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3338/2020

Tempo 30 Universitätsstraße

Mitteilung BV 07.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.12.2020, TOP 11.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2417 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3338/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.12.2020 
 
Tempo 30 Universitätsstraße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 31.08.2020, TOP 8.1.17 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung aus Gründen des Arbeitsschutzes, 
der Sicherheit und des coronabedingten Lüftens den Abschnitt der Universitätsstraße von Zülpicher 
Straße bis Berrenrather Straße mit Tempo 30 auszuschildern und das Zusatzschild Lärmschutz 
schnellstmöglich anzubringen, solange der coronabedingte Lüftungserlass für Schulen Gültigkeit hat. 
Die Tempolimitierung soll tageszeitlich begrenzt auf die Unterrichtszeit ausgewiesen werden.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Corona Maßnahmen, die aufgrund der jeweils aktuellen Situation in Köln durchgeführt werden 
sollen, werden vom Krisenstab bzw. Verkehrsausschuss unter Berücksichtigung aller erforderlichen 
Aspekte durchgeführt.  
 
Davon unbenommen wurde der Antrag von der Verwaltung geprüft. Nach Auffassung der Verwaltung 
ist diese Maßnahme aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar. 
 
Bei der Universitätsstraße handelt es sich um eine der wichtigsten Hauptverkehrsachsen in Köln. 
Diese Situation wird sich vermutlich in den nächsten Jahren nicht grundsätzlich ändern. Nach den 
Vergaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auf dieser Hauptachse eine zulässige Höchstge-
schwindigkeit von 50km/h. Von der Geschwindigkeit (Herabsetzung) kann nur abgewichen werden, 
wenn in der Örtlichkeit besondere Gefahrenquellen gemäß Definition der Straßenverkehrsordnung 
gegeben sind. Dies liegt hier nicht vor. Der Ausbau der Universitätsstraße ist darauf ausgelegt, große 
Verkehrsmengen abwickeln zu können. Die Änderung  der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte 
Leistungseinbußen zur Folge. Da bereits heute zu gewissen Tagesstunden Überlastungserscheinun-
gen auftreten, würden sich diese weiter ausdehnen. 
 
Die eingerichtete Lichtsignalanlage in dem gewünschten Bereich ist für eine Geschwindigkeit von 50 
km/h ausgerichtet. 
 
Die beiden Lichtsignalanlagen Universitätsstraße/Zülpicher Straße und Universitätsstra-
ße/Berrenrather Straße sind aktuell nicht für eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt. 
Die Steuergeräte müssten in jedem Fall angepasst werden, was zeit- und kostenintensiv ist.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3338/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.12.2020
Erstellt
18.11.2020 10:32