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2014/0151

Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich der Georg-Büchner -Schule

Magistratsvorlage 29.04.2014

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2014/0151

4563 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0151 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich der Georg -Büchner -Schule 
 
Vorlage vom: 29.04.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt wird ermächtigt, nachfolgenden 
Grundstückstausch mit dem Land Hessen (TU Darmstadt) durchzuführen:  
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen (TU Darmstadt ) 
Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 99 Lichtwiesenweg mit 1.177 m²  
zum Preis von                                                                      18.385,00 Euro  
(Der Buchwert beträgt 1.765,50 Euro)  
 
Land Hessen (TU Darmstadt) an Wissenschaftsstadt Darmstadt:  
Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 210/5 Verkehrsfläche, Nieder -Ramstädter Straße 
mit 36 m² zum Preis von 1,00 Euro/m², also                                36,00 Euro 
Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 21/4 Sportplatz, Im Grabenstück mit 127 m² zu m 
Preis von 19,00 Euro/m², also                                                 2.413,00 Euro 
Gesamt:                                                                                  2.449,00 Euro

- 2 - 
 
Die Wertdifferenz im Wert von 15.936,00 Euro wird zugunste n des städtischen Kernhaushaltes 
vereinnahmt.  
 
Anlagen: Lageplan Fl. 8 Nr. 210/5 und Fl. 24 Nr. 99  
Lageplan Fl. 24 Nr. 21/4  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des M agistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.2014 
 
 
Bei dem städtischen Grundstück Nr. 99 handelt es sich um die ursprüngliche Wegeführung 
des Lichtwiesenweges. In den 80er Jahren wurde der Lichtwiesenweg als öffentliche 
Verkehrsfläche eingez ogen. An seine Stelle trat ein hochschuleigener Weg, der auch von der 
Allgemeinheit mitbenutzt werden kann. Verbunden war diese Maßnahme mit Umbauarbeiten, 
die zur Änderung einer Wegeführung und zur Realisierung von Parkbuchten an der Südseite 
des neuen Lichtwiesenweges geführt haben. Dadurch verläuft die städtische Parzelle nun 
teilweise durch diese Parkbuchten. Eine Übereignung des Grundstücks an das Land Hessen 
(TU) ist daher sinnvoll. Der Kaufpreis beruht auf einem Gutachten des Gutachterausschusses 
aus dem Jahr 2003 und ist angemessen.  
 
Bei dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 210/5 handelt es sich 
um einen Teil des Bürgersteiges entlang der Nieder -Ramstädter-Straße. Ein Erwerb durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist sinnvoll.  Der Kaufpreis ist mit 1,00 Euro/m² angemessen.  
 
Bei dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 21/4 handelt es sich 
um einen Teil des Stadions des SV Darmstadt 98 am Böllenfalltor. Da sich die Restfläche des 
Stadions bereits in städtisc hem Eigentum befindet, ist auch ein Erwerb dieser Parzelle 
sinnvoll. Die angrenzenden Flächen des Stadions wurden von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum Preis von 44,00 Euro/m² vom Land Hessen erworben. Bei dem hier zugrunde 
gelegten Preis von 19,00Euro/ m²handelt es sich um den Buchwert des Grundstücks bei der 
TU Darmstadt. Der Preis ist angemessen.  
 
Ursprünglich war eine größere Geländebereinigung zwischen TU Darmstadt und 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesem Bereich vorgesehen. Betroffen hiervon wäre auch 
der Schulparkplatz der Georg -Büchner-Schule, der sich teilweise in städtischem und teilweise 
in TU Eigentum befindet.  
Im Hinblick auf eine mögliche Trassenführung für eine Straßenbahnlinie zum TU Gelände auf 
der Lichtwiese ist die TU zunächst jedoch nur zum dem aufgeführten Geländetausch bereit. 
Die noch offenen Fragen bzgl. der gemeinsamen Nutzun g und Unterhaltung der Flächen im 
Bereich der Georg -Büchner-Schule sollen nach Festlegung der Straßenbahntrasse 
gemeinsam geklärt werden.  
 
Darmstadt, 29. April 2014  
65-15-02-II/4/15-15-db-rü 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 2

97 Zeichen

Wissenschaftsstack
Darmstadt

Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 21/4

Datum: 09.04.2014
Bearbeiter.

anlage 1

106 Zeichen

Datum: 10.04.2014
Bearbeiter.

Darmstadt Flur 8 Nr. 210/5 und Flur 24 Nr. 99

Wissenschaftsstack
Darmstadt

Beratungsverlauf (1)

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Orte (2)

  • Lichtwiesenweg
  • Nieder-Ramstädter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0151
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00