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2018/0324

Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2019

Magistratsvorlage 01.11.2018

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.11.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0324 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
410 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 1. Januar 2019  
 
Vorlage vom: 01.11.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung, 
zuletzt geändert durch Satzung vom 15.11.2016, wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: 1. Gebührenbedarfsberechnung für die  Jahre 2019 bis 2021 für die Schmutz - und 
Niederschlagswassergebühr 
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2019 bis 2021 für die 
Entleerungsgebühr für Kleinkläranlagen  
3. Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2019  
4. Bestand Gebührenausgleichsrück lage

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 07.11.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1. November 2018  
 
 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. November 2016 der letzten Änderung der 
Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zugestimmt. Mit 
dieser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,47 Euro/m³ 
Niederschlagswassergebühr:  0,89 Euro/m² 
 
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2017 bis 2018, so dass für die Zeit ab 
1. Januar 2019 neue Gebührensätze zu ermitteln sind. 
Um eine stetere Entwicklung bei den Gebührensätzen zu gewährleisten, wird wie auch in den 
Jahren 2014 bis 2016 wieder ein dreijähriger Kalkulationszeitraum vorgeschlagen.  
 
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 werden Durchschnittswerte für das 
gebührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende Bachwassermenge und die 
gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. Die Überwachung der 
Einleitungskanäle ist mit 1.267.000 Mio. Euro für Investitionen und Sachaufwand 
berücksichtigt. 
 
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten 
fünf Jahre auf 8,537 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird allerdings auf 
9.000.000/9.100.000/9.200.000 m³ festgelegt, da die letzten beiden Jahre gezeigt haben, 
dass die Tendenz der abgerechneten Mengen steigend ist. Außerdem wird auch der anhaltende 
Bevölkerungszuwachs zu steigenden Schmutzwassereinleitungen führen. 
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf 
678.870 m³, unterliegt aber sehr starken Schwankungen, so dass für die vorliegende 
Kalkulation der Mittelwert von 730.000 m³ zu Grunde gelegt wird. 
 
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen bleiben mit 3.295.000 m² in allen 
Jahren bei den öffentlichen Flächen gleich, da sich hier im Schnitt kaum Änderungen ergeben 
haben. Auf private Flächen entfallen 7.837.000 m² in 2019 und 7.827.000 m² in 2020 und 
2021. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Entsiegelungen durchgeführt werden. Diese 
Tendenz spiegelt sich auch in den versiegelten privaten Flächen wieder, so dass für das zweite 
und dritte Kalkulationsjahr ein weiterer Abschlag vorgenommen wird. 
 
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation 
mit 722 (2019) und 723 (2020/21) angenommen und für die Umbuchung 
Niederschlagswasser zu Schmutzwasser in die Berechnung mit den kalkulierten 
Gebührensätzen übernommen. Die Anzahl basiert auf Auswertungen aus dem Jahr 2018 und 
berücksichtigt das jeweilige Durchschnittsvolumen der gemeldeten Zähler bei einer 
geschätzten Brauchwassermenge von 50 m3 pro Haushalt. 
 
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für 
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW

- 5 - 
festgesetzt. Die geplante Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf dem Zentralklärwerk wird im 
neuen Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 voraussichtlich nicht abgeschlossen werden, so dass  
 
 
erhöhte Betriebskosten und Abschreibungen erst später eintreten. Daher ist die 4. 
Reinigungsstufe noch nicht in der Kalkulation berücksichtigt worden. 
 
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. 
Jährlich ist eine Erhöhung um 20 TEUR geplant, was Investitionen von 1,6 Mio. Euro und einer 
durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren entspricht. Es ist nicht davon auszugehen, 
dass alle in 2019 bis 2021 geplanten Investitionen in den angegebenen Jahren fertig gestellt 
werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2019 unter Berücksichtigung der 
Rechnungsergebnisse der Vorjahre. 
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund des zusätzlichen 
Finanzierungsbedarfs zur Finanzierung der Investitionen jährlich um 2 TEUR erhöht. Die 
Verzinsung wird mit 3,5 % vorgenommen. 
 
Der im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgesehene Ausgleich der Überdeckung 
des Kalkulationszeitraums 2014 bis 2016 ist bei der Kalkulation der Jahre 2019 bis 2021 
getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berücksichtigt. Zusätzlich ist die 
bestehende Überdeckung aus den Jahren 2009 bis 2012 in die Berechnung eingeflossen. Die 
Überdeckung des Zeitraums 2009 bis 2012 wurde in der Gebührenkalkulation 2013 sowie 
2014 bis 2016 gebührenmindernd in Ansatz gebracht, aber auf Grund der deutlichen 
Minderaufwendungen im Ist (vgl. MV 2018/0175) nicht aufgezehrt worden. Der neu berechnete 
Bestand der Gebührenausgleichsrücklage ist als Anlage beigefügt. 
 
Die ebenfalls als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten 
Rahmenbedingungen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2019 bis 2021: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,11 Euro/m³  
Niederschlagswassergebühr:  0,82 Euro/m² 
 
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 bei der Schmutzwassergebühr 
zu einer Reduzierung um 0,36 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,07 Euro. 
 
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die 
Gebühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die 
Behandlungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. 
Diese Gebührensätze betragen: 
 
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS:  17,59  Euro/m³ 
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS:     1,52 Euro/m³ 
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus 
Chemietoiletten, die direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden. Die 
entsprechenden Informationen der HSE Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden einmal im 
Jahr an die Finanzverwaltung, Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur Gebührenfestsetzung 
weitergereicht. Die Kalkulation der in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung 
geregelten Behandlungsgebühr ergibt für die Jahre 2019 bis 2021 einen Satz in Höhe von 1,52 
Euro/m³.

Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2019 bis 2021 zu erwartenden Gebühreneinnahmen 
sind als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 zu übernehmen. 
 
Darmstadt, 1. November 2018 
 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Gebührenkalkulation Abwasser 2019 ff.
Pos. Beschreibung 2019 2020 2021
01 Privatrechtliche Leistungsentgelte -331.835,00 -331.835,00 -331.835,00
5004110 davon Erbbauzinsen Kläranlagen -331.830,00 -331.830,00 -331.830,00
02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -29.839.540,00 -29.839.540,00 -29.839.540,00
5110120 davon Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser -20.530.300,00 -20.530.300,00 -20.530.300,00
5110130 davon Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser -9.128.240,00 -9.128.240,00 -9.128.240,00
02A nachrichtlich: öff.-rechtliche Leistungsentgelte ohne Kanalbenutzungsgebühren -181.000,00 -181.000,00 -181.000,00
03 Kostenersatzleistungen und -erstattungen -4.042,00 -4.042,00 -4.042,00
04 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen -65.000,00 -65.000,00 -65.000,00
5259000 davon Sonstige aktivierte Eigenleistungen -65.000,00 -65.000,00 -65.000,00
08 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -beiträgen -275.000,00 -275.000,00 -275.000,00
5462000 davon Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen -275.000,00 -275.000,00 -275.000,00
09 Sonstige ordentliche Erträge 50,00 50,00 50,00
10 Summe der ordentlichen Erträge (01 - 09) -30.515.367,00 -30.515.367,00 -30.515.367,00
11 Personalaufwendungen 1.696.500,00 1.777.847,00 1.817.847,00
12 Versorgungsaufwendungen 46.347,00 46.347,00 46.347,00
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.612.461,00 5.614.500,00 5.614.500,00
14 Abschreibungen 1.902.671,00 1.922.000,00 1.942.000,00
15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen21.855.434,00 22.500.244,00 22.962.902,00
7175100 davon Erstattung an HSE für Bereitstellung der Frischwasserdaten 52.000,00 52.000,00 52.000,00
7175110 davon Erstattung an Entega AW für Betriebskosten Kläranlage 21.803.434,00 22.448.244,00 22.910.902,00
16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 310.000,00 310.000,00 310.000,00
7363100 davon Abwasserabgabe 310.000,00 310.000,00 310.000,00
18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.000,00 1.000,00 1.000,00
19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (11 - 18) 31.424.413,00 32.171.938,00 32.694.596,00
20 Verwaltungsergebnis (10 und 19) 909.046,00 1.656.571,00 2.179.229,00
21 Finanzerträge
22 Zinsen und andere Finanzaufwendungen
23 Finanzergebnis (21 und 22)
24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge (10 und 21) -30.515.367,00 -30.515.367,00 -30.515.367,00
25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen (19 und 22) 31.424.413,00 32.171.938,00 32.694.596,00
26 Ordentliches Ergebnis (24 und 25) 909.046,00 1.656.571,00 2.179.229,00
27 Außerordentliche Erträge
28 Außerordentliche Aufwendungen
29 Außerordentliches Ergebnis (27 und 28)
30 Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen (26 und 29) 909.046,00 1.656.571,00 2.179.229,00
31 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -1.114.197,00 -1.073.552,00 -1.101.048,00
9001030 davon Erlöse aus der Erstattung von Betriebsausgaben -134.000,00 -119.000,00 -119.000,00
9001080 davon Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung -980.197,00 -954.552,00 -982.048,00
32 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.415.039,00 3.417.039,00 3.419.039,00
9501020 davon Kosten für Verwaltungskostenanteile 409.039,00 409.039,00 409.039,00
9501100 davon Verzinsung des Anlagekapitals 3.006.000,00 3.008.000,00 3.010.000,00
33 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen (31 und 32) 2.300.842,00 2.343.487,00 2.317.991,00
34 Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen (30 und 33) 3.209.888,00 4.000.058,00 4.497.220,00
Anlage 1 zu MV 2018/0324 Seite 1 von 4

2019 2020 2021
Gebührenbedarfsberechnung
Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 10) abz. Abwassergebühren 856.827,00 € 856.827,00 € 856.827,00 €
Finanzerträge 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Erlöse der internen Leistungsbeziehungen 1.114.197,00 € 1.073.552,00 € 1.101.048,00 €
Summe Erträge / Erlöse 1.971.024,00 € 1.930.379,00 € 1.957.875,00 €
abzüglich:
Widerspruchsgebühren 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 €
SoPo für Zuschüsse 74.000,00 € 74.000,00 € 74.000,00 €
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 1.896.024,00 € 1.855.379,00 € 1.882.875,00 €
Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 31.424.413,00 € 32.171.938,00 € 32.694.596,00 €
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.415.039,00 € 3.417.039,00 € 3.419.039,00 €
Summe Aufwendungen / Kosten 34.839.452,00 € 35.588.977,00 € 36.113.635,00 €
Bereinigung Aufwendungen / Kosten
abzüglich:
ILV Rechtsamt 64.000,00 € 64.000,00 € 64.000,00 €
Verzinsung Anlagekapital für AiB 200.000,00 € 200.000,00 € 200.000,00 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 34.575.452,00 € 35.324.977,00 € 35.849.635,00 €
Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 34.575.452,00 € 35.324.977,00 € 35.849.635,00 €
abzüglich
Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 1.896.024,00 € 1.855.379,00 € 1.882.875,00 €
Berechnungsgrundlage für die Gebührenkalkulation 32.679.428,00 € 33.469.598,00 € 33.966.760,00 €
Anlage 1 zu MV 2018/0324 Seite 2 von 4

2019 2020 2021
Kostenzuordnung
Berechnungsgrundlage für die Gebührenkalkulation 32.679.428,00 € 33.469.598,00 € 33.966.760,00 €
Anteil Schmutzwasser 69,00% 69,00% 69,00%
Anteil Niederschlagswasser 31,00% 31,00% 31,00%
anteilige Kosten Schmutzwasser 22.548.805,32 € 23.094.022,62 € 23.437.064,40 €
anteilige Kosten Niederschlagswasser 10.130.622,68 € 10.375.575,38 € 10.529.695,60 €
Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser 154.545,77 € 155.072,77 € 155.072,77 €
bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 22.703.351,09 € 23.249.095,39 € 23.592.137,17 €
abz. Überdeckung NB 2013 = 2,5 Mio. / 2014-2016 = 7.923.863,07 Euro, davon 69% 2.397.488,51 € 2.397.488,51 € 2.397.488,51 €
Gebührenbedarf Schmutzwasser 20.305.862,58 € 20.851.606,88 € 21.194.648,66 €
bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 9.976.076,91 € 10.220.502,61 € 10.374.622,83 €
abz. Überdeckung NB 2013 = 2,5 Mio. / 2014-2016 = 7.923.863,07 Euro, davon 31% 1.077.132,52 € 1.077.132,52 € 1.077.132,52 €
Gebührenbedarf Niederschlagswasser 8.898.944,39 € 9.143.370,09 € 9.297.490,31 €
zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) gemäß Aufstellung Seite 4 9.730.000 9.830.000 9.930.000
zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) gemäß Aufstellung Seite 4 11.132.000 11.122.000 11.122.000
Gebührensätze
Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 2,09 € 2,12 € 2,13 €
Durchschnittsgebühr Schmutzwasser (Euro/m³) 2,11 € 2,11 € 2,11 €
Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 0,80 € 0,82 € 0,84 €
Durchschnittsgebühr Niederschlagswasser (Euro/m²) 0,82 € 0,82 € 0,82 €
Anlage 1 zu MV 2018/0324 Seite 3 von 4

2019 2020 2020
zu berücksichtigende Werte*:
Schmutzwassereinleitungen m³ 9.000.000 9.100.000 9.200.000
Bachwassereinleitungen m³ 730.000 730.000 730.000
Frischwassermenge gesamt m³ 9.730.000 9.830.000 9.930.000
versiegelte öffentliche Flächen m² 3.295.000 3.295.000 3.295.000
versiegelte private Flächen m² 7.837.000 7.827.000 7.827.000
versiegelte Flächen gesamt m² 11.132.000 11.122.000 11.122.000
Durchschnittsverzinsung
Zisternen mit Brauchwassernutzung, ohne Zähler 722 723 723
* Grundsätzlich sind die Durchschnittswerte der Jahre 2013 bis 2017 angenommen worden.
Für 2019 ff wurde die Schmutzwassereinleitung hochgerechnet.
Anlage 1 zu MV 2018/0324 Seite 4 von 4

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Anlage 3 zu MV 2018/0324 
  
Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) vom 27. August 2002 
 
Auf Grund der §§ 5, 19, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des 
Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), der §§ 1 bis 12 und 14 des Gesetzes über 
kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Art. 1 des 
Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), der §§ 37 ff des Hessischen Wassergesetzes 
(HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I, S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetz vom 
22.08.2018 (GVBl. S. 366) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 
………………… folgende Satzung erlassen: 
 
 
 
Artikel I 
 
1. In § 16 Abs. 8 wird der Betrag 0,89 € durch den Betrag 0,82 € ersetzt 
 
2. In § 17 Abs.6 wird der Betrag 2,47 € durch den Betrag 2,11 € ersetzt. 
 
3. In § 18 Abs. 1 S. 3 wird der Betrag 19,01 € durch den Betrag 17,59 € ersetzt. 
 
4. In § 18 Abs. 2 wird der Betrag 1,56 € durch den Betrag 1,52 € ersetzt. 
 
 
 
 
Artikel II 
 
Diese Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. 
 
 
Darmstadt, 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Punkt 48: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2019 
 (V-Nr. 2018/0324) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion

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Punkt 16: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2019 
 (V-Nr. 2018/0324) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE

2018/0324

7762 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.11.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0324 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Abwasserreinigung  
hier: Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 1. Januar 2019  
 
Vorlage vom: 01.11.2018 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung, 
zuletzt geändert durch Satzung vom 15.11.2016, wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: 1. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2019 bis 2021 für die Schmutz - und 
Niederschlagswassergebühr  
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2019 bis 2021 für die Entleerung s-
gebühr für Kleinkläranlagen  
3. Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2019  
4. Bestand Gebührenausgleichsrücklage

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1. November 2018  
 
 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15. November 2016 der letzten Änderung der A b-
wasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zugestimmt. Mit die-
ser Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,47 Euro/m³ 
Niederschlagswassergebühr:  0,89 Euro/m² 
 
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2017 bis 2018, so dass für die Zeit ab 
1. Januar 2019 neue Gebührensätze zu ermitteln sind. 
Um eine stetere Entwicklung bei den Gebührensätzen zu gewährleisten, wird wie auch in den 
Jahren 2014 bis 2016 wieder ein dreijähriger Kalkulationszeitraum vorgeschlagen.  
 
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 werden Durchschnittswerte für das ge-
bührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende Bachwassermenge und die gebührenpflicht i-
gen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. Die Überwachung der Einleitungskanäle ist mit 
1.267.000 Mio. Euro für Investitionen und Sachaufwand berücksichtigt. 
 
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten 
fünf Jahre auf 8,537 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird allerdings auf 
9.000.000/9.100.000/9.200.000 m³ festgelegt, da die letzten beiden Jahre gezeigt haben, 
dass die Tendenz der abgerechneten Mengen steigend ist. Außerdem wird auch der anhaltende 
Bevölkerungszuwachs zu steigenden Schmutzwassereinleitungen führen. 
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf 
678.870 m³, unterliegt aber sehr starken Schwankungen, so dass für die vorliegende Kalkulat i-
on der Mittelwert von 730.000 m³ zu Grunde gelegt wird. 
 
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen bleiben mit 3.295.000 m² in allen 
Jahren bei den öffentlichen Flächen gleich, da sich hier im Schnitt kaum Änderungen ergeben 
haben. Auf private Flächen entfallen 7.837.000 m² in 2019 und 7.827.000 m² in 2020 und 
2021. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Entsiegelungen durchgeführt werden. Diese Ten-
denz spiegelt sich auch in den versiegelten privaten Flächen wieder, so dass für das zweite und 
dritte Kalkulationsjahr ein weiterer Abschlag vorgenommen wird. 
 
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation 
mit 722 (2019) und 723 (2020/21) angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswa s-
ser zu Schmutzwasser in die Berechnung mit den kalkulierten Gebührensätzen übernommen. 
Die Anzahl basiert auf Auswertungen aus dem Jahr 2018 und berücksichtigt das jeweilige 
Durchschnittsvolumen der gemeldeten Zähler bei einer geschätzten Brauchwassermenge von 
50 m3 pro Haushalt. 
 
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für 
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW 
festgesetzt. Die geplante Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf dem Zentralklärwerk wird im 
neuen Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 voraussichtlich nicht abgeschlossen werden, so dass

- 4 - 
 
 
erhöhte Betriebskosten und Abschreibungen erst später eintreten. Daher ist die 4. Reinigungs-
stufe noch nicht in der Kalkulation berücksichtigt worden. 
 
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. 
Jährlich ist eine Erhöhung um 20 TEUR geplant, was Investitionen von 1,6 Mio. Euro und einer 
durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren entspricht. Es ist nicht davon auszugehen, 
dass alle in 2019 bis 2021 geplanten Investitionen in den angegebenen Jahren fertig gestel lt 
werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2019 unter Berücksichtigung der Rechnungse r-
gebnisse der Vorjahre. 
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund des zusätzlichen Finanzi e-
rungsbedarfs zur Finanzierung der Investitionen jährlich um 2 TEUR erhöht. Die Verzinsung 
wird mit 3,5 % vorgenommen. 
 
Der im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) vorgesehene Ausgleich der Überdeckung 
des Kalkulationszeitraums 2014 bis 2016 ist bei der Kalkulation der Jahre 2019 bis 2021 g e-
trennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren berücksichtigt. Zusätzlich ist die be-
stehende Überdeckung aus den Jahren 2009 bis 2012 in die Berechnung eingeflossen. Die 
Überdeckung des Zeitraums 2009 bis 2012 wurde in der Gebührenkalkulation 2013 sowie 
2014 bis 2016 gebührenmindernd in Ansatz gebracht, aber auf Grund der deutlichen Min-
deraufwendungen im Ist (vgl. MV 2018/0175) nicht aufgezehrt worden. Der neu berechnete 
Bestand der Gebührenausgleichsrücklage ist als Anlage beigefügt. 
 
Die ebenfalls als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten Rahmen-
bedingungen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2019 bis 2021: 
 
Schmutzwassergebühr:  2,11 Euro/m³  
Niederschlagswassergebühr:  0,82 Euro/m² 
 
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 bei der Schmutzwassergebühr 
zu einer Reduzierung um 0,36 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr um 0,07 Euro. 
 
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die Ge-
bühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die Behand-
lungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. Diese 
Gebührensätze betragen: 
 
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS:  17,59  Euro/m³ 
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS:     1,52 Euro/m³ 
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus 
Chemietoiletten, die direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden. Die entspreche n-
den Informationen der HSE Abwasserreinigung GmbH & Co KG werden einmal im Jahr an die 
Finanzverwaltung, Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur Gebührenfestsetzung weitergereicht. 
Die Kalkulation der in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung geregelten 
Behandlungsgebühr ergibt für die Jahre 2019 bis 2021 einen Satz in Höhe von 1,52 Euro/m³.

- 5 - 
 
 
 
Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2019 bis 2021 zu erwartenden Gebühreneinnahmen 
sind als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 zu übernehmen. 
 
Darmstadt, 1. November 2018 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 4

5146 Zeichen

2013 2014 2015 2016 2014 - 2016 2017-2018 2019-2021
wertmäßiger Bestand 
Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. des 
Vorjahres
9.355.466,50               9.001.024,66               10.362.843,13             9.152.623,98               9.492.094,75               9.492.094,75               9.889.040,48               
davon für Schmutzwasser 6.455.271,89                  6.405.556,38                  7.067.798,93                  6.105.318,14                  6.649.680,61                  6.649.680,61                  6.923.573,16                  
davon für Niederschlagswasser 2.900.194,62                  2.595.468,29                  3.295.044,21                  3.047.305,85                  2.842.414,14                  2.842.414,14                  2.965.467,32                  
Inanspruchnahme (-) / Zuführung (+) 
Gebührenausgleichsrücklage 2.500.000,00 -              2.500.000,00 -              2.500.000,00 -              2.500.000,00 -              396.945,73                  10.423.863,07 -            
aus Nachberechnung Jahr 2012 2012 2012 2012 2013 2013-2016
davon für Schmutzwasser
(geschlüsselt 69%) 1.725.000,00 -                 1.725.000,00 -                 1.725.000,00 -                 1.725.000,00 -                 -                                       273.892,55                     7.192.465,52 -                 
davon für Niederschlagswasser
(geschlüsselt 31%) 775.000,00 -                     775.000,00 -                     775.000,00 -                     775.000,00 -                     -                                       123.053,18                      3.231.397,55 -                 
Zwischensumme Bestand 6.855.466,50               6.501.024,66               7.862.843,13               6.652.623,98               9.492.094,75               9.889.040,48               534.822,59 -                 
davon für Schmutzwasser 4.730.271,89                  4.680.556,38                  5.342.798,93                  4.380.318,14                  6.649.680,61                  6.923.573,16                  268.892,36 -                    
davon für Niederschlagswasser 2.125.194,62                  1.820.468,29                  2.520.044,21                  2.272.305,85                  2.842.414,14                  2.965.467,32                  265.930,23 -                    
Zinssatz für Guthaben 0,62% 0,55% 0,40% 0,00% 0,00% 0,00%
Verzinsung Gebührenausgleichsrücklage ab 
01.01. 42.503,89                   35.755,64                    31.451,37                    -                               -                               -                               
davon für Schmutzwasser
(geschlüsselt 69%) 29.327,68                        24.671,39                        21.701,45                        -                                       -                                       -                                      -                                      
davon für Niederschlagswasser
(geschlüsselt 31%) 13.176,21                        11.084,25                        9.749,92                          -                                       -                                       -                                      -                                      
Saldo aus Über-/ Unterdeckung im 
Kalkulationszeitraum gem. MV 2018/0175
(Nachberechnung 2014-2016)
(-) Unterdeckung / (+) Überdeckung
396.945,73 -                 1.326.062,83               1.241.670,52 -              339.470,76                  
zzgl. Inanspruchnahme 
Gebührenausgleichsrücklage 2.500.000,00               2.500.000,00               2.500.000,00               2.500.000,00               
Saldo aus Über-/ Unterdeckung im 
Kalkulationszeitraum
(-) Unterdeckung / (+) Überdeckung
2.103.054,27               3.826.062,83               1.258.329,48               2.839.470,76               
davon aus Schmutzwasser 1.645.956,81                  2.362.571,16                  740.817,76                      2.269.362,47                  
davon aus Niederschlagswasser 457.097,46                      1.463.491,67                  517.511,72                      570.108,29                      
wertmäßiger Bestand 
Gebührenausgleichsrücklage
zum Stichtag 31.12.
9.001.024,66               10.362.843,13             9.152.623,98               9.492.094,75               9.492.094,75               9.889.040,48               534.822,59 -                 
davon für Schmutzwasser 6.405.556,38                  7.067.798,93                  6.105.318,14                  6.649.680,61                  6.649.680,61                  6.923.573,16                  268.892,36 -                    
davon für Niederschlagswasser 2.595.468,29                  3.295.044,21                  3.047.305,85                  2.842.414,14                  2.842.414,14                  2.965.467,32                  265.930,23 -                    
BestandGebührenausgleichs-rücklage
Bestand Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2016
gem. Nachberechnung
Entwicklung 
Gebührenausgleichsrücklage ab 2017
gem. Vorauskalkulation
Bestand GebührenausgleichsrücklageVeränderung durch Nachberechnung
Anlage 4 zu MV 2018/0324

anlage 2

1476 Zeichen

Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS) 
Gebührenkalkulation 2019 bis 2021 
abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr (Durchschnitt) 2.000 m³
Gesamtkosten Kosten je m³
2019 2020 2021
1. Abfuhrkosten
Kosten des EAD für die Abfuhr 34.980,00 € 34.980,00 € 34.980,00 € 17,49
2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen
2019 bis 2021 21.803.434,00 € 22.448.244,00 € 22.910.902,00 €
Abwasserabgabe
2019 bis 2021 310.000,00 € 310.000,00 € 310.000,00 €
Summe Aufwendungen 22.113.434,00 € 22.758.244,00 € 23.220.902,00 €
abzüglich nicht ablastbare Kosten
2019 bis 2021 980.197,00 € 954.552,00 € 982.048,00 €
Summe Absetzungen 980.197,00 € 954.552,00 € 982.048,00 €
Netto-Aufwendungen 2019 bis 2021 21.133.237,00 € 21.803.692,00 € 22.238.854,00 €
Netto-Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 21.133.237,00 € 21.803.692,00 € 22.238.854,00 €
hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,00% 14.581.933,53 € 15.044.547,48 € 15.344.809,26 €
in nsk abgerechnetes Schmutzwasser 9.730.000 9.830.000 9.930.000
anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser-
abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,50 € 1,53 € 1,55 € 1,52 €
kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 18,99 € 19,02 € 19,04 € 19,01 €
Überdeckung 2016: 1,42 €
Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Gruben beträgt: 17,59 €
Finanzverwaltung
Darmstadt, 31. Oktober 2018
Anlage 2 zu MV 2018/0324

anlage 7

242 Zeichen

Punkt 32: Abwasserreinigung 
hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2019 
 (V-Nr. 2018/0324) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: SPD, AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 32
TOP 48
TOP 16
TOP 410 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0324
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00