Mandari Insight

0916/2026

Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.04.2026

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Anlage 5_Grundlagenanalyse_Sicherheitskonzept

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Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 9 Stellungnahme des RPA

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Anlage 4.1 Rahmenkonzept_Kontaktstellen_2026

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Anlage 7 Beteiligungskonzept

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Anlage 10, Auszug BV 1 (Innenstadt) 07.05.2026

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Anlage 5.2_Auswertung SHZ Feedback-Bögen

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Anlage 3.3 SHZ1_Grundrisse Variante A

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Anlage 4.2 Rahmenkonzept_Drogenkonsumräume Köln_2022

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Anlage 4 Rahmenkonzept Betrieb SHZ

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Anlage 3.2 SHZ Kosten inkl. GW_Zeitlicher Ablauf

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Anlage 5.3_Ergänzende Notizen Arbeitsergebnisse Workshop Sicherheitskonzept

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Anlage 5.4_Fotodokumentation Workshop SHK Perlengraben

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Anlage 5.1_ SRM-REPORT Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben FINAL

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Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung zu AN_0208_2026

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Anlage 8 Anträge § 24 GO NRW + Stellungnahme

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Anlage 1 Finanzplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3.1 SHZ1_Funktionsdiagramm

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Anlage 3.4 SHZ1_Lageplan Variante A

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Anlage 5_Grundlagenanalyse_Sicherheitskonzept

140259 Zeichen

Grundlagenanalyse 
Sicherheitskonzept 
 
 
 
 
Ansprechpartnerin: Dolores Burkert, 
E-Mail: dolores.burkert@stadt-koeln.de 
 
 
 
Stadt Köln 
Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit I/3 
Hohe Str. 115 
50667 Köln 
 
 
 
Köln, 09.04.2026

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hinweis 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen das generische 
Maskulinum genutzt. Wenn nicht abweichend darauf hingewiesen wird, so gelten diese For- 
mulierungen für jedes Geschlecht

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
1.  Einleitung ........................................................................................... ............................4  
1.1  Auftrag .............................................................................................. ......................4 
1.2  Geografische Parameter ............................................................................... ..........4 
1.3  Deliktbereiche ....................................................................................... ..................6 
2 Lage............................................... ................................................... ..............................6  
2.1  Allgemeine Lage Drogenkonsum in der Stadt Köln .................................................6  
2.2  Historie am Neumarkt ................................................................................. ............6 
2.3  Die AG Neumarkt und das Kümmerer-Projekt .........................................................7  
2.4  Besondere Lage: Notwendigkeit des Suchthilfezentrums Perlengraben ..................8 
3 Sicherheitsstudie und Angstraumanalyse ............................................................... . 10  
3.1  Vorbemerkung ......................................................................................... ............. 10  
3.2  Vorgehensweise Angstraumanalyse ..................................................................... 11  
3.3  Ergebnisse der Passantenbefragung ....................................................................  11  
3.4  Ergebnisse der Stakeholdergespräche ................................................................. 13  
3.5  Ergebnisse der raumbezogenen Audits ................................................................ 16  
3.6  Wegkorridore zum Suchthilfezentrum ...................................................................  19  
3.7  Konsequenzen für die Errichtung des Suchthilfezentrums am Perlengraben ........ 20  
4 Workshop und Abfrage bei stadtinternen Stakeholdern sowie AWB und KVB ...... 23  
4.1  Workshop........................................... ................................................... ................ 23  
4.1.1  Risiken .............................................................................................. ................24  
4.1.2  Schutzziele........................................ ................................................... .............26  
4.1.3  Maßnahmen ............................................................................................ ..........27  
4.2  Abfrage bei stadtinternen Stakeholdern sowie bei AWB und KVB ......................... 29  
5 Risiken und Risikobewertung .......................................................................... .......... 39  
5.1  Vorgehen ............................................................................................. ................. 39  
5.2  Risikodokumentation .................................................................................. ........... 40  
5.3  Risikobeurteilung .................................................................................... .............. 44  
6 Maßnahmenableitung und Maßnahmenplanung ....................................................... 47  
6.1  Überführung der Maßnahmen in Lokale Agenda ................................................... 47  
6.2  Maßnahmenplanung und Handlungsempfehlungen .............................................. 49  
7 Evaluierung .......................................................................................... ........................ 51  
8 Beteiligung .......................................................................................... ......................... 51  
8.1  Beteiligungsverfahren ................................................................................ ........... 51  
8.2  Bisher Beteiligte an der Entwicklung „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ .... 52  
9 Zentraler Ansprechpartner ............................................................................ ............. 53  
10  Dokumentation ........................................................................................ ................ 53

4 
 
 
1. Einleitung  
1.1 Auftrag 
Der Rat der Stadt Köln hat den grundsätzlichen Bedarf zur Errichtung und zum Betrieb eines 
Suchthilfezentrums (im Folgenden SHZ) auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorf-
Straße, 50676 Köln zwecks Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts festgestellt.  
Er beauftragte mit Beschluss vom 05.02.2026 die Ver waltung u.a. mit der Vorplanung des 
Grundstücks in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Maßnahme. Einhergehend mit der baulichen 
Vorplanung soll eine „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ erstellt sowie ein Konzept 
zur Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt werden.  
Die „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ hat u.a. zum Ziel, die öffentliche Sicherheit in der 
nächsten Umgebung für Anwohnende, Gewerbetreibende, Schüler auf ihrem Schulweg oder 
andere schutzwürdige Personen zu unterstützen, damit das Vorhaben so verträglich wie not- 
wendig und möglich verwirklicht werden kann. Im Zug e der Vorplanung und der „Grundla- 
genanalyse Sicherheitskonzept“ sind die Auswirkunge n des Vorhabens auf Schulwege und 
Wegebeziehungen von Kindern und Jugendlichen gesondert zu prüfen.  
Ziel ist es, dunkle, enge, verschmutzte oder andersartig gelagerte Orte im öffentlichen Raum, 
die als unsicher oder beklemmend wahrgenommen werden (im Folgenden "Angsträume") zu 
vermeiden und sichere, übersichtliche und konflikta rme Wegeführungen zu gewährleisten. 
Dazu werden u.a. das Ordnungsamt, das Gesundheitsam t, das aufsuchende Suchtclea- 
ring/Streetwork (im Folgenden ASC), die Kölner Verk ehrs-Betriebe AG, die AWB Abfallwirt- 
schaftsbetriebe Köln GmbH und die Polizei beteiligt und einbezogen.  
Die Kölner Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, für das Suchthilfezentrum ein verbindliches 
Evaluationskonzept  zu entwickeln und umzusetzen, welches insbesondere umfassen soll: 
 Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und das dir ekte Umfeld  
 Wechselwirkungen mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen  
 Rückmeldungen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, E inrichtungen sowie betei- 
ligten Akteure und den Nutzer des Suchthilfezentrums 
 Art und Umfang der Nutzung des Suchthilfezentrums.   
Die Ergebnisse der Evaluation werden der Bezirksvertretung Innenstadt sowie dem zuständi- 
gen Fachausschuss erstmals nach 12 Monaten nach der  Inbetriebnahme und anschließend 
nach 36 Monaten vorgelegt. 
1.2 Geografische Parameter 
Eine erste Einordnung und Bewertung des geographisc hen Bereichs hat die Polizei für das 
Lagebild zum Suchthilfezentrum Perlengraben hinsichtlich Kriminalitäts- und Einsatzlage vor- 
genommen (Grafik 1).  
Unter Beteiligung des Amtes für öffentliche Ordnung  (32) wurde die Fläche in drei Sektoren 
aufgeteilt. Der nördliche Bereich dieser Fläche umf asst den Neumarkt, den Josef-Haubrich 
Hof und angrenzende Straßenzüge, die in Zusammenhan g mit dem Drogenkonsumraum im

5 
 
Gesundheitsamt und der Methadonambulanz in der Lungengasse regelmäßig hinsichtlich Kri- 
minalitäts- und Einsatzlage ausgewertet und mit polizeilichen Maßnahmen belegt werden.  
Der mittlere Kartenbereich stellt die Zone der Zuwe gung zwischen Neumarkt und künftigem 
Suchthilfezentrum dar, die aus den Befragungen der Konsumentenszene und Erkenntnissen 
des ASC identifiziert und bestimmt wurden.  
Der südliche Sektor des Kartenausschnitts umfasst den weiträumigen Bereich um das SHZ im 
Pantaleonsviertel insbesondere unter Einbeziehung der Schulstandorte und Schulwege inklu- 
sive der KVB-Haltestelle Severinstraße sowie dortige Spielplätze. 
Mit Inbetriebnahme des SHZ wird die Polizei diesen Bereich fortlaufend beobachten und auf 
Gefahrenpotenzial auswerten. Sofern die Auswertunge n signifikante Veränderungen der 
1 Abbildung der Polizei Köln

6 
 
Kriminalitäts- und Einsatzlage ergeben, werden die Einsatzkonzepte und Parameter überprüft 
und entsprechend angepasst. Ebenfalls wird geprüft, ob der definierte Bereich aufgrund signi- 
fikanter Veränderungen der Kriminalitäts- und Einsatzlage erweitert oder verschoben werden 
muss. 
1.3 Deliktbereiche 
Die Polizei wird in ihrem Lagebild für den geographischen Raum Neumarkt/SHZ insbesondere 
Straftaten im öffentlichen Raum mit den Schwerpunkt en Eigentums-, Gewalt- und Betäu- 
bungsmittel-Kriminalität betrachten und auswerten. 
2 Lage 
2.1 Allgemeine Lage Drogenkonsum in der Stadt Köln 
Der Konsum illegaler Drogen und Drogenabhängigkeit sind insbesondere in größeren Städten 
ein Problem. Im Kölner Stadtbild werden verschieden e öffentliche Plätze als offene Drogen- 
szene (öffentlicher Ort, an dem Meschen sichtbar Dr ogen konsumieren, handeln oder sich 
regelmäßig zu diesem Zweck treffen) von Konsumierenden illegaler Drogen frequentiert. Diese 
Plätze im öffentlichen Raum, auch als Plätze mit besonderem Handlungsbedarf definiert, die- 
nen einerseits als Treffpunkte und Aufenthaltsorte, andererseits dem Umschlag und Konsum 
illegaler Drogen. Bis zum Jahr 2023 handelte es sic h dabei vor allem um überwiegend intra- 
venös konsumierende Menschen mit Heroinabhängigkeit, die zusätzlich z.B. Kokain, Benzodi- 
azepine und Alkohol konsumieren. Seit Mitte des letzten Jahres ist ein deutlicher Anstieg von 
Crack-Konsum zu verzeichnen. Der öffentliche Drogenkonsum geht häufig einher mit Verelen- 
dung der Konsumierenden, Verschmutzungen des öffent lichen Raumes und Belastung der 
Anwohnenden. Menschen mit Drogenabhängigkeit halten  sich zunehmend zum öffentlichen 
Konsum in Zugängen zu Tiefgaragen, Kellern und U-Bahnhaltestellen auf, was zu vermehrten 
Beschwerden durch Bürger sowie Gewerbetreibende geführt hat und weiterhin führt.  
Dieser bundesweit zu beobachtende Trend stellt insb esondere Großstädte mit offener Dro- 
genszene vor neue, bislang unbekannte Herausforderungen. 
2.2 Historie am Neumarkt  
Szene- und Einrichtungsbefragungen, Gespräche mit Experten der verschiedenen Drogenhil- 
feträger, der Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden sowie der Politik bestätigen bereits seit 
vielen Jahren die dringende Notwendigkeit eines Dro genhilfeangebotes im Umfeld des Neu- 
marktes. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt: 
1) Seit dem Ratsbeschluss vom 29.01.2008 (3470/2007 ) besteht das Aufsuchende 
Suchtclearing (ASC) . Vorrangiges Ziel des ASC ist die Vermittlung und Anbindung von Dro- 
genkonsumierenden im öffentlichen Raum an das Hilfe system durch aufsuchende, nied- 
rigschwellige Sozialarbeit im öffentlichen Raum und dem darauffolgenden Clearing zur Ermitt- 
lung des individuellen Hilfebedarfs der Klienten.  
2) Der Rat der Stadt Köln hat am 28.06.2016 die Einrichtung eines komplexen Drogenhilfean- 
gebotes mit Drogenkonsumraum  am Neumarkt beschlossen (0438/2016). Da sich die E in- 
richtung eines Drogenkonsumraumes in Neumarktnähe aufgrund des angespannten Immobi- 
lienmarktes in der Innenstadt schwierig gestaltet h at, wurde am 04.04.2019 die Einrichtung 
des mobilen Drogenhilfeangebotes  mit Konsumraum in Neumarktnähe beschlossen

7 
 
(0558/2019). Drogenkonsumräume dienen der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe 
für Drogenabhängige (§ 10 des Bundesbetäubungsmitte lgesetzes BtMG). Das Angebot be- 
stand aus zwei Fahrzeugen (Busse), die sowohl für Beratung als auch für Drogenkonsum mit 
vier Konsumplätzen genutzt wurden. Mit Eröffnung des Drogenhilfeangebots mit Drogenkon- 
sumraum  und Kontaktladen im Gesundheitsamt  am 20.05.2022 wurde das mobile Angebot 
geschlossen. Der Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt besteht aus zwei Konsumräumen: 
einem Raum mit sechs Plätzen für den inhalativen Konsum und einem Raum mit sechs Plät- 
zen für den intravenösen Konsum. Daneben verfügt die Einrichtung über einen Kontaktladen, 
einen Raum zum einen für medizinische Versorgung und zum anderen für Beratung und Ver- 
mittlung der Klienten ins (Sucht-) Hilfesystem sowi e Möglichkeiten zum Spritzentausch, zum 
Erwerb von Nahrung und Getränken, Duschen und WC. Auch integriert wird der Mobile Medi- 
zinische Dienst des Gesundheitsamtes. Er bietet ein e medizinische Grundversorgung und 
deckt damit die „Drogentherapeutische Ambulanz“ ab.  
Beide Angebote zeigen Wirkung: So fanden im Jahr 20 24 beispielsweise 124 Vermittlungen 
in Substitutionstherapie, 140 Vermittlungen in die Entgiftung und 387 Vermittlungen in weitere 
medizinische Versorgung statt. Im Jahr 2025 wurden im DKR durchschnittlich knapp 10.000 
Nadeln im Monat getauscht, und es fanden monatlich rund 4.100 Konsumvorgänge unter si- 
cheren Bedingungen statt. Das Pflegeteam des DKR Neumarkt führte 73 lebensrettende Maß- 
nahmen erfolgreich durch. Damit trägt das Drogenkonsumraumangebot nicht nur zum Schutz 
und Überleben der Betroffenen bei, es entlastet gleichzeitig den öffentlichen Raum, wenn nicht 
auf Straßen und Plätzen konsumiert wird.  
Auf der anderen Seite übersteigen die aktuell oben beschriebenen Entwicklungen am Neu- 
markt weit die Kapazitäten des bestehenden Kontaktl adens mit Drogenkonsumraum im Ge- 
sundheitsamt. 
2.3 Die AG Neumarkt und das Kümmerer-Projekt 
Im Jahre 2019 wurde in Köln die Einrichtung des Kri minalpräventiven Rates (im Folgenden 
KPR) beschlossen. Die am 13.05.2019 vom KPR verabsc hiedete Geschäftsordnung sah die 
Einrichtung von Fachkreisen vor. Die Fachkreise sol lten den KPR und die bezirklichen Prä- 
ventionsräte beraten und unterstützen. Sie sind sach- und fachbezogen ausgerichtet oder ar- 
beiten zielgruppenorientiert und werden u.a. aus de n kriminalpräventiven Gremien, runden 
Tischen, Ordnungspartnerschaften und Präventionsprojekten gebildet. 
Einer dieser Fachkreise war der Fachkreis „Plätze m it besonderem Handlungsbedarf“ (i. F. 
PmbH). Das Ausmaß krimineller Handlungen und Ordnungsstörungen auf Kölns belebten Plät- 
zen beeinträchtigte schon seinerzeit das Sicherheitsempfinden von Bürger, von Gewerbetrei- 
benden und Besuchern, deren Erwartungen an staatliche Stellen in zahlreichen Eingaben und 
Beschwerden fortwährend zum Ausdruck kamen.  
In einem interdisziplinär besetzten Fachkreis wurde n Maßnahmen konzipiert und Entschei- 
dungen bzw. Beschlüsse vorbereitet. Aufgrund von Th emenüberschneidungen (beispiels- 
weise beim Ebertplatz und Neumarkt) konnten gewisse  Standardmaßnahmen mitentwickelt 
werden, ohne lokale Besonderheiten außer Acht zu lassen. 
Als lokale Arbeitsgruppe des FK PmbH wurde am 09.09 .2020 die AG Neumarkt gegründet. 
Mit sämtlichen relevanten Stakeholdern wurde in der  AG eine „Lokale Agena“ entwickelt, die

8 
 
zahlreiche Maßnahmen enthielt, um den Neumarkt sich erer und sauberer zu gestalten. Die 
vielfältigen Maßnahmen aus dem Bereichen Platzgesta ltung/Aufenthaltsqualität, Sicherheit 
und Sauberkeit, kulturelle Belebung/Bespielung, Soz iales und Gesundheit wurden prioritär 
verfolgt, umgesetzt, untersucht und werden bis heute permanent angepasst und erweitert. 
Ein Punkt der Lokalen Agenda war das sogenannte Kümmerer-Projekt. Die „Kümmerer“, soll- 
ten auf dem Gebiet des Neumarkts, auf städtischem als auch auf KVB-Zuständigkeitsgebieten, 
als zentrale Ansprechpartner bei Meldungen oder Beschwerden fungieren können. Zwei Küm- 
merer der Stadt Köln und zwei Kümmerer der KVB konn ten somit Anfang 2022 den Dienst 
antreten.  
Das Projekt läuft bis heute mit sehr gutem Erfolg. Die Kümmerer haben den Aufgabenbereich 
wesentlich erweitert, patrouillieren auf festgelegten Routen rund um den Neumarkt, haben ein 
umfassendes Netzwerk gegründet und sind respektiert e Ansprechpartner von Klienten und 
Konsumenten im Bereich Neumarkt. Sie vermitteln niedrigschwellig Hilfsangebote, verweisen 
auf den Drogenkonsumraum und vermitteln Hilfe bei g esundheitlichen Schwierigkeiten. Für 
Anwohnende, Gewerbetreibende, Besucher und insbeson dere Klienten und Konsumenten 
sind sie fester und etablierter Bestandteil am Neumarkt. 
2.4 Besondere Lage: Notwendigkeit des Suchthilfezen trums Perlengraben 
Im direkten Umfeld des Neumarktes (mit angrenzendem  Josef-Haubrich-Hof, Alte Mauer am 
Bach, Rudolf-, Friesen- und Appellhofplatz, mit Verdrängungen zur Venloer Straße) halten sich 
seit Anfang 2014 immer mehr Drogenkonsumierende und  auch Dealer auf. Seit November 
2024 hat sich die Lage durch eine erhebliche Steigerung des Crackkonsums in Köln am Neu- 
markt nochmals deutlich verschlechtert.  
Diese besondere Lage hat sich durch die rasche Verbreitung von Crack, die Veränderung der 
Konsummuster und - damit einhergehend auch veränderten Bedürfnissen der Konsumenten - 
spürbar gewandelt. Hinzu kommt eine erhöhte Verfügb arkeit der Droge, gepaart mit einem 
starken „Marktdruck“, diese Substanz weiter zu verbreiten. Die kurze Wirkungsdauer und das 
hohe Suchtpotenzial von Crack führen dazu, dass Konsumenten häufiger und länger an Sze- 
netreffpunkten verweilen. Durch den starken Anstieg  der Zahl der Crack-Konsumenten wird 
die Nutzung von Notschlafstellen deutlich erschwert. Die Verbrauchsintensität verhindert eine 
Unterbringung in einer Notschlafstelle ohne die Möglichkeit dort (kontrolliert) konsumieren zu 
können. Dies führt teilweise dazu, dass das bestehe nde Notschlafstellenangebot von Men- 
schen mit Crack-Konsum nicht in Anspruch genommen wird.

9 
 
 
2 Quelle: Datenerhebung Gesundheitsamt Stadt Köln 
Die Grafik verdeutlicht den stetigen Anstieg von Crack-Konsum und das veränderte Konsum- 
muster im Drogenkonsumraum (DKR) am Neumarkt ab Januar 2025 bis heute.  
Obgleich die Anzahl der Nutzenden des Drogenkonsumraums relativ gleichgeblieben ist, nah- 
men die Konsumvorgänge insgesamt zu. Während der Konsum von Heroin nur leicht zunahm, 
stieg der Konsum von Kokain und von Crack hingegen deutlich, besonders ab September 
2025, an.  
Das Bild wird zusammengefasst geprägt durch unterschiedlich große Gruppen von drogenab- 
hängigen Menschen, einen Anstieg von Drogendelikten , Diebstählen und auch gewalttätige 
Auseinandersetzungen zwischen Konsumierenden, zurückgelassene Spritzen, Crack-Pfeifen, 
Müll und Fäkalien. Darüber hinaus sind bei diesem P ersonenkreis oftmals starke Verwahrlo- 
sungs- und Verelendungstendenzen sowie erhöhte Unru he bis hin zur Aggressivität zu be- 
obachten. Anwohnende und Gewerbetreibende sowie Kun den oder Passanten beschreiben 
darüber hinaus ein zunehmendes Unsicherheitsgefühl und sehen sich Belästigungen, Bettelei 
und Auseinandersetzungen ausgesetzt. Sofern möglich , werden diese Orte verstärkt gemie- 
den, einige Gewerbetreibende haben den Neumarkt aufgrund des Verlustes der Kaufkraft ver- 
lassen. 
Diese gravierenden Entwicklungen am Neumarkt machen eine räumliche Erweiterung des be- 
stehenden Kontaktladens mit Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt zwingend erforderlich. 
Deshalb wird ein Suchthilfezentrum geplant, das sich an dem Züricher Modell, den Erfahrun- 
gen aus Hamburg und Frankfurt sowie an Ergebnissen aus wissenschaftlichen Studien (z.B. 
Deimel et al., 2025; Tran et al., 2021) orientiert.

10 
 
Grundlegend für die Umsetzung sind zum einen die Schadensminimierung und zum anderen 
Repression. Unter Schadensminimierung fallen Maßnahmen, die die Reduzierung der negati- 
ven Folgen des Drogenkonsums für die Gesellschaft u nd die konsumierenden Menschen 
selbst zum Ziel haben. Für die Konsumierenden trage n Maßnahmen wie Drogenkonsum- 
räume, Kontaktstellen, medizinische Versorgung, dru gchecking, aufsuchende Sozialarbeit, 
Wohn- bzw. Ruheangebot, Verpflegung, Duschmöglichkeiten, Bekleidung und niedrigschwel- 
lige Beschäftigung zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Lage bei. Für die Gesellschaft kann 
dies zu einer uneingeschränkten Nutzung von öffentl ichen Plätzen, einem erhöhten Sicher- 
heitsgefühl und einer Senkung der Kriminalität auf und um den Neumarkt beitragen. 
Das 24/7-Angebot umfasst daher einen größeren Konta ktladen, mehr Konsumplätze im Dro- 
genkonsumraum, einen Ruheraum, basale (Verpflegung, WC, Duschen, Waschen der Beklei- 
dung) und medizinische Versorgung sowie eine Aufent haltsfläche im Freien. Ein geeigneter 
Standort wurde mit der Fläche am Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorf-Str. gefunden. 
Gleichzeitig wird gegenüber Drogenhandel und Konsum im öffentlichen Raum eine Null-Tole- 
ranz-Strategie verfolgt. Das Handeln mit Betäubungsmitteln ist eine Straftat und wird von der 
Polizei Köln nicht toleriert. Drogenhandel wird auc h im Umfeld eines Drogenkonsumraums 
konsequente polizeiliche Maßnahmen zur Folge haben. 
3 Sicherheitsstudie und Angstraumanalyse 
3.1 Vorbemerkung 
Die Stadt Köln plant die Errichtung eines Suchthilfezentrums mit einem integrierten Drogen- 
konsumraum im Stadtteil Altstadt-Süd. Im Rahmen einer Sicherheitsstudie im Umfeld des 
geplanten Suchthilfezentrums wurde daher aufgeklärt, mit welchen Präventionsstrategien ein 
sicherer Betrieb vor Ort erfolgen kann. Aus anderen Untersuchungen zum Umgang mit der 
offenen Drogenszene ist bekannt, dass auch die Wegebeziehungen der besonderen Auf- 
merksamkeit bedürfen. Vor diesem Hintergrund wurden in der Studie auch die Wegekorri- 
dore zum Suchthilfezentrum in den Blick genommen. 
Um die Situation des geplanten Standorts des neuen Suchthilfezentrums im Umfeld der 
Grünfläche Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorf-Straße tiefenschärfer auszuleuchten, fand der 
methodische Ansatz Anwendung, der sich im Rahmen des Masterplans Kommunale Sicher- 
heit (MaKoS) bewährt hatte. Es handelt sich um:  
 Passanteninterviews zur Einschätzung der Sicherhei tssituation,  
 Hintergrundgespräche mit lokalen Stakeholdern und 
 Audits der städtebaulichen Kriminalprävention.  
Für die Passantenbefragung wurden im Umfeld des geplanten Standortes für das Suchthilfe- 
zentrum drei Untersuchungsbereiche definiert. Der erste Bereich repräsentiert die innerstäd- 
tischen Straßenzüge im Cäcilienviertel südlich des Neumarkts und nördlich des Rothgerber- 
bachs. In diesem Gebiet befinden sich die Wegeverbindungen vom bisherigen Standort des 
Drogenkonsumraumes in der Lungengasse zum geplanten Suchthilfezentrum am Perlengra- 
ben. Der zweite Bereich fokussiert den Übergang vom geplanten Suchthilfezentrum über den 
Karl-Berbuer-Platz zum westlichen Teil des Severinsviertels. Zum dritten Bereich gehört das 
unmittelbare Umfeld des Suchthilfezentrums im östlichen Pantaleonsviertel.

11 
 
3.2 Vorgehensweise Angstraumanalyse 
Um die Situation des geplanten Standorts des neuen Suchthilfezentrums im Umfeld der 
Grünzone Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorf-Straße tiefen schärfer auszuleuchten, wurden u.a. 
Passanteninterviews zur Einschätzung der Sicherheitslage geführt. 
Mit dem Instrument der Passantenbefragung wurde das Gespräch mit Personen auf den We- 
gen im Umfeld des geplanten Suchthilfezentrums gesu cht. Das Spektrum der Passanten 
reichte von Schülern auf den Schulweg über Kunden auf ihren Versorgungswegen bis zu Be- 
wohnenden der benachbarten Quartiere.  
Die Befragung von Passanten wurden in drei Untersuchungsbereiche im näheren Umfeld auf- 
geteilt: 
1. Wilhelm-Hoßdorf-Straße/Ankerstraße bis zur Straß e Martinsfeld/Paulstraße 
2. Karl-Berbuer-Platz und Platz am Arnold-von-Siege n-Brunnen an der Ecke Severin- 
straße/Achterstraße. 3 
3. Poststraße, Großer Griechenmarkt, Kaygasse, Färb ergasse, Bachemstraße 
 
Die Befragung fand vom 03.03. - 06.03.2026 und vom 09.03. - 10.10.2026 statt. Sie ist wis- 
senschaftlich entwickelt und begleitet, um repräsen tative Aussagen erhalten zu können. Ne- 
ben der Abfrage der aktuellen Sicherheitseinschätzu ng wurden Angsträume erhoben und es 
wurde zu persönlichen Toleranzgrenzen Bezug genomme n. Die Durchführung erfolgte u.a. 
durch die Kümmerer am Neumarkt und weitere unterstü rzende Mitarbeitende aus dem Ord- 
nungsdienst der Stadt Köln. Die Ergebnisse wurden gesammelt, wissenschaftlich ausgewertet 
und fließen in die „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ für das Suchthilfezentrum ein. 
3.3 Ergebnisse der Passantenbefragung 
Vom 03. bis zum 10. März 2026 wurden im Umfeld des geplanten Suchthilfezentrums 202 
Passanteninterviews durchgeführt; 214 angesprochene Personen wünschten kein Gespräch. 
Die Stichprobenausschöpfung  der insgesamt angesprochenen 416 Personen beträgt somit 
rund 50 Prozent. Es wurde darauf geachtet, dass sow ohl Männer und Frauen als auch die 
Lebensaltersgruppen zu etwa gleichen Anteilen in der Erhebung berücksichtigt werden. 
Als zentrales Kriterium für die Durchführung des In terviews galt die Bekanntheit der Ent- 
scheidung des Kölner Rates , ein Suchthilfezentrum am Perlengraben zu errichten. Ein Fünf- 
tel der angesprochenen Personen gaben an, davon noch nichts gehört zu haben. Dies galt in 
der Befragung als Abbruchkriterium. Mit den 161 Per sonen, die darüber informiert waren, 
wurde das vollständige Interview durchgeführt. 
Die Befragung weist ein gemischtes Stichprobenprofil  auf: Über zwei Drittel der Befragten 
im Bereich des östlichen Pantaleonsviertel, über die Hälfte der Befragten im Umfeld des KVB-
Halts Severinstraße und mehr als ein Drittel der Befragten zwischen dem Neumarkt und Rot- 
hgerberbach gaben an, in der Nähe zu wohnen. Komplementär dazu hielten sich in den zent- 
rumsnahen Straßen nördlich des Rothgerberbachs fast zwei Drittel der Passanten aus Arbeits- 
sowie Freizeitgründen, als Kunden, auf dem Weg zu medizinischen oder anderen Dienstleis- 
tungen und auf dem Schulweg auf. Im Baublock von de r Wilhelm-Hoßdorf-Straße bis zum 
Martinsfeld waren über ein Fünftel Schüler der nahen Berufskollegs.

12 
 
Es wurde als nächstes nach der Toleranz  gefragt, ob der Plan der Stadt Köln unterstützt wird, 
drogenkranken Menschen im Suchthilfezentrum am Perlengraben  Angebote zum Ausstieg 
aus der Drogenszene zu machen und die Gelegenheit zu geben, unter medizinischer Aufsicht 
Drogen zu konsumieren. Im Untersuchungsbereich zwis chen dem Neumarkt und dem Roth- 
gerberbach, in der mehr als die Hälfte keine Anwohnende des Quartiers waren, gab eine große 
Mehrheit von 70 Prozent zu Protokoll, das städtisch e Vorhaben zu unterstützen. Im Umfeld 
des Karl-Berbuer-Platzes an der Schnittstelle zum Severinsviertel betonte demgegenüber eine 
Mehrheit von 60 Prozent, den Plan der Stadt Köln nicht zu unterstützen. Im Bereich des östli- 
chen Pantaleonsviertel, wo der Anteil der befragten Anwohnende am höchsten ausfiel, hielten 
sich die Unterstützungs- und die ablehnenden Aussag en mit je rund 50 Prozent in etwa die 
Waage. 
Den Befürwortenden gefällt das Hilfe-, Therapie- und Unterstützungsangebot, um drogenkran- 
ken Menschen wieder ein normales Leben zu ermöglich en. Positiv wird auch der Schutz der 
Passanten beurteilt, indem die Drogenszene von den Straßen und Wegen im öffentlichen 
Raum geholt, stärker kontrolliert und die Innenstadt um den Neumarkt herum wieder sicherer 
wird. Diejenigen, die den Plan der Stadt nicht unterstützen, betonten in großer Zahl, dass eine 
solche Einrichtung nicht ins Wohngebiet und ins Umf eld von Schulen passe und diese Seite 
des Perlengrabens der „falsche Standort“ sei.  
Angesichts der aktuellen Lage, dass Drogenkonsumierende keine Treffpunkte aufsuchen kön- 
nen, ohne dass die Stadtgesellschaft dagegen Einwän de hat und sie im Rahmen ordnungs- 
rechtlicher Interventionen vertrieben werden, erach tet es eine Mehrheit von 84 Prozent der 
Befragten im Bereich zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach prinzipiell für sinnvoll, 
dass am Suchthilfezentrum ein Außen- und Ruhebereich für die Drogenszene  geschaffen 
wird. Im östlichen Teil des Pantaleonsviertels halt en das 60 Prozent für sinnvoll, fügten im 
Interview allerdings hinzu, dass der Standort am Perlengraben von der Größe her nicht dafür 
geeignet sei. Im Bereich an der Schnittstelle des Karl-Berbuer-Platzes zum Severinsviertel gab 
es ein gegenteiliges Strukturbild: Dort hält eine Mehrheit von 60 Prozent die Schaffung eines 
Ruhe- und Außenbereichs für Drogenkonsumierende am Perlengraben nicht für sinnvoll.  
Auf die Frage, was zur Vorbeugung von Konflikten  mit den Personen der Drogenszene auf 
den Fußwegen, Straßen und Plätzen erforderlich ist,  forderten 90 Prozent in der Nähe des 
geplanten Standortes – d.h. im westlichen Severinsv iertel und im östlichen Pantaleonsviertel 
- es müsse alles getan werden, um den Drogenkonsum im öffentlichen Raum außerhalb des 
Suchthilfezentrums zu unterbinden. Sehr hohe Antwor tquoten zwischen 80 und 90 Prozent 
gab es auch bei den Anforderungen, dass kriminelle Delikte sowie Belästigungen durch Betteln 
verhindert und Verunreinigungen schnell beseitigt w erden müssen. Im Gebiet zwischen dem 
Neumarkt und dem Rothgerberbach gaben 100 Prozent der Befragten zu Protokoll, dass eine 
erhöhte Präsenz von Polizei und Ordnungskräften not wendig sei. Außerdem wünschen drei 
Viertel der Befragten einen häufigeren Reinigungsrhythmus des öffentlichen Raumes. 
Im Mittelpunkt des Fragebogens stand auch die Erkundung der affektiven Kriminalitäts- 
furcht 
1 tagsüber und nach Einbruch der Dunkelheit in den dr ei Untersuchungszonen. Tags- 
über überwiegen unter den befragten Passanten positive Sicherheitsgefühle. Wenn aber nach 
der Sicherheitswahrnehmung im Dunkeln gefragt wird,  verschiebt sich das Strukturbild deut- 
lich. Niemand gibt an, sich im Untersuchungsbereich zwischen dem Neumarkt und dem Roth- 
gerberbach im Dunkeln sehr sicher zu fühlen. Fast drei Viertel sind dort in den Abendstunden 
 
1 Die affektive Kriminalitätsfurcht bezeichnet die emotionale Reaktion einer Person auf die Möglichkeit, Opfer ei- 
ner Straftat zu werden. Es geht darum, wie stark sich jemand vor einem kriminellen Delikt fürchtet und dabei Ge- 
fühle wie Angst, Unsicherheit und Sorge entwickelt.

13 
 
dort eher oder sehr unsicher. Der Übergang zum Seve rinsviertel im Bereich der KVB-Halte- 
stelle Severinstraße weist mit rund 70 Prozent eben falls ein sehr hohes Unsicherheitsniveau 
bei Dunkelheit auf. Diese hohen Unsicherheitsquoten hängen wahrscheinlich mit der Ereignis- 
dichte an den Knotenpunkten des ÖPNV zusammen (Halt estelle Poststraße und Severin- 
straße). 
Einen starken Kontrast bildet der Untersuchungsbere ich im Bereich Wilhelm-Hoßdorf-
Straße/Martinsfeld am östlichen Rand des Pantaleonsviertels. Dort fühlen sich drei Viertel der 
befragten Passanten – mit einem sehr hohen Anwohnen denanteil – auch abends sehr oder 
eher sicher. Verglichen mit Referenzstudien anderer deutscher Städte kann das Sicherheits- 
niveau im Wohnquartier am östlichen Rand des Pantal eonsviertels als durchschnittlich inter- 
pretiert werden. 
Die Befragten wurden um eine Einschätzung gebeten, welche Veränderung ihres persönli- 
chen Sicherheitsgefühl nach der Eröffnung des Sucht hilfezentrums  am Perlengraben 
vermutet wird. Im Innenstadtbereich zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach blie- 
ben die Vermutungen, dass sich nach der Eröffnung des Suchthilfezentrums am Perlengraben 
das persönliche Sicherheitsgefühl nicht oder aber z u mehr Unsicherheit verschieben werde, 
mit jeweils knapp der Hälfte in der Waage. Im Umfel d des Karl-Berbuer-Platz an der Schnitt- 
stelle zum Severinsviertel zeigt sich eine ähnliche Proportion. Ein Anteil von etwa 16 Prozent 
vermutet sogar, dass sich das Sicherheitsgefühl ver bessern werde, weil die Polizei und der 
städtische Ordnungsdienst stärker präsent sein und die öffentliche Ordnung konsequent 
durchsetzen werden. Fast 90 Prozent der Befragten im Baublock Wilhelm-Hoßdorf-Straße bis 
zum Martinsfeld befürchten im unmittelbaren Umfeld des Suchthilfezentrums – also direkt in 
ihrer Nachbarschaft – ein deutliches Anwachsen ihre r persönlichen Unsicherheitswahrneh- 
mung. 
Zum Schluss des Interviews wurde erhoben, wie das Niveau bestimmter Probleme  in den 
Untersuchungsregionen wahrgenommen wird. Im Bereich zwischen dem Neumarkt und dem 
Rothgerberbach werden vor allem das Hinterlassen vo n Urin sowie Fäkalien im öffentlichen 
Raum, die Vermüllung und der offen sichtbare Drogen konsum von vielen der Befragten als 
sehr großes Problem bezeichnet. Im Umfeld des Karl- Berbuer-Platz an der Schnittstelle zum 
Severinsviertel zeichnet sich ein ähnliches Struktu rbild ab. Dort wird vor allem der Müll, der 
offen sichtbare Konsum von Drogen und das Hinterlassen von Urin sowie Fäkalien im öffent- 
lichen Raum als sehr großes Problem erwähnt. Ein an deres Bild zeichnen die Antworten der 
Befragten im östlichen Pantaleonsviertel zwischen der Wilhelm-Hoßdorf-Straße und dem Mar- 
tinsfeld. Dort geben etwa 80 bis 90 Prozent der Befragten an, dass die meisten der Problem- 
kategorien – von Lärm und Ruhestörungen über Müll u nd Abfälle, Fäkalien und Urin, Vanda- 
lismus bis zum öffentlichen Konsum von Drogen, Belä stigungen, Schlägereien und zum Auf- 
enthalt großer Gruppen – kein Problem seien. 
3.4 Ergebnisse der Stakeholdergespräche 
Die Befragung von Passanten im öffentlichen Raum wurde ergänzt durch Gespräche mit loka- 
len Stakeholdern. Die kleine Stichprobe von elf Akt euren wurde vom 05. bis 12. März 2026 
befragt; die Gesprächspartner waren Schlüsselperson en von Institutionen und Organisatio- 
nen. Sie brachten verschiedene Perspektiven aus dem Umfeld des geplanten Suchthilfezent- 
rums ein: Das Spektrum reichte von lokalen Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugend- 
hilfe sowie der stationären Altenpflege über das Hotelgewerbe und den Bezirksdienst der Köl- 
ner Polizei bis zu drei zivilgesellschaftlichen Interessengemeinschaften.

14 
 
Die Stakeholder signalisierten überwiegend die Unterstützung  des Plans der Stadt Köln, den 
Drogenkonsum im Suchthilfezentrum unter medizinischer Aufsicht zu erlauben und Angebote 
zum Ausstieg aus der Drogenszene zu machen. Eine Ab lehnung des Plans wurde mit dem 
Zweifel begründet, ob die gewählte Form der Hilfsangebote dazu beitragen kann, den Drogen- 
abhängigen einen Weg zurück ins normale Leben zu er öffnen. Weitere Zweifel betreffen die 
Wahl des Standortes: Das befragte Berufskolleg befürchtet durch die Begegnungen der Schü- 
lerschaft mit der Drogenszene eine Zunahme kriminel ler Delikte. Den Bedenken zum Trotz 
wird das Berufskolleg das „Experiment des Suchthilfezentrums“ aber mittragen und hofft, dass 
das Konzept der Stadt Köln aufgeht. Aus polizeilich er Perspektive werden mehrere Suchthil- 
fezentren befürwortet, damit die Szene wie im Züricher Beispiel räumlich entzerrt wird. 
Auch zur Toleranz eines Außen- und Ruhebereichs  auf dem Gelände des Suchthilfezent- 
rums gab es mehrheitlich Zustimmung. Grundsätzlich seien solche Aufenthaltsgelegenheiten 
für die Drogenszene sinnvoll. Zweifel gibt es an de r praktischen Umsetzung. So sei fraglich, 
ob das Angebot eines Ruhe- und Aufenthaltsbereiches tatsächlich hilfreich sein kann, oder ob 
es das Suchtverhalten möglicherweise eher verstärkt. Kritisch wurde angemerkt: Der Flächen- 
umfang des ausgewählten Standortes am Perlengraben reiche nicht aus, die große Zahl der 
Drogenkonsumierenden in Köln aufzunehmen. Befürchtet wird auch, dass sich im Umfeld des 
Suchthilfezentrums eine Dealerszene etabliert und dass die Schülerschaft der ansässigen Be- 
rufskollegs von der Dealerszene belästigt oder soga r in kriminelle Aktivitäten verstrickt wird. 
Die Schulleitung eines Berufskollegs befürchtet dur ch die Verbreitung von Verhaltensstan- 
dards der Drogenszene eine Erosion der bestehenden Kultur in der Schülerschaft. 
Die Ablehnung eines Außen- und Ruhebereichs  auf dem Areal des Suchthilfezentrums er- 
folgt aus der Perspektive der Kindertagesbetreuung.  Durch die Umnutzung des bisherigen 
Spielplatzes zu einem Suchthilfezentrum wird es sch wierig, mit betreuten Tageskindern zum 
Spielen nach draußen zu gehen. Es fehle eine Ersatz fläche für den umgenutzten Spielplatz. 
Die Wirtschaftlichkeit der Kindertagespflegestellen im Pantaleonsviertel sei in Gefahr, weil El- 
tern angefangen haben, Betreuungsplätze wegen des Suchthilfezentrums abzusagen. 
Alle befragten Akteure fordern umfassende Maßnahmen zur Konfliktvorbeugung mit der 
Drogenszene  auf den Fußwegen, Straßen und Plätzen, aber auch a uf den Schulhöfen und 
im Umfeld von Hotels. Aus der Perspektive der Kinde rbetreuung wurde angeregt, dass die 
städtischen Behörden ein Konzept zum Schutz der Kinder und des Geländes der Kindertages- 
stätten im Umfeld des Suchthilfezentrums ausarbeiten. 
Die Präsenz von Ordnungskräften und Polizei  wird von den meisten Akteuren als Schlüs- 
selfaktor zur Aufrechterhaltung der Ordnung genannt . So wird vorgeschlagen, dass die Be- 
zirksbeamten des Bezirksdienstes der Kölner Polizei schon frühzeitig – vor der Eröffnung des 
Suchthilfezentrums – in einen engen Kontakt mit den  Schulen treten. Auch das Hotel- und 
Gaststättengewerbe erwartet einen erhöhten Einsatz des Ordnungsdienstes und von Polizei- 
kräften vor Ort. Das Management einer Senioreneinrichtung verweist darauf, dass sich schon 
gegenwärtig Obdachlose Zugang zur Einrichtung versc haffen. Es wird befürchtet, dass dies 
mit der Implementierung des Suchthilfezentrums zunehmen wird, wenn Ordnungskräfte nicht 
einschreiten. Gewünscht wird ein stringentes Vorgehen der Ordnungs- und Polizeikräfte : d.h., 
im Umfeld des Suchthilfezentrums seien konsequente Sanktionen notwendig, wenn Verhal- 
tensregeln missachtet werden. Bisher fehlt allerdings eine differenzierte Aufklärung  der Öffent- 
lichkeit, welche rechtliche Handhabe  es überhaupt gibt, um Drogenkonsumierende aus dem 
öffentlichen Raum des Pantaleonsviertels zu verweis en. Es werden Antworten auf die Frage 
gewünscht, wie erreicht werden kann, dass sich die Szene auf dem Areal des Suchthilfezent- 
rums aufhält und nicht in die Wohnstraßen ausweicht.

15 
 
Für eine Interessengemeinschaft ist es sehr wichtig , dass im Umfeld des Suchthilfezentrums 
kein Drogenhandel stattfindet und dass sich auch im Umkreis keine entsprechenden Struktu- 
ren bilden. Die Interessengemeinschaft vermutet einen hohen Finanzierungsbedarf, wenn bei- 
spielswiese die Konsumvorgänge aller Crack-Konsumen ten im Suchthilfezentrum hochge- 
rechnet werden. Die Sicherheitsfrage, die die Menschen im Pantaleonsviertel bewegt, lautet: 
Wo kommen diese hohen Geldsummen für den Drogenkonsum her? 
Es werden auch einige räumliche Maßnahmen  als notwendig erachtet:  
 Der Eingang auf das Gelände des Suchthilfezentrums  soll professionell durch eine 
Pförtner-Funktion  besetzt werden, damit der Zugang zum Gelände kontrolliert wird.  
 Rund um das Areal der Anlage soll eine hellere Beleuchtung  installiert werden, 
ohne nachts die Anwohnende in der Wilhelm-Hoßdorf-S traße und in der Frieden- 
straße zu stören.  
 An der Unterführung zum Severinsviertel, die von d er Ankerstraße aus erreicht 
wird, sollen – nach außen gewölbte – Konvexspiegel installiert werden, um das 
Sichtfeld zu vergrößern und die Einsehbarkeit zu verbessern.  
 Im Rahmen von baulichen und Begrünungsmaßnahmen  soll der Standort des 
Suchthilfezentrums zur Wilhelm-Hoßdorf-Straße abgegrenzt werden, damit Begeg- 
nungen zwischen der Drogenszene und der Schülerscha ft minimiert werden kön- 
nen.  
 Absperrungen und evtl. Einfriedungen potenzieller Übernachtungs- und Lagerungs- 
plätze wie Parkhäuser und großer Nischen; der Aufenthalt im Parkhaus in der Lun- 
gengasse soll durch eine verstärkte Beleuchtung in der Nacht unattraktiv gemacht 
werden. 
 Der Spielplatz in der Schnurgasse, der für von Kin dertagespflegestellen betreute 
Kinder wichtig ist, bedarf eines besonderen Schutzes, weil er keinen zweiten Aus- 
gang hat und nur eine sehr schmale Erschließung ohn e Rückzugsmöglichkeiten 
aufweist. 
 Die Schulwege im Pantaleonsviertel bedürfen einer guten Beleuchtung, um die 
Schüler sicher zu den Schulen zu leiten. 
Einige Akteure befürchten, dass im Umfeld des Perlengrabens ein neuer Angstraum  entste- 
hen könne. Eine Interessengemeinschaft betont, dass  die Straßen zwischen dem Neumarkt 
und dem Perlengraben bereits einen Angstraumcharakter besitzen, der dringend beseitigt wer- 
den muss. Als notwendig werden die folgenden räumlichen Maßnahmen angesehen: 
 Verbesserung der Beleuchtung auf den Treppen und a uf der Zwischenebene der 
U‑Bahnstation Poststraße; 
 Beseitigung des Treffpunkts von Männergruppen auf der Treppe und der Zwischen- 
ebene der U ‑Bahnstation, die dort Drogen und Alkohol konsumieren;  
 Neuordnung des Weges von der Wilhelm ‑Hoßdorf-Straße durch die Unterführung 
an der Ankerstraße zur KVB-Haltestelle Severinstraß e – Verbesserung der Be- 
leuchtung und Einsehbarkeit; 
 hellere Ausleuchtung des Weges aus der U-Bahnstati on Poststraße auf die Strom- 
berg-Fußgängerbrücke über den Rothgerberbach zur Pantaleonsstraße und in den 
Max ‑Dietlein ‑Park; 
 Beseitigung der Versteckmöglichkeiten und Verbesse rung der Beleuchtung in der 
Gasse „An der Alten Mauer“, die von der Poststraße abzweigt. 
 Eine genderorientierte Anregung wünscht den Einsat z von weiblich besetzten 
Security ‑Teams.

16 
 
Von mehreren Akteuren wurde die Frage der Ansprechp artner aufgeworfen, an die sich Be- 
troffene schnell und auf kurzem Weg wenden können. So wurde für die Schülerschaft der 
Berufskollegs ein Ansprechpartner vor Ort (mit Telefonnummer)  gefordert, der in bestimm- 
ten Situationen zeitnah handeln kann. Eine telefonische Hotline für Meldungen und Hilfeanfor- 
derungen  halten auch andere Akteure für notwendig.  
Eine Interessengemeinschaft erklärt sich bereit, an einem Runden Tisch  mitzuwirken, um auf 
Fehlentwicklungen aufmerksam machen können und dafür Sorge zu tragen, dass die Anliegen 
der Anwohnenden berücksichtigt werden. Auch andere Akteure bieten  ihre Mitarbeit in  Ko- 
operationsformen und Beteiligungsformate  an. So erklärt das Richard-Riemerschmid-Be- 
rufskolleg die Bereitschaft für eine Kooperation mit der Drogenhilfe  und bietet an, ein gemein- 
sames Projekt  zu entwickeln, das Perspektiven für Suchtkranke aufzeigt.  
Eine Interessengemeinschaft möchte auch dazu beitra gen, dass das Umfeld des Perlengra- 
bens Süd ein sicherer und angenehmer Ort in Köln bleibt. Beispielsweise könnten Schulkinder 
auf dem Schulweg unterstützt werden. Es wird angeboten, an Beteiligungsformaten mitzuwir- 
ken. Und die Initiative könnte den Prozess der Etab lierung nach der Öffnung des Suchthilfe- 
zentrums beobachten, um das Auftreten von Problemen oder Missstände zeitnah an entspre- 
chende kommunale Dienststellen zu melden. 
Das Kinder- und Jugendzentrum kann dazu beitragen, dass sich Kinder und Jugendliche aus 
den umliegenden Sozialräumen kritisch mit dem Drogenkonsum auseinandersetzen und par- 
tizipativ an Fragen der Stadtplanung mitwirken.  
 
3.5 Ergebnisse der raumbezogenen Audits 
Thieboldsgasse:  Die „Substitutionsambulanz Neumarkt“ wird ihren Standort in der Lungen- 
gasse beibehalten. Wegen der Barrieren am oberirdis chen KVB-Halt Neumarkt ist der Weg 
zum Neumarkt über die Fleischmengergasse einfacher als über die Thieboldsgasse. Die stra- 
ßenbegleitenden Gehwege werden teilweise durch den alten Baumbestand eingeengt. Da ei- 
nige Erdgeschosszonen abgeschottet sind, ist die natürliche soziale Kontrolle eingeschränkt.  
Josef-Haubrich-Hof:  Vom Neumarkt aus führt der kürzeste Weg zum geplan ten Suchthilfe- 
zentrum am Perlengraben über den Josef-Haubrich-Hof in die Peterstraße und die Poststraße. 
Weil die benachbarte Zentralbibliothek voraussichtlich bis zum Jahr 2029 einer Generalsanie- 
rung unterzogen wird, ist der Durchgang der städtebaulichen Achse zur Peterstraße geschlos- 
sen. Von daher kann diese kurze Wegeverbindung zum geplanten Suchthilfezentrum in den 
nächsten Jahren nicht genutzt werden.  
Alternativ kommen die Fleischmengergasse über den ö stlichen Kleinen Griechenmarkt oder 
der Durchgang zwischen dem VHS-Gebäude und dem Raut enstrauch-Joest-Museum in 
Frage. Der letztere bietet eine transparente Sichtachse und weist eine gute Beleuchtung auf. 
Als problematisch werden allerdings die Fensternischen im Erdgeschoss der VHS eingestuft. 
Fleischmengergasse:  Es wird angeregt, die Beleuchtungssituation im süd lichen Abschnitt 
der Wohnbebauung zu verbessern. Ein Wegeleitsystem kann helfen, Personen der Drogen- 
szene vom kleinen Kreisverkehr am Ende der Fleischm engergasse in den östlichen Teil des 
Kleinen Griechenmarkts zu leiten statt geradeaus in die Schlemmergasse und Schartgasse.  
Schlemmergasse und Schartgasse:  Diese Gassen mit einem engen Straßenquerschnitt, 
schmalen Häusern und dichter Bebauung eignen sich n icht als fußläufige Verbindung zum 
Suchthilfezentrum. Die engen Gehwege sind so schmal, dass Passanten auf der Straße gehen

17 
 
müssen. Die Beleuchtung der Gassen am Abend ist auc h nicht auf einen regen Passanten- 
durchstrom ausgerichtet. 
Angrenzende Hofbereiche und Nischen wurden teilweis e nicht durch Zäune gesichert. Die 
Hauseingänge weisen das architektonische Muster der  zurückspringenden Eingangsnische 
auf. Wegen der nach innen versetzten Haustüren könnten die Nischen für den schnellen Dro- 
genkonsum missbraucht werden.  
Vor diesem Hintergrund wird es als notwendig eracht et, die engen Gassen von fußläufigem 
Verkehr der Drogenszene zum Suchthilfezentrum am Pe rlengraben freizuhalten. Gebraucht 
wird eine Lösung, die den Fußgängerverkehr durch ei n Wegeleitsystem um die Schlemmer- 
gasse und die Schartgasse herumleitet. 
Kleiner Griechenmarkt als Verbindung zur Poststraße :  Als Zuweg für Personen der Dro- 
genszene zum neuen Suchthilfezentrum am Perlengrabe n kann der Kleine Griechenmarkt 
eine Überleitungsfunktion wahrnehmen. Wenn der Pers onenkreis aus der Fleischmenger- 
gasse am kleinen Kreisverkehr eintrifft, kann in ei ner Linkskurve über den östlichen Teil des 
Kleinen Griechenmarkts schnell die Poststraße erreicht werden. Vermieden wird dadurch der 
Weg über den südlichen Teil des Kleinen Griechenmar kts, der in den Max-Dietlein-Park und 
in das Pantaleonsviertel führt. Vermieden wird dadurch auch der Weg durch die Schlemmer- 
gasse und Schartgasse, die für diesen Durchgangsverkehr von Drogenkonsumierende zu eng 
sind.  
Allerdings ist die natürliche soziale Kontrolle im östlichen Teil der Straße Kleiner Griechen- 
markt wegen einer abgewandten Wohnbebauung und wege n Garagennutzungen im Erdge- 
schoss nur gering ausgeprägt. Die Grundstücksgrenzen, Nischen und Kellerzugänge sind ge- 
gen unbefugten Zutritt gesichert. 
Peterstraße und Poststraße:  Die kürzeste Verbindung zum Suchthilfezentrum führt über die 
Peterstraße und die Poststraße. Die Gehwegbreite de r Peterstraße übertrifft das RASt-Min- 
destmaß, so dass sich Passanten auch abends mit Abs tand begegnen können. In der Post- 
straße ist das nicht der Fall – dort sind die Gehwege teilweise zu schmal. 
Die Nutzungsstruktur weist zwei verschiedene Straßenseiten auf: eine mit kleinteiliger Wohn- 
bebauung; die andere mit großformatigen Bürokomplex en. Weil einige der Bürogebäude ge- 
genwärtig vor einer Neunutzung saniert werden, ist der Straßenraum in Anbetracht der Innen- 
stadtlage relativ unbelebt; die Lichtausbeute könnte im öffentlichen Raum etwas besser sein. 
Nach dem „Lagebild des Gebiets ‚Poststraße und Pant aleonspark‘“, das vom LKA im Jahr 
2023 erstellt wurde, wurde das Umfeld der U-Bahnsta tion Poststraße (in den Jahren 2019–
2021) als Ort eingestuft, an dem sich viele Passant en unsicher fühlen. Die stärkere Straßen- 
beleuchtung und die besondere Absicherung von Wohna nlagen können als Reaktion darauf 
interpretiert werden. Eine Interessengemeinschaft h at besonders darauf hingewiesen, dass 
die Treppen und die Zwischenebene der U ‑Bahnstation Poststraße zu dunkel seien. Dort hiel- 
ten sich insbesondere Männer in Gruppen auf und konsumieren Drogen und Alkohol. Wegen 
einer geringen Nutzungsdichte gebe es kaum soziale Kontrolle. 
Alte Mauer am Bach:  Wenn drogenabhängige Personen unter Konsumdruck stehen, könnten 
sie von der Poststraße aus, statt die Straße Rothge rberbach auf der Stromberg-Brücke zu 
überqueren, in die Straße Alte Mauer am Bach abzwei gen. Problematisch ist vor allem der 
Bereich mit den Treppenabgängen zum archäologischen  Denkmal der antiken römischen 
Stadtbefestigung, weil dort Nischen und überdachte Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Eine 
der Treppenanlagen führt hinunter auf eine Grünfläc he, von wo zwei ampelgesicherte

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Überquerungen für Fußgänger zuerst über die fünfspurige Straße Blaubach und anschließend 
über die fünfspurige Straße Rothgerberbach in die Straße Perlengraben genutzt werden kön- 
nen. Es ist zu prüfen, ob dieser Treppenzugang zur Straße Blaubach weiter geöffnet bleiben 
soll. 
Stromberg-Brücke über die Straße Rothgerberbach:  Um von der Poststraße zum Sucht- 
hilfezentrum zu gelangen, muss die Straße Rothgerberbach über die Stromberg-Brücke über- 
quert werden. Ihr Neigungswinkel stellt keine große  Barriere dar. Allerdings wird sie abends 
nicht direkt beleuchtet. Wenn die Brücke eine Zubri nger-Funktion zum Suchthilfezentrum er- 
halten soll, ist eine eigene Beleuchtung der Brücke, aber auch der Zu- und Abgänge erforder- 
lich. 
Wenn Störungen des Quartierslebens im Pantaleonsviertel durch Passanten der Drogenszene 
vermieden werden sollen, muss an der Stelle des Brückenendes eine Leitstrategie ansetzen, 
die Personen der Drogenszene über den Rothgerberbach in den Perlengraben lenkt. 
Pantaleonstraße und Martinsfeld:  Nach der Überquerung der Stromberg-Brücke können 
sich Passanten auch für den längeren und ruhigeren (weniger verkehrsbelasteten) Weg über 
die Pantaleonstraße durch den östlichen Block des P antaleonsviertels entscheiden. Am 
Schnittpunkt der Straße mit der Waisenhausgasse führt der Weg an einem dreieckigen Quar- 
tiersplatz mit einem Kiosk, Bänken und einem Bücherschrank vorbei. Damit die Drogenszene 
die Quartiersbevölkerung nicht vom Platz vertreibt, indem sie ihn für Drogenkonsum und Ru- 
hephasen in Anspruch nimmt, ist über ein geeignetes Wegeleitsystem nachzudenken, das den 
Fußgängerstrom über den Rothgerberbach in den Perlengraben lenkt. 
Vom Dreiecksplatz an der Ecke Waisenhausgasse / Pan taleonstraße führt der Weg zum 
Suchthilfezentrum über die Wohn- und Anliegerstraße n Martinsfeld und Friedenstraße. Die 
Straßenrandbebauung und der enge Straßenquerschnitt ermöglichen eine gute soziale Kon- 
trolle des Straßenraums aus den Wohnungsfenstern. D er Effekt wird allerdings dadurch be- 
einträchtigt, dass in vielen Häusern das Erdgeschos s durch Garagen und Lagerräume zur 
Straße hin abgeschottet ist. 
Martinsfeld, Paulstraße und Friedenstraße & Wilhelm -Hoßdorf-Straße, Heinrichstraße 
und Schnurgasse:  Die Beleuchtungssituation weist eine gemischte Typologie auf: Einerseits 
bestimmen Seilleuchten das Bild, die den Straßenrau m von oben gleichmäßig ausleuchten, 
vermischt mit geraden Mastleuchten, einseitigen Kan delaber-Lampen und Mastleuchten mit 
Ausleger. Die Wahrnehmung des Gesichtsausdrucks ent gegenkommender Passanten wird 
von allen Typen gewährleistet. 
In den Straßen dominiert eine Straßenrandbebauung, die – abgesehen von abgeschotteten 
Erdgeschossen – die natürliche soziale Kontrolle in der Nachbarschaft fördert. Das Straßenbild 
kann als Indikator für eine kleinteilige, sozial gelebte Nachbarschaft interpretiert werden.  
Wenn die differenzierten Planungen vorliegen, welche physischen Gestaltungsmerkmale das 
Suchthilfezentrum auf dem Areal, das der Wilhelm-Ho ßdorf-Straße gegenüber liegt, struktu- 
rieren werden, muss überprüft werden, ob die einsei tige Beleuchtung der Straße auf der be- 
bauten Seite ausreicht oder ob auch die andere, mit  einer hohen Barriere abgeschottete 
Grenze des Suchthilfezentrums eine weitere Lampenreihe erfordert. 
Fußweg von der Wilhelm-Hoßdorf-Straße zum KVB-Halt Severinstraße:  Von der Wilhelm-
Hoßdorf-Straße zweigt ein breiter Gehweg zur Abfahr t der dreispurigen Tel-Aviv-Straße ab, 
die über den Perlengraben in östlicher Richtung zur Severinsbrücke über den Rhein führt. Weil 
es mangels Wohnbebauung keine natürliche soziale Kontrolle gibt, wird die Wegeverbindung

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teilweise hell ausgeleuchtet, allerdings nicht über  die volle Länge des Gehweges, wie Ver- 
schattungen zeigen. Der Gehweg endet an einer ampel gesicherten Fußgängerfurt über den 
Perlengraben, von wo aus die Haltestelle Severinstraße nicht barrierefrei erreichbar ist. 
Wahrscheinlich wird ein Teil der Drogenszene mit de m ÖPNV zur Haltestelle Severinstraße 
fahren, weil das Suchthilfezentrum von dort nur etwa 100 Meter entfernt ist (Luftlinie). Um zu 
vermeiden, dass der Weg über die Wilhelm-Hoßdorf-St raße zum Haupteingang an der Ecke 
Friedenstraße/Perlengraben gewählt wird, sollte unm ittelbar nach dem ampelgesicherten 
Übergang über den Perlengraben ein zweiter Eingang in das Suchthilfezentrum vorgesehen 
werden oder ein Gehweg am Perlengraben entlang zum Haupteingang leiten. 
Fußweg vom Karl-Berbuer-Platz zur Ankerstraße:  Eine zweite fußläufige Verbindung durch 
das Abstandsgrün der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße au f den Perlengraben verläuft in unüber- 
sichtlichen Kurven und Wendungen vom Karl-Berbuer-P latz im Severinsviertel zur Anker- 
straße und Wilhelm-Hoßdorf-Straße im Pantaleonsviertel. Es wird vermutet, dass Drogenkon- 
sumierende aus der Südstadt diesen Weg über eine Fußgängerbrücke vom Karl-Berbuer-Platz 
zum Suchthilfezentrum nutzen werden. Es ist dringend erforderlich, den aktuellen Angstraum- 
charakter zu entschärfen. Es gibt keine direkte Beleuchtung und keine natürliche soziale Kon- 
trolle. Vollständig verschattete enge Kurven und ein von weitem nicht einsehbarer Tunnel ent- 
sprechen dem klassischen Muster eines Angstraumes. 
Ein vorgefundener Trampelpfad kürzt den Weg über eine Grünfläche zum breiten Gehweg an 
der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße zum Perlengraben ab , der von der Wilhelm-Hoßdorf-Straße 
zur ampelgesicherten Fußgängerfurt am KVB-Halt Seve rinstraße führt. Diese Abkürzung 
könnten zukünftig auch die Personen der Drogenszene aus der Südstadt zum Suchthilfezent- 
rum nutzen. Vor diesem Hintergrund werden bauliche Anpassungsmaßnahmen als notwendig 
erachtet. 
3.6 Wegkorridore zum Suchthilfezentrum 
Im Blickpunkt der zuvor präsentierten Ergebnisse von Audits der präventiven Stadtgestaltung 
standen die Wegeverbindungen vom Neumarkt – mit der Lungengasse als bisherigem Stand- 
ort des Drogenkonsumraumes – und von Haltestellen d er KVB zum Suchthilfezentrum. Im 
ersten Schritt wurden die Raumstrukturen, die Sicht beziehungen und die Beleuchtungssitua- 
tionen der einzelnen Straßenzüge nach Kriterien der  städtebaulichen Kriminalprävention be- 
trachtet.  
Im zweiten Schritt wurden die zuvor analysierten St raßen im Kontext ihrer Verknüpfung zu 
einer Wegeabfolge betrachtet und zu „Wegekorridoren“ zusammengefasst, auf denen sich der 
Strom der Drogenszene bewegen soll. Ein Korridor lenkt den Weg, um sensible Quartierräume 
zu schützen. Besucher sollen sich nur innerhalb die ses Bereichs bewegen. Als räumlich be- 
grenzter Bereich für den Weg der Drogenszene wurden  fünf fußläufige Wegekorridore vom 
Cäcilienviertel ins Pantaleonquartier und drei Korridore von Haltestellen der Stadtbahn abge- 
leitet. 
Die kürzeste fußläufige Verbindung betrifft den Wegekorridor 1 . Er geht vom Neumarkt über 
die Cäcilienstraße und den Josef-Haubrich-Hof durch die Peterstraße und die Poststraße. Die- 
ser Wegekorridor kann zurzeit nicht genutzt werden, weil die Verbindung zwischen dem Josef-
Haubrich-Hof und der Peterstraße im Rahmen der Erne uerung der Zentralbibliothek bis zum 
Jahr 2029 gesperrt sein wird. 
Weil der  Wegekorridor 2 in die Schlemmergasse und weitergehend in die Schar tgasse füh- 
ren, deren Fußwege so schmal sind, dass Fußgänger auf der Gasse laufen, wird er verworfen.

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Verworfen wird auch der Wegekorridor 3 über die Thieboldsgasse, weil der Weg an der Grie- 
chenpforte in den Max-Dietlein-Park und in das Pantaleonsviertel mündet.  
Vor diesem Hintergrund ist eine Strategie erforderlich, die den Fußgängerverkehr der Drogen- 
konsumierenden zwischen dem Neumarkt und dem Suchth ilfezentrum am Perlengraben so 
lenkt, dass weder ruhige Quartiersgassen noch Freir äume mit Erholungsfunktionen für die 
Quartiersbewohner in Anspruch genommen werden.  
Ansätze dazu bieten die Wegekorridore 4a und 4b . Sie basieren auf der kürzesten Strecke 
über die Peter- und Poststraße. Um diesen Weg einzu schlagen, müssen die Drogenkonsu- 
mierenden motiviert werden, von der Cäcilienstraße in die Gasse zwischen dem VHS-Studien- 
haus und dem Rautenstrauch-Joest-Museum zu gehen, u m nach einem kurzen Schlenker 
über die Leonhard-Tietz-Straße auf die Peterstraße zu gelangen. Auf der zweiten Route führt 
der Weg über die Fleischmengergasse bis zum Rundverkehr an der Kreuzung mit der Straße 
Kleiner Griechenmarkt. Um zu vermeiden, dass die Dr ogenszene ihren Weg durch die 
schmale Schlemmergasse und Schartgasse fortsetzt, bedarf es der Motivation, über ein kur- 
zes Stück auf der Straße Kleiner Griechenmarkt in die Poststraße einzumünden. 
Damit eine dieser beiden Routen eingeschlagen wird, auf denen einerseits das Suchthilfezent- 
rum am schnellsten erreicht werden kann und andererseits ein konfliktfreier Transfer möglich 
ist, der die Wohnquartiere nicht tangiert, bedarf es begleitender Maßnahmen. In anderen Städ- 
ten werden dafür mobile Angebote durch Peers oder F achkräfte der Streetwork eingesetzt. 
Zumindest in der Startphase nach der Eröffnung des Suchthilfezentrums am Perlengraben 
sollte durch begleitende Maßnahmen der präferierte Wegekorridor durch Begleitmaßnahmen 
gefördert werden. 
Nicht alle Drogenkonsumierende werden das Suchthilf ezentrum zu Fuß aufsuchen. Einige 
werden – beispielsweise morgens – von ihrer Wohnadr esse mit dem öffentlichen Personen- 
nahverkehr (ÖPNV) anreisen und Wegekorridore vom ÖPNV  aus benutzen. Das Suchthilfe- 
zentrum am Perlengraben befindet sich in der Nähe d er ÖPNV-Haltepunkte Poststraße und 
Severinstraße. Von dort sind nur wenige hundert Meter zurückzulegen.  
Ein Teil der Drogenszene wird mit dem ÖPNV vermutli ch über die Haltestelle Severinstraße 
eintreffen, damit sie das Suchthilfezentrum auf dem  kürzesten Weg von 100 bis 200 Metern 
erreichen. Um zu vermeiden, dass dieser Personenkreis den Haupteingang der Straßenbahn- 
haltestelle an der Ecke Friedenstraße/Perlengraben über die Wilhelm-Hoßdorf-Straße auf- 
sucht, kann unmittelbar nach dem ampelgesicherten Ü bergang von der Haltestelle über den 
Perlengraben ein zweiter Eingang in das Suchthilfez entrum vorgesehen werden. Alternativ 
könnte auch ein Gehweg angelegt werden, über den die mit dem ÖPNV anreisenden Besucher 
am Perlengraben entlang zum Haupteingang geleitet werden. 
Es kann auch damit gerechnet werden, dass Drogenkonsumierende aus der Südstadt die fuß- 
läufige Brückenverbindung vom Karl-Berbuer-Platz zum Suchthilfezentrum nutzen werden. In 
einer unübersichtlichen Wegeführung und Tunnellösung verläuft sie durch das Abstandsgrün 
der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße auf den Perlengrabe n, so dass sie ein hohes Maß an 
Angstraumcharakter aufweist. Es sind bauliche und b eleuchtungstechnische Anpassungen 
vorzunehmen, um einer Verschärfung der Angstraumproblematik in dem Abstandsgrün vorzu- 
beugen. 
3.7 Konsequenzen für die Errichtung des Suchthilfez entrums am Perlengraben 
Es wird auf gute Beispiele  Bezug genommen. So haben kanadische Studien belegt, dass mit 
der Bündelung von Angeboten und Hilfen in einem Suc hthilfezentrum ein nachhaltiger

21 
 
Rückgang des öffentlichen Drogenkonsums und der Ent sorgung von Konsumutensilien auf 
der Straße beobachtet wurde. Für Köln lässt sich da raus ableiten, die Öffentlichkeit gezielt 
darüber aufzuklären, dass die Möglichkeit des Droge nkonsums im Suchthilfezentrum nicht 
Gegenstand des Problems ist, sondern einen Schlüsselbeitrag zu seiner Lösung leistet.  
Besonders zu beachten sind die Wege der Drogenszene zwischen dem Drogenkonsumraum 
des Kölner Suchthilfezentrums am Perlengraben und dem Neumarkt als zentralem Treffpunkt. 
Im Allgemeinen gelten 500 Meter als kritische Schwelle und 1.200 Meter als obere Toleranz- 
grenze – darüber hinaus sinkt die Nutzungswahrscheinlichkeit. Die fußläufige Entfernung der 
zuvor umrissenen Routenlogik schwankt um einen Kilo meter und wird von den meisten Dro- 
genkonsumierenden vor diesem Hintergrund wahrscheinlich akzeptiert.  
Im Bereich der ÖPNV-Haltestellen, aber auch auf den  fußläufigen Korridoren werden auch 
Orte gekreuzt, an denen Konflikte entstehen können. Nach der Eröffnung des Suchthilfezent- 
rums ist deshalb ein Monitoring  erforderlich, um das Konfliktrisiko näher zu bewerten und mit 
gestalterischen Maßnahmen nachsteuernd zu verringern.  
Damit diese Wegeverbindungen – sowohl für die Anwohnende als auch für die Personen der 
Drogenszene – konfliktfrei bleiben, werden Lotsen- und Lenkungsmaßnahmen vorgeschlagen: 
Auf den Wegen von Szene-Orten zu den Drogenkonsumräumen können sogenannte Peers  – 
das sind Menschen mit Konsumerfahrung – als Kümmere r und Navigatoren eingesetzt wer- 
den. In anderen Städten wurde im Rahmen solcher Projekte das Vertrauen der Drogenkonsu- 
mierenden gewonnen; auf diese Weise können sie zielgerichtet in das Suchthilfezentrum ge- 
lotst werden. Als weitere Lösung kommt aufsuchende Sozialarbeit  an Szeneplätzen und auf 
den typischen Laufwegen zum Einsatz. Infolge der niedrigschwelligen Ansprache können die 
Fachkräfte des Streetworks Konflikte im öffentliche n Raum deeskalieren und entschärfen. 
Teams aus dem Bereich Streetwork können an den Wegen patrouillieren und als Mediatoren 
fungieren, die Konsumenten aktiv ansprechen und an die Regeln auf dem Weg zum Suchthil- 
fezentrum erinnern.  
Anwohnende und ansässige Gewerbetreibende haben häufig Bedenken. Deshalb werden als 
Begleitmaßnahme Beteiligungsverfahren mit Quartiers bewohnende, Geschäftsleuten, der 
Suchthilfe und dem Ordnungsamt empfohlen. Ein Runder Tisch  hat folgende Aufgaben: die 
Überwachung der Lebensqualität im Umfeld, die Mediation bei Problemen und die Umsetzung 
eines Aktionsplans der städtebaulichen Weiterentwic klung der örtlichen Situation. Dadurch 
können aufkeimende Probleme zeitnah gelöst werden. Umfeldbeteiligung gelingt am besten 
durch frühzeitige Einbindung vor der Eröffnung, nicht als Reaktion auf Beschwerden danach. 
Anwohnende und Gewerbetreibende, die in Planungsgre mien mitwirken, entwickeln ein Mit- 
verantwortungsgefühl statt einer Abwehrhaltung. Als gutes Beispiel kann der Bremer Platz in 
Münster (Westfalen) genannt werden. Der „Runde Tisch Bremer Platz“ trifft sich nach der Fer- 
tigstellung des Platzes regelmäßig, um für eventuell auftretende Probleme zeitnah Lösungen 
zu bewirken.  
Im Rahmen der Stakeholder-Gespräche haben viele Schlüsselpersonen aus dem Umfeld des 
geplanten Suchthilfezentrums ihre Bereitschaft erkl ärt, konstruktiv an einem „Runden Tisch 
Perlengraben“ mitzuwirken. 
Empfohlen werden auch Kooperationsvereinbarungen mit der Polizei und dem Ord- 
nungsdienst , die zu einer Rollenklarheit beitragen. Darin soll te definiert werden, dass die 
Peers und die Fachkräfte der sozialen Arbeit bei Störungen für die Ansprache, die Deeskala- 
tion und die Vermittlung verantwortlich sind und di e Ordnungskräfte sich auf Aufgaben der 
Gefahrenabwehr konzentrieren. Wenn sich die Szene im öffentlichen Raum zu sehr ausbreitet,

22 
 
können die Polizei und der Ordnungsdienst ordnungspolitisch vorgehen und die Konsumieren- 
den in Richtung des Suchthilfezentrums lenken bzw. verweisen.  
Die Gestaltung der Wege  zwischen den Aufenthaltsorten der offenen Szene und dem Sucht- 
hilfezentrum ist planerisch so vorzunehmen, dass die Hinführung zu den Hilfeangeboten des 
Suchthilfezentrums verstärkt und gleichzeitig die Belastung für Anwohnende und Gewerbe mi- 
nimiert wird. Im weiteren Planungsprozess müssen We gekorridore vom Neumarkt zum Per- 
lengraben ausgewählt werden, um durch die bauliche Gestaltung, die Sichtachsen und die 
verbesserte Beleuchtungssituation eine positive Sic herheitswahrnehmung sowohl unter den 
Anwohnenden als auch unter den Drogenkonsumierenden zu vermitteln:  
 Beleuchtung : An einigen Stellen – wie z.B. der Stromberg-Brücke – ist eine direkte 
Beleuchtung der Wegeverbindung nachzurüsten. Dabei geht es nicht nur darum, 
den Weg aufzuhellen, sondern die Passanten über die  Lichtführung in bestimmte 
Richtungen zu lenken. Durch eine kontinuierliche Li chtabfolge werden harte Hell-
Dunkel-Kontraste vermieden. Die Helligkeit soll so kalibriert sein, dass man sich im 
Stadtraum gegenseitig gut erkennen kann (Mimik). In  der Praxis können Orte mit 
einer erhöhten Nutzungsquote durch die Drogenszene mit 30–50 Lux sehr gleich- 
mäßig beleuchtet werden. Zu starkes Licht (von z. B. >50–100 Lux) wirkt unange- 
nehm, erzeugt Blendung und kann unerwünschte Schattenzonen schaffen. 
 Sichtachsen:  Personen sollen immer weit vorausschauen und schwierigen Situa- 
tionen immer aus dem Weg gehen können. Bei der Ausw ahl eines Wegekorridors 
ist darauf besonders zu achten: Beispielsweise erfü llt die Achse Peter- und Post- 
straße diese Anforderung. Unterführungen ohne Durch blick – wie in der Analyse 
für die Verbindung vom Karl-Berbuer-Platz zur Anker straße festgestellt wurde – 
sind zu beseitigen. Empfohlen werden auch transpare nte Einzäunungen statt un- 
durchsichtiger Mauern, um Überraschungen durch Pers onen zu vermeiden, die 
hinter der Mauer hervortreten. verbreitet. Im Rahmen der Gespräche mit Passanten 
und Stakeholdern wurde die Installation konvex gewölbter Spiegelelemente, die um 
Ecken herum die Sichtachse verlängern und den Blick winkel erweitern, auch im 
Umfeld des geplanten Suchthilfezentrums gewünscht. 
 Beseitigung von sogenannten toten Winkeln:  Restflächen zwischen Gebäuden, 
schlecht angebundene Hinterhöfe, versteckte Bereiche hinter Gebäuden, Flächen 
unter Brücken oder ungenutzte Ecken des öffentliche n Raumes sind problema- 
tisch, weil dort mangels Einsehbarkeit keine sozial e Kontrolle stattfindet. In den 
Audits der Straßen wurden häufig abgeschottete Erdg eschosse, aber auch Ni- 
schen festgestellt. Im Allgemeinen lassen sich die Nischen mit einfachen baulichen 
Mitteln schließen oder umgestalten. Es wird empfohlen, Hauseigentümern an Weg- 
ekorridoren und im östlichen Pantaleonsviertel eine Beratung  zu dem Thema an- 
zubieten, falls sie Fragen zur Absicherung ihres Gr undstücks oder des Erdge- 
schosses haben. 
Notwendig ist eine Lenkung und Wegeführung , um dafür zu sorgen, dass die Zielgruppen 
der Szene die ausgewählten Wegekorridore benutzen. Statt Hinweisschilder mit der Beschrif- 
tung „SUCHTHILFEZENTRUM“ aufzuhängen, sollten Symbole in die Pflasterung eingelassen 
werden, die für Passanten und Anwohnende den Charakter einer Dekoration haben und nicht 
als Förderung des Drogenkonsums interpretiert werde n können. Durch die Peer-Vermittlung 
wird die Szene informiert, dass ein bestimmtes Symb ol zur Einrichtung führt. Um die Wege 
aus dem Cäcilien Viertel zum Suchthilfezentrum zu l eiten, ohne dass das Pantaleonsviertel 
tangiert wird, sollten die Peers und Streetworker v om Aufsuchenden Suchtclearing (ASC) in

23 
 
Köln die Knotenpunkte des Kreisverkehrs am Ende der  Fleischmengergasse und der Strom- 
berg-Brücke auf beiden Seiten nutzen. Für die ikonische Wegweisung  zum Suchthilfezent- 
rum eignen sich abstrakte Piktogramme als Bodenmarkierungen oder als Aufkleber / Markie- 
rungen an Laternenmasten und Stromkästen. Es soll d er Weg angezeigt werden, ohne An- 
wohnende durch Werbeschilder zu provozieren. 
Ein verbreiteter Ansatz besteht darin, niedrigschwellige „Ankerangebote“ am Wegekorri- 
dor vom Treffpunkt der Drogenszene zum Suchthilfezentrum anzusiedeln. Wenn der Weg at- 
traktiv und sicher ausgestattet ist, konzentriert sich die Szene auf die vorgeschlagene Route, 
statt durch mehrere Straßen zu streuen. Wenn gezielt am Korridor geankert werden soll, sind 
in der Praxis besonders wirksam: die Ausgabe von Ge tränken und medizinische Hilfe zur 
Wundversorgung in mobiler Angebotsform. In besonder er Weise notwendig sind aber auch 
stationäre öffentliche Toiletten des Typs, wie er a uf dem Neumarkt platziert wurde. Die Stra- 
tegie der niedrigschwelligen Ankerangebote setzt nicht nur an den Laufwegen der Drogenkon- 
sumierende an, sondern prägt sie auch mit.  
Neben baulichen, hilfeorientierten und ordnungsrech tlichen Maßnahmen sind auch Begleit- 
maßnahmen  zur Schadensbegrenzung und Risikominimierung notwendig. In den Handlungs- 
empfehlungen zum Umgang mit der offenen Szene stell en der Reinigungs- und Entsor- 
gungsservice  sowie ein abgestimmtes Umfeldmanagement  Kernelemente dar. Notwendig 
sind Reinigungspatenschaften zur regelmäßigen Entso rgung von zurückgelassenen Utensi- 
lien des Drogenkonsums im Umfeld. Wenn Reinigungs-Teams, die aus Peers bestehen (d.h. 
Drogenabhängige oder ehemalige Abhängige) täglich die Wege sauber halten, erhöht das die 
Akzeptanz in der Nachbarschaft und schafft ein Vera ntwortungsbewusstsein innerhalb der 
Drogenszene. Durch die Verteilung von Infobroschüren unter den Anwohnenden – mit Erläu- 
terungen der Arbeitsweise des Suchthilfezentrums, d er Reinigungs- und Schutzmaßnahmen 
sowie der Nennung von Ansprechpartnern für Meldunge n – kann zur Entstigmatisierung bei- 
getragen werden. 
 
4 Workshop und Abfrage bei stadtinternen Stakeholde rn sowie AWB 
und KVB 
4.1 Workshop  
Am 16.03.2026 fand ein Workshop mit Stakeholdern aus den unmittelbar vom Suchthilfezent-
rum Perlengraben tangierten Bereichen Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Be-
rufskollege, IG Pantaleonsviertel, IG Severinsviertel, IG Südi bleibt solidarisch sowie weiteren 
Bürgern statt. 
Zum Setting: Bei der Anmeldung der Teilnehmenden ist ein Infotext mit Erkenntnisinteresse / 
Ergebnisziel der Veranstaltung und den Leitfragen zu Risiken, Schutzzielen und Maßnahmen 
verteilt worden. 
Ein Raumplan mit grober Skizzierung der Verortung d er jeweiligen Perspektiven im Raum: 
„Nachbarschaft / IGs“, „Schulen / Schulkinder“, „KiTas / Kleinkinder“, „Senioreneinrichtungen / 
Seniorinnen & Senioren" wurde angebracht, um sicherzustellen, dass die jeweiligen Zielgrup- 
pen konzentriert aus der eigenen Perspektive heraus arbeiten konnten, ohne Zielkonflikte mit 
anderen Gruppen zu generieren oder Kompromisse im B rainstormingverlauf schließen zu 
müssen.

24 
 
Der Auftrag bestand darin, aus der jeweiligen Interessensperspektive heraus Risiken , Schutz- 
ziele  sowie mögliche Maßnahmen  zu ermitteln, diese auf Moderationskarten zu schreiben und 
einen Sprecher/ eine Sprecherin auszuwählen, die dann die Ergebnisse vorstellt. 
Am Workshop haben sich insgesamt 41 Personen beteiligt.  
4.1.1 Risiken 
Die erkenntnisleitende Frage für die Ermittlung der Risiken lautete: 
 
Welche Risiken werden aus Ihrer Sicht („Nachbarschaft“, „Schulkinder“, „KiTa-Kinder“, „Seni- 
orinnen & Senioren“) mit der Errichtung des Suchthilfezentrums am Perlengraben entstehen?  
Die Risiken wurden auf rosafarbigen Karten geschrieben und im Anschluss von allen benann- 
ten Perspektiven an Pinnwände gepinnt und aus der jeweiligen Perspektive heraus vorgestellt. 
 
Bei den Risiken sind Mehrfachnennungen sowie Nennungen von ähnlichen Risiken erfolgt. 
Aus diesem Grund sind die Risiken – wie im Workshop angekündigt – im Nachgang geclustert 
worden.  
Die jeweils geclusterten Risiken sind der folgenden  Tabelle zu entnehmen. Daneben (Spalte 
3) sind Risiken aufgeführt, die zusammengefasst wurden.

25 
 
 
Abbildung: Workshop Risiken 
An dieser Stelle ist noch keine Gegenüberstellung und Bewertung der Risiken vorgenommen 
worden, dies ist dem Kapitel 5 zu entnehmen (Risike n und Risikenbewertung). Dennoch ist 
erkennbar, dass Risiken aus der Sicherheitsstudie und Angstraumanalyse, aus dem Workshop 
und der stadtinternen Befragung teilweise nicht nur wiederholt aufgeführt sind, sondern auch 
entsprechende Schwerpunkte bilden. 
 
Alle Risiken (aus der Sicherheitsstudie, Angstraumanalyse, dem Workshop und der stadtinter- 
nen Befragung) sind in der Risikoanalyse (Kapitel 5 Risiken und Risikenbewertung) aufgeführt, 
um die jeweils entsprechende Maßnahmen ableiten zu können. 
 
Nr. Risiko Risiken, die zusammengefasst wurden 
1
Übergriffe auf Zuwegungen 
(Bedrohung/Ansprache/körperl. Gewalt) 
NO-GO Areas auf Schul- und Kitawegen, Kinder/Jugendliche erleben 
traumatische Begegnungen mit Suchtkranken, lokale Kinder die woanders zur 
Schule gehen, Szenebildung, Angst vor männlicher Gewalt, Kindertagespflege, 
Kita, öffentlicher Raum- Spielplätze, Angst vor sexuellen Übergriffen, Angst vor 
unkontrolliertem Verhalten suchtkranker Menschen/ Psychosen, 
Drogenkontakte/Kontakte mit Erkrankten, Angst vor aggressivem Verhalten 
unter Drogeneinfluss, bleiben Nutzer im Konsumraum? (kurzer Zyklus, 
Hausverbot) 
2 Kontakt mit Konsumutensilien 
Tod durch Fentanylpflaster, Infektionen durch Spritzen, Drogenresten, 
Konsumeinheiten 
3 Verunreinigung Urin/Fäkalien/Müll Schulweg, Spielpl ätze, Hauseingänge 
4 BTM-Kriminalität 
Dealer Strukturen, Organisierte Kriminalität, Prostitution, Microhandel, Förderung 
Drogendealer-Strukturen im Veedel 
5  Beschaffungskriminalität 
6 Verkehrsgefährdung 
Klienten könnten zu Schaden kommen, Süchtige schaffen Strecke nicht vom 
Neumarkt ins SHZ, Verkehrsunfälle durch Konsumenten
7 Verminderung der Lebensqualität im Veedel 
Förderung von Obdachlosigkeit, Besetzung der Spielplätze durch Konsumenten, 
Verdrängung des kinder- und familienfreundlichen Veedels, 
Spaltung/Aggressionen in der Nachbarschaft 
8 Kindeswohlgefährdung 
Verlieren der Selbständigkeit, Psychische Belastung durch Überforderung, 
Sexualisierte Gewalt, Rückzug des Klientel auf Privat Gelände, Angst vor 
schlechten Einfluss auf Kinder durch Konsumenten, Dealer 
9 Sicherheitskonzept nicht dynamisch genug 
10 Verminderung der Kontinuität der Beteiligung 
Erlahmende Kommunikation mit den Beteiligten, Fehlende Ansprechperson, 
Runder Tisch, OD,Polizei vor Ort 
11 Wirtschaftliche und Image Schäden Stigmatisierung der lokalen Anwohner 
12 Sogwirkung Öffnung nur für Kölner, Angst vor Konze ntration auf einen Standort 
13 Verwahrlosung der Haltestellen 
Risiken, die nicht unmittelbar aufgenommen 
wurden: 
Anmerkung 
1 Wirtschaftliches Risiko für die Stadt Köln Wirtscha ftlichkeit wurde im Vorfeld im Haushalt berücksichtigt 
2 Verlagerung statt Lösung 
Da es sich um ein Gesamtrisiko handelt, das sich aus mehreren Risiken 
zusammensetzt und die Einzelrisiken bereits genannt sind 
(Wegebeziehungen,Sogirkung etc.), wird das Risiko nicht in der komplexen 
Form behandelt  
3
Zunahme des subjektiven 
Unsicherheitsempfindens 
Das subkektive Unsicherheitsempfinden ist nicht auf Einzelpersonen bezogen 
messbar und variiert je nach Maßnahmenergreifung

26 
 
4.1.2 Schutzziele 
Das methodische Vorgehen, zunächst Risiken zu eruieren und dann Schutzziele zu ermitteln, 
vereinfacht aufgrund der Sichtbarkeit aller Schwach stellen, das übergeordnete Schutzziel. 
Dies belegt die deutlich geringere Anzahl der Schutzziele als die der Risiken. 
 
Die erkenntnisleitende Frage für die Ermittlung der Schutzziele lautete: 
Auf welche Schutzziele  muss das Schutzkonzept hinwirken, damit es Ihren B efürchtungen 
wie auch Ihren Maßnahmenerwartungen gerecht wird? 
Den jeweiligen Risiken entsprechend sind die Schutzziele benannt. Diese sind tabellarisch in 
der Reihenfolge der Mehrfachnennungen erfasst (Schu tzziel mit höchster Mehrfachnennung 
ist auf Rang 1, etc.). 
 
Tabelle: Workshop Schutzziele 
Auffällig ist hier die verhältnismäßig hohe Anzahl an Mehrfachnennungen der Schutzziele 
„Schutz öffentlicher Orte“, „Schutz körperlicher Unversehrtheit“ sowie „Schutz seelischer Un- 
versehrtheit“. Die darauffolgenden Schutzziele (ab Nr. 4, 5,6) sind nicht einmal halb so häufig 
benannt worden. 
Daraus lässt sich folgern, dass der Schutz der körp erlichen und seelischen Unversehrtheit 
sowie die unmittelbare Umgebung, in der man sich öffentlich aufhält, oberste Priorität haben. 
Da den jeweiligen Schutzzielen auch die zuvor aufgeführten Risiken gegenüberstehen, ist si- 
chergestellt, dass alle nun folgend aufgeführten Maßnahmen auch in der Lokalen Agenda (Ka- 
pitel 6 Maßnahmenableitung und Maßnahmenplanung) erfasst sind.  
Nr. Schutzziele 
Anzahl 
Nennungen 
Bemerkungen 
1 Schutz öffentlicher Orte 14 
Spielplatz, Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder 
und Jugendlichen, Veedel, Parks, Schulen, Kitas, 
Veedel 
2 Schutz körperlicher Unversehrtheit 13 Kinder, Jugend liche, Anwohnende, Senioren 
3 Schutz seelischer Unversehrtheit 13 Kinder, Jugendli che, Anwohnende, Senioren 
4 Keine NO-GO Areas 6 Angst, Belästigungen - Schul - K itawege 
5
Sicherstellung der Dynamischen, permanenten 
Weiterentwicklung des Sicherheitskonzepts 5
6 Sichere+ saubere Haltestellen 5
7 Unversehrtheit von Gebäuden + Eigentum 4
8 Verlässliche - Ansprechbare/Zuständigkeit 4 Polizei,  Ordnungsdienst, Stadt, Rundertisch 
9 Sicherheitsgefühl steigern 3
10 Sicherheit im Straßenverkehr 3
Schutz vor Verkehrsunfällen - durch Konsumenten, 
Schutz Konsumenten 
11 Schutz vor Dealer Strukturen 2 Abhängigkeit, Kontak t mit Dealern/Drogen 
12 Schutz des Gesellschaftlichen Zusammenlebens 2 Wert e, Normen, Konsens, Rücksichtnahme 
13 Schutz durch Sicherheitsdienst 1
14 
Vermeidung von Begegnungen zwischen 
Kindern/Jugendlichen 1
15 Handlungssicherheit für Schulen/Personal 1
16 Mehr SHZ 1
17 Schutz von Tieren 1 Konsumabfälle im Park/Grünfläch en 
18 Mehr Zeit 1 auf Workshop selbst bezogen

27 
 
4.1.3 Maßnahmen 
Die erkenntnisleitende Frage für die Ermittlung der Maßnahmen lautete: 
Was sollte von wem („Nachbarschaft“?, „Schule?“, „KiTa“?, „Senioreneinrichtung“?, „Stadtver- 
waltung“?. „Polizei“?, „Ordnungsdienst“?,…?) getan werden, um die Risiken gar nicht erst ent- 
stehen zu lassen oder um sie zu lösen bzw. zu minimieren? 
 
Auffällig ist die verhältnismäßig hohe Anzahl der Mehrfachnennungen für die Bereiche „Sicher- 
heitspersonal“, „Bewachung und Reinigung von Kinderspielplätzen“ sowie „Beteiligung“. Die 
dann erst folgende Maßnahme mit Mehrfachnennung (6) ist die „Beleuchtung“. 
Dieses Ergebnis korrespondiert mit den höchst priorisierten Schutzzielen „Schutz öffentlicher 
Orte“, „Schutz der körperlichen Unversehrtheit“ und „Schutz seelischer Unversehrtheit.  
Ebenfalls korrespondiert das Ergebnis der Maßnahmen mit den mehrfach benannten Risiken, 
die im Anschluss geclustert wie folgt zusammengefasst wurden: „Übergriffe auf Zuwegungen“, 
„Verminderung der Lebensqualität im Veedel“ und „Kindeswohlgefährdung“. 
Zusammengefasst sollen sich die Maßnahmen priorisiert auf die Bereiche Sicherheit  (Einsatz 
von Polizei, Ordnungsdienst, Sicherheitspersonal, Bewachung), eine kontinuierliche Kommu- 
nikation  sowie Beteiligung (Runder Tisch, Bürgerbeteiligung) sowie insbesonder e auf die 
Sicherstellung des Kindeswohls  beziehen.  
Unabhängig von der Priorisierung sind alle  erfassten Maßnahmen in einer Lokalen Agenda 
(Kapitel 6 Maßnahmenableitung und Maßnahmenplanung)  aufgeführt, bewertet und werden 
entsprechend abgearbeitet.  
 
Nr. Maßnahmen 
Anzahl 
Nennungen 
Anmerkungen 
1 Übernachtungsmöglichkeiten im ZHZ 
2 Seelsorge, Selbsthilfegruppen 
3 Streetworker*innen, Präventionsarbeit 4
Prävention in Schulen, Schulung 
von Hausmeistern 
4 Verbesserung der Beleuchtung 6
Unterführung Ankerstraße, 
Überbrückung Severinstraße, 
Beleuchung der Schulwege 
5 Verbesserung der Einsehbarkeit 
6
Aufklärung zum Kontakt mit 
Suchterkrankten  3
Schulung von OD und Polizei, 
Schüler*innen, allen Beteiligten 
7 Aufklärung zum Verhalten bei Gewalt 2
Selstverteidigung, Erste-Hilfe- 
Kurse 
8
Sicherung privater Anlagen öffentlichen 
Charakters (Innenhöfe, Kirchen, Kita- 
Gelände) 
9 Sicherung der Wegstrecken 2
Schulwege (Körperliche 
Unversehrtheit der Schüler*innen), 
Schulwegbegleitung 
10 Belebung unbelebter Ecken

28 
 
 
  
11 Mehr Sicherheitspersonal 14 
gemischte Streifen, feste Zeiten 
(Polizei, OD, Steetwork), 24/7, 
gesicherte Hausmeisterzeiten an 
Schulen 
12 
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung und 
Wegeführung 2
13 
Help Points und Notrufsäulen, 
Polizeistation im Veedel 5
Physische Anlaufstelle, digitales 
Meldesystem 
14 
Ständige Begleitung von 
Drogenkonzument*innen 4
15 Fokus auf Entzug und Wiedereingliederung 
16 
Schaffung von Wohnraum für 
Konsument*innen 
17 Evaluation des Konzeptes regelmäßig 4 Verbindliche Ziele 
18 Runder Tisch, Bürgerbeteiligung 14 
Faktenbasierte 
Kommunikationsketten, moderne 
Dialoge, jährliche Information 
19 Klare Beschilderung 
20 Einrichtung einer Waffenverbotszone 
21 Hilfe-Hotline/ klare Zuständigkeiten 6 Klare Anspre chpartner 
22 Kameraüberwachung 1
23 Exitszenario 
24 
Bewachung und Reinigung von 
Kinderspielspätzen, jährlicher Austausch 
von Sand 14 
Rund um die Uhr, Bsp. Spielplatz 
Schnurgasse, Siebenburgen, 
Rothgerberbach, Videobewachung 
25 Shuttlebus von Hotspots zum SHZ 2 ggf. Einsatz von Taxen 
26 
Verbesserung der Sicherheit und 
Sauberkeit an Haltestellen 
27 Quartiersgaragen für Autos und Fahrräder 
28 Stärkung der Suchtpräventionszentren 
29 Sicherheitskontrollen an Kita-Zugängen 2
30 
Therapeutische Begleitung von Kindern 
und Jugendlichen 2 Fachlich geschulte Sozialarbeiter 
31 
Entlastungsorte außerhalb reiner 
Wohngebiete schaffen 3 Belebung des Veedels 
32 
Mehr Fachpersonal zur Begleitung von 
Konsument*innen 2
33 Sicherung Max-Dietlein-Park Familienfreudlichkeit erhalten 
34 Konsequente Strafferfolgung 
35 
Null-Toleranz von Drogen, Betteln, 
Drogenkonsum im gesamten Stadtgebiet 
36 
Anklagefähigkeit des SHK, falls es nicht 
die Angegungen der Bürger*innen 
befriedet 
37 No-Go-Areas für Drogenkonsument*innen

29 
 
  
 
4.2 Abfrage bei stadtinternen Stakeholdern sowie be i AWB und KVB 
Neben den vom Suchthilfezentrum Perlengraben unmitt elbar betroffenen Anwohnenden, 
Schulen, KiTas und weiteren Protagonisten müssen si ch auch städtische Ämter wie das Ge- 
sundheitsamt, das Ordnungsamt, das Zentrum für Krim inalprävention und Sicherheit (hier: 
Kümmerer am Neumarkt) sowie die AWB und KVB auf das  Suchthilfezentrum ausrichten. 
Hierzu erfolgte ebenfalls eine Abfrage der Risiken,  Schutzziele und entsprechender Maßnah- 
men. Diese sind in der folgenden Tabelle aufgeführt  und werden im Anschluss erläutert. 
38 
Einbeziehung der bestehenden Suchthilfe- 
Einrichtugung am Neumarkt 
39 
Verhinderung von Kontakten zwischen 
Kindern und Konsument*innen 
40 
4-6 größere Einrichtungen zur Entlastung 
des SHZ Perlengraben 
41 
Defensive Beobachteung, Leerstand 
verhindern 
42 
Spielplatz Perlengraben mit 2000 m² 
ersetzen 
43 
Laufwege außerhalb von Wohn- und 
Betreuungsbereichen festlegen und 
durchsetzen 
44 
Verpflichtung der Konsument*innen zum 
dauerhaften, stationären Aufenthalt in der 
Einrichtung 
45 
Verbindender Fußweg vom SHZ zur 
Unterführung der Tel-Aviv-Str. um 
Haltestelle Severtinstr. zu entlasten und 
Verkehrsunfallrisiko zu reduzieren 
Amt /             
Organisation 
Risiken Schutzziele Präventive Maß- 
nahmen 
Reaktive Maß- 
nahmen/ Nach- 
sorgemaßnah- 
men 
AWB Lagernde Personen/ Kon- 
sumenten 
 körperliche und 
verbale Angriffe 
möglich 
Körperliche Un- 
versehrtheit 
 
Verhinderung von 
Straftaten wie Be- 
leidigung und 
Körperverletzung  
Räumung Ord- 
nungsdienst, Si- 
cherung und Räu- 
mung Polizei 
Räumung lagernde 
Personen im öf- 
fentlichen Raum 
durch Ordnungs- 
dienst  
Hinzuziehung Po- 
lizei/ Ordnungs- 
dienst 
Strafanzeige 
Unfallanzeige 
Nachbesprechung 
 Weggeworfene Konsumu- 
tensilien wie Spritzen  
 Verletzungs- und 
Infektionsgefahr 
Körperliche Un- 
versehrtheit, Ge- 
sundheit/ 
Verwendung ge- 
eigneter Schutz- 
und Arbeitsmittel 
Sofortige medizi- 
nische Versor- 
gung bei 
Tabelle: Workshop Maßnahmen

30 
 
Ausschließen von 
Verletzungsrisiko 
Verletzung/ Infek- 
tionsverdacht 
Unfallanzeige 
Nachbesprechung 
 
 Fäkalien, Erbrochenes, 
Blut  
 Infektionsrisiko, 
psychische Belas- 
tung 
Körperliche und 
psychische Ge- 
sundheit 
Festgelegte Ver- 
fahrensweisen im 
Umgang mit ge- 
fährlichen Abfällen 
und kontaminierten 
Flächen 
Sofortige medizi- 
nische Versor- 
gung bei Infekti- 
onsverdacht 
Unfallanzeige 
Nachbesprechung 
 
     
I/3 Kümmerer Personen unter Alkohol- 
oder Drogeneinfluss oder 
Entzugserscheinungen 
 körperliche und 
verbale Angriffe 
möglich  
Körperliche Un- 
versehrtheit 
 
Verhinderung von 
Straftaten wie Be- 
leidigung und 
Körperverletzung 
Deeskalierendes 
Auftreten mit kla- 
rer, ruhiger Kom- 
munikation 
Möglichst gemein- 
sames Auftreten in 
sensiblen Berei- 
chen 
Klare interne Mel- 
dewege bei Auffäl- 
ligkeiten 
Nutzung des mo- 
bilen bzw. stillen 
Alarms in akuten 
Gefährdungs-situ- 
ationen 
 
Sofortiger Rück- 
zug aus eskalie- 
renden Situatio- 
nen 
 
Information der 
zuständigen Stel- 
len (Vorgesetzte / 
Polizei) 
 
Dokumentation 
des Vorfalls inkl. 
ZeMAG-Eintrag 
und Unfallanzeige 
 
Strafanzeige er- 
statten 
 
Nachbesprechung 
im Team

31 
 
 
 Herumliegende Spritzen 
oder andere gefährliche 
Gegenstände (Pflaster- 
steine, Flaschen, Poller,…) 
 Verletzungs- und 
Infektionsgefahr  
Körperliche Un- 
versehrtheit, Ge- 
sundheit/ Aus- 
schließen von 
Verletzungsrisiko 
  
 Eskalationspotenzial bei 
der Ansprache einzelner 
Personen oder Gruppen 
durch z.B. neue Konsu- 
menten 
 körperliche und 
verbale Angriffe 
möglich 
Körperliche Un- 
versehrtheit 
 
Verhinderung von 
Straftaten wie Be- 
leidigung und 
Körperverletzung 
Deeskalations- 
und Selbstschutz-
trainings 
 
 Gefahrenpotenzial durch 
nicht bekannte Personen, 
z.B. Dealer oder unbetei- 
ligte Dritte (Störfaktor) 
 Störung von 
dienstlichen Maß- 
nahmen/Amts- 
handlungen 
Schutz der 
Rechtsordnung 
Gewährleistung 
der Funktionsfä- 
higkeit der Küm- 
merer 
Deeskalations- 
und Selbstschutz-
trainings 
 
 Körperflüssigkeiten von 
Konsumenten (Speichel, 
Blut, Erbrochenes, Wun- 
den,…) 
 Infektionsgefahr 
Körperliche Un- 
versehrtheit, Ge- 
sundheit 
Abläufe für sofor- 
tige medizinische 
Versorgung und 
Meldung bei Infek- 
tionsverdacht fest- 
legen  
Unfallanzeige 
     
KVB Personenschäden im 
ÖPNV-Betrieb 
aufgrund Drogenkonsum in 
Gleisnähe 
Sicherstellung 
des Fahrbetriebs 
[Betriebssicher- 
heit/ 
 
 [Fahrgast-sicher- 
heit] 
Gleisbereiche au- 
ßerhalb der Que- 
rungsmöglichkei- 
ten absperren 
 
Personaleinsatz 
am Bahnsteig 
 
 Übergriffe auf Mitarbeiten- 
den in Konfliktsituationen 
Sicherstellung 
des Fahrbetriebs 
[Betriebs-sicher- 
heit] 
 
 
Mitarbeiterschutz 
vor Übergriffen 
[Arbeitssicherheit] 
Teamstärke erhö- 
hen 
 
Persönliche  
Schutzausrüstung 
 
Mitarbeitenden- 
schulungen (z.B. 
Deeskalation, 
Erste-Hilfe-Kurse) 
 
Body Cams 
Unfallnach-be- 
treuung 
 Vermehrte Fahrgastbe- 
schwerden zur subjektiven 
Sicherheit bis hin zur 
Sicherheit der 
Fahrgäste (objek- 
tiv/subjektiv) 
Vermehrte Bestrei- 
fungen der Halte- 
stellen-bereiche

32 
 
Vermeidung des ÖPNVs 
bzw. Haltestellenbereiche 
(Einnahmeverluste) 
[Fahrgast-sicher- 
heit] 
durch KVB, Ord- 
nungsamt und Po- 
lizei 
Beschwerdestelle 
 Verstöße gegen die Haus- 
ordnung in den Anlagen 
der KVB (z.B. BTM-Kon- 
sum, Lagern, Übernach- 
ten,) 
Sicherheit der 
Fahrgäste (objek- 
tiv/subjektiv) 
[Fahrgast-sicher- 
heit] 
 
 
Sauberkeit der 
Fahrzeuge und 
Haltestellen ge- 
währleisten  
Vermehrte Bestrei- 
fungen der Halte- 
stellenbereiche 
durch KVB, Ord- 
nungsamt und Po- 
lizei 
 
Beschwerdestelle 
 
 Verstärkte Verunreinigun- 
gen mit erhöhten Reini- 
gungskosten 
Sauberkeit der 
Fahrzeuge und 
Haltestellen ge- 
währleisten  
Vermehrte Bestrei- 
fungen der Halte- 
stellen-bereiche 
durch KVB, Ord- 
nungsamt und Po- 
lizei  
Erhöhung der Rei- 
nigungs-intervalle 
 
 Verstärkte Fälle von Sach- 
beschädigung  
Sicherstellung 
des Fahrbetriebs 
[Betriebs-sicher- 
heit] 
Vermehrte Bestrei- 
fungen der Halte- 
stellen-bereiche 
durch KVB, Ord- 
nungsamt und Po- 
lizei  
 
Erhöhung der Re- 
paraturmaßnah- 
men 
 
 Fehlende Finanzierung für 
Mehraufwendungen: Im 
Falle von Verlagerung von 
bestehendem Personal 
könnte dies zur Ver- 
schlechterung der o.g. 
Schutzziele an anderen 
städtischen Haltestellen 
führen 
Sicherstellung 
des Fahrbetriebs 
[Betriebssicher- 
heit] 
 
 
Sicherheit der 
Fahrgäste (objek- 
tiv/subjektiv) 
[Fahrgast-sicher- 
heit] 
 
 
Mitarbeiterschutz 
vor Übergriffen 
[Arbeitssicherheit] 
  
     
Amt 32/     
Kommunaler 
Ordnungs- 
dienst 
Schulwege – Schüler könn- 
ten angebettelt/ belästigt 
werden 
Öffentliche Si- 
cherheit und Ord- 
nung 
Verstärkte Kontrol- 
len 
Erhöhte Präsenz 
Konsequente 
Ahndung festge- 
stellter Verstöße

33 
 
Direkter Aus- 
tausch mit Be- 
schwerdeführern 
 Spielplätze – Vermüllung 
und andere Verstöße nach 
der KSO möglich als Folge 
Gefährdung und Verunsi- 
cherung von Kindern und 
Eltern  
Öffentliche Si- 
cherheit und Ord- 
nung 
Verstärkte Kontrol- 
len 
Erhöhte Präsenz 
Gezielte Überwa- 
chung und An- 
sprachen 
Konsequente 
Ahndung festge- 
stellter Verstöße 
Geeignete Maß- 
nahmen zur Be- 
seitigung von 
Ordnungsstörun- 
gen 
Zeitnahe Meldun- 
gen von Beschä- 
digungen an den 
Spielgeräten an 
zuständige Stel- 
len 
Beauftragung der 
AWB bei Vermül- 
lung 
Direkter Aus- 
tausch mit Be- 
schwerdeführern 
 Vermüllung und Lagerun- 
gen, wildes urinieren, zu- 
rücklassen von Konsumu- 
tensilien 
 
Öffentliche Sau- 
berkeit, Sicher- 
heit und Ordnung 
Hinweise auf be- 
stehende Hilfsan- 
gebote 
Verstärkte Kontrol- 
len 
Erhöhte Präsenz. 
Räumung lagernde 
Personen im öf- 
fentlichen Raum 
durch Ordnungs- 
dienst  
Konsequente 
Ahndung festge- 
stellter Verstöße 
Geeignete Maß- 
nahmen zur Be- 
seitigung von 
Ordnungsstörun- 
gen 
Meldungen an 
Reso-Dienste 
bzw. Streetwork 
Hinzuziehung der 
AWB bei Lager- 
räumungen 
Direkter Aus- 
tausch mit Be- 
schwerdeführern 
 Lärm und Ansammlungen Öffentliche Si- 
cherheit und Ord- 
nung 
Verstärkte Kontrol- 
len 
Erhöhte Präsenz 
Konsequente 
Ahndung festge- 
stellter Verstöße 
Geeignete Maß- 
nahmen zur

34 
 
Kommunale 
Rechtsordnung 
Geordnetes Um- 
feld von Gewer- 
betreibenden, 
Arztpraxen, 
Schulen, KiTas 
Beseitigung von 
Ordnungsstörun- 
gen 
Direkter Aus- 
tausch mit Be- 
schwerdeführern 
 
 Belästigung durch offenen 
Konsum von Drogen.  
 Erhöhung des Aggressi- 
onspotentials  
Widerstandshandlungen 
gegen Ordnungskräfte 
Körperliche Un- 
versehrtheit von 
Einsatzkräften 
Öffentliche Si- 
cherheit 
Rechtsordnung 
im Allgemeinen 
Verstärkte Kontrol- 
len 
Erhöhte Präsenz 
Erhöhung der 
Teamstärke 
PSU, MUT-Ange- 
bote 
Regelmäßige La- 
getrainings 
Schulungen und 
Auffrischungen 
Konsequente 
Ahndung festge- 
stellter Verstöße 
Geeignete Maß- 
nahmen zur Be- 
seitigung von 
Ordnungsstörun- 
gen 
Hinzuziehung der 
Polizei bei Be- 
obachtung von 
Straftaten (u.a. 
Drogenhandel) 
Direkter Aus- 
tausch mit Be- 
schwerdeführern 
 Angebot nicht für alle Hilfs- 
bedürftigen (Alkoholkranke, 
Obdachlose, Suchtkranke 
mit Hausverbot). Akzep- 
tanzschwierigkeiten, Auf- 
enthalt/ Lagern um das 
SHZ herum 
 Konfliktpo- 
tential  Randale möglich 
Öffentliche Sau- 
berkeit, Sicher- 
heit und Ordnung 
Hinweise auf be- 
stehende Hilfsan- 
gebote  
Enger Austausch 
mit anderen Äm- 
tern 
Erhöhte Präsenz 
 
Geeignete Maß- 
nahmen zur Be- 
seitigung von 
Ordnungsstörun- 
gen 
Hinzuziehung der 
Polizei 
Direkter Aus- 
tausch mit Be- 
schwerdeführern 
     
     
Amt 53/ zu- 
künftige SHZ-
Mitarbeitende 
Gefährdung durch Spritzen Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheitsdienst- 
leister 
Sicherheitsausrüs- 
tung 
Arbeitsschutz-un- 
terweisung 
Interner Hand- 
lungsablauf Nadel- 
stichverletzung 
Unfallanzeige

35 
 
 Gefährdung durch Bedro- 
hungen der Klienten / Ge- 
fährdung durch Waffen al- 
ler Art 
Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheitsdienst-
leister 
Deeskalationstrai- 
ning 
Notfallklingeln 
Unterweisungen 
Regelmäßige Not- 
fallübungen 
Interne Handlungs- 
anweisung  
Unfallanzeige 
Strafanzeige 
Hausverbot 
 Gefährdung durch Aero- 
sole 
Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheits-dienst- 
leister 
Interne Handlungs-
anweisung 
Arbeitssicherheits-
unterweisung 
Schutzausrüstung 
Techn. Abluftan- 
lage 
Verbandbuch 
Unfallanzeige 
 Gefährdung durch kontami- 
nierte Körperflüssigkeiten 
Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheits-dienst- 
leister 
Interne Handlungs-
anweisung  
Kontamination 
Arbeitssicherheits-
unterweisung 
Schutzausrüstung 
Verbandbuch 
Unfallanzeige 
 Gefährdung aufgrund von 
z.B. drogeninduzierten 
Psychosen (Klienten) 
Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheits-dienst- 
leister 
Deeskalationstrai- 
ning 
Notfallklingeln 
Interne Handlungs-
anweisung psychi- 
sche Notfälle 
Ggfls. Einschrän- 
kung der Nutzung 
des Angebots 
Fallbesprechung 
Supervision 
Interne Mitarbei- 
tendenunterstüt- 
zungsangebote 
Verbandbuch 
Unfallanzeige 
 Gefährdung durch Tiere 
(z.B. mitgebrachte Hunde) 
Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheits-dienst- 
leister 
Interne Handlungs-
anweisung  
Arbeitssicherheits-
unterweisung  
Verbandbuch 
Unfallanzeige

36 
 
 
Tabelle: Abfrage stadtinterne (+KVB +AWB) Stakehold er zu Risiken, Schutzzielen und Maßnahmen 
Für die jeweiligen Stakeholder können zusammenfasse nd folgende Aussagen getroffen wer- 
den: 
Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) 
Für die AWB ergeben sich insbesondere Risiken durch  lagernde Personen und Konsumen- 
ten im Umfeld des SHZ. Bei Reinigungstätigkeiten in  deren Umfeld können körperliche und 
verbale Angriffe resultieren. Weitere Gefahren ents tehen durch zu entsorgende Konsumu- 
tensilien wie Spritzen, die ein erhebliches Verletz ungs- und Infektionsrisiko bergen, sowie 
durch Fäkalien, Erbrochenes oder Blut, die sowohl i nfektiöse als auch psychische Belastun- 
gen für Mitarbeitende darstellen.  
Zentrales Schutzziel ist die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Mitarbeitenden so- 
wie die Verhinderung von Straftaten, wie beispielwe ise Beleidigung und Körperverletzung. 
 Gefährdung durch Brand- 
stiftung 
Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheitsdienst- 
leister 
Sachwerte der 
Stadt Köln (Ge- 
bäude, Einrich- 
tung, Technik…) 
Brandmeldeanlage 
 
Arbeitssicherheits-
unterweisung 
 
Strafanzeige 
Hausverbot 
 Gefährdung durch Vanda- 
lismus 
Sachwerte der 
Stadt Köln (Ge- 
bäude, Einrich- 
tung, Technik…) 
 
Rechtsordnung 
Notfallklingeln 
Interne Handlungs-
anweisung  
Strafanzeige 
Hausverbot 
 Gefährdung bei Tätigkeit 
im Außenbereich, insbe- 
sondere bei fehlender 
Kommunikation nach innen 
und unübersichtlichem Au- 
ßengelände 
Körperliche Un- 
versehrtheit der 
Mitarbeitenden 
von SHZ und Si- 
cherheits-dienst- 
leister 
Mobile Notfallklin- 
geln  
Kommunikations-
gerät  
Interne Handlungs-
anweisung 
Arbeitssicherheits-
unterweisung 
Videoüberwa- 
chung

37 
 
Darüber hinaus ist das Ausschließen von Verletzungs - und Infektionsrisiken bei Reinigungs- 
tätigkeiten maßgeblich.  
Präventiv sind geeignete Schutz- und Arbeitsmittel bereitzustellen sowie klare Verfahrenswei- 
sen im Umgang mit gefährlichen Abfällen und kontami nierten Flächen zu etablieren.  
Reaktiv erfolgt bei Vorfällen die lageangepasste Sicherung des Bereichs durch den Ordnungs- 
dienst und/ oder die Polizei, die Information zuständiger Stellen sowie – bei strafrechtlich rele- 
vanten Sachverhalten – die Anzeigeerstattung. Ergänzend sind Unfallanzeigen zu fertigen und 
Nachbesprechungen vorzusehen. 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
 
Im Bereich des ÖPNV bestehen Risiken durch Drogenko nsum in Gleisnähe, mit der Gefahr 
von Personenschäden durch Unfälle und Beeinträchtig ung des Fahrbetriebs. Darüber hinaus 
sind Übergriffe auf Mitarbeitende in Konfliktsituat ionen, Verstöße gegen die Hausordnung (z. 
B. Betäubungsmittelkonsum, Lagern, Übernachten), ve rstärkte Verunreinigungen, Sachbe- 
schädigungen sowie eine Verschlechterung des subjek tiven Sicherheitsgefühls von Fahrgäs- 
ten möglich. Letzteres kann bis zur Vermeidung bestimmter Haltestellen und zu Einnahmever- 
lusten führen.  
Sofern Maßnahmen im Rahmen des Sucht- und Hilfezent rums nicht finanziert werden, ver- 
bleibt lediglich die Möglichkeit der Verlagerung von bestehendem Personal zu neuen Einsatz- 
schwerpunkten. Dies könnte die Erfüllung von Schutzzielen an anderen städtischen Haltestel- 
len erschweren bzw. gefährden. 
Die Schutzziele umfassen die Sicherstellung des Fah rbetriebs, die objektive und subjektive 
Sicherheit der Fahrgäste, die Einnahmesicherung dur ch Fahrausweisprüfung, den Mitarbei- 
terschutz vor Übergriffen sowie die Gewährleistung von Sauberkeit in Fahrzeugen und Anla- 
gen. 
Mögliche präventive Maßnahmen könnten sein: Absperr ungen von Gleisbereiche außerhalb 
zulässiger Querungsmöglichkeiten, ein erhöhter Pers onaleinsatz an Bahnsteigen, verstärkte 
Bestreifungen gemeinsam mit Ordnungsamt und Polizei , sowie die Erhöhung von Teamstär- 
ken. Persönliche Schutzausrüstung, Bodycams und reg elmäßige Schulungen (z. B. Deeska- 
lation, Erste Hilfe) ergänzen das Maßnahmenpaket. R einigungsintervalle und Reparaturmaß- 
nahmen müssten je nach Lageentwicklung angepasst we rden. 
Reaktive Maßnahmen umfassen die unmittelbare Interv ention bei Verstößen, die Einbindung 
der Polizei bei Straftaten, Unfallnachbetreuung für  Mitarbeitende sowie die Bearbeitung von 
Fahrgastbeschwerden über entsprechende Meldestellen . 
Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS) , hier: Kümmerer 
 
Die im Außendienst eingesetzten Kümmerer des ZKS der Stadt Köln sind besonderen Gefähr- 
dungen ausgesetzt. Risiken ergeben sich durch Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, 
durch Entzugserscheinungen bei Drogenkonsumierenden , durch neu hinzukommende Kon- 
sumenten sowie durch sonstige, nicht bekannte Perso nen (z. B. Dealer oder unbeteiligte

38 
 
Dritte). Neben verbalen und körperlichen Angriffen besteht ein Eskalationspotenzial bei An- 
sprachen im öffentlichen Raum. Hinzu kommen Gefahren durch herumliegende Spritzen oder 
andere gefährliche Gegenstände sowie durch Körperfl üssigkeiten.  
Schutzziele sind die körperliche Unversehrtheit der  Mitarbeitenden, die Verhinderung von 
Straftaten, der Schutz der Rechtsordnung sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des 
Dienstes.  
Präventiv werden Deeskalations- und Selbstschutztra inings durchgeführt. Ein möglichst ge- 
meinsames Auftreten in sensiblen Bereichen, klare interne Meldewege sowie die Nutzung von 
Alarmierungssystemen erhöhen die Handlungssicherhei t. Für den Umgang mit Infektionsrisi- 
ken sind verbindliche Abläufe zur medizinischen Ver sorgung und Meldung festgelegt.  
Reaktiv ist bei eskalierenden Situationen ein sofortiger Rückzug vorgesehen. Zuständige Stel- 
len (Vorgesetzte, Polizei) werden informiert, Vorfä lle werden dokumentiert (inkl. ZeMAG-Ein- 
trag und Unfallanzeige), strafrechtliche Schritte g eprüft und Teamnachbesprechungen sowie 
ggf. Supervision und Betreuung durch das MUT durchg eführt. 
 
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln - Amt 32  / Kommunaler Ordnungsdienst 
Im Umfeld des SHZ bestehen potenzielle ordnungsrech tliche Risiken wie Belästigungen oder 
Anbetteln von Schüler auf Schulwegen, Vermüllung, V erunreinigungen durch Verrichten der 
Notdurft, Körperflüssigkeiten, Spritzen etc. und Ve rstöße auf Spielplätzen, wildes Urinieren, 
Lagern im öffentlichen Raum, Lärm und Ansammlungen sowie offener Drogenkonsum und -
handel auf öffentlichen und privaten Flächen. Hieraus können Konfliktpotenziale, Widerstands- 
handlungen gegen Einsatzkräfte sowie Verunsicherungen von Anwohnenden, Eltern und Stö- 
rungen von Gewerbetreibenden entstehen. Zudem sind Akzeptanzprobleme gegenüber dem 
Angebot des SHZ und massive Beschwerdelagen zu berücksichtigen. Neben den Drogenkran- 
ken ist die Südstadt bereits durch eine offene Trin kerszene belastet. 
Schutzziele sind die Aufrechterhaltung der öffentli chen Sicherheit und Ordnung, die Bearbei- 
tung von Beschwerdelagen, die Wahrung der kommunale n Rechtsordnung (Kölner Stadtord- 
nung) und des gesetzlichen Jugendschutzes sowie die  Sicherstellung eines geordneten Um- 
feldes von Gewerbetreibenden, Arztpraxen, Schulen, KiTas usw. im öffentlichen Raum. 
Präventiv werden verstärkte Kontrollen, erhöhte Prä senz sowie die Erhöhung von Teamstär- 
ken umgesetzt. Geeignete, bewährte ordnungsdienstli che Maßnahmen zur Beseitigung von 
Ordnungsstörungen, Hinweise auf bestehende Hilfsang ebote sowie ein enger Austausch mit 
anderen Ämtern sind vorgesehen. Bei Spielplätzen erfolgen gezielte Überwachungen und An- 
sprachen, zeitnahe Meldungen von Beschädigungen an zuständige Stellen und die Beauftra- 
gung der AWB bei Vermüllung. 
Zudem wird reaktiv bei Straftaten die Polizei hinzugezogen sowie bei Bedarf gemeinsame Be- 
streifungen (ggfs. mit weiteren Partnern) durchgefü hrt; ein direkter Austausch mit Beschwer- 
deführenden ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung notwendiger ordnungsbehördlicher Eins- 
ätze und Maßnahmen. 
Interne Unterstützungsangebote (z. B. PSU, MUT), re gelmäßige Trainings und Schulungen 
stärken die Einsatzkräfte und gewährleisten die Nac hsorge bei besonders belastenden Eins- 
ätzen.

39 
 
Erkenntnisse werden regelmäßig mit den inner- und a ußerstädtischen Partnern ausgetauscht 
und bearbeitet. 
 
Gesundheitsamt der Stadt Köln, hier: Suchthilfezent rum-Mitarbeitende 
 
Für die Mitarbeitenden des SHZ bestehen vielfältige spezifische Risiken: Nadelstichverletzun- 
gen, Bedrohungen oder Angriffe durch Klienten (ggf.  unter Mitführung von Waffen), Gefahren 
durch konsumentstehende Aerosole oder kontaminierte Körperflüssigkeiten, drogeninduzierte 
Psychosen, Tiere von Klienten, Brandstiftung, Vanda lismus sowie Risiken bei Tätigkeiten im 
Außenbereich bei unübersichtlichem Gelände und somi t erschwerten Kommunikationsmög- 
lichkeiten.  
Zentrale Schutzziele sind die körperliche Unversehr theit der Mitarbeitenden und Sicherheits- 
dienstleister sowie der Schutz städtischer Sachwert e (Gebäude, Einrichtung, Technik).  
Präventiv werden Sicherheitsausrüstung, technische Schutzmaßnahmen (z. B. Brandmelde- 
anlage, Ablufttechnik, Videoüberwachung), Notfallkl ingeln (stationär und mobil), klare interne 
Handlungsanweisungen sowie regelmäßige Arbeitsschut zunterweisungen und Notfallübun- 
gen implementiert. Deeskalationstrainings und defin ierte Abläufe für Nadelstichverletzungen, 
Kontaminationen und psychische Notfälle sind verbin dlich festgelegt.  
Reaktive und nachsorgende Maßnahmen umfassen Unfall anzeigen, Einträge im Verband- 
buch, Strafanzeigen (inkl. ZeMAG-Einträge), die Ert eilung von Hausverboten, ggf. Einschrän- 
kungen der Angebotsnutzung, Fallbesprechungen, Supervision sowie interne Unterstützungs- 
angebote, wie zum Beispiel Mitarbeiterunterstützung steams (MUT) für Mitarbeitende. 
Zusammenfassung: 
In der Gesamtschau zielt die Risikobetrachtung dara uf ab, durch abgestimmte präventive, re- 
aktive und nachsorgende Maßnahmen aller beteiligten Dienststellen sowohl die Sicherheit der 
stadtinternen Mitarbeitenden, Partner und Dienstleister als auch die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung im Umfeld des SHZ dauerhaft zu gewährleiste n. Dabei kommt der ressortübergrei- 
fenden Zusammenarbeit und der klaren Definition von  Zuständigkeiten eine zentrale Bedeu- 
tung zu. 
Ergänzend zu den dienststellenspezifischen Risikobe schreibungen bestehen im Kontext des 
Suchthilfezentrums (SHZ) mehrere gemeinsame, quersc hnittliche Risiken, die alle beteiligten 
Organisationseinheiten gleichermaßen betreffen. Zu diesen Querschnittsrisiken zählen insbe- 
sondere die körperlichen und verbalen Übergriffe. 
 
5 Risiken und Risikobewertung  
5.1 Vorgehen 
Zunächst werden alle Risiken, die der Sicherheitsstudie, dem Workshop mit den Stakeholdern 
und den stadtinternen Stakeholdern sowie der AWB un d KVB in einer „ Risikotabelle-

40 
 
Gesamt“ zusammengefasst. Diese Tabelle ist in Bezug auf Dop plungen oder Mehrfachnen- 
nungen bereits bereinigt. 
Eine Zusammenstellung aller identifizierten Risiken  (>100) in einer Tabelle gibt noch keine 
Anhaltspunkte über die tatsächlichen Risikoauswirku ngen. Hierfür ist in der Regel eine 
Risi- 
kobewertung  erforderlich. Risikobewertungen müssen vorgenommen  werden, um den Risi- 
ken zwecks Risikobewältigung auch adäquate Maßnahme n gegenüberzustellen. 
Eine klassische Risikoanalyse untersucht in der Regel Ursachen und Wirkungen der jeweiligen 
Risiken und analysiert diese mit empirisch statisti schen Techniken wie beispielsweise Szena- 
rio- oder Sensitivitätsanalysen. Dies setzt jedoch eine Messbarkeit der Risiken voraus. 
Betrachtet man beispielsweise das Risiko „Körperlic he und verbale Angriffe durch Personen 
unter Drogen- und Alkoholeinfluss…“, dann sind so v iele Variablen möglich (kam es zu Verlet- 
zungen?, Wie resilient ist die angegriffene Person? , Wie stark war der Angriff ausgeprägt?, 
etc.), dass ein messbares Ergebnis nahezu ausgeschl ossen ist. 
Dies ist ebenfalls bei einem qualitativen Risikopor tfolio der Fall, vor allem, wenn für die Ein- 
trittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß 3-5 Kri terien vorliegen.  
Für das Risikobeispiel „Körperliche und verbale Ang riffe durch Personen unter Drogen- und 
Alkoholeinfluss…“, müsste ohne einer validen Datenl age eine Bewertung vorgenommen wer- 
den, ob die Eintrittswahrscheinlichkeit im Jahr unw ahrscheinlich, abstrakt, wahrscheinlich, 
sehr wahrscheinlich oder akut ist. Auch das Schaden sausmaß hängt von jedem Einzelfall ab. 
Diese Vorgehensweise ist – ohne Referenzdaten – anf ällig für Fehler aufgrund subjektiver 
Risikobewertungen. 
Es ist abschätzbar, dass die Eintrittswahrscheinlic hkeit bei Belästigungen durch Drogenkon- 
sumierende höher ist als die Eintrittswahrscheinlic hkeit bei körperlichen Übergriffen. Auf der 
anderen Seite ist das Schadensausmaß bei körperlich en Übergriffen erheblich höher. Den- 
noch kann dies aufgrund fehlender valider Daten nur  eine Schätzung sein. 
Insofern eignet sich aufgrund dieser Erkenntnislage  für die betrachteten Risiken eine 
qualita- 
tive Risikobewertung. 
Für die qualitative Risikobewertung werden die Risi ken zunächst geclustert (Tabelle „Risiken 
geclustert“) und anschließend bewertet. 
Es erfolgt ein Abgleich mit den von allen Protagoni sten entwickelten Maßnahmen (Kapitel 
„Maßnahmenableitung und Maßnahmenplanung“) und einer folgenden fachlichen Bewertung, 
ob diese Maßnahmen dazu geeignet sind, die jeweilig en Risiken zu minimieren oder zu ver- 
hindern. 
 
5.2 Risikodokumentation 
Die folgende Tabelle enthält alle Risiken aus dem W orkshop, der wissenschaftlichen Sicher- 
heitsstudie von Prof. Schubert sowie der stadtinter nen Abfrage der Stakeholder mit der AWB 
und KVB. 
Hier sind bereits die Risiken um Mehrfachnennungen oder eindeutige Zuordnungen bereinigt. 
Im Anschluss werden diese Risiken geclustert und be wertet.

41

42 
 
 
Tabelle: Risiken Auflistung  
Die Zusammenstellung aller Risiken aus dem Workshop  mit den unmittelbar vom Sucht- 
hilfezentrum Perlengraben betroffenen Stakeholdern,  aus der Sicherheitsstudie und 
Angstraumanalyse sowie aus der Befragung der stadti nternen Stakeholder (bereinigt um 
Doppelnennungen sowie gleichen Risiken) gibt zunächst einen umfassenden, jedoch noch 
einen unstrukturierten Überblick über mögliche bevo rstehende Schwachstellen. 
Es fällt auf, dass Risiken bezogen auf die Zielgruppe der Drogenkonsumierende kaum bis 
nicht benannt sind. Lediglich die Themen Verkehrsunfälle und Infektionsrisiko zählen dazu. 
Das liegt zunächst daran, dass die Risiken für die Drogenkonsumierende separat und im 
Betriebskonzept des Suchthilfezentrums Perlengraben  berücksichtigt werden. Die Maß- 
nahmenvorschläge aus der Sicherheitsstudie und Angs traumanalyse berücksichtigen 
ebenfalls das Thema Zuwege, Leitsysteme und Verkehr , so dass auch unter „Maßnah- 
menableitung und Maßnahmenplanung“ im Kapitel 6 Schutzvorkehrungen bezogen auf die 
Zielgruppe der Drogenkonsumierende auch außerhalb d es Suchthilfezentrums getroffen 
werden.  
Erwartungsgemäß bilden zahlreiche Risiken aus den u nterschiedlichen Quellen Schnitt- 
mengen oder sie wiederholen sich auch wortwörtlich: „Körperliche oder verbale Übergriffe“ 
/ „Personenschäden“, „Infektionsrisiken“, etc.  
Zwecks Übersichtlichkeit und zur Ermöglichung eines  schnellen Auffindens der Einzelrisi- 
ken wurden diese in folgende Kategorien geclustert:  
- Kriminalität und sicherheitsrelevante Vorfälle 
- Nutzungskonflikte und soziale Konflikte 
- Gesundheits- und Infektionsrisiken 
- Risiken für Öffentliche Ordnung, Sauberkeit und S tadtbild 
- Risiken für Kinder, Jugendliche und sensible Grup pen 
- ÖPNV-bezogene Risiken (KVB) 
- Angsträume und subjektive Sicherheit 
Lagernde Personen/ Konsumenten, körperliche und verbale Angriffe möglich 
Verletzungs- und Infektionsgefahr durch weggeworfene Konsumutensilien wie Spritzen 
Infektionsrisiko und psychische Belastung durch Fäkalien, Erbrochenes, Blut, Speichel 
Körperliche und verbale Angriffe durch Personen unter Drogen-/ Alkoholeinfluss oder Entzugserscheinungen 
Verletzungs- und Infektionsgefahr durch herumliegende Gegenstände wie Flaschen und sonstigem Unrat 
Eskalationspotenzial bei der Ansprache einzelner Personen oder Gruppen durch z.B. neue Konsumenten 
Gefahrenpotenzial durch unbekannte Personen, z.B. Dealer oder unbeteiligte Dritte (Störfaktor), Störung von Amts-/ Diensthandlungen 
Personenschäden im ÖPNV-Betrieb aufgrund von Drogenkonsum in Gleisnähe 
Übergriffe auf KVB-Mitarbeitende in Konfliktsituationen 
Vermehrte Fahrgastbeschwerden zur subjektiven Sicherheit, bis hin zur Vermeidung des ÖPNVs oder von einzelnen Haltestellen 
Einnahmeverluste KVB 
Verstöße gegen die Hausordnung der KVB (z.B. Drogenkonsum, Lagern, Übernachten) 
Verstärkte Verunreinigungen mit erhöhten Reinigungskosten 
Verstärkte Fälle von Sachbeschädigung 
Fehlende Finanzierung von Mehraufwendungen. Personalverlagerung könnte Schutzzielverschlechterung an anderen Haltestellen bewirken 
Schüler könnten angebettelt/ belästigt werden 
Verunsicherung von Kindern und Eltern durch Müll und andere Verstöße nach der KSO auf Spielplätzen 
Gefährdung der öffentlichen Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung durch Müll, Lagern, Urinieren, Konsumutensilien 
Lärm und Ansammlungen 
Belästigung durch offenen Drogenkonsum 
Erhöhtes Aggressionspotentail durch Drogenkonsum, als Folge Widerstandshandlungen gegen Ordnungskräfte
Akzeptanzschwierigkeiten, da das Angebot nicht für alle Hilfsbedürftigen gilt (Obdachlose, Alkoholkranke, Suchtkranke mit Hausverbot,…) 
Aufenthalt/ Lagern um das SHZ herum von nicht eingelassenen Personen, als Folge Konfliktpotential, Randale möglich 
Gefährdung der Mitarbeitenden des SHZ durch Spritzen, Waffen, Tiere der Klient*innen 
Gefährdung der Mitarbeitenden des SHZ durch Aerosole 
Gefährdung der Mitarbeitenden des SHZ durch kontaminierte Körperflüssigkeiten 
Gefährdung der Mitarbeitenden des SHZ durch Brandstiftung und Vandalismus 
Gefährdung der Mitarbeitenden des SHZ im Außenbereich, insbesondere bei fehlender Kommunikation nach innen und unübersichtlichem Außengelände 
Gefährdung der Mitarbeitenden des SHZ durch verbale und körperliche Bedrohungen und Angriffe, u.a. auch aufgrund drogeninduzierter Psychosen der Klienten
Risiken stadtinterne Stakeholder

43 
 
Die folgende Tabelle zeigt die Risikokategorien sow ie die jeweils zugeordneten Einzelrisi- 
ken auf: 
 
Tabelle Risiken geclustert  
Cluster Risiko 
Körperliche und verbale Angriffe durch Konsument*in nen oder Dritte 
Verkehrsgefährdung durch Personen unter Drogen- ode r Alkoholeinfluss 
Bildung von Kriminalitätsschwerpunkten an bestimmten  Orten 
Straßenkriminalität, Beschaffungskriminalität (z.B. D iebstahl, Einbruch) 
Drogenhandel im Umfeld SHZ, Bildung einer Dealerszen e 
Übergriffe auf Mitarbeitende (z. B. KVB, SHZ) 
Erhöhtes Aggressionspotenzial durch Drogenkonsum 
Widerstandshandlungen gegen Ordnungskräfte 
Gefahren durch unbekannte Personen (z. B. Dealer, St örer) 
Sachbeschädigung/ Vandalismus 
Brandstiftung im/am SHZ durch Konsument*innen 
Eskalationspotenzial bei Ansprache von Personen/Gru ppen 
Verbale und körperliche Angriffe auf Mitarbeitende (MA) des SHZ 
Gefährdung durch drogeninduzierte Psychosen für MA des SHZ 
Gefährdung durch Spritzen, Waffen oder Tiere von Ko nsument*innen für MA des SHZ 
Gefährdung für MA im Außenbereich des SHZ (bei Unüb ersichtlichkeit oder fehlender 
Kommunikationsmöglichkeit nach innen) 
Lagernde Personen / Szenebildung 
Sogwirkung/ Bildung einer unkontrollierten Szene bei  Nichtbegrenzung der Nutzer des SHZ 
Konflikte durch nicht eingelassene Personen im Umfe ld des SHZ 
Belästigungen (z. B. Betteln, Ansprechen von Passanten ) 
Belästigung durch offenen Drogenkonsum 
Konflikte zwischen Drogenszene und Anwohnern 
Konflikte zwischen Drogenszene und Schülern/ Kinder n/ Eltern 
Konflikte im Bereich von Haltestellen des öffentlich en Verkehrs 
Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen im Q uartier 
Verdrängung anderer Nutzergruppen 
Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung 
Wirtschaftliche Auswirkungen auf Gewerbe und Einric htungen 
Unbefugtes Betreten von Einrichtungen 
Lärm und Ansammlungen 
Gefährdung durch kontaminierte Körperflüssigkeiten für MA des SHZ 
Gefährdung durch Aerosole für MA des SHZ 
Infektions- und Verletzungsgefahr durch Konsumutens ilien, Fentanylpflaster, Müll u.a. 
Psychische Belastung für MA des SHZ durch Konflikte und Konfrontation mit konsumbedingten 
 Folge- und Begleiterscheinungen  
Infektionsrisiken durch Fäkalien, Blut, Erbrochenes,  Speichel 
Psychische Belastung durch Konfrontation mit konsumb edingten Folge- und Begleiterscheinungen  
Allgemeine hygienische Belastungen im öffentlichen R aum 
Vermüllung und Verunreinigungen 
Urinieren und Fäkalien im öffentlichen Raum 
Offener Drogenkonsum 
Nutzung von Flächen zum Lagern / Übernachten 
Verstöße gegen Hausordnungen 
Belästigung von Schüler*innen durch Drogenkonsument* innen 
Gefährdung und Verunsicherung von Kindern und Elter n durch Drogenkonsument*innen 
Beeinträchtigung und Verlust von Spiel- und Aufentha ltsflächen 
Kontakt zur Drogenszene/ Negative Vorbildwirkung/ A nsprache durch Dealer/ Verführung zu Drogen 
Kinder können Wege nicht mehr alleine nutzen, Schul wege führen durch Szenebereiche 
Problematische Begegnungen mit Suchtkranken oder der en Hunden 
Personenschäden durch Drogenkonsum in Gleisnähe 
Übergriffe auf Fahrpersonal 
Konflikte an Haltestellen 
Verstöße gegen Hausordnung (Konsum, Lagern, Übernac hten) 
Unsicherheitsgefühl bei Fahrgästen 
Vermeidung von Haltestellen oder ÖPNV-Nutzung 
Personalverlagerung KVB → Verschlechterung Sicherhei t, Sauberkeit, Präsenz an anderen Standorten 
Belastung von Betriebsabläufen bei der KVB 
Entstehung von Angsträumen 
Unsicherheitsgefühl, besonders nachts 
Dunkle, nicht einsehbare Wege und Unterführungen 
Bereiche ohne soziale Kontrolle 
Unsichere U-Bahn-Stationen 
Kriminalität und sicherheitsrelevante 
Vorfälle 
Risiken für Kinder, Jugendliche und sensible 
Gruppen 
ÖPNV-bezogene Risiken (KVB) 
Angsträume und subjektive Sicherheit 
Gesundheits- und Infektionsrisiken 
Öffentliche Ordnung, Sauberkeit und 
Stadtbild 
Nutzungskonflikte und soziale Konflikte

44 
 
 
5.3 Risikobeurteilung 
Zur Beurteilung der Relevanz der Risiken werden nun Risikoklassifikationen  vorgenommen, 
da keine oder nur unzureichend wenig quantitative A nalysen oder Dokumentationen für die 
vorliegenden Einzelrisiken vorhanden sind. Beispielsweise müsste Datenmaterial zur Eintritts- 
wahrscheinlichkeit in Bezug auf Begegnungen mit Drogenkonsumierende in unterschiedlichen 
Ausprägungen (keine Vorkommnisse, Betteln, aggressi ve verbale Übergriffe, körperliche 
Übergriffe, etc.) vorliegen, um valide Aussagen darüber treffen zu können, wie hoch das Risiko 
für Übergriffe tatsächlich ist.  
Diese aufwändige und analytische Herangehensweise e ines qualitativen Risikoportfolios wird 
hier nicht herangezogen, da eine fachliche Bewertung der Erkenntnisse im Rahmen einer 
Re- 
levanzskala  in Bezug auf die Maßnahmenableitung selbst zu ähnl ichen Ergebnissen führt. 
Beispiel: Ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines  körperlichen Übergriffs wahrscheinlich und 
das Schadensausmaß schwer (qualitatives Risikoportf olio), dann müssen die gleichen Maß- 
nahmen abgeleitet und ergriffen werden, wenn die Re levanzskala die höchste Stufe aufweist. 
Die entsprechende Relevanzskala  mit den jeweiligen Relevanzklassen, den Grad der R isi- 
koeinflussnahme sowie Erläuterungen sind der folgen den Tabelle zu entnehmen: 
Relevanz- 
klasse 
Grad der Einfluss- 
nahme des Risikos 
Erläuterungen 
1 Unbedeutendes Risiko Ein unbedeutendes Risiko hat 
keinen oder einen sehr gerin- 
gen Einfluss auf die körperliche 
und psychische Unversehrtheit 
oder auf das Lebensumfeld 
2 Mittleres Risiko Ein mittleres Risiko führt zu 
spürbaren Beeinträchtigungen 
der körperlichen und psychi- 
schen Unversehrtheit oder des 
Lebensumfeldes 
3 Bedeutendes, schwerwie- 
gendes Risiko 
Bedeutende oder schwerwie- 
gende Risiken haben erhebli- 
chen Einfluss auf die körperli- 
che und psychische Unver- 
sehrtheit oder auf das Lebens- 
umfeld und gefährden diese 
Tabelle: Relevanzskala / Quelle ZKS in Anlehnung an  Relevanzskala, Ute Vanini, Risikomanagement, Schäf - 
fer Poeschel, S. 163 
Im nächsten Schritt werden die Risiken einer Bewert ung gemäß der Relevanzskala unterzo- 
gen. Risiken der Relevanzklasse 1 haben Nachrang in Bezug auf die Maßnahmenplanung und 
Maßnahmenumsetzung. Risiken der Stufe 3 und 2 sind vorrangig zu berücksichtigen, wobei 
Maßnahmen bezogen auf die körperliche und psychisch e Unversehrtheit den höchsten Vor- 
rang haben. Die folgende Tabelle zeigt die Einstufu ng der Risiken (Risiken der Stufe 3 sind 
rot, Risiken der Stufe 2 sind gelb und Risiken der Stufe 1 nicht markiert).

45 
 
Cluster Risiko Stufe 
Kriminalität 
und  
sicherheits- 
relevante  
Vorfälle 
Körperliche Angriffe durch Konsumenten oder Dritte 3 
Verbale Angriffe durch Konsumenten oder Dritte 2 
Verkehrsgefährdung durch Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss 3 
Bildung von Kriminalitätsschwerpunkten an bestimmten Orten 2 
Straßenkriminalität, Beschaffungskriminalität (z.B. Diebstahl, Einbruch) 2 
Drogenhandel im Umfeld SHZ, Bildung einer Dealerszene 2 
Übergriffe auf Mitarbeitende (z. B. KVB, SHZ) 2 
Erhöhtes Aggressionspotenzial durch Drogenkonsum 2 
Widerstandshandlungen gegen Ordnungskräfte 3 
Gefahren durch unbekannte Personen (z. B. Dealer, Störer) 2 
Sachbeschädigung/ Vandalismus 2 
Brandstiftung im/am SHZ durch Konsumenten 3 
Eskalationspotenzial bei Ansprache von Personen/Gruppen 2 
Körperliche Angriffe auf Mitarbeitende (MA) des SHZ 3 
Verbale Angriffe auf Mitarbeitende (MA) des SHZ 2 
Gefährdung durch drogeninduzierte Psychosen für MA des SHZ 3 
Gefährdung durch Spritzen, Waffen oder Tiere von Konsumenten für MA des 
SHZ 3 
Gefährdung für MA im Außenbereich des SHZ (bei Unübersichtlichkeit 
 oder fehlender Kommunikationsmöglichkeit nach innen) 2 
Nutzungs- 
konflikte  
und soziale  
Konflikte 
Lagernde Personen / Szenebildung 2 
Sogwirkung/ Bildung einer unkontrollierten Szene bei Nichtbegrenzung der 
Nutzer des SHZ 2 
Konflikte durch nicht eingelassene Personen im Umfeld des SHZ 2 
Belästigungen (z. B. Betteln, Ansprechen von Passanten) 2 
Belästigung durch offenen Drogenkonsum 2 
Konflikte zwischen Drogenszene und Anwohnende 2 
Konflikte zwischen Drogenszene und Schülern/ Kindern/ Eltern 3 
Konflikte im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs 2 
Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen im Quartier 2 
Verdrängung anderer Nutzergruppen 2 
Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung 1 
Wirtschaftliche Auswirkungen auf Gewerbe und Einrichtungen 1 
Unbefugtes Betreten von Einrichtungen 2 
Lärm und Ansammlungen 2 
Gesund- 
heits- und  
Infektionsri- 
siken 
Gefährdung durch kontaminierte Körperflüssigkeiten für MA des SHZ 3 
Gefährdung durch Aerosole für MA des SHZ 3 
Infektions - und Verletzungsgefahr durch Konsumutensilien, Fentanylpflaster, 
Müll u.a. 3 
Psychische Belastung für MA des SHZ durch Konflikte und Konfrontation mit 
konsumbedingten Folge- und Begleiterscheinungen   2 
Infektionsrisiken durch Fäkalien, Blut, Erbrochenes, Speichel 3 
Psychische Belastung durch Konfrontation mit konsumbedingten Folge- und 
Begleiterscheinungen   2 
Allgemeine hygienische Belastungen im öffentlichen Raum 2 
Vermüllung und Verunreinigungen 2

46 
 
Öffentliche 
Ordnung, 
Sauberkeit 
und  
Stadtbild 
Urinieren und Fäkalien im öffentlichen Raum 2 
Offener Drogenkonsum 2 
Nutzung von Flächen zum Lagern / Übernachten 2 
Verstöße gegen Hausordnungen 2 
Risiken für 
Kinder,  
Jugendliche 
und  
sensible 
Gruppen 
Belästigung von Schüler durch Drogenkonsumierende 3 
Gefährdung und Verunsicherung von Kindern und Eltern durc  Drogenkonsu- 
mierende 3 
Beeinträchtigung und Verlust von Spiel- und Aufenthaltsflächen 2 
Kontakt zur Drogenszene/ Negative Vorbildwirkung/ Ansprache durch Dealer/ 
Verführung zu Drogen 3 
Kinder können Wege nicht mehr allein  nutzen, Schulwege führen durch Sze- 
nebereiche 2 
Problematische Begegnungen mit Suchtkranken oder deren Hunden 3 
ÖPNV -bezo- 
gene  
Risiken 
(KVB) 
Personenschäden durch Drogenkonsum in Gleisnähe 3 
Übergriffe auf Fahrpersonal 3 
Konflikte an Haltestellen 2 
Verstöße gegen Hausordnung (Konsum, Lagern, Übernachten) 2 
Unsicherheitsgefühl bei Fahrgästen 2 
Vermeidung von Haltestellen oder ÖPNV-Nutzung 2 
Personalverlagerung KVB → Verschlechterung Sicherheit, Sauberkeit, Präsenz 
an anderen Standorten 1 
Belastung von Betriebsabläufen bei der KVB 2 
Angsträume 
und  
subjektive  
Sicherheit 
Entstehung von Angsträumen 2 
Unsicherheitsgefühl, besonders nachts 2 
Dunkle, nicht einsehbare Wege und Unterführungen 2 
Bereiche ohne soziale Kontrolle 2 
Unsicherheitsgefühl von Personen in unterirdischen Haltestellen 2 
Tabelle: Risikobewertung, Quelle: ZKS 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alle Risiken, die mit körperlichen Übergriffen zusam- 
menhängen oder die körperliche Unversehrtheit in Be zug auf Infektionen betreffen, in der 
höchsten Risikostufe 3 bewertet sind.  
Angriffe auf die psychische Unversehrtheit erfüllen  mindestens die Einstufung in die Risiko- 
stufe 2 (psychische Belastungen). Bei vulnerablen G ruppen wie Kindern (oder hier nicht er- 
fassten Senioren, da diese im Workshop nicht vertre ten waren) ist die Stufe 3 erfüllt. Gerade 
in Bezug auf diese Zielgruppe sind nahezu alle Bewe rtungen der Risiken in Stufe 3 erfolgt. 
Risiken der Risikogruppe 1 haben keinen oder einen sehr geringen Einfluss auf die körperliche 
und psychische Unversehrtheit oder auf das Lebensum feld der Anwohnenden / unmittelbar 
vom Suchthilfezentrum betroffenen Personen.  
Hierzu zählen Risiken wie Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung selbst. Diese sind zwar 
wichtig und es muss alles unternommen werden, um di e Akzeptanz so hoch wie möglich zu 
halten. Dennoch ist Akzeptanz oder Nichtakzeptanz an sich noch kein Risiko mit Gefährdungs- 
potenzial.

47 
 
Wirtschaftliche Auswirkungen auf Gewerbe und Einric htungen können für das Gewerbe oder 
die Einrichtungen selbst erheblich sein. Sollten di ese zu Schließungen oder Verlagerungen 
führen, dann hat das durchaus Auswirkungen auf das Lebensumfeld. Das tatsächliche wirt- 
schaftliche Risiko ist zunächst eine Risikoannahme ohne Eskalationsfestlegung. Daher erfolgt 
die Einstufung zunächst in Stufe 1. 
6 Maßnahmenableitung und Maßnahmenplanung  
Alle gemeldeten und vorgeschlagenen Maßnahmen werde n zunächst dokumentiert. Im zwei- 
ten Schritt erfolgt die Maßnahmenplanung mit der Überführung der Maßnahmen in die Lokale 
Agenda (Kapitel 6.1) 
Die Maßnahmen müssen grundsätzlich geeignet, verhältnismäßig und notwendig sein, die de- 
finierten Schutzziele zu erreichen und die in Kapitel 5 entwickelten Risiken zu minimieren oder 
zu beheben. Insbesondere Maßnahmen, die sich auf di e körperliche und psychische Unver- 
sehrtheit beziehen, haben Vorrang. Die Verhältnismä ßigkeit und Notwendigkeit sowie Reali- 
sierbarkeit werden im Rahmen der Lokalen Agenda erm ittelt und in einem umfassenden Be- 
teiligungsprozess kontinuierlich kommuniziert. 
6.1 Überführung der Maßnahmen in Lokale Agenda 
Die „Lokale Agenda“ ist ein strategisches Steuerungs- und Koordinationsinstrument, das ins- 
besondere in urbanen Räumen mit erhöhtem Handlungsbedarf eingesetzt wird. Innerhalb des 
Kölner Stadtgebietes wurden z.B. schon Lokale Agenden für den Neumarkt, den Wiener Platz, 
den Ebertplatz, den Zülpicher Platz und zwei ausgew ählte Bereiche in Kalk und Ehrenfeld 
entwickelt. 
Sie dient dazu, komplexe Problemlagen – etwa im öffentlichen Raum – systematisch zu erfas- 
sen, Maßnahmen zielgerichtet zu entwickeln und dere n Umsetzung 
transparent  nachzuhal- 
ten. Typischerweise kommt sie an Orten zur Anwendun g, die durch vielfältige Nutzungsan- 
sprüche, soziale Herausforderungen oder sicherheits relevante Fragestellungen geprägt sind. 
Im Kern verfolgt die Lokale Agenda das Ziel, die Lebens- und Aufenthaltsqualität im jeweiligen 
Gebiet nachhaltig zu verbessern sowie Nutzungskonflikte zu reduzieren. Dies geschieht durch 
ein strukturiertes Vorgehen, das sowohl ordnungspol itische als auch sozialintegrative Maß- 
nahmen berücksichtigt. Ein besonderer Fokus liegt d abei auf der interdisziplinären Zusam- 
menarbeit unterschiedlicher Akteure, etwa aus Verwa ltung, Sozialarbeit, Gesundheitswesen, 
AWB, KVB, Stadtplanung und Sicherheitsbehörden (Ord nungsdienst, Polizei). 
Die Funktionsweise einer lokalen Agenda ist klar systematisiert: Ausgangspunkt ist ein Katalog 
konkreter Maßnahmen, die aus einer Analyse der loka len Problemlage abgeleitet werden. 
Jede einzelne Maßnahme wird dabei in einer struktur ierten Form dokumentiert und mit einem 
sogenannten „Reiter“ hinterlegt. Innerhalb dieses Reiters werden zentrale Steuerungsinforma- 
tionen gebündelt. Dazu gehören insbesondere die Zuständigkeiten, der aktuelle Umsetzungs- 
stand, noch ausstehende Arbeitsschritte sowie zeitl iche Perspektiven. 
Ein wesentliches Element der lokalen Agenda ist die  kontinuierliche Fortschrittskontrolle. 
Diese wird häufig durch ein visuelles Controlling-S ystem unterstützt, etwa in Form einer Am- 
pellogik. Diese ermöglicht eine schnelle Einschätzung des Status einzelner Maßnahmen (z. B. 
planmäßig, verzögert oder kritisch) und erhöht dami t die Transparenz sowie die

48 
 
Steuerungsfähigkeit für alle Beteiligten. Auf diese  Weise fungiert die Lokale Agenda nicht nur 
als Planungsinstrument, sondern zugleich als verläs sliches Controlling- und Monitoring-Tool. 
Im konkreten Anwendungsfall – etwa im Umfeld eines neuen Suchthilfezentrums – ermöglicht 
die Lokale Agenda eine gezielte Bündelung von Maßna hmen zur Verbesserung und Stabili- 
sierung des Umfeldes. Sie schafft eine verbindliche Grundlage für abgestimmtes Handeln, för- 
dert die Nachvollziehbarkeit von Prozessen und trägt dazu bei, sowohl kurzfristige Interventio- 
nen als auch langfristige Entwicklungen wirksam zu steuern. Insgesamt stellt sie somit ein 
praxisnahes und zugleich systematisches Instrument zur integrierten Stadtentwicklung und lo- 
kalen Problembewältigung dar.

49 
 
 
Tabelle: Maßnahmen 
 
6.2 Maßnahmenplanung und Handlungsempfehlungen  
Maßnahmenplanung 
Alle in der Lokalen Agenda enthaltenen Maßnahmen werden auf ihre Realisierbarkeit hin über- 
prüft und im Anschluss geplant. Eine Rolle spielen dabei auch die Verhältnismäßigkeit, die 
Rechtmäßigkeit und die Notwendigkeit der Maßnahmen.  Dieser Prozess vollzieht sich trans- 
parent für alle Beteiligten, da die Maßnahmenrealis ierbarkeit offen kommuniziert wird. 
Alle zuvor genannten Maßnahmenvorschläge stammen aus den jeweiligen Beteiligungsforma- 
ten. Ob die Umsetzung exakt diesen Formulierungen gemäß „wortwörtlich“ übernommen wird 
oder der gemeinsamen Zielsetzung entsprechende Maßn ahmen erfolgen, wird im Rahmen 
der Lokalen Agenda geprüft.  
Erfahrungen zu den Lokalen Agenden Neumarkt, Ebertplatz und Wiener Platz zeigen, dass in 
den bisherigen Agenden gemeinsam konstruktive Ergeb nisse mit erheblicher Wirkung der er- 
griffenen Maßnahmen erzielt werden konnten. 
Handlungsempfehlungen 
Unabhängig von den entwickelten Maßnahmen gibt es a us kriminalpräventiver Perspektive 
darauf aufbauende oder darüber hinaus gehende Handl ungsempfehlungen. 
Quartiersgaragen für Autos und Fahrräder 
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung und Wegeführung
Shuttlebus von Hotspots zum SHZ 
Spielplatz Perlengraben mit 2000 m² ersetzen 
Laufwege außerhalb von Wohn- und Betreuungsbereichen festlegen und durchsetzen 
Verbindender Fußweg vom SHZ zur Unterführung der Tel-Aviv-Str. um Haltestelle Severtinstr. zu entlasten und 
Therapeutische Begleitung von Kindern und Jugendlichen 
Anklagefähigkeit des SHK, falls es nicht die Angegungen der Bürger*innen befriedet 
Defensive Beobachteung, Leerstand verhindern 
Exitszenario 
regelmäßige Evaluation des Konzeptes 
Runder Tisch, Bürgerbeteiligung 
Verwendung geeigneter Schutz- und Arbeitsmittel 
Festgelegte Verfahrensweise bei Verletzung mit Infektionsgefahr 
Festgelegte Abläufe im Umgang mit gefährlichen Abfällen/ kontaminierten Flächen 
Nachsorgemaßnahmen in Fällen von Übergriffen, Verletzungen, psychischer Belastung 
Erhöhung der Teamstärken 
Strafanzeige, Unfallanzeige, ZeMAG-Eintrag fertigen
Kooperationsstreifen 
Schulungen/ Fortbildungen/ Deeskalationstrainings 
Technische Maßnahmen im SHZ (Notfallklingel, Videoüberwachung, Abluftanlage, Brandmeldeanlage) 
Regelmäßige Notfallübungen 
Hausverbote 
MUT, PSU, BPE, Nachbesprechung, Supervision 
Lagetrainings 
Räumung zu reinigender Flächen durch Ordnungsdienst, falls durch lagernde Personen blockiert 
1. Suchthilfezentrum / Gelände / unmittelbares Umfeld 
2. Wegekorridore Neumarkt – Perlengraben (Peterstraße / Poststraße / Fleischmengergasse usw.) 
3. Wege vom ÖPNV (Haltestellen Poststraße / Severinstraße) 
4. Brückenverbindung Karl-Berbuer-Platz – Perlengraben / Tunnel / Grünbereich Tel-Aviv-Straße 
5. Unterführungen / unübersichtliche Bereiche / tote Winkel / Nischen (allgemein im Untersuchungsraum)
6. Parkhaus Lungengasse / Nischen / mögliche Übernachtungsplätze 
7. Unterführung zum Severinsviertel (Ankerstraße) 
8. Spielplatz Schnurgasse 
9. Schulwege im Pantaleonsviertel 
10. Maßnahmen ohne konkrete Örtlichkeit (allgemeine Maßnahmen) 
Maßnahmen 
Sicherheitsstudie                 
PROF. HERBERT 
SCHUBERT 
 Schutz von Mitarbeitenden der Stadt 
Köln/ AWB/ KVB                                  
RISIKOANALYSE AKTEURE 
bauliche 
Veränderungen | 
Gestaltung im 
Umkreis 
WORKSHOP 
sonstige 
Maßnahmen 
WORKSHOP

50 
 
Einige mit dem Suchthilfezentrum verbundene Risiken korrelieren unmittelbar mit der Aufnah- 
mekapazität  des Suchthilfezentrums Perlengraben und im erweite rten Sinne auch mit der 
Aufnahmekapazität der anderen geplanten Suchthilfez entren in Köln.  
Die genannten Risiken „Sogwirkung“, „Nutzung von Flächen zum Lagern / Übernachten“, „Ent- 
stehung von Angsträumen“ und „Unsicherheitsgefühl“ sind hier zu erwähnen.  
Da das Suchthilfezentrum Perlengraben noch nicht in  Betrieb ist, kann keine valide Aussage 
darüber getroffen werden, ob die vorhandenen Kapazi täten ausreichen, oder ob es über die 
geplanten weiteren Suchthilfezentren in Köln hinaus  zu weiter ansteigenden Zahlen der Dro- 
genkonsumierenden und damit zur Belastung des Umfel des kommt.  
Handlungsempfehlung: Im Rahmen der ersten Evaluatio n soll nach 12 Monaten ab Betriebs- 
aufnahme festgestellt werden, ob das Suchthilfezent rum zu einer Entlastung des Umfeldes 
beiträgt oder ob die Belastung insgesamt zunimmt. S ofern die Nachfragen die Kapazitäten 
übersteigen, wird eine Limitierung der Drogenkonsum ierenden nach transparenten Kriterien 
empfohlen. Darüber hinausgehende Maßnahmen wie z.B.  ein Rückführmanagement sind 
ggfs. später optional zu prüfen. 
Ein weiteres Steuerungsinstrument im Hinblick auf e ine ausgewogene Kapazität ist das kon- 
sequente Verfolgen der 
Etablierung von weiteren Suchthilfezentren . Aktuell wird rechts- 
rheinisch in Kalk ein Suchthilfezentrum geplant. Es  wird empfohlen, sukzessive diese Sucht- 
hilfezentren zu etablieren. 
Der 
körperlichen und psychischen  Unversehrtheit muss höchste Priorität eingeräumt w er- 
den. Körperliche oder auch psychische Übergriffe wirken oftmals viele Jahre nach und können 
zu Traumata führen. Daher ist die bereits anvisiert e „ Null-Toleranz “ auch uneingeschränkt 
umzusetzen.  
Dies führt zwangsläufig zur Kapazitätsbindung, die jedoch auch nur begrenzt sein kann, da 
andere Orte mit besonderem Handlungsbedarf nicht ve rnachlässigt werden dürfen. Es wird 
daher empfohlen, die bereits etablierten und effekt iven Ordnungsdienst- und Polizei-Partner- 
schaften gezielt einzusetzen. Ergänzend ist der punktuelle Einsatz von 
Sicherheitsdiensten, 
Kümmerern, Streetworkern, dem Suchtclearing und Soz ialarbeitern  zu empfehlen. 
Um bereits im Frühstadium Risiken deutlich zu minimieren, wird eine strukturierte und orga- 
nisatorisch festgelegte Abstimmung der Vertreter aller repressiven und auch Hilfs-Maß- 
nahmen  empfohlen. Sicherheit ist nicht allein die Summe a ller Einzelmaßnahmen, vielmehr 
müssen alle Protagonisten eng zusammenarbeiten, um auf kleinste Entwicklungen kurzfristig 
reagieren zu können. An der Stelle wird die Etablie rung einer Fachkonferenz  empfohlen, in 
der alle Maßnahmen miteinander abgestimmt werden. H oheitliches Handeln der Polizei und 
des Ordnungsdienstes bleiben davon unberührt.  
Sollte es doch zu Konflikten oder Anforderungen vor Ort kommen, wird bereits im Vorfeld emp- 
fohlen, eine „ 
Task Force “ personell festzulegen, die in der Lage ist, auf Grundlage von kurzen 
Entscheidungswegen – und Prozessen sehr gezielt und  unverzüglich Maßnahmen zu ergrei- 
fen. Die Task Force wird entsprechend nur temporär zur Behebung spezifischer Notlagen ein- 
gesetzt.

51 
 
Den Anwohnenden und örtlichen Stakeholdern  kommt eine besonders wichtige Rolle zu. 
Sie sollten nicht auf die Rolle der Informationsemp fänger reduziert, sondern Teil des Melde- 
und Hilfesystems sein. Diese Gruppe ist einerseits der „Seismograph“ und trägt mit Meldungen 
dazu bei, bereits erste Entwicklungen zu erkennen u nd diesen ggfs. entgegenwirken zu kön- 
nen. Andererseits kann sie dazu beitragen, einen respektvollen Umgang mit Drogenkonsumie- 
renden zu pflegen und mögliche Stigmatisierungstend enzen zu reflektieren. Der bereits im 
Workshop entwickelte Vorschlag, Lotsen  zum Suchthilfezentrum hinzuetablieren, könnte ein 
Schritt in diese Richtung sein. 
Zwecks einer erhöhten Akzeptanz des Suchthilfezentrums Perlengraben wird empfohlen, 
Füh- 
rungen im Vorfeld  im Suchthilfezentrum anzubieten und den Anwohnende n sowie Interes- 
sierten die Gesamtsituation aus der Perspektive ein es Hilfe-Systems zu vermitteln. 
Darüber hinaus wird empfohlen, Vorträge oder Informationsveranstaltungen  mit ehemali- 
gen Drogenkonsumierenden durchzuführen, die den Ein stieg in ein strukturiertes (Arbeits-) 
Leben geschafft haben oder aus ihrem Leben mit Drog enkonsum berichten.  
Abschließend muss die bereits anvisierte Beteiligungsstruktur (Beirat, Runder Tisch)  si- 
cherstellen, dass Vorkommnisse, Sorgen und Ängste g enannt, aber auch weitere Maßnah- 
men- und Verbesserungsvorschläge eingebracht und um gesetzt werden. Es wird daher emp- 
fohlen, die „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ gemäß den Vorgaben  der Bezirksver- 
tretung Innenstadt in Abständen von 12 und 36 Monat en auf Grundlage neuer Erkenntnisse 
zu prüfen und anzupassen .  
 
7 Evaluierung 
Die vorliegende „Grundlagenanalyse Sicherheitskonze pt“ wird nach Erstellung kontinuierlich 
evaluiert und soll entsprechend des Bezirksvertretu ng Innenstadt-Beschlusses vom 
29.01.2026 erstmals nach 12 Monaten und anschließen d nach 36 Monaten den Evaluations- 
ergebnissen entsprechend angepasst und fortgeschrie ben werden. 
Im besonderen Maße wird darauf hingewiesen, dass ku rz vor Inbetriebnahme des Suchthilfe- 
zentrums eine erste Auswertung der Lage mit der Polizei und dem Ordnungsamt vorgesehen, 
um zeitnah Vergleichsdaten erlangen und bei auffäll igen Entwicklungen Gegenmaßnahmen 
einleiten zu können.  
Die jeweiligen Ergebnisse aus den Evaluationsprozes sen sind Grundlage für die Anpassung 
der Maßnahmen und der Fortschreibung der „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“. 
 
8 Beteiligung  
8.1 Beteiligungsverfahren 
Die Stadt Köln beteiligt die Öffentlichkeit an der Ausgestaltung des Suchthilfezentrums sowie 
an Maßnahmen im Hinblick auf die weitere Entwicklun g. Ziel der Beteiligung ist Transparenz, 
Einbindung lokaler Perspektiven, Verminderung oder Verhinderung von Konflikten sowie mehr 
Akzeptanz.

52 
 
Gemäß den Leitlinien der Stadt Köln für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist das detaillierte Betei- 
ligungsverfahren in einem Beteiligungskonzept besch rieben. Dieses ist der Anlage 3 zu ent- 
nehmen. Es ist auch Bestandteil der beschlossenen R atsvorlage 0184/2026. 
8.2 Bisher Beteiligte an der Entwicklung „Grundlage nanalyse Sicherheitskonzept“ 
Der Entwurf der „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ geht mit einer weitreichenden Betei- 
ligung einher. Dies sichert Aussagen und Ergebnisse aus unterschiedlichen Perspektiven her- 
aus. An dem Konzept waren bisher beteiligt: 
• 202 Passanten 
• Kindertagespflegestelle im Pantaleonsviertel 
• Kindertagespflegestelle im Martinsfeld 
• Vertreterin Kindertagesbetreuungen 
• KiTa St. Pantaleon Elternschaft  
• KiTa St. Pantaleon Elternschaft 
• KiTa St. Pantaleon, Träger 
• KiTa St. Pantaleon, Leitung 
• vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung im Pantaleonsviertel, 
• Interessengemeinschaften  
• IG Pantaleonsviertel 
• Südi bleibt solidarisch 
• IG Severinsviertel 
• Berufskolleg und Gymnasium im Pantaleonsviertel 
• Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Köln Stellv. Schullei tung 
• Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Köln Lehrerrat  
• Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Köln Schulpflegschaft  
• Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Köln Drogenprävention  
• Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Köln Schülervertretun g 
• Humboldt-Gymnasium, Leitung der Übermittagsbetreu ung  
• Humboldt-Gymnasium, Schülersprecher 
• KGS Trierer Straße 
• Richard-Riemerschmid-Berufskolleg 
• Schulleiter KHS Großer Griechenmarkt 76 
• Stadtschulpflegschaft Köln  
• Stellvertretender Schulleiter Berufskolleg Humbol dtstraße Köln  
• Vertreter der Elternschaft Berufskolleg Humboldts traße Köln  
• Vertreter der Schülerschaft Berufskolleg Humboldt straße Köln  
• Schulleiter Humboldt-Gymnasium Köln 
• SV-Vertreterin Berufskolleg Humboldtstraße  
• SV-Vertreterin Berufskolleg Humboldtstraße 
• Kaiserin-Augusta-Schule, Stv. Schulleiter 
• Kaiserin-Augusta-Schule, Elternpflegschaft  
• Kaiserin-Augusta-Schule, Elternpflegschaft 
•  Hotel- und Gaststättengewerbe wie die Geschäftsf ührung eines der Hotels im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
•  Einrichtung der Kinder und Jugendarbeit 
•  Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln (AWB) 
•  Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
•  Polizei Köln 
•  Ämter der Stadt Köln: Zentrum für Kriminalpräven tion und Sicherheit (ZKS), Amt des 
Oberbürgermeisters - Büro für Öffentlichkeitsbeteil igung, Amt für Öffentliche Ordnung

53 
 
der Stadt Köln, Gesundheitsamt und betriebliches Ge sundheitsmanagement der 
Stadt Köln 
 
9 Zentraler Ansprechpartner 
Ein Zentraler Ansprechpartner für Meldungen zum Suc hthilfezentrum, Fragen sowie bezogen 
auf die Gesamtkommunikation wird seitens des Betrei bers sichergestellt. Eine zentrale Ruf- 
nummer (Hotline) ist ebenfalls vorgesehen und wird vor Inbetriebnahme des Suchthilfezent- 
rums veröffentlicht.  
10 Dokumentation 
Die „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ enthält folgende Dokumentationen: 
Anlage 1-5: Ratsbeschluss nebst Anlagen 
Anlage 6:  Sicherheitsanalyse von Prof. Herbert Sch ubert (Langfassung) 
Anlage 7-9: Unterlagen zum Stakeholder Workshop neb st Fotodokumentation 
Anlage 10: Präsentation zur Systematik der Erstellu ng des Konzeptes

Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung

944 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Das Beteiligungskonzept wurde bereits vom Rat in der Sitzung vom 05.02.2026 beschlossen 
und es wurde mit der Umsetzung bereits begonnen.

Anlage 9 Stellungnahme des RPA

5157 Zeichen

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 05.05.2026 als Anlage zur Be-
schlussvorlage 0916/2026 
Betreff Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück 
Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln 
RPA-Nr. 143-14-03-26 
Auftragsvolumen:  6.061.402,52 EUR netto / 7.213.069 EUR brutto 
    
 
 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die 14/Rechnungsprüfungsamt (RPA) am 28.04.2026 
über Session zugegangene Beschlussvorlage zum Baubeschluss. Mit der Vorlage wird eine 
Beauftragung durch den Rat der Stadt Köln an die Verwaltung zu einer Vergabe an einen 
Totalunternehmer angestrebt.  
Die Verwaltung, 53/Gesundheitsamt, geht von Maßnahmenkosten in Höhe von 6,06 Mio. € 
netto aus. Daneben werden Risiken pauschal in Höhe von 1,27 Mio. € netto (25%) angege-
ben. Eine entsprechende Aufschlüsselung ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Ob mit 
den 25 % Risiko die Kostenungenauigkeit einer Kostenschätzung gemeint ist, wird nicht er-
läutert. 
Für die Entscheidung des Rates wurde laut Vorlage eine Kostenschätzung zugrunde gelegt, 
die von 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (-26-) lediglich als Kostenrahmen bezeichnet 
wird. Gemäß §13 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) 
ist jedoch eine Kostenberechnung erforderlich. Die Ermächtigungen für Baumaßnahmen dür-
fen der Verordnung nach erst im Finanzplan veranschlagt werden, wenn Baupläne und Kos-
tenberechnungen vorliegen. 
Die Unterlagen zum Kostenrahmen enthalten Hinweise hinsichtlich einer Entscheidung der 
Verwaltung zu einer Totalunternehmer-Beauftragung über eine Direktvergabe. Bei Maßnah-
mengesamtkosten in Höhe von 6,06 Mio. € netto besteht eine erhöhte Nachweisbedürftig-
keit, dass für die zu vergebende Leistung der entsprechende EU-Schwellenwert (5,404 Mio. 
€) nicht überschritten wird. 
In der Marktpreiserkundung wurden Kosten der Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunst-
werke) den Totalunternehmerleistungen zugeordnet, im Kostenrahmen jedoch nicht. Fallen 
die entsprechenden Kosten laut Kostenrahmen (0,51 Mio. € netto) doch in den Leistungsbe-
reich des Totalunternehmers, wäre die Schwellenüberschreitung damit bereits gegeben und 
eine Direktvergabe nicht zulässig.  
Im Kostenrahmen von -26- wurden keine Kostenansätze für die Kostengruppe 200 (Vorberei-
tende Maßnahmen) erfasst, obwohl davon auszugehen ist, dass Leistungen, wie Rodung, 
private Zuwegung u.a., notwendig werden. Diese möglichen Kosten sind bei der  Betrach-
tung der EU-Schwellenrelevanz zu berücksichtigen 
In den begründenden Unterlagen zum Kostenrahmen wird erläutert, dass dieser aufgrund 
der Markterkundung mit Ergebnissen von zwei Firmen in Modulbauweise von zuvor ge-
schätzten 9,7 Mio. € brutto auf 8,5 Mio. € brutto gesenkt worden ist. Bei einer

Marktpreiserkundung ist zu beachten: „Nicht der erkundete niedrigste Marktpreis ist maßgeb-
lich, auch nicht der höchste Marktpreis, sondern der noch zuschlagsfähige wirtschaftliche 
Marktpreis.“ Die Senkung der Schätzkosten müsste aus Sicht des RPA im Hinblick auf die 
EU-Schwellenrelevanz unter dem Vorbehalt einer diesbezüglichen Bewertung näher erläutert 
werden. 
Zudem ist ohne weitere Erläuterung nicht nachvollziehbar, dass bei einer Vergabe an einen 
Totalunternehmer, bei der Kosten in Höhe von 0,42 Mio € netto inklusive der Planung bereits 
enthalten sind, weitere Planungskosten in Höhe von mehr als 0,49 Mio € netto für -26- und 
weitere externe Planer erforderlich sind (-26- Eigenleistung 200.000,00 € netto + Externe 
Fachplaner 294.117,65 € netto). Ob entsprechende Kosten bei der Berechnung des Schwel-
lenwertes für die Direktvergabe relevant sind, ist ohne weitere Erläuterungen nicht nachvoll-
ziehbar. 
Laut Vorlage wird die Maßnahmenrealisierung als zeitkritisch angesehen, um die ange-
strebte Inbetriebnahme im Jahr 2027 zu realisieren.  
Aufgrund der verspäteten Vorlage durch die Verwaltung konnten vollständige Unterlagen 
nicht mehr angefragt bzw. von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt werden. 
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das RPA ist vor dem Hintergrund der 
oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt möglich. Das RPA kann insoweit sei-
ner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht vollumfänglich nachkommen. Gem. Rech-
nungsprüfungsordnung §7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem RPA 
eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnungen 
zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung für die Vor-
lage- und Informationspflichten gegenüber dem RPA). 
Die vorgenannten Unwägbarkeiten führen dazu, dass aus Sicht des RPA noch keine ab-
schließende Kostenaufstellung besteht, mit der die Nachweisbarkeit einer EU-Schwellenun-
terschreitung sicher eingeschätzt werden kann. Es sollte durch die Verwaltung unter Einbe-
ziehung von 30/Rechtsamt geprüft werden, ob eine Direktvergabe zulässig ist. 
Das RPA sieht unter Berücksichtigung des derzeitigen Maßnahmenstands sowie der einge-
schränkten Kostenherleitung keinen Grund, der einer Fortführung der Maßnahme im Grund-
satz entgegensteht. 
 
 
 
Alessandra Caroli 
Leitung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 4.1 Rahmenkonzept_Kontaktstellen_2026

17441 Zeichen

Rahmenkonzept 
Niedrigschwellige 
Kontaktstellen der 
Suchthilfe in Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesundheitsamt der Stadt Köln 
 
 
 
Stand:24.04.2026

2 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Ausgangslage ...................................................................................................... 3 
2. Rahmenbedingungen .......................................................................................... 3 
3. Ziele und Zielgruppen .......................................................................................... 3 
3.1 Ziele ..................................................................................................................... 3 
3.2 Zielgruppen .......................................................................................................... 4 
4. Angebotsstruktur und Aufgaben .......................................................................... 4 
4.1 Überlebenshilfe .................................................................................................... 5 
4.2 Beratung .............................................................................................................. 5 
4.3 Gesundheitsförderung ......................................................................................... 6 
5. Kooperation ......................................................................................................... 6 
5.1 Externe Kooperation im Hilfesystem .................................................................... 6 
5.2 Kooperation mit dem Ordnungssystem ............................................................... 6 
6. Anforderungen an das Betreiberkonzept ............................................................. 6 
6.1 Standort ............................................................................................................... 6 
6.2 Öffnungszeiten .................................................................................................... 6 
6.3 Hausordnung ....................................................................................................... 7 
6.4 Umfeldmanagement ............................................................................................ 7 
6.5 Personal .............................................................................................................. 7 
7. Dokumentation und Qualitätssicherung ............................................................... 7 
7.1 Dokumentation .................................................................................................... 7 
7.2 Qualitätssicherung ............................................................................................... 8

3 
 
 
 
 
1. Ausgangslage 
Verschiedene öffentliche Plätze im Kölner Stadtbild dienen der illegalen Drogenszene als 
Treffpunkte, sowohl für den sozialen Austausch als auch für den Umschlag und Konsum von 
illegalen Drogen. Der Konsum illegaler Drogen geht häufig mit gesundheitlichen Belastungen 
und schwierigen sozialen Lebenslagen einher. Ein Anteil drogenabhängiger Menschen ist 
wohnungslos, lebt in unsicheren Wohn- und prekären Lebensverhältnissen. 
Kontaktläden bzw. Kontaktstellen sind Einrichtungen der niedrigschwelligen und akzeptanz-
orientierten Drogenhilfe. Häufig sind sie die ersten Anlaufstellen für drogenabhängige Men-
schen und sind meist szenennah gelegen. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Hilfen zur 
Linderung der körperlichen, psychischen und sozialen Schädigungen (Harm Reduction), die 
sich aus dem Konsum illegaler Drogen ergeben. Grundlegend für niedrigschwellige Kontakt-
stellen ist der Ansatz der Lebensweltorientierung. Unter der Berücksichtigung ihres jeweili-
gen Umfelds, ihren Kontakten und täglichen Strukturen werden die drogengebrauchenden 
Menschen darin gefördert, ihren Lebensalltag besser zu bewältigen. 
 
2. Rahmenbedingungen 
Aufgrund der beschriebenen Ausgangslage finanziert die Stadt mehrere Kontaktstellen in 
rechts- und linksrheinischen Stadtteilen in unterschiedlicher Trägerschaft. In der Stadt Köln 
gibt es reine Kontaktstellen, Kontaktstellen mit integriertem Drogenkonsumraum, integrierte 
Kontakt- und Beratungsstellen sowie Kontaktstellen im Rahmen eines Suchthilfezentrums 
(SHZ). SHZ sind Einrichtungen, in denen sich gebündelt Suchthilfeangebote unter einem 
Dach oder in unmittelbarer Nähe voneinander befinden.  
Das vorliegende Rahmenkonzept enthält Vorgaben für ein Betreiberkonzept (siehe Punkt 6). 
Das Betreiberkonzept wird von dem Betreiber entwickelt und enthält detaillierte Angaben u.a. 
zum Leitbild des Betreibers, Angeboten, Umfeldmanagement, Diversität (Gender, Interkultur-
alität, Behinderung, Einbindung von Betroffenen), Hausordnung, Qualitätssicherung und zur 
Personalplanung. Dem Betreiber obliegt das Einhalten des Arbeitsschutzes entsprechend 
den gesetzlichen Bestimmungen.  
 
3. Ziele und Zielgruppen 
3.1 Ziele 
Das vorrangige Ziel niedrigschwelliger Kontaktstellen der Suchthilfe ist das Sichern von 
Über-leben, dem ersten Meilenstein des Drogenhilfekonzeptes der Stadt Köln, das sich an 
den Phasen des Transtheoretischen Modells (TTM) von J. O. Prochaska und C. C. DiCle-
mente orientiert. Die vorgehaltenen Angebote dienen der Reduzierung der gesundheitlichen 
und sozialen Risiken, die neben dem Drogenkonsum existieren und durch diesen hervorge-
rufen werden. In einem geschützten Raum werden der Aufenthalt ermöglicht und Angebote 
der praktischen Sofort- und Überlebenshilfe vorgehalten. Durch einen niedrigschwelligen Zu-
gang und eine akzeptanzorientierte Haltung zielt das Angebot auf eine Anbindung an das Hil-
fesystem. Die weitergehende Beratung dient der Stabilisierung und Verbesserung der Le-
bensbedingungen. Eine niedrigschwellige Kontaktstelle hat zudem die Förderung von Ge-
sundheit als Aufgabe und bietet den Besucher*innen Kontakt, Tagesstruktur und Betäti-
gungsmöglichkeiten.

4 
 
 
 
 
3.2 Zielgruppen 
Zielgruppe der niedrigschwelligen Kontaktstellen sind volljährige Konsument*innen illegaler 
Drogen sowie volljährige Substituierte. Die Mehrheit der Besucher*innen leben in eher prekä-
ren Lebenssituationen. Als besonders vulnerable Zielgruppe sind drogenabhängige und sub-
stituierte Frauen zu erreichen. Mitbedingt durch einen hohen Anteil an Menschen mit Ein-
wanderungsgeschichte in Köln kann sich das Angebot auch an diese Personengruppe rich-
ten. 
 
4. Angebotsstruktur und Aufgaben 
Die Ziele Überlebenshilfe, Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation sowie Ge-
sundheitsförderung werden mit vielfältigen Angeboten erreicht. Die kursiven Angebote sind 
fakultativ. 
Überlebenshilfe 
• Aufenthalts- und Kontaktmöglichkeiten 
• Essensausgabe 
• Sanitäre Anlagen: Duschen und WC 
• Waschmaschine und Trockner 
• Ladestation für Handys etc. 
• Ruhemöglichkeit 
• Kleiderkammer 
• Schlafsack-Ausgabe 
• Lebensmittelausgabe 
• Frisör 
• Freizeit- und Beschäftigungsangebote 
• Vom Jobcenter geförderte Maßnahmen 
Beratung 
• Krisenintervention 
• Beratung und Begleitung 
• Anbindung an das Hilfesystem 
• Vermittlung in weiterführende Hilfen 
• Zusammenarbeit mit dem Aufsuchenden Suchtclearing der Stadt Köln (ASC) 
• Postadresse 
• Kontoführung 
• Juristische Hilfe, Anwalt-Sprechstunde 
• Angehörigenarbeit 
• KISS-Programm 
Gesundheitsförderung 
• Allgemeine Gesundheitsförderung 
• Maßnahmen der Harm Reduction (siehe „Harm Reduction: Risiken mindern, Gesund-
heit fördern“ der Suchtkooperation NRW) 
o Beratung zu Safer Use und Safer Sex 
o Abgabe von Konsumutensilien und Kondomen 
o Naloxon-Training 
• Zusammenarbeit mit dem Mobilen Medizinischen Dienst der Stadt Köln 
• Beratung und Testung von übertragbaren Infektionskrankheiten 
• Drugchecking

5 
 
 
 
 
Die fakultativen Angebote orientieren sich an dem Bedarf der Besucher*innen, den räumli-
chen Gegebenheiten und den Möglichkeiten der Betreiber*in. In niedrigschwelligen Kontakt-
stellen wird ein moderater, sozialverträglicher Alkoholkonsum von mitgebrachtem Alkohol 
(niedrigprozentig - keine Spirituosen) toleriert, wenn dies das mit dem Gesundheitsamt der 
Stadt Köln abgestimmte Einrichtungskonzept vorsieht. Das Mitbringen von Haustieren wird 
grundsätzlich unter Berücksichtigung bestimmter Regeln zugestanden. 
Neben den Angeboten im Sinne von Überlebenshilfe, Beratung und Gesundheitsförderungen 
haben niedrigschwellige Kontaktstellen weitere Aufgaben: 
• Sie unterstützen, stärken und bieten Möglichkeiten der Partizipation von Drogenkon-
sument*innen. 
• Sie unterstützen die Selbsthilfe und die Selbstorganisation. 
• Sie wirken Stigmatisierung entgehen und treten im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit für 
ihre Zielgruppe ein. 
• Sie betreiben Umfeldmanagement und pflegen konstruktiven Kontakt mit der Nach-
barschaft. 
• Soweit ein „Runder Tisch“, ein Beirat oder andere Mitwirkungsmaßnahmen des Um-
felds und/oder Nutzer*innen der Einrichtung vorgesehen sind, wirkt der Betreiber da-
ran aktiv mit. 
4.1 Überlebenshilfe 
Den Besucher*innen wird ein warmer und sicherer Aufenthaltsort geboten, der für sie in der 
Zeit ihres Aufenthaltes auch einen Schutzraum vor dem Leben auf der Straße darstellt. Der 
Zugang ist möglichst niedrigschwellig (wenige Kontrollen, wenige und klar definierte Zu-
gangsvoraussetzungen z.B. die Einhaltung der Hausordnung). Wenn möglich werden neben 
Aufenthaltsmöglichkeiten an Tischen und Stühlen auch bequeme Sitzmöbel zum Ausruhen 
angeboten. Der Aufenthalt ist kostenlos und zeitlich nicht begrenzt.  
Die Essensausgabe erfolgt möglichst in Form einer warmen, möglichst gesunden und nahr-
haften Mahlzeit. Ergänzend können Backwaren und dergleichen ausgehändigt werden. Es 
werden ausreichend kalte und warme Getränke angeboten. Lebensmittelspenden können an 
Besucher*innen herausgegeben werden. 
Für die Körperhygiene verfügen Kontaktstellen über sanitäre Anlagen (Dusche und WC) so-
wie Waschmaschine und Trockner für die Reinigung der Kleidung. Die Nutzung kann gegen 
ein Entgelt erfolgen. 
Über diese Grundversorgung hinaus bieten Kontaktstellen Tagesstruktur und Beschäfti-
gungs-möglichkeiten an in Form von kleineren Tätigkeiten (zum Beispiel Dienstleistungen), 
Feste und Feierlichkeiten, Freizeitaktivitäten und Arbeitsgelegenheit (AGH). 
4.2 Beratung 
Durch das niedrigschwellige Angebot kommt es oftmals zu einem ersten und im Folgenden 
meist regelmäßigen Kontakt mit dem professionellen Hilfesystem und dessen Angeboten zur 
Lebens- und Ausstiegshilfe. Die Kontaktstelle dient als Türöffner und die Mitarbeitenden stel-
len Kontakt und Vertrauen her. 
Die Beratung dient der möglichst nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen, stützt 
die Entwicklung von Motivation und beruht auf der Motivierenden Gesprächsführung als kli-
entenzentrierter Beratungsansatz. Ziel ist die Vermittlung in weiterführende Hilfen. Eine Be-
gleitung der Besucher*innen zu Terminen ist nicht vorgesehen. 
Akut auftretende Krisen werden bearbeitet. Auslöser von Krisen sind vielfältig und können 
zum Beispiel Gewalterfahrung oder Trennungserlebnisse etc. sein. Diese sofortigen Hilfen 
bei psychischen und sozialen Ausnahmefällen dienen meist dazu, den Status quo aufrecht-
zuerhalten und eine weitere Verschlechterung in der Lebenssituation zu vermeiden.

6 
 
 
 
 
4.3 Gesundheitsförderung 
Die Besucher*innen werden regelmäßig zu allgemeinen gesundheitsbezogenen Themen in-
formiert und geschult. Als Basis-Themen der Gesundheitsförderung bieten sich u.a. an Infek-
tionsschutz, Zahnpflege, Impfungen, Ernährung. 
Wirksame Maßnahmen der Harm Reduction – insbesondere Safer-Use-Beratung, Spritzen-
abgabe, Naloxon-Training - werden durchgehend angeboten. Es finden Safer-use- und Sa-
fer-sex-Beratung statt. Drogenkonsument*innen werden u.a. über Infektionsrisiken und chro-
nische Erkrankungen wie HIV und Hepatitis aufgeklärt und zu risikoärmere Konsumformen 
beraten. Der Tausch von Konsumutensilien wird angeboten. Spritzen werden fachgerecht 
entsorgt. Es besteht die Bereitschaft, Laien im Gebrauch von Naloxon zu schulen. Die Tes-
tung von HIV und Hepatitis C kann angeboten werden. Es liegen entsprechende Informati-
onsmaterialien und Flyer aus. 
 
5. Kooperation 
5.1 Externe Kooperation im Hilfesystem 
Niedrigschwellige Kontaktstellen sind Bestandteil des Kölner Hilfesystems und arbeiten mit 
dessen Angeboten zusammen. Im Bereich der Suchthilfe handelt es sich unter anderem um 
das Aufsuchende Suchtclearing (ASC), Substitutionsambulanzen, Drogenkonsumräume, An-
gebote der stationären Entgiftung. Im Bereich der sozialen Hilfen handelt es sich beispiels-
weise um die Fachstelle Wohnen/ ResoDienste, Jobcenter, Ausländerbehörden, Clearing-
stelle für Migration. Die Kooperation mit allen sozialen und gesundheitlichen Diensten wird 
im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit umgesetzt. 
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Suchthilfe und der Jugendhilfe zur Zusammen-
arbeit mit drogenabhängigen und substituierten Eltern, die sich gerade in Überarbeitung be-
findet, kommt ebenfalls zur Anwendung.  
5.2 Kooperation mit dem Ordnungssystem 
Am Standort der niedrigschwelligen Kontaktstellen soll sich keine Szene bilden. Bei regelwid-
rigem Verhalten der Besucher*innen können die Mitarbeitenden Sanktionen zum Beispiel in 
Form von Hausverboten aussprechen. Bei rechtswidrigen Handlungen wird die Polizei einge-
schaltet. 
 
6. Anforderungen an das Betreiberkonzept 
6.1 Standort 
Die niedrigschwelligen Kontaktstellen befinden sich jeweils an einem der mit der Stadt Köln 
und den Ordnungspartnern (Staatsanwaltschaft, Polizei und Ordnungsamt) abgestimmten, 
szenenahen Standorten. Die Anwohner*innen und anliegende Gewerbetreibende sind über 
die Kontaktstelle informiert. Während der Öffnungszeiten sind die Mitarbeitenden vor Ort an-
sprechbar und telefonisch erreichbar. 
6.2 Öffnungszeiten 
Die niedrigschwelligen Kontaktstellen sind täglich, ggf. auch am Wochenende, geöffnet. Die 
Öffnungszeiten orientieren sich an dem Bedarf der Besucher*innen und werden von dem 
Gesundheitsamt der Stadt Köln mit dem Betreiber abgestimmt und regelmäßig evaluiert.

7 
 
 
 
 
6.3 Hausordnung 
Die Hausordnungen werden vom Betreiber zusammen mit dem Gesundheitsamt der Stadt 
Köln abgestimmt und in den Räumlichkeiten gut sichtbar ausgehängt. Im Kern beschränkt 
sie sich auf die Vorgaben keine Gewalt, kein Handel, keine Szenebildung. 
Auf die Einhaltung der Hausordnung wird von den  Mitarbeitenden geachtet. Verstöße gegen 
diese Regeln können durch den Betreiber mit einem Hausverbot geahndet werden. Die 
Dauer für ein Hausverbot wird nach der Art des Regelverstoßes festgelegt. 
6.4 Umfeldmanagement 
Das Umfeldmanagement ist Bestandteil der Arbeit niedrigschwelliger Kontaktstellen. Die Er-
reichbarkeit der Einrichtung, die konstruktive Zusammenarbeit und Kommunikation mit der 
Nachbarschaft, Anwohnenden und ansässigen Geschäftstreibenden sowie umliegenden Ein-
richtungen (insbesondere Kitas, Schulen etc.) sind unerlässlich für den erfolgreichen Betrieb 
einer Kontaktstelle. Die Kontaktstellen sind Teil des Sozialraum und wirken in entsprechen-
den Strukturen mit (siehe hierzu ergänzend 4, letzter Spiegelstrich).   
Wenn möglich, umfasst das Umfeldmanagement auch regelmäßige Rundgänge der Mitarbei-
tenden, bei denen sich im öffentlichen Raum aufhaltende Konsument*innen angesprochen 
und gefundene Konsumutensilien aufgesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Einer 
Szenebildung wird entgegengewirkt. 
6.5 Personal 
Das Team der niedrigschwelligen Kontaktstelle kann bestehen aus: 
Fachkraft soziale Arbeit: Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagoge*innen, Erzieher*innen, Ergo-
therapeut*innen 
Medizinische Fachkraft: Pflegepersonal 
Aushilfen: nebenamtliche Kraft, studentische Hilfskraft, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundes-
freiwilligendienst o.ä., Peers, Ex-In 
Bei der Personalauswahl wird die Diversität des multiprofessionellen Teams hinsichtlich Gen-
der, Interkulturalität, Behinderung und die Einbindung von Betroffenen berücksichtigt. Die 
Einbindung und Beteiligung von Betroffenen erfolgen u.a. durch partizipative Ansätze und 
Methoden. 
 
7. Dokumentation und Qualitätssicherung 
7.1 Dokumentation 
Die Leistungen der niedrigschwelligen Kontaktstelle werden vom Betreiber kontinuierlich do-
kumentiert und mindestens einmal jährlich quantitativ im Sachbericht und qualitativ im Quali-
tätsgespräch mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln ausgewertet. Darüber hinaus findet ein 
abgestimmtes, laufendes Monitoring statt, das eine Erfassung von Kennzahlen zu Ergebnis- 
und Wirkungszielen umfasst. 
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden durch den Betreiber beachtet.

8 
 
 
 
 
7.2 Qualitätssicherung 
Um die fachliche Qualifikation des Personals zu gewährleisten, sind entsprechende Nach-
weise über Abschlüsse zu erbringen. Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung des Gesund-
heitsamts. 
Weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung sind durch den Betreiber zu erbringen und um-
fassen u.a. die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen (Deeskalation, Motivie-
rende Gesprächsführung, Gesundheitsförderung), Teamsitzungen und Angeboten der Super-
vision. 
Der Betreiber ist informiert über die aktuellen fachlichen Standards niedrigschwelliger Dro-
gen-hilfe, den aktuellen Stand der nationalen und internationalen wissenschaftlichen For-
schung und der Evidenzbasierung von Arbeitsmethoden. Der Betreiber bringt sich aktiv in die 
Fach-diskussion und die Weiterentwicklung der Qualität ein und nimmt an entsprechenden 
Gremien teil.

Anlage 7 Beteiligungskonzept

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1 von 7 
Kommunikations- und Beteiligungskonzept zur  
politischen Entscheidung 
V orhaben „Errichtung eines Suchthilfezentrums am Perlengraben“ 
Mit diesem Kommunikations- und Beteiligungskonzept beschreibt die Verwaltung die Pla-
nung und Durchführung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses zum oben ge-
nannten Vorhaben. Grundlage sind die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen. 
Gemäß den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln wird das Beteiligungskon-
zept dem für das oben genannte Vorhaben zuständigen Beschlussgremium, dem Rat der 
Stadt Köln, zur Entscheidung vorgelegt. 
Nach der Entscheidung konkretisiert die Verwaltung die einzelnen Umsetzungsschritte und 
beginnt mit der Durchführung des Konzeptes. 
Grundsätzlich gilt: Dort, wo sich im Projektverlauf Gestaltungsspielräume ergeben, sollen 
diese genutzt werden. Beteiligung bezieht sich dabei auf die Ausgestaltung des Vorhabens, 
nicht auf die Grundsatz- und Standortentscheidung, die der Rat der Stadt Köln trifft. 
 
I. Beschreibung des Vorhabens: 
In der Kölner Innenstadt am Perlengraben soll ein Suchthilfezentrum (SHZ) errichtet wer-
den, um das bisherige Angebot eines reinen Drogenkonsumraums am Neumarkt abzulösen 
und zu erweitern. Das SHZ wird ein deutlich erweitertes Suchthilfeangebot bereitstellen, 
welches Menschen mit einer schweren Abhängigkeitserkrankung von illegalen Drogen er-
möglicht, in geschützten und sicheren Räumen ihre mitgebrachten Drogen zu konsumieren, 
in der Einrichtung besser medizinisch und sozialarbeiterisch versorgt zu werden und sich in 
Ruheräumen sowie in einem - auf der Anlage befindlichen von der Öffentlichkeit abge-
schirmten - Außenbereich auch länger aufzuhalten.  
Ziele sind neben der Schadensminimierung für die abhängigen Menschen die Entlastung 
des öffentlichen Raums und die Zurückdrängung der offenen Drogenszene. Insbesondere 
angrenzende Wohngebiete in unmittelbarer Nähe zum Suchthilfezentrum sollen eine be-
sondere Aufmerksamkeit zur Unterstützung der Sicherheit und Sauberkeit erfahren. 
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung nach Kenntnisnahme der Mitteilung 2853/2025 be-
auftragt, mögliche Standorte und Immobilien zu prüfen, um das Drogenhilfekonzept unter 
der gebotenen Handlungserfordernis im Rahmen der Gefahrenabwehr zügig umzusetzen. 
Im Rahmen der Standortprüfung wurden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt: 
- ausreichende Freifläche mit Möglichkeit einer Außenanlage im städtischen Eigentum 
- Vereinbarkeit mit Denkmal-, Natur- und Baumschutz 
- grds. baurechtliche Zulässigkeit 
- gesicherte Rettungs- und Fluchtwege 
- infrastrukturelle und ÖPNV-Anbindung sowie Zuwegungen

2 von 7 
- Umfeldgesichtspunkte, z.B. keine direkte Nachbarschaft und Sichtschutz zu Kinder- und 
Jugendeinrichtungen, Gastronomie/Gewerbe 
- zeitnahe Herrichtung der Fläche und Bau sowie mindestens fünfjähriger Betrieb 
- Entfernung zur Drogenszene (Neumarkt) unter einem km 
Auf Grundlage dieser Prüfkriterien empfiehlt die Verwaltung das Grundstück am Perlengra-
ben/Wilhelm-Hoßdorf-Straße, 50676 Köln.  
 
Der Standort bietet eine große Fläche, die eine integrierte Versorgung (u.a. sicherer Kon-
sum, medizinische Versorgung, sozialarbeiterische Angebote, Ruhemöglichkeiten, Sanitär-
anlagen) erst möglich macht. Er ist fußläufig vom Innenstadtbereich erreichbar, durch die 
Haltestellen Poststraße und Severinstraße gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden 
und befindet sich im Eigentum der Stadt Köln.  
Die Standortauswahl zur Empfehlung an den Rat erfolgte unter größter Sorgfalt und der 
Prämisse, eine erfolgreiche und auch nachhaltige Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 
und damit eine schnell eintretende Entlastung des öffentlichen Raums sicherzustellen. Vor 
diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Standortprüfung und -empfehlung auf Basis 
fachlicher, rechtlicher und planerischer Kriterien vorgenommen. Die Verwaltung hat sich, 
wie bereits früher bei ähnlichen Standortentscheidungen, dazu entschlossen, die Öffentlich-
keit erst nach Abschluss wesentlicher Prüfungsschritte über die Standortempfehlung an 
den Rat zu informieren. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach der Standortwahl und 
konzentriert sich auf die Ausgestaltung des Vorhabens innerhalb der bestehenden Rah-
menbedingungen. 
Die Entscheidung über die Bedarfsfeststellung und die Vorplanung wird der Rat der Stadt 
Köln voraussichtlich in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 treffen. Zu dieser Sitzung wird 
auch das vorliegende Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Entscheidung vorgelegt. 
Das Vorhaben ist durch eine hohe fachliche, soziale und gesamtstädtische Komplexität ge-
prägt. Ziel ist es daher, Anwohnende, Schulen, Nutzer*innen der Einrichtung und weitere 
Interessengruppen frühzeitig, kontinuierlich und transparent zu informieren und dort, wo 
Gestaltungsspielräume bestehen, Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. 
II. Beschreibung der Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Wozu soll beteiligt werden (Beteiligungsgegenstand)?  
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bezieht sich auf die Ausgestaltung des Suchthilfezentrums in-
nerhalb der bestehenden rechtlichen, planerischen und politischen Rahmenbedingungen. 
Das grundsätzliche „Ob“ der Errichtung und Inbetriebnahme des SHZ sowie die Standortent-
scheidung werden nach umfassender Prüfung und Empfehlung durch die Verwaltung vom 
Rat der Stadt Köln entschieden. Diese Aspekte sind nicht Gegenstand der Beteiligung.

3 von 7 
Was kann durch Beteiligung beeinflusst werden? (Gestaltungsspielraum) 
Dort, wo Gestaltungsspielräume bestehen, erfolgt die Beteiligung gemäß den städtischen 
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln auf der Stufe „Beratung / Konsultation“.  
Das bedeutet konkret: 
- Die Verwaltung stellt die Planungsstände und Entwürfe vor. 
- Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise 
einzubringen. 
- Die Rückmeldungen werden durch die Verwaltung fachlich geprüft, eingeordnet und – 
sofern sinnvoll und möglich – in den weiteren Planungsprozess integriert. 
- Die Ergebnisse werden transparent dokumentiert und dem Rat der Stadt Köln zur 
Entscheidung vorgelegt.  
 
Voraussichtliche Planungsaspekte mit Gestaltungsspielraum 
Voraussichtlich bestehen Gestaltungsspielräume insbesondere zu folgenden Aspekten: 
- Außengestaltung des SHZ, z. B. Begrünung, Einsehbarkeit, Beleuchtung, Außenfas-
sade. 
- Sicherheits- und Sauberkeitskonzept für die unmittelbare Umgebung, z. B. Präsenz-
zeiten, Ansprechpersonen, Meldewege, Reinigungskonzepte.Wege- und Erschlie-
ßungskonzepte, z. B. Besucher*innenführung, Trennung von Liefer- und Besucher*in-
nenwegen, Anbindung an den öffentlichen Raum. 
Planungsaspekte ohne Gestaltungsspielraum 
Für folgende Aspekte besteht kein Gestaltungsspielraum (mehr). Hier ist keine aktive Beteili-
gung vorgesehen, die Verwaltung stellt jedoch eine transparente Information sicher und steht 
für Rückfragen zur Verfügung: 
- Zeitplan für den Umzug des Drogenkonsumraums und die Neuerrichtung des SHZ 
- Standortentscheidung (einschließlich Standortprüfung und baulicher Auswirkungen) 
- Funktion und Betrieb des Drogenkonsumraums innerhalb des SHZ 
 
Warum soll beteiligt werden? Was sind die Ziele der Beteiligung?  
Die Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt folgende Ziele: 
- Herstellung umfassender Transparenz und Klarheit über das Vorhaben und die Ge-
staltungsspielräume  
- Aufnahme und Bearbeitung von Sorgen, Fragen und Hinweisen 
- Ermöglichung von Mitgestaltung des SHZ

4 von 7 
- Reduzierung von Konflikten und Förderung von Akzeptanz für das der Schadensmini-
mierung und der Zurückdrängung der offenen Szene dienende SHZ 
- Sichtbarmachung der Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen 
- Nutzung des lokalen Wissens zur Verbesserung der Rahmenbedingungen 
 
Wer soll beteiligt werden? Wer sind die Zielgruppen der Beteiligung? 
Unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Themas werden fol-
gende Zielgruppen einbezogen: 
- Anwohnende 
- Schulen: u.a.Schulleitungen, Personalvertretungen, Schüler*innenvertretung, Schul-
pflegschaften 
- nachbarschaftliches Gewerbe 
- Bürger*innenvereine und Interessensgemeinschaften 
- Nutzende angrenzender ÖPNV-Haltestellen 
- Nutzende des SHZ sowie Streetworker*innen 
- Weitere schutzwürdige Einrichtungen im Umfeld 
 
Wie wird mit den Ergebnissen aus der Beteiligung umgegangen? 
Rückmeldungen werden systematisch erfasst, geprüft und ausgewertet. Anpassungen am 
Vorhaben werden transparent dargestellt und zeitnah veröffentlicht.  
III. Beschreibung der Eckpunkte der Beteiligung und Kommunika-
tion: Meilensteine und Zeitplanung  
Umsetzungsbedingungen 
An der Umsetzung des Projektes sind mehrere Fachbereiche der Verwaltung beteiligt. Dazu 
hat sich eine Task Force gebildet, die regelmäßig zum Austausch zusammenkommt. Feder-
führend für die Umsetzung des Projektes und des Kommunikations- und Beteiligungsprozes-
ses ist das Gesundheitsamt, das finanzielle und personelle Ressourcen organisiert. 
 
Ablauf der Beteiligung und Kommunikation 
Phase 1: Information von Politik und Öffentlichkeit (Q4/2025 – Q1/2026)

5 von 7 
Politische Vertreter*innen wurden am 18. Dezember 2025 über die Standortempfehlung der 
Verwaltung informiert. Die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit erfolgte un-
mittelbar darauf, am 19. Dezember 2025.Dazu wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht 
und Flyer an die Anwohnenden per Postwurfsendung verteilt. Diese verwiesen auf eine Infor-
mationsseite auf dem Beteiligungsportal  
 
www.meinungfuer.koeln 
 
und informierten über die Informationsveranstaltung am 20. Januar 2026. Auf der Informati-
onsseite wurden Informationen zu verschiedenen Teil-Themen dargestellt (FAQs) und der 
Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, weitere Fragen über ein Formular mitzuteilen mit dem 
Ziel, die Antworten auf der Infoseite zu ergänzen und/oder in der Informationsveranstaltung 
zu beantworten. 
Die Infoveranstaltung am 20. Januar 2026 hat folgende Themen aufgegriffen: 
o Vorstellung des Projekts, Standorterörterung, Funktionsweise SHZ, Bereitstel-
lung von Experteninformationen zum Abbau von Vorurteilen, aktuelles Sicher-
heits- und Sauberkeitskonzept, Erfahrung aus anderen Städten 
o Ausblick darauf, dass nach der Infoveranstaltung ein weiteres Webformular 
auf dem Beteiligungsportal zur Verfügung gestellt wird, um weiterhin offene 
Fragen zu klären. Diese werden gebündelt und die vorhandenen FAQs um die 
Antworten erweitert. Außerdem wird die Infoseite hinsichtlich des weiteren 
Verlaufes des Projektes und der Beteiligungsmöglichkeiten stetig aktualisiert. 
o Die Veranstaltung wurde neben ca. 500 Personen vor Ort per Livestream 
übertragen an rund 1.500 Zuschauer*innen übertragen. 
 
Phase 2: Feedback und begleitende Beteiligung während Planung und Bau 
In Phase 2 liegt der Schwerpunkt auf der Einholung von Rückmeldungen zu den aktuellen 
Planungsständen sowie auf dem fortlaufenden Dialog mit den betroffenen Akteursgruppen 
am neuen Standort. Ziel ist es, bestehende Gestaltungsspielräume zu identifizieren, Verbes-
serungsvorschläge aufzunehmen und die Planung – soweit fachlich und rechtlich möglich – 
weiterzuentwickeln. 
Für den Dialog mit der Bevölkerung sind 
 mindestens drei weitere Informationsveranstaltungen im Jahr 2026 vorgesehen. 
 Ein kontinuierlich geführtes Kontaktformular auf dem Beteiligungsportal 
 Auswertung der Rückmeldemöglichkeit 
 Regelmäßige Anpassung der Info-Seite im Beteiligungsportal 
 Regelmäßiges Fortschreiben der FAQs

6 von 7 
Einrichtung eines Projektbeirats/Runden Tisches: 
Zur begleitenden Beteiligung wird ein Projektbeirat bzw. Runder Tisch eingerichtet. Dieser 
besteht insbesondere aus Vertreter*innen der Nachbarschaft, Vertretungen aus den Schul-
gemeinden, der Polizei, Vertretungen der LIGA als in der Suchthilfe erfahrene Träger, AWB, 
KVB, Nutzenden des DKR am Neumarkt sowie der beteiligten Fachbereiche der Verwaltung. 
Ggf. wird dieses Austauschformat in das bestehende Konzept der Plätze mit besonderem 
Handlungsbedarf integriert. 
Der Projektbeirat hat eine beratende Funktion und dient u.a. dem Austausch zu Verbesse-
rungsvorschlägen sowie der Begleitung des Sicherheits- und Sauberkeitskonzeptes. Die Er-
gebnisse werden transparent dokumentiert und veröffentlicht. Die Sitzungen finden voraus-
sichtlich quartalsweise statt.  
 
Austausch mit betroffenen Akteursgruppen  
Ergänzend etabliert die Verwaltung einen Austausch mit der aufgeführten Zielgruppe der Be-
teiligung (u.a. Schulen, Gewebetreibenden, Bürger*innenvereinen, Interessensgemeinschaf-
ten) und weiteren Akteur*innen. Ziel ist es, individuelle Anliegen und Hinweise aufzunehmen 
und in die weitere Planung einzubeziehen.  
 
Einbindung der Nutzenden des SHZ 
Mit Weiterentwicklung des bestehenden Partizipationsgremiums „Direkter Draht“ wird ein be-
stehendes Instrument der Beteiligung und des Austauschs für die zukünftigen Nutzenden 
des SHZ ausgestaltet. Im Fokus stehen Fragen zum Umzug, zu Veränderungen am neuen 
Standort und zu Voraussetzungen für einen erfolgreichen Zugang zum SHZ, insbesondere 
durch Gespräche im bestehenden Drogenkonsumraum am Neumarkt mit Nutzenden zu An-
liegen und Hinweisen.  
 
Nutzung von Gestaltungsspielräumen 
Während der Planung und Errichtung des SHZ prüft die Verwaltung fortlaufend, wo weitere 
Gestaltungsspielräume bestehen, insbesondere bei der Außen- und Fassadengestaltung so-
wie der Einbindung in den öffentlichen Raum. Ziel ist es, vorhandene Spielräume bestmög-
lich zu nutzen. 
- Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise 
einzubringen. 
 
Phase 3: Information über Auswertung und Anpassungen 
- Veröffentlichung eines Ergebnisberichts 
- Darstellung umgesetzter und nicht umgesetzter Vorschläge inkl. Begründung

7 von 7 
Phase 4: Vor Inbetriebnahme des Suchthilfezentrums 
- Öffentliche Kommunikation 
- „Tag der offenen Tür“ des SHZ für Anwohnende und weitere Interessierte  
- Vorstellung des Teams aus Sozialarbeiter*innen, Leitung, medizinischem Personal, 
Sicherheit für das SHZ und der konkreten Ansprechpersonen 
- Einrichtung eines Beschwerdemanagements / einer Clearing-Stelle 
 
Während des Betriebs 
- Fortführung des Projektbeirats/Runden Tisches 
- Regelmäßiges Monitoring, u.a. zu Beschwerden und Vorfällen 
- Öffentliche Berichterstattung (in Form von Jahresberichten) 
IV. Beschreibung der Reflexion und Evaluation der Beteiligung 
Nach Abschluss des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses erfolgt verwaltungsintern 
eine Selbstevaluation in Form einer Retrospektive. Diese hat zum Ziel, Erkenntnisse aus 
der abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren abzuleiten und die 
Beteiligungskultur in Köln kontinuierlich fortzuschreiben und an aktuelle Erfordernisse anzu-
passen.  
Grundlage der Selbstevaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstan-
dards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage in der Selbstevaluation lautet:  
Inwieweit wurden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlich-
keitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?

Anlage 10, Auszug BV 1 (Innenstadt) 07.05.2026

12596 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Andrea Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 08.05.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 07.05.2026  
öffentlich 
3.9 Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss 
0916/2026 
Ergänzende Sofortmaßnahmen, zweites Suchthilfezentrum und 
Einrichtung eines Runden Tisches Suchthilfe, Ergänzungsantrag 
B90/Die Grünen 
AN/0786/2026 
Frau Bezirksbürgermeisterin Cazier führt einleitend aus, dass Bürger*innen und Initia-
tiven juristische Bedenken in Mails an die Bezirksvertretung geäußert hätten. Die Be-
zirksvertretung als politisches Gremium könne keine Gerichtsurteile antizipieren. Es 
gebe aus ihrer Sicht keine Veranlassung, die Abstimmung heute nicht durchzuführen. 
Sie dankt der Fachverwaltung und allen beteiligten Ämtern für die Erstellung dieser 
umfangreichen Beschlussvorlage in so kurzer Zeit. Dies zeige auch, wie wichtig es 
Verwaltung und Stadtspitze sei, Lösungen für die Menschen vor Ort zu schaffen. 
 
Frau Dr. Eichberg, Gesundheitsamt, berichtet, dass der Drogenkonsumraum im Ge-
sundheitsamt mit 12 Plätzen auf 126 qm nicht mehr ausreiche, um das schwerkranke 
Klientel entsprechend der Anforderungen zu versorgen. Die Betriebsgenehmigung für 
den Drogenkonsumraum in Kalk wurde am 05.05.2026 vom Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales erteilt. Auf Nachfrage von Herrn Goss, B90/Die Grünen, be-
tont Frau Dr. Eichberg, dass man für das Suchthilfezentrum am Perlengraben weiter-
hin eine Fertigstellung im II. Quartal 2027 und die Inbetriebnahme im III. Quartal 2027 
plane.  
 
Herr Goss, B90/Die Grünen, stellt den Änderungsantrag mit ergänzenden Maßnah-
men zur Beschlussvorlage wie mobilem Drogenhilfeangebot, Dusch-/Waschbus, wei-
terem Suchthilfezentrum und Einbeziehung von TH sowie Uni in die Planung vor, dies 
gerade auch im Hinblick auf die Situation am Friesenplatz, dem Stadtgarten und der 
Bildungslandschaft Altstadt Nord. Er appelliert an Rat und Verwaltung das möglich zu 
machen, was irgendwie möglich gemacht werden könne. Er bittet darüber hinaus die 
Bezirksbürgermeisterin davon unabhängig den in der letzten Wahlperiode schon be-
schlossenen Runden Tisch Suchthilfe einzuberufen.

Frau Stolle, Die Linke, begrüßt den Änderungsantrag, bittet aber um getrennte Ab-
stimmung, da man zu Punkt 7 anderer Auffassung sei. Es sei jetzt wichtig sich auf den 
Perlengraben zu konzentrieren und den Standort in Kalk in Betrieb zu nehmen. Es sei 
auch davon die Rede gewesen im Stadtteil Mülheim einen weiteren Standort zu su-
chen.  
 
Herr Weber, CDU, teilt das Ziel schwerstabhängigen Menschen niedrigschwellige 
Hilfe, medizinische Versorgung und sichere Konsummöglichkeiten anzubieten. Seit 
September 2025 sei viel passiert, aber die Situation habe sich nicht verbessert. Man 
habe der Verwaltung bei dem letzten Beschluss einen Vertrauensvorschuss gegeben. 
Die Beschlussvorlage sei aus seiner Sicht nicht entscheidungsreif, daher rät er sich 
bei der Planung für die Beratung und Nachschärfung der Konzepte 4-6 Wochen Zeit 
zu nehmen, um so spätere Verzögerungen durch eine nicht passende Planung zu ver-
meiden. Er vermisse ein standortspezifisches Betreiberkonzept, die Klärung operativer 
Fragen und die Auseinandersetzung mit der Sicherheitsstudie von Dr. Herbert Schu-
bert, Er empfehle die baurechtlichen Fragen extern prüfen zu lassen. Dass die Öffent-
lichkeit erst nach Abschluss wesentlicher Prüfungsschritte informiert worden sei, wi-
derspreche den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Er weist auf den Beschluss 
des Rates vom Februar hin. Er beantragt die Vertagung der Vorlage.  
 
Herr Cremer, SPD, spricht sich für eine Einzelabstimmung des Änderungsantrags 
aus, da bei der Haushaltssituation nicht alles umgesetzt werden könne. Er betont, 
dass ein Oberbürgermeister, eine Fraktion und eine Öffentlichkeit ein Problem, was 
die Kölner Stadtgesellschaft seit 30 Jahren vor sich her trage, endlich anpacke. Das 
ämterübergreifende Konzept sei eine sensationelle Arbeit der Verwaltung, auch wenn 
nicht jede einzelne Frage schon geklärt sei. Man müsse ins Tun kommen und nicht 
nur vor sich her schieben. Er bittet um Einzelabstimmung zum Änderungsantrag. 
 
Frau Gareis, Volt, begrüßt den Änderungsantrag, sieht den Bedarf, aber auch die 
schwierige Haushaltslage und schlägt vor, den Änderungsantrag als Prüfauftrag zu 
formulieren. 
 
Herr Nüsser, FDP, kann die Sorgen der CDU nachvollziehen, rät aber den Vertrau-
ensvorschuss an die Verwaltung durchzuziehen. Man müsse nun ins Tun kommen. 
Die Fragen von Herrn Weber sollten dennoch beantwortet werden. Bestandteil des 
Züricher Modells sei auch die dezentrale Versorgung. Daher müsse klargestellt wer-
den, wann an anderen Standorten die Räumlichkeiten kommen. Eine Verzögerung 
durch den Änderungsantrag müsse man um jeden Preis vermeiden. Er bittet um Ein-
zelabstimmung. 
 
Frau Werrmann, AfD, betont, dass die grundsätzliche Entscheidung zu Suchthilfezen-
tren in Köln und ambulante Notfallhilfe getrennt werden müssten. Sie weist auf die 
Kostenexplosion bei angespannter Haushaltslage hin, ein Drogensuchthilfezentrum 
werde weiterer Magnet Kölns für Drogensüchtige und ersetze keine Therapie. Die 
Therapie der Suchtkranken sei die Basis einer sinnvollen Hilfe. Elendsverwaltung 
werde nicht durch Zentralisierung des Elends gelöst. Lebenswerte gewachsene Köl-
ner Viertel würden ihre Lebensqualität verlieren und Freund- und Nachbarschaften 
zerrissen.  
 
Frau Dr. Eichberg, Gesundheitsamt, bestätigt, dass der Zeitplan straff sei, aber von 
Dezember bis heute habe man dies auch geschafft. Das Suchthilfezentrum sei eine 
finanzielle Herausforderung, aber das Suchthilfezentrum Perlengraben sei das größte. 
Das richte sich nach der Größe des Hotspots, weitere kleinere Hotspots gebe es in 
Kalk, am Ebertplatz und Hauptbahnhof. Ein Betreiberkonzept sei erstellt und werde

differenziert. Für die Betriebsgenehmigung eines Drogenkonsumraums seien der Be-
zirksregierung Dienstplan, Führungszeugnisse, Notfallschulungen usw. vorzulegen. 
Auch eine Hausordnung werde erarbeitet. Die zitierte Sicherheitsstudie aus Kanada 
sage, die Unsicherheit bei der Anwohnerschaft sei zu Beginn groß gewesen, aber mit 
der Zeit kleiner geworden. Das Suchthilfezentrum trage auch zur Entlastung des öf-
fentlichen Raumes bei. Das Baugesetz werde durch das Rechtsamt geprüft. Es gebe 
ein Beteiligungskonzept, es habe Workshops gegeben, deren Ergebnisse in die wei-
tere Planung fließen. Auch das Sicherheitskonzept werde laufend weiter ausdifferen-
ziert. Duschmobil und mobile Hilfsangebote würden geprüft.  
 
Herr Goss, B90/Die Grünen, nimmt den Vorschlag des Prüfauftrages auf, auch wenn 
der Änderungsantrag schon als Prüfauftrag verstanden werden könne. Dadurch wird 
keine Einzelabstimmung mehr beantragt. 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Cazier stellt klar, dass der Runde Tisch nicht im Rahmen 
des Beteiligungskonzeptes, sondern schon vorher als wiederkehrendes Austauschfor-
mat mit den Stakeholdern beschlossen worden sei. Sie lässt über den Antrag auf Ver-
tagung, den geänderten Änderungsantrag und die so geänderte Beschlussvorlage ab-
stimmen. 
 
I. Beschluss Vertagung (mündlicher Antrag Herr Weber, CDU):  
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Vertagung der Beschlussvorlage. 
Abstimmungsergebnis Antrag auf Vertagung: Mit Stimmenmehrheit von B90/ Die 
Grünen, Die Linke, SPD, Volt, FDP und AfD gegen die CDU abgelehnt. 
 
II. Geänderter Beschluss (Änderungsantrag AN/0786/2026): 
Dem Rat wird ergänzend empfohlen, 
5. bis zur Inbetriebnahme des Suchthilfezentrums am Perlengraben die Verwaltung 
mit der Prüfung der Wiederinbetriebnahme des mobilen Drogenhilfeangebots (Bera-
tungs-/Betreuungsbus) mit erweitertem Abend - und Nachtbetrieb (bis 24 Uhr) ein-
schließlich der Wochenenden zu beauftragen. 
6. sowie gleichermaßen ein niedrigschwelliges mobiles Hygieneangebot nach dem 
Vorbild des Hamburger Projekts „GoBanyo“ (Dusch-/Waschbus) in Kooperation mit 
freien Trägern zu etablieren prüfen. 
7. parallel zur Realisierung des Suchthilfezentrums am Perlengraben einen strukturier-
ten Standortprüf- und Beteiligungsprozess für ein zweites weiteres Suchthilfezentrum 
in der Kölner Innenstadt einzuleiten zu prüfen. 
8. und dabei zu prüfen insbesondere für diese kurzfristig zu realisierenden, insbeson-
dere niederschwelligen Maßnahmen die Fachbereiche Soziale Arbeit, Sozialpädago-
gik, Architektur und Design der TH Köln sowie der Universität zu Köln in diese Pla-
nung einzubeziehen. 
Weiterhin bitten wir die Bezirksbürgermeisterin, den bereits beschlossenen Runden 
Tisch Suchthilfe Innenstadt kurzfristig einzuberufen. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die 
Linke, CDU (Herr Stodden) SPD, Volt und FDP gegen CDU (Herr Bohl und Herr We-
ber) bei Enthaltung AfD  zugestimmt.

III. Ergänzter Beschluss (Beschlussvorlage): 
Der Rat der Stadt Köln 
1. beschließt den Bau des Suchthilfezentrums „Am Perlengraben“ in Modulbau-
weise mit Kosten von rund 8,72 Mio. € und stimmt der Vergabe der Baumaßnah-
men an einen T otalunternehmer zu.  
2. beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im T eilfinanzplan des Gesundheits-
amtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in der T eilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5302-0701-1-0003, 
Suchthilfezentrum Perlengraben i. H. v. 1,72 Mio. €, Haushaltsjahr 2026. Die De-
ckung erfolgt im T eilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produkt-
gruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in der T eilplanzeile 12, Investitions-
auszahlungen. 
Darüber hinaus beschließt der Rat außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigun-
gen im T eilfinanzplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Ge-
sundheitsdienste in der T eilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei 
der Finanzstelle 5302-0701-1-0003, Suchthilfezentrum Perlengraben im Haus-
haltsjahr 2026 für das Haushaltsjahr 2027 i.H.v. 6,45 Mio. € und für das Haus-
haltsjahr 2028 in Höhe von 0,55 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt für das Jahr 
2027 im T eilfinanzplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft in der T eilplanzeile 10, Auszahlung für den Erwerb von Finanzan-
lagen bei der Finanzstelle 2010.578.4100.3, Auszahlung für den Erwerb von Fi-
nanzanlagen. Für das Jahr 2028 erfolgt die Deckung im T eilfinanzplan des Amtes 
für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze 
in der T eilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-
1201-0-1131, Umgestaltung Gürtel. In den Haushaltsjahren 2027 und 2028 wer-
den entsprechende Finanzmittel bereitgestellt. 
3. beschließt den Betrieb des Suchthilfezentrums durch einen nichtstädtischen Trä-
ger/Trägerkonsortium mit Gestellung des Gebäudes durch die Verwaltung. Zur 
Finanzierung der Maßnahme erfolgen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 ent-
sprechende Veranschlagungen im T eilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der 
Produktgruppe 0701 in den T eilplanzeilen 11 bis 16 für die Haushaltsjahre 2027 
ff. (siehe Anlage 1). 
4. beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung des Betriebs 
sowie der Fortschreibung der „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“. 
Dem Rat wird ergänzend empfohlen, 
5. bis zur Inbetriebnahme des Suchthilfezentrums am Perlengraben die Verwal-
tung mit der Prüfung der Wiederinbetriebnahme des mobilen Drogenhilfeange-
bots (Beratungs-/Betreuungsbus) mit erweitertem Abend- und Nachtbetrieb (bis 
24 Uhr) einschließlich der Wochenenden zu beauftragen. 
6. sowie gleichermaßen ein niedrigschwelliges mobiles Hygieneangebot nach 
dem Vorbild des Hamburger Projekts „GoBanyo“ (Dusch-/Waschbus) in Koope-
ration mit freien Trägern zu etablieren prüfen. 
7. parallel zur Realisierung des Suchthilfezentrums am Perlengraben einen 
strukturierten Standortprüf- und Beteiligungsprozess für ein zweites weiteres 
Suchthilfezentrum in der Kölner Innenstadt einzuleiten zu prüfen. 
8. und dabei zu prüfen insbesondere für diese kurzfristig zu realisierenden, ins-
besondere niederschwelligen Maßnahmen die Fachbereiche Soziale Arbeit, So-
zialpädagogik, Architektur und Design der TH Köln sowie der Universität zu 
Köln in diese Planung einzubeziehen.  
Weiterhin bitten wir die Bezirksbürgermeisterin, den bereits beschlossenen

Runden Tisch Suchthilfe Innenstadt kurzfristig einzuberufen. 
 
Abstimmungsergebnis ergänzte Beschlussvorlage: Mit Stimmenmehrheit von 
B90/ Die Grünen, Die Linke, SPD, Volt und FDP gegen CDU und AfD zugestimmt.

Anlage 5.2_Auswertung SHZ Feedback-Bögen

4080 Zeichen

Auswertung der Feedback -Bögen SHZ-Veranstaltung 16.03.2026 
Ich bin mit der Veranstaltung insgesamt zufrieden.  
- Stimme voll zu:      5 
- Stimme überwiegend zu:     12 
- Stimme teils/teils zu:      6 
- Stimme überwiegend nicht zu:    1 
- Stimme nicht zu:      3   
- Keine Angaben:     0 
 
Alle sind respektvoll miteinander umgegangen.  
- Stimme voll zu:      16 
- Stimme überwiegend zu:     9 
- Stimme teils/teils zu:      1 
- Stimme überwiegend nicht zu:    0 
- Stimme nicht zu:      1 
- Keine Angaben:     0 
 
Unsere Hinweise wurden heute ernst genommen. 
- Stimme voll zu:      12 
- Stimme überwiegend zu:     12 
- Stimme teils/teils zu:      0 
- Stimme überwiegend nicht zu:    0 
- Stimme nicht zu:      1 
- Keine Angaben:      2 
 
Ich konnte alle Informationen gut verstehen. 
- Stimme voll zu:      22 
- Stimme überwiegend zu:     3 
- Stimme teils/teils zu:      0 
- Stimme überwiegend nicht zu:    0 
- Stimme nicht zu:      1 
- Keine Angaben:      1 
 
Ich bin mit der Moderation insgesamt zufrieden. 
- Stimme voll zu:      13 
- Stimme überwiegend zu:     10 
- Stimme teils/teils zu:      3 
- Stimme überwiegend nicht zu:    1 
- Stimme nicht zu:      0 
- Keine Angaben:     0

Besonders gut hat mir heute gefallen:  
- Stringente Moderation, Fakten, Ablauf Risiko – Maßnahmen – Schutzziele  
- Guter Austausch, Respektvoller Umgang, Gute Themensammlung, sachliche und ernstgenommene 
Themen  
- Beteiligung aller 
- Offene + produktive Atmosphäre, Einteilung in Gruppen  
- Konstruktives Arbeiten in Gruppen, gute Vorbereitung, Souveräne Leitung  
- Interaktiv  
- Umfangreiche Aufnahme der Risiken, Maßnahmen und Ziele aus unterschiedlichen Perspektiven  
- Offene Ernsthaftigkeit und das Interesse an Themen, Die Gestaltung eines Leuchtturmprojekts ist 
eine super gemeinsame Chance  
- Eingeladen worden zu sein  
- Konstruktiver Umgang und ernsthafte Annahme von Risiken 
- Straffe Zeitplanung  
- Lösungsorientiert, Ausreden ohne unterbrechen und Kommentierung, pünktlich  
- Die Moderation  
- Konstruktiver Austausch auf Augenhöhe, respektvoller Umgang mit unterschiedlichen Positionen, 
gute Vorbereitung und Durchführung, gute Zeiteinhaltung/Konzentration  
- Gelungenes Miteinander  
- Viele Risiken die geclustert werden aber Sorgen bleiben bzw. wurden verstärkt  
- Viele konstruktive Vorschläge der Nachbarschaft, Durchführung on Point + Zeit, sehr kompetent und 
professionell  
- Ausblick auf weitere Beteiligungen und Informationen  
- Konstruktivität  
- Klare Struktur/Zeitplanung, wertschätzende Haltung der Moderierenden  
- Austausch  
 
Das habe ich heute vermisst: 
- Etwas mehr Zeit  
- Persönliche Testimonials und mehr Zeit  
- Gruppenarbeitszeit war sehr knapp, tiefe Gedankengänge zu Maßnahmen konnten nicht dargestellt 
werden (aber super, dass wir noch einmal die Chance zum Nachreichen erhalten)  
- Realistische Planung für die Bearbeitung, 5 Tage ist zu kurz;  
- Effizienz  
- Direkte Einladung an die Schule, Kontingentierung der Karten pro gruppe  
- Eine Vorstellung der Menschen auf der Bühne  
- Clusterung der Themen und gemeinsame Priorisierung (Zb. Durch vergabe von klebepunkten)  
- Wasser, Was zu trinken 
- Genaue Informationen über die Entscheidung des Ortes; Fachpersonal und Transparenz  
- Mehr zeit für alle beteiligte  
- Alles wirkte sehr gehetzt  
- Mehr zeit und Kompetenz

Alter: 
- 0 – 17:    2 
- 18 – 29:    3 
- 30 – 64:    19 
- 65 – 79:    2 
- 80 +:     0 
- Keine Angaben:  1 
 
Geschlecht: 
- Weiblich:    12 
- Männlich:    12 
- Divers:    0 
- Keine Angaben:  3 
 
Im Haushalt am häufigsten gesprochene Sprache:  
- Deutsch:    22 
- Spanisch:    1  
- Italienisch:    1   
- Russisch :    1  
- Keine Angaben:   2 
 
Sonstige Kommentare  
- Es war anders als erwartet  
- Ich konnte alles verstehen, die Gruppe nicht  
- Es wird sich zeigen, ob unsere Hinweise ernst genommen werden  
- Danke für die starke Moderation! Es ist keine einfache Aufgabe, die Teilnehmenden wieder 
einzufangen, wenn sie so einen großen Mitteilungsbedarf haben  
 
Feedback-Bögen insgesamt: 27

Anlage 3.3 SHZ1_Grundrisse Variante A

2443 Zeichen

EG
Wilhelm-Hossdorf-Str.
1.OG
Perlengraben
Wilhelm-Hossdorf-Str.
Wasserspender
Vordach
2 Stehtische
Flyerwand Whiteboard
Perlengraben
2 Arbeitsplätze1 Stehtisch 
"Express"
1 Arbeitsplatz
Tresen
2 Arbeitsplätze
28 Schließfächer 
(je 40 x 40 x 50 cm)
1 Arbeitsplatz
Tresor
1 Arbeitsplatz
Liege
16 Konsumplätze
Ausgabe
10 Plätze
Stuhl
Verbandwagen
Unterfahrwagen
mit Schubladen
3 Monitore 
auf Ständer
3 Sessel
15 Sitzplätze
Whiteboard
Teeküche
Essensausgabe Empfangstresen
Trockenlager
Kühlschränke
Spühlküche
Vorbereitung/ 
Produktion
4 Tische/ 20 Plätze
6 Tische/ 24 Plätze
Bücherschrank
Spender KondomeFlyerwand
Sideboard Schließfächer
je 15x 35x 50 cm
mit USB Anschluss
Automat
4 Sessel
TV
Internet
ca. 10 lfm T=60cm
K
Regal für 
min. 3 Wäschekörbe
16 Spinde 
30 x 50 x 1,80 m
WM/T 
gestapelt
WM/T 
gestapelt
WM/T 
gestapelt
WM/T 
gestapeltAktenschränke T=60cm
2 Arbeitsplätze
Tresor
Aktenschränke T=40cm 
Whiteboard
Whiteboard
Vordach
Hochbett 80 x 2,0 m 
ca. 29 lfm Regal t=40 cm 
Wäscheständer
WM/T 
gestapelt
0.05
Spritzentausch
14.00 m²
0.06
Empfang/ Anmeldung, Wartebereich
50.00 m²
0.01
RTW
12.50 m²
0.03
Tower
16.50 m²
0.02
Drogenkonsumraum intravenös
29.00 m²
1.05
WC Personal
19.00 m²
1.07
TRH
16.50 m²
1.01
Küche
38.02 m²
1.11
Kleiderkammer
12.46 m²
1.14
DU barrierefrei
12.50 m²
1.12
WC Besucher
9.90 m²
1.13
DU Besucher
9.90 m²
Beratung mit Postfächern
17.00 m²
1.091.10
Büro Beratung
15.00 m²
1.01
Teamraum mit Teeküche
34.00 m²
1.04
Wäscheraum
10.50 m²
Beratung Leitung
20.00 m²
1.08
Ruheraum
44.00 m²
1.03
0.10
Medizinische Behandlung
16.95 m²
0.07
TRH
12.50 m²
Büro Leitung Pflege
13.55 m²
0.09
WC/Umkleide P.
0.08
19.00 m²
0.15
Security
12.50 m²
Lager
29.00 m²
0.13
0.12
WC Besucher
29.25 m²
0.16
Flur
67.40 m²
13.63 m²
Technik
0.14
Wäscheraum/Pumi
0.11
14.83 m²
1.02
Kontaktladen
82.66 m²
004-2
4.51 m²
Schleuse
0.04
Drogenkonsumraum inhalativ
36.06 m²
0.12-2
WC barrierefrei
5.75 m²
EG
1.OG
Grundrisse EG und 1.OG -  1:200
Testvorentwurf Variante A
- Außentreppe und -aufzug -
03/2026, 263-22 
Hinweis: 
Beispielhafter Testvorentwurf zur Veranschaulichung der 
Funktionsdiagramme. Bauordnungsrecht/ Baunebenrecht mit Themen 
wie Brandschutz, (Rettungswegführung, Fluchtwegbreite, etc.), 
Barrierefreiheit (z.B. barrierefreie Erschließung der Außenanlagen), 
Arbeistschutzanforderungen (z.B. Anzahl und Art der WCs) 
und weitere Themen (z.B. technisch/ baukonstruktive Anforderungen) 
müssen in der Planung geklärt werden.

Anlage 4.2 Rahmenkonzept_Drogenkonsumräume Köln_2022

39255 Zeichen

Rahmenkonzept 
 
Drogenhilfeangebote mit 
Drogenkonsumraum  
in Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesundheitsamt der Stadt Köln 
 
 
Stand: 17.03.2022

2 
Inhaltsverzeichnis 
1. Ausgangslage  3 
2. Rahmenbedingungen 3 
3. Ziele und Zielgruppen 3 
 3.1. Ziele   3 
 3.2. Zielgruppen 4 
4. Angebotsstruktur 4 
 4.1. Drogenkonsumraum 5 
 4.1.1. Konsumplatz 5 
 4.1.2. Safer-use 5 
 4.1.3. Notfallversorgung/Erste Hilfe bei Drogennotfällen 5 
 4.2. Beratung  6 
 4.2.1. Kontakt und Information 6 
 4.2.2. Beratung und Vermittlung 6 
 4.2.3. Krisenintervention 6 
 4.3. Medizinische Beratung und Hilfe/Versorgung 6 
5. Kooperation  7 
 5.1. Externe Kooperation im Hilfesystem 7 
 5.2. Kooperation mit dem Ordnungssystem 7 
6. Anforderungen an das Betreiberkonzept 7 
 6.1. Standort  7 
 6.2. Öffnungszeiten 7 
 6.3. Hausordnung und Nutzungsvereinbarung 8 
 6.4. Umfeldmanagement 8 
 6.5. Ausstattung 9 
 6.6. Personal  9 
7. Dokumentation und Qualitätssicherung 9 
 7.1. Dokumentation 9 
 7.2. Qualitätssicherung 10 
Anlagen    11 
Anlage 1: BtMG § 10a 11 
Anlage 2: Verordnung NRW 13 
Anlage 3: Ordungspartnerschaft 18

3 
1. Ausgangslage 
Die Zahl der bundesweiten Opioidkonsument*innen wird mit Hilfe unterschiedlicher Kontextin-
dikatoren und verschiedenen Ansätzen auf 1,9 bis 3,11 Personen pro 1.000 Einwohner*innen 
im Alter von 15 bis 64 Jahren geschätzt. In Köln würde diese Gruppe 1.420 bis 2.325 Personen 
im Jahr 2020 umfassen. Der intravenöse Drogenkonsum ist ein häufiger Übertragungsweg 
von Infektionskrankheiten, insbesondere von Hepatitis C, aber auch von Hepatitis B und HIV. 
Nach einem plötzlichen Anstieg von 49 Drogentoten im Jahr 2017 auf 73 Menschen im Jahr 
2018 sank die Zahl der Drogentoten in Köln in den Jahren 2019 und 2020 auf 50 Menschen, 
ist aber in einem bundesweiten Vergleich der Großstädte auf einem der vorderen Plätze . Im 
Jahr 2021 gab es einen neuen Höchststand in Köln von 74 Drogentoten.  
Verschiedene öffentliche Plätze im Kölner Stadtbild dienen der illegalen Drogenszene als 
Treffpunkte, sowohl für den sozialen Austausch als auch für den Umschlag und Konsum von 
illegalen Drogen. Den Ergebnisse n einer qualitativen Befragung der Drogenszene in Köln 
(2015) zufolge konsumieren 34,2% der Befragten im öffentlichen Raum. 
 
2. Rahmenbedingungen 
Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb eines Drogenkonsumraumes sind das Betäu-
bungsmittelgesetz (BtMG) § 10a in der Fassung vom 28.03.2000 (Anlage 1) und die Verord-
nung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW vom 26.09.2000 (Anlage 
2) mit den Aktualisierungen vom 01.12.2015. Die Erlaubnis für den Betrieb eines Drogenhilfe-
angebotes mit Drogenkonsumraum wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt.  
Bei Drogenkonsumräumen kann es sich in der Stadt Köln sowohl um ein in eine Kontaktstelle 
integriertes Angebot handeln oder um ein singuläres, auch mobiles Angebot in Form von Fahr-
zeugen. Das vorliegende vom Gesundheitsamt der Stadt Köln entwickelte Rahmenkonzept gilt 
für alle Varianten an Drogenkonsumräumen in der Stadt. 
Das Rahmenkonzept enthält Vorgaben für ein Betreiberkonzept (siehe Punkt 6). Das Betrei-
berkonzept wird von dem Betreiber entwickelt und enthält detaillierte Angaben u.a. zum Leit-
bild des Betreibers, Beratungskonzept (Safer-use-Beratung, Suchtberatung, medizinische Be-
ratung), Notfallmanagement, Umfeldmanagement, Diversität (Gender, Interkulturalität, Behin-
derung, Einbindung von Betroffenen), Qualitätssicherung, Personalplanung, Nutzungsverein-
barung, Hausordnung, Notfallplan.  
 
3. Ziele und Zielgruppen 
3.1. Ziele  
Auf der Grundlage von Beschlüssen des Bundes, des Landes Nordrhein -Westfalen und des 
Rates der Stadt Köln ist die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes eine gesundheits-, so-
zial- und ordnungspolitische Maßnahme. Die Konsument*innen illegaler Drogen erhalten ein 
Angebot von Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen.  
Das vorrangige Ziel eines Drogenkonsumraumes ist das Sichern von Überleben (harm reduc-
tion bzw. Schadensminimierung), dem ersten Meilenstein des Drogenhilfekonzeptes der Stadt 
Köln, das sich an den Phasen des Transtheoretischen Modells (TTM) von J. O. Prochaska

4 
und C. C. DiClemente orientiert. Ein Drogenkonsumraum hat auch die Förderung von Gesund-
heit und das Umsetzen von Präventionsmaßnahmen als Aufgabe. 
Gemäß der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW vom 
26.09.2000 trägt ein Drogenkonsumraum dazu bei, 
1. die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, um damit insbe-
sondere das Überleben von Konsument*innen zu sichern, 
2. die Behandlungsbereitschaft der Konsument*innen illegaler Drogen zu wecken und 
dadurch den Einstieg in den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten, 
3. die Inanspruchnahme weiterführender, insbesondere suchttherapeutischer Hilfen ein-
schließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und 
4. die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzie-
ren. 
 
3.2. Zielgruppen  
Die Zielgruppe wird durch die Rechtverordnung gemäß § 10 a Abs. 1 BtMG (Anlage 1) zum 
Betrieb von Konsumräumen bestimmt. Zielgruppe des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkon-
sumraum sind die sich in Köln aufhalte nden Konsument*innen illegaler Drogen wie Opiate , 
Kokain, Amphetamine oder deren Derivate sowie Benzodiazepine. Der Konsum kann intrave-
nös, inhalativ, nasal oder oral erfolgen. Die Konsument*innen müssen volljährig sein. Jugend-
lichen mit Betäubungsmittelabhängigkeit und Konsumerfahrung darf der Zugang nach direkter 
Ansprache nur dann gestattet werden, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor-
liegt oder sich die Mitarbeitenden im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung anderer Hilfemöglich-
keiten vom gefestigten Konsumentschluss überzeugt haben. 
Vom Besuch des Drogenkonsumraumes sind Personen auszuschließen,  
➢ die offenkundig zum ersten Mal oder nur gelegentlich konsumieren, 
➢ die erkennbar stark intoxikiert sind und 
➢ denen erkennbar die Einsichtsfähigkeit in die durch die Applikation erfolgende Ge-
sundheitsschädigung fehlt, insbesondere durch mangelnde Reife. 
 
4. Angebotsstruktur 
Das Ziel der Überlebenssicherung, Schadensminderung und Prävention wird mit folgenden 
Maßnahmen erreicht:  
➢ Notfallhilfe bei Überdosierungen, 
➢ Reduzierung der durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren, 
➢ Medizinische Versorgung, 
➢ Gesundheitsvorsorge (insbesondere HIV und Hepatitis, Hygieneschulung), 
➢ Anbindung an das Hilfesystem, 
➢ Stabilisierung bei Krisen, 
➢ Stabilisierung durch Beratung, 
➢ Entwicklung von Motivation und Einsicht in ausstiegsorientierte Hilfen,

5 
➢ Vermittlung in weiterführende Hilfen. 
Zudem kommt es zu einer Entlastung des öffentlichen Raumes durch Reduzierung von kon-
sumbezogenen Verhaltensweisen. 
Das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum ist bedarfsorientiert, ggf. auch am Wochen-
ende, geöffnet. Die drei Säulen des Angebotes sind Drogenkonsumraum, Beratung und me-
dizinische Hilfe. In dem Angebot wird ein moderater, sozialverträglicher  Alkoholkonsum von 
mitgebrachtem Alkohol toleriert.  
 
4.1. Drogenkonsumraum 
4.1.1. Konsumplatz 
Den Konsument*innen illegaler Drogen wird ein hygienischer Platz zum Konsum von mitge-
brachten Drogen zur Verfügung gestellt. Der Konsumvorgang wird durch die Mitarbeitenden 
beobachtet. Die Menge der Drogen, die konsumiert werden soll, wird durch die Mitarbeitenden 
geprüft, aber nicht die Zusammensetzung der Substanz im Sinne eines Drug Checkings1. Für 
den sicheren Konsum stehen Plätze für den intravenösen Konsum und den inhalativen Kon-
sum zur Verfügung. Die Zubereitung von mitgebrachten Substanzen wird gewährt. Die Dauer 
des Konsumvorganges wird auf 30 Minuten begrenzt. Wenn alle Plätze besetzt sind, wird eine 
Warteliste erstellt und die Konsument*innen müssen sich im Wartebereich der Einrichtung auf-
halten. 
 
4.1.2. Safer-use 
Da aus hygienischen Gründen keine mitgebrachten Konsumutensilien verwendet werden dür-
fen, werden diese kostenfrei bereitgestellt. Auch über den Konsumvorgang hinaus können 
Konsumutensilien kostenfrei getauscht werden. Ein ausreichender Vorrat an sterilen Einmal-
spritzen und Kanülen, Tupfern, Ascorbinsäure und Injektionszubehör sowie geeignete Folien 
zum inhalativen Konsum und Behälter zur sachgerechten Entsorgung von gebrau chten Kon-
sumutensilien ist vorhanden. Die sachgerechte Entsorgung gebrauchter Konsumutensilien ge-
währleistet der Betreiber.  
 
4.1.3. Notfallversorgung/Erste Hilfe bei Drogennotfällen 
Medizinisch geschultes Personal und eine Erste Hilfe-Basisausstattung gewährleisten sofort 
erste Hilfe bei lebensbedrohlichen Notfällen. Der Betreiber entwickelt einen medizinischen 
Notfallplan zusammen mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln, der regelmäßig aktualisiert 
und in den Räumlichkeiten aushängt wird.  
Falls Notfälle eintreten, sind folgende Maßnahmen zu beachten: 
➢ Für Rettungskräfte wird ein ungehinderter Zugang gewährleistet. 
➢ Alle Mitarbeitenden sind in der Drogennotfallversorgung geschult und werden ständig 
weitergebildet. 
 
1 Die Entwicklungen bezüglich des im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnten Drug Che-
cking sind abzuwarten.

6 
➢ Die medizinische Notfallversorgung ist durch die Drogentherapeutische Ambulanz/den 
Mobilen Medizinischen Dienst und durch die Rettungsdienste der Stadt Köln gewährleis-
tet. 
➢ Für die Notfallversorgung ist ein medizinischer Notfallkoffer bereitzuhalten. 
➢ Ein Notfallplan für die Mitarbeitenden ist vorhanden. 
 
4.2. Beratung 
4.2.1. Kontakt und Information 
Durch das niedrigschwellige Angebot kommt es o ftmals zu einem ersten und im Folgenden 
meist regelmäßigen Kontakt mit dem professionellen Hilfesystem und dessen Angeboten zur 
Lebens- und Ausstiegshilfe. Es erfolgt eine suchtspezifische Erstberatung. Zusätzlich liegen 
Informationsmaterialien und Flyer u.a. zu Safer-use, Safer-sex und Hepatitis aus.  
Bei Konsument*innen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden, ist insbesondere 
auf die Risiken des Drogenkonsums bei gleichzeitiger Substitutionsbehandlung und die Not-
wendigkeit des Konsumverzichts hinzuweisen sowie auf die Inanspruchnahme der im Einzel-
fall notwendigen Hilfe hinzuwirken. 
 
4.2.2. Beratung und Vermittlung 
Wenn möglich, informieren die Mitarbeitenden über eine Erstberatung hinaus über weiterge-
hende und ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsangebote. Die Beratung stützt die 
Entwicklung von Motivation und Einsicht in ausstiegsorientierte Hilfen und weiterführende Ver-
änderungsprozesse. Im Sinne des Veränderungsmodells von Prochaska und DiClemente 
dient die Motivierende Gesprächsführung als klientenzentrierter Beratungsansatz. Ziel ist die 
Vermittlung in weiterführende Hilfen (Substitution, Entgiftung, Entwöhnung, Therapie, betreute 
Wohnformen etc.). Ergänzend zur Safer-use- und Safer-sex Beratung finden auch Informatio-
nen und Beratungen zu weiteren Gesundheitsthemen statt wie z.B. Hygiene.  
 
4.2.3. Krisenintervention 
Akut auftretende Krisen werden bearbeitet. Auslöser von Krisen sind vielfältig und können zum 
Beispiel Gewalterfahrung oder Trennungserlebnisse etc. sein. Diese sofortigen Hilfen bei psy-
chischen und sozialen Ausnahmefällen dienen meist dazu, den Status quo aufrechtzuerhalten 
und eine weitere Verschlechterung in der Lebenssituation zu vermeiden. 
 
4.3. Medizinische Beratung und Hilfe/Versorgung 
Die medizinische Beratung und Hilfe zum Zwecke der Risikominderung ist durch entsprechen-
des Personal gewährleistet. Die Konsument*innen werden u.a. über Infektionsrisiken  und 
chronische Erkrankungen wie HIV und Hepatitis aufgeklärt und zu Maßnahmen der Wundver-
sorgung, zu Safer-use und risikoärmere Konsumformen beraten. Medizinische Untersuchun-
gen sind eingeschränkt möglich und umfassen vor allem die Versorgung von Wunden und 
Abszessen sowie Verbandswechsel. Die Testung von HIV und Hepatitis C kann angeboten

7 
werden. Der Tausch von Konsumutensilien wird angeboten. Es besteht die Bereitschaft Laien 
im Gebrauch von Naloxon zu schulen.  
Die ärztliche Grundversorgung im Rahmen der Drogentherapeutischen Ambulanz erfolgt in 
Form von Sprechstunden des Mobilen Medizinischen Dienstes des Gesundheitsamtes der 
Stadt Köln.  
 
5. Kooperation 
5.1. Externe Kooperation im Hilfesystem 
Das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum ist Bestandteil des Kölner Suchthilfesystems 
und ist mit dessen Angeboten vernetzt, wie z.B. Aufsuchendes Suchtclearing, Substitutions-
ambulanzen, Kontaktstellen, Angeboten der stationäre n Entgiftung etc. Die Kooperation mit 
allen sozialen und gesundheitlichen Diensten wird im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit 
umgesetzt. 
 
5.2. Kooperation mit dem Ordnungssystem 
Um Straftaten im unmittelbaren Umfeld des Drogenkonsumraumes soweit wie möglich zu ver-
hindern, arbeitet der Betreiber mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln und den Ordnungs - 
und Strafverfolgungsbehörden zusammen und unterhält regelmäßig Kontakt (siehe Anlage 3).  
Am Standort des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum soll sich keine Szene bilden. 
Bei regelwidrigem Verhalten der Konsument*innen können d ie Mitarbeite nden Sanktionen 
zum Beispiel in Form von Hausverboten aussprechen. Bei rechtswidrigen Handlungen wird 
die Polizei eingeschaltet.  
 
6. Anforderungen an das Betreiberkonzept 
6.1. Standort 
Die Drogenhilfeangebote mit Drogenkonsumraum befinden sich jeweils an einem der mit der 
Stadt Köln und den Ordnungspartnern (Staatsanwaltschaft, Polizei und Ordnungsamt) abge-
stimmten Standorte. Die Anwohner*innen und anliegende Gewerbetreibende s ind über das 
Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum und die Kooperation mit dem Ordnungssystem  
zu informieren. Während der Öffnungszeiten sind die Mitarbeitenden vor Ort ansprechbar und 
telefonisch erreichbar. 
 
6.2. Öffnungszeiten 
Das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum ist täglich, ggf. auch am Wochenende, ge-
öffnet. Die Öffnungszeiten orientieren sich an dem Bedarf der Konsument*innen und werden 
von dem Gesundheitsamt der Stadt Köln mit dem Betreiber abgestimmt und regelmäßig eva-
luiert.

8 
6.3. Hausordnung und Nutzungsvereinbarung 
Die Hausordnung und die Nutzungsvereinbarung werden vom Betreiber zusammen mit dem 
Gesundheitsamt der Stadt Köln und den  Ordnungs- und Strafverfolgungs behörden abge-
stimmt und in den Räumlichkeiten gut sichtbar ausgehängt. Hausordnung und Nutzungsver-
einbarung liegen in mehreren Sprachen und als Piktogramme vor. 
Bei jedem Erstkontakt mit Konsument*innen wird von den Mitarbeitenden auf die Hausordnung 
hingewiesen. Die Konsument*innen unterzeichnen die Nutzungsvereinbarung. Die Kooperati-
onsvereinbarung zwischen der Suchthilfe und der Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit dro-
genabhängigen und substituierten Eltern kommt ebenfalls zur Anwendung.  
Die Hausordnung und die Nutzungsvereinbarung regeln: 
➢ Zugang zum Drogenkonsumraum erhalten volljährige Konsument*innen illegaler Drogen 
mit Konsumerfahrung. 
➢ Erkennbar stark intoxikierte Personen dürfen den Konsumraum nicht nutzen. 
➢ Handel mit und Abgabe von Betäubungsmitteln ist verboten. 
➢ Es dürfen ausschließlich selbst mitgebrachte Drogen nach Sichtprüfung durch das Perso-
nal konsumiert werden. 
➢ Gewalt gegen Personen und Gegenstände sowie Gewaltandrohungen sind verboten. 
➢ Das Mitbringen von Waffen ist untersagt.  
➢ Das Mitnehmen von Kindern und Tieren in den Konsumraum ist nicht gestattet. 
➢ Nahrungsmittel und Getränke dürfen nicht mit in den Konsumraum gebracht werden. 
➢ Keine Szenebildung am Standort. 
➢ Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. 
Die Einhaltung der Hausordnung wird durch die Mitarbeitenden des Drogenhilfeangebotes 
und ggf. einen Sicherheitsdienst überwacht. Verstöße gegen diese Regeln können durch den 
Betreiber mit einem Hausverbot geahndet werden. Die Dauer für ein Hausverbot wird nach 
der Art des Regelverstoßes festgelegt. 
 
6.4. Umfeldmanagement 
Das Umfeldmanagement ist fester Bestandteil des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsum-
raum. Die Erreichbarkeit, die konstruktive Zusammenarbeit mit Anwohnenden und ansässigen 
Geschäftstreibenden sowie die Mitwirkung an entsprechenden Strukturen sind unerlässlich für 
den erfolgreichen Betrieb eines Drogenkonsumraumes und die Entlastung der Öffentlichkeit. 
Das Umfeldmanagement umfasst auch regelmäßige Rundgänge der Mitarbeiten den, bei de-
nen sich im öffentlichen Raum aufhaltende Konsumraumnutzer*innen angesprochen und ge-
fundene Konsumutensilien aufgesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Einer Szenebil-
dung wird entgegengewirkt.

9 
6.5. Ausstattung 
Die Ausstattung des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum ist zweckdienlich und ent-
spricht den gesetzlichen und hygienischen Anforderungen. Die Konsumplätze sind für die Mit-
arbeitenden vollständig einsehbar. Die Rettungsdienste haben jederzeit ungehinderten Zu-
gang. Für ausreichend Beleuchtung in und ggf. auch außerhalb des Drogenhilfeangebotes ist 
Sorge zu tragen.  
Grundsätzlich besteht das Angebot aus einem oder zwei getrennten Bereichen für intravenö-
sen und inhalativen Konsum sowie einem Wartebereich. Weitere Räumlichkeiten ( medizini-
scher Behandlungsraum, Beratungsraum, Aufenthaltsbereich mit Empfang ) werden grund-
sätzlich erwartet, sind jedoch in einem Mobilen Drogenhilfeangebot nur eingeschränkt vorhan-
den. Der Zugang zu sanitären Anlagen muss gewährleistet sein.  
 
6.6. Personal 
Das Team des Drogen hilfeangebotes mit Drogenkonsumraum ist interdisziplinär besetzt. Es 
arbeiten mindestens drei Personen zeitgleich vor Ort, um die Rettungskette bei einem Notfall 
zu gewährleisten:  
• Medizinische Fachkraft: Rettungsassistenten, Pflegepersonal 
• Fachkraft soziale Arbeit: Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen 
• Servicekraft: nebenamtliche Kraft, studentische Hilfskraft, Freiwilliges Soziales Jahr, 
Bundesfreiwilligendienst o.ä. 
Das Personal kann bei Bedarf durch einen Sicherheitsdienst ergänzt werden.  
Das Personal der Drogentherapeutischen Ambulanz wird durch den Mobilen Medizinischen 
Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Köln gestellt.  
Bei der Personalauswahl wird die Diversität des multiprofessionellen Teams hinsichtlich 
Gender, Interkulturalität, Behinderung und die Einbindung von Betroffenen berücksichtigt. 
Die Einbindung und Beteiligung von Betroffenen erfolgten u.a. durch partizipative Ansätze 
und Methoden. 
 
7. Dokumentation und Qualitätssicherung 
7.1. Dokumentation 
Die Leistungen des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum werden vom Betreiber 
kontinuierlich dokumentiert und mind. einmal jährlich quantitativ im Sachbericht und qualitativ 
im Qualitätsgespräch mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln ausgewertet.  
Die Daten der Nutzer*innen des Drogenkonsumraumes werden den Anforderungen der Lan-
desstatistik NRW und des Sachberichtes des Gesundheitsamtes entsprechend erfasst. Die 
entsprechenden Daten werden monatlich an die Landesstelle und das Gesundheitsamt über-
mittelt. Auffällige Entwicklungen und Veränderungen teilt der Betreiber dem Gesundheitsamt 
der Stadt Köln unmittelbar mit.  
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden durch den Betreiber beachtet.

10 
7.2. Qualitätssicherung 
Um die fachliche Qualifikation des Personals zu gewährleisten, sind entsprechende Nach-
weise über Abschlüsse im medizinischen bzw. sozialen Fachbereich zu erbringen . Ausnah-
men bedürfen einer Zustimmung des Gesundheitsamts.  
Weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung sind durch den Betreiber zu erbringen und um-
fassen u.a. die Teilnahme an Fort - und Weiterbildungen (Drogennotfallschulung, Deeskala-
tion, Motivierende Gesprächsführung, Gesundheitsförderung), Teamsitzungen und Angeboten 
der Supervision. Alle Mitarbeitenden werden laufend fortgebildet, insbesondere erfolgen die 
Drogennotfallschulungen jährlich. 
Der Betreiber ist informiert über die aktuellen fachlichen Standards niedrigschwelliger Drogen-
hilfe, den aktuellen Stand der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Forschung 
und der Evidenzbasierung von Arbeitsmethoden. Der Betreiber bringt sich  aktiv in die Fach-
diskussion und die Weiterentwicklung der Qualität ein und nimmt an entsprechenden Gremien 
teil.

11 
Anlagen  
Anlage 1: BtMG § 10a 
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz 
- 3. BtMG-ÄndG) vom 28. März 2000 
Hier: Dokumentation des § 10a BtMG (Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen) 
 
§ 10a  Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen 
(1) Einer Erlaubnis der zuständigen obersten Landesbehörde bedarf, wer eine Einrichtung 
betreiben will, in deren Räumlichkeiten Betäubungsmittelabhängigen eine Gelegenheit zum 
Verbrauch von mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln verschafft oder 
gewährt wird (Drogenkonsumraum). Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Lan-
desregierung die Voraussetzungen für die Erteilung in einer Rechtsverordnung nach Maß-
gabe des Absatzes 2 geregelt hat. 
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzun-
gen für die Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 1 zu regeln. Die Regelungen müssen ins-
besondere folgende Mindeststandards für die Sicherheit und Kontrolle beim Verbrauch von 
Betäubungsmitteln in Drogenkonsumräumen festlegen: 
1. Zweckdienliche sachliche Ausstattung der Räumlichkeiten, die als Drogenkonsumraum 
dienen sollen, 
2. Gewährleistung einer sofort einsatzfähigen medizinischen Notfallversorgung; 
3. medizinische Beratung und Hilfe zum Zwecke der Risikominderung beim Verbrauch 
der von Abhängigen mitgeführten Betäubungsmittel, 
4. Vermittlung von weiterführenden und ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung 
und Therapie, 
5. Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten nach diesem Gesetz in Drogenkonsum-
räumen, abgesehen vom Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 
zum Eigenverbrauch in geringer Menge, 
6. erforderliche Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung zuständigen örtlichen Behörden, um Straftaten im unmittelbaren Umfeld der 
Drogenkonsumräume soweit wie möglich zu verhindern, 
7. genaue Festlegung des Kreises der berechtigten Benutzer von Drogenkonsumräumen, 
insbesondere im Hinblick auf deren Alter, die Art der mitgeführten Betäubungsmittel so-
wie die geduldeten Konsummuster; offenkundige Erst- oder Gelegenheitskonsumenten 
sind von der Benutzung auszuschließen, 
8. eine Dokumentation und Evaluation der Arbeit in den Drogenkonsumräumen, 
9. ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem Personal in ausreichender Zahl, 
das für die Erfüllung der in den Nummern 1 bis 7 genannten Anforderungen fachlich 
ausgebildet ist,

12 
10. Benennung einer sachkundigen Person, die für die Einhaltung der in den Nummern 1 
bis 9 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anord-
nungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist (Verantwortlicher) und die ihm 
obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen kann. 
(3) Für das Erlaubnisverfahren gelten § 7 Satz 1 und 2 Nr. 1 bis 4 und 8, §§ 8, 9 Abs. 2 und 
§ 10 entsprechend; dabei tritt an die Stelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-
produkte jeweils die zuständige Landesbehörde, an die Stelle der obersten Landesbehörde 
jeweils das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. 
(4) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 berechtigt das in einem Drogenkonsumraum tätige Perso-
nal nicht, eine Substanzanalyse der mitgeführten Betäubungsmittel durchzuführen oder beim 
unmittelbaren Verbrauch der mitgeführten Betäubungsmittel aktive Hilfe zu leisten.

13 
Anlage 2: Verordnung NRW 
 
Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW vom 26.09.2000: 
 
Auf Grund des § 10a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom: 
08.12.2015 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.) Ausgabe 2015 N4. 44 
Seite 797 bis 810 
 
§ 1  Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis 
Eine Erlaubnis zum Betrieb von Drogenkonsumräumen kann auf Antrag von der obersten 
Landesgesundheitsbehörde nur erteilt werden wenn die in § 2 aufgeführten Betriebszwecke 
verfolgt und die Mindeststandards nach den §§ 3 bis 11 eingehalten werden. 
 
§ 2  Betriebszweck 
(1) Drogenkonsumräume im Sinne des § 10a BtMG müssen der Gesundheits-, Überlebens- 
und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige dienen und in das Gesamtkonzept des örtlichen 
Drogenhilfesystems eingebunden sein. 
(2) Der Betrieb von Drogenkonsumräumen soll dazu beitragen, 
1. die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, um damit insbe-
sondere das Überleben von Abhängigen zu sichern, 
2. die Behandlungsbereitschaft der Abhängigen zu wecken und dadurch den Einstieg in den 
Ausstieg aus der Sucht einzuleiten, 
3. die Inanspruchnahme weiterführender insbesondere suchttherapeutischer Hilfen ein-
schließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und 
4. die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzie-
ren. 
(3) Träger und Personal dürfen für den Besuch der Drogenkonsumräume nicht werben je-
doch im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit Hinweise geben. 
 
§ 3  Zweckdienliche Ausstattung 
(1) Drogenkonsumräume müssen mit Tischen und Stühlen ausgestattet, von den übrigen Be-
ratungseinrichtungen räumlich getrennt, ausreichend beleuchtet und stets vollständig einseh-
bar sein. Es sind gesonderte Wartebereiche einzurichten. Die Räume müssen die für den 
Drogengebrauch wechselnder Personen notwendigen hygienischen Voraussetzungen erfül-
len. Insbesondere müssen Wände und Böden sowie die Einrichtungsgegenstände abwasch-
bar und desinfizierbar sein. Die Räume müssen stets gut ent- und belüftet, in sauberem Zu-
stand sein und regelmäßig desinfiziert werden. Sterile Einmalspritzen und Kanülen, Tupfer 
Ascorbinsäure und Injektionszubehör sowie geeignete Folien zum inhalativen Konsum sind

14 
in ausreichendem Umfang vorzuhalten. Eine sachgerechte Entsorgung gebrauchter Spritz-
bestecke ist sicherzustellen. Den Nutzerinnen und Nutzern der Drogenkonsumräume sind 
geeignete sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen. 
(2) Es ist sicherzustellen, dass Rettungsdiensten jederzeit ein ungehinderter Zugang möglich 
ist. 
 
§ 4  Gewährleistung der Notfallversorgung 
Für den Betrieb von Drogenkonsumräumen sind medizinische Notfallpläne zu erstellen und 
ständig zu aktualisieren. Sie sind der Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen. 
Während des Betriebs von Drogenkonsumräumen sind die Nutzerinnen und Nutzer durch re-
gelmäßig in der Notfallversorgung geschultes Personal ständig zu beobachten, um jederzeit 
eingreifen und im Bedarfsfall sofortige Reanimationsmaßnahmen sowie eine akute Wundver-
sorgung durchführen zu können. Für die Notfallversorgung ist für jeden Drogenkonsumraum 
mindestens ein medizinischer Notfallkoffer bereitzuhalten. 
 
§ 5  Medizinische Beratung und Hilfe, Vermittlung von weiterführenden und 
ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung und Therapie 
(1) Der Drogenkonsumraum muss personell so ausgestattet sein, dass die Abhängigen ins-
besondere bei akuten oder chronischen Krankheiten über Infektionsrisiken, Toxizität der ver-
wendeten Betäubungsmitteln, Maßnahmen zur Wundversorgung sowie risikoärmere Kon-
sumformen beraten werden können und im Bedarfsfall Krisenintervention geleistet werden 
kann.  
(2) Das Personal hat über eine suchtspezifische Erstberatung hinaus jeweils in der im kon-
kreten Einzelfall angemessenen Weise über weitergehende und ausstiegsorientierte Bera-
tungs- und Behandlungsangebote zu informieren und diese bei Bedarf zu vermitteln. Hierbei 
ist insbesondere auf die Risiken des Drogenkonsums bei gleichzeitiger Substitutionsbehand-
lung und die Notwendigkeit des Konsumverzichts hinzuweisen und auf die Inanspruchnahme 
der im Einzelfall notwendigen Hilfe hinzuwirken. Personen, die einen Entgiftungswunsch äu-
ßern, sind die notwendigen Hilfestellungen bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Einrich-
tungen zu gewähren. 
 
§ 6  Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten 
(1) Es ist eine mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden 
abgestimmte Hausordnung zu erlassen und gut sichtbar auszuhängen. Die Nutzerinnen und 
Nutzer sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelge-
setz, mit Ausnahme des Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge zum Eigenge-
brauch gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3, innerhalb der Einrichtung verboten sind und unverzüglich 
unterbunden werden. 
(2) Die Einhaltung der Hausordnung ist durch das Personal zu überwachen.

15 
(3) Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung sind die Drogenabhängigen von der weiteren 
Nutzung auszuschließen. Über die Dauer des Nutzungsausschlusses entscheidet die Lei-
tung der Einrichtung. 
 
§ 7  Kooperationsformen zur Prävention von Straftaten im unmittelbaren Umfeld 
der Einrichtung 
Die Träger von Drogenkonsumräumen haben mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- 
und Strafverfolgungsbehörden Formen ihrer Zusammenarbeit schriftlich festzulegen und mit 
ihnen regelmäßig Kontakt zu halten, um frühzeitig Störungen der öffentlichen Sicherheit und 
Ordnung im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume zu verhindern. Die Leitung der 
Einrichtung hat die einrichtungsbedingten Auswirkungen auf das unmittelbare räumliche Um-
feld zu beobachten und besondere Vorkommnisse zu dokumentieren. 
 
§ 8  Nutzerkreis, Konsumstoffe und Konsumarten 
(1) Nutzerinnen und Nutzer von Drogenkonsumräumen dürfen grundsätzlich nur volljährige 
Personen mit Betäubungsmittelabhängigkeit und Konsumerfahrung sein. Jugendlichen mit 
Betäubungsmittelabhängigkeit und Konsumerfahrung darf der Zugang nach direkter Anspra-
che nur dann gestattet werden, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt 
oder sich das Personal im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung anderer Hilfemöglichkeiten 
vom gefestigten Konsumentschluss überzeugt hat. 
(2) Von der Benutzung des Drogenkonsumraumes sind auszuschließen: Offenkundige Erst- 
und Gelegenheitskonsumierende, erkennbar intoxikierte Personen und Personen, deren er-
kennbar, insbesondere wegen mangelnder Reife, die Einsichtsfähigkeit in die durch die Ap-
plikation erfolgende Gesundheitsschädigung fehlt 
(3) Die von den Nutzerinnen und Nutzern mitgeführten Betäubungsmittel sind einer Sichtkon-
trolle zu unterziehen. Von einer näheren Substanzanalyse zur Menge, Art und Zusammen-
setzung des Stoffes ist abzusehen. Der Konsum von Betäubungsmittel im Drogenkonsum-
raum kann Opiate, Kokain, Amphetamine oder deren Derivate sowie Benzodiazepine betref-
fen und intravenös, inhalativ, nasal oder oral erfolgen. 
(4) Zu den vorstehenden Bestimmungen sind in der Hausordnung ergänzende Regelungen 
zu treffen. 
 
§ 9  Dokumentation und Evaluation 
Die Leitungen haben eine fortlaufende Dokumentation über den Betrieb der Drogenkonsum-
räume in anonymisierter Form und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 
sicherzustellen. Hierzu sind Tagesprotokolle zu fertigen, die insbesondere über Umfang und 
Ablauf der Nutzerkontakte, Zahl und Tätigkeit des eingesetzten Personals sowie alle beson-
deren Vorkommnisse Auskunft geben. Diese Protokolle sind in einem monatlichen Bericht 
zusammenzufassen und im Hinblick auf die Zielerreichung regelmäßig auszuwerten. Über 
die Ergebnisse sind die zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehör-
den zu unterrichten. Die Berichte sind der Überwachungsbehörde regelmäßig vorzulegen.

16 
§ 10  Anwesenheitspflicht 
Während der Öffnungszeiten ist die ständige Anwesenheit von ausreichendem Fachpersonal 
zu gewährleisten. Die in der Erlaubnis festgelegte Zahl und die Qualifikation der für die Bera-
tung der Drogenkonsumentinnen und -konsumenten erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter darf nicht unterschritten werden. 
 
§ 11  Verantwortlichkeit 
(1) Die Leitungen der Drogenkonsumräume sind verantwortlich für die Einhaltung der in die-
ser Verordnung festgelegten Pflichten. 
(2) Die Träger von Drogenkonsumräumen haben sicher zu stellen, dass die Leitungen und 
deren Personal weder selbst am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen noch aktive Hilfe beim 
unmittelbaren Verbrauch der Betäubungsmittel leisten. 
(3) Die Träger von Drogenkonsumräumen wirken an allgemeinen Maßnahmen zur Präven-
tion vor Drogenkonsum mit. 
 
§ 12  Erlaubnisverfahren 
(1) Der Antrag ist in doppelter Ausfertigung über den Oberbürgermeisterin oder den Oberbür-
germeister oder die Landrätin oder den Landrat und die Bezirksregierung an die oberste Lan-
desgesundheitsbehörde zu richten. 
(2) Er muss die folgenden Angaben und Unterlagen enthalten: 
 Name und Anschrift des Trägers der Einrichtung, 
 Name und Anschrift der vor Ort im Sinne des § 10a Abs. 2 Nr. 10 BtMG verantwortlichen 
Einrichtungsleitung und deren Vertretung, 
 Darstellung der räumlichen und baulichen Ausstattung der Einrichtung, insbesondere Ad-
resse, Grundriss/Lageplan, Bauweise und der Sicherungen gegen missbräuchlichen Um-
gang mit Betäubungsmitteln, 
 Darstellung des Beratungskonzepts nach § 5 Abs. 2, 
 Darstellung der Einbeziehung in das Drogenhilfegesamtkonzept der Kommune, 
 Benennung der in der Einrichtung zum Konsum zugelassenen Betäubungsmittel und 
Konsumarten, 
 Nachweise über die Qualifikation der Leitung und des übrigen Personals sowie Erklärun-
gen darüber, dass sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können, 
 Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (z.B. durch Vorlage amtlicher Führungs-
zeugnisse), 
 den Plan für die medizinische Notfallversorgung gemäß § 4 Abs. 1, 
 eine Hausordnung nach § 6 Abs. 1, 
 Zahl der voraussichtlichen Nutzerinnen und Nutzer,

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 Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- 
und Strafverfolgungsbehörden nach § 7. 
(3) Die Erlaubnis kann befristet und unter Bedingungen erteilt sowie mit Auflagen verbunden 
werden. Für Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis gilt § 10 BtMG entsprechend. 
 
§ 13  Überwachung 
Die Drogenkonsumräume unterliegen der Überwachung durch die Bezirksregierung (Über-
wachungsbehörde). 
 
§ 14  In-Kraft-Treten 
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft

Anlage 3: Ordungspartnerschaft 
 
Vereinbarung 
 
 
über die Zusammenarbeit des Betreibers _________________________ mit den zuständi-
gen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nach § 7 der Verordnung über 
den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 26.09.2000. 
 
1. Beteiligte 
Die Vereinbarung erfolgt zwischen 
 
• _______________________________________.als Betreiber der Einrichtung, 
• Stadt Köln 
• Staatsanwaltschaft Köln 
• Polizeipräsidium Köln 
 
2. Gegenstand der Vereinbarung 
In der Vereinbarung werden gem. § 7 VO DKR Formen der Zusammenarbeit zwischen den 
Beteiligten schriftlich festgelegt. Die Kooperation dient vor allem der Prävention von Strafta-
ten und der frühzeitigen Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ord-
nung im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung. 
 
3. Formen der Zusammenarbeit 
Die Zusammenarbeit wird vorrangig getragen durch ein regelmäßiges Informations- und 
Kontaktsystem sowie die Verpflichtung einzelner Vereinbarungspartner zur Übernahme spe-
zieller Aufgaben die als Aufgabenbündel betrachtet der Erfüllung des Gesamtkooperations-
ziels dienen. 
 
4. Informations- und Kontaktsystem 
Der Betreiber trägt Sorge für ein funktionstüchtiges Informations- und Kontaktsystem. 
 
 
4.1 Informationssystem 
Der Betreiber beobachtet einrichtungsbedingte Auswirkungen auf das unmittelbare sowie 
mittelbare Umfeld und dokumentiert besondere Vorkommnisse (§ 7 VO DKR).

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Neue Entwicklungen sind unmittelbar allen Vereinbarungspartnern (Ziff. 4.3) mitzuteilen, da-
mit Gegenmaßnahmen zur Abwehr von Verfestigungen eingeleitet werden können. 
 
Der Betreiber leitet den Vereinbarungspartnern quartalsmäßig die zusammengefassten Be-
richte nach § 9 VO DKR zu. 
 
4.2 Kontaktsystem 
Der Betreiber lädt regelmäßig Vertreter der Vereinbarungspartner zu Abstimmungsgesprä-
chen auf der Arbeitsebene ein, um aktuelle Ereignisse zu erörtern und geeignete Sofortmaß-
nahmen festzulegen. Die Gespräche werden protokolliert. 
 
4.3 Austausch allgemeiner Informationen 
Die Vereinbarungspartner tauschen allgemeine Informationen, insbesondere über 
• Hausordnungen und Zusammenarbeitsvereinbarungen in anderen Städten, 
• Gerichtsurteile im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drogenkonsumräumen, 
• Verwaltungsverfügungen von Ordnungsbehörden und Bezirksregierungen 
untereinander aus. Sie informieren sich im Rahmen der Abstimmungsgespräche über das 
Beschwerdeaufkommen und die Beschwerdepunkte. 
 
4.4 Ansprechpartner 
Jeder Vereinbarungspartner benennt einen Ansprechpartner für aktuelle Informationen, Ab-
sprachen, Beschwerden usw. 
 
5. Aufgaben des Betreibers 
Der Betreiber übernimmt folgende Aufgaben: 
 
5.1 Nutzungseinschränkung 
Der Betreiber beschränkt die Nutzung des Drogenkonsumraumes möglichst auf Konsu-
ment*innen, die in Köln wohnenden oder Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Köln ha-
bende, um eine Sogwirkung auf Konsument*innen aus anderen Städten zu reduzieren. 
 
5.2. Öffnungszeiten 
Der Drogenkonsumraum hat tägliche, dem Konsumverhalten angepasste Öffnungszeiten, 
die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt sind.

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5.3 Sauberkeit im Außenbereich 
Der Betreiber achtet darauf, dass einrichtungsbedingte Verunreinigungen im unmittelbaren 
Umfeld vermieden und ggf. behoben werden. Es werden regelmäßig Kontrollgänge durchge-
führt.  
 
5.4 Ansammlung vor der Einrichtung 
Der Betreiber wird Konsument*innen, die sich vor oder im Umfeld der Einrichtung ansam-
meln, aktiv und unmittelbar ansprechen, und diese zum Weitergehen bewegen, um eine 
Szenebildung frühzeitig zu unterbinden. Es werden regelmäßig Kontrollgänge durchgeführt.  
 
5.5 Kontakt zur Nachbarschaft 
Der Betreiber hält Kontakt zur Nachbarschaft und ist während der Öffnungszeiten für die 
Nachbarn erreichbar. Er unterrichtet die Vereinbarungspartner rechtzeitig über eigene ge-
plante öffentliche Informationsveranstaltungen und sonstige Maßnahmen der Öffentlichkeits-
arbeit. 
 
5.6. Betäubungsmittelgesetz und Hausordnung 
Der Betreiber stellt sicher, dass im Drogenkonsumraum und in der Einrichtung Straftaten 
nach dem BtMG mit Ausnahme des Besitzes von Betäubungsmitteln in geringen Mengen 
zum Eigenkonsum nicht geduldet werden. 
 
6. Aufgaben des Gesundheitsamtes 
Im Rahmen seiner Koordinationsaufgaben leitet das Gesundheitsamt Hinweise auf den Kon-
sum von Drogen im Umfeld des Drogenkonsumraumes oder auf damit verbundene Verunrei-
nigungen an den Betreiber weiter, damit dieser tätig werden kann. Das Gesundheitsamt be-
teiligt sich an konzeptionellen Überlegungen zur Reinhaltung des öffentlichen Raumes und 
einer „konsumfeindlichen“ Umgestaltung. 
 
7. Aufgaben des Ordnungsamtes 
Das Ordnungsamt legt im Rahmen seiner Aufgabenstellung und Möglichkeiten einen 
Schwerpunkt seiner ordnungsrechtlichen Maßnahmen auf das Umfeld des Drogenkonsum-
raumes. 
 
8. Aufgaben der Polizei 
Die Polizei geht gegen jede Form des Handelns mit Betäubungsmitteln im Umfeld der Ein-
richtung vor.

Anlage 4 Rahmenkonzept Betrieb SHZ

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Rahmenkonzept zum Betrieb  
des Suchthilfezentrums Perlengraben 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Gesundheitsamt  
Stabstelle für Gesundheitsplanung und -förderung 
 
Einzelne Konzepte in Abstimmung mit dem Beirat Suchthilfe Köln 
 
Köln, 24.04.2026

2 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Einleitung ............................................................................................................. 3 
1.1 Ausgangslage .................................................................................................. 3 
1.2 Zugrunde gelegte Fachkonzepte und -modelle der Suchthilfeplanung ............ 4 
3. Zielgruppe ........................................................................................................... 7 
4. Standort ............................................................................................................... 7 
5. Angebote ............................................................................................................. 7 
5.1 Außenbereich .................................................................................................. 8 
5.2 Spritzentausch ................................................................................................. 8 
5.3 Drogenkonsumraum ........................................................................................ 8 
5.4 Kontaktladen mit Aufenthalts-, Versorgungs- und Beratungsangebot.............. 8 
5.5 Ruheplätze, Aufenthalt und Rückzug ............................................................... 9 
5.6 Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) ............................................................... 9 
5.7 Niedrigschwellige Beschäftigung ..................................................................... 9 
6. Umfeldmanagement .......................................................................................... 10 
6.1 Intern .............................................................................................................. 10 
6.2 Extern ............................................................................................................ 10 
7. Strukturelle Angaben ......................................................................................... 10 
8. Dokumentation und Qualitätssicherung ............................................................. 12 
9. Kooperationen ................................................................................................... 12

3 
 
1. Einleitung 
1.1 Ausgangslage 
Hintergrund 
Der Konsum illegaler Drogen und die damit verbundene Abhängigkeit stellen insbesondere in 
größeren Städten – so auch in Köln – eine wachsende Herausforderung dar. Im Stadtbild 
sind verschiedene öffentliche Plätze als Treffpunkte der Drogenszene bekannt, die sowohl 
als Aufenthaltsorte als auch zum Handel und Konsum illegaler Substanzen genutzt werden. 
Bereits in den 1990er Jahren konzentrierte sich ein Szenetreffpunkt rund um den Neumarkt 
und die angrenzenden Bereiche. Die Konsumierenden waren damals überwiegend Men-
schen mit einer Heroinabhängigkeit, die häufig intravenös und zusätzliche Substanzen wie 
Kokain, Benzodiazepine und Alkohol konsumierten. Mit dem Beschluss eines Maßnahmen-
katalogs legte der Rat der Stadt Köln bereits 1992 einen Grundstein für die Suchthilfepla-
nung. 
Ab 2014 nahm die Zahl der drogenabhängigen Menschen am Neumarkt und im direkten Um-
feld deutlich zu. Der Konsum verlagerte sich zunehmend in Zugänge zu Tiefgaragen, Keller-
anlagen und U-Bahnhaltestellen. Auf Grundlage des datengestützten Kölner Suchtberichts 
2016 wurde ein breit angelegter Diskussionsprozess angestoßen, in dem Szenebefragun-
gen, Einrichtungserhebungen sowie Gespräche mit Expertinnen und Experten aus der Dro-
genhilfe, Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Strafverfolgungs- und Ordnungsbe-
hörden sowie der Politik einflossen. Diese Grundlage ermöglichte eine systematische und 
umfassende Weiterentwicklung der Suchthilfeplanung. 
2016 beschloss der Rat den Ausbau des Drogenhilfeangebots um einen Drogenkonsumraum 
am Neumarkt sowie die Erstellung eines städtischen Drogenhilfekonzepts. Das Konzept 
wurde 2020 umgesetzt sowie wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Das Drogenhilfeange-
bot mit Drogenkonsumraum startete 2019 zunächst als mobiles Angebot und wurde 2022 
schließlich als stationäre Einrichtung im Gesundheitsamt verankert. Auf Basis des Drogenhil-
fekonzepts beschloss der Rat darüber hinaus, das Suchthilfeangebot auf Sozialräume mit 
besonderer Drogenproblematik auszuweiten, sowohl links- als auch rechtsrheinisch. 
 
Aktueller Handlungsbedarf  
Seit Ende 2024 hat sich die Lage in der offenen Drogenszene stadtweit grundlegend verän-
dert. Im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht der rasante Aufstieg von Crack, rauchbarem 
Kokain, zur inzwischen dominierenden Substanz. Im Vergleich zu Heroin, das bis 2023 noch 
die Szene bestimmte, geht Crack-Konsum mit einer deutlich schnelleren Verelendung und 
einer wesentlich höheren Konsumfrequenz einher. Die kurze Wirkungsdauer und das ext-
reme Suchtpotenzial der Substanz bewirken, dass drogengebrauchende Menschen länger 
und häufiger an Szenetreffpunkten verweilen. Für das bestehende Notschlafstellenangebot 
hat das spürbare Konsequenzen: Da dort während des Aufenthalts kein Konsum erlaubt ist, 
wird es von Crack-Abhängigen kaum genutzt. Viele obdachlose Konsumierende verbringen 
die Nächte stattdessen in Ladeneingängen und Tiefgaragen der Innenstadt. 
Im Innenstadtbereich konzentriert sich die offene Drogenszene vor allem auf den Großraum 
Neumarkt, den angrenzenden Josef-Haubrich-Hof, die Alte Mauer am Bach, die Ringe (Ru-
dolf- und Friesenplatz), Richtung Südstadt, ferner den Appellhof- und Wiener Platz. Diese 
Orte sind geprägt von Gruppen drogenabhängiger Menschen, Drogendelikten, Diebstählen, 
gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie zurückgelassenen Spritzen, Crack-Pfeifen, Müll 
und Fäkalien. Viele dieser Plätze gewinnen zusehends den Charakter von „Lost Places". An-
wohnende, Gewerbetreibende und Passantinnen und Passanten berichten von wachsendem 
Unwohlsein und einem zunehmenden Unsicherheitsgefühl, besonders in den Abendstunden.

4 
 
Verstärkt wird die Problematik durch die bei vielen Drogengebrauchende erkennbare Ver-
wahrlosung, erhöhte Unruhe und teils ausgeprägte Aggressivität, die zu Konflikten mit dem 
Umfeld und wachsendem Unmut in der Bevölkerung führen. Rein repressive Maßnahmen 
wie verstärkte Polizei- und Sicherheitspräsenz lösen das Problem dabei nicht – sie verlagern 
es lediglich in angrenzende Wohngebiete und Stadtteile. 
Diese Entwicklung macht eine Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts notwendig. 
Die bei Heroinabhängigkeit erprobten Drogenkonsumräume stoßen bei Crack an strukturelle 
Grenzen, weil die Wirkdynamik der Substanz grundlegend anders ist. Hinzu kommt, dass es 
in Deutschland, anders als bei Opioidabhängigkeit, bislang keine gesetzlich geregelte Substi-
tutionstherapie für Kokain oder Crack gibt, die die Konsumierenden vom dem Suchtdruck 
entlasten könnte. 
Das durch Innenhoflage räumlich begrenzte Drogenkonsumraumangebot am Neumarkt er-
weist sich vor diesem Hintergrund als unzureichend. Am 11. August 2025 wurde im Haupt-
ausschuss deshalb eine Erweiterung des Suchthilfekonzepts vorgestellt, das den Aufbau so-
genannter Suchthilfezentren (SHZ) in Köln - unter anderem für den Innenstadtbereich mit 
Schwerpunkt Neumarkt und Umgebung - vorsieht (AN 2448/2025). SHZ bündeln verschie-
dene Suchthilfeangebote unter einem Dach oder in unmittelbarer räumlicher Nähe. Am 5. 
Februar 2026 beschloss der Rat, ein solches SHZ auf dem Grundstück Perlengraben/Wil-
helm-Hoßdorf-Straße zu errichten. Dorthin soll das bisherige Drogenkonsumraumangebot 
vom Neumarkt verlagert und in ein deutlich erweitertes Angebot integriert werden – mit Auf-
enthalts- und Verweilmöglichkeiten, erweiterter medizinischer und sozialer Beratung sowie 
niedrigschwelligen Beschäftigungsangeboten (AN 0184/2026). 
1.2 Zugrunde gelegte Fachkonzepte und -modelle der Suchthilfeplanung  
Drogenhilfekonzept 2020 
Das Drogenhilfekonzept 2020 (Stadt Köln, 2020) bildet die fachliche Grundlage für die Kölner 
Suchthilfe und für das Betriebskonzept des Suchthilfezentrums Perlengraben. Es orientiert 
sich am Transtheoretischen Modell (TTM) von J. O. Prochaska und C. C. DiClemente, das 
den Weg von gesundheitsschädigendem hin zu gesundheitsbewusstem Verhalten als einen 
mehrstufigen Prozess beschreibt. Dieser Prozess verläuft idealerweise bis zur stabilen „Auf-
rechterhaltungsphase", in der ein neues, gesundheitsbewusstes Verhalten dauerhaft etabliert 
ist. Allerdings ist dieser Weg selten geradlinig: Er kann von Rückfällen in frühere Phasen ge-
prägt sein und muss nicht zwingend die jeweils nächste oder die letzte Phase erreichen. 
Aus diesem Modell lassen sich für das Suchthilfesystem vier konkrete Kernaufgaben ablei-
ten, die den jeweiligen Phasen entsprechen und in konkreten Maßnahmen und Angeboten 
münden: 
1. Überleben sichern 
2. Veränderungsmotivation fördern 
3. Veränderung begleiten 
4. Veränderung sichern 
Phase 1 – Überleben sichern 
In der ersten Phase ist die Person vollständig auf Drogenkonsum und das bloße Überleben 
ausgerichtet. Eine Absicht, den Konsum zu reduzieren oder aufzugeben, besteht nicht. Ange-
sichts ihrer prekären Lebenssituation und des starken Suchtdrucks sehen sich die Menschen 
häufig außerstande, dies überhaupt in Betracht zu ziehen. Diese Situation betrifft vor allem 
drogengebrauchende Menschen, die sich in der offenen Drogenszene aufhalten und dort un-
ter anderem Crack konsumieren. 
Für diese Gruppe sind niedrigschwellige, leicht zugängliche Angebote zur Überlebenssiche-
rung von existenzieller Bedeutung. Sie erhalten oder verbessern den Gesundheitszustand

5 
 
der Konsument*innen und schaffen gleichzeitig Zugänge zu weiterführenden Hilfen. Grundle-
gende Anforderungen an diese Niedrigschwelligkeit sind unter anderem: 
• kein Abstinenzanspruch bei der Bereitstellung und Inanspruchnahme der Hilfen sowie 
eine grundsätzliche Willkommenshaltung 
• eine akzeptierende Grundhaltung gegenüber den Betroffenen 
• ein zeitnaher Zugang zu weiterführenden Hilfen, etwa Akuthilfen, bei Bedarf 
• Kooperationen mit anderen Hilfesystemen und die Einbindung in Netzwerke der 
Suchthilfe sowie anderer Unterstützungsangebote in Köln. 
Phase 2 – Veränderungsmotivation fördern 
Erst in der zweiten Phase können Gedanken an eine Veränderung und eine konkrete Verän-
derungsabsicht entstehen, erste Schritte lassen sich planen. Dies ist jedoch häufig erst dann 
möglich, wenn durch die Angebote der ersten Phase eine Grundversorgung sichergestellt 
wurde. In dieser zweiten Phase können Veränderungsmotivation aufgegriffen, gestärkt und 
die Menschen in weiterführende Angebote vermittelt werden. 
Phasen 3 und 4 – Veränderung begleiten und sichern 
In der dritten Phase wird die Veränderung aktiv begleitet – etwa durch Fachberatungsstellen 
oder eine Entgiftung. Die vierte Phase dient der Nachsorge und der langfristigen Stabilisie-
rung des Erreichten. Die Weitervermittlung in diese Angebote, beispielsweise in eine Sucht-
beratung, kann bereits durch Maßnahmen der zweiten Phase eingeleitet werden. 
Besonderer Bedarf in der aktuellen Kölner Situation 
Angesichts der aktuellen Lage in Köln (vgl. Kapitel 1.1) besteht aufgrund veränderter Kon-
summuster, insbesondere des verbreiteten Crackkonsums in der offenen Drogenszene ein 
besonderer Bedarf an Angeboten, die auf die Kernaufgabe der ersten Phase ausgerichtet 
sind. Diese sollten in enger Verbindung mit Hilfen der zweiten Phase vorgehalten werden 
und einen nahtlosen Übergang in die Angebote der dritten und vierten Phase ermöglichen. 
 
Vier Säulen Modell 
Ergänzend kommt das in Zürich entwickelte Vier-Säulen-Modell zur Anwendung. Es begreift 
kommunale Suchtpolitik als gesamtgesellschaftlichen Auftrag, der durch die Vernetzung und 
Abstimmung der folgenden vier Handlungsfelder verwirklicht werden soll: 
1. Prävention 
2. Therapie 
3. Schadensminimierung 
4. Repression 
Die ersten drei Säulen zielen darauf ab, die Gesundheit drogenabhängiger Menschen zu ver-
bessern, und spiegeln sich sowohl im Kölner Suchthilfesystem als auch im Drogenhilfekon-
zept wider. Maßnahmen zur Sicherung des Überlebens der Konsument*innen – wie sie im 
Suchthilfezentrum im Vordergrund stehen – sind der Schadensminimierung (3. Säule) zuzu-
ordnen. Darüber hinaus umfasst das Angebot des Suchthilfezentrums präventive Elemente 
wie die Aufklärung über gesundheitliche Risiken des Drogenkonsums (1. Säule) sowie bei 
Bedarf die Vermittlung in Therapie (2. Säule). 
Das Vier-Säulen-Modell richtet seinen Blick jedoch auch auf die negativen Folgen des illega-
len Drogenkonsums für die Stadtgesellschaft insgesamt. Die Schadensminimierung der 3. 
Säule bezieht sich daher nicht allein auf die drogengebrauchenden Menschen, sondern 
ebenso auf die Stadtgesellschaft. Angestrebt wird eine Entlastung der Stadtgesellschaft von 
Begleiterscheinungen wie der offenen Drogenszene und Beschaffungskriminalität. Dies erfor-
dert ein abgestimmtes Zusammenwirken mit der Repression, die vorrangig von Polizei und 
Ordnungsdiensten wahrgenommen wird. § 7 der Verordnung über den Betrieb von

6 
 
Drogenkonsumräumen schreibt dementsprechend eine verbindliche „Ordnungspartnerschaft" 
vor, in deren Rahmen die beteiligten Partner gemeinsam Vorgehensweisen abstimmen, um 
Beeinträchtigungen innerhalb der Einrichtung und in deren Umfeld so weit wie möglich zu 
vermeiden. 
 
Konzeptionelle Neuausrichtung 
Die notwendige Weiterentwicklung zu einem erweiterten Suchthilfekonzept soll den neuen 
Herausforderungen gerecht werden, die sich durch veränderte Konsummuster und neue 
Substanzen ergeben und in der dem Hauptausschuss am 11.08.2025 vorgelegten Konzep-
terweiterung (2448/2025) beschrieben wurden. Ähnliche Entwicklungen haben auch in ande-
ren Großstädten zu einer Weiterentwicklung bestehender Konzepte geführt. Die konzeptio-
nelle Neuausrichtung orientiert sich an den Erfahrungen von Städten wie Hamburg und 
Frankfurt sowie an wissenschaftlichen Studien (u. a. Deimel et al., 2025; Tran et al., 2021). 
Als gemeinsames Vorbild gilt dabei übereinstimmend Zürich. Merkmale, die dort nachweis-
lich Erfolge gezeigt haben und auf die örtlichen Gegebenheiten einer Metropole wie Köln 
übertragbar sind, fließen in dieses Rahmenkonzept ein. Dazu zählen etwa ein niedrigschwel-
liger Zugang, eine hohe Toleranz innerhalb des Suchthilfezentrums bei gleichzeitig konse-
quenter repressiver Handhabung mit niedriger Toleranz konsumbezogener Aktivitäten im öf-
fentlichen Raum sowie eine vielfältige und eng verzahnte Angebotsstruktur aus Gesund-
heits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen unter dem Dach des Suchthilfezentrums. Weitere 
Merkmale, die auch das Kölner Gesamtkonzept prägen, sind die räumliche Verteilung durch 
mehrere Suchthilfezentren sowie das Hinwirken auf und Vorbereiten von gesetzlichen Ent-
wicklungen, die eine Substitution und Verfügbarkeit oder Vergabe der Originalstoffe ermögli-
chen. 
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt, dem Träger, der Polizei und der Staats-
anwaltschaft beschreibt die gemeinsame Haltung hoher Toleranz im Suchthilfezentrum hin-
sichtlich der konsumnahen Verhaltensweisen und des Konsums, verbunden mit der Haltung 
niedriger Toleranz gegenüber allen mit Drogen in Verbindung stehenden Umgangsformen im 
öffentlichen Raum. 
  
2. Ziele  
Wie oben dargelegt, stößt das bestehende Suchthilfesystem angesichts veränderter Kon-
summuster in der offenen Drogenszene zunehmend an seine Grenzen. Um dem begegnen 
zu können, soll das Suchthilfeangebot in der Kölner Innenstadt durch den Betrieb des Sucht-
hilfezentrums Perlengraben als erster Baustein eines umfassenderen Suchthilfekonzepts auf 
Basis der genannten Fachkonzepte gezielt und bedarfsgerecht erweitert werden. 
Diese Ziele mit sich daraus ergebenden Aufgabenschwerpunkten werden angestrebt:  
Ziel 1: Schadensminimierung 
Das Suchthilfezentrum stellt einen geschützten Bereich dar und unterstützt schwerkranke 
abhängige Menschen in deren Lebensführung mit der Droge.  
Aufgabenschwerpunkte: 
Der Drogenkonsumraum als Teil des Suchthilfezentrums stellt einen äußeren Rahmen dar, in 
dem sicherer Konsum und schnelle Hilfeleistungen gewährleistet sind.  
Aufenthalts-, Verpflegungs-, Arbeits- und Beratungsangebote unterstützen die Menschen in 
ihrer alltäglichen Lebensführung.  
Gleichzeitig wird auf Entstigmatisierung der drogenabhängigen Menschen hingewirkt. Nied-
rigschwellige Beschäftigungsangebote und Öffentlichkeitsbeteiligung der betroffenen Perso-
nen tragen zu Transparenz und Akzeptanz bei.

7 
 
Ziel 2: Zurückdrängen der offenen Drogenszene 
Die Angebote der Suchthilfe und die repressive Haltung und Vorgehensweise der Strafverfol-
gungsbehörden im öffentlichen Raum führen zu einem Zurückdrängen der offenen Drogen-
szene.  
3. Zielgruppe 
Das Angebot des Suchthilfezentrum Perlengraben richtet sich an grundsätzlich volljährige 
schwerst von illegalen Drogen abhängige und damit schwerstkranke Menschen. 
4. Standort 
Das Suchthilfezentrum wird auf dem seit dem 01.01.1961 im Bebauungsplan als Freifläche 
festgesetzten und als Grünfläche genutzten Flurstück 4958-011-375 am Perlengraben/ Wil-
helm-Hoßdorf-Straße errichtet, von dem 1 186 m² in der Flurstücksübersicht ALKIS als Spiel-
platz / Bolzplatz bezeichnet sind und 2 449 m² als Begleitfläche / Straßenverkehr.  
Die zur Spielplatznutzung zur Verfügung stehende Fläche befindet sich nach innerstädtischer 
Zuordnung in Betreiberschaft des Jugendamtes und war seit mehreren Jahren minderge-
nutzt nach dem seinerzeit aus Sicherheitsgründen erforderlichen Abbau älterer vorhandener 
Spielgeräte. Eine Neugestaltung dieser Fläche befand sich noch in Vorbereitung, war aber 
noch nicht weit fortgeschritten.“ 
5. Angebote 
Das Suchthilfezentrum Perlengraben umfasst unter einem Dach folgende Angebote:  
• Außenbereich mit Aufenthaltsmöglichkeit  
• Spritzentausch 
• Konsum im Drogenkonsumraum für inhalativen und intravenösen Konsum mit Ange-
bot des Drug Checkings (nach Drug Check VO NRW)  
• ein Kontaktladen mit Aufenthaltsangebot 
• ein Angebot zur Grundversorgung und Überlebenssicherung (siehe unten) 
• ein Vermittlungs- und Beratungsangebot 
• ein Ruheangebot  
• medizinische Grundversorgung und  
• ein Beschäftigungsangebot. 
Zu den Angeboten der Grundversorgung und Überlebenssicherung gehören neben der medi-
zinische Grundversorgung mit dem Angebot des Mobilen Medizinischen Dienstes: 
• Versorgung mit Essen und Getränken,  
• Toiletten, Duschen, 
• Wäsche waschen, 
• Safer Use und Safer Sex Materialien,  
• Kleiderkammer. 
Die Angebote greifen ineinander und werden aufeinander abgestimmt. Die vorgesehenen 
Öffnungszeiten „24/7“ - jeden Tag im Jahr und rund um die Uhr – und verbunden mit Aufent-
haltsmöglichkeiten ermöglichen den Nutzer*innen eine Alternative zum unsicheren und häu-
fig als unangenehm empfundenen Aufenthalt im öffentlichen Raum. Damit Drogenkonsu-
ment*innen mit Alkoholabhängigkeit verweilen können, wird in dem Suchthilfezentrum und 
dem zugehörigen Außenbereich ein moderater, sozialverträglicher Alkoholkonsum von mitge-
brachtem Alkohol (niedrigprozentig - keine Spirituosen) toleriert.

8 
 
5.1 Außenbereich  
Ein Außenbereich mit Freifläche ist dem eigentlichen Gebäude vorgelagert. Es handelt sich 
um einen teilweise überdachten Aufenthalts- und Raucherbereich mit Sichtschutz, der eine 
sichere Alternative zum Aufenthalt im öffentlichen Raum darstellt.  
Die Fläche ist insbesondere gedacht für Konsumierende, die sich nur kurz in Räumen aufhal-
ten können/wollen, und bietet in Zeiten, an denen das Gebäude an seine Kapazitätsgrenzen 
stößt, Raum für eine „Wartezone“.  
Sicherheitspersonal ist vor Ort und achtet auf die Hausordnung. Bei Eskalation unter den 
Konsumierenden werden Fachkräfte der Sozialen Arbeit zur Deeskalation hinzugezogen. 
5.2 Spritzentausch  
Als Programm zur Reduzierung von Infektionskrankheiten wird deutschlandweit – so auch in 
Köln – für Menschen, die illegale Drogen wie Heroin injizieren, niedrigschwellig Spritzen-
tausch angeboten. Nutzer*innen können in der Regel im Verhältnis 1:1 gebrauchte gegen 
neue Spritzen kostenfrei eintauschen. Ein Spritzentausch ist im Suchthilfezentrum Perlengra-
ben vorgesehen.  
5.3 Drogenkonsumraum 
Drogenkonsumräume dienen der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogen-
abhängige (§ 10a des Bundesbetäubungsmittelgesetztes BtMG). In NRW wird der Betrieb 
von Drogenkonsumräumen durch die Verordnung vom 26. September 2000, zuletzt geändert 
im Dezember 2015, geregelt. Durch die Änderung wurden erstmalig Menschen in Substitu-
tion zugelassen. 
Der Betrieb von Drogenkonsumräumen soll dazu beitragen, 
1. die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, um damit 
insbesondere das Überleben von Abhängigen zu sichern, 
2. die Behandlungsbereitschaft der Abhängigen zu wecken und dadurch den Einstieg in 
den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten, 
3. die Inanspruchnahme weiterführender, insbesondere suchttherapeutischer Hilfen 
einschließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und 
4. die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu 
reduzieren.  
Alle Konsument*innen, insbesondere auch die Menschen mit Crackkonsum und daher ho-
hem Suchtdruck, können sich im Suchthilfezentrum Perlengraben längerfristig aufhalten, da 
dort vor Ort auch 24/7 im Drogenkonsum inhalativ und intravenös konsumiert werden kann. 
Dies eröffnet die Chance gerade für die Menschen mit hohem Suchtdruck auf einen besse-
ren Zugang sowohl zur Grundversorgung als auch zu Hilfsangeboten, die über die Grundver-
sorgung hinausgehen und zu weiteren Veränderungsschritten motivieren können. Weitere 
Rahmenbedingungen sind auch dem Rahmenkonzept Drogenkonsumräume Köln 2022 (in 
Anlage 4.2) zu entnehmen. 
5.4 Kontaktladen mit Aufenthalts-, Versorgungs- und Beratungsangebot 
Der Kontaktladen dient als niedrigschwelliges Angebot des Aufenthalts und der Überlebens-
hilfe. Er bietet existenzielle Maßnahmen wie Aufenthalt, Essen, Duschen und Information so-
wie Beratung (auch Sozialberatung), Kleiderkammer und auf Wunsch eine Vermittlung in 
weiterführende Hilfen bzw. weitere Hilfen an (siehe auch Rahmenkonzept Kontaktläden in 
Anlage 4.1). Eine enge Verzahnung mit dem Angebot der aufsuchenden Straßensozialarbeit 
(„ASC“ – Aufsuchendes Suchtclearing) ist vorgesehen. Neben der Kontaktaufnahme im

9 
 
öffentlichen Raum, können Vermittlung und Begleitungen des ASC zu weiterführenden Ange-
boten von Nutzer*innen der Einrichtung in Anspruch genommen werden.  
5.5 Ruheplätze, Aufenthalt und Rückzug  
Das Ruheangebot, ein Raum mit Ruhebetten, bietet Konsument*innen einen geschützten 
Raum zum Ausruhen oder zur Erholung nach dem Drogenkonsum.  
Das Angebot ermöglicht insbesondere obdachlosen Konsument*innen eine bessere Erreich-
barkeit für weitere Hilfsangebote.  
5.6 Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) 
Zur medizinischen Grundversorgung anderweitig nicht erreichbarer Drogenkonsument*innen 
wurde der Mobile Medizinische Dienst (MMD) des Gesundheitsamtes geschaffen. Inzwi-
schen wird er als Mobiler Medizinischer Dienst für wohnungslose Menschen gemäß dem 
„Umsetzungskonzept zur Medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen“ NRW betrie-
ben. Hier werden Menschen mit und ohne Abhängigkeitserkrankungen behandelt, die das 
Regelsystem der Gesundheitsversorgung kaum nutzen können oder wollen. Die Zielsetzung 
besteht in Akutbehandlung, Stabilisierung des Gesundheitszustandes und Vermittlung in das 
Regelsystem. Integriert in das Drogenhilfeangebot wird der Mobile Medizinische Dienst des 
Gesundheitsamtes. Er bietet im SHZ Perlengraben eine medizinische Grundversorgung dro-
genkonsumierender Menschen in Sprechstunden an und deckt damit die „Drogentherapeuti-
sche Ambulanz“ ab. 
5.7 Niedrigschwellige Beschäftigung 
Ergänzend gibt es ein niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot ohne Voraussetzungen. 
Ziel ist, das Überleben der Drogenkonsument*innen zu sichern durch 
• Stabilisierung und Verbesserung ihrer psychischen Verfassung  
• Steigerung ihrer Bereitschaft Hilfsangebote anzunehmen  
• das Hinwirken auf eine Entstigmatisierung.  
Als Instrumente dienen die niedrigschwellige Heranführung an regelmäßige Betätigung und 
Tagesstruktur sowie mittelfristig an verbindlichere Beschäftigungsformen. Damit wird ange-
strebt, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Drogenkonsumenten*innen durch nied-
rigschwellige Beschäftigungsangebote gefördert und ihrer Stigmatisierung entgegengewirkt 
werden – hier wird die Zielgruppe direkt adressiert. Zum anderen wird Teilhabe durch aktive 
Partizipation und Kommunikation angestrebt, wobei nicht nur die Konsument*innen selbst, 
sondern auch das gesellschaftliche Umfeld insgesamt in den Blick genommen wird. Die 
Maßnahme wird in Arbeitsslots angeboten, um kleine Arbeitsgruppen zu ermöglichen und 
eine höhere Teilnehmendenzahl zu erreichen.

10 
 
6. Umfeldmanagement 
6.1 Intern 
Dem Betreiber obliegt das Einhalten des Arbeitsschutzes der Mitarbeitenden entsprechend 
den gesetzlichen Bestimmungen.  
6.2 Extern 
Im Rahmen des Umfeldmanagements steht ein*e Ansprechpartner*in des Suchthilfezent-
rums für Austausch und Rückmeldungen mit dem sozialen Umfeld zur Verfügung. 
Die Aufgaben des SHZ enden nicht an der Grundstücksgrenze. Im Rahmen einer engen Ko-
operation mit dem Ordnungsdienst, der KVB, der AWB und der Polizei wird Verantwortung 
für den Nahbereich bzw. das Umfeld übernommen, insbesondere in den Bereichen Sicher-
heit, Ordnung und Sauberkeit.  
Durch eine regelmäßige fußläufige Präsenz von Kräften des Ordnungsamtes und Streetwor-
ker*innen im Umfeld der Einrichtung werden Entwicklungen frühzeitig erkannt und aufgegrif-
fen. Ziel ist es, den öffentlichen Raum im Nahbereich weitgehend störungsfrei zu halten und 
eine uneingeschränkte Nutzung (unter anderem von Hauseingängen, Parkanlagen und 
Spielplätzen) durch Berechtige zu gewährleisten. Personen, die zur Zielgruppe der Einrich-
tung gehören, werden aktiv auf die Angebote des Suchthilfezentrums am Perlengraben hin-
gewiesen und bei Bedarf dorthin begleitet. Der Zustand des öffentlichen Raums wird zudem 
in Hinblick auf die Sauberkeit fortlaufend bewertet. Bei Bedarf wird darauf hingewirkt, dass 
Reinigungsleistungen und Abfallinfrastruktur anpasst werden, um eine zusätzliche Belastung 
des Umfeldes zu vermeiden. 
7. Strukturelle Angaben 
Für das SHZ Perlengraben sind folgende strukturelle Rahmenbedingungen vorgesehen:   
Orte und Abläufe 
Auf der Freifläche können sich bis zu ca. 100 drogengebrauchende Menschen (in Abhängig-
keit der Außengestaltung, der Tageszeiten, den Witterungsbedingungen sowie den Anforde-
rungen an den tatsächlichen Betrieb und den Ergebnissen der Beteiligungsformate) und im 
Gebäude des SHZ können sich nach aktueller Planung voraussichtlich und vorbehaltlich des 
Brandschutzes 80 drogengebrauchende Menschen gleichzeitig aufhalten und versorgt wer-
den. 
Durch die Ausrichtung des Eingangs zum Perlengraben gibt es keine unmittelbare Nachbar-
schaft im Eingangsbereich. Um Störungen im Eingangsbereich des Suchthilfezentrums zu 
verhindern, sind Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes dort präsent. Sie empfangen die Be-
sucher*innen und prüfen die Zugangsberechtigung zur Einrichtung. 
Die Aufnahme der Besucher*innen erfolgt gesteuert, um bedarfsgerechte Zugänge und eine 
situationsangemessene Kanalisierung zu gewährleisten. Innerhalb des Gebäudes ist eine 
Wegeführung vorgesehen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. So werden die 
Besucher*innen der Konsumräume im EG in eine Richtung (Einbahnstraßensystem) über 
den Empfang zu den Konsumräumen und weiteren Angeboten der Grundversorgung gelenkt 
und verlassen am Ende des Flures die Einrichtung durch einen separaten Ausgang. Die 
Kontaktstelle mit basalen Versorgungs-, Beschäftigungs- und Beratungsangeboten im ersten 
OG ist über eine Treppe am Eingangsbereich direkt erreichbar.

11 
 
Bereich Funktion Angebot 
Außenfläche Entlastung, Steuerung - Aufenthalt 
- Rauchen 
EG 
Empfang - Anmeldung 
- Wartebereich 
Spritzentausch - Ausgabe zur Außenfläche 
Drogenkonsumräume 
- Intravenöser Konsum 
- Inhalativer Konsum 
- Expressplätze 
Basale und medizinische 
Versorgung 
- WC 
- Wäscheraum 
- Medizinischer Beratungs- und Behandlungsraum 
- Notfallraum 
1.OG 
Basale Versorgung 
- WC 
- Duschen 
- Kleiderkammer 
- Wäscheraum 
Niedrigschwellige Versor-
gung, Beratung und Vermitt-
lung 
- Kontaktladen mit Küche  
- Beratungsräume  
- Ruheraum 
 
Es gibt einen Aufzug, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. 
Das Zusammenwirken der beteiligten Akteur*innen basiert auf klar definierten Nutzungsre-
geln sowie transparenten, für alle Beteiligten nachvollziehbaren Abläufen, die Orientierung 
bieten, Konflikten vorbeugen und Handlungssicherheit schaffen. 
Für die fortlaufende Abstimmung und enge Verzahnung der einzelnen Angebote im SHZ so-
wie die Abstimmung der Zusammenarbeit nach außen und des Umfeldmanagements bedarf 
es einer internen Kooperationsstruktur des SHZ mit regelmäßigen Besprechungen, die von 
Seiten der Leitung etabliert und implementiert werden.   
Öffnungszeiten 
Das SHZ ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche geöffnet. Einzelne Angebote können 
davon abweichen und sind in der jeweiligen Angebotsstruktur geregelt. 
Hausordnung 
Zur Sicherstellung eines geordneten, sicheren und respektvollen Miteinanders ist eine über-
geordnete Hausordnung erforderlich, die grundlegende Verhaltensregeln – insbesondere den 
Ausschluss von Gewalt, Bedrohungen und diskriminierendem Verhalten – verbindlich fest-
legt. 
Ergänzend besteht für einzelne Bereiche und Angebote die Möglichkeit, bereichsspezifische 
Hausordnungen zu formulieren. Diese konkretisieren die allgemeinen Regelungen in inhaltli-
cher und organisatorischer Hinsicht und tragen den jeweiligen Angebotsstrukturen sowie den 
spezifischen Anforderungen der Nutzung Rechnung. Die ergänzenden Regelungen wirken 
unterstützend und sind mit der übergeordneten Hausordnung abgestimmt. 
Personal 
Im Suchthilfezentrum werden aufgrund der Vielschichtigkeit des Angebots unterschiedliche 
Professionen eingesetzt werden, u. a. Sozialarbeiter*innen (15,8 VZÄ), Medizinisches Perso-
nal wie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (11,5 VZÄ), Hauswirtschaftskräfte (15,8 
VZÄ), Sicherheitsmitarbeitende und Verwaltungsfachkräfte.  
Ansprechpartner*in des Suchthilfezentrums 
Für das Suchthilfezentrum Perlengraben gibt es von der Betriebsaufnahme an eine/n feste/n 
Ansprechpartner/in, an die sich Bürger*innen bei Bedarf wenden können (vgl. Kapitel 6).

12 
 
8. Dokumentation und Qualitätssicherung 
Zur Dokumentation werden die Vorlage nach dem KDS (Kerndatensatz) genutzt und ein ge-
sondertes Dokumentationsverfahren angewendet, mit dem bereits alle Drogenkonsumräume 
in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Die Dokumentation der Suchthilfeangebote erfolgt auf Basis 
einer einheitlichen Vorlage der Stadt Köln.  
Jährlich wird zudem ein Sachbericht nach der entsprechenden Vorlage erstellt. 
Darüber hinaus findet ein abgestimmtes, laufendes Monitoring statt, das eine monatliche Er-
fassung von Kennzahlen zu Ergebnis- und Wirkungszielen umfasst. Ergänzt wird dies durch 
eine begleitende Evaluation seitens der Suchthilfekoordination des Gesundheitsamts sowie 
ein (bis zu) jährliches Qualitätsgespräch. 
9. Kooperationen 
Die Vernetzung mit allen Angeboten des Kölner Drogen- und Suchthilfesystems, den sozia-
len und gesundheitlichen Diensten sowie den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden ist 
der zentrale Wirkfaktor. Das Suchthilfezentrum Perlengraben ist ein Bestandteil des Suchthil-
fenetzwerkes in Köln. Die Leitung nimmt aktiv an kommunalen Gremien der Suchthilfe teil. 
Zur Kooperation gehört ein enger Austausch mit dem ASC / Aufsuchendes Suchtclearing der 
Stadt Köln. Darüber hinaus findet ein landes- und bundesweiter Austausch in entsprechen-
den Fachgremien der Suchthilfe statt. Der Betrieb des Drogenkonsumraums erfolgt auf der 
Grundlage einer auch gesetzlich vorgegebenen Vereinbarung zwischen Betreiber, Stadt, Po-
lizei und Staatsanwaltschaft.

Anlage 3.2 SHZ Kosten inkl. GW_Zeitlicher Ablauf

427 Zeichen

Kosten / Zeitlicher Ablauf Modulbau Direktvergabe TU 
269 - Modulares Bauen 1
Kosten Kosten BGF m² Kostenrahmen 
brutto in € netto in € 
5.522.790,00 4.641.000,00 910 Modulbau TU KG 300+400+700 
500.000,00 420.168,07 TU KG 500 
602.279,00 10% von KG 300-500+700 KG 600 
Annahme 269, Verifizierung durch 53 
588.000,00 GW+ Externe Fachplaner KG 700 
1.505.697,50 25%  von KG 300-500+700 (TU) Risikozuschlag 
8.718.766,50 Gesamt:

Anlage 5.3_Ergänzende Notizen Arbeitsergebnisse Workshop Sicherheitskonzept

2030 Zeichen

Ergänzende Notizen Arbeitsergebnisse Workshop Sicherheitskonzept 16.3 
 
 
Risiken: 
• Kinder verlieren Selbstständigkeit (aktuell sind viele Kinder alleine unterwegs) 
• Straftaten können aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit im Rauschzustand nicht 
bestraft werden (§20 StGB), daher keine Abschreckungswirkung 
• Falsche Anreize für Kinder durch Verfügbarkeit/Sichtbarkeit von Drogen 
• Soggefühl, bestätigt vom ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten 
• Stadt Köln rät bei gefundenen Spritzen diese über öffentlichen Müll zu entsorgen, 
das bietet Risiko für Pfandsammler, die dort nach Flaschen suchen 
• Das Bilden von Angsträumen, auch in/bei Schulen 
• Das Sicherheitsgefühl der Schüler*innen leidet, wenn die Konzentration auf das 
Thema Drogenproblematik im Veedel zu groß ist  
• Schulen sind häufig nicht abschließbar, sie könnten also als Übernachtungsort 
genutzt werden, auch Einbrüche so möglich 
• Verwahrlosung von Haltestellen, insbesondere Severinstraße 
• Bei Kontakt mit Fentanylpflastern werden Kinder unter 24 Monaten vermutlich 
sterben 
• Kindertagespfleger*innen tragen im Falle eines Vorfalls beim Kind i. d. R. das ganze 
Risiko 
 
Maßnahmen 
• Stadt soll auch private Gelände schützen lassen (bspw. die Kirchen können sich 
das nicht leisten) 
• 24/7-Ansprechpartner (mindestens während der Schulöffnungszeiten) 
• Es sollte in Schulen mehr über das Thema informiert werden um die Resilienz der 
Schüler*innen zu stärken 
• Flächendeckende Beleuchtung und Einrichtung von sogenannten Helping Points, 
Orte an denen niedrigschwellig und schnell Hilfe angeboten wird  
• Sicherheitspersonal sollte mehrgeschlechtlich besetzt sein, im besten Fall 
paritätisch 
• selbstorganisierte Gefahrenabwehr (d. h. nicht Bürgerwehr, sondern bspw. 
selbstständig Polizei rufen, wenn man etwas sieht, auch wenn es einen selbst nicht 
direkt betrifft) 
• Lösung für Hausmeistersituation finden: Diese können aktuell nicht ausreichend 
bezahlt werden damit diese auch lang genug vor Ort sind, so ist nicht immer jemand 
„da“

Anlage 5.4_Fotodokumentation Workshop SHK Perlengraben

2808 Zeichen

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Anlage 5.1_ SRM-REPORT Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben FINAL

224288 Zeichen

Sicherheitsstudie 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  1 
 
 
 
 
Sicherheit im Umfeld des Sucht-
hilfezentrums Perlengraben  
 
 
 
Sichere Wegeverbindungen und Quar-
tiere – Präventionsperspektiven für das 
Suchthilfezentrum Perlengraben

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  2 
Die Stadt Köln beauftragte das Büro „Sozial • Raum • Management“ mit der Durchfüh-
rung der „Sicherheitsstudie Umfeld Suchthilfezentrum Perlengraben“ (Akronym: SUSU).  
Die Bestellung 2026-I/3-00004 erfolgte über cMarket (citkomarket) am 24. Februar 2026. 
 
 
AUTOR 
Herbert Schubert, Prof. Dr. Dr. 
Büro Sozial l Raum l Management [Hannover] 
www.sozial-raum-management.de 
 
 
 
 
 
FOTOS 
Fotos: © Herbert Schubert 
 
 
 
 
 
 
 
STAND 
Finaler Report: 23. März 2026 
 
 
HINWEIS 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen das generische Maskulinum 
genutzt. Wenn nicht abweichend darauf hingewiesen wird, so gelten diese Formulierungen für jedes 
Geschlecht.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  3

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  4 
 
Inhalt 
VORBEMERKUNG _________________________________________________________ 5 
KURZFASSUNG __________________________________________________________ 11 
1. ERGEBNISSE DER PASSANTENINTERVIEWS _________________________ 26 
1.1 Stichproben der Passantenbefragung ________________________________ 26 
1.2 Ergebnisse in den drei Untersuchungszonen ___________________________ 30 
2. ERGEBNISSE DER GESPRÄCHE MIT STAKEHOLDERN _________________ 44 
2.1 Profil der Stichprobe _____________________________________________ 44 
2.2 Positionen zum Standort des Suchthilfezentrums ________________________ 44 
2.3 Empfehlung von Begleitmaßnahmen _________________________________ 46 
3. AUDITS DER PRÄVENTIVEN STADTGESTALTUNG ____________________ 52 
3.1 Bewertung der Wegeverbindungen durch die Untersuchungszonen ________ 52 
3.2 Wegekorridore zum Suchthilfezentrum _______________________________ 69 
4. KONSEQUENZEN FÜR DIE ERRICHTUNG DES SUCHTHILFEZENTRUMS AM 
PERLENGRABEN _________________________________________________ 74 
ANHANG 1: INSTRUMENT DER PASSANTENBEFRAGUNG ____________________ 85 
ANHANG 2: INSTRUMENT FÜR DAS GESPRÄCH MIT LOKALEN STAKEHOLDERN 87 
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS ________________________________ 89

Sicherheitsstudie 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  5 
Vorbemerkung  
Ziel der Studie 
Die Stadt Köln plant die Errichtung eines Suchthilfezentrums mit einem integrierten Drogen-
konsumraum im Stadtteil Altstadt-Süd. Als Standort wurde die Grünfläche zwischen dem 
Perlengraben und der Wilhelm-Hoßdorf -Straße ausgewählt. Seitens der Bürger des an-
grenzenden Quartiers „101040001 Humboldt Gymnasium“ wurden teilweise Bedenken 
und Befürchtungen geäußert , die Sicherheitslage könne sich dadurch im Quartier ver-
schlechtern. Im Rahmen einer Sicherheitsstudie im Umfeld des geplanten Suchthilfezent-
rums soll daher aufgeklärt werden, mit welchen Präventionsstrategien ein sicherer Betrieb 
vor Ort erfolgen kann.  
Aus anderen Untersuchungen zum Umgang mit der offenen Drogenszene ist bekannt, dass 
auch die Wegebeziehungen der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Es ist davon aus-
zugehen, dass die Konsumenten der Szene tagsüber aus verschiedenen Richtungen zum 
neuen Suchthilfezentrum kommen werden – teilweise zu Fuß, teilweise mit der U -Bahn. 
Zentrale Szenetreffpunkte in der Stadt werden weiterhin soziale Funktionen erfüllen, die 
ein Konsumraum nicht ersetzt – wie z.B. Kontaktpflege, Beschaffung, soziale Zugehörig-
keit. Vor diesem Hintergrund werden in der Studie auch die Wegeverbindungen im Umfeld 
des Suchthilfezentrums besonders in den Blick genommen. 
Ausgangssituation: Fluktuation und Sicherheitslage 
Im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben befinden sich fünf Statistische Quartiere: 
• 101030001 / Cäcilien-Viertel – Josef-Haubrich-Hof, 
• 101030002 / Cäcilien-Viertel – Großer Griechenmarkt , 
• 101040001 / Pantaleons-Viertel – Humboldt Gymnasium, 
• 101050001 / Georgs-Viertel, 
• 101060006 / Severins-Viertel – Karl-Berbuer-Platz. 
Laut den Ergebnissen des „Masterplans Kommunale Sicherheit“ (MaKoS), der vom Büro 
Sozial • Raum • Management im Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und 
der Kölner Polizei entwickelt, erprobt und im Jahr 2025 veröffentlicht wurde, weisen diese 
Innenstadtquartiere in der Kölner Altstadt – nicht zuletzt wegen der zentralen Lage – tradi-
tionell eine erhöhte Wanderungsquote auf. Der Fluktuationsindikator beinhaltet die Zu- und 
Fortzüge aus Wohnungen eines Quartiers je 100 Einwohner. Wenn die Daten der Bevöl-
kerungsstatistik für die 570 Kölner Statistischen Quartiere der Größe nach geordnet  wer-
den, gehören die fünf Quartiere zum oberen Dezil (Zehn-Prozent-Marke) der nach der 
Größe geordneten Verteilung . Dort fiel die Fluktuation in den Jahren 2022 und 2023 – 
verglichen mit dem Durchschnittswert der Stadt Köln insgesamt – überdurchschnittlich aus 
(vgl. Tabelle 1).

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  6 
Tabelle 1: Fluktuation und Straßenkriminalität in den Quartieren im Umfeld des Suchthilfezent-
rums Perlengraben  
MaKoS-Indikatoren 
 
Quartiere im Umfeld 
Zu- & Fortzüge je 
100 Einwohner 
2022/2023  
(Rang) 
Straßenkriminali-
tät je Einwohner 
2023  
(Rang) 
Entwicklung der 
Straßenkriminali-
tät 2019 > 2023 
(Rang) 
101030001 / Cäcilien-Viertel – Josef-
Haubrich-Hof 
42,5  
(Nr.14 von 570) 
1,51  
(Nr.3 von 570) 
– 1,5 %  
(Nr.393 von 570) 
101030002 / Cäcilien-Viertel – Großer 
Griechenmarkt 
28,1  
(Nr.112 von 570) 
0,12  
(Nr.45 von 570) 
+ 32,4 %  
(Nr.214 von 570) 
101040001 / Pantaleons-Viertel – Hum-
boldt Gymnasium 
36,7  
(Nr.36 von 570) 
0,05  
(Nr.132 von 570) 
+38,1 %  
(Nr.192 von 570) 
101050001 / Georgs-Viertel 38,5  
(Nr.31 von 570) 
0,11  
(Nr.57 von 570) 
+ 4,5 %  
(Nr.367 von 570) 
101060006 / Severins-Viertel – Karl-Ber-
buer-Platz 
33,5  
(Nr. 60 von 570) 
0,09  
(Nr.66 von 570) 
+ 27,0  
(Nr.239 von 570) 
Stadt Köln insgesamt 22,4 0,06 + 23,7 
Quelle: Masterplan Kommunale Sicherheit der Stadt Köln, 2025 
Viele Quartiere der Kölner Innenstadt weisen eine hohe Belastung mit Delikten der Stra-
ßenkriminalität 1 je Einwohner auf. Im Fokus stehen Gebiete am Neumarkt, um den Dom 
herum und an den Ringen entlang bis zum Media-Park, die zu verschiedenen Tages- und 
Wochenzeiten durch unterschiedliche Besucherverkehre hochfrequentiert sind. Durch die 
urbane Zentralität der Innenstadtquartiere treffen dort aus unterschiedlichen Motiven sehr 
viele und verschiedene Menschen zusammen, was zu der starken Fluktuation der Wohnbe-
völkerung und zur hohen Belastung durch unerwünschte Ereignisse beiträgt. 
In den Bereichen der Altstadt-Süd fielen die Belastungen schwächer aus. Auffallend ist, 
dass im Pantaleons-Viertel – Humboldt Gymnasium, das unmittelbar an das geplante Sucht-
hilfezentrum angrenzt, im Jahr 2023 nur eine geringe Deliktbelastung festgestellt wurde, 
die sogar niedriger als der gesamtstädtische Durchschnitt ausfiel (vgl. Tabelle 1). Eine sehr 
hohe Belastung mit Delikten der Straßenkriminalität je Einwohner im Jahr 2023 kennzeich-
nete allein das Cäcilien-Viertel – Josef-Haubrich-Hof, zu dem auch der zentrale Platz Neu-
markt gehört. 
 
1 Zur Straßenkriminalität gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gehören Straftaten, die sich im öffentlichen Raum 
ereignen wie gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen, Raub auf Straßen, Wegen und 
Plätzen (einschließlich Handtaschenraub), Taschendiebstahl, Fahrraddiebstahl, Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen, Diebstahl 
von Kraftwagen sowie Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen und Plätzen.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  7 
Wenn der Blick auf die Entwicklung der Straßenkriminalität im Verlauf der Jahre von 2019 
bis 2023 gerichtet wird, zeigt sich ein gespaltenes Strukturbild (vgl. Tabelle 1): Im Cäci-
lien-Viertel – Josef-Haubrich-Hof und im Georgs-Viertel trat eine unterdurchschnittliche Ten-
denz auf, im Severins-Viertel – Karl-Berbuer-Platz fiel sie leicht überdurchschnittlich aus, 
und im Pantaleons-Viertel – Humboldt Gymnasium sowie im Cäcilien-Viertel – Großer Grie-
chenmarkt ein mittleres Maß der überdurchschnittlichen Ausprägung, weil die beiden 
Quartiere mit den Rangplätzen 192 und 214 den Anfang des zweiten Drittels der nach 
der Größe geordneten Verteilung  der 570 Kölner Statistischen Quartiere markieren. 
Das obere Dezil umfasste im Jahr 2023 insgesamt 59 Quartiere (rund 10 % aller Quar-
tiere) mit einem Indexwert von 0,11 und höher. Die 28 Quartiere repräsentieren fast die 
Hälfte (47,5%) innerhalb des oberen Zehntels mit der höchsten Kriminalitätsbelastung je 
Einwohner. 
Methodischer Ansatz 
Um die Situation des geplanten Standorts des neuen Suchthilfezentrums im Umfeld der 
Grünfläche Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorf -Straße tiefenschärfer auszuleuchten, fand der 
methodische Ansatz Anwendung, der sich im Rahmen des Masterplans bewährt hatte. Es 
handelt sich um:  
• Audits der städtebaulichen Kriminalprävention [bzw. präventiven Stadtgestaltung],  
• Passanteninterviews zur Einschätzung der Sicherheitslage und  
• Hintergrundgespräche mit lokalen Stakeholdern.  
Die Bestandsaufnahme der Audits der präventiven Stadtgestaltung dient der Ermittlung 
räumlicher Merkmale, die im Umfeld des Standorts des Suchthilfezentrums durch dessen 
Nutzergruppen affektive Kriminalitätsfurcht2 auslösen können. In der Auswertung werden 
Hinweise abgeleitet, welche gestalterischen sowie organisatorischen Interventionen an spe-
zifischen Orten und Wegeverbindungen einerseits das Sicherheitsgefühl in der Bewohner-
schaft sowie unter Passanten stärken und andererseits Nischen sowie Gelegenheiten für un-
erwünschtes Verhalten beseitigen können.  
Mit dem Instrument der Passantenbefragung wird das Gespräch mit Personen auf den We-
gen im Umfeld des geplanten Suchthilfezentrums gesucht. Das Spektrum der Passanten 
reicht von Schülerinnen sowie Schülern auf dem Schulweg über Kunden auf ihren Versor-
gungswegen bis zu Bewohnerinnen sowie Bewohnern der benachbarten Quartiere. Neben 
der Abfrage der aktuellen Sicherheitseinschätzung wird erkundet, was die Befragten in der 
Umgebung des Standorts des Suchthilfezentrums für tolerierbar halten, und wo die Grenze 
zum Nicht-Tolerierbaren verläuft. Erhoben wird die Einstellung zum Plan der Stadt Köln, 
dass drogenkranke Menschen im Suchthilfezentrum unter medizinischer Aufsicht Drogen 
konsumieren dürfen und Angebote zum Ausstieg aus der Drogenszene erhalten. Ebenso 
 
2 Die affektive Kriminalitätsfurcht bezeichnet die emotionale Reaktion einer Person auf die Möglichkeit, Opfer 
einer Straftat zu werden. Es geht darum, wie stark sich jemand vor einem kriminellen Delikt fürchtet und dabei 
Gefühle wie Angst, Unsicherheit und Sorge entwickelt.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  8 
wird um eine Stellungnahme zum Ziel der Stadt Köln gebeten, einen Außen-  und Ruhebe-
reich auf der Freifläche des Suchthilfezentrums zu schaffen, wo Drogenkonsumenten unge-
stört zusammenkommen können, ohne Passanten im öffentlichen Raum zu stören. 
In den Hintergrundgesprächen mit lokalen Stakeholdern werden weitere Anregungen ge-
sammelt, welche gestalterischen sowie organisatorischen Maßnahmen als notwendig ange-
sehen werden, damit die Sicherheit auf den Fußwegen, Straßen und Plätzen  im Umfeld des 
Suchthilfezentrums, aber auch auf den Schulhöfen und in den Hotels und Gewerbeeinrich-
tungen in der Nähe gewährleistet ist. Es werden Empfehlungen abgefragt, wie die Wege 
zwischen dem Neumarkt und dem Perlengraben vor Störungen geschützt werden können. 
Und es wird erkundet, was die Einrichtungen, Organisationen oder Unternehmen im Um-
feld dazu beitragen können, dass das Umfeld des Perlengrabens Süd ein sicherer und an-
genehmer Ort in Köln bleibt. Basierend auf dem Konzept der urbanen Toleranz – als Leit-
bild des pluralistischen Zusammenlebens in der Stadtgesellschaft – werden Erkenntnisse zu-
sammengetragen, wie ein störungsfreies Nebeneinander der Lebenswelten von Quartiers-
bevölkerung, verschiedenen Nutzergruppen und Drogenkonsumenten gelingen kann.  
Die Stakeholder-Gespräche richten sich an Leitungskräfte, Rektor/innen und Schlüsselper-
sonen der folgenden Institutionen und Organisationen: 
• Kindertagesstätte im Pantaleonsviertel; 
• Kindertagespflegestelle im Pantaleonsviertel; 
• vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung im Pantaleonsviertel; 
• Interessengemeinschaften IG Pantaleonsviertel, Südi bleibt solidarisch und IG Se-
verinsviertel; 
• zwei Schulen im Pantaleonsviertel; 
• Hotel- und Gaststättengewerbe wie die Geschäftsführung eines der Hotels im Um-
feld des Suchthilfezentrums; 
• Bezirksdienst der Kölner Polizei im Pantaleonsviertel und im Cäcilienviertel; 
• Einrichtung der Kinder und Jugendarbeit. 
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 
Für die Passantenbefragung wurden im Umfeld des geplanten Standortes für das Suchthil-
fezentrum Untersuchungszonen definiert, die sich über vier Kölner Quartiere erstrecken 
(vgl. Abbildung 1): 
• Zone 1 im Cäcilien-Viertel umfasst die Straßenzüge 
Josef-Haubrich-Hof, Peterstraße  und Fleischmengergasse; 
• Zone 2 im Cäcilien-Viertel umfasst die Straßenzüge 
Schemmergasse, Kleiner Griechenmarkt, Großer Griechenmarkt, Poststraße, 
Kaygasse, Färbergasse, Bachemstraße  bis Alte Mauer am Bach;

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  9 
• Zone 3 im Severins-Viertel umfasst die Orte und Straßenzüge 
KVB-Halt Severinstraße, Karl -Berbuer-Platz, Platz am Arnold-von-Siegen-Brunnen 
Ecke Severinstraße /Achterstraße ;  
• Zone 4 im Pantaleons-Viertel umfasst die Straßenzüge  
im Baublock Wilhelm-Hoßdorf -Straße und Ankerstraße bis zu den Straßen  Martins-
feld und Paulstraße.  
 
Abbildung 1: Untersuchungsbereich im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  
 
Quelle: Stadt Köln (2022). Die kommunale Gebietsgliederung. 
Für die Auswertungen wurden die Zonen zu drei Untersuchungsbereichen zusammenge-
fasst: Der erste Bereich repräsentiert die innerstädtischen Straßenzüge südlich des Neu-

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  10 
markts und nördlich des Rothgerberbachs. In diesem Gebiet befinden sich die Wegeverbin-
dungen vom bisherigen Standort des Drogenkonsumraumes in der Lungengasse zum ge-
planten Suchthilfezentrum am Perlengraben. Der zweite Bereich fokussiert den Übergang 
vom geplanten Suchthilfezentrum über der Karl-Berbuer-Platz zum westlichen Teil des Se-
verinsviertels. Zum dritten Bereich gehört das unmittelbare Umfeld des Suchthilfezentrums 
im östlichen Pantaleonsviertel. 
Durchführung der Erhebungen 
Die Befragungen und Erhebungen wurden in der 10. und 11. Kalenderwoche vom 02. bis 
13. März 2026 durchgeführt. Die Koordination des Einsatzes von Interviewern erfolgte durch 
die „Kümmer*innen“ des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit [I/3], deren Ar-
beitsstandort ein Container auf dem Neumarkt ist. Sie definierten je Untersuchungszone die 
„Zähllinie“, d.h. wie das Straßengefüge der jeweiligen Zone durchlaufen wird und an wel-
chen ruhigen Standpunkten am Rand die Ansprache der Passanten erfolgt. 
Als Interviewer wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln 
eingesetzt. Nach dem Auswahlmodus wurde jede 4. Passantenperson (nach der zuletzt be-
fragten) angesprochen. Dabei wurde eine Quotensystematik befolgt, damit im Ergebnis so-
wohl das Geschlechtsmerkmal (Frauen und Männer) als auch die Altersphasen unter-20jäh-
rige, Twens, 30- bis 60-jährige und über-60jährige gleichmäßig in der Stichprobe verteilt 
sind. 
Wenn die Antwort auf den Indikator „Die Stadt Köln will zwischen dem Perlengraben und 
dem Pantaleonsviertel ein Suchthilfezentrum für Drogenabhängige errichten. Haben Sie 
davon gehört?“ „Nein“ lautete, wurde das Interview beendet. Die weiteren Fragen sollten 
nur an Personen gerichtet werden, denen der Plan der Stadt, ein Suchthilfezentrum einzu-
richten, bekannt war und die sich auf dieser Grundlage eine Meinung gebildet hatten. 
Vor diesem Hintergrund lagen nach der Befragung drei Stichprobenteile vor: (1) die Ziel-
stichprobe der vollständig durchgeführten Interviews; (2) die Teil-Stichprobe der Befragten, 
die den Plan zur Errichtung des Suchthilfezentrums nicht kennen; und (3) die Zahl der 
Nicht-Teilnahme, die im Rahmen einer Strichliste auf den Fragebögen dokumentiert wur-
den.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  11 
Kurzfassung  
Ergebnisse der Passantenbefragung 
Vom 03. bis zum 10. März 2026 wurden im Umfeld des geplanten Suchthilfezentrums 202 
Passanteninterviews durchgeführt; 214 angesprochene Personen wünschten kein Ge-
spräch. Die Stichprobenausschöpfung der insgesamt angesprochenen 416 Personen 
beträgt somit rund 50 Prozent. Es wurde darauf geachtet, dass sowohl Männer und 
Frauen als auch die Lebensaltersgruppen zu etwa gleichen Anteilen in der Erhebung be-
rücksichtigt werden. 
Als zentrales Kriterium für die Durchführung des Interviews galt die Bekanntheit der 
Entscheidung des Kölner Rates, ein Suchthilfezentrum am Perlengraben zu errichten. 
Ein Fünftel der angesprochenen Personen gaben an, davon noch nichts gehört zu haben. 
Dies galt in der Befragung als Abbruchkriterium. Mit den 161 Personen, die darüber infor-
miert waren, wurde das vollständige Interview durchgeführt. 
Die Auswertungen beziehen sich auf drei Untersuchungsbereiche: (I) die Straßenzüge 
des innerstädtischen Bereichs südlich des Neumarkts und nördlich des Rothgerberbachs; 
(2) der Übergangsbereich vom geplanten Suchthilfezentrum zum Severinsviertel und (3) 
der östliche Baublock des Pantaleonsviertels. 
Die Befragung weist ein gemischtes Stichprobenprofil auf: Über zwei Drittel der Be-
fragten im Bereich des östlichen Pantaleonsviertel, über die Hälfte der Befragten im Umfeld 
des KVB-Halts Severinstraße und mehr als ein Drittel der Befragten zwischen dem Neu-
markt und Rothgerberbach gaben an, in der Nähe zu wohnen. Komplementär dazu hiel-
ten sich in den zentrumsnahen Straßen nördlich des Rothgerberbachs fast zwei Drittel der 
Passanten aus Arbeits- sowie Freizeitgründen, als Kunden, auf dem Weg zu medizinischen 
oder anderen Dienstleistungen und auf dem Schulweg auf. Im Baublock von der Wilhelm-
Hoßdorf -Straße bis zum Martinsfeld waren über ein Fünftel Schüler der nahen Berufskol-
legs. 
Es wurde als nächstes nach der Toleranz gefragt, ob der Plan der Stadt Köln unterstützt 
wird, drogenkranken Menschen im Suchthilfezentrum am Perlengraben Angebote 
zum Ausstieg aus der Drogenszene zu machen und die Gelegenheit zu geben, unter medi-
zinischer Aufsicht Drogen zu konsumieren. Im Untersuchungsbereich zwischen dem Neu-
markt und dem Rothgerberbach, in der mehr als die Hälfte keine Anwohner des Quartiers 
waren, gab eine große Mehrheit von 70 Prozent zu Protokoll, das städtische Vorhaben zu 
unterstützen. Im Umfeld des Karl-Berbuer-Platzes an der Schnittstelle zum Severinsviertel 
betonte demgegenüber eine Mehrheit von 60 Prozent, den Plan der Stadt Köln nicht zu 
unterstützen. Im Bereich des östlichen Pantaleonsviertel, wo der Anteil der befragten An-
wohner am höchsten ausfiel, hielten sich die Unterstützungs- und die ablehnenden Aussa-
gen mit je rund 50 Prozent in etwa die Waage. 
Den Befürwortenden gefällt das Hilfe-, Therapie- und Unterstützungsangebot, um drogen-
kranken Menschen wieder ein normales Leben zu ermöglichen. Positiv wird auch der 
Schutz der Passanten beurteilt, indem die Drogenszene von den Straßen und Wegen im

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  12 
öffentlichen Raum geholt, stärker kontrolliert und die Innenstadt um den Neumarkt herum 
wieder sicherer wird. Diejenigen, die den Plan der Stadt nicht unterstützen, betonten in 
großer Zahl, dass eine solche Einrichtung nicht ins Wohngebiet und ins Umfeld v on Schu-
len passe und diese Seite des Perlengrabens der „falsche Standort“ sei.  
Angesichts der aktuellen Lage, dass Drogenkonsumenten keine Treffpunkte aufsuchen kön-
nen, ohne dass die Stadtgesellschaft dagegen Einwände hat und sie im Rahmen ordnungs-
rechtlicher Interventionen vertrieben werden, erachtet es eine Mehrheit von 84 Prozent 
der Befragten im Bereich zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach prinzipiell für 
sinnvoll, dass am Suchthilfezentrum ein Außen-  und Ruhebereich für die Drogen-
szene geschaffen wird. Im östlichen Teil des Pantaleonsviertels halten das 60 Prozent für 
sinnvoll, fügten im Interview allerdings hinzu, dass der Standort am Perlengraben von der 
Größe her aus nicht dafür geeignet sei. Im Bereich an der Schnittstelle des Karl -Berbuer-
Platzes zum Severinsviertel gab es ein gegenteiliges Strukturbild: Dort hält eine Mehrheit 
von 60 Prozent die Schaffung eines Ruhe- und Außenbereichs für Drogenkonsumenten am 
Perlengraben nicht für sinnvoll.  
Auf die Frage, was zur Vorbeugung von Konflikten mit den Personen der Drogen-
szene auf den Fußwegen, Straßen und Plätzen erforderlich ist, forderten 90 Prozent in der 
Nähe des geplanten Standortes – d.h. im westlichen Severinsviertel und im östlichen Pan-
taleonsviertel, es müsse alles getan werden, um den Drogenkonsum im öffentlichen Raum 
außerhalb des Suchthilfezentrums zu unterbinden. Sehr hohe Antwortquoten zwischen 80 
und 90 Prozent gab es auch bei den Anforderungen, dass kriminelle Delikte sowie Belästi-
gungen durch Betteln verhindert und Verunreinigungen schnell beseitigt werden müssen. 
Im Gebiet zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach gaben 100 Prozent der Be-
fragten zu Protokoll, dass eine erhöhte Präsenz von Polizei und Ordnungskräften notwen-
dig sei. Außerdem wünsche drei Viertel der Befragten einen häufigeren Reinigungsrhyth-
mus des öffentlichen Raumes. 
Im Mittelpunkt des Fragebogens stand auch die Erkundung der affektiven Kriminali-
tätsfurcht
3 tagsüber und nach Einbruch der Dunkelheit in den drei Untersuchungszonen. 
Tagsüber überwiegen unter den befragten Passanten positive Sicherheitsgefühle. Wenn 
aber nach der Sicherheitswahrnehmung im Dunkeln gefragt werden, verschiebt sich das 
Strukturbild deutlich. Niemand gibt an, sich im Untersuchungsbereich zwischen dem Neu-
markt und dem Rothgerberbach im Dunkeln sehr sicher zu fühlen. Fast drei Viertel sind 
dort in den Abendstunden dort eher oder sehr unsicher. Der Übergang zum Severinsviertel 
im Bereich der KVB-Haltestelle Severinstraße weist mit rund 70 Prozent ebenfalls ein sehr 
hohes Unsicherheitsniveau bei Dunkelheit auf. Diese hohen Unsicherheitsquoten hängen 
wahrscheinlich mit der Ereignisdichte an den Knotenpunkten des ÖPNV zusammen (Halte-
stelle Poststraße und Severinstraße).  
 
3 Die affektive Kriminalitätsfurcht bezeichnet die emotionale Reaktion einer Person auf die Möglichkeit, Opfer 
einer Straftat zu werden. Es geht darum, wie stark sich jemand vor einem kriminellen Delikt fürchtet und dabei 
Gefühle wie Angst, Unsicherheit und Sorge entwickelt.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  13 
Einen starken Kontrast bildet der Untersuchungsbereich im Bereich Hoßdorf -Straße/Mar-
tinsfeld am östlichen Rand des Pantaleonsviertels. Dort fühlen sich drei Viertel der befrag-
ten Passanten – mit einem sehr hohen Anwohneranteil – auch abends sehr oder eher si-
cher. Verglichen mit deutschen Referenzstudien kann das Sicherheitsniveau im Wohnquar-
tier am östlichen Rand des Pantaleonsviertels als durchschnittlich interpretiert werden. 
Die Befragten wurden um eine Einschätzung gebeten, welche Veränderung ihres per-
sönlichen Sicherheitsgefühl nach der Eröffnung des Suchthilfezentrums am 
Perlengraben vermutet wird. Im Innenstadtbereich zwischen dem Neumarkt und dem Roth-
gerberbach blieben die Vermutungen, dass sich nach der Eröffnung des Suchthilfezentrums 
am Perlengraben das persönliche Sicherheitsgefühl nicht oder aber zu mehr Unsicherheit 
verschieben werde, mit jeweils knapp der Hälfte in der Waage. Im Umfeld des Karl-Ber-
buer-Platz an der Schnittstelle zum Severinsviertel zeigt sich eine ähnliche Proportion. Ein 
Anteil von etwa 16 Prozent vermutet sogar, dass sich das Sicherheitsgefühl verbessern 
werde, weil die Polizei und der städtische Ordnungsdienst stärker präsent sein und die öf-
fentliche Ordnung konsequent durchsetzen werden. Fast 90 Prozent der Befragten im Bau-
block Wilhelm-Hoßdorf -Straße bis zum Martinsfeld befürchten im unmittelbaren Umfeld des 
Suchthilfezentrums – also direkt in ihrer Nachbarschaft – ein deutliches Anwachsen ihrer 
persönlichen Unsicherheitswahrnehmung. 
Zum Schluss des Interviews wurde erhoben, wie das Niveau bestimmter Probleme in 
den Untersuchungsregionen wahrgenommen wird. Im Bereich zwischen dem Neumarkt 
und dem Rothgerberbach werden vor allem das Hinterlassen von Urin sowie Fäkalien im 
öffentlichen Raum, die Vermüllung und der offen sichtbare Drogenkonsum von vielen der 
Befragten als sehr großes Problem bezeichnet. Im Umfeld des Karl -Berbuer-Platz an der 
Schnittstelle zum Severinsviertel zeichnet sich ein ähnliches Strukturbild ab. Dort wird vor 
allem der Müll, der offen sichtbare Konsum von Drogen und das Hinterlassen von Urin so-
wie Fäkalien im öffentlichen Raum als sehr großes Problem erwähnt. Ein anderes Bild 
zeichnen die Antworten der Befragten im östlichen Pantaleonsviertel zwischen der Wil-
helm-Hoßdorf -Straße und dem Martinsfeld. Dort geben etwa 80 bis 90 Prozent der Befrag-
ten an, dass die meisten der Problemkategorien – von Lärm und Ruhestörungen über Müll 
und Abfällen, Fäkalien und Urin, Vandalismus bis zum öffentlichen Konsum von Drogen, 
Belästigungen, Schlägereien und zum Aufenthalt großer Gruppen – kein Problem seien. 
Ergebnisse der Stakeholdergespräche 
Die Befragung von Passanten im öffentlichen Raum wurde ergänzt durch Gespräche mit 
lokalen Stakeholdern. Die kleine Stichprobe von elf Akteuren wurde vom 05. bis 12. März 
2026 befragt; die Gesprächspartner waren Schlüsselpersonen von Institutionen und Orga-
nisationen. Sie brachten verschiedene Perspektiven aus dem Umfeld des geplanten Sucht-
hilfezentrums ein: Das Spektrum reichte von lokalen Schulen, Einrichtungen der Kinder- 
und Jugendhilfe sowie der stationären Altenpflege über das Hotelgewerbe und den Be-
zirksdienst der Kölner Polizei bis zu drei zivilgesellschaftlichen Interessengemeinschaften.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  14 
Die Stakeholder signalisierten überwiegend die Unterstützung des Plans der Stadt Köln, 
den Drogenkonsum im Suchthilfezentrum unter medizinischer Aufsicht zu erlauben und An-
gebote zum Ausstieg aus der Drogenszene zu machen. Eine Ablehnung des Plans wurde 
mit dem Zweifel begründet, ob die gewählte Form der Hilfeangebote dazu beitragen 
kann, den Drogenabhängigen einen Weg zurück ins normale Leben zu eröffnen. Weitere 
Zweifel betreffen die Wahl des Standortes: Das befragte Berufskolleg befürchtet durch die 
Begegnungen der Schülerschaft mit der Drogenszene eine Zunahme krimineller Delikte. 
Den Bedenken zum Trotz wird das Berufskolleg das „Experiment des Suchthilfezentrums“ 
aber mittragen und hofft, dass das Konzept der Stadt Köln aufgeht. Aus polizeilicher Per-
spektive werden mehrere Suchthilfezentren befürwortet, damit die Szene wie im Züricher 
Beispiel räumlich entzerrt wird. 
Auch zur Toleranz eines Außen-  und Ruhebereichs auf dem Gelände des Suchthilfe-
zentrums gab es mehrheitlich Zustimmung. Grundsätzlich seien solche Aufenthaltsgelegen-
heiten für die Drogenszene sinnvoll. Zweifel gibt es an der praktischen Umsetzung. So sei 
fraglich, ob das Angebot eines Ruhe- und Aufenthaltsbereiches tatsächlich hilfreich sein 
kann, oder ob es das Suchtverhalten möglicherweise eher verstärkt. Kritisch wurde ange-
merkt: Der Flächenumfang des ausgewählten Standortes am Perlengraben reiche nicht 
aus, die große Zahl der Drogenkonsumenten in Köln  aufzunehmen. Befürchtet wird auch, 
dass sich im Umfeld des Suchthilfezentrums eine Dealerszene etabliert und dass die Schü-
lerschaft der ansässigen Berufskollegs von der Dealerszene belästigt oder sogar in krimi-
nelle Aktivitäten verstrickt wird. Die Schulleitung eines Berufskollegs befürchtet durch die 
Verbreitung von Verhaltensstandards der Drogenszene eine Erosion der bestehenden Kul-
tur in der Schülerschaft. 
Die Ablehnung eines Außen-  und Ruhebereichs auf dem Areal des Suchthilfezent-
rums erfolgt aus der Perspektive der Kindertagesbetreuung. Durch die Umnutzung des bis-
herigen Spielplatzes zu einem Suchthilfezentrum wird es schwierig, mit betreuten Tageskin-
dern zum Spielen nach draußen zu gehen. Es fehle eine Ersatzfläche für den umgenutzten 
Spielplatz. Die Wirtschaftlichkeit der Kindertagespflegestellen im Pantaleonsviertel sei in 
Gefahr, weil Eltern angefangen haben, Betreuungsplätze wegen des Suchthilfezentrums 
abzusagen. 
Alle befragten Akteure fordern umfassende Maßnahmen zur Konfliktvorbeugung 
mit der Drogenszene auf den Fußwegen, Straßen und Plätzen, aber auch auf den 
Schulhöfen und in den Hotels. Aus der Perspektive der Kinderbetreuung wurde angeregt, 
dass die städtischen Behörden ein Konzept zum Schutz der Kinder und des Geländes der 
Kindertagesstätten im Umfeld des Suchthilfezentrums ausarbeiten. 
Die Präsenz von Ordnungskräften und Polizei wird von den meisten Akteuren als 
Schlüsselfaktor zur Aufrechterhaltung der Ordnung genannt. So wird vorgeschlagen, dass 
die Bezirksbeamten des Bezirksdienstes der Kölner Polizei schon frühzeitig – vor der Eröff-
nung des Suchthilfezentrums – in einen engen Kontakt mit den Schulen treten. Auch das 
Hotel- und Gaststättengewerbe erwartet einen erhöhten Einsatz des Ordnungsdienstes und 
von Polizeikräften vor Ort. Das Management einer Senioreneinrichtung verweist darauf,

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  15 
dass sich schon gegenwärtig Obdachlose Zugang zur Einrichtung verschaffen. Es wird be-
fürchtet, dass dies mit der Implementierung des Suchthilfezentrums zunehmen wird, wenn 
Ordnungskräfte nicht einschreiten. Gewünscht wird ein stringentes Vorgehen der Ord-
nungs- und Polizeikräfte: d.h., im Umfeld des Suchthilfezentrums seien konsequente Sankti-
onen notwendig, wenn Verhaltensregeln missachtet werden. Bisher fehlt allerdings eine dif-
ferenzierte Aufklärung der Öffentlichkeit , welche rechtliche Handhabe es überhaupt gibt, 
um Drogenkonsumenten aus dem öffentlichen Raum des Pantaleonsviertels zu verweisen. 
Es werden Antworten auf die Frage gewünscht, wie erreicht werden kann, dass sich die 
Szene auf dem Areal des Suchthilfezentrums aufhält und nicht in den Wohnstraßen ne-
benan.  
Für eine Interessengemeinschaft ist es sehr wichtig, dass im Umfeld des Suchthilfezentrums 
kein Drogenhandel stattfindet und dass sich auch im Umkreis keine entsprechenden Struktu-
ren bilden. Die Interessengemeinschaft vermutet einen hohen Finanzierungsbedarf, wenn 
beispielswiese die Konsumvorgänge aller Crack-Konsumenten im Suchthilfezentrum hoch-
gerechnet werden. Die Sicherheitsfrage, die die Menschen im Pantaleonsviertel bewegt, 
lautet: Wo kommen diese hohen Geldsummen für den Drogenkonsum her? 
Es werden auch einige räumliche Maßnahmen  als notwendig erachtet:  
• Der Eingang auf das Gelände des Suchthilfezentrums soll professionell durch eine 
Pförtner-Funktion besetzt werden, damit der Zugang zum Gelände kontrolliert wird.  
• Rund um das Areal der Anlage soll eine hellere Beleuchtung installiert werden, 
ohne nachts die Anwohner in der Wilhelm-Hoßdorf -Straße und in der Friedenstraße 
zu stören.  
• An der Unterführung zum Severinsviertel, die von der Ankerstraße aus erreicht 
wird, sollen – nach außen gewölbte – Konvexspiegel installiert werden, um das 
Sichtfeld zu vergrößern und die Einsehbarkeit zu verbessern.  
• Im Rahmen von baulichen und Begrünungsmaßnahmen soll der Standort des Sucht-
hilfezentrums zur Wilhelm-Hoßdorf -Straße abge grenzt werden, damit Begegnungen 
zwischen der Drogenszene und der Schülerschaft minimiert werden können.  
• Absperrungen und evtl. Einfriedungen potenzieller Übernachtungs - und Lagerungs-
plätze wie Parkhäuser und große r Nischen; der Aufenthalt im Parkhaus in der Lun-
gengasse soll durch eine verstärkte Beleuchtung in der Nacht unattraktiv gemacht 
werden. 
• Der Spielplatz in der Schnurgasse, der für von Kindertagespflegestellen betreute 
Kinder wichtig ist, bedarf eines besonderen Schutzes, weil er keinen zweiten Aus-
gang hat und nur eine sehr schmale Erschließung ohne Rückzugsmöglichkeiten auf-
weist. 
• Die Schulwege im Pantaleonsviertel bedürfen einer guten Beleuchtung, um die 
Schüler sicher zu den Schulen zu leiten. 
Einige Akteure befürchten, dass im Umfeld des Perlengrabens ein neuer Angstraum ent-
stehen könne. Eine Interessengemeinschaft betont, dass die Straßen zwischen dem Neu-

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  16 
markt und dem Perlengraben bereits einen Angstraumcharakter besitzen, der dringend be-
seitigt werden muss. Als notwendig werden die folgenden räumlichen Maßnahmen ange-
sehen: 
• Verbesserung der Beleuchtung auf den Treppen und auf der Zwischenebene der 
U-Bahnstation Poststraße ; 
• Beseitigung des Treffpunkts von Männergruppen auf der Treppe und der Zwischen-
ebene der U-Bahnstation, die dort Drogen und Alkohol konsumieren;  
• Neuordnung des Weges von der Wilhelm-Hoßdorf -Straße d urch die Unterführung 
an der Ankerstraße zur KVB-Haltestelle Severinstraße – Verbesserung der Beleuch-
tung und Einsehbarkeit; 
• hellere Ausleuchtung des Weges aus der U-Bahnstation Poststraße auf die  Strom-
berg-Fußgängerbrücke über den Rothgerberbach zur Pantaleonsstraße und in den 
Max-Dietlein-Park; 
• Beseitigung der Versteckmöglichkeiten und Verbesserung der Beleuchtung in der 
Gasse „An der Alten Mauer“, die von der Poststraße  abzweigt. 
• Eine genderorientierte Anregung wünscht den Einsatz von weiblich besetzten 
Security-Teams. 
Von mehreren Akteuren wurde die Frage der Ansprechpartner aufgeworfen, an die sich 
Betroffene schnell und auf kurzem Weg wenden können. So wurde für die Schülerschaft 
der Berufskollegs ein Ansprechpartner vor Ort (mit Telefonnummer) gefordert, der 
in bestimmten Situationen zeitnah handeln kann. Eine telefonische Hotline für Meldungen 
und Hilfeanforderungen halten auch andere Akteure für notwendig.  
Eine Interessengemeinschaft erklärt sich bereit, an einem Runden Tisch mitzuwirken, um 
auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen können und dafür Sorge zu tragen, dass die 
Anliegen der Anwohner berücksichtigt werden. Auch andere Akteure bieten Kooperati-
onsformen und Beteiligungsformate an. So erklärt das Richard-Riemerschmid-Berufs-
kolleg die Bereitschaft für eine Kooperation mit der Drogenhilfe und bietet an, ein gemein-
sames Projekt zu entwickeln, das Perspektiven für Suchtkranke aufzeigt.  
Eine Interessengemeinschaft möchte auch dazu beitragen, dass das Umfeld des Perlengra-
bens Süd ein sicherer und angenehmer Ort in Köln bleibt. Beispielsweise könnten Schulkin-
der auf dem Schulweg unterstützt werden. Es wird angeboten, an Beteiligungsformaten 
mitzuwirken. Und die Initiative könnte den Prozess der Etablierung nach der Öffnung des 
Suchthilfezentrums beobachten, um das Auftreten von Problemen oder Missstände zeitnah 
an entsprechende kommunale Dienststellen zu melden. 
Das Kinder und Jugendzentrum kann dazu beitragen, dass sich Kinder und Jugendliche 
aus den umliegenden Sozialräumen kritisch mit dem Drogenkonsum auseinandersetzen 
und partizipativ an Fragen der Stadtplanung mitwirken.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  17 
Ergebnisse der raumbezogenen Audits 
Thieboldsgasse: Die „Substitutionsambulanz Neumarkt“ wird ihren Standort in der Lun-
gengasse beibehalten. Wegen der Barrieren am oberirdischen KVB-Halt Neumarkt ist der 
Weg zum Neumarkt über die Fleischmengergasse einfacher als über die Thieboldsgasse. 
Die straßenbegleitenden Gehwege werden teilweise durch den alten Baumbestand einge-
engt. Da einige Erdgeschosszonen abgeschottet sind, ist die natürliche soziale Kontrolle 
eingeschränkt.  
Josef-Haubrich-Hof: Vom Neumarkt aus führt der kürzeste Weg zum geplanten Sucht-
hilfezentrum am Perlengraben über den Josef-Haubrich-Hof in die Peterstraße und die Post-
straße. Weil die benachbarte Zentralbibliothek voraussichtlich bis zum Jahr 2029 einer 
Generalsanierung unterzogen wird, ist der Durchgang der städtebaulichen Achse zur Pe-
terstraße geschlossen. Von daher kann diese kurze Wegeverbindung zum geplanten 
Suchthilfezentrum in den nächsten Jahren nicht genutzt werden.  
Alternativ kommen die Fleischmengergasse über den östlichen Kleinen Griechenmarkt oder 
der Durchgang zwischen dem VHS-Gebäude und dem Rautenstrauch-Joest-Museum in 
Frage. Der letztere bietet eine transparente Sichtachse und weist eine gute Beleuchtung 
auf. Als problematisch werden allerdings die Fensternischen im Erdgeschoss der VHS ein-
gestuft. 
Fleischmengergasse: Es wird angeregt, die Beleuchtungssituation im südlichen Abschnitt 
der Wohnbebauung zu verbessern. Ein Wegeleitsystem kann helfen, Personen der Drogen-
szene vom kleinen Kreisverkehr am Ende der Fleischmengergasse in den östlichen Teil des 
Kleinen Griechenmarkts zu leiten statt geradeaus in die Schlemmergasse und Schartgasse.  
Schlemmergasse und Schartgasse: Diese Gassen mit einem engen Straßenquer-
schnitt, schmalen Häusern und dichter Bebauung eignen sich nicht als fußläufige Verbin-
dung zum Suchthilfezentrum. Die engen Gehwege sind so schmal, dass Passanten auf der 
Straße gehen müssen. Die Beleuchtung der Gassen am Abend ist auch nicht auf einen re-
gen Passantendurchstrom ausgerichtet. 
Angrenzende Hofbereiche und Nischen wurden teilweise nicht durch Zäune gesichert. Die 
Hauseingänge weisen das architektonische Muster der zurückspringenden Eingangsnische 
auf. Wegen der nach innen versetzten Haustüren könnten die Nischen für den schnellen 
Drogenkonsum missbraucht werden.  
Vor diesem Hintergrund wird es als notwendig erachtet, die engen Gassen von fußläufi-
gem Verkehr der Drogenszene zum Suchthilfezentrum am Perlengraben freizuhalten. Ge-
braucht wird eine Lösung, die den Fußgängerverkehr durch ein Wegeleitsystem um die 
Schlemmergasse und die Schartgasse herumleitet. 
Kleiner Griechenmarkt als Verbindung zur Poststraße:  Für den Fluss von Perso-
nen der Drogenszene zum neuen Suchthilfezentrum am Perlengraben kann der Kleine 
Griechenmarkt eine Überleitungsfunktion wahrnehmen. Wenn der Personenkreis aus der 
Fleischmengergasse am kleinen Kreisverkehr eintrifft, kann in einer Linkskurve über den öst-
lichen Teil des Kleinen Griechenmarkts schnell die Poststraße erreicht werden. Vermieden

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  18 
wird dadurch der Weg über den südlichen Teil des Kleinen Griechenmarkts, der in den 
Max-Dietlein-Park und in das Pantaleonsviertel führt. Vermieden wird dadurch auch der 
Weg durch die Schlemmergasse und Schartgasse, die für diesen Durchgangsverkehr von 
Drogenkonsumenten zu eng sind.  
Allerdings ist die natürliche soziale Kontrolle im östlichen Teil der Straße Kleiner Griechen-
markt wegen einer abgewandten Wohnbebauung und wegen Garagennutzungen im Erd-
geschoss nur gering ausgeprägt. Die Grundstücksgrenzen, Nischen und Kellerzugänge 
sind gegen unbefugten Zutritt gesichert. 
Peterstraße und Poststraße : Die kürzeste Verbindung zum Suchthilfezentrum führt 
über die Peterstraße und die Poststraße. Die Gehwegbreite der Peterstraße übertrifft das 
RASt-Mindestmaß, so dass sich Passanten auch abends mit Abstand begegnen können. In 
der Poststraße ist das nicht der Fall –  dort sind die Gehwege teilweise zu schmal. 
Die Nutzungsstruktur weist zwei verschiedene Straßenseiten auf: eine mit kleinteiliger 
Wohnbebauung; die andere mit großformatigen Bürokomplexen. Weil einige der Büroge-
bäude gegenwärtig vor einer Neunutzung saniert werden, ist der Straßenraum in Anbe-
tracht der Innenstadtlage relativ unbelebt; die Lichtausbeute könnte im öffentlichen Raum 
etwas besser sein. 
Nach dem „Lagebild des Gebiets ‚Poststraße und Pantaleonspark‘“, das vom LKA im Jahr 
2023 erstellt wurde, wurde das Umfeld der U-Bahnstation Poststraße (in den Jahren 
2019–2021) als Ort eingestuft, an dem sich viele Passanten unsicher fühlen. Die stärkere 
Straßenbeleuchtung und die besondere Absicherung von Wohnanlagen können als Reak-
tion darauf interpretiert werden. Eine Interessengemeinschaft hat besonders darauf hinge-
wiesen, dass die Treppen und die Zwischenebene der U-Bahnstation Poststraße zu dunkel 
seien. Dort hielten sich insbesondere Männer in Gruppen auf und konsumieren Drogen 
und Alkohol. Wegen einer geringen Nutzungsdichte gebe es kaum soziale Kontrolle. 
Alte Mauer am Bach: Wenn drogenabhängige Personen unter Konsumdruck stehen, 
könnten sie von der Poststraße aus, statt die Straße Rothgerberbach auf der Stromberg -
Brücke zu überqueren, in die Straße Alte Mauer am Bach abzweigen. Problematisch ist 
vor allem der Bereich mit den Treppenabgängen zum archäologischen Denkmal der anti-
ken römischen Stadtbefestigung, weil dort Nischen und überdachte Rückzugsmöglichkeiten 
bestehen. Eine der Treppenanlagen führt hinunter auf eine Grünfläche, von wo zwei am-
pelgesicherte Überquerungen für Fußgänger zuerst über die fünfspurige Straße Blaubach 
und anschließend über die fünfspurige Straße Rothgerberbach in die Straße Perlengraben 
genutzt werden können. Es ist zu prüfen, ob dieser Treppenzugang zur Straße Blaubach 
weiter geöffnet bleiben soll. 
Stromberg-Brücke über die Straße Rothgerberbach : Um von der Poststraße zum 
Suchthilfezentrum zu gelangen, muss die Straße Rothgerberbach über die Stromberg -Brü-
cke überquert werden. Ihr Neigungswinkel stellt keine große Barriere dar. Allerdings wird 
sie abends nicht direkt beleuchtet. Wenn die Brücke eine Zubringer-Funktion zum Suchthil-
fezentrum erhalten soll, ist eine eigene Beleuchtung der Brücke, aber auch der Zu- und Ab-
gänge erforderlich.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  19 
Wenn Störungen des Quartierslebens im Pantaleonsviertel durch Passanten der Drogen-
szene vermieden werden sollen, muss an der Stelle des Brückenendes eine Leitstrategie an-
setzen, die Personen der Drogenszene über den Rothgerberbach in den Perlengraben 
lenkt. 
Pantaleonstraße und Martinsfeld : Nach der Überquerung der Stromberg -Brücke 
können sich Passanten auch für den längeren und ruhigeren (weniger verkehrsbelasteten) 
Weg über die Pantaleonstraße durch den östlichen Block des Pantaleonsviertels entschei-
den. Am Schnittpunkt der Straße mit der W aisenhausgasse führt der Weg an einem drei-
eckigen Quartiersplatz mit einem Kiosk, Bänken und einem Bücherschrank vorbei. Damit 
die Drogenszene die Quartiersbevölkerung nicht vom Platz vertreibt, indem sie ihn für Dro-
genkonsum und Ruhephasen in Anspruch nimmt, ist über ein geeignetes Wegeleitsystem 
nachzudenken, das den Fußgängerstrom über den Rothgerberbach in den Perlengraben 
lenkt. 
Vom Dreiecksplatz an der Ecke Waisenhausgasse / Pantaleonstraße führt der Weg zum 
Suchthilfezentrum über die Wohn- und Anliegerstraßen Martinsfeld und Friedenstraße. Die 
Straßenrandbebauung und der enge Straßenquerschnitt ermöglichen eine gute soziale 
Kontrolle des Straßenraums aus den Wohnungsfenstern. Der Effekt wird allerdings 
dadurch beeinträchtigt, dass in vielen Häusern das Erdgeschoss durch Garagen und Lager-
räume zur Straße hin abgeschottet ist.  
Martinsfeld, Paulstraße und Friedenstraße & Wilhelm -Hoßdorf -Straße, Hein-
richstraße und Schnurgasse : Die Beleuchtungssituation weist eine gemischte Typologie 
auf: Einerseits bestimmen Seilleuchten das Bild, die den Straßenraum von oben gleichmä-
ßig ausleuchten, vermischt mit geraden Mastleuchten, einseitigen Kandelaber -Lampen und 
Mastleuchten mit Ausleger. Die Wahrnehmung des Gesichtsausdrucks entgegenkommen-
der Passanten wird von allen Typen gewährleistet. 
In den Straßen dominiert eine Straßenrandbebauung, die – abgesehen von abgeschotte-
ten Erdgeschossen – die natürliche soziale Kontrolle in der Nachbarschaft fördert. Das 
Straßenbild kann als Indikator für eine kleinteilige, sozial gelebte Nachbarschaft inte rpre-
tiert werden.  
Wenn die differenzierten Planungen vorliegen, welche physischen Gestaltungsmerkmale 
das Suchthilfezentrum auf dem Areal, das der Wilhelm-Hoßdorf -Straße gegenüber liegt, 
strukturieren werden, muss überprüft werden, ob die einseitige Beleuchtung der Straße a uf 
der bebauten Seite ausreicht oder ob auch die andere, mit einer hohen Barriere abge-
schottete Grenze des Suchthilfezentrums eine weitere Lampenreihe erfordert. 
Fußweg von der Wilhelm -Hoßdorf -Straße zum KVB- Halt Severinstraße : Von 
der Wilhelm-Hoßdorf -Straße zweigt ein breiter Gehweg zur Abfahrt der dreispurigen Tel -
Aviv-Straße ab, die über den Perlengraben in östlicher Richtung zur Severinsbrücke über 
den Rhein führt. Weil es mangels Wohnbebauung keine natürliche soziale Kontrolle gibt, 
wird die Wegeverbindung teilweise hell ausgeleuchtet, allerdings nicht über die volle

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  20 
Länge des Gehweges, wie Verschattungen zeigen. Der Gehweg endet an einer ampelgesi-
cherten Fußgängerfurt über den Perlengraben, von wo aus die Haltestelle Severinstraße 
nicht barrierefrei erreichbar ist. 
Wahrscheinlich wird ein Teil der Drogenszene mit dem ÖPNV zur Haltestelle Severin-
straße fahren, weil das Suchthilfezentrum von dort nur etwa 100 Meter entfernt ist (Luftli-
nie). Um zu vermeiden, dass der Weg über die Wilhelm-Hoßdorf -Straße zum Hauptein-
gang an der Ecke Friedenstraße/Perlengraben gewählt wird, sollte unmittelbar nach dem 
ampelgesicherten Übergang über den Perlengraben ein zweiter Eingang in das Suchthilfe-
zentrum vorgesehen werden oder ein Gehweg am Perlengraben entlang zum Hauptein-
gang leiten. 
Fußweg vom Karl -Berbuer-Platz zur Ankerstraße : Eine zweite fußläufige Verbin-
dung durch das Abstandsgrün der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße auf den Perlengraben ver-
läuft in unübersichtlichen Kurven und Wendungen vom Karl-Berbuer-Platz im Severinsvier-
tel zur Ankerstraße und Wilhelm -Hoßdorf -Straße im Pantaleonsviertel. Es wird vermutet, 
dass Drogenkonsumenten aus der Südstadt diesen Weg über eine Fußgängerbrücke vom 
Karl-Berbuer-Platz zum Suchthilfezentrum nutzen werden. Es ist dringend erforderlich, den 
aktuellen Angstraumcharakter zu entschärfen. Es gibt keine direkte Beleuchtung und keine 
natürliche soziale Kontrolle. Vollständig verschattete enge Kurven und ein von weitem 
nicht einsehbarer Tunnel entsprechen dem klassischen Muster eines Angstraumes. 
Ein vorgefundener Trampelpfad kürzt den Weg über eine Grünfläche zum breiten Geh-
weg an der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße zum Perlengraben ab, der von der Wilhelm -Hoß-
dorf-Straße zur ampelgesicherten Fußgängerfurt am KVB -Halt Severinstraße führt. Diese 
Abkürzung könnten zukünftig auch die Personen der Drogenszene aus der Südstadt zum 
Suchthilfezentrum nutzen. Vor diesem Hintergrund werden bauliche Anpassungsmaßnah-
men als notwendig erachtet. 
Von der einzelnen Straße zur Wegeverbindung  
Im Blickpunkt der zuvor präsentierten Ergebnisse von Audits der präventiven Stadtgestal-
tung standen die Wegeverbindungen vom Neumarkt – mit der Lungengasse als bisherigem 
Standort des Drogenkonsumraumes – und von Haltestellen der KVB zum Suchthilfezent-
rum. Im ersten Schritt wurden die Raumstrukturen, die Sichtbeziehungen und die Beleuch-
tungssituationen der einzelnen Straßenzüge nach Kriterien der städtebaulichen Kriminal-
prävention betrachtet.  
Im zweiten Schritt wurden die zuvor analysierten Straßen im Kontext ihrer Verknüpfung zu 
einer Wegeabfolge betrachtet und zu „Wegekorridoren“ zusammengefasst, auf denen 
sich der Strom der Drogenszene bewegen soll. Ein Korridor lenkt den Weg, um sensible 
Quartierräume zu schützen. Besucher sollen sich nur innerhalb dieses Bereichs bewegen. 
Als räumlich begrenzter Bereich für den Weg der Drogenszene wurden fünf fußläufige 
Wegekorridore vom Cäcilienviertel ins Pantaleonquartier und drei Korridore von Haltestel-
len der Stadtbahn abgeleitet.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  21 
Die kürzeste fußläufige Verbindung betrifft den Wegekorridor 1. Er geht vom Neumarkt 
über die Cäcilienstraße und den Josef -Haubrich-Hof durch die Peterstraße und die Post-
straße. Dieser Wegekorridor kann zurzeit nicht genutzt werden, weil die Verbindung zwi-
schen dem Josef-Haubrich-Hof und der Peterstraße im Rahmen der E rneuerung der Zentral-
bibliothek bis zum Jahr 2029 gesperrt sein wird. 
Weil der Wegekorridor 2 in die Schlemmergasse und weitergehend in die Schartgasse 
führen, deren Fußwege so schmal sind, dass Fußgänger auf der Gasse laufen, wird er ver-
worfen. Verworfen wird auch der Wegekorridor 3 über die Thieboldsgasse, weil der 
Weg an der Griechenpforte in den Max-Dietlein-Park und in das Pantaleonsviertel mündet.  
Vor diesem Hintergrund ist eine Strategie erforderlich, die den Fußgängerverkehr der Dro-
genszene zwischen dem Neumarkt und dem Suchthilfezentrum am Perlengraben so lenkt, 
dass weder ruhige Quartiersgassen noch Freiräume mit Erholungsfunktionen für die Quar-
tiersbewohner in Anspruch genommen werden.  
Ansätze dazu bieten die Wegekorridore 4a und 4b. Sie basieren auf der kürzesten 
Strecke über die Peter- und Poststraße. Um diesen Weg einzuschlagen, müssen die Dro-
genkonsumenten motiviert werden, von der Cäcilienstraße in die Gasse zwischen dem 
VHS-Studienhaus und dem Rautenstrauch-Joest-Museum zu gehen, um nach einem kurzen 
Schlenker über die Leonhard-Tietz-Straße auf die Peterstraße zu gelangen. Auf der zwei-
ten Route führt der Weg über die Fleischmengergasse bis zum Rundverkehr an der Kreu-
zung mit der Straße Kleiner Griechenmarkt. Um zu vermeiden, dass die Drogenszene ih-
ren Weg durch die schmale Schlemmergasse und Schartgasse fortsetzt, bedarf es der Mo-
tivation, über ein kurzes Stück auf der Straße Kleiner Griechenmarkt in die Poststraße ein-
zumünden. 
Damit eine dieser beiden Routen eingeschlagen wird, auf denen einerseits das Suchthilfe-
zentrum am schnellsten erreicht werden kann und andererseits ein konfliktfreier Transfer 
möglich ist, der die Wohnquartiere nicht tangiert, bedarf es begleitender Maßnah men. In 
anderen Städten werden dafür mobile Angebote durch Peers oder Fachkräfte der Street-
work eingesetzt. Zumindest in der Startphase nach der Eröffnung des Suchthilfezentrums 
am Perlengraben sollte durch begleitende Maßnahmen der präferierte Wegekorrido r 
durch Begleitmaßnahmen gefördert werden. 
Nicht alle Drogenkonsumenten werden das Suchthilfezentrum zu Fuß aufsuchen. Einige 
werden – beispielsweise morgens – von ihrer Wohnadresse mit dem öffentlichen Personen-
nahverkehr (ÖPNV) anreisen und Wegekorridore vom ÖPNV  aus benutzen. Das 
Suchthilfezentrum am Perlengraben befindet sich in der Nähe der ÖPNV -Haltepunkte Post-
straße und Severinstraße. Von dort sind nur wenige hundert Meter zurückzulegen.  
Ein Teil der Drogenszene wird mit dem ÖPNV vermutlich über die Haltestelle Severin-
straße eintreffen, damit sie das Suchthilfezentrum auf dem kürzesten Weg von 100 bis 200 
Metern erreichen. Um zu vermeiden, dass dieser Personenkreis den Haupteingang an der 
Ecke Friedenstraße/Perlengraben über die Wilhelm -Hoßdorf -Straße aufsucht, kann unmit-
telbar nach dem ampelgesicherten Übergang von der Haltestelle über den Perlengraben 
ein zweiter Eingang in das Suchthilfezentrum vorgesehen werden. Alternativ könnte auch

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  22 
ein Gehweg angelegt werden, über den die mit dem ÖPNV anreisenden Besucher am Per-
lengraben entlang zum Haupteingang geleitet werden. 
Es kann auch damit gerechnet werden, dass Drogenkonsumenten aus der Südstadt die fuß-
läufige Brückenverbindung vom Karl-Berbuer-Platz zum Suchthilfezentrum nutzen werden. 
In einer unübersichtlichen Wegeführung und Tunnellösung verläuft sie durch das Abstands-
grün der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße auf den Perlengraben, so dass sie ein hohes Maß an 
Angstraumcharakter aufweist. Es sind bauliche und beleuchtungstechnische Anpassungen 
vorzunehmen, um einer Verschärfung der Angstraumproblematik in dem Abstandsgrün 
vorzubeugen. 
Konsequenzen für die Errichtung des Suchthilfezentrums am Perlengraben  
Es wird auf gute Beispiele Bezug genommen. So haben kanadische Studien belegt, dass 
mit der Bündelung von Angeboten und Hilfen in einem Suchthilfezentrum ein nachhaltiger 
Rückgang des öffentlichen Drogenkonsums und der Entsorgung von Konsumutensilien auf 
der Straße beobachtet wurde. Für Köln lässt sich daraus ableiten, die Öffentlichkeit  gezielt 
darüber aufzuklären, dass die Möglichkeit des Drogenkonsums im Suchthilfezentrum nicht 
Gegenstand des Problems ist, sondern einen Schlüsselbeitrag zu seiner Lösung leistet.  
Besonders zu beachten sind die Wege der Drogenszene zwischen dem Drogenkonsum-
raum des Kölner Suchthilfezentrums am Perlengraben und dem Neumarkt als zentralem 
Treffpunkt. Im Allgemeinen gelten 500 Meter als kritische Schwelle und 1.000 Meter als 
obere Toleranzgrenze – darüber hinaus sinkt die Nutzungswahrscheinlichkeit. Die fußläu-
fige Entfernung der zuvor umrissenen Routenlogik schwankt um einen Kilometer und wird 
von den meisten Drogenkonsumenten vor diesem Hintergrund wahrscheinlich akzeptiert.  
Im Bereich der ÖPNV -Haltestellen, aber auch auf den fußläufigen Korridoren werden auch 
Orte gekreuzt, an denen Konflikte entstehen können. Nach der Eröffnung des Suchthilfe-
zentrums ist deshalb ein Monitoring erforderlich, um das Konfliktrisiko näher zu bewer-
ten und mit gestalterischen Maßnahmen n achsteuernd zu verringern.  
Damit diese Wegeverbindungen – sowohl für die Anwohner als auch für die Personen der 
Drogenszene – konfliktfrei bleiben, werden Lotsen- und Lenkungsmaßnahmen vorgeschla-
gen: Auf den Wegen von Szene-Orten zu den Drogenkonsumräumen können sogenannte 
Peers – das sind Menschen mit Konsumerfahrung – als Kümmerer und Navigatoren ein-
gesetzt werden. In anderen Städten wurde im Rahmen solcher Projekte das Vertrauen der 
Drogenkonsumierenden gewonnen; auf diese Weise können sie zielgerichtet in das Sucht-
hilfezentrum gelotst werden. Als weitere Lösung kommt aufsuchende Sozialarbeit an 
Szeneplätzen und auf den typischen Laufwegen zum Einsatz. Infolge der niedrigschwelli-
gen Ansprache können die Fachkräfte der Streetwork Konflikte im öffentlichen Raum dees-
kalieren und entschärfen. Teams aus dem Bereich Streetwork können an den Wegen 
patrouillieren und als Mediatoren fungieren, die Konsumenten aktiv ansprechen und an 
die Regeln auf dem Weg zum Suchthilfezentrum erinnern.  
Anwohner und ansässige Gewerbetreibende haben häufig Bedenken. Deshalb werden als 
Begleitmaßnahme  Beteiligungsverfahren mit Quartiersbewohnern, Geschäftsleuten, der

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  23 
Suchthilfe und dem Ordnungsamt empfohlen. Ein Runder Tisch hat folgende Aufgaben: 
die Überwachung der Lebensqualität im Umfeld, die Mediation bei Problemen und die Um-
setzung eines Aktionsplans der städtebaulichen Weiterentwicklung der örtlichen Situation. 
Dadurch können aufkeimende Probleme zeitnah gelöst werden. Umfeldbeteiligung gelingt 
am besten durch frühzeitige Einbindung vor der Eröffnung, nicht als Reaktion auf Be-
schwerden danach. Anwohner und Gewerbetreibende, die in Planungsgremien mitwirken, 
entwickeln ein Mitverantwortungsgefühl statt einer Abwehrhaltung. Als gutes Beispiel kann 
der Bremer Platz in Münster (Westfalen) genannt werden. Der „Runde Tisch Bremer Platz“ 
trifft sich nach der Fertigstellung des Platzes regelmäßig, um für eventuell auftretende Prob-
leme zeitnah Lösungen zu bewirken.  
Im Rahmen der Stakeholder-Gespräche haben viele Schlüsselpersonen aus dem Umfeld 
des geplanten Suchthilfezentrums ihre Bereitschaft erklärt, konstruktiv an einem „Runden 
Tisch Perlengraben“ mitzuwirken. 
Empfohlen werden auch Kooperationsvereinbarungen mit der Polizei und dem 
Ordnungsdienst, die zu einer Rollenklarheit beitragen. Darin sollte definiert werden, 
dass die Peers und die Fachkräfte der sozialen Arbeit bei Störungen für die Ansprache, 
die Deeskalation und die Vermittlung verantwortlich sind und die Ordnungskräfte sich auf 
Aufgaben der Gefahrenabwehr konzentrieren. Wenn sich die Szene im öffentlichen Raum 
zu sehr ausbreitet, können die Polizei und der Ordnungsdienst ordnungspolitisch vorgehen 
und die Konsumierenden in Richtung des Suchthilfezentrums lenken bzw. verweisen.  
Die Gestaltung der Wege zwischen den Aufenthaltsorten der offenen Szene und dem 
Suchthilfezentrum ist planerisch so vorzunehmen, dass der Sog zu den Hilfeangeboten des 
Suchthilfezentrums verstärkt und gleichzeitig die Belastung für Anwohner und Gewerbe mi-
nimiert wird. Im weiteren Planungsprozess müssen Wegekorridore vom Neumarkt zum Per-
lengraben ausgewählt werden, um durch die bauliche Gestaltung, die Stärkung der 
Sichtachsen und die Nachbesserung der Beleuchtungssituation eine positive Sicherheits-
wahrnehmung sowohl unter den Anwohnern als auch unter den Drogenkonsumenten zu 
vermitteln:  
• Beleuchtung: An einigen Stellen – wie z.B. der Stromberg-Brücke – ist eine di-
rekte Beleuchtung der Wegeverbindung nachzurüsten. Dabei geht es nicht nur da-
rum, den Weg aufzuhellen, sondern die Passanten über die Lichtführung in be-
stimmte Richtungen zu lenken. Durch eine kontinuierliche Lichtabfolge werden harte 
Hell-Dunkel-Kontraste vermieden. Die Helligkeit soll so kalibriert sein, dass man sich 
im Stadtraum gegenseitig gut erkennen kann (Gesichtsmimik). In der Praxis können 
Orte mit einer erhöhten Nutzungsquote durch die Drogenszene mit 30–50 Lux sehr 
gleichmäßig  beleuchtet werden. Zu starkes Licht (von z. B. >50–100 Lux) wirkt un-
angenehm, erzeugt Blendung und kann unerwünschte Schattenzonen schaffen. 
• Sichtachsen: Personen sollen immer weit vorausschauen und schwierigen Situatio-
nen immer aus dem Weg gehen können. Bei der Auswahl eines Wegekorridors ist 
darauf besonders zu achten: Beispielsweise erfüllt die Achse Peter- und Poststraße 
diese Anforderung. Unterführungen ohne Durchblick – wie in der Analyse für die

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  24 
Verbindung vom Karl-Berbuer-Platz zur Ankerstraße festgestellt wurde – sind zu be-
seitigen. Empfohlen werden auch transparente Einzäunungen statt undurchsichtiger 
Mauern, um Überraschungen durch Personen zu vermeiden, die hinter der Mauer  
hervortreten. verbreitet. Im Rahmen der Gespräche mit Passanten und Stakeholdern 
wurde die Installation konvex gewölbter Spiegelelemente, die um Ecken herum die 
Sichtachse verlängern und den Blickwinkel erweitern, auch im Umfeld des geplan-
ten Suchthilfezentrums gewünscht. 
• Beseitigung von sogenannten toten Winkeln: Restflächen zwischen Gebäu-
den, schlecht angebundene Hinterhöfe, versteckte Bereiche hinter Gebäuden, Flä-
chen unter Brücken oder ungenutzte Ecken des öffentlichen Raumes sind problema-
tisch, weil dort mangels Einsehbarkeit keine soziale Kontrolle stattfindet. In den Au-
dits der Straßen wurden häufig abgeschottete Erdgeschosse, aber auch Nischen 
festgestellt. Im Allgemeinen lassen sich die Nischen mit einfachen baulichen Mitteln 
schließen oder umgestalten. Es wird empfohlen, Hauseigentümern an Wegekorrido-
ren und im östlichen Pantaleonsviertel eine Beratung zu dem Thema anzubieten, 
falls sie Fragen zur Absicherung ihres Grundstücks oder des Erdgeschosses haben. 
Notwendig ist eine Lenkung und Wegeführung, um dafür zu sorgen, dass die Ziel-
gruppen der Szene die ausgewählten Wegekorridore benutzen. Statt Hinweisschilder mit 
der Beschriftung „SUCHTHILFEZENTRUM“ aufzuhängen, sollten Symbole in die Pflaste-
rung eingelassen werden, die für Passanten und Anwohner den Charakter einer Dekora-
tion haben und nicht als Förderung des Drogenkonsums interpretiert werdenkönnen. Durch 
die Peer-Vermittlung wird die Szene informiert, dass ein bestimmtes Symbol zur Einrichtung 
führt. Um die Wege aus dem Cäcilienviertel zum Suchthilfezentrum zu leiten, ohne dass 
das Pantaleonsviertel tangiert wird, sollten die Peers und Streetworker vom Aufsuchenden 
Suchtclearing (ASC) in Köln die Knotenpunkte des Kreisverkehrs am Ende der Fleischmen-
gergasse und der Stromberg-Brücke auf beiden Seiten nutzen. Für die ikonische Weg-
weisung zum Suchthilfezentrum eignen sich abstrakte Piktogramme als Bodenmarkierun-
gen oder als Aufkleber / Markierungen an Laternenmasten und Stromkästen Ziel ist es, 
den Weg zu weisen, ohne dabei Anwohner durch großflächige Werbeschilder zu provo-
zieren. 
Ein verbreiteter Ansatz besteht darin, niedrigschwellige „Ankerangebote“ am 
Wegekorridor vom Treffpunkt der Drogenszene zum Suchthilfezentrum anzusiedeln. 
Wenn der Weg attraktiv und sicher ausgestattet ist, konzentriert sich die Szene auf die vor-
geschlagene Route, statt durch mehrere Straßen zu streuen. Wenn gezielt am Korridor ge-
ankert werden soll, sind in der Praxis besonders wirksam: die Ausgabe von Getränken und 
medizinische Hilfe zur Wundversorgung in mobiler Angebotsform. In besonderer Weise 
notwendig sind aber auch stationäre öffentliche Toiletten des Typs, wie er auf dem Neu-
markt platziert wurde. Die Strategie der niedrigschwelligen Ankerangebote setzt nicht nur 
an den Laufwegen der Drogenkonsumenten an, sondern prägt sie auch mit. 
Neben baulichen, hilfeorientierten und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sind auch Be-
gleitmaßnahmen  zur Schadensbegrenzung und Risikominimierung notwendig. In den 
Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der offenen Szene stellen der Reinigungs-

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  25 
und Entsorgungsservice sowie ein abgestimmtes Umfeldmanagement Kernele-
mente dar. Notwendig sind Reinigungspatenschaften zur regelmäßige n Entsorgung von zu-
rückgelassenen Utensilien des Drogenkonsums im Umfeld. Wenn Reinigungs-Teams, die 
aus Peers bestehen (d.h. Drogenabhängige oder ehemalige Abhängige) täglich die Wege 
sauber halten, erhöht das die Akzeptanz in der Nachbarschaft und schafft ein Verantwor-
tungsbewusstsein innerhalb der Drogenszene. Durch die Verteilung von Infobroschüren un-
ter den Anwohnern – mit Erläuterungen der Arbeitsweise des Suchthilfezentrums, der Rei-
nigungs- und Schutzmaßnahmen sowie der Nennung von Ansprechpartnern für Meldungen 
– kann zur Entstigmatisierung beigetragen werden.

Sicherheitsstudie 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  26 
1. Ergebnisse der Passanteninterviews  
1.1 Stichproben der Passantenbefragung  
Vom 03. bis zum 10. März 2026 wurden im Umfeld des geplanten Suchthilfezentrums Pas-
santeninterviews durchgeführt. Thematisiert wurden einerseits die Bewertung der Standort-
wahl am Perlengraben und andererseits die subjektive Einschätzung der aktuellen Sicher-
heitslage. Bei der Methode der Passantenbefragung handelt es sich um eine systematische 
Befragung in der Öffentlichkeit, indem Personen auf der Straße ausgewählt angesprochen 
und auf der Grundlage eines Fragebogens interviewt werden.
 4 Die Befragungsform eignet 
sich, um die Perspektiven von Menschen zu erheben, die sich im öffentlichen Raum aufhal-
ten.  
Für die Organisation der Interviews wurden vier Zonen definiert: Die Zone 1 beinhaltete 
den Josef-Haubrich-Hof, die Peterstraße und Fleischmengergasse. Im Bereich der Zone 2 la-
gen viele Straßen wie: Schemmergasse, Kleiner Griechenmarkt, Großer Griechenmarkt, 
Poststraße, Kaygasse, Färbergasse, Bachemstraße  und Alte Mauer am Bach. Die Zone 3 
fokussierte die Schnittstelle zum Severinsviertel mit dem KVB-Halt Severinstraße, dem Karl-
Berbuer-Platz und dem Platz am Arnold-von-Siegen-Brunnen. Zur Zone 4 gehörte der Bau-
block Wilhelm-Hoßdorf -Straße und Ankerstraße bis zur Straße Martinsfeld, Paulstraße . 
Insgesamt wurden 202 Interviews geführt (vgl. Tabelle 2):  
• 29 (14,4%) in der Zone 1 [südliches Umfeld des Neumarkts vom Haubrich-Hof über 
die Fleischmengergasse bis zur Peterstraße];  
• 33 (16,3%) in der Zone 2 [inkl. Schemmergasse, Kleiner Griechenmarkt, Großer 
Griechenmarkt, Poststraße, Kaygasse, Färbergasse, Bachemstraße, Alte Mauer am 
Bach];  
• 60 (29,7%) in der Zone 3 [an der Schnittstelle des geplanten Suchthilfezentrums 
zum Severinsviertel mit dem KVB-Halt Severinstraße, dem Karl-Berbuer-Platz und 
dem Platz am Arnold-von-Siegen-Brunnen];  
• 80 (39,6%) in der Zone 4 [Baublock von der Wilhelm-Hoßdorf -Straße und Anker-
straße bis zur Straße Martinsfeld und Paulstraße im unmittelbaren Umfeld des ge-
planten Suchthilfezentrums am Perlengraben]. 
Während der Interviewphase wurden 214 Verweigerungen protokolliert. Das heißt: etwa 
jede zweite der angesprochenen Personen verweigerte das Gespräch. Die Stichprobenaus-
schöpfung von 202 Gesprächen bei 416 Ansprachen beträgt 48,6 Prozent. In der Praxis 
der empirischen Forschung liegt die Stichprobenausschöpfung bzw. die Response Rate von 
Passanteninterviews im Allgemeinen im Bereich von etwa 25 bis 50 Prozent.5 Weil die meis-
 
4 Vgl. Friedrichs, J. & Wolf, C. (1990). Die Methode der Passantenbefragung. Zeitschrift für Soziologie, 19 (1), 
S. 46-56. 
5 Miller, K. W., Wilder, L. B., Stillman, F. A., & Becker, D. M. (1997). The feasibility of a street-intercept survey 
method in an African-American community. American Journal of Public Health, 87 (4), S. 655–658. 
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/9146448/.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  27 
ten Studien nur eine Erfolgsquote von rund 25 Prozent aufweisen und Werte über 50 Pro-
zent sehr selten vorkommen, kann die erreichte Stichprobenausschöpfung als sehr gut ein-
geordnet werden. Wahrscheinlich ist dafür der Kontext verantwortlich: Denn die Thematik, 
den neuen Standort des Suchthilfezentrums an den Perlengraben zu verlegen, hat in den 
Diskursen der Stadtöffentlichkeit einen hohen Stellenwert erlangt. 
Tabelle 2: Stichproben der Passantenbefragung nach Geschlecht und Untersuchungsbereichen 
Geschlecht 
 
Frauen Männer Keine Angabe 
Untersuchungszonen abs. in % abs. in % abs. in % 
Zone !: Haubrich-Hof, Peterstraße, Fleischmen-
gergasse 
12 13,3 12 12,4 5 33,3 
Zone 2: Schemmergasse, Kleiner Griechen-
markt, Großer Griechenmarkt, Poststraße, 
Kaygasse, Färbergasse, Bachemstraße, Alte 
Mauer am Bach 
14 15,6 14 14,4 5 33,3 
Zone 3: KVB-Halt Severinstraße, Karl-Berbuer-
Platz, Platz am Arnold-von-Siegen-Brunnen 
Ecke Severinstraße  
24 26,7 32 33,0 4 26,7 
Zone 4: Baublock Wilhelm-Hoßdorf -Straße und 
Ankerstraße bis zur Straße Martinsfeld , Paul-
straße  
40 44,4 39 40,2 1 6,7 
Befragte insgesamt N = 202 90 100,0 97 100,0 15 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Zum Profil der Stichprobe 
Der Auswahlmodus sah vor, dass jede 4. Person (nach der zuletzt befragten Person) ange-
sprochen wird. Dabei mussten die interviewenden Kräfte aber Quoten der Merkmale Ge-
schlecht und Lebensalter berücksichtigen. Deshalb wurde darauf geachtet, dass sowohl 
Männer und Frauen als auch die Altersgruppen zu etwa gleichen Anteilen in der Erhebung 
berücksichtigt werden, um Antwortverzerrungen durch das Übergewicht einzelner Lebensla-
gen zu vermeiden: 
• Im Ergebnis sind die männlichen (51,9%) gegenüber den weiblichen Befragten 
(48,1%) nur geringfügig überrepräsentiert (vgl. Tabelle 2).  
Quotiert wurden in der Erhebung auch die Altersgruppen (vgl. Tabelle 3): 
• Relativ gleich verteilt sind die Altersgruppen der unter 20-jährigen (23,9%), der 20- 
bis 30-jährigen (23,9%) und die über 60-jährigen (24,5%).  
• Lediglich die Altersgruppe der 30- bis 60jährigen (27,7%) weicht ein wenig ab. 
Über die Quotierung der Merkmale Geschlecht und Lebensalter wurde sichergestellt, dass 
die Ergebnisse der Umfrage in Bezug diese beiden grundlegenden Merkmale der Lebenssi-
tuation gleichmäßig widerspiegeln .

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  28 
Tabelle 3: Stichproben der Passantenbefragung nach Alter und Untersuchungsbereichen 
Altersgrup-
pen 
 
Unter 20 
Jahre 
20 bis 30 
Jahre 
30 bis 60 
Jahre 
Über 60 
Jahre 
Keine An-
gabe 
Insgesamt 
Untersu-
chungszonen 
abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % 
Zone 1: Um-
feld Haubrich-
Hof, Peter-
straße, Fleisch-
mengergasse 
6 20,7 6 20,7 6 20,7 6 20,7 5 17,2 29 100,0 
Zone 2: 
Schemmergasse, 
Kleiner Grie-
chenmarkt, Gro-
ßer Griechen-
markt, Post-
straße, 
Kaygasse, Fär-
bergasse, Ba-
chemstraße, 
Alte Mauer am 
Bach
 
6 18,2 6 18,2 9 27,3 7 21,2 5 15,1 33 100,0 
Zone 3: KVB-
Halt Severin-
straße, Karl-Ber-
buer-Platz, Platz 
am Arnold-von-
Siegen-Brunnen 
Ecke Severin-
straße 
13 21,7 13 21,7 18 30,0 13 21,7 3 4,9 60 100,0 
Zone 4: Bau-
block Wilhelm-
Hoßdorf-Straße 
und Ankerstraße 
bis zur Straße 
Martinsfeld, 
Paulstraße 
20 25,0 20 25,0 19 23,7 20 25,0 1 1,3 80 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Komprimierung der Untersuchungszonen für die weitere Analyse 
In den weiteren Analyseschritten werden die Zonen 1 und 2 zusammengefasst zum Untersu-
chungsbereich nördlich des Rothgerberbachs. Diese Straßenzüge repräsentieren den inner-
städtischen Bereich südlich des Neumarkts, und sie umfassen auch die Wegeverbindungen 
vom bisherigen Standort des Drogenkonsumraumes in der Lungengasse zum geplanten 
Suchthilfezentrum am Perlengraben (vgl. Abbildung 2). Die Untersuchungszone 3 repräsen-
tiert den Übergangsbereich vom geplanten Suchthilfezentrum zum Severinsviertel und die 
Untersuchungszone 4 sein unmittelbares Umfeld.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  29 
Abbildung 2: Übersicht über die drei Untersuchungszonen in der weiteren Analyse

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  30 
Definition der Untersuchungsstichprobe 
Als zentrales Kriterium für die Durchführung des Interviews galt, dass die Entscheidung des 
Kölner Rates, ein Suchthilfezentrum am Perlengraben zu errichten, bekannt ist. Wenn die 
befragten Personen angaben, davon noch nichts gehört zu haben, wurde die Befragung be-
endet (Abbruchkriterium). Mit denjenigen, die darüber informiert waren, wurde das voll-
ständige Interview durchgeführt. 
Vor diesem Hintergrund gibt es zwei Stichproben-Kategorien (vgl. Tabelle 4):  
• die Abbruch-Stichprobe der Befragten, die vom Plan der Errichtung des Suchthilfe-
zentrums keine Kenntnis haben [N = 41]. 
• die Untersuchungs-Stichprobe der vollständig ausgefüllten Interviewbogen [N = 
161]. 
Tabelle 4: Kenntnis über die Entscheidung für den Standort des Suchthilfezentrums am Perlen-
graben 
Die Entscheidung, ein Suchthilfezentrum am 
Perlengraben zu errichten ... 
 
ist bekannt Ist nicht  
bekannt 
Insgesamt 
Untersuchungszonen abs. in % abs. in % abs. in % 
Untersuchungszone 1/2 zwischen dem Neu-
markt und dem Rothgerberbach 
50 80,6 12 19,4 62 100,0 
Untersuchungszone 3: Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem Karl-Berbuer-Platz 
45 75,0 15 25,0 60 100,0 
Zone 4: Baublock Hoßdorf -Straße bis zum 
Martinsfeld im Umfeld des Suchthilfezentrums 
66 82,5 14 17,5 80 100,0 
Befragte insgesamt 161 79,7 41 20,3 202 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Die weiteren Auswertungen beziehen sich auf die vollständig, d.h. bis zum Ende durchge-
führten Interviews. 
1.2 Ergebnisse in den drei Untersuchungszonen 
Zum Einstieg in das Gespräch mit den zufällig ausgewählten Passanten wurde gefragt, ob 
die Person „hier in der Nähe“ wohnt und – falls das verneint wurde – was sie hierher führt. 
Mit der Entfernung vom Neumarkt als Stadtzentrum erhöhte sich der Anteil der Anwohner 
(vgl. Tabelle 5): 
• Über zwei Drittel der Befragten im Bereich des östlichen Pantaleonsviertel (68,2%), 
über die Hälfte der Befragten im Umfeld des KVB-Halts Severinstraße (55,6%) und 
mehr als ein Drittel der Befragten zwischen dem Neumarkt und Rothgerberbach 
(38,0%) gaben an, in der Nähe zu wohnen. 
• Komplementär dazu hielten sich in den zentrumsnahen Straßen fast zwei Drittel der 
Passanten aus Arbeits- (26,0%) sowie Freizeitgründen (18,0%), als Kunden 
(10,0%), auf dem Weg zu medizinischen oder anderen Dienstleistungen (6,9%) und

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  31 
auf dem Schulweg (2,0%) auf. Im Umfeld des Karl-Berbuer-Platzes an der Schnitt-
stelle zum Severinsviertel machten diese Nutzungsgründe nur über 40 Prozent aus. 
• Im Baublock von Hoßdorf -Straße bis zum Martinsfeld waren über ein Fünftel Schüler 
der nahen Berufskollegs (21,2%), und nur ein Zehntel der Befragten war aus Ar-
beits- (6,1%) oder Freizeitgründen (4,5%) vor Ort unterwegs. 
Tabelle 5: Grund für den Aufenthalt im öffentlichen Raum nach Untersuchungszonen  
Untersuchungszonen 
 
 
Wohnen Sie hier? 
Oder was führt Sie 
hierher? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis 
zum Martinsfeld im 
Umfeld des Suchthilfe-
zentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
Wohnt in der Nähe 19 38,0 25 55,6 45 68,2 
Schule/Kinder 1 2,0 5 11,1 14 21,2 
Einkaufen 5 10,0 5 11,1 0 0,0 
Dienstleistungen 3 6,0 2 4,4 0 0,0 
Freizeit 9 18,0 3 6,7 3 4,5 
Arbeit 13 26,0 5 11,1 4 6,1 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Tabelle 6: Zustimmung und Ablehnung des Suchthilfezentrums am Perlengraben in den Untersu-
chungszonen 
Unterstützung des Plans der Stadt, dass dro-
genkranke Menschen im Suchthilfezentrum An-
gebote zum Ausstieg aus der Drogenszene er-
halten und unter medizinischer Aufsicht Dro-
gen konsumieren... 
 
JA NEIN Insgesamt 
Untersuchungszonen abs. in % abs. in % abs. in % 
Untersuchungszone 1/2 zwischen dem Neu-
markt und dem Rothgerberbach 
35 70,0 15 30,0 50 100,0 
Untersuchungszone 3: Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem Karl-Berbuer-Platz 
18 40,9 26 59,1 446 100,0 
Zone 4: Baublock Hoßdorf -Straße bis zum 
Martinsfeld im Umfeld des Suchthilfezentrums 
33 52,4 30 47,6 637 100,0 
Befragte insgesamt 86 54,8 71 45,2 157 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
In der weiteren vertiefenden Kommunikation wurde gefragt, ob der Plan der Stadt Köln un-
terstützt wird, drogenkranken Menschen im Suchthilfezentrum am Perlengraben Angebote 
 
6 Enthaltung: 1 
7 Enthaltungen: 3

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  32 
zum Ausstieg aus der Drogenszene zu machen und die Gelegenheit zu geben, unter medizi-
nischer Aufsicht Drogen zu konsumieren, um über die Kontrolle der Konsumpraktiken Todes-
fälle durch eine Überdosis zu verhindern . In der Untersuchungszone 1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem Rothgerberbach, in der mehr als die Hälfte keine Anwohner im Quartier 
waren, gab eine große Mehrheit zu Protokoll (70,0%), das städtische Vorhaben zu unter-
stützen. Im Umfeld des Karl-Berbuer-Platzes an der Schnittstelle zum Severinsviertel betonte 
eine Mehrheit demgegenüber (59,1%), den Plan der Stadt Köln nicht zu unterstützen. Im 
Bereich des östlichen Pantaleonsviertel, wo der Anteil der befragten Anwohner am höchsten 
ausfiel, hielten sich die Unterstützungs- (52,4%) und die ablehnenden Aussagen (47,6%) in 
etwa die Waage. 
Die Befürwortenden wurden gefragt, was ihnen an dem Konzept des Suchthilfezentrums ge-
fällt. Am häufigsten wurde auf das Hilfe-, Therapie- und Unterstützungsangebot verwiesen, 
damit die drogenkranken Menschen wieder ein normales Leben führen können, wieder eine 
Tagesstruktur und Ruheplätze erhalten. Eine weitere Antwortgruppe betont, dass die Dro-
genszene von den Straßen und Wegen im öffentlichen Raum geholt, stärker kontrolliert und 
die Innenstadt um den Neumarkt herum wieder sicherer wird, was dem Schutz der Passan-
ten dient. 
Diejenigen, die den Plan der Stadt nicht unterstützen, wurden um Aussagen gebeten, was 
die Alternative zu dem Hilfeangebot im Perlengraben sein könnte. Sie betonten in großer 
Zahl, dass eine solche Einrichtung nicht ins Wohngebiet und ins Umfeld von Schulen passe 
– die Seite des Perlengrabens sei der „falsche Standort“. Der Mikrohandel von Drogen 
wird explizit abgelehnt, weil er nichts bewirken werde. Besonders häufig wird gefordert, 
die Einrichtung am Stadtrand, in einem Gewerbegebiet oder in vorhandenen Leerständen 
(wie das Gebäude der ehemaligen Ausländerbehörde auf der anderen Seite des Perlengra-
bens) unterzubringen. 
Tabelle 7: Zustimmung und Ablehnung zur Schaffung eines Außen- und Ruhebereichs auf dem 
Areal des Suchthilfezentrums am Perlengraben nach Untersuchungszonen 
Anerkennung der Sinnhaftigkeit eines Außen - 
und Ruhebereichs für Drogenkonsumenten am 
Suchthilfezentrum 
 
JA NEIN Insgesamt 
Untersuchungszonen abs. in % abs. in % abs. in % 
Untersuchungszone 1/2 zwischen dem Neu-
markt und dem Rothgerberbach 
42 84,0 8 16,0 50 100,0 
Untersuchungszone 3: Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem Karl-Berbuer-Platz 
19 42,2 26 57,8 45 100,0 
Zone 4: Baublock Hoßdorf -Straße bis zum 
Martinsfeld im Umfeld des Suchthilfezentrums 
33 57,9 24 42,1 578 100,0 
Befragte insgesamt 94 61,9 58 38,1 152 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
 
8 Enthaltungen: 9 (14%)

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  33 
Im weiteren Gespräch wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Drogenabhängige meistens 
nicht wissen, wo sie hingehen können, um Drogen zu konsumieren und andere Personen 
der Drogenszene zu treffen. Weil sich Anlieger beschweren und der Konsum von Drogen 
nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in der Öffentlichkeit untersagt ist , werden sie oft 
aus dem öffentlichen Raum vertrieben. Es wird ordnungsrechtlich mit Maßnahmen der Be-
hörden interveniert, um Gefahren zu verhindern und öffentliche Ordnung sicherzustellen. 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Köln, am Suchthilfezentrum einen Außen - 
und Ruhebereich zu schaffen, wo Drogenkonsumenten ungestört zusammenkommen kön-
nen, ohne Passanten im öffentlichen Raum zu stören. Die Passanten wurden zielorientiert ge-
fragt, ob sie diesen Ansatz für sinnvoll halten. 
Angesichts der aktuellen Lage, dass Drogenkonsumenten keine Treffpunkte aufsuchen kön-
nen, ohne dass die Stadtgesellschaft dagegen Einwände hat und sie im Rahmen ordnungs-
rechtlicher Interventionen vertrieben werden, erachtet es die Mehrheit der Befragten im Be-
reich zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach (84,0%), aber auch im östlichen 
Teil des Pantaleonsviertels (57,9%) prinzipiell für sinnvoll (vgl. Tabelle 7), dass die Stadt 
Köln am Suchthilfezentrum einen Außen - und Ruhebereich schafft, wo Personen der Szene 
ungestört zusammenkommen können, ohne Passanten im öffentlichen Raum zu stören. Aller-
dings fügten viele Befragten im Quartier zwischen der Wilhelm-Hoßdorf -Straße und dem 
Martinsfeld im Interview hinzu, dass der Standort am Perlengraben aus ihrer Sicht dafür un-
geeignet sei. Von der Größe her könne die Fläche wahrscheinlich nicht der gesamten Szene 
ruhige Rückzugsbereiche bieten. In der Untersuchungszone 3 gab es unter den Befragten 
an der Schnittstelle des Karl-Berbuer-Platzes zum Severinsviertel ein gegenteiliges Struktur-
bild. Dort hielt die Mehrheit (57,8%) die Schaffung eines Ruhe- und Außenbereichs für Dro-
genkonsumenten am Perlengraben nicht für sinnvoll.  
Vor der nächsten Frage wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Ort, an dem das Pas-
santeninterview gerade stattfindet, auf einem der Wege zum Suchthilfezentrum liegt. Vor 
diesem Hintergrund wurde gefragt, was erforderlich ist, damit es auf den Fußwegen, Stra-
ßen und Plätzen keine Konflikte mit den Personen der Drogenszene gibt (vgl. Tabelle 8): 
• Im Umfeld des geplanten Standortes – d.h. in den Zonen 3 und 4 – dominierte der 
Hinweis, es müsse alles getan werden, um den Drogenkonsum im öffentlichen Raum 
außerhalb des Suchthilfezentrums zu unterbinden (über 90% der Antworten).  
• Im Baublock Hoßdorf -Straße/Martinsfeld gab es auch sehr hohe Antwortquoten bei 
den Anforderungen, dass kriminelle Delikte (86,4%) sowie Belästigungen durch Bet-
teln (83,4%) verhindert werden müssen und Verunreinigungen (84,8%) schnell be-
seitigt werden.  
• In der Untersuchungszone zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach gaben 
100 Prozent der Befragten zu Protokoll, dass eine erhöhte Präsenz von Polizei und 
Ordnungskräften notwendig sei. Außerdem wurde sehr oft ein häufiger Reinigungs-
rhythmus des öffentlichen Raumes als notwendig bewertet (74,0%). 
Rund ein Zehntel der Befragten nutzte die Frage, um darauf zu verweisen, dass der Stand-
ort des Suchthilfezentrums falsch gewählt sei. So wurden als räumliche Maßnahmen vorge-

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  34 
schlagen, ein Gelände gegenüber vom Polizeipräsidium in Kalk oder am Stadtrand auszu-
wählen. In anderen Vorschlägen wurde angeregt, die Parkplätze in der Wilhelm-Hoßdorf -
Straße zu verlagern, um die Sichtachsen zu stärken, und zum Ausgleich für den Verlust d er 
Spielplatzfläche neue Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten für die Anwohner in einem 
anderen Bereich des Quartiers zu schaffen. 
Rund ein Drittel der Befragten forderte besondere Ordnungsmaßnahmen. Dies betraf den 
erhöhten Einsatz von Polizei- und Ordnungskräften – beispielsweise zur Sicherung der 
Schulwege und der Wege von und zu den KVB-Haltestellen. Häufig wurden auch rigorose 
Kontrollen nach dem Prinzip der Zero Tolerance gefordert, um gegen den Drogenkonsum 
im öffentlichen Raum und Betteln im Umfeld vorzugehen. Sehr häufig wurde auch der 
Wunsch geäußert, Kameras zu installieren, um die Aktivitäten der Szene besser im Blick zu 
haben. 
Tabelle 8: Anforderungen an die Konfliktvorbeugung im öffentlichen Raum nach Untersuchungs-
zonen  
Untersuchungszonen 
 
Was ist erforderlich, 
damit es hier in die-
sem Gebiet keine Kon-
flikte mit der Drogen-
szene auf den Fußwe-
gen, Straßen und Plät-
zen gibt? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis 
zum Martinsfeld im 
Umfeld des Suchthilfe-
zentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
Kein öffentlicher Dro-
genkonsum 
25 50,0 42 93,3 60 90,9 
Keine kriminellen De-
likte 
18 36,0 40 88,9 57 86,4 
Keine Belästigung wie 
Betteln 
18 36,0 35 11,1 55 83,4 
Präsenz von Polizei 
und Ordnungskräften 
50 100,0 30 77,8 44 
 
66,7 
Keine Verunreinigun-
gen 
19 38,0 39 86,7 56 84,8 
Keine großen Grup-
penansammlungen 
18 36,0 15 33,3 37 56,1 
Häufige Reinigung 37 74,0 27 60,0 44 66,7 
Kein Vandalismus 17 34,0 23 51,1 45 68,2 
Besondere räumliche 
Maßnahmen  
6 12,0 3 6,7 14 21,2 
Besondere Ordnungs-
maßnahmen  
12 24,0 7 15,6 11 16,7 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Unter der Perspektive, dass die Orte, an denen die Passanteninterviews geführt wurden, im 
Umfeld oder auf dem Weg zum geplanten Suchthilfezentrum lagen, wurden in der Antwort-
kategorie „Anderes“ auch weitere Anregungen aufgenommen, wie die Konfliktanfälligkeit

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  35 
mit den Personen der Drogenszene auf den Fußwegen, Straßen und Plätzen verringert wer-
den kann. So wurde darauf insistiert, auf den Wegen der Drogenszene und im Umfeld des 
Suchthilfezentrums Toiletten zu errichten, um den üblichen Verunreinigungen vorzubeugen, 
die von der Drogenszene ausgelöst werden. Gewünscht wurde auch eine Informations- und 
Aufklärungskampagne an den Schulen und den Einrichtungen der Jugendhilfe, damit die 
jungen Menschen ihre Beobachtungen, die im Umfeld des Suchthilfezentrums gemachten Be-
obachtungen einordnen können. Einige Kritiker des Suchthilfezentrums regten Zwangspro-
jekte zur Entgiftung und Reintegration von Drogensüchtigen an. Andere wünschten einen 
Ausbau der Streetwork, damit die Szene neben einem ordnungsrechtlichen Vorgehen auch 
sozialpädagogisch begleitet wird. 
Im Mittelpunkt des Fragebogens steht die Erkundung der affektiven Kriminalitätsfurcht in den 
drei Untersuchungszonen. Die affektive Dimension richtet den Blick darauf, wie vor Ort die 
Gefahren durch Kriminalität gefühlsmäßig eingeschätzt , d.h. subjektiv emotional empfunden 
werden (vgl. Fußnote 2 auf Seite 7). Als Referenzrahmen wurden im Fragebogen die Stan-
dard-Indikatoren von Oberwittler und Gerstner verwendet, die der Ermittlung der affektiven 
Kriminalitätsfurcht tagsüber und nach Einbruch der Dunkelheit dienen.
 9 Die Fragen nach 
der Sicherheitswahrnehmung lauteten:  
• Wenn Sie hier in der Gegend tagsüber allein zu Fuß unterwegs sind, fühlen Sie sich 
sehr unsicher, eher unsicher, eher sicher oder sehr sicher? 
• Und wenn Sie hier in der Gegend in der Dunkelheit allein zu Fuß unterwegs sind, 
fühlen Sie sich sehr unsicher, eher unsicher, eher sicher oder sehr sicher?  
Tabelle 9: Sicherheitsgefühl in der Untersuchungszone tagsüber 
Untersuchungszonen 
 
Wie sicher fühlen Sie 
sich, wenn Sie hier 
tagsüber allein zu Fuß 
unterwegs sind? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis 
zum Martinsfeld im 
Umfeld des Suchthilfe-
zentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
sehr sicher 15 30,6 7 16,3 47 71,2 
eher sicher 24 49,0 21 48,8 15 22,7 
eher unsicher 7 14,3 11 25,6 3 4,5 
sehr unsicher 3 6,1 4 9,3 1 1,5 
Befragte insgesamt 4910 100,0 4311 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
 
9 Vgl. Oberwittler, D. & Gerstner, D. (2016). Kriminalitätsfurcht in großstädtischen Wohngebieten: wie sozial-
räumliche Bedingungen die Unsicherheitswahrnehmungen beeinflussen. In P. Zoche, S. Kaufmann, & H. Arnold 
(Hrsg.), Grenzenlose Sicherheit? Gesellschaftliche Dimensionen der Sicherheitsforschung (S. 95-116). Berlin: Lit-
Verlag; Oberwittler, D., Gerstner, D. & Janssen, H. (2016). Ergebnisse der SENSIKO-Studie zur Sicherheitslage 
und Sicherheitswahrnehmung im Alter. Projektberichte Nr. 4, MPI: Freiburg; vgl. auch Schubert, H.; Oberwittler, 
D.; Schartau, L.; Planer, N.; Nutz, A.; Spieckermann, H.; Gerstner, D. & Janssen, H. (2017): Sicherheitsempfin-
den älterer Menschen. Ein Praxishandbuch für die Soziale Arbeit. Köln: Verlag Sozial • Raum • Management. 
10 1 Person, die sich dort nur tagsüber aufhält, konnte keine Angaben machen. 
11 2 Personen, die sich dort nur tagsüber aufhalten, konnten keine Angaben machen.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  36 
Tagsüber überwiegen unter den befragten Passanten positive Sicherheitsgefühle (vgl. Ta-
belle 9): 
• Im Baublock Hoßdorf -Straße/Martinsfeld (Untersuchungszone 4) gaben 94 Prozent 
der Befragten zu Protokoll, sich tagsüber in der Gegend sehr oder eher sicher zu 
fühlen. Nur 6 Prozent nehmen Empfindungen von Unsicherheit wahr. 
• In der Untersuchungszone (1/2) zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach 
fiel der Anteil, die sich tagsüber dort sehr oder eher sicher fühlen, mit fast 80 Pro-
zent auch sehr hoch aus. Nur ein Fünftel empfindet in diesen Straßen Unsicherheit.  
• Auf den Straßen und Plätzen rund um den Karl-Berbuer-Platzes am Eingang zum Se-
verinsviertel weist das Sicherheitsgefühl am helllichten Tag einen geringeren Wert 
aus. Etwa zwei Drittel der Befragten gaben an, sich tagsüber in diesem Bereich sehr 
oder eher sicher zu fühlen. 
Tabelle 10: Sicherheitsgefühl in der Untersuchungszone bei Dunkelheit 
Untersuchungszonen 
 
Wie sicher fühlen Sie 
sich, wenn Sie hier im 
Dunkeln allein zu Fuß 
unterwegs sind? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis 
zum Martinsfeld im 
Umfeld des Suchthilfe-
zentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
sehr sicher 0 0,0 5 11,4 32 48,5 
eher sicher 13 27,6 8 18,2 18 27,3 
eher unsicher 17 36,2 16 36,4 12 18,2 
sehr unsicher 17 36,2 15 34,1 4 6,0 
Befragte insgesamt 4712 100,0 4413 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Wenn die Passanten nach der Sicherheitswahrnehmung im Dunkeln gefragt werden, ver-
schiebt sich das Strukturbild deutlich (vgl. Tabelle 10): 
• Niemand gibt an, sich in der Untersuchungszone 1/2 zwischen dem Neumarkt und 
dem Rothgerberbach im Dunkeln sehr sicher zu fühlen, und eher sicher gaben nur 
ein gutes Viertel der Befragten an (27,6%). Im Umkehrschluss bedeutet das: Fast 
drei Viertel (72,4%) sind dort in den Abendstunden dort eher oder sehr unsicher. 
• Die Untersuchungszone 3 am Übergang zum Severinsviertel im Bereich der KVB -Hal-
testelle Severinstraße weist ebenfalls ein sehr hohes Unsicherheitsniveau auf. Mehr 
als zwei Drittel der Befragten sind bei Dunkelheit dort eher oder sehr unsicher 
(70,5%). 
• Einen starken Kontrast bildet die Untersuchungszone 4 im Bereich Hoßdorf -
Straße/Martinsfeld am östlichen Rand des Pantaleonsviertels. Dort fühlen sich drei 
 
12 3 Personen, die sich dort nur tagsüber aufhalten, konnten keine Angaben machen. 
13 1 Person, die sich dort nur tagsüber aufhält, konnte keine Angaben machen.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  37 
Viertel der befragten Passanten – mit einem sehr hohen Anwohneranteil – auch 
abends sehr oder eher sicher (75,8%). 
Die Ergebnisse der Untersuchungszonen 1/2 und 3 liegen deutlich über den in Vergleichs-
studien erhobenen Werten. Auf der Basis des Eurobarometers fühlen sich in deutschen 
Großstädten nur etwa ein Viertel (26%) der Bewohnerinnen und Bewohner „etwas unsi-
cher“ oder „sehr unsicher“, wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit allein zu Fuß unterwegs 
sind oder wären. Und im Kriminalitätsmonitor des nordrhein-westfälischen Landeskriminal-
amtes gaben während der letzten Befragungsrunde im Landesdurchschnitt nur 18,9 Prozent 
der Befragten an, sich abends im Dunkeln eher unsicher bis sehr unsicher zu fühlen.
 14  
Dass die Untersuchungszonen 1/2 und 3 höhere Unsicherheitsquoten aufweisen, hängt eng 
mit den Knotenpunkten des ÖPNV zusammen  (Haltestelle Poststraße und Severinstraße) . Im 
„Lagebild des Gebiets ‚Poststraße und Pantaleonspark ‘ in der Stadt Köln“ zeigte sich bei 
der Betrachtung des Kriminalitätsaufkommen, dass die erfassten Delikte (der Jahre 2019–
2021) räumlich vor allem im Umfeld der Haltestelle Poststraße und im Bereich der Alten 
Mauer verteilt sind.
15 Die dabei ausgewählte Untersuchungszone repräsentiert ein interferie-
rendes Verbindungsstück zwischen den Untersuchungszonen 1/2 und 4. Im Gebiet, die an 
die Zone zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach anschließt, wurde ein p olizeili-
ches Einsatzaufkommen diagnostiziert, das über dem Trend des polizeilichen Einsatzauf-
kommens in der gesamten Stadt lag.
 Es handelte sich vor allem um Sachbeschädigung und 
Diebstahl, aber vereinzelt auch um Raub und Körperverletzung. Darüber hinaus wurden 
hervorgehoben: die „schlechte Ausleuchtung der Gehwege, Vermüllung und Verwahrlo-
sung, hohes Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger“.16 Daher werden die Wege-
beziehungen durch die Zone zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach und von 
der Zone der KVB-Haltestelle Severinstraße  im Severinsviertel von den Befragten als beson-
ders verunsichernd wahrgenommen. 
Auf der anderen Seite fühlten sich laut Viktimisierungssurvey 2012 rund 83 Prozent der Be-
fragten nachts in ihrer Wohnumgebung eher sicher oder sehr sicher. Unsicherheitsgefühle in 
der näheren Wohnumgebung gaben im Jahr 2012 rund 17 Prozent der Befragten an.
 17 Im 
Rahmen des Viktimisierungssurvey 2017 gaben etwa 79 Prozent der befragten Bevölkerung 
an, sich nachts in ihrer Wohnumgebung eher sicher oder sehr sicher zu fühlen.
 18 Vor die-
sem Hintergrund kann das Sicherheitsniveau im Wohnquartier in der Untersuchungszone 4 
am östlichen Rand des Pantaleonsviertels als durchschnittlich interpretiert werden.  
 
14 Vgl. Landeskriminalamt NRW (2018). Kriminalitätsmonitor NRW. Kriminalitätsfurcht. Düsseldorf, S. 10; Bir-
kel, C.; Church, D.; Hummelsheim-Doss, D.; Leitgöb-Guzy, N. & Oberwittler, D. (2019). Der Deutsche Viktimisie-
rungssurvey 2017. Opfererfahrungen, kriminalitätsbezogene Einstellungen sowie die Wahrnehmung von Unsi-
cherheit und Kriminalität in Deutschland. Bundeskriminalamt, Wiesbaden, S. 46 ff. 
15 Vgl. Meyer, M.; Seidensticker, K.; Krause, I. & Schwarz, L. (2023). Mikrosegmentanalysen als Impuls für ur-
bane Sicherheit (MIKUS). Projektbericht der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle (KKF), hgg. v. Lan-
deskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), Düsseldorf, S. 87- 94. 
16 Ebd., S. 88. 
17 Vgl. Birkel, C.; Guzy, N.; Hummelsheim, D.; Oberwittler, D. & Pritsch, J. (2014). Der Deutsche Viktimisie-
rungssurvey 2012. Ergebnisse zu Opfererfahrungen, Einstellungen gegenüber der Polizei und Kriminalitäts-
furcht. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg, S. 66f. 
18 Vgl. Birkel, C. et al., a.a.O., S. S. 46.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  38 
Tabelle 11: Veränderung des Sicherheitsgefühls durch das Suchthilfezentrum nach Untersu-
chungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Wird sich Ihr Sicher-
heitsgefühl nach Eröff-
nung des Suchthilfe-
zentrums verändern? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis 
zum Martinsfeld im 
Umfeld des Suchthilfe-
zentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
Ja: mehr Unsicherheit 24 48,0 21 46,7 58 87,9 
Ja: mehr Sicherheit 1 2,0 7 15,6 0 0,0 
Nein 24 48,0 15 33,3 8 12,1 
Keine Angabe 1 2,0 2 4,4 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Nach der Erkundung der affektiven Kriminalitätsfurcht wurden die Befragten um eine per-
sönliche Einschätzung gebeten, ob sich ihr Sicherheitsgefühl nach der Eröffnung des Sucht-
hilfezentrums am Perlengraben verändern wird. Wenn eine Veränderung vermutet wurde, 
war weitergehend von Interesse, in welche Richtung sie wahrscheinlich tendieren wird: mehr 
Unsicherheit oder mehr Sicherheit (vgl. Tabelle 11): 
• Im Innenstadtbereich zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach blieben die 
Vermutungen, dass sich nach der Eröffnung des Suchthilfezentrums am Perlengraben 
das persönliche Sicherheitsgefühl nicht (48,0%) oder aber zu mehr Unsicherheit 
(48,0%) verschieben werde, mit jeweils knapp der Hälfte in der Waage. 
• Im Umfeld des Karl-Berbuer-Platz in der Untersuchungszone 3 an der Schnittstelle 
zum Severinsviertel zeigt sich eine ähnliche Proportion. Eine knappe Hälfte (46,7%) 
vermutet, dass die persönlichen Unsicherheitsgefühle zunehmen werden; die andere 
Hälfte geht nicht davon aus (33,3%) oder vermutet gar, dass sich das Sicherheitsge-
fühl verbessern werde (15,6%), weil die Polizei und der städtische Ordnungsdienst 
stärker präsent sein und die öffentliche Ordnung konsequent durchsetzen werden.  
• Die Befragten im Baublock Wilhelm-Hoßdorf -Straße bis zum Martinsfeld befürchten 
im unmittelbaren Umfeld des Suchthilfezentrums – also direkt in ihrer Nachbarschaft 
– ein deutliches Anwachsen ihres persönlichen Unsicherheitsgefühls (87,9%). Nur 
ein gutes Zehntel (12,1%) geht davon aus, dass die Eröffnung des neuen Suchthilfe-
zentrums keine Auswirkungen auf ihr subjektives Sicherheitsgefühl haben wird.  
An eine Vermutung, dass das Suchthilfezentrum zu einer Erhöhung der eigenen Unsicher-
heitswahrnehmung beitragen wird, schloss die Frage an, was der befragten Person genau 
Angst mache. Dabei fielen mehrfach die folgenden Schlüsselbegriffe: 
• Anstieg krimineller Delikte, persönliche Angriffe, Überfall, Aggressivität, Bedrohung, 
Wohnungseinbruch, Autoaufbruch und andere Beschaffungskriminalität 
• Negatives Image des Pantaleonsviertels als „No-Go-Area“, Magnet/Sogwirkung für 
neue Konsumenten; Ärger mit Drogenkonsumenten im öffentlichen Raum

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  39 
• Gesundheitliche Ansteckungsgefahren (z.B. von Menschen, die sich in einer Chemo-
Therapie befinden); Unberechenbarkeit psychotischer Drogenabhängiger 
• Veränderung des Straßenbildes durch Drogenkonsumenten, Ansammlungen/Grup-
penbildungen von Drogenabhängigen an bestimmten Ecken, Leute hocken vor der 
Haustür, Drogenkonsum in Hauseingängen, Belästigungen, Zunahme von Unsicher-
heitsgefühlen auf dem Heimweg und am Abend (insbesondere von Frauen) 
• Zunehmende Verschmutzung durch zurückgelassene Drogenutensilien und Drogen-
dreck 
• Ansprache und Verführung von Schülern, Häufung von Drogendealern im Umfeld; 
Kinder können nicht mehr allein das Haus verlassen 
Zum Schluss des Interviews wurden noch ein paar Fragen gestellt, um zu erkunden, wie das 
Niveau bestimmter Probleme in den Untersuchungsregionen wahrgenommen wird. Im Blick-
punkt standen dabei: Lärm und Ruhestörungen, Müll und Abfälle, Fäkalien und Urin, Van-
dalismus, öffentlicher Konsum von Drogen, Belästigungen, Schlägereien und der Aufenthalt 
großer Gruppen  (vgl. Tabellen 12 bis 19). 
Abbildung 3: Bewertung der Probleme in der Untersuchungszone 1/2 
 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
In der Untersuchungszone 1/2 zwischen dem Neumarkt und dem Rothgerberbach werden 
erstens das Hinterlassen von Urin sowie Fäkalien im öffentlichen Raum (44%), zweitens die 
Vermüllung (40%) und drittens der offen sichtbare Drogenkonsum (40%) von vielen der Be-
fragten als sehr großes Problem bezeichnet. Ruhestörender Lärm  (36%), Vandalismus 
(36%), Belästigungen (46%), Schlägereien (46%) und die Ansammlung großer Gruppen 
(32%) seien demgegenüber kein Problem (vgl. Abbildung 3).  
Im Umfeld des Karl-Berbuer-Platz an der Schnittstelle zum Severinsviertel zeichnet sich in 
der Untersuchungszone 3 ein ähnliches Strukturbild ab. Dort wird vor allem die Vermüllung 
(51%), der offen sichtbare Konsum von Drogen (42%) und das Hinterlassen von Urin sowie 
36
8 6
36
6
46 46
32
4
40 44
10
40
12
6
12
0
5
1015
20
2530
35
4045
50
Lärm
Müll/AbfälleFäkalien/UrinVandalismus
offener Drogenkonsum
BelästigungSchlägerei
Große Gruppen
Einschätzung der Problemlage im öffentlichen Raum in 
Untersuchungszone 1 und 2 [in % der Befragten]
kein Problem sehr großes Problem

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  40 
Fäkalien im öffentlichen Raum (40%) als sehr großes Problem erwähnt. Ein Viertel der Be-
fragten halten auch die Belästigungen durch Betteln und ähnliches (24%) für ein sehr gro-
ßes Problem. Ungefähr die Hälfte der Befragten meint, Schlägereien (49%) seien kein Prob-
lem (vgl. Abbildung 4). 
Abbildung 4: Bewertung der aktuellen Ausprägung von Problemen in der Untersuchungszone 3 
 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Ein gänzlich anderes Bild zeichnen die Antworten der Befragten im östlichen Pantaleonsvier-
tel zwischen der Wilhelm-Hoßdorf -Straße und dem Martinsfeld (vgl. Abbildung 5). Dieses 
Wohnquartier befindet sich im unmittelbaren Umfeld des geplanten Suchthilfezentrums. Dort 
sind alle Problemkategorien – von Lärm und Ruhestörungen (85%) über Müll und Abfällen 
(67%), Fäkalien und Urin (80%), Vandalismus (82%) bis zum öffentlichen Konsum von Dro-
gen (74%), Belästigungen (93%), Schlägereien (97%) und zum Aufenthalt großer Gruppen  
(90%) – kein Problem. In der Gesamttendenz handelt es sich um ein nahezu problemfreies 
Wohnquartier. Bis auf das Problem des Mülls und der Abfälle im öffentlichen Raum, das 
rund ein Zehntel der Befragten als sehr großes Problem im Umfeld wahrnehmen, spielen die 
anderen Problemkategorien im Wohnquartier keine Rolle. 
  
29
11 11
29
18
36
49
38
11
51
40
13
42
24
10 7
0
10
20
30
40
50
60
Lärm
Müll/AbfälleFäkalien/UrinVandalismus
offener Drogenkonsum
BelästigungSchlägerei
Große Gruppen
Einschätzung der Problemlage im öffentlichen Raum in 
Untersuchungszone 3 [in % der Befragten]
kein Problem sehr großes Problem

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  41 
Abbildung 5: Bewertung der aktuellen Ausprägung von Problemen in der Untersuchungszone 4 
 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Tabelle 12: Lärm und Ruhestörungen als Problem in den Untersuchungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Sind Lärm und Ruhestö-
rungen in dieser Gegend 
zurzeit ein Problem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 18 36,0 13 28,9 56 84,8 
teils/teils 25 50,0 15 33,3 7 10,6 
eher ein Problem 5 10,0 8 17,8 3 4,5 
ein sehr großes Problem  2 4,0 5 11,1 0 0,0 
Keine Angabe 0 0,0 4 8,9 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Tabelle 13: Müll und Abfälle als Problem in den Untersuchungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Sind Müll und Abfälle in 
dieser Gegend zurzeit 
ein Problem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 4 8,0 5 11,0 44 66,7 
teils/teils 12 24,0 6 13,4 11 16,7 
eher ein Problem 14 28,0 11 24,4 4 6,0 
ein sehr großes Problem  20 40,0 23 51,2 7 10,6 
Keine Angabe 0 0,0 0 0,0 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
85
67
80 82 74 93 97 90
0 11 6 3 2 3 0 0
0
20
40
60
80
100
120
Lärm
Müll/AbfälleFäkalien/UrinVandalismus
offener Drogenkonsum
BelästigungSchlägerei
Große Gruppen
Einschätzung der Problemlage im öffentlichen Raum in 
Untersuchungszone 4 [in % der Befragten]
kein Problem sehr großes Problem

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  42 
Tabelle 14: Fäkalien und Urin als Problem in den Untersuchungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Sind Fäkalien und Urin in 
dieser Gegend zurzeit 
ein Problem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 3 6,0 5 11,0 53 80,4 
teils/teils 11 22,0 9 20,0 3 4,5 
eher ein Problem 14 28,0 12 26,7 6 9,0 
ein sehr großes Problem  22 44,0 18 40,0 4 6,1 
Keine Angabe 0 0,0 1 2,3 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Tabelle 15: Vandalismus als Problem in den Untersuchungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Ist Vandalismus in dieser 
Gegend zurzeit ein Prob-
lem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 18 36,0 13 28,9 54 81,9 
teils/teils 17 34,0 15 33,3 4 6,1 
eher ein Problem 9 18,0 8 17,8 6 9,0 
ein sehr großes Problem  5 10,0 6 13,3 2 3,0 
Keine Angabe 1 2,0 3 6,7 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Tabelle 16: Offener Drogenkonsum als Problem in den Untersuchungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Ist sichtbarer Drogenkon-
sum in dieser Gegend 
zurzeit ein Problem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 3 6,0 8 17,8 49 74,2 
teils/teils 15 30,0 4 8,9 12 18,2 
eher ein Problem 11 22,0 11 24,4 4 6,1 
ein sehr großes Problem  20 40,0 19 42,2 1 1,5 
Keine Angabe 1 2,0 3 6,7 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  43 
Tabelle 17: Belästigung im öffentlichen Raum als Problem in den Untersuchungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Sind Belästigungen in 
dieser Gegend zurzeit 
ein Problem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 23 46,0 16 35,5 61 92,5 
teils/teils 14 28,0 7 15,6 2 3,0 
eher ein Problem 7 14,0 8 17,8 1 1,5 
ein sehr großes Problem  6 12,0 11 24,4 2 3,0 
Keine Angabe 0 0,0 3 6,7 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Tabelle 18: Schlägereien im öffentlichen Raum als Problem in den Untersuchungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Sind Schlägereien in die-
ser Gegend zurzeit ein 
Problem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 23 46,0 22 48,9 64 97,0 
teils/teils 14 28,0 14 31,1 2 3,0 
eher ein Problem 10 20,0 0 0,0 0 0,0 
ein sehr großes Problem  3 6,0 5 11,1 0 0,0 
Keine Angabe 0 0,0 4 8,9 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026 
Tabelle 19: Ansammlung großer Gruppen im öffentlichen Raum als Problem in den Untersu-
chungszonen 
Untersuchungszonen 
 
Ist der Aufenthalt großer 
Gruppen hier zurzeit ein 
Problem? 
Untersuchungszone 
1/2 zwischen dem 
Neumarkt und dem 
Rothgerberbach 
Untersuchungszone 3: 
Schnittstelle zum Se-
verinsviertel mit dem 
Karl-Berbuer-Platz 
Zone 4: Baublock 
Hoßdorf -Straße bis zu-
Martinsfeld im Umfeld 
des Suchthilfezentrums 
abs. in % abs. in % abs. in % 
kein Problem 16 32,0 17 37,8 59 89,5 
teils/teils 16 32,0 20 44,4 6 9,0 
eher ein Problem 9 18,0 2 4,4 1 1,5 
ein sehr großes Problem  6 12,0 3 6,7 0 0,0 
Keine Angabe 3 6,0 3 6,7 0 0,0 
Befragte insgesamt 50 100,0 45 100,0 66 100,0 
Quelle: Passantenbefragung 2026

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  44 
2. Ergebnisse der Gespräche mit Stakeholdern 
2.1 Profil der Stichprobe 
Als Ergänzung zur Befragung von Passanten im öffentlichen Raum der drei Untersuchungs-
bereiche wurden auch einige Gespräche mit Schlüsselpersonen lokaler Stakeholder geführt, 
um den Hintergrund aus verschiedenen Perspektiven auszuleuchten. Die Methode wird als 
qualitatives leitfadengestütztes Experteninterview bezeichnet.
19 Als Experten werden Ak-
teure verstanden, die ein spezifisches Wissen zu einem Untersuchungsgegenstand ergänzen 
können. Der Kern qualitativer Interviews mit lokalen Stakeholdern ist, Erfahrungen, Perspek-
tiven, Interessen und Wissen von relevanten Akteuren vor Ort systematisch zu erfassen und 
zu verstehen. Das Ziel ist kein quantitativ-statistischer Nachweis, sondern ein tieferes Ver-
ständnis, wie die Institutionen und Organisationen im Umfeld aus einer professionell-fachli-
chen Perspektive auf den Standort des geplanten Suchthilfezentrums am Perlengraben 
schauen.  
Im Rahmen eines theoretischen Samplings wurde die Fallauswahl gezielt vorgenommen. Es 
wurde eine kleine Stichprobe von elf Akteuren ausgewählt. Die Gespräche mit ihnen wur-
den in der 10. und 11. Kalenderwoche vom 05. bis 12. März 2026 geführt mit: 
• der Leitung einer Kindertagesstätte im Pantaleonsviertel; 
• einer Kindertagespflegestelle im Pantaleonsviertel; 
• der Leitung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung; 
• den Vertretungen der Interessengemeinschaften IG Pantaleonsviertel, Südi bleibt soli-
darisch und IG Severinsviertel; 
• dem Rektorat eines Berufskollegs und eines Gymnasiums;  
• der Geschäftsführung eines Hotels im Umfeld des Suchthilfezentrums;  
• den Bezirksbeamten des Bezirksdienstes der Kölner Polizei im Pantaleonsviertel und 
im Cäcilienviertel; 
• der Leitung einen Kinder und Jugendzentrum in der Nähe. 
2.2 Positionen zum Standort des Suchthilfezentrums 
Die Gespräche mit den Stakeholdern starteten mit Fragen zum Standort des geplanten 
Suchthilfezentrums. Zu Beginn ging es um die Unterstützung: Die Stakeholder wurden ge-
fragt, ob sie aus Ihrer professionellen bzw. engagierten Perspektive den Plan der Stadt Köln 
unterstützen, den Drogenkonsum im Suchthilfezentrum unter medizinischer Aufsicht zu erlau-
ben und Angebote zum Ausstieg aus der Drogenszene zu machen. Acht Unterstützern stand 
eine Ablehnung und ein Jein – in Sinn eines Ja, aber – gegenüber. 
 
19 Vgl. Kaiser, R. (2014). Qualitative Experteninterviews: Konzeptionelle Grundlagen und praktische Durchfüh-
rung. Wiesbaden: Springer VS. Vgl. auch Helfferich, C. (2019). Leitfaden- und Experteninterviews. In: N. Baur 
& J. Blasius (Hrsg.), Handbuch Methoden der empirischen Sozialforschung (S. 669–686). Wiesbaden: Springer 
VS.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  45 
Das „Nein“ wurde aus pädagogisch-fachlicher Perspektive begründet: Statt den Drogenkon-
sum zu erlauben, solle „Hilfe stattdessen auf einem geregelten Entzug mit anschließender 
Integration in geregelte Lebensstrukturen“ basieren. Ein Hilfeangebot sei nur sinnvoll, wenn 
es auch dazu beiträgt, dass Menschen wieder in ein normales Leben zurückfinden können.  
Das „Ja, aber“ wurde aus der Perspektive eines Berufskollegs formuliert: Der Plan der Stadt 
sei zwar eine begrüßenswerte Alternative zu r unübersichtlichen Drogenszene auf dem Neu-
markt; aber der Standort sei nicht gut gewählt. Es wird befürchtet, dass es in den Begegnun-
gen der Schülerschaft mit der Drogenszene eine Zunahme krimineller Delikte geben könnte. 
Der Standort des geplanten Suchthilfezentrums war bisher im Flucht- und Rettungsplan der 
Schule als Flucht- und Sammelstelle (nach ISO 7010 / E007) nach einer feuerbedingten 
Evakuierung vorgesehen. Das Berufskolleg befindet sich bereits im Austausch mit der Feuer-
wehr, um einen alternativen Standort für den Fluchtort zu finden. Trotz aller Bedenken wird 
das Berufskolleg das „Experiment des Suchthilfezentrums“ dennoch mitgehen und hofft, 
dass das Konzept der Stadt Köln aufgeht. 
Aus polizeilicher Perspektive werden mehrere Suchthilfezentren befürwortet, damit die 
Szene wie im Züricher Beispiel räumlich entzerrt wird. 
Eine Interessengemeinschaft betont, dass es grundsätzlich Hilfeangebote geben müsse, die 
über den Standard des aktuellen Angebots in der Lungengasse am Neumarkt hinausgehen. 
Eine weitere Frage thematisierte die Toleranz eines Außen-  und Ruhebereichs auf 
dem Gelände des Suchthilfezentrums, wo sich Drogenkonsumenten ungestört aufhalten kön-
nen, ohne Passanten im öffentlichen Raum zu stören. Die Frage, ob das für sinnvoll gehalten 
wird, bejahten 10 Gesprächsteilnehmer – allerdings äußerten drei von ihnen Bedenken. Ein  
Akteur stimmte nicht zu.  
Zweifel gibt es an der praktischen Umsetzung. So sei fraglich, ob das Angebot eines Ruhe- 
und Aufenthaltsbereiches tatsächlich hilfreich sein kann, oder ob es das Suchtverhalten mög-
licherweise nur verstärkt. Vor allem aus pädagogisch-fachlicher Sicht wird bezweifelt, ob 
eine ausreichend enge Betreuung der Betroffenen gewährleistet werden könne, die notwen-
dig ist, um den Menschen einen Entzug und langfristig ein selbstbestimmtes Leben ohne Dro-
gen zu ermöglichen. 
Die Bedenken einer Interessengemeinschaft betreffen nicht das Konzept der Einrichtung ei-
nes Außen-  und Ruhebereichs. Denn grundsätzlich seien solche Aufenthaltsgelegenheiten für 
die Drogenszene sinnvoll. Allerdings reiche der Flächenumfang des ausgewählten Standor-
tes am Perlengraben nicht aus, sowohl die Gebäude (Container etc.) als auch eine Freiflä-
che auszuweisen, die der großen Zahl der Drogenkonsumenten in Köln gerecht wird.  
Aus dem fachlichen Blickwinkel eines Berufskollegs erscheine das Angebot im Grundsatz 
sinnvoll. Allerdings sei zu befürchten, dass sich im Umfeld des Suchthilfezentrums eine Dea-
lerszene etablieren werde. Vor diesem Hintergrund bestehe für die Schülerschaft des Berufs-
kollegs die Gefahr, der Dealerszene zum Opfer zu fallen: sei es durch Belästigungen, krimi-
nelle Handlungen oder auch sexuelle Übergriffe. Natürlich darf und soll es Begegnungsorte 
im öffentlichen Raum geben, die Schulleitung befürchtet jedoch Gefahren für die Schüler-
schaft und eine Erosion der bestehenden Kultur. Denn das Berufskolleg engagiert sich seit

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  46 
längerem, den Bereich rund um die Schule im Rahmen verschiedener Reinigungsaktionen 
sauber zu halten. Betont wird ein gutes Miteinander vor Ort, und die Schülerschaft wird 
dazu angehalten, Lautstärke im Wohnviertel zu reduzieren und nicht zu rauchen. Dies ist 
durch die Verbreitung von Verhaltensstandards der Drogenszene gefährdet. 
Die Ablehnung wurde aus der Perspektive einer Kindertagespflegestelle formuliert, weil den 
Tageskindern der – seit 1954 an dieser Stelle eingerichtete – Spielplatz genommen wird. 
Im Jahr 2021 gab es einen Beschluss, dass der Spielplatz saniert und erneuert wird. Über 
mehrere Jahre sei nichts geschehen, bis im Jahr 2025 die Nachricht verbreitet wurde, dass 
der Spielplatz durch einen Drogenkonsumraum ersetzt werden soll. Dadurch wird es bei gu-
tem Wetter schwierig, mit den betreuten Tageskindern zum Spielen nach draußen zu gehen. 
Es fehle eine Ersatzfläche für den umgenutzten Spielplatz. 
Alle Kindertagespflegepersonen im Pantaleonsviertel seien gegen die Errichtung des Sucht-
hilfezentrums, weil Eltern bereits Betreuungsplätze wegen des Suchthilfezentrums abgesagt 
haben. Damit es sich finanziell rechnet, müssen alle Plätze belegt sein. Wenn die Abmeldun-
gen wegen des Suchthilfezentrums zunehmen, muss die Kindertagespflege geschlossen wer-
den. So betrachtet wirkt sich das Suchthilfezentrum existenzschädigend aus. 
2.3 Empfehlung von Begleitmaßnahmen 
In weiteren Fragen wurde die Aufmerksamkeit darauf gerichtet, was zu tun sei, damit es 
keine Konflikte mit Personen der Drogenszene auf den Fußwegen, Straßen und Plätzen  
gibt, aber auch auf den Schulhöfen und in den Hotels. 
Aus der Perspektive der Kinderbetreuung wurden Ordnungsmaßnahmen zum Schutz 
von Kindertagesstätten und Kindern als besonders wichtig bezeichnet. Zurzeit halten sich 
die Kinder der befragten Kindertageseinrichtung auf einem abgeschlossenen Außengelände  
in sogenannten Dreiergruppen auf, um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern. Im Falle 
eines Vorfalls bleibt ein Kind bei der betroffenen Person, während das dritte Hilfe holen 
kann. Die Zusammenstellung dieser Gruppen erfordert eine sorgfältige Planung. Nun 
wachse die Sorge, dass dieses pädagogische Konzept möglicherweise nicht mehr umsetz-
bar ist, wenn sich vermehrt Drogenkonsumenten in der Umgebung aufhalten. Es wird außer-
dem befürchtet, dass Konsumenten auf dem Gelände Kinder erschrecken und dort – außer-
halb der Öffnungszeiten – Drogen konsumieren. Im schlimmsten Fall könnten Drogenutensi-
lien und Drogenabfälle zurückgelassen werden, die Kinder gefährden. Mögliche Vorfälle 
auf dem Gelände würden den geregelten Alltag sowie die gute Organisation der Einrich-
tung beeinträchtigen.  
• Vor diesem Hintergrund wurde angeregt, dass die städtischen Behörden ein Kon-
zept zum Schutz der Kinder und des Geländes der Kindertagesstätte 
ausarbeiten.  
Die Präsenz von Ordnungskräften und Polizei wird von den meisten Akteuren als 
Schlüsselfaktor zur Aufrechterhaltung der Ordnung genannt. Aus dem Gymnasium wird zu-
rückgemeldet, die Bezirksbeamten des Bezirksdienstes der Kölner Polizei sollten eingebun-

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  47 
den werden und im engen Kontakt mit den Schulen über zeitnahe Interventionen entschei-
den. Auch das Hotel- und Gaststättengewerbe erwartet einen erhöhten Einsatz des Ord-
nungsdienstes und von Polizeikräften vor Ort, um die Gäste der Hotels im Umfeld des Per-
lengrabens zu schützen. 
Ähnlich stellt sich die Situation in der Altenhilfe dar:  Die älteren Bewohner von stationären 
Einrichtungen im Umfeld äußern  Ängste, dass sie Opfer von Beschaffungskriminalität wer-
den könnten. Das Management der Senioreneinrichtung gibt dazu zu Protokoll: Bereits 
heute bestehe das Problem, dass Obdachlose sich Zugang zum Gebäude verschaffen. Es 
wird befürchtet, dass dies mit der Einrichtung des Suchthilfezentrums zunehmen wird, wenn 
Ordnungskräfte nicht einschreiten. 
Eine Interessengemeinschaft wünscht ein stringentes Vorgehen der Ordnungs- und Polizei-
kräfte. Im Umfeld des Suchthilfezentrums seien konsequente Sanktionen notwendig, wenn 
Verhaltensregeln missachtet werden. In der beobachteten Praxis fehle diese Konsequenz 
sowohl beim Ordnungsdienst als auch bei Mitarbeitenden der KVB. Bisher sei auffallend, 
dass es zu wenig Polizei und Ordnungsdienste vor Ort gebe. Wenn die Exekutive aber vor 
Ort nicht hinreichend präsent sei, bestehe die Gefahr, dass sich eine „Bürgerwehr“ bildet. 
Das sei kein Wunsch der IG Severinsviertel, aber es sei erkennbar, dass die Stimmung inner-
halb der Bevölkerung kippt. 
Eine Interessengemeinschaft wünscht eine differenzierte Aufklärung vom Polizeipräsidium 
und vom Ordnungsamt, welche rechtliche Handhabe es überhaupt gibt, um Drogenkonsu-
menten aus dem öffentlichen Raum des Pantaleonsviertels zu verweisen. Da die Freiheit des 
Individuums im öffentlichen Raum unantastbar ist, bedarf es der Klärung, unter welchen Um-
ständen jemand in das Suchthilfezentrum verwiesen werden kann. Wie soll erreicht werden, 
dass sich die Szene auf dem Areal des Suchthilfezentrums aufhält und nicht in den Wohn-
straßen nebenan . Die Interessengemeinschaft berichtet von schlechten Erfahrungen am Bar-
barossaplatz, wo Platzverweise wirkungslos geblieben sind. 
Aus der Perspektive der Schulen im Umfeld des geplanten Standortes, werden folgende 
räumliche Maßnahmen  als notwendig erachtet:  
• Der Eingang auf das Gelände des Suchthilfezentrums soll professionell durch eine 
Pförtner-Funktion besetzt werden, damit der Zugang zum Gelände kontrolliert wird.  
• Rund um das Areal der Anlage soll eine hellere Beleuchtung installiert werden, ohne 
nachts die Anwohner in der Wilhelm-Hoßdorf -Straße zu stören.  
• An der Unterführung zum Severinsviertel, die von der Ankerstraße aus erreicht wird, 
sollen – nach außen gewölbte – Konvexspiegel installiert werden, um das Sichtfeld 
zu vergrößern und die Einsehbarkeit zu verbessern.  
• Im Rahmen von baulichen und Begrünungsmaßnahmen soll der Standort des Sucht-
hilfezentrums zur Wilhelm-Hoßdorf -Straße und zur Friedenstraße abge grenzt wer-
den, damit Begegnungen der Drogenszene mit der Wohnbevölkerung und der Schü-
lerschaft minimiert werden können.  
Je durchlässiger und weniger abgegrenzt die Fläche des Suchthilfezentrums ist, desto grö-
ßer sei die Gefahr, dass Drogenkonsumenten angrenzende und nahegelegene Flächen im

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  48 
öffentlichen Raum aufsuchen, um zu konsumieren. In diesem Zusammenhang wird auch ein 
Aufenthalt von Suchtkranken auf das Gelände vor dem Haupteingang des Berufskollegs be-
fürchtet. Die allgemeine Tendenz, Schulgelände für die Öffentlichkeit zu öffnen , steht im Wi-
derspruch dazu. Vor allem die Toiletten der Schulen sollten der Öffentlichkeit nicht zugäng-
lich sein, da das Risiko besteht, dass sie zum Zweck des Drogenkonsums missbraucht wer-
den. 
Die Bezirksbeamten des Bezirksdienstes der Kölner Polizei schlagen die folgenden raumbe-
zogenen Maßnahmen vor:  
• Bau von Absperrungen und evtl. Einfriedungen, um den Zugang zu potenziellen 
Übernachtungs - und Lagerungsplätze wie Parkhäuser und große r Nischen zu er-
schweren;  
• helle Beleuchtung im Parkhaus in der Lungengasse, um es für den nächtlichen Aufent-
halt unattraktiv zu machen.  
Von mehreren Akteuren wurde die Frage der Ansprechpartner aufgeworfen, an die sich Be-
troffene schnell und auf kurzem Weg wenden können. So wurde für die Schülerschaft des 
Berufskollegs ein Ansprechpartner vor Ort (mit Telefonnummer) gefordert, der in 
bestimmten Situationen zeitnah handeln kann. Die Hemmschwelle, in Notsituationen die Po-
lizei oder den Ordnungsdienst anzurufen, sei in der Schülerschaft teilweise sehr hoch. Des-
halb werden im Vorfeld vertrauensbildende Maßnahmen eines Ansprechpartners ge-
wünscht, so dass die Hemmschwellen deutlich gesenkt werden. Eine telefonische Hotline für 
Meldungen und Hilfeanforderungen halten auch andere Akteure für notwendig.  
Die Vertretung der Kindertagespflegestellen im Pantaleonsviertel spricht ebenfalls den Be-
darf an, eine Notrufnummer einzurichten. Wenn das Haus mit Kindern verlassen wird und 
eine problematische Begegnung mit suchtkranken Personen (und deren Hunden) auf dem 
Weg oder vor dem Spielplatz erfolgt, wird situativ Hilfe benötigt. Fraglich ist, ob es sie 
überhaupt geben und ob sie zeitnah kommen wird. Der befragte Akteur zitiert Berichterstat-
tungen der örtlichen Tageszeitung, dass nach mehrmaligen Anrufen keiner gekommen sei. 
Das mache ihr Sorgen. Die Kindertagespflegestellen lehnen das Suchthilfezentrum nicht ge-
nerell ab, aber Vorrang solle der Schutz der Kinder haben, nicht der Schutz der Suchtkran-
ken. 
Einige Akteure befürchten, dass im Umfeld des Perlengrabens ein neuer Angstraum ent-
stehen könne. Durch die unmittelbare Nähe des Suchthilfezentrums zum Berufskolleg be-
zeichnen sowohl die Schülerschaft als auch die Mitarbeitenden des Berufskollegs das Ge-
biet bereits heute schon als „Angstraum“, in dem sie sich nicht mehr entspannt bewegen 
können. Zu befürchten sind Belästigungen vielfältiger Art sowie die Konfrontation mit Krimi-
nalität, was für die – teilweise psychisch labile – Schülerschaft sehr belastend sein kann. In 
den vergangenen Wochen gab es bereits beängstigende Begegnungen mit der „Neumarkt-
Klientel“. 
Eine Bürgerinitiative von Anwohnern aus der Südstadt und dem Pantaleonsviertel entstand 
als zivilgesellschaftliche Initiative im Zusammenhang mit der Debatte um das geplante Sucht-

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  49 
hilfezentrum. Der Personenkreis setzt sich dafür ein, die Hilfeangebote für suchtkranke Men-
schen auszubauen, fordert aber gleichzeitig Transparenz, Sicherheitskonzepte und die Be-
teiligung der Nachbarschaft. Sie positioniert sich zwischen dem Lager der Gegner des Pro-
jekts und den Befürwortern (die den Bau unreflektiert schnell realisieren wollen). Insofern 
befürwortet die Initiative den Bau des Suchthilfezentrum, fordert aber zugleich eine sozial-
verträgliche Planung und Mitsprache der Nachbarschaft. 
Im Rahmen des Stakeholdergesprächs wurde seitens der Interessengemeinschaft betont, 
dass ein bereits bestehender Angstraumcharakter in den Straßen zwischen 
dem Neumarkt und dem Perlengraben beseitigt werden müsse. Es wurde auf fol-
gende Konfliktpunkte hingewiesen: 
• Die Treppen und die Zwischenebene der U-Bahnstation Poststraße seien zu dunkel; 
es gebe kaum soziale Kontrolle; es hielten sich insbesondere Männer auf der Treppe 
und der Zwischenebene in Gruppen auf und konsumieren dort Drogen und Alkohol; 
das Risiko angepöbelt zu werden sei hoch. 
• Der Weg von der Wilhelm-Hoßdorf -Straße zur Haltestelle Severinstraße führt durch 
die Unterführung an der Ankerstraße ; sie ist nicht einsehbar, unbelebt, und gelegent-
lich übernachten dort Obdachlose.  
• Die Wilhelm-Hoßdorf -Straße  ist nach Einbruch der Dunkelheit unbelebt; es kann nie-
mand angesprochen werden, der helfen könnte. 
• Der Parkplatz hinter dem REWE-Markt im Bereich Severinstraße, Jakobstraße und 
Josephstraße ist sehr  dunkel; der befragte Akteur habe dort wiederholt Belästigungs-
erfahrungen gemacht; während der Parkplatzsuche bestand die Gefahr, Drogen 
konsumierende Personen zu überfahren. 
• Auf der Severinstraße störe das aufdringliche Schnorren; Unsicherheit entstehe, weil 
die Bürgersteige sehr eng sind und man den Menschen, die massiv um Geld betteln, 
kaum ausweichen kann. 
• Der Weg von der U-Bahnstation Poststraße auf der  Stromberg-Fußgängerbrücke 
über den Rothgerberbach zur Pantaleonsstraße und in den Max -Dietlein-Park ist 
abends/nachts dunkel und unbelebt; erfahrungsgemäß ist niemand dort, der helfen 
könnte, vor allem keine anderen Frauen. 
• Die Gasse „An der Alten Mauer“, die von der Poststraße  abzweigt, ist schlecht ein-
sehbar und bietet zahlreiche Versteckmöglichkeiten; es habe dort verbale Belästigun-
gen gegeben; als Frau werde man von der Mauer runter auf den Gehweg oft ange-
pfiffen und lautstark angesprochen. 
Eine Interessengemeinschaft leitet daraus die Empfehlungen ab, die Beleuchtung zu verbes-
sern, die Sichtachsen zu stärken und Nischen zu schließen.  Gewünscht werden auch weib-
lich besetzte Security-Teams. 
Eine weitere Interessengemeinschaft fordert als räumliche Maßnahmen die hellere Ausleuch-
tung von dunklen Ecken (auch in Parks) und Einfahrten. Exemplarisch wird für die Freifläche 
der Kindertagesstätte St. Josefshaus – Ecke An der Eiche/Buschgasse – eine höhere Umzäu-
nung gefordert, damit dort nicht mehr ungestört Drogen konsumiert werden können.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  50 
Eine weitere Interessengemeinschaft formulierte weitere Anforderungen an die räum-
lichen Maßnahmen:  
• Die abgeschirmte Freifläche des Suchthilfezentrums muss nach Quadratmetern eine 
ausreichende Größe haben, damit die große Zahl der Suchtkranken dort genügend 
Platz findet, sich wohlfühlt und nicht zu bedrängt fühlt.  
• Um die Verweildauer innerhalb des Zentrums und auf der Ruhefläche zu erhöhen, 
wird eine angemessene Ausgestaltung vorausgesetzt. Eine Lösung mit Containern 
wird der erforderlichen Aufenthaltsqualität allerdings nicht gerecht. 
• Der Spielplatz in der Schnurgasse hat für die von Tagesmüttern betreute Kinder eine 
große Bedeutung. Es  bedarf eines besonderen Schutzes, weil er keinen zweiten Aus-
gang hat und nur eine sehr schmale Erschließung ohne Rückzugsmöglichkeiten auf-
weist. 
• Im Pantaleonsviertel befinden sich mehrere Schulen. Morgens sind auf den Schulwe-
gen viele Schüler unterwegs. Diese Wege bedürfen einer guten Beleuchtung, um die 
Schüler sicher zu den Schulen zu leiten. 
• Für die Ingteressengemeinschaft ist es sehr wichtig, dass im Umfeld des Suchthilfe-
zentrums kein Drogenhandel stattfindet und dass sich auch im Umkreis keine entspre-
chenden Strukturen bilden. Eine Studie aus dem Bereich Suchtmedizin diagnosti-
zierte für stark Abhängige im Durchschnitt 12 tägliche Konsumvorgänge.20 Wenn 
der durchschnittliche tägliche Finanzierungsbedarf eines Crack-Konsumenten für alle 
Crack-Nutzer pro Monat hochgerechnet wird, ergibt sich die Sicherheitsfrage, die 
die Menschen im Pantaleonsviertel bewegt: Wo kommt das Geld dafür her? 
In den weiteren Ausführungen des Stakeholdergesprächs nimmt eine Interessengemeinschaft 
Bezug auf Aussagen der Stadtverwaltung, dass ursprünglich mehr als ein Suchthilfezentrum 
geplant gewesen sei, aber vorerst nur das Suchthilfezentrum am Perlengraben realisiert 
werde, um aus den Erfahrungen Schlüsse für die Implementierung von später zu errichten-
den Suchthilfezentren zu ziehen. Die damit verbundene Bündelung der Drogenszene an 
dem Standort am östlichen Rand des Pantaleonsviertels stößt in der Interessengemeinschaft 
auf Ablehnung. Allerdings sei die IG bereit an einem Runden Tisch mitzuwirken, um auf 
Fehlentwicklungen aufmerksam machen können und dafür Sorge zu tragen, dass die Anlie-
gen der Anwohner berücksichtigt werden.  
Auch andere Akteure bieten Kooperationsformen und Beteiligungsformate an. So 
erklärt das Berufskolleg die Bereitschaft für eine Kooperation mit der Drogenhilfe und bietet 
an, gemeinsam daran zu arbeiten, Perspektiven für Suchtkranke aufzuzeigen. Hierzu 
könnte ein gemeinsames Projekt entwickelt werden. 
 
20 Miguel, A.Q.C., Madruga, C.S., Cogo-Moreira, H., Yamauchi, R., Simões, V., Da Silva, C.J., Abdalla, R.R., 
McDonell, M., McPherson, S., Roll, J.M., Mari, J.J. & Laranjeira, R.R. (2018). Sociodemographic Characteris-
tics, Patterns of Crack Use, Concomitant Substance Use Disorders, and Psychiatric Symptomatology in Treatment-
Seeking Crack-Dependent Individuals in Brazil. J Psychoactive Drugs, 50(4), S. 367-372. doi: 
10.1080/02791072.2018.1436729.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  51 
Eine Interessengemeinschaft möchte auch dazu beitragen, dass das Umfeld des Perlengra-
bens Süd ein sicherer und angenehmer Ort in Köln bleibt. Beispielsweise könnten Schulkin-
der auf dem Schulweg unterstützt werden. Es wird angeboten, an Beteiligungsformaten mit-
zuwirken. Und es könnte den Prozess der Etablierung nach der Öffnung des Suchthilfezent-
rums beobachten, um das Auftraten von Problemen oder Missstände zeitnah an entspre-
chende kommunale Dienststellen zu melden. 
Das Kinder und Jugendzentrum kann dazu beitragen, dass sich Kinder und Jugendliche aus 
den umliegenden Sozialräume kritisch mit dem Drogenkonsum auseinandersetzen und parti-
zipativ an Fragen der Stadtplanung mitwirken. Wenn die Zielgruppe beteiligt werden soll, 
steht die Jugendeinrichtung gerne zur Verfügung.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  52 
3. Audits der präventiven Stadtgestaltung  
3.1 Bewertung der Wegeverbindungen durch die Untersuchungszonen 
In Audits der präventiven Stadtgestaltung – im Rahmen der städtebaulichen Kriminalpräven-
tion oft auch als Sicherheitsaudits bezeichnet – werden mehrere Perspektiven kombiniert, 
um ein umfassendes Bild von Sicherheit und Unsicherheit im öffentlichen Raum zu erhalten: 
• eine Analyse von Raumstruktur, Sichtbeziehungen, Beleuchtung und Nutzungsmi-
schung sowie 
• die Bewertung von „unsicheren“ Orten als potenzielle Tatgelegenheiten (wie z.B. 
dunkle Wege oder nicht einsehbare Nischen) 
• unter Anwendung von Kriterien der Crime Prevention Through Environmental Design 
(CPTED). 
Im Fokus der durchgeführten Audits standen die Wegeverbindungen, die vom Neumarkt 
und der Lungengasse zum Suchthilfezentrum führen (in der nachfolgenden Abbildung 6 
grün markiert). Außerdem wurde die Wegeverbindung vom KVB-Halt Severinstraße beson-
ders berücksichtigt (in der nachfolgenden Abbildung blau markiert). 
Abbildung 6: Wegeverbindungen zum Suchthilfezentrum am Perlengraben 
 
Legende: Wegeverbindungen ... à GRÜN = ... von Neumarkt/Lungengasse; à BLAU = ... vom KVB-Halt Severinstraße;  
à ORANGE = ... im Pantaleonsquartier. [(S) = Schuleinrichtungen] 
Quelle: Stadt Köln 
Aus der Vielfalt der möglichen Wege zum geplanten Suchthilfezentrum am Perlengraben 
wurden die folgenden ausgewählt und unter die Lupe genommen: 
• Thieboldsgasse, 
• Fleischmengergasse, 
 Grüne Zone: Bereich Neumarkt/Lungengasse
 Blaue Zone: Haltestelle Severinstraße
 Orange Zone: Haltestelle Eifelstraße/Salierring
 Besondere Objekte: 
- Schulen,
- Spielplätze,
- Kioske und
- KOD bekannte Bereiche (bereits störend
genutzte Flächen)
Zuwegungen
SHZ
4

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  53 
• Schlemmergasse und Schartgasse als Verlängerung des Weges aus der Fleischmen-
gergasse, 
• Josef-Haubrich-Hof, 
• die Achse Peterstraße und Poststraße, 
• Kleiner Griechenmarkt als Verbindung von der Fleischmengergasse zur Poststraße,  
• Alte Mauer am Bach, 
• Stromberg-Brücke über die Rothgerberbach, 
• Rothgerberbach und Perlengraben, 
• Pantaleonstraße und Martinsfeld im Pantaleonsviertel,  
• Martinsfeld und Friedenstraße im Pantaleonsviertel,  
• Wilhelm-Hoßdorf -Straße, Heinrichstraße und Schnurgasse im Pantaleonsviertel,  
• Fußweg von der Wilhelm -Hoßdorf -Straße zur KVB -Haltestelle Severinstraße,  
• Fußweg vom Karl- Berbuer-Platz im Severinsviertel zur Ankerstraße.  
Die Begehungen in den ausgewählten Straßen und Gassen  wurden zu unterschiedlichen Ta-
geszeiten (bei Tageslicht sowie bei Dunkelheit) und an verschiedenen Wochentagen durch-
geführt. Dabei wurde ein multiperspektivischer Blick eingenommen, um auf der Grundlage 
von fachlich begründeten Einschätzungen der Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten kon-
krete bauliche (z. B. Licht, Wegeführung), soziale (z. B. Belebung, Nutzungsmischung) und 
organisatorische (z. B. Pflege, Kontrolle) Maßnahmen ab zuleiten. 
 
Thieboldsgasse 
In der Lungengasse (vgl. Abb. 7) befindet 
sich im Gesundheitsamt der Standort des 
Drogenkonsumraumes, der im Jahr 2025 
von 1.204 Konsumenten genutzt wurde 
[49.736 Konsumvorgänge]. Im Jahr 2023 
lag der Monatsdurchschnitt bei 1.068 Per-
sonen.
21 Eine Anlaufstelle ist dort auch die 
„Substitutionsambulanz Neumarkt“. Sie 
wird von etwa 70 bis 80 Personen drei-
mal täglich zur diamorphin-gestützten Be-
handlung aufgesucht; weitere rund 200 
Personen besuchen die Einrichtung, um im 
Rahmen einer oralen Substitution legal 
verordnete Ersatzopioide einzunehmen. 
 
21 Deimel, D., Ferl, L., Gille, C., Mühlen, A., Rießen, A.v., Schmitz, H. & Scholten, L. (2025). Offene Drogensze-
nen in NRW 2024: Einblicke in Lebenslagen, Konsum und Nutzung von Hilfsangeboten in Düsseldorf, Essen, 
Köln und Münster. Hgg. v. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Lengerich: Pabst Science Pub-
lishers, S. 65. 
 
Abb. 7: Lungengasse mit dem Standort des Gesund-
heitsamtes als östlicher Abzweig der Thieboldsgasse  
 
Abb. 8: Nördlicher Abschnitt der Thieboldsgasse vor 
dem Neumarkt

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  54 
Thieboldsgasse 
Auf der westlichen Seite der Lungengasse 
zweigt die Thieboldsgasse ab, über die in 
nördlicher Richtung der Neumarkt (vgl. 
Ab. 8) und in südlicher Richtung die Grie-
chenpforte erreicht wird (vgl. Abb. 9). 
Wegen der Barrieren am oberirdischen 
KVB-Halt Neumarkt ist der Weg zum Neu-
markt über die Fleischmengergasse kür-
zer. 
Im oberen Bereich der Thieboldsgasse 
werden die straßenbegleitenden Geh-
wege, deren Breite prinzipiell den RASt 
(Richtlinien für die Anlage von Stadtstra-
ßen : Mindestbreite 2,50m) entspricht, teil-
weise durch den alten Baumbestand ein-
geengt, der in der Vegetationsperiode 
auch den Lichteinfall der Straßenbeleuch-
tung beeinträchtigt (vgl. Abb. 11). Die so-
ziale Kontrolle wird als ambivalent einge-
stuft: Einerseits gibt es im geringen Um-
fang eine Nutzungsmischung, andererseits 
sind die Erdgeschosszonen teilweise abge-
schottet (vgl. Abb. 11).  
Die Nutzungsmischung nimmt mit der Ent-
fernung vom Neumarkt deutlich ab. Der 
südliche Teil der Thieboldsgasse (ab Kreu-
zung Alexianerstraße) wird von einer ein-
heitlichen Wohnbebauung mit gepflegten 
Vorgärten geprägt. Die Fenster der Erdge-
schosszone sind auf die Straße ausgerich-
tet. Die Gehwegbreite liegt unterhalb der 
RASt-Marke. Da der ruhende Verkehr nur 
auf einer Straßenseite parkt, ergibt sich 
eine gute Übersichtlichkeit im Straßen-
raum. Die abendliche Beleuchtung wird 
durch die Dauerbeleuchtung der Hausein-
gänge positiv verstärkt. Die Zugänge auf 
die Höfe hinter den Wohngebäuden sind 
durch Zäune und verschließbare Tore hin-
reichend abgesichert (auch von der Kuhle-
mannstraße) . 
 
Abb. 9: Südlicher Verlauf der Thieboldsgasse ab der 
Kreuzung mit der Lungengasse 
 
Abb. 10: Teilweise schwache soziale Kontrolle in der 
Thieboldsgasse wegen unbelebter Erdgeschosse  
 
Abb. 11: Abgeschottete Erdgeschossnutzung im nördli-
chen Teil der Thieboldsgasse 
 
Abb. 12: Wohnbebauung mit geordneten Vorgärten 
im südlichen Teil der Thieboldsgasse 
 
Abb. 13: Beleuchtungssituation im südlichen Teil der 
Thieboldsgasse

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  55 
Fleischmengergasse 
Die kürzeste Verbindung zwischen der 
Lungengasse und dem Neumarkt führt 
über den nördlichen Abschnitt der Fleisch-
mengergasse (vgl. Abb. 14). Deshalb sind 
dort häufig Personen der Drogenszene 
anzutreffen. Wegen der zentralen Lage ist 
der Bereich zu jeder Tageszeit belebt. 
Durch den hohen Grad der Nutzungsmi-
schung wird der Straßenraum von vielen 
Geschäften und (Imbiss-) Restaurants in 
der Erdgeschosszone beleuchtet (vgl. 
Abb. 15).  
Im südlichen Abschnitt dominiert Wohnbe-
bauung, und die Nutzungsdichte ist ent-
sprechend geringer (vgl. Abb. 16). Die 
Gehwegbreite übertrifft das RASt-Mindest-
maß, so dass sich Passanten auch abends 
mit Abstand begegnen können (vgl. Abb. 
17). Die Beleuchtungsintensität fällt ge-
genüber dem nördlichen Abschnitt ab und 
kann subjektiv von sensiblen Menschen als 
schwach empfunden werden. 
An einem kleinen Kreisverkehr schließt die 
Fleischmengergasse ab (vgl. Abb. 18) – 
es kreuzen die Alexianerstraße und der 
östliche Teil des Kleinen Griechenmarkts. 
Geradeaus gabelt sich der Weg in die 
Schlemmergasse und den unteren Teil des 
Kleinen Griechenmarkts. Für die Lenkung 
des Flusses von Szeneangehörigen zum 
Suchthilfezentrum am Perlengraben stellt 
der Kreisverkehr einen relevanten Knoten-
punkt dar: Wird in den südlichen Teil des 
Kleinen Griechenmarkts eingebogen, führt 
der weitere Weg durch den Max-Dietlein-
Park und das Pantaleonsviertel. Der kür-
zeste Weg führt durch die Schlemmer-
gasse, die wegen der Enge fast einen 
halböffentlichen Charakter hat (vgl. Abb. 
19), und durch den östlichen Teil des Klei-
nen Griechenmarkts in die Poststraße.  
 
Abb. 14: Nördlicher Abschnitt der Fleischmengergasse 
 
Abb. 15: Nördlicher Abschnitt am Abend 
 
Abb. 16: Südlicher Abschnitt der Fleischmengergasse 
 
Abb. 17: Südlicher Abschnitt am Abend 
 
Abb. 18: Abschließender Mini-Kreisverkehr [Rondell]

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  56 
Schlemmergasse und Schartgasse 
Der Name der Schartgasse verweist auf 
eine „Scharte“, d.h. eine Öffnung in der 
Stadtmauer. Zusammen mit der Schlem-
mergasse handelt es sich um einen beson-
ders engen Straßenquerschnitt mit schma-
len Häusern und dichter Bebauung. Die 
engen Gehwege erfüllen nicht das RASt-
Mindestmaß – sie sind so schmal, dass 
Passanten auf der Straße gehen  (vgl. 
Abb. 23). Die geringe Beleuchtung der 
Gassen am Abend verdeutlicht den halb-
öffentlichen Charakter der Nachbarschaft 
(vgl. Abb. 20). 
Angrenzende Hofbereiche und Nischen 
wurden teilweise nicht durch Zäune gesi-
chert (vgl. Abb. 21). Die Hauseingänge 
weisen das architektonische Muster der 
zurückspringenden Eingangsnische auf 
(vgl. Abb. 22). 
Wenn der Eingang nicht bündig mit der 
Fassade abschließt , sondern sich die 
Haustür nach innen versetzt in einer Ver-
tiefung der Außenwand befindet , könnte 
der Bereich für den schnellen Drogenkon-
sum missbraucht werden. Vor diesem Hin-
tergrund wird es als notwendig erachtet, 
die engen Gassen von fußläufigem Ver-
kehr der Drogenszene zum Suchthilfezent-
rum am Perlengraben freizuhalten. Ge-
braucht wird eine Lösung, die den Fuß-
gängerverkehr durch ein Wegeleitsystem 
um die Schlemmergasse und die Schart-
gasse herumleitet. 
 
Abb. 19: Abzweig vom Rondell in die Schlemmergasse  
 
Abb. 20: Eingang in die Schlemmergasse  am Abend 
 
Abb. 21: Nicht abgezäunte Ecken und Nischen  
 
Abb. 22: Zurückspringende Eingangsnischen 
 
Abb. 23: Fortsetzung der Schartgasse

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  57 
Josef-Haubrich-Hof 
Vom Neumarkt aus (vgl. Abb. 24) führt 
der kürzeste Weg zum geplanten Suchthil-
fezentrum am Perlengraben über den Jo-
sef-Haubrich-Hof in die Peterstraße und 
die Poststraße. 
Wegen der ruhigen Lage– abgewandt 
von der verkehrsreichen Cäcilienstraße  
mit einer geringen Nutzungsdichte – und 
der Umrandung mit Arkaden (vgl. Abb. 
25) wird der Haubrich-Hof auch zum Kon-
sum von Drogen genutzt (vgl. Abb. 26). 
Abb. 26: Drogenkonsum unter den Arkaden des Josef -
Haubrich-Hofes 
 
Die abendliche Beleuchtung gibt dem 
Platz eher ein romantisches Flair als eine 
vollständige Ausleuchtung (vgl. Abb. 27).  
Weil die benachbarte Zentralbibliothek 
voraussichtlich bis zum Jahr 2029 einer 
Generalsanierung unterzogen wird, ist 
der Durchgang der städtebaulichen Achse 
zur Peterstraße geschlossen (vgl. Abb. 
28). Von daher kann diese kurze Wege-
verbindung zum geplanten Suchthilfezent-
rum in den nächsten Jahren nicht genutzt 
werden. Alternativ kommen die Fleisch-
mengergasse über den östlichen Kleinen 
Griechenmarkt oder der Durchgang zwi-
schen dem VHS-Gebäude und dem Rau-
tenstrauch-Joest-Museum in Frage. Der 
letztere bietet eine transparente 
Sichtachse weist eine gute Beleuchtung 
auf. Als problematisch sind allerdings die 
Fensternischen im Erdgeschoss der VHS 
einzustufen (vgl. Abb. 29). 
 
Abb. 24: Zugang vom Neumarkt 
 
Abb. 25: Josef-Haubrich-Hof bei Tageslicht 
 
Abb. 27: Josef-Haubrich-Hof am Abend 
 
Abb. 28: Kein Durchgang wegen Erneuerung der Zent-
ralbibliothek 
 
Abb. 29: Alternativer Durchgang zur Peterstraße zwi-
schen VHS und Rautenstrauch-Joest-Museum

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  58 
Peterstraße und Poststraße  
Die kürzeste Verbindung zum Suchthilfe-
zentrum führt über die Peterstraße und die 
Poststraße. Die Gehwegbreite der P eter-
straße übertrifft das RASt -Mindestmaß, so 
dass sich Passanten auch abends mit Ab-
stand begegnen können (vgl. Abb. 30). In 
der Poststraße ist das nicht der Fall –  dort 
sind die Gehwege teilweise zu schmal. 
Die Nutzungsstruktur weist zwei verschie-
dene Straßenseiten auf: eine mit kleinteili-
ger Wohnbebauung; die andere mit groß-
formatigen Bürokomplexen. Weil einige 
der Bürogebäude gegenwärtig vor einer 
Neunutzung saniert werden, ist der Stra-
ßenraum in Anbetracht  der Innenstadtlage 
relativ unbelebt. Die Beleuchtung reicht 
aus, um sich als Passanten gegenseitig 
wahrzunehmen (vgl. Abb. 31 und 32). 
Nach dem „Lagebild des Gebiets ‚Post-
straße und Pantaleonspark ‘“, das vom 
LKA im Jahr 2023 erstellt wurde, wird das 
Umfeld der U-Bahnstation Poststraße (in 
den Jahren 2019–2021) von vielen als 
unsicherer Bereich wahrgenommen.
22 Die 
stärkere Straßenbeleuchtung und die be-
sondere Absicherung von Wohnanlagen 
spiegeln das wider (vgl. Abb. 33 und 34).  
Eine Interessengemeinschaft hat beson-
ders darauf hingewiesen, dass die Trep-
pen und die Zwischenebene der U-Bahn-
station Poststraße zu dunkel seien. Dort  
hielten sich insbesondere Männer in Grup-
pen auf und konsumieren Drogen und Al-
kohol. Wegen der geringen Nutzungs-
dichte gebe es kaum soziale Kontrolle. 
 
22 Vgl. Meyer, M.; Seidensticker, K.; Krause, I. & 
Schwarz, L. (2023). Mikrosegmentanalysen als Im-
puls für urbane Sicherheit (MIKUS). Projektbericht 
 
Abb. 30: Fußweg an der Peterstraße 
 
Abb. 31: Peterstraße in den Abendstunden 
 
Abb. 32: Enge Fußwege in der Poststraße 
 
Abb. 33: Fahrstühle der U-Bahnstation Poststraße am 
Abend 
 
Abb. 34: Sichere Abschottung einer Wohnanlage in 
der Poststraße 
 
  
der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungs-
stelle (KKF), hgg. v. Landeskriminalamt Nordrhein-
Westfalen (LKA NRW), Düsseldorf, S. 87- 94.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  59 
Kleiner Griechenmarkt als Verbin-
dung zur Poststraße 
Während sich der südliche Teil des Klei-
nen Griechenmarkts der Straße kleinteilig 
zugewandt, nutzungsgemischt und gut be-
leuchtet präsentiert, weist der östliche Teil 
nach dem kleinen Kreisverkehr (vgl. Abb. 
36 und 37) durch die vom Griechenmarkt 
abgewandte Straßenrandbebauung der 
Peterstraße und Garagennutzungen im 
Erdgeschoss ein geringeres Maß an natür-
licher sozialer Kontrolle auf (vgl. Abb. 
38). Die Rückseiten der Grundstücke sind 
vollständig umzäunt und Nischen sowie 
Kellerzugänge sind gegen unbefugten Zu-
tritt gesichert (vgl. Abb. 39). 
Für den Fluss von Personen der Drogen-
szene zum neuen Suchthilfezentrum am 
Perlengraben kann der Kleine Griechen-
markt eine Überleitungsfunktion wahrneh-
men. Wenn der Personenkreis aus der 
Fleischmengergasse am kleinen Kreisver-
kehr eintrifft, kann in einer Linkskurve über 
den östlichen Teil des Kleinen Griechen-
markts schnell die Poststraße erreicht wer-
den. Vermieden wird dadurch der Weg 
über den südlichen Teil des Kleinen Grie-
chenmarkts, der in den Max-Dietlein-Park 
führt und in das Pantaleonsviertel führt. 
Vermieden wird dadurch auch der Weg 
durch die Schlemmergasse und Schart-
gasse, die für diesen Durchgangsverkehr 
von Drogenkonsumenten zu eng sind.  
 
Abb. 35: Blick in den südlichen Teil der Straße Kleiner 
Griechenmarkt 
 
Abb. 36: Kleiner Kreisverkehr zwischen der Fleisch-
mengergasse und dem Kleinen Griechenmarkt 
 
Abb. 37: Blick in den östlichen Teil der Straße Kleiner 
Griechenmarkt 
 
Abb. 38: Geringe soziale Kontrolle durch abgeschot-
tete Erdgeschossnutzung im Kleinen Griechenmarkt 
 
Abb. 39: Sicherung von Nischen und Kellerzugängen

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  60 
Alte Mauer am Bach 
Wenn drogenabhängige Personen unter 
Konsumdruck stehen, könnten sie von der 
Poststraße aus, statt die Straße Rothger-
berbach auf der Stromberg-Brücke zu 
überqueren, in die Straße Alte Mauer am 
Bach abzweigen (vgl. Abb. 40). Dort, wo 
die Straße in einer Linkskehre durch eine 
Gebäudeunterführung in die Kaygasse 
übergeht (vgl. Abb. 41), gibt es einen 
Treppenabgang zum archäologischen 
Denkmal der antiken römischen Stadtbe-
festigung (vgl. Abb. 42 und 43). Diese 
Zone bietet verschiedene Nischen und 
überdachte Rückzugsmöglichkeiten. Eine 
der Treppenanlagen führt hinunter auf 
eine Grünfläche, von wo aus zwei ampel-
gesicherten Überquerungen für Fußgän-
ger zuerst über die fünfspurige Straße 
Blaubach und anschließend über die fünf-
spurige Straße Rothgerberbach in die 
Straße Perlengraben genutzt werden kön-
nen (vgl. Abb. 45 u. 46). Der Zugang 
zum benachbarten Hotel wird durch eine 
robuste Umzäunung verhindert (vgl. Abb. 
44). 
Abb. 45: Blick auf den Bereich mit den Relikten der rö-
mischen Befestigung von der Stromberg -Brücke 
 
Abb. 46: Fußgängerfurt über die fünfspurige Straße 
Rothgerberbach in die Straße Perlengraben  
 
 
Abb. 40: Abzweig der Straße Alte Mauer am Bach 
von der Poststraße 
 
Abb. 41: Unterführung zur Kaygasse 
 
Abb. 42: Treppenabgang zu den Resten der antiken 
römischen Befestigung 
 
Abb. 43: Blick in den Durchgangsraum mit dem archä-
ologischen Denkmal 
 
Abb. 44: Schutz und Abgrenzung des Grundstücks des 
benachbarten Hotels durch eine Einfriedung

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  61 
Stromberg-Brücke über die Straße 
Rothgerberbach 
Um ohne lange aufgehalten zu werden, 
zum Suchthilfezentrum zu gelangen, bietet 
es sich von der Poststraße aus an, die 
Straße Rothgerberbach über die Strom-
berg-Brücke zu queren (vgl. Abb. 47). Ihr 
Neigungswinkel stellt keine große Barri-
ere dar (vgl. Abb. 48). Allerdings besitzt 
sie keine eigene Beleuchtung, sondern 
wird lichttechnisch von den hohen Stra-
ßenlaternen der fünfspurigen Straße Roth-
gerberbach mitversorgt (vgl. Abb. 49). 
Das führt unter der Brückenkonstruktion zu 
starken Schattenkontrasten (vgl. Abb. 50). 
Wenn diese Brücke eine Zubringer-Funk-
tion zum Suchthilfezentrum erhalten soll, 
ist eine eigene Beleuchtung der Brücke, 
aber auch der Zu- und Abgänge erforder-
lich. 
Nach der Brückenüberquerung gibt es 
zwei Wegeoptionen: Es kann ein etwas 
längerer, aber ruhiger Weg über die Pan-
taleonstraße durch das Pantaleonsviertel 
oder aber der kürzere und verkehrsreiche 
Weg an der Straße Rothgerberbach ent-
lang in den Perlengraben gewählt werden 
(vgl. Abb. 51). Wenn Störungen des 
Quartierslebens im Pantaleonsviertel – 
z.B. am Dreiecksplatz Ecke Pantaleon-
straße/Waisenhausgasse – vermieden 
werden sollen, muss an der Stelle des Brü-
ckenendes eine Leitstrategie ansetzen, die 
Personen der Drogenszene über den Roth-
gerberbach in den Perlengraben lenkt. 
 
 
Abb. 47: Zugang zur Stromberg-Brücke von der Post-
straße 
 
Abb. 48: Geringer Neigungswinkel der Stromberg -Brü-
cke zur barrierearmen Straßenüberquerung 
 
Abb. 49: Aufgang der Stromberg-Brücke in den 
Abendstunden 
 
Abb. 50: Starke Schattenbildung durch die sehr helle 
Straßenbeleuchtung 
 
Abb. 51: An der südlichen Bebauungskante des Roth-
gerberbachs entlang in den Perlengraben

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  62 
Rothgerberbach und Perlengraben 
Der kürzere Weg an der Straße Rothger-
berbach entlang weist nicht die Breite auf, 
die in den RASt (Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen ) als Mindeststandard 
(2,50m) für Gehwege festgelegt wurde. 
Durch abgestellte E-Scooter und Fahrrä-
der wurde der Weg während der Bege-
hung als eng empfunden (vgl. Abb. 52). 
Nach 100m wird die Einmündung der 
Waisenhausgasse überquert (vgl. Abb. 
53); dort beginnt der Perlengraben. Die 
Beleuchtung ist auf den fünfspurigen Stra-
ßenverkehr fokussiert (vgl. Abb. 54).  
Am Perlengraben führt der Gehweg an 
den Gebäuden der Berufsschule Humbold-
tstraße / Außenstelle Perlengraben vorbei 
(vgl. Abb. 55) und endet nach 230m an 
der Friedenstraße. Nach deren Überque-
rung kann die Grünfläche betreten wer-
den, auf der zukünftig das Suchthilfezent-
rum angesiedelt werden soll (vgl. Abb. 
56). 
Wenn vermieden werden soll, dass die 
Passanten der Drogenszene über die Frie-
denstraße das Wohnquartier des östlichen 
Pantaleonsviertel betreten, muss der Ein-
gang des Suchthilfezentrums unmittelbar 
gegenüber vom Gehweg entlang des Per-
lengrabens platziert wird. 
Infolge des hohen Verkehrsaufkommens 
mit Personen- und Lastkraftwagen ist der 
gesamte Weg außerordentlich lärmbelas-
tet. 
 
Abb. 52: Schmaler Gehweg am Rothgerberbach  
 
Abb. 53: Einmündung der Waisenhausgasse in den 
Perlengraben 
 
Abb. 54: Beleuchtungssituation auf dem fünfspurigen 
Perlengraben 
 
Abb. 55: Gehweg an der Berufsschule Humboldtstraße  
 
Abb. 56: Grünfläche mit dem Standort des geplanten 
Suchthilfezentrums

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  63 
Pantaleonstraße und Martinsfeld  
Nach der Überquerung der Stromberg -
Brücke können sich Passanten auch für 
den längeren und ruhigeren (weniger ver-
kehrsbelasteten) Weg über die Pantaleon-
straße durch den östlichen Block des Pan-
taleonsviertels entscheiden (vgl. Abb. 57). 
Am Schnittpunkt der Straße mit der Wai-
senhausgasse ergibt sich ein dreieckiger 
Quartiersplatz mit einem Kiosk, Bänken 
und einem Bücherschrank (vgl. Abb. 58 
und 59). Sowohl die Pantaleonstraße als 
auch die Waisenhausgasse sind Anlieger-
straßen mit Gehwegen und lokalem Ver-
kehr. Auf dem Platz finden nachbarschaft-
liche Interaktionen statt, die das Alltagsle-
ben prägen. Damit die Drogenszene die 
Quartiersbevölkerung nicht vom Platz ver-
treibt, indem sie ihn für Drogenkonsum 
und Ruhephasen in Anspruch nimmt, ist 
über ein geeignetes Wegeleitsystem nach-
zudenken, das den Fußgängerstrom über 
den Rothgerberbach in den Perlengraben 
lenkt.  
Vom Dreiecksplatz an der Ecke Waisen-
hausgasse / Pantaleonstraße führt der 
Weg zum Suchthilfezentrum über die 
Wohn- und Anliegerstraßen Martinsfeld 
und Friedenstraße.  Die Straßenrandbe-
bauung und der enge Straßenquerschnitt 
ermöglichen eine gute soziale Kontrolle 
des Straßenraums aus den Wohnungsfens-
tern. Der Effekt wird allerdings dadurch 
beeinträchtigt, dass in vielen Häusern das 
Erdgeschoss durch Garagen und Lager-
räume zur Straße hin abgeschottet ist.  
 
Abb. 57: Blick von der Stromberg-Brücke in die Pan-
taleonstraße 
 
Abb. 58: Kioskstandort auf dem Dreiecksplatz an der 
Ecke Waisenhausgasse / Pantaleonstraße  
 
Abb. 59: Aufenthaltsgelegenheiten auf dem Dreiecks-
platz an der Ecke Waisenhausgasse / Pantaleonstraße  
 
Abb. 60: Abgeschottete Erdgeschossbereiche in der 
Straße Martinsfeld 
 
Abb. 61: Blick in die Straße Martinsfeld

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  64 
Martinsfeld, Paulstraße und Frie-
denstraße  
In der Begehung des östlichen Blocks vom 
Pantaleonsviertel am Abend trat der reine 
Wohncharakter hervor. Auf den Straßen 
wurden keine Passanten angetroffen.  
Die Beleuchtungssituation war unterschied-
lich ausgeprägt. In der südlichen Verlän-
gerung geht die Straße Martinsfeld ab 
der Kreuzung mit der Schnurgasse in die 
Paulstraße über. Dort wurden Kandela-
ber-Lampen festgestellt, die eine Straßen-
seite sehr gut beleuchten; durch den ru-
henden Verkehr gibt es auf der anderen 
Straßenseite aber einige Verschattungen 
(vgl. Abb.62). Auf den engen Gehwegen, 
die nicht der RASt-Standardbreite entspre-
chen, nehmen die Laternenmasten zusätz-
lichen Platz in Anspruch.  
Auf den Straßen  Martinsfeld und Frieden-
straße wurden Seilleuchten installiert, die 
den Straßenraum  von oben gleichmäßig 
(verschattungsfrei) ausleuchten (vgl. Abb. 
63 und 64). Außerdem ist kein Platz für 
Laternenmasten notwendig. In der Frie-
denstraße wird dadurch auch eine Ecke 
zwischen zwei versetzt errichteten Gebäu-
den hinreichend beleuchtet (vgl. Abb. 
65). 
In den Straßen dominiert eine Straßen-
randbebauung, die – abgesehen von ab-
geschotteten Erdgeschossen – die natürli-
che soziale Kontrolle in der Nachbar-
schaft fördert. Das Straßenbild kann als 
Indikator für eine kleinteilige, sozial ge-
lebte Nachbarschaft interpretiert werden. 
 
Abb. 62: Beleuchtungssituation in der Paulstraße als 
südliche Verlängerung der Straße Martinsfeld 
 
Abb. 63: Beleuchtungssituation in der Straße Martins-
feld 
 
Abb. 64: Beleuchtungssituation in der Friedenstraße  
 
Abb. 65: Beleuchtete Ecke in der Friedenstraße

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  65 
Wilhelm-Hoßdorf -Straße, Heinrich-
straße und Schnurgasse  
Ein ähnliches Bild zeigt sich in den be-
nachbarten Straßen: Die städtebauliche Fi-
gur der Wilhelm-Hoßdorf -Straße, der 
Heinrichstraße und der Schnurgasse las-
sen starke Mikro-Nachbarschaften vermu-
ten. Auch hier dominiert eine Straßen-
randbebauung, die – abgesehen von ab-
geschotteten Erdgeschossen z.B. in der 
Schnurgasse (vgl. Abb. 69 und 70) – die 
natürliche soziale Kontrolle fördern 
Die Beleuchtungssituation weist eine ge-
mischte Typologie auf: Einerseits bestim-
men in der Heinrichstraße Seilleuchten 
das Bild, die den Straßenraum  von oben 
gleichmäßig  ausleuchten, vermischt mit 
Mastleuchten (vgl. Abb. 68). Andererseits 
bestimmen in der Schnurgasse Mastleuch-
ten mit Ausleger das Straßenbild, um den 
Straßenraum gleichmäßig zu beleuchten. 
Die Wilhelm-Hoßdorf -Straße prägen ge-
rade Mastleuchten. Die Wahrnehmung 
des Gesichtsausdrucks entgegenkommen-
der Passanten wird von allen Typen ge-
währleistet. 
Wenn die differenzierten Planungen vor-
liegen, welche physischen Gestaltungs-
merkmale das Suchthilfezentrum auf dem 
Areal, das der Wilhelm-Hoßdorf -Straße 
gegenüber liegt, strukturieren werden, 
muss überprüft werden, ob die einseitige 
Beleuchtung der Straße  auf der bebauten 
Seite ausreicht oder ob auch die andere, 
mit einer hohen Barriere abgeschottete 
Grenze des Suchthilfezentrums eine wei-
tere Lampenreihe erfordert. 
 
Abb. 66: Beleuchtungssituation in der Wilhelm -Hoß-
dorf-Straße mit Blick in die Ankerstraße 
 
Abb. 67: Beleuchtungssituation in der Wilhelm -Hoß-
dorf-Straße mit Blick in die Friedenstraße 
 
Abb. 68: Beleuchtungssituation in der Heinrichstraße  
 
Abb. 69: Beleuchtungssituation im vorderen Teil der 
Schnurgasse 
 
Abb. 70: Abgeschottete Fassaden in der Schnurgasse

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  66 
Fußweg von der Wilhelm -Hoßdorf -
Straße zum KVB- Halt Severinstraße  
Von der Wilhelm-Hoßdorf -Straße zweigt 
ein breiter Gehweg zur Abfahrt der drei-
spurigen Tel-Aviv-Straße ab, die über den 
Perlengraben in östlicher Richtung zur Se-
verinsbrücke über den Rhein führt. Weil es 
mangels Wohnbebauung keine natürliche 
soziale Kontrolle gibt, wird die Wegever-
bindung am Schnittpunkt zur Siedlung 
sehr hell ausgeleuchtet (vgl. Abb. 71). Al-
lerdings erfolgt die Ausleuchtung nicht 
über die volle Länge des Gehweges: Dort, 
wo später das Areal des Suchthilfezent-
rums angrenzen wird, sind Verschattun-
gen festzustellen (vgl. Abb. 72). Der Geh-
weg endet an einer ampelgesicherten Fuß-
gängerfurt über zwei Fahrspuren des Per-
lengrabens (vgl. Abb. 73). Der anschlie-
ßende westliche Zugang zur Haltestelle 
Severinstraße ist nicht barrierefrei: Nach 
der Überquerung der Fußgängerampel 
muss teilweise eine Treppenkonstruktion 
benutzt werden, um auf den Bahnsteig zu 
gelangen (vgl. Abb. 74). Am östlichen 
Ende des Bahnsteigs steht ein Fahrstuhl 
zur Verfügung, der hoch zur Ebene der 
Severinstraße fährt (vgl. Abb. 75).  
Es kann davon ausgegangen werden, 
dass ein Teil der Drogenszene mit dem 
ÖPNV  zur Haltestelle Severinstraße fah-
ren wird, damit sie auf kurzem Weg das 
Suchthilfezentrum erreichen. Um zu ver-
meiden, dass dieser Personenkreis den 
Weg über die Wilhelm-Hoßdorf -Straße 
zum Haupteingang an der Ecke Frieden-
straße/Perlengraben wählen muss, sollte 
unmittelbar nach dem ampelgesicherten 
Übergang ü ber den Perlengraben ein 
zweiter Eingang in das Suchthilfezentrum 
vorgesehen werden oder ein Gehweg am 
Perlengraben entlang zum Haupteingang 
leiten. 
 
Abb. 71: Gehweg von der Wilhelm-Hoßdorf-Straße 
zum KVB-Halt Severinstraße 
 
Abb. 72: Teilweise verschatteter Gehweg von der Wil-
helm-Hoßdorf-Straße zum KVB-Halt Severinstraße 
 
Abb. 73: Ampelgesicherter Übergang  von der Wil-
helm-Hoßdorf-Straße zum KVB-Halt Severinstraße 
 
Abb. 74: Treppenabgang zum KVB-Halt Severinstraße 
 
Abb. 75: Ausgang der KVB-Haltestelle an der Severin-
straße

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  67 
Fußweg vom Karl -Berbuer-Platz zur 
Ankerstraße 
Eine zweite fußläufige Verbindung, die 
durch das Abstandsgrün der Abfahrt der 
dreispurigen Tel-Aviv-Straße auf den Per-
lengraben verläuft, zweigt – kurz nach 
der Wilhelm-Hoßdorf -Straße – von der 
Ankerstraße ab und windet sich in kompli-
zierter Wegführung zum Karl-Berbuer-
Platz im Severinsviertel. 
Der Karl-Berbuer-Platz hat den Charakter 
eines ruhigen, identitätsstiftenden Ortes 
mit symbolischer und künstlerischer Bedeu-
tung (vgl. Abb. 76 und 77). Auf dem 
Quartiersplatz findet im Alltag die Begeg-
nung von Bewohnern statt (vgl. Abb. 78). 
Es ist wahrscheinlich, dass Drogenkonsu-
menten aus der Südstadt zukünftig die 
fußläufige Brückenverbindung vom Karl-
Berbuer-Platz zum Suchthilfezentrum nut-
zen werden (vgl. Abb. 79). 
Erforderlich ist, den Angstraumcharakter 
der Verbindung zu entschärfen. Die Brü-
ckenkonstruktion führt unter der Tel-Aviv-
Straße hindurch, von deren hohen Mast-
lampen auch Licht auf den Gehweg fällt 
(vgl. Abb. 80). Neben und unterhalb der 
Straßenbauwerke gib t es keine natürliche 
soziale Kontrolle. Unterhalb der Straßen-
brücke macht der Weg einen scharfen 
Knick nach links in einen vollständig ver-
schatteten Bereich (vgl. Abb. 81). ... 
Abb. 81: Angstraum an einer unübersichtlichen Ecke 
der Brückenverbindung ins Pantaleonsviertel 
 
 
Abb. 76: Zufahrt zum Karl-Berbuer-Platz am Rand vom 
Severinsviertel 
 
Abb. 77: Karl-Berbuer-Platz 
 
Abb. 78: Aufenthaltsbereich auf dem Karl-Berbuer-
Platz 
 
Abb. 79: Brückenverbindung für Fußgänger vom Karl-
Berbuer-Platz ins östliche Pantaleonsviertel 
 
Abb. 80: Keine soziale Kontrolle auf der Brückenver-
bindung ins Pantaleonsviertel

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  68 
Fußweg vom Karl -Berbuer-Platz zur 
Ankerstraße 
... Die Situation in dieser scharfen Kurve 
entspricht dem klassischen Muster eines 
Angstraumes. Erst nach einem weiteren 
Stück des Weges fällt wieder Licht von 
den Mastleuchten an der Abfahrt der Tel-
Aviv-Straße auf den Perlengraben  auf den 
Gehweg (vgl. Abb. 82). Es folgt wieder 
ein scharfer Knick nach links, der erneut 
nicht einzusehen ist: Der Weg führt durch 
einen beleuchteten Tunnel unter der Ab-
fahrt auf die andere Seite (vgl. Abb. 83), 
wo der weiterhin nicht beleuchtete Weg 
(ohne natürliche soziale Kontrolle) durch 
das Abstandsgrün auf die Ankerstraße en-
det (vgl. Abb. 84 und 85). 
Während der Begehung des Audits wur-
den keine Fußgänger beobachtet, die den 
Weg nutzen. Lediglich Fahrradfahrende 
waren vereinzelt unterwegs. Die vorgefun-
dene Spur eines Trampelpfades deutet al-
lerdings an, dass es Nutzer gibt (vgl. 
Abb. 86), die allerdings über eine Grün-
fläche abkürzend zum breiten Gehweg an 
der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße zum Per-
lengraben gehen, der von der Wilhelm-
Hoßdorf -Straße zur ampelgesicherten 
Fußgängerfurt am KVB- Halt Severinstraße 
führt. Diese Abkürzung könnten zukünftig 
auch die Personen der Drogenszene aus 
der Südstadt zum Suchthilfezentrum nut-
zen. Vor diesem Hintergrund sind bauli-
che Anpassungsmaßnahmen zu prüfen.  
Abb. 86: Trampelpfad als Abkürzung auf den Gehweg 
von der W.-Hoßdorf-Straße zum Halt Severinstraße 
 
 
Abb. 82: Fortsetzung des Weges parallel zur Abfahrt 
der Tel-Aviv-Straße auf den Perlengraben 
 
Abb. 83: Tunnelartige Unterführung unter der Abfahrt 
der Tel-Aviv-Straße auf den Perlengraben 
 
Abb. 84: Schlussteil des Weges nach der Unterführung 
durch das Abstandsgrün  
 
Abb. 85: Ausgang auf die Ankerstraße

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  69 
3.2 Wegekorridore zum Suchthilfezentrum 
Von der einzelnen Straße zur Wegeverbindung  
Im Blickpunkt der zuvor präsentierten Ergebnisse von Audits der präventiven Stadtgestal-
tung standen die Wegeverbindungen vom Neumarkt – mit der Lungengasse als bisherigem 
Standort des Drogenkonsumraumes – und von Haltestellen der KVB zum Suchthilfezentrum. 
Im ersten Schritt wurden die Raumstrukturen, die Sichtbeziehungen und die Beleuchtungssi-
tuationen der einzelnen Straßenzüge nach Kriterien der städtebaulichen Kriminalprävention 
betrachtet. Dabei konzentrierte sich die Perspektive auf Straßenabschnitte un d nicht auf We-
geketten.  
• Folglich wurden im Cäcilienviertel der Josef-Haubrich-Hof, die Thieboldsgasse, die 
Fleischmengergasse, die Schlemmergasse und Schartgasse, die Peterstraße und Post-
straße, die Straßen Kleiner Griechenmarkt und Alte Mauer am Bach jeweils für sich 
betrachtet. 
• Im Pantaleonsviertel rückten die Stromberg-Brücke, der Rothgerberbach und Perlen-
graben, die Pantaleonstraße, die Straße Martinsfeld, die Friedenstraße, die Wil-
helm-Hoßdorf -Straße, die Heinrichstraße und die Schnurgasse in den Fokus.  
• Schließlich wurden auch die Fußwege von der Wilhelm -Hoßdorf -Straße zur KVB -Hal-
testelle Severinstraße und vom Karl -Berbuer-Platz im Severinsviertel zur Ankerstraße 
jeweils für sich betrachtet. 
Nun kommt es darauf an, die zuvor analysierten Straßen im Kontext ihrer Verknüpfung zu 
einer Wegeabfolge zu betrachten – sie werden zu „Wegekorridoren“ zusammengefasst. 
Ein Wegekorridor ist ein festgelegter Bereich, innerhalb dessen sich die Route bzw. der 
räumliche Strom der Drogenszene bewegen soll. Der Korridor lenkt den Weg, um sensible 
Quartierräume zu schützen. Besucher sollen sich nur innerhalb dieses Bereichs bewegen. 
Als räumlich begrenzter Bereich für den Weg der Drogenszene werden im Folgenden fünf 
fußläufige Wegekorridor e vom Cäcilienviertel ins Pantaleonquartier und drei Korridore von 
Haltestellen der Stadtbahn abgeleitet. 
Wegekorridor 1 der Drogenszene  
Besonders zu beachten sind die Wege der Drogenszene zwischen dem Drogenkonsumraum 
des Kölner Suchthilfezentrums am Perlengraben und dem Neumarkt als zentralem Treff-
punkt. Die kürzeste fußläufige Verbindung vom Neumarkt aus führt über die Cäcilienstraße 
auf den Josef-Haubrich-Hof und von dort in südlicher Richtung durch die Peterstraße und die 
Poststraße, danach über die Bernd -Schomberg-Brücke für Fußgänger und Fahrräder ein  
Stück an der Straße Rothgerberbach entlang – der restliche Weg wird am Perlengraben 
zur kleinen Grünzone mit dem Suchthilfezentrum zurückgelegt. Der angrenzende östliche 
Block des Pantaleonsviertels mit Schulen und Wohngebäuden wird dabei umgangen.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  70 
Abb. 87: Wegekorridor 1 
Die Entfernung dieser „Route 1“ (vgl. Abb. 87) beträgt 
rund 1.000 Meter und wird wahrscheinlich von den 
meisten Drogenkonsumenten, die zu Fuß unterwegs sind, 
akzeptiert. 
Der Wegekorridor der Route 1 kann zurzeit nicht ge-
nutzt werden, weil die Verbindung zwischen dem Josef-
Haubrich-Hof und der Peterstraße im Rahmen der Erneu-
erung der Zentralbibliothek bis zum Jahr 2028 gesperrt 
sein wird. 
Wenn der Standort des Suchthilfezentrums zu weit vom 
Treffpunkt der Szene am Neumarkt entfernt liegt, droht 
er nicht hinreichend genutzt zu werden, weil die Drogen-
konsumenten auf dem Weg quasi hängen bleiben und 
ihre Drogen im öffentlichen Raum konsumieren. Die Lite-
ratur nennt 1.000 Meter als obere Toleranzgrenze, weil darüber hinaus die Nutzungswahr-
scheinlichkeit deutlich sinkt.
 23 Insbesondere Personen in akuter Entzugssymptomatik brau-
chen eine schnelle Erreichbarkeit. Nach der Sanierung der Zentralbibliothek bietet der 
Wegekorridor der Route 1 
Wegekorridor 2  
Abb. 88: Wegekorridor 2 
Weil der Weg in die Peter- und Poststraße über den Jo-
sef-Haubrich-Hof blockiert ist, könnte zurzeit als aktu-
elle Alternative die „Route 2“ vom Neumarkt aus über 
die Fleischmengergasse (vgl. Abb. 88) gewählt wer-
den. An der Kreuzung Kleiner Griechenmarkt ergibt 
sich als kürzeste Verbindung der Weg in die Schlem-
mergasse und weitergehend in die Schartgasse, deren 
Fußwege so schmal sind, dass Fußgänger auf der 
Gasse laufen. Die Straße Rothgerberbach wird über 
die Bernd-Schomberg-Brücke überwunden. Statt an den 
verkehrsbelasteten Straßen Rothgerberbach und Perl-
engragen entlangzulaufen, könnte der ruhige Weg 
durch die Pantaleonstraße, das Martinsfeld und die 
Friedenstraße eingeschlagen werden, um zum Suchthil-
fezentrum zu gelangen. Wegen potenzieller Störungen in den ruhigen Gassen oder am 
 
23 Mocanua, V., Viste, D., Rioux, W. & Ghosh, S.M. (2024). Accessibility gaps of physical supervised consump-
tion sites in Canada motivating the use of overdose response technology: A retrospective cohort study. The 
Lancet Regional Health – Americas. Vol. 34, 100770. https://www.thelancet.com/journals/lanam/ar-
ticle/PIIS2667-193X(24)00097-8/fulltext.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  71 
Dreiecksplatz an der Waisenhausgasse und wegen des Risikos, dass dort unterwegs Dro-
gen konsumiert werden, sind Begleitmaßnahmen erforderlich, um die  Szene auf präferierte 
Routen zu lenken (siehe dazu Näheres in Kapitel 4). 
Abb. 89: Wegekorridor 3 
Wegekorridor 3  
Als weitere Ausweichroute 3 (vgl. Abb. 89) kommt die 
Strecke über die Thieboldsgasse in Frage. Auf diesem 
Weg wird die Straße Rothgerberbach an der Griechen-
pforte über eine Fußgängerampel gekreuzt. Von dort 
kann auf kurzem Weg das Suchthilfezentrum durch den 
Max-Dietlein-Park und über die Straßen Martinsfeld so-
wie Friedenstraße erreicht w erden. Die Route 3 ist mit 
1,3 km die längste aller Optionen, könnte aber wegen 
der Ruhemöglichkeiten im Park und der Möglichkeit, 
dort Drogen zu konsumieren, für Personen der Drogen-
szene attraktiv sein. 
Vor diesem Hintergrund ist eine Strategie erforderlich, 
die den Fußgängerverkehr der Drogenszene zwischen 
dem Neumarkt und dem Suchthilfezentrum am Perlengraben so lenkt, dass weder ruhige 
Quartiersgassen noch Freiräume mit Erholungsfunktionen für die Quartiersbewohner in An-
spruch genommen werden (siehe dazu Näheres in Kapitel 4). Ebenso sollten die stark fre-
quentierten Schulwege zu den Berufskollegs im Pantaleonsviertel nicht von den Wegen der 
Szene tangiert werden. 
Abb. 90: Wegekorridor 4a 
Wegekorridore 4  
Ansätze dazu bieten die Routen 4a und 4b. Sie berück-
sichtigen, dass die Verbindung zwischen dem Josef-Hau-
brich-Hof und der Peterstraße wegen der Bauarbeiten auf 
dem Areal der Zentralbibliothek nicht genutzt werden 
kann. Die „Route 4a“ (vgl. Abb. 90) basiert auf der kür-
zesten Strecke über die Peter- und Poststraße (vgl. Route 
1). Um diesen Weg einzuschlagen, müssen die Drogen-
konsumenten motiviert werden, von der Cäcilienstraße in 
die Gasse zwischen dem VHS-Studienhaus und dem Rau-
tenstrauch-Joest-Museum zu gehen, um nach einem kur-
zen Schlenker über die Leonhard-Tietz-Straße auf die Pe-
terstraße zu gelangen (siehe dazu motivierende Begleit-
maßnahmen in Kapitel 4) . 
Auf der „Route 4b“ führt der Weg über die Fleischmengergasse bis zum Rundverkehr an 
der Kreuzung mit der Straße Kleiner Griechenmarkt. Um zu vermeiden, dass die Drogen-
szene ihren Weg durch die schmale Schlemmergasse und Schartgasse fortsetzt, bedarf es

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  72 
der Motivation, über ein kurzes Stück auf der Straße Kleiner Griechenmarkt in die Post-
straße einzumünden.          Abb. 91: Wegekorridor 4b 
Damit eine dieser beiden Routen eingeschlagen wird, 
auf denen einerseits das Suchthilfezentrum am schnells-
ten erreicht werden kann und andererseits ein konflikt-
freier Transfer möglich ist, der die Wohnquartiere nicht 
tangiert, bedarf es begleitender Maßnah men. In ande-
ren Städten werden dafür mobile Angebote durch Peers 
oder Fachkräfte der Streetwork eingesetzt. Zumindest in 
der Startphase nach der Eröffnung des Suchthilfezent-
rums am Perlengraben sollte durch begleitende Maß-
nahmen der präferierte Wegekorridor durch Begleit-
maßnahmen gefördert werden  (siehe dazu Näheres in 
Kapitel 4). 
Wegekorridore vom ÖPNV  
Nicht alle Drogenkonsumenten werden das Suchthilfe-
zentrum zu Fuß aufsuchen. Einige werden – beispiels-
weise morgens – von ihrer Wohnadresse mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 
anreisen. Das Suchthilfezentrum am Perlengraben befindet sich in der Nähe der ÖPNV -Hal-
tepunkte Poststraße und Severinstraße. Von dort sind nur wenige hundert Meter zurückzule-
gen (vgl. Abb. 92).  
Abb. 92: Wegekorridore vom ÖPNV  
Vom Ausgang der U-Bahn-Station Poststraße ist es nur 
ein kurzes Stück zur Bernd-Stromberg-Brücke, die Fuß-
gänger und Fahrradfahrende zur Querung der Straße 
Rothgerberbach nutzen können. Von dort ist es um die 
Ecke zum Suchthilfezentrum am Perlengragen nur noch 
ein kurzer Weg. 
Ein Teil der Drogenszene wird mit dem ÖPNV vermut-
lich über die Haltestelle Severinstraße eintreffen, damit 
sie das Suchthilfezentrum auf dem kürzesten Weg von 
100 bis 200 Metern erreichen. Um zu vermeiden, dass 
dieser Personenkreis den Haupteingang an der Ecke 
Friedenstraße/Perlengraben über die Wilhelm-Hoßdorf -
Straße aufsucht, kann unmittelbar nach dem ampelgesi-
cherten Übergang von der Haltestelle über den Perlen-
graben ein zweiter Eingang in das Suchthilfezentrum 
vorgesehen werden. Alternativ könnte auch ein Gehweg angelegt werden, über den die mit 
dem ÖPNV anreisenden Besucher am Perlengraben entlang zum Haupteingang geleitet 
werden.

Sicherheitsstudie 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  73 
Es kann auch damit gerechnet werden, dass Drogenkonsumenten aus der Südstadt die fuß-
läufige Brückenverbindung vom Karl-Berbuer-Platz zum Suchthilfezentrum nutzen werden. In 
einer unübersichtlichen Wegeführung und Tunnellösung verläuft sie durch das Abstandsgrün 
der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße auf den Perlengraben , so dass sie ein hohes Maß an 
Angstraumcharakter aufweist. Neben und unterhalb der Straßenbauwerke gibt es keine na-
türliche soziale Kontrolle. Über einen  vorgefundenen Trampelpfad wird der Weg zurzeit 
über eine Grünfläche zum breiten Gehweg an der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße abgekürzt, 
der von der Wilhelm-Hoßdorf -Straße zur ampelgesicherten Fußgängerfurt am KVB -Halt Se-
verinstraße führt. Diese Abkürzung werden zukünftig auch die Personen der Drogenszene 
aus der Südstadt zum Suchthilfezentrum nutzen. Daher sind bauliche und beleuchtungstech-
nische Anpassungen vorzunehmen, um einer Verschärfung der Angstraumproblematik in 
dem Abstandsgrün vorzubeugen.

Instrumente  
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  74 
4. Konsequenzen für die Errichtung des Suchthilfezentrums am 
Perlengraben 
Von guten Beispielen lernen – z.B. Vancouver  
Das Suchthilfezentrum verfolgt das Ziel, dass Menschen, die bisher Drogen sichtbar im öf-
fentlichen Raum konsumieren, ihre Konsumgewohnheiten verändern. Typischerweise äußert 
die direkte Quartiersnachbarschaft zwar Bedenken, die Einrichtung eines Standortes mit 
Konsumräumen würde vor Ort negative Auswirkungen zeigen. Kanadische Studien haben 
aber belegt, dass mit der Bündelung von Angeboten und Hilfen in einem Suchthilfezentrum 
ein nachhaltiger Rückgang des öffentlichen Drogenkonsums und der Entsorgung von Konsu-
mutensilien auf der Straße beobachtet wurde. Die „Canadian Research Initiative in Sub-
stance Misuse“ veröffentlichte dazu:  
„Im ersten Jahr nach der Eröffnung von Insite [Name des Drogenkonsumraumes, H.S.] 
in Vancouver blieben die Kriminalitätsraten stabil und sanken fast zwei Jahre nach der 
Eröffnung in dem betroffenen Viertel signifikant und stabil. [...] Es zeigt sich, dass Dro-
genkonsumenten oft nicht bereit sind, weite Strecken (z. B. mehr als zehn Blocks, mehr 
als einen Kilometer) zurückzulegen, um eine solche Einrichtung zu erreichen. Daher 
empfehlen Interessengruppen in Kanada, wie Anwohner, Unternehmen, Kommunalbe-
amte und Drogenkonsumenten, die Einrichtung von Einrichtungen für betreuten Drogen-
konsum in Stadtvierteln, die für die dort ansässigen Drogenkonsumenten gut erreichbar 
sind, um deren positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu 
optimieren.“
24  
Für Köln lässt sich daraus ableiten, die Öffentlichkeit  gezielt darüber aufzuklären, dass die 
Möglichkeit des Drogenkonsums im Suchthilfezentrum nicht Gegenstand des Problems ist, 
sondern einen Schlüsselbeitrag zu seiner Lösung leisten soll. Um den öffentlichen Raum zu 
entlasten, empfahl der Forschungsverbund DRUSEC:  
„Den Konsumierenden sollte neben der Möglichkeit des Drogenkonsums ein vom öffent-
lichen Raum separierter Aufenthaltsort [...], Außenflächen oder Innenhöfe als Schutz-
raum zum Aufenthalt geboten werden.“
25  
Dadurch wird der öffentliche Raum im Umfeld des Suchthilfezentrums entlastet und nicht nur 
das Viktimisierungsrisiko der Anwohner verringert sich, sondern auch das der Drogenkonsu-
menten.26 Es verschwinden nicht nur die öffentlich sichtbaren Konsumvorgänge, sondern 
 
24 Canadian Research Initiative in Substance Misuse (CRISM) (2023). National Operational Guidance for the 
Implementation of Supervised Consumption Services [Version 1]. Edmonton, Alberta: Canadian Research Initia-
tive in Substance Misuse, S. 20 f. 
25 vgl. Steckhan, S., Werse, B., Prepeliczay, S. et al. (2020). Handlungsempfehlungen des Forschungsverbunds 
DRUSEC (Drugs and Urban Security) für Städte mit offenen Drogenszenen und Drogenkonsumräumen (S. 12). 
https://www.uni-frankfurt.de/95296258/DRUSEC_Handlungsempfehlungen_Deutschland_offene_Szene_fi-
nal.pdf., S. 11 f. 
26 Houborg et al. zitieren skandinavische Studien, nach denen 28 Prozent der marginalisierten Drogenkonsu-
menten innerhalb eines Jahres Opfer von Körperverletzung wurden und 24 Prozent von schwerer Körperverlet-
zung – gegenüber nur 1 Prozent in der Allgemeinbevölkerung. Menschen in offenen Drogenszenen sind häufig 
Opfer – von szeninternen Raubtaten, Gewalt, Ausbeutung und Betrug durch andere Szeneangehörige – und 
nicht die Hauptgefahrenquelle für die Allgemeinbevölkerung. Das Viktimisierungsrisiko in der Drogenszene über-
steigt das der Normalbevölkerung um ein Vielfaches. Vgl. Houborg, E., Brummer, J. E., Christensen, L., Kappel,

Instrumente 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  75 
auch laute Ansammlungen von Konsumenten, die Vermüllung (durch weggeworfene Konsu-
mutensilien und auf der Straße liegende Fäkalien, Erbrochenes sowie Uringeruch ). Zur an-
gemessenen Gestaltung und Ausstattung eines Suchthilfezentrums gehören vor diesem Hin-
tergrund z.B. ein Regen- und Sonnenschutz, Sitzgelegenheiten, ein Trinkwasserspender und 
sanitäre Anlagen. 
Monitoring der Wegekorridore  
Besonders zu beachten sind die Wege der Drogenszene zwischen dem Drogenkonsumraum 
des Kölner Suchthilfezentrums am Perlengraben und dem Neumarkt als zentralem Treff-
punkt. Die im vorigen Kapitel umrissene Routenlogik des Suchthilfezentrums am Perlengra-
ben sichert seine Erreichbarkeit einerseits vom zentralen Treffpunkt am Neumarkt und ande-
rerseits von den ÖPNV -Haltepunkten Poststraße und Severinstraße. Die fußläufige Entfer-
nung schwankt um einen Kilometer und wird von den meisten Drogenkonsumenten vermut-
lich gerade noch akzeptiert. Denn wenn der Standort des Suchthilfezentrums zu weit weg 
vom Treffpunkt der Szene am Neumarkt liegt, droht er nicht hinreichend genutzt zu werden, 
weil die Drogenkonsumenten auf dem Weg quasi hängen bleiben und ihre Drogen im öf-
fentlichen Raum konsumieren. Die Literatur nennt 1.000 Meter als obere Toleranzgrenze.27 
Personen in akuter Entzugssymptomatik verlangen eine geringere Distanz; unter dieser 
Drucksituation werden viele wahrscheinlich den ÖPNV (Haltestelle Severinstraße) nutzen. 
Im Bereich der ÖPNV -Haltestellen, aber auch auf den fußläufigen Korridoren  werden auch 
Orte gekreuzt, an denen Konflikte entstehen können; beispielsweise werden stark frequen-
tierte Schulwege zu den Berufskollegs im Pantaleonsviertel tangiert. Nach der Eröffnung des 
Suchthilfezentrums ist deshalb ein Monitoring erforderlich, um das Konfliktrisiko näher zu 
bewerten und mit gestalterischen Maßnahmen n achsteuernd zu verringern. Im Monitoring 
sollten regelmäßig  Indikatoren erhoben werden wie: Nutzungsmengen des Suchthilfezent-
rums, Funde von Drogenutensilien an den Wegen, Konfliktvorfälle und Rettungseinsätze im 
Umfeld sowie Beschwerden von Anwohnern. Auf dieser Grundlage lässt sich der weitere 
Bedarf an räumlichen Interventionen und an Prozessen des Konfliktmanagements ableiten. 
Schutzmaßnahmen auf dem Weg der Drogenszene  
Damit diese Wegeverbindungen – sowohl für die Anwohner als auch für die Personen der 
Drogenszene – konfliktfrei bleiben, werden Lotsen- und Lenkungsmaßnahmen, aber auch 
Interventionsstrategien empfohlen: 
• Auf den Wegen von Szene-Orten zu den Drogenkonsumräumen wurden gute Erfah-
rungen mit sogenannten Peers gemacht – das sind Menschen mit Konsumerfahrung, 
die sich um Belange der Szene kümmern können. Erfahrungen aus Kanada bestäti-
 
N., Kronbæk, M., Fahnøe, K. R. & Johansen, K. S. (2025). Violence and drug scene participation: Violent victi-
mization among marginalized people who use drugs in Copenhagen, Denmark. Nordic Journal of Criminology, 
26(1), 1–22. https://doi.org/10.18261/njc.26.1.8. 
27 Mocanua, V., Viste, D., Rioux, W. & Ghosh, S.M. (2024). Accessibility gaps of physical supervised consump-
tion sites in Canada motivating the use of overdose response technology: A retrospective cohort study. The 
Lancet Regional Health – Americas, 34, 100770. https://www.thelancet.com/journals/lanam/article/PIIS2667-
193X(24)00097-8/fulltext.

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Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  76 
gen ihre Wirksamkeit als Navigatoren, weil sie das Vertrauen der Drogenkonsumie-
renden finden und die Personen zielgerichtet in das Suchthilfezentrum lotsen kön-
nen.28 Beikonsumfreie Substituierte und ehemalige Konsumierende können in der 
Drogen- und Suchthilfe mitwirken und ihr Erfahrungswissen weitergeben, wenn sie in 
Projektform ins Konzept der Drogenhilfe einbezogen werden. 
• Als weitere Lösung sollte aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) an Szene-
plätzen und auf den typischen Laufwegen eingesetzt werden. Wenn sich Streetwor-
ker gezielt an den bekannten Treffpunkten der Drogenszene aufhalten und Personen 
auf Wunsch zum Suchthilfezentrum begleiten, wird über die Zeit Vertrauen aufge-
baut, das zur eigenständigen Nutzung des Angebots führt. Infolge der nied-
rigschwelligen Ansprache können die Fachkräfte Konflikte im öffentlichen Raum de-
eskalieren und entschärfen.  
• Die meisten der befragten Bürger und Akteure fordern eine erhöhte Präsenz von 
Ordnungskräften und Polizei als Schlüsselfaktor zur Aufrechterhaltung der Ord-
nung. Die Bezirksbeamten des Bezirksdienstes der Kölner Polizei können schon früh-
zeitig – vor der Eröffnung des Suchthilfezentrums – in einen engen Kontakt mit den 
Schulen treten. Es wird befürchtet, dass Störungen mit der Implementierung des 
Suchthilfezentrums zunehmen wird, wenn Ordnungskräfte nicht einschreiten. Ge-
wünscht wird ein stringentes Vorgehen der Ordnungs- und Polizeikräfte: d.h., im Um-
feld des Suchthilfezentrums soll bei der Missachtung von Verhaltensregeln konse-
quent sanktioniert werden. 
Erforderlich ist in diesem Kontext eine differenzierte Aufklärung der Öffentlichkeit , wie 
Streetwork und Ordnungskräfte komplementär zusammenwirken können und welche rechtli-
che Handhabe es gibt, um Drogenkonsumenten aus dem öffentlichen Raum des Pantaleons-
viertels zu verweisen. Es muss transparent und nachvollziehbar gemacht werden, wie er-
reicht werden kann, dass sich die Szene auf dem Areal des Suchthilfezentrums aufhält und 
nicht in den Wohnstraßen des Umfeldes. 
Von vielen der befragten Bürger und Akteure wurde der Bedarf von Ansprechpart-
nern hervorgehoben, an die sich Betroffene schnell und auf kurzem Weg wenden können. 
Es wird eine telefonische Hotline für Meldungen und Hilfeanforderungen für notwendig 
gehalten, über die ein Ansprechpartner vor Ort erreicht werden kann, der in bestimmten Si-
tuationen zeitnah handelt.  
Arbeitsteilung zwischen Ordnungslogik und Hilfelogik 
Schließlich sollten auch Kooperationsvereinbarungen mit der Polizei und dem 
Ordnungsdienst getroffen werden, die zu einer Rollenklarheit beitragen, indem definiert 
wird, dass die Peers und die Fachkräfte der sozialen Arbeit bei Störungen für die Anspra-
che, die Deeskalation und die Vermittlung verantwortlich sind und die Ordnungskräfte sich 
 
28 Vgl. Steckhan, S., Werse, B., Prepeliczay, S. et al. (2020). Handlungsempfehlungen des Forschungsverbunds 
DRUSEC (Drugs and Urban Security) für Städte mit offenen Drogenszenen und Drogenkonsumräumen (S. 12). 
https://www.uni-frankfurt.de/95296258/DRUSEC_Handlungsempfehlungen_Deutschland_offene_Szene_fi-
nal.pdf, S. 20.

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Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  77 
auf Aufgaben der Gefahrenabwehr konzentrieren.29 Wenn sich die Szene im öffentlichen 
Raum zu sehr ausbreitet, können die Polizei und der Ordnungsdienst ordnungspolitisch vor-
gehen und die Konsumierenden in Richtung des Suchthilfezentrums lenken bzw. verweisen. 
Es sind aber Interventionen zu vermeiden, die die Drogenkonsumenten in andere Straßen - 
und Quartiersabschnitte verdrängen, weil sie Sanktionen befürchten. 
Formate für die Beteiligung von Anliegern und Stakeholdern 
Da Anwohner und ansässige Gewerbetreibende häufig Bedenken haben, werden als Be-
gleitmaßnahme  Beteiligungsverfahren mit Quartiersbewohnern, Geschäftsleuten, der Sucht-
hilfe, dem Ordnungsamt sowie dem Gesundheits- und Strafverfolgungsbereich empfohlen. 
Partnerschaften zwischen Behörden und die Beteiligung der Nachbarschaft können dazu 
beitragen, dass die Einrichtung des Suchthilfezentrums breite Akzeptanz findet. Am lokalen 
Runden Tisch werden sowohl Anwohner als auch lokale Stakeholder beteiligt. Zu den 
Aufgaben des Runden Tisches gehört unter anderem die Überwachung der  Lebensqualität 
im Umfeld, die Mediation bei Problemen und die Umsetzung eines Aktionsplans der städte-
baulichen Weiterentwicklung der örtlichen Situation.30 
Der zugrunde liegende „Good Neighbour“-Ansatz spielt im Kontext von Nachbarschafts- 
und Sozialproblemen durch die Drogenszene eine wichtige Rolle. Die Nachbarschafts-Gre-
mien haben die Funktion, aufkeimende Probleme zeitnah zu lösen. Belege liefert die empiri-
sche Fallstudie über das Good Neighbour Agreement am 900-Block Pandora Avenue in 
Victoria, Kanada.31 In dem Modell wurden gemeinsame Runden, verabredete Ansprech-
partner und kooperative Beschwerde- und Problemlösungswege genutzt, um soziale Prob-
leme offen anzusprechen und den Auswirkungen von Drogenkonsum und -handel in die 
Straßen eines städtischen Quartiere s vorzubeugen. Der Ansatz umfasst regelmäßige Tref-
fen, die Definition von Ansprechpartnern und koordinierten Verantwortlichkeiten sowie ab-
gestimmte Maßnahmen  zur Beseitigung von Belastungen. 
Umfeldbeteiligung gelingt am besten durch frühzeitige Einbindung vor der Eröffnung, nicht 
als Reaktion auf Beschwerden danach. Anwohner und Stakeholder, die in Planungsgremien 
mitwirken, entwickeln ein Mitverantwortungsgefühl statt einer Abwehrhaltung. In erfolgrei-
chen Beispielen regelmäßig tagender Runder Tisch e gibt es eine institutionalisierte Koordi-
nationsstruktur durch eine städtische Koordinationsstelle. Und in allen Städten mit positiven 
Erfahrungen werden die Wirkungen systematisch evaluiert und öffentlich kommuniziert, was 
die politische Akzeptanz langfristig stabilisiert. 
 
29 Vgl. z.B. Fixpunkt e. V. (o. J.). Vereinbarung des Trägers Fixpunkt e. V. über die Zusammenarbeit mit den zu-
ständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nach § 9 der Verordnung über die Erteilung 
einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen (RV Drogenkonsumräume). https://www.fix-
punkt.org/fileadmin/user_upload/PDF/DKR/kooperationsvereinbarung.pdf 
30 Jauffret-Roustide, M. & Cailbault, I. (2018). Drug consumption rooms: Comparing times, spaces and actors in 
issues of social acceptability in French public debate. International Journal of Drug Policy, 56, S. 208-217, doi: 
10.1016/j.drugpo.2018.04.014. 
31 Cross, G. M. (2015). 900 Block Pandora Avenue Good Neighbour Agreement: Participatory governance in 
the context of homelessness and social issues. Masterarbeit der University of Victoria. https://dspace.library.u-
vic.ca/items/7c44f088-4684-473e-a15f-486d16674c58 [https://dspace.library.uvic.ca/ser-
ver/api/core/bitstreams/1a6aa725-617d-44cb-9d14-494856c035b3/content].

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Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  78 
Als gutes Beispiel kann der Bremer Platz in Münster (Westfalen) fungieren, der im Sommer 
2024 nach einer freiraumplanerischen Umgestaltung zur Nutzung freigegeben wurde.32 
Sein Standort liegt zwischen dem Hansaviertel und der Rückseite des Hauptbahnhofs. Die 
Nutzung des öffentlichen Raums wurde für unterschiedliche Nutzergruppen – einschließlich 
der offenen Drogenszene – sicherer und sozialverträglicher gestaltet, indem eine unstruktu-
rierte, konfliktreiche Fläche in einen differenzierten, funktional nutzbaren Raum umgewan-
delt wurde.33 Eine Besonderheit besteht darin, dass andere Nutzergruppen in dem Freiraum 
attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten vorfinden, während die offene Drogenszene nicht ver-
drängt, sondern räumlich durch eine Toleranzzone eingebunden wurde. Die Planung er-
folgte im Rahmen eines dialogorientierten Werkstattverfahrens mit Stadtverwaltung, Pla-
nungsbüro, Quartiersmanagement, sozialen Einrichtungen, Polizei, Anwohnern und Stake-
holdern der städtischen Öffentlichkeit. Am Anfang gab es Akzeptanzprobleme, aber inzwi-
schen bildete sich unter den Beteiligten ein Konsens heraus, weil die unterschiedlichen Be-
lange berücksichtigt werden. Der „Runde Tisch Bremer Platz“ trifft sich auch nach der Fertig-
stellung der Freiraumplanung regelmäßig, um für eventuell auftretende Probleme zeitnah 
Lösungen zu bewirken. Auf der Grundlage der Rückmeldungen des Runden Tisches setzt die 
Stadtverwaltung Münster zeitnah Maßnahmen um , damit aufflammende Konflikte im Keim 
erstickt werden können. Es wird empfohlen, dass die Stadt Köln die Erfahrungen in Münster 
für einen eigenen Beteiligungsansatz nutzt. 
Im Rahmen der Stakeholder-Gespräche haben viele Schlüsselpersonen aus dem Umfeld des 
geplanten Suchthilfezentrums ihre Bereitschaft erklärt, konstruktiv an einem „Runden Tisch 
Perlengraben“ mitzuwirken, um auf Fehlentwicklungen aufmerksamen machen können und 
dafür Sorge zu tragen, dass die Anliegen der Anwohner berücksichtigt werden 
Verbindung mit der Stadtentwicklung 
Die Handlungsempfehlungen des Forschungsverbunds DRUSEC (Drugs and Urban Security) 
für Städte mit offenen Drogenszenen und Drogenkonsumräumen
34 enthalten den Hinweis, 
dass auch Drogenkonsumierende in stadtplanerische und lokale drogen- und sicherheitspoli-
tische Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollten. Im Sinne des Ansatzes einer 
„Stadt für alle“ sollen die verschiedenen Interessengruppen – und darunter auch der 
Kreis der Drogenkonsumierenden – vernetzt und in stadtplanerischen Entwicklungen – wie 
etwa die Gestaltung der Wegeverbindungen und von Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentli-
chen Raum – berücksichtigt werden. Dabei können auch wissenschaftliche Sozialraumstu-
dien – wie die vorliegende Arbeit – dazu genutzt werden, nicht nur das subjektive Sicher-
heitsgefühl der Bewohner des Quartiers zu verbessern, sondern auch das der marginalisier-
ten Personengruppe der Drogenkonsumierenden. 
  
 
32 Stadt Münster – Presseamt. (2024, 25. Juni). „Picknick für alle“: Bremer Platz offiziell eröffnet. https://www.mu-
enster.de/pressemeldungen/web/frontend/design/kommunikation/show/1161549 
33 Stadt Münster. (2024). Bremer Platz: Neuer Freiraum hinter dem Hauptbahnhof. https://www.stadt -muens-
ter.de/aktuelles/newsdetail/bremer-platz 
34 Steckhan, S., Werse, B., Prepeliczay, S. et al. (2020). Handlungsempfehlungen des Forschungsverbunds 
DRUSEC (Drugs and Urban Security) für Städte mit offenen Drogenszenen und Drogenkonsumräumen (S. 12). 
https://www.uni-frankfurt.de/95296258/DRUSEC_Handlungsempfehlungen_Deutschland_offene_Szene_fi-
nal.pdf.

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Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  79 
Räumliche Gestaltung  
Die Gestaltung der Wege zwischen den Aufenthaltsorten der offenen Szene und dem Sucht-
hilfezentrum ist ein zentraler Punkt in der Planung des Suchthilfezentrums. Im Blickpunkt ste-
hen die Steuerung der kommunalen Angebote und die planerische Gestaltung durch ein 
Wegeleitkonzept für einen sicheren Korridor.35 Ziel ist es, den Sog zu den Hilfeangeboten 
des Suchthilfezentrums zu verstärken und gleichzeitig die Belastung für Anwohner und Ge-
werbe zu minimieren. 
Das Suchthilfezentrum am Perlengraben kann vom Treffpunkt der Szene auf dem Neumarkt 
fußläufig erreicht werden. Die Entfernung von rund einem Kilometer liegt noch knapp inner-
halb des maximalen Toleranzrahmens; die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist sehr gut . Im 
weiteren Planungsprozess müssen ein oder ein paar Wegekorridore vom Neumarkt zum 
Perlengraben ausgewählt werden, die fußläufig gut bewältigen, durchweg weit voraus ein-
sehbar und nicht abgeschieden sind. Die Anforderungen an die bauliche Gestaltung, die 
Sichtachsen und die Beleuchtungssituation sollen dazu beitragen, dass eine positive Sicher-
heitswahrnehmung sowohl unter den Anwohnern als auch unter den Drogenkonsumenten 
vermittelt wird:  
• Beleuchtung: An einigen Stellen – wie z.B. der Stromberg-Brücke – ist eine direkte 
Beleuchtung der Wegeverbindung nachzurüsten. Dabei geht es nicht nur darum, den 
Weg aufzuhellen, sondern die Passanten über die Lichtführung in bestimmte Richtun-
gen zu lenken. So kann vermieden werden, dass die Drogenszene Wege durch das 
Pantaleonsviertel einschlägt. Durch eine kontinuierliche Lichtabfolge werden harte 
Hell-Dunkel-Kontraste vermieden: Wenn an einen beleuchteten Weg ein dunkler Be-
reich anschließt, wird der Übergang erfahrungsgemäß als  Angstraum wahrgenom-
men. Die Helligkeit soll so kalibriert sein, dass man sich im Stadtraum gegenseitig gut 
erkennen kann (Gesichtsmimik), aber sie darf nicht den Charakter einer Bühnenbe-
leuchtung haben. In der Praxis werden Orte mit einem erhöhten Nutzungsquote 
durch die Drogenszene mit 30–50 Lux sehr gleichmäßig  beleuchtet. Zu starkes Licht 
(von z. B. >50–100 Lux) wirkt unangenehm, erzeugt Blendung und kann uner-
wünschte Schattenzonen schaffen. Es wird vorgeschlagen, die notwendigen techni-
schen Anpassungen mit dem SmartCity-Projekt der Stadt Köln zu verknüpfen, das 
vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ge-
fördert wird.
36 
• Sichtachsen: Sichtachsen bedeuten, dass Personen immer weit vorausschauen und 
schwierigen Situationen immer aus dem Weg gehen können. Bei der Auswahl eines 
Wegekorridors ist darauf besonders zu achten: Beispielsweise erfüllt die Achse Pe-
ter- und Poststraße diese Anforderung. Unterführungen ohne Durchblick  – wie in der 
Analyse für die Verbindung vom Karl-Berbuer-Platz zur Ankerstraße festgestellt 
wurde – sind umzugestalten. Empfohlen werden auch transparente Einzäunungen 
statt undurchsichtiger Mauern, um Überraschungen durch Personen zu vermeiden, 
 
35 RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. (2019). Gestaltungsspielräume kommunaler Suchthilfe und 
Suchtprävention. Expertise im Auftrag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung beim Bundesministerium für 
Gesundheit. https://www.bundesdrogenbeauftragter.de/assets/Service/RWI_Gestaltungsspielraeume.pdf 
36 https://www.smart-city-dialog.de/ueber-uns/modellprojekte-smart-cities/koeln

Instrumente  
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  80 
die hinter der Mauer hervortreten könnten. In amerikanischen Städten sind konvex 
gewölbte Spiegelelemente an Straßenecken verbreitet, die in Gassen hinein die 
Sichtachse verlängern und den Blickwinkel erweitern. Im Rahmen der Gespräche mit 
Passanten und Stakeholdern wurde die Installation solcher Spiegel auch im Umfeld 
des geplanten Suchthilfezentrums gewünscht. 
• Beseitigung von sogenannten toten Winkeln: Sogenannte tote Winkel stellen 
Orte dar wie: Restflächen zwischen Gebäuden, schlecht angebundene Hinterhöfe, 
versteckte Bereiche hinter Gebäuden, Flächen unter Brücken oder ungenutzte Ecken 
des öffentlichen Raumes. Städtebaulich handelt es sich um Residualräume oder Zwi-
schenräume, die sozialräumlich als problematisch zu bewerten sind, wenn dort kaum 
soziale Kontrolle stattfindet, weil nur wenige Passanten unterwegs sind, die Einseh-
barkeit nicht besteht, oder es sich um einen dunklen Durchgang und eine Sackgasse 
ohne Nutzung handelt. Wahrnehmungsbezogen gibt es auch visuelle tote Winkel, 
die von wichtigen Blickachsen oder Bewegungsströmen nicht erfasst werden. In vie-
len der untersuchten Kölner Straßen  werden tote Winkel auch verursacht, weil im 
Erdgeschoss Nutzungen fehlen. In den Audits wurden häufig abgeschottete Erdge-
schosse, aber auch Nischen festgestellt. Im Allgemeinen lassen sich die Nischen mit 
einfachen baulichen Mitteln schließen oder so gestalten, dass sie nicht aufgesucht 
werden. Im Rahmen einer defensiven bzw. präventiven Raumgestaltung können ar-
chitektonische Elemente wie Schrägflächen, Rundungen oder Einbauten die physi-
sche Nutzbarkeit des Raumes reduzieren. In der Folge können sich dort keine prob-
lematischen Nutzungen niederlassen. Beispiele sind: geneigte Betonflächen und ab-
gerundete Mauern. Durch Schrägen oder unebene Geometrie wird die Besetzbar-
keit reduziert. Der Raum bleibt zwar vorhanden, aber wird praktisch nicht nutzbar. 
Und er bleibt auch pflegeleicht und kontrollierbar, weil Müllablagerungen, Graffiti-
Nischen und illegale Lagerflächen verhindert werden. Es wird empfohlen, Hausei-
gentümern an Wegekorridoren und im östlichen Pantaleonsviertel eine Beratung 
zu dem Thema anzubieten, falls sie Fragen zur Absicherung ihres Grundstücks oder 
des Erdgeschosses haben. 
Lenkung und Wegeführung 
Notwendig sind diskrete Wegweiser, um dafür zu sorgen, dass die Zielgruppen der 
Szene die ausgewählten Wegekorridore benutzen. Statt Hinweisschilder mit der Beschrif-
tung „SUCHTHILFEZENTRUM“ aufzuhängen, sollten farbige Symbole in die Pflasterung ein-
gelassen werden, die für Passanten und Anwohner den Charakter einer Dekoration haben. 
Die Vermeidung von Schildern hat auch strukturelle Gründe: Die öffentliche Sichtbarkeit und 
Wegweisung von Drogenkonsumräumen könnte als Förderung des Drogenkonsums interpre-
tiert werden, was rechtlich strafbar ist. Durch die Peer-Weitergabe – d.h. mündlich von Per-
son zu Person kommuniziert – lernt die Szene die Bedeutung kennen, dass ein bestimmtes 
Symbol zur Einrichtung führt. Die Voraussetzung ist, dass die Information gezielt durch 
Peers oder Streetwork in die Szene getragen wird. Um die Wege aus dem Cäcilienviertel 
zum Suchthilfezentrum zu leiten, ohne dass das Pantaleonsviertel tangiert wird, sollten die 
Peers und Streetworker vom Aufsuchenden Suchtclearing (ASC) – als Kooperation zwi-

Instrumente 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  81 
schen dem Gesundheitsamt und den drei Suchthilfeträgern Sozialdienst Katholischer Män-
ner e. V. Köln, Drogenhilfe Köln gGmbH und VISION e. V. – insbesondere die Knoten-
punkte des Kreisverkehrs am Ende der Fleischmengergasse und der Stromberg-Brücke auf 
beiden Seiten nutzen. 
Angewandt wurde dies beispielsweise in Rotterdam, wo farbige Pflastersteine ein Leitsystem 
für den Versorgungsweg zu einer Methadonausgabe bilden, was offiziell als Kunstinstalla-
tion deklariert wurde. In Deutschland gilt Hamburg als Vorreiter bei der ikonischen Weg-
weisung zu Drogenhilfeeinrichtungen. Um die Szene am Hauptbahnhof und in St. Georg 
gezielt anzusprechen, wurden abstrakte Piktogramme (z.B. stilisierte Tiersymbole) als Bo-
denmarkierungen sowie als Hinweisschilder an Laternenmasten und Stromkästen ange-
bracht (z.B. in Gestalt kleiner Aufkleber, eingravierter Metallplaketten oder als Lackmarkie-
rungen). In Berlin setzen Träger wie „Fixpunkt e.V.“ rund um den Leopoldplatz und das 
Kottbusser Tor auf direkte, kleinteilige Markierungen (Aufkleber), um die Erreichbarkeit der 
Konsumräume zu verbessern und den Konsum in Hauseingängen oder öffentlichen Parks zu 
reduzieren. Ziel ist es, den Weg zu weisen, ohne dabei Anwohner durch großflächige Wer-
beschilder zu provozieren. 
In Berlin und Hamburg wurde aber auch ein Missbrauch diagnostiziert: Dort tauchten in 
den vergangenen Jahren auf Stromkästen und Laternenmasten bunte Aufkleber mit QR-
Codes auf. Wer den Code scannt, wird auf WhatsApp- oder Telegram-Kanäle weitergelei-
tet, über die Kokain, Amphetamine, MDMA, Ketamin und Cannabis bestellt und per 
„Kokstaxi" geliefert bekommen kann.
37 Um solche unerwünschten Hinweise auszuschließen 
muss die Kontrolle des Wegeleitsystems unter der strengen Aufsicht und Kontrolle des Ge-
sundheitsamtes bleiben. 
Ankerangebote auf dem Weg zum Suchthilfezentrum  
Ein verbreiteter Ansatz besteht darin, am Wegekorridor vom Treffpunkt der Drogenszene 
zum Suchthilfezentrum niedrigschwellige „Ankerangebote“ anzusiedeln. Wenn der Weg at-
traktiv und sicher ausgestattet ist, konzentriert sich die Szene auf die vorgeschlagene Route, 
statt durch mehrere Straßen zu streuen.  
Wenn gezielt am Korridor (und nicht nur im Suchthilfezentrum) geankert werden soll, sind 
in der Praxis besonders wirksam:38 
• in mobiler Angebotsform (von einem Bus über Lieferwagen bis zum Lastenrad, von 
denen Streetworker den akuten Bedarf decken): 
 die Ausgabe von Tee und Wasser an heißen Tagen ; 
 medizinische Hilfe zur Wundversorgung; und 
• in stationärer Form: 
 
37 Vgl. https://berlin.t-online.de/region/berlin/id_101019270/qr-code-fuer-drogen-dealer-werben-in-berlin-ab-
wann-strafen-drohen.html; vgl. auch: https://www.diebewertung.de/hamburgs-neue-drogenszene-qr-codes-statt-
strassendealer/ 
38 Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung. (2002). Drogen- und Suchtbericht 2002. Bundesministerium für 
Gesundheit (BMG). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Dro-
gen_und_Sucht/Broschueren/Drogen_und_Suchtbericht_2002_Drogenbeauftragte.pdf

Instrumente  
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  82 
 öffentliche Toiletten vom Typ, wie er auch auf dem Neumarkt implementiert 
wurde. 
Die Strategie der niedrigschwelligen Ankerangebote setzt nicht nur an den Laufwegen der 
Drogenkonsumenten an, sondern prägt sie auch mit. 
Begleitmaßnahmen  
Rein bauliche oder ordnungsrechtliche Maßnahmen allein funktionieren nicht – sie müssen 
eingebettet sein in eine umfassende Strategie der Schadensbegrenzung und Risikominimie-
rung, die alle Interessengruppen im Quartier adressiert. In den Handlungsempfehlungen 
zum Umgang mit der offenen Szene stellen der Reinigungs- und Entsorgungsservice 
sowie ein abgestimmtes Umfeldmanagement Kernelemente dar. Notwendig sind Rei-
nigungspatenschaften zur regelmäßige n Entsorgung von zurückgelassenen Utensilien des 
Drogenkonsums im Umfeld. Durch die Verteilung von Infobroschüren unter den Anwohnern 
– mit Erläuterungen der Arbeitsweise des Suchthilfezentrums, der Reinigungs- und Schutz-
maßnahmen sowie der Nennung von Ansprechpartnern für Meldungen – kann zur Entstig-
matisierung beigetragen werden. Um Konflikte zu vermeiden und die Zielgruppe der Dro-
genkonsumenten effektiv zu lenken, werden auf den Wegen vor allem zwei Arten operati-
ver Schutzmaßnahmen eingesetzt:  
• Teams aus dem Bereich des Streetworks oder Quartiermanagements patrouillieren 
die Wege. Dabei fungieren sie als Mediatoren, die Konsumenten aktiv ansprechen 
und an die Regeln erinnern, dass auf dem Weg zum Suchthilfezentrum kein offener 
Drogenkonsum und kein Hinterlassen von Abfällen erlaubt ist. 
• Reinigungs-Teams, die aus Peers bestehen (d.h. Drogenabhängige oder ehemalige 
Abhängige) halten täglich die Wege sauber. Dies erhöht die Akzeptanz in der 
Nachbarschaft und schafft Verantwortungsbewusstsein innerhalb der Drogenszene.  
Schutzmaßnahmen auf de m Weg zwischen dem Neumarkt und dem Suchthilfezentrum am 
Perlengraben funktionieren insgesamt gut, wenn sie nicht primär repressiv (durch Kräfte der 
Polizei und des Ordnungsdienstes), sondern begleitend durch vertraute Personen des Street-
works oder aus dem Kreis der Peers erfolgen. Auf dieser Grundlage wird der Weg von den 
Drogenkonsumenten als sicherer Korridor wahrgenommen, an dessen Zielpunkt – mit Hil-
fen, Ruhemöglichkeiten und Hygieneangeboten – eine tatsächliche Verbesserung der Le-
benssituation eintritt. 
Das Suchthilfezentrum muss mehr bieten als nur Konsumplätze. Die Attraktivität wird gestei-
gert, wenn es dort z.B. Kaffee, medizinische Erstversorgung, W-LAN und Ruhezonen gibt. 
Diese Attraktivitätsfaktoren tragen dazu bei, dass die Personen der Drogenszene den Weg 
zum Suchthilfezentrum schnell und zielstrebig zurücklegen. 
Die Hausordnung des Suchthilfezentrums muss auch das Umfeld einbeziehen. Wenn die Re-
geln des Konsumraums auch für einen Radius von 100 bis 200 Metern um den Standort 
herum gelten, resultiert daraus eine positive Außenwirkung. Denn wer sich im Umfeld dane-
benbenimmt, riskiert ein Hausverbot im Suchthilfezentrum.

Instrumente 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  83 
Zum Ausklang: ein paar Beispiele, welche Lösungen andere Städte gefunden 
haben 
• In Zürich wurde das „Dezentrale Netz-Modell“ entwickelt, als offensichtlich wurde, 
dass ein einzelner großer Anlaufpunkt als Magnet zu viel Druck auf einen Korridor 
ausübt. Statt eines zentralen Suchthilfezentrums gibt es nun ein Netz aus kleineren 
„Kontakt- und Anlaufstellen“ (K+A), die über die Stadt verteilt sind. Als Korridor-
Maßnahme  wurden die Wege bewusst kurz gehalten. Durch die Verteilung der 
Standorte entsteht kein zentraler Wegekorridor durch die Stadt, sondern kurze, kon-
trollierbare Zuwege. Sozialarbeiter verbinden die über die Stadt verteilten Treff-
punkte. Die „Gassenarbeit" (Schweizer Begriff für Streetwork) ist institutionell stark 
verankert. „sip züri“ [SIP Zürich: Sicherheit, Intervention, Prävention] ist als städti-
sche Patrouille weder Polizei noch klassische Sozialarbeit. Sie ist auf den Wegen 
präsent, schlichtet Konflikte und weist Konsumenten konsequent den Weg ins Sucht-
hilfezentrum, falls sie im öffentlichen Raum verweilen.
39 In der K+A Selnau gibt es 
klare Abmachungen mit der Nachbarschaft und regelmäßige „Runde Tische“, an de-
nen Anwohner Probleme auf den Wegen direkt ansprechen können. Schutzmecha-
nismus:  
• Das MSIC (Medically Supervised Injecting Centre) in Kings Cross in Sydney (Austra-
lien) arbeitet eng mit dem umliegenden Quartier zusammen.40 Es gibt einen Commu-
nity Liaison Officer, der gezielt Beschwerden aufnimmt und Konflikte moderiert. Die 
Wegstrecken werden durch Outreach-Teams betreut. (Die Aufgabe eines Outreach-
Teams ist es, aktiv auf Passanten, Gewerbetreibende, aber auch Drogenkonsumen-
ten zuzugehen, um Informationen zu vermitteln, Hilfe anzubieten oder Zusammenar-
beit aufzubauen.) 
• Das „Insite“ im Downtown Eastside-Viertel in Vancouver (Kanada) ist das bekann-
teste nordamerikanische Beispiel. Hier wird der Korridor durch die Szene selbst re-
guliert, indem Peers eingesetzt werden. Die „Community Ambassadors“ bestehen 
aus ehemals oder aktuell Abhängigen, die an ihren Westen zu erkennen sind und 
den Müll auf den Wegen beseitigen. Auch der „Spikes on Bikes“-Service patrouilliert 
rund um das Suchthilfezentrum und motiviert Personen der Szene, für den eigentli-
chen Konsum auf das Territorium der Einrichtung zu gehen.41 Dies mindert die 
Schwellenangst der Anwohner und erhöht die Akzeptanz des Korridors. 
 
39 Waal, H., Clausen, T., Gjersing, L. et al. (2014). Open drug scenes: responses of five European cities. BMC 
Public Health, 14, 853. https://doi.org/10.1186/1471-2458-14-853; Stadt Zürich. (o. J.). sip züri – Sozialar-
beit auf Zürichs Strassen. https://www.stadt-zuerich.ch/de/stadtleben/zusammenleben/oeffentlicher-
raum/sip.html. 
40 Jauncey, M., Salmon, A. M. & Mohebbi, M. (2022). Twenty-one years at the Uniting Medically Supervised 
Injecting Centre, Sydney Australia: addressing the remaining questions. The Medical Journal of Australia, 
217(8). https://www.mja.com.au/journal/2022/217/8/twenty-one-years-uniting-medically-supervised-injecting-
centre-sydney-australia 
41 Canêdo, J., Sedgemore, K.-O., Ebbert, K., Anderson, H., Dykeman, R., Kincaid, K., Dias, C., Silva, D., 
Charlesworth, R., Knight, R., & Fast, D. (2022). Harm reduction calls to action from young people who use 
drugs on the streets of Vancouver and Lisbon. Harm Reduction Journal, 19, 43. 
https://doi.org/10.1186/s12954-022-00607-7

Instrumente  
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  84 
• Das „H17“ in Vesterbro in Kopenhagen (Dänemark) ist einer der größten Konsum-
räume Europas. Rund um das „H17“ (Europas größter Konsumraum) wurde das ge-
samte Viertel Vesterbro zur „Drug-Free Zone“ für den öffentlichen Konsum erklärt. 
Die dänische Polizei praktiziert „Non-Intervention“ auf den direkten Zuwegen. Das 
Ziel ist, dass niemand aus Angst vor einer Durchsuchung hastig in einem Hausein-
gang konsumiert, statt die letzten Meter zum H17 zu gehen. Dies hat den öffentli-
chen Konsum auf den Straßen bzw. im öffentlichen Raum massiv reduziert.42 
 
 
 
42 Houborg, E., Asmussen Frank, V., & Bjerge, B. (2014). From zero tolerance to non-enforcement: Creating a 
new space for drug policing in Copenhagen, Denmark. Contemporary Drug Problems, 41(2), 261–291. 
https://doi.org/10.1177/009145091404100206

Instrumente 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  85 
 
Anhang 1: Instrument der Passantenbefragung 
U-Zonen:  [ ] Haubrich-Hof, Peterstraße, Fleischmengergasse.  [ ] KVB-Halt Severinstraße, Karl-Berbuer-Platz, Severinstraße 
[ ] Schemmergasse, Kl. Griechenmarkt, Gr. Griechenmarkt, Poststraße, Kaygasse, Färbergasse, Bachemstraße, Alte Mauer am Bach  
[ ] Wilhelm-Hoßdorf-Straße und Ankerstraße bis zur Straße Martinsfeld, Paulstraße   
Guten Tag! Mein Name ist:   . Ich bin ein/e Mitarbeiter/in der Stadt 
Köln. Wir haben 10 Fragen zur Situation im Bereich zwischen dem Neumarkt und 
dem Perlengraben. Darf ich beginnen? 
(1) Wohnen Sie hier in der Nähe? 
[ ] Ja         [ ] Nein 
(2) Wenn (1) Ja: Wohnen Sie gern hier? 
[ ] Ja 
[ ] Nein 
Wenn (1) Nein: Was führt Sie hierher? 
[ ] Schule  [ ] Einkaufen  [ ] Arbeit 
[ ] Kinder  [ ] Dienstleist.  [ ] Freizeit 
Anderes:       
(3) Die Stadt Köln will zwischen dem Perlengraben und dem Pantaleonsviertel ein 
Suchthilfezentrum für Drogenabhängige errichten. Haben Sie davon gehört? 
[ ] Ja  [ ] Nein  à Wenn (3) Nein: Ende des Interviews  
(4) Unterstützen Sie den Plan der Stadt, dass drogenkranke Menschen im Suchthil-
fezentrum Angebote zum Ausstieg aus der Drogenszene erhalten und unter medi-
zinischer Aufsicht Drogen konsumieren dürfen? 
[ ] Ja  [ ] Nein 
Wenn (4) Ja: Was gefällt Ihnen am Hilfe-
angebot? 
 
       
Wenn (4) Nein: Was ist Ihrer Meinung die 
Alternative zu dem Hilfeangebot? 
 
       
(5) Drogenabhängige, die sich treffen wollen, wissen meistens nicht, wo sie hinge-
hen können. Weil sich Anlieger beschweren, werden sie oft aus dem öffentlichen 
Raum vertrieben. Die Stadt Köln wird am Suchthilfezentrum deshalb einen Außen- 
und Ruhebereich schaffen, wo sie ungestört zusammenkommen können, ohne 
Passanten im öffentlichen Raum zu stören. Halten Sie das für sinnvoll? 
[ ] Ja  [ ] Nein  
(6) Dieses Gebiet, wo wir uns gerade befinden, liegt auf dem Weg zum Suchthilfe-
zentrum. Was ist Ihrer Meinung erforderlich, damit es keine Konflikte mit den Per-
sonen der Drogenszene auf den Fußwegen, Straßen und Plätzen gibt? 
[ ] kein Drogenkonsum in Öffentlich-
keit 
[ ] keine kriminellen Delikte 
[ ] keine Belästigungen, Betteln etc. 
[ ] Präsenz Ordnungskräfte/Polizei 
 
 
 
 
[ ] keine Verunreinigungen  
[ ] keine Versammlung großer Grup-
pen 
[ ] häufige Reinigung 
[ ] kein Vandalismus

Instrumente 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  86 
[ ] Räumliche Maßnahmen wie :          
[ ] Ordnungsmaßnahmen wie :            
[ ] Anderes, und zwar:           
(7) Wenn Sie hier in der Gegend tagsüber allein zu Fuß unterwegs sind, fühlen Sie 
sich sehr unsicher, eher unsicher, eher sicher oder sehr sicher?  
[ ] 1 sehr unsicher  [ ] 2 eher unsicher  [ ] 3 eher sicher [ ] 4 sehr sicher  
(8) Und wenn Sie hier in der Gegend in der Dunkelheit allein zu Fuß unterwegs 
sind, fühlen Sie sich sehr unsicher, eher unsicher, eher sicher oder sehr sicher?  
[ ] 1 sehr unsicher  [ ] 2 eher unsicher  [ ] 3 eher sicher [ ] 4 sehr sicher 
(9) Was vermuten Sie: Wird sich Ihr Sicherheitsgefühl nach der Eröffnung des 
Suchthilfezentrums für Drogenabhängige am Perlengraben verändern?  
[ ] Ja [ ] Nein 
Wenn (9) Ja: in welcher Richtung? 
[ ] unsicherer  [ ] sicherer 
Wenn unsicherer: Was macht Ihnen Angst?  
 
       
(10) Zum Schluss habe ich noch ein paar Fragen zu Problemen in dieser Gegend? 
Sind Lärm & Ruhestörungen in dieser Gegend zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
Sind Müll und Abfälle in dieser Gegend zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
Sind Fäkalien und Urin in dieser Gegend zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
Ist Vandalismus in dieser Gegend zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
Ist der Konsum von Drogen in dieser Gegend zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
Sind Belästigungen in dieser Gegend zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
Sind Schlägereien in dieser Gegend zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
Ist der Aufenthalt großer Gruppen hier  zurzeit ein Problem? (Wenn Ja): Ein sehr großes Problem?  
[ ] 1 kein Problem  [ ] 2 teils/teils  [ ] 3 eher ein Problem [ ] 4 sehr großes Problem  
 
Danke für das Gespräch! 
 
Nicht erfragen, aber über befragte Person eine EINSCHÄTZUNG vornehmen : 
Geschlecht [ ] weiblich  [ ] männlich 
Alter [ ] unter 20 Jahre [ ] in den 20er Jahren  [ ] 30 bis 60 Jahre [ ] über 60 Jahre  
Migration [ ] südosteuropäisch [ ] türkisch  [ ] deutsch [ ] anderer Hintergrund 
 [ ] nicht einzuschätzen  
Situation [ ] Fußgänger/in [ ] Verweilende (auf Bank o.ä.)  [ ] Wartende (Bus/Bahn) 
 [ ] öff. Infrastruktur  [ ] Kunde vor Geschäft [ ] anderes:     
Strichliste über Verweigerungen notieren:

Instrumente 
 
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben 87 
 
Anhang 2: Instrument für das Gespräch mit lokalen Stakeholdern 
Int.:   Nr:   Datum   März 2026 Schlüsselperson:      
Guten Tag! Ich bin ein/e Mitarbeiter/in der Stadt Köln. Wie Sie wissen, will die 
Stadt Köln zwischen dem Perlengraben und dem Pantaleonsviertel ein Suchthilfe-
zentrum für Drogenabhängige errichten. Mit dieser Maßnahme soll drogenkran-
ken Menschen ermöglicht werden, dort unter medizinischer Aufsicht Drogen zu 
konsumieren, um Todesfälle durch eine Überdosis zu verhindern, und Angebote 
zum Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit aufzugreifen. Wir führen dazu im Um-
feld des Standortes am Perlengraben eine Untersuchung durch. Als Ziel dieses In-
terviews möchten wir Ihre Einschätzungen als sogenannter lokaler Stakeholder 
erfahren und Ihre Anregungen aufnehmen. 
(1) Wir sind hier im Bereich des Platzes/der Straße                                               . 
Sie wirken hier als .... 
[ ] Gewerbe/Dienstleister           
[ ] Schulleitung           
[ ] IG Pantaleonsviertel          
[ ] Polizei            
[ ] Drogenhilfe           
[ ] Hotelgewerbe            
[ ] Anderes, und zwar:          
(2) Unterstützen Sie den Plan der Stadt, dass drogenkranke Menschen im Suchthil-
fezentrum unter medizinischer Aufsicht Drogen konsumieren dürfen und Angebote 
zum Ausstieg aus der Drogenszene erhalten? 
[ ] Ja  [ ] Nein 
Wenn (2) Nein: Was ist Ihrer Meinung die Alternative zu dem Hilfeangebot? 
             
             
(3) Drogenabhängige, die sich treffen wollen, wissen meistens nicht, wo sie hin-
gehen können. Weil sich Anlieger beschweren, werden sie oft aus dem öffentli-
chen Raum vertrieben. Die Stadt Köln wird am Suchthilfezentrum deshalb einen 
Außen- und Ruhebereich schaffen, wo sie ungestört zusammenkommen können, 
ohne Passanten im öffentlichen Raum zu stören. Halten Sie das für sinnvoll? 
[ ] Ja  [ ] Nein  
 
Wenn (5) Nein: Warum nicht? Wo sollte sich die Drogenszene Ihrer Meinung nach 
aufhalten?

Instrumente  
Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  88 
(4) Was ist zwischen dem Neumarkt und dem Pantaleonsviertel notwendig, damit 
es keine Konflikte mit Personen der Drogenszene auf den Fußwegen, Straßen und 
Plätzen, aber auch auf den Schulhöfen und in den Hotels und Gewerbeeinrichtun-
gen in der Nähe gibt? 
[ ] kein Drogenkonsum in Öffentlichkeit  
[ ] keine kriminellen Delikte 
[ ] keine Belästigungen, Betteln etc. 
[ ] Präsenz Ordnungskräfte/Polizei 
[ ] keine Verunreinigungen  
[ ] keine Versammlung großer Gruppen  
[ ] häufige Reinigung 
[ ] kein Vandalismus 
  
 [ ] Räumliche Maßnahmen wie :          
             
[ ] Ordnungsmaßnahmen wie :            
             
[ ] Anderes, und zwar:           
             
             
Vertiefungsfrage an die Polizei & Drogenhilfe: Was empfehlen Sie als erfahrene Fach-
kraft der Polizei bzw. der Drogenhilfe besonders, damit die Wege zwischen dem 
Neumarkt und dem Perlengraben vor Störungen geschützt werden können? 
             
             
             
Vertiefungsfrage an Schule, Hotel, IG Pantaleon, Unternehmen: Was können Sie – d.h.: 
Ihre Einrichtung/Organisation/Ihr Unternehmen – dazu beitragen, dass das Um-
feld des Perlengrabens Süd ein sicherer und angenehmer Ort in Köln bleibt?

Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  89 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
Nr. Abbildungen Seite 
1 Untersuchungsbereich im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben 9 
2 Übersicht über die drei Untersuchungszonen in der weiteren Analyse  24 
3 Bewertung der Probleme in der Untersuchungszone 1/2 39 
4 Bewertung der aktuellen Ausprägung von Problemen in der Untersu-
chungszone 3 40 
5 Bewertung der aktuellen Ausprägung von Problemen in der Untersu-
chungszone 4 41 
6 Wegeverbindungen zum Suchthilfezentrum am Perlengraben 52 
7 Lungengasse mit dem Standort des Gesundheitsamtes als östlicher Ab-
zweig der Thieboldsgasse 53 
8 Nördlicher Abschnitt der Thieboldsgasse vor dem Neumarkt 53 
9 Südlicher Verlauf der Thieboldsgasse ab der Kreuzung mit der Lungen-
gasse 54 
10 Teilweise schwache soziale Kontrolle in der Thieboldsgasse wegen unbe-
lebter Erdgeschosse 54 
11 Abgeschottete Erdgeschossnutzung im nördlichen Teil der Thiebolds-
gasse 54 
12 Wohnbebauung mit geordneten Vorgärten im südlichen Teil der 
Thieboldsgasse 54 
13 Beleuchtungssituation im südlichen Teil der Thieboldsgasse 54 
14 Nördlicher Abschnitt der Fleischmengergasse 55 
15 Nördlicher Abschnitt am Abend 55 
16 Südlicher Abschnitt der Fleischmengergasse 55 
17 Südlicher Abschnitt am Abend 55 
18 Abschließender Mini -Kreisverkehr [Rondell] 55 
19 Abzweig vom Rondell in die Schlemmergasse 56 
20 Eingang in die Schlemmergasse am Abend 56 
21 Nicht abgezäunte Ecken und Nischen 56 
22 Zurückspringende Eingangsnischen 56

Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  90 
23 Fortsetzung der Schartgasse 56 
24 Zugang vom Neumarkt 57 
25 Josef-Haubrich-Hof bei Tageslicht 57 
26 Drogenkonsum unter den Arkaden des Josef-Haubrich-Hofes 57 
27 Josef-Haubrich-Hof am Abend 57 
28 Kein Durchgang wegen Erneuerung der Zentralbibliothek 57 
29 Alternativer Durchgang zur Peterstraße zwischen VHS und Rauten-
strauch-Joest-Museum 
57 
30 Fußweg an der Peterstraße  58 
31 Peterstraße in den Abendstunden  58 
32 Enge Fußwege in der Poststraße  58 
33 Fahrstühle der U-Bahnstation Poststraße am Abend 58 
34 Sichere Abschottung einer Wohnanlage in der Poststraße  58 
35 Blick in den südlichen Teil der Straße Kleiner Griechenmarkt  59 
36 Kleiner Kreisverkehr zwischen der Fleischmengergasse und dem Kleinen 
Griechenmarkt 
59 
37 Blick in den östlichen Teil der Straße Kleiner Griechenmarkt  59 
38 Geringe soziale Kontrolle durch abgeschottete Erdgeschossnutzung im 
Kleinen Griechenmarkt 
59 
39 Sicherung von Nischen und Kellerzugängen 59 
40 Abzweig der Straße Alte Mauer am Bach von der Poststraße  60 
41 Unterführung zur Kaygasse 60 
42 Treppenabgang zu den Resten der antiken römischen Befestigung 60 
43 Blick in den Durchgangsraum mit dem archäologischen Denkmal 60 
44 Schutz und Abgrenzung des Grundstücks des benachbarten Hotels 
durch eine Einfriedung 
60 
45 Blick auf den Bereich mit den Relikten der römischen Befestigung von 
der Stromberg-Brücke 
60 
46 Fußgängerfurt über die fünfspurige Straße Rothgerberbach in die Straße 
Perlengraben 
60 
47 Zugang zur Stromberg-Brücke von der Poststraße  61

Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  91 
48 Geringer Neigungswinkel der Stromberg-Brücke zur barrierearmen Stra-
ßenüberquerung  
61 
49 Aufgang der Stromberg-Brücke in den Abendstunden 61 
50 Starke Schattenbildung durch die sehr helle Straßenbeleuchtung  61 
51 An der südlichen Bebauungskante des Rothgerberbachs entlang in den 
Perlengraben 
61 
52 Schmaler Gehweg am Rothgerberbach 62 
53 Einmündung der Waisenhausgasse in den Perlengraben 62 
54 Beleuchtungssituation auf dem fünfspurigen Perlengraben 62 
55 Gehweg an der Berufsschule Humboldtstraße  62 
56 Grünfläche mit dem Standort des geplanten Suchthilfezentrum 62 
57 Blick von der Stromberg-Brücke in die Pantaleonstraße  63 
58 Kioskstandort auf dem Dreiecksplatz an der Ecke Waisenhausgasse / 
Pantaleonstraße 
63 
59 Aufenthaltsgelegenheiten auf dem Dreiecksplatz an der Ecke Waisen-
hausgasse / Pantaleonstraße  
63 
60 Abgeschottete Erdgeschossbereiche in der Straße Martinsfeld  63 
61 Blick in die Straße Martinsfeld 63 
62 Beleuchtungssituation in der Paulstraße als südliche Verlängerung der 
Straße Martinsfeld  
64 
63 Beleuchtungssituation in der Straße Martinsfeld  64 
64 Beleuchtungssituation in der Friedenstraße  64 
65 Beleuchtete Ecke in der Friedenstraße  64 
66 Beleuchtungssituation in der Wilhelm-Hoßdorf -Straße mit Blick in die An-
kerstraße 
65 
67 Beleuchtungssituation in der Wilhelm-Hoßdorf -Straße mit Blick in die Frie-
denstraße  
65 
68 Beleuchtungssituation in der Heinrichstraße  65 
69 Beleuchtungssituation im vorderen Teil der Schnurgasse 65 
70 Abgeschottete Fassaden in der Schnurgasse 65 
71 Gehweg von der Wilhelm-Hoßdorf -Straße zum KVB- Halt Severinstraße 66

Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  92 
72 Teilweise verschatteter Gehweg von der Wilhelm-Hoßdorf -Straße zum 
KVB-Halt Severinstraße 
66 
73 Ampelgesicherter Übergang von der Wilhelm -Hoßdorf -Straße zum KVB-
Halt Severinstraße 
66 
74 Treppenabgang zum KVB-Halt Severinstraße 66 
75 Ausgang der KVB-Haltestelle an der Severinstraße  66 
76 Zufahrt zum Karl-Berbuer-Platz am Rand vom Severinsviertel 67 
77 Karl-Berbuer-Platz 67 
78 Aufenthaltsbereich auf dem Karl-Berbuer-Platz 67 
79 Brückenverbindung für Fußgänger vom Karl -Berbuer-Platz ins östliche 
Pantaleonsviertel 
67 
80 Keine soziale Kontrolle auf der Brückenverbindung ins Pantaleonsviertel 67 
81 Angstraum an einer unübersichtlichen Ecke der Brückenverbindung ins 
Pantaleonsviertel 
67 
82 Fortsetzung des Weges parallel zur Abfahrt der Tel-Aviv-Straße auf den 
Perlengraben 
68 
83 Tunnelartige Unterführung unter der Abfahrt der Tel-Aviv-Straße auf den 
Perlengraben 
68 
84 Schlussteil des Weges nach der Unterführung durch das Abstandsgrün 68 
85 Ausgang auf die Ankerstraße  68 
86 Trampelpfad als Abkürzung auf den Gehweg von der Hoßdorf -Straße 
zum Halt Severinstraße  
68 
87 Wegekorridor 1 70 
88 Wegekorridor 2 70 
89 Wegekorridor 3 71 
90 Wegekorridor 4a 71 
91 Wegekorridor 4b 72 
92 Wegekorridore vom ÖPNV  72

Sicherheit im Umfeld des Suchthilfezentrums Perlengraben  93 
Nr. Tabellen Seite 
1 Fluktuation und Straßenkriminalität in den Quartieren im Umfeld des 
Suchthilfezentrums Perlengraben 6 
2 Stichproben der Passantenbefragung nach Geschlecht und Untersu-
chungsbereichen 22 
3 Stichproben der Passantenbefragung nach Alter und Untersuchungsbe-
reichen 23 
4 Kenntnis über die Entscheidung für den Standort des Suchthilfezentrums 
am Perlengraben 30 
5 Grund für den Aufenthalt im öffentlichen Raum nach Untersuchungszo-
nen 31 
6 Zustimmung und Ablehnung des Suchthilfezentrums am Perlengraben in 
den Untersuchungszonen 31 
7 
Zustimmung und Ablehnung zur Schaffung eines Außen - und Ruhebe-
reichs auf dem Areal des Suchthilfezentrums am Perlengraben nach Un-
tersuchungszonen 
32 
8 Anforderungen an die Konfliktvorbeugung im öffentlichen Raum nach 
Untersuchungszonen 34 
9 Sicherheitsgefühl in der Untersuchungszone tagsüber 35 
10 Sicherheitsgefühl in der Untersuchungszone bei Dunkelheit 36 
11 Veränderung des Sicherheitsgefühls durch das Suchthilfezentrum nach 
Untersuchungszonen 38 
12 Lärm und Ruhestörungen als Problem in den Untersuchungszonen 41 
13 Müll und Abfälle als Problem in den Untersuchungszonen 41 
14 Fäkalien und Urin als Problem in den Untersuchungszonen 42 
15 Vandalismus als Problem in den Untersuchungszonen 42 
16 Offener Drogenkonsum als Problem in den Untersuchungszonen 42 
17 Belästigung im öffentlichen Raum als Problem in den Untersuchungszo-
nen 
43 
18 Schlägereien im öffentlichen Raum als Problem in den Untersuchungszo-
nen 
43 
19 Ansammlung großer Gruppen im öffentlichen Raum als Problem in den 
Untersuchungszonen 
43

Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung zu AN_0208_2026

7281 Zeichen

Anlage 2 
Berücksichtigung der ergänzten Beschlussvorlage (BV 1, 02.09.2025) 
  
2 a.  
Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Planungsprozess das Nutzungskonzept des 
Suchthilfezentrums konkret darzustellen und mit der Bezirksvertretung Innenstadt zu 
erörtern. Das „Umfeld“ umfasst dabei auch angrenzende Quartiere wie das Georgs-, 
Pantaleons- und Severinsviertel. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Hier wird auf das Betriebskonzept verwiesen. 
 
2 b.  
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob und wie eine funktionale Trennung der 
Nutzungsbereiche erfolgt, wie Nutzungskonflikte vermieden werden, welche 
Steuerungsmechanismen Überbelegung, Wartezeiten und Verlagerungen in den öffentlichen 
Raum verhindern und wie das Nutzungskonzept sowie begleitende sozialarbeiterische, 
präventive und ordnungsrechtliche Maßnahmen Belastungen des Umfelds minimieren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Hier wird auf das Betriebskonzept sowie auf den Entwurf des Sicherheitskonzept 
Suchthilfezentrum Perlengraben verwiesen. Insbesondere zählen Maßnahmen wie Null-
Toleranz, Streetwork, Kümmer*innen sowie intensive Einsätze der Polizei und des 
Ordnungsdienstes dazu.  
 
2 c.  
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Vorplanung eine hochwertige architektonische und 
stadträumliche Gestaltung des Suchthilfezentrums sicherzustellen. Dabei sind insbesondere 
Fassadengestaltung bzw. Begrünung, der städtebauliche Kontext an der Severinsbrücke, die 
Einbindung der Feuerwache 1 sowie Aspekte von Akzeptanz, Entstigmatisierung und 
Aufenthaltsqualität zu berücksichtigen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Fassadengestaltung wird unter Berücksichtigung der Funktionalität und der Zuwegung 
im städtebaulichen Kontext im Entwurf berücksichtigt. 
 
2 d. 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Suchthilfezentrum ein verbindliches 
Evaluationskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Die Ergebnisse der Evaluation sind der 
Bezirksvertretung Innenstadt sowie dem zuständigen Fachausschuss erstmals nach 12 
Monaten und anschließend nach 36 Monaten vorzulegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Hier wird auf das Betriebskonzept sowie den Entwurf des Sicherheitskonzept verwiesen. 
 
2 e.  
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Vorplanung und des Sicherheitskonzepts die 
Auswirkungen des Vorhabens auf Schulwege und Wegebeziehungen von Kindern und 
Jugendlichen gesondert zu prüfen. Ziel ist es, Angsträume zu vermeiden und sichere, 
übersichtliche und konfliktarme Wegeführungen zu gewährleisten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Hier wird auf den Entwurf des Sicherheitskonzept verwiesen.

2 f.  
Durch den Wegfall der geplanten Spielfläche am Perlengraben wird die Verwaltung 
beauftragt, 
 die umliegenden Spielplätze (Im Dau, Max-Dietlein-Park, Hunnsgasse und weitere) 
insbesondere für die unter Sechsjährigen parallel zum Projektvorhaben zu 
modernisieren und instand zu setzen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung prüft die Spielplätze und Aktionsflächen im Umkreis des für das 
Suchthilfezentrum vorgesehenen Standortes. Um besonders die Angebote für Kleinkinder in 
Kindertagespflege auszubauen, werden voraussichtlich die bereits gut ausgebaute 
Spielplatzfläche „Waisenhausgasse“ ergänzt, die Spielplatzfläche „Vor den Siebenburgen“ 
zügig ausgebaut und aufgewertet, sowie weitere im Umkreis von rd. 500 Metern befindliche, 
schon gut ausgebauten Spielplatzflächen verbessert und aufgewertet. 
Für alle hier genannten Spielplätze sind verstärkte Kontrollgänge zur Vermeidung 
missbräuchlicher Nutzung / Aufenthalte bzw. Vermüllung / Verschmutzung vereinbart.   
 
 die Öffnung und erweiterte Nutzung von Schulhöfen im Umfeld als ergänzende 
Ausgleichsmaßnahme umzusetzen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Ziel Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten zu öffnen, wird weiterhin verfolgt und soll 
zeitnah umgesetzt werden. 
 
5.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen des Suchthilfezentrums auf angrenzende 
KVB-Haltestellen zu prüfen und Maßnahmen für sichere Verkehrs- und Aufenthaltsräume zu 
ergreifen, um eine Nutzung als Ausweichflächen für Drogenkonsum zu verhindern. Die 
Bezirksvertretung Innenstadt ist über Maßnahmen und deren Evaluation zu informieren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Dies wird im Rahmen des Entwurfs des Sicherheitskonzeptes sichergestellt bzw. 
berücksichtigt. 
 
6.  
Die Verwaltung wird beauftragt, für Schulen und Kitas im Umfeld des geplanten 
Suchthilfezentrums ein Präventions- und Aufklärungsprogramm zur Suchtvorbeugung zu 
entwickeln. Federführend ist das Schulentwicklungsamt in Abstimmung mit Jugendhilfe und 
externer fachlicher Beratung. Das Programm soll auf bewährten Ansätzen (z. B. „Was tun 
gegen Sucht“) basieren, Grundlagen der Vorsorge vermitteln, Eltern und Fachkräfte 
sensibilisieren, Warnsignale und Hilfsangebote aufzeigen und so Kinder und Jugendliche 
frühzeitig stärken. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Basis hierfür ist das umfassende stadtweiten Präventionskonzept (Session-Nr. 1959/2022, 
Anlage zum JHA-Beschluss 30.08.2022). Ziel der stadtweiten Drogenprävention ist die 
frühzeitige Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung bei den Kindern und Jugendlichen und 
eine gezielte Beeinflussung gesundheitsfördernder Verhaltensweisen durch Umsetzung 
entsprechender Präventionsprogramme. Die Maßnahmen sollen Kinder, Jugendliche sowie 
deren Familien bereits erreichen, bevor sie konsumbezogene Probleme entwickeln. Dies 
bezieht Familien, Eltern und Erziehungsberechtigten, Erzieher*innen, an den Schulen, aber 
auch im außerschulischen Bereich, ein. In diesem Zusammenhang ist auch die Fachstelle 
Drogenprävention im Amt für Kinder, Jugend und Familie zu nennen.

7. 
Die Umsetzung des Vorhabens, die begleitende Evaluation sowie ggf. erforderliche 
Nachsteuerungen erfolgen unter Berücksichtigung der Beschlusslage der Bezirksvertretung 
Innenstadt gemäß Antrag AN/1129/2025 vom 02.09.2025. 
1. Einbindung der Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Innenstadt soll formal und 
kontinuierlich in Beratungs- und Beschlussprozesse einbezogen werden, um 
lokale Expertise und Perspektiven der betroffenen Quartiere zu berücksichtigen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die BV Innenstadt wird spätestens seit dem Beschluss zur Bedarfsfeststellung und 
Vorplanung und auch zukünftig in die Beratungs- und Beschlussfolge einbezogen. 
 
2. Beteiligungsformat: Einrichtung eines regelmäßigen „Runden Tischs Suchthilfe“ 
nach Vorbild des Runden Tischs Radverkehr, um relevante Akteur*innen 
gemeinsam Maßnahmen zu diskutieren, zu bewerten und weiterzuentwickeln. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Ein „Runder Tisch“ ist im Rahmen des Beteiligungskonzeptes vorgesehen. Die hier 
vorgeschlagenen Vertretungen der relevanten Akteure sind dabei berücksichtigt. 
 
3. Politische Vernetzung: Köln soll sich mit Städten wie Frankfurt, Zürich, Wien und 
Berlin vernetzen, um Best Practices auszutauschen und gemeinsame Strategien 
mit Land und Bund zu entwickeln – besonders angesichts neuer 
Herausforderungen durch Crack-Derivate und Fentanyl. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es besteht bereits ein regelmäßiger Austausch sowohl mit den Suchtkoordinationen als auch 
mit den Betreiber*innen von Drogenkonsumräumen, der im Vorfeld der Planung und 
Initiierung intensiviert wurde und wird.

Anlage 8 Anträge § 24 GO NRW + Stellungnahme

98251 Zeichen

1 
 
Eingaben gemäß § 24 GO NRW 
 
1. Sicherheit und Sauberkeit  
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum  
Verweis auf  
Stellungnahme  
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 eine hinreichende fachlich qualifizierte Analyse und Prognose im Hinblick auf die öffentliche Verschmutzung 
und Fäkalverschmutzung, zu Spritzenfunden und damit verbundenen gesundheitlichen Risiken, zu deren 
Entsorgung und damit verbundenen gesundheitlichen Risiken, zu Infektionsrisiken und zu den hiermit 
verbundenen Auswirkungen auf vulnerable Einrichtungen (Schulen, Kitas, medizinische Einrichtungen etc.) 
sowie auf vulnerable Personengruppen  
M.D. 
20.01.2026  
Siehe Kapitel 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 ein hinreichend konkretes Gesundheits-/Hygienekonzept, das konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung einer 
möglichst geringen Eingriffsintensität in die Gesundheit der Anwohner und Besucher des Pantaleons-, 
Georgs- und Severinsviertels enthält, wie sie nach der von der Stadtverwaltung durchzuführenden 
Folgenanalyse zu erwarten sind 
M.D. 
20.01.2026 
Die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen: 
 Konkrete schriftliche Zusage des AWB zur standardisierten Reinigung des SHZ-Umfelds mit definierten 
Häufigkeitsstandards (mindestens täglich) und Kontrollmechanismen einfordern 
 Vergleichbare Reinigungsstandards wie am Neumarkt für das SHZ-Umfeld verbindlich vereinbaren 
 Regelmäßige Kontrollen durch die Bezirksvertretung oder beauftragte Stelle etablieren 
 Sanktionsmechanismen bei Nichterfüllung festlegen 
G.W. 
29.01.2026 
Die Bezirksvertretung möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Von AWB einen Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan für die Reinigungstätigkeiten einfordern 
 Notfall- und Eskalationsprotokolle für Mitarbeiter bei Bedrohungen oder aggressivem Verhalten verlangen 
 Schulungsmaßnahmen für Reinigungspersonal bezüglich Umgang mit Suchterkrankten einfordern 
G.W. 
29.01.2026

2 
 
 Regelmäßige Sicherheitsaudits durchführen Siehe Kapitel 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Verbindliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verwahrlosung des öffentlichen Raums (Müll, Fäkalien, 
Konsumutensilien) auch unter Berücksichtigung einer möglichen arbeitsschutzbedingten Unverfügbarkeit von 
Mitarbeitern der Stadtreinigung zu beschließen und deren Umsetzung zu gewährleisten, um zu verhindern, 
dass unhygienische Zustände eintreten, die im Ergebnis von den Anwohnern beseitigt werden müssen 
D.B. 
02.02.2026 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 eine hinreichend konkrete Sicherheits- und Gefahrenprognose insbesondere im Hinblick auf 
Aggressionsdelikte und sog. Verkennungsdelikte im Zusammenhang mit Crack-Konsum und 
Drogensüchtigen im Rausch bzw. mit akutem Suchtdrang, im Hinblick auf zu erwartenden Drogenhandel und 
Beschaffungskriminalität sowie im Hinblick auf die Gefährdung und den Schutz vulnerabler Personengruppen 
(Frauen, Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und ältere Menschen sowie Betreute und Beeinträchtigte) 
u.a. durch Gewalt, Belästigung, Übergriffe (insb. sexuelle Übergriffe)  
 ferner im Hinblick auf realistischerweise zu erwartenden Drogenhandel, Beschaffungskriminalität und 
Dealer-Präsenz 
 ferner Worst-Case-Szenarien und Eskalationsprotokolle  
M.D. 
20.01.2026 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 ein hinreichend konkretes Sicherheitskonzept mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von 
Dealerkriminalität sowie zum Schutz vulnerabler Personengruppen, Kernpunkt mit klaren Strategien  
 eine Zusicherung ordnungsbehördlicher Überwachungs- und Durchsetzungsarbeit, die dauerhafte, 
ordnungsbehördliche Präsenz im gesamten Viertel und eine externe Durchsetzung im Umfeld zu 
gewährleisten auf der Basis konkreter Maßnahmen  
M.D. 
20.01.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Vorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass sich Szenen wie sie schon jetzt am Neumarkt zu beobachten 
sind (nächtelanges Geschrei, eskalierende Konflikte, Bedrohungen zwischen suchtkranken Personen) im 
Max-Dietlein-Park am Perlengraben, auf dem Piratenspielplatz, dem Spielplatz im Dau, dem Spielplatz Vor 
den Siebenburgen und übrigen Spielplätzen im Pantaleons-, Severins-, Georgs-, Mauritius- und im 
Cäcilienviertel wiederholen 
D.B. 
02.02.2026

3 
 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert Maßnahmen zur Vorbeugung von Unzumutbarkeit ein gegenüber 
der Stadtverwaltung, insbesondere Dezernat V, sowie gegenüber dem Polizeipräsidenten, gegenüber dem 
Oberbürgermeister der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln, falls die Standortentscheidung nicht revidiert 
wird: 
 Erhöhte Polizeipräsenz (Zielwert: ständige Besetzung von mindestens 2-3 Polizeikräften) mit einer 
bindenden Zusicherung 
L.D. 
29.01.2026 
Siehe Kapitel 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege den Rat an:  
 Falls Sicherheitslücken identifiziert werden: Bindende Zusicherungen für: 
 Erhöhte dauerhafte Polizeipräsenz 
L.D. 
03.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Sicherzustellen, dass die Polizei im Ernstfall zeitnah eingreifen kann, und die Einsatzstrukturen entsprechend 
den Erfahrungen vom Neumarkt 2024-2025 anzupassen 
D.B. 
02.02.2026 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 eine Zusicherung polizeilicher Präsenz, konkreter Verteilung der jeweiligen Zuständigkeiten und der 
Zusammenarbeit, die auch verbindliche Ressourcenzusagen für die Sicherstellung der 
Durchsetzungseffektivität enthält  
M.D. 
20.01.2026 
Die Bezirksvertretung möge von der städtischen Verwaltung folgende Informationen einfordern und zur 
Verfügung zu stellen: 
 Detaillierter Einsatzplan von Ordnungsamt und Polizei mit Schichtabdeckung (24 Stunden täglich) 
 Personalumfang und finanzielle Ressourcen für diese Aufgabe 
 Eskalationsprotokolle für störende Verhaltensweisen im öffentlichen Raum 
 Kommunikationsmechanismen zwischen Einrichtungsbetreiber, Ordnungsamt und Polizei 
 Transparente Veröffentlichung der Sicherheitsziele und Erfolgsmetriken 
G.W., 
29.01.2026 
Die Bezirksvertretung möge folgende Maßnahmen ergreifen: 
 Festlegung der Verantwortlichkeiten zwischen Betreiber, Stadt, Ordnungsamt und Polizei 
G.W. 
29.01.2026

4 
 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 die Rollenverteilung zwischen Drogenhilfeangeboten (Einrichtungen wie das SHZ), Ordnungsamt, Polizei und 
Staatsanwaltschaft klarzustellen 
G.W.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Ein Sicherheitskonzept mit konkreten Maßnahmen zur dauerhaften Präsenz von Ordnungskräften zu 
beschließen, das Zeiten, Personalstärke und Zuständigkeiten verbindlich regelt und eine dauerhafte 
polizeiliche Präsenz als Präventionsmaßnahme im Pantaleonsviertel festlegt 
D.B. 
02.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Verbindliche Interventions- und Eskalationskonzepte zu entwickeln, die festlegen, wer vor Ort die 
Verantwortung trägt und wie mit Beschaffungskriminalität, Dealen und aggressivem Verhalten im 
unmittelbaren Umfeld umgegangen wird. 
D.B. 
02.02.2026 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 eine Zusicherung eines besonderen Schutzes für Kinder und Schulwege sowie die hierfür geplanten 
konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit vulnerabler Personengruppen  
 eine Zusicherung konkreter Schutzmaßnahmen für die Anwohnerschaft und besonders vulnerabler Gruppen  
M.D.  
20.01.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Sicherheit schutzbedürftiger Flüchtlinge in der Nachbarschaft durch besondere Schutzmaßnahmen zu 
gewährleisten 
D.B. 
02.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Unabhängige Sicherheitsanalyse durchführen lassen: 
 Welche räumlich-architektonischen Ausweichräume entstehen? 
 Welche Sekundärproblematiken sind zu erwarten? 
 Ist die geplante Polizeipräsenz ausreichend? 
 Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich? 
L.D. 
03.02.2026

5 
 
Ich rege den Rat an:  
 Falls Sicherheitslücken identifiziert werden: Bindende Zusicherungen für: 
 Security-Management im Zentrum selbst 
 Monitoring und Beschwerdeverfahren 
L.D.  
03.02.2026 
Siehe Kapitel 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Klare Zuständigkeits- und Haftungsregelungen zu schaffen, die festlegen, wer die Verantwortung trägt und 
welche konkreten Abläufe greifen, wenn im Umfeld Spritzen oder Drogenreste aufgefunden werden, bzw. die 
Stadtverwaltung hiermit zu beauftragen 
D.B. 
02.02.2026 
Die Bezirksvertretung möge folgende Maßnahmen ergreifen: 
 Von der Stadtverwaltung ein städtisches Umfeldmanagement-Konzept einfordern 
 Vertragliche Verpflichtungen des Trägers (Drogenhilfe Köln) zur Umfeldordnung einsehen und bewerten 
 Maßnahmen zur Kontrolle des öffentlichen Raums definieren 
 Eskalationsprotokolle für Fehlverhalten durch Nutzer der Einrichtung festlegen 
G.W.  
29.01.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 ein gesamtstädtisches Umfeldmanagement-Konzept zu entwickeln und zu beschließen 
 Minimum-Standards für Reinigung, Ordnung, Sicherheit und Anwohnerbeteiligung festzulegen 
G.W.  
02.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Niedrigschwellige Meldemöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner einzurichten und verbindliche 
Reaktionszeiten festzulegen 
D.B. 
02.02.2026 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 eine hinreichend konkrete Darstellung zu Regelwerk und Betriebskonzept der geplanten Einrichtung 
(Suchthilfezentrum Standort Perlengraben) 
M.D.  
20.01.2026  
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert Maßnahmen zur Vorbeugung von Unzumutbarkeit ein gegenüber 
der Stadtverwaltung, insbesondere Dezernat V, sowie gegenüber dem Polizeipräsidenten, gegenüber dem 
L.D. 
29.01.2026

6 
 
Oberbürgermeister der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln, falls die Standortentscheidung nicht revidiert 
wird: 
 Sicherheitsmanagement im Suchthilfezentrum mit klarer Regelung für Aggressionsbehandlung und 
Schadensprävention 
Siehe Kapitel 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 ein hinreichend konkretes Wegekonzept, das den Zu- und Abfluss der Besucher und Nutzer des geplanten 
Suchthilfezentrums über eine Verkehrsführung steuert, die sich maßgeblich am Rande bzw. außerhalb des 
bewohnten Bereichs der von der Planung betroffenen Viertel, insbesondere des Pantaleonsviertels bewegt 
mit konkreten Maßnahmen Lenkung dieses Verkehrs  
M.D.  
20.01.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Ein verbindliches Schutzkonzept zu entwickeln bzw. die Stadtverwaltung damit zu beauftragen. 
D.B. 
02.02.2026 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert Maßnahmen zur Vorbeugung von Unzumutbarkeit ein gegenüber 
der Stadtverwaltung, insbesondere Dezernat V, sowie gegenüber dem Polizeipräsidenten, gegenüber dem 
Oberbürgermeister der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln, falls die Standortentscheidung nicht revidiert 
wird: 
 Erhöhte Beleuchtung im Pantaleonsviertel, insbesondere in Hotspot-Bereichen 
L.D. 
29.01.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Falls Sicherheitslücken identifiziert werden: Bindende Zusicherungen für: 
 Verbesserte Beleuchtung 
L.D. 
03.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Besondere Schutzmaßnahmen für den Max-Dietlein-Park zu beschließen, die verhindern, dass dieser zum 
Hotspot des illegalen Drogenhandels oder des offenen Drogenkonsums im öffentlichen Raum wird, wenn die 
Kapazitätsgrenze des Suchthilfezentrums am Perlengraben erschöpft ist, und sich die dort hin angezogenen 
Suchtkranken im Viertel und in den übrigen öffentlichen Räumen verteilen sollten. 
D.B. 
02.02.2026

7 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Das tägliche Leben sowie das Sicherheitsbedürfnis der im Veedel lebenden Bürgerinnen und Bürger durch 
geeignete Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen 
D.B. 
02.02.2026 
Siehe Kapitel 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Barrierefreiheit des Zugangs zur Haltestelle Severinstraße sowie Poststraße zu prüfen und 
sicherzustellen, dass die Nutzergruppe auch in Richtung Innenstadt ohne Treppensteigen die ÖPNV-
Anbindung nutzen kann 
D.B. 
02.02.2026 
Dies wirft erhebliche Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz vulnerabler Personengruppen auf: 
 Sicherheit der betroffenen Personen: Wie wird sichergestellt, dass gehbehinderte und körperlich 
beeinträchtigte Personen die erforderlichen Straßenüberquerungen sicher bewältigen können? 
Der Rat wird angeregt, 
 zu prüfen, ob alternative Querungsmöglichkeiten erforderlich sind, die auch für körperlich beeinträchtigte 
Personen zugänglich sind, und diese erforderlichenfalls zu schaffen 
A.G. 
03.02.2026  
Die Bezirksvertretung möge von der Stadtverwaltung und den Strafverfolgungsbehörden folgende Auskünfte zu 
verlangen: 
 Rechtliche Grundlagen für differenzierte Verfolgungsstrategien bei Drogenhandel 
 Verfügbare Ressourcen der Staatsanwaltschaft Köln für Strafverfolgung im Umfeld des SHZ 
 Abstimmung zwischen Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft 
 Definierte Schwellenwerte und Verfolgungspriorisierungen 
 Berichterstattung über Strafverfolgungsmaßnahmen in halbjährlichen Berichten 
G.W. 
29.01.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Verfolgungspriorisierungen für verschiedene Arten von Drogendelikten zu definieren 
 Ressourcenausstattung der Strafverfolgungsbehörden zu überprüfen 
 
 
G.W. 
02.02.2026

8 
 
Dies wirft erhebliche Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz vulnerabler Personengruppen auf: 
 Sicherheit der Verkehrsteilnehmer: Welche Maßnahmen werden getroffen, um das Risiko von Unfällen durch 
unkontrolliertes Betreten der Fahrbahn zu minimieren? 
 Rechtsschutz und Haftung: Welche rechtliche Unterstützung erhalten Verkehrsteilnehmer, die trotz 
regelkonformen Verhaltens in Unfälle mit derartigen Personen verwickelt werden? 
Der Rat wird angeregt, 
 die zuständigen Ämter und Dezernate mit einer Fachprüfung zu beauftragen, die untersucht, wie die 
Verkehrssicherheit im Umfeld der Wilhelm-Hoßdorf-Straße und insbesondere an den kritischen 
Querungspunkten (Rotgerberbach, Perlengraben) gewährleistet werden kann, 
 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Reduktion von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem 
Bereich zu erwägen, 
 Informationen zu erarbeiten, welche rechtliche Unterstützung und psychosoziale Hilfe Verkehrsteilnehmern 
zur Verfügung steht, die in Unfallsituationen mit derart vulnerablen Personengruppen verwickelt werden, und 
diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen, 
 zu überprüfen, ob die bestehenden Regelungen zur Aufenthaltserlaubnis und zu Platzverweisen im Hinblick 
auf den Schutz vulnerabler Personengruppen angemessen sind und gegebenenfalls mit Sozialträgern und 
Suchtberatungsstellen zu koordinieren 
 
A.G. 
03.02.2026  
Siehe Kapitel 1 
 
2. Kinder und Jugendliche 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Der Rat wird angeregt: 
 Zu beschließen, das konkrete und dauerhafte Maßnahmen zur Verhinderung des Kontakts von Kindern, 
Jugendlichen und Heranwachsenden mit offenem Drogenkonsum, Dealer-Strukturen oder Konsumutensilien 
vorsieht 
 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 2.2

9 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Mindestabstände zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen festzulegen bzw. die Stadtverwaltung damit zu 
beauftragen, die sich an einschlägigen Fachstandards orientieren, und diese im vorliegenden Fall 
einzuhalten. Sofern Abweichungen geplant sind, sind diese transparent und nachvollziehbar zu begründen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 2.5 
Der Rat wird angeregt: 
 Eine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung in Auftrag zu geben, die belastbare Erkenntnisse aus 
anderen Städten oder Standorten mit vergleichbarer Nähe zu Schulen, Kitas und Spielplätzen sowie 
Altersheimen/Seniorenresidenzen einbeziehen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 2.1, 
2.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 Kindesschutzkonzepte und Verantwortungszuordnung sowie Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die 
quantitative Dimensionen des zu erwartenden Kinderwohlrisikos 
M.D.  
20.01.2026 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert eine Kinderrechtsfolgenabschätzung für den geplanten Standort ein, 
die die Auswirkungen auf (a) Spielraum und Spielraumsicherung, (b) physische und psychische Sicherheit 
von Kindern und Jugendlichen, (c) Mobilitätsverhalten von Familien und (d) Entwicklungsbedingungen von 
Kindern systematisch analysiert 
L.D.  
29.01.2026 
Ich rege den Rat an: 
 die Einführung einer Kinderrechtsfolgenabschätzung als verpflichtende Schritt in allen Bauleitplanverfahren 
noch vor dem geplanten Bau des SHZ mit DKR, die u.a. Kinder betreffen 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an: 
 Rückwirkende Prüfung, ob der bisherige Abwägungsstand [Abwägung der Standorte] kinderrechtsgerecht ist; 
ggfls. Revision 
 
 
L.D.  
03.02.2026

10 
 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert ein, dass die Ergebnisse dieser Abschätzung [Abschätzung der 
Kriterien im Bezug auf Kindeswohl] in einem zweiten Stellungnahmeverfahren berücksichtigt und 
entsprechend Position zu einer kinderrechtsgerechten Planung bezieht 
 
 
L.D.  
29.01.2026 
Siehe Kapitel 2.1, 
2.2 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 Vertrauensschutz und Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die bereits existierenden Spielplatzflächen, die im 
Falle der Durchführung der Standortentscheidung Perlengraben notwendig verloren gehen  
 Darlegung der Bereitstellung einer neuen (!) Spielplatzfläche in angemessener Nähe als angemessene 
Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahme für die geplante Beseitigung des Spielplatzes Wilhelm-Hoßdorf-
Straße 
 Konsistenzanalyse: Kindeswohl-Priorisierung und Spielplatzausbau   
M.D.  
20.01.2026 
Siehe Kapitel 2.4 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge von der Stadtverwaltung einfordern:  
 Eine Neuplanung der Spielraumversorgung im Pantaleonsviertel, die eine räumlich akzeptable (max. 100-200 
m entfernte) Neuschaffung eines Spielplatzes innerhalb des Viertels gewährleistet; 
 Alternative Flächen für Spielräume im Pantaleonsviertel zu prüfen und verfügbar zu machen, um den 
Spielraumverlust zu kompensieren; 
 Sollte dies nicht möglich sein, fordert die Bezirksvertretung Innenstadt die Stadtverwaltung (insb. Dezernat V) 
dazu auf, eine Rücknahme der Standortentscheidung für das Suchthilfezentrum zu erwägen, da ein 
Spielraumverlust ohne äquivalente Kompensation mit der städtischen Selbstbindung zu Kinderrechten nicht 
vereinbar ist; 
 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadtverwaltung dazu auf, eine verbindliche Zusicherung zu 
schaffen, dass der verlorene Spielraum rechtzeitig vor dem eintretenden Spielraumverlust ersetzt worden ist, 
nicht nur ertüchtigt 
L.D.  
29.01.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Parallele Umsetzung von 2 neuen Spielräumen als Ersatz für die Spielräume Perlengraben und Schnurgasse 
vor der Errichtung des SHZ mit DKR 
 
L.D.  
03.02.2026

11 
 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 Begründung der Vereinbarkeit der Standortwahl mit der Kindeswohlpriorisierung der Stadt Köln  
M.D.  
20.01.2026 
Siehe Kapitel 2.1 
Ich rege den Rat an: 
 Explizite Würdigung des Kindeswohls als primärer Gesichtspunkt (nicht untergeordneter) in der Abwägung 
L.D.  
03.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Die unterschiedliche Behandlung von Spielhallen und Sportwettbüros (350 m) einerseits sowie großflächigen 
Suchthilfezentren mit Drogenkonsumraum für ca. 180 Konsumenten andererseits im Hinblick auf 
Abstandsregelungen zu Betreuungs- bzw. Bildungseinrichtungen rechtlich und fachlich zu begründen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 2.5 
Der Rat wird angeregt: 
 Eltern, pädagogische Fachkräfte und Bildungseinrichtungen durch geeignete Informations- und 
Präventionsangebote zu unterstützen, damit sie Kinder und Jugendliche vor dem Abrutschen in die 
Drogenszene bewahren können 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 2.3 
Der Rat wird angeregt: 
 Ein Angebot kinderpsychologischer Betreuung und Beratung für betroffene Bildungseinrichtungen 
einzurichten, um eine fachliche Einschätzung der Gefährdungslage zu ermöglichen 
D.B.  
02.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Besondere Schutzmaßnahmen für junge Erwachsene zu entwickeln, die sich in einer Lebensphase des 
Experimentierens befinden und besonders vulnerabel sind 
D.B.  
02.02.2026 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstadt lässt sich von der Stadtverwaltung (insb. Dezernat V) schriftlich darlegen, 
welche spezifischen Kriterien zur Gewichtung des Kindeswohls in die Standortevaluation eingeflossen sind; 
einen abschließenden Katalog der verwendeten Kriterien; eine sachliche Begründung dieser Kriterienwahl; 
eine Stellungnahme dazu, ob bestimmte Kriterien priorisiert wurden und, wenn ja, welche sowie eine 
sachliche Begründung dieser Priorisierung 
L.D.  
29.01.2026 
Siehe Kapitel 2.5

12 
 
Ich rege den Rat an: 
 Im konkreten Verfahren [Planungsverfahren des Suchthilfezentrums Perlengraben]: Unabhängige fachliche 
Bewertung, welche Auswirkungen die Standortwahl auf Kindesentwicklung, Spielraumqualität und 
psychisches Wohlbefinden hat 
L.D.  
03.02.2026 
Siehe Kapitel 2.2 
 
3. Suchthilfekonzept 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 Wie viele dezentrale Suchthilfezentren mit Drogenkonsumräumen sind in Köln insgesamt geplant (nicht nur 
am Perlengraben)?  
 An welchen konkreten Stadtteilen und Quartieren sollen diese lokalisiert werden?  
 Mit welchem Ausmaß/welcher Größe sind diese Standorte geplant (Drogenkonsumraum, Suchthilfezentrum, 
Fassungsvermögen etc.)?  
 Welcher sachliche Grund begründet diese räumliche Verteilung?  
 Wie wird diese Dezentralisierungsstrategie dem erklärten „Zürcher Modell" entsprechen? – 
Bevölkerungsvergleich: Zürich (480.000 Einwohner) betreibt 3–4 dezentrale Drogenkonsumräume. Köln 
(1.087.863 Einwohner) plant aktuell 1 großdimensioniertes Zentrum. Ist dies eine Anwendung oder 
Abweichung vom Zürcher Modell?  
 Werden die geplanten dezentralen Zentren parallel entwickelt und realisiert (wie in Zürich) oder ist der 
Perlengraben ein Provisorium vor einer späteren, ungewissen Dezentralisierung?  
 Falls parallel geplant: Verbindlicher Zeitplan für die Realisierung aller Zentren mit konkreten 
Meilensteinen (Quartal/Jahr) und benannten Finanzierungszusagen  
 Falls sequenziell geplant: Explizite Begründung, warum die Stadt vom Zürcher Modell abweicht  
M.D.  
20.01.2026 
Siehe Kapitel 
3.1, 3.4 
Der Rat wird angeregt: 
 Ein gesamtstädtisches, integriertes Konzept zur Drogenhilfe zu entwickeln oder die Stadtverwaltung damit zu 
beauftragen und darüber zu beschließen, das über die reine Standortverlagerung hinausgeht und Prävention, 
Therapie, Substitution, Wohnen und Nachsorge umfasst 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 3.1

13 
 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 eine städtische Drogenpolitik zu beschließen, die Ziele und Mittel klar definiert 
G.W.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 3.1 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 Eine langfristige städtische Drogenpolitik-Strategie zu beschließen (Zeitraum: 2026–2035) 
G.W.  
02.02.2026 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert von der Stadtverwaltung ein, alternative Suchthilfekonzepte zu 
prüfen, insbesondere dezentralisierte Modelle mit mehreren kleineren Servicepunkten an verschiedenen 
Stadtteilen 
L.D.  
29.01.2026 
Siehe Kapitel 3.2 
 
Ich rege den Rat an:  
 Dezentralisierte Modelle prioritär prüfen, da sie nachhaltiger, gerechter und mit weniger 
Nachbarschaftskonflikt umsetzbar sind 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Suchthilfekonzept überarbeiten: Von großflächig zentral zu dezentralisiert verteilt 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung bittet, bei der Stadtverwaltung für eine Konzeptänderung zu werben, die nachhaltiger 
und gerechter über mehrere Stadtteile verteilt ist 
L.D.  
29.01.2026 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Bezirksvertretung Innenstatt führt explizit bzgl. des Innenstadt-Standortes Perlengraben eine 
Machbarkeitsstudie durch, die die Vor- und Nachteile eines zentral großflächigen Modells versus 
dezentralisierter Modelle systematisch vergleicht 
 
 
L.D.  
29.01.2026

14 
 
Die Bezirksvertretung möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Klärung darüber zu verlangen, ob eine Permanentinstallation geplant ist oder ob zeitlich begrenzte Lösungen 
vorgesehen sind 
 Aktuelle und zukünftige Alternativen transparentieren 
 Andere Standorte (z.B. weniger dicht besiedelte Gebiete) prüfen 
 in Evaluationskonzept für die Erstphase entwickeln, um 2029 eine informierte Entscheidung treffen zu 
können 
G.W.  
29.01.2026 
Siehe Kapitel 3.1 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die verhindern, dass sich der Problemradius vom Neumarkt ins 
Pantaleonsviertel ausdehnt und die Szene lediglich räumlich verlagert wird 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 3.2 
Der Rat wird angeregt: 
 Ein spezifisches Konzept zum Umgang mit Cracksüchtigen zu entwickeln, das den besonderen 
Gefährdungen durch rauchendes Rauschmittelkonsum im öffentlichen Raum Rechnung trägt 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 3.3 
 
4. Umwelt, Klima und Nachhaltigkeitsaspekte 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Der Rat wird angeregt: 
 Auf die Rodung von Bäumen und die Inanspruchnahme von Grünflächen in bereits stark aufgeheizten 
Innenstadtlagen zu verzichten und alternative Standorte zu prüfen, insbesondere solche, die entsprechend 
den Effektivitätskriterien der Suchthilfe (Harm Reduction und Szenenähe) in größerer Nähe zum Neumarkt 
hin liegen. 
 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 4.1

15 
 
Der Rat wird angeregt, 
 die Fachplanung zu überprüfen und schriftlich nachzuweisen, nach welchen Kriterien die Fällung der 
bestehenden Bäume geplant ist und ob diese Fällung tatsächlich sachlich erforderlich ist, 
 zu untersuchen, ob durch alternative Gestaltungen des Bebauungsplans (z.B. Anpassung der Baugrenzen, 
Modifikation der Erschließungskonzepte, Erhöhung der Baumschutzquoten) eine Erhaltung von 
Bestandsbäumen möglich ist, 
 eine Stellungnahme des Umweltamtes und der zuständigen Fachbereiche einzuholen, die die ökologischen 
und stadtklimabezogenen Konsequenzen einer Fällung dieser Bäume fachlich bewertet, 
 bei unvermeidbarer Fällung ein nachvollziehbares Ersatz- und Aufforstungskonzept zu fordern, das die 
Funktionsverluste kurzfristig und nachhaltig kompensiert, 
 im Bebauungsplanverfahren erhöhte Baumschutzvorgaben für das gesamte Plangebiet festzulegen, um 
künftige unkontrollierte Rodungen zu verhindern. 
A.G.  
03.02.2026  
Siehe Kapitel 4.1 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Vereinbarkeit der geplanten Bodenversiegelung mit den städtischen Klima-, Hitze- und 
Starkregenkonzepten zu überprüfen und das Vorhaben – falls erforderlich – an diese anzupassen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 4.2 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Konkrete ökologische Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft zu 
beschließen und transparent darzulegen, wo und wie sowie bis wann diese umgesetzt werden sollen 
D.B.  
02.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Bestehende, innenstadtnahe Leerstände vorrangig zu nutzen, da dies ökologisch wie wirtschaftlich deutlich 
sinnvoller ist 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 4.3 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Anmietung von Räumen in Neumarktnähe vorrangig zu verfolgen, da dies den Kriterien der Effektiven 
Suchthilfe (Harm Reduction und Szenenähe) stärker gerecht wird, als ein 1.000 m entferntes Zentrum 
 
 
D.B.  
02.02.2026

16 
 
Ich beantrage daher: 
 die Erstellung bzw. Offenlegung eines standortbezogenen hydrogeologischen Gutachtens zur Grünanlage 
Wilhelm-Hoßdorf-Straße, 
 die Prüfung und Darstellung der Auswirkungen einer möglichen Versiegelung auf das Grundhochwasser in 
den angrenzenden Wohnbereichen (insbesondere SR), 
 die Darlegung, welche Funktion die Grünanlage derzeit im Rahmen des lokalen Wasserhaushalts 
(Versickerung, Retention, Druckausgleich) erfüllt, 
 die Prüfung kumulativer Effekte mit weiteren bestehenden oder geplanten Bauvorhaben im Umfeld, 
 die Aussetzung weiterer planerischer oder baulicher Entscheidungen, bis diese Prüfungen abgeschlossen 
und öffentlich nachvollziehbar dokumentiert sind. 
Sollten entsprechende Gutachten oder Prüfungen bislang nicht vorliegen, bitte ich um ausdrückliche Mitteilung, 
auf welcher fachlichen Grundlage dennoch eine Entscheidungsreife angenommen wird. 
A.G.  
27.01.2026 
Siehe Kapitel 4.4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege daher an, 
 ein standortbezogenes hydrogeologisches Gutachten zur Grünanlage Wilhelm-Hoßdorf-Straße zu erstellen 
bzw. ein bereits vorliegendes Gutachten offenzulegen, 
 die Auswirkungen einer möglichen Versiegelung auf das Grundhochwasser in den angrenzenden 
Wohnbereichen (insbesondere SR) zu prüfen und darzustellen, 
 darzulegen, welche Funktion die Grünanlage derzeit im Rahmen des lokalen Wasserhaushalts 
(Versickerung, Retention, Druckausgleich) erfüllt, 
 kumulative Effekte mit weiteren bestehenden oder geplanten Bauvorhaben im Umfeld zu prüfen und 
darzustellen, 
 weitere planerische oder bauliche Entscheidungen zur Bebauung dieser Fläche bis zum Abschluss dieser 
Prüfungen und deren öffentliche, nachvollziehbare Dokumentation auszusetzen. 
Sollten entsprechende Gutachten oder Prüfungen bislang nicht vorliegen, bitte ich um ausdrückliche Mitteilung, 
auf welcher fachlichen Grundlage dennoch eine Entscheidungsreife angenommen wird. 
A.G.  
28.01.2026  
Ich rege daher an, 
 ein standortbezogenes hydrogeologisches Gutachten zur Grünanlage Wilhelm-Hoßdorf-Straße zu erstellen 
bzw. ein bereits vorliegendes Gutachten offenzulegen, 
 die Auswirkungen einer möglichen Versiegelung auf das Grundhochwasser in den angrenzenden 
Wohnbereichen (insbesondere SR) zu prüfen und darzustellen, 
A.G.  
03.02.2026

17 
 
 darzulegen, welche Funktion die Grünanlage derzeit im Rahmen des lokalen Wasserhaushalts 
(Versickerung, Retention, Druckausgleich) erfüllt, 
 kumulative Effekte mit weiteren bestehenden oder geplanten Bauvorhaben im Umfeld zu prüfen und 
darzustellen, 
 weitere planerische oder bauliche Entscheidungen zur Bebauung dieser Fläche bis zum Abschluss dieser 
Prüfungen und deren öffentliche, nachvollziehbare Dokumentation auszusetzen. 
Sollten entsprechende Gutachten oder Prüfungen bislang nicht vorliegen, bitte ich um ausdrückliche Mitteilung, 
auf welcher fachlichen Grundlage dennoch eine Entscheidungsreife angenommen wird. 
Siehe Kapitel 4.4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege an, dass die Bezirksvertretung Innenstadt 
 die Verwaltung um eine fachliche Stellungnahme zur aktuellen Grundwasser- und Starkregensituation im 
Umfeld der Grünanlage Wilhelm-Hoßdorf-Straße ersucht, 
 prüfen lässt, welche Funktion die Grünanlage derzeit für den lokalen Wasserhaushalt und den Schutz der 
angrenzenden Wohnbebauung erfüllt, 
 die möglichen Auswirkungen einer Bebauung/Versiegelung auf Grundhochwasser, Rückstaurisiken und die 
betroffenen Gebäude im Bereich SR darlegen lässt, 
 sich für Transparenz und Beteiligung der betroffenen Anwohnerschaft (z.B. durch Informationsveranstaltung 
oder frühzeitige Unterrichtung nach § 23 GO NRW) einsetzt, 
 gegenüber Rat und Verwaltung eine Stellungnahme bzw. Empfehlung verabschiedet, in der die Position der 
Bezirksvertretung zum Erhalt bzw. zur Bebauung dieser Grünfläche aus bezirklicher Sicht deutlich gemacht 
wird, 
 darauf hinwirkt, dass bis zum Abschluss der fachlichen Prüfungen keine irreversiblen planerischen oder 
baulichen Entscheidungen zu Lasten der Grünanlage getroffen werden. 
A.G.  
28.01.2026  
Der Rat wird angeregt, 
 vor Erteilung einer Genehmigung oder Billigung des Bebauungsplans eine standortbezogene hydrologische 
Fachprüfung zu veranlassen, die 
 die Funktion der Grünanlage für den lokalen Wasser- und Bodenhaushalt belastbar bewertet, 
 die Auswirkungen der Versiegelung auf Grundhochwasser, Starkregenabfluss und Rückstausituationen 
untersucht, 
 die kumulative Wirkung dieser Bebauungsmaßnahme im Zusammenhang mit bereits vorhandenen 
Versiegelungen und weiteren geplanten Bauvorhaben im Umfeld analysiert, 
 diese Fachprüfung nachvollziehbar zu dokumentieren und die Ergebnisse bei der umweltvorsorgegerechten 
Abwägung zu berücksichtigen, 
A.G.  
03.02.2026

18 
 
 bei der weiteren Planung fachlich fundierte Maßnahmen zur Minderung oder zum Ausgleich der mit der 
Versiegelung verbundenen hydrologischen Nachteile vorzusehen. 
Siehe Kapitel 4.4 
 
5. Finanzierung und Wirtschaftlichkeit 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Gesamtkosten für Neubau bzw. Interimslösungen inklusive Sicherheits-, Betriebs- und 
Ausgleichsmaßnahmen transparent darzulegen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Einen Kostenvergleich zur Nutzung eines bestehenden Gebäudes zu erstellen und zu veröffentlichen 
D.B.  
02.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 eine transparente Ressourcenaufteilung für beide Großprojekte festzulegen 
 Kostenaufschlüsselung öffentlich zu machen: Welche städtischen Eigenmittel, externe Förderung (Land, 
Bund) und ggf. Fremdfirmen-Kosten sind veranschlagt? 
 Prioritäten zwischen den Projekten zu klären, falls Engpässe entstehen 
 Bericht über Finanzierung von Fremdfirmen-Leistungen (Umfang, Kosten, Vergabeverfahren) anzufordern 
G.W.  
02.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 das Gesamtbudget für das geplante großflächige SHZ mit DKR für ca. 180 Konsumenten und ca. 100 
Mitarbeiter (Planung, Bau, Betrieb, Sicherheit, Ressourcen, Personal u.ä.) öffentlich zu machen 
 städtische Personalkosten vs. Fremdfirmen-Kosten aufzuschlüsseln 
 Finanzierungsquellen transparent darzulegen (Haushaltsbudget, Förderung, Fremdmittel) 
 Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen und zu berichten 
 Vergabeverfahren für Fremdfirmen in voller Transparenz dokumentieren 
G.W.  
02.02.2026

19 
 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 Rolle und Ressourcenausstattung aller beteiligten städtischen Dienststellen zu definieren 
G.W.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 5 
 
Die Stadtverwaltung legt dar: 
 eine hinreichend konkrete Darlegung mit entsprechenden Angaben zur geplanten Finanzierung und den 
jeweiligen Verantwortlichkeiten  
M.D.  
20.01.2026  
Ich rege den Rat an:  
 Finanzieller Rückfall-Puffer: Stadt reserviert Mittel für mögliche Umsiedlung des Zentrums an besseren 
Standort, falls Revision erforderlich 
L.D.  
03.02.2026 
 
6. Beteiligung, Evaluation und Transparenz 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Der Rat wird angeregt: 
 Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig in die Standortsuche einzubeziehen und deren Belange 
angemessen zu berücksichtigen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 6.1 
Mein Antrag zielte und zielt daher ausdrücklich nicht darauf ab, „eine Beteiligung anzuregen“, sondern darauf, 
dass der Rat selbst über eine leitlinienkonforme, vorgelagerte Öffentlichkeitsbeteiligung entscheidet – und diese 
nicht allein verwaltungsseitig in Form und Reichweite vorgegeben wird 
M.A.  
31.01.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner über die bisherige 
Informationsveranstaltung hinaus zu schaffen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 6.3 
 
 
 
 
Unabhängig von der bauplanungsrechtlichen Klärung rege ich an, dass die Stadt Köln den Anwohnern über die 
bisherige Informationsveranstaltung hinaus zusätzliche Möglichkeiten einräumt, Einfluss auf die 
Entscheidungsfindung zu nehmen. 
A.V.-K.  
03.02.2026

20 
 
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine ordnungsgemäße, transparent durchgeführte und ergebnisoffene 
Beteiligung der mittelbar und unmittelbar von der geplanten Errichtung des Suchthilfezentrums mit 
Drogenkonsumraum am Standort Perlengraben betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner durchzuführen, die 
den Anforderungen der Prinzipien der Transparenz und Akzeptanz bei kommunalen Entscheidungen dieser 
Tragweite an die Beteiligung der Bürgerschaft und insbesondere der hiervon betroffenen Anwohnerschaft, 
Träger, Einrichtungen und sonstigen Akteure hinreichend Genüge tut.  
Als Anforderungen an die oben genannte Beteiligung soll die Stadtverwaltung folgende Punkte insbesondere 
berücksichtigen:  
 Keine zeitliche Vorverlegung einer Standortentscheidung für das Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum 
vor einer Entscheidungsfestlegung durch Ratsbeschluss  
 Veröffentlichung der Kriterien für die Standortwahl sowie der Begründung für die Wahl dieser Kriterien, 
Veröffentlichung der Kriterienanwendung und Begründung für die eigene Standortauswahl  
 Vorlage der sachlichen Grundlagen für die planerische Einschätzung der Stadtverwaltung (Informationen aus 
den unter Ziff. 1 a)-h) bis Ziff. 4 aufgeführten Anregungen)  
 Veröffentlichung der Standortanalyse, Abwägung und Alternativen-prüfung  
 Format der Beteiligung (mind. zwei öffentliche Veranstaltungen, schriftliche Stellungnahmen, direkte 
Gesprächsmöglichkeiten)  
 Sichtbarmachung aller eingegangenen Bedenken und der konkreten Maßnahmen zur Begegnung dieser 
Bedenken im Rahmen der geplanten Umsetzung der Planung und Standortentscheidung  
M.D.  
20.01.2026 
Siehe Kapitel 6.3 
 
 
Die Bezirksvertretung möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Die Etablierung eines Anwohnerbeirats beschließen, der monatlich tagt 
 Zusammensetzung mit Anwohnern, Gewerbetreibenden, Sozialträgern und städtischen Dienststellen 
festlegen 
 Ein Moderationsverfahren zur Konfliktvermittlung und schnellen Problemlösung einrichten 
 Transparenzverpflichtung für den Betreiber (Drogenhilfe Köln) vereinbaren 
 Regelmäßige Berichte an die Bezirksvertretung über Vorfälle und Maßnahmen 
G.W.  
29.01.2026 
Die Bezirksvertretung möge Folgendes veranlassen: 
 Sofortige umfassende Informationskampagne für Anwohner durchführen 
 Bürgersprechstunden zu SHZ-Themen anbieten 
 Regelmäßige Berichte in Bezirksvertretungssitzungen 
 Unterstützung bei Beschwerde- und Beschwerdeverfahren anbieten 
G.W.  
29.01.2026

21 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Eine verbindliche Evaluierung nach Inbetriebnahme zu beschließen, die festlegt, welche Maßnahmen greifen, 
wenn sich die Belastung deutlich erhöht 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 
6.3, 3.1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen: 
 Die Bezirksvertretung Innenstadt etabliert ein Monitoring- und Beschwerdeverfahren ein bzw. fordert dessen 
Etablierung gegenüber der Stadtverwaltung, insbesondere Dezernat V, sowie gegenüber dem 
Polizeipräsidenten, gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln, welches 
den Anwohnern ermöglicht, negative Auswirkungen dokumentieren und dem Bezirk melden zu können 
L.D.  
29.01.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Langfristige Evaluation: Nicht nur Konsum-Compliance messen, sondern auch Nachbarschaftseffekte, 
Sicherheit, Neben- und Ausweicheffekte systematisch dokumentieren 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Unabhängiges Monitoring einrichten: 
 Dokumentation von Lärm, Aggressionen, Dealertätigkeiten, Anwohnerbeschwerden 
 Quartierssicherheitsstatistiken (Straftaten, Ordnungsverstöße) 
 Kindergarten- und Schulabfragen (Sicherheitsempfinden, Schulweg-Vermeidung) 
 Spielplatz-Nutzungsstatistiken der Ersatzplätze 
L.D.  
03.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Minimum-Standards für Reinigung, Ordnung, Sicherheit und Anwohnerbeteiligung festzulegen 
G.W.  
02.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 ein umfassendes Monitoring-Konzept für das SHZ mit DKR am Perlengraben zu beschließen 
 klare Indikatoren und Zielwerte festzulegen (z.B. Rückgang von Drogentodesfällen um X%, Lagerplatzabbau, 
Strafverfolgungszahlen, Bürgerbeschwerden) 
 regelmäßige Berichterstattung (halbjährlich) zu einem Ratsausschuss vorgesehen 
 externe Evaluation durch unabhängige Forschungseinrichtung nach zwei Jahren durchzuführen 
 Korrektionsmechanismen festzulegen, falls Ziele verfehlt werden 
  
G.W.  
02.02.2026

22 
 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Evaluationsmechanismen zur Erfolgskontrolle zu etablieren 
G.W.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 
6.3, 3.1 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Evaluation nach der Erstphase des SHZ (2026–2029) vorzusehen, mit Option auf Verlegung 
G.W.  
02.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Jährliche Berichte an Rat und Bezirksvertretung über Evaluationsergebnisse 
L.D.  
03.02.2026 
Siehe Kapitel 6.2 
 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 regelmäßige Berichterstattung zum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
vorzusehen 
G.W.  
02.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Ergebnisse der Evaluierung öffentlich zugänglich zu machen und die betroffenen Anwohnerinnen und 
Anwohner hierüber zu informieren 
D.B.  
02.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Klare, überprüfbare Kriterien zu definieren, bei deren Nichterfüllung der Standort erneut überprüft oder 
aufgegeben wird 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 
6.3, 3.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege an, die Bezirksvertretung Innenstadt möge folgende Maßnahmen ergreifen: 
 Die Bezirksvertretung Innenstadt etabliert ein Notfall-Revisions-Mechanismus bzw. fordert die Schaffung 
eines solchen gegenüber der Stadtverwaltung, insbesondere Dezernat V, sowie gegenüber dem 
Polizeipräsidenten, gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln ein, der 
es der Bezirksvertretung erlaubt, die Standortentscheidung zu revidieren, sollten sich die Belastungen als 
unzumutbar erweisen 
 Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt, soweit keine ausreichende Sicherung möglich sein sollte, die 
Rücknahme der Standortentscheidung. 
L.D.  
29.01.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Revisions-Klausel: Falls nach [12-24 Monaten] die dokumentierten Belastungen [objektive Schwellenwerte 
überschreiten], kann Rat oder Bezirksvertretung Standortrevision einfordern 
L.D.  
03.02.2026

23 
 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 eine hinreichend konkrete Darlegung effektiver Sanktionsmechanismen und Kontrollmechanismen  
M.D.  
20.01.2026 
Siehe Kapitel 
6.3, 3.1 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Exit-Strategien zu prüfen und festzulegen 
G.W.  
02.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 Korrektionsmechanismen festzulegen, falls Ziele verfehlt werden 
G.W.  
02.02.2026 
[Zur Anregung der Standortprüfung in Köln-Lindenthal] 
Die Öffentlichkeit im Stadtteil Köln-Lindenthal sollte frühzeitig und aktiv darüber informiert werden, dass eine 
Standortsuche für ein Suchthilfezentrum im Stadtbezirk beabsichtigt ist. Ziel ist es, Transparenz herzustellen, 
Gerüchten vorzubeugen und Vertrauen in den Prozess zu schaffen. 
J.M.  
29.01.2026 
Siehe Kapitel 
6.2, 3.1 
[Zur Anregung der Standortprüfung in Köln-Lindenthal] 
Begleitend zur Standortprüfung sollte eine gezielte Information über die Arbeitsweise der Suchthilfe in Köln 
erfolgen. Durch sachliche Aufklärung über Ziele, Abläufe und Wirkungen von Suchthilfeangeboten können 
Vorurteile, Ängste und Fehlannahmen frühzeitig abgebaut werden. 
Ziel ist es, eine informierte und konstruktive Diskussion im Stadtteil zu ermöglichen und die Bereitschaft zu 
stärken, Verantwortung für eine gesamtstädtische Aufgabe zu übernehmen. 
J.M.  
29.01.2026 
Vor diesem Hintergrund [fehlende Transparenz in der Kommunikation] rege ich an, alle Unterlagen, die zur 
Unterstützung durch die Kämmerei, das Jugenddezernat, das Rechtsamt, dem Bauamt, dem 
Gesundheitsdezernat, der Polizei und den Fraktionen geführt haben, vollständig in das Ratsinformationssystem 
einzustellen - spätestens zu den Unterlagen der Ratssitzung am 05.02.2026. Dazu gehören insbesondere  
 Die fachliche Bewertung des Jugenddezernats, insbesondere zu KiTa-, Tagespflege-, und Schul-Nähe, 
Spielplatzumfeld und den täglichen Schülerströmen in das Veedel und vom Veedel in die anliegenden 
Schulen  
 Die Stellungnahme der Kämmerei zu Wirtschaftlichkeit und Bewertung des finanziellen Risikos  
 Die fachliche Begründung des Gesundheitsdezernats  
 Die Dokumentation der Standortauswahl inkl. Kriterien der Standortauswahl  
 Die Prüfung und Abwägung alternativer Standorte  
 Die dokumentierten Ergebnisse aus den Prüfaufträgen zu Mikro-Dealing und Substitutionspräparate  
R.K.  
16.01.2026 
Siehe Kapitel 6.2

24 
 
 Sowie zentrale Unterlagen, die in die interne Entscheidungsfindung eingeflossen sind Ein zentraler Aspekt, 
der bislang nicht dokumentiert ist, betrifft die täglichen Wegebeziehungen von Schülerinnen und Schülern im 
Quartier. Täglich bewegen sich tausende Kinder und Jugendliche aus dem Veedel zu den Haltestellen (u.a. 
Severinstr. und Poststr.) und umliegenden Schulen sowie aus dem Stadtgebiet zu den Berufskollegs im 
Veedel. Diese Wege sind fußläufig deckungsgleich mit den erwartbaren Zuwegungen zum 
Suchthilfezentrum. Eine fachliche Bewertung dieser Überlagerung wäre für die Gesamtbetrachtung 
wesentlich. 
Siehe Kapitel 6.2 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 Alle Stellungnahmen städtischer Dezernate zum SHZ mit Daten und Belegen zu unterlegen 
 Definition von Begriffen wie „unmittelbare Nähe" (Radius, Luftlinie, Laufweg) klarzustellen 
 Kartenmaterialien mit Eintrag von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Wohnquartieren etc. zu 
veröffentlichen 
G.W.  
02.02.2026 
Die Bezirksvertretung möge folgende Maßnahmen ergreifen:  
 Eine Bestandsaufnahme ihrer Rolle und Befugnisse beim SHZ-Projekt durchführen 
 Zusätzliche Personalressourcen für Begleitung und Kontrolle des Projekts anfordern 
 Eine ständige Projektgruppe mit Fachpersonen (Stadtplanung, Soziales, Sicherheit) etablieren 
 Quartalsmäßige Berichte zur Umsetzung einfordern 
G.W.  
29.01.2026 
Siehe Kapitel 6.3 
 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 verbindliche Standards für Bürgerbeteiligung bei Großprojekten zu beschließen 
 Mindestanforderungen festzulegen: frühzeitige Information, öffentliche Veranstaltungen, Anwohnerbeiräte, 
Beschwerdeverfahren 
 Finanzierung von Beteiligungsprozessen im Projektbudget zu verankern 
 Moderation und Konfliktvermittlung durch unabhängige Dritte vorzusehen 
G.W.  
02.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Beteiligungsfristen und -verfahren transparent zu dokumentieren 
 Einwendungen von Bürgern systematisch zu sammeln und zu beantworten 
 Ggf. nachträgliche oder ergänzende Beteiligungsverfahren durchzuführen 
 
G.W.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 6.2

25 
 
Sollten die Informationen aus den Anregungen [zu Ziff. 1 a)-h) und 2 a)-b)] nicht vollständig vorgelegt werden, 
möge die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln beschließen:  
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zusätzlich zur geplanten Informationsveranstaltung am 20. Januar 2026 
und zeitlich rechtzeitig vor der Ratssitzung am 05. Februar 2026 eine zweite, vertiefende 
Informationsveranstaltung durchzuführen.  
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert für diese zweite, vertiefende Informationsveranstaltung die 
Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel durch Vorlage der oben unter [Ziff. 1 a)-h)] aufgeführten 
Informationen rechtzeitig vor diesem zweiten Termin für die (vertiefte) Informationsveranstaltung über die 
Tatsachenbasis und Entscheidungsgrundlagen für den Tagesordnungspunkt der betreffenden Standortwahl 
(Entscheidung über den Standort Perlengraben für das geplante Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum) für 
den Ratssitzungstermin am 05. Februar 2026 zu informieren.  
M.D. 
20.01.2026 
Siehe Kapitel 6.3 
 
7. Standort und Standortprüfung 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 eine hinreichend fachlich qualifizierte Betrachtung und Auswertung im Hinblick auf die Auswirkungen der 
Planung (Suchthilfezentrum Standort Perlengraben) auf die Wohnbevölkerung und Wohnqualität, die 
Familienkompatibilität dieser Standortplanung als zentrale Frage, die demografische Folgen und mögliche 
Viertelflucht, die zu erwartende Vermögenswertminderung, die zu erwartenden Gewerbeauswirkungen und 
eine vergleichende Quartieranalyse  
M.D.  
20.01.2026 
Siehe Kapitel 7.1 
Die Stadtverwaltung legt dar:  
 Prognose der zu erwartenden Familienmigration und Viertelflucht und der Möglichkeiten, für die betroffenen 
Familien einen geeigneten Ersatzwohnraum zu finden  
M.D.  
20.01.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Die geprüften alternativen Standorte sowie die Kriterien für deren Ausschluss transparent darzulegen, die 
Kriterienauswahl sachlich zu begründen, auch die Ablehnung von Kriterien sachlich zu begründen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 7.2

26 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Darzulegen, ob einige Kriterien gegenüber anderen priorisiert bzw. stärker gewichtet wurden und dies 
sachlich zu begründen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 7.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege den Rat an: 
 Kriterienklarheit etablieren: Abschließend benannte, transparent gemachte Evaluationskriterien, nicht „unter 
anderem..." 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an: 
 Ein transparentes Bauleitplanverfahren formal einzuleiten, das mit einer systematischen Standortermittlung 
und klarer Kriterienlegung beginnt (nicht mit bereits gefasster Entscheidung) 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an: 
 Eine echte Alternativenprüfung durchführen lassen: 
 Welche anderen Standorte in Köln sind verfügbar? 
 Welche städtischen Flächen in Gewerbegebieten, Mischgebieten oder bereits „belasteten" Quartieren 
kämen in Betracht? 
 Warum sind diese verworfen worden (sachliche Begründung erforderlich)? 
 Dezentralisierte Modelle mit mehreren kleineren Servicepunkten evaluieren 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Öffentlich zugänglich Machbarkeitsstudie durchführen lassen, die: 
 Alle verfügbaren städtischen Flächen systematisch evaluiert 
 Für jede Fläche die Vor- und Nachteile transparent darstellt 
 Dezentralisierte Modelle mit zentral großflächigem Modell vergleicht 
 Fachlich begründet erklärt, welche Alternativen ausscheiden und warum 
L.D.  
03.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Darzulegen, auf welche fachlichen Grundlagen (z.B. Gutachen, fachliche Analyse/Stellungnahme etc.) die 
Entscheidung gestützt wurde, und diese fachlichen Grundlagen offenzulegen 
 
D.B.  
02.02.2026

27 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Standortentscheidung ausschließlich nach fachlichen und rechtlichen Kriterien zu treffen und politische 
oder wahltaktische Erwägungen auszuschließen 
D.B.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 7.2 
 
Der Rat wird angeregt: 
 Die Empfehlung des Polizeipräsidiums für den Standort Kalk sowie die Gründe für deren 
Nichtberücksichtigung transparent darzulegen. 
D.B.  
02.02.2026 
[Zur Anregung der Standortprüfung in Köln-Lindenthal] 
Parallel dazu sollten mögliche Standorte geprüft werden, ich rege an:  
 leerstehende oder untergenutzte Immobilien, darunter auch die Liegenschaften der ehemaligen russischen 
Föderation, für die in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Übernahme- oder Umnutzungsanträge 
gestellt wurden, 
 alternativ geeignete Teilflächen der Uniwiese, die jährlich mit erheblichem Aufwand für 
Karnevalsveranstaltungen provisorisch versiegelt werden, jedoch zunehmend ungenutzt bleiben. 
J.M.  
29.01.2026 
Siehe Kapitel 
7.2, 4.3 
Ich rege an, auch im Stadtteil Köln-Lindenthal die Einrichtung eines Suchthilfezentrums zu prüfen und 
entsprechende Standortuntersuchungen vorzunehmen. J.M.  
29.01.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Standorte in allen Stadtteilen prüfen, auch in bereits belasteten Quartieren oder Gewerbegebieten, um 
Lasten gerechter zu verteilen 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie in einem zweiten offiziellen Bauleitplanverfahren öffentlich machen 
und zur Basis der Standortwahl machen 
L.D.  
03.02.2026 
Siehe Kapitel 7.2 
 
 
 
 
 
 
Ich rege den Rat an: 
 Alle relevanten städtischen Belange in eine echte Abwägung einzubeziehen: 
 Suchthilfe-Belange (Erreichbarkeit, Harm Reduction, Szenenähe) 
 Nachbarschutz und Wohnqualität 
 Kindeswohl und Spielraumsicherung (UN-Kinderrechtskonvention) 
 Gebietscharakterschutz 
L.D.  
03.02.2026

28 
 
 Verfügbarkeit von Polizeikräften und reale Sicherheitsbedingungen 
 Langfristige Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit 
 Verdrängung aus dem öffentlichen Raum - nicht in (!) den öffentlichen Raum, wie dies am Standort 
Perlengraben wäre 
Siehe Kapitel 7.2  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege ferner an, ernsthaft zu überdenken, einen solchen, millionenschweren Bau mit dem Kaliber eines 
Musical Dome, der für die Aufnahme von Suchtkranken, insbesondere Crack-Abhängigen, die im 
Rauschzustand empirisch belegbar tendenziell eher zu Impulstaten, Gewalttaten und Verkennungstaten (vgl. § 
20 StGB) neigen, mitten in einem Wohngebiet kaum 10 Meter von reiner Wohnbebauung entfernt auf dem 
Gelände eines städtischen Spielplatzes zu errichten und das auch noch in einem Gebiet, das nachweislich als 
kinder- und seniorenreich gilt und nachweislich einen erheblichen Spielraum-Mangel aufweist. 
A.V.-K. 
03.02.2026 
Ich rege den Rat an: 
 Den Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Zustimmung als vorweggenommene Abwägungsentscheidung zu 
evaluieren und ggfls. zu revidieren 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Partizipative Standortevaluation durchführen (Bürger-, Expertenräte), um Abwägung nicht nur top-down 
vorzunehmen; 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Partizipation der Betroffenen: Nicht nur Konsumenten einbeziehen, sondern auch Anwohner bei der 
Standortwahl; 
L.D.  
03.02.2026 
Ich rege den Rat an:  
 Nicht-Verfügbarkeit von Ressourcen als Ausschlusskriterium für den Standort anerkennen, falls Sicherheit 
nicht gewährleistet werden kann 
L.D.  
03.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Differenzierte Standortoptionen für Drogenhilfeeinrichtungen (unter Berücksichtigung von 
Bevölkerungsdichte, Infrastruktur, Nachbarschaft) zu prüfen 
  
G.W.  
02.02.2026

29 
 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt,  
 Alternative Standorte (z.B. industrielle oder weniger dicht besiedelte Gebiete) zu untersuchen 
 Finanzierung von Machbarkeitsstudien für Alternativen anzuordnen 
G.W.  
02.02.2026 
Siehe Kapitel 7.2  
Der Rat wird angeregt: 
 Die Verhältnismäßigkeit der räumlichen Bündelung sozialer Problemlagen in einem weiteren 
Innenstadtquartier zu überprüfen und alternative Standortkonzepte zu prüfen. 
D.B.  
02.02.2026 
 
8. Baurecht 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Ich rege an, dass die Stadt Köln eine fundierte rechtliche Prüfung der Fortgeltung des Durchführungsplans Nr. 
6744 1/06 (ex-Nr. 6644 Sd 3/06) „Perlengraben" vornimmt und deren Ergebnis transparent macht. 
A.K.-V. 
03.02.2026 
Siehe Kapitel 8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege an, dass der Rat die Bezirksregierung Köln sowie auf Seiten der Stadt Köln insb. das Dezernat VI – 
Planen und Bauen –, die Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsamt) sowie das Amt für Liegenschaften und 
Kataster sowie – falls möglich – das Dezernat V – Soziales mit einer fachlichen Stellungnahme zu der Frage zu 
beauftragen, ob und mit welcher rechtlichen Begründung davon ausgegangen wird, dass der Durchführungsplan 
am Standort Perlengraben nicht (mehr) als Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB gilt. 
A.K.-V. 
03.02.2026 
Ich rege ferner an, dass der Rat die Stadtverwaltung – insbesondere Dezernat V (Soziales) und Dezernat VI 
(Planen und Bauen) – veranlasst, dem Rat und der Bezirksvertretung nachvollziehbar darzulegen: 
 auf welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage sie die Auffassung stützt, der Durchführungsplan Nr. 6744/106 
gelte nicht (mehr) als Bebauungsplan im Sinne des BauGB? 
 weshalb § 30 BBauG 1960 (heute § 30 BauGB) zur Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines 
Bebauungsplans, der erst nach förmlicher Feststellung des Durchführungsplans (26.01.1961) zum 
30.06.1961 in Kraft trat, nicht zu einer Fortgeltung des Plans als Bebauungsplan führt, obwohl § 189 Abs. 1 
Satz 1 BBauG 1960 und § 233 BauGB eine entsprechende Überleitung vorsehen? 
 In welchem planungs- und baurechtlichen Verfahren die Errichtung des SHZ mit DKR abgewickelt werden 
soll? 
A.K.-V. 
03.02.2026

30 
 
 Ob und inwieweit schon ein solches Verfahren geplant ist, angestoßen wurde, eingeleitet wurde bzw. 
durchgeführt wird? Und in welchem Stadium sich diese Planung befindet? 
Siehe Kapitel 8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege an, dass der Rat die Bezirksregierung Köln sowie auf Seiten der Stadt Köln insb. das Dezernat VI – 
Planen und Bauen –, die Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsamt) sowie – falls möglich – das Dezernat V – 
Soziales mit einer fachlichen Stellungnahme zu der Frage zu beauftragen, ob und mit welcher rechtlichen 
Begründung davon ausgegangen wird, dass der geplante, millionenschwere Bau eines großflächigen 
Suchthilfezentrums mit Drogenkonsumraum für eine Nutzerzahl von ca. 180 Konsumenten und ca. 100 
Mitarbeiter eine temporäre Einrichtung bzw. Fliegender Bau im Sinne des § 78 BauO NRW darstellen soll. 
Hierbei soll weiterhin berücksichtigt werden, dass eine Nutzungsdauer von mindestens 5 bis 10 Jahren 
erwünscht bzw. geplant ist. Hierbei soll ferner fachlich Stellung dazu genommen werden, wie sichergestellt wird, 
dass dieser Bau seinen Standort regelmäßig wechselt, damit er den Anforderungen des § 78 BauO NRW 
gerecht wird.  
A.K.-V. 
03.02.2026 
Weiterhin rege ich an, das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO 
anzurufen. Dort könnte die Gültigkeit des Durchführungsplans Nr. 6744 1/06 (ex-Nr. 6644 Sd 3/06) 
„Perlengraben" rechtssichernd entschieden werden. 
A.K.-V. 
03.02.2026 
Ich rege weiter an, dass die Bezirksvertretung Innenstadt den Rat bittet, die Stadtverwaltung – insbesondere 
Dezernat V (Soziales) und Dezernat VI (Planen und Bauen), die zuständige Bauaufsichtsbehörde und das Amt 
für Liegenschaften und Kataster sowie die Bezirksregierung – zu veranlassen, offen zu legen: 
 welches konkrete bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtliche bzw. sonstige öffentlich-rechtliche Verfahren für 
die Errichtung des SHZ mit DKR vorgesehen ist (z. B. Befreiung nach § 31 BauGB, vereinfachtes Verfahren 
nach §§ 13, 13a BauGB, Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde nach § 79 BauO NRW?), 
 welche Stelle innerhalb der Verwaltung das Verfahren federführend verantwortet, 
 in welchem zeitlichen Ablauf die einzelnen verfahrensrechtlichen Schritte vorgesehen sind. 
A.K.-V. 
03.02.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 Eine Übersicht aller baurechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem geplanten großflächigen SHZ mit 
DKR (Perlengraben) zu veröffentlichen 
G.W. 
02.02.2026 
Es wird angeregt, dass der Rat der Stadt Köln vor und bis zu einer Entscheidung über die finale Umsetzung des 
geplanten Vorhabens eines großflächigen Suchthilfezentrums mit Drogenkonsumraum am Standort 
Perlengraben bereits im Rahmen seiner Entscheidungsfindung folgenden Umstand berücksichtigt: 
M.D. 
19.03.2026

31 
 
Es sprechen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Stadtverwaltung ihre Einschätzung zur geltenden 
Planungslage im Gebiet, in dem sich der geplante Standort für das SHZ mit DKR befinden soll, sowie zur Sach- 
und Rechtslage auf eine fehlerhafte Annahme gestützt hat, indem sie den gültigen Bebauungsplan Nr. 6744 
1.06 für das Plangebiet (Wilhelm-Hoßdorf-Straße) im Rahmen ihrer Vorplanung und Entscheidungsfindung nicht 
hinreichend berücksichtigt und hierdurch den Gebietscharakter des Plangebiets, des Standort-Grundstücks 
(Grünfläche) und der unmittelbaren Nachbarschaft (Reines Wohngebiet) in ihrer baulichen und baurechtlichen 
Machbarkeitsprüfung fehlerhaft eingestuft hat. 
Siehe Kapitel 8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird angeregt, dass der Rat der Stadt Köln beschließt, unter dem unter Ziff. 1 genannten Gesichtspunkt eine 
erneute baurechtliche Machbarkeitsprüfung durch den Rechtsausschuss und den Planungsausschuss des 
Rates der Stadt Köln und/oder eine mit spezifisch baurechtlichen Fragen befasste fachbehördliche Stelle – des 
Bauaufsichtsamtes, der Bezirksregierung oder des Dezernats VI - durchführen zu lassen. 
Es wird ferner angeregt, dass der Rat der Stadt Köln beschließt, die unter Ziff. 2 genannte Machbarkeitsprüfung 
vor einer weiteren Beschlussfassung zu dem geplanten Vorhaben eines großflächigen Suchthilfezentrums mit 
Drogenkonsumraum am Standort Perlengraben durchführen zu lassen.  
M.D. 
19.03.2026 
Es wird angeregt, 
 der Rat möge beschließen, die baurechtliche Machbarkeit des geplanten Vorhabens eines großflächigen  
Suchthilfezentrums mit Drogenkonsumraum am Standort Perlengraben durch die für rechtliche Prüfungen 
zuständigen Dienststellen im Dezernat II – Finanzen und Recht sowie durch den Rechtsausschuss prüfen zu 
lassen und – soweit zweckdienlich – unter Beteiligung der fachlich zuständigen Stellen der Bauaufsicht sowie 
der Bezirksregierung zu bewerten; 
A.Z. 
02.04.2026 
Es wird ferner angeregt, dass der Rat der Stadt Köln beschließt, jede weitere Beschlussfassung zu dem 
geplanten Vorhaben eines großflächigen Suchthilfezentrums mit Drogenkonsumraum am Standort Perlengraben 
bis zur Klärung der unter Ziff. 1 genannten Sach- und Rechtslage einstweilen auszusetzen. 
M.D. 
19.03.2026 
Es wird angeregt, 
 der Rat möge beschließen, jede weitere Beschlussfassung zum geplanten Vorhaben eines großflächigen 
Suchthilfezentrums mit Drogenkonsumraum am Standort Perlengraben bis zur Klärung der in der beigefügten 
Stellungnahme der IG Pantaleonsviertel vom 01.04.2026 (Anlage 1) dargelegten Sach- und Rechtslage 
einstweilen auszusetzen. 
A.Z.  
02.04.2026

32 
 
Es wird angeregt, 
 der Rat möge beschließen, bereits jetzt – sofern das Rechtsamt dies für angezeigt hält, hilfsweise soweit 
zweckdienlich – eine externe qualifizierte baurechtliche Machbarkeitsprüfung zu beauftragen; 
A.Z.  
02.04.2026 
Siehe Kapitel 8 
 
 
9. Kooperationen und kommunale Vergleiche  
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Ich rege den Rat an:  
 Kooperationen mit anderen Städten: Von anderen deutschen und europäischen Städten (Amsterdam, Berlin, 
etc.) lernen, die dezentralisierte Modelle erfolgreich implementiert haben 
L.D. 
03.02.2026 
Siehe Kapitel 9  
Die Stadtverwaltung legt dar: 
 ferner eine vergleichende Analyse – Internationale und nationale Fallstudien  
M.D. 
20.01.2026 
Der Rat der Stadt Köln wird angeregt, 
 Sozialwissenschaftliche Studien zu Nachbarschaftseffekten von Drogenhilfeeinrichtungen einzubeziehen 
G.W. 
02.02.2026 
Der Rat wird angeregt: 
 Nachweisbare Effekte vergleichbarer Standortverlagerungen in anderen Städten wissenschaftlich auswerten 
zu lassen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. 
D.B. 
02.02.2026

33 
 
10. Ratssitzung am 05.02.2026 
Fragen der Antragstellenden Initialen  
Name,  
Datum 
Verweis auf 
Stellungnahme 
Angesichts der hohen öffentlichen Bedeutung rege ich zudem an, für die Ratssitzung am 05.02.2026 eine 
Wortniederschrift anzufertigen. Eine Wortniederschrift würde sicherstellen, dass die Vielzahl an fachlichen 
Aspekten und Rückfragen vollständig dokumentiert wird und nicht in der Komplexität der Diskussion untergeht. 
R.K. 
16.01.2026 
Siehe Kapitel 10 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ich rege an, dass der Rat der Stadt Köln den Tagesordnungspunkt zum Bedarfsfeststellungs- und 
Vorprüfungsbeschluss für den Standort Perlengraben, wie er bislang für die Sitzung am 5. Februar 2026 
vorgesehen ist, dahingehend ändert, dass die in der Beschlussvorlage enthaltene explizite Vorabfestlegung auf 
den Standort Perlengraben entfernt wird und der Tagesordnungspunkt ergebnisoffen formuliert wird, 
beispielsweise: 
 „Errichtung eines Suchthilfezentrums auf der linken Rheinseite der Stadt Köln – Bedarfsfeststellungs- und 
Vorplanungsbeschluss" 
A.V.-K. 
03.02.2026 
Weiterhin rege ich an, dass die Beschlussvorlage zu dem Tagesordnungspunkt zum großflächigen 
Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum am Perlengraben, wie er für die Sitzung am 5. Februar 2026 
vorgesehen ist, unbedingt vertagt wird, solange die dargestellte bauplanungsrechtliche Situation nicht eindeutig 
geklärt ist. Dies umso mehr, wenn der Rat der Stadt Köln der Anregung zu Ziff. 1 nicht folgen sollte. 
Solange die oben dargestellte Rechtssituation nicht eindeutig geklärt ist, bitte ich Sie darum, sich dafür 
einzusetzen, dass die Beschlussvorlage zu dem Tagesordnungspunkt zum Suchthilfezentrum am Perlengraben 
für die Sitzung am 5. Februar 2026 im Rat der Stadt Köln verschoben wird. 
A.V.-K. 
03.02.2026 
Sollte die Stadtverwaltung die Informationen aus der Anregung zu Ziff. 4 nicht vollständig, rechtzeitig und 
spätestens bis 31. Januar 2026, hilfsweise jedoch vor der Ratssitzung am 05. Februar 2026 und höchst 
hilfsweise unverzüglich vorlegen, möge die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln beschließen:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln regt gegenüber dem Rat der Stadt Köln an, die für die 
terminierte Ratssitzung am 05. Februar 2026 angekündigte/vorgesehene Beratung und Abstimmung zum Thema 
„Standortwahl Perlengraben für Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum“ als Tagesordnungspunkt für die 
Ratssitzung am 5. Februar 2026 auszusetzen bis zum Erhalt der unter Ziff. 1 a)-h) aufgelisteten Informationen, 
hilfsweise jedoch bis zu einem Termin, der genügend zeitlichen Vorlauf bietet, um die unter Ziff. 1 a)-h) 
aufgeführten Informationen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung einzuholen, und regt gegenüber dem Rat der 
M.D. 
20.01.2026

34 
 
Stadt Köln an, dass dieser den Tagesordnungspunkt auf eine spätere Ratssitzung an einem Termin verlegt, der 
ihn sachlich und zeitlich in die Lage versetzt, hinreichend informiert und aufgeklärt über den Standort 
Perlengraben für das geplante Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum zu entscheiden.  
Der neue Termin für die Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt zum Thema „Standortwahl 
Perlengraben für Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum“ sollte nicht vor Ende März 2026 liegen. 
Siehe Kapitel 10 
Ich beantrage die Überprüfung und Aufhebung der Ablehnungsentscheidung vom heutigen Tage - Montag, den 
26. Januar 2026 und die Behandlung meiner Eingabe im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden mit dem Ziel einer Stellungnahme/Empfehlung vor der terminierten Ratssitzung am 05. Februar 
2026 oder, falls dies zeitlich nicht möglich ist, vor einer zeitlich angepassten Ratssitzung zu diesem Thema. 
M.D. 
26.01.2026 
Sollten die Informationen aus Anregungen zu [Ziff. 1 a)-h) und 2 a)-b) und 3] nicht vollständig öffentlich gemacht 
bzw. der Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel nicht vollständig vorgelegt werden, möge die 
Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln beschließen:  
Die Bezirksvertretung fordert die Stadtverwaltung auf, die unter der An-regung zu Ziff. 1 dargestellten 
Informationen a)–h) rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2026, hilfsweise jedoch vor der 
Ratssitzung am 05. Februar 2026, höchst hilfsweise, für den Fall einer Aussetzung des Tagesordnungspunktes 
(Standort Perlengraben) und Verlegung auf einen anderen Ratssitzungstermin, rechtzeitig vor diesem Termin, 
höchst hilfsweise schließlich unverzüglich vollständig dem Rat und der Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt 
Köln zur Verfügung zu stellen um ihn informatorisch in die Lage zu versetzen, hinreichend informiert und 
aufgeklärt über den Standort Perlengraben für das geplante Suchthilfezentrum mit Drogenkonsumraum zu 
entscheiden.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung ferner auf, die im vorgenannten 
Absatz nach den dort formulierten Maßgaben auch an die Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel 
auszuhändigen.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln regt gegenüber dem Rat der Stadt Köln an, dass diese 
Informationsvorlage für den Rat die Grundlage für sachgerechte Beratung und informierte Entscheidungsfindung 
über den Tagesordnungspunkt Standort Perlengraben bilden soll. 
M.D. 
20.01.2026

35 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Eingaben gemäß § 24 GO NRW 
zum Suchthilfezentrum (SHZ) Perlengraben  
Um Redundanzen in der Stellungnahme zu vermeiden, wurden die Eingaben nach Themen 
geclustert und übergreifend beantwortet. Im Anhang befindet sich eine Übersicht der Eingaben 
mit Eingangsdatum und Initialen der Anfragenden so wie Verweis zum jeweiligen Kapital der 
Stellungnahme. 
  
1. Sicherheit und Sauberkeit 
1.1. Sicherheitskonzept 
Am 05.02.2026 wurde die Bedarfsfeststellung des Suchthilfezentrums und die 
Vorplanung des ersten Suchthilfezentrums am Perlengraben im Rat beschlossen und 
dabei bereits die Entwicklung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts in Aussicht 
gestellt (0184/2026). Im Zuge der baulichen Vorplanung wurde die Grundlagenanalyse 
Sicherheitskonzept erstellt. Sie ist der Beschlussvorlage der Ratsvorlage (0916/2026) 
als Anlage 5 beigefügt und wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 
Im Rahmen der Erstellung dieses Konzepts wurde ein Risiko-Workshop mit 
Stakeholdern aus dem Umfeld des Perlengrabens durchgeführt. Weiterhin wurde eine 
Sicherheitsstudie von Prof. Dr. Dr. Herbert Schubert durchgeführt und auch stadtinterne 
Stakeholder konnten mit ihrem Fachwissen Risiken benennen. Das Konzept listet klare 
Handlungsempfehlungen, die auch zukünftig die Zusammenarbeit zwischen allen 
Akteur*innen regeln werden. Dabei wurden auch die Themenbereiche Verkehr, 
Schutzkonzept, Wegekonzept und Umfeld einbezogen. An der Entwicklung der 
Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept sind unter anderem Abfallwirtschaftsbetriebe der 
Stadt Köln (AWB), Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), Polizei Köln und Ämter der 
Stadt Köln beteiligt. Das Sicherheitskonzept hat u.a. zum Ziel, die öffentliche Sicherheit 
in der nächsten Umgebung für Anwohnende, Gewerbetreibende, Schülerinnen und 
Schüler auf ihrem Schulweg oder andere schutzwürdige Personen zu unterstützen, 
damit das Vorhaben so verträglich wie notwendig und möglich verwirklicht werden kann.  
Es wird nach Erstellung kontinuierlich evaluiert und den Evaluationsergebnissen 
entsprechend angepasst und fortgeschrieben werden. Kurz vor Inbetriebnahme des 
Suchthilfezentrums ist eine erste Auswertung der Lage mit der Polizei und dem 
Ordnungsamt vorgesehen, um zeitnah Vergleichsdaten erlangen und bei auffälligen 
Entwicklungen Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die jeweiligen Ergebnisse aus 
den Evaluationsprozessen sind Grundlage für die Anpassung der Maßnahmen und der 
Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes. 
Im Suchthilfezentrum wird es einen Spritzentausch, Sondermüllentsorgung, Müllentsorgung 
sowie einen Drogenkonsumraum im Suchthilfezentrum geben. Diese werden in der Regel 
von den Nutzer*innen der Einrichtung in Anspruch genommen werden. Das Risiko von 
zusätzlichem Spritzenmüll, Müll von Drogenzubehör oder sonstigem Müll wird daher eher 
sinken, da die Menschen, die vorher im öffentlichen Raum konsumiert und ihren Müll dort 
entsorgt haben, dies nicht mehr tun müssen. Darüber hinaus ist geplant, im Rahmen der 
oben erwähnten Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept das Thema Sauberkeit 
einzubeziehen und gemeinsam mit der AWB geeignete Maßnahmen abzustimmen, um ein 
sauberes Umfeld sicherzustellen.

36 
 
1.2. Ordnungspartnerschaft 
Die Errichtung eines Suchthilfezentrums und/ oder eines Drogenkonsumraums verpflichtet 
die Träger zu einer Ordnungspartnerschaft mit der Polizei, dem Ordnungsamt und der 
Staatsanwaltschaft. Die Ordnungspartnerschaft schließt die Zuständigkeiten der Beteiligten 
auch bezogen auf die Sicherheit von Bürger*innen in der Umgebung ein. Die Polizei wird die 
Einsatz-, Kriminalitäts- und Beschwerdelage eng begleiten und als Lagebild erfassen. Es 
wird eine abgestimmte Präsenz, gemeinsame Streifentätigkeit und gezielte Kontrollen von 
Ordnungsamt und Polizei geben.  
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Umfeld des 
Suchthilfezentrums haben für Stadt und Polizei Köln oberste Priorität.  
Vor diesem Hintergrund wird im öffentlichen Raum kein Drogenkonsum geduldet. 
Drogenhandel wird im Umfeld eines Drogenkonsumraums konsequente polizeiliche 
Maßnahmen zur Folge haben. 
 
1.3. Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigen des 
Suchthilfezentrums und der Reinigungskräfte 
In Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten u.a. 
Reinigungskräften ist dies in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz, der 
Gefahrenstoffverordnung sowie in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen 
Unfallversicherung geregelt. 
 
1.4. Betriebskonzept der geplanten Einrichtung 
Seitens des Betreibers wird ein zentraler Ansprechpartner für Meldungen zum 
Suchthilfezentrum, Fragen und bezogen auf die Gesamtkommunikation sichergestellt. 
Eine zentrale Rufnummer (Hotline) ist ebenfalls vorgesehen und wird vor 
Inbetriebnahme des Suchthilfezentrums veröffentlicht. Der Beschlussvorlage 
(0916/2026) ist als Anlage 4 das Rahmenkonzept zum Betrieb des SHZs Perlengraben 
beigefügt. Weitere Informationen zum Betrieb und Gesamtangebot können diesem 
entnommen werden.  
 
2. Kinder und Jugendliche 
2.1. Kindeswohl 
Es ist im Sinne des Kindeswohls, wenn Maßnahmen zum Abbau der ungeregelten offenen 
Drogenszene getroffen werden. Schon jetzt werden Kinder und Jugendliche im öffentlichen 
Raum – besonders in der Innenstadt – täglich auf ihren Wegen (beispielsweise zu Kita und 
Schule) mit den Folgen eines exzessiven Drogenkonsums konfrontiert. Dies ist nicht nur im 
Bereich Innenstadt der Fall, sondern in allen dicht besiedelten Stadtteilen. Daher ist das 
Suchthilfezentrum Perlengraben auch ein Beitrag zur Sicherung des Kindeswohls. Die mit 
dem SHZ verbundene Regulierung der Drogenszene trägt zusätzlich zur Verbesserung des 
Umfeldes auch für die vielen in der Innenstadt lebenden Kinder und Jugendlichen bei. Dies 
alles gehört zur Gesamtbetrachtung des Kinderschutz-Aspektes hinzu.

37 
 
2.2. Sicherheit von Kindern und Jugendlichen 
Im Rahmen der oben erwähnten Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept (vgl. Kapitel 1) 
finden Belange von Kindern und Jugendlichen besondere Berücksichtigung. Bei der 
wissenschaftlich begleiteten Sicherheitsstudie wurden daher gezielt auch 
Stakeholdergespräche geführt, die u. a. die lokalen Schulen und Einrichtungen der Kinder- 
und Jugendhilfe vertraten. 
 
2.3. Prävention 
Es gibt bereits ein stadtweites Angebot der Sucht- und Drogenprävention in Köln. Ziel der 
Präventionsmaßnahmen ist die frühzeitige Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung bei den 
Kindern und Jugendlichen und eine gezielte Hinwirkung auf gesundheitsfördernde 
Verhaltensweisen durch Umsetzung entsprechender Präventionsprogramme. Zur Stärkung 
der Resilienz von Kindern und Jugendlichen und zur Aufklärung über die Gefahren eines 
Suchtmittel-Konsums unterstützt und fördert die Stadt Köln eine Vielzahl von Angeboten der 
Sucht- bzw. Drogenprävention im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur präventiven Arbeit 
im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Die Angebote und Handlungsfelder auf dem 
Feld der Suchtprävention setzen an bei Familien, Eltern und Erziehungsberechtigten, im 
Elementarbereich bei Erzieher*innen als Multiplikator*innen, an den Schulen als sozialer 
Lebensraum, aber auch im außerschulischen Bereich an Jugendfreizeiteinrichtungen, an 
Ausbildungsstätten, oder auch in Form von Fortbildungen für Fachkräfte, Lehrkräften und für 
Führungskräfte als Instrument betrieblicher Suchtprävention 
Unterschiedliche Träger der Suchtprävention in Köln bieten Präventionsmaßnahmen und für 
Schüler*innen in den Schulen sowie weiterhin Informationsreihen für Eltern und Angehörige 
an und diese werden gut nachgefragt. Die Maßnahmen sollen Kinder, Jugendliche sowie 
deren Familien bereits erreichen, bevor sie konsumbezogene Probleme entwickeln. Dies 
gelingt nur durch eine enge Verzahnung der Suchtprävention mit allen Angeboten des Amtes 
für Kinder, Jugend und Familie.  
 
2.4.  Ersatzflächen für den am Perlengraben vorgesehenen Spielplatz 
Die Jugendverwaltung überprüft zurzeit in Abstimmung mit dem Grünflächenamt die 
Spielplätze und Aktionsflächen im Umkreis des für das Suchthilfezentrum vorgesehenen 
Standortes. Um besonders die Angebote für Kleinkinder in Kindertagespflege auszubauen, 
werden voraussichtlich die bereits gut ausgebaute Spielplatzfläche „Waisenhausgasse“ 
ergänzt, die Spielplatzfläche „Vor den Siebenburgen“ zügig ausgebaut und aufgewertet, 
sowie folgende im Umkreis von rd. 500 Metern befindlichen, schon gut ausgebauten 
Spielplatzflächen durch den Rückschnitt von Begleitgrün, durch Nachpflanzungen oder 
sonstige Pflegearbeiten unter dem Aspekt des Kinderschutzes verbessert und aufgewertet:  
Schnurgasse, Volksgarten, Eifelstraße, Im Dau, Kartäuserwall, Max Dietlein 
Park/Rothgeberbach. Für alle hier genannten Spielplätze wurden bereits in Abstimmung mit 
dem Amt für öffentliche Ordnung und den Abfallwirtschaftsbetrieben verstärkte 
Kontrollgänge zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung / Aufenthalte bzw. Vermüllung / 
Verschmutzung vereinbart.

38 
 
2.5. Berücksichtigung der Belange Kinder- und Jugendliche bei der 
Standortwahl 
Es gibt keine gesetzliche Festlegung von Mindestabständen von Suchthilfezentren zu 
Bildungseinrichtungen wie Schulen. Für die Standortevaluation des SHZ wurde ein Katalog 
von Kriterien definiert, der unter anderem die unmittelbare Nähe zu sensiblen Einrichtungen 
wie Schulen und Kindertagesstätten einbezog. Nach intensiver Standortsuche im 
Innenstadtbereich haben die eingehenden Prüfungen ergeben, dass der Standort 
Perlengraben geeignet ist und die einzige und somit alternativlose Lösung für ein 
Suchthilfezentrum in dieser Lage darstellt. Bei der benötigten Innenstadtlage ist jedoch 
unvermeidbar, dass es Wohnbebauung in der Nähe und Schulen im Umfeld gibt. 
Es ist richtig, dass es rechtlich andere Kriterien für eine Spielhallen und Sportwettbüros (350 
m) und Suchthilfeangebote im Hinblick auf Abstandsregelungen zu Betreuungs- bzw. 
Bildungseinrichtungen gibt. Der Rat der Stadt Köln hat keinen Einfluss auf die 
Gesetzgebung des Landes NRW, kann daher nicht als Ansprechpartner zur Begründung der 
gesetzlichen Reglungen fungieren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei 
Spielhallen und Sportwettbüros um Einrichtungen mit grundlegend anderen Inhalten und 
Zielen, z. B. Gewinnmaximierung, handelt als bei einer Suchthilfeeinrichtung.  
 
3. Suchthilfekonzept 
3.1. Suchthilfeplanung in Köln 
Es gibt ein gesamtstädtisches Drogenhilfekonzept, das am 06.02.2020 vom Rat 
beschlossen wurde (3804/2029 Link: SessionNet | Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 
). Wie in der vorliegenden Ratsvorlage 0916/2026 ausgeführt, wurde am 11.08.2025 das 
Konzept der Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln im Hauptausschuss vorgestellt 
(2448/2025). Daraufhin wurde am 05.02.2026 die Bedarfsfeststellung und Vorplanung des 
ersten Suchthilfezentrums Perlengraben im Rat beschlossen (0184/2026). Als zeitliche 
Perspektive für den Standort des SHZ Perlengraben ist zunächst eine Zeitdauer von fünf 
Jahren mit einer Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgesehen. Während 
dieses Zeitraums von zehn Jahren wird die Maßnahme evaluiert, um anhand der Ergebnisse 
weitere Entscheidungen über eine Fortführung treffen zu können. Um eine Verlagerung der 
Szene vom Neumarkt ins Pantaleons-Viertel zu verhindern, werden entsprechende 
Maßnahmen mit Ordnungspartnerschaft abgestimmt (vgl. hierzu Kapitel 1). 
Es sind drei Suchthilfezentren in Köln vorgesehen. Die Realisierung der einzelnen 
Suchthilfezentren (SHZ) erfolgt Zug um Zug mit Planung der Konzepte, Bereitstellung der 
Räumlichkeiten und der Finanzierung. In der Innenstadt liegt aktuell der Fokus auf der 
Realisierung des Suchthilfezentrums am Perlengraben, um so schnell wie möglich eine 
Entlastung der Situation in der Innenstadt zu bewirken. Parallel wird in Kalk der 
Kontaktladen als bereits bestehendes Angebot erweitert, um zeitnah auch dort einen 
Drogenkonsumraum (DKR) und weitere Suchthilfeangebote wie medizinische Behandlung 
und ein Ruheraum für Konsument*innen vorhalten zu können. Eine Planung des zweiten 
Suchthilfezentrums im Linksrheinischen – einschließlich der Standortplanung – wird im 
Nachgang erfolgen.

39 
 
3.2. Dezentrale und zentrale Angebotsstruktur der Suchthilfe in Köln 
Es gibt in Köln bereits eine Angebotsstruktur mit einer Vielzahl einzelner 
Suchthilfeangebote, die sowohl zentral in der Innenstadt als auch dezentral, zum Beispiel in 
Kalk, für Menschen mit Drogengebrauch zur Verfügung stehen. Dazu gehören 
Suchtberatungsangebote, Kontaktläden, Notschlafstellen, ein Drogenkonsumraum am 
Hauptbahnhof und demnächst ein weiterer Drogenkonsumraum (DKR) in Kalk. Des 
Weiteren steht das Angebot der Aufsuchenden Straßensozialarbeit („ASC - Aufsuchendes 
Suchtclearing) zur Verfügung. (Überblick Suchthilfeangebote in Köln, siehe Suchthilfe - 
Stadt Köln) Diese über Köln verteilen Angebote befinden sich jeweils in erreichbarer Nähe 
der zentralen und dezentralen Drogenszene. Die dezentralen Angebote erhöhen die 
Erreichbarkeit und können Verdrängungseffekte vermindern.   
Das vorhandene Angebot soll um drei SHZ ergänzt werden, von denen das SHZ 
Perlengraben zentral in Innenstadt linksrheinisch und das zweites SHZ dezentral in Köln 
Kalk platziert sein soll, der genaue Standort des dritten SHZ steht noch nicht fest. Ein SHZ 
wie das geplante SHZ Perlengraben bietet den Vorteil, durch die Bündelung der Angebote 
Menschen mit Drogengebrauch niedrigschwellig erreichen und umfassend versorgen sowie 
Sicherheit beim Konsum gewährleisten zu können. So können auch Konsument*innen, die 
sich zunächst nur ins SHZ hinbegeben, um den Drogenkonsumraum (DKR) aufzusuchen, 
ein Aufenthaltsangebot erhalten und umfassend versorgt werden. Dadurch erreicht die 
Konsument*innen ein besseres Hilfeangebot und sie erhalten eine Alternative zum 
Aufenthalt im öffentlichen Raum. 
 
3.3. Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit Crackabhängigkeit: 
Das Konzept des SHZ berücksichtigt auch im besonderen Maße Bedarfe von Menschen mit 
Crackabhängigkeit: Konsument*innen mit hohem Suchtdruck, wie insbesondere bei 
Crackkonsum gegeben, können sich im Suchthilfezentrum Perlengraben längerfristig 
aufhalten, da dort vor Ort auch 24/7 ein Drogenkonsumraumangebot für inhalativen und 
intravenösen Konsum zur Verfügung steht und in kurzfristen Zeitabständen genutzt werden 
kann. Dies eröffnet die Chance gerade für die Menschen mit hohem Suchtdruck auf einen 
besseren Zugang sowohl zur Grundversorgung als auch zu Hilfsangeboten, die über die 
Grundversorgung hinausgehen und zu weiteren Veränderungsschritten motivieren können. 
Das Ruheangebot bietet den Menschen mit Drogengebrauch bei gestörtem Schlafrhythmus 
einen geschützten Raum zum Ausruhen oder zur Erholung nach dem Drogenkonsum. 
 
3.4. Umsetzung des Zürcher Modells in Köln 
Hilfreiche Modelle und Merkmale, die in Zürich in der Suchthilfeplanung nachweislich Erfolge 
gezeigt haben und auf die örtlichen Gegebenheiten einer Metropole wie Köln übertragbar 
sind, fließen in das Rahmenkonzept des SHZ Perlengraben ein. Weitere Ausführungen dazu 
finden sich in dem Rahmenkonzept zum Betrieb des Suchthilfezentrums Perlengraben, das 
der Ratsvorlage als Anlage 4 beigefügt ist.

40 
 
4. Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit 
4.1. Rodung von Bäumen auf der geplanten Fläche des SHZ Perlengraben 
Bei der Planung wird der Baumbestand mit dem Ziel berücksichtigt, möglichst keine oder 
wenige Bäume fällen zu müssen. Derzeit steht noch nicht fest, ob es zu Fällungen kommen 
wird, es werden Wurzeluntersuchungen durchgeführt, um die Auswirkungen des Gebäudes 
und der sonstigen Erschließung auf den Baumbestand zu prüfen.   
Auch bei der Planung der Zuwegung und Erschließung des Gebäudes wird der 
Baumbestand berücksichtigt, um möglichst keine Eingriffe in den Baumbestand verursachen 
zu müssen. Bei unvermeidbarer Fällung gelten die Maßgaben der Kölner 
Baumschutzsatzung. Darin sind die Kompensationen geregelt. Eine Erhöhung der Vorgaben 
der Satzung für Einzelfälle ist nicht vorgesehen. Bei einem möglichen zukünftigen 
Bebauungsplan werden die unterschiedlichen Interessen, zum Beispiel Grün- und 
Klimabelange, sowie das Interesse, am Standort ein Suchthilfezentrum zu realisieren, 
gegeneinander abgewogen. Wie bereits dargestellt ist auch schon jetzt Ziel, allen Interessen 
bestmöglich gerecht zu werden. 
 
4.2. Klimaanpassung und Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen und 
Baumschutzsatzung 
Im Rahmen des Berücksichtigungsgebotes nach § 8 Bundes-Klimaanpassungsgesetz 
(KAnG) bzw. § 6 Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KAnG NRW) werden die 
Auswirkungen auf klimaanpassungsrelevante Aspekte, insb. Hitze, Verschattung und 
Starkregen geprüft und im Genehmigungsverfahren eingebracht.  
Für das Bauvorhaben wird eine entsprechende Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung erstellt, im 
Rahmen dessen die erforderlichen Eingriffe und daraus resultierend die notwendigen 
Maßnahmen zum Ausgleich dargestellt werden. 
 
4.3. Nutzung bestehende, innenstadtnaher Leerstände und Neumarktnähe 
Die Nutzung von bereits bestehenden Immobilien und Neumarktnahe Standorte wurden bei 
der Standortsuche ebenfalls geprüft. Diese waren aus unterschiedlichen Gründen (z. B. 
möglicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Absage der Eigentümer*innen) nicht realisierbar. 
 
4.4. Gutachten und Prüfungen zur Grünanlage Wilhelm-Hoßdorf-
Straße/Perlengraben 
Ein standortbezogenes hydrologisches Gutachten für das Grundstück ist in Arbeit. Auf dieser 
Grundlage erfolgt die Planung weiterer Maßnahmen durch einen Infrastruktur- 
bzw.  Außenanlagenplaner. Die Maßnahmen werden im Genehmigungsverfahren von 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt in Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben 
(StEB) bewertet.

41 
 
5. Finanzierung und Wirtschaftlichkeit 
Aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen erfolgen eine sukzessive Planung und 
Inbetriebnahme der SHZ. Die Realisierung der einzelnen Suchthilfezentren wird Zug um Zug 
mit Standortsuche, Planung der Konzepte, Bereitstellung der Räumlichkeiten und der 
Finanzierung umgesetzt. Auf Basis der Entscheidung des Rates am 05.02.2026 wurde ein 
Finanzierungskonzept für Bau und Betrieb des SHZ Perlengraben erarbeitet, das in Anlagen 
1 und 3.2 der Ratsvorlage 0916/2026 beigefügt ist und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt 
wird.  
 
6. Beteiligung, Evaluation und Transparenz  
6.1. Einbeziehen der Anwohner*innen bei der Standortsuche 
Bisher hat sich bei der Standortsuche eines Suchthilfeangebots mit Drogenkonsumraum 
gezeigt, dass Anwohnende und Geschäftstreibende bei einer Standortprüfung zunächst mit 
Verunsicherung und Unbehagen reagieren. Dies sollte vermindert werden, solange die 
grundlegenden Vorprüfungen der baulichen und baurechtliche Machbarkeit noch nicht 
abgeschlossen waren.  
Nach intensiver Standortsuche im Innenstadtbereich haben die eingehenden Prüfungen 
ergeben, dass der Standort Perlengraben geeignet ist und die einzige und somit 
alternativlose Lösung für ein Suchthilfezentrum in dieser Lage darstellt. Bei der benötigten 
Innenstadtlage ist unvermeidbar, dass es Wohnbebauung in der Nähe gibt. Die 
Entscheidung für den Standort Perlengraben musste im Sinne der gesamten 
Stadtgesellschaft dennoch getroffen werden, da für die Einrichtung eines Suchthilfezentrums 
in der Innenstadt dringender Handlungsbedarf besteht. Insofern gab es faktisch keinen 
Entscheidungsspielraum. Um so früh wie möglich Transparenz herzustellen, wurde im 
Dezember 2025 und damit frühestmöglich über das Vorhaben informiert – auch wenn noch 
keine Detail- und Zeitplanung vorlag. Eine erste Informationsveranstaltung für Anwohnende 
und Interessierte fand am Dienstag, den 20. Januar 2026, im Berufskolleg Perlengraben 
statt, um ins Gespräch zu kommen, Fragen zu klären und auf verschiedene Themen 
einzugehen. 
 
6.2. Transparenz 
Alle Beschlussvorlagen, Ratsentscheidungen sowie weitere relevante Unterlagen sind im 
Ratsinformationssystem der Stadt Köln hinterlegt und sind dort für die Öffentlichkeit 
einsehbar. Es gibt zudem eine FAQ-Seite, welche stetig auf Aktualität geprüft wird 
(https://meinungfuer.koeln/suchthilfezentrum-am-perlengraben). So wird sichergestellt, dass 
Bürger*innen jederzeit Zugriff auf aktuelle Informationen zu Planungen, Entscheidungen und 
Vorlagen haben. Alle eingehenden Bürgeranfragen werden über das 
Beschwerdemanagement beantwortet.  
  
6.3. Entscheidungen des Rats zum SHZ-Perlengraben bezüglich  
Standort, Öffentlichkeitsbeteiligung und Evaluation  
Wie unter Kapitel 3 erwähnt und in der vorliegenden Ratsvorlage 0916/2026 ausgeführt, 
wurde am 05.02.2026 die Bedarfsfeststellung und Vorplanung des ersten 
Suchthilfezentrums im Rat beschlossen (0184/2026). Zusammen mit der Zustimmung des

42 
 
Änderungsantrages (AN/0208/2026; Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 2) in der BV 1 
am 29.01.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, 
 die Vorplanungen vorzunehmen 
 das Beteiligungskonzeptes umzusetzen  
 zusätzlich ein Nutzungskonzept konkret auszugestalten  
 eine qualitätsvolle architektonische und stadträumliche Gestaltung sicherzustellen  
 ein Evaluationskonzept und ein Sicherheitskonzept zu entwickeln  
 umliegende Spielplätze zu modernisieren  
 Schulhöfe als Ausgleichsmaßnahme vorzusehen 
 die Auswirkungen auf angrenzende KVB-Haltestellen zu prüfen 
 ein begleitendes Präventionsprogramm für Schulen und KiTa zu entwickeln. 
Das Kommunikations- und Beteiligungskonzept ist dem Ratsbeschluss (siehe Link 
Ratsvorlage 0184/2026, Anlage 2) beigefügt. Auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes und 
des politischen Auftrags wurde bereits mit der Initiierung eines entsprechendes 
Beteiligungsformats „Runder Tisch“ begonnen. Ziel ist die Verankerung des Formats und die 
Mitwirkung und Einbeziehung von relevanten sowie betroffenen Akteur*innen. Die inhaltliche 
und organisatorische Ausgestaltung des Formats wird derzeit weiter konkretisiert. Eine 
detaillierte Konzeption wird im Weiteren erfolgen. 
Wie in Kapitel 3.2 erwähnt, ist vorgesehen, einen weiteren Standort auf der linken 
Rheinseite zu errichten, der konkrete Standort steht jedoch noch nicht fest. 
Zu den Kriterien der Standortprüfung siehe die Ausführungen in Kapitel 7. 
 
7. Standort und Standortprüfung 
7.1. Prognosen 
Prognosen zur Entwicklung des Stadtviertels, in dem das Suchthilfezentrum am 
Perlengraben entstehen wird, können nicht vorgenommen werden, da die zukünftigen 
Entwicklungen auf einem Zusammenspiel unterschiedlicher demografischer Einflussgrößen 
basieren wird, die nicht vorherzusagen sind. (Zur Analyse des Istzustandes siehe unter 
Kapitel 1). 
 
7.2. Kriterien der Standortprüfung 
Kriterien der Standortprüfung bei dem SHZ am Perlengraben sind in der o.g. Ratsvorlage 
vom 05.02.2026 (0184/2026)  aufgeführt,  
siehe auch FAQs im Beteiligungsportal der Stadt Köln unter Suchthilfezentrum am 
Perlengraben | Beteiligungsportal der Stadt Köln ,  
unter „Fragen zum Standort“ 
„Warum wurde der Standort für das neue Suchthilfezentrum gewählt und welche 
Alternativen wurden geprüft?“, dort sind die geprüften Standorte und Ausschlusskriterien 
hinterlegt.  
Wenn bei der Prüfung ein Ausschlusskriterium bei einem Standort auftrat, wurde nicht weiter 
geprüft und dokumentiert, auch wenn bereits ersichtlich wurde, dass noch weitere

43 
 
Ausschlusskriterien zutrafen. Das hätte für die Entscheidung keine weitere Relevanz gehabt. 
(Das erklärt bei manchen Standorten den Zusatz „unter anderem“, wenn ein 
Ausschlussgrund bereits vorlag und genannt wurde, weitere Ausschlussgründe jedoch noch 
im Raum standen).  
Es wurden keine Kriterien favorisiert. 
Bei dem Kriterium „Entfernung zum Szenestandort“ gab es im Laufe des Suchprozesses 
eine Anpassung an die gegebenen Umstände. Erfahrungen sowohl aus Köln als aus 
anderen Städten zeigen, dass Suchthilfeangebote, die in einer größeren Entfernung zur 
Innenstadt und/oder zur offenen Drogenszene liegen, von Konsumenten*innen nicht 
angenommen werden. Das SHZ sollte daher fußläufig vom Standort der offenen Szene gut 
erreichbar sein. Zunächst wurde daher im Umkreis von einem Kilometer Luftlinie zu der 
Szene/ dem zu verlagernden Drogenkonsumraum nach einem Standort gesucht. Es zeigte 
sich jedoch, dass sich im unmittelbaren Umkreis keine Lösung fand und die reine Erfassung 
der Luftlinie die erforderliche Szenennähe und Fußläufigkeit unzureichend abbildete, da die 
konkrete Wegeverbindung in der Regel genauer und länger, daher entscheidend ist.  
Aufgrund der Erkenntnisse aus kollegialem Austausch, wie zum Beispiel mit Zürich, und der 
Prüfung von fußläufigen Wegen wurde für die Entfernung nicht mehr die Luftlinie, sondern 
die konkrete Wegeverbindung zugrunde gelegt mit „rund einem km“, was maximal 1 bis 1,5 
km entsprach. Im Oktober 2025 lief die Bestandaufnahme unterschiedlicher Flächen für die 
Suchthilfezentren im Innenstadtbereich mit bis maximal 1 bis 1,5 km konkrete Wegestrecke 
Entfernung zum Neumarkt - auch unter dem Gesichtspunkt eines weiteren linksrheinischen 
Suchthilfezentrums. Es wurde jedoch im Radius von bis zum einem 1,5 km konkrete 
Wegeverbindung zum Drogenkonsumraum Neumarkt kein weiterer geeigneter Standort 
unter den Prüfkriterien gefunden. 
 
8. Baurecht 
Von Seiten der Stadtverwaltung wird der Durchführungsplan Nr. 6744 1/06 zugrunde gelegt, 
da davon ausgegangen wird, dass er an dem geplanten Standort des SHZ Perlengraben fort 
gilt. Der Plan setzt an der Stelle des geplanten Suchthilfezentrums eine Öffentliche 
Freifläche fest. Sowohl diese Festsetzung als auch der Gebietscharakter wurden im 
Rahmen der Vorprüfung hinreichend berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass eine 
Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB möglich ist und die Grundzüge der Planung nicht 
betroffen sind. Eine erneute Machbarkeitsprüfung durch das Bauaufsichtsamt würde 
mangels neuer Tatsachen zu keinem anderen Ergebnis führen. Da die Stadt von der 
Gültigkeit des Bebauungsplans ausgeht, besteht derzeit auch kein Anlass für rechtliche 
Prüfungen gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Zudem sieht § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO vor, dass 
ein Normenkontrollantrag binnen eines Jahres gestellt werden muss. Diese Frist ist bereits 
abgelaufen. Die Stadtverwaltung geht darüber hinaus auch nicht davon aus, dass das 
Suchthilfezentrum als Fliegender Bau i.S.v. § 78 BauO NRW zu qualifizieren sein wird. 
Geplant ist ein Antrag auf eine auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung einschließlich 
eines Antrags auf Befreiung von der Festsetzung der Fläche als „Öffentliche Freifläche“ 
nach § 31 Abs. 2 BauGB.

44 
 
9. Kooperation und kommunale Vergleiche 
Die Stadt Köln befindet sich im Austausch mit anderen deutschen bzw. europäischen 
Städten wie z.B. Düsseldorf oder Zürich, welche Modelle bereits implementiert wurden bzw. 
sich im Aufbau befinden. Die geplante Weiterentwicklung der Suchthilfeplanung anhand von 
SHZ orientiert sich darüber hinaus an aktuellen Studien, unter anderem an den 
Erkenntnissen der Studie von Prof. Dr. Daniel Deimel „Offene Drogenszene in NRW 2024“, 
die Einblicke in die Lebenslagen, Konsumverhalten und die Nutzung von Hilfsangeboten in 
mehreren NRW-Städten u.a. Köln gibt.    
  
10. Ratssitzung am 05.02.2026 
Am 05.02.2026 wurde zunächst nur die Bedarfsfeststellung und Vorplanung des ersten 
Suchthilfezentrums im Rat beschlossen, damit in einem weiteren Schritt weitere konkrete 
Planungen dafür wie die bauliche Vorplanung und das Grundlagenanalyse-
Sicherheitskonzept als Grundlage für einen Baubeschluss erstellen werden konnten. Die 
Verwaltung hat parallel dazu die Sachverhalte zu den vorliegenden Eingaben geprüft und 
Stellungnahme als Entscheidungsgrundlage für den ausstehenden Beschluss der Vorlage 
0916/2026 beigefügt. 
 
 
Literaturverzeichnis: 
 
Deimel, D., Ferl, L., Gille, C., Mühlen, A., van Rießen, A., Schmitz, H., & Scholten, L. (2025). 
Offene Drogenszenen in NRW 2024. Einblicke in Lebenslagen, Konsum und Nutzung von 
Hilfsangeboten in Düsseldorf, Essen, Köln und Münster. Lengerich: Pabst Science Publishers. 
ISBN 978-3-95853-973-0. DOI: 10.2440/0007. 
  
Dow-Fleisner SJ, Lomness A and Woolgar L: Impact of safe consumption facilities on individual 
and community outcomes: A scoping review of the past decade of research. Emerging Trends 
in Drugs, Addictions, and Health 2 (2022) https://doi.org/10.1016/j.etdah.2022.100046 
  
Dürsteler KM, Berger EM, Strasser J, Caflisch C, Mutschler J, Herdener M, Vogel M. Clinical 
potential of methylphenidate in the treatment of cocaine addiction: a review of the current 
evidence. Subst Abuse Rehabil. 2015 Jun 17;6:61-74. doi: 10.2147/SAR.S50807. PMID: 
26124696; PMCID: PMC4476488. 
  
European Union Drugs Agency, 
EUDA home page | The European Union Drugs Agency (EUDA) 
 
Stadt Köln (2020). Drogenhilfekonzept SessionNet | Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln 
 
Tardelli VS, Bisaga A, Arcadepani FB, Gerra G, Levin FR, Fidalgo TM. Prescription 
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05563-3. Epub 2020 Jun 29. PMID: 32601988. 
  
Tran V, Reid SE, Roxburgh A, Day CA. Assessing Drug Consumption Rooms and Longer Term 
(5 Year) Impacts on Community and Clients. Risk Manag Healthc Policy. 2021 Nov 15;14:4639-
4647. doi: 10.2147/RMHP.S244720. PMID: 34815725; PMCID: PMC8604650.

Anlage 1 Finanzplan

2854 Zeichen

Ergebnisplan Suchthilfezentrum Perlengraben Anlage: 1
(Inbetriebnahme 01.08.2027)
5 Monate in
2027 2028 2029 2030 2031
Abschreibungen 121.094 €        290.626 €        290.626 €        290.626 €        290.626 €        
Träger
Personal
Leitung 257.631 €        630.680 €        643.293 €        656.159 €        669.282 €        
Drogenkonsumraum 757.509 €        1.854.382 €     1.891.470 €     1.929.299 €     1.967.885 €     
Kontaktladen 674.792 €        1.651.891 €     1.684.929 €     1.718.627 €     1.753.000 €     
Teilhabe durch niedrigschwellige Beschäftigung 57.375 €          140.454 €        143.263 €        146.128 €        149.051 €        
Verpflegung 382.500 €        936.360 €        955.087 €        974.189 €        993.673 €        
Sachkosten (Konsumgüter + sonst.Geschäftsaufwand) 296.515 €        725.869 €        740.386 €        755.194 €        770.298 €        
Trägeroverhead (10% auf 1,5 Schichten) 82.314 €          201.505 €        205.535 €        209.645 €        213.838 €        
Gesundheitsamt
Personalkosten für Steuerungspersonal* 164.677 €        407.478 €        413.590 €        419.794 €        426.091 €        
Sachkosten
Arbeitsplätze 24.735 €          60.551 €          61.762 €          62.998 €          64.258 €          
Wachdienst 374.000 €        915.552 €        933.863 €        952.540 €        971.591 €        
Versicherung 63.750 €          156.060 €        159.181 €        162.365 €        165.612 €        
Reinigung/Winterdienst 124.242 €        304.144 €        310.226 €        316.431 €        322.760 €        
Energie (Heizung/Strom, etc.) 64.058 €          156.814 €        159.951 €        163.150 €        166.413 €        
Unterhaltung (Gebäude/techn. Anlagen, Betriebs-u. Geschäftsausstattung) 296.032 €        724.687 €        739.181 €        753.965 €        769.044 €        
Sonstige (u.a. kleinere Anschaffungen u. Dienstleistungen) 129.776 €        317.691 €        324.045 €        330.526 €        337.137 €        
Summe Aufwand 3.871.000 €     9.474.744 €     9.656.389 €     9.841.636 €     10.030.557 €   
Gesundheitsamt
Personalkosten (durch Wegfall DKR Neumarkt zum 31.12.2027) 2.404.163 €     2.452.246 €     2.501.291 €     2.551.317 €     
Sachaufwand (durch Wegfall DKR Neumarkt zum 31.12.2027) 236.932 €        193.185 €        189.257 €        185.453 €        
Sachaufwand (durch Wegfall DKR Neumarkt zum 31.12.2027) 10.281 €          10.280 €          10.280 €          10.280 €          
städtischer Haushalt
Mehrerträge aus Erhöhung Grundsteuer 3.871.000 €     6.823.368 €     7.000.678 €     7.140.808 €     7.283.508 €     
Summe Finanzierung 3.871.000 €     9.474.744 €     9.656.389 €     9.841.636 €     10.030.557 €   
* vorbehaltlich der Aufgabenkonkretisierung und Bedarfsprüfung durch 11/ Personal- und Verwaltungsmanagement
Aufwand
Finanzierung

Beschlussvorlage Rat

12570 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0916/2026 
Freigabedatum 
 24.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
 
1. beschließt den Bau des Suchthilfezentrums „Am Perlengraben“ in Modulbauweise mit 
Kosten von rund 8,72 Mio. € und stimmt der V ergabe der Baumaßnahmen an einen T o-
talunternehmer zu.  
 
2. beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im T eilfinanzplan des Gesundheitsamtes in 
der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in der T eilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5302-0701-1-0003, Suchthilfezentrum Perlengra-
ben i. H. v. 1,72 Mio. €, Haushaltsjahr 2026. Die Deckung erfolgt im T eilfinanzplan des 
Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in 
der T eilplanzeile 12, Investitionsauszahlungen. 
Darüber hinaus beschließt der Rat außerplanmäßige V erpflichtungsermächtigungen im 
T eilfinanzplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste in 
der T eilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5302-0701-
1-0003, Suchthilfezentrum Perlengraben im Haushaltsjahr 2026 für das Haushaltsjahr 
2027 i.H.v. 6,45 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2028 in Höhe von 0,55 Mio. Euro. Die 
Deckung erfolgt für das Jahr 2027 im T eilfinanzplan der Kämmerei in der Produktgruppe 
1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in der T eilplanzeile 10, Auszahlung für den Erwerb 
von Finanzanlagen bei der Finanzstelle 2010.578.4100.3, Auszahlung für den Erwerb 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 05.05.2026 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.05.2026 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 05.05.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
von Finanzanlagen. Für das Jahr 2028 erfolgt die Deckung im T eilfinanzplan des Amtes 
für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der 
T eilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, 
Umgestaltung Gürtel. In den Haushaltsjahren 2027 und 2028 werden entsprechende Fi-
nanzmittel bereitgestellt. 
 
3. beschließt den Betrieb des Suchthilfezentrums durch einen nichtstädtischen Träger/Trä-
gerkonsortium mit Gestellung des Gebäudes durch die V erwaltung. Zur Finanzierung 
der Maßnahme erfolgen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 entsprechende V eran-
schlagungen im T eilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in 
den T eilplanzeilen 11 bis 16 für die Haushaltsjahre 2027 ff. (siehe Anlage 1). 
 
4. beauftragt die V erwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung des Betriebs sowie 
der Fortschreibung der „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   8,72 Mio € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Finanzplan € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Finanzplan 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Durch die sich veränderte offene Drogenszene in Köln war eine Weiterentwicklung des Sucht-
hilfekonzeptes mit neuen Lösungsansätzen erforderlich. Die Erweiterung des Kölner Suchthil-
fekonzepts sieht Suchthilfezentren vor, die vorrangig zwei Ziele verfolgen, die individuelle 
Schadensminimierung und das Zurückdrängen der offenen Drogenszene. Am 11.08.2025 
wurde das Konzept der Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln im Hauptausschuss vorge-
stellt (2448/2025). Daraufhin wurde am 05.02.2026 die Bedarfsfeststellung und Vorplanung 
des Suchthilfezentrums im Rat beschlossen (0184/2026). Zusammen mit der Zustimmung des 
Änderungsantrages (AN/0208/2026; Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 2) in der BV 1 
am 29.01.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, 
 die V orplanungen vorzunehmen, 
 das Beteiligungskonzept umzusetzen,  
 zusätzlich ein Betriebskonzept konkret auszugestalten,  
 eine qualitätsvolle architektonische und stadträumliche Gestaltung sicherzustellen,  
 ein Evaluationskonzept und ein Sicherheitskonzept zu entwickeln,

4 
 umliegende Spielplätze zu modernisieren und Schulhöfe als Ausgleichsmaßnahme 
vorzusehen, 
 die Auswirkungen auf angrenzende KVB-Haltestellen zu prüfen, 
 ein begleitendes Präventionsprogramm für Schulen und KiT a zu entwickeln. 
Um das Suchthilfezentrum am Perlengraben schnellstmöglich in Betrieb nehmen zu können, 
muss nunmehr der Baubeschluss gefasst werden. Gleichzeitig soll das Betriebskonzept des 
Suchthilfezentrums vorgestellt werden. 
 
 
Bau(weise) 
Das Suchthilfezentrum wird  
 als zweigeschossiges Gebäude in modularer Bauweise  
 gemäß den V orgaben des angefügten Raumprogramms sowie der Funktionsdia-
gramme  
mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 910 qm geplant und errichtet (Anlage(n) 3 Planungs-
unterlagen). Außerdem wird 
 ein umzäunter und sichtgeschützter Außenbereich mit Aufenthaltsfläche integriert, 
 die Fassade unter Berücksichtigung der Funktionalität gestaltet, 
 die Erschließung für die Nutzenden über die Seite des Perlengraben erfolgen. Nur die 
Personalzuwegung erfolgt über die Seite der Wilhelm-Hoßdorf-Straße.  
 eine klare, ansprechende Abgrenzung des Geländes durch bauliche Maßnahmen er-
folgen. 
 
Mit den Leistungen wird ein Totalunternehmen beauftragt, das unter den o. g. Vorgaben die 
endgültige Planung vornehmen wird.  
 
Nach aktueller Kostenschätzung betragen die Kosten für die Planung und den Bau 8,72 Mio. 
€ brutto. Die Fertigstellung ist für das II. Quartal 2027 geplant. 
 
 
Betrieb des Suchthilfezentrums 
Das Suchthilfezentrum am Perlengraben (SHZ) ist 24 Stunden täglich von Montag bis Sonn-
tag geöffnet. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an drogengebrauchende schwerstabhän-
gige und damit schwerstkranke Menschen. Es ist eingezäunt, hat einen Sichtschutz und um-
fasst sowohl 
 eine integrierte Freifläche für den Aufenthalt im Freien  
als auch das Gebäude selbst mit  
 einem Kontaktladen, 
 einem Ruheraum, 
 einem Raum für niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten, 
 Räumen für individuelle Beratung und V ermittlung, 
 Räumen für Essen- und Getränkeausgabe, 
 eine Kleiderkammer,  
 Räumen für allgemeine Hygiene (Duschen, WCs, Wäschewaschen),  
 einem Raum für medizinische Behandlungen, 
 einem Drogenkonsumraum.  
 
Der Drogenkonsumraum (DKR) als Teil des Suchthilfezentrums verfügt über je einen Raum 
für den inhalativen und intravenösen Konsum. Der Betrieb des DKR ist in § 10a des Gesetzes 
über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (§ 10a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Einzelnorm) 
enthalten und in der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen geregelt 
(09.12.2025 Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen | RECHT.NRW.DE). 
Sein Betrieb setzt die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen voraus, und diese verlangt u.a. eine Kooperationsvereinbarung 
zwischen der Stadt Köln, der Polizei, der Staatsanwaltschaft Köln und einem Träger bei An-
tragstellung für den Betrieb.

5 
 
Nähere Ausführungen sind in den Anhängen Betriebskonzept, Rahmenkonzept Drogenkon-
sumräume Köln und Rahmenkonzept Kontaktläden/-stellen Köln zu entnehmen (Anlage(n) 4). 
Die beiden Rahmenkonzepte wurden mit den Trägern der Suchthilfe Köln über den Beirat 
Suchthilfe abgestimmt. 
 
Mit Inbetriebnahme des SHZ am Perlengraben wird der Drogenkonsumraum mit Kontaktladen 
am Neumarkt geschlossen. 
 
Das Suchthilfezentrum soll in Gesamtverantwortung durch einen nichtstädtischen Träger oder 
ein Trägerkonsortium betrieben werden. Zurzeit wird die Ausgestaltung verwaltungsintern ge-
prüft. 
 
Das Gebäude sowie die Freifläche werden von der Stadt gestellt. Hierzu gehört der eigentli-
che Gebäudebetrieb (infrastrukturelles Management), also z. B. Wachdienste, Reinigungs- 
und Winterdienste, Energie. Das T echnische Facility Management, also z. B. Wartungen, In-
spektionen, Instandsetzungen, erfolgt durch eine Ausschreibung durch die Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln. 
 
 
Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept 
Um gemäß § 10a BtMG und § 7 VO frühzeitig Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ord-
nung im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume zu verhindern, wurde die umfas-
sende „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ (Anlage 5) erstellt. Diese hat zum Ziel, die öf-
fentliche Sicherheit der nächsten Umgebung für alle Betroffenen zu unterstützen.  
 
 
Fortschreibung Beteiligungskonzept 
Auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes und des politischen Auftrages wurde bereits mit der 
Initiierung eines entsprechenden Beteiligungsformates „Runder Tisch“ begonnen. Ziel ist die 
Verankerung des Formates und die Mitwirkung und Einbeziehung von relevanten sowie be-
troffenen Akteur*innen. Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Formates wird 
derzeit weiter konkretisiert. Eine detaillierte Konzeption wird im Weiteren erfolgen. 
 
 
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa-
len (GO NRW) 
 
Zur Planung und zum Bau des Suchthilfezentrums am Perlengraben ist eine Vielzahl von Ein-
gaben nach § 24 GO NRW eingegangen, die an die zuständige Stelle weitergeleitet wurden. 
Die Verwaltung hat alle Eingaben geprüft und bewertet. Da viele Eingaben gleiche oder ähnli-
che Sachverhalte betrafen, wurden die Anregungen und Fragen geclustert und in einer eige-
nen Anlage (Anlage 8) umfassend behandelt. Die einzelnen Eingaben können im Wege der 
Akteneinsicht nach § 55 GO NRW eingesehen werden. 
 
Finanzierung 
Die Baukosten i. H. v. rund 8,72 Mio. € fallen im Haushaltsjahr 2026 i. H. v. 1,72 Mio. €, im 
Haushaltsjahr 2027 i. H. v. 6,45 Mio. € und im Haushaltsjahr 2028 in Höhe von 0,55 Mio. Euro 
an. Die Finanzierung des Betriebes der Maßnahme erfolgt über die Veranschlagungen in den 
Jahren 2027 ff. in den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen; 13 - Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, 14 - Bilanzielle Abschreibungen, 15 - Transferaufwendungen und 
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028. Die Beträge 
sowie deren Finanzierung sind im Finanzplan (Anlage 1) ersichtlich. 
 
Das im Finanzplan enthaltene Steuerungspersonal (u.a. Fördermittelmanagement, Medizini-
sche Versorgung, Hausverwaltung und Suchthilfekoordination) im Gesundheitsamt ist vorbe-
haltlich einer verwaltungsinternen Aufgabenkonkretisierung und Bedarfsprüfung zu verstehen. 
Änderungen sind daher möglich.

6 
 
Die Verwaltung sucht darüber hinaus derzeit nach Fördermittelgebern bzw. Spendern, um die 
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu verringern. 
 
 
Begründung der Auswirkungen auf den Klimaschutz  
Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- 
Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die sich weiter verfestigende offene Drogenszene mit ihrer Gefährdung der Gesundheit be-
troffener Menschen und Auswirkungen auf den öffentlichen Raum löst dringenden Handlungs-
bedarf aus. Zur Realisierung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück am Perlengra-
ben/Wilhelm-Hoßdorf-Straße in Köln und der dafür notwendigen ämterübergreifenden Zusam-
menarbeit wurde innerhalb der Verwaltung eine Taskforce gebildet. Aufgrund der aufwändigen 
verwaltungsinternen Abstimmung konnte die Vorlage erst jetzt in den Sitzungslauf eingebracht 
werden. Die weitere Beauftragung setzt einen Ratsbeschluss voraus und ist zeitkritisch, um 
die angestrebte Inbetriebnahme im Jahr 2027 zu realisieren.  
 
 
Anlagenverzeichnis 
 
Anlage 1 Finanzplan 
Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0208/2026 
Anlage 3 Planungsunterlagen 
Anlage 4 Rahmenkonzept Betrieb SHZ 
Anlage 5 Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept 
Anlage 6 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 7 Beteiligungskonzept 
Anlage 8 Stellungnahme zu den Eingaben § 24 GO

Anlage 3.1 SHZ1_Funktionsdiagramm

3168 Zeichen

Projektentwicklung 263-22, 03/2026
J.Oosterhagen/ A.Phan
Funktionsdiagramm - Grundstück
Zugang
Klientel
Eingang 
Empfang, Anmeldung,
Wartebereich
Spritzentausch
Ausgabefenster
vom Außenraum 
zugänglich, überdacht 
Kontaktladen
separater Zugang, 
z.B. über Außentreppe
Außenbereich Klientel
Grundstück umzäunt
Gebäude
Zugang 
Personal
Zugang 
RTW
Zugang
Personal
Anlieferung/ Entsorgung/ Reinigungsfirma 
Feuerwehr/ RTW
Fahrräder
Personal 
Fahrräder
Klientel
Grundstück
Öffentlicher Bereich
Müll
umzäunt mit Sichtschutz
alternativ im 
Außenbereich 
Klientel

Projektentwicklung 263-22, 03/2026
J.Oosterhagen/ A.Phan
Funktionsdiagramm - Gebäude
Empfang
Anmeldung
Wartebereich
Zentrale Ausgabe
Konsumraum
inhalativ
Konsumraum
intravenös
RTWTower
WC-Besucher
D/H/Barrierefrei
Wäsche-
raum und
Pumi
Büro
Leitung
Behandlung
Medizinisch
Personal
Umkleide/
WC
Außenraum
Zugang RTW
Spritzentausch
überdacht
(nur) Eingang
Klientel
Eingang
Personal
separat
Schleuse
Ausgabe und 
Sichtbeziehung
KonsumräumeEingangsbereich
Personal- und Nebenräume Beratung und Behandlung Sanitär
Bewegungsablauf Klientel nach 
„Einbahnstraßenprinzip“
Nach Nutzung der Konsumräume 
zurück in den Außenbereich über 
separaten Ausgang
Lager
Lager
Bezug zu Tower, nach Möglichkeit 
in räumlicher Nähe
Ausgang 
Klientel
Konsumräume von außen nicht 
einsichtig, z.B. Oberlichter, 
Fenster opak
Tower von außen nicht einsichtig, 
z.B. Fenster verspiegelt
Security
Klientel/ Personal
Bereich mit Angeboten für das 
Klientel 
Personalbereich
Bereich ausschließlich dem 
Personal vorbehalten
Sichtbeziehung und Ausgabe
Verbindung (Tür)
Funktionsbereich mit
räumlichen Zusammenhang 
(innerhalb)
Sichtbeziehung
Funktionsbereich mit
räumlichen Zusammenhang
Legende
Kontaktladen
Küche mit 
Nebenräumen
Ruheraum Kleider-
kammer
Team
z.B. Außentreppe/ Aufzug
Wäsche-
raum
Personal
Umkleide/
WC
Beratung
Leitung
Beratung/
Postfächer
Behandlung WC/DU-Besucher
D/H/Barrierefrei
Ausgabe
Café, Ruheraum und Sanitär
Personal- und Nebenräume
Kontaktladen mit separatem Zugang vom Außenraum
Beratung
Erdgeschoss
Obergeschoss

Projektentwicklung 263-22, 03/2026
J.Oosterhagen/ A.Phan
Funktionsdiagramm – Nutzergruppen Bewegungsablauf
Drogenkonsumräume und Beratung Kontaktladen, Ruheraum und Beratung
Klientel EG Klientel 1.OG
Empfang
Personen werden den 
entsprechenden Räumen 
zugeordnet
nur Eingang
Klientel
Ausgabe Tower
- Flur - 
Drogen-
konsumraum
inhalativ
Drogen-
konsumraum
intravenös
zusätzlich Ausgabe Tower 
- im Raum - 
Ausgang
Klientel
Eingang/ 
Ausgang
Klientel
z.B. Außentreppe/ 
Aufzug
Empfang (im Kontaktladen)
Personen werden den entsprechenden 
Räumen zugeordnet.
Kontaktladen Ruheraum Beratung
Beratung
Bewegungsablauf des Klientels nach dem „Einbahnstraßenprinzip“
Nach Nutzung der Konsumräume über separaten Ausgang auf 
direkten Weg zurück in den Außenbereich.
Funktionale Trennung EG und OG
OBERGESCHOSS
ERDGESCHOSS
Funktionale Trennung der Geschosse
Keine Durchmischung der Nutzergruppen gewünscht. 
Klientel, das Angebote im EG nutzt, soll nicht frei in das 
OG können. Der Zugang Klientel für den Kontaktladen 
erfolgt ausschließlich über den separaten Eingang (z.B. 
eine Außentreppe/ Aufzug).

Anlage 3.4 SHZ1_Lageplan Variante A

1048 Zeichen

Müll
öffentliche Stellplätze Pkw
Ausgabe
Pavillon 
3 x 3m
blau blau med.
schw. schw. gelb
Ladezone
u.a. Anlieferung/ Reinigungsfirma
optional 
1 Stellplatz Pkw
Sammelstelle
100 Personen /50m²
Fahrräder Personal
8 Stk. 
neuer Gehweg
freigegeben für Fahrräder
Rohraustritt
Rasengittersteine
Bestand
Kabelschacht
Feuerwehrzugang
Anlieferung
Entsorgung (Müll)
Personal
Haupteingang Klientel Außengelände
mit Zugangskontrolle, Gegensprechanlage/Video
Zugang RTW
Anlieferung Küche
Fahrräder Klientel
Fahrräder 
Klientel
alternativer 
Standort
ggf. Pförtnerloge
ca. 1,6 x 1,6 m
Haltebereich Feuerwehr/ RTW
ggf. Haltebereich RTW
Zugang RTW
Fahrräder Personal
10 Stk.
Zaun mit Sichtschutz
Zaun ohne Sichtschutz
Rasengitterscheine o.ä. 
unbefestigt/ Rasen
befestigt/ Pflasterung
Sammelstelle
100 Personen /50m²
Zugang Security
ggf. Zugang 
Pflege AAL
Zugang Empfang/ Anmeldung
Trafo
Schaltkasten
Zugang Kontaktladen 1.OG Zugang Kontaktladen 1.OG/
Aufzug
Zugang Personal/ TRH 1
H/B = 210 / 297 (0.06m²)
Lageplan 1:500
Testvorentwurf Variante A
03/2026, 263-22

Beratungsverlauf (7)

05.05.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.05.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.05.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.05.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 10.1 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0916/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.04.2026
Erstellt
27.03.2026 11:16