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A-S/0008/2020

Änderung der Straßenreinigung für den Angelmodder Weg

Antrag an die BV Südost 15.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 16.02.2021, TOP 7.2

Originalantrag der CDU vom 04-12-2020

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Stellungnahme von Herrn Homann- AWM (nicht barrierefrei)

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Originalantrag der CDU vom 04-12-2020

1605 Zeichen

| #WIRINMÜNSTER.

CDU-Fraktion in der BV Südost

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Münsterstraße 7

48167 Münster

Münster, den 04. Dezember 2020

Änderung der Straßenreinigungsatzung für den Angelmodder Weg zwischen Amselweg
und Wersebrücke und entlang der WLE Trasse von Altehof bis Heumannsweg

Antrag zur Anregung an den Rat der Stadt Münster

Es wird beantragt, dass die Straßenreinigungssatzung dahingehend geändert wird, dass oben
genannte Abschnitte nicht wie bisher nur vierteljährlich, sondern wie die angrenzenden
Straßenabschnitte Richtung Gremmendorf und Angelmodde auch alle 14 Tage gereinigt werden.

Begründung

Die genannten Straßenabschnitte sind Bestandteil der zentralen Radwegeverbindung zwischen
Wolbeck, Angelmodde Dorf und der Innenstadt. Durch die Tatsache, dass in diesem Bereich eine
Vielzahl von Bäumen entlang des Weges steht, findet eine starke Verschmutzung des Weges statt. Es
ist nicht nachvollziehbar, warum die Straßenabschnitte in Angelmodde und Gremmendorf alle 14
Tage gereinigt werden und die genannten Abschnitte nur vierteljährlich. Diese Maßnahme würde
auch dazu führen, dass weitere Begutachtungen dieser Abschnitte im laufenden Jahr unter dem
Aspekt der Verkehrssicherungspflicht entfallen könnten.

Für die CDU-Fraktion:

—s-

AIFR. Kassenbrock
Fraktionsvorsitzender

CDU-Kreisverband Münster e.V. AlfR. Kassenbrock Seite 1/1
Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost

Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster

Dost@cdu-muenster.de Tel. 02508 / 708 79 90

ww gdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de

Stellungnahme von Herrn Homann- AWM (nicht barrierefrei)

2388 Zeichen

70.01.0502 - 02 \ 21.01.2021
Georg Homann 60 52-20

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvorwaltung Shiost

Bezirksvertretung Münster-Südost

Stadi Munster
Dezernat VL

. über Herrn Stadtrat Peck ad

Antrag Nr. A-S/0008/2020 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost
vom 08.12.2020

- Änderung der Straßenreinigungssatzung für den Angelmodder Weg zwischen Amselweg
und Wersebrücke und entlang der WLE-Trasse von Altehof bis Heumannsweg -

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) nehmen zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW sind die öffentlichen Straßen innerhalb der
geschlossenen Ortslagen von den Gemeinden zu reinigen. Als Gegenleistung können von ° '
den Anliegern Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden. Details (z.B.

Art und Umfang. der Reinigungspflicht, Übertragung von Pflichten an die Anlieger) können die
‚Gemeinden über eine Satzung regeln. Der Rat der Stadt Münster hat dieser Ermächtigung
entsprechend eine Straßenreinigungssatzung erlassen, die als Anlage ein

Straßenverzeichnis mit Regelungen zu Reinigungsart und -häufigkeit enthält,

Angelmodder Weg

Folgende Abschnitte des Angelmodder Weges sind im Straßenverzeichnis enthalten:

- von Gremmendorfer Weg bis Altehof: einmal wöchentliche Vollreinigung durch die AWM
. - von Wersebrücke bis Angelstraße: 14tägliche Fahrbahnreinigung durch die AWM

Der Abschnitt zwischen den Einmündungen Altehof / Amselweg und der Wersebrücke liegt
außerhalb der geschlossenen Ortslage. Dort besteht somit keine Reinigungspflicht nach.dem
Straßenreinigungsgesetz, so dass dieser Abschnitt auch nicht in das Straßenverzeichnis zur
Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden kann.

\Weg entlang der WLE-Trasse

Dieser Weg zwischen den Straßen Altehof und Heumannsweg ist nicht für den öffentlichen
Verkehr gewidmet. Es handelt sich somit nicht um eine öffentliche Straße im Sinne des
Straßenreinigungsrechts, so dass auch dieser Weg nicht in das Straßenverzeichnis zur
Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden kann. .

Fazit

Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die fraglichen Bereiche in das
Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufzunehmen. Erforderliche
Reinigungsarbeiten erfolgen hier nicht nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW, sondern
als Aufgabe der Straßenbaulast oder nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

Beratungsverlauf (1)

16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Angelstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Angelmodder Weg 70
  • Heumannsweg
  • Gremmendorfer Weg
  • Amselweg
  • Kissenkötterweg 18
  • Münsterstraße 7
  • Altehof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-S/0008/2020
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
15.12.2020
Erstellt
14.12.2020 14:37