3338/2020
Tempo 30 Universitätsstraße
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Mitteilung BV
2417 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3338/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.12.2020 Tempo 30 Universitätsstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 31.08.2020, TOP 8.1.17 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung aus Gründen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des coronabedingten Lüftens den Abschnitt der Universitätsstraße von Zülpicher Straße bis Berrenrather Straße mit Tempo 30 auszuschildern und das Zusatzschild Lärmschutz schnellstmöglich anzubringen, solange der coronabedingte Lüftungserlass für Schulen Gültigkeit hat. Die Tempolimitierung soll tageszeitlich begrenzt auf die Unterrichtszeit ausgewiesen werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Corona Maßnahmen, die aufgrund der jeweils aktuellen Situation in Köln durchgeführt werden sollen, werden vom Krisenstab bzw. Verkehrsausschuss unter Berücksichtigung aller erforderlichen Aspekte durchgeführt. Davon unbenommen wurde der Antrag von der Verwaltung geprüft. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Maßnahme aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar. Bei der Universitätsstraße handelt es sich um eine der wichtigsten Hauptverkehrsachsen in Köln. Diese Situation wird sich vermutlich in den nächsten Jahren nicht grundsätzlich ändern. Nach den Vergaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auf dieser Hauptachse eine zulässige Höchstge- schwindigkeit von 50km/h. Von der Geschwindigkeit (Herabsetzung) kann nur abgewichen werden, wenn in der Örtlichkeit besondere Gefahrenquellen gemäß Definition der Straßenverkehrsordnung gegeben sind. Dies liegt hier nicht vor. Der Ausbau der Universitätsstraße ist darauf ausgelegt, große Verkehrsmengen abwickeln zu können. Die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte Leistungseinbußen zur Folge. Da bereits heute zu gewissen Tagesstunden Überlastungserscheinun- gen auftreten, würden sich diese weiter ausdehnen. Die eingerichtete Lichtsignalanlage in dem gewünschten Bereich ist für eine Geschwindigkeit von 50 km/h ausgerichtet. Die beiden Lichtsignalanlagen Universitätsstraße/Zülpicher Straße und Universitätsstra- ße/Berrenrather Straße sind aktuell nicht für eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt. Die Steuergeräte müssten in jedem Fall angepasst werden, was zeit- und kostenintensiv ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3338/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 18.11.2020 10:32