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2023/0369

Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt

Magistratsvorlage 02.11.2023

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2023/0369

4454 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.11.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
II 32 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0369 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 02.11.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
Aufgrund der Amtseinführung des Oberbürgermeisters Hanno Benz wird die folgende Bestellung 
des Herrn Jochen Partsch zum Gemeindewahlleiter widerrufen: 
 
1. Beschluss vom 15.06.2022 (Vorlage 2022/0171) für Widerruf und Bestellung von 
Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt 
 
Gemeindewahlleiter für zukünftige Kommunalwahlen, Europawahlen, Landtagswahlen und 
Bundestagswahlen wird gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, Herr Hanno Benz, sein. 
 
Die oben genannte Bestellung von Herrn Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller als beson-
derer Gemeindewahlleiter bleibt für zukünftige Oberbürgermeisterwahlen sowie für die Wahlen 
der Interessenvertretung älterer Menschen und die Bestellung zum besonderen

- 2 - 
stellvertretenden Gemeindewahlleiter für Kommunalwahlen, Europawahlen, Landtagswahlen 
und Bundestagswahlen bestehen, es sei denn, es treten hierzu Gesetzesänderungen ein oder es 
ergibt sich eine Inkompatibilität, z. B. aufgrund der gleichzeitigen Ausführung mehrerer Ämter.  
 
Die Bestellung der Abteilungsleitung der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Frau Elena 
Pfeiffer, zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für zukünftige 
Oberbürgermeisterwahlen und Wahlen der Interessenvertretung älterer Menschen bleibt 
ebenfalls unberührt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  2.11.2023: 
 
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon 
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen 
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.  
 
Aufgrund der Amtseinführung des Oberbürgermeisters Hanno Benz wird eine Änderung in den 
Verantwortlichkeiten notwendig. 
 
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage  
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des Wahlleiters 
erfolgt an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister. 
 
Die Verantwortlichkeiten werden nachfolgend ordnungshalber mit aufgeführt.  
 
Verantwortlichkeiten: 
 
  
(besonderer) Wahlleiter 
(besonderer) stell- 
vertretender Wahlleiter 
 
Kommunalwahlen einschließlich 
Ortsbeiratswahl Wixhausen 
und 
Ausländerbeiratswahl 
Oberbürgermeister 
Hanno Benz 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Elena Pfeiffer 
Wahl der Interessenvertretung 
für ältere Menschen 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Elena Pfeiffer 
Europawahl 
Bundestagswahl 
Landtagswahl 
Oberbürgermeister 
Hanno Benz 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
 
Darmstadt, 02.11.2023 
 
Dezernat I Dezernat VI 
 
 
 
Hanno Benz Paul Georg Wandrey 
Oberbürgermeister Stadtrat

anlage 1

4501 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.11.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
VI 32 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0369 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
477 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Widerruf und Bestellung von Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 02.11.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
Aufgrund der Amtseinführung des Oberbürgermeisters Hanno Benz wird die folgende Bestellung 
des Herrn Jochen Partsch zum Gemeindewahlleiter widerrufen: 
 
1. Beschluss vom 15.06.2022 (Vorlage 2022/0171) für Widerruf und Bestellung von 
Verantwortlichen für kommunale politische Wahlen in Darmstadt 
 
Gemeindewahlleiter für zukünftige Kommunalwahlen, Europawahlen, Landtagswahlen und 
Bundestagswahlen wird gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, Herr Hanno Benz, sein.

- 3 - 
Die oben genannte Bestellung von Herrn Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller als beson-
derer Gemeindewahlleiter bleibt für zukünftige Oberbürgermeisterwahlen sowie für die Wahlen 
der Interessenvertretung älterer Menschen und die Bestellung zum besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahlleiter für Kommunalwahlen, Europawahlen, Landtagswahlen 
und Bundestagswahlen bestehen, es sei denn, es treten hierzu Gesetzesänderungen ein oder es 
ergibt sich eine Inkompatibilität, z. B. aufgrund der gleichzeitigen Ausführung mehrerer Ämter.  
 
Die Bestellung der Abteilungsleitung der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Frau Elena 
Pfeiffer, zur besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für zukünftige 
Oberbürgermeisterwahlen und Wahlen der Interessenvertretung älterer Menschen bleibt 
ebenfalls unberührt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.11.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 2.11.2023:  
 
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 5 I S. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) der 
Oberbürgermeister, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hiervon 
abweichend kann der Magistrat nach § 5 I S. 2 KWG einen besonderen Wahlleiter und einen 
besonderen stellvertretenden Wahlleiter bestellen; die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf.  
 
Aufgrund der Amtseinführung des Oberbürgermeisters Hanno Benz wird eine Änderung in den 
Verantwortlichkeiten notwendig. 
 
Für die Wahl der Interessenvertretung für ältere Menschen ist einschlägige Rechtsgrundlage  
§ 5 II der Wahlordnung für die Wahl der Interessenvertretung. Die Bestimmung des Wahlleiters 
erfolgt an dieser Stelle direkt durch den Oberbürgermeister. 
 
Die Verantwortlichkeiten werden nachfolgend ordnungshalber mit aufgeführt.  
 
Verantwortlichkeiten: 
 
  
(besonderer) Wahlleiter 
(besonderer) stell- 
vertretender Wahlleiter 
 
Kommunalwahlen einschließlich 
Ortsbeiratswahl Wixhausen 
und 
Ausländerbeiratswahl 
Oberbürgermeister 
Hanno Benz 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Oberbürgermeisterwahl Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Elena Pfeiffer 
Wahl der Interessenvertretung 
für ältere Menschen 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
Elena Pfeiffer 
Europawahl 
Bundestagswahl 
Landtagswahl 
Oberbürgermeister 
Hanno Benz 
Ltd. Magistratsdirektor 
Roland Ohlemüller 
 
Darmstadt, 02.11.2023 
 
Dezernat I Dezernat VI 
 
 
 
Hanno Benz Paul Georg Wandrey 
Oberbürgermeister Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0369
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.11.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00