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2015/0182

7. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche 7.2 (Lincoln-Siedlung) (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 30.04.2015

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2015/0182

5434 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0182 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche 7.2 (Lincoln -Siedlung) 
(Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 30.04.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB die in Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen zu den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, 
datenschutzrelevante Anlage) entschieden.

- 2 - 
 
3. Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht 
(Anlage 3) wird zugestimmt. 
 
4. Der Entwurf und die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.2, für das Gebiet zwischen Karlsruher Straße, Noackstraße, Heidelberger Straße, 
Kleingartenanlage und Wald, sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen TÖB zur frühzeitigen Beteiligung zur FNP -
Änderung 7.2 
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen 
Beteiligung zur FNP -Änderung 7.2 (datenschutzrel. A nlage) 
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwu rf 7. FNP Änderung, 
Teilbereich 7.2 
 
Entwurf zur 7. FNP -Änderung für den Teilbereich 7.2 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0182 vom 30.04.2015:  
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen militärischen 
Liegenschaften der US Streitkräfte als Wohnbauflächen mit Schule sowie als Grünfläche aus. 
Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese 
Flächen neu entwickelt und neu strukturiert. Die Nutzung von Wohnbauflächen, Grünflächen 
und Schule bleiben zwar prinzipiell erhalten, sie werden jedoch gemäß dem Rahmenplan 
Konversionsbereich Süd und dem Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) 
neu verortet. Da die Inhalte des künftigen Bebauungsplans S 25 - Lincoln-Siedlung - von den 
Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans abweichen (Änderung im 
Parallelverfahren) muss der Flächennutzungsplan geändert werden. 
 
Am 12.02.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den 
Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung zum Flächennutzungsplan für den 
Teilbereich 7.2 zugestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 
fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 13.01.2015 bis einschließlich 
13.02.2015 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 05.01.2015 hierüber 
benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 wurde parallel zum 
Bebauungsplanentwurf S 25 - Lincoln-Siedlung - erarbeitet. 
 
 
Zu 1.: 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
wurden die eingegangenen Stellungnahmen in Anlage 1 zusammengefasst und jeweils geprüft. 
 
 
Zu 2.: 
 
Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung)wurden in 
Anlage 2 (datenschutzrel. Anlage) zusammengefasst und jeweils geprüft. 
 
 
Zu 3. und 4.: 
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des 
Entwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung)  
gem. § 3 (2) BauGB. Parallel werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 (2) BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB beteiligt. 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 30.04.2015 
III/61.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

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5512 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 67 56 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0182 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
228 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche 7.2 (Lincoln -Siedlung) 
(Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 30.04.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB die in Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gingen zu den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.

- 3 - 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, 
datenschutzrelevante Anlage) entschieden. 
 
3. Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 
(Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht 
(Anlage 3) wird zugestimmt. 
 
4. Der Entwurf und die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 7.2, für das Gebiet zwischen Karlsruher Straße, Noackstraße, Heidelberger Straße, 
Kleingartenanlage und Wald, sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.  
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen TÖB zur frühzeitigen Beteiligung zur FNP -
Änderung 7.2 
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen 
Beteiligung zur FNP -Änderung 7.2 (datenschutzrel. Anlage) 
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 7. FNP Änderung, 
Teilbereich 7.2  
 
Entwurf zur 7. FNP -Änderung für den Teilbereich 7.2 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0182 vom 30.04.2015:  
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen militärischen 
Liegenschaften der US Streitkräfte als Wohnbauflächen mit Schule sowie als Grünfläche aus. 
Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese 
Flächen neu entwickelt und neu strukturiert. Die Nutzung von Wohnbauflächen, Grünflächen 
und Schule bleiben zwar prinzipiell erhalten, sie werden jedoch gemäß dem Rahmenplan 
Konversionsbereich Süd und dem Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) 
neu verortet. Da die Inhalte des künftigen Bebauungsplans S 25 - Lincoln-Siedlung - von den 
Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans abweichen (Änderung im 
Parallelverfahren) muss der Flächennutzungsplan geändert werden. 
 
Am 12.02.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den 
Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung zum Flächennutzungsplan für den 
Teilbereich 7.2 zugestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 
fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 13.01.2015 bis einschließlich 
13.02.2015 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 05.01.2015 hierüber 
benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 wurde parallel zum 
Bebauungsplanentwurf S 25 - Lincoln-Siedlung - erarbeitet. 
 
 
Zu 1.: 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
wurden die eingegangenen Stellungnahmen in Anlage 1 zusammengefasst und jeweils geprüft. 
 
 
Zu 2.: 
 
Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung)wurden in 
Anlage 2 (datenschutzrel. Anlage) zusammengefasst und jeweils geprüft. 
 
 
Zu 3. und 4.: 
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlic hkeit 
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des 
Entwurfs zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung)  
gem. § 3 (2) BauGB. Parallel werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 (2) BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB beteiligt. 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 30.04.2015 
III/61.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 6

228 Zeichen

Punkt 9: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
(Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0182) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 4

5247 Zeichen

Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP†%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP16.02.2015.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 17.12.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP12.01.2015.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP13.01.2015ELVHLQVFKOLH‰OLFK13.02.2015.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 05.01.2015.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP†%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP†%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†%DX*%PLWSchreiben vom __________.Feststellungsbeschluss:'HU)HVWVWHOOXQJVEHVFKOXVV]XUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUGLHVHQ7HLOEHUHLFKPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWZXUGHYRQGHUStadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP†+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†GHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen Krehbiehl
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJ
Lage im Stadtgebiet,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ.RQYHUVLRQ?3OlQH?/LQFROQ6LHGOXQJ?&$''DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKGZJ
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]YRP20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletztJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletztJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletztJHlQGHUWGXUFK*HVHW]YRP*9%O,6Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154, 3185, 3207)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1740)*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893* i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletztJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6
*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUJHlQGHUWHQ:RKQEDXIOlFKH*UQIOlFKHXQG*HPHLQEHGDUIVIOlFKHLegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0D‰VWDE100m500m1000m
 WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamtN

anlage 3

32402 Zeichen

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INHALT 
 
1. Begründung ....................................................................................................................... 1 
1.1 Rechtsgrundlagen .......................................................................................................... .... 1 
1.2 Geltungsbereich ........................................................................................................... ...... 1 
1.3 Verfahren ................................................................................................................. .......... 1 
1.4 Ziele und Zwecke der Planung ............................................................................................ 1  
1.5 Erfordernis der Teil bereichsänderung ................................................................................. 2 
1.6 Übergeordnete Planungen ..................................................................................................... 3 
1.7 Flächenbilanz ............................................................................................................. ........ 4 
2. Umweltbericht ................................................................................................................... 5 
2.1 Anlass und Aufgabe ............................................................................................................ 5 
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes .................................................................................... 5 
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben ................................................................................ 5 
2.4 Der südlich an die Lincoln-Siedlung ansch ließende Wald ist Schutzwald. Beschreibung  
und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen ...................................................... 6 
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichtes .......... 6 
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewe rtung der Umweltauswirkungen einschließlich 
der Prognose bei Durchführung der Planung ...................................................................... 7 
2.4.3 Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänderung ..................................................... 11 
2.4.4 Planungsalternativen .................................................................................................... .... 11 
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung , zum Ausgleich und zur Überwachung ......... 11 
2.6 Zusammenfassung ...........................................................................................................  11

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 1 
 
  
1. Begründung 
1.1 Rechtsgrundlagen 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert 
durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11 2014 (BGBl. I, S. 1748). 
1.2 Geltungsbereich 
Das siebte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche: 
Teilbereich 7.1: ehemalige amerikanis che Kasernen „Kelley-Barracks“ und 
„Nathan-Hale-Depot“  
Teilbereich 7.2:  ehemalige amerikanis che Housing Area „Lincoln-Siedlung“. 
Die Änderung des Teilbereichs 7.1 wird in einem gesonderten Verfahren durchgeführt. Vor 
diesem Hintergrund werden im Nachfolgenden lediglich die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung für den Teilbereich 7.2 „Lincoln-Siedlung“ weiter erläutert. 
Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes Teilbereich 7.2 umfasst den Geltungs-
bereich des Bebauungsplanes S 25 „Lincoln-Siedlung“. Der Geltungsbereich wird im Norden 
durch die Noackstraße, im Westen durch die Karlsruher Straße, im Osten durch die Heidel-
berger Straße und im Süden durch die Kleingartensiedlung sowie den angrenzenden Wald 
begrenzt. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 25,0 ha. 
1.3 Verfahren 
Das Verfahren des Teilbereiches 7.2 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 8 
Abs. 2 BauGB als so genanntes Parallelverfahren zum Bebauungsplan S 25 „Lincoln-
Siedlung“ durchgeführt. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.02.2015 den allgemeinen Zielen und Zwecken 
zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss der 7. Änderung zum Flächennutzungsplan, Teil-
bereich 7.2 gefasst. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 
13.01.2015 bis 13.02.2015. Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erör-
terung gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in schriftlicher Form am 05.01.2015. 
1.4 Ziele und Zwecke der Planung 
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte ab 2008 hat die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt in einem breit angelegten Planungs- und Beteiligungsprozess die Entwicklung der frei-
werdenden Flächen eingeleitet. Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich rund 
314 ha ehemals militärisch genutzte Flächen. Das Ziel des Darmstädter Konversionsprozes-
ses ist eine bedarfsgerechte und nachhaltige Entwicklung der Flächenpotenziale. Durch die 
attraktive innerstädtische Lage, mit der entsprechend vorhandenen Infrastruktur, ergibt sich 
ein hohes Potenzial für eine Wohnraumentwicklung auf dem Areal der Lincoln-Siedlung. 
Der Wohnungsmarkt im Darmstädter Stadtgebiet war in der Vergangenheit aufgrund steigen-
der Bevölkerungszahlen von einer hohen und insgesamt wachsenden Wohnungsnachfrage ge-
prägt. Im Vorfeld des Konversionsprozesses wurde gutachterlich bestätigt, dass insbesondere 
dem prognostizierten Einwohnerzuwachs der Stadt bis ins Jahr 2020 Rechnung getragen

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 2 
 
  
werden muss. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der steigenden Le-
bens- und Wohnansprüche ist somit auch zukünftig mit einem Anstieg der Wohnfläche pro 
Kopf zu rechnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass selbst bei rückläufiger Bevölke-
rungszahl und einer strukturellen Verschiebung hin zu älteren Bürgern weiterhin ein Bedarf 
an Neubauwohnungen zur Anpassung an eine geänderte Art der Wohnungsnachfrage (barrie-
refrei, zentral gelegen) besteht. Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht daher die 
Schaffung eines breiten und flexiblen Angebotes an Wohnformen vor, um auf die Vielfalt an 
Lebensformen reagieren zu können. 
Die Fläche der Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd, der neben der Lincoln-
Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung umfasst. Die Rahmen-
planung für den Konversionsbereich Süd wurde nach einer intensiven öffentlichen Diskussion 
im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis eines mehrstufigen Ab-
stimmungsprozesses beschlossen. 
Die wichtigsten Ziele dieser Planung für die Lincoln-Siedlung sind: 
− Die Realisierung vielfältiger Wohnquartiere in Bessungen-Süd und die Schaffung von 
Wohnraum für etwa 3.000 Menschen in der Lincoln-Siedlung. 
− Es soll ein gemischtes Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen. 
Angestrebt werden 30 % für besondere Wohnformen, wie z.B. studentisches, betreutes 
Wohnen und Wohngruppen, sowie mindestens 15 % der Wohnungen zur Versorgung von 
Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgeset-
zes, in kleinteiliger Mischung. 
− Die Grünverbindungen in das Gebiet hinein, aber auch in die benachbarten Quartiere sol-
len so entwickelt werden, dass sinnvolle stadträumliche Bezüge entstehen. 
− Es soll ein stadt-, umwelt- und sozialverträgliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das 
auch die Straßenbahnanbindung von Bessungen aus einschließt.  
− Die Gebäude sollen in einer nachhaltigen und energieeffizienten Bauweise entstehen. 
1.5 Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Das Baugesetzbuch wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 mit dem Ziel geän-
dert, die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden zu stärken. Insofern ist der Vor-
rang der Innenentwicklung zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen ausdrück-
lich als ein Ziel der Bauleitplanung bestimmt worden. § 1 Abs. 5 BauGB sieht nun vor, dass 
die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen 
soll. 
Diesen Grundsätzen wird durch die Wiedernutzbarmachung der ehemals militärisch genutz-
ten Liegenschaft „Lincoln-Siedlung“ entsprochen. Die Lincoln-Siedlung liegt einerseits am 
Siedlungsrand der Kernstadt Darmstadts und ist andererseits hervorragend an die Innenstadt 
angeschlossen ist. Die vorhandene Siedlung soll durch Bestandsentwicklung und Neubebau-
ung zu einem vielfältigen Wohnquartier nachverdichtet werden. Landschaftsflächen werden 
im Geltungsbereich nicht in Anspruch genommen. 
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Im Bebauungsplan S 25 werden die Wohnbauflächen und die Grünfläche anders angeordnet 
als im bestehenden Flächennutzungsplan ausgewiesen. Der bisherige diagonale Verlauf der 
Grünfläche von Ost nach West wird in der Mitte des Plangebietes konzentriert und führt nach 
Norden auf die Noackstraße. Entlang der Karlsruher Straße wird im Bebauungsplan eine wei-

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 4 
 
  
1.7 Flächenbilanz 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden bestehende Wohnbauflächen zuguns-
ten von öffentlichen Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen verringert. 
 
 
Nutzungsart 
   derzeitige Realnutzung  geplante Nutzung 2015 
 
   ha %    ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12  1.584 
(1.587 vorher) 
13 
Gemischte Baufläche    115 1    170 1,5 
Gewerbliche Baufläche    558 5    539 4 
Sonderbaufläche    204 2    233   2 
Gemeinbedarfsfläche    123 1    119 
  (117 vorher) 
1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199 2    199 2 
Hauptverkehrsstraßen    287 2    274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche      44       47  
künstl.  
Grundwasseranreicherung 
 
     10 
 
 
 
     10 
 
 
Grünfläche    850 7    928 
  (927 vorher) 
8 
• besiedelte Fläche         3.910 32,0           4.103 33,5 
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11 
Ökologisch wertvolles Grün-
land 
 
   595 
 
5 
 
   713 
 
6 
Streuobstwiese    125 1    165 1 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46 
Aufforstungsfläche        29  
waldartige Brache      35       44  
Dünen, Trockenrasen    158 1    187 2 
Brache mit Gehölzgruppe    103 1   
• unbesiedelte Fläche         8.314 68,0           8.121 66,5 
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 5 
 
  
2. Umweltbericht 
2.1 Anlass und Aufgabe 
Die Lincoln Siedlung wurde von Mitte der 1950er Jahre bis zum Jahr 2008 von den amerika-
nischen Streitkräften als Wohngebiet für die Angehörigen der US Army genutzt. Nach dem 
Abzug der US Army war die sofortige bauliche Entwicklung und Nachnutzung des Areals nicht 
möglich, da zunächst in Anwendung des deutschen Planungsrechtes Baurecht geschaffen 
werden muss. 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Basis für die wohn-
bauliche Nutzung geschaffen werden. 
Parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung soll ein neuer Bebauungsplan (S 25 „Lincoln-
Siedlung") erstellt werden. 
Größe und Lage des Änderungsbereichs: 
Nach der naturräumlichen Gliederung gehört die Lincoln-Siedlung in die naturräumliche Ein-
heit „Pfungstadt-Griesheimer Sand". 
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Noackstraße mit dem Nahversorgungszent-
rum Bessunger Markt, im Osten durch den Wald am Bessunger Hang, im Süden durch Wald 
und die Kleingartenanlage „Süd-West" und im Westen durch die Karlsruher Straße begrenzt. 
Das Änderungsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 25,0 ha. 
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes 
Die vorhandene Wohnsiedlung Lincoln-Siedlung soll durch Bestandsentwicklung und Neube-
bauung zu einem vielfältigen, ins Stadtgefüge integrierten Stadtteil entwickelt werden. 
Es werden folgende Ziele verfolgt: 
− Schaffung von Wohnraum für ca. 3.000 Menschen 
− Schaffung der ergänzenden sozialen Einrichtungen wie Grundschule, Kindertagesstätten, 
kleinere Einkaufsmöglichkeiten 
− Herstellung der erforderlichen öffentlichen Freiflächen für das Gebiet 
− Schaffung von Grünverbindungen in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung durch das Gebiet 
Das Nutzungskonzept sieht vor, im südlichen Teil die vorhandenen Gebäude zu erhalten, um-
zubauen oder zu ergänzen und wenige Gebäude neu zu errichten. Im mittleren Teil bleiben 
einige wenige Wohnzeilen erhalten. Die Flächen werden neu gegliedert und einer leicht ver-
dichteten Wohnbebauung zugeführt. Die vorhandenen Schulen werden abgerissen. Ein neuer 
Schulstandort entsteht im Osten der Änderungsfläche. Der nördliche Teil wird neu strukturiert 
und für Geschosswohnungsbau genutzt. In der Mitte und im Westen des Gebiets entstehen öf-
fentliche Parks. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Heidelberger Straße bzw. über 
die Noackstraße. 
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben 
Im Regionalplan Südhessen (2010) ist für den Änderungsbereich Siedlungsfläche-Bestand 
dargestellt. 
Laut Landschaftsrahmenplan Südhessen (2000) soll der Durchgrünungsgrad erhöht werden 
und eine Vernetzung mit den Grünzügen östlich und westlich des Gebietes erfolgen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 6 
 
  
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind im Süden und 
Norden des Änderungsbereichs Wohnbauflächen dargestellt. Die Mitte wird von einem Grün-
zug gequert, der von Südwesten nach Nordosten verläuft. Zusätzlich sind zwei Hauptrad- und 
-fußwege (Nord-Süd und West-Ost) dargestellt. 
Ein Schulstandort wird im Südwesten ausgewiesen. 
Die aktuelle Entwicklungsplanung für die Lincoln-Siedlung ist wegen der Änderungen im Hin-
blick auf die Grünflächen und die Gemeinbedarfsfläche – Schule nicht aus dem Flächennut-
zungsplan entwickelt. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird der Grünzug entlang der 
Heidelberger Straße nach Westen  und Norden verschoben, an der Heidelberger Straße kann 
dadurch eine Baufläche für Gemeinbedarf vorgehalten werden. 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan S 25 
betrieben. 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) stellt als planerisches Ziel ei-
ne Verbindung der westlich und östlich der Siedlung liegenden Grünzüge dar. Planerische 
Empfehlung ist die Durchgrünung der bestehenden Siedlungsfläche sowie der Erhalt der Lin-
denallee entlang der Heidelberger Straße. 
Östlich des Änderungsbereichs liegt das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“. Das Na-
turschutzgebiet ist ein für die Öffentlichkeit nicht zugängliches Gebiet und bleibt als Sukzes-
sionsfläche weitgehend sich selbst überlassen. 
Westlich liegt das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“, welches aber auch sämtliche 
sonstigen an die Lincoln-Siedlung angrenzenden Waldgebiete umfasst. 
Der südlich an die Lincoln-Siedlung anschließende Wald ist Schutzwald. 
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen 
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichtes 
Bei der Umweltprüfung wird das Änderungsgebiet in Bezug auf die Umweltbelange beschrie-
ben und bewertet. 
Das Entwicklungsziel der Bauleitplanung, die Entwicklung einer Wohnsiedlung und eines 
Schulstandorts, entspricht den Zielvorgaben des Regionalplans Südhessen 2010. Es bestehen 
somit keine grundsätzlichen Konflikte im Zusammenhang mit diesen geplanten Nutzungen. 
Daher beschränkt sich die Umweltprüfung zur Flächennutzungsplan-Änderung vor allem auf 
die Auswirkungen, die sich durch die Planänderung ergeben. Sie erfolgt durch den Vergleich 
der Darstellungen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit den geplanten Darstellungen 
der Flächennutzungsplan-Änderung. 
Die Bewertung stützt sich u.a. auf die im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erarbeiteten Daten und Planungsaussagen im Sinne einer Abschichtung. 
Parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung wird der Bebauungsplan S 25 „Lincoln-Siedlung“ 
und mit ihm auch ein zugeordneter Umweltbericht und Grünordnungsplan erstellt. Auf dieser 
Planungsebene erfolgt die eingehende Darstellung des Umweltzustands und der möglichen 
Umweltauswirkungen infolge der geplanten Siedlungsentwicklung.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 7 
 
  
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich 
der Prognose bei Durchführung der Planung 
 
(1) Schutzgut Mensch 
Lage und Flächennutzungen 
Die Lincoln-Siedlung ist ein bereits bebauter, städtebaulich integrierter Wohnstandort. Die 
Bebauung setzt sich aus einer zumeist dreigeschossigen Wohnbebauung aus Wohnzeilen und 
einzelnen, über die Siedlung verteilten Solitären wie Schulen und Kinderbetreuungseinrich-
tungen zusammen. Die Freiräume zwischen den Gebäuden sind zumeist offene Wiesen und 
Rasenflächen mit ergänzenden Spiel- und Sportangeboten. Im Osten und Westen säumen 
Grünräume das Gebiet. Im Südosten ist dies ein wertvoller Eichenhain und im Westen arten-
reiche Magerrasenstandorte auf sandigen Böden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die geplanten Nutzungen bleiben unverändert. Es wird nur der Anteil an Grünflächen gering-
fügig erhöht und die Flächenzuschnitte verändert. 
Lärm 
Der Änderungsbereich wird durch Straßenverkehrslärm von der Heidelberger Straße im Osten 
und der Karlsruher Straße (B 3 neu) im Westen beeinträchtigt. Zudem verläuft mit etwas Ab-
stand westlich der Karlsruher Straße die Bahnlinie Darmstadt-Mannheim. 
Nach der Lärmkartierung 2012 des Landes Hessen ist in den Randzonen des Gebietes, an der 
Heidelberger Straße und der Karlsruher Straße, mit einer Überschreitung der zulässigen 
Lärm-Richtwerte zu rechnen. 
Luftbelastungen 
Im Luftreinhalteplan Ballungsraum Rhein-Main, Teilbereich Darmstadt, ist dargelegt, dass die 
lufthygienische Situation in Darmstadt als belastet einzustufen ist. Insbesondere die Grenz-
werte für Feinstaub oder Stickstoffoxide konnten über den Betrachtungszeitraum der letzten 
Jahre nicht immer eingehalten werden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die geplanten Nutzungen bleiben unverändert. Es wird nur der Anteil an Grünflächen gering-
fügig erhöht und die Flächenzuschnitte verändert. 
Eine mögliche Zunahme von Lärm- oder sonstigen Emissionen infolge der baulichen Entwick-
lung des Gebietes geschieht unabhängig von der Planänderung. 
 
(2) Schutzgut Pflanzen, Tiere, Lebensräume 
Die Housing Area wurde von der US Army intensiv genutzt. Die Vegetation der Freiflächen 
wurde zumeist kurz und übersichtlich gehalten. 
Auf den Freiflächen wechseln Bereiche unterschiedlicher Nutzungsintensität. Wo Freizeitakti-
vitäten im Vordergrund stehen (Basketballfelder, Baseball-Feld, Skateranlage, Kinderspiel-
plätze, Grillhütten und -anlagen etc.) ist der bioökologische Wert der betreffenden Grünberei-
che eher gering bis mittel. 
Daneben sind Bereiche von hoher Wertigkeit vorhanden, mit großkronigem Baumbestand als 
Relikte früheren Waldes sowie mit dichteren Gehölzbeständen. Im Wechsel dazu finden sich

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 8 
 
  
artenreiche Rasenbrachen, die zum Teil als besonders hochwertige Sandmagerrasen ausge-
bildet sind. 
Der im Gebiet vorhandenen Vielfalt und Ausprägung von Lebensräumen entspricht auch das 
faunistische Artenspektrum, das in der ehemaligen Lincoln Housing Area anzutreffen ist. Es 
umfasst weit verbreitete Arten gut durchgrünter Siedlungen. Bemerkenswert sind die Vor-
kommen von Zwergfledermaus, Abendsegler, Girlitz, Stieglitz, Haussperling, Zauneidechse 
sowie wärmeliebende Heuschrecken und Schnecken, die insbesondere die Magerrasen besie-
deln. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Der geänderte Zuschnitt der öffentlichen Grünflächen führt dazu, dass entlang der Westgren-
ze vorhandene Freiflächen mit Baumbestand und umfangreichen wertvollen Magerrasenbe-
ständen erhalten und im Sinne des Biotop- und Artenschutzes entwickelt werden können. 
Auch der geplante Quartierspark bietet nach Lage und Zuschnitt das Potenzial zur Erhaltung 
und Entwicklung unter anderem auch dieser wertvollen Landschaftselemente. 
Mit der Planänderung wird das Entwicklungsziel einer breiten in Ost-West-Richtung verlaufen-
den Grünverbindung aufgegeben. Es liegt nahe, eine solche Verbindung als ein funktional 
hochwertiges Biotopvernetzungselement zwischen dem Grünzug Bessungen-Süd und dem 
Waldgebiet südliche der Heimstättensiedlung zu betrachten. Dies ist grundsätzlich anzuneh-
men, allerdings wird diese Funktion für Arten mit geringerem Aktionsradius durch die starken 
Barrierewirkungen von Heidelberger Straße, Karlsruher Straße und Bahntrasse stark einge-
schränkt. 
Für Vögel, Fledermäuse und manche Fluginsekten stellen die von Ost nach West verlaufenden 
geplanten Baumreihen entlang von Straßen und Wegen wichtige Leitstrukturen dar. 
Bedeutender ist der Erhalt der Siedlungs- bzw. Freiflächenstruktur im Süden der Lincoln-
Siedlung mit ihren reichen Gehölzbeständen, wie es der im Parallelverfahren entwickelte Be-
bauungsplan vorsieht. Damit wird ein wichtiges Element des Biotopverbunds zwischen Ost 
und West erhalten. Dies ist im geänderten Flächennutzungsplan allerdings nicht ablesbar. 
Fazit: Durch die Flächennutzungsplan-Änderung wird im Hinblick auf den Biotop- und Arten-
schutz eine Verbesserung erreicht. 
 
(3) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht. 
Die im Umfeld gelegenen Wälder gehören zum Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt", 
der südlich angrenzende Wald ist zusätzlich Schutzwald. 
Östlich der Heidelberger Straße liegt das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube". 
Schutzgebiete nach europäischem Recht (Natura 2000-Gebiete) liegen ca. 1 bis 1,2 km vom 
Änderungsbereich entfernt. 
Gesetzlich geschützte Biotope sind im Gebiet die Linden-Allee entlang der Heidelberger Stra-
ße und ca. 1,7 ha Sandmagerrasen, die sich in zahlreichen Teilflächen über das Gebiet vertei-
len. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Planänderung ist nicht mit einer Nutzungsänderung im Änderungsbereich verbunden. Der 
Grünflächenanteil steigt sogar leicht an. Auswirkungen auf die Schutzziele der Schutzgebiete 
sind nicht zu erwarten.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 9 
 
  
Wie unter „Schutzgut Pflanzen, Tiere, Lebensräume“ dargestellt, erhöht der geänderte Grün-
flächenzuschnitt das Potenzial zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Sandmagerrasen. 
Dies stellt eine Verbesserung dar. Im Hinblick auf die geschützte Lindenallee ergeben sich 
keine Veränderungen. 
 
(4) Schutzgut Boden 
In der Bodenkarte des Landes Hessen ist der Änderungsbereich als künstlich verändertes Ge-
lände dargestellt (Weißfläche). 
Es ist davon auszugehen, dass wie im nahen Umfeld der Housing Area, natürlicherweise zu-
meist Braunerden mit Bändern aus Decksediment vorzufinden wären. Oberflächig sind diese 
Braunerden mäßig bis schwach sauer, weil sie carbonatfrei sind. Ab einer Tiefe von 1,5 m ist 
mit carbonathaltigen Sanden zu rechnen. 
Rund ein Drittel der Fläche ist durch Gebäude oder Straßen überbaut oder versiegelt. 
Die ehemalige Lincoln Housing Area ist ein Altstandort, der in der Altflächendatei des Landes 
Hessen unter der Schlüssel-Nr. 411.000.040-040.294 eingetragen ist. Der Status der Ge-
samtfläche wird mit „Altlastverdacht aufgehoben“ geführt. Umwelttechnische Untersuchun-
gen des Geländes nach Aufgabe der militärischen Nutzung ergaben keinen Hinweis auf das 
Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung (Altlast). Konflikte mit der geplanten Nutzung 
bestehen somit nicht. 
Gegebenenfalls noch vorhandene Bodenverunreinigungen sind nur noch abfallrechtlich rele-
vant. Gefährdungen des Menschen gehen von ihnen nicht aus. Die Bodenverunreinigungen 
sind im Zuge der Flächenneuordnung und Nachnutzungen zu beseitigen. 
Nach Angaben des Kampfmittelräumdienstes befindet sich das Bebauungsplangebiet in ei-
nem Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss 
grundsätzlich ausgegangen werden. Auf der Ebene des Bebauungsplanes sind dazu die ent-
sprechenden Hinweise zu geben und Festsetzungen zu treffen. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Flächenanteile von Bauflächen und Grünflächen verschieben sich geringfügig zugunsten 
der Grünflächen. Die Flächennutzungsplan-Änderung führt nicht zu negativen Auswirkungen 
auf das Schutzgut Boden. 
Gleichwohl ist bei der Realisierung der Planung von einer baulichen Verdichtung gegenüber 
dem Bestand auszugehen. Dies ist allerdings auch bereits auf der Grundlage des rechtswirk-
samen Flächennutzungsplans möglich. 
 
(5) Schutzgut Wasser 
Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Wasserschutzgebiete und 
ergiebige Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. 
Das Grundwasser liegt ca. 25 m unter Flur. Die Grundwasserneubildung aus Versickerung ist 
durch die vorhandene Bebauung und Flächenversiegelungen mit Ableitung des Regenwassers 
ins Kanalsystem eingeschränkt. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Der Anteil an Bauflächen vermindert sich nach der Flächennutzungsplan-Änderung geringfü-
gig. Mit der baulichen Entwicklung des Änderungsbereichs möglicherweise eintretende nega-
tive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind unabhängig von der Planänderung.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 10 
 
  
(6) Schutzgut Klima/Luft 
Der Änderungsbereich ist in der Karte „Lokalklima – Bewertung“ des Landschaftsplanes we-
der den Kalt- noch den Frischluft produzierenden Flächen, noch anderen wichtigen Klima-
funktionsräumen oder Defizitbereichen zugeordnet. 
Die Lincoln-Siedlung liegt nicht innerhalb einer Ventilationsbahn. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Da der Grünflächenanteil mit seinen positiven Funktionen für das Lokalklima nicht vermindert 
wird, sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. 
 
(7) Schutzgut Erholung/Landschaftsbild 
Die ehemalige Lincoln Housing Area ist seit den Anschlägen des 11. September 2001 ein für 
die Öffentlichkeit geschlossenes Wohnquartier. Eine Naherholungsfunktion des Gebietes war, 
außer für die Bewohner selbst, nicht gegeben. 
Das auch von außen, insbesondere von der Heidelberger Straße wahrnehmbare Bild ist das 
einer locker in großzügige Freiflächen verteilten, fast baugleichen 1950er Jahre Wohnzeilen. 
Positiv stadtlandschaftsprägend sind die weitläufigen, weitgehend ohne trennende Einfrie-
dungen gestalteten Grünbereiche mit ihrem zum Teil alten Baumbestand. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan teilt die Lincoln-Siedlung in zwei separierte Wohn-
quartiere, getrennt durch eine Grünachse, die sich zur Heidelberger Straße aufweitet. 
Nach der Planänderung erhält die Siedlung mit dem Quartierspark eine stärker erlebbare Mit-
te. Über den geplanten Quartiersplatz mit seiner Konzentration sozialer Aktivitäten besteht 
eine enge Verbindung zum Verkehrsknoten Straßenbahnhaltestelle an der Heidelberger Stra-
ße. Trotzdem ist das Zentrum von der Straße ins Innere des Quartiers verlagert. 
Die Vergrößerung und Neuordnung der Grünflächen erlaubt zudem ein breiteres Angebot für 
unterschiedliche Freizeitaktivitäten und Erholungsnutzungen: Aufenthalt, Spielen, Bewegung, 
Kommunikation für alle Altersgruppen gemeinsam oder mit Schwerpunktbildung in verschie-
denen Teilräumen. 
Im Hinblick auf die Neuschaffung von Hauptwegeverbindungen und deren Eingliederung ins 
städtische Wegenetz hat die Planänderung keine Auswirkungen. 
Fazit: Die mit der Flächennutzungsplan-Änderung verbundene städtebauliche Neuordnung 
führt zu Verbesserungen im Hinblick auf Freizeit- und Naherholungsnutzungen sowie zur 
Stärkung der Identität des neuen Stadtteils. 
 
(8) Kultur- und Sachgüter 
Im Änderungsbereich sind keine nach Hess. Denkmalrecht geschützten Sachgüter vorhanden. 
Nördlich der Noackstraße steht die denkmalrechtlich geschützte Großherzogliche Keramische 
Manufaktur. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Bei den geplanten Aus- und Umbaumaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu berück-
sichtigen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 11 
 
  
Die Planänderung sieht vor, eine Grünachse vom Quartiersplatz zur Keramischen Manufaktur 
zu führen. Damit wird das repräsentative Gebäude aufgewertet, die Lincoln-Siedlung erhält 
zudem einen neuen positiv erlebbaren visuellen Bezugspunkt. 
 
(9) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen 
Es besteht ein Widerspruch zwischen Festsetzungen des Bebauungsplans und den Darstel-
lungen im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt. Ein im LP für das Plangebiet dargestellte 
wesentliches Ziel ist die Schaffung eines Grünzuges, der den westlich der Heidelberger Straße 
liegenden „Grünzug Bessungen“ mit dem „Grünzug Heimstättensiedlung“ verbindet. 
Dieses auch in den Flächennutzungsplan integrierte Entwicklungsziel wird im Bebauungsplan 
S 25 „Lincoln-Siedlung“ aus städteplanerischen Gründen aufgegeben, zugunsten des Quar-
tiersparks und des Grünzuges an der Karlsruher Straße. 
2.4.3 Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänderung 
Eine Nicht-Durchführung der Planung hätte relativ geringe Auswirkungen, da der Rahmen für 
die bauliche Entwicklung im Wesentlichen gleich bleibt. 
2.4.4 Planungsalternativen 
Bei der vorgeschalteten Rahmenplanung für die Lincoln-Siedlung wurden Alternativen im Hin-
blick auf den Zuschnitt der Grünflächen, der Bauflächen sowie der verkehrlichen Erschließung 
geprüft. 
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur Überwachung 
Da die Flächennutzungsplan-Änderung keine negativen Umweltauswirkungen hat, werden kei-
ne Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich dargestellt. 
Ein Monitoring entfällt. Maßnahmen zur Überwachung können auf der Ebene des Flächennut-
zungsplans ohnehin nicht festgelegt werden, da wegen dessen Rechtswirkung keine Ableitung 
unmittelbarer Umweltauswirkungen erfolgen kann. 
2.6 Zusammenfassung 
Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine negativen Umweltauswirkungen. Für keinen 
Umweltbelang ist eine Verschlechterung der Situation bzw. eine Einschränkung der Entwick-
lungspotenziale zu erwarten. 
Im Hinblick auf die Schutzgüter „Erholung/Landschaftsbild“ und „Pflanzen, Tiere, Lebens-
räume“ und die denkmalrechtlich geschützte Großherzogliche Keramische Manufaktur nörd-
lich des Änderungsbereichs werden die Rahmenbedingungen sogar verbessert. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

anlage 1

22770 Zeichen

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 
Darmstadt 
  
Äußerung gem. § 4 (1) BauGB vom 09.02.2015 und 10.02.2015: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht be stehen gegen die Flächennutzungs-
planänderung keine grundsätzlichen Bedenken. 
Folgende Auflage und Hinweise sind aufzunehmen: 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
Es sind keine Aussagen zur Entwä sserung im vorgelegten Flächen-
nutzungsplan gemacht. Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme 
zum Bebauungsplan S 25 „Lincoln-Siedlung“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
Bodenschutz 
Bei der ehem. militärisch genutzten Liegenschaft „US-Siedlung Lin-
coln“ handelt es sich um einen Altstandort, der in der Altflächendatei 
des Landes Hessen unter der Schlüssel-Nr. 411.000.040-040.294 
eingetragen ist. Der Status der Gesamtfläche wird mit „Altlastver-
dacht aufgehoben“ geführt. Umwelt technische Untersuchungen des 
Geländes nach Aufgabe der militär ischen Nutzung ergaben keinen 
Hinweis auf das Vorliegen einer sc hädlichen Bodenveränderung (Alt-
last). Konflikte mit der geplanten Nutzung bestehen somit nicht. In-
sofern bestehen keine Bedenken gegen die o.a. Bauleitplanung. 
 
Immissionsschutz 
Gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt 
Darmstadt im Bereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) bestehen keine grund-
sätzlichen Bedenken. Die Verlagerung der Grundschule direkt an die 
Heidelberger Straße wird jedoch aus Sicht des Immissionsschutzes – 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 
7.2 wird zusammen mit dem Bebauung splanverfahren S 25 „Lincoln-
Siedlung“ im Parallelverfahren durchgeführt. Aussagen zur Entwässe-
rung wurden in der Begründung  zum Bebauungsplanentwurf S 25 
„Lincoln-Siedlung“ getroffen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 
Anlage 1

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Lärmschutz für bedenklich gehalten  und sollte nochmals überdacht 
werden. 
Auf die Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Darmstadt S 25 
„Lincoln-Siedlung“ wird verwiesen. 
 
 
Grundwasser und Oberflächengewässer 
Aus Sicht der Fachdezernate werden keine Bedenken und Anmerkun-
gen gegen den Flächennutzungsplan vorgebracht. 
 
 
Belange der Bergaufsicht 
Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen.  
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter 
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer 
Umgebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung 
von Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind jedoch 
keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten be-
kannt. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sach-
verhalte entgegen. 
 
Belange des Kampfmittelräumdienst 
Die Auswertung der beim Kampfm ittelräumdienst vorliegenden 
Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher be-
zeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitte ln auf solchen Flächen muss 
grundsätzlich ausgegangen werden. 
In den Bereichen, in denen durc h Nachkriegsbebauungen bereits 
bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 
Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnah-
men notwendig. 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Son-
dieren auf Kampfmittel, ggfs. nach  Abtrag des Oberbodens) vor Be-
ginn der geplanten Bauarbeiten un d Baugrunduntersuchungen auf 
den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-
7.2 wird zusammen mit dem Bebauung splanverfahren S 25 „Lincoln-
Siedlung“ im Parallelverfahren durchgeführt. Aussagen zum Lärm-
schutz wurden in der Begründu ng zum Bebauungsplanentwurf S 25 
„Lincoln-Siedlung“ getroffen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 
7.2 wird zusammen mit dem Bebauung splanverfahren S 25 „Lincoln-
Siedlung“ im Parallelverfahren durchgeführt. Hinweise zum Vorhan-
densein von Kampfmitteln sind ni cht Bestandteil der Flächennut-
zungsplanänderung. Aussagen und Hinweise zu Kampfmitteln inner-
halb des Plangebietes wurden im Bebauungsplanentwurf S 25 „Lin-
coln-Siedlung“ getroffen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondier-
fähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllu ngen, Versiegelungen oder sonsti-
gen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere 
Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten 
erforderlich.  
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau 
(Spundwand,  Berliner Verbau usw. ) durch Sondierungsbohrungen in 
der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene 
vorliegt, sollen die Erdaushubarbei ten mit einer Flächensondierung 
begleitet werden. 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmit-
telräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchge-
führt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf 
dem die untersuchten Flächen doku mentiert sind. Weiterhin ist das 
verwendete Detektionsverfahren anzugeben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst 
des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei 
der Beauftragung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die 
Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen.  
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flä-
chen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
Nach Abschluss der Arbeiten wird  um Übersendung des Lageplans 
und der KMIS-R-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kos-
tenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräum-
dienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefah-
renabwehr, KMRD). 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwi-
schenlagern) sind vom Antragstelle r/Antragstellerin, Interessenten/ 
Interessentin oder sonstigen Berech tigten (z.B. Eigentümer/Eigentü-
merin, Investor/Investorin) zu tr agen. Die genannten Arbeiten sind 
daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und 
zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmit-
telräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
Bei der Angebotseinholung oder de r Beauftragung einer Fachfirma 
wird darum gebeten. immer das Aktenzeichen I 18 KMRD – 6b

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
06/05- DA  1267-2015 anzugeben und eine Kopie dieser Stellung-
nahme beizufügen. 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Vo raus schwer zu berechnen sind, 
wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für 
unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für 
eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der  Kostenerstattung 
durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die 
Kampfmittelräumung. 
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP Dez. III 31.2 zur Kenntnisnah-
me zuzusenden. 
Den Abtransport - ggfs. auch die Entschärfung- und die Vernichtung 
der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen –
Kampfmittelräumdienst - weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
Es wird darum gebeten, die Stellungnahme des Kampfmittelräum-
dienstes in allen Schritten des Ba uleitplanverfahrens zu verwenden, 
sofern sich keine wesentlichen Flächenänderungen ergeben. 
 
Äußerung gem. § 4 (1) BauGB vom 10.02.2015 der Oberen Natur-
schutzbehörde 
Die geplante Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen auf bereits 
bauliche überprägten Kasernen- oder Siedlungsflächen der US-
Streitkräfte wird positiv gesehen, da so die angestrebten Nutzungen 
im baulichen Bestand bereitgestellt werden können und eine Inan-
spruchnahme freier Landschaft vermieden wird. 
Eine abschließende Stellungnahme ist allerdings noch nicht möglich, 
da für Detailplanung noch wesentliche Unterlagen fehlen. 
Es sind im weiteren Planverfahren insbesondere eine flächendecken-
de Biotoptypenkartierung mit beso nderer Berücksichtigung der ge-
mäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschü tzten Biotop zu erstellen. Wei-
ter ist eine artenschutzrechtliche  Prüfung gemäß § 44 BNatSchG 
durchzuführen und zum Bestandteil der Unterlagen zu machen. 
Über eine Eingriffs- Ausgleichsplanung sind Qualität und Quantität 
der Eingriffswirkungen zu ermitteln und soweit notwendige Kompen-
sationsmaßnahmen/Flächen darzustellen bzw. festzusetzen. 
Bei der Prüfung der Eingriffswirkungen und der städtebauliche Kon-
zeption sind insbesondere das Naturschutzgebiet „Bessunger Kies-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 
7.2 wird zusammen mit dem Bebauung splanverfahren S 25 „Lincoln-
Siedlung“ im Parallelverfahren durchgeführt. Im Rahmen des weiteren 
Bauleitplanverfahrens wurden die geforderten Unterlagen erstellt: flä-
chendeckende Biotoptypenkartierung, mit besonderer Berücksichti-
gung der gemäß § 30 BNatSchG gese tzlich geschützten Biotope, ar-
tenschutzrechtliche Prüfung gemä ß § 44 BNatSchG, Eingriffs- und 
Ausgleichsplanung, Prüfung der Eingriffswirkungen der Planung auf 
angrenzende Schutzgebiete. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
grube“ sowie die die umfangreich angrenzenden Wald / Waldrandflä-
chen zu berücksichtigen. Weiter ist zu prüfen ob im baulichen Be-
stand ökologisch wertvolle Strukturen vorhanden sind. 
Vor der weiteren Konkretisierung der Planung wird angeregt, einen 
Scopingtermin sowie einen Ortstermin durchzuführen.  
 
1.2 HEAG mobilo GmbH, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt
  
Äußerung gem. § 4 (1) BauGB vom 20.01.2015: 
 
Die Planung der neuen Haltestelle „Lincoln-Siedlung“ befindet sich in 
der Vorplanungsphase und wird in  enger Abstimmung mit den städ-
tischen Stellen fortgeführt. Die Berücksichtigung der Schnittstellen 
zu den Planungen der Lincoln-Siedlung ist hinreichend gewährleistet. 
Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen gem. PBefG § 28 für 
diese Haltestelle ist für das Jahr 2015 vorgesehen. 
Bei der Planung zum Mobilitätskonzept (ÖPNV), bei der beabsichtig-
ten Verlegung der Straßenbahnhaltes telle Marienhöhe und die äuße-
re Erschließung des MIV über die Heidelberger Straße und deren 
Auswirkungen auf die Haltestelle Lincoln-Siedlung ist die HEAG mobi-
lo GmbH betroffen. 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die Haltestelle „Lincoln-Siedlung“ ist ein wichtiger Baustein zur Um-
setzung der Ziele des städtebaulichen Konzeptes sowie des Mobili-
tätskonzeptes. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens S 25 Lincoln-Siedlung die HEAG mobilio 
weiterhin in die Planungen einbinden. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
1.3 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Groß-Gerauer 
Weg 4, 64295 Darmstadt 
  
Äußerung gem. § 4 (1) BauGB vom 06.02.2015: 
 
zu dem oben genannten Bebauungsp lan S 25 in Verbindung mit der 
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) der Stadt 
Darmstadt werden die im Folgenden erläuterten Einwände mit recht-
licher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen (A) und 
Hinweise (B) vorgebracht:

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
(A) Einwände mit rechtlicher Verbin dlichkeit aufgrund fachgesetzli-
cher Regelungen: 
1) Im Zuge der geplanten Herstellung einer neuen Einmündung bzw. 
Kreuzung der B 3 mit der vorgesehenen neuen Straßenverbin-
dung südlich des Plangebietes ist Hessen Mobil die ' seitens der 
Stadt Darmstadt vorgelegte Verkehrsuntersuchung gemäß den §§ 
4 und 12 FStrG hinsichtlich des Pr ognosehorizontes auf das Jahr 
2030 anzupassen. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der ge-
planten Umweltzone in  Darmstad t weiträumig hinsichtlich even-
tueller Verkehrsverlagerungen zu untersuchen. 
2) Alternativ zu dem seitens de r Stadt vorgeschlagenen Vollan-
schluss an die B 3 mittels Lichtsig nalanlage ist eine Alternativbe-
trachtung hinsichtlich einer „rec hts einbiegen-rechts abbiegen 
Lösung“ in der Verkehrsuntersuchung zu überprüfen. 
3) Eine weitere Alternative wäre in jedem Fall der Anschluss des 
Plangebietes mittels einer höhenf reien Anbindung inklusive eines 
Überführungsbauwerkes. 
4) Ein neuer Anschluss an eine vierspurige Bundesstraße bedarf der 
Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI). Hierfür ist ein Antrag auf Zustimmung beim 
BMVI zu stellen. Der entsprechende Antrag zur Errichtung eines 
neuen Anschlusses wird von Hessen Mobil an das BMVI zu rich-
ten und zu begründen sein. Zur Begründung ist der Fragenkata-
log des BMVI zunächst von der Stadt Darmstadt zu beantworten 
und an Hessen Mobil zurückzuschicken (als Anlage dem An-
schreiben beigefügt). 
5) Für die Anbindung der Stadtstraße an die B 3 ist Baurecht erfor-
derlich. Die für die Anbindung benötigten Flächen sind deshalb in 
den Geltungsbereich des B-Planes einzubeziehen. 
6) Alle Sichtflächen im Bereich de r Anbindung sind freizuhalten. Die 
Sichtflächen sind im B-Plan zeichnerisch festzusetzen und durch 
entsprechende Textfestsetzung is t sicherzustellen, dass diese 
dauerhaft von sichtbehinderndem Bewuchs freizuhalten sind (§ 4 
FStrG). 
Es wird angeregt, die vorher ge nannten Punkte baldmöglichst zu 
erörtern. 
Planerische Behandlung der Stellungnahme:
Die Hinweise und Anregungen zu den Punkten 1 bis 6 wurden zur 
Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die Planung der südlichen Querverbindung und der Anbindung an die 
Karlsruher Straße (B 3) wird in einem gesonderten Planfeststellungs-
verfahren erfolgen und ist nicht Bestandteil der 7. Flächennutzungs-
planänderung, Teilbereich 7.2. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
 
7) Die Bauverbotszone entlang der B 3 ist von Hochbauten jeder Art 
freizuhalten. Hierzu gehören auch Stellflächen und Werbeanlagen 
(§ 9 FStrG). Es wird um entspr echende zeichnerische und textli-
che Festsetzungen im B-Plan gebeten. 
8) Weitere Zufahrten und Zugänge entlang der freien Strecke der B 3 
sind nicht zulässig. (§ 8 FStrG). Es wird um entsprechende zeich-
nerische und textliche Festsetzungen im B-Plan gebeten. 
 
 
 
 
 
 
 
(B) Fachliche Hinweise:  
• Gegen den Träger der Straßenbaulast der B 3, die Bundesrepub-
lik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), können aus Anlass 
der sich aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept ergeben-
den Bebauung keine Ansprüche au f Schutzmaßnahmen aufgrund 
des BlmSchG durch die von der o.g. Straßenbaumaßnahme aus-
gehenden Emissionen geltend gemacht werden. Erforderlich wer-
dende Schutzmaßnahmen sind vo n der Stadt Darmstadt zu prü-
fen, zu planen und zu finanzieren. 
• Dem Bebauungsplan S 25 und der 7. Änderung des Flächennut-
zungsplanes (Teilbereich 7.2) kann aufgrund der oben genannten 
P u n k t e  i n  d i e s e r  F o r m  n i c h t  z u g e s t i m m t  w e r d e n .  E i n e  a b s c h l i e -
ßende Stellungnahme wird vorgel egt, wenn die oben genannten 
Bedenken ausgeräumt sind. 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise und Anregungen zu den Punkten 7 bis 8 wurden zur 
Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 
7.2 wird zusammen mit dem Bebauung splanverfahren S 25 „Lincoln-
Siedlung“ im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise und Anre-
gungen betreffen nicht die 7. Fl ächennutzungsplanänderung, Teilbe-
reich 7.2. Die Abwägung der Ste llungnahmen zur Einhaltung der Bau-
verbotszone sowie weiterer Zufahrten und Zugänge entlang der B 3 
erfolgte im Bebauungsplanverfahren S 25 „Lincoln-Siedlung“. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Festsetzungen von 
Schallschutzmaßnahmen können nur  auf der Bebauungsplanebene 
und im Baugenehmigungsverfahren getroffen werden. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
1.4 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
  
Äußerung gem. § 4 (1) BauGB vom 15.012015: 
 
Zu dem o.g. Bebauungsplan und zur Frage, ob durch die Planungen 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme:

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
der Betrieb von Richtfunkstrecken beeinflusst wird, wird Folgendes 
mitgeteilt: 
• Die BNetzA teilt u.a. gemäß § 55 des Telekommunikationsge-
setzes (TKG) vom 22.06.2004 die Frequenzen für das Betreiben 
von zivilen Richtfunkanlagen zu. Die BNetzA kann daher z.B. in 
Planungs- und Genehmigungsverfahren im Rahmen des Bau-
rechts bzw. zum Schutz vor I mmissionen einen Beitrag zur Stö-
rungsvorsorge leisten, indem sie Namen und Anschriften der für 
das Baugebiet in Frage kommenden Richtfunkbetreiber identifi-
ziert und diese den anfragenden Stellen mitteilt. Somit werden 
die regionalen Planungsträger in die Lage versetzt, die evtl. be-
troffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über die vorgesehenen 
Baumaßnahmen bzw. Flächennutzungen zu informieren. 
• Zu den von Ihnen aufgezeigten Pl anungen wird mitgeteilt, dass 
Beeinflussungen von Richtfunks trecken durch neue Bauwerke 
unter einer Bauhöhe von ca. 20 m allgemein nicht sehr wahr-
scheinlich sind. Den zur Verfügun g gestellten Unterlagen kann 
nicht entnommen werden, ob diese Höhe bei der neu geplanten 
Raumnutzung überschritten werden soll. Auf entsprechende Un-
tersuchungen zum vorsorgliche n Ausschließen von Richtfunk-
störungen durch neue Bauwerke  kann daher im vorliegenden 
Fall verzichtet werden. Bitte beachten Sie diesen Sachverhalt 
bei zukünftigen Planungen. Das Einholen von Stellungnahmen 
der BNetzA zu Planverfahren mit geringer Bauhöhe ist nicht er-
forderlich. Bei dennoch eingehenden Anfragen zu Bauplanungen 
mit niedrigem Höhenniveau wird in der Regel durch die BNetzA 
nicht Stellung genommen. 
• Messeinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der BNetzA 
werden durch die Planungen nicht beeinträchtigt.  
Falls sich Ihre Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plange-
biet zu berücksichtigenden Leit ungssysteme bezieht, wird darauf 
hinweisen, dass die BNetzA selbst über keine eigenen Leitungsnetze 
verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vorhandenen Kabelt-
rassen Auskunft erteilen, da das Führen entsprechender Datenbe-
stände nicht zu ihren behördliche n Aufgaben gehört. Angaben über 
Kabelsysteme im Planbereich (z.B. Kabellinien für die Kommunikati-
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 
7.2 wird zusammen mit dem Bebauung splanverfahren S 25 „Lincoln-
Siedlung“ im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise betreffen 
nicht die 7. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 7.2. Die Abwä-
gung der Stellungnahmen erfolgte im Bebauungsplanverfahren S 25 
„Lincoln-Siedlung“. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
30.04.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behö rden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
on, Energieleitungen u. ä.) können daher nur direkt bei den jeweili-
gen Betreibern oder den Planungs- bzw. Baubehörden vor Ort einge-
holt werden. 
Die weitere Beteiligung an dem Planverfahren ist nicht erforderlich. 
 
1.5 Hessen-Forst, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt
  
Äußerung gem. § 4 (1) BauGB vom 03.02.2015: 
 
Es wird mitgeteilt, dass alle dargestellten und beschriebenen Ände-
rungen innerhalb der ehemaligen am erikanischen Housing Area „Lin-
coln-Siedlung“ liegen. Belange des Forstrechts sind durch die Pla-
nung nicht berührt. 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

anlage 8

229 Zeichen

Punkt 25: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
(Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0182) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 7

229 Zeichen

Punkt 16: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
(Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0182) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 16
TOP 228
TOP 40
TOP 25
TOP 9

Orte (7)

  • Karlsruher Straße
  • Noackstraße
  • Heidelberger Straße
  • Wilhelminenstraße 1
  • Klappacher Straße 172
  • Ohlystraße 75
  • Groß-Gerauer Weg 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0182
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00