V/0674/2015
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0034/2015 "Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen"
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Beschlussvorlage
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V/0674/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0034/2015 "Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa- Investorenmodelle ermöglichen" Beratungsfolge 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Thematik der Errichtung von Kindertageseinrichtungen im Rahmen einer immobilienwirtschaftlichen Konzept- vorlage, die die bei der Errichtung von KiTas zu berücksichtigenden Aspekten beleuchtet und Handlungsempfehlungen aufzeigt, darstellen wird. Im Rahmen dieser Konzeptvorlage wird insbe- sondere auch die Frage der Eigenerstellung von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt bzw. die Erstellung in Investorenmodellen dargestellt, so dass somit auch inhaltlich auf den Antrag A- R/0034/2015 (siehe Anlage) eingegangen wird. Begründung: Mit dem A -R/0009/2012 vom 27.02.2012 „Weniger Kosten, weniger Sorgen – KiTa- Investorenmodelle ermöglichen“ hatte die FDP -Ratsfraktion einen inhaltlich identischen A ntrag gestellt. Die Beschlussvorlage V/0777/2012 vom 16.10.2012 zu diesem Antrag, mit dem die Ve r- waltung beauftragt werden sollte, die Einzelpunkte des Antrages zu prüfen, wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.11.2012 bei Fürstimmen (OB, CDU, FDP, UWG/ÖDP) und Gege n- stimmen (SPD, Die Grünen/GAL, DIE LINKE) abgelehnt. Insbesondere im Jahr 2012 waren die Thematik der Schaffung von Kindertageseinrichtungen und die damit verbundenen vielfältigen Fragestellungen ständiger Diskussionspunkt in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen u nd Liegenschaften. Die Verwa ltung hatte daher, u.a. in den Sitzungen des politischen Arbeitskreises „Strategisches Flächenmanagement“ am 07.05.2012 und 05.11.2012, die Aspekte Systematik KiTa-Förderung Beschaffungsvarianten für die Errichtung von KiTas Beschaffungsvariante Investorenmodell: Kostenvergleich Stadt / Investor Standards Vorlagen-Nr.: V/0674/2015 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 02.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0674/2015 ausführlich dargestellt und erläutert (die Unterlagen wurden den Sitzungsteilnehmern, den Frakt i- onsgeschäftsstellen als auch den Ratsgruppen zur Verfügung gestellt). Da die Thematik nach wie vor von hoher Aktualität geprägt ist, wird die Verwaltung die Gesamts i- tuation im Rahmen einer Konzeptvorlage, die die bei der Errichtung von KiTas zu berücksichtige n- den Aspekte beleuchtet und Handlungsempfehlungen aufzeigt, darstellen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Inhalte des Antrages A-R/0034/2015 eingegangen. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlage
674-2015 - Anlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2015 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp-ms.de Münster, 03.06.2015 Die FDP-Ratsfraktion stellt erneut folgenden Antrag: Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen Der Rat möge beschließen: 1. Um den städtischen Haushalt von hohen Investitions-, Finanzierungs- und Abschreibungskosten zu entlasten, wird die Verwaltung beauftragt, die Verfahren bei Neubauten und möglichst auch bei Erweiterungsbauten von KiTas regelmäßig so zu ändern, dass bei der Bauentscheidung Investorenmodelle umgesetzt werden können. 2. Art, Umfang und Qualität der Bauausführung und Bauausstattung der KiTas nach Investorenmodell richten sich nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und DIN-Normen. 3. Die im Rahmen von Investorenmodellen gebauten KiTas werden von der Stadt für den Zeitraum ihres Betriebs angemietet. Obergrenze der Miete ist der vom LWL zu zahlende pauschale Mietzuschuss gem. Kinderbildungsgesetz und Durchführungs- verordnung dazu (derzeit 10,06 Euro / qm, Erhöhung um 1,5 % pro Jahr ab dem KiTa- Jahr 2018/2016). 4. Die Verwaltung begründet im Einzelfall, wenn KiTas nicht nach dem Investorenmodell gebaut oder erweitert werden. Begründung: Der Bau von Kindertagesstätten zieht neben den enormen Investitionskosten auch hohe Abschreibungskosten nach sich. Weil aber bis zur bedarfsgerechten Versorgung gerade im Bereich der U3-Betreuung dringend weitere Plätze gebraucht. werden, um den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen zu können, sind auf absehbare Zeit. Neubauten im KiTa-Bereich zwingend notwendig. Für Münster wird derzeit eine notwendige Betreuungs-Quote von mindestens 50% im U3- Bereich prognostiziert. Um dem Ratsbeschluss eines bedarfsgerechten Ausbaus der KiTas im U3-Bereich nachkommen zu können, müssen in Münster mehr KiTa-Gebäude errichtet werden, als mit Blick auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 von der Stadt selbst gebaut und finanziert werden können. Es ist daher notwendig, andere Beschaffungs-Modelle ins Auge zu fassen. -2- Hier bietet sich auch ein Investorenmodell an, bei dem entweder die Stadt oder ein Dritter ein Grundstück an den Investor verkauft, dieser entsprechend der städtischen Bedarfe eine KiTa errichtet und sie an die Stadt nach ihrem Bedarf für eine Laufzeit von zehn oder mehr ‘Jahren vermietet. Gegebenenfalls. können \Verlängerungsoptionen vereinbart werden. u Wird das Gebäude nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr als KiTa benötigt, etwa weil in dem Bereich nicht mehr die entsprechende Anzahl von Kindern lebt, kann es durch den Investor: anderweitig, z.B. für Mietwohnungen, genutzt werden. Damit wird die Stadt von der weiteren Gebäudenutzung und -unterhaltung entlastet. Beispiele aus dem Münsterland zeigen, dass auf diese Weise KiTas sehr schnell errichtet werden können. Zudem kann der Investor durch bessere Planungs- und Baumöglichkeiten Preisvorteile erzielen und diese’ im Wege einer niedrigeren Miete an die Stadt weitergeben. Dabei werden keine 08/15-Billigbauten errichtet, sondern KiTa - Gebäude entsprechend aller einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und DIN-Normen, die darüber hinaus so intelligent und vorausschauend geplant sind, dass eine spätere Wohnnutzung nach einer kurzen Umbauphase problemlos möglich ist. Die von Investoren im Münsterland errichteten Kita-Gebäude passen sich. dabei harmonisch in die umgebende Bebauung ein. Der Wettbewerb unter Investoren sorgt hier für überzeugende architektonische Lösungen. Entsprechend des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und der Durchführungsverordnung dazu (DVO KiBiz, Fassung vom 10.12.2014) wird vom LWL an die Stadt im Fall der Anmietung von KiTas ein pauschaler Mitzuschuss gezahlt, der.derzeit 10,06 Euro / qm beträgt und ab dem KiTa-Jahr 2015 / 2016 pro Jahr um 1,5 Prozent erhöht wird. Dieser pauschale Mietzuschuss wird von hinreichend vielen Investoren als auskömmliche Miete bezeichnet. So braucht die Stadt nicht selbst ein Gebäude zu errichten, das über seinen Lebenszyklus betrachtet trotz eines nach KiBiz möglichen Investitionszuschusses von 20.000 Euro pro geschaffenem KiTa-Platz wesentlich höhere Kosten verursacht, als eine Mietlösung. Zumal eine Beschaffung durch die Stadt vollständig Kredit finanziert wäre. Es fallen für das Gebäude keine zusätzlichen Investitionskosten an. Damit überwiegen die Vorteile von Investorenmodellen in der gegenwärtigen angespannten Haushaltslage der Stadt Münster so sehr, dass eine besondere Begründungspflicht für die Verwaltung gerechtfertigt ist, sollte sie dennoch in Einzelfällen an der bisherigen Praxis festhalten wollen, die KiTas selbst zu bauen. gez, Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jörg Berens Jürgen Reuter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- V/0674/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37