2024/0221
Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024)
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2024/0221
9584 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0221
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des
Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024)
Vorlage vom: 15.07.2024
Beschlussvorschlag :
Zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der gesamtstädtischen Glasfaserversorgung (100 %
Versorgung) wird folgende Vorgehensweise beschlossen:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich am Aufruf zur Förderung von
Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0 (Fast-Lane und Standard).
Seit Oktober 2023 fanden Markterkundung und Branchengespräche statt. Es liegt nun eine
Auswertung der unterversorgten Adresspunkte über das Jahr 2030 hinaus im gesamten
Stadtgebiet vor. Nach einer erfolgreichen Fördermittelzuteilung voraussichtlich im Dezember
2024 wären somit Maßnahmen in einem Gesamtumfang von ca. 6.080.000,00 Euro
durchführbar. Die nötigen Mittel sind über den Bund zu 50 % und das Land Hessen zu 40 %
finanziert. Im Saldo belastet der Eigenanteil von 10%, ca. 608.000,00 Euro, den städtischen
Haushalt für die Haushaltsjahre 2025 ff. Zur Sicherung der Finanzierung ist jedoch vo rab der
- 2 -
Gesamtbetrag im städtischen Haushalt einzustellen.
2. Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung wird beauftragt den Förderantrag für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu stellen.
Anlagen: Adresspunkte-Karte der WIR Solutions GmbH
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.07.2024
Die Digitalisierung ist der Antriebsmotor für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere
Lebensqualität und neue Entwicklungschancen. Flächendeckende hochleistungsfähige,
ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung dafür, dass die
digitale Transformation auch in der Digitalstadt Darmstadt gelingt.
Glasfaser ist das Medium, das konvergente Netze schafft, denn Glasfasernetze erlauben die
Verzahnung von Festnetz und schnellem 5G-Mobilfunk. Im Rahmen ihrer Gigabitstrategie hat
die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 die
Glasfaserinfrastruktur flächendeckend ausgebaut und gefördert werden soll.
Bereits im Jahr 2018 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Stadtgebiet
Bandbreitenziele und Infrastrukturziele beschlossen (Magistratsvorlage Nr. 2018/0092;
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete).
Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftliche r
Unternehmen, jedoch gibt es auch im urbanen Raum schwer erschließbare Einzellagen im
Außenbereich sowie unterversorgte Bereiche innerhalb des Siedlungskörpers.
Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung begleitet den Prozess des Glasfaserausbaus seit
September 2013, beginnend mit der Versorgung des Ortsteils Wixhausen. Im Frühjahr 2016
wurde eine gesamtstädtische Markterkundung mit Hilfe von Fördermitteln durchgeführt. Nach
der Betrachtung des privatwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen im
Sommer 2023 wurde eine erneute Markterkundung für sinnvoll erachtet, um für bislang nicht
versorgten Adresspunkte eine Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Datum vom 23.08.2023 ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 € (100 % Förderung) für
Beratungsleistungen zur Vorbereitung eines Förderantrages für einen erweiterten
Glasfaserausbau bewilligt.
Die Ergebnisse aus dieser Markterkundung und den anschließenden Branchendialogen mit den
Telekommunikationsunternehmen liegen nun vor.
Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes muss alle
förderfähigen Adressen der betroffenen Gebietskörperschaft umfassen. Durch alle bisher
vorliegenden Erkenntnisse konnte die Zahl der als förderfähig erachteten Adressen auf 640
reduziert werden. Das Ergebnis von ca. 2 % Förderfähigkeit im Stadtgebiet Darmstadt ist sehr
typisch für Großstädte (siehe Anlage).
Der beauftragte Dienstleister für die Beratungsleistung zum geförderten Glasfaserausbau, die
WiR Solutions GmbH, empfiehlt ein Förderantragsverfahren aufgrund der vergleichsweise
geringen Erforderlichkeit (2 %) und der damit eventuell verbundenen Ablehnung des
Förderantrages nicht uneingeschränkt. Allerdings besteht durch die Fördermaßnahme zum
jetzigen Zeitpunkt die einmalige Chance unterversorgte Standorte mit Glasfaserinfrastruktur zu
erschließen, die langfristig betrachtet durch eine rein marktwirtschaftlich orientierte
Ausbaupolitik keinen Anschluss bereitgestellt bekämen. Ob und wann eine erneute Förderung
in dieser Form kommen wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen.
- 4 -
Folgende Schritte sind daher vorgesehen:
1. Grundsatzbeschluss zur 100 % Versorgung des Stadtgebietes und Projektbegleitung in
der Verwaltung.
2. Beantragung eines vorläufigen Förderbescheids für max. 640 Adressen im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell durch das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 30. April 2024 die Aufrufe
zur Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0
gestartet. Bewerbungsschluss ist der 30.09.2024.
Es ergibt sich diese Kostenschätzung bei erfolgreicher Antragsstellung:
Ausgangssituation Gesamtadressen 27.846
Rohergebnis
Markterkundung
Unterversorgte Adresspunkte
über das Jahr 2026 hinaus
4.231
Nach Plausibilisierung
und
Branchendialoge
Verbleibende Adresspunkte zur
Förderung
640
Kostenschätzung
(Vorfinanzierung der
Gesamtkosten durch
städtischen Haushalt
erforderlich)
Gesamtkosten 9.500,- €/Adresspunkt
Bundesförderung 50 %
Geplante Landesförderung Hessen 40 %
Eigenanteil Stadt Darmstadt 10 %
6.080.000,- €
3.040.000,- €
2.432.000,- €
608.000,- €
Mit folgenden Realisierungszeiten ist zu rechnen:
Antragsverfahren vorläufige Bewilligung Bis Jahresende 2024
Auswahlverfahren und Vergabeverfahren an den
Netzbetreiber im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
kleine Projekte
ca. Dauer 12 Monate
Antragsverfahren Bewilligung in abschließender Höhe ca. Dauer 6 Monate
Planung- und Genehmigungsphase des Ausbaus ca. Dauer 12 Monate
Dauer der Bauzeit bis ca. 36 Monate
Inbetriebnahme des geförderten Netzes und
Verwendungsnachweise
kleine Projekte
ca. Dauer 6 Monate
Die Haushaltsmittel sind nach erfolgreicher Bewilligung des Bundes und der geplanten
Kofinanzierung des Landes Hessen in die Planung des Haushalts der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für die Jahre 2025 ff einzustellen (Verpflichtungsermächtigung).
Zur Erläuterung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells:
Gegenstand des Rechtsverhältnisses zwischen der Kommune und dem ausgewählten
Netzbetreiber ist die Bereitstellung eines finanziellen Zuschusses durch die Kommune an den
Netzbetreiber. Der Netzbetreiber errichtet ein in seinem Eigentum stehendes Glasfaserne tz
und betreibt dieses im Anschluss für einen gewissen Zeitraum. Das Glasfasernetz muss den
zugrundeliegenden Förderbedingungen, entsprechen.
- 5 -
Die Wirtschaftlichkeitslücke umfasst die Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem
Barwert der Herstellungs- und Betriebskosten in einem Zeitraum von mindestens sieben
Jahren (Zweckbindungsfrist). Die Wirtschaftlichkeitslücke wird von den
Telekommunikationsanbietern, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Angebote
abgeben, ermittelt.
Grundsätzlich kann es während eines Fördervorhabens zu Folgekosten nach der
abschließenden Bewilligung kommen. Diese sind im Regelfall nur dann förderfähig, wenn
folgende Kriterien erfüllt sind:
• Die Mehrkosten sind nicht auf Planungsfehler zurückzuführen und sind unvo rhersehbar.
• Die Förderung der Mehrkosten wird als förderrechtlich zulässig bewertet.
• Es stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Das Vorgehen zur Umsetzung des Glasfaserausbaus bei erfolgreicher Fördermitteleinwerbung
ist dezernatsübergreifend mit den jeweiligen Fachämtern weiter zu konkretisieren.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz
André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
9654 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0221
Magistratsbeschluss -Nr.
267
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des
Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024)
Vorlage vom: 15.07.2024
Beschlussvorschlag :
Zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der gesamtstädtischen Glasfaserversorgung (100 %
Versorgung) wird folgende Vorgehensweise beschlossen:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich am Aufruf zur Förderung von
Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0 (Fast-Lane und Standard).
Seit Oktober 2023 fanden Markterkundung und Branchengespräche statt. Es liegt nun eine
Auswertung der unterversorgten Adresspunkte über das Jahr 2030 hinaus im gesamten
Stadtgebiet vor. Nach einer erfolgreichen Fördermittelzuteilung voraussichtlich im Dezember
2024 wären somit Maßnahmen in einem Gesamtumfang von ca. 6.080.000,00 Euro
durchführbar. Die nötigen Mittel sind über den Bund zu 50 % und das Land Hessen zu 40 %
- 3 -
finanziert. Im Saldo belastet der Eigenanteil von 10%, ca. 608.000,00 Euro, den städtischen
Haushalt für die Haushaltsjahre 2025 ff. Zur Sicherung der Finanzierung ist jedoch vo rab der
Gesamtbetrag im städtischen Haushalt einzustellen.
2. Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung wird beauftragt den Förderantrag für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu stellen.
Anlagen: Adresspunkte-Karte der WIR Solutions GmbH
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 14.08.2024
Der Vorlage wird zugestimmt .
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.07.2024
Die Digitalisierung ist der Antriebsmotor für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere
Lebensqualität und neue Entwicklungschancen. Flächendeckende hochleistungsfähige,
ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung dafür, dass die
digitale Transformation auch in der Digitalstadt Darmstadt gelingt.
Glasfaser ist das Medium, das konvergente Netze schafft, denn Glasfasernetze erlauben die
Verzahnung von Festnetz und schnellem 5G-Mobilfunk. Im Rahmen ihrer Gigabitstrategie hat
die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 die
Glasfaserinfrastruktur flächendeckend ausgebaut und gefördert werden soll.
Bereits im Jahr 2018 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Stadtgebiet
Bandbreitenziele und Infrastrukturziele beschlossen (Magistratsvorlage Nr. 2018/0092;
Betreff: Darmstädter Breitbandstrategie und Ausbauhilfe für unterversorgte Gebiete).
Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftliche r
Unternehmen, jedoch gibt es auch im urbanen Raum schwer erschließbare Einzellagen im
Außenbereich sowie unterversorgte Bereiche innerhalb des Siedlungskörpers.
Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung begleitet den Prozess des Glasfaserausbaus seit
September 2013, beginnend mit der Versorgung des Ortsteils Wixhausen. Im Frühjahr 2016
wurde eine gesamtstädtische Markterkundung mit Hilfe von Fördermitteln durchgeführt. Nach
der Betrachtung des privatwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen im
Sommer 2023 wurde eine erneute Markterkundung für sinnvoll erachtet, um für bislang nicht
versorgten Adresspunkte eine Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Datum vom 23.08.2023 ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 € (100 % Förderung) für
Beratungsleistungen zur Vorbereitung eines Förderantrages für einen erweiterten
Glasfaserausbau bewilligt.
Die Ergebnisse aus dieser Markterkundung und den anschließenden Branchendialogen mit den
Telekommunikationsunternehmen liegen nun vor.
Der Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes muss alle
förderfähigen Adressen der betroffenen Gebietskörperschaft umfassen. Durch alle bisher
vorliegenden Erkenntnisse konnte die Zahl der als förderfähig erachteten Adressen auf 640
reduziert werden. Das Ergebnis von ca. 2 % Förderfähigkeit im Stadtgebiet Darmstadt ist sehr
typisch für Großstädte (siehe Anlage).
Der beauftragte Dienstleister für die Beratungsleistung zum geförderten Glasfaserausbau, die
WiR Solutions GmbH, empfiehlt ein Förderantragsverfahren aufgrund der vergleichsweise
geringen Erforderlichkeit (2 %) und der damit eventuell verbundenen Ablehnung des
Förderantrages nicht uneingeschränkt. Allerdings besteht durch die Fördermaßnahme zum
jetzigen Zeitpunkt die einmalige Chance unterversorgte Standorte mit Glasfaserinfrastruktur zu
erschließen, die langfristig betrachtet durch eine rein marktwirtschaftlich orientierte
Ausbaupolitik keinen Anschluss bereitgestellt bekämen. Ob und wann eine erneute Förderung
in dieser Form kommen wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen.
- 5 -
Folgende Schritte sind daher vorgesehen:
1. Grundsatzbeschluss zur 100 % Versorgung des Stadtgebietes und Projektbegleitung in
der Verwaltung.
2. Beantragung eines vorläufigen Förderbescheids für max. 640 Adressen im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell durch das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 30. April 2024 die Aufrufe
zur Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau nach der Gigabit-RL 2.0
gestartet. Bewerbungsschluss ist der 30.09.2024.
Es ergibt sich diese Kostenschätzung bei erfolgreicher Antragsstellung:
Ausgangssituation Gesamtadressen 27.846
Rohergebnis
Markterkundung
Unterversorgte Adresspunkte
über das Jahr 2026 hinaus
4.231
Nach Plausibilisierung
und
Branchendialoge
Verbleibende Adresspunkte zur
Förderung
640
Kostenschätzung
(Vorfinanzierung der
Gesamtkosten durch
städtischen Haushalt
erforderlich)
Gesamtkosten 9.500,- €/Adresspunkt
Bundesförderung 50 %
Geplante Landesförderung Hessen 40 %
Eigenanteil Stadt Darmstadt 10 %
6.080.000,- €
3.040.000,- €
2.432.000,- €
608.000,- €
Mit folgenden Realisierungszeiten ist zu rechnen:
Antragsverfahren vorläufige Bewilligung Bis Jahresende 2024
Auswahlverfahren und Vergabeverfahren an den
Netzbetreiber im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
kleine Projekte
ca. Dauer 12 Monate
Antragsverfahren Bewilligung in abschließender Höhe ca. Dauer 6 Monate
Planung- und Genehmigungsphase des Ausbaus ca. Dauer 12 Monate
Dauer der Bauzeit bis ca. 36 Monate
Inbetriebnahme des geförderten Netzes und
Verwendungsnachweise
kleine Projekte
ca. Dauer 6 Monate
Die Haushaltsmittel sind nach erfolgreicher Bewilligung des Bundes und der geplanten
Kofinanzierung des Landes Hessen in die Planung des Haushalts der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für die Jahre 2025 ff einzustellen (Verpflichtungsermächtigung).
Zur Erläuterung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells:
Gegenstand des Rechtsverhältnisses zwischen der Kommune und dem ausgewählten
Netzbetreiber ist die Bereitstellung eines finanziellen Zuschusses durch die Kommune an den
Netzbetreiber. Der Netzbetreiber errichtet ein in seinem Eigentum stehendes Glasfaserne tz
und betreibt dieses im Anschluss für einen gewissen Zeitraum. Das Glasfasernetz muss den
zugrundeliegenden Förderbedingungen, entsprechen.
Die Wirtschaftlichkeitslücke umfasst die Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem
Barwert der Herstellungs- und Betriebskosten in einem Zeitraum von mindestens sieben
Jahren (Zweckbindungsfrist). Die Wirtschaftlichkeitslücke wird von den
Telekommunikationsanbietern, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Angebote
abgeben, ermittelt.
Grundsätzlich kann es während eines Fördervorhabens zu Folgekosten nach der
abschließenden Bewilligung kommen. Diese sind im Regelfall nur dann förderfähig, wenn
folgende Kriterien erfüllt sind:
• Die Mehrkosten sind nicht auf Planungsfehler zurückzuführen und sind unvo rhersehbar.
• Die Förderung der Mehrkosten wird als förderrechtlich zulässig bewertet.
• Es stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Das Vorgehen zur Umsetzung des Glasfaserausbaus bei erfolgreicher Fördermitteleinwerbung
ist dezernatsübergreifend mit den jeweiligen Fachämtern weiter zu konkretisieren.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz
André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 6
219 Zeichen
Punkt 40: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) (V-Nr. 2024/0221) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 4
276 Zeichen
Punkt 27: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) (V-Nr. 2024/0221) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
298 Zeichen
Punkt 9: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) (V-Nr. 2024/0221) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
94 Zeichen
Adresspunkte-Karte der WIR Solutions GmbH zur Magistratsvorlage 2024 Glasfaserausbau Darmstadt
anlage 5
320 Zeichen
Punkt 3: Glasfaserausbau der verbleibenden unterversorgten Adressen mit Fördermitteln des Bundes und dem Land Hessen (Gigabitförderung 2024) (V-Nr. 2024/0221) Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0221
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.07.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00