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0982/2024

Prüfauftrag an die Verwaltung - Erweiterung KVB-Ticket für Mandatstragende (AN/0217/2024)

Mitteilung Ausschuss 04.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.04.2024, TOP 12.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3004 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 04.04.2024 
 0982/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
 
Prüfauftrag an die Verwaltung - Erweiterung KVB-Ticket für Mandatstragende 
(AN/0217/2024) 
Mit Beschluss vom 29.02.2024 (zum Antrag AN/0217/2024) hat der Ausschuss für So-
ziales, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob den von den 
Bürger*innen und Einwohner*innen der Stadt Köln direkt gewählten Mitgliedern der 
Seniorenvertretungen und den Mitgliedern des Integrationsrates ein solches Ticket, 
analog zu den Tickets, welche von der Stadtverwaltung für die Ratsmitglieder und Be-
zirksvertreter*innen ausgestellt werden, gewährt werden kann. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit: 
Derzeit gibt es keine Grundlage für die Übernahme der Kosten eines Monatstickets 
zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Stadtgebiet für die Mitglieder der Seni-
orenvertretungen sowie des Integrationsrates. Der Rat hat in seiner Sitzung am 
7. Dezember 2023 das Monatsticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im 
Stadtgebiet als pauschalierten Fahrtkostenersatz ausdrücklich nur für die Mitglieder 
des Rates und der Bezirksvertretungen beschlossen (Hauptsatzung, § 24 Absatz 5). 
 
Nach der im letzten Jahr erfolgten Neuregelung des § 45 Absatz 2 Gemeindeordnung 
NRW kann der Rat festlegen, dass auch weiteren Personengruppen wie den Mitglie-
dern der Ausschüsse Auslagenersatz sowie sonstige Leistungen gewährt werden, die 
nicht durch Rechtsverordnung geregelt sind und einen unmittelbaren Bezug zur Man-
datsausübung aufweisen. 
 
Für die Mitglieder der Ausschüsse wäre auf dieser Grundlage eine entsprechende Re-
gelung grundsätzlich möglich, ebenso für die Mitglieder des Integrationsrats gemäß  
§ 27 Absatz 7 Gemeindeordnung NRW. 
 
Für die übrigen Mitglieder der Seniorenvertretung wäre eine Änderung von § 11 Ab-
satz 2 der Geschäftsordnung der Gremien der Seniorenpolitik erforderlich, der bisher 
eine Aufwandsentschädigung von 70 € im Monat vorsieht.  
 
Leistungen nach § 45 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW dürfen nur gewährt werden, 
soweit sie einen unmittelbaren Bezug zur Ausschussmitgliedschaft aufweisen. Der 
pauschalierte Fahrtkostenersatz für Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder erfolgt vor 
dem Hintergrund, dass die Mandatsausübung neben den verschiedenen Gremiensit-

2 
 
zungen regelmäßig auch zahlreiche Fraktions- oder Gruppensitzungen sowie Frakti-
onsarbeitskreise umfasst. Inwieweit der unmittelbare Bezug zur Mandatsausübung bei 
Mitgliedern der Seniorenvertretung und des Integrationsrats besteht, müsste geprüft 
werden. Schließlich würde sich die Frage der Gleichbehandlung der sachkundigen 
Bürgerinnen und Bürgern sowie der übrigen sachkundigen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in den Ausschüssen stellen. 
 
Mittel für die Übernahme der zusätzlichen Kosten stehen im Haushalt beim Amt der 
Oberbürgermeisterin derzeit nicht zur Verfügung. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

18.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0982/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.04.2024
Erstellt
11.03.2024 17:32