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1521/2026

Sachstand zur Umsetzung der gpaNRW-Empfehlungen im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Mitteilung Ausschuss 11.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026, TOP 14.12

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Stellungnahme GPA

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Mitteilung Ausschuss

5602 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 11.06.2026 
 1521/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
 
Sachstand zur Umsetzung der gpaNRW-Empfehlungen im Bereich des Öffentlichen 
Gesundheitsdienstes 
Mit Beschluss zur Vorlage „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeinde-
prüfungsanstalt NRW 2024/2025“ (1599/2025) hat der Rat der Stadt Köln den Prüfbe-
richt der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) zur Kenntnis genommen und die 
Verwaltung beauftragt, die Feststellungen und Empfehlungen in die weiteren Pro-
zesse der Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung sowie der 
Verbesserung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen. 
 
Mit dem Änderungsantrag AN/1064/2025 wurde dieser Beschluss dahingehend er-
gänzt, dass die zuständigen Fachausschüsse im ersten Halbjahr 2026 über die jewei-
ligen Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW sowie über die Stellungnahmen 
und Sachstände der Verwaltung informiert werden sollen. 
 
Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung den Ausschuss Soziales, Gesund-
heit, Seniorinnen und Senioren über den aktuellen Sachstand der Umsetzung der 
Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW im Prüfbereich „Öffentlicher Gesund-
heitsdienst“. 
 
Die gpaNRW hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung den Bereich des Öffentlichen 
Gesundheitsdienstes vertieft betrachtet und insgesamt eine positive Entwicklung des 
Gesundheitsamtes festgestellt. Hervorgehoben wurden insbesondere das Vorliegen 
einer Gesamt- und Fachstrategie für den ÖGD, bereits definierte Ziele und Kennzah-
len sowie bestehende Datengrundlagen für eine Gesundheitsberichterstattung. 
Gleichzeitig wurden Empfehlungen zur weiteren Professionalisierung der Steuerung, 
Digitalisierung und Personalentwicklung ausgesprochen. 
 
1. Strategische Steuerung und Gesundheitsberichterstattung 
Die gpaNRW empfiehlt eine Weiterentwicklung der Kennzahlensteuerung, um passge-
naue Maßnahmen fundiert ableiten sowie deren Wirksamkeit evaluieren zu können. 
Darüber hinaus wird die Erstellung einer Gesundheitsberichterstattung auf Grundlage 
der bereits vorhandenen Datenbasis empfohlen. Die Verwaltung setzt die Weiterent-
wicklung bestehender Kennzahlenstrukturen fort; parallel hierzu wird die Einführung 
von SAP Analytics Cloud (SAC) zur Unterstützung einer datenbasierten Steuerung 
umgesetzt. Zudem wurde die Erstellung des 2. Kölner Lebenslagenberichts beauf-
tragt.

2 
 
  
2. Prozessmanagement und Digitalisierung 
Die gpaNRW bewertet die bestehenden Verfahrensstandards und die bereits weitge-
hend erfassten Prozesse im Gesundheitsamt positiv, sieht jedoch Optimierungspoten-
zial bei der vollständigen Prozesserfassung sowie der digitalen Unterstützung von Ar-
beitsabläufen. Die Verwaltung setzt die Prozesserfassung kontinuierlich fort und ent-
wickelt eine strukturierte Prozesslandkarte für Kern-, Unterstützungs- und Manage-
mentprozesse. Zudem erfolgte die Einführung der E-Verwaltungsakte in den Abteilun-
gen des Gesundheitsamtes schrittweise bis Ende 2025.  
Darüber hinaus empfiehlt die gpaNRW den konsequenten Ausbau digitaler Arbeits-
weisen, insbesondere im Austausch mit Ärzt*innen, Krankenhäusern sowie anderen 
Gesundheitsämtern und hinsichtlich digitaler Dienstleistungen für Bürger*innen. Die 
Verwaltung verfolgt die in der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsamtes definier-
ten Maßnahmen weiter. Ergänzend werden im Rahmen einer Organisationsberatung 
gemeinsam mit den Mitarbeitenden digitale Zukunftsszenarien und Optimierungspo-
tenziale für interne Abläufe entwickelt. 
  
3. Fachcontrolling und Trägersteuerung 
Nach Einschätzung der gpaNRW befindet sich ein Fachcontrolling bereits im Aufbau; 
empfohlen wird insbesondere die stärkere Verknüpfung von Fach- und Finanzdaten 
sowie die Integration eines fachbereichsübergreifenden Trägercontrollings. Die Ver-
waltung arbeitet am weiteren Aufbau eines Fachcontrollings. Darüber hinaus ist vorge-
sehen, ein wirkungsorientiertes Trägercontrolling schrittweise zu integrieren; erste 
Förderbescheide mit Vorgaben zu Wirkungsnachweisen wurden bereits erstellt. 
  
4. Personalentwicklung und Fachkräftesicherung 
Angesichts der angespannten Personalsituation im Gesundheitswesen empfiehlt die 
gpaNRW eine systematische Personalbedarfsplanung sowie zusätzliche Maßnahmen 
zur Personalgewinnung und -bindung. Die Verwaltung hat hierzu eine Organisations-
beratung zur zukunftsfähigen Neuausrichtung des Gesundheitsamtes unter Einbezie-
hung digitaler Potenziale durchgeführt. Parallel werden Stellenbeschreibungen aktuali-
siert sowie Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung vorbereitet. Darüber hinaus wird 
derzeit ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, das u. a. Schulungs-, Beteili-
gungs- und Wissensmanagementaspekte umfasst. 
  
5. Interkommunale Zusammenarbeit 
Die gpaNRW hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern 
während der Pandemie intensiviert wurde und empfiehlt, diesen Wissens- und Erfah-
rungsaustausch weiter auszubauen. Die Verwaltung setzt die Netzwerkarbeit auf Lei-
tungs- und Arbeitsebene kontinuierlich fort, insbesondere in Fachbeiräten, Ausschüs-
sen und fachlichen Austauschrunden. 
  
Fazit 
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes befinden sich wesentliche Empfeh-
lungen bereits in Umsetzung oder wurden in laufende Organisations-, Digitalisierungs- 
und Steuerungsprozesse integriert. Ziel bleibt die weitere Stärkung der Zukunftsfähig-
keit, Steuerungsfähigkeit und digitale Reife des Gesundheitsamtes. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 Stellungnahme GPA

56307 Zeichen

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung 
F1 
Die Stadt Köln hat einen ausführlichen Leitfaden zu 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erarbeitet. Dieser bildet grundsätzlich eine 
gute Grundlage um wirtschaftliches Verwaltungshandeln sicherzustellen. 
Daneben hat die Stadt bisher keine Wertgrenzen festgelegt, nach denen 
gemäß § 13 Abs. 1 KomHVO NRW vor einer Investitionsentscheidung eine 
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen ist. 
E1.1
Die Stadt Köln sollte eine oder mehrere Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 
KomHVO NRW festlegen, oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich 
verpflichtend durchzuführen ist. 
Der aktuelle Leitfaden wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang soll auch die Fragestellung 
betrachtet werden, inwieweit eine Wertgrenze eingerichtet werden soll. 
E1.2
Die dezentralen Organisationseinheiten sollten auf geeignetem Wege auf den 
Leitfaden und die Pflicht zur Durchführung von 
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Planung von finanzwirksamen 
Maßnahmen hingewiesen werden. 
Im Rahmen der Überarbeitung des aktuell vorhandenen Leitfadens sollen die Dienststellen nochmals auf 
die Pflicht zur Durchführung von Wirtschafltichkeitsuntersuchungen hingewiesen und die regelmäßigen 
Informationswege zu den dezentralen Organisationseinheiten festgelegt werden. 
F2 
Die Stadt Köln hat Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von 
Ermächtigungsübertragungen getroffen. Sie hat in den vergangenen Jahren 
den Anteil der investiven Ermächtigungsübertragungen kontinuierlich 
reduziert. Gleichermaßen kann sie die zur Verfügung stehenden investiven 
Mittel zu einem höheren Grad abrufen als die meisten Vergleichskommunen. 
E2 
Die Stadt Köln sollte investive Auszahlungen nur dann in den 
Haushaltsplänen veranschlagen, wenn diese im Planungszeitraum 
voraussichtlich zu leisten sind. Daneben sollte sie mit 
Ermächtigungsübertragungen restriktiv umgehen. 
Die Feststellung zeigt, dass die Umstellung des Verfahrens zur Veranschlagung von Investitionen seit 
2019 die erwünschte Wirkung erzielt hat und die Stadt Köln damit den Anforderungen des § 13 Abs. 2 
KomHVO Rechnung trägt. Die Stadt Köln wird den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. 
F3 
Die Stadt Köln hat ein Berichtswesen für das Kreditmanagement etabliert. Die 
Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen erhalten regelmäßig 
ausführliche und steuerungsrelevante Informationen. Das Berichtswesen wird 
den Anforderungen, die sich aus dem Kreditportfolio ergeben, gerecht. Eine 
turnusmäßige Information der zuständigen politischen Gremien würde die 
Transparenz erhöhen. 
E3 
Die Stadt Köln sollte die im Rahmen des internen Berichtswesens erhobenen 
Kennzahlen zu Informationszwecken in einem geeigneten Turnus auch den 
zuständigen Gremienvertretern zur Verfügung stellen. 
Die Stadt Köln begrüßt die durch die gpaNRW getätigte Feststellung, dass ein umfangreiches 
Berichtswesen für die Entscheidungsträger*innen im Kreditmanagement etabliert ist.  Die Empfehlung der 
gpaNRW, die zuständigen politischen Gremien turnusmäßig über die Entwicklung des 
Kreditmanagements zu informieren, wurde im Rahmen des Vorberichtes zum Haushalt wie auch im 
Rahmen der Vorlagen zur Einbringung der Jahresabschlüsse umgesetzt. Die internen Richtlinien zum 
Berichtswesen im Kreditmanagement sehen eine weitere Information der politischen Gremien bei Bedarf 
durch die Stadtkämmerin vor. Diese erfolgt anlassbezogen über interfraktionelle Gespräche bzw. 
Vorlagen im Finanzausschuss. 
F1 
Die Stadt Köln hat sich verbindliche Ziele zur Klimaneutralität gegeben und 
auf dieser Basis konkrete Maßnahmen erarbeitet. Für das innerbetriebliche 
Mobilitätsmanagement hat sie dabei noch keine konkreten bzw. messbaren 
Ziele benannt oder die Aufgabe fest in ihrer Organisationsstruktur verankert. 
E1.1
Die Stadt Köln sollte für ihr innerbetriebliches Mobilitätsmanagement die 
Verantwortlichkeit fest in ihrer Organisationsstruktur verankern. Sie sollte sich 
messbare Ziele setzen und diese verfolgen, um ihre Vorbildfunktion 
hervorzuheben und auch die eigenen Mitarbeitenden zu sensibilisieren. 
Entsprechende Umsetzungsvorschläge wurden stadtintern bereits erarbeitet 
und sollten weiterverfolgt werden. 
Die Stadt Köln wird die Umsetzung von Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement unter 
Beachtung der bestehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation weiterverfolgen. 
E1.2
Die Stadt Köln sollte erheben und regelmäßig fortschreiben, mit welchen 
Verkehrsmitteln ihre Mitarbeitenden ihre Dienststellen erreichen. Auf Basis 
dieser Erkenntnis sollte sie Maßnahmen entwickeln, die für die eigene 
Mobilität sensibilisieren und das Mobilitätsverhalten hin zu klimafreundlichen 
Verkehrsmitteln beeinflussen können sowie deren Umsetzungserfolge 
messen.  
Eine Datenerhebung  wird unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der aktuellen 
Haushaltssituation geprüft. 
F2 
Die Stadt Köln hat mit ihrer Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ 
verbindliche Regelungen zur klimafreundlichen Arbeitsorganisation getroffen, 
die den Mobilitätsverkehr in der Stadt durch eingesparte Pendelfahrten 
reduziere n können. Inwieweit die geschaffenen Möglichkeiten z. B. zur 
flexiblen Arbeit tatsächlich genutzt werden, wertet die Stadt noch nicht aus. 
E2 
Die Stadt Köln sollte durch weitere Auswertungen eine breitere Datenbasis 
schaffen sowie die Wirkungsevaluation vorantreiben, um auf ihrem Weg zur 
Klimaneutralität z. B. auch die eingesparten Treibhausgase durch weniger 
Pendelverkehr ermitteln zu können. 
Mobile Arbeitstage werden bereits systemisch erfasst und können grundsätzlich ausgewertet werden. 
Ebenso lässt sich die Zahl der Jobticket-Nutzenden und Parkberechtigungsinhaber*innnen ermitteln. 
Über diese Auswertungen hinaus, sind derzeit keine Datenerhebungen beabsichtigt. Da Mobiles Arbeiten 
freiwillig ist, hat die Stadt Köln keinen Einfluss darauf, den Pendelverkehr bewusst zu steuern. 
F3 
Die Stadt Köln informiert ihre Mitarbeitenden digital und persönlich umfassend 
z. B. über Dienstreisen und die dazugehörige Richtlinie und 
Arbeitsanweisungen. Inwieweit durchgeführte Dienstreisen tatsächlich 
klimafreundlich durchgeführt werden, wertet sie derzeit noch nicht aus. 
E3 
Bei der Umsetzung der digitalen Dienstreiseabrechnung sollte die Stadt Köln 
nach Möglichkeit die unterschiedlichen Verkehrsmittel bezogen auf die 
abgerechneten Kilometer auswerten, um Verbesserungen der Mobilität mit 
Blick auf die Treibhausgasemissionen bewerten zu können. 
Mit der aktuell genutzten Software ist eine Auswertung auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel nicht 
möglich. In 2027 soll eine Umstellung auf eine neue Software erfolgen. Die Stadt Köln wird dabei die 
Möglichkeit einer entsprechenden Auswertung prüfen. 
Feststellung Empfehlung 
Haushaltssteuerung 
Mobilitätsmanagement

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F4 
Die Stadt Köln wertet noch nicht regelmäßig zentral Daten zu ihrem dezentral 
organisierten Fuhrpark aus, so dass sie wesentliche gesamtstädtische 
Informationen nicht zeitnah bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand verfügbar 
machen kann. 
E4.1
Die Stadt Köln sollte durch Anforderung der dezentralen Daten zu ihren 
Fahrzeugen und Erfassung dieser an zentraler Stelle Kennzahlen zu ihrem 
gesamtstädtischen Fuhrpark auswertbar machen, um z. B. den Fortschritt bei 
alternativen Antrieben bewerten zu können. 
Die Stadt Köln wird die Empfehlung unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der 
aktuellen Haushaltssituation prüfen. 
E4.2
Die Stadt Köln sollte ihr Vorgehen bei der Bedarfsermittlung bzw. 
Fahrzeugbeschaffung mit dem für sie als Mitgliedskommune kostenlosen 
Flottentool des Landschaftsverbandes Rheinland abgleichen, um zentral 
Vorgaben für eigene Kriterien der dezentralen Beschaffungsstellen ggf. zu 
ergänzen und die Fahrzeugbeschaffung zu optimieren. 
Die Stadt Köln wird diese Empfehlung unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und 
der aktuellen Haushaltssituation  prüfen. 
F5 
Berechtigte Mitarbeitende der Stadt Köln erhalten nach erfolgreicher 
Ausschreibung die Möglichkeit eines Fahrradleasings über die Entgelt- oder 
Besoldungsumwandlung. Bei den Rahmenbedingungen für eine 
Fahrradnutzung bestehen für die Stadt an ihren Dienststellen noch 
Optimierungsmöglichkeiten. 
E5 
Die Stadt Köln sollte durch den weiteren Ausbau sicherer und trockener 
Abstellmöglichkeiten in bedarfsgerechter Anzahl sowie die Einrichtung bzw. 
den Ausbau bestehender Umkleidemöglichkeiten am Dienstort ihre 
Mitarbeitenden weiter zur Fahrradnutzung motivieren. 
Bei Neuanmietungen/ Neubauten werden in der Regel immer Fahrradständer sowie 
Umkleidemöglichkeiten und Duschen vorgesehen. In  09/2022 hat bereits eine stadtweite Bedarfsabfrage 
stattgefunden. Die Stadt Köln prüft in Abhängigkeit von Kosten und Personalressourcen die Umsetzung 
und initiiert die Realisierung. 
F6 
Die Stadt Köln vergibt Parkberechtigungen für ihre Mitarbeitenden aufgrund 
von festgelegten Kriterien – allerdings ist ihre Richtlinie für die gezielte 
Bewirtschaftung eigener Parkflächen veraltet und befand sich zum 
Prüfungszeitpunkt noch in der Überarbeitung. Ein Parkraumkonzept, das z. B. 
die Umwandlung von Pkw-Stellflächen hin zur Nutzung als Abstellraum für 
klimafreundlichere Fahrräder vorsieht, hat die Stadt für ihre Dienststellen 
bislang nicht. 
E6 
Die Stadt Köln sollte ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung 
verabschieden, um Regelungen zur Parksituation mit der Förderung 
klimafreundlicher Mobilität in Einklang zu bringen und angemessene 
Nutzungsgebühren auszuschöpfen. 
Die Empfehlung wird im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur Parkraumbewirtschaftung 
berücksichtigt. 
F7 
Klimafreundliche Erreichbarkeit ist aufgrund der Rahmenvorgaben aus Köln 
klimaneutral 2035 sowie des Mobilitätsplans und z. B. der jeweils aktuelle 
Stellplatzsatzung im Fokus – über diese Vorgaben hinausgehende allgemeine 
Ziele oder Vereinbarungen gibt es bislang nicht, aber einzelfallbezogen z. B. 
bei der Auswahl von Standorten für Dienststellen. 
E7.1
Die Standardisierung von Prozessen und Digitalisierung von 
Serviceleistungen sollte die Stadt Köln auch mit Blick auf die 
Mobilitätsreduzierung vor Ort an den Dienststellen vorantreiben, da die 
Vermeidung von Mobilität ebenfalls ein Beitrag zur Klimafreundlichkeit 
darstellt. 
Köln ist eine der digitalsten Städte Deutschlands. Die Stadt baut ihre Online-Dienste stetig aus und 
fördert hierdurch die Mobilitätsreduzierung. Es können beispielsweise Geburts- und Eheurkunden digital 
bestellt, der Wohnsitz oder Hund digital angemeldet, das Führungszeugnis oder Wunschkennzeichen 
digital beantragt, das Fahrzeug digital umgeschrieben oder der Führerschein digital umgetauscht werden. 
E7.2
Um die klimafreundliche Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen ohne motorisierten 
Individualverkehr weiter voranzutreiben, sollte die Stadt Köln konkrete 
Vorgaben machen bzw. Anforderungen definieren, die bei der Auswahl von 
Standorten für ihre Dienststellen erfüllt werden sollten. 
Für Neuanmietungen und Neubau werden Kriterien wie Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie Fahrradstellplätze  
bereits berücksichtigt. Konkrete Vorgaben bzw. Anforderungen sind jeweils in Abhängigkeit der 
unterschiedlichen Objektnutzung zu definieren und können somit nicht allgemeingültig aufgestellt werden. 
F1 
Die Stadt Köln hat ihre Strukturen zur IT-Steuerung in den letzten Jahren 
positiv entwickelt. Zusammen mit dem Betriebsmodell verfügt sie über sehr 
gute Rahmenbedingungen, um ihre IT wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu 
betreiben. Verbesserungsspielraum besteht nur noch punktuell in der 
dezentralen Ressourcenübersicht und im Lizenzmanagement. 
E1 
Die Stadt Köln sollte die Möglichkeit verbessern, Informationen über 
dezentrale IT-Personalressourcen für Steuerungszwecke zentral verfügbar zu 
machen. Sie sollte die Absicherung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen 
Lizenzierung der eingesetzten Softwareprodukte optimieren und die 
Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware konsequent vorantreiben. 
Die Auswertung über dezentrale IT-Personalressourcen erfolgt bei der Stadt Köln über SAP. Die aktuell 
eingesetzte SAP-Version erlaubt keine Auswertungen nach den Tätigkeiten, die auf den einzelnen Stellen 
wahrgenommen wer-den. Diese Problematik wurde bereits in der Vergangenheit erkannt und der 
stadtinterne IT-Dienstleister mit einer entsprechenden Anpassungsprogrammierung beauftragt. Eine 
geänderte Version befindet sich momentan in der Testphase und soll schnellstmöglich in das 
Produktivsystem übernommen werden.                                                                                                                                                                                                                               
Die Stadt Köln führt aktuell zur Absicherung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen 
Softwarelizenzierung die Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware im Rahmen eines europaweiten 
Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durch. Das Verfahren befindet sich bereits in der 
Angebotsphase und zur Zeit werden die Erstangebote ausgewertet. 
Informationstechnik

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F2 
Das Digitalisierungsniveau in fünf exemplarisch betrachteten 
Verwaltungsleistungen in der Stadt Köln zeigt deutliche Unterschiede. 
Besonders positiv hat sich in den letzten Jahren die Ausgestaltung des 
elektronischen Rechnungsworkflows entwickelt. 
E2 
Die Stadt Köln sollte das Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck 
weiterverfolgen. Bezogen auf Einzelmaßnahmen der 
Verwaltungsdigitalisierung sollte sie die Bedeutung und Rolle des 
Prozessmanagements für eine erfolgreiche digitale Transformation stärker in 
den Blick nehmen. 
Der Roll-out der Allgemeinen E-Verwaltungsakte wird im Dezember 2025 abgeschlossen sein. Alle 
städtischen Dienststellen haben im Rahmen des gesamtstädtischen Roll-outs (2022-2025) ihren 
Teilaktenplan aktualisiert und somit die Basis für eine strukturierte Schriftgutablage geschaffen. In einem 
abgestimmten mehrwöchigen Zeitfenster (Anbindungsblock) wird/wurde es allen Anwender*innen 
ermöglicht sich im Schulungssystem mit der Allgemeinen E-Verwaltungsakte und ihren Funktionen 
vertraut zu machen. Die Phase der Selbstschulung wird/wurde in der Dienststelle von der jeweiligen 
Projektleitung und dem Power-Key-User eingeleitet sowie begleitet. Für Anwender*innen nimmt die 
Selbstschulung ca. 8h in Anspruch. Das Schulungsmaterial sowie Benutzerleitfäden stehen im IntraNet 
dauerhaft zur Verfügung, so dass auch neuen Mitarbeitenden die Selbstqualifizierung außerhalb des Roll- 
out ermöglicht wird. Die Wissensvermittlung via kurzer Videotutorials ermöglicht es den Anwender*innen 
zudem  bei Bedarf schnell und unkompliziert benötigtes Wissen aufzufrischen. 
Das jeweilige Projektteam der Dienststelle wird/wurde vor und während des Roll-outs von Kolleg*innen 
vom Amt für Digitalisierung und Kommunikationstechnik (12) sowie Facharchivar*innen vom historischen 
Archiv (44) begleitet. 
Dem Projektteam wurde jeweils ein Template in cProject übergeben, welches alle erforderlichen Arbeiten 
für den erfolgreichen Anschluss der Dienststelle bzw. der Anwender*innen beinhaltet. 
Neben dem Schaffen der technischen Voraussetzungen fördern die bereitgestellten Informationen und 
Vorlagen den Projektleitungen adressatengerechtes Changemanagement zu betreiben. 
Die Begleitung des Veränderungsprozesses durch die jeweiligen Führungskräfte haben großen Einfluss 
auf das Nutzungsverhalten der Mitarbeitenden und Akzeptanz der Anwendung. 
Der gesamtstädtische Roll-out der Allgemeinen E-Verwaltungsakte läuft weiterhin im Zeitplan und kann - 
wie in 2022 angedacht - im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen werden.

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F3 
In der Stadt Köln bestehen grundsätzlich günstige organisatorische und 
personelle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Prozessmanagement. Es ist 
eines der Ziele des laufenden Projektes zur stadtweiten Prozessmanagement- 
Einführung, einen strategischen Rahmen und damit Orientierung und 
Verbindlichkeit für die operative Umsetzung zu schaffen. 
E3 
Die Stadt Köln sollte durch strategische Vorgaben sicherstellen, dass ein 
verwaltungsweites Prozessmanagement als Voraussetzung für erfolgreiche 
Digitalisierung etabliert wird. Sie sollte die in Teilen der Verwaltung bereits 
bewährten Prozessmanagement-Strukturen als Orientierung für die 
flächendeckende operative Implementierung nutzen. Generell sollte sie eine 
enge Kooperation des Prozessmanagements und der IT-Steuerung 
gewährleisten. 
In Zusammenarbeit von Dezernat I (11 – Personal- und Verwaltungsmanagement) und IX (12 – 
Digitalisierung und IT) wird das Prozessmanagement in den neuen IT-Planungsprozess integriert. Dabei 
sind unter anderem folgende Integrationsmechanismen vorgesehen: 
- Abfrage der Soll-Prozesse in den Projektanträgen 
- Ende-zu-Ende-Digitalisierung und Effizienzsteigerung als explizite strategische Ziele definiert 
- Bewertung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes in den Projekten (z.B. durch Effizienzsteigerung in 
den Prozessen) explizit gefordert 
- Prüfung auf dezernatsübergreifende Synergien und Prozessoptimierungen im Rahmen der 
Projektbewertung und -priorisierung, sowie der Portfoliobalancierung 
Auf Basis der oben aufgeführten Einbindung des Prozessmanagements wurden konkrete operative 
Maßnahmen abgeleitet, die bereits abgeschlossen sind bzw. sich in Umsetzung befinden. Dies sind die 
Folgenden: 
1. Abgeschlossene Maßnahmen 
- Freigabe / Entscheidung des Verwaltungsvorstandes zur Umsetzung des neuen IT-Planungsprozesses 
- Zusammenarbeit mit den Digitalen Lots*innen aller Dezernate etablieren 
2. Maßnahmen in Umsetzung 
- Kooperation Prozessmanagement (11 – Personal- und Verwaltungsmanagement) und IT- 
Planungsprozess (12 – Digitalisierung und IT) etablieren 
- Berücksichtigung der Vorgaben des zentralen Prozessmanagements (Modellierungskonventionen, 
Prozessmanagement-Handbuch) als Planungsprämissen für den IT-Planungsprozess 
- Einfordern, dass im Rahmen des Projektantrags für alle Digitalisierungsvorhaben eine Prozessanalyse 
und Sollprozessbeschreibung erfolgt 
- Einbindung des Prozessmanagements in alle Phasen des IT-Planungsprozesses (Standardplanung und 
Masterplanung) 
- Priorisierung der Prozessoptimierungsmaßnahmen über die Bewertung der Digitalisierungsvorhaben 
Der Abschluss der oben aufgeführten Maßnahmen in Umsetzung ist für das Kalenderjahr 2025 geplant. 
F4 
Die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte örtliche Prüfung der IT sind 
in der Stadt Köln nach wie vor sehr gut. Um die Methodenkompetenz adäquat 
an künftig steigende Anforderungen anzupassen, besteht teilweise 
Qualifizierungsbedarf. 
E4 
Die Stadt Köln sollte sicherstellen, dass die örtliche Rechnungsprüfung auch 
bei steigenden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT leistungsfähig 
bleibt. Qualifizierung und Fortbildung sollte sie darauf ausrichten, innerhalb 
der vorhandenen Personalressourcen eine stärkere Professionalisierung und 
Spezialisierung für verschiedene Prüfschwerpunkte zu entwickeln. 
Das Rechnungsprüfungsamt trägt den steigenden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT bereits 
Rechnung. Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und fachliche Fortbildungen muss die notwendige 
Professionalisierung und Spezialisierung systematisch gefördert werden. Dabei wird insbesondere darauf 
geachtet, innerhalb der vorhandenen Personalressourcen Kompetenzen für verschiedene technische, 
rechtliche und ethische Prüfschwerpunkte – einschließlich Künstliche Intelligenz, eAkten und 
Datenanalyse – auszubauen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Personals – auch über die IT- 
Prüfung hinaus -  ist fester Bestandteil der strategischen Personalplanung. Im Zuge dieser Entwicklung 
muss auch die Stellenbewertung kritisch hinterfragt werden, um die gestiegenen Anforderungen sowie 
die zunehmende fachliche Tiefe und Verantwortung einzelner Tätigkeiten angemessen abzubilden. 
F5 
Es bestehen insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der 
Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln. Teilweise bestehende Lücken bei den 
Medienkonzepten erschweren allerdings die schulübergreifende 
Medienentwicklungsplanung. Zudem besteht Optimierungsspielraum in der 
Ausgestaltung des Supportprozesses. 
E5 
Die Stadt Köln sollte gegenüber den Schulen auf Bereitstellung der 
Medienkonzepte hinwirken, damit die Aktualisierung der 
Medienentwicklungsplanung vollzogen werden kann. Sie sollte mit den 
Schulen gemeinsam Möglichkeiten zur Harmonisierung der 
Softwareausstattung prüfen und die Rolle des Schulträgers im First-Level- 
Support kritisch erörtern. 
Die Medienkonzepte (der Schulen) sind grundsätzliche antragsbegründende Unterlagen für die digitale 
Ausstattung der Schulen. Sie sind die Voraussetzung für die Initiierung einer Beschaffung und ihre 
inhaltliche Begründung. Erstellung und Aktualität ist die Aufgabe der Schule und ihrer Leitung. Dies ist 
den Schulen bekannt.Die Möglichkeiten zur Harmonisierung der Softwareausstattung werden durch den 
Schulträger mit der Einführung der id-Broker-Strategie umgesetzt und sukzessive im Rahmen der Rolle 
als Schulträger gem. § 79 SchulG NRW fortgesetzt.  Der bestehende Prozess wird von den Schulen sehr 
gut angenommen.  Die Grenze der Möglichkeiten setzt aber das freie Recht einer Schule, über die Wahl 
der Lehrmittel - im Rahmen der geltenden Lehrpläne und Richtlinien – zu entscheiden.Die Rolle des 
Schulträgers im 1st Level Support -und damit die eigentliche Zuständigkeit des Landes-  wird durch den 
Schulträger bereits seit geraumer Zeit gegenüber den Ansprechpartnern des Landes kommuniziert. 
Leider bis heute ohne einen konkreten Erfolg.

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F1 
Der Konzern Stadt Köln verfügt mit dem Aktionsplan Klimaschutz über ein 
umfangreiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung und Realisierung der THG- 
Neutralität bis 2035. Um die Umsetzung des Aktionsplanes zielorientiert zu 
steuern, hat die Verwaltung eine digitale Controlling-Plattform etabliert. 
E1.1 Die Stadt Köln sollte bei der Umsetzung des Aktionsplanes Klimaschutz die 
Zielvorgaben der CO2-Minderung mit aufnehmen. 
Der Aktionsplan Klimaschutz enthält bereits Zielvorgaben für die CO2-Minderung der Maßnahmen, bei 
denen es anhand der Datenlage zum Zeitpunkt der Erstellung des Aktionsplans möglich war. Im Rahmen 
des Auf- und Ausbaus des Monitorings werden Indikatoren zur Wirkungsmessung (Ausbaustude 2) und 
die Wirkungsmessung selbst (Ausbaustufe 3) bis Q1 2026 erweitert umgesetzt sein. Die Stadt Köln 
wurde zur Entwicklung von zwei DIN Specs für Klimaschutz-Monitoring eingeladen und beteiligt sich aktiv 
an der Entwicklung von Standards für kommunales Klimaschutz-Monitoring. 
E1.2
Die Stadt Köln sollte den Finanzmittelbedarf für das Erreichen eines THG- 
neutralen Gebäudebestandes beziffern und die entsprechenden Mittel in ihrer 
langfristigen Finanzplanung berücksichtigen. 
Für die Bestandsimmobilen im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft werden die energetischen 
Maßnahmen bewertet und entsprechend der möglichen Finanzrahmen im Wirtschaftsplan berücksichtigt. 
F2 
Die Stadt Köln hat Ihre Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der 
Endenergieverbräuche und dem Territorialprinzip dargestellt. Der 
Entwicklungspfad und damit die Erfolgskontrolle zur Zielerreichung werden 
somit transparent. 
E2 
Wird absehbar, dass die THG-Neutralität für die Stadt Köln bis 2035 nicht 
erreicht wird, sollte die Stadt frühzeitig weitere Maßnahmen initiieren oder das 
Zieljahr anpassen. 
Das Klimaschutz-Monitoring dient dazu die beschlossenen Maßnahmen zu überwachen. So können auch 
entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, sollte dies erforderlich sein.  Link: https://www.klimaschutz- 
monitoring.koeln/) 
F3 
Die Stadt Köln hat ein Bauinvestitionscontrolling (BIC) installiert. Zusätzlich 
bestehen städtische Projektmanagementstandards, die bei der Umsetzung 
größerer Bauvorhaben Anwendung finden. Ein zentrales Gremium, das für 
die dezernatsübergreifende Planung und Steuerung von Baumaßnahmen 
zuständig ist, besteht nicht verbindlich. 
E3 
Die Stadt Köln sollte im Rahmen der Projektorganisation eine 
Projektkategorisierung verbindlich einfordern und die Mitwirkung eines 
Lenkungskreises, je nach Einstufung der Projekte, verbindlich voraussetzen. 
Die Stadt Köln setzt etablierte Projektmanagementstandards ein und nutzt zur Projektabwicklung ein 
Projektmanagement-Tool (cProject). Städtische Projekte werden im sogenannten Arbeitsprogramm 
geführt und nach festgelegten Kategorien eingestuft. 
Festgelegte Projektkategorien und Entscheidungsgremien: 
'-Dezernatsübergreifende Projekte -> Lenkungskreis 
'-Zielvereinbarung OB und BG ->  Verwaltungsvorstand 
'-Zielvereinbarung Dienststelle BG -> Amtsleitungsrunde 
Das quartalsweise Ablage von Projektstatusberichten ist Pflicht. 
F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht 
immer fristgerecht. E1 Die Stadt Köln sollte konsequent die rechtlichen Möglichkeiten zur 
Fristverlängerung gemäß § 13 Abs. 3 BestG nutzen. 
Entsprechende Fälle wurden schon im Rahmen der Prüfung angesprochen. Seitdem werden die 
rechtliche Möglichkeit zur Fristverlängerung konsequent genutzt und das Ermessen gemäß § 13 Abs. 3 
S. 3 BestG NRW pflichtgemäß ausgeübt. Die Entscheidung zur Fristverlängerung wird dokumentiert. 
F2 Die Stadt Köln macht etwaige Kostenerstattungsansprüche nicht zeitnah und 
konsequent geltend. Hier sieht die gpaNRW Handlungsbedarf. E2 
Die Stadt Köln sollte zukünftig die Kostenerstattungsansprüche zeitnah und 
konsequent geltend machen, um die Erträge der ordnungsbehördlichen 
Bestattungen weiter zu erhöhen und damit den Fehlbetrag zu verringern. 
Die Zahl an ordnungsbehördlichen Sterbefällen in der Zuständigkeit der Stadt Köln ist in den letzten 
Jahren stark angestiegen. Grundsätzlich handelt die Stadt Köln vorrangig als zuständige 
Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 BestG NRW im Rahmen der ihr übertragenen Pflichtaufgabe 
und veranlasst die Bestattung. Die Ermittlung von Angehörigen bis zur Bestattung und die Bestattung der 
Verstorbenen haben immer Priorität vor den weiteren Verfahrensschritten. Aufgrund der gestiegenen 
Fallanzahl in Verbindung mit dem derzeitigen Personalbestand im zuständigen Fachbereich, kann die 
nachrangige Bearbeitung der Kostenansprüche nicht vollumfänglich erfolgen und es bestehen 
Rückstände, die wegen der anhaltend hohen Zahl an neuen Fällen nicht abgearbeitet werden können. 
F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht 
immer fristgerecht. E3 
Die Stadt Köln sollte ihren Personaleinsatz unter Einbeziehung der 
Fallzahlenentwicklung regelmäßig analysieren. Insbesondere die bestehenden 
Rückstände mit finanzieller Auswirkung sollte die Stadt zeitnah bearbeiten. 
Aufgrund der gestiegenen Anzahl an ordnungsbehördlichen Sterbefällen und den festgestellten 
Rückständen wurde im Jahr 2024 der Personaleinsatz im zuständigen Fachbereich analysiert. Der 
berechnete Stellenmehrbedarf wurde noch im Jahr 2024 über den Dienstweg bei den zuständigen 
Dienststellen angemeldet. 
Gebäudewirtschaft - Klimaschutz 
Ordnungsbehördliche Bestattungen 
Kommunales Krisenmanagement

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F1 
Die Stadt Köln betreibt eine kontinuierliche Risikoermittlung und ist im Bereich 
der Prävention und der Erkennung von Risiken grundsätzlich gut aufgestellt. 
Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Aufbereitung und der 
Information der erkannten Risiken an die Beteiligten und politisch 
Verantwortlichen. 
E1.1
Die Stadt Köln sollte die Erkenntnisse aus der Lenkungsgruppe 
Katastrophenschutz zentral aufbereiten und in Berichtsform 
zusammenfassen. Die Weitergabe an alle Beteiligten sollte sie 
dokumentieren. 
Aufgrund wachsender Aufgaben und Herausforderungen der Stadt Köln im Bereich Bevölkerungsschutz 
und Zivile Verteidigung wird die Lenkungsgruppe Katastrophenschutz derzeit zur Lenkungsgruppe 
Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (LG BZV) umorganisiert. Eine Geschäftsordnung, die u.a. 
Informations- und Meldewege berücksichtigt, befindet sich in der Erstellung. Perspektivisch werden die 
Teilaufgaben im zukünftigen Katastrophenschutzbedarfsplan zusammengeführt. 
E1.2
Die Stadt Köln sollte die wesentlichen Risiken im Rahmen der 
Katastrophenschutzplanung zur politischen Bewertung durch die 
entsprechenden Gremien beschließen lassen. 
Durch die angedachte personelle Struktur der LG BZV auf Dezernentenebene wird ein politischer 
Blickwinkel sichergestellt. Ergebnisse der LG BZV können in einem politisch zu beschließenden 
Katastrophenschutzbedarfsplan münden. 
F2 
Die bisherigen konzeptionellen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher 
Krisenereignisse ist gut geeignet, um die Verwaltung schnellstmöglich bei der 
Rückführung in den Normalzustand zu unterstützen. In einigen Teilbereichen 
sowie in der finalen Umsetzung geplanter Maßnahmen sieht die gpaNRW 
noch Optimierungspotenzial. 
E2.1
Die Stadt Köln sollte die bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen 
ämter- und dezernatsübergreifend koordinieren und entsprechend umsetzen. 
Die Planungen zur Aufrechterhaltung der bedeutendsten Aufgabenbereiche in 
Bezug auf die Daseinsvorsorge innerhalb der Stadtverwaltung sollte sie 
verbindlich finalisieren. 
Für die ämter- und dezernatsübergreifende Koordination sowie die Finalisierung der Planungen wird auf 
die LG BZV verwiesen. 
E2.2
Die Stadt Köln sollte ihre interne Dienstanweisung zum Krisenmanagement, 
wie geplant, um die Regelungen zum Vorhalten und zur Sicherstellung der 
Kommunikationsmittel ergänzen. 
Derzeit befindet sich die Verfahrensanweisung Katastrophenschutz in der Überarbeitung. Sie wird in eine 
Dienstanweisung Krisenmanagement überführt, die auch die Kommunikationssicherstellung 
berücksichtigt. 
E2.3
Die Stadt Köln sollte ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden in 
Krisensituationen erstellen, um das mögliche Potenzial koordiniert nutzen zu 
können. 
Ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden ist zurzeit nicht vorhanden. In den vergangenen 
Jahren wurden hauptsächlich Spontanhelfende mit speziellen Fähigkeiten eingesetzt (z.B. Dolmetscher). 
Da es sich um ein gesamtstädtisches Thema handelt, sollte dieses Thema in die LG BZV verwiesen 
werden. 
F3 Die Stadt Köln hat die Versorgung der Krisenstabsmitglieder konzeptionell 
bisher noch nicht separat erfasst. E3 
Die Stadt Köln sollte individuelle Regelungen zur Versorgung des 
Krisenstabes verbindlich festlegen, damit auch in Ausnahmesituationen der 
Krisenstab versorgt und somit konzentriert handlungsfähig bleiben kann. 
Derzeit befindet sich die Verfahrensanweisung Katastrophenschutz in der Überarbeitung. Sie wird in eine 
Dienstanweisung Krisenmanagement überführt, die auch die Versorgung des Krisenstabs berücksichtigt. 
F4 
Die Stadt hat den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar strukturiert. 
Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Überprüfung der aktuellen 
Regelungen zur Rufbereitschaft. 
E4 
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob die bestehenden Regelungen zur 
Rufbereitschaft in Bezug auf die Alarmierung des Krisenstabes dem 
tatsächlichen Bedarf entsprechend anzupassen ist. 
Wurde bereits umgesetzt. Es wurde dauerhaft je eine Rufbereitschaft für die Leitung der 
Koordinierungsgruppe Krisenstab (KGS) und die Leitung Innerer Dienst KGS eingerichtet.

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F1 
Die Stadt Köln kann die Fallzahlen und Erträge aus Kostenerstattungen nicht 
den einzelnen Kostenerstattungsarten zuordnen. Auch die Gesamtsumme 
der Erträge aus Kostenerstattungen und die Fallzahlen insgesamt sind nicht 
auswertbar. Dadurch ist kein Überblick über die Kostenerstattungsansprüche 
vorhanden und deren Steuerung erheblich eingeschränkt. 
E1 
Die Stadt Köln sollte die Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen als 
Gesamtsumme und differenziert nach Kostenerstattungsarten erfassen und 
regelmäßig auswerten. Dies kann die Steuerung deutlich verbessern und für 
die Haushaltsplanung verwendet werden. 
Die in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eingesetzte Software LMG beinhaltet auch ein Modul für die 
Einnahmeverwaltung. Die Einführung dieses Moduls ist in Planung. Über den Einsatz dieses Moduls ist 
es dann möglich, den Forderungen Rechnung zu tragen. 
F2 
Im Jugendamt der Stadt Köln werden unterschiedliche Module einer 
Fachanwendung im Bereich der WiJu und dem ASD eingesetzt. Der 
Datenaustausch ist erschwert. Der Informationsaustausch zwischen ASD und 
WiJu erfolgt aktuell noch überwiegend auf dem Papierweg. 
E2 
Die Stadt Köln sollten den Datenaustausch zwischen ASD und WiJu über die 
Fachanwendung optimieren. Gemeinsame Stammdaten, Nachrichten bei 
Änderungen relevanter Falldaten, Einsicht in den Bearbeitungsstand, ein 
schneller Informationsfluss sowie hinterlegte Vordrucke sollten dabei 
berücksichtigt werden. Die elektronische Aktenführung sollte vorbereitet und 
vorangetrieben werden. 
Der Softwarehersteller hat die Prüfung einer integrierten Lösung für das Jugendamt zugesagt. Außerdem 
werden mit den kommenden beiden Updates Änderungen erwartet, die hier zumindest erste 
Optimierungen versprechen. Sobald die nächsten Updates implementiert sind, wird geprüft, ob eine 
Anbindung der Mitarbeitenden der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an die ASD-Software eine Verbesserung 
verspricht. Damit könnten auch für beide Fachbereiche Vordrucke implementiert werden. Die Einführung 
der elektronischen Aktenführung befindet sich in der verwaltungsinternen Prüfung. 
F3 
Die Stadt Köln hat bereits einige Instrumente im Rahmen des 
Finanzcontrollings geschaffen. Die unterjährige Steuerung erfolgt 
hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen und Aufwendungen. Das 
bezirksspezifische Controlling für die neun Jugendamtsbezirke befindet sich 
noch im Aufbau. 
E3 
Die Stadt Köln sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Sie sollte 
Zielwerte für die erhobenen Kennzahlen bilden und wie geplant das 
bezirksspezifische Controlling aufbauen und umsetzen. Die Stadt sollte 
außerdem auch Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben und - 
übernahmen sowie weitere Erträge einfließen lassen. 
Das Fachcontrolling im Amt für Kinder, Jugend und Familie baut aktuell das bezirkliche Controlling aktiv 
auf. Die ersten drei Bezirke wurden bereits im ersten Quartal 2025 über das Fachcontrolling spezifisch 
betrachtet. Die übrigen Bezirke werden in Tranchen noch in 2025 analysiert. Voraussichtlich ist die 
Analyse Ende des Jahres 2025 abgeschlossen. Daran anschließend, werden die Bezirksjugendämter, 
auf Basis der Ergebnisse der Analysen, bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der 
Fallzahl- und Kostenentwicklung gezielt unterstützt. Die Bildung von weiteren Zielwerten (Ansprüche aus 
Kostenerstattungen, Fallabgaben und -übernahmen sowie weitere Erträge), im Einklang mit zusätzlichen 
Finanzpositionen, wird verwaltungsintern geprüft. 
F4 
Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen schriftliche 
Verfahrensstandards in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. 
Eine Zusammenfassung aller Regelungen in Form eines 
Qualitätshandbuches gibt es bislang nicht. 
E4 
Die Stadt Köln sollte die verschiedenen Richtlinien und Arbeitsanweisungen in 
einem Qualitätshandbuch bündeln. Dabei können neben textlichen 
Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die 
Übersichtlichkeit verbessern. 
Es existiert ein Infoportal, auf das alle Mitarbeiter*innen Zugriff haben, was aus technischen Gründen 
jedoch absehbar nicht mehr zur Verfügung steht. Hier sind alle relevanten Richtlinien, Vordrucke, 
Arbeitshilfen etc. abgelegt. Zukünftig wird daher das bisherige Infoportal durch die eVerwaltungsakte und 
Share-Point abgelöst. Ziel ist es weiterhin alle notwendigen Informationen den Mitarbeitenden digital zur 
Verfügung zu stellen.  Ablaufschemen werden aus der Fallmanagement Software (FMG.jug) generiert 
und in der eVerwaltungsakte den Richtlinien zugeordnet abgelegt. 
F5 
In der Stadt Köln erfolgt die Zuständigkeitsprüfung im ersten Schritt durch die 
Mitarbeitenden des ASD. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung 
Zweifel, wird die WiJu direkt eingebunden. In der Regel erfolgt die 
Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu aber erst spät, nach der kollegialen 
Beratung. 
E5 Die WiJu der Stadt Köln sollte in jedem Fall die Zuständigkeitsprüfung vor der 
kollegialen Beratung durchführen. 
Entsprechend der vorgeschlagenen Vorgehensweise werden die Arbeitsschritte im 
Genehmigungsprozess überarbeitet und die betreffende Richtlinie zum § 36 Hilfeplanung angepasst. Bei 
einer gemeinsamen Nutzung der Fallmanagement Software (FMG.jug) kann die Zuständigkeitsprüfung 
über die Aufgaben-Funktion vom ASD an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergegeben werden. 
F6 Die Stadt Köln hat Regelungen für Fallübernahmen verschriftlicht. Für 
Fallabgaben gibt es bisher keine verschriftlichten Standards. E6 Die Stadt Köln sollte auch die Arbeitsschritte für die Bearbeitung von 
Fallabgaben verschriftlichen. 
Die Empfehlung wird umgesetzt werden. Die hierfür relevante Richtlinie zur Hilfeplanung § 36 SGB VIII 
wird im internen Abstimmungsverfahren entsprechend angepasst. 
F7 
Die WiJu und der ASD der Stadt Köln nutzen unterschiedliche Module einer 
Fachanwendung. Ein transparenter und schneller Datenaustausch fehlt. Dies 
erschwert ein schnittstellenarmes Arbeiten und einen schnellen 
Informationsfluss. 
E7 
Die Stadt Köln sollte die Vereinfachung der Schnittstellen zwischen ASD und 
WiJu vorantreiben und umsetzen. Gemeinsame Stammdaten, aktuelle 
elektronische Benachrichtigungen bei Änderungen und gegenseitige 
Leserechte können einen schnellen und umfassenderen Informationsfluss 
sowie einen engeren Austausch zwischen ASD und WiJu gewährleisten. 
Auf die Ausführungen zu E2 wird verwiesen. Bei einer gemeinsamen Nutzung der Fallmanagement 
Software (FMG.jug) können Aufgaben oder Informationen über die Wiedervorlage- oder die Aufgaben- 
Funktion zwischen ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe transportiert werden. Eine gute Lösung kann 
auch hier die angefragte, integrierte Jugendamtslösung bringen. Mit der übernächsten Version wird es 
bereits eine zentrale Personen-ID geben, mit der auch Stammdaten erfasst werden. Diese gilt dann für 
alle Module. Die elektronische Benachrichtigung kann derzeit nur innerhalb der Fallmanagement Software 
(FMG.jug) erfolgen. Auch hier wäre die integrierte Jugendamts-Software die Lösung. 
F8 
Die eigene Innenrevision des Jugendamtes führt prozessunabhängige 
Kontrollen durch. Es finden keine standardisierten und regelmäßigen 
prozessintegrierten Kontrollen in der WiJu durch die Leitungskräfte statt. 
E8 
Die Stadt Köln sollte zusätzlich zu den prozessunabhängigen Kontrollen in der 
WiJu standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte 
implementieren. Hierfür sollte es Standards, Checklisten und 
Dokumentationspflichten geben. 
Es wird geprüft, inwieweit prozessintegrierte Kontrollen installiert werden können. 
Hilfe zur Erziehung

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F9 Eine Verhandlungsdatenbank mit auswertbaren Kostenentwicklungen 
insgesamt und zu den einzelnen Trägern gibt es bislang nicht. E9 
Die Stadt Köln sollte Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und 
Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch in einer Verhandlungsdatenbank 
zusammenführen. 
Alle Leistungsvereinbarungen, Konzepte und Leistungsbeschreibungen sind digital abgelegt und können 
vom ASD / Wirtschaftliche Jugendhilfe  im Intranet abgerufen werden. Die Höhe der aktuellen 
Leistungsentgelte ist im Rahmen einer hinterlegten Excel-Tabelle für den ASD / Wirtschaftliche 
Jugendhilfe  einsehbar. Bei jedem dort aufgelisteten Leistungsangebot der Träger ist ein Stammblatt 
verknüpft, aus dem die Höhe der Leistungsentgelte der letzten Jahre hervorgeht. Insoweit kann für jedes 
Leistungsangebot separat eine Kostenentwicklung dargestellt werden. In jeder Verfügung zur 
Leistungsvereinbarung wird der Umfang der Steigerung zur vorherigen Vereinbarung aufgegriffen und 
erläutert. Die Implementierung einer Datenbank, in der die trägerspezifisch relevanten Daten erfasst sind, 
befindet sich in einer abschließenden Planung. Inzwischen wurden in dieser Datenbank bereits alle Daten 
der Kölner Träger mit ihren Leistungsangeboten erfasst. Mit der für die notwendige Software 
verantwortlichen Firma finden aktuell finale Abstimmungen statt, um den Betrieb aufnehmen zu können. 
ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe werden dann an die Datenbank ANDA angebunden, um auf die zur 
Verfügung stehenden Daten zugreifen zu können. Aktuell wird mit der Firma noch abgestimmt, inwieweit 
die Datenbank eine schnelle Auswertung der Kostenentwicklung jedes Trägers ermöglicht. Die Historie 
der Leistungsentgelte wird auch hier bei jedem Leistungsangebot der Träger dargestellt. 
F10 
Ein hoher Anteil an Hilfefällen und Aufwendungen der erzieherischen Hilfen 
fällt in Köln auf den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Im 
Jahr 2023 bildet die Stadt die höchste Falldichte im interkommunalen 
Vergleich ab. 
E10
Die Stadt Köln sollte im Rahmen des geplanten bezirksspezifischen 
Controllings einen besonderen Fokus auf die Aufwendungen und Fallzahlen 
der Eingliederungshilfe legen, um negative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen 
und rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung entwickeln zu können. 
Im Rahmen des bereits laufenden Prozesses des bezirklichen Controllings nimmt die Entwicklung der 
Aufwendungen und Fallzahlen der Eingliederungshilfeleistungen gem. § 35a SGB VIII, unterteilt in 
ambulante (insb. Schulbegleitungen als besonderer Faktor) und stationäre Maßnahmen, eine besondere 
Stellung ein. Es werden stetig Optimierungsoptionen in der Steuerung mit den Bezirksjugendämtern 
erarbeitet.

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F1 
Die Stadt Köln verfügt sowohl über eine Gesamt- als auch eine Fachstrategie 
für den ÖGD. Begleitend hierzu hat sie konkrete, messbare Ziele definiert, 
deren Zielerreichung sie mit Grund- und Kennzahlen nachvollzieht. Um 
daraus passgenaue Maßnahmen abzuleiten, sind die Kennzahlen weiter zu 
ergänzen. Die Datengrundlagen für die Erstellung einer 
Gesundheitsberichterstattung sind vorhanden. 
E1.1
Die Kennzahlen des Gesundheitsamtes Köln sollten so gestaltet werden, 
dass aus ihnen fundierte Maßnahmen abgeleitet und deren Fortschritte 
evaluiert werden können. So lässt sich die Gesundheitsstrategie der Stadt 
Köln nachhaltig stärken. 
Die vorhandenen Kennzahlen werden weiter entwickelt. SAC wird derzeit eingeführt. 
E1.2
Die Gesundheitsberichterstattung gehört zu gesetzlichen Aufgaben des ÖGD. 
Daher sollte das Gesundheitsamt Köln auf Grundlage der vorhandenen 
Datenbasis einen Gesundheitsbericht über die gesamtgesundheitliche Lage 
der Stadt Köln erstellen. 
Die Erstellung des 2. Kölner Lebenslagenberichts durch das ISG (Institut für Sozialforschung und 
Gesellschaftspolitik GmbH) ist beauftragt. 
F2 
Die Aufgaben und Prozesse werden schrittweise im Gesundheitsamt erfasst. 
Die Stadt Köln verfügt über verbindliche Verfahrensstandards. 
Optimierungspotenzial besteht jedoch noch bei der vollständigen Erfassung 
aller relevanten Prozesse im Wiki. 
E2 
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Prozesserfassung fortführen. Die 
geplante E-Verwaltungsakte sollte zeitnah eingerichtet werden, da die 
Arbeitsabläufe verbessert und Medienbrüche vermieden werden können. 
Die Prozesserfassung wird kontinuierlich neben den Kernprozessen auch für Unterstützungs- und 
Managementprozesse fortgeführt. Dabei wird kontinuierlich eine Prozesslandkarte erstellt und Aspekte 
einer Clusterung und Hierarchisierung miteinbezogen. Die E-Verwaltungsakte wird in den Abteilungen bis 
Ende 2025 eingeführt. 
F3 
Das Gesundheitsamt Köln erhebt Grunddaten und Kennzahlen. Ein 
Fachcontrolling befindet sich im Aufbau. Eine Verknüpfung der Fach- und 
Finanzdaten findet nicht statt. 
E3.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte ein Fachcontrolling aufbauen, Finanzdaten 
integrieren und das Prozessmanagement einbeziehen 
Ein Fachcontrolling befindet sich im Aufbau. Inwieweit eine Anbindung des Finanzcontrollings möglich 
sein wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. 
E3.2
Die Stadt Köln sollte das Trägercontrolling fachbereichsübergreifend gestalten 
und in das Fachcontrolling integrieren, um eine effektive 
Ressourcensteuerung sicherzustellen. 
Im Rahmen des Fachcontrollings soll ein Trägercontrolling mit Wirkungsorientierung integriert werden. 
Erste Förderbescheide mit Vorgaben zu Wirkungsnachweisen sind erstellt. 
F4 
Die Stadt Köln hat keine systematische Personalbedarfsplanung. Die 
Stellenbeschreibungen werden bedarfsorientiert durch das Gesundheitsamt 
überprüft bzw. neu erstellt. Aufgrund der Personalsituation und Anzahl von 
befristeten Stellen aus dem Pakt ÖGD gibt es noch 
Verbesserungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete Personalgewinnung. 
E4.1
Die Stadt Köln sollte eine umfassende Personalbedarfsplanung entwickeln, 
um den aktuellen und zukünftigen Personalbedarf im Gesundheitsamt zu 
sichern. 
Eine Organisationsberatung durch PD (PD - Berater der öffentlichen Hand) zur zukunftsfähigen 
Neuausrichtung  findet bis März 2026 statt. Dabei wird der Fokus auf den Einfluss von Digitalisierung auf 
Kernprozesse gelegt. 
E4.2 Das Gesundheitsamt Köln sollte möglichst alle Stellenbeschreibungen 
aktualisieren und darin notwendige Qualifikationen aufnehmen. 
Die Stellenbeschreibungen werden derzeit aktualisiert. Dies wird allerdings bis ca. Ende 2025 andauern. 
E4.3
Die Stadt Köln sollte die Bemühungen zur Personalgewinnung im 
Gesundheitsamt durch zielgruppenorientierte Ansprache über Social Media, 
altersgerechte Sprache und Kampagnen verstärken. 
Geplant ist ein Maßnahmenkatalog für die Gewinnung von Fachkräften und Optimierung der 
Personalakquise. 
E4.4
Das Gesundheitsamt Köln sollte prüfen, inwieweit auch Programme für 
Rückkehrer oder Quereinsteiger die Gewinnung von Mitarbeitenden für den 
ÖGD unterstützen können. 
Geplant ist ein Maßnahmenkatalog für die Gewinnung von Fachkräften und Optimierung der 
Personalakquise. 
F5 
Das Gesundheitsamt Köln hat aktuell die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Erste 
Ansätze im Ausbau der Mitarbeiterpartizipation und beim 
Wissensmanagement sind vorhanden. Bei beiden Punkten gibt es noch 
Verbesserungsmöglichkeiten. 
E5.1
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Mitarbeitenden intensiver einbinden. 
Dazu zählen beispielsweise Feedbacksysteme und projektorientierte 
Aufgaben. 
Ein Personalentwicklungskonzept wird derzeit erstellt, welches auf die Bedürfnisse des Amtes und seiner 
Mitarbeiter*innen zugeschnitten ist. Die Umsetzung und Evaluation findet dann im Anschluss statt. Ein 
gestuftes Schulungskonzept ist im Aufbau. Die Durchführung ist abhängig von den vorhandenen 
Ressourcen. 
E5.2
Das Gesundheitsamt Köln sollte das Wissensmanagement durch das Wiki 
und die praktische Umsetzung der bereits existierenden Konzepte zum 
Wissenstransfer und zur Einarbeitung weiter ausbauen. 
Dies erfolgt bedarfsweise. 
F6 
Die Stadt Köln hat eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie. Das 
Gesundheitsamt entwickelt über den Pakt für den ÖGD eine digitale 
Fachstrategie. Die aus der Strategie definierten Maßnahmen befinden sich in 
der Umsetzung. 
E6 
Das Gesundheitsamt Köln sollte die in der Digitalisierungsstrategie 
festgelegten Maßnahmen konsequent umsetzen, um die digitale Reife weiter 
zu steigern. 
Die aus der Digitalisierungsstrategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Sie 
unterliegen dem gesamtstädtischen Modus der Auswahl und Terminierung. 
Öffentlicher Gesundheitsdienst

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F7 
Die digitalen Services für die Bürgerinnen und Bürgern können noch 
ausgebaut werden, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die 
Kommunikation zu verbessern. 
E7 
Das Gesundheitsamt Köln sollte die Möglichkeiten und den Nutzen einer 
digitalen Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern 
prüfen, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. 
Die internen Prozesse und Arbeitsabläufe werden soweit möglich digitalisiert. Die digitalen Szenarien 
werden durch die Organisationsberatung der PD gemeinsam mit den Mitarbeitenden im Gesundheitsamt 
herausgearbeitet. 
F8 
Die Pandemie hat die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern 
gefördert. Der gegenseitige Austausch bietet noch Potenzial für eine weitere 
Intensivierung. 
E8 Das Gesundheitsamt Köln sollte die überregionale Kommunikation und den 
Wissensaustausch mit anderen Gesundheitsämtern weiter ausbauen. 
Die Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen erfolgt ständig. Das Gesundheitsamt nimmt teil an 
Austauschrunden auf Leitungs- wie auf Arbeitsebene, z.B. in Fachbeiräten, Ausschüssen und 
Arbeitssitzungen. 
F9 
Die Stadt Köln hat umfassende Informationen zu den Dienstleistungen des 
Gesundheitsamtes online verfügbar. Die Digitalisierung der Dienstleistungen 
für die Bürgerinnen und Bürger ist ausbaufähig. 
E9 
Die Stadt Köln sollte die digitalen Dienstleistungen weiter ausbauen, darunter 
Online-Formulare, die Ausweitung der Online-Terminvergabe, ein 
Feedbacksystem sowie Services in leichter und Gebärdensprache. 
Die aus der Digitalisierungsstrategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.

Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder 
Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung 
F1 Die Stadt Köln bietet bei den von der gpaNRW betrachteten Aspekten der 
Rechtmäßigkeit nur geringe Ansatzpunkte für Verbesserungen. E1.1
Die Stadt Köln sollte Daten zur Einhaltung der Fristen für die 
Vollständigkeitsprüfung systematisch erfassen und auswerten. Die Kenntnis 
über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe dient der rechtmäßigen 
Bearbeitung und ist zur Steuerung des Personaleinsatzes erforderlich. 
Die Erfassung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW 2018 ist im 
Projektplan 'Kenndaten' enthalten und wird umgesetzt. 
E1.2
Die Stadt Köln sollte durch organisatorische Maßnahmen bei den zu 
beteiligenden internen Stellen einen fristgerechten Rücklauf der 
Stellungnahmen sicherstellen. 
Nach BauO NRW 2018 darf den zu beteiligender interner Stellen für die Stellungnahmen eine Frist von 
zwei Monaten gewährt werden. Die Stadt Köln setzt den internen Stellen eine Frist von drei Wochen. 
Nach Ablauf dieser Frist werden die internen Stellen in der alle zwei Wochen stattfindenden 
Ämterbesprechung angemahnt. Wenn den internen Stellen vollständige Unterlagen zur Prüfung 
vorliegen, erfolgt die Stellungnahme in der Regel in der Frist von zwei Monaten. Fristüberschreitungen 
sind in der Regel durch unvollständige Unterlagen für die internen Stellen begründet. 
F2 
Der Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist klar 
strukturiert. Er bietet jedoch noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Die 
Beteiligungsverfahren werden erst nach Erstellung eines internen 
Prüfvermerks gestartet und der Umgang mit nicht genehmigungsfähigen 
Bauanträgen belastet die Bauantragsbearbeitung. 
E2.1
Zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit sollte die Stadt Köln die 
Beteiligungsverfahren starten, sobald alle zur Beurteilung notwendigen 
Unterlagen vorliegen. 
Das Beteiligungsverfahren kann erst gestartet werden, wenn auch der Prüfvermerk von 23 vorliegt. Mit 
23 wurde inzwischen vereinbart, dass der Prüfvermerk in zwei Stufen erstellt wird. In der ersten Stufe 
werden die für das Beteiligungsverfahren erforderlichen Daten vorab, wenige Tage nach Antragseingang, 
zur Verfügung gestellt werden, so dass das Beteiligungsverfahren zukünftig wesentlich früher gestartet 
werden kann. 
E2.2
Zur Reduzierung ihrer Rückstände sowie zur Entlastung der Beschäftigten 
sollte die Stadt Köln auf komplexe Umplanungen im Zuge des 
Baugenehmigungsverfahrens verzichten. 
63 begrüßt diese Empfehlung. Die Umsetzung würde zwar eine Abkehr von der bislang 
kundenfreundlichen,  großzügigen Umgehensweise mit Fristverlängerungswünschen der 
Antragstellenden bedeuten, die zunächst zu Beschwerden führen dürfte. Jedoch dürfte die dadurch 
mögliche drastische Verkürzung der durchschnittlichen Laufzeiten, kurzfristig zu einer breiter gestreuten 
Kundenzufriedenheit führen. 
F3 
Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Köln mehr Personal zur 
Bearbeitung der neuen Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen 
kreisfreien Städten. Eine hohe Fluktuation, nicht besetzte Stellen und ein 
hoher Anteil unerledigter Bauanträge belasten die Bauantragsbearbeitung. 
E3 
Die Stadt Köln sollte insbesondere den Bestand der unerledigten Bauanträge 
zum 01. Januar nachhalten und die Aufgabenverteilung bei einer steigenden 
Tendenz anpassen, damit die Fälle abgearbeitet und Überlastungen 
vermieden werden können. 
In 2023 war der Höhepunkt des zumeist altersbedingten Ausscheidens von Mitarbeitenden. 
Glücklicherweise konnten trotz Fachkräftemangels mit Hilfe vom Bewerbercenter insgesamt 20 
Ingenieur*innen im Rahmen eines konzertierten Nachbesetzungskonzeptes eingestellt werden.                                      
Durch den inzwischen erfolgten Abbau befristeter Mehrstellen für die Digitalisierung des 
Baugenehmigungsverfahrens im Stellenplan, steht der Bauaufsicht Köln inzwischen nicht mehr 
überdurchschnittlich mehr Personal zur Bearbeitung neuer Falleingänge zur Verfügung. Im Übrigen 
weisen die Bauvorhaben in der Großstadt Köln einen höheren Komplexitätsgrad auf.                                               
Durch den Aufbau eines prozessorientierten Kennzahlensystems sind deutliche Verbesserungen bei der 
Aufgabenverteilung festzustellen und zu erwarten. 
F4 
Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit für das vereinfachte und das normale 
Baugenehmigungsverfahren liegt bei der Stadt Köln deutlich über der 
Orientierungsgröße der gpaNRW. Nach Vollständigkeit des Bauantrages sind 
die Laufzeiten im vereinfachten Verfahren kürzer, sie bilden den Median im 
interkommunalen Vergleich. 
E4 
Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Stadt Köln das Datum der 
Vervollständigung der Bauanträge auch für die normalen 
Genehmigungsverfahren in ihrer Software hinterlegen und auswerten. 
Die Laufzeiten des Baugenehmigungsverfahrens in Köln liegen im Median des interkommunalen 
Vergleichs. Baugenehmigungen sind nur für vollständige und mängelfreie Planungen möglich. Der 
durchschnittliche Wert für die Gesamtlaufzeit liegt über dem Orientierungswert der gpaNRW, wegen des - 
jedoch nur scheinbar kundenfreundlichen - großzügigen Umgangs mit Umplanungen in laufenden 
Baugenehmigungsverfahren.                                                                                                           Auch 
für das normale, d.h. das nicht vereinfachte, Genehmigungsverfahren, werden die Kenndaten in Kürze 
erhoben. Mehr als zwei Drittel der Baugenehmigungsverfahren laufen im vereinfachten 
Genehmigungsverfahren. 
Bauaufsicht

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1521/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.06.2026
Erstellt
26.05.2026 11:17