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Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 20.01.2020

Mitteilung BV 0336/2020 vom 31.01.2020

Stand: Am 17.02.2020 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 0336/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.02.2020 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 20.01.2020 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 20.01.2020.
  • BeiratsVB 2020_01_20

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    Vorbesprechung des Beirates bei der ULB der Stadt Köln am 20.01.2020 Teilnehmer/innen: Beirat: Herr von der Stein Herr Steßgen Frau Euler-Bertram Herr Riesch Verwaltung: Alexander Faber 671 Kirsten Kröger 571/1 Herr Distelrath 571 Frau von Schweinitz 571/18 Schülerpraktikantinnen: Frau Paffrath und Frau Dreyer Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz Es liegen aktuell keine Anträge auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG vor Sonstiges: 1. Landschaftsplannovelle (12. Änderungsverfahren des Landschaftsplan) Herr Faber und Frau Kröger stellen die wichtigsten Neuerungen für das aktuelle 12. Landschaftsplanänderungsverfahren vor. Aufgrund von Urteilen zur Rechtsystematik (Befreiung / Ausnahme) wurde der Ausnahmekatalog im 12. Änderungsverfahren für typische und somit zu erwar- tende Vorhaben neugefasst. Aufgrund der landesrechtliche Vorgabe wonach nur Befreiungen (und Ausnah- men in NSGs) dem Beirat zur Zustimmung vorzulegen sind, werden nur noch ganz wenige atypische Fälle unter TOP 3 zu behandeln sein. Somit ändert sich hier grundlegend die Beteiligung des Beirates für Regelfälle. Herr Distelrath informiert darüber, dass die UNB aktuell schon Ausnahmen im Vorgriff auf die Novelle des Landschaftsplans erteilt. Er schlägt vor, dass der Bei- rat in Zukunft in Form einer Liste über die per Ausnahme genehmigten Vorgänge in Kenntnis gesetzt wird. Diese sollte regelmäßig für jede Beiratssitzung erstellt werden. Nur noch atypische Vorgänge, also nicht voraussehbare Vorhaben, wer- den weiterhin gem. § 67 BNatSchG auf das Vorliegen der einschlägigen Befrei- ungsvoraussetzungen geprüft und bedürfen bei geplanter Genehmigung der Zu- stimmung des Beirates. Herr von der Stein bedauert stellvertretend für die anwesenden Beiratsmitglieder die aktuellen Entwicklungen sehr und hofft auf eine weiterhin gute und vertrau- ensvolle Zusammenarbeit. Auch merkt er an, dass es hier gerade in der Anfangs- zeit vermehrt zu Anfragen seitens des Beirates kommen wird, in denen per Aus- nahme genehmigte Vorgänge hinterfragt werden.

Beratungsverlauf

  1. 17.02.2020

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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