1521/2026
Sachstand zur Umsetzung der gpaNRW-Empfehlungen im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 11.06.2026 1521/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Sachstand zur Umsetzung der gpaNRW-Empfehlungen im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Mit Beschluss zur Vorlage „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeinde- prüfungsanstalt NRW 2024/2025“ (1599/2025) hat der Rat der Stadt Köln den Prüfbe- richt der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Feststellungen und Empfehlungen in die weiteren Pro- zesse der Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung sowie der Verbesserung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen. Mit dem Änderungsantrag AN/1064/2025 wurde dieser Beschluss dahingehend er- gänzt, dass die zuständigen Fachausschüsse im ersten Halbjahr 2026 über die jewei- ligen Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW sowie über die Stellungnahmen und Sachstände der Verwaltung informiert werden sollen. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung den Ausschuss Soziales, Gesund- heit, Seniorinnen und Senioren über den aktuellen Sachstand der Umsetzung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW im Prüfbereich „Öffentlicher Gesund- heitsdienst“. Die gpaNRW hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vertieft betrachtet und insgesamt eine positive Entwicklung des Gesundheitsamtes festgestellt. Hervorgehoben wurden insbesondere das Vorliegen einer Gesamt- und Fachstrategie für den ÖGD, bereits definierte Ziele und Kennzah- len sowie bestehende Datengrundlagen für eine Gesundheitsberichterstattung. Gleichzeitig wurden Empfehlungen zur weiteren Professionalisierung der Steuerung, Digitalisierung und Personalentwicklung ausgesprochen. 1. Strategische Steuerung und Gesundheitsberichterstattung Die gpaNRW empfiehlt eine Weiterentwicklung der Kennzahlensteuerung, um passge- naue Maßnahmen fundiert ableiten sowie deren Wirksamkeit evaluieren zu können. Darüber hinaus wird die Erstellung einer Gesundheitsberichterstattung auf Grundlage der bereits vorhandenen Datenbasis empfohlen. Die Verwaltung setzt die Weiterent- wicklung bestehender Kennzahlenstrukturen fort; parallel hierzu wird die Einführung von SAP Analytics Cloud (SAC) zur Unterstützung einer datenbasierten Steuerung umgesetzt. Zudem wurde die Erstellung des 2. Kölner Lebenslagenberichts beauf- tragt. 2 2. Prozessmanagement und Digitalisierung Die gpaNRW bewertet die bestehenden Verfahrensstandards und die bereits weitge- hend erfassten Prozesse im Gesundheitsamt positiv, sieht jedoch Optimierungspoten- zial bei der vollständigen Prozesserfassung sowie der digitalen Unterstützung von Ar- beitsabläufen. Die Verwaltung setzt die Prozesserfassung kontinuierlich fort und ent- wickelt eine strukturierte Prozesslandkarte für Kern-, Unterstützungs- und Manage- mentprozesse. Zudem erfolgte die Einführung der E-Verwaltungsakte in den Abteilun- gen des Gesundheitsamtes schrittweise bis Ende 2025. Darüber hinaus empfiehlt die gpaNRW den konsequenten Ausbau digitaler Arbeits- weisen, insbesondere im Austausch mit Ärzt*innen, Krankenhäusern sowie anderen Gesundheitsämtern und hinsichtlich digitaler Dienstleistungen für Bürger*innen. Die Verwaltung verfolgt die in der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsamtes definier- ten Maßnahmen weiter. Ergänzend werden im Rahmen einer Organisationsberatung gemeinsam mit den Mitarbeitenden digitale Zukunftsszenarien und Optimierungspo- tenziale für interne Abläufe entwickelt. 3. Fachcontrolling und Trägersteuerung Nach Einschätzung der gpaNRW befindet sich ein Fachcontrolling bereits im Aufbau; empfohlen wird insbesondere die stärkere Verknüpfung von Fach- und Finanzdaten sowie die Integration eines fachbereichsübergreifenden Trägercontrollings. Die Ver- waltung arbeitet am weiteren Aufbau eines Fachcontrollings. Darüber hinaus ist vorge- sehen, ein wirkungsorientiertes Trägercontrolling schrittweise zu integrieren; erste Förderbescheide mit Vorgaben zu Wirkungsnachweisen wurden bereits erstellt. 4. Personalentwicklung und Fachkräftesicherung Angesichts der angespannten Personalsituation im Gesundheitswesen empfiehlt die gpaNRW eine systematische Personalbedarfsplanung sowie zusätzliche Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung. Die Verwaltung hat hierzu eine Organisations- beratung zur zukunftsfähigen Neuausrichtung des Gesundheitsamtes unter Einbezie- hung digitaler Potenziale durchgeführt. Parallel werden Stellenbeschreibungen aktuali- siert sowie Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung vorbereitet. Darüber hinaus wird derzeit ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, das u. a. Schulungs-, Beteili- gungs- und Wissensmanagementaspekte umfasst. 5. Interkommunale Zusammenarbeit Die gpaNRW hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern während der Pandemie intensiviert wurde und empfiehlt, diesen Wissens- und Erfah- rungsaustausch weiter auszubauen. Die Verwaltung setzt die Netzwerkarbeit auf Lei- tungs- und Arbeitsebene kontinuierlich fort, insbesondere in Fachbeiräten, Ausschüs- sen und fachlichen Austauschrunden. Fazit Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes befinden sich wesentliche Empfeh- lungen bereits in Umsetzung oder wurden in laufende Organisations-, Digitalisierungs- und Steuerungsprozesse integriert. Ziel bleibt die weitere Stärkung der Zukunftsfähig- keit, Steuerungsfähigkeit und digitale Reife des Gesundheitsamtes. Gez. Dr. Rau
Anlage 1 Stellungnahme GPA
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Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung F1 Die Stadt Köln hat einen ausführlichen Leitfaden zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erarbeitet. Dieser bildet grundsätzlich eine gute Grundlage um wirtschaftliches Verwaltungshandeln sicherzustellen. Daneben hat die Stadt bisher keine Wertgrenzen festgelegt, nach denen gemäß § 13 Abs. 1 KomHVO NRW vor einer Investitionsentscheidung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen ist. E1.1 Die Stadt Köln sollte eine oder mehrere Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW festlegen, oberhalb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzuführen ist. Der aktuelle Leitfaden wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang soll auch die Fragestellung betrachtet werden, inwieweit eine Wertgrenze eingerichtet werden soll. E1.2 Die dezentralen Organisationseinheiten sollten auf geeignetem Wege auf den Leitfaden und die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Planung von finanzwirksamen Maßnahmen hingewiesen werden. Im Rahmen der Überarbeitung des aktuell vorhandenen Leitfadens sollen die Dienststellen nochmals auf die Pflicht zur Durchführung von Wirtschafltichkeitsuntersuchungen hingewiesen und die regelmäßigen Informationswege zu den dezentralen Organisationseinheiten festgelegt werden. F2 Die Stadt Köln hat Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen getroffen. Sie hat in den vergangenen Jahren den Anteil der investiven Ermächtigungsübertragungen kontinuierlich reduziert. Gleichermaßen kann sie die zur Verfügung stehenden investiven Mittel zu einem höheren Grad abrufen als die meisten Vergleichskommunen. E2 Die Stadt Köln sollte investive Auszahlungen nur dann in den Haushaltsplänen veranschlagen, wenn diese im Planungszeitraum voraussichtlich zu leisten sind. Daneben sollte sie mit Ermächtigungsübertragungen restriktiv umgehen. Die Feststellung zeigt, dass die Umstellung des Verfahrens zur Veranschlagung von Investitionen seit 2019 die erwünschte Wirkung erzielt hat und die Stadt Köln damit den Anforderungen des § 13 Abs. 2 KomHVO Rechnung trägt. Die Stadt Köln wird den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. F3 Die Stadt Köln hat ein Berichtswesen für das Kreditmanagement etabliert. Die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen erhalten regelmäßig ausführliche und steuerungsrelevante Informationen. Das Berichtswesen wird den Anforderungen, die sich aus dem Kreditportfolio ergeben, gerecht. Eine turnusmäßige Information der zuständigen politischen Gremien würde die Transparenz erhöhen. E3 Die Stadt Köln sollte die im Rahmen des internen Berichtswesens erhobenen Kennzahlen zu Informationszwecken in einem geeigneten Turnus auch den zuständigen Gremienvertretern zur Verfügung stellen. Die Stadt Köln begrüßt die durch die gpaNRW getätigte Feststellung, dass ein umfangreiches Berichtswesen für die Entscheidungsträger*innen im Kreditmanagement etabliert ist. Die Empfehlung der gpaNRW, die zuständigen politischen Gremien turnusmäßig über die Entwicklung des Kreditmanagements zu informieren, wurde im Rahmen des Vorberichtes zum Haushalt wie auch im Rahmen der Vorlagen zur Einbringung der Jahresabschlüsse umgesetzt. Die internen Richtlinien zum Berichtswesen im Kreditmanagement sehen eine weitere Information der politischen Gremien bei Bedarf durch die Stadtkämmerin vor. Diese erfolgt anlassbezogen über interfraktionelle Gespräche bzw. Vorlagen im Finanzausschuss. F1 Die Stadt Köln hat sich verbindliche Ziele zur Klimaneutralität gegeben und auf dieser Basis konkrete Maßnahmen erarbeitet. Für das innerbetriebliche Mobilitätsmanagement hat sie dabei noch keine konkreten bzw. messbaren Ziele benannt oder die Aufgabe fest in ihrer Organisationsstruktur verankert. E1.1 Die Stadt Köln sollte für ihr innerbetriebliches Mobilitätsmanagement die Verantwortlichkeit fest in ihrer Organisationsstruktur verankern. Sie sollte sich messbare Ziele setzen und diese verfolgen, um ihre Vorbildfunktion hervorzuheben und auch die eigenen Mitarbeitenden zu sensibilisieren. Entsprechende Umsetzungsvorschläge wurden stadtintern bereits erarbeitet und sollten weiterverfolgt werden. Die Stadt Köln wird die Umsetzung von Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement unter Beachtung der bestehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation weiterverfolgen. E1.2 Die Stadt Köln sollte erheben und regelmäßig fortschreiben, mit welchen Verkehrsmitteln ihre Mitarbeitenden ihre Dienststellen erreichen. Auf Basis dieser Erkenntnis sollte sie Maßnahmen entwickeln, die für die eigene Mobilität sensibilisieren und das Mobilitätsverhalten hin zu klimafreundlichen Verkehrsmitteln beeinflussen können sowie deren Umsetzungserfolge messen. Eine Datenerhebung wird unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation geprüft. F2 Die Stadt Köln hat mit ihrer Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ verbindliche Regelungen zur klimafreundlichen Arbeitsorganisation getroffen, die den Mobilitätsverkehr in der Stadt durch eingesparte Pendelfahrten reduziere n können. Inwieweit die geschaffenen Möglichkeiten z. B. zur flexiblen Arbeit tatsächlich genutzt werden, wertet die Stadt noch nicht aus. E2 Die Stadt Köln sollte durch weitere Auswertungen eine breitere Datenbasis schaffen sowie die Wirkungsevaluation vorantreiben, um auf ihrem Weg zur Klimaneutralität z. B. auch die eingesparten Treibhausgase durch weniger Pendelverkehr ermitteln zu können. Mobile Arbeitstage werden bereits systemisch erfasst und können grundsätzlich ausgewertet werden. Ebenso lässt sich die Zahl der Jobticket-Nutzenden und Parkberechtigungsinhaber*innnen ermitteln. Über diese Auswertungen hinaus, sind derzeit keine Datenerhebungen beabsichtigt. Da Mobiles Arbeiten freiwillig ist, hat die Stadt Köln keinen Einfluss darauf, den Pendelverkehr bewusst zu steuern. F3 Die Stadt Köln informiert ihre Mitarbeitenden digital und persönlich umfassend z. B. über Dienstreisen und die dazugehörige Richtlinie und Arbeitsanweisungen. Inwieweit durchgeführte Dienstreisen tatsächlich klimafreundlich durchgeführt werden, wertet sie derzeit noch nicht aus. E3 Bei der Umsetzung der digitalen Dienstreiseabrechnung sollte die Stadt Köln nach Möglichkeit die unterschiedlichen Verkehrsmittel bezogen auf die abgerechneten Kilometer auswerten, um Verbesserungen der Mobilität mit Blick auf die Treibhausgasemissionen bewerten zu können. Mit der aktuell genutzten Software ist eine Auswertung auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel nicht möglich. In 2027 soll eine Umstellung auf eine neue Software erfolgen. Die Stadt Köln wird dabei die Möglichkeit einer entsprechenden Auswertung prüfen. Feststellung Empfehlung Haushaltssteuerung Mobilitätsmanagement Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F4 Die Stadt Köln wertet noch nicht regelmäßig zentral Daten zu ihrem dezentral organisierten Fuhrpark aus, so dass sie wesentliche gesamtstädtische Informationen nicht zeitnah bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand verfügbar machen kann. E4.1 Die Stadt Köln sollte durch Anforderung der dezentralen Daten zu ihren Fahrzeugen und Erfassung dieser an zentraler Stelle Kennzahlen zu ihrem gesamtstädtischen Fuhrpark auswertbar machen, um z. B. den Fortschritt bei alternativen Antrieben bewerten zu können. Die Stadt Köln wird die Empfehlung unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation prüfen. E4.2 Die Stadt Köln sollte ihr Vorgehen bei der Bedarfsermittlung bzw. Fahrzeugbeschaffung mit dem für sie als Mitgliedskommune kostenlosen Flottentool des Landschaftsverbandes Rheinland abgleichen, um zentral Vorgaben für eigene Kriterien der dezentralen Beschaffungsstellen ggf. zu ergänzen und die Fahrzeugbeschaffung zu optimieren. Die Stadt Köln wird diese Empfehlung unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der aktuellen Haushaltssituation prüfen. F5 Berechtigte Mitarbeitende der Stadt Köln erhalten nach erfolgreicher Ausschreibung die Möglichkeit eines Fahrradleasings über die Entgelt- oder Besoldungsumwandlung. Bei den Rahmenbedingungen für eine Fahrradnutzung bestehen für die Stadt an ihren Dienststellen noch Optimierungsmöglichkeiten. E5 Die Stadt Köln sollte durch den weiteren Ausbau sicherer und trockener Abstellmöglichkeiten in bedarfsgerechter Anzahl sowie die Einrichtung bzw. den Ausbau bestehender Umkleidemöglichkeiten am Dienstort ihre Mitarbeitenden weiter zur Fahrradnutzung motivieren. Bei Neuanmietungen/ Neubauten werden in der Regel immer Fahrradständer sowie Umkleidemöglichkeiten und Duschen vorgesehen. In 09/2022 hat bereits eine stadtweite Bedarfsabfrage stattgefunden. Die Stadt Köln prüft in Abhängigkeit von Kosten und Personalressourcen die Umsetzung und initiiert die Realisierung. F6 Die Stadt Köln vergibt Parkberechtigungen für ihre Mitarbeitenden aufgrund von festgelegten Kriterien – allerdings ist ihre Richtlinie für die gezielte Bewirtschaftung eigener Parkflächen veraltet und befand sich zum Prüfungszeitpunkt noch in der Überarbeitung. Ein Parkraumkonzept, das z. B. die Umwandlung von Pkw-Stellflächen hin zur Nutzung als Abstellraum für klimafreundlichere Fahrräder vorsieht, hat die Stadt für ihre Dienststellen bislang nicht. E6 Die Stadt Köln sollte ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung verabschieden, um Regelungen zur Parksituation mit der Förderung klimafreundlicher Mobilität in Einklang zu bringen und angemessene Nutzungsgebühren auszuschöpfen. Die Empfehlung wird im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt. F7 Klimafreundliche Erreichbarkeit ist aufgrund der Rahmenvorgaben aus Köln klimaneutral 2035 sowie des Mobilitätsplans und z. B. der jeweils aktuelle Stellplatzsatzung im Fokus – über diese Vorgaben hinausgehende allgemeine Ziele oder Vereinbarungen gibt es bislang nicht, aber einzelfallbezogen z. B. bei der Auswahl von Standorten für Dienststellen. E7.1 Die Standardisierung von Prozessen und Digitalisierung von Serviceleistungen sollte die Stadt Köln auch mit Blick auf die Mobilitätsreduzierung vor Ort an den Dienststellen vorantreiben, da die Vermeidung von Mobilität ebenfalls ein Beitrag zur Klimafreundlichkeit darstellt. Köln ist eine der digitalsten Städte Deutschlands. Die Stadt baut ihre Online-Dienste stetig aus und fördert hierdurch die Mobilitätsreduzierung. Es können beispielsweise Geburts- und Eheurkunden digital bestellt, der Wohnsitz oder Hund digital angemeldet, das Führungszeugnis oder Wunschkennzeichen digital beantragt, das Fahrzeug digital umgeschrieben oder der Führerschein digital umgetauscht werden. E7.2 Um die klimafreundliche Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen ohne motorisierten Individualverkehr weiter voranzutreiben, sollte die Stadt Köln konkrete Vorgaben machen bzw. Anforderungen definieren, die bei der Auswahl von Standorten für ihre Dienststellen erfüllt werden sollten. Für Neuanmietungen und Neubau werden Kriterien wie Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie Fahrradstellplätze bereits berücksichtigt. Konkrete Vorgaben bzw. Anforderungen sind jeweils in Abhängigkeit der unterschiedlichen Objektnutzung zu definieren und können somit nicht allgemeingültig aufgestellt werden. F1 Die Stadt Köln hat ihre Strukturen zur IT-Steuerung in den letzten Jahren positiv entwickelt. Zusammen mit dem Betriebsmodell verfügt sie über sehr gute Rahmenbedingungen, um ihre IT wirtschaftlich und bedarfsgerecht zu betreiben. Verbesserungsspielraum besteht nur noch punktuell in der dezentralen Ressourcenübersicht und im Lizenzmanagement. E1 Die Stadt Köln sollte die Möglichkeit verbessern, Informationen über dezentrale IT-Personalressourcen für Steuerungszwecke zentral verfügbar zu machen. Sie sollte die Absicherung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen Lizenzierung der eingesetzten Softwareprodukte optimieren und die Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware konsequent vorantreiben. Die Auswertung über dezentrale IT-Personalressourcen erfolgt bei der Stadt Köln über SAP. Die aktuell eingesetzte SAP-Version erlaubt keine Auswertungen nach den Tätigkeiten, die auf den einzelnen Stellen wahrgenommen wer-den. Diese Problematik wurde bereits in der Vergangenheit erkannt und der stadtinterne IT-Dienstleister mit einer entsprechenden Anpassungsprogrammierung beauftragt. Eine geänderte Version befindet sich momentan in der Testphase und soll schnellstmöglich in das Produktivsystem übernommen werden. Die Stadt Köln führt aktuell zur Absicherung einer rechtssicheren und wirtschaftlichen Softwarelizenzierung die Beschaffung einer Lizenzmanagementsoftware im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durch. Das Verfahren befindet sich bereits in der Angebotsphase und zur Zeit werden die Erstangebote ausgewertet. Informationstechnik Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F2 Das Digitalisierungsniveau in fünf exemplarisch betrachteten Verwaltungsleistungen in der Stadt Köln zeigt deutliche Unterschiede. Besonders positiv hat sich in den letzten Jahren die Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsworkflows entwickelt. E2 Die Stadt Köln sollte das Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck weiterverfolgen. Bezogen auf Einzelmaßnahmen der Verwaltungsdigitalisierung sollte sie die Bedeutung und Rolle des Prozessmanagements für eine erfolgreiche digitale Transformation stärker in den Blick nehmen. Der Roll-out der Allgemeinen E-Verwaltungsakte wird im Dezember 2025 abgeschlossen sein. Alle städtischen Dienststellen haben im Rahmen des gesamtstädtischen Roll-outs (2022-2025) ihren Teilaktenplan aktualisiert und somit die Basis für eine strukturierte Schriftgutablage geschaffen. In einem abgestimmten mehrwöchigen Zeitfenster (Anbindungsblock) wird/wurde es allen Anwender*innen ermöglicht sich im Schulungssystem mit der Allgemeinen E-Verwaltungsakte und ihren Funktionen vertraut zu machen. Die Phase der Selbstschulung wird/wurde in der Dienststelle von der jeweiligen Projektleitung und dem Power-Key-User eingeleitet sowie begleitet. Für Anwender*innen nimmt die Selbstschulung ca. 8h in Anspruch. Das Schulungsmaterial sowie Benutzerleitfäden stehen im IntraNet dauerhaft zur Verfügung, so dass auch neuen Mitarbeitenden die Selbstqualifizierung außerhalb des Roll- out ermöglicht wird. Die Wissensvermittlung via kurzer Videotutorials ermöglicht es den Anwender*innen zudem bei Bedarf schnell und unkompliziert benötigtes Wissen aufzufrischen. Das jeweilige Projektteam der Dienststelle wird/wurde vor und während des Roll-outs von Kolleg*innen vom Amt für Digitalisierung und Kommunikationstechnik (12) sowie Facharchivar*innen vom historischen Archiv (44) begleitet. Dem Projektteam wurde jeweils ein Template in cProject übergeben, welches alle erforderlichen Arbeiten für den erfolgreichen Anschluss der Dienststelle bzw. der Anwender*innen beinhaltet. Neben dem Schaffen der technischen Voraussetzungen fördern die bereitgestellten Informationen und Vorlagen den Projektleitungen adressatengerechtes Changemanagement zu betreiben. Die Begleitung des Veränderungsprozesses durch die jeweiligen Führungskräfte haben großen Einfluss auf das Nutzungsverhalten der Mitarbeitenden und Akzeptanz der Anwendung. Der gesamtstädtische Roll-out der Allgemeinen E-Verwaltungsakte läuft weiterhin im Zeitplan und kann - wie in 2022 angedacht - im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F3 In der Stadt Köln bestehen grundsätzlich günstige organisatorische und personelle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Prozessmanagement. Es ist eines der Ziele des laufenden Projektes zur stadtweiten Prozessmanagement- Einführung, einen strategischen Rahmen und damit Orientierung und Verbindlichkeit für die operative Umsetzung zu schaffen. E3 Die Stadt Köln sollte durch strategische Vorgaben sicherstellen, dass ein verwaltungsweites Prozessmanagement als Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung etabliert wird. Sie sollte die in Teilen der Verwaltung bereits bewährten Prozessmanagement-Strukturen als Orientierung für die flächendeckende operative Implementierung nutzen. Generell sollte sie eine enge Kooperation des Prozessmanagements und der IT-Steuerung gewährleisten. In Zusammenarbeit von Dezernat I (11 – Personal- und Verwaltungsmanagement) und IX (12 – Digitalisierung und IT) wird das Prozessmanagement in den neuen IT-Planungsprozess integriert. Dabei sind unter anderem folgende Integrationsmechanismen vorgesehen: - Abfrage der Soll-Prozesse in den Projektanträgen - Ende-zu-Ende-Digitalisierung und Effizienzsteigerung als explizite strategische Ziele definiert - Bewertung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes in den Projekten (z.B. durch Effizienzsteigerung in den Prozessen) explizit gefordert - Prüfung auf dezernatsübergreifende Synergien und Prozessoptimierungen im Rahmen der Projektbewertung und -priorisierung, sowie der Portfoliobalancierung Auf Basis der oben aufgeführten Einbindung des Prozessmanagements wurden konkrete operative Maßnahmen abgeleitet, die bereits abgeschlossen sind bzw. sich in Umsetzung befinden. Dies sind die Folgenden: 1. Abgeschlossene Maßnahmen - Freigabe / Entscheidung des Verwaltungsvorstandes zur Umsetzung des neuen IT-Planungsprozesses - Zusammenarbeit mit den Digitalen Lots*innen aller Dezernate etablieren 2. Maßnahmen in Umsetzung - Kooperation Prozessmanagement (11 – Personal- und Verwaltungsmanagement) und IT- Planungsprozess (12 – Digitalisierung und IT) etablieren - Berücksichtigung der Vorgaben des zentralen Prozessmanagements (Modellierungskonventionen, Prozessmanagement-Handbuch) als Planungsprämissen für den IT-Planungsprozess - Einfordern, dass im Rahmen des Projektantrags für alle Digitalisierungsvorhaben eine Prozessanalyse und Sollprozessbeschreibung erfolgt - Einbindung des Prozessmanagements in alle Phasen des IT-Planungsprozesses (Standardplanung und Masterplanung) - Priorisierung der Prozessoptimierungsmaßnahmen über die Bewertung der Digitalisierungsvorhaben Der Abschluss der oben aufgeführten Maßnahmen in Umsetzung ist für das Kalenderjahr 2025 geplant. F4 Die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte örtliche Prüfung der IT sind in der Stadt Köln nach wie vor sehr gut. Um die Methodenkompetenz adäquat an künftig steigende Anforderungen anzupassen, besteht teilweise Qualifizierungsbedarf. E4 Die Stadt Köln sollte sicherstellen, dass die örtliche Rechnungsprüfung auch bei steigenden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT leistungsfähig bleibt. Qualifizierung und Fortbildung sollte sie darauf ausrichten, innerhalb der vorhandenen Personalressourcen eine stärkere Professionalisierung und Spezialisierung für verschiedene Prüfschwerpunkte zu entwickeln. Das Rechnungsprüfungsamt trägt den steigenden Anforderungen an das Prüfen der IT und mit IT bereits Rechnung. Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und fachliche Fortbildungen muss die notwendige Professionalisierung und Spezialisierung systematisch gefördert werden. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, innerhalb der vorhandenen Personalressourcen Kompetenzen für verschiedene technische, rechtliche und ethische Prüfschwerpunkte – einschließlich Künstliche Intelligenz, eAkten und Datenanalyse – auszubauen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Personals – auch über die IT- Prüfung hinaus - ist fester Bestandteil der strategischen Personalplanung. Im Zuge dieser Entwicklung muss auch die Stellenbewertung kritisch hinterfragt werden, um die gestiegenen Anforderungen sowie die zunehmende fachliche Tiefe und Verantwortung einzelner Tätigkeiten angemessen abzubilden. F5 Es bestehen insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln. Teilweise bestehende Lücken bei den Medienkonzepten erschweren allerdings die schulübergreifende Medienentwicklungsplanung. Zudem besteht Optimierungsspielraum in der Ausgestaltung des Supportprozesses. E5 Die Stadt Köln sollte gegenüber den Schulen auf Bereitstellung der Medienkonzepte hinwirken, damit die Aktualisierung der Medienentwicklungsplanung vollzogen werden kann. Sie sollte mit den Schulen gemeinsam Möglichkeiten zur Harmonisierung der Softwareausstattung prüfen und die Rolle des Schulträgers im First-Level- Support kritisch erörtern. Die Medienkonzepte (der Schulen) sind grundsätzliche antragsbegründende Unterlagen für die digitale Ausstattung der Schulen. Sie sind die Voraussetzung für die Initiierung einer Beschaffung und ihre inhaltliche Begründung. Erstellung und Aktualität ist die Aufgabe der Schule und ihrer Leitung. Dies ist den Schulen bekannt.Die Möglichkeiten zur Harmonisierung der Softwareausstattung werden durch den Schulträger mit der Einführung der id-Broker-Strategie umgesetzt und sukzessive im Rahmen der Rolle als Schulträger gem. § 79 SchulG NRW fortgesetzt. Der bestehende Prozess wird von den Schulen sehr gut angenommen. Die Grenze der Möglichkeiten setzt aber das freie Recht einer Schule, über die Wahl der Lehrmittel - im Rahmen der geltenden Lehrpläne und Richtlinien – zu entscheiden.Die Rolle des Schulträgers im 1st Level Support -und damit die eigentliche Zuständigkeit des Landes- wird durch den Schulträger bereits seit geraumer Zeit gegenüber den Ansprechpartnern des Landes kommuniziert. Leider bis heute ohne einen konkreten Erfolg. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F1 Der Konzern Stadt Köln verfügt mit dem Aktionsplan Klimaschutz über ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung und Realisierung der THG- Neutralität bis 2035. Um die Umsetzung des Aktionsplanes zielorientiert zu steuern, hat die Verwaltung eine digitale Controlling-Plattform etabliert. E1.1 Die Stadt Köln sollte bei der Umsetzung des Aktionsplanes Klimaschutz die Zielvorgaben der CO2-Minderung mit aufnehmen. Der Aktionsplan Klimaschutz enthält bereits Zielvorgaben für die CO2-Minderung der Maßnahmen, bei denen es anhand der Datenlage zum Zeitpunkt der Erstellung des Aktionsplans möglich war. Im Rahmen des Auf- und Ausbaus des Monitorings werden Indikatoren zur Wirkungsmessung (Ausbaustude 2) und die Wirkungsmessung selbst (Ausbaustufe 3) bis Q1 2026 erweitert umgesetzt sein. Die Stadt Köln wurde zur Entwicklung von zwei DIN Specs für Klimaschutz-Monitoring eingeladen und beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von Standards für kommunales Klimaschutz-Monitoring. E1.2 Die Stadt Köln sollte den Finanzmittelbedarf für das Erreichen eines THG- neutralen Gebäudebestandes beziffern und die entsprechenden Mittel in ihrer langfristigen Finanzplanung berücksichtigen. Für die Bestandsimmobilen im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft werden die energetischen Maßnahmen bewertet und entsprechend der möglichen Finanzrahmen im Wirtschaftsplan berücksichtigt. F2 Die Stadt Köln hat Ihre Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Endenergieverbräuche und dem Territorialprinzip dargestellt. Der Entwicklungspfad und damit die Erfolgskontrolle zur Zielerreichung werden somit transparent. E2 Wird absehbar, dass die THG-Neutralität für die Stadt Köln bis 2035 nicht erreicht wird, sollte die Stadt frühzeitig weitere Maßnahmen initiieren oder das Zieljahr anpassen. Das Klimaschutz-Monitoring dient dazu die beschlossenen Maßnahmen zu überwachen. So können auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, sollte dies erforderlich sein. Link: https://www.klimaschutz- monitoring.koeln/) F3 Die Stadt Köln hat ein Bauinvestitionscontrolling (BIC) installiert. Zusätzlich bestehen städtische Projektmanagementstandards, die bei der Umsetzung größerer Bauvorhaben Anwendung finden. Ein zentrales Gremium, das für die dezernatsübergreifende Planung und Steuerung von Baumaßnahmen zuständig ist, besteht nicht verbindlich. E3 Die Stadt Köln sollte im Rahmen der Projektorganisation eine Projektkategorisierung verbindlich einfordern und die Mitwirkung eines Lenkungskreises, je nach Einstufung der Projekte, verbindlich voraussetzen. Die Stadt Köln setzt etablierte Projektmanagementstandards ein und nutzt zur Projektabwicklung ein Projektmanagement-Tool (cProject). Städtische Projekte werden im sogenannten Arbeitsprogramm geführt und nach festgelegten Kategorien eingestuft. Festgelegte Projektkategorien und Entscheidungsgremien: '-Dezernatsübergreifende Projekte -> Lenkungskreis '-Zielvereinbarung OB und BG -> Verwaltungsvorstand '-Zielvereinbarung Dienststelle BG -> Amtsleitungsrunde Das quartalsweise Ablage von Projektstatusberichten ist Pflicht. F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht immer fristgerecht. E1 Die Stadt Köln sollte konsequent die rechtlichen Möglichkeiten zur Fristverlängerung gemäß § 13 Abs. 3 BestG nutzen. Entsprechende Fälle wurden schon im Rahmen der Prüfung angesprochen. Seitdem werden die rechtliche Möglichkeit zur Fristverlängerung konsequent genutzt und das Ermessen gemäß § 13 Abs. 3 S. 3 BestG NRW pflichtgemäß ausgeübt. Die Entscheidung zur Fristverlängerung wird dokumentiert. F2 Die Stadt Köln macht etwaige Kostenerstattungsansprüche nicht zeitnah und konsequent geltend. Hier sieht die gpaNRW Handlungsbedarf. E2 Die Stadt Köln sollte zukünftig die Kostenerstattungsansprüche zeitnah und konsequent geltend machen, um die Erträge der ordnungsbehördlichen Bestattungen weiter zu erhöhen und damit den Fehlbetrag zu verringern. Die Zahl an ordnungsbehördlichen Sterbefällen in der Zuständigkeit der Stadt Köln ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Grundsätzlich handelt die Stadt Köln vorrangig als zuständige Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 BestG NRW im Rahmen der ihr übertragenen Pflichtaufgabe und veranlasst die Bestattung. Die Ermittlung von Angehörigen bis zur Bestattung und die Bestattung der Verstorbenen haben immer Priorität vor den weiteren Verfahrensschritten. Aufgrund der gestiegenen Fallanzahl in Verbindung mit dem derzeitigen Personalbestand im zuständigen Fachbereich, kann die nachrangige Bearbeitung der Kostenansprüche nicht vollumfänglich erfolgen und es bestehen Rückstände, die wegen der anhaltend hohen Zahl an neuen Fällen nicht abgearbeitet werden können. F1 Die Stadt Köln bearbeitet die ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle nicht immer fristgerecht. E3 Die Stadt Köln sollte ihren Personaleinsatz unter Einbeziehung der Fallzahlenentwicklung regelmäßig analysieren. Insbesondere die bestehenden Rückstände mit finanzieller Auswirkung sollte die Stadt zeitnah bearbeiten. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an ordnungsbehördlichen Sterbefällen und den festgestellten Rückständen wurde im Jahr 2024 der Personaleinsatz im zuständigen Fachbereich analysiert. Der berechnete Stellenmehrbedarf wurde noch im Jahr 2024 über den Dienstweg bei den zuständigen Dienststellen angemeldet. Gebäudewirtschaft - Klimaschutz Ordnungsbehördliche Bestattungen Kommunales Krisenmanagement Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln betreibt eine kontinuierliche Risikoermittlung und ist im Bereich der Prävention und der Erkennung von Risiken grundsätzlich gut aufgestellt. Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Aufbereitung und der Information der erkannten Risiken an die Beteiligten und politisch Verantwortlichen. E1.1 Die Stadt Köln sollte die Erkenntnisse aus der Lenkungsgruppe Katastrophenschutz zentral aufbereiten und in Berichtsform zusammenfassen. Die Weitergabe an alle Beteiligten sollte sie dokumentieren. Aufgrund wachsender Aufgaben und Herausforderungen der Stadt Köln im Bereich Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung wird die Lenkungsgruppe Katastrophenschutz derzeit zur Lenkungsgruppe Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (LG BZV) umorganisiert. Eine Geschäftsordnung, die u.a. Informations- und Meldewege berücksichtigt, befindet sich in der Erstellung. Perspektivisch werden die Teilaufgaben im zukünftigen Katastrophenschutzbedarfsplan zusammengeführt. E1.2 Die Stadt Köln sollte die wesentlichen Risiken im Rahmen der Katastrophenschutzplanung zur politischen Bewertung durch die entsprechenden Gremien beschließen lassen. Durch die angedachte personelle Struktur der LG BZV auf Dezernentenebene wird ein politischer Blickwinkel sichergestellt. Ergebnisse der LG BZV können in einem politisch zu beschließenden Katastrophenschutzbedarfsplan münden. F2 Die bisherigen konzeptionellen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Krisenereignisse ist gut geeignet, um die Verwaltung schnellstmöglich bei der Rückführung in den Normalzustand zu unterstützen. In einigen Teilbereichen sowie in der finalen Umsetzung geplanter Maßnahmen sieht die gpaNRW noch Optimierungspotenzial. E2.1 Die Stadt Köln sollte die bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen ämter- und dezernatsübergreifend koordinieren und entsprechend umsetzen. Die Planungen zur Aufrechterhaltung der bedeutendsten Aufgabenbereiche in Bezug auf die Daseinsvorsorge innerhalb der Stadtverwaltung sollte sie verbindlich finalisieren. Für die ämter- und dezernatsübergreifende Koordination sowie die Finalisierung der Planungen wird auf die LG BZV verwiesen. E2.2 Die Stadt Köln sollte ihre interne Dienstanweisung zum Krisenmanagement, wie geplant, um die Regelungen zum Vorhalten und zur Sicherstellung der Kommunikationsmittel ergänzen. Derzeit befindet sich die Verfahrensanweisung Katastrophenschutz in der Überarbeitung. Sie wird in eine Dienstanweisung Krisenmanagement überführt, die auch die Kommunikationssicherstellung berücksichtigt. E2.3 Die Stadt Köln sollte ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden in Krisensituationen erstellen, um das mögliche Potenzial koordiniert nutzen zu können. Ein Konzept zur Einbindung von Spontanhelfenden ist zurzeit nicht vorhanden. In den vergangenen Jahren wurden hauptsächlich Spontanhelfende mit speziellen Fähigkeiten eingesetzt (z.B. Dolmetscher). Da es sich um ein gesamtstädtisches Thema handelt, sollte dieses Thema in die LG BZV verwiesen werden. F3 Die Stadt Köln hat die Versorgung der Krisenstabsmitglieder konzeptionell bisher noch nicht separat erfasst. E3 Die Stadt Köln sollte individuelle Regelungen zur Versorgung des Krisenstabes verbindlich festlegen, damit auch in Ausnahmesituationen der Krisenstab versorgt und somit konzentriert handlungsfähig bleiben kann. Derzeit befindet sich die Verfahrensanweisung Katastrophenschutz in der Überarbeitung. Sie wird in eine Dienstanweisung Krisenmanagement überführt, die auch die Versorgung des Krisenstabs berücksichtigt. F4 Die Stadt hat den Prozess zur Aktivierung des Krisenstabes klar strukturiert. Verbesserungspotenzial sieht die gpaNRW in der Überprüfung der aktuellen Regelungen zur Rufbereitschaft. E4 Die Stadt Köln sollte prüfen, ob die bestehenden Regelungen zur Rufbereitschaft in Bezug auf die Alarmierung des Krisenstabes dem tatsächlichen Bedarf entsprechend anzupassen ist. Wurde bereits umgesetzt. Es wurde dauerhaft je eine Rufbereitschaft für die Leitung der Koordinierungsgruppe Krisenstab (KGS) und die Leitung Innerer Dienst KGS eingerichtet. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln kann die Fallzahlen und Erträge aus Kostenerstattungen nicht den einzelnen Kostenerstattungsarten zuordnen. Auch die Gesamtsumme der Erträge aus Kostenerstattungen und die Fallzahlen insgesamt sind nicht auswertbar. Dadurch ist kein Überblick über die Kostenerstattungsansprüche vorhanden und deren Steuerung erheblich eingeschränkt. E1 Die Stadt Köln sollte die Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen als Gesamtsumme und differenziert nach Kostenerstattungsarten erfassen und regelmäßig auswerten. Dies kann die Steuerung deutlich verbessern und für die Haushaltsplanung verwendet werden. Die in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eingesetzte Software LMG beinhaltet auch ein Modul für die Einnahmeverwaltung. Die Einführung dieses Moduls ist in Planung. Über den Einsatz dieses Moduls ist es dann möglich, den Forderungen Rechnung zu tragen. F2 Im Jugendamt der Stadt Köln werden unterschiedliche Module einer Fachanwendung im Bereich der WiJu und dem ASD eingesetzt. Der Datenaustausch ist erschwert. Der Informationsaustausch zwischen ASD und WiJu erfolgt aktuell noch überwiegend auf dem Papierweg. E2 Die Stadt Köln sollten den Datenaustausch zwischen ASD und WiJu über die Fachanwendung optimieren. Gemeinsame Stammdaten, Nachrichten bei Änderungen relevanter Falldaten, Einsicht in den Bearbeitungsstand, ein schneller Informationsfluss sowie hinterlegte Vordrucke sollten dabei berücksichtigt werden. Die elektronische Aktenführung sollte vorbereitet und vorangetrieben werden. Der Softwarehersteller hat die Prüfung einer integrierten Lösung für das Jugendamt zugesagt. Außerdem werden mit den kommenden beiden Updates Änderungen erwartet, die hier zumindest erste Optimierungen versprechen. Sobald die nächsten Updates implementiert sind, wird geprüft, ob eine Anbindung der Mitarbeitenden der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an die ASD-Software eine Verbesserung verspricht. Damit könnten auch für beide Fachbereiche Vordrucke implementiert werden. Die Einführung der elektronischen Aktenführung befindet sich in der verwaltungsinternen Prüfung. F3 Die Stadt Köln hat bereits einige Instrumente im Rahmen des Finanzcontrollings geschaffen. Die unterjährige Steuerung erfolgt hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen und Aufwendungen. Das bezirksspezifische Controlling für die neun Jugendamtsbezirke befindet sich noch im Aufbau. E3 Die Stadt Köln sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Sie sollte Zielwerte für die erhobenen Kennzahlen bilden und wie geplant das bezirksspezifische Controlling aufbauen und umsetzen. Die Stadt sollte außerdem auch Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben und - übernahmen sowie weitere Erträge einfließen lassen. Das Fachcontrolling im Amt für Kinder, Jugend und Familie baut aktuell das bezirkliche Controlling aktiv auf. Die ersten drei Bezirke wurden bereits im ersten Quartal 2025 über das Fachcontrolling spezifisch betrachtet. Die übrigen Bezirke werden in Tranchen noch in 2025 analysiert. Voraussichtlich ist die Analyse Ende des Jahres 2025 abgeschlossen. Daran anschließend, werden die Bezirksjugendämter, auf Basis der Ergebnisse der Analysen, bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Fallzahl- und Kostenentwicklung gezielt unterstützt. Die Bildung von weiteren Zielwerten (Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben und -übernahmen sowie weitere Erträge), im Einklang mit zusätzlichen Finanzpositionen, wird verwaltungsintern geprüft. F4 Die Stadt Köln hat für den Bereich der erzieherischen Hilfen schriftliche Verfahrensstandards in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Eine Zusammenfassung aller Regelungen in Form eines Qualitätshandbuches gibt es bislang nicht. E4 Die Stadt Köln sollte die verschiedenen Richtlinien und Arbeitsanweisungen in einem Qualitätshandbuch bündeln. Dabei können neben textlichen Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern. Es existiert ein Infoportal, auf das alle Mitarbeiter*innen Zugriff haben, was aus technischen Gründen jedoch absehbar nicht mehr zur Verfügung steht. Hier sind alle relevanten Richtlinien, Vordrucke, Arbeitshilfen etc. abgelegt. Zukünftig wird daher das bisherige Infoportal durch die eVerwaltungsakte und Share-Point abgelöst. Ziel ist es weiterhin alle notwendigen Informationen den Mitarbeitenden digital zur Verfügung zu stellen. Ablaufschemen werden aus der Fallmanagement Software (FMG.jug) generiert und in der eVerwaltungsakte den Richtlinien zugeordnet abgelegt. F5 In der Stadt Köln erfolgt die Zuständigkeitsprüfung im ersten Schritt durch die Mitarbeitenden des ASD. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung Zweifel, wird die WiJu direkt eingebunden. In der Regel erfolgt die Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu aber erst spät, nach der kollegialen Beratung. E5 Die WiJu der Stadt Köln sollte in jedem Fall die Zuständigkeitsprüfung vor der kollegialen Beratung durchführen. Entsprechend der vorgeschlagenen Vorgehensweise werden die Arbeitsschritte im Genehmigungsprozess überarbeitet und die betreffende Richtlinie zum § 36 Hilfeplanung angepasst. Bei einer gemeinsamen Nutzung der Fallmanagement Software (FMG.jug) kann die Zuständigkeitsprüfung über die Aufgaben-Funktion vom ASD an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergegeben werden. F6 Die Stadt Köln hat Regelungen für Fallübernahmen verschriftlicht. Für Fallabgaben gibt es bisher keine verschriftlichten Standards. E6 Die Stadt Köln sollte auch die Arbeitsschritte für die Bearbeitung von Fallabgaben verschriftlichen. Die Empfehlung wird umgesetzt werden. Die hierfür relevante Richtlinie zur Hilfeplanung § 36 SGB VIII wird im internen Abstimmungsverfahren entsprechend angepasst. F7 Die WiJu und der ASD der Stadt Köln nutzen unterschiedliche Module einer Fachanwendung. Ein transparenter und schneller Datenaustausch fehlt. Dies erschwert ein schnittstellenarmes Arbeiten und einen schnellen Informationsfluss. E7 Die Stadt Köln sollte die Vereinfachung der Schnittstellen zwischen ASD und WiJu vorantreiben und umsetzen. Gemeinsame Stammdaten, aktuelle elektronische Benachrichtigungen bei Änderungen und gegenseitige Leserechte können einen schnellen und umfassenderen Informationsfluss sowie einen engeren Austausch zwischen ASD und WiJu gewährleisten. Auf die Ausführungen zu E2 wird verwiesen. Bei einer gemeinsamen Nutzung der Fallmanagement Software (FMG.jug) können Aufgaben oder Informationen über die Wiedervorlage- oder die Aufgaben- Funktion zwischen ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe transportiert werden. Eine gute Lösung kann auch hier die angefragte, integrierte Jugendamtslösung bringen. Mit der übernächsten Version wird es bereits eine zentrale Personen-ID geben, mit der auch Stammdaten erfasst werden. Diese gilt dann für alle Module. Die elektronische Benachrichtigung kann derzeit nur innerhalb der Fallmanagement Software (FMG.jug) erfolgen. Auch hier wäre die integrierte Jugendamts-Software die Lösung. F8 Die eigene Innenrevision des Jugendamtes führt prozessunabhängige Kontrollen durch. Es finden keine standardisierten und regelmäßigen prozessintegrierten Kontrollen in der WiJu durch die Leitungskräfte statt. E8 Die Stadt Köln sollte zusätzlich zu den prozessunabhängigen Kontrollen in der WiJu standardisierte prozessintegrierte Kontrollen durch die Leitungskräfte implementieren. Hierfür sollte es Standards, Checklisten und Dokumentationspflichten geben. Es wird geprüft, inwieweit prozessintegrierte Kontrollen installiert werden können. Hilfe zur Erziehung Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F9 Eine Verhandlungsdatenbank mit auswertbaren Kostenentwicklungen insgesamt und zu den einzelnen Trägern gibt es bislang nicht. E9 Die Stadt Köln sollte Leistungsbeschreibungen, Kostenpositionen und Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch in einer Verhandlungsdatenbank zusammenführen. Alle Leistungsvereinbarungen, Konzepte und Leistungsbeschreibungen sind digital abgelegt und können vom ASD / Wirtschaftliche Jugendhilfe im Intranet abgerufen werden. Die Höhe der aktuellen Leistungsentgelte ist im Rahmen einer hinterlegten Excel-Tabelle für den ASD / Wirtschaftliche Jugendhilfe einsehbar. Bei jedem dort aufgelisteten Leistungsangebot der Träger ist ein Stammblatt verknüpft, aus dem die Höhe der Leistungsentgelte der letzten Jahre hervorgeht. Insoweit kann für jedes Leistungsangebot separat eine Kostenentwicklung dargestellt werden. In jeder Verfügung zur Leistungsvereinbarung wird der Umfang der Steigerung zur vorherigen Vereinbarung aufgegriffen und erläutert. Die Implementierung einer Datenbank, in der die trägerspezifisch relevanten Daten erfasst sind, befindet sich in einer abschließenden Planung. Inzwischen wurden in dieser Datenbank bereits alle Daten der Kölner Träger mit ihren Leistungsangeboten erfasst. Mit der für die notwendige Software verantwortlichen Firma finden aktuell finale Abstimmungen statt, um den Betrieb aufnehmen zu können. ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe werden dann an die Datenbank ANDA angebunden, um auf die zur Verfügung stehenden Daten zugreifen zu können. Aktuell wird mit der Firma noch abgestimmt, inwieweit die Datenbank eine schnelle Auswertung der Kostenentwicklung jedes Trägers ermöglicht. Die Historie der Leistungsentgelte wird auch hier bei jedem Leistungsangebot der Träger dargestellt. F10 Ein hoher Anteil an Hilfefällen und Aufwendungen der erzieherischen Hilfen fällt in Köln auf den Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Im Jahr 2023 bildet die Stadt die höchste Falldichte im interkommunalen Vergleich ab. E10 Die Stadt Köln sollte im Rahmen des geplanten bezirksspezifischen Controllings einen besonderen Fokus auf die Aufwendungen und Fallzahlen der Eingliederungshilfe legen, um negative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen und rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung entwickeln zu können. Im Rahmen des bereits laufenden Prozesses des bezirklichen Controllings nimmt die Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen der Eingliederungshilfeleistungen gem. § 35a SGB VIII, unterteilt in ambulante (insb. Schulbegleitungen als besonderer Faktor) und stationäre Maßnahmen, eine besondere Stellung ein. Es werden stetig Optimierungsoptionen in der Steuerung mit den Bezirksjugendämtern erarbeitet. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln verfügt sowohl über eine Gesamt- als auch eine Fachstrategie für den ÖGD. Begleitend hierzu hat sie konkrete, messbare Ziele definiert, deren Zielerreichung sie mit Grund- und Kennzahlen nachvollzieht. Um daraus passgenaue Maßnahmen abzuleiten, sind die Kennzahlen weiter zu ergänzen. Die Datengrundlagen für die Erstellung einer Gesundheitsberichterstattung sind vorhanden. E1.1 Die Kennzahlen des Gesundheitsamtes Köln sollten so gestaltet werden, dass aus ihnen fundierte Maßnahmen abgeleitet und deren Fortschritte evaluiert werden können. So lässt sich die Gesundheitsstrategie der Stadt Köln nachhaltig stärken. Die vorhandenen Kennzahlen werden weiter entwickelt. SAC wird derzeit eingeführt. E1.2 Die Gesundheitsberichterstattung gehört zu gesetzlichen Aufgaben des ÖGD. Daher sollte das Gesundheitsamt Köln auf Grundlage der vorhandenen Datenbasis einen Gesundheitsbericht über die gesamtgesundheitliche Lage der Stadt Köln erstellen. Die Erstellung des 2. Kölner Lebenslagenberichts durch das ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH) ist beauftragt. F2 Die Aufgaben und Prozesse werden schrittweise im Gesundheitsamt erfasst. Die Stadt Köln verfügt über verbindliche Verfahrensstandards. Optimierungspotenzial besteht jedoch noch bei der vollständigen Erfassung aller relevanten Prozesse im Wiki. E2 Das Gesundheitsamt Köln sollte die Prozesserfassung fortführen. Die geplante E-Verwaltungsakte sollte zeitnah eingerichtet werden, da die Arbeitsabläufe verbessert und Medienbrüche vermieden werden können. Die Prozesserfassung wird kontinuierlich neben den Kernprozessen auch für Unterstützungs- und Managementprozesse fortgeführt. Dabei wird kontinuierlich eine Prozesslandkarte erstellt und Aspekte einer Clusterung und Hierarchisierung miteinbezogen. Die E-Verwaltungsakte wird in den Abteilungen bis Ende 2025 eingeführt. F3 Das Gesundheitsamt Köln erhebt Grunddaten und Kennzahlen. Ein Fachcontrolling befindet sich im Aufbau. Eine Verknüpfung der Fach- und Finanzdaten findet nicht statt. E3.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte ein Fachcontrolling aufbauen, Finanzdaten integrieren und das Prozessmanagement einbeziehen Ein Fachcontrolling befindet sich im Aufbau. Inwieweit eine Anbindung des Finanzcontrollings möglich sein wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. E3.2 Die Stadt Köln sollte das Trägercontrolling fachbereichsübergreifend gestalten und in das Fachcontrolling integrieren, um eine effektive Ressourcensteuerung sicherzustellen. Im Rahmen des Fachcontrollings soll ein Trägercontrolling mit Wirkungsorientierung integriert werden. Erste Förderbescheide mit Vorgaben zu Wirkungsnachweisen sind erstellt. F4 Die Stadt Köln hat keine systematische Personalbedarfsplanung. Die Stellenbeschreibungen werden bedarfsorientiert durch das Gesundheitsamt überprüft bzw. neu erstellt. Aufgrund der Personalsituation und Anzahl von befristeten Stellen aus dem Pakt ÖGD gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete Personalgewinnung. E4.1 Die Stadt Köln sollte eine umfassende Personalbedarfsplanung entwickeln, um den aktuellen und zukünftigen Personalbedarf im Gesundheitsamt zu sichern. Eine Organisationsberatung durch PD (PD - Berater der öffentlichen Hand) zur zukunftsfähigen Neuausrichtung findet bis März 2026 statt. Dabei wird der Fokus auf den Einfluss von Digitalisierung auf Kernprozesse gelegt. E4.2 Das Gesundheitsamt Köln sollte möglichst alle Stellenbeschreibungen aktualisieren und darin notwendige Qualifikationen aufnehmen. Die Stellenbeschreibungen werden derzeit aktualisiert. Dies wird allerdings bis ca. Ende 2025 andauern. E4.3 Die Stadt Köln sollte die Bemühungen zur Personalgewinnung im Gesundheitsamt durch zielgruppenorientierte Ansprache über Social Media, altersgerechte Sprache und Kampagnen verstärken. Geplant ist ein Maßnahmenkatalog für die Gewinnung von Fachkräften und Optimierung der Personalakquise. E4.4 Das Gesundheitsamt Köln sollte prüfen, inwieweit auch Programme für Rückkehrer oder Quereinsteiger die Gewinnung von Mitarbeitenden für den ÖGD unterstützen können. Geplant ist ein Maßnahmenkatalog für die Gewinnung von Fachkräften und Optimierung der Personalakquise. F5 Das Gesundheitsamt Köln hat aktuell die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Erste Ansätze im Ausbau der Mitarbeiterpartizipation und beim Wissensmanagement sind vorhanden. Bei beiden Punkten gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten. E5.1 Das Gesundheitsamt Köln sollte die Mitarbeitenden intensiver einbinden. Dazu zählen beispielsweise Feedbacksysteme und projektorientierte Aufgaben. Ein Personalentwicklungskonzept wird derzeit erstellt, welches auf die Bedürfnisse des Amtes und seiner Mitarbeiter*innen zugeschnitten ist. Die Umsetzung und Evaluation findet dann im Anschluss statt. Ein gestuftes Schulungskonzept ist im Aufbau. Die Durchführung ist abhängig von den vorhandenen Ressourcen. E5.2 Das Gesundheitsamt Köln sollte das Wissensmanagement durch das Wiki und die praktische Umsetzung der bereits existierenden Konzepte zum Wissenstransfer und zur Einarbeitung weiter ausbauen. Dies erfolgt bedarfsweise. F6 Die Stadt Köln hat eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie. Das Gesundheitsamt entwickelt über den Pakt für den ÖGD eine digitale Fachstrategie. Die aus der Strategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. E6 Das Gesundheitsamt Köln sollte die in der Digitalisierungsstrategie festgelegten Maßnahmen konsequent umsetzen, um die digitale Reife weiter zu steigern. Die aus der Digitalisierungsstrategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Sie unterliegen dem gesamtstädtischen Modus der Auswahl und Terminierung. Öffentlicher Gesundheitsdienst Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F7 Die digitalen Services für die Bürgerinnen und Bürgern können noch ausgebaut werden, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Kommunikation zu verbessern. E7 Das Gesundheitsamt Köln sollte die Möglichkeiten und den Nutzen einer digitalen Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern prüfen, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Die internen Prozesse und Arbeitsabläufe werden soweit möglich digitalisiert. Die digitalen Szenarien werden durch die Organisationsberatung der PD gemeinsam mit den Mitarbeitenden im Gesundheitsamt herausgearbeitet. F8 Die Pandemie hat die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsämtern gefördert. Der gegenseitige Austausch bietet noch Potenzial für eine weitere Intensivierung. E8 Das Gesundheitsamt Köln sollte die überregionale Kommunikation und den Wissensaustausch mit anderen Gesundheitsämtern weiter ausbauen. Die Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen erfolgt ständig. Das Gesundheitsamt nimmt teil an Austauschrunden auf Leitungs- wie auf Arbeitsebene, z.B. in Fachbeiräten, Ausschüssen und Arbeitssitzungen. F9 Die Stadt Köln hat umfassende Informationen zu den Dienstleistungen des Gesundheitsamtes online verfügbar. Die Digitalisierung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger ist ausbaufähig. E9 Die Stadt Köln sollte die digitalen Dienstleistungen weiter ausbauen, darunter Online-Formulare, die Ausweitung der Online-Terminvergabe, ein Feedbacksystem sowie Services in leichter und Gebärdensprache. Die aus der Digitalisierungsstrategie definierten Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder Antwort der Verwaltung Feststellung Empfehlung F1 Die Stadt Köln bietet bei den von der gpaNRW betrachteten Aspekten der Rechtmäßigkeit nur geringe Ansatzpunkte für Verbesserungen. E1.1 Die Stadt Köln sollte Daten zur Einhaltung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung systematisch erfassen und auswerten. Die Kenntnis über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe dient der rechtmäßigen Bearbeitung und ist zur Steuerung des Personaleinsatzes erforderlich. Die Erfassung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW 2018 ist im Projektplan 'Kenndaten' enthalten und wird umgesetzt. E1.2 Die Stadt Köln sollte durch organisatorische Maßnahmen bei den zu beteiligenden internen Stellen einen fristgerechten Rücklauf der Stellungnahmen sicherstellen. Nach BauO NRW 2018 darf den zu beteiligender interner Stellen für die Stellungnahmen eine Frist von zwei Monaten gewährt werden. Die Stadt Köln setzt den internen Stellen eine Frist von drei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werden die internen Stellen in der alle zwei Wochen stattfindenden Ämterbesprechung angemahnt. Wenn den internen Stellen vollständige Unterlagen zur Prüfung vorliegen, erfolgt die Stellungnahme in der Regel in der Frist von zwei Monaten. Fristüberschreitungen sind in der Regel durch unvollständige Unterlagen für die internen Stellen begründet. F2 Der Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist klar strukturiert. Er bietet jedoch noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Die Beteiligungsverfahren werden erst nach Erstellung eines internen Prüfvermerks gestartet und der Umgang mit nicht genehmigungsfähigen Bauanträgen belastet die Bauantragsbearbeitung. E2.1 Zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit sollte die Stadt Köln die Beteiligungsverfahren starten, sobald alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen. Das Beteiligungsverfahren kann erst gestartet werden, wenn auch der Prüfvermerk von 23 vorliegt. Mit 23 wurde inzwischen vereinbart, dass der Prüfvermerk in zwei Stufen erstellt wird. In der ersten Stufe werden die für das Beteiligungsverfahren erforderlichen Daten vorab, wenige Tage nach Antragseingang, zur Verfügung gestellt werden, so dass das Beteiligungsverfahren zukünftig wesentlich früher gestartet werden kann. E2.2 Zur Reduzierung ihrer Rückstände sowie zur Entlastung der Beschäftigten sollte die Stadt Köln auf komplexe Umplanungen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens verzichten. 63 begrüßt diese Empfehlung. Die Umsetzung würde zwar eine Abkehr von der bislang kundenfreundlichen, großzügigen Umgehensweise mit Fristverlängerungswünschen der Antragstellenden bedeuten, die zunächst zu Beschwerden führen dürfte. Jedoch dürfte die dadurch mögliche drastische Verkürzung der durchschnittlichen Laufzeiten, kurzfristig zu einer breiter gestreuten Kundenzufriedenheit führen. F3 Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Köln mehr Personal zur Bearbeitung der neuen Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen kreisfreien Städten. Eine hohe Fluktuation, nicht besetzte Stellen und ein hoher Anteil unerledigter Bauanträge belasten die Bauantragsbearbeitung. E3 Die Stadt Köln sollte insbesondere den Bestand der unerledigten Bauanträge zum 01. Januar nachhalten und die Aufgabenverteilung bei einer steigenden Tendenz anpassen, damit die Fälle abgearbeitet und Überlastungen vermieden werden können. In 2023 war der Höhepunkt des zumeist altersbedingten Ausscheidens von Mitarbeitenden. Glücklicherweise konnten trotz Fachkräftemangels mit Hilfe vom Bewerbercenter insgesamt 20 Ingenieur*innen im Rahmen eines konzertierten Nachbesetzungskonzeptes eingestellt werden. Durch den inzwischen erfolgten Abbau befristeter Mehrstellen für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens im Stellenplan, steht der Bauaufsicht Köln inzwischen nicht mehr überdurchschnittlich mehr Personal zur Bearbeitung neuer Falleingänge zur Verfügung. Im Übrigen weisen die Bauvorhaben in der Großstadt Köln einen höheren Komplexitätsgrad auf. Durch den Aufbau eines prozessorientierten Kennzahlensystems sind deutliche Verbesserungen bei der Aufgabenverteilung festzustellen und zu erwarten. F4 Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit für das vereinfachte und das normale Baugenehmigungsverfahren liegt bei der Stadt Köln deutlich über der Orientierungsgröße der gpaNRW. Nach Vollständigkeit des Bauantrages sind die Laufzeiten im vereinfachten Verfahren kürzer, sie bilden den Median im interkommunalen Vergleich. E4 Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Stadt Köln das Datum der Vervollständigung der Bauanträge auch für die normalen Genehmigungsverfahren in ihrer Software hinterlegen und auswerten. Die Laufzeiten des Baugenehmigungsverfahrens in Köln liegen im Median des interkommunalen Vergleichs. Baugenehmigungen sind nur für vollständige und mängelfreie Planungen möglich. Der durchschnittliche Wert für die Gesamtlaufzeit liegt über dem Orientierungswert der gpaNRW, wegen des - jedoch nur scheinbar kundenfreundlichen - großzügigen Umgangs mit Umplanungen in laufenden Baugenehmigungsverfahren. Auch für das normale, d.h. das nicht vereinfachte, Genehmigungsverfahren, werden die Kenndaten in Kürze erhoben. Mehr als zwei Drittel der Baugenehmigungsverfahren laufen im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Bauaufsicht
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1521/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 26.05.2026 11:17