0982/2024
Prüfauftrag an die Verwaltung - Erweiterung KVB-Ticket für Mandatstragende (AN/0217/2024)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 04.04.2024 0982/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Prüfauftrag an die Verwaltung - Erweiterung KVB-Ticket für Mandatstragende (AN/0217/2024) Mit Beschluss vom 29.02.2024 (zum Antrag AN/0217/2024) hat der Ausschuss für So- ziales, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob den von den Bürger*innen und Einwohner*innen der Stadt Köln direkt gewählten Mitgliedern der Seniorenvertretungen und den Mitgliedern des Integrationsrates ein solches Ticket, analog zu den Tickets, welche von der Stadtverwaltung für die Ratsmitglieder und Be- zirksvertreter*innen ausgestellt werden, gewährt werden kann. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Derzeit gibt es keine Grundlage für die Übernahme der Kosten eines Monatstickets zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Stadtgebiet für die Mitglieder der Seni- orenvertretungen sowie des Integrationsrates. Der Rat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 das Monatsticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Stadtgebiet als pauschalierten Fahrtkostenersatz ausdrücklich nur für die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen beschlossen (Hauptsatzung, § 24 Absatz 5). Nach der im letzten Jahr erfolgten Neuregelung des § 45 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW kann der Rat festlegen, dass auch weiteren Personengruppen wie den Mitglie- dern der Ausschüsse Auslagenersatz sowie sonstige Leistungen gewährt werden, die nicht durch Rechtsverordnung geregelt sind und einen unmittelbaren Bezug zur Man- datsausübung aufweisen. Für die Mitglieder der Ausschüsse wäre auf dieser Grundlage eine entsprechende Re- gelung grundsätzlich möglich, ebenso für die Mitglieder des Integrationsrats gemäß § 27 Absatz 7 Gemeindeordnung NRW. Für die übrigen Mitglieder der Seniorenvertretung wäre eine Änderung von § 11 Ab- satz 2 der Geschäftsordnung der Gremien der Seniorenpolitik erforderlich, der bisher eine Aufwandsentschädigung von 70 € im Monat vorsieht. Leistungen nach § 45 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW dürfen nur gewährt werden, soweit sie einen unmittelbaren Bezug zur Ausschussmitgliedschaft aufweisen. Der pauschalierte Fahrtkostenersatz für Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Mandatsausübung neben den verschiedenen Gremiensit- 2 zungen regelmäßig auch zahlreiche Fraktions- oder Gruppensitzungen sowie Frakti- onsarbeitskreise umfasst. Inwieweit der unmittelbare Bezug zur Mandatsausübung bei Mitgliedern der Seniorenvertretung und des Integrationsrats besteht, müsste geprüft werden. Schließlich würde sich die Frage der Gleichbehandlung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie der übrigen sachkundigen Einwohnerinnen und Ein- wohnern in den Ausschüssen stellen. Mittel für die Übernahme der zusätzlichen Kosten stehen im Haushalt beim Amt der Oberbürgermeisterin derzeit nicht zur Verfügung. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0982/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.04.2024
- Erstellt
- 11.03.2024 17:32