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1102/2025

Mitteilung zur Beteiligung am Modell „MISSIMO"

Mitteilung Ausschuss 16.04.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 19.05.2025, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4717 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 16.04.2025 
 1102/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 19.05.2025 
 
Mitteilung zur Beteiligung am Modell „MISSIMO" 
Im Jahr 2018 hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA) im Rahmen der 
gemeinsamen Task Force „Ressortübergreifende Bekämpfung von Finanzierungs-
quellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus" ein Analyseprojekt zur „Bekämp-
fung des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs im Zusammenhang mit Problem-
immobilien (IMO)" eingerichtet. In diesem Projekt wurde deutlich, dass sich diese 
Problematik ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen 
und der Familienkasse nicht erfolgreich bekämpfen lässt. 
Aufbauend darauf haben die vorgenannten Beteiligten in Kooperation mit der Task 
Force das Modell „MISSIMO" (Sozialleistungsmissbrauch in Zusammenhang mit Prob-
lemimmobilien) entwickelt. Der Fokus des Modells liegt auf der Verhinderung unge-
rechtfertigter Kindergeldzahlungen bzw. der Identifizierung von Indikatoren, die auf ei-
nen ungerechtfertigten Bezug von Kindergeld hinweisen.   
Organisierter Sozialleistungsmissbrauch wird durch international agierende Banden 
ausgeführt. Es werden gezielt Menschen aus Südosteuropa nach Nordrhein-Westfa-
len transportiert, um hier als Leistungsbezieher*innen zu fungieren. Dabei werden sie 
zu Täter*innen, da sie unberechtigt Leistungen empfangen. Zugleich sind sie Opfer, 
denn ihr Aufenthalt findet unter schwierigsten Bedingungen statt und Anteile der bezo-
genen Leistungen müssen oft an die im Hintergrund agierende Organisation abgege-
ben werden. Die Unterbringung der nach Deutschland gelockten Familien findet in 
baufälligen/vermüllten Gebäuden statt. Die Anwerbung, Anmeldung, Beschaffung von 
Arbeitsverträge, Organisation von Dolmetscherleistungen, Kontoeinrichtungen sowie 
(gefälschte) Dokumente werden durch die agierende Bande beschafft. Die Eltern wer-
den häufig zu Schwarzarbeit und Scheinarbeit gezwungen. Die im Hintergrund agie-
rende Organisation zieht die Mieten, Sozialleistungen und das Kindergeld auch bei 
unerkannter Rückreise der Familie ins Heimatland weiterhin ein.  
Erfolge im Kampf gegen den Missbrauch von staatlichen Leistungen haben bereits 
Krefeld, Gelsenkirchen und Wuppertal sowie zuletzt Duisburg durch die Umsetzung

2 
 
des Modells erzielt. Weitere Durchführungen des Modells in anderen Kommunen sind 
zu erwarten. 
Um auch bei der Stadt Köln wichtige Erfahrungswerte und Erfolge durch die Anwen-
dung des Modells zu erlangen, wird das Modell „MISSIMO“ durch den Zusammen-
schluss von Polizei, Familienkasse und der Kommune auch hier angewandt. So kön-
nen die bereits wahrgenommenen Datenabgleiche und Zusammenarbeiten durch die 
Anwendung der Projektstruktur standardisiert und im Rahmen des erfolgreichen 
NRW-Modells harmonisiert werden. 
Zusätzliche qualitative Vorteile, die sich durch die Umsetzung des Modells ergeben 
können, sind beispielsweise die Aktualisierung des Melderegisters, Hinweise auf 
Schulpflichtverletzungen, noch nicht bekannte Problemimmobilien und auf die Gefähr-
dung des Kindeswohls.  
In Vorbereitung der Projektumsetzung wurden nachfolgende Organisationsentschei-
dungen getroffen:  
Die Bürgerdienste der Stadt Köln sollen als zentraler Ansprechpartner für die Famili-
enkasse zuständig werden. Dabei übernimmt das Amt eine operative Rolle als SPOC 
(Single Point of Contact). Es ist für die Entgegennahme von Datensätzen und deren 
Weitergabe an die Familienkasse verantwortlich. Außerdem wird es für Rückfragen 
von LKA, Familienkasse etc. in Bezug auf die zugrundeliegenden Datenzulieferungen 
und deren Weitergabe an die jeweiligen Fachämter (z.B. Amt für Kinder, Jugend und 
Familie, Amt für Schulentwicklung) zur Verfügung stehen. Die Bürgerdienste sind nicht 
für die inhaltliche Bearbeitung der Rückfragen bzw. hieraus entstehenden Folgeaufträ-
gen (Ortsbegehungen etc.) zuständig. Diese sind durch das meldende Fachamt zu 
verantworten. 
Die fachliche Bearbeitung und der Austausch mit dem LKA wird beim Zentrum für Kri-
minalprävention und Sicherheit (ZKS) eingebunden. Das ZKS ist unter anderem An-
sprechpartner für Presse und Politik, nimmt Abstimmungen in Bezug auf die Projektar-
chitektur und Weiterentwicklung des Modells vor und koordiniert notwendige Schulun-
gen mit dem LKA/der Polizei Köln. 
Die Erfolge sowie Aufwände im Zusammenhang mit der Beteiligung am Modell „MIS-
SIMO“ durch die Stadt Köln werden fortlaufend dokumentiert und evaluiert. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

08.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1102/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.04.2025
Erstellt
11.04.2025 10:53