A-S/0008/2020
Änderung der Straßenreinigung für den Angelmodder Weg
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Originalantrag der CDU vom 04-12-2020
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| #WIRINMÜNSTER. CDU-Fraktion in der BV Südost Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Münster, den 04. Dezember 2020 Änderung der Straßenreinigungsatzung für den Angelmodder Weg zwischen Amselweg und Wersebrücke und entlang der WLE Trasse von Altehof bis Heumannsweg Antrag zur Anregung an den Rat der Stadt Münster Es wird beantragt, dass die Straßenreinigungssatzung dahingehend geändert wird, dass oben genannte Abschnitte nicht wie bisher nur vierteljährlich, sondern wie die angrenzenden Straßenabschnitte Richtung Gremmendorf und Angelmodde auch alle 14 Tage gereinigt werden. Begründung Die genannten Straßenabschnitte sind Bestandteil der zentralen Radwegeverbindung zwischen Wolbeck, Angelmodde Dorf und der Innenstadt. Durch die Tatsache, dass in diesem Bereich eine Vielzahl von Bäumen entlang des Weges steht, findet eine starke Verschmutzung des Weges statt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Straßenabschnitte in Angelmodde und Gremmendorf alle 14 Tage gereinigt werden und die genannten Abschnitte nur vierteljährlich. Diese Maßnahme würde auch dazu führen, dass weitere Begutachtungen dieser Abschnitte im laufenden Jahr unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht entfallen könnten. Für die CDU-Fraktion: —s- AIFR. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender CDU-Kreisverband Münster e.V. AlfR. Kassenbrock Seite 1/1 Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster Dost@cdu-muenster.de Tel. 02508 / 708 79 90 ww gdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de
Stellungnahme von Herrn Homann- AWM (nicht barrierefrei)
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70.01.0502 - 02 \ 21.01.2021 Georg Homann 60 52-20 Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvorwaltung Shiost Bezirksvertretung Münster-Südost Stadi Munster Dezernat VL . über Herrn Stadtrat Peck ad Antrag Nr. A-S/0008/2020 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 08.12.2020 - Änderung der Straßenreinigungssatzung für den Angelmodder Weg zwischen Amselweg und Wersebrücke und entlang der WLE-Trasse von Altehof bis Heumannsweg - Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) nehmen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen von den Gemeinden zu reinigen. Als Gegenleistung können von ° ' den Anliegern Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden. Details (z.B. Art und Umfang. der Reinigungspflicht, Übertragung von Pflichten an die Anlieger) können die ‚Gemeinden über eine Satzung regeln. Der Rat der Stadt Münster hat dieser Ermächtigung entsprechend eine Straßenreinigungssatzung erlassen, die als Anlage ein Straßenverzeichnis mit Regelungen zu Reinigungsart und -häufigkeit enthält, Angelmodder Weg Folgende Abschnitte des Angelmodder Weges sind im Straßenverzeichnis enthalten: - von Gremmendorfer Weg bis Altehof: einmal wöchentliche Vollreinigung durch die AWM . - von Wersebrücke bis Angelstraße: 14tägliche Fahrbahnreinigung durch die AWM Der Abschnitt zwischen den Einmündungen Altehof / Amselweg und der Wersebrücke liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage. Dort besteht somit keine Reinigungspflicht nach.dem Straßenreinigungsgesetz, so dass dieser Abschnitt auch nicht in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden kann. \Weg entlang der WLE-Trasse Dieser Weg zwischen den Straßen Altehof und Heumannsweg ist nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Es handelt sich somit nicht um eine öffentliche Straße im Sinne des Straßenreinigungsrechts, so dass auch dieser Weg nicht in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden kann. . Fazit Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die fraglichen Bereiche in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufzunehmen. Erforderliche Reinigungsarbeiten erfolgen hier nicht nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW, sondern als Aufgabe der Straßenbaulast oder nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (9)
- Angelstraße
- Mauritzstraße 4
- Angelmodder Weg 70
- Heumannsweg
- Gremmendorfer Weg
- Amselweg
- Kissenkötterweg 18
- Münsterstraße 7
- Altehof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-S/0008/2020
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 15.12.2020
- Erstellt
- 14.12.2020 14:37