0263/2024
Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468; hier Baubeschluss für eine Dachsanierung
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Anlage 03 - Luftbild
143 Zeichen
Anlage 03 - Luftbild Mittelpunkt: 358318, 5647749 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.03.2024Seite 1 / 1
Anlage 12 Vorabauszug Finanzausschuss 23.09.2024
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Anlage 12 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 24.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 23.09.2024 öffentlich 10.15 Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 hier: Baubeschluss für eine Dachsanierung 0263/2024 10.15.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt vom 23.09.2024 AN/1309/2024 Beschluss über den Änderungsantrag: Der Beschluss wird, wie in Fett dargestellt, beim zweiten Absatz ergänzt: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Dachsanierung und dem Fassaden- anstrich an der Katastrophenschutzeinrichtung unter der Anschrift Boltenstern- straße 2-4 in 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 mit Gesamtbaukosten in Höhe von 1,82 Millionen Euro brutto. Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiege- setzes. Die Sanierung umfasst die Installation einer wirtschaftlichen Pho- tovoltaikanlage. Entweder über ein Mietmodell oder über neue Angebote. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplanungen auf Basis der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 4 – 9 zu beauftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. 2. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauf- tragungen der Leistungsphasen 4 - 9 an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Geänderter Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Dachsanierung und dem Fassaden- anstrich an der Katastrophenschutzeinrichtung unter der Anschrift Boltenstern- straße 2-4 in 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 mit Gesamtbaukosten in Höhe von 1,82 Millionen Euro brutto. Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiege- setzes. Die Sanierung umfasst die Installation einer wirtschaftlichen Pho- tovoltaikanlage. Entweder über ein Mietmodell oder über neue Angebote. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplanungen auf Basis der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 4 – 9 zu beauftragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. 2. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauf- tragungen der Leistungsphasen 4 - 9 an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 01 - Übersichtsplan
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Anlage 01 - Übersichtsplan Mittelpunkt: 358425, 5647969 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 29.02.2024Seite 1 / 1
Anlage 09 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 143 27.08.2024 Dezernat V, 56 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0263/2024, Stand 06.08.2024 Kostenberechnung zur Baubeschlussfassung einer Dachsanierung der städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, Köln-Riehl RPA-Nr. 143/24/06/24 Eingereichte Kostenberechnung: 1.819.008 € brutto darin enthaltener Risikozuschlag: ca.167.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Vorlage beabsichtigt 56 Amt für Wohnungswesen den Baubeschluss zur Dachsanierung der Katastrophenschutzeinrichtung an der Boltensternstr. 2-4 in Köln- Riehl zu erwirken. Die Stadt Köln hält unter dieser Anschrift eine Katastrophenschutzeinrichtung zur Unterbringung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen vor, in der bis zu 500 Menschen Schutz finden können. Der Gebäudekomplex bestehend aus zwei Haupt- häusern (A und B), die durch einen Verbindungstrakt (C) erschlossen werden. Die Dächer des Gebäudekomplexes sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Undichtigkeiten haben bereits zu Feuchtigkeitsschäden geführt. Auch mehrere be- reits erfolgte Reparaturen haben zu keiner wesentlichen Verbesserung der Situation geführt, so dass nunmehr eine Sanierung u. a. auch mit Rückbau von Gauben, An- tennen und Schornsteinen sowie Reparaturen von Dachrinnen und Fallrohren erfor- derlich ist. Im Zuge der Volleinrüstung für die Dachsanierung sollen außerdem Fas- sadenarbeiten wie Reparaturen von Rissen, dem Austausch von schadhaften Fens- terbänken sowie ein Anstrich ausgeführt werden. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 1.819.000 € setzen sich aus Bauleistungen (rund 1,43 Mio €), Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9 (rund 210.000 €), einem Risikozuschlag in Höhe von 167.000 € sowie 12.000 € für den noch unklaren Ausführungsaufwand am Dach des Gebäudes C zusammen. Die zunächst kalkulierte Photovoltaikanlage wird wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt. Das Projekt wird grundsätzlich positiv bewertet, jedoch wird auf folgende Punkte hin- gewiesen: - 2 - - Die Kostenberechnung ist nachvollziehbar aufgebaut und angemessen. Eine zugehörige Mengenermittlung wurde nicht vorgelegt, so dass die Mengen nicht bestätigt werden können. - Bei der Ermittlung der Gesamtsumme wurde die PV-Anlage aus der Kostenbe- rechnung des externen Architekturbüros abgezogen, nicht jedoch der auch auf diese Anlage angesetzte Risikozuschlag von 10%. Dadurch sind die Kosten um ca. 24.000 € brutto zu hoch angesetzt. Da der ermittelte Risikozuschlag nur im Eintrittsfall relevant wird und keine grundsätzliche Budgeterhöhung darstellt, wird hier auf eine Reduzierung der Gesamtsumme verzichtet. - Die Planungskosten werden gemäß Kostenberechnung des externen Architek- turbüros mit rund 210.000 € angegeben, im Text der Beschlussvorlage ist von ca. 117.000 € die Rede. Der Ansatz in der Kostenberechnung des externen Ar- chitekturbüros kann jedoch der Höhe nach nachvollzogen werden. - Es ist auf eine produktneutrale Ausschreibung zu achten. In der Kostenberech- nung enthaltene Angaben sind zu neutralisieren. - Es ist beim weiteren Projektablauf besonders auf den in der Beschlussvorlage genannten Ausführungsbeginn (ab März 2025) zu achten, da sich die Kosten ansonsten wegen der stark witterungsabhängigen Arbeiten deutlich erhöhen können. Anhand der geprüften Unterlagen ergeben sich keine erkennbaren Hinweise, die ei- ner Fortführung der Maßnahme grundlegend widersprechen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 08 - Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage
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Werte 20 Jahre 69.000 0,10787 € 241.989,33 € 7.443,03 € 148.860,60 € 94.329,33 € 32,5 Vergütungssätze in Cent/kWh - Feste Einspeisevergütung: Inbetriebnahme Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1 EEG) bis 10 kW bis 40 kW bis 100 kW bis 100 kW ab 01.01.2023 bis 31.01.2024 1) Teileinspeisung (gerundet) 8,20 7,1 5,8 6,6 Volleinspeisung (gerundet) 3) 13,00 10,9 10,9 6,6 Degression 2) 0,01 ab 01.02.2024 bis 31.07.2024 Teileinspeisung (gerundet) 8,11 7,025 5,738 6,53 Volleinspeisung (gerundet) 3) 12,87 10,787 10,787 6,53 1) Festlegung der anzulegenden Werte in der EEG-Novelle vom 28.07.2022 (§ 48 EEG 2023) abzgl. 0,4 Cent/kWh nach § 53 Abs. 1 EEG 2023 2) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2023 3) Erhöhung der anzulegenden Werte bei Volleinspeisung (§ 48 Abs. 2a EEG 2023) abzgl. 0,4 Cent/kWh nach § 53 Abs. 1 EEG 2023 Quelle: bundesnetzagentur.de Investitionskosten Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude (§ 48 Abs. 2 EEG) jährlicher Ertrag Ertrag nach Ablauf der Nutzungsdauer offener Betrag nach 20 Jahren Amortisationszeitraum in Jahren Wirtschaftlichkeitsberechnung zur geplanten Photovoltaikanlage im Rahmen der Dachsanierung des Objektes Boltensternstr. 2-4 Daten zur PV-Anlage Nutzungsdauer lt. Anlage 16 VV Muster zur GO und KomHVO Jahresenergiebetrag in kWh Einspeisevergütung lt. Bundesnetzagentur Erläuterung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Investitionssumme unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer über 20 Jahre abzuschreiben. In diesem Zeitraum ist ein entsprechender Ertrag mit der prognostizierten, staatlich festgeleten Einspeisevergütung nicht zu erreichen. Die Amortisation der Anlage wird nach 32,5 Jahren erzielt. -50.000,00 0,00 50.000,00 100.000,00 150.000,00 200.000,00 250.000,00 300.000,00 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040 2042 2044 2046 Gegenüberstellung Abschreibung / Erträge Abschreibung Ertrag
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
V/562/4
Vorlagen-Nummer
0263/2024
Freigabedatum
19.08.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl,
Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468
hier: Baubeschluss für eine Dachsanierung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Dachsanierung und dem Fassadenanstrich
an der Katastrophenschutzeinrichtung unter der Anschrift Boltensternstraße 2-4 in
50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 mit Gesamt-
baukosten in Höhe von 1,82 Millionen Euro brutto.
Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplanungen auf Basis der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 4 – 9 zu beauftragen
sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben.
2. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun-
gen der Leistungsphasen 4 - 9 an.
1 Der Unterausschuss Wohnen w ar irrtümlich in der Beratungsfolge aufgelistet. Die Beratungsfolge w urde angepasst.
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.20241
Bauausschuss 16.09.2024
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024
Finanzausschuss 23.09.2024
Rat 01.10.2024
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.819.008 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Verwaltung beabsichtigt, bei der städtischen Katastrophenschutzeinrichtung unter der An-
schrift Boltensternstraße 2-4 in 50735 Köln-Riehl eine erforderliche Dachsanierung zum Erhalt
der Gebäudesubstanz und der Abwendung möglicher Folgekosten vorzunehmen.
Ausgangslage:
Die Stadt Köln hält unter der Anschrift Boltensternstraße 2-4 in 50735 Köln-Riehl eine Kata-
strophenschutzeinrichtung zur Unterbringung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen
vor. Die im Eigentum der Stadt Köln stehende Einrichtung bietet 190 Plätze für den Katastro-
phenfall, die mittels Feldbetten auf bis zu 500 Personen erhöht werden können.
Der Gebäudekomplex besteht aus zwei Haupthäusern, die durch einen Verbindungstrakt er-
schlossen sind. Bei den Haupthäusern handelt es sich jeweils um viergeschossige Gebäude
mit Walmdächern, die mit Dachziegeln eingedeckt sind. Die Gauben sind mit Naturschiefer
verkleidet. Der Mitteltrakt verfügt über ein Satteldach, das nicht bis zur Gebäudekante reicht.
Die Eindeckung des Satteldachs besteht aus Faserzement-Wellpappen und einer bituminösen
Abdichtung. Der übrige Bereich dieses Gebäudeteils stellt sich als Flachdach dar, das mit
Dachpappe verschweißt wurde.
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Der Gebäudekomplex, vor allem große Teile des Dachbereichs, mussten in den letzten Jah-
ren immer wieder instandgesetzt werden, um eine jederzeitige Nutzung während eines Groß-
schadens- oder Katastrophenereignisses gewährleisten zu können. Insbesondere mussten
immer wieder Undichtigkeiten des Daches an verschiedenen Bereichen repariert werden. Die
partiell durchgeführten Reparaturen haben jedoch nicht zu einer langfristigen Verbesserung
des maroden Allgemeinzustands des Dachbereiches in Gänze geführt. Weiterhin sind Feuch-
tigkeitsschäden durch eindringendes Regenwasser festzustellen. Dies ist auf sanierungsbe-
dürftige Entwässerungseinrichtungen und zahlreiche Dachdurchdringungen zurückzuführen.
Darüber hinaus treten mittlerweile auch Fassadenschäden und Risse an diversen Schornstei-
nen sowie an den Fensterbänken auf.
Aufgrund der aufgeführten Feststellungen hatte die Verwaltung einen Gutachter zur Erfassung
des Dachzustandes beauftragt. Dem Gutachten aus dem Jahr 2021 ist zu entnehmen, dass
sich der Dachstuhl in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet und Schäden an den
dacheindeckenden Flächen, Gauben sowie den niederschlagsabführenden Bauteilen zu er-
kennen sind. Durch den Rückbau der Gauben, Antennen und nicht genutzter Schornsteine
können die wartungsintensiven Dachdurchdringungen reduziert werden, was zu einer dauer-
haften Senkung der Reparatur- und Wartungskosten führt.
Basierend auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit Planungsbe-
schluss (Session-Vorgang 3067/2021) vom 14. Dezember 2021 beauftragt, Planungen für die
erforderliche Dachsanierung aufzunehmen.
Geplantes Vorgehen:
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme werden alle raumtrennenden Elemente und Schränke
sowie die verbauten Holzwolle-Leichtbauplatten und der Putz unter den Kehlriegeln in den
beiden Haupthäusern entfernt. Da die Dachstühle nicht zu Wohn- bzw. Unterbringungszwe-
cken genutzt werden können, werden die vorhandenen Dachgauben zurückgebaut und mittels
Sparren auf ein einheitliches Niveau aufgebaut. Die nicht genutzten Schornsteine werden zu-
rückgebaut oder durch Lüftungsdachformsteine ersetzt. Darüber hinaus werden mehrere alte
Antennen sowie eine Satellitenschüssel entfernt. Auf Grund von Defekten in Teilbereichen der
Unterspannbahn werden die Dachflächen abgedeckt, um zimmermannmäßige Ertüchtigungs-
arbeiten durchführen zu können. Im Anschluss erfolgt eine Neueindeckung der Dachbereiche
mit Dachpfannen. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten werden die Dachrinnen und Fallrohre
repariert bzw. erneuert. Die oberste Geschossdecke wird auf der Oberseite (Dachgeschoss-
boden) energetisch gedämmt. Die Dämmung wird in Teilbereichen begehbar sein. Der Dach-
stuhl wird abschließend innen nicht verkleidet, so dass zukünftig ständige Sichtkontrollen
möglich sind.
Der Dachstuhl des tieferliegenden Mitteltrakts konnte nicht begangen werden. Im Rahmen der
Bestandsaufnahme wurden zur weiteren Planung der Sanierungsmaßnahme punktuell Öff-
nungen an dem betroffenen Dachbereich vorgenommen, auf eine Aufdeckung des Daches
wurde hier verzichtet. Durch die partielle Bestandsaufnahme konnte keine Erfassung des Zu-
standes des gesamten Dachstuhls erfolgen. Der erforderliche Umfang der Sanierungsmaß-
nahme kann erst nach vollflächiger Abdeckung dieses Dachbereiches erfolgen. Für die Sanie-
rung dieses Bereiches wurde durch das zuständige Architekturbüro im Kostenrahmen ein Mit-
telwert berücksichtigt. Ein zusätzliches Kostenrisiko besteht in Höhe von maximal 12.000
Euro. Dieser Betrag ist in den im Beschlusstext angegebenen Gesamtbaukosten enthalten.
Der tieferliegende Mitteltrakt wird von den Faserzement-Wellplatten befreit, um die eingebau-
ten Sparren auf Tragfähigkeit überprüfen zu können. Nach Rückbau der in diesem Bereich
vorhandenen Lüftungsschornsteine wird eine flächige scheibenartig ausgeführte Schalung
aufgebracht. Hier ist eine Prüfung der Dampfdurchlässigkeit des gesamten Dachaufbaus er-
forderlich. Ebenso ist die Dämmung des Satteldachs nach Freilegung zu prüfen und ggfs. zu
erneuern. Wie bei den Haupthäusern werden auch hier die Dachrinnen repariert bzw. erneu-
ert. Das Niederschlagswasser wird derzeit durch das Flachdach in das zweite Obergeschoss
geleitet. Hier wird eine Alternative zur jetzigen Dachentwässerung ermöglicht. Im Rahmen der
Bautätigkeiten werden die Fensterbänke im Staffelgeschoss regensicher ausgeführt. Die seitli-
chen Geländer werden zur Verbesserung der Dachabdichtung einschließlich einer Befesti-
gung ohne Durchdringung der Dachoberfläche erneuert.
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Die Ertüchtigung des Dachstuhls umfasst neben der Sanierung des Daches eine Wiederher-
stellung der Standsicherheit der in Betrieb befindlichen Schornsteine und eine Dämmung des
nicht bewohnbaren Dachstuhls. Ferner wird mit diesen Maßnahmen angestrebt, die Feuchtig-
keitsbildung in den betroffenen Bereichen zu minimieren sowie die Luftzirkulation im Bereich
der Dachstühle zu verbessern.
Fassade:
Die Fassade des gesamten Gebäudes weist mit Rissen, feuchten Bereichen und Putzabblät-
terungen diverse schadhafte Stellen auf. Zusätzlich wurden Schäden an einzelnen Fenster-
bänken festgestellt, bei denen Reparaturen erforderlich sind bzw. ein Austausch notwendig
ist, um das Eindringen von Wasser hinter den Fassadenbereich zu verhindern. Darüber hin-
aus wurden Mängel an den Regenrinnen und Fallrohren festgestellt, so dass auch hier eine
Teilerneuerung erforderlich ist. Der tatsächliche Gesamtaufwand hinsichtlich der notwendigen
Fassadenarbeiten ist erst nach Einrüstung des Gebäudes und anschließender Begutachtung
feststellbar. Zur Kostenminimierung ist beabsichtigt Synergien aus der erforderlichen Vollein-
rüstung zur Dachsanierung zu nutzen und in diesem Rahmen einen Fassadenanstrich vorzu-
nehmen.
Dachbegrünung:
Die Dachunterkonstruktion des Mitteltraktes wird wiederverwendet. Lediglich die Dachhaut
wird erneuert, einzelne Träger je nach Zustand ausgetauscht. Die bestehende Dachkonstruk-
tion hätte die ursprünglich geplante PV-Anlage getragen. Eine Dachbegrünung mit Aufbauten
und Schichten kann aus statischen Gründen mit der bestehenden Dachunterkonstruktion je-
doch nicht erfolgen. Daher wird auf eine Dachbegrünung verzichtet.
Photovoltaik-Anlage:
Die Verwaltung hat die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf der zur Verfü-
gung stehenden Dachfläche geprüft. Bei einer größtmöglichen Ausnutzung der zur Verfügung
stehenden Dachfläche umfasst diese 220 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 91,3
kWp. Der durchschnittliche Jahresenergieertrag dieser Anlage wurde auf 69.000 kWh prog-
nostiziert.
Durch eine Volleinspeisung des selbst erzeugten Stroms wird ein jährlicher Ertrag von voraus-
sichtlich 7.443 Euro brutto erwartet. Bei den prognostizierten Investitionskosten von rund
242.000 Euro brutto beträgt die Amortisationszeit der Anlage etwa 32,5 Jahre. Bei einem
20jährigen Nutzungs- und Abschreibungszeitraum ist die Errichtung und der spätere Betrieb
der PV-Anlage somit nicht wirtschaftlich. Da es sich bei dem Objekt um eine nur im Bedarfsfall
genutzte Katastrophenschutzeinrichtung handelt, kommt eine Möglichkeit der Nutzung des
selbst erzeugten Stroms als "Mieterstrom" nicht in Frage.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird auf die Installation einer PV-Anlage verzichtet. Die Kosten
dieser Anlage wurden durch das zuständige Architekturbüro in der beigefügten Kostenberech-
nung (Anlage 06) mit einem Betrag von 241.989 Euro berücksichtigt. Diese Kosten wurden in
den im Beschlusstenor angegebenen Gesamtbaukosten entsprechend gekürzt. Die der Be-
schlussvorlage beigefügten Pläne (Anlagen 04.1 bis 05) enthalten noch die Hinweise auf eine
Photovoltaikanlage. Aus zeitlichen und finanziellen Gründen wurde auf deren Überarbeitung
verzichtet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressour-
cenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emmissionen über den Lebenszyklus be-
wirkt. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden
notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter
Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes umweltschonender Technologien von
Wissenschaft und Technik nachhaltig ist.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme, bei der eine energeti-
sche Sanierung des Dachstuhls erfolgt, die zur Energieeinsparung und zu geringeren CO²-
Emissionen führt. Durch die Fassadenarbeiten wird eine Winddichtigkeit des gesamten Ge-
bäudes hergestellt.
Zeitrahmen:
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Der Baubeginn ist für den 1. März 2025 geplant. Durch die Terminierung kann die Sanierungs-
maßnahme voraussichtlich ohne witterungsbedingte Unterbrechungen abgeschlossen wer-
den, so dass von einer Fertigstellung der Arbeiten im Dezember 2025 ausgegangen wird. Ein
früherer Baubeginn ist grundsätzlich möglich, dabei ist allerdings eine Bauunterbrechung bei
der Dachsanierung im Zeitraum November bis März zu berücksichtigen. Während der Unter-
brechung der Bautätigkeit würden weiterhin Aufwendungen für das Baugerüst anfallen, ein
zwischenzeitlicher Ab- und Wiederaufbau der Gerüstteile würden dabei zu noch höheren Kos-
ten führen.
Bedarfsprüfung:
Im Rahmen von Neubau- und Sanierungsplanungen für Wohnungsbauten und Unterkünfte
sind diverse Planungs- und Architekturleistungen unterschiedlicher Fachrichtungen erforder-
lich, die die Verwaltung mangels Fachpersonal nicht in eigener Leistung erbringen kann. Zu-
dem sind im Stellenplan keine Stellen zur Durchführung dieser Leistungen vorgesehen. Die
betroffenen Planungs- und Architekturleistungen (Objektplanung, Technische Gebäudeaus-
stattung, Tragwerksplanung, Außenanlagen und weitere) müssen zur städtischen Aufgabener-
ledigung an externe Planungsbüros vergeben werden.
Die Kosten für die genannten Planungsleistungen (Leistungsphasen 4-9) werden auf insge-
samt rund 117.188 Euro brutto prognostiziert.
Finanzierung:
Für das Projekt wurden bislang konsumtive Mittel in Höhe von 92.976 Euro brutto ausgezahlt.
Die im Haushaltsjahr 2024 benötigten Aufwandsermächtigungen für Planungsleistungen in
Höhe von 89.632 Euro stehen
im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen
in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Zur Finanzierung der in den Haushaltsjahren
2025 und 2026 erforderlichen Planungs- und Bauleistungen in Höhe von insgesamt 1.636.400
Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsauf-
stellungsprozesses 2025/2026 innerhalb des zugewiesenen Budgets entsprechende Mittel,
gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlagen
Anlage 01: Übersichtsplan
Anlage 02: Lageplan
Anlage 03: Luftbild
Anlage 04.1: Dachgeschoss links
Anlage 04.2: Dachgeschoss rechts
Anlage 04.3: Dachgeschoss Mitteltrakt links
Anlage 04.4: Dachgeschoss Mitteltrakt rechts
Anlage 05: Dachaufsicht und Seitenansicht
Anlage 06: Kostenberechnung
Anlage 07: Haushaltsmäßige Auswirkungen
Anlage 08: Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlage
Anlage 06 - Kostenberechnung
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ROTTLAND *architekten Bauherr: Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, Ottmar- Pohl- Platz 1, 51103 Köln Bauort: Boltensternstr. 2 - 4, 50735 Köln Projekt: Dachsanierung + Fassadenanstrich Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln Stand: 12.03.2024 : Ein- |EP netto II/ ® [Dämmung Geschossdecke DG komplett begehbar, zB. [Fermacell Dachbodenelemente, N+F, 160mm Überprüfung aller Anschlüsse (Schrauben erneuern/ anziehen) Begehung vor Beginn MN 1,00] ps [Dachöffnung für DFF herstellen, mit KVH Hölzer, inkl. [Beiarbeiten Unterspannbahn u. Lattung 2,00|St. ). ) Dacheindeckung neu, inkl. Vorarbeiten, Unterkonstruktion, Unterspannbahn 325,00 |m? 189,66 225,70 Dachentwässerung erneuern, Dachrinnen | 7900 m | 159,14 [Dachentwässerung erneuern Fallrohre | __48,00|m | ‚68,67 m? 27,44 |Sekuranten mit flexibler Führung (Seilsystem) h= ca, 40cm 3,00| 5.662,55 6.738,43 Baustelleneinrichtung (Schutzmaßnahmen, Bau- 191 lanschlüsse, Bauzaun, Dixi-WC etc.) 1,00]Psch. 1.900,00) 2.261,00 | _1250.00] Baustelleneinrichtung, Abbruch Decken | 1,00lPsch. | Dacheindeckung inkl. Unterkonstruktion/ w ? 2? E 382 823 Salz 2235| 3518 er 32: g Äs 28 363 AR s 2 3 |. 3 E oo Ku 5 =] \Unterspannbahn aufnehmen und entsorgen m? | 394]Dachrinnen demontieren und entsorgen 79,00m | 34,88 41,51 ® Dachgauben inkl. Koi 'on/ Eindeckung/ ar A ‚Seitenwände Fenster abbauen u. entsorgen 5,00|St 740,11 880,73, | 394] s |DFFausbauenundetorgen DL | 800J8t. 2471| 291,20] rblätter ausbauen und entsorgen 13,00|st. 105,07 [Heizkörperabbauenundetorgen | 7,00]. | 15978] 184,19 | 394|Holzeinbauschränke abbauen u. entsorgen | _2600jm | | 394] IHW-Leichtbauplatten Decke entfernen und entsorgen IPVC- Bodenbelag inkl. Fußleisten entfernen und entsorgen lUngenutzte Kamine bis unter Dach abbrechen und entsorgen, Angabe TGA erforderlich Einbauten entfernen und entsorgen (Sat- Schüsseln, |Antennen etc.) nach Angabe FP |_ISumme KG 300 Gebäude A ROTTLAND + ACHITEKTEN IGEBÄUDE B Reparatur /Verstärkung Dachsparren nach Angabe 'Statiker, geschätzte Fläche 20,00/m 170,04 202,35 4.046,95 Dämmung Geschossdecke DG komplett begehbar, z.B. [Fermacell Dachbodenelemente, N+F, 160mm 94,72 112,72 23.783,50 Überprüfung aller Anschlüsse (Schrauben erneuern/ anziehen) Begehung vor Bezinn MN 5.000,00] 5.950,00 5.950,00) Dachöffnung für DFF herstellen, mit KVH Hölzer, inkl. [Beiarbeiten Unterspannbahn u. Lattun; 583,70 1.167,39 362|Dachöffnung ausgebauter DFF schliessen 162,14 405,34 362|DFF, 2-fach Verglasung, 78x118cm Holz 3.761,59 Dacheindeckung neu, inkl. Vorarbeiten, 363 |Unterkonstruktion, Unterspannbahn , 73.351,01 363|Dachentwässerung erneuern, Dachrinnen 79,00| Im | 14.960,75 363 |Dachentwässerung erneuern Fallrohre | 400m | en] Bl 3922,43] 363 |Dachentlüfter einbauen und eindichten INotabdichtung Geschossdecke DG während der 363]Baumaßnahme 363|Sekuranten mit flexibler Führung (Seilsystem) h= ca. 40cm 3,00|St. 5.662,55 | __ 5oolst. 185,00 1.100,75 = Imz 27,44 5.909,29 6.738,43 [Baustelleneinrichtung (Schutzmaßnahmen, Bau- 391 Janschlüsse, Bauzaun, Dixi-WC etc. Baustelleneinrichtung, Abbruch Decken Dachgauben inkl. Konstruktion/ Eindeckung/ Seitenwände Fenster abbauen u. entsorgen 394 ’ [Holzeinbauschränke abbauen u. entsorgen 394 [394] Ungenutzte Kamine über Dach abbrechen u. entsorgen, 1,00|Psch. 2.261,00 I 100Pich | masopo] 1725,50] 17250] [Dacheindeckung inkl. Unterkonstruktion IUnterspannbahn aufnehmen und entsorgen I 2600|m | 6500| 7723| ___ 202348 880,73 20.215,30 2.261,00 21.499,43 4.403,65 | Soolst. 244,71 = 291,20] 1.747,19 394|Angabe TGA erforderlich! m? 1.024,60) 1.219,27 14,631,29 394|Dachrinnen demontieren und entsorgen Im 34,88 en ne ae | 394]Heizkörper abbauen und entsorgen | __soolst 154,78) 1.105,13 394]HW-Leichtbauplatten Decke entfernen und entsorgei 151,00 35,22 5.318,05 |Ungenutzte Kamine über Dach abbrechen u. entsorgen, 394|Angabe TGA erforderlich! 12,00|m? 1.024,60 1.219,27 14.631,29 [Einbauten entfernen und entsorgen (Sat- Schüsseln, 394 Antennen etc.) Angabe FP 926,50 1.102,54) 1.102,54 [Summe KG 300 Gebäude B |Brandwand 30cm über Dach mauern, (mind. 24cm) inkl. 330/Abdeckung und Anarbeiten Dachfläche EP zn [Sanierung/ Austausch geschädigter Holzteile in der 331 |Satteldachkonstruktion 1.198,52 23.207,71 geländer Flachdach beidseitig, h= 1,10m |Stahlträger zur vertikal Befestigung Geländer 46.851,25 [Reparatur geschädigter Holzteile Im Traufbereich durch |Feuchteschäden, ca. 50% der vorh. Dachsparren 131,89 10.358,64 361 |Schalung Sparren OSB (scheibenartig) 31.130,40) Dachabdichtung (flach geneigtes Satteldach) mit Bitumendichtungsbahnen, inkl. Unterkonstruktion OSB- 363 Platte 106,82 127,12 42.710,91 |Wärmedämmung Satteldach auf Geschossdecke 363 aufbringen 49,05 58,37 14.767,48 Bitumendichtungsbahnen, inkl.Randabschlußf? | 363 |Entwässerun; 5 97,01 115,44 30.014,89 363 |Dachentwässerung erneuern, Dachrinnen 159,14. 189,38; 32.572,78 Dachentwässerung erneuern Fallrohre 68,67 81,72 2.451,52 363|Sekuranten mit flexibler Führung (Seilsystem) h= ca. 40cm 6.738,43 13.476,87 369| |Notabdichtung Geschossdecke 32,65 8.196,05 [Baustelleneinrichtung (Schutzmaßnahmen, Bau- 391 Janschlüsse, Bauzaun, Dixi-WC etc.) 2.261,00 2.261,00 Dachabdichtung Flachdach inkl. Unterkonstruktion 394jaufnehmen und entsorgen 240,00|m? 41,42 49,29 11,829,55 ROTTLAND + ARCHITEKTEN [ 394]Wärmedämmung Flachdach Öffnen der Abhangdecke partiell, Dämmplatten auf 394|Heraklith ausbauen und entsorgen 394| Verkleidung Dachkante SD beidseitig demontieren | 394]Dachrinnen SD demontieren u. entsorgen | 394] |Dachrinnen FD demontieren u. entsorgen | 394]Fallrohre demontieren u, entsorgen E Bituminöse Abdichtung Satteldach abnehmen und 394|entsorgen | 396]Entsorgung | _Isumme KG 200 Gebäude € ALLGEMEIN GEBÄUD 3 Dachfanggerüst für Kopfbauten (Putz- ausbesserung/ Malerarbeiten Dacharbeiten‘ Putzausbesserungsarbelten Aussenwand (Gebäude A-C) [Fläche geschätzt IMalerarbeiten Aussenwand (Gebäude A-C) Anstrich Wand innen (Treppenhaus A+C) Fanggerüst für Mitteltrakt beidseitig Gebäude A + C/ OG Gebäude C) 464,00 Summe KG 300 Gebäude A-C [20 Wärmeversorgungsanlagen — | 1M|pch | 1831400] 270306] 21: | 440lElektrische Anlagen, Photovoltaikanlagı Ipsch | 248.331,26| 295.514,20] 295.514,20 Biitzschutzanlage Gebäude AtB 2,00|8t 7.500,00] 8.925,00 17.850,00] Blitzschutzanlage Gebäude C £ Kommunikations, Fernmeldeanlagen 6.470,04 7.699,35 9.196,00 'Turmdrehkran für Dacharbeiten, Aufbau, Standzeit/ en Abbau, ca. 5 Monate 10.943,24) [Brandschutzmaßnahmen/ Ausstattung / FL/RW [psch | 20.000,00] 23.800,00] 00 Gebäud 573|Neupflanzung von Sträuchern und Bäumen 4.200,00 4.998,00 574]Einsähen und Wiederherstellen von Rasenflächen |pch | 3.000,00 3.570,00 . | 591]jBaustelleneinrichtung Aussenanlag ‚00 2.500,00 2.975,00] - 2.975,00 595]|Kranstelle herrichten/ wiederherrichten naı . . [Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung/ |Wiederherstellung der Aussenanlagen KG 500 Gebäude A-C Zusammenstellun; [Baukosten KG 300 gesamt brutto (ohne Ausstattung) 730]Architekten 741 [Tragwerksplanung 742|Technische Ausrüstung Bauphysik Brandschutz Altlasten (Schadstoffgutachten) Summe KG 700 Gesamtkosten mit Sicherheit brutto gez. Dipl. Ing. H. Reijefrat!
Anlage 04.1 - Dachgeschoss links
2980 Zeichen
D a t u mI n d e x A r t d e r Ä n d e r u n g V e r t e i l e r A r c h i t e k t P r o j e k t n r . L e i s t u n g s p h a s e D a t u m P r o j e k t B a u h e r r P l a n g r ö ß e DIN A3 D a t e i n a m e M a ß s t a b ROTTLAND+ ARCHITEKTEN Goltsteinstraße 28-30 . 50968 Köln T 0221/240 87 16 . F 0221/860 74 24 mail@rottlandarchitekten.de Bestand Abbruch Neu 1:100 Entwurfsplanung4396 1_01_A00_AR_3_001_GR_DG_001_0_P 31.01.2024 Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Ottmar- Pohl- Platz 1 51103 Köln U n t e r s c h r i f t B a u h e r r Dachsanierung der Notunterkunft bei Großschadensereignissen Boltensternstr. 2- 4 50735 Köln A C B Die Achsen beziehen sich auf die gezeichneten Bestandspläne des DG, ein Aufmaß des gesamten Gebäudes hat nicht statt gefunden. 21.11.2023 HZK HZK HZK 4,20 m2 8,73 23,775 1,35 2,48 45 40 42 1,35 1,11 1,495 30 2,185 175 2,41 9 1,40 9 2,22 645 1,48 2,28 65 15 15 40 10,34 3,885 40 15 2,795 13,645 6,27 55 365 2,30 13 14,19 1,15 13 4,45 55 1,045 865 1,06 4,405 40 20 1,15 94 1,955 1,16 94 24 4,025 13 3,05 13 2,27 13 2,185 13 59 8 575 13 2,93 39 1,15 13 3,885 1,1594 1,425 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 79 1,015 DFF 44/71 DFF 44/78 DFF 55/76 20 Holzeinbauschränke DFF 51/81 DFF 38/60 HZK DFF 40/76 90 /200 76 /200 76 /200 72/200 66/158 66/158 76/200 76/200 76/200 67/200 Drempel 73 Drempel 73 Drempel 139 6 Stg 175/30 Dach Wintergarten Geländer h=1,00 Geländer h=1,05 Brh . 1,17 Brh . 1,21 Brh . 1,17 Drempel 735 Brh . 171 Brh . 171 Brh . 171 h= 2,10 h= 2,10 h= 2,10 Brh. 1,38 Brh. 1,38 Drempel 73 Dachrinne umlaufend Dachrinne umlaufend Dachrinne Brh. 1,73 Decke entfernt Aussenwand Gebäude Brh. 1,33 Grundriss Dachgeschoss Gebäude A DFF 51/81 DFF 51/81 A1 A1 A A HZK FR FR FR Dachaufsicht Gebäude C 66/200 67/200 Gebäude B Gebäude B DFF z.T. tragende Stützen in Querwänden z.T. Fachwerk in Querwänden Vertikaler Lastabtrag der DG Lasten prüfen z.T. tragende Stützen in Querwänden Faserzement- Wellplatten, werden entfernt und ersetzt Tragende Wand Tragende Wand Tragende Wand Wände z.T. tragend, kein Abbruch Tragende Wand Tragende Wand Tragende Wand Geländer Neu h=1,10 Geländer Neu h=1,10 Türblätter ausbauen und entsorgen! Türzargen bleiben Türblätter ausbauen und entsorgen! Türzargen bleiben DFF Zwischendecke entfernt Brh. ~1,40 Brh. ~1,40 Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Photovoltaikanlage Fläche 1, SW Photovoltaikanlage Fläche 5, NO Wände z.T. tragend, kein Abbruch Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren R- A4.02 10,90 m2 R- A4.05 10,76 m2 R- A4.04 14,81 m2 R- A4.06 13,65 m2 R- A4.07 14,97 m2 R- A4.10 2,88 m2 R- A4.08 13,60 m2 R- A4.03 27,02 m2 R- A4.09 22,40 m2 10,70 1,17 52/65 Brh . 1,18 94 A B C D E F G H I I´ H´ A B 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 3´ 3´ F G H 0 0
Anlage 02 - Lageplan
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Mittelpunkt: 358319, 5647756 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.03.2024Seite 1 / 1
Anlage 04.2 - Dachgeschoss rechts
2849 Zeichen
D a t u mI n d e x A r t d e r Ä n d e r u n g V e r t e i l e r A r c h i t e k t P r o j e k t n r . L e i s t u n g s p h a s e D a t u m P r o j e k t B a u h e r r P l a n g r ö ß e DIN A3 D a t e i n a m e M a ß s t a b ROTTLAND+ ARCHITEKTEN Goltsteinstraße 28-30 . 50968 Köln T 0221/240 87 16 . F 0221/860 74 24 mail@rottlandarchitekten.de Bestand Abbruch Neu 1:100 Entwurfsplanung4396 2_02_B00_AR_3_001_GR_DG_001_0_P 31.01.2024 Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Ottmar- Pohl- Platz 1 51103 Köln U n t e r s c h r i f t B a u h e r r Dachsanierung der Notunterkunft bei Großschadensereignissen Boltensternstr. 2- 4 50735 Köln A C B Die Achsen beziehen sich auf die gezeichneten Bestandspläne des DG, ein Aufmaß des gesamten Gebäudes hat nicht statt gefunden. 21.11.2023 HZK HZK 13,40 m2 23,775 8,72 4,681752,20135,7013 2,595 13,845 6,27 365 2,10 13 14,39 1,16 13 4,44 365 2,10 13 1,09 13 3,615 13 2,94 13 6,225 13 12,20 3,35 4,485 13 1,03 1,35 5,74 89 1,89 5,92 10 3,35 175 4,68 3,255 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 1,425 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 79 DFF 44/78 DFF 55/76 19 Holzeinbauschränke DFF 51/81 DFF 40/76 90 /200 76 /200 72/200 67/200 Drempel 80 6 Stg 175/30 Geländer h=1,05 Geländer h=1,05 Brh . 1,17 Brh . 1,21 Brh . 1,17 Brh . 1,18 Brh. 1,49 Drempel 80 Brh . 171 Brh . 171 Brh. 1,38 Drempel 80 Dachrinne umlaufend Dachrinne umlaufend Dachrinne Aussenwand Gebäude Brh. 1,33 Grundriss Dachgeschoss Gebäude B DFF 51/81 76/200 76 /200 Podest DFF 51/81 DFF 55/76 1 Stufe h=17cm 76/200 64 /170 Holztür 1,00m 76/200 90/200 FR FR FR Gebäude A Gebäude A z.T. tragende Stützen in Querwänden Wände z.T. tragend kein Abbruch z.T. Fachwerk in Querwänden Vertikaler Lastabtrag der DG Lasten prüfen z.T. tragende Stützen in Querwänden Bitumen- Abdichtung, wird erneuert Tragende Wand Tragende Wand Tragende Wand Tragende Wand Tragende Wand Tragende Wand Tragende Wand Tragende Stütze Tragende Stütze Tragende Stütze Tragende Wand Geländer Neu h=1,10 Geländer Neu h=1,10 Türblätter ausbauen und entsorgen! Türzargen bleiben Türblätter ausbauen und entsorgen! Türzargen bleiben DFF DFF Brh. ~1,40 Brh. ~1,40 Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Decke entfernt Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Photovoltaikanlage Fläche 1, SW Photovoltaikanlage Fläche 5, NO Wände z.T. tragend kein Abbruch Dachaufsicht Gebäude C Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren R- B4.02 9,95 m2 R- B4.05 13,94 m2 R- B4.04 14,70 m2 R- B4.06 28,25 m2 R- B4.07 18,25 m2 R- B4.03 23,83 m2 R- B4.08 10,62 m2 R- B4.09 18,07 m2 80 2,22 1,48 785 13 1,33 m2 Drempel 80 Drempel 80 WC H´ A B 2120191817161514 18´ A B C D E F G H I I´ 1817161514 212019 18´ F G H 21´ 21´
Anlage 04.3 - Dachgeschoss Mitteltrakt links
1976 Zeichen
D a t u mI n d e x A r t d e r Ä n d e r u n g V e r t e i l e r A r c h i t e k t P r o j e k t n r . L e i s t u n g s p h a s e D a t u m P r o j e k t B a u h e r r P l a n g r ö ß e DIN A3 D a t e i n a m e M a ß s t a b ROTTLAND+ ARCHITEKTEN Goltsteinstraße 28-30 . 50968 Köln T 0221/240 87 16 . F 0221/860 74 24 mail@rottlandarchitekten.de Bestand Abbruch Neu 1:100 Entwurfsplanung4396 3_01_C00_AR_3_001_GR_3OG_002_0_P 31.01.2024 Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Ottmar- Pohl- Platz 1 51103 Köln U n t e r s c h r i f t B a u h e r r Dachsanierung der Notunterkunft bei Großschadensereignissen Boltensternstr. 2- 4 50735 Köln A C B Die Achsen beziehen sich auf die gezeichneten Bestandspläne des DG, ein Aufmaß des gesamten Gebäudes hat nicht statt gefunden. 21.11.2023 23,72 10 4,285 15 15 2,76 24 1,40 28 3,995 30 3,12 40 2,13 23 24 5,675 30 23 2,44 45 15 25 5,30 1,12 5,11 1,12 4,71 1,12 2,00 2,76 6,215 3,12 10 2,00 2,47 30 2,675 3,29 20,37 30 2,99 30 2,47 175 3,52 175 2,985 13 2,985 13 2,50 13 2,57 13 2,46 81 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 10,85 m2 21,24 m2 57,35 m2 63,23 m2 Gebäude B R- C3.01 Geländer h=1,00 Geländer h=1,05 Dachrinne 3. OG Dachüberstand Dachüberstand Mitte A1 A1 HZK HZK FR FR FR FR 1 Stufe 1 Stufe 3 Stg. FR i. Wand FR FR Gebäude B Dachrinne Wandstärken überprüfen! Wandstärken überprüfen! HZK HZKHZK HZK Abstand BS/ RW durch BS-SV prüfen! Revi-Öffnung 70x70 Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Geländer Neu h=1,10 Geländer Neu h=1,10 Grundriss 3. OG Gebäude C Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren R- C3.02 9,89 m2 R- C3.03 13,87 m2 R- C3.04 11,85 m2 R- C3.05 11,96 m2 R- C3.07 10,27 m2 R- C3.08 9,84 m2 R- C3.10 17,02 m2 R- C3.09 28,60 m2 R- C3.06 10,58 m2 3,54 175 6,98 H´ A B 3 4 5 6 7 8 9 10 11 3 4 5 6 7 8 9 10 11 3´ 3´ G H F Korrektur GR nach Aufmaß vor Orta 25.09.2023 si-g, HIG, IHG, AfW-56
Anlage 13 Stellungnahme zum Beschluss des Finanzausschusses gemäß Änderungsantrag
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Anlage 13 zur Vorlage 0263/2024 Stellungnahme zum Beschluss des Finanzausschusses vom 23.09.2024 gemäß Änderungsantrag unter TOP 10.15.1 Der Finanzausschuss hat am 23.09.2024 den gemeinsamen Änderungsantrag AN/1309/2024 der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt unter TOP 10.15.1 beschlossen. Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Rat wie folgt beschließen: „Die Sanierung umfasst die Installation einer wirtschaftlichen Photovoltaikanlage. Entweder über ein Mietmodell oder über neue Angebote.“ Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Installation einer wirtschaftlichen Photovoltaikanlage ist aufgrund der Gebäudestruktur nicht möglich. Durch die erforderlichen zusätzlichen bauseitigen Leistungen, wie eine besondere Dachhaltekonstruktion und die Installation neuer Verteiler und langer Leitungswege, erhöhen sich die Investitionskosten überdurchschnittlich. Die vorhandene Elektroinfrastruktur des Hauses ist für die Gebäudenutzung ausreichend, jedoch nicht für den Betrieb einer PV- Anlage. Eine detaillierte Aufschlüsselung der PV-Anlagenkosten kann Anlage 11 entnommen werden. Die Verwaltung wird im Anschluss an die Dachsanierung die Möglichkeiten zur Verpachtung der Dachfläche an Dritte prüfen, die dort dann eine PV-Anlage in Eigenverantwortung betreiben könnten. Hierbei werden bisherige Erfahrungen innerhalb der Verwaltung mit solchen sogenannten Mietmodellen berücksichtigt. Eine Neuplanung zum jetzigen Zeitpunkt verzögert jedenfalls die dringend notwendige Dachsanierung. Es ist dringend erforderlich, mit der Maßnahme im Frühjahr 2025 beginnen zu können. Terminverschiebungen können zu weiteren Schäden am Gebäude führen. Auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes wird in diesem Zusammenhang hingewiesen (vgl. Anlage 9). Die Verwaltung empfiehlt dem Rat daher die Beschlussvorlage in der Ursprungsfassung zu beschließen. Wegen der beschriebenen Dringlichkeit der Dachsanierung wird zudem eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 1.10.2024 gebeten.
Anlage 11 Beantwortung der Fragen aus dem Bauausschuss
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Anlage 11 zur Vorlage 0263/2024 Beantwortung der Fragen aus dem Bauausschuss vom 16.09.2024 (TOP 7.1) RM Froh und RM Brust bitten zur besseren Nachvollziehbarkeit der PV-Anlagenkosten um Aufschlüsselung der einzelnen Positionen der TGA-Kostenberechnung. Die Verwaltung beantwortet dies wie folgt: Nach abschließender Rücksprache mit dem TGA-Ingenieurbüro belaufen sich die Gesamtkosten für die PV-Anlage auf 203.349,86 € netto, dies entspricht einem Preis von 2.234,61 € netto pro kWp bei einer Anlagenleistung von rd. 91 kWp. Zu beachten ist hierbei, dass aufgrund der vorhandenen Gebäudesubstanz und Walmdachform zusätzliche bauseitige Leistungen wie eine besondere Dachhaltekonstruktion sowie neue Verteiler und Leitungswege (pro Haus 70 Meter) durchs gesamte Gebäude an der Außenfassade bis in den Keller hin neu zu verlegen sind. Zusammengefasst ist die vorhandene Elektroinfrastruktur des Hauses bzw. Daches nicht mehr zeitgemäß und kann für die PV- Anlage nicht verwendet werden. Bei der Kostenangabe handelt es sich um einen Planbetrag mit einer Abweichung zu den tatsächlichen Kosten von rd. +/- 20 % nach DIN 276. Die Unterbreitung günstigerer Angebote ist im Rahmen der Ausschreibung möglich. Die PV-Anlage ohne die oben genannten besonderen baulichen Elektroinstallationsarbeiten (Module, Montagesystem, Wechselrichter, Installationsmaterial) kostet netto 132.763,10 € (KGR 442), dies entspricht einem Preis von rd. 1.450 € netto pro kWp. Nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung der Kostenaufstellung bzw. -berechnung des TGA-Ingenieurbüros zur besseren Nachvollziehbarkeit der PV Gesamtkosten in Höhe von 203.349,86 € netto. Zu beachten ist hierbei, dass die genannten Kosten inkl. Lieferung und Montage sind. Kostengruppe 442 / Bezeichnung Module Betrag netto 31.000,20 € Montagesystem 7.846,35 € Wechselrichter 13.000,00 € Installationsmaterial DC inkl. Montage und Anschluss 14.535,00 € Zwischensumme Haus 4 66.381,55 € Module 31.000,20 € Montagesystem 7.846,35 € Wechselrichter 13.000,00 € Installationsmaterial DC inkl. Montage und Anschluss 14.535,00 € Zwischensumme Haus 2 66.381,55 € Sicherungsmaßnahmen 5.000,00 € Netzanmeldung 1.700,00 € Anlagendokumentation 1.600,00 € Einführung 450,00 € Inbetriebnahmeprüfung 400,00 € Baustelleneinrichtung 6.500,00 € Zwischensumme 15.650,00 € Summe 148.413,10 € Kostengruppe 444 anteilig / Bezeichnung Gummischlauchleitung inkl. Montage und Verlegung 5G50 Betrag netto 10.990,00 € Gummischlauchleitung inkl. Montage und Verlegung 5G16 3.626,00 € Einspeiseverteiler Haus 2 15.931,30 € Einspeiseverteiler Haus 4 15.931,30 € Installationskasten Haus 2 2.148,58 € Installationskasten Haus 4 2.148,58 € Unterflurkanal 3.129,00 € C-Schiene 1.032,00 € Summe 54.936,76 € Gesamtsumme 203.349,86 € pro kWp bei 91 kWp 2.234,61 € Quelle: Kostenberechnung des si.g Ingenieurbüro für Gebäudetechnik vom 11.03.2024
Anlage 05 - Dachaufsicht und Seitenansicht
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D a t u mI n d e x A r t d e r Ä n d e r u n g V e r t e i l e r A r c h i t e k t P r o j e k t n r . L e i s t u n g s p h a s e D a t u m P r o j e k t B a u h e r r P l a n g r ö ß e DIN A3 D a t e i n a m e M a ß s t a b ROTTLAND+ ARCHITEKTEN Goltsteinstraße 28-30 . 50968 Köln T 0221/240 87 16 . F 0221/860 74 24 mail@rottlandarchitekten.de Bestand Abbruch Neu 1:100 Entwurfsplanung4396 5_00_000_AR_3_001_GR_DA_OS_003_0_P 31.01.2024 Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Ottmar- Pohl- Platz 1 51103 Köln U n t e r s c h r i f t B a u h e r r Dachsanierung der Notunterkunft bei Großschadensereignissen Boltensternstr. 2- 4 50735 Köln A C B Die Achsen beziehen sich auf die gezeichneten Bestandspläne des DG, ein Aufmaß des gesamten Gebäudes hat nicht statt gefunden. 21.11.2023 2,76 6,215 3,12 3,24 20,525 23,765 40 8,735 40 8,325 40 16,04 40 6,27 40 81 1,425 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 1,425 22,715 1,015 1,015 40 16,04 40 6,27 40 22,715 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 2,74 79 Gebäude B Gebäude B Dachaufsicht Gebäude A Gebäude A Gebäude A Dachaufsicht Gebäude B Dachaufsicht Gebäude C Faserzement- Wellplatten, werden entfernt und ersetzt Bitumen- Abdichtung, wird erneuert DFF DFF Photovoltaikanlage Fläche 1, SW Photovoltaikanlage Fläche 5, NO Geländer Neu h=1,10Geländer Neu h=1,10 Geländer Neu h=1,10Geländer Neu h=1,10 Wechselrichter PV- Anlage Abstand BS/ RW durch BS-SV prüfen! DFF DFF DFF Photovoltaikanlage Fläche 1, SW Photovoltaikanlage Fläche 5, NO Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu A A A1 A1 1,15 Dachgauben entfallen Dachgauben entfallen Photovoltaikanlage Fläche 2, SO Photovoltaikanlage Fläche 6, SO Photovoltaikanlage Fläche 3, NW Photovoltaikanlage Fläche 4, NW DFF und Sekuranten, umlaufende Anschlag- einrichtung für Wartungs- arbeiten und PV- Anlage DFF und Sekuranten, umlaufende Anschlag- einrichtung für Wartungs- arbeiten und PV- Anlage DFF und Sekuranten, umlaufende Anschlag- einrichtung für Wartungs- arbeiten und PV- Anlage DFF und Sekuranten, umlaufende Anschlag- einrichtung für Wartungs- arbeiten und PV- Anlage Kamin für Bestandsheizung Kamin i. Funktion für Bestandsheizung I´ F G H H´ A B 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 3´ 3´ H´ A B 21201918171615141312 18´ A B C D E F G H I I´ 18171615141312 212019 18´ F G H 0 21´ 0 21´ ~5,62 5 50 5 1,03 1,74 60 25 3,43 25 3,40 25 3,40 25 3,65 25 ~12,00 85 3,68 3,65 3,65 3,65 1,425 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 3,25 1,425 1,0151,015 Ansicht Gebäude A Ansicht Gebäude BAnsicht Gebäude C 42 Photovoltaikanlage Fläche 1, SW DFFDFF Wohnungen Geländer Neu h=1,10Geländer Neu h=1,10 Anstrich gesamte Fassade neu Gebäude A, B, C Anstrich gesamte Fassade neu Gebäude A, B, C 1,00 1,10 DFF und Sekuranten, umlaufende Anschlag- einrichtung für Wartungs- arbeiten und PV- Anlage DFF und Sekuranten, umlaufende Anschlag- einrichtung für Wartungs- arbeiten und PV- Anlage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 3´ 21201918171615141312 18´0 21´ 1:250
Anlage 10 Vorabauszug Bauausschuss 16.09.2024
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 18.09.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des Bauausschusses vom 16.09.2024 öffentlich 7.1 Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 hier: Baubeschluss für eine Dachsanierung 0263/2024 RM Froh bittet darum die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu geben, da es noch Nachfragen zu den angegebenen Kosten und daher Klärungs- bedarf gebe. Nach Einschätzung der Fraktion seien diese zu hoch. Es würden 2200€ pro Kilowatt-Peak angegeben. Nach einigen Nachfragen und Recherchen würden die Kosten auf 1500-2000€ pro Kilowatt-Peak kosten. Er bittet um Aufschlüsselung, wie dieser Preis zustande kommt. Zusätzlich kündigt er einen Änderungsantrag zu diesem Thema an. RM Brust äußert auch die Frage nach den Kosten und vermutet, dass die Kosten dop- pelt so hoch angegeben seien, wie sie in Realität vorlägen. Er fragt woher diese Kos- ten kämen. Bei zuvor übersandten Fragen sei in den Antworten nicht genau ersichtlich gewesen, was die reine PV-Anlage koste. Auch hier schätze er die Kosten als zu hoch angegeben ein. Sollte die Verwaltung der Meinung sein, dass die PV-Anlage sich nicht rechne, so könne die Dachfläche auch externen Investoren angeboten werden. Er bittet darum, dass die Kostenberechnung mit den Einzelnen Posten einmal vorge- legt werde, da eine Nachvollziehbarkeit der Kosten nicht gegeben sei. Hr. Themann führt aus, dass die Kosten intern nach den übersandten Fragen erneut eruiert worden seien. Die Kostenberechnung die auf Grundlage der zugelieferten Werte vorgenommen worden sei, seien die in der Vorlage dargelegten. Er sagt zu, eine detaillierte Aufstellung zur Aufschlüsselung der Kosten zur fertigen und zur Verfü- gung zu stellen. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Beschluss: Der Bauausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in nachfolgende Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig verwiesen
Anlage 04.4 - Dachgeschoss Mitteltrakt rechts
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D a t u mI n d e x A r t d e r Ä n d e r u n g V e r t e i l e r A r c h i t e k t P r o j e k t n r . L e i s t u n g s p h a s e D a t u m P r o j e k t B a u h e r r P l a n g r ö ß e DIN A3 D a t e i n a m e M a ß s t a b ROTTLAND+ ARCHITEKTEN Goltsteinstraße 28-30 . 50968 Köln T 0221/240 87 16 . F 0221/860 74 24 mail@rottlandarchitekten.de Bestand Abbruch Neu 1:100 Entwurfsplanung4396 4_02_C00_AR_3_001_GR_3OG_002_0_P 31.01.2024 Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Ottmar- Pohl- Platz 1 51103 Köln U n t e r s c h r i f t B a u h e r r Dachsanierung der Notunterkunft bei Großschadensereignissen Boltensternstr. 2- 4 50735 Köln A C B Die Achsen beziehen sich auf die gezeichneten Bestandspläne des DG, ein Aufmaß des gesamten Gebäudes hat nicht statt gefunden. 21.11.2023 10 1,12 2,00 23,72510 4,28515 15 2,76 24 1,40 28 3,995 30 3,12 15 15 40 2,13 23 24 5,675 30 23 2,44 45 15 4517,361,122,00 2,76 24 5,675 30 3,12 4,08 30 2,675 13 2,46 13 2,96 13 2,99 13 2,96 13 2,99 175 2,81 13 2,79 30 4,05 10 4,925 10 14,41 1,40 28 3,995 2,46 81 3,25 3,25 3,25 3,245 3,255 3,25 3,25 3,25 3,25 65,60 m2 70,15 m2 Gebäude A Geländer h=1,05 Geländer h=1,05 Dachrinne 3. OG Dachüberstand Dachüberstand Mitte FR FR FR FR FR FR Gebäude A Dachrinne Wandstärken überprüfen! Wandstärken überprüfen! HZK HZK HZK HZK HZK HZK HZK HZK HZK Wechselrichter PV- Anlage Abstand BS/ RW durch BS-SV prüfen! Revi-Öffnung 70x70 Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Bitumenabdichtung Flachdachfläche Neu Geländer Neu h=1,10 Geländer Neu h=1,10 Grundriss 3. OG Gebäude C Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren Dachrinnen u. Fallrohre prüfen, ggfls. erneuren R- C3.08 9,84 m2 R- C3.10 17,02 m2 R- C3.12 11,59 m2 R- C3.13 11,94 m2 R- C3.14 11,82 m2 R- C3.15 11,73 m2 R- C3.16 11,23 m2 R- C3.17 11,15 m2 R- C3.18 20,17 m2 R- C3.19 6,90 m2 R- C3.11 9,75 m2 10 11 10 11 H´ A B 1918171615141312 18´ 18171615141312 19 18´ H´ F G H Korrektur GR nach Aufmaß vor Orta 25.09.2023 si-g, HIG, IHG, AfW-56
Anlage 07 - Haushaltsmäßige Auswirkungen
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Boltensternstr. 2-4 Nippes Riehl Dachsanierung Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -1 0 1 2 3 2023 2024 2025 2026 2027 ab 01.01. 0 0 0 0 0 Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 446900 sonst. privarechtl. Erträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 69.751 € 112.857 € 1.436.400 € 200.000 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 69.751 € 112.857 € 1.436.400 € 200.000 € 0 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung PV-Anlage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 69.751 € 112.857 € 1.436.400 € 200.000 € 0 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 69.751 € 112.857 € 1.436.400 € 200.000 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Finanzrechnung Bedarf Teilfinanzplan 1004 Ergebnisrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Faktor Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0263/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.09.2024
- Erstellt
- 18.01.2024 09:30