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AN/2684/2021

Ersetzungsantrag zu Top 10.32 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“

Gem. Änderungsantrag (Linke) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

7759 Zeichen

Fraktion DIE LINKE 
RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.12.2021 
 
AN/2684/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Ersetzungsantrag zu Top 10.32 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.32 Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“ auf die Tagesordnung des Rates am 14.12. zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat der Stadt Köln  
(1) nimmt die Broschüre Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (Stand August 2020) 
zur Kenntnis. 
(2) beauftragt die Verwaltung, die Stadtstrategie in Bezug auf den Aspekt „Klimaneutralität“ 
zu überarbeiten und zu konkretisieren. 
a) Die CO2-Reduktion wird in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen ge-
staltet. 
b) Die zum Erreichen der Klimaziele dringend notwendige Bauwende wird eingeleitet: 
Es werden energiesparende Baumaterialien und Bauweisen eingesetzt. Bereits beim 
Bau ist die Wiederverwertbarkeit der Baustoffe zu gewährleisten. 
(3) beauftragt die Verwaltung, in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 eine überarbeitete 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vorzulegen. 
Bei dieser Überarbeitung sind zur Beseitigung der Schwächen und Mängel der vorlie-
genden Fassung der Stadtstrategie die folgenden Anforderungen zu beachten: 
a) Die „Sustainable Development Goals“ (SDG) der Vereinten Nationen werden in der 
Stadtstrategie durchgehend berücksichtigt. 
b) Die in der vorliegenden Stadtstrategie unzureichend erörterten Themen Armut, Woh-
nungsnot und Obdachlosigkeit werden angemessen berücksichtigt.

- 2 - 
 
c) Es werden in ausreichendem Maße leistbare Wohnungen (mit einer Miethöhe bis 
30 % des Haushaltseinkommens) geschaffen. Bestehende günstige Wohnungen 
werden bewahrt.  
i) Das Kooperative Baulandmodell wird nachgebessert: Der Anteil öffentlich geför-
derter Wohnungen bei Neubauprojekten wird deutlich erhöht. 
ii) Es werden Konzepte für einen kommunalen Wohnungsbau und die Förderung 
gemeinnützig handelnder Wohnbauträger vorgelegt. 
iii) Das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung wird in angemessenem Umfang 
eingesetzt und konsequent angewendet. Dies ist erreicht, wenn langfristig 25 % 
der Kölner*innen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung wohnen. 
d) Kultur wird nicht nur als Wirtschaftsförderung und Standortfaktor betrachtet. Köln legt 
besonderes Gewicht auf die Soziokultur, auf Stadtteilkultur und auf die Förderung 
nicht-kommerzieller und unkonventioneller Projekte. 
e) Köln arbeitet gegen die tiefe soziale Spaltung im Bildungswesen. 
i) Hierzu werden mehr Plätze an Gesamtschulen geschaffen. 
ii) Der Schulsozialindex wird weiterentwickelt. 
f) Köln setzt eine Verkehrswende in Gang. Der Umweltverbund (Fuß- und Radverkehr, 
ÖPNV) wird ausgebaut, der Autoverkehr reduziert. Die sogenannte „Rheinspange“ 
zwischen den Autobahnen A59 und der A555 steht einer Verkehrswende entgegen 
und wird aus der Stadtstrategie gestrichen. 
g) Die finanziellen Auswirkungen der Handlungsempfehlungen werden dargestellt und 
die Handlungsempfehlungen werden priorisiert. 
(4) Der Prozess der Überarbeitung muss den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteili-
gung in Köln entsprechen: 
a) Die Interessen und Perspektiven möglichst aller von dem Projekt betroffenen Grup-
pen werden gehört. 
b) Es werden offene, allgemein zugängliche Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen. 
c) Es wird ein chancengerechter Zugang zu Beteiligung geschaffen. Es sollen Bevölke-
rungsgruppen zur Teilnahme bewegt werden, die erfahrungsgemäß selten bei Betei-
ligungsverfahren mitmachen. 
 
Begründung: 
Als „Kompass für eine zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung“ ist 
die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
ungeeignet. Zentrale Fragen werden nicht oder unzureichend angesprochen. Teils weist der 
Kompass in eine falsche Richtung. 
Die vorgelegte Stadtstrategie genügt der großen transformativen Aufgabe zu einer nachhal-
tigen Stadtgesellschaft nicht und kann so nicht als Zukunftsperspektive für diese Stadt die-
nen. Dies wird beispielhaft erkennbar an der angestrebten Klimaneutralität 2050. 
Wer das Klima schützen will, der kann sich nicht darauf beschränken, die CO2-Emissionen 
bis 2030 (gegenüber 1990) um 50 Prozent zu reduzieren. Wir brauchen ein ehrgeizigeres 
Klimaziel, um angemessen auf den Klimawandel und den Klimanotstand zu reagieren. Selbst 
im „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ der Bundesregierung ist festgelegt, dass bis zum 
Jahr 2030 mindestens 65 % Treibhausgase gegenüber 1990 einzusparen sind. Die Kölner 
Klimaziele dürfen keinesfalls hinter denen des Bundes zurück bleiben. Mit seinem Urteil vom

- 3 - 
 
29.4.2021 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht, dass ein zu laxes Vorgehen beim Kli-
maschutz nicht verfassungskonform ist. Richtschnur für die Stadt Köln muss die Einhaltung 
des 2015 auf der internationalen Klimakonferenz in Paris beschlossen Abkommens und der 
durch Ratsbeschluss festgestellte Klimanotstand in Köln sein. 
Zur Erreichung der Klimaziele ist auch eine Bauwende erforderlich. Insbesondere das Bauen 
mit Glas, Stahl und Zement treibt die CO2-Emissionen nach oben. Wir müssen anders bau-
en. Die Baustoffe müssen energiesparender hergestellt werden, es müssen andere Baustof-
fe verwendet werden (Holz, Lehm etc.) und Gebäude müssen künftig als „Rohstofflager der 
Zukunft“ betrachtet werden. Darauf muss die Stadtstrategie eingehen. 
In Köln leben viele arme Menschen. Armut ist eine große Herausforderung für die Stadt Köln. 
Um „Armut in jeder Form und überall (zu) beenden“ reicht der allgemeine Hinweis auf den 
Masterplan des Dezernats für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen und die Förderung 
der Teilhabechancen von sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen als Antwort nicht aus. 
Bezahlbare Wohnungen zu schaffen und zu bewahren, ist hierbei ein zentraler Punkt. Die 
Stadt Köln bleibt jedoch hinter ihren Möglichkeiten und hinter ihren selbstgesteckten Zielen 
deutlich zurück. So nutzt Köln das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung zu zaghaft. 
Die Verwaltung setzt den bereits im Februar 2014 erteilten Auftrag des Rates „eine gesamt-
städtische Untersuchung zur Identifizierung von Quartieren mit besonderem Entwicklungs- 
und Hilfebedarf durch(zuführen)“ und „dem Rat Beschlussvorlagen zum Erlass sozialer Er-
haltungssatzungen für ausgewählte Gebiete vor(zulegen)“ nur zögerlich um. Das Ziel zu er-
reichen, dass langfristig 25% der Kölner*innen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssat-
zung wohnen, erfordert ein entschlossenes und zügiges Handeln der Stadtverwaltung. 
In die Erarbeitung der neuen Stadtstrategie hat die Stadtverwaltung viel Arbeit gesteckt, viele 
Ämter waren beteiligt, es hat viele Treffen gegeben. Die Stadtverwaltung wurde durch die 
Büros urbanista und ASTOC Architects and Planners unterstützt. Bürgerschaft und Fachöf-
fentlichkeit wurden erst spät und dann auch nur begrenzt einbezogen. Unser Anspruch an 
die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes ist es aber, dass die Kölner*innen früh 
und intensiv in die Erarbeitung einbezogen werden. Dieser Mangel ist bei der notwendigen 
Neuformulierung der Stadtstrategie zu vermeiden.  
 
Aus den genannten Gründen reichen Nachbesserungen der Stadtstrategie an einzelnen 
Stellen nicht aus, diese Mängel zu beseitigen. Es ist eine umfassende Überarbeitung erfor-
derlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
Nicolin Gabrysch 
 
KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/2684/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
13.12.2021
Erstellt
13.12.2021 14:55