Mandari Insight

V/0674/2015

Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0034/2015 "Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-Investorenmodelle ermöglichen"

Vorlagen 25.08.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 09.09.2015, TOP 2.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

674-2015 - Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2806 Zeichen

V/0674/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0034/2015 "Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa-
Investorenmodelle ermöglichen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Thematik der 
Errichtung von Kindertageseinrichtungen im Rahmen einer immobilienwirtschaftlichen Konzept-
vorlage, die die bei der Errichtung von KiTas zu berücksichtigenden Aspekten beleuchtet und 
Handlungsempfehlungen aufzeigt, darstellen wird. Im Rahmen dieser Konzeptvorlage wird insbe-
sondere auch die Frage der Eigenerstellung von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt bzw. 
die Erstellung in Investorenmodellen dargestellt, so dass somit auch inhaltlich auf den Antrag A-
R/0034/2015 (siehe Anlage) eingegangen wird.   
 
 
Begründung: 
 
Mit dem A -R/0009/2012 vom 27.02.2012 „Weniger Kosten, weniger Sorgen – KiTa-
Investorenmodelle ermöglichen“ hatte die FDP -Ratsfraktion einen inhaltlich identischen A ntrag 
gestellt. Die Beschlussvorlage V/0777/2012 vom 16.10.2012 zu diesem Antrag, mit dem die Ve r-
waltung beauftragt werden sollte, die Einzelpunkte des Antrages zu prüfen, wurde in der Sitzung 
des Hauptausschusses am 07.11.2012 bei Fürstimmen (OB, CDU, FDP, UWG/ÖDP) und Gege n-
stimmen (SPD, Die Grünen/GAL, DIE LINKE) abgelehnt. 
 
Insbesondere im Jahr 2012 waren die Thematik der Schaffung von Kindertageseinrichtungen und 
die damit verbundenen vielfältigen Fragestellungen ständiger Diskussionspunkt in den Sitzungen 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen u nd Liegenschaften. Die Verwa ltung hatte daher, 
u.a. in den Sitzungen des politischen Arbeitskreises „Strategisches Flächenmanagement“ am 
07.05.2012 und 05.11.2012, die Aspekte 
 
 Systematik KiTa-Förderung 
 Beschaffungsvarianten für die Errichtung von KiTas 
 Beschaffungsvariante Investorenmodell: Kostenvergleich Stadt / Investor 
 Standards 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0674/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Tschöpe 
Ruf: 
492-2306 
E-Mail: 
Tschoepe@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0674/2015 
ausführlich dargestellt und erläutert (die Unterlagen wurden den Sitzungsteilnehmern, den Frakt i-
onsgeschäftsstellen als auch den Ratsgruppen zur Verfügung gestellt). 
 
Da die Thematik nach wie vor von hoher Aktualität geprägt ist, wird die Verwaltung die Gesamts i-
tuation im Rahmen einer Konzeptvorlage, die die bei der Errichtung von KiTas zu berücksichtige n-
den Aspekte beleuchtet und Handlungsempfehlungen aufzeigt, darstellen.  
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Inhalte des Antrages A-R/0034/2015 eingegangen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage

674-2015 - Anlage

4825 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2015

FDP-Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster

Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
www.fraktion.fdp-ms.de

Münster, 03.06.2015

Die FDP-Ratsfraktion stellt erneut folgenden Antrag:

Weniger Kosten, weniger Sorgen -
KiTa-Investorenmodelle ermöglichen

Der Rat möge beschließen:

1. Um den städtischen Haushalt von hohen Investitions-, Finanzierungs- und
Abschreibungskosten zu entlasten, wird die Verwaltung beauftragt, die Verfahren bei
Neubauten und möglichst auch bei Erweiterungsbauten von KiTas regelmäßig so zu
ändern, dass bei der Bauentscheidung Investorenmodelle umgesetzt werden können.

2. Art, Umfang und Qualität der Bauausführung und Bauausstattung der KiTas nach
Investorenmodell richten sich nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen,
Richtlinien und DIN-Normen.

3. Die im Rahmen von Investorenmodellen gebauten KiTas werden von der Stadt für den
Zeitraum ihres Betriebs angemietet. Obergrenze der Miete ist der vom LWL zu
zahlende pauschale Mietzuschuss gem. Kinderbildungsgesetz und Durchführungs-
verordnung dazu (derzeit 10,06 Euro / qm, Erhöhung um 1,5 % pro Jahr ab dem KiTa-
Jahr 2018/2016).

4. Die Verwaltung begründet im Einzelfall, wenn KiTas nicht nach dem Investorenmodell
gebaut oder erweitert werden.

Begründung:

Der Bau von Kindertagesstätten zieht neben den enormen Investitionskosten auch hohe
Abschreibungskosten nach sich. Weil aber bis zur bedarfsgerechten Versorgung gerade
im Bereich der U3-Betreuung dringend weitere Plätze gebraucht. werden, um den
Rechtsanspruch der Eltern erfüllen zu können, sind auf absehbare Zeit. Neubauten im
KiTa-Bereich zwingend notwendig.

Für Münster wird derzeit eine notwendige Betreuungs-Quote von mindestens 50% im U3-
Bereich prognostiziert. Um dem Ratsbeschluss eines bedarfsgerechten Ausbaus der
KiTas im U3-Bereich nachkommen zu können, müssen in Münster mehr KiTa-Gebäude
errichtet werden, als mit Blick auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020
von der Stadt selbst gebaut und finanziert werden können. Es ist daher notwendig, andere
Beschaffungs-Modelle ins Auge zu fassen.

-2-

Hier bietet sich auch ein Investorenmodell an, bei dem entweder die Stadt oder ein Dritter
ein Grundstück an den Investor verkauft, dieser entsprechend der städtischen Bedarfe
eine KiTa errichtet und sie an die Stadt nach ihrem Bedarf für eine Laufzeit von zehn oder
mehr ‘Jahren vermietet. Gegebenenfalls. können \Verlängerungsoptionen vereinbart
werden. u

Wird das Gebäude nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr als KiTa benötigt, etwa weil in dem
Bereich nicht mehr die entsprechende Anzahl von Kindern lebt, kann es durch den
Investor: anderweitig, z.B. für Mietwohnungen, genutzt werden. Damit wird die Stadt von
der weiteren Gebäudenutzung und -unterhaltung entlastet.

Beispiele aus dem Münsterland zeigen, dass auf diese Weise KiTas sehr schnell errichtet
werden können. Zudem kann der Investor durch bessere Planungs- und Baumöglichkeiten
Preisvorteile erzielen und diese’ im Wege einer niedrigeren Miete an die Stadt
weitergeben.

Dabei werden keine 08/15-Billigbauten errichtet, sondern KiTa - Gebäude entsprechend
aller einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und DIN-Normen, die darüber
hinaus so intelligent und vorausschauend geplant sind, dass eine spätere Wohnnutzung
nach einer kurzen Umbauphase problemlos möglich ist. Die von Investoren im
Münsterland errichteten Kita-Gebäude passen sich. dabei harmonisch in die umgebende
Bebauung ein. Der Wettbewerb unter Investoren sorgt hier für überzeugende
architektonische Lösungen.

Entsprechend des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und der Durchführungsverordnung
dazu (DVO KiBiz, Fassung vom 10.12.2014) wird vom LWL an die Stadt im Fall der
Anmietung von KiTas ein pauschaler Mitzuschuss gezahlt, der.derzeit 10,06 Euro / qm
beträgt und ab dem KiTa-Jahr 2015 / 2016 pro Jahr um 1,5 Prozent erhöht wird. Dieser
pauschale Mietzuschuss wird von hinreichend vielen Investoren als auskömmliche Miete
bezeichnet.

So braucht die Stadt nicht selbst ein Gebäude zu errichten, das über seinen Lebenszyklus
betrachtet trotz eines nach KiBiz möglichen Investitionszuschusses von 20.000 Euro pro
geschaffenem KiTa-Platz wesentlich höhere Kosten verursacht, als eine Mietlösung.
Zumal eine Beschaffung durch die Stadt vollständig Kredit finanziert wäre. Es fallen für
das Gebäude keine zusätzlichen Investitionskosten an.

Damit überwiegen die Vorteile von Investorenmodellen in der gegenwärtigen
angespannten Haushaltslage der Stadt Münster so sehr, dass eine besondere
Begründungspflicht für die Verwaltung gerechtfertigt ist, sollte sie dennoch in Einzelfällen
an der bisherigen Praxis festhalten wollen, die KiTas selbst zu bauen.

gez,

Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen
Jörg Berens Jürgen Reuter

Beratungsverlauf (1)

09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0674/2015
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37