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2024/0221

Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024)

Magistratsvorlage 15.07.2024

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2024/0221

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2024/0221

9584 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0221 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des 
Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024)  
 
Vorlage vom: 15.07.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
Zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der gesamtstädtischen Glasfaserversorgung (100 % 
Versorgung) wird folgende Vorgehensweise beschlossen: 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich am Aufruf zur Förderung von 
Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0 (Fast-Lane und Standard). 
Seit Oktober 2023 fanden Markterkundung und Branchengespräche statt. Es liegt nun eine 
Auswertung der unterversorgten Adresspunkte über das Jahr 2030 hinaus im gesamten 
Stadtgebiet vor. Nach einer erfolgreichen Fördermittelzuteilung voraussichtlich im Dezember 
2024 wären somit Maßnahmen in einem Gesamtumfang von ca. 6.080.000,00 Euro 
durchführbar. Die nötigen Mittel sind über den Bund zu 50 % und das Land Hessen zu 40 % 
finanziert. Im Saldo belastet der Eigenanteil von 10%, ca. 608.000,00 Euro, den städtischen 
Haushalt für die Haushaltsjahre 2025 ff. Zur Sicherung der Finanzierung ist jedoch vo rab der

- 2 - 
Gesamtbetrag im städtischen Haushalt einzustellen. 
2. Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung wird beauftragt den Förderantrag für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu stellen.  
 
 
Anlagen: Adresspunkte-Karte der WIR Solutions GmbH  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  15.07.2024 
 
Die Digitalisierung ist der Antriebsmotor für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere 
Lebensqualität und neue Entwicklungschancen. Flächendeckende hochleistungsfähige, 
ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung dafür, dass die 
digitale Transformation auch in der Digitalstadt Darmstadt gelingt.  
Glasfaser ist das Medium, das konvergente Netze schafft, denn Glasfasernetze erlauben die 
Verzahnung von Festnetz und schnellem 5G-Mobilfunk. Im Rahmen ihrer Gigabitstrategie hat 
die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 die 
Glasfaserinfrastruktur flächendeckend ausgebaut und gefördert werden soll.  
Bereits im Jahr 2018 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Stadtgebiet 
Bandbreitenziele und Infrastrukturziele beschlossen (Magistratsvorlage Nr. 2018/0092; 
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete).  
Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftliche r 
Unternehmen, jedoch gibt es auch im urbanen Raum schwer erschließbare Einzellagen im 
Außenbereich sowie unterversorgte Bereiche innerhalb des Siedlungskörpers.  
Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung begleitet den Prozess des Glasfaserausbaus seit 
September 2013, beginnend mit der Versorgung des Ortsteils Wixhausen. Im Frühjahr 2016 
wurde eine gesamtstädtische Markterkundung mit Hilfe von Fördermitteln durchgeführt. Nach 
der Betrachtung des privatwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen im 
Sommer 2023 wurde eine erneute Markterkundung für sinnvoll erachtet, um für bislang nicht 
versorgten Adresspunkte eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. 
Im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 
Datum vom 23.08.2023 ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 € (100 % Förderung) für 
Beratungsleistungen zur Vorbereitung eines Förderantrages für einen erweiterten 
Glasfaserausbau bewilligt. 
Die Ergebnisse aus dieser Markterkundung und den anschließenden Branchendialogen mit den 
Telekommunikationsunternehmen liegen nun vor. 
Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes muss alle 
förderfähigen Adressen der betroffenen Gebietskörperschaft umfassen. Durch alle bisher 
vorliegenden Erkenntnisse konnte die Zahl der als förderfähig erachteten Adressen auf 640 
reduziert werden. Das Ergebnis von ca. 2 % Förderfähigkeit im Stadtgebiet Darmstadt ist sehr 
typisch für Großstädte (siehe Anlage). 
Der beauftragte Dienstleister für die Beratungsleistung zum geförderten Glasfaserausbau, die 
WiR Solutions GmbH, empfiehlt ein Förderantragsverfahren aufgrund der vergleichsweise 
geringen Erforderlichkeit (2 %) und der damit eventuell verbundenen Ablehnung des 
Förderantrages nicht uneingeschränkt. Allerdings besteht durch die Fördermaßnahme zum 
jetzigen Zeitpunkt die einmalige Chance unterversorgte Standorte mit Glasfaserinfrastruktur zu 
erschließen, die langfristig betrachtet durch eine rein marktwirtschaftlich orientierte 
Ausbaupolitik keinen Anschluss bereitgestellt bekämen. Ob und wann eine erneute Förderung 
in dieser Form kommen wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen.

- 4 - 
 
Folgende Schritte sind daher vorgesehen:  
1. Grundsatzbeschluss zur 100 % Versorgung des Stadtgebietes und Projektbegleitung in
  der Verwaltung. 
2. Beantragung eines vorläufigen Förderbescheids für max. 640 Adressen im
 Wirtschaftlichkeitslückenmodell durch das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung.  
 
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 30. April 2024 die Aufrufe 
zur Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0 
gestartet. Bewerbungsschluss ist der 30.09.2024. 
Es ergibt sich diese Kostenschätzung bei erfolgreicher Antragsstellung:  
 
Ausgangssituation Gesamtadressen  27.846 
Rohergebnis 
Markterkundung 
Unterversorgte Adresspunkte                                      
über das Jahr 2026 hinaus 
               
4.231 
Nach Plausibilisierung 
und  
Branchendialoge 
 
Verbleibende Adresspunkte zur 
Förderung 
 
640 
Kostenschätzung 
(Vorfinanzierung der 
Gesamtkosten durch 
städtischen Haushalt 
erforderlich) 
Gesamtkosten 9.500,- €/Adresspunkt 
Bundesförderung 50 % 
Geplante Landesförderung Hessen 40 %  
Eigenanteil Stadt Darmstadt 10 % 
6.080.000,- € 
3.040.000,- € 
2.432.000,- € 
   608.000,- € 
     
    Mit folgenden Realisierungszeiten ist zu rechnen: 
Antragsverfahren vorläufige Bewilligung Bis Jahresende 2024 
Auswahlverfahren und Vergabeverfahren an den 
Netzbetreiber im Wirtschaftlichkeitslückenmodell 
kleine Projekte          
ca. Dauer 12 Monate 
Antragsverfahren Bewilligung in abschließender Höhe ca. Dauer 6 Monate 
Planung- und Genehmigungsphase des Ausbaus  ca. Dauer 12 Monate 
Dauer der Bauzeit bis ca. 36 Monate 
Inbetriebnahme des geförderten Netzes und 
Verwendungsnachweise 
kleine Projekte            
ca. Dauer 6 Monate 
 
Die Haushaltsmittel sind nach erfolgreicher Bewilligung des Bundes und der geplanten 
Kofinanzierung des Landes Hessen in die Planung des Haushalts der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die Jahre 2025 ff einzustellen (Verpflichtungsermächtigung). 
 
Zur Erläuterung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells: 
Gegenstand des Rechtsverhältnisses zwischen der Kommune und dem ausgewählten 
Netzbetreiber ist die Bereitstellung eines finanziellen Zuschusses durch die Kommune an den 
Netzbetreiber. Der Netzbetreiber errichtet ein in seinem Eigentum stehendes Glasfaserne tz 
und betreibt dieses im Anschluss für einen gewissen Zeitraum. Das Glasfasernetz muss den 
zugrundeliegenden Förderbedingungen, entsprechen.

- 5 - 
Die Wirtschaftlichkeitslücke umfasst die Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem 
Barwert der Herstellungs- und Betriebskosten in einem Zeitraum von mindestens sieben 
Jahren (Zweckbindungsfrist). Die Wirtschaftlichkeitslücke wird von den 
Telekommunikationsanbietern, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Angebote 
abgeben, ermittelt.  
 
Grundsätzlich kann es während eines Fördervorhabens zu Folgekosten nach der 
abschließenden Bewilligung kommen. Diese sind im Regelfall nur dann förderfähig, wenn 
folgende Kriterien erfüllt sind:  
• Die Mehrkosten sind nicht auf Planungsfehler zurückzuführen und sind unvo rhersehbar. 
• Die Förderung der Mehrkosten wird als förderrechtlich zulässig bewertet.  
• Es stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. 
 
Das Vorgehen zur Umsetzung des Glasfaserausbaus bei erfolgreicher Fördermitteleinwerbung 
ist dezernatsübergreifend mit den jeweiligen Fachämtern weiter zu konkretisieren. 
 
 
 
Dezernat I Dezernat IV  
 
Hanno Benz  
 
André Schellenberg  
 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

anlage 2

9654 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0221 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
267 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des 
Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024)  
 
Vorlage vom: 15.07.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
Zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der gesamtstädtischen Glasfaserversorgung (100 % 
Versorgung) wird folgende Vorgehensweise beschlossen: 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich am Aufruf zur Förderung von 
Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0 (Fast-Lane und Standard). 
Seit Oktober 2023 fanden Markterkundung und Branchengespräche statt. Es liegt nun eine 
Auswertung der unterversorgten Adresspunkte über das Jahr 2030 hinaus im gesamten 
Stadtgebiet vor. Nach einer erfolgreichen Fördermittelzuteilung voraussichtlich im Dezember 
2024 wären somit Maßnahmen in einem Gesamtumfang von ca. 6.080.000,00 Euro 
durchführbar. Die nötigen Mittel sind über den Bund zu 50 % und das Land Hessen zu 40 %

- 3 - 
finanziert. Im Saldo belastet der Eigenanteil von 10%, ca. 608.000,00 Euro, den städtischen 
Haushalt für die Haushaltsjahre 2025 ff. Zur Sicherung der Finanzierung ist jedoch vo rab der 
Gesamtbetrag im städtischen Haushalt einzustellen. 
2. Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung wird beauftragt den Förderantrag für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu stellen.  
 
 
Anlagen: Adresspunkte-Karte der WIR Solutions GmbH  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.08.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt .

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  15.07.2024 
 
Die Digitalisierung ist der Antriebsmotor für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere 
Lebensqualität und neue Entwicklungschancen. Flächendeckende hochleistungsfähige, 
ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung dafür, dass die 
digitale Transformation auch in der Digitalstadt Darmstadt gelingt.  
Glasfaser ist das Medium, das konvergente Netze schafft, denn Glasfasernetze erlauben die 
Verzahnung von Festnetz und schnellem 5G-Mobilfunk. Im Rahmen ihrer Gigabitstrategie hat 
die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 die 
Glasfaserinfrastruktur flächendeckend ausgebaut und gefördert werden soll.  
Bereits im Jahr 2018 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Stadtgebiet 
Bandbreitenziele und Infrastrukturziele beschlossen (Magistratsvorlage Nr. 2018/0092; 
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete).  
Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftliche r 
Unternehmen, jedoch gibt es auch im urbanen Raum schwer erschließbare Einzellagen im 
Außenbereich sowie unterversorgte Bereiche innerhalb des Siedlungskörpers.  
Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung begleitet den Prozess des Glasfaserausbaus seit 
September 2013, beginnend mit der Versorgung des Ortsteils Wixhausen. Im Frühjahr 2016 
wurde eine gesamtstädtische Markterkundung mit Hilfe von Fördermitteln durchgeführt. Nach 
der Betrachtung des privatwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen im 
Sommer 2023 wurde eine erneute Markterkundung für sinnvoll erachtet, um für bislang nicht 
versorgten Adresspunkte eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. 
Im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 
Datum vom 23.08.2023 ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 € (100 % Förderung) für 
Beratungsleistungen zur Vorbereitung eines Förderantrages für einen erweiterten 
Glasfaserausbau bewilligt. 
Die Ergebnisse aus dieser Markterkundung und den anschließenden Branchendialogen mit den 
Telekommunikationsunternehmen liegen nun vor. 
Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes muss alle 
förderfähigen Adressen der betroffenen Gebietskörperschaft umfassen. Durch alle bisher 
vorliegenden Erkenntnisse konnte die Zahl der als förderfähig erachteten Adressen auf 640 
reduziert werden. Das Ergebnis von ca. 2 % Förderfähigkeit im Stadtgebiet Darmstadt ist sehr 
typisch für Großstädte (siehe Anlage). 
Der beauftragte Dienstleister für die Beratungsleistung zum geförderten Glasfaserausbau, die 
WiR Solutions GmbH, empfiehlt ein Förderantragsverfahren aufgrund der vergleichsweise 
geringen Erforderlichkeit (2 %) und der damit eventuell verbundenen Ablehnung des 
Förderantrages nicht uneingeschränkt. Allerdings besteht durch die Fördermaßnahme zum 
jetzigen Zeitpunkt die einmalige Chance unterversorgte Standorte mit Glasfaserinfrastruktur zu 
erschließen, die langfristig betrachtet durch eine rein marktwirtschaftlich orientierte 
Ausbaupolitik keinen Anschluss bereitgestellt bekämen. Ob und wann eine erneute Förderung 
in dieser Form kommen wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen.

- 5 - 
 
Folgende Schritte sind daher vorgesehen:  
1. Grundsatzbeschluss zur 100 % Versorgung des Stadtgebietes und Projektbegleitung in
  der Verwaltung. 
2. Beantragung eines vorläufigen Förderbescheids für max. 640 Adressen im
 Wirtschaftlichkeitslückenmodell durch das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung.  
 
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 30. April 2024 die Aufrufe 
zur Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0 
gestartet. Bewerbungsschluss ist der 30.09.2024. 
Es ergibt sich diese Kostenschätzung bei erfolgreicher Antragsstellung:  
 
Ausgangssituation Gesamtadressen  27.846 
Rohergebnis 
Markterkundung 
Unterversorgte Adresspunkte                                      
über das Jahr 2026 hinaus 
               
4.231 
Nach Plausibilisierung 
und  
Branchendialoge 
 
Verbleibende Adresspunkte zur 
Förderung 
 
640 
Kostenschätzung 
(Vorfinanzierung der 
Gesamtkosten durch 
städtischen Haushalt 
erforderlich) 
Gesamtkosten 9.500,- €/Adresspunkt 
Bundesförderung 50 % 
Geplante Landesförderung Hessen 40 %  
Eigenanteil Stadt Darmstadt 10 % 
6.080.000,- € 
3.040.000,- € 
2.432.000,- € 
   608.000,- € 
     
    Mit folgenden Realisierungszeiten ist zu rechnen: 
Antragsverfahren vorläufige Bewilligung Bis Jahresende 2024 
Auswahlverfahren und Vergabeverfahren an den 
Netzbetreiber im Wirtschaftlichkeitslückenmodell 
kleine Projekte          
ca. Dauer 12 Monate 
Antragsverfahren Bewilligung in abschließender Höhe ca. Dauer 6 Monate 
Planung- und Genehmigungsphase des Ausbaus  ca. Dauer 12 Monate 
Dauer der Bauzeit bis ca. 36 Monate 
Inbetriebnahme des geförderten Netzes und 
Verwendungsnachweise 
kleine Projekte            
ca. Dauer 6 Monate 
 
Die Haushaltsmittel sind nach erfolgreicher Bewilligung des Bundes und der geplanten 
Kofinanzierung des Landes Hessen in die Planung des Haushalts der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die Jahre 2025 ff einzustellen (Verpflichtungsermächtigung). 
 
Zur Erläuterung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells: 
Gegenstand des Rechtsverhältnisses zwischen der Kommune und dem ausgewählten 
Netzbetreiber ist die Bereitstellung eines finanziellen Zuschusses durch die Kommune an den 
Netzbetreiber. Der Netzbetreiber errichtet ein in seinem Eigentum stehendes Glasfaserne tz

und betreibt dieses im Anschluss für einen gewissen Zeitraum. Das Glasfasernetz muss den 
zugrundeliegenden Förderbedingungen, entsprechen.  
Die Wirtschaftlichkeitslücke umfasst die Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem 
Barwert der Herstellungs- und Betriebskosten in einem Zeitraum von mindestens sieben 
Jahren (Zweckbindungsfrist). Die Wirtschaftlichkeitslücke wird von den 
Telekommunikationsanbietern, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Angebote 
abgeben, ermittelt.  
 
Grundsätzlich kann es während eines Fördervorhabens zu Folgekosten nach der 
abschließenden Bewilligung kommen. Diese sind im Regelfall nur dann förderfähig, wenn 
folgende Kriterien erfüllt sind:  
• Die Mehrkosten sind nicht auf Planungsfehler zurückzuführen und sind unvo rhersehbar. 
• Die Förderung der Mehrkosten wird als förderrechtlich zulässig bewertet.  
• Es stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. 
 
Das Vorgehen zur Umsetzung des Glasfaserausbaus bei erfolgreicher Fördermitteleinwerbung 
ist dezernatsübergreifend mit den jeweiligen Fachämtern weiter zu konkretisieren. 
 
 
 
Dezernat I Dezernat IV  
 
Hanno Benz  
 
André Schellenberg  
 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

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219 Zeichen

Punkt 40: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln 
des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) 
 (V-Nr. 2024/0221) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 4

276 Zeichen

Punkt 27: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln 
des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) 
 (V-Nr. 2024/0221) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

298 Zeichen

Punkt 9: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln 
des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) 
 (V-Nr. 2024/0221) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

94 Zeichen

Adresspunkte-Karte der WIR Solutions GmbH zur Magistratsvorlage 2024 Glasfaserausbau Darmstadt

anlage 5

320 Zeichen

Punkt 3: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln 
des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) 
 (V-Nr. 2024/0221) 
 
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage 
zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

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TOP 3
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0221
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.07.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00