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0624/2024

Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 6.1.2

Anlage 2 N24 Bestand Planung Karte

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Textentwurf N 24 -13.Änderung LP Köln

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Anlage 3 Umweltprüfung

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Ansehen

Anlage 4 Vorabauszug Niederschrift Naturschutzbeirat am 10.06.2024 TOP 4.1 0624_2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 N24 Bestand Planung Karte

899 Zeichen

LANDSCHAFTSPLAN KÖLN 
13. Änderung: Naturschutzgebiet N 24  "Isborns Heide, Hommelsheimer Bruch" 
Entwicklungs- und Festsetzungskarte 
Bestand Planung 
L
LB 
IB 
0 500 1.000 250 Meter 
Maßstab: 1:10.000 
Text 
Stand: 10.04.2024 
Besonders geschützte Teile 
von Natur und Landschaft Entwicklungsziele 
Innenbereich gem. § 34 BauGB 
und Bauflächen gem. Bebauungsplan 
N#PN
#PL
#PL B
EZ 1 
EZ 7 
#PN
#PL
#PL
#PL
24 
28 
28 
Text 
Zu dieser Karte der 13. Änderung des Landschaftsplan Köln gehört 
ein mit dieser Karte verbundenener geänderter Textteil, der die 
Begründung mit den geänderten textlichen Festsetzungen und 
Erläuterungen enthält. 
Naturschutzgebiet 
Landschaftsschutzgebiet 
Geschützter Landschaftsbestandteil 
´
Text 
Bestand Planung 
Erhaltung und Weiterentwicklung einer 
 weitgehend naturnahen Landschaft 
Sicherung und Entwicklung von besonderen 
Lebensstätten für Pflanzen und Tiere

Beschlussvorlage Rat

5677 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/10 
671-1-LP13 
Vorlagen-Nummer 
 0624/2024 
Freigabedatum 
02.05.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Landschaftsplan Köln ge-
mäß § 14 i.V.m. § 20 des Gesetztes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG 
NRW) für den in Anlage 2 (Vorentwurfstext) und den in der Anlage 3 (Karte) dargestellten Be-
reich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets (LSG L 28 „Dünnwalder Wald“) sowie für die 
zwei Geschützen Landschaftsbestandteile (LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide 
im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“), welche insgesamt als 
Naturschutzgebiet N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ im Landschaftsplan Köln 
ausgewiesen werden sollen. 
 
Der Beschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet  
 
 den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu ma-
chen,  
 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatschG NRW sowie die 
frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW durch-
zuführen und 
 den überarbeiteten Entwurf gemäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines Monats 
öffentlich auszulegen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.06.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 13.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 das „Kon-
zept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ 
(0862/2022) einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die unter Schutz-
stellung weiterer Naturschutzgebiete vorzubereiten. 
 
Das in diesem Konzept mit sehr hoher Priorität klassifizierte Gebiet „Isborns Heide, 
Hommelsheimer Bruch im Dünnwalder Wald“ soll somit in einem eigenen Land-
schaftsplanänderungsverfahren als Naturschutzgebiet N 24 im Landschaftsplan Köln 
gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter Schutz gestellt werden. 
Die Verwaltung hat einen textlichen Vorentwurf und einen Abgrenzungsvorschlag für 
die Ausweisung dieses neuen Naturschutzgebiets N 24 „Isborns Heide und Hommels-
heimer Bruch“ erarbeitet.  
 
Das Naturschutzgebiet liegt am rechtsrheinischen nördlichen Stadtrand an der Grenze 
zur Stadt Leverkusen, der Stadt Bergisch Gladbach und im Übergang zum Rheinisch-
Bergischen Kreis. Es umfasst eine Flächengröße von ca. 176 ha.  
 
Das gesamte Gebiet ist mit Wald bestockt, der in Teilen noch sehr naturnahe Feucht-
wälder und trockene Standorte der Heideterrasse aufweist. Der Wald wird von zwei 
Bächen (Katterbach und Hoppesheider Bach) und Entwässerungsgräben durchzogen, 
die als Geschützte Landschaftsbestandteile (LB 9.28) „Hoppersheider Bach und Is-
borns Heide im Dünnwalder Wald“ und „Katterbach im Dünnwalder Wald (LB 9.29)“ 
ausgewiesen sind.  
 
Der östliche Teil des Waldes (71,8 ha) ist als Naturwaldentwicklungsfläche ausgewie-
sen.  
 
Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich auf Grund der besonderen 
Boden- und Standortverhältnisse der Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffar-
men Sandböden der Bergischen Heideterrasse. Diese schutzwürdigen Laubwälder 
sowie Sumpf-, Bruch und Moorwälder in Verbindung mit  Fließ- und Stillgewässern sol-
len als Naturschutzgebiet langfristig gesichert und entwickelt werden. Ziel ist es, durch 
eine bis auf die erforderliche Verkehrssicherungspflicht vollständige Aufgabe der 
Waldbewirtschaftung und die Förderung des Prozessschutzes die biologische Vielfalt 
im Gebiet zu erhöhen und die wertgebenden Lebensraumtypen nachhaltig zu entwi-
ckeln. 
 
Die Entwicklung der Wälder und Feuchtstandorte auf der Heideterrasse soll insbeson-
dere die heute wertgebenden Brutvogelarten (Spechte, Waldlaubsänger, Fitis, Grau-
schnäpper, Eisvogel) stärken und die potentiell zu erwartenden Vogelarten (Krickente,

3 
Pirol, Kuckuck, Star, Waldschnepfe, Baumpieper) fördern sowie die Strukturvielfalt der 
Lebensräume deutlich erhöhen. 
 
Eine fachliche Abstimmung der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet und eine 
Abstimmung des textlichen Vorentwurfs und des räumlichen Abgrenzungsvorschlags 
ist innerhalb der Verwaltung und mit der vor Ort betreuenden Naturschutzvereinigung 
(Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland –BUND) erfolgt. 
 
Die erforderlichen Verfahrensschritte zur Unterschutzstellung dieses Naturschutzge-
bietes im Landschaftsplan Köln ergeben sich aus den §§ 14-21 LNatSchG NRW. Mit 
dem Aufstellungsbeschluss (§14 (1) LNatSchG NRW) in Verbindung mit §20 (1) 
LNatSchG NRW wird das förmliche Verfahren eingeleitet. Dieser ist ortüblich bekannt 
zu machen. Hieran schließen sich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§15 
LNatSchG NRW) und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (§16 LNatSchG 
NRW) an. In einem weiteren Verfahrensschritt wird der dann erarbeitete Entwurf ge-
mäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Nach Ab-
wägung der eingebrachten Änderungsvorschläge wird der Entwurf dem Rat zur ab-
schließenden Beschlussfassung erneut vorgelegt. 
 
 
Anlagen  
 
Anlage 1 Vorentwurfstext zur 13. Änderung des Landschaftsplan Köln 
Anlage 2 Karte - Abgrenzungsvorschlag Naturschutzgebiet NSG N 24 „Isborns 
Heide und Hommelsheimer Bruch“ 
Anlage 3  Umweltprüfung

Anlage 1 Textentwurf N 24 -13.Änderung LP Köln

23377 Zeichen

Stand: 11.04.2024 
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
 
Landschaftsplan Köln 
 
13. Änderung 
Naturschutzgebiet (NSG)  
N 24 „Isborns Heide und  
Hommelsheimer Bruch“  
 
 
 
Aufnahme von textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für das neue 
Naturschutzgebiet 
 
In Kapitel 3.2.2 (Gebietsspezifische textliche Festsetzungen für das Naturschutzgebiet 
(NSG) gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) im Landschaftsplan Köln 
wird nach den textlichen Festsetzungen zu N 23 (NSG „Dellbrücker Heide“) folgender 
Text als 13. Änderung des Landschaftsplan Köln eingefügt:

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
Gebietsspezifische textliche 
Festsetzungen für 
Naturschutzgebiete (NSG) gem. 
§ 23 BNatSchG 
Die nachfolgend unter N  24 näher 
beschriebenen Flächen werden als 
Naturschutzgebiet (NSG) gem. 
§ 23 BNatSchG festgesetzt.  
 
N 24 
NSG „Isborns Heide und 
Hommelsheimer Bruch“ 
Das Naturschutzgebiet ist in den  Planquadraten 
(PQ) 7252, 7452, 7254 und 7454 der 
Festsetzungskarte im Maßstab 1:10.000 
festgesetzt. 
Größe: ca. 176 ha 
Zur Abgrenzung des Schutzgebietes gelten die 
Hinweise unter Gliederungspunkt 3.2 .1. 
Das Naturschutzgebiet lie gt am 
rechtsrheinischen nördlichen Stadtrand 
an der Grenze zu  den Städten 
Leverkusen und Bergisch Gladbach im 
Übergang in den Rheinisch Bergischen 
Kreis. 
Das Gebiet ist im LANUV-
Informationssystem unter der Kennung 
BK-GL 00118 erfasst (Stand: 
09.04.2024).  
Das Gebiet des „Dünnwalder Waldes“ 
liegt nordöstlich des Ortsteils Dünnwald 
ist von verschiedenen Bächen und 
Entwässerungsgräben durchzogen und 
wird wesentlich durch Laubwald- und 
Feuchtwaldbereiche mit Anteilen von 
Kiefern dominiert.  
Das im Rheinisch-Bergischen Kreis 
angrenzende Naturschutzgebiet NSG 
„Nittrum-Hoppesheider Bruch “ umfasst 
einen 1,2 km langen Bachabschnitt , der 
wesentlich durch Erlenbruchwälder und 
Altbestände aus Buchen und Eichen 
gekennzeichnet wird.  
Durch die Unterschutzstellung des NSG 
N 24 sollen die wertgebenden Arten und  
Lebensgemeinschaften im direkten 
räumlichen Zusammenhang mit dem 
östlich angrenzenden NSG gestärkt und 
die natürliche Weiterentwicklung

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der 
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, 
insbesondere durch Sicherung eines 
zusammenhängenden naturnah 
entwickelten großen Waldgebietes mit  
Buchen-Eichenwäldern und Wäldern auf 
Sonderstandorten (Bruchwald, 
Bachauenwald) der Mittelterrasse  als 
Naturwaldfläche, das von Bachläufen 
durchzogenen wird.  
Als floristische und geomorphologische 
Besonderheiten sind das Kerngebiet 
eines Hochmoores und die 
angrenzenden Vernässungsflächen 
besonders wertgebend. Geprägt wird das 
Waldgebiet durch die bisher geschützten 
Landschaftsbestandteile der 
Fließgewässer LB 9.28 „Hoppesheider 
Bach und Isborns Heide im Dünnwalder 
Wald“ und LB 9.29 „Katterbach  im 
verbessert werden. 
Der südlich im NSG N 24 fließende 
Katterbach wird stellenweise von Erlen 
begleitet. Am Südrand stehen alte 
Stieleichen, Buchen und Hainbuchen.  
Der östliche Teil des Waldes, 71,8 ha 
groß, ist als Naturwaldentwicklungsfläche 
definiert. Nach der Definition des FSC® 
(Forest Stewardship Council ) -Standard 
handelt es sich dabei um "von direkten 
menschlichen Eingriffen ungestörte 
Flächen, die unter besonderer 
Berücksichtigung der Biotopwert igkeit 
und des Entwicklungspotenzials der 
Flächen für den Natur- und Artenschutz 
ausgewählt werden. In den Flächen 
unterbleiben Nutzungseingriffe außer den 
erforderlichen jagdlichen Maßnahmen  
sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen 
und die Ernte von Saatgut, sofern 
vergleichbare lokale Herkünfte 
anderweitig nicht verfügbar sind. 
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen 
sind möglich, wenn der Arten - und 
Biotopschutz dies erforderlich macht".  
   
Schutzzweck   
Das NSG „Isborns Heide und Hommelsheimer 
Bruch“ wird festgesetzt : 
Die besondere Schutzwürdigkeit des 
Gebietes ergibt sich auf grund der 
Großräumigkeit, der wertgebenden Wald -
Lebensraumtypen nach FFH -Richtlinie 
und der besonderen Funktion im 
Biotopverbund des Naturraums der 
Bergischen Heideterrasse.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
Dünnwalder Wald “. Von besonderer 
Bedeutung ist der n aturnahe Eiche n-
Hainbuchenwald im  Bereich des 
Katterbachs.  
- zur Erhaltung und Entwicklung natürlicher 
oder naturnaher Ökosysteme einschließlich 
der Boden- und Wasserverhältnisse und der 
sich daraus ergebenden natürlichen Vielfalt 
an Lebensräumen, Tieren u nd Pflanzen 
sowie der geomorphologischen 
Erscheinungsformen und um insbesondere 
einen von menschlichen Eingriffen 
weitgehend ungestörten Ablauf der 
natürlichen Entwicklung zu gewährleisten  
(Prozessschutz) . 
Die ehemaligen und entwässerten 
großflächigen Moor wälder im Bereich 
des Hommelsheimer Bruchs sowie die 
offengelassene historische Teichanlage 
und mehrere offengelassene Torfstiche  
weisen ein besonderes 
Entwicklungspotential als natürliche 
Versickerungsgebiete und zur 
Entwicklung von flächigen Erlen -
Sumpfwäldern auf.  
- zur Herstellung und Entwicklung der 
Voraussetzungen für eine natürliche 
Wiederbesiedlung zwischenzeitlich aus dem 
Gebiet ganz oder weitgehend verdrängter 
Pflanzen- und Tierarten. 
Ein besonderes Potential besteht auch 
aufgrund der bestehenden Struktur der 
Wälder für die Specht arten. Im Westen 
des Hommelsheimer Bruchs sowie in den 
Eichen- und Erlenbruchwäldern wurde 
der Mittel- und der Kleinspecht 
nachgewiesen.  
- zur Erhaltung, zur Regeneration und Pflege 
besonders schutzwürdiger Offenlandbiotope. 
 
- zur Erhaltung folgender natürlicher und 
prioritär natürlicher Lebensräume von 
gemeinschaftlichem Interesse in Verbindung 
mit der FFH-Richtlinie 92/43/EW G des 
Rates vom 21. Mai 1992  in der aktuell 
gültigen Fassung gemäß Anhang I .  
 Alte bodensaure Eichenwälder auf 
Sandebenen mit Quercus robur (EU-Code 
9190) 
 mit folgenden Erhaltungszielen  
 Erhaltung naturnaher alter bodensaurer 
Eichenwälder auf nährstoffarmen Sand -
Standorten mit ihrer 
lebensraumtypischen Arten - und 
Strukturv ielfalt in einem Mosaik aus ihren 
v erschiedenen Entwicklungsstufen/ 
Altersphasen und in ihrer standörtlich 
typischen Variationsbreite, inklusiv e ihrer 
Die Angaben zu de n FFH-
Lebensraumtypen sind dem 
Informationssystem des LANUV  
entnommen; BK – GL 00118 / 
Dünnwaldbereich, nordöstlich von 
Dünnwald

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
Vorwälder sowie ihrer Waldränder  
 Erhaltung des Lebensraumtyps als 
Habitat für seine charakteristischen Arten 
wie  
Mittelspecht (Dendrocopos medius ) 
 Erhaltung eines lebensraumangepassten 
Wildbestandes 
 Erhaltung lebensraumtypischer Wasser - 
und Bodenv erhältnisse (Wasserhaushalt, 
Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter 
Berücksichtigung des Wasser -
einzugsgebietes 
 Vermeidung und Verminderung v on 
Nährstoff- und Schadstoffeinträgen  
 Erhaltung eines störungsarmen 
Lebensraumtyps 
 Erhaltung eines an Störarten armen 
Lebensraumtyps  
 Waldmeister-Buchenwald (EU -Code 9130) 
 mit folgenden Erhaltungszielen  
 Wiederherstellung großflächig-
zusammenhängender, naturnaher, meist 
kraut- und geophytenreicher 
Waldmeister-Buchenwälder auf 
basenreichen Standorten mit ihre 
lebensraumtypischen Arten - und 
Strukturv ielfalt in einem Mosaik aus ihren 
v erschiedenen Entwicklungsstufen/ 
Altersphasen und in ihrer standörtlich 
typischen Variationsbreite, inklusiv e ihrer 
Vorwälder sowie ihrer Waldränder und 
Sonderstandorte 
 Wiederherstellung des Lebensraumtyps 
als Habitat für seine charakteristischen 
Arten wie  
Schwarzspecht ( Dryocopus martius ) 
 Wiederherstellung eines 
lebensraumangepassten Wildbestandes  
 Wiederherstellung lebensraumtypischer 
Bodenv erhältnisse (Nährstoffhaushalt,

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
Bodenstruktur) 
 Vermeidung und Verminderung v on 
Nährstoff- und Schadstoffeinträgen 
 Wiederherstellung eines störungsarmen 
Lebensraumtyps. 
 Erlen-Eschen- und Weichholz -Auenwald (EU -
Code 91E0*, prioritär). 
Die nachfolgenden drei 
Lebensraumtypen kommen nur sehr 
kleinflächig im Gebiet v or.  
 Hainsimsen-Buchenwald (EU -Code 9110).   
 Moorwälder (EU-Code 91D0).   
- zur Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 
BNatSchG i.  V. mit § 42 LNatSchG NRW 
geschützten Biotope:  
 Laubwälder a ußerhalb v on 
Sonderstandorten (NA00)  
 Sumpf-, Moor- und Bruchwälder (NAC0)  
 Fließgewässer (NFM0) 
 Wälder auf Dünenstandorten und 
nährstoffarmen Sandböden (NAD0)  
 Stillgewässer (NFD0). 
 
Die Angaben zu den gesetzlich geschützten 
Biotoptypen sind dem Informationssystem 
des LANUV (Stand: 1 0.04.2024)  
entnommen; Objektkennungen:  
BT-K-00531, BT-K-00532, BT-K-00533,  
BT-K-00534, BT -K-00537, BT-K-00538,  
BT-K-00539, BT-K-00540, BT-K-00542,   
BT-K-00544, BT-K-00545, BT -K-00546,   
BT-K-00547, BT -K-00548, BT -K-00549,  
BT-K-00550, BT -K-00551, BT-K-00552,  
BT-K-00553, BT-K-00554, BT -K-00555,  
BT-K-00556, BT-K-00557, BT -K-00558,  
BT-K-00559, BT-K-00560, BT -K-00561,  
BT-K-00562,  BT-K-00563,  
- zur Sicherung der Funktion als Kernfläche 
im Biotopv erbund v on herausragender 
Bedeutung einschließlich seiner 
Verbindungsflächen und -elemente (§ 21 (1) 
und (3) Ziff. 1 und 3 BNatSchG) . 
Das Gebiet wird durch das Vorkommen 
naturnaher Wald -, Sumpf-, und 
Moorlebensräume v on regionaler 
Bedeutung gekennzeichnet.  
Aufgrund der Lage auf der bergischen 
Heideterrasse, die als schmales B and 
parallel zum Rheinbett v erläuft, bestehen 
noch Reste an Heidemooren und 
Moorwäldern. 
Diese Relikte bieten die Chance im 
Biotopv erbund die Biodiv ersität regional 
zu stärken.  
- zum Schutz und zur weiteren Entwicklung der 
wertv ollen Vernässungsflächen der Heide- 
und Waldmoorstandorte mit Vorkommen v on  
 Torfmoose (Sphagnum spec. )  
Bezug genommen wird auf die „Flor istisch -
bestandskundliche Erhebung“ im Rahmen 
des Erprobungs- und Entwicklungs -
vorhaben „Wiedervernässung von Heide - 
und Waldmooren auf der bergischen

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
- zur Erhaltung und Entwicklung der an Die mit zahlreichen Feuchtstellen 
 Kleines Helmkraut (Sctellaria minor) 
 Königsfarn (Osmunda regalis ) 
 Moorbirke (Betula pubescens ). 
 
Heideterrasse“ ( Loos, 2020). 
Die Kerngebiete und Vernässungsflächen 
sind als Birkenbruch- bzw. –moorwald 
besonders schutzwürdig.  
Angrenzende Moorbirken und 
Schwarzerlen liegen in den wieder  zu 
vernässenden Flächen . 
- zum Schutz der wild lebenden, z.  T. seltenen, 
gefährdeten und/oder lokal bedeutenden 
Pflanzen und Tiere der natürlichen 
Laubwälder der Heidete rrasse und zur 
Erhaltung und Wiederherstellung der von 
ihnen benötigten Habitate und natürlichen 
Lebensräume.  
 
Insbesondere die feuchten Senken und 
naturnahen Laubwälder sind für 
Waldlaubsänger, Mittelspecht und 
Eulenarten sowie Habicht und Sperber 
wertgebend. In dem Waldgebiet verlaufen 
von Nordosten nach Südwesten mehrere 
naturnahe Bachläufe. In deren schwach  
ausgeprägten Talsenken bestehen Reste 
von Sumpf-, Bruch - und Moorwäldern. 
Historisch entwickelte Heideflächen sind 
vor mehreren Jahrzehnten durch 
Aufforstungen weitgehend verdrängt 
worden.  
- Sicherung und Entwicklung der Wälder und 
Feuchtstandorte auf der Heideterrasse für die 
besonders wertgebenden Vogelarten wie: 
- Kleinspecht (Dryobates minor) 
- Mittelspecht (Dendrocopos medius ) 
- Schwarzspecht (Dryocopus martius ) 
- Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix ) 
- Fitis (Phylloscopus trochilus)  
- Grauschnäpper (Muscicapa striata)  
- Eisvogel (Alcedo atthis) . 
Das besondere Potential für die 
exemplarisch im Gebiet kartierten 
Vogelarten ergibt sich aufgrund des 
Umbaus der Forstflächen in naturnahe 
Waldbestände mit einem h ohen Anteil von 
stehendem Totholz, offenen Übergängen 
und Waldrändern, Entwicklung von 
Vorwäldern, Sonderstandorten wie 
Binnendünen, Trockenrasen und 
Zwergstrauchheiden. 
 
- zur Erhaltung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Relikte offener 
Sanddünen, Sandheiden sowie 
Sandtrockenrasen. 
Offene Sandflächen mit Flugsandauflagen 
im Bereich der Mittelterrasse sind für 
spezialisierte Arten von besonderer 
Bedeutung. 
- zur Erhaltung bzw. naturnahen Entwicklung 
und Umgestaltung der Teiche als Habitat für 
Amphibien.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
naturnahe, unverbaute Fließgewässer 
gebundenen Lebensgemeinschaften sowie 
standortangepassten Tier- und 
Pflanzenarten.  
durchsetzten Bruchwaldbereiche 
beidseitig des Hoppesheider Bachs in 
der Isborns Heide und im 
Hommelsheimer Bruch sind besonders 
wertvolle Lebensräume für bedrohte Tier- 
und Pflanzenarten. Von besonderem 
Wert sind die vorhandenen Stieleichen -
Hainbuchenwälder und n aturnahen 
Bereiche am oberen Laufabschnitt 
beidseitig des Katterbachs an der 
Stadtgrenze. 
- Wiederherstellung und Entwicklung der 
Wälder und der Moorgewässer sowie des 
Offenlandes für ehemalige und potentielle 
Brutvogelarten wie:  
- Krickente (Anas crecca ) 
 
- zur Erhaltung und Entwicklung eines 
zusammenhängenden naturnahen 
Waldgebietes von Buchen-Eichenwäldern 
und Wäldern auf Sonderstandorten 
(Bruchwald, Bachauenwald) der 
Mittelterrasse, insbesondere durch 
Maßnahmen zur Erhöhung des 
Natürlichkeitsgrades und des 
Strukturreichtums. 
Das Ziel von 
Naturwaldentwicklungsflächen ist mit 
dem Motto "Natur Natur sein lassen" zu 
beschreiben, das auch für die 
Entwicklung von Nationalparken und 
Wildnisgebieten gilt  und als 
Prozessschutz bezeichnet wird .  
Der Prozessschutz zielt darauf ab, die 
Lebensgemeinschaften und ihrer 
Lebensräume ohne den Einfluss des 
Menschen sich selbst zu überlassen. 
Nicht der aktuelle Zustand, bestimmte 
Arten, die Artenz usammensetzung oder 
besondere Vielfalt werden geschützt, 
sondern die natürliche 
Entwicklungsdynamik im Gebiet.  
Der Mensch soll  nicht in natürliche 
Prozesse eingreifen. In der Praxis 
bedeutet dies, dass die Waldflächen 
nicht mehr bewirtschaftet werden. Holz  
wird nicht mehr genutzt. Die natürliche 
Dynamik der Waldentwicklung soll 
möglichst ungestört ablaufen. 
Beispielsweise wird nach Sturmwürfen 
Schadholz nicht aufgearbeitet. 
Trampelpfade, die durch umgestürzte 
Bäume versperrt werden, werden nicht 
freigeräumt. Grundsätzlich bleibt alles 
Holz im Wald liegen.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
- Pirol (Oriolus oriolus) 
- Kuckuck (Cuculus canorus ) 
- Star (Sturnus vulgaris) 
- Waldschnepfe (Scolopax rusticola ) 
- Baumpieper (Anthus trivialis) 
- zur Erhaltung und zur Entwicklung guter 
Gewässerzustände gemäß der 
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
(WRRL) durch nachhaltige und ökologische 
Gewässerunterhaltung. 
Ziel der WWRL ist es, die Gewässer in 
einen sehr guten chemischen und 
ökologischen Zustand zu überführen und 
zu erhalten.  
- wegen der Seltenheit der Moorstandorte 
und offener Binnendünen auf der 
Bergischen Heideterrasse als geologische 
Besonderheit in Nordrhein-Westfalen. 
 
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von 
schutzwürdigen Böden insbesondere der 
Moorböden:  
 Hochmoore (HH023),  
 Niedermoorgleye (xGHn014),  
 v ererdete Niedermoorgleye (xGHn013)  
 sowie Flugsanddünen. 
 
Die Bodenkarte zur  Standorterkundung 
Verfahren: Heidemoore Bergisch 
Gladbach (Forst), ( GEOL. DIENST NRW 
KREFELD, 2020) weist diese Böden als 
besonders schutzwürdig aus.  
 
- wegen der Bedeutung des Gebietes  als 
stark positiv klimaaktive Fläche . 
Aufgrund des Vorkommens e iner Vi elzahl 
unterschiedlicher Vegetationsstrukturen 
wirkt das Gebiet klima aktiv. 
Das Gebiet zeichnet sich durch eine 
hohe Verdunstungsleistung aus.  Durch 
die Wiederherstellung des natürlichen 
Wasserhaushaltes wird sukzessive die 
Verdunstungsleistung zusätzlich erhöht. 
Hierdurch stellt sich eine erhöhte 
Resilienz ein, welche den negativen 
Folgen des Klimawandels (Hitze) 
entgegenwirkt. Diese wirkt in lang 
anhaltenden Hitzeperioden ausgleichend.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
Gebietsspezifische Verbote  
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im 
NSG „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch “ 
(N 24) über die Allgemeinen  Verbote unter 
Gliederungspunkt 3.2.1 hinaus verboten: 
 
1. Quellen und Quellsümpfe oder deren 
Umgebung negativ zu verändern. 
 
2. Entwässerungsmaßnahmen vorzunehmen.   
3. Jegliche forstliche Nutzung vorzunehmen, 
Einzelbäume, Totholz und absterbende 
Bäume zu entnehmen. 
Durch das Verbot wird die 
Strukturanreicherung des Gebietes 
gefördert und der Lebensraum für 
Höhlenbrüter, Fledermäuse, xylobionte 
Käferarten und weitere Arten  wird 
verbessert.  
Gehölzentnahmen oder 
Gehölzrückschnitte aus Gründen der 
Verkehrssicherungspflicht oder der 
Biotoppflege sind hiervon ausgenommen 
(siehe hierzu auch allgemeine 
Unberührtheitsregelung Nr. 5 und 12).

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Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
4. die Ausübung der Jagd im Sinne der 
jagdrechtlichen Bestimmungen.  
Ausnahme:  
Ansitzdrückjagden auf Rehwild und 
Schwarzwild können auf Antrag im Zeitraum 
von 01. November bis 31. Dezember (je 
nach Strecke 2 -3 Mal) zugelassen werden.  
 
Der Prozessschutz im Gebiet ist 
möglichst umfassend umzusetzen. Somit  
sollen regulierende Eingriffe durch den 
Menschen wie die Ausübung der Jagd  
zeitlich und räumlich auf das unbedingt 
notwendige Maß reduziert werden. 
Die zeitliche Einschränkung der Jagd ist 
aufgrund der besonderen Bedeutung des 
Gebietes für seltene und gefährdete 
Brutvögel und Durchzügler erforderlich. 
Für Vögel und insbesondere Säugetiere, 
stellt die Jagd einen Störfaktor dar, der 
mit einem örtlichen Vertreibungseffekt 
verbunden ist, der zur Aufgabe der 
Gelege führen und sich negativ auf die 
Energiereserven der Tiere auswirken 
kann.  
Die Jagdausübung ist auf das zwingend 
erforderliche Maß zu beschränken, mit 
dem Ziel, in den Prozessschutzflächen 
eine Wildruhezone zu entwickeln  und 
eine Konfliktminimierung durch 
Zonierung umzusetzen . 
5. Bodenschutzkalkungen durchzuführen.   
6. Forstwirtschaftswege neu anzulegen oder in 
eine höhere Ausbaustufe zu überführen 
sowie Wegeinstandhaltungsmaßnahmen, 
außer mit standortgeeignetem Material , 
durchzuführen.

NATURSCHUTZGEBIETE  LANDSCHAFTSPLAN  KÖLN  
 
Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
Gebietsspezifische Gebote  
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im 
NSG „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“  
über die Allgemeinen  Gebote unter 
Gliederungspunkt 3.2.1 hinaus geboten: 
 
1. Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung 
eines Pflege- und Entwicklungsplans  in 
einvernehmlicher Abstimmung mit der UNB.  
Eine flächenscharfe Festsetzung von 
Maßnahmen ist fachlich zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht möglich, da hierzu eine 
weitergehende Detailkartierung der 
wertgebenden Biotoptypen, 
Waldgesellschaften und der Fauna 
insbesondere der Vögel und Amphibien 
sowie der Säugetiere/ Fledermäuse 
erforderlich ist.  
Im Pflege- und Entwicklunsplan werden die 
Gebotsreglungen berücksichtig t. 
 
2. Zulassen und Fördern einer naturnahen 
Waldentwicklung, die dem Prozes sschutz 
unterliegt unter Ausrichtung der natürlichen 
Waldgesellschaften, auf alters- und 
strukturdiverse Bestände und 
Naturverjüngung. 
Der Prozessschutz beinhaltet auch 
Übergangsstadien m it anderen als der hier 
aufgeführten Klimax Stadien der 
Waldentwicklung.  
3. Belassen der natürlichen Entwicklung von Vor - 
und Pionierwaldstadien auf 
Sukzessionsflächen. 
 
4. Förderung gestufter Waldränder als 
Lebensraum für Arten der Übergangs bereiche 
von Wald zu Offenland. 
 
5. Förderung einer nachhaltigen ökologischen 
Gewässerunterhaltung, um sehr gute 
Gewässerzustände gemäß der Europäischen 
Wasserrahmen Richtlinie zu erreichen.  
 
6. Maßnahmen zur Wiederherstellung 
wassergebundener Lebensraumtypen  
durchzuführen (Wiedervernässung), 
insbesondere durch Verschluss der 
bestehenden Entwässerungsgräben sowie 
naturnahe Umgestaltung bzw. Renaturierung 
des Teiches am Katterbach . 
Die Gebotsregelung dient der Erhaltung 
und Weiterentwicklung vielfältig 
strukturierter Lebensräume bedrohter 
Pflanzen- und Tierarten sowie der 
Sicherung und Wiederherstellung der 
besonderen Funktion für den 
Wasserhaushalt.

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Textliche Festsetzungen  Erläuterungen  
 
13. Änderung des Landschaftsplan Köln  
Geeignete Maßnahmen sind 
beispielsweise Verschluss, Anstau oder 
Entfernen von Drainagen und 
Entwässerungsgräben, Vermeidung von 
Entwässerung, Grundwasserabsenkung 
und dauerhafter Überstauung sowie 
schutzzielkonforme Regulierung von Ab - 
und Überläufen.  
Die Maßnahmen dienen auch der 
Erhaltung und Förderung der Moorwälder 
sowie der Erlen-Sumpfwälder.  
7. Entwicklung von Mooren, Feuchtwäldern und 
Feuchtheiden. 
 
8. Entwicklung von Binnendünen, Trockenrasen 
und Zwergstrauchheiden  
 
9. Optimierung und Kennzeichnung des zur 
Erholungsnutzung zugelassenen 
Wegesystems unter besonderer 
Berücksichtigung der Erhaltung und 
Sicherung genügend gro ßer ungestörter 
Lebensräume für Pflanzen und Tiere, 
insbesondere in Bruch - und 
Auenwaldbereichen. 
Hierdurch wird ein ausgewogenes 
Miteinander der Ansprüche von Erholung 
und Naturschutz für die Nutzung dieses 
Lebensraumes bedrohter Tier - und 
Pflanzenarten a ngestrebt. 
 
Änderung von Entwicklungszielen  
Für die als Naturschutzgebiet NSG N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ 
festzusetzenden Flächen wird das bislang dargestellten Entwicklungsziel 1 ( Erhaltung und 
Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft) durch das Entwicklungsziel 7 
(Sicherung und Entwicklung von besonderen Lebensstätten für Pflanzen und Tiere) ersetzt.  
Streichung der ge schützten Landschaftsbestandteile LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und 
Isborns Heide im Dünnwalder Wald“  und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“  
In der Entwicklungs - und Festsetzungskarte werden die geschützten Landschaftsbestandteile LB 
9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im 
Dünnwalder Wald“  nördlich der Ortslage Dünnwald im Landschaftsplan Köln mit der Ausweisung 
des Naturschutzgebietes NSG N24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ gestrichen.  
In Kapitel 3.5.2. (Gebiets - und objektspezifische textlichen Festsetzungen für die geschützten 
Landschaftsbestandteile (LB) gemäß § 28 BNatSchG in der Gliederung der Stadtbezirke werden 
die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für die geschützten Landschaftsbestandteile LB 
9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im 
Dünnwalder Wald“  ebenfalls gestrichen.

Anlage 3 Umweltprüfung

3139 Zeichen

Anlage 3 
Umweltprüfung 
 
im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung 
gemäß § 40 UVPG 
 
 
Mit der SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des 
Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter 
Pläne und Programme) wurde die Grundlage geschaffen, um im Rahmen der so ge-
nannten Strategischen Umweltprüfung bereits bei der Aufstellung von Plänen und 
Projekten zukünftige Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu bewerten und die Ergeb-
nisse möglichst frühzeitig zu berücksichtigen. 
 
Die Regelung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), auch für 
Landschaftspläne eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen, richtet sich ge-
mäß § 52 UVPG nach Landesrecht. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW 
(LNatSchG NRW) ist bei der Aufstellung oder Änderung eines Landschaftsplanes 
eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Inhalt und Form der Strategischen 
Umweltprüfung richten sich nach den Regelungen des UVPG. Die Begründung zum 
Landschaftsplan erfüllt die Funktion eines Umweltberichtes nach § 40 UVPG. 
 
Durch die Strategische Umweltprüfung soll sichergestellt werden, dass Umweltwir-
kungen bei der Erstellung von Plänen und Programmen einbezogen werden und 
mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter geprüft werden. Die Strategische Um-
weltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanaufstellung oder –änderung stellt inso-
fern eine Besonderheit dar, als dass der Landschaftsplan seinem gesetzlichen Auf-
trag entsprechend grundsätzlich positive Auswirkungen auf Umwelt und Natur hat 
und somit die Umweltprüfung auf die wesentlichen Elemente beschränkt werden 
kann. Eine Erweiterung des Untersuchungsrahmens betrifft insbesondere die Schutz-
güter Mensch, menschliche Gesundheit sowie die Schutzgüter Kultur- und sonstige 
Sachgüter. 
 
Gemäß § 9 Abs. 2 LNatSchG NRW bedarf es einer Strategischen Umweltprüfung bei 
einer Änderung eines Landschaftsplanes nach § 20 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW je-
doch nicht, wenn keine Anhaltspunkte für zusätzliche oder andere erhebliche Um-
weltauswirkungen bestehen. In den Verfahrensschritten gem. §§ 15 bis 17 LNatSchG 
NRW ist mit Begründung darauf hinzuweisen, dass von der Durchführung einer Stra-
tegischen Umweltprüfung abgesehen wird. 
 
Da die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets N 24 „Isborns Heide und Hom-
melsheimer Bruch“ mit einer Flächengröße von ca. 176 ha auf Flächen, die bisher im 
rechtskräftigen Landschaftsplan Köln im Landschaftsschutzgebiet L 28 „Dünnwalder 
Wald“ und den zwei Geschützten Landschaftsbestandteilen LB 9.28 „Hoppersheider 
Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ sowie LB 9.29 „Katterbach im Dünn-
walder Wald“ festgesetzt ist, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Anhaltpunkte 
für zusätzliche oder andere erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 9 Abs. 2 
LNatSchG NRW.

2 
Eine Strategischen Umweltprüfung nach § 9 (2) LNatSchG NRW wird im 13. Land-
schaftsplanänderungsverfahren nicht durchgeführt. In den einzelnen Verfahrens-
schritten nach §§ 15 bis 17 LNatSchG NRW wird darauf hingewiesen, dass auf die 
Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung verzichtet wird.

Anlage 4 Vorabauszug Niederschrift Naturschutzbeirat am 10.06.2024 TOP 4.1 0624_2024

3094 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde  
Frau Christ 
Telefon:  (0221) 221 36542 
 
E-Mail:  laura.christ@stadt-koeln.de 
Datum: 17.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde  vom 
10.06.2024  
öffentlich 
4 Allgemeine Vorlagen 
4.1 Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln 
0624/2024 
Herr Faber, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, stellt die Angelegenheit vor 
und beantwortet die Fragen der Mitglieder des Naturschutzbeirates. Herr Faber bietet 
an, eine Arbeitsgruppe im Naturschutzbeirat zu bilden um die Themen im Verfahren 
abzustimmen. 
 
Der Naturschutzbeirat informiert den Ausschuss und Rat darüber, dass die nachfol-
genden drei Punkte in der Arbeitsgruppe zum Landschaftsplan diskutiert werden und 
in das weitere Verfahren eingebracht werden müssen.  
 
1. Der Naturschutzbeirat erfordert  der Nachweis zu erbringen, dass die beiden Ge-
schützen Landschaftsbestandteile (LB) (LB 9.28 und LB 9.29), nicht von der Um-
widmung der Naturdenkmale 1991 bei Einführung des Landschaftsplanes betrof-
fen sind. 
 
2. Die Vorlage muss beim Thema Verkehrssicherungspflicht in Einklang gebracht 
werden mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, BGH - Urteil zur Verkehrssi-
cherungspflicht im Wald. 
Urteil des BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald 
 
3. Der Naturschutzbeirat weist darauf hin, dass der BUND und die Untere Natur-
schutzbehörde eine andere Position einnehmen. Der BUND verweist, darauf,

dass die abgestimmten Formulierungen nicht mit aufgenommen wurden. In die-
sem Punkt fordert der Naturschutzbeirat, deine einvernehmlich abgestimmte 
Vorlage z.B in Form eines tragfähigen Kompromisses. 
 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der 
Stadt Köln wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Landschaftsplan 
Köln gemäß § 14 i.V.m. § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-West-
falen (LNatSchG NRW) für den in Anlage 2 (Vorentwurfstext) und den in der Anlage 3 
(Karte) dargestellten Bereich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets (LSG L 28 
„Dünnwalder Wald“) sowie für die zwei Geschützen Landschaftsbestandteile (LB 9.28 
„Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katter-
bach im Dünnwalder Wald“), welche insgesamt als Naturschutzgebiet N 24 „Isborns 
Heide und Hommelsheimer Bruch“ im Landschaftsplan Köln ausgewiesen werden sol-
len. 
 
Der Beschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet  
 
 den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt 
zu machen,  
 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatschG NRW so-
wie die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 
LNatSchG NRW durchzuführen und 
 den überarbeiteten Entwurf gemäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines 
Monats öffentlich auszulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1529 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/10 
671-1-LP13 
 
Vorlagen-Nummer 
0624/2024
Stand: 12.11.2025 
Sachstandsbericht  
Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Landschaftsplan Köln ge-
mäß § 14 i.V.m. § 20 des Gesetztes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG 
NRW) für den in Anlage 2 (Vorentwurfstext) und den in der Anlage 3 (Karte) dargestellten Be-
reich des bisherigen Landschaftsschutzgebiets (LSG L 28 „Dünnwalder Wald“) sowie für die 
zwei Geschützen Landschaftsbestandteile (LB 9.28 „Hoppesheimer Bach und Isborns Heide 
im Dünnwalder Wald“ und LB 9.29 „Katterbach im Dünnwalder Wald“), welche insgesamt als 
Naturschutzgebiet N 24 „Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch“ im Landschaftsplan Köln 
ausgewiesen werden sollen. 
Der Beschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet  
 den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu ma-
chen,  
 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatschG NRW sowie die 
frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW durch-
zuführen und 
 den überarbeiteten Entwurf gemäß § 17 LNatSchG NRW für die Dauer eines Monats 
öffentlich auszulegen. 
 
Status   erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Auf die Beschlussvorlage 1108/2025 zum Satzungsbeschluss der 13. Änderung des Land-
schaftsplans Köln wird verwiesen. Der Rat hat diese Beschlussvorlage am 03.07.2025 be-
schlossen.

Beratungsverlauf (4)

03.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Anhörung (BV)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0624/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.05.2024
Erstellt
15.02.2024 15:49