäß § 40 UVPG Mit der SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) wurde die Grundlage geschaffen, um im Rahmen der so ge- nannten Strategischen Umweltprüfung bereits bei der Aufstellung von Plänen und Projekten zukünftige Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu bewerten und die Ergeb- nisse möglichst frühzeitig zu berücksichtigen. Die Regelung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), auch für Landschaftspläne eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen, richtet sich ge- mäß § 52 UVPG nach Landesrecht. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) ist bei der Aufstellung oder Änderung eines Landschaftsplanes eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Inhalt und Form der Strategischen Umweltprüfung richten sich nach den Regelungen des UVPG. Die Begründung zum Landschaftsplan erfüllt die Funktion eines Umweltberichtes nach § 40 UVPG. Durch die Strategische Umweltprüfung soll sichergestellt werden, dass Umweltwir- kungen bei der Erstellung von Plänen und Programmen einbezogen werden und mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter geprüft werden. Die Strategische Um- weltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanaufstellung oder –änderung stellt inso- fern eine Besonderheit dar, als dass der Landschaftsplan seinem gesetzlichen Auf- trag entsprechend grundsätzlich positive Auswirkungen auf Umwelt und Natur hat und somit die Umweltprüfung auf die wesentlichen Elemente beschränkt werden kann. Eine Erweiterung des Untersuchungsrahmens betrifft insbesondere die Schutz- güter Mensch, menschliche Gesundheit sowie die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter. Gemäß § 9 Abs. 2 LNatSchG NRW bedarf es einer Strategischen Umweltprüfung bei einer Änderung eines Landschaftsplanes nach § 20 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW je- doch nicht, wenn keine Anhaltspunkte für zusätzliche oder andere erhebliche Um- weltauswirkungen bestehen. In den Verfahrensschritten gem. §§ 15 bis 17 LNatSchG NRW ist mit Begründung darauf hinzuweisen, dass von der Durchführung einer Stra- tegischen Umweltprüfung abgesehen wird. Da die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets N 24 „Isborns Heide und Hom- melsheimer Bruch“ mit einer Flächengröße von ca. 176 ha auf Flächen, die bisher im rechtskräftigen Landschaftsplan Köln im Landschaftsschutzgebiet L 28 „Dünnwalder Wald“ und den zwei Geschützten Landschaftsbestandteilen LB 9.28 „Hoppersheider Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ sowie LB 9.29 „Katterbach im Dünn- walder Wald“ festgesetzt ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Anhaltpunkte für zusätzliche oder andere erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 9 Abs. 2 LNatSchG NRW. 2 Eine Strategischen Umweltprüfung nach § 9 (2) LNatSchG NRW wird im 13. Land- schaftsplanänderungsverfahren nicht durchgeführt. In den einzelnen Verfahrens- schritten nach §§ 15 bis 17 LNatSchG NRW wird darauf hingewiesen, dass auf die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung verzichtet wird.
Anlage 4 Vorabauszug Niederschrift Naturschutzbeirat am 10.06.2024 TOP 4.1 0624_2024
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Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Christ Telefon: (0221) 221 36542 E-Mail: laura.christ@stadt-koeln.de Datum: 17.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 10.06.2024 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.1 Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln 0624/2024 Herr Faber, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, stellt die Angelegenheit vor und beantwortet die Fragen der Mitglieder des Naturschutzbeirates. Herr Faber bietet an, eine Arbeitsgruppe im Naturschutzbeirat zu bilden um die Themen im Verfahren abzustimmen. Der Naturschutzbeirat informiert den Ausschuss und Rat darüber, dass die nachfol- genden drei Punkte in der Arbeitsgruppe zum Landschaftsplan diskutiert werden und in das weitere Verfahren eingebracht werden müssen. 1. Der Naturschutzbeirat erfordert der Nachweis zu erbringen, dass die beiden Ge- schützen Landschaftsbestandteile (LB) (LB 9.28 und LB 9.29), nicht von der Um- widmung der Naturdenkmale 1991 bei Einführung des Landschaftsplanes betrof- fen sind. 2. Die Vorlage muss beim Thema Verkehrssicherungspflicht in Einklang gebracht werden mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, BGH - Urteil zur Verkehrssi- cherungspflicht im Wald. Urteil des BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald 3. Der Naturschutzbeirat weist darauf hin, dass der BUND und die Untere Natur- schutzbehörde eine andere Position einnehmen. Der BUND verweist, darauf, dass die abgestimmten Formulierungen nicht mit aufgenommen wurden. In die- sem Punkt fordert der Naturschutzbeirat, deine einvernehmlich abgestimmte Vorlage z.B in Form eines tragfähigen Kompromisses. Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beschließt, die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Landschaftsplan Köln gemäß § 14 i.V.m. § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-West- falen (LNatSchG NRW) für den in Anlage 2 (Vorentwurfstext) und den in der Anlage 3 (Karte) dargestellten Bereich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets (LSG L 28 „Dünnwalder Wald“) sowie für die zwei Geschützen Landschaftsbestandteile (LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katter- bach im Dünnwalder Wald“), welche insgesamt als Naturschutzgebiet N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ im Landschaftsplan Köln ausgewiesen werden sol- len. Der Beschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu machen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatschG NRW so- wie die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW durchzuführen und den überarbeiteten Entwurf gemäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Mit 9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/10 671-1-LP13 Vorlagen-Nummer 0624/2024 Stand: 12.11.2025 Sachstandsbericht Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln Beschluss: Der Rat beschließt, die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Landschaftsplan Köln ge- mäß § 14 i.V.m. § 20 des Gesetztes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) für den in Anlage 2 (Vorentwurfstext) und den in der Anlage 3 (Karte) dargestellten Be- reich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets (LSG L 28 „Dünnwalder Wald“) sowie für die zwei Geschützen Landschaftsbestandteile (LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“), welche insgesamt als Naturschutzgebiet N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ im Landschaftsplan Köln ausgewiesen werden sollen. Der Beschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu ma- chen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatschG NRW sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW durch- zuführen und den überarbeiteten Entwurf gemäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Status erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Auf die Beschlussvorlage 1108/2025 zum Satzungsbeschluss der 13. Änderung des Land- schaftsplans Köln wird verwiesen. Der Rat hat diese Beschlussvorlage am 03.07.2025 be- schlossen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0624/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.05.2024
- Erstellt
- 15.02.2024 15:49