V/0126/2013
Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW
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Anlage_2_Beschwerde
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, ANLAGE A Stadt Münster Der Oberbürgermeister _ Eng: 22, NOV. 2012 Justiziariat Verwaltungsführung 43159 Münster 19 Opıur x en Stadt Münster — Nachtra gu fm A 7.11. 2042 Ü Erganaliug ) - Beschwerdestelle — / Beschwerde - Kommission 2. Hd. Frau Michaela Heuer 48127 Münster Münster, 31.08.2012 AT, 16.2012. Beschwerde hach 5 24 [GO - MRIT- zum Unfall meiner Ehefrau __.. _kvom 02.06.2011 Ihr Zeichen: 1530-170/11 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Heuer, aus gegebenem Anlass wende ich mich heute mit diesem Schreiben an Sie, da die o. a. Unfallangelegenheit bis zum heutigen Tage entgegen vielfältiger Zusagen verschiedener Personen Ihres Hauses immer noch ungeklärt ist. Ich beziehe mich insoweit zunächst auf den sowohl zwischen Herrn Rechtsanwan — als auch mir einerseits, und den mit Ihrem Hause andererseits geführten Schriftverkehr sowie die vielfältigen Telefonate und persönlichen Gespräche und rufe vorsorglich in Erinnerung, dass meine Ehefrau______ . Jm 02.06.2011 im Bereich der seinerzeitigen Baustelle Langebusch/Westhoffstraße in MS-Kinderhaus gestürzt ist und sich hierbei schwer verletzt hat. Nachdem Ihr Haus mit Schreiben vom 27.07.2011, gerichtet an Herrn Rechtsanwalt _ jegliche Haftung abgelehnt hat, habe ich zwecks Vermeidung einer für beide Seiten unangenehmen langwierigen juristischen Auseinandersetzung wiederholt das persönliche Gespräch mit verschiedenen Stellen Ihres Hauses gesucht. so habe ich mich mindestens dreimal persönlich an Frau Meyersick im Vorzimmer des Herrn Oberbürgermeister gewandt, wo mir jedes Mal zugesagt wurde, sich des Vorfalls anzunehmen. Eine Reaktion hierauf habe ich bis zum heutigen Tage nicht erhalten. 7 MM Konies wie eter Mehrere persönliche Gespräche mit dem seinerzeitigen Bewtetter, Herrn Ludger Niehoff, noch während der Bauphase, sowie mit Herrn blieben ebenfalls ohne Reaktion. u Ich habe mich sodann mit Herrn Udo Köster als Leiter der Bezirksverwältung Nord in Verbindung gesetzt, der mir ebenfalls. zusagte, sich des Vorgangs anzunehmen, was offensichtlich ebenfalls bis heute nicht passiert ist. Gleichzeitig ‚habe ich Herr Bezirksbürgermeister Igelbrink mehrfach persönlich um Unter- stützung gebeten, die mir zugesagt wurde. Eine Reaktion liegt mir immer noch nicht vor, Ich habe daher Sie, sehr geehrte Frau Heuer. zu bitten, sich des Vorgangs anzunehmen und bitte um möglichst kurzfristige Prüfung des gesamten Sachverhalts einschließlich der zugrundeliegenden Unterlagen (wie bspw. der Bautagebücher, Unfallmeldungen, (Teit-) Abnahmeprotokolle etc.) sowie der haftungsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Ihrem Hause und den ausführenden Bauunternehmen als Auftragsnehmer. Ich mächte an dieser Stelle nicht noch einmal den gesamten Sachverhalt darstellen, stehe jedoch für eine persönliche Erörterung selbstverständlich gerne zur Verfügung. Vorsorglich habe'ich Sie an dieser Stellenochmals aufzufordern, die Haftung dem Grunde nach für sämtliche meiner Ehefrau anlässlich des Sturzes am 02.06.2011 entstandenen Nachteile zu erklären. Meine Ehefrau musste infolge des Unfalls einen mehrwöächigen stationären Krankenhaus- aufenthalt erdulden und wurde dreimal operiert, Ihr musste ein künstliches Gelenk eingesetzt werden. Die Folgen sind gravierend, eine vollständige Mobilisatiön wird nicht wieder erreicht werden. Ich habe seinerzeit Lichtbilder der Unfallstelle angefertigt und Materialproben sichergestellt und weise gleichzeitig darauf hin, dass nachwievor nicht sämtliche Gefahrenquellen an der Baustelle beseitigt sind. Unabhängig von der juristischen Bewertung des Vorgangs erachte ich: den bisherigen Umgang Ihres Hauses mit einem ratsuchenden Bürger für nicht akzeptabel, Dies gilt umso mehr, als das mir, wie oben bereits dargestellt, verschiedene Stellen vielfach zugesagt haben, sich des Vorgangs anzunehmen, ohne dass dies bis zum heutigen Tage geschehen ist. Ich hege nachwievor die Hoffnung, mit Ihrem Hause eine-einvernehmliche Regelung des Gesamtvorgangs erreichen zu können und würde es zum einen bedauern, die bisherige Vorgehensweise der Stadt Münster im Umgang mit Ihren Bürgern über den Weg der Öffentlichkeit darstellen zu müssen, zum anderen eine meines Erachtens unnötige juristische Auseinandersetzung führen zu müssen, Anliegend überreiche ich Ihnen einii kurzfristige Übersendung einer Ei Mitteilung, Wann ich mit einer verbi ge persönliche Daten zur Kenntnisnahme und bitte um ngangsbestätigung betreffend dieses Schreiben sowie ndlichen Antwort Ihres Hauses rechnen kann, Mit freundlichen Grüßen
Anlage_3_Plan
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KERN ungefähre Lage der Unfallstelle NN
Anlage_1_Stellungnahme
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Anlage zur Vorlage V/0126/2013 Der Oberbürgermeister 4. Februar 2013 Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 02/12 Betreff Beschwerde eines Bürgers, 48159 Münster, wegen des Unfall s seiner Ehefrau am 02.06.2011 im Baustellenbereich Langebusch/Westhoffstraße Vorbringen Ein Bürger erhebt unter dem 19.11.2012 eine Beschwerd e nach § 24 GO NRW zum Unfall (Sturz) seiner Ehefrau am 02.06.2011 im Baustel lenbereich Lange- busch/Westhoffstraße. Mit der Beschwerde fordert der Beschwerdeführer die Sta dt nochmals auf, die Haftung dem Grunde nach für sämtliche seiner Ehefrau anlässlich d es Sturzes am 02.06.2011 entstandenen Nachteile zu erklären. Zum anderen hält der Beschwerdeführer den bisherigen U mgang der Verwaltung mit dem Beschwerdeführer bzw. seinem Anliegen für nicht akzep tabel. Die Zusagen ver- schiedener Stellen, sich des Vorgangs anzunehmen, seien bisher nicht erfüllt worden. Wegen der Einzelheiten wird auf die beigefügte Beschwe rde (Anlage 1 ) Bezug genom- men. Stellungnahme der Verwaltung 1. Sachverhalt Die Ehefrau des Beschwerdeführers hat am 02.06.2011 e inen privaten „Besuchs- gang“ von ihrer Wohnung zur Brüningheide unternommen. Hierbei hat sie einen im Rahmen der Großbaustelle Westhoffstraße hergestellten p rovisorischen Geh- und Radweg benutzt. In diesem Bereich stürzte die Ehefrau de s Beschwerdeführers. Die ungefähre Unfallstelle ist in anliegendem Lageplan (Anlage 2 ) markiert. - 2 - Bei dem Sturz erlitt die Ehefrau des Beschwerdeführers e inen Oberarmmehrfach- bruch des rechten Armes. Ihr musste ein künstliches Ellenboge ngelenk eingesetzt werden. Auf ihren Antrag vom 29.02.2012 wurde mit Bescheid der Stadt Münster vom 29.03.2012 ein Grad der Behinderung von 50 festgestell t unter Berücksichtigung des Ausmaßes und des Zusammenwirkens der festgestellten Beei nträchtigungen (1. Funktionseinschränkung des rechten Armes nach Oberarmmeh rfachbruch und Ellenbogengelenkersatz und 2. Bluthochruck, Herzrhythmusstörungen). 2. Haftung der Stadt Münster 2.1 Eine Schadensersatzpflicht der Stadt Münster setzt vor aus, dass der Scha- den durch ein Verschulden der Stadt Münster oder ihrer Mitarbeiter/-innen verursacht wurde. Die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen geschieht durch die Stadt Münster ggf. in Abstimmung mit dem Kommunalen Schadena usgleich west- deutscher Städte (KSA). 2.2 Mit Schreiben vom 27.06.2011 hat die Ehefrau des B eschwerdeführers über den von ihr beauftragten Rechtsanwalt die Stadt Münster aufgefordert, eine Haftungsübernahmeerklärung abzugeben, da der Sturz Fol ge des nicht ord- nungsgemäß erstellten Untergrundes gewesen sei. Die Stadt Münster hat die Schadensersatzansprüche mit Schreiben vom 27.07.2011 gegenü ber dem mandatierten Rechtsanwalt mit folgender Begründung zurück gewiesen. „Inzwischen liegt mir die Stellungnahme des Tiefba uamtes zum Sturz Ihrer Mandantin vor. Nach eigenen Angaben hat Frau … wohl am 02.06.2011 einen privaten "Besuchsgang" von ihrer Wohnung Neuer Heidkamp zur Brüningheide u nternommen. Hierbei hat sie ei- nen im Rahmen der Großbaustelle Westhoffstraße herg estellten provisorischen Geh- und Radweg benutzt. Sie befand sich also nicht auf der Baustelle, sondern auf einem für Fußgänger und Radfahrer vorgesehenen Geh- und Radwe g. Der provisorische Geh- und Radweg war mit einer groben Schotterschicht ers tellt worden. Diese Bauweise ist bei allen provisorischen Geh- und Radwegeanlagen durchaus üblich. Aus der Sicht der Baustellenverantwortlichen gab es bei dieser Geh- und Radwegesi- tuation keine sicherheitsrelevanten Mängel. Eine al s Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinatorin bestellte Ingenieurgesellschaft hatte noch am 23.05.2011 die Bau- stelle besichtigt und bei den Verkehrswegen keine Mängel festgestellt. Ein Verschulden der Stadt Münster für den bedauerlichen Sturz Ihrer Mandantin liegt nicht vor. Ihre Schadenersatzansprüche werden daher zurückgewiesen.“ Ergänzend wurden dem beauftragten Rechtsanwalt mit Schr eiben vom 09.08.2011 wunschgemäß (Schreiben vom 02.08.2011) noch d ie beteiligten Firmen der „Arbeitsgemeinschaft (Arge) Westhoffstraße“ mitgeteilt. Zur Klar- stellung erfolgte noch der Hinweis, dass der Unfallort zu m erweiterten Bau- stellenbereich gehörte. - 3 - Am 04. und 06.09.2011 gab es dann noch einen telefo nischen Kontakt. Die Gespräche wurden geführt von dem für die Bearbeitung von Haftpflichtange- legenheiten im Zentralen Justiziariat zuständigen Mita rbeiter bzw. seinem Vertreter mit dem Beschwerdeführer, der mit der Able hnung der Schadens- ersatzansprüche nicht einverstanden war und sich deshalb an das Büro des Oberbürgermeisters wenden wollte. Mit mehreren Schreiben im August/September 2011 hat si ch der Rechtsan- walt an die Arge Westhoffstraße gewandt, da das von ihr verbaute Material, insbesondere im Bereich der Anrampung, erhebliche Nivea uunterschiede aufweise und insoweit eine haftungsbegründende Verletzung der Verkehrssi- cherungspflicht vorliegen würde. Mit Schreiben vom 19.08 .2011 und 13.09.2011 hat die Arge Westhoffstraße jede Haftung a bgelehnt, da exakt nach den Vorgaben des Auftraggebers gebaut worden sei, die regelmäßige Überwachung durch die Sicherheits- und Gesundheitskoordin ation der Stadt Münster keine Beanstandungen ergeben habe und der Zusta nd im Baustel- lenbereich auch für die Fußgänger eine erhöhte Aufmerksamkeit bedeute. 2.3 Ein Verschulden der Stadt Münster bzw. ihrer Mitarb eiter liegt hier nicht vor. Aus Sicht der Baustellenverantwortlichen gab es bei die ser Geh- und Rad- wegsituation keine sicherheitsrelevanten Mängel. Die Sch adensersatzan- sprüche sind daher zurückzuweisen. 3. Kommunikation Nach dem Unfall der Ehefrau des Beschwerdeführers am 02. 06.2011 haben fol- gende Aktivitäten zwischen der Verwaltung und dem Beschwer deführer bzw. dem Rechtsanwalt seiner Frau in dieser Angelegenheit stattgefunden: 07.06.2011 Ortsbesichtigung mit Beschwerdeführer durch He rrn Niehoff, Baustellenkommunikator Tiefbauamt 27.06.2011 Anwaltsschreiben an Tiefbauamt mit Aufforde rung zur Haftungs- übernahmeerklärung 08.07.2011 Schreiben der Stadt Münster (Zentrales Justizi ariat, da zentral zu- ständig für Haftpflichtangelegenheiten) an den Rechtsan walt der Ehefrau des Beschwerdeführers / Zwischennachricht auf Anwal ts- schreiben vom 27.06.2011 27.07.2011 Schreiben der Stadt Münster an Rechtsanwalt (Zurückweisung der Schadensersatzansprüche) 02.08.2011 Anwaltsscheiben an Stadt mit der Bitte um L iste der Bau ausfüh- renden Firmen – Übersendung durch Stadt mit Schreiben vom 09.08.2011 - 4 - 08.08.2011 Persönliches Gespräch mit dem Beschwerdeführer im Stadthaus 3 unter Beteiligung des Bauleiters und des Amtsleiters de s Tiefbau- amtes 04./06.09.11 Telefonische Kontakte zwischen dem Beschwerde führer und dem für Haftpflichtangelegenheiten im Zentralen Justiziaria t zuständigen Mitarbeiter bzw. seinem Vertreter (vgl. auch oben Ziffer 2.2) 13.10.2011 Telefonische Rückmeldung des Büros des Oberbür germeisters an den Beschwerdeführer, dass sich Herr Niehoff und ggf. di e für das Tiefbauamt zuständige Juristin nochmals Zeit für ein Gespr äch nehmen 14.11.2011 Persönliches Gespräch mit dem Beschwerdeführer in der Bezirks- verwaltung Nord unter Beteiligung von Herrn Köster (Le iter Bezirks- verwaltung Nord) und Herrn Niehoff Neben diesen schriftlichen und persönlichen Kontakten h at es weitere verschiede- ne Telefonate und persönliche Gespräche zwischen dem Beschwe rdeführer und Mitarbeitern der Verwaltung gegeben. Aus diesem Grunde ist es aus der Sicht der Verwaltung ni cht nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer behauptet, mehrere persönliche Gespräche, u. a. mit Herrn Niehoff, seien ohne Reaktion geblieben. Sie ha ben jedoch nicht zu dem vom Beschwerdeführer gewünschten Ergebnis geführt. Die Mitarbeiter der Verwal- tung haben dem Beschwerdeführer immer wieder versucht zu erklären, dass aus bautechnischer Sicht auf der Baustelle kein Mangel vorge legen hat und die Stadt somit auch keine Schadenersatzansprüche anerkennen könne. Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, dem Hauptausschuss zu emp- fehlen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gez. Markus Lewe
Beschlussvorlage
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V/0126/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Justiziariat Verwaltungsführung Betrifft Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW betreffend Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls hier: Beschwerde Nr. 2/2012 Beratungsfolge 13.03.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Beschwerde Nr. 02/2012 (Anlage) wird zurückgewiesen. Begründung: Ein Bürger hat mit Schreiben vom 19.11.2012 (Anlage) eine Beschwerde gem. § 24 GO NRW erhoben. Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 21.02.2013 vorber a- ten und empfiehlt dem Hauptausschuss, die Beschwerde zurückzuweisen. Die Beschwerdekommission hat bei ihrer Beratung festgestellt, dass keine Haftpflichta n- sprüche gegen die Stadt Münster bestehen und sich der Beschwerdeführer ggf. erneut an die ausführende Baufirma wenden müsse. Grundlage der Beratung war die Vorlage der Verwa ltung an die Beschwerdekommission Nr. 02/12 nebst Anlagen (Anlage zur Vorlage 126/2013), auf die zur Vermeidung von Wi e- derholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird. Gez. Markus Lewe Vorlagen-Nr.: V/0126/2013 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492-7012 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 27.02.2013 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Westhoffstraße
- Neuer Heidkamp
- Brüningheide
- Langebusch
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0126/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37