2014/0151
Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich der Georg-Büchner -Schule
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2014/0151
4563 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0151
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich der Georg -Büchner -Schule
Vorlage vom: 29.04.2014
Beschlussvorschlag :
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt wird ermächtigt, nachfolgenden
Grundstückstausch mit dem Land Hessen (TU Darmstadt) durchzuführen:
Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen (TU Darmstadt )
Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 99 Lichtwiesenweg mit 1.177 m²
zum Preis von 18.385,00 Euro
(Der Buchwert beträgt 1.765,50 Euro)
Land Hessen (TU Darmstadt) an Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 210/5 Verkehrsfläche, Nieder -Ramstädter Straße
mit 36 m² zum Preis von 1,00 Euro/m², also 36,00 Euro
Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 21/4 Sportplatz, Im Grabenstück mit 127 m² zu m
Preis von 19,00 Euro/m², also 2.413,00 Euro
Gesamt: 2.449,00 Euro
- 2 -
Die Wertdifferenz im Wert von 15.936,00 Euro wird zugunste n des städtischen Kernhaushaltes
vereinnahmt.
Anlagen: Lageplan Fl. 8 Nr. 210/5 und Fl. 24 Nr. 99
Lageplan Fl. 24 Nr. 21/4
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des M agistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2014
Bei dem städtischen Grundstück Nr. 99 handelt es sich um die ursprüngliche Wegeführung
des Lichtwiesenweges. In den 80er Jahren wurde der Lichtwiesenweg als öffentliche
Verkehrsfläche eingez ogen. An seine Stelle trat ein hochschuleigener Weg, der auch von der
Allgemeinheit mitbenutzt werden kann. Verbunden war diese Maßnahme mit Umbauarbeiten,
die zur Änderung einer Wegeführung und zur Realisierung von Parkbuchten an der Südseite
des neuen Lichtwiesenweges geführt haben. Dadurch verläuft die städtische Parzelle nun
teilweise durch diese Parkbuchten. Eine Übereignung des Grundstücks an das Land Hessen
(TU) ist daher sinnvoll. Der Kaufpreis beruht auf einem Gutachten des Gutachterausschusses
aus dem Jahr 2003 und ist angemessen.
Bei dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 210/5 handelt es sich
um einen Teil des Bürgersteiges entlang der Nieder -Ramstädter-Straße. Ein Erwerb durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist sinnvoll. Der Kaufpreis ist mit 1,00 Euro/m² angemessen.
Bei dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 21/4 handelt es sich
um einen Teil des Stadions des SV Darmstadt 98 am Böllenfalltor. Da sich die Restfläche des
Stadions bereits in städtisc hem Eigentum befindet, ist auch ein Erwerb dieser Parzelle
sinnvoll. Die angrenzenden Flächen des Stadions wurden von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum Preis von 44,00 Euro/m² vom Land Hessen erworben. Bei dem hier zugrunde
gelegten Preis von 19,00Euro/ m²handelt es sich um den Buchwert des Grundstücks bei der
TU Darmstadt. Der Preis ist angemessen.
Ursprünglich war eine größere Geländebereinigung zwischen TU Darmstadt und
Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesem Bereich vorgesehen. Betroffen hiervon wäre auch
der Schulparkplatz der Georg -Büchner-Schule, der sich teilweise in städtischem und teilweise
in TU Eigentum befindet.
Im Hinblick auf eine mögliche Trassenführung für eine Straßenbahnlinie zum TU Gelände auf
der Lichtwiese ist die TU zunächst jedoch nur zum dem aufgeführten Geländetausch bereit.
Die noch offenen Fragen bzgl. der gemeinsamen Nutzun g und Unterhaltung der Flächen im
Bereich der Georg -Büchner-Schule sollen nach Festlegung der Straßenbahntrasse
gemeinsam geklärt werden.
Darmstadt, 29. April 2014
65-15-02-II/4/15-15-db-rü
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Wissenschaftsstack Darmstadt Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 21/4 Datum: 09.04.2014 Bearbeiter.
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Datum: 10.04.2014 Bearbeiter. Darmstadt Flur 8 Nr. 210/5 und Flur 24 Nr. 99 Wissenschaftsstack Darmstadt
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Lichtwiesenweg
- Nieder-Ramstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0151
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00